Ersatzverkehr mit Taxen bei Busausfällen
Bericht
In allen Verkehrsverträgen für den Busverkehr wird bereits heute geregelt, wie mit Fahrtausfällen und einem möglichen Ersatzverkehr umzugehen ist. Ausfallende Fahrten auf einzelnen Buslinien können danach bereits heute kurzfristig auf Kosten des Verkehrsunternehmens ersetzt werden. Die Umsetzung dieser Leistung erweist sich jedoch in der Praxis als schwierig, da im Taxiverkehr keine Kenntnis über den Linienweg der zu fahrenden Strecke besteht und auch die Umsetzung eines Fahrplans nur schwer vermittelbar ist. In der Vergangenheit wurden bei umfangreicheren Ausfällen in Absprache mit den beteiligten Verkehrsunternehmen bereits Ersatzverkehrsleistungen für den Bus eingesetzt. Diese wurden durch entsprechende Fahrgastinformation begleitet. Beispiel hierfür waren die Ausfälle im Frankfurter Osten im Juli 2024, bei der auf der Buslinie 42 zeitweise Großraumtaxen eingesetzt wurden. Auch bei Betriebsstörungen im U-Bahn- und Straßenbahnnetz (z. B. bei Unfällen) wird bereits heute ein Taxi-Ersatzverkehr organisiert, jedoch nicht bei einzelnen Fahrtausfällen. Auch wenn der Ersatzverkehr mit Taxis bereits heute fest in den Busverkehrsverträgen verankert ist, wird dies im Rahmen der Erarbeitung der Vergabeunterlagen für die nächste Vergabe von Busverkehrsleistungen erneut einer Prüfung unterzogen und Verbesserungsmöglichkeiten, insbesondere für den kurzfristigen Einsatz von Taxiverkehren, geprüft. Eine Umsetzung wäre somit frühestens ab Dezember 2028 möglich, da eine Anpassung der bestehenden Verträge aus vergaberechtlichen Gründen nicht möglich ist.