Befreiungen im Westend
Vorlagentyp: B
Inhalt
S
A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom
29.04.2013, B 184 Betreff: Befreiungen im Westend Vorgang: A 213/12 LINKE. Zu den aufgeführten
Liegenschaften kann im Einzelnen folgendes mitgeteilt werden: a) Bockenheimer Landstraße 51 Zu 1.: Mit Baugenehmigung vom 17.03.1969 und der
Nachtragsgenehmigung vom 18.03.1970 wurde der Neubau eines 25-geschossigen
Büro- und Parkgebäudes genehmigt. Bis heute wurden zahlreiche weitere Baugenehmigungen
erteilt, welche die bauliche Sanierung, die Erneuerung der Fassade und innere
Umbauten betrafen. Zu 2 und 3.: In der Erstgenehmigung von 1969 und der
Nachtragsgenehmigung von 1970 wurden Befreiungen von den Festsetzungen des in
Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes (Bebauungsplanentwurf NW 1a Nr. 1)
gemäß § 33 des Baugesetzbuches (BauGB) in folgendem Umfang erteilt: - von der Festsetzung "WA/ Allgemeines Wohnen"
zugunsten der Büronutzung, -
anstatt der festgesetzten vier Vollgeschosse wurden insgesamt 25 Vollgeschosse
zugelassen, - statt der
festgesetzten Geschossflächenzahl von 1,00 wurde eine Geschossflächenzahl von
insgesamt 6,09 zugelassen. Darüber hinaus wurden Befreiungen für die
Unterschreitung von Grenzabständen erteilt. b) Fürstenberger Straße 235 Zu 1.: Am 26.01.1972 wurde der Neubau des
Bürogebäudes "Unionhochhaus" mit Tiefgarage genehmigt. Es folgten verschiedene
Nachtragsgenehmigungen und über 25 Baugenehmigungen für innere Umbauten.
Zu 2 und 3.: In der Baugenehmigung von 1972 wurden Befreiungen
von den Festsetzungen entsprechend der vorhandenen Bebauung im Sinne des § 34
BauGB in Verbindung mit § 17 Abs. 1 der Baunutzungsverordnung von 1968
(zulässiges Maß der baulichen Nutzung) in folgendem Umfang zugelassen: Grundflächenzahl von 0,83 , Geschossflächenzahl von 5,97, Gesamthöhe von ca. 90 m. c) Platz der Republik 6 - 8 Zu 1.: Am 17.12.1975 wurde die Errichtung eines
Bürohochhauses mit anschließendem Hotelbau "Selmi-Hochhaus" (40 Geschosse und
ein Technikgeschoss + Dachaufbau) genehmigt. Weitere Baugenehmigungen
befassten sich mit inneren Umbauten, u.a. Umnutzungen in Bürogeschosse. Die
Fassadenmodernisierung und die Neuaufteilung der Grundrisse erfolgten auf der
Grundlage der Baugenehmigung vom 15.09.2007. Zu 2 und 3.: In der Baugenehmigung von 1975 wurden Befreiungen
von den Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes
(Bebauungsplanentwurf SW 2b) gemäß § 33 BauGB in folgendem Umfang erteilt:
- Anstatt der zulässigen Geschossflächenzahl von
3,00 wurde eine Geschossflächenzahl von 7,474 zugelassen. Darüber hinaus wurden Befreiungen wegen der
Überschreitung der Fluchtlinie sowie der Unterschreitung des erforderlichen
Grenzabstandes erteilt. d) Ulmenstraße 37 - 39 Zu 1.: Die Baugenehmigung für den Neubau eines Wohn- und
Bürohochhauses mit Tiefgaragenanlagen wurde am 16.12.1971 erteilt. Die
Revitalisierung und die Erweiterung, die Entkernung, die Errichtung einer neuen
Fassade sowie die gebäudetechnische Neuausstattung wurden am 16.05.2007
genehmigt. Zu 2 und 3.: In der Baugenehmigung von 1975 wurden Befreiungen
von den Festsetzungen entsprechend der vorhandenen Bebauung im Sinne des § 34
des Baugesetzbuches in Verbindung mit § 17 Abs. 1 der Baunutzungsverordnung von
1968 (Zulässiges Maß der baulichen Nutzung) in folgendem Umfang erteilt:
- Statt der festgesetzten vier Vollgeschosse wurden
insgesamt 18 Vollgeschosse zugelassen. - Statt der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,3
wurde eine Grundflächenzahl von 0,34 zugelassen. - Statt der festgesetzten Geschossflächenzahl von
