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Befreiungen im Westend

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 29.04.2013, B 184 Betreff: Befreiungen im Westend Vorgang: A 213/12 LINKE. Zu den aufgeführten Liegenschaften kann im Einzelnen folgendes mitgeteilt werden: a) Bockenheimer Landstraße 51 Zu 1.: Mit Baugenehmigung vom 17.03.1969 und der Nachtragsgenehmigung vom 18.03.1970 wurde der Neubau eines 25-geschossigen Büro- und Parkgebäudes genehmigt. Bis heute wurden zahlreiche weitere Baugenehmigungen erteilt, welche die bauliche Sanierung, die Erneuerung der Fassade und innere Umbauten betrafen. Zu 2 und 3.: In der Erstgenehmigung von 1969 und der Nachtragsgenehmigung von 1970 wurden Befreiungen von den Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes (Bebauungsplanentwurf NW 1a Nr. 1) gemäß § 33 des Baugesetzbuches (BauGB) in folgendem Umfang erteilt: - von der Festsetzung "WA/ Allgemeines Wohnen" zugunsten der Büronutzung, - anstatt der festgesetzten vier Vollgeschosse wurden insgesamt 25 Vollgeschosse zugelassen, - statt der festgesetzten Geschossflächenzahl von 1,00 wurde eine Geschossflächenzahl von insgesamt 6,09 zugelassen. Darüber hinaus wurden Befreiungen für die Unterschreitung von Grenzabständen erteilt. b) Fürstenberger Straße 235 Zu 1.: Am 26.01.1972 wurde der Neubau des Bürogebäudes "Unionhochhaus" mit Tiefgarage genehmigt. Es folgten verschiedene Nachtragsgenehmigungen und über 25 Baugenehmigungen für innere Umbauten. Zu 2 und 3.: In der Baugenehmigung von 1972 wurden Befreiungen von den Festsetzungen entsprechend der vorhandenen Bebauung im Sinne des § 34 BauGB in Verbindung mit § 17 Abs. 1 der Baunutzungsverordnung von 1968 (zulässiges Maß der baulichen Nutzung) in folgendem Umfang zugelassen: Grundflächenzahl von 0,83 , Geschossflächenzahl von 5,97, Gesamthöhe von ca. 90 m. c) Platz der Republik 6 - 8 Zu 1.: Am 17.12.1975 wurde die Errichtung eines Bürohochhauses mit anschließendem Hotelbau "Selmi-Hochhaus" (40 Geschosse und ein Technikgeschoss + Dachaufbau) genehmigt. Weitere Baugenehmigungen befassten sich mit inneren Umbauten, u.a. Umnutzungen in Bürogeschosse. Die Fassadenmodernisierung und die Neuaufteilung der Grundrisse erfolgten auf der Grundlage der Baugenehmigung vom 15.09.2007. Zu 2 und 3.: In der Baugenehmigung von 1975 wurden Befreiungen von den Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes (Bebauungsplanentwurf SW 2b) gemäß § 33 BauGB in folgendem Umfang erteilt: - Anstatt der zulässigen Geschossflächenzahl von 3,00 wurde eine Geschossflächenzahl von 7,474 zugelassen. Darüber hinaus wurden Befreiungen wegen der Überschreitung der Fluchtlinie sowie der Unterschreitung des erforderlichen Grenzabstandes erteilt. d) Ulmenstraße 37 - 39 Zu 1.: Die Baugenehmigung für den Neubau eines Wohn- und Bürohochhauses mit Tiefgaragenanlagen wurde am 16.12.1971 erteilt. Die Revitalisierung und die Erweiterung, die Entkernung, die Errichtung einer neuen Fassade sowie die gebäudetechnische Neuausstattung wurden am 16.05.2007 genehmigt. Zu 2 und 3.: In der Baugenehmigung von 1975 wurden Befreiungen von den Festsetzungen entsprechend der vorhandenen Bebauung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches in Verbindung mit § 17 Abs. 1 der Baunutzungsverordnung von 1968 (Zulässiges Maß der baulichen Nutzung) in folgendem Umfang erteilt: - Statt der festgesetzten vier Vollgeschosse wurden insgesamt 18 Vollgeschosse zugelassen. - Statt der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,3 wurde eine Grundflächenzahl von 0,34 zugelassen. - Statt der festgesetzten Geschossflächenzahl von 1,00 wurde eine Geschossflächenzahl von 3,87 zugelassen. Darüber hinaus wurden Befreiungen für das Zurücktreten hinter die Baulinie und für die Unterschreitung von Bauwerks- und Grenzabständen erteilt. e) Grüneburgweg 58 - 62 Zu 1.: Die Baugenehmigungen für die Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses mit zwei Parkkellern wurden am 07.07.1969 und 21.03.1973 erteilt. Auf der Grundlage der Baugenehmigung vom 05.01.1989 wurde das Büro- und Geschäftshaus umgebaut, saniert sowie die Fassade umgestaltet. Aktuell wurde am 25.07.2012 die Fassadenänderung durch einen zusätzlichen Eingang, die Nutzungsänderung von Ladenfläche in Schank- und Speisewirtschaft sowie brandschutzrelevante Maßnahmen durch bauliche Grundrissänderungen im Erdgeschoss genehmigt. Zu 2 und 3.: In der Erstgenehmigung von 1969 und der Nachtragsgenehmigung von 1973 wurden Befreiungen von den Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes (Bebauungsplanentwurf NW 21c Nr.1) gemäß § 33 BauGB in folgendem Umfang erteilt: - Anstatt der Festsetzung "WA/ Allgemeines Wohnen" wurde Büronutzung zugelassen. - Anstatt der festgesetzten vier Vollgeschosse wurden insgesamt 15 Vollgeschosse zugelassen. - Anstatt der zulässigen Grundflächenzahl von 0,3 wurde eine Grundflächenzahl von 0,65 zugelassen. - Anstatt der zulässigen Geschossflächenzahl von 1,00 wurde eine Geschossflächenzahl von 4,45 zugelassen. Darüber hinaus wurden Befreiungen für die Überschreitung der Fluchtlinie und für die Unterschreitung von Grenzabständen sowie von brandschutztechnischen Festlegungen erteilt. f) An