Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzen
Bericht
Nach entsprechender Anfrage bei der Landeshauptstadt Wiesbaden gibt es dort kein ausdrückliches Verbot, welches die Nutzung von Streusalz vollständig verbietet. Auch die angesprochene Informationskampagne ist der Landeshauptstadt in der offiziellen Rückmeldung nicht bekannt. Die eingeschränkte Nutzung von Streusalz ist in unserer Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main geregelt und wird in der Straßenreinigungsatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden inhaltlich ähnlich vorgegeben. Generell gelten die Vorgaben der Satzung nur für den öffentlichen Straßenraum. Auf privaten Grundstücken findet die Satzung keine Anwendung. Allgemein soll der Einsatz von Streumaterialien letztendlich Schäden in Folge von Stürzen und sonstigen Unfällen abwenden. Insofern ist der Streusalzeinsatz an besonderen Gefahrenstellen oder bei festgefrorenen Eis-/Schneerückständen zulässig, um sowohl Sach- als auch Personenschäden bestmöglich zu vermeiden. Auftausalz bewirkt durch physikalisch-chemische Umwandlung von Eis und Schnee in Wasser eine dauerhafte Beseitigung der Straßenglätte. Bei der Ausbringung von abstumpfenden Streustoffen wäre die 10-20-fache Menge nötig, um ein ähnliches Ergebnis zu erreichen. Die Reichweite der Streufahrzeuge wäre somit deutlich geringer und hätte wesentlich längere Umlaufzeiten durch häufiges Nachladen zur Folge. Ferner müsste das Streugut nach dem Streuen im Rahmen der Straßenreinigung entfernt werden. Diese beiden Punkte verschlechtern deutlich die CO2-Bilanz und verursachen höhere Kosten. Um Streumittel so optimal wie möglich einzusetzen, nutzt die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) computergesteuerte Streutechnik an den Winterdienstfahrzeugen und hochwirksames Feuchtsalz. Feuchtsalz ist ein mit Natriumchlorid-Lösung angefeuchtetes Streusalz (sogenanntes FS 30, also 70 % Salz und 30 % Salzlösung), welches sich gleichmäßig verteilt, sehr gut haftet und bereits bei kleiner Menge große Tauwirkung erzielt. Angefeuchtetes Streusalz wird nicht so schnell verweht wie Trockensalz, da es besser haften bleibt. Pro Quadratmeter ist damit nur noch etwa ein Teelöffel Salz notwendig. Ein ordnungsgemäßer Winterdienst, der einer konkreten Gefahrenlage entgegenwirkt, ist ohne Hinzunahme des notwendigen Streusalzes nicht darstellbar. Der Einsatz von Streusalz auf Fahrbahnen ist für die Gewährleistung der bestehenden Verkehrssicherungspflicht der Stadt Frankfurt am Main bisher alternativlos. Der gewünschte Verzicht ist - mit Blick auf etwaige Personenschäden und Haftungsansprüche - seitens des Magistrats nicht zu verantworten. Gerne können alle Auffälligkeiten direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) zur Überprüfung gemeldet werden.