1,00 wurde eine Geschossflächenzahl von 3,87 zugelassen. Darüber hinaus wurden Befreiungen für das
Zurücktreten hinter die Baulinie und für die Unterschreitung von Bauwerks- und
Grenzabständen erteilt. e) Grüneburgweg 58 - 62 Zu 1.: Die Baugenehmigungen für die Errichtung eines Büro-
und Geschäftshauses mit zwei Parkkellern wurden am 07.07.1969 und 21.03.1973
erteilt. Auf der Grundlage
der Baugenehmigung vom 05.01.1989 wurde das Büro- und Geschäftshaus umgebaut,
saniert sowie die Fassade umgestaltet. Aktuell wurde am 25.07.2012 die Fassadenänderung
durch einen zusätzlichen Eingang, die Nutzungsänderung von Ladenfläche in
Schank- und Speisewirtschaft sowie brandschutzrelevante Maßnahmen durch
bauliche Grundrissänderungen im Erdgeschoss genehmigt. Zu 2 und 3.: In der Erstgenehmigung von 1969 und der
Nachtragsgenehmigung von 1973 wurden Befreiungen von den Festsetzungen des in
Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes (Bebauungsplanentwurf NW 21c Nr.1)
gemäß § 33 BauGB in folgendem Umfang erteilt: - Anstatt der Festsetzung "WA/ Allgemeines Wohnen"
wurde Büronutzung zugelassen. - Anstatt der festgesetzten vier Vollgeschosse
wurden insgesamt 15 Vollgeschosse zugelassen. - Anstatt der zulässigen Grundflächenzahl von 0,3
wurde eine Grundflächenzahl von 0,65 zugelassen. - Anstatt der zulässigen Geschossflächenzahl von
1,00 wurde eine Geschossflächenzahl von 4,45 zugelassen. Darüber hinaus wurden Befreiungen für die
Überschreitung der Fluchtlinie und für die Unterschreitung von Grenzabständen
sowie von brandschutztechnischen Festlegungen erteilt. f) An der Welle 1 - 3 Zu 1.: Am 18.09.1997 wurde der Neubau von Büro- und
Geschäftshäusern mit Wohnungen und Tiefgarage genehmigt. Etliche weitere
Baugenehmigungen betreffen Grundrissänderungen und innere Umbauten. Zu 2 und 3.: In der Baugenehmigung von 1997 wurden Befreiungen
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes NW 1a Nr. 1 nach § 31 Abs. 2
BauGB in folgendem Umfang erteilt: - von der Festsetzung "MK/ Kerngebiet" zugunsten von
36 Wohnungen, - statt der
zulässigen Grundflächenzahl von 0,600 wurde eine Grundflächenzahl von 0,835
zugelassen, - statt der
zulässigen Geschossflächenzahl von 2,000 wurde eine Geschossflächenzahl von
4,06 zugelassen,
Weitere Befreiungen betrafen die
Überschreitung der Baulinie, die Überdeckung der Abstandsflächen untereinander
sowie brandschutztechnische Festlegungen. g) Nibelungenplatz 3 Zu 1.: Am 09.12.1965 wurde der Neubau eines Büro- und
Geschäftshauses mit Apartmenthaus genehmigt. Für den Um- und Neubau des
Bürocenters wurde am 10.01.1990 eine Baugenehmigung erteilt. Der Anbau eines Foyers wurde am
27.11.1984 genehmigt. Die Fassadenmodernisierung, die Sanierung des
Bürogebäudes und der Anbau an da bestehende Bürogebäude wurden am 10.01.1990
genehmigt. Zu 2 und 3.: In der Baugenehmigung von 1965 wurde gemäß
Bausatzung der Stadt Frankfurt am Main vom 22.01.1959 (Vorläufer zur heutigen
Baunutzungsverordnung) Befreiungen in folgendem Umfang erteilt: - Anstatt vier Vollgeschosse wurden insgesamt 27
Vollgeschosse für das Hochhaus zugelassen. - Anstatt vier Vollgeschosse wurden 6 Vollgeschosse
für das Bauteil in der Schwarzburgstraße zugelassen. - Anstatt der Flächenziffer (vergleichbar der
heutigen Grundflächenzahl) von 0,4 wurde eine Flächenziffer von 0,51
zugelassen. - Statt der
Ausnutzungsziffer (Vergleichbar der heutigen Geschossflächenzahl) von 1,60
wurde eine Ausnutzungsziffer von 6,15 zugelassen. - Anstatt der Freiflächenziffer (Anteil der
Freifläche, hierfür gibt es keine heutige Entsprechung) von 0,60 wurde eine
Freiflächenziffer von 0,49 zugelassen. - Anstatt einer Gebäudehöhe von 14 m wurden für das
