Einrichtung einer Express-Buslinie zwischen „Bergen Ost“ und U-Bahn-Station „Enkheim“
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 20.05.2016, B
142 Betreff:
Einrichtung einer Express-Buslinie zwischen "Bergen Ost" und
U-Bahn-Station "Enkheim" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.02.2016, § 6810 - OA 703/16 OBR 16 - Mit der Einrichtung der neuen Busverbindung zwischen
Bergen Ost und der U-Bahnstation Enkheim wäre ein Reisezeitgewinn in Richtung
City (Konstablerwache) von zwei Minuten für Fahrgäste aus Bergen verbunden,
wenn man die durchschnittlichen Verspätungen der Linie 43 als gegeben mit
einbezieht. Dieser geringe Zeitgewinn beruht im Wesentlichen auf der längeren
Fahrtzeit der Linie U7 von Enkheim zur Konstablerwache gegenüber der relativ
kurzen Fahrtzeit der Linie U4 zwischen Seckbacher Landstraße und
Konstablerwache.
Aufgrund des geringen
Reisezeitgewinns kann für die neue Buslinie keine Fahrgastnachfrage
prognostiziert werden, die die Linie 43 entlasten würde, sodass eine
Taktdehnung - wie vorgeschlagen -, die zudem eine erhebliche Verschlechterung
der Anschlüsse zwischen der Linie 43 und der Linie U4 an der Seckbacher
Landstraße zur Folge hätte, nicht zu vertreten wäre. Den Berechnungen wurde für die neue Buslinie ein
Angebot mit einem 15-Minuten-Takt in der Hauptverkehrszeit zugrunde gelegt. Um
die geforderte Kostenneutralität zu erreichen, wurde wegen der zu erwartenden
negativen Auswirkungen einer Taktdehnung der Buslinie 43 für die Buslinie 42
eine Dehnung des Angebots auf einen 30-Minuten-Takt erwogen. Davon wurde jedoch
abgesehen, da diese wegen der größeren Erschließungswirkung immer noch ein
größeres Fahrgastpotenzial gegenüber einer neu einzuführenden
"Express-Buslinie" hätte. Da unter diesen Voraussetzungen für eine solche
Buslinie lediglich eine Kostendeckung von weniger als 50 % prognostiziert
werden konnte, ist eine kostenneutrale Einführung der "Express-Buslinie" nicht
möglich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
12.01.2016, OA 703
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 25.05.2016 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16
am 28.06.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 142 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 3. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 06.09.2016, TO I, TOP 14
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 142 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 433, 3. Sitzung des
Verkehrsausschusses vom 06.09.2016 Aktenzeichen: 92 11