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Befreiungen im Westend

Vorlagentyp: A LINKE.

Inhalt

S A C H S T A N D : Anfrage vom 04.10.2012, A 213 Betreff: Befreiungen im Westend Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 06.12.2012 Stadtplanung ist traditionell eine der vornehmen Aufgaben der Kommunen. Daher kommt dem Instrument der Aufstellung von Bebauungsplänen eine hervorragende Stellung zu. Dies ist Aufgabe des kommunalen Souveräns, also der Stadtverordnetenversammlung. Nicht ohne Grund werden dabei Nutzungsgrenzen aufgestellt, die im Sinne des Allgemeinwohls formuliert werden. Für Ausnahmen sieht der Gesetzgeber enge Grenzen vor. Uns erscheint es notwendig, anhand ausgewählter Grundstücke einen Überblick über die Verwaltungspraxis Frankfurter Ämter zu erhalten. Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann wurde die Baugenehmigung erteilt? 2. Wurde ein Befreiungsbescheid erteilt und wann wurde er erteilt? 3. Was ist der Inhalt der jeweiligen Befreiung? Diese Fragen beziehen sich auf folgende Objekte mit folgender Adresse: a) Bockenheimer Landstraße 51 b) Fürstenberger Straße 235 c) Platz der Republik 6 - 8 d) Ulmenstraße 37 - 39 e) Grüneburgweg 58 - 62 f) An der Welle 1 - 3 g) Nibelungenplatz 3 Antragsteller: LINKE. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Peter Gärtner Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.04.2013, B 184 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 10.10.2012 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 213 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 2597, 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.01.2013 Aktenzeichen: 63 0

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