Wie geht es weiter im Schwanheimer Unterfeld?
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Anfrage vom 23.10.2008, A 725
Betreff: Wie geht es weiter im Schwanheimer Unterfeld? Die Gartenbesitzer im Schwanheimer Unterfeld stehen nach der Annahme des Antrags der Grünen und der CDU NR 441 vom 05.02.2007 jetzt vor der drohenden und teilweise bereits vollzogenen Räumung ihrer Gärten. Entgegen den Aussagen im Ausschuss, dass in den letzten Jahren eine Vielzahl neuer, ungenehmigter Gärten entstanden sei, die jetzt zu bekämpfen wären, um einer weiteren Zersiedelung des Schwanheimer Unterfelds entgegenzutreten, handelt es sich bei den zu räumenden Gärten überwiegend um seit Jahrzehnten bestehende, ökologisch wertvolle Gärten. Im Ausschuss wurden den protestierenden Gärtnern seinerzeit verschiedene Optionen eröffnet. Unter anderem wurde den Besitzern mündlich zugesagt, dass sie Ersatzgärten erhalten würden. Ebenfalls zugesagt war die Anerkennung früherer Genehmigungen einzelner Nutzer, auf ihren Grundstücken einen Kleingarten zu betreiben. Dies vorangestellt, fragen wir den Magistrat:
- Wie viele Kleingärtner dürfen ihren Kleingarten aufgrund früherer Genehmigungen weiterhin in der heutigen Form betreiben?
- Wie viele Nutzer haben einen neuen Kleingarten in der ungefähren Größe und in der Nähe ihres bestehenden Gartens angeboten bekommen?
- Ist es den derzeitigen Nutzern von Gärten in der Zone 1 des Landschaftsschutzgebietes erlaubt, ihren Kleingarten weiter gärtnerisch zu nutzen, wenn Zäune z. B. durch Hecken ersetzt werden und die entsprechenden Aufbauten beseitigt werden?
- Inwieweit werden bereits seit Jahrzehnten bestehende Klein-Flora- und Fauna- Habitate, die durch die ökologisch angelegten Gärten entstanden sind, durch die Beseitigung dieser seit langer Zeit bestehenden Gärten geschädigt oder unwiderruflich vernichtet?
- Wurde den von Räumungsbescheid bedrohten Gärtnern ein Kaufangebot für Ihre Grundstücke seitens der Stadt gemacht? Wenn ja, zu welchen Konditionen?
- Hat die Stadt sich um den Ankauf von Grundstücken im Bereich der ehemals geplanten erweiterten Bebauungspläne bemüht, um den Gärtnern Ersatz für ihre zu räumenden Kleingärten anzubieten? Gibt es da schon Ergebnisse?
- Gibt es illegale Gärten im Bereich der Landschaftsschutzzonen 1 oder 2, die der Stadt Frankfurt selbst gehören und die weiterhin von den jeweiligen Pächtern genutzt werden dürfen? Wenn ja, um wie viele Gärten handelt es sich da und an wen wurden diese Gärten vorrangig vergeben?
- Werden die Vorschriften der Landschaftsschutzverordnung für Gartennutzer auf städtischen Liegenschaften in gleichem Maße durchgesetzt wie bei Gartennutzern auf privaten Liegenschaften?
- Wann ist bei den drei im Schwanheimer Unterfeld beschlossenen Bebauungsplänen der Beschluss zur Offenlegung und die Bürgerbeteiligung geplant, um den Aufstellungsbeschlüssen zu Rechtskraft zu verhelfen?
- Warum versagt die Untere Naturschutzbehörde in ihren Musterverträgen mit 5-jähriger Duldung die anschließende Fortführung kleingärtnerischer Nutzung, die keiner Genehmigung bedarf, entgegen den Regelungen in der Landschaftsschutzverordnung "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" für die Zone 1?