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Hochhäuser .Im Mainfeld.

Vorlagentyp: A FAG

Inhalt

S A C H S T A N D : Anfrage vom 29.11.2010, A 1346 Betreff: Hochhäuser "Im Mainfeld" In der ST 1358 an den Ortsbeirat 5 gibt die ABG Frankfurt Holding eine Stellungnahme ab, die eine Sanierung der Hochhäuser im Mainfeld aus Kostengründen und wegen unzumutbarer Belastungen der Mieter ausschließt. Zur Begründung wird ausgeführt, dass bei den Mainfeldhäusern neben umfangreichen Sanierungsmassnahmen - u. a. Entfernung von Schadstoffen aus den Versorgungsschächten - auch "eine Änderung des Wohnungsgemenges durch Wohnungszusammenlegungen und Grundrissänderungen zur Erreichung einer anderen, sozialverträglichen Belegung dringend notwendig" sei und daher die Sanierungsaufwendungen sich auf ca. 130 Mio € belaufen und damit höher liegen als die Kosten für einen Neubau. Unklar ist, was die ABG Holding unter Änderung des Wohnungsgemenges versteht. Derzeit befinden sich in den 6 Hochhäusern 276 1,5-Zimmer-Wohnungen mit 45 qm, 92 2-Zimmer-Wohnungen mit 55 qm, 184 3-Zimmer-Wohnungen mit 76 qm und 92 4-Zimmer-Wohnungen mit 94 qm Wohnfläche. In der Neuen Presse vom 25.11.2010 ist zu lesen, dass erforderliche Neubauten und Umsiedlungen nicht von heute auf morgen, sondern in 10 bis15 Jahren auf die Mieter zukommen werden. Zur Vermittlung zwischen der ABG und den Mietern wurden nach Angaben der ABG Holding Mieterbeiräte in allen Hochhäusern gewählt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: 1. Ist die ABG von der Zusicherung an die Mieter abgerückt, die Planungen und die Umsetzung der Ergebnisse des Architektenwettbewerbs in Bezug auf die Hochhäuser seien ergebnisoffen? 2. Wie soll die Änderung des "Wohnungsgemenges" konkret aussehen, d.h. was soll an der bestehenden Aufteilung der Wohnungen verändert werden? 3. Was passiert wenn sich die Mieter trotz guter Argumente gegen einen Abriss aussprechen? 4. Wann und in welcher Form werden die neuen Mieterbeiräte ihren Mietern vorgestellt? 5. Wann nehmen die Mieterbeiräte ihre Arbeit auf? 6. Auf welcher Grundlage werden die Mieterbeiräte zur Vermittlung zu ihren Mitmietern befähigt? 7. Wird die schon bestehende Mieterinitiative in die Gespräche eingebunden? 8. Sollten Mieterbeiratsmitglieder aus welchen Gründen auch immer ihrer Aufgabe nicht wahrnehmen können und ihr Amt niederlegen, wird dann neu gewählt? 9. Was macht die ABG wenn keine weiteren Kandidaten zur Wahl stehen? 10. Die Fenster sind in vielen Wohnungen marode, so dass der Wind und die Kälte durch die Ritzen pfeifen. Sollten Veränderungen noch zehn Jahre auf sich warten lassen währe die ungemütliche, teure Kälte ein fühlbares Argument umzuziehen. Gehört das zur Strategie der ABG? 11. Welche Arbeiten gehören zur Instandhaltungspflicht des Vermieters? 12. Wie ist der Stand der Planungswerkstatt? 13. Wann wird die Planungswerkstatt fortgesetzt? Antragsteller: FAG Antragstellende Person(en): Stadtv. Claudia Volpp Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.02.2011, B 110 Bericht des Magistrats vom 14.11.2011, B 457 Bericht des Magistrats vom 02.07.2012, B 307 Versandpaket: 01.12.2010 Aktenzeichen: 61 0