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Starkregenereignisse in Frankfurt

Vorlagentyp: B

Bericht

Bei der Simulation der Starkregengefahrenkarten wurden Hochwassergefahren durch Schnee- und Eisschmelze nicht berücksichtigt. Die Starkregengefahrenkarten betrachten die potenzielle Überflutungsgefährdung durch kurze und heftige Starkregen im Stadtgebiet. Schmelzwasser, welches im Frühjahr zu Hochwasser an den Bächen führen kann, spielt bei solchen Starkregenereignissen keine Rolle, da die betrachteten Ereignisse in der Regel im späten Frühjahr und im Sommer auftreten. Um den Einfluss der Gewässer bzw. den Zufluss aus den oberen Einzugsgebieten von außerhalb der Stadtgrenze dennoch zu berücksichtigen, wurde ein vereinfachter Ansatz gewählt. So wurde bei der Berechnung davon ausgegangen, dass Bäche unabhängig vom Starkregenereignis zu einem Hochwasser, das statistisch alle zwei Jahre zu erwarten ist, führen. Je nachdem wie stark es im Fall eines Starkregens tatsächlich in den Einzugsgebieten der Bäche regnet, weichen die Ergebnisse der Starkregengefahrenkarten von der tatsächlichen Überflutungssituation ab. Um die Hochwassergefahren an Flüssen und Bächen abzuschätzen, liegen für die meisten Fließgewässer im Stadtgebiet (Main, Nidda, Erlenbach, Liederbach, Eschbach, Urselbach, Kalbach, Westerbach, Sulzbach, Grundbach, Luderbach) Überschwemmungsgebietskarten vor, die vom Regierungspräsidium festgesetzt werden. Diese Karten sind bei einer Betrachtung der Überflutungsgefahr ergänzend zu den Starkregengefahrenkarten hinzuzuziehen. Die Starkregengefahrenkarten stellen eine flächendeckende Informationsgrundlage für die Abschätzung von Überflutungen sowie die Planung von Vorsorgemaßnahmen dar. Daher wird zukünftig die Öffentlichkeitsarbeit des Umweltamtes fortgesetzt, um Bürger*innen, Planer*innen, Vorhabenträger*innen, Gewerbe-/Infrastrukturbetreibende u.a. über die Karten und mögliche Vorsorgemaßnahmen zu informieren. Hierdurch soll eine verstärkte Verhaltens- und Eigenvorsorge der Bevölkerung und damit eine erhöhte Resilienz gegenüber Starkregenereignissen erreicht werden. Aktuell befasst sich die Stadt mit der Auswertung, Priorisierung und der zukünftigen Abarbeitung kritischer Bereiche, die aus den Starkregengefahrenkarten hervorgehen. Die Aufgaben zur Prävention der Gefahren, die aus extremen Starkregen resultieren, stellen eine Herausforderung für alle Beteiligten dar. Daher ist auf städtischer Ebene eine enge Zusammenarbeit verschiedener Ämter und Betriebe notwendig. Im Sinne der kommunalen Gemeinschaftsaufgabe Starkregenvorsorge sind aber nicht nur die städtischen Ämter und Betriebe in der Pflicht, sondern gleichermaßen Eigentümer*innen von Liegenschaften und Bürger*innen. Ein konkretes Handlungskonzept für die nächsten Jahre existiert bisher nicht. Entsprechend können derzeit auch keine Angaben zu Investitionskosten gemacht werden. Anwohner*innen haben mit den seit Herbst 2021 im Geoportal veröffentlichten und frei zugänglichen Starkregengefahrenkarten (https://geoportal.frankfurt.de/starkregen) die Möglichkeit, sich grundstückbezogen über die lokalen Starkregengefahren zu informieren. Dabei ist im Geoportal ein Erläuterungsdokument zur Anwendung der Karten hinterlegt. Ergänzend findet sich im Geoportal eine Verlinkung zu der Website franfurt.de/starkregen, auf der weiterführende Informationen zur Starkregenvorsorge vorhanden sind. Bei Fragen zur Interpretation der Starkregengefahrenkarten oder Bedarf an generellen Informationen zu Vorsorgemaßnahmen, können interessierte Bürger*innen zusätzlich das Umweltamt kontaktieren. Auf Nachfrage stellt das Umweltamt die Starkregengefahrenkarten gerne in den jeweiligen Ortsbeiräten vor und geht dabei auf lokale markante Überflutungsschwerpunkte sowie die Fragen von Ortsbeiratsmitgliedern und Bürger*innen ein. Eine gesonderte schriftliche Auswertung kann aufgrund des hohen zusätzlichen Aufwands nicht erfolgen. Zudem ist eine Analyse auf Stadtteilebene nur begrenzt aussagekräftig und damit nicht zielführend.

Beratungsverlauf 17 Sitzungen

Sitzung 11
OBR 2
TO II, TOP 50
Angenommen
Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 11
OBR 10
TO II, TOP 42
Angenommen
Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 11
OBR 13
TO I, TOP 25
Angenommen
Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 11
OBR 16
TO I, TOP 32
Angenommen
Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 11
OBR 4
TO II, TOP 25
Angenommen
Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 11
OBR 3
TO I, TOP 53
Angenommen
Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 11
OBR 9
TO II, TOP 13
Angenommen
Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 11
OBR 8
TO I, TOP 40
Angenommen
Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 11
OBR 5
TO I, TOP 53
Angenommen
Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 11
OBR 12
TO I, TOP 30
Angenommen
Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 12
OBR 14
TO I, TOP 22
Angenommen
Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD BFF
Sitzung 12
OBR 11
TO I, TOP 14
Angenommen
Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 12
OBR 6
TO I, TOP 43
Angenommen
Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 11
OBR 7
TO I, TOP 31
Angenommen
Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 12
OBR 1
TO I, TOP 59
Angenommen
Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Bff
Sitzung 12
OBR 15
TO I, TOP 19
Angenommen
Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 10
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
TO I, TOP 27
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP VOLT ÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
AFD BFF-BIG FRAKTION Gartenpartei