Hochhäuser .Im Mainfeld.
Vorlagentyp: A FAG
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anfrage vom 29.11.2010, A 1346 Betreff: Hochhäuser "Im
Mainfeld" In der ST 1358 an den Ortsbeirat 5 gibt die ABG
Frankfurt Holding eine Stellungnahme ab, die eine Sanierung der Hochhäuser im
Mainfeld aus Kostengründen und wegen unzumutbarer Belastungen der Mieter
ausschließt. Zur Begründung wird ausgeführt, dass bei den Mainfeldhäusern neben
umfangreichen Sanierungsmassnahmen - u. a. Entfernung von Schadstoffen aus den
Versorgungsschächten - auch "eine Änderung des Wohnungsgemenges durch
Wohnungszusammenlegungen und Grundrissänderungen zur Erreichung einer anderen,
sozialverträglichen Belegung dringend notwendig" sei und daher die
Sanierungsaufwendungen sich auf ca. 130 Mio € belaufen und damit höher
liegen als die Kosten für einen Neubau. Unklar ist, was die ABG Holding unter
Änderung des Wohnungsgemenges versteht. Derzeit befinden sich in den 6
Hochhäusern 276 1,5-Zimmer-Wohnungen mit 45 qm, 92 2-Zimmer-Wohnungen mit 55
qm, 184 3-Zimmer-Wohnungen mit 76 qm und 92 4-Zimmer-Wohnungen mit 94 qm
Wohnfläche. In der Neuen Presse vom 25.11.2010
ist zu lesen, dass erforderliche Neubauten und Umsiedlungen nicht von heute auf
morgen, sondern in 10 bis15 Jahren auf die Mieter zukommen werden. Zur Vermittlung zwischen der ABG und den Mietern
wurden nach Angaben der ABG Holding Mieterbeiräte in allen Hochhäusern
gewählt. Vor diesem Hintergrund frage ich den
Magistrat: 1. Ist die ABG von der Zusicherung
an die Mieter abgerückt, die Planungen und die Umsetzung der Ergebnisse des
Architektenwettbewerbs in Bezug auf die Hochhäuser seien ergebnisoffen? 2. Wie soll die Änderung des
"Wohnungsgemenges" konkret aussehen, d.h. was soll an der bestehenden
Aufteilung der Wohnungen verändert werden? 3. Was passiert wenn sich die Mieter trotz guter
Argumente gegen einen Abriss aussprechen? 4. Wann und in welcher Form werden die neuen
Mieterbeiräte ihren Mietern vorgestellt? 5. Wann nehmen die Mieterbeiräte ihre Arbeit
auf? 6. Auf welcher
Grundlage werden die Mieterbeiräte zur Vermittlung zu ihren Mitmietern
befähigt? 7. Wird die schon
bestehende Mieterinitiative in die Gespräche eingebunden? 8. Sollten
Mieterbeiratsmitglieder aus welchen Gründen auch immer ihrer Aufgabe nicht
wahrnehmen können und ihr Amt niederlegen, wird dann neu gewählt? 9. Was macht die ABG wenn keine
weiteren Kandidaten zur Wahl stehen? 10. Die Fenster sind in vielen Wohnungen marode, so
dass der Wind und die Kälte durch die Ritzen pfeifen. Sollten Veränderungen
noch zehn Jahre auf sich warten lassen währe die ungemütliche, teure Kälte ein
fühlbares Argument umzuziehen. Gehört das zur Strategie der ABG? 11. Welche Arbeiten gehören zur
Instandhaltungspflicht des Vermieters? 12. Wie ist der Stand der Planungswerkstatt? 13. Wann wird die Planungswerkstatt
fortgesetzt? Antragsteller:
FAG
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Claudia
Volpp Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 18.02.2011, B 110
Bericht des
Magistrats vom 14.11.2011, B 457
Bericht des
Magistrats vom 02.07.2012, B 307
Versandpaket: 01.12.2010 Aktenzeichen: 61 0