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Haushalt 2026 Parkraumbewirtschaftungskonzept für Bockenheim
Antrag vom 17.11.2025, OF 1294/2 Betreff: Haushalt 2026 Parkraumbewirtschaftungskonzept für Bockenheim Der Ortsbeirat 2 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, für Bockenheim endlich ein umfassendes Parkraumbewirtschaftungskonzept zu entwickeln und hierfür die erforderlichen Haushaltsmittel im Haushalt einzustellen. Das Konzept soll insbesondere folgende Punkte umfassen: eine systematische Bestandsaufnahme der Parksituation in den besonders belasteten Bereichen, insbesondere Leipziger Straße, Kasernenstraße, Adalbertstraße, Rödelheimer Straße, Schloßstraße, Grempstraße sowie dem Umfeld des Kulturcampus, die Prüfung geeigneter Bewirtschaftungsmodelle wie Anwohnerparken, zeitlich begrenztes Parken, Parkscheinautomaten sowie Zonenregelungen, Vorschläge zur Entzerrung des Parkdrucks für Anwohner, Gewerbetreibende, Lieferverkehr und Besucher, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Erreichbarkeit - insbesondere für ältere Menschen, Familien und mobilitätseingeschränkte Personen - sowie zur Stärkung des lokalen Handels, einen Zeit- und Umsetzungplan einschließlich der Folgekosten. Begründung: Der Ortsbeirat 2 hat das Thema bereits mehrfach angemahnt, doch ein übergreifendes Konzept wurde von der Stadt bislang nicht vorgelegt. Die Lage in Bockenheim verschärft sich weiter. Bockenheim weist traditionell eine hohe Nutzungsdichte auf. Neben einem stark frequentierten Einzelhandels- und Gastronomieangebot rund um die Leipziger Straße wird der Stadtteil erheblich von Pendlern belastet. Viele Pendler nutzen Bockenheim als strategischen Zugang zu nahegelegenen Arbeits- und Studienstandorten - etwa Goethe-Universität, Messe Frankfurt, Westend, Innenstadt, Palmengartenumfeld oder ;Bankenviertel - und parken ganztägig in den Wohngebieten. Diese Pendlerbelegung führt regelmäßig zu blockierten Anwohnerstellplätzen und langwierigen Parksuchfahrten. Die Folgen sind ein dauerhaft überlasteter Straßenraum, fehlende Stellplätze, zugeparkte Gehwege und sinkende Verkehrssicherheit. Besonders ältere Menschen, Familien und mobilitätseingeschränkte Personen sind von den unübersichtlichen und oftmals gefährlichen Situationen im Viertel betroffen. Gleichzeitig leidet der lokale Handel unter erschwerten Anlieferungsbedingungen und geringerer Erreichbarkeit. Auch perspektivisch verschärft sich der Druck: Mit dem weiteren Ausbau des Kulturcampus Bockenheim ist mit zusätzlichen Besuchern, Beschäftigten und Studierenden zu rechnen, die ohne klare Bewirtschaftung zusätzliche Stellräume beanspruchen werden. Ein umfassendes Parkraumbewirtschaftungskonzept ist daher zwingend notwendig, um den ruhenden Verkehr zu ordnen, Pendlerströme besser zu steuern, Anwohner zu entlasten und die Lebensqualität im Stadtteil zu sichern. Dafür ist die Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel unerlässlich. Ein solches Gesamtkonzept schafft eine verlässliche Grundlage für nachhaltige Entlastung und stellt sicher, dass Bockenheim nicht weiter durch ungeordneten Parksuchverkehr überfordert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 1294/2 wurde zurückgezogen.
Haushalt 2026 Grundreinigung, Instandsetzung und sicherheitsfördernde Maßnahmen für die öffentliche Toilette in der UBahnStation „Bockenheimer Warte“
Antrag vom 14.11.2025, OF 1291/2 Betreff: Haushalt 2026 Grundreinigung, Instandsetzung und sicherheitsfördernde Maßnahmen für die öffentliche Toilette in der U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" Der Magistrat wird aufgefordert sicherzustellen, dass für die umfassende Grundreinigung, Instandