Droht der historischen Wertheim-Villa die Abrissbirne?
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 18.05.2018, B
152 Betreff:
Droht der historischen Wertheim-Villa die Abrissbirne? Vorgang:
A 332/18 FRANKFURTER Zu 1 und 2: Das Objekt Arnsburger Straße 1
(Wertheim-Villa) ist nicht im Denkmalverzeichnis erfasst. Der Magistrat hat das für die
Inventarisierung und Führung des Denkmalverzeichnisses zuständige Landesamt für
Denkmalpflege Hessen aufgrund der aktuellen Anfrage informiert und um Prüfung
des Denkmalwertes der Wertheim-Villa gebeten. Eine Antwort liegt noch nicht
vor. Die Erhaltungssatzung
stuft das Gebäude als erhaltenswert ein. Zu 3 und 4: Ein Abbruchantrag für die Villa Wertheim ist nicht
eingereicht worden. Zu 5: Gegenstand der Planungen ist ein Abbruch der Gebäude
nordwestlich der Villa Wertheim (Arnsburger Straße 3 und 3a). Der Zwischenbau
aus den 1960er-Jahren sowie der daneben liegende Altbau, der von der
Erhaltungssatzung nicht als erhaltenswert eingestuft ist und auch nicht im
Denkmalverzeichnis gelistet ist, werden abgerissen. An ihrer Stelle ist die Errichtung
eines sechsgeschossigen Mehrfamilienhauses mit zwölf Wohneinheiten und einer
Tiefgarage mit zehn Stellplätzen genehmigt. Der Neubau orientiert sich in der
Höhe an der westlich anschließenden gründerzeitlichen Bebauung und hält die
Kriterien der Erhaltungssatzung ein. Für die Wertheim-Villa selbst ist kein
Bauantrag eingereicht worden. Zu 6: Ein Bauschild ist mit Beginn des Neubauvorhabens
anzubringen. Zu dem Zeitpunkt kann seitens des Magistrats keine Aussage
getroffen werden.
Zu 7: Eine Vorstellung des Bauvorhabens durch die
Bauherrschaft ist nach Kenntnis des Magistrats bisher nicht erfolgt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
11.03.2018, A 332
Anfrage vom
05.12.2019, A 614
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 23.05.2018 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 4
am 05.06.2018, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 152 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, CDU und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (=
Zurückweisung) 23. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.08.2018, TO I, TOP
20 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 152 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF gegen
FRAKTION (= Kenntnis als Zwischenbericht) und FRANKFURTER (= Zurückweisung)
Beschlussausfertigung(en): § 2902, 23. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 13.08.2018 Aktenzeichen: 60 3