Ummeldeprämie ausweiten
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 06.03.2009, B
154 Betreff:
Ummeldeprämie ausweiten
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2008, §
5097 - NR 1115 FDP - Die Richtlinie zur Zahlung einer Ummeldeprämie für
Studierende ist seit dem November 2008 in Kraft. Die Anzahl der auszugebenden
Ummeldeprämien wird im Jahre 2009 nur knapp über 200 liegen, da der Zeitraum
relativ kurz bemessen war. Ein erstes realistisches Ergebnis für ein ganzes
Jahr wird es erst am Jahresende 2009 geben. Bekannt ist allerdings, dass die Zuweisung im Rahmen
des Finanzausgleichs durch das Land auf die Mindestsumme von 47 € pro
Einwohner beschränkt sein wird. Wesentlich für die Höhe der Zuweisungen
sind die Einnahmen der Gemeinde. Wurden im Jahre 2006 noch etwa 340 €
pro Einwohner gezahlt, sank die Zahl im Jahre 2007 auf ca. 100 € und
beträgt in den Jahren 2008 und 2009 47 €. Dies bedeutet, dass die
Kosten der Ummeldeprämie die Einnahmen pro Jahr um das zweifache übersteigen,
wenn man den Verwaltungsaufwand nicht einbezieht. Der Magistrat hat immer wieder darauf hingewiesen,
dass er es für bedenklich hält, eine Prämie für gesetzeskonformes Verhalten
auszusetzen. Das Melderecht geht von einem
objektivierten Hauptwohnungsbegriff aus. Die Hauptwohnung wird, sofern ein
Meldepflichtiger mehrere Wohnungen besitzt, in der Gemeinde festgelegt, in der
er sich zeitlich überwiegend aufhält. Bei Studentinnen und Studenten, denen bis zu fünf
Monate vorlesungsfreie Zeit im Laufe des Studienjahres zustehen, ist die Lage
nicht immer eindeutig. Auszubildende, Berufsschüler, Referendare und Ärzte
im praktischen Jahr haben in der Regel bereits ein eigenes Einkommen, halten
sich meistens zeitlich überwiegend am Ort der Arbeitsstätte auf und müssen hier
die Hauptwohnung nehmen, wenn sie ledig sind; eine Wahlmöglichkeit gibt es
nicht. Es ist schließlich darauf
hinzuweisen, dass die Stadt Frankfurt am Main jeder Neubürgerin und jedem
Neubürger ein Welcomeset überreicht, das unter anderem ein Gutscheinheft im
Werte von ca. 500 € enthält. Studentinnen und Studenten können darüber
hinaus über die Hochschulen ein Kulturscheckheft des Kulturdezernates erhalten,
das ebenfalls Gutscheine im Wert von ca. 500 € enthält. Der Magistrat geht davon aus, dass er bereits
ausreichende Vorsorge für die Bürgerinnen und Bürger und insbesondere für
Studentinnen und Studenten getroffen hat, um sich in Frankfurt am Main bei
einem Zuzug wohlfühlen zu können und es der Ummeldeprämie eigentlich nicht
bedarf. Eine Ausweitung der Ummeldeprämie
auf weitere Gruppen hält er für nicht erforderlich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
06.10.2008, NR 1115
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 11.03.2009 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung
der KAV am 20.04.2009, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 154
dient zur Kenntnis. 30. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.04.2009, TO I, TOP
45 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 154
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)
30. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 04.05.2009, TO I, TOP
16 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 154
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 5827, 30. Sitzung
des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 04.05.2009 Aktenzeichen: 51