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Umgestaltung der Kreuzung Tillystraße

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.03.2014, B 105 Betreff: Umgestaltung der Kreuzung Tillystraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.10.2006, § 870 - OA 124/06 OBR 6, l. B 466/11 - Im Rahmen der Vorplanung zur Umgestaltung des Knotenpunktes Mainzer Landstraße/Bolongarostraße in einen Kreisverkehr ist deutlich geworden, dass die örtlichen Randbedingungen und Anforderungen (Straßenbahnquerung, barrierefreier Haltestellenausbau in unmittelbarer Nähe, Einbindung der Radroute Höchst - Innenstadt) sowie die Ausrichtung der zu verknüpfenden Straßen Eingriffe in angrenzende Verkehrs- und Freiflächen erforderlich machen, die erheblich über den eigentlichen Kreisverkehr hinausgehen und sich von der Niddabrücke (Mainzer Landstraße) bis zum Abzweig der Ludwig-Scriba-Straße erstrecken. Ein erhöhter Realisierungsaufwand ergibt sich darüber hinaus aus der signalgeregelt abzuwickelnden Straßenbahnquerung über die an den Kreis angrenzenden Fußgängeraufstellflächen und die Kreisfahrbahn. Im Ergebnis ist daher festzustellen, dass sich mit einer bestandsnahen und kostengünstigen Lösung die o. g. Anforderungen vollumfänglich nicht erfüllen lassen. Vielmehr ist aufgrund der bestehenden Erfordernisse damit zu rechnen, dass die Einrichtung des Kreisverkehrs hohe Kosten auslösen würde, die nach derzeitiger Schätzung in einer Größenordnung von ca. 3,4 Mio. € liegen würden. Funktionale Verbesserungen im Einmündungsbereich Mainzer Landstraße/Bolongarostraße wurden bereits in 2008 durch eine Abbiegemöglichkeit von der westlichen in die östliche Bolongarostraße und eine Wendemöglichkeit in der westlichen Bolongarostraße erreicht und tragen seitdem durch eine direktere Führung in Richtung Niddabrücke und Oeserstraße zur Vermeidung von Umwegfahrten über die Mainzer Landstraße und Alt Nied bei. Vor diesem Hintergrund und angesichts der finanziellen Lage des städtischen Haushalts und den daraus notwendig werdenden Beschränkungen für investive Maßnahmen, sieht der Magistrat gegenwärtig davon ab, die Einrichtung eines Kreisverkehrs im Einmündungsbereich Bolongarostraße/Mainzer Landstraße weiterzuverfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.08.2006, OA 124 Bericht des Magistrats vom 18.11.2011, B 466 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 02.04.2014 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 06.05.2014, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 105 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.06.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 105 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 4627, 30. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.06.2014 Aktenzeichen: 32 1