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Wird der Bunker Friedberger Anlage zur Gedenkstätte umgebaut?

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 20.03.2009, B 187

Betreff: Wird der Bunker Friedberger Anlage zur Gedenkstätte umgebaut? Vorgang: A 797 SPD Zwischenbericht: Die Verhandlungen des Magistrats zum Ankauf des Bunkers Friedberger Anlage sind bisher ergebnislos verlaufen, da das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe die im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland (Zivilschutz) stehende Bunkerliegenschaft noch nicht aus der Zivilschutzbindung entlassen hat. Der Bunker Friedberger Anlage befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans NO 1c Nr. 1 vom 01.03.1974 und ist dort als "Fläche für den Gemeinbedarf - Anlage des zivilen Bevölkerungsschutzes" festgesetzt. Eine Änderung dieser Festsetzung ist für die angesprochene Art der Umnutzung nicht notwendig. Generell steht planungsrechtlich einer entsprechenden Umnutzung des Bunkers als Gedenkstätte nichts entgegen.