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Kooperation zwischen Frankfurts Schulen und Freiwilligen Feuerwehren

Vorlagentyp: A CDU, GRÜNE

Inhalt

S A C H S T A N D : Anfrage vom 10.12.2015, A 955 Betreff: Kooperation zwischen Frankfurts Schulen und Freiwilligen Feuerwehren Mit dem Ziel, das Ehrenamt durch eine bessere Vernetzung von Schule und Freiwilliger Feuerwehren zu fördern und wieder mehr Interesse für die Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr zu wecken, haben das hessische Kultusministerium und der Hessische Landesfeuerwehrverband eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Adressaten der Vereinbarung sind alle allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Hessen, die auf dieser Basis mit den örtlichen freiwilligen Feuerwehren eigenständige lokale Kooperationen eingehen können. Kerngedanke dieser ist es, Schülerinnen und Schüler dabei zu fördern, freiwillig Tätigkeiten auszuüben, die der Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten und der Stärkung des demokratischen Gemeinwesens dienen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schüler neben der Stärkung der Bereitschaft, soziale Verantwortung zu übernehmen, auch in ihren sozialen und personalen Kompetenzen gefördert werden. Durch die vereinbarte Kooperation zwischen Freiwilligen Feuerwehren und Schulen entstehen spannende Erfahrungen und Einblicke, die Schülerinnen und Schülern durch ‚normalen' Schulunterricht nicht erlangen könnten. Kooperationen im Rahmen der Zusammenarbeit können beispielsweise freiwillige und unbenotete Arbeitsgemeinschaften, Projekte und andere Wahlangebote sein, die von Schulen gemeinsam mit den Feuerwehren initiiert werden und somit zudem auch eine schulische Veranstaltung im Sinne des Hessischen Schulgesetzes darstellen können. Wahlangebote im Rahmen der jeweiligen Kooperationsabkommen werden durch geeignetes Personal der Feuerwehr durchgeführt und von einer Lehrkraft assistierend begleitet. Kooperationen dieser Art, wie sie beispielsweise auch mit Sportvereinen und Trägern der Jugendhilfe bestehen, können auch Bestandteil der inhaltlichen Ausgestaltung der jeweiligen Ganztagsangebote an den Schulen sein. Alle geleisteten "Projekt-Unterrichtsstunden" werden zudem vergütet. So können beispielsweise Selbstständige Allgemeinbildende Schulen (SES) aus ihren eigenen Budgetmitteln darüber entscheiden, wie viel Geld sie aufwenden möchten. Alternativ können in Abstimmung mit dem Schulträger auch Ganztagsmittel, die im Rahmen des Programms "Mittel statt Stelle" den Schulträgern als Zuwendung bewilligt werden, eingesetzt werden. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Zwischen welchen Schulen und Freiwilligen Feuerwehren in Frankfurt an Main gibt es bereits Kooperationsvereinbarungen? 2. Für welche Schulen und Freiwillige Feuerwehren in Frankfurt am Main sind weitere Kooperationsvereinbarungen denkbar? 3. Wird der Magistrat den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulen und Freiwilligen Feuerwehren unterstützen? Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.02.2016, B 42 Bericht des Magistrats vom 18.04.2016, B 103 Versandpaket: 16.12.2015 Aktenzeichen: 40 1