Hochhaus 88,33 m zugelassen. Weitere Befreiungen betrafen die Überschreitungen
der Bautiefen und der Baulinie, die Unterschreitung des erforderlichen
Grenzabstandes sowie brandschutztechnische Festlegungen. Grundsätzlich ist zu allen aufgeführten Bauvorhaben
mitzuteilen, dass diese zu ihrer Zeit Gegenstand von Erörterungen in der
Öffentlichkeit sowie von parlamentarischen Beratungen und Beschlüssen
waren. Diese Beschlüsse sind aus der Sach-
und Rechtslage der Geschichte zu verstehen, war doch im vergangenen Jahrhundert
die Rechtsgeltung der Bebauungspläne oft streitig. Erst die Neuverkündung
zahlreicher Bebauungspläne, die Neufassung des Planungsrechts insbesondere im
Westend und die nachfolgende Rechtsprechung des Hessischen
Verwaltungsgerichtshofes in den Neunziger Jahren des 20. Jahrhunderts haben
sichergestellt, dass die Geltung der Frankfurter Bebauungspläne anerkannt
ist. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
25.06.2013, NR 650
Antrag vom
17.06.2013, OF
346/2 dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
04.10.2012, A 213
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2, 3
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 30.04.2013 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3
am 23.05.2013, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 184
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD,
FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
24. Sitzung des OBR 2
am 17.06.2013, TO I, TOP 21 Beschluss: 1.
a)
Die Vorlage B 184 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 346/2 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme 21. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.06.2013, TO I, TOP
24 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage B 184 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER 15. Sitzung der KAV am 26.08.2013, TO
II, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 184
dient zur Kenntnis. 25. Sitzung des OBR 2
am 02.09.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: 1.
Die
Vorlage B 184 dient zur Kenntnis. 2.
Die
Vorlage OF 346/2 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. GRÜNE, CDU, SPD,
FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung)
zu 2.
3 GRÜNE, CDU und FDP gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (=
Annahme); 1 GRÜNE und SPD (= Enthaltung) 22. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.09.2013, TO I, TOP
22 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage B 184 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 650 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
23. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.09.2013, TO I, TOP
19 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Die
Vorlage B 184 dient zur Kenntnis. 2.
Die
Vorlage NR 650 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2.
CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE
WÄHLER (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1:
RÖMER und REP (B 184 = Kenntnis, NR 650 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 184 =
Zurückweisung, NR 650 = Ablehnung) 25. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 10.10.2013, TO II, TOP 35 Beschluss: 1.
Die
Vorlage B 184 dient zur Kenntnis. 2.
Die
Vorlage NR 650 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP
zu 2.
CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER,
RÖMER und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (B 184 = Zurückweisung, NR 650 = Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): § 3798, 25. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 10.10.2013 Aktenzeichen: 63 0