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Umgestaltung der Kreuzung Tillystraße

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 28.03.2014, B 105

Betreff: Umgestaltung der Kreuzung Tillystraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.10.2006, § 870 - OA 124/06 OBR 6, l. B 466/11 - Im Rahmen der Vorplanung zur Umgestaltung des Knotenpunktes Mainzer Landstraße/Bolongarostraße in einen Kreisverkehr ist deutlich geworden, dass die örtlichen Randbedingungen und Anforderungen (Straßenbahnquerung, barrierefreier Haltestellenausbau in unmittelbarer Nähe, Einbindung der Radroute Höchst - Innenstadt) sowie die Ausrichtung der zu verknüpfenden Straßen Eingriffe in angrenzende Verkehrs- und Freiflächen erforderlich machen, die erheblich über den eigentlichen Kreisverkehr hinausgehen und sich von der Niddabrücke (Mainzer Landstraße) bis zum Abzweig der Ludwig-Scriba-Straße erstrecken. Ein erhöhter Realisierungsaufwand ergibt sich darüber hinaus aus der signalgeregelt abzuwickelnden Straßenbahnquerung über die an den Kreis angrenzenden Fußgängeraufstellflächen und die Kreisfahrbahn. Im Ergebnis ist daher festzustellen, dass sich mit einer bestandsnahen und kostengünstigen Lösung die o. g. Anforderungen vollumfänglich nicht erfüllen lassen. Vielmehr ist aufgrund der bestehenden Erfordernisse damit zu rechnen, dass die Einrichtung des Kreisverkehrs hohe Kosten auslösen würde, die nach derzeitiger Schätzung in einer Größenordnung von ca. 3,4 Mio. € liegen würden. Funktionale Verbesserungen im Einmündungsbereich Mainzer Landstraße/Bolongarostraße wurden bereits in 2008 durch eine Abbiegemöglichkeit von der westlichen in die östliche Bolongarostraße und eine Wendemöglichkeit in der westlichen Bolongarostraße erreicht und tragen seitdem durch eine direktere Führung in Richtung Niddabrücke und Oeserstraße zur Vermeidung von Umwegfahrten über die Mainzer Landstraße und Alt Nied bei. Vor diesem Hintergrund und angesichts der finanziellen Lage des städtischen Haushalts und den daraus notwendig werdenden Beschränkungen für investive Maßnahmen, sieht der Magistrat gegenwärtig davon ab, die Einrichtung eines Kreisverkehrs im Einmündungsbereich Bolongarostraße/Mainzer Landstraße weiterzuverfolgen.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 30
OBR 6
TO I, TOP 49
Angenommen
Die Vorlage B 105 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 19
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 105 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke Freie Wähler Elf Piraten Römer
Ablehnung:
FDP