Kooperation zwischen Frankfurts Schulen und Freiwilligen Feuerwehren
Vorlagentyp: A CDU, GRÜNE
Inhalt
S A C H S T A N D : Anfrage vom
10.12.2015, A 955 Betreff: Kooperation zwischen Frankfurts Schulen
und Freiwilligen Feuerwehren Mit dem Ziel, das Ehrenamt durch eine bessere
Vernetzung von Schule und Freiwilliger Feuerwehren zu fördern und wieder mehr
Interesse für die Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr zu wecken, haben das
hessische Kultusministerium und der Hessische Landesfeuerwehrverband eine
Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Adressaten der Vereinbarung sind alle
allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Hessen, die auf dieser Basis mit
den örtlichen freiwilligen Feuerwehren eigenständige lokale Kooperationen
eingehen können. Kerngedanke dieser ist es, Schülerinnen und Schüler dabei zu
fördern, freiwillig Tätigkeiten auszuüben, die der Erfüllung staatsbürgerlicher
Pflichten und der Stärkung des demokratischen Gemeinwesens dienen. Aus diesem
Grund ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schüler neben der Stärkung der
Bereitschaft, soziale Verantwortung zu übernehmen, auch in ihren sozialen und
personalen Kompetenzen gefördert werden. Durch die vereinbarte Kooperation zwischen
Freiwilligen Feuerwehren und Schulen entstehen spannende Erfahrungen und
Einblicke, die Schülerinnen und Schülern durch ‚normalen' Schulunterricht nicht
erlangen könnten. Kooperationen im Rahmen der Zusammenarbeit können
beispielsweise freiwillige und unbenotete Arbeitsgemeinschaften, Projekte und
andere Wahlangebote sein, die von Schulen gemeinsam mit den Feuerwehren
initiiert werden und somit zudem auch eine schulische Veranstaltung im Sinne
des Hessischen Schulgesetzes darstellen können. Wahlangebote im Rahmen der jeweiligen
Kooperationsabkommen werden durch geeignetes Personal der Feuerwehr
durchgeführt und von einer Lehrkraft assistierend begleitet. Kooperationen dieser Art, wie sie beispielsweise auch
mit Sportvereinen und Trägern der Jugendhilfe bestehen, können auch Bestandteil
der inhaltlichen Ausgestaltung der jeweiligen Ganztagsangebote an den Schulen
sein. Alle geleisteten "Projekt-Unterrichtsstunden" werden zudem vergütet. So
können beispielsweise Selbstständige Allgemeinbildende Schulen (SES) aus ihren
eigenen Budgetmitteln darüber entscheiden, wie viel Geld sie aufwenden möchten.
Alternativ können in Abstimmung mit dem Schulträger auch Ganztagsmittel, die im
Rahmen des Programms "Mittel statt Stelle" den Schulträgern als Zuwendung
bewilligt werden, eingesetzt werden. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat
gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Zwischen welchen Schulen und Freiwilligen
Feuerwehren in Frankfurt an Main gibt es bereits
Kooperationsvereinbarungen? 2. Für welche Schulen und Freiwillige Feuerwehren in
Frankfurt am Main sind weitere Kooperationsvereinbarungen denkbar? 3. Wird der
Magistrat den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulen und
Freiwilligen Feuerwehren unterstützen? Antragsteller:
CDU
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 15.02.2016, B 42
Bericht des
Magistrats vom 18.04.2016, B 103
Versandpaket: 16.12.2015 Aktenzeichen: 40 1