Optimierung der Schulturnhallennutzung durch Sportvereine
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 17.05.2019, B 192
Betreff: Optimierung der Schulturnhallennutzung durch Sportvereine Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2019, § 3589 - NR 1329/15 SPD, l. B 156/18 - Zwischenbericht: Im Rahmen der Ganztagsschulentwicklung ist es grundsätzlich erforderlich, dass die Schulen während ihrer Schul- und Öffnungszeiten frei über die Nutzung der Sportstätten verfügen können. Dies ist insbesondere im Hinblick auf Nachmittagsangebote und AG's außerhalb des Unterrichts notwendig. Eine Vergabe an Vereine während der genannten Zeiten scheidet damit grundsätzlich aus. In den vergangenen Monaten wurde durch das Sportamt und den Sportkreis Frankfurt eine erweiterte Bedarfsabfrage bezüglich des Nutzungsinteresses an Trainingszeiten nach den Schulöffnungszeiten bis 24.00 Uhr bei allen 420 Frankfurter Sportvereinen durchgeführt. Diese ergab, dass ein Interesse an einer erweiterten Nutzungszeit konkret für sechs Frankfurter Schulsporthallen besteht. Aufgrund der verschiedenen baulichen Gegebenheiten dieser sechs Schulturn- und -sporthallen wird aktuell vom Amt für Bau und Immobilien eine Eignung dieser Hallen für den Trainingsbetrieb bis 24.00 Uhr geprüft. Der Magistrat wird erneut berichten.