Barrierefreiheit des Erweiterungsbaus der Kita Am Neuenberg 26
Vorlagentyp: A Bunte
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anfrage vom 03.06.2011, A 5 Betreff: Barrierefreiheit des
Erweiterungsbaus der Kita Am Neuenberg 26 Der
Magistrat betont die Barrierefreiheit dieses öffentlichen Bauwerks nicht
gesondert, hingegen aber andere Maßnahmen, die eigentlich ebenfalls gesetzlich
geregelt sind, wie die des Brandschutzes und der Energieeffizienz.
Barrierefreies Bauen ermöglicht den bestmöglichen Zugang und Inklusion für alle
Kinder sowie deren Eltern und Betreuer. Zudem wird dadurch eine langfristige
Umwidmung des Gebäudes, wenn aufgrund der demographischen Entwicklung wieder
weniger Kinderbetreuungsplätze benötigt werden, erleichtert. § 46 HBO schreibt die
Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden vor. Barrierefreie Aufzüge oder
Rampen müssen hier auch bei Gebäuden unter 13 Metern Höhe eingebaut werden.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat
aufgefordert, zu prüfen und zu berichten: 1. Inwieweit wird der Erweiterungsbau barrierefrei
sein? 2. Wird das obere
Geschoss über barrierefreie Rampen oder Aufzüge erreichbar sein? 3. Werden Schalter und Schilder
parallel in Braille beschriftet? 4. Geben Rauchmelder auch ein optisches Signal?
5. Zu 1-4: Falls ja, in welcher
Form? Falls nein, warum nicht? Antragsteller:
Bunte
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Martin
Kliehm
Stadtv. Luigi Brillante
Stadtv. Jutta
Ditfurth
Stadtv. Herbert Förster Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Vortrag des Magistrats vom 13.05.2011, M 96
Bericht des
Magistrats vom 02.09.2011, B 343
Versandpaket: 08.06.2011 Aktenzeichen: 40 4