Hochhäuser "Im Mainfeld"
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 18.02.2011, B
110 Betreff:
Hochhäuser "Im
Mainfeld" Vorgang:
A 1346 FAG Zwischenbericht: Zu 1.: Die ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG) ist von der
Zusicherung an die Mieter, die Ergebnisse des Wettbewerbs ergebnisoffen zu
behandeln, nicht abgerückt. Zu 2.: Im Mainfeld befinden sich derzeit 193
1-Zimmer-Wohnungen mit einer Wohnfläche von unter 36,2 m2 und 275
1,5-Zimmer-Wohnungen mit einer Wohnfläche von unter 43 m2. Dieser hohe Anteil
an den insgesamt 856 Wohnungen im gesamten Quartier im Mainfeld soll zugunsten
von seniorengerechten, barrierefreien und auch für Familien geeignete 3- und
4-Zimmer-Wohnungen verringert werden. Zu 3.: Die konstruktive und erfolgreiche Zusammenarbeit mit
ihren Mietern bei der Begleitung bedeutender Sanierungs- und
Stadtentwicklungsprojekte bestärkt die ABG in ihrer Überzeugung, die Mieter für
die jeweils erforderlichen baulichen Maßnahmen zu gewinnen. Die positiven
Erfahrungen aus den letzten Jahren zeigen, dass ein offener Dialog mit den
Mietern die Bereitschaft zu Veränderungen fördert. Das letztendliche Votum der
Mieter wird bei den Entscheidungen von Geschäftsführung und Aufsichtsrat neben
anderen Gesichtspunkten ein hohes Gewicht haben. Zu 4.: Die gewählten Kandidaten sind in den dafür
vorgesehenen Aushangskästen in den Häusern Im Mainfeld den jeweiligen
Hausgemeinschaften vorgestellt worden. Zu 5.: Die Mieterbeiräte haben zu einem Großteil bereits
ihre Arbeit aufgenommen. Nach der Wahl am 10. November 2010 haben sich die
meisten der Mieterbeiräte mehrfach getroffen, zum Teil konstituiert und einen
Vorsitzenden bzw. stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Die Mieterbeiräte
haben zum Teil bereits konkrete Gesprächsangebote und Aktivitäten für die
Mit-Mieter beschlossen. Zu 6.: Räume werden von der WOHNHEIM GmbH zur Verfügung
gestellt und Schulungsmaßnahmen für die Mieterbeiräte angeboten. In mehreren
Mieterbeiratssitzungen hat die Geschäftsführung der WOHNHEIM GmbH bereits
verschiedene Bestandssanierungen vorgestellt. Den Mietern wurden konkrete
bauliche Maßnahmen beispielhaft erläutert. Die Grundlagen für die Beschlüsse
der Stadtverordnetenversammlung sollen für die Mieter transparent werden.
Zu 7.: Alle Mieter waren in acht abendlichen offenen
Veranstaltungen eingeladen, für die Mieterbeiräte zu kandidieren. Die
demokratisch legitimierten Mieterbeiräte setzen sich aus den gewählten Mietern
zusammen. Mitglieder der "Mieterinitiative" waren zur Kandidatur geladen, aber
nicht bereit. Eine Einflussnahme der Geschäftsführung auf die Zusammensetzung
der Mieterbeiräte ist nicht gewollt und auch nicht vorgesehen. Sollten einzelne nicht in die
Mieterbeiräte gewählte Mieter, also auch die "Mieterinitiative", Gespräche mit
dem Vermieter suchen, ist die WOHNHEIM GmbH hierzu selbstverständlich bereit.
Zu 8.: Sollten Mieterbeiratsmitglieder ihr Amt niederlegen,
rücken die gewählten Nachrücker für die ausgeschiedenen Beiräte nach. Zu 9.: Sollten keine weiteren Kandidaten als Nachrücker
gewählt worden sein, akzeptiert die ABG das Wahlergebnis. Eine Einflussnahme
des Vermieters verbietet sich. Die Beiratsmitglieder sind gemäß Satzung für
drei Jahre gewählt. Mit Ablauf der Wahlperiode sind Neuwahlen möglich. Zu 10.: Die WOHNHEIM GmbH erfüllt - wie der gesamte
ABG-Konzern - in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Amt für
Wohnungswesen die wichtige Aufgabe, auch sozial schwächeren Bewohnern dieser
Stadt preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Ein angestrebter Leerstand durch das Unterlassen von
laufender Instandhaltung entspricht keineswegs der Zielsetzung des
Wohnungsunternehmens und dem moralischen Anspruch von Mitarbeitern und
Geschäftsführung.
Um die Vermietbarkeit der
Wohnungen im Mainfeld aktuell und auch in Zukunft sicher zu stellen, investiert
die WOHNHEIM GmbH jedes Jahr zwischen 1 und 2 Mio. Euro in die Instandhaltung
des Quartiers. Um die laufende Instandhaltung zu gewährleisten, hat die
WOHNHEIM GmbH wie der gesamte ABG-Konzern die Firma e-repa für die Erledigung
von Kleinreparaturen eingesetzt. Zusätzlich betreuen zwei Hausmeister und ein
Techniker die Mieter in der Siedlung im Mainfeld. Zu 11.: Unter Instandhaltungspflicht ist die Summe aller
Maßnahmen zu verstehen, die erforderlich sind, um die Wohnräume im
vertragsgemäßen Zustand zu halten. Hierunter versteht man z. B. die laufend
anfallenden Reparaturen an Fenstern und Türen. Zu 12. und 13.: Die Planungswerkstatt wird im Frühjahr 2011
fortgesetzt mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten: - Bruchfeldplatz - Wegeverbindungen Nord/Süd durch den Stadtteil
- Räumliche Trennung der
Triftstraße - Siedlung
Mainfeld Diese vier Schwerpunkte sollen in
jeweils eigenen Veranstaltungen zur Diskussion gestellt werden. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
13.05.2011, OF 18/5
Auskunftsersuchen vom 27.05.2011, V 23
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
29.11.2010, A 1346
Bericht des
Magistrats vom 14.11.2011, B 457
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 23.02.2011 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung
der KAV am 28.03.2011, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 110
dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 1. Sitzung des OBR 5
am 06.05.2011, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 110
wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 5
am 27.05.2011, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 23 2011
1.
Die Vorlage B 110 dient zur Kenntnis.
2.
Die
Vorlage OF 18/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, FDP
und FREIE WÄHLER gegen SPD, FAG und LINKE. (= Zurückweisung)
zu 2.
Einstimmige Annahme
1. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2011, TO I, TOP
45 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage B 110 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte
2. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.08.2011, TO I, TOP
32 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 110
(Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und
Bunte (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 394, 2. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 15.08.2011 Aktenzeichen: 61 0