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Ummeldeprämie ausweiten

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.03.2009, B 154 Betreff: Ummeldeprämie ausweiten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2008, § 5097 - NR 1115 FDP - Die Richtlinie zur Zahlung einer Ummeldeprämie für Studierende ist seit dem November 2008 in Kraft. Die Anzahl der auszugebenden Ummeldeprämien wird im Jahre 2009 nur knapp über 200 liegen, da der Zeitraum relativ kurz bemessen war. Ein erstes realistisches Ergebnis für ein ganzes Jahr wird es erst am Jahresende 2009 geben. Bekannt ist allerdings, dass die Zuweisung im Rahmen des Finanzausgleichs durch das Land auf die Mindestsumme von 47 € pro Einwohner beschränkt sein wird. Wesentlich für die Höhe der Zuweisungen sind die Einnahmen der Gemeinde. Wurden im Jahre 2006 noch etwa 340 € pro Einwohner gezahlt, sank die Zahl im Jahre 2007 auf ca. 100 € und beträgt in den Jahren 2008 und 2009 47 €. Dies bedeutet, dass die Kosten der Ummeldeprämie die Einnahmen pro Jahr um das zweifache übersteigen, wenn man den Verwaltungsaufwand nicht einbezieht. Der Magistrat hat immer wieder darauf hingewiesen, dass er es für bedenklich hält, eine Prämie für gesetzeskonformes Verhalten auszusetzen. Das Melderecht geht von einem objektivierten Hauptwohnungsbegriff aus. Die Hauptwohnung wird, sofern ein Meldepflichtiger mehrere Wohnungen besitzt, in der Gemeinde festgelegt, in der er sich zeitlich überwiegend aufhält. Bei Studentinnen und Studenten, denen bis zu fünf Monate vorlesungsfreie Zeit im Laufe des Studienjahres zustehen, ist die Lage nicht immer eindeutig. Auszubildende, Berufsschüler, Referendare und Ärzte im praktischen Jahr haben in der Regel bereits ein eigenes Einkommen, halten sich meistens zeitlich überwiegend am Ort der Arbeitsstätte auf und müssen hier die Hauptwohnung nehmen, wenn sie ledig sind; eine Wahlmöglichkeit gibt es nicht. Es ist schließlich darauf hinzuweisen, dass die Stadt Frankfurt am Main jeder Neubürgerin und jedem Neubürger ein Welcomeset überreicht, das unter anderem ein Gutscheinheft im Werte von ca. 500 € enthält. Studentinnen und Studenten können darüber hinaus über die Hochschulen ein Kulturscheckheft des Kulturdezernates erhalten, das ebenfalls Gutscheine im Wert von ca. 500 € enthält. Der Magistrat geht davon aus, dass er bereits ausreichende Vorsorge für die Bürgerinnen und Bürger und insbesondere für Studentinnen und Studenten getroffen hat, um sich in Frankfurt am Main bei einem Zuzug wohlfühlen zu können und es der Ummeldeprämie eigentlich nicht bedarf. Eine Ausweitung der Ummeldeprämie auf weitere Gruppen hält er für nicht erforderlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.10.2008, NR 1115 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 11.03.2009 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung der KAV am 20.04.2009, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 154 dient zur Kenntnis. 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.04.2009, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 154 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis) 30. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 04.05.2009, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 154 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5827, 30. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 04.05.2009 Aktenzeichen: 51

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