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Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 01.04.2011, B 178

Betreff: Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.01.2011, § 9341 - NR 2147 FDP - In der Bockenheimer Anlage vor dem Opernturm von der Höhe Bockenheimer Landstraße bis zum Rothschildpark sind zusätzliche Baumpflanzungen ausgeschlossen (vgl. Stellungnahme des Magistrats ST 1178 vom 16.08.2010). Dies liegt unter anderem darin begründet, dass der Gehwegsbereich flächendeckend mit Trassen und diversen Schachtbauwerken belegt ist. Weiterhin ragt ein Tiefgeschoss des Opernturms mit geringer Überdeckung auf einer Länge von ca. 50 m in den Gehwegsbereich. Erschwerend hinzu kommen die vorgesehenen Flächennutzungen wie Parkplätze, eine Bushaltestelle und mehrere Grundstückszufahrten. Auch auf der Ostseite der Bockenheimer Anlage im Bereich vor der Alten Oper sind zusätzliche Baumpflanzungen aufgrund einer neu herzustellenden Bushaltestelle sowie Taxistellplätzen ausgeschlossen. Der Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger "Neubau-Projekt am Opernplatz und Erweiterung des Rothschildparks" sieht anstatt einer Allee eine neu zu pflanzende Baumreihe in Mittellage der Bockenheimer Anlage vor. Planänderungen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr möglich, da sich die Maßnahme im Ausschreibungs- und Vergabeprozess befindet. Weiterhin ist das Beleuchtungskonzept auf die oben genannten Randbedingungen abgestimmt. Der Baubeginn ist für den 02.05.2011 vorgesehen.

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