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Befreiungen im Westend

Vorlagentyp: A LINKE

Inhalt

Anfrage vom 04.10.2012, A 213

Betreff: Befreiungen im Westend Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 06.12.2012 Stadtplanung ist traditionell eine der vornehmen Aufgaben der Kommunen. Daher kommt dem Instrument der Aufstellung von Bebauungsplänen eine hervorragende Stellung zu. Dies ist Aufgabe des kommunalen Souveräns, also der Stadtverordnetenversammlung. Nicht ohne Grund werden dabei Nutzungsgrenzen aufgestellt, die im Sinne des Allgemeinwohls formuliert werden. Für Ausnahmen sieht der Gesetzgeber enge Grenzen vor. Uns erscheint es notwendig, anhand ausgewählter Grundstücke einen Überblick über die Verwaltungspraxis Frankfurter Ämter zu erhalten. Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wann wurde die Baugenehmigung erteilt?

  2. Wurde ein Befreiungsbescheid erteilt und wann wurde er erteilt?

  3. Was ist der Inhalt der jeweiligen Befreiung? Diese Fragen beziehen sich auf folgende Objekte mit folgender Adresse:
    • a)Bockenheimer Landstraße 51
    • b)Fürstenberger Straße 235
    • c)Platz der Republik 6 - 8
    • d)Ulmenstraße 37 - 39
    • e)Grüneburgweg 58 - 62
    • f)An der Welle 1 - 3
    • g)Nibelungenplatz 3

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