Flugreisen städtischer Mitarbeiter
Vorlagentyp: A AfD
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anfrage vom 15.05.2019, A 494 Betreff: Flugreisen
städtischer Mitarbeiter Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 05.08.2019
In der NZZ vom 06.05.2019 wurde über die Problematik
von Flugreisen von Mitarbeitern des Züricher Stadtverwaltung berichtet
(https://www.nzz.ch/zuerich/flugscham-politiker-in-zuerich-fordern-verbote-fuer-
stadtpersonal-ld.1479018?mktcid=smsh&mktcval=E-mail). Politiker fordern,
dass Flüge von städtischen Angestellten innerhalb Europas in Zukunft auf ein
Minimum reduziert werden sollen. Immerhin sei der Flugverkehr hierzulande für
18 Prozent des CO2-Ausstoßes verantwortlich. Für eine Reise benötigt man mit
dem Flugzeug fast fünfmal so viel Energie, wie wenn die vergleichbare Strecke
mit dem Hochgeschwindigkeitszug zurückgelegt würde. Sie fordern daher ein
Flugverbot auf Strecken, bei denen es ökologisch sinnvolle Alternativen
gibt. Frankfurt befindet sich in der Mitte
der Bundesrepublik. Alle größeren Städte sind von Frankfurt aus innerhalb von 4
Stunden mit dem Zug erreichbar. Innerdeutsche Flüge sind daher für Reisen von
Frankfurt aus überflüssig. Dies gilt auch für Flüge in verschiedene Städte der
Nachbarländer - wie etwa Brüssel oder Amsterdam, die ebenfalls bequem mit dem
Zug erreichbar sind. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
1. Wie viele innerdeutsche Flüge bzw. Flüge in Städte
mit einer geringeren Distanz als 600 km wurden in den Jahren 2016 bis 2018 von
Mitgliedern des Magistrats bzw. städtischen Mitarbeitern unternommen? 2. Welches waren die Ziele der unter 1. aufgeführten
Reisen? 3. Zu welchem Zweck erfolgten die
unter 1. aufgeführten Reisen? Antragsteller:
AfD
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Dr. Helmut
Alt Stadtv.
Valentin Dillig
Stadtv. Markus
Fuchs Stadtv.
Monika Krause
Stadtv. Dr. Dr. Rainer Rahn
Stadtv. Horst
Reschke
Stadtv. Reinhard Stammwitz
Stadtv. Oliver
Wurtz Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 20.12.2019, B 515
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 22.05.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 23.09.2019, TO I, TOP
3 Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur
Vorlage A 494 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß
§ 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Beschlussausfertigung(en): § 4593, 33. Sitzung
des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 23.09.2019 Aktenzeichen: 30 0