Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/Grüngürtel
Vorlagentyp: B
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 18.12.2009, B 1054
Betreff: Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/Grüngürtel Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 08.10.2009, § 6925 - OA 740 OBR 11, OA 961 OBR 16, l. B 578/09 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 17.06.2010 Zwischenbericht: Zu
- : Die Verkehrserhebung für Seckbach-Nord wurde zwischenzeitlich durchgeführt. Zurzeit erfolgt die Auswertung der Daten.
Die Prüfungsergebnisse werden der Stadtverordnetenversammlung nach Auswertung unaufgefordert vorgelegt. Zu 2.: Die Zuständigkeit für die Lichtsignalanlagen Vilbeler Landstraße / Nordumgehung Bergen und Vilbeler Landstraße / Friedberger Landstraße obliegt dem Hessischen Amt für Straßen und Verkehrswesen Frankfurt (ASV). Nach dessen Auskunft werden beide Anlagen vollverkehrsabhängig betrieben. Induktionsstreifen in der Fahrbahn messen den Verkehr und teilen die Grünzeit je nach Verkehrsbelastung den Zufahrten zu. Hierdurch wird bereits für die jeweilige Verkehrsmenge der angeregte Vorrang sichergestellt. Seitens des ASV ist daher nicht vorgesehen, die Steuerung der Lichtsignalanlagen zu verändern.Nebenvorlage: Antrag vom 08.02.2010, OF 577/16