Betreuungssituation der Kinder bis drei Jahre
Vorlagentyp: A FDP
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anfrage vom 28.11.2011, A 72 Betreff: Betreuungssituation der Kinder bis
drei Jahre Die FNP berichtete am
09.11.2011 über die Betreuungssituation für Kinder unter 3 Jahren. Nach den
Bestimmungen des § 24 a SGB VIII sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe
verpflichtet, ein Angebot vorzuhalten, das eine Förderung aller Kinder
ermöglicht, deren Erziehungsberechtigte einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sich
in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder
Hochschulausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im
Sinne des SGB II erhalten. Soweit das erforderliche Angebot noch nicht
vorgehalten wird, besteht eine Verpflichtung zum stufenweisen Ausbau, wobei
jährliche Ausbaustufen zu beschließen sind. Hierzu ist zum 31.12. eines Jahres
der jeweils erreichte Ausbaustand festzustellen und der Bedarf zu
ermitteln. Wie die FNP berichtete, liegt die
Versorgungsquote in Frankfurt mit etwa 30 Prozent deutlich unter dem
tatsächlichen Bedarf. Hinzu kommt, dass die Versorgungsquote in den einzelnen
Stadtteilen sehr unterschiedlich ist. Derzeit werden insgesamt 6.258
Betreuungsplätze vorgehalten, für 2013 wird ein Bedarf von etwa 11.000 Plätzen
angenommen. Nach Angaben des zuständigen Dezernates sei dieser Bedarf nicht zu
decken. Ursache hierfür sei zum einen ein Mangel an geeigneten
Unterbringungsmöglichkeiten für Krippen und Krabbelstuben in einigen
Stadtteilen, zum anderen fehle es an geeignetem Personal. Erschwerend kommt
hinzu, dass ein steigender Bedarf prognostiziert wird. Da die gesetzlichen Änderungen zum 01.01.2005 - also
vor fast 7 Jahren - in Kraft getreten sind, stellt sich die Frage, ob die
jetzige Entwicklung vorhersehbar und vermeidbar gewesen wäre. Alle Faktoren,
die die Nachfrage- und Angebotsseite bestimmen, folgen einer langsamen und
meist vorhersehbaren Entwicklung, sodass ein rechtzeitiges Handeln zur
Vermeidung eines groben Missverhältnisses zwischen Angebot und Nachfrage
möglich erscheint. Noch im dem Bericht B 864 vom 02.10.2009 erweckt der
Magistrat den Eindruck, eine Versorgungsquote von 50 Prozent erreichen zu
können. Es stellt sich daher die Frage, welche Rahmenbedingungen sich seitdem
entscheidend verändert haben. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
1. Mit welchen Verfahren (Befragung von betroffenen
Eltern, Einwohnerstatistiken etc.) hat der Magistrat den jeweils zu erwartenden
Bedarf ermittelt?
2. Zu welchem Zeitpunkt hat der
Magistrat den jetzt für 2013 angegebenen Bedarf von rund 11.000 Plätzen
ermittelt? 3. Wie hat sich der geschätzte
Bedarf an Krippenplätzen in den letzten Jahren entwickelt? 4. Seit wann ist dem Magistrat bewusst, dass er das
Ausbauziel von 50 Prozent für Kinder unter 3 Jahren nicht erreichen kann?
5. Seit wann sind dem Magistrat die in den einzelnen
Stadtteilen sehr unterschiedlichen Versorgungsquoten bekannt? 6. Welche Maßnahmen hat der Magistrat ergriffen, um
die unterschiedlichen Versorgungsquoten in den einzelnen Stadtteilen
auszugleichen?
7. Seit wann ist dem Magistrat
bekannt, dass ein Mangel an geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten und an
Personal in Frankfurt besteht? 8. Welche konkreten Maßnahmen hat der Magistrat
ergriffen, um den unter 7. genannten Mangel zu beseitigen? 9. Zu welchem Zeitpunkt wurden die unter 8.
aufgeführten Maßnahmen ergriffen? 10. Welche veränderten Rahmenbedingungen haben dazu
geführt, dass das Ausbauziel von 50 Prozent für Kinder unter 3 Jahren nicht
erreicht werden kann? Wann fanden diese Entwicklungen statt? Antragsteller:
FDP
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Dr. Dr.
Rainer Rahn Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 27.01.2012, B 47
Versandpaket: 30.11.2011 Aktenzeichen: 40 4