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Einrichtung einer Express-Buslinie zwischen „Bergen Ost“ und U-Bahn-Station „Enkheim“

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 20.05.2016, B 142 Betreff: Einrichtung einer Express-Buslinie zwischen "Bergen Ost" und U-Bahn-Station "Enkheim" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.02.2016, § 6810 - OA 703/16 OBR 16 - Mit der Einrichtung der neuen Busverbindung zwischen Bergen Ost und der U-Bahnstation Enkheim wäre ein Reisezeitgewinn in Richtung City (Konstablerwache) von zwei Minuten für Fahrgäste aus Bergen verbunden, wenn man die durchschnittlichen Verspätungen der Linie 43 als gegeben mit einbezieht. Dieser geringe Zeitgewinn beruht im Wesentlichen auf der längeren Fahrtzeit der Linie U7 von Enkheim zur Konstablerwache gegenüber der relativ kurzen Fahrtzeit der Linie U4 zwischen Seckbacher Landstraße und Konstablerwache. Aufgrund des geringen Reisezeitgewinns kann für die neue Buslinie keine Fahrgastnachfrage prognostiziert werden, die die Linie 43 entlasten würde, sodass eine Taktdehnung - wie vorgeschlagen -, die zudem eine erhebliche Verschlechterung der Anschlüsse zwischen der Linie 43 und der Linie U4 an der Seckbacher Landstraße zur Folge hätte, nicht zu vertreten wäre. Den Berechnungen wurde für die neue Buslinie ein Angebot mit einem 15-Minuten-Takt in der Hauptverkehrszeit zugrunde gelegt. Um die geforderte Kostenneutralität zu erreichen, wurde wegen der zu erwartenden negativen Auswirkungen einer Taktdehnung der Buslinie 43 für die Buslinie 42 eine Dehnung des Angebots auf einen 30-Minuten-Takt erwogen. Davon wurde jedoch abgesehen, da diese wegen der größeren Erschließungswirkung immer noch ein größeres Fahrgastpotenzial gegenüber einer neu einzuführenden "Express-Buslinie" hätte. Da unter diesen Voraussetzungen für eine solche Buslinie lediglich eine Kostendeckung von weniger als 50 % prognostiziert werden konnte, ist eine kostenneutrale Einführung der "Express-Buslinie" nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 12.01.2016, OA 703 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 25.05.2016 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 28.06.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 142 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.09.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 142 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 433, 3. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 06.09.2016 Aktenzeichen: 92 11

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