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Aktivistencamp im Grüneburgpark

Vorlagentyp: A CDU

Fragen an den Magistrat

Mit Erstaunen haben viele Frankfurterinnen und Frankfurter ab dem 13. August festgestellt, dass große Teile des Grüneburgparks mit Bauzäunen abgesperrt wurden. Zwei, zeitweise drei Spielplätze waren daher nicht zugänglich, Teile der Liegewiese wurden gesperrt und die historischen Rothschild-Vasen wurden eingehaust, um sie vor Vandalismus zu schützen. Grund hierfür war das "System Change Camp". Entgegen der Grünanlagensatzung wurde hier das Zelten erlaubt, Bodenverdichtung zugelassen und das Risiko in Kauf genommen, dass der Vegetation geschadet wird. Auch der Grundsatz, dass der Park eigentlich für die Allgemeinheit offenzuhalten sei, wurde damit verletzt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Wann wurde das sogenannten "System Change Camp" angemeldet?
  2. Wer war der Anmelder des Camps?
  3. Wurden den Anmeldern alternative Orte für ihre Versammlung aufgezeigt, wenn ja welche? Wenn nein, weshalb nicht?
  4. Sollte es Alternativvorschläge gegeben haben, wieso wurden diese abgelehnt?
  5. Wer erteilte die Ausnahmegenehmigung von der Grünanlagensatzung?
  6. Auf welcher Basis erfolge diese Ausnahmegenehmigung?
  7. Gab es im Vorfeld eine Risikoabwägung zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den Anliegen der Aktivisten?
  8. Wie und wann wurde die Öffentlichkeit über die Einschränkungen im Park informiert?
  9. Gab es einen Austausch mit Städten, die bisher dieses Camp beherbergten?
  10. Wieso wurden weite Teile des Grüneburgparks mit Bauzäunen abgesperrt?
  11. Wieso wurden die historischen Rothschild-Vasen eingehaust?
  12. Wenn Erkenntnisse vorlagen, dass eine Einzäunung und Einhausung aufgrund von Vandalismusgefahr notwendig sind, wieso wurde die Ausnahmegenehmigung für den Grüneburgpark dennoch erteilt?
  13. Welche Auflagen haben die Veranstalter erhalten?
  14. Wie wurden diese Auflagen kontrolliert?
  15. Wer übernahm die Kosten für die Einzäunung und Einhausung?
  16. Wer übernimmt die Kosten für die Beseitigung etwaiger Schäden?
  17. In welchem Umfang sind Tiere, beispielsweise Vögel oder andere empfindliche Arten, durch das Camp gestört worden?
  18. Während der Veranstaltung wurden Autos der Veranstalter und Gruppen auf den Wegen des Grüneburgparks geparkt und das obwohl Autos in Grünanlagen verboten sind. Wieso erhielten diese Fahrzeuge keine Strafzettel oder wurden abgeschleppt?
  19. Die beteiligten Gruppen sind zum Teil einschlägig bekannt, wurden betroffene Gemeinden, Gruppen und Vereine vorab informiert und sensibilisiert?
  20. Da bekannt sein musste, dass zum Teil durch den Verfassungsschutz beobachte Gruppen teilnehmen werden, hat der Magistrat den Versammlungsanmelder nach beteiligten Gruppen befragt?
  21. Der Grüneburgpark geht ursprünglich auf die Familie Rothschild zurück. Gab es für den Magistrat keinen Grund, diesen Ort als Versammlungsstätte für das Camp auszuschließen?
  22. Laut eigenen Informationen haben die Veranstalter sogenannte "Konsumorte" für den Konsum von Tabak, Alkohol und anderen Substanzen ausgewiesen. Laut Grünanlagensatzung dürfen in der Nähe von Spielplätzen jedoch weder Tabak noch Alkohol konsumiert werden, andere Substanzen sind generell verboten oder - wie bei Cannabis - ebenfalls in entsprechenden Umkreisen nicht erlaubt. Wie wurde dieser Konsum kontrolliert und gab es Verstöße gegen Gesetze und Satzungen?
  23. Wie wird künftig mit ähnlichen Anfragen oder Veranstaltungen im Grüneburgpark umgegangen?

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