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Flugreisen städtischer Mitarbeiter

Vorlagentyp: A AfD

Inhalt

S A C H S T A N D : Anfrage vom 15.05.2019, A 494 Betreff: Flugreisen städtischer Mitarbeiter Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 05.08.2019 In der NZZ vom 06.05.2019 wurde über die Problematik von Flugreisen von Mitarbeitern des Züricher Stadtverwaltung berichtet (https://www.nzz.ch/zuerich/flugscham-politiker-in-zuerich-fordern-verbote-fuer- stadtpersonal-ld.1479018?mktcid=smsh&mktcval=E-mail). Politiker fordern, dass Flüge von städtischen Angestellten innerhalb Europas in Zukunft auf ein Minimum reduziert werden sollen. Immerhin sei der Flugverkehr hierzulande für 18 Prozent des CO2-Ausstoßes verantwortlich. Für eine Reise benötigt man mit dem Flugzeug fast fünfmal so viel Energie, wie wenn die vergleichbare Strecke mit dem Hochgeschwindigkeitszug zurückgelegt würde. Sie fordern daher ein Flugverbot auf Strecken, bei denen es ökologisch sinnvolle Alternativen gibt. Frankfurt befindet sich in der Mitte der Bundesrepublik. Alle größeren Städte sind von Frankfurt aus innerhalb von 4 Stunden mit dem Zug erreichbar. Innerdeutsche Flüge sind daher für Reisen von Frankfurt aus überflüssig. Dies gilt auch für Flüge in verschiedene Städte der Nachbarländer - wie etwa Brüssel oder Amsterdam, die ebenfalls bequem mit dem Zug erreichbar sind. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wie viele innerdeutsche Flüge bzw. Flüge in Städte mit einer geringeren Distanz als 600 km wurden in den Jahren 2016 bis 2018 von Mitgliedern des Magistrats bzw. städtischen Mitarbeitern unternommen? 2. Welches waren die Ziele der unter 1. aufgeführten Reisen? 3. Zu welchem Zweck erfolgten die unter 1. aufgeführten Reisen? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Helmut Alt Stadtv. Valentin Dillig Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Monika Krause Stadtv. Dr. Dr. Rainer Rahn Stadtv. Horst Reschke Stadtv. Reinhard Stammwitz Stadtv. Oliver Wurtz Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.12.2019, B 515 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 22.05.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 23.09.2019, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 494 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 4593, 33. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 23.09.2019 Aktenzeichen: 30 0