Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Droht der historischen Wertheim-Villa die Abrissbirne?

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 18.05.2018, B 152 Betreff: Droht der historischen Wertheim-Villa die Abrissbirne? Vorgang: A 332/18 FRANKFURTER Zu 1 und 2: Das Objekt Arnsburger Straße 1 (Wertheim-Villa) ist nicht im Denkmalverzeichnis erfasst. Der Magistrat hat das für die Inventarisierung und Führung des Denkmalverzeichnisses zuständige Landesamt für Denkmalpflege Hessen aufgrund der aktuellen Anfrage informiert und um Prüfung des Denkmalwertes der Wertheim-Villa gebeten. Eine Antwort liegt noch nicht vor. Die Erhaltungssatzung stuft das Gebäude als erhaltenswert ein. Zu 3 und 4: Ein Abbruchantrag für die Villa Wertheim ist nicht eingereicht worden. Zu 5: Gegenstand der Planungen ist ein Abbruch der Gebäude nordwestlich der Villa Wertheim (Arnsburger Straße 3 und 3a). Der Zwischenbau aus den 1960er-Jahren sowie der daneben liegende Altbau, der von der Erhaltungssatzung nicht als erhaltenswert eingestuft ist und auch nicht im Denkmalverzeichnis gelistet ist, werden abgerissen. An ihrer Stelle ist die Errichtung eines sechsgeschossigen Mehrfamilienhauses mit zwölf Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit zehn Stellplätzen genehmigt. Der Neubau orientiert sich in der Höhe an der westlich anschließenden gründerzeitlichen Bebauung und hält die Kriterien der Erhaltungssatzung ein. Für die Wertheim-Villa selbst ist kein Bauantrag eingereicht worden. Zu 6: Ein Bauschild ist mit Beginn des Neubauvorhabens anzubringen. Zu dem Zeitpunkt kann seitens des Magistrats keine Aussage getroffen werden. Zu 7: Eine Vorstellung des Bauvorhabens durch die Bauherrschaft ist nach Kenntnis des Magistrats bisher nicht erfolgt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 11.03.2018, A 332 Anfrage vom 05.12.2019, A 614 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 23.05.2018 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 4 am 05.06.2018, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 152 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.08.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 152 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF gegen FRAKTION (= Kenntnis als Zwischenbericht) und FRANKFURTER (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 2902, 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 13.08.2018 Aktenzeichen: 60 3