Freie Fahrt für Straßenbahnen und Busse in Niederrad/Waldstadion
Bericht
Diese Maßnahmen wurden bei den letzten Veranstaltungen (Fußballspiele am 21.02. und 11.03.2023) versuchsweise durch die Landespolizei umgesetzt. Die Schließung der Halb- beziehungsweise Vollschranken (Heinrich-Seliger-Straße/Adolf-Miersch-Straße; Gerauer-Straße/Adolf-Miersch-Straße; Kreuzung Herzogstraße/Schwarzwaldstraße; Schwarzwaldstraße/Waldstraße; Flughafenstraße/Reichsforststraße) sind Bestandteil der verkehrsrechtlichen Anordnungen (VRAO) und sind gegenüber dem ausführenden Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) angeordnet. Eine Anordnung eines Verkehrsverbots von dem unter anderem Bewohner:innen befreit sind (Verkehrszeichen (VZ) 250 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) mit den Zusätzen Linienverkehr, Taxen, Elektrokleinstfahrzeuge, Fahrräder und Bewohner frei) mit entsprechenden Kontrollen wird aus verschiedenen Gründen abgelehnt. Das Straßenverkehrsrecht definiert zwar nicht den Begriff des Bewohners, allerdings ist er nach ständiger Rechtsprechung klar durch den Sprachgebrauch geregelt. Unter diesen Begriff fallen nur Personen, die dort auch tatsächlich wohnen, also dort ihren Wohnsitz haben. Bei einer Verkehrskontrolle muss zur Durchsetzung der Verkehrsregelung immanent eine Prüfung eines amtlichen Dokuments vorgenommen werden, welche den Status als Bewohner erkennen lässt. Alle Personen ohne nachgewiesenen Bewohnerstatus, wie lediglich nutzungsberechtigte eines Grundstücks, Besucher:innen von Bewohner:innen, Gewerbetreibende, Kunden oder Lieferverkehr, müssen abgewiesen werden. Derartige Kontrollen einschlägiger Ausweisdokumente sind nicht nur sehr personal- und zeitintensiv, sie führen auch regelhaft zu ausgiebigen Diskussionen mit einer Vielzahl von abgewiesenen Verkehrsteilnehmenden, was längere Wartezeiten von tatsächlich oder vermeintlich Zufahrtsberechtigten zur Folge hat. Die Kontrollen führen somit zu Verkehrsbehinderungen in den Zufahrtsstraßen womit das Ziel der Anregung, die Reduzierung von Verkehrsbehinderungen, verfehlt werden würde. Aufgabe der Verkehrsüberwachung ist die Kontrolle des ruhenden Verkehrs mit Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren und gegebenenfalls Abschleppmaßnahmen zur Gefahrenabwehr. Da jeder Posten, bei dem Einfahrts-Berechtigungen zu prüfen sind, aus vorgenannten Gründen mit zwei Bediensteten zu besetzen wäre, müssten hierfür insgesamt mindestens 30 Arbeitsstunden eingeplant werden. Dies wären für jede der zahlreichen Veranstaltungen im Waldstadion zusätzliche Arbeitsstunden, sodass dies negative Auswirkungen auf die Verkehrsüberwachung im gesamten Stadtgebiet hätte. Als viel zielführender wird der Personaleinsatz zur Ahndung und gegebenenfalls Beseitigung von Parkverstößen im Umfeld des Stadions angesehen. Letztlich kann nur eine massive Verringerung des Parksuchverkehrs von Besucher:innen des Waldstadions zu einer Entspannung führen. Es bedarf hier daher eines Verkehrskonzepts unter Einbeziehung aller Facetten. Der Antrag zu Punkt 4 und 5 als singuläre Maßnahme ist jedenfalls nicht zielführend zur Lösung des komplexen und differenziert zu betrachtenden Problems. Die getroffenen Maßnahmen werden nach jeder publikumsintensiven Veranstaltung evaluiert und gegebenenfalls angepasst. Die getroffenen Maßnahmen haben zu einer deutlichen Verbesserung der ÖPNV-Anreise zu Veranstaltungen im Waldstadion beigetragen und werden im Rahmen der personellen Möglichkeiten beibehalten.