Umgestaltung der Kreuzung Tillystraße
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 28.03.2014, B
105 Betreff:
Umgestaltung der Kreuzung Tillystraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.10.2006, §
870 - OA 124/06 OBR 6, l. B
466/11 - Im Rahmen der Vorplanung zur Umgestaltung des
Knotenpunktes Mainzer Landstraße/Bolongarostraße in einen Kreisverkehr ist
deutlich geworden, dass die örtlichen Randbedingungen und Anforderungen
(Straßenbahnquerung, barrierefreier Haltestellenausbau in unmittelbarer Nähe,
Einbindung der Radroute Höchst - Innenstadt) sowie die Ausrichtung der zu
verknüpfenden Straßen Eingriffe in angrenzende Verkehrs- und Freiflächen
erforderlich machen, die erheblich über den eigentlichen Kreisverkehr
hinausgehen und sich von der Niddabrücke (Mainzer Landstraße) bis zum Abzweig
der Ludwig-Scriba-Straße erstrecken. Ein erhöhter Realisierungsaufwand ergibt
sich darüber hinaus aus der signalgeregelt abzuwickelnden Straßenbahnquerung
über die an den Kreis angrenzenden Fußgängeraufstellflächen und die
Kreisfahrbahn. Im Ergebnis ist daher festzustellen,
dass sich mit einer bestandsnahen und kostengünstigen Lösung die o. g.
Anforderungen vollumfänglich nicht erfüllen lassen. Vielmehr ist aufgrund der
bestehenden Erfordernisse damit zu rechnen, dass die Einrichtung des
Kreisverkehrs hohe Kosten auslösen würde, die nach derzeitiger Schätzung in
einer Größenordnung von ca. 3,4 Mio. € liegen würden. Funktionale Verbesserungen im Einmündungsbereich
Mainzer Landstraße/Bolongarostraße wurden bereits in 2008 durch eine
Abbiegemöglichkeit von der westlichen in die östliche Bolongarostraße und eine
Wendemöglichkeit in der westlichen Bolongarostraße erreicht und tragen seitdem
durch eine direktere Führung in Richtung Niddabrücke und Oeserstraße zur
Vermeidung von Umwegfahrten über die Mainzer Landstraße und Alt Nied bei.
Vor diesem Hintergrund und angesichts der
finanziellen Lage des städtischen Haushalts und den daraus notwendig werdenden
Beschränkungen für investive Maßnahmen, sieht der Magistrat gegenwärtig davon ab, die Einrichtung eines
Kreisverkehrs im Einmündungsbereich Bolongarostraße/Mainzer Landstraße
weiterzuverfolgen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
29.08.2006, OA 124
Bericht des
Magistrats vom 18.11.2011, B 466
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket:
02.04.2014 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6
am 06.05.2014, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 105 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 17.06.2014, TO I, TOP 19
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 105 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten
und RÖMER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 4627, 30. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 17.06.2014 Aktenzeichen: 32 1