Befreiungen im Westend
Vorlagentyp: A LINKE.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anfrage vom 04.10.2012, A 213 Betreff: Befreiungen im Westend Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 06.12.2012
Stadtplanung ist
traditionell eine der vornehmen Aufgaben der Kommunen. Daher kommt dem
Instrument der Aufstellung von Bebauungsplänen eine hervorragende Stellung zu.
Dies ist Aufgabe des kommunalen Souveräns, also der
Stadtverordnetenversammlung. Nicht ohne Grund werden dabei Nutzungsgrenzen
aufgestellt, die im Sinne des Allgemeinwohls formuliert werden. Für Ausnahmen
sieht der Gesetzgeber enge Grenzen vor. Uns erscheint es notwendig, anhand
ausgewählter Grundstücke einen Überblick über die Verwaltungspraxis Frankfurter
Ämter zu erhalten. Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu
beantworten: 1. Wann wurde die Baugenehmigung
erteilt? 2. Wurde ein
Befreiungsbescheid erteilt und wann wurde er erteilt? 3. Was ist der Inhalt der jeweiligen Befreiung?
Diese Fragen beziehen sich auf folgende Objekte mit
folgender Adresse: a) Bockenheimer Landstraße 51 b) Fürstenberger Straße 235 c) Platz der Republik 6 - 8 d) Ulmenstraße 37 - 39 e) Grüneburgweg 58 - 62 f) An der Welle 1 - 3 g) Nibelungenplatz 3 Antragsteller:
LINKE.
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Dr. Peter
Gärtner Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 29.04.2013, B 184
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 10.10.2012 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2013, TO I, TOP 5
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat
wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 213 spätestens in drei Monaten
vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 2597, 16. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.01.2013 Aktenzeichen: 63 0