Machbarkeitsstudie zur Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes: Gewerbegebiete Fechenheim-Nord und Seckbach nachhaltig weiterentwickeln
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 10.06.2016, B 156
Betreff: Machbarkeitsstudie zur Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes: Gewerbegebiete Fechenheim-Nord und Seckbach nachhaltig weiterentwickeln Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 17.12.2015, § 6625 Ziff. 2 - OA 696/15 OBR 11 - Gemäß der Begründung des Vortrags des Magistrats vom 09.10.2015 (M 168) wird das Standortmanagement als Vermittler und Koordinator zwischen den Unternehmen vor Ort und einem projektbegleitenden Arbeitskreis aus städtischen Ämtern, Eigenbetrieben, Versorgungs- und Leitungsträgern, Kammern und anderen Interessensträgern tätig werden. Die organisatorische Zusammensetzung des Arbeitskreises wird anlassbezogen durch das Standortmanagement bestimmt. Nach der Ziffer III
- des Vortrags des Magistrats vom 09.10.2015 (M 168) ist die Einrichtung des Standortmanagements durch die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH mittlerweile erfolgt. Da der Ortsbeirat die öffentlichen Interessen des Ortsbezirks vertritt, wird er gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2015, § 6625 Ziff.2 in Abstimmungsprozesse zur nachhaltigen Entwicklung der Gewerbegebiete Fechenheim-Nord und Seckbach durch das Standortmanagement eingebunden.