der Welle 1 - 3 Zu 1.: Am 18.09.1997 wurde der Neubau von Büro- und Geschäftshäusern mit Wohnungen und Tiefgarage genehmigt. Etliche weitere Baugenehmigungen betreffen Grundrissänderungen und innere Umbauten. Zu 2 und 3.: In der Baugenehmigung von 1997 wurden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes NW 1a Nr. 1 nach § 31 Abs. 2 BauGB in folgendem Umfang erteilt: - von der Festsetzung "MK/ Kerngebiet" zugunsten von 36 Wohnungen, - statt der zulässigen Grundflächenzahl von 0,600 wurde eine Grundflächenzahl von 0,835 zugelassen, - statt der zulässigen Geschossflächenzahl von 2,000 wurde eine Geschossflächenzahl von 4,06 zugelassen, Weitere Befreiungen betrafen die Überschreitung der Baulinie, die Überdeckung der Abstandsflächen untereinander sowie brandschutztechnische Festlegungen. g) Nibelungenplatz 3 Zu 1.: Am 09.12.1965 wurde der Neubau eines Büro- und Geschäftshauses mit Apartmenthaus genehmigt. Für den Um- und Neubau des Bürocenters wurde am 10.01.1990 eine Baugenehmigung erteilt. Der Anbau eines Foyers wurde am 27.11.1984 genehmigt. Die Fassadenmodernisierung, die Sanierung des Bürogebäudes und der Anbau an da bestehende Bürogebäude wurden am 10.01.1990 genehmigt. Zu 2 und 3.: In der Baugenehmigung von 1965 wurde gemäß Bausatzung der Stadt Frankfurt am Main vom 22.01.1959 (Vorläufer zur heutigen Baunutzungsverordnung) Befreiungen in folgendem Umfang erteilt: - Anstatt vier Vollgeschosse wurden insgesamt 27 Vollgeschosse für das Hochhaus zugelassen. - Anstatt vier Vollgeschosse wurden 6 Vollgeschosse für das Bauteil in der Schwarzburgstraße zugelassen. - Anstatt der Flächenziffer (vergleichbar der heutigen Grundflächenzahl) von 0,4 wurde eine Flächenziffer von 0,51 zugelassen. - Statt der Ausnutzungsziffer (Vergleichbar der heutigen Geschossflächenzahl) von 1,60 wurde eine Ausnutzungsziffer von 6,15 zugelassen. - Anstatt der Freiflächenziffer (Anteil der Freifläche, hierfür gibt es keine heutige Entsprechung) von 0,60 wurde eine Freiflächenziffer von 0,49 zugelassen. - Anstatt einer Gebäudehöhe von 14 m wurden für das Hochhaus 88,33 m zugelassen. Weitere Befreiungen betrafen die Überschreitungen der Bautiefen und der Baulinie, die Unterschreitung des erforderlichen Grenzabstandes sowie brandschutztechnische Festlegungen. Grundsätzlich ist zu allen aufgeführten Bauvorhaben mitzuteilen, dass diese zu ihrer Zeit Gegenstand von Erörterungen in der Öffentlichkeit sowie von parlamentarischen Beratungen und Beschlüssen waren. Diese Beschlüsse sind aus der Sach- und Rechtslage der Geschichte zu verstehen, war doch im vergangenen Jahrhundert die Rechtsgeltung der Bebauungspläne oft streitig. Erst die Neuverkündung zahlreicher Bebauungspläne, die Neufassung des Planungsrechts insbesondere im Westend und die nachfolgende Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in den Neunziger Jahren des 20. Jahrhunderts haben sichergestellt, dass die Geltung der Frankfurter Bebauungspläne anerkannt ist. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.06.2013, NR 650 Antrag vom 17.06.2013, OF 346/2 dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 04.10.2012, A 213 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2, 3 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 30.04.2013 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 23.05.2013, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 184 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 24. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2013, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. a) Die Vorlage B 184 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 346/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.06.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 184 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 15. Sitzung der KAV am 26.08.2013, TO II, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 184 dient zur Kenntnis. 25. Sitzung des OBR 2 am 02.09.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage B 184 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 346/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. 3 GRÜNE, CDU und FDP gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 GRÜNE und SPD (= Enthaltung) 22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.09.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 184 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 650 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.09.2013, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 184 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 650 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: RÖMER und REP (B 184 = Kenntnis, NR 650 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 184 = Zurückweisung, NR 650 = Ablehnung) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.10.2013, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Die Vorlage B 184 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 650 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 184 = Zurückweisung, NR 650 = Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3798, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.10.2013 Aktenzeichen: 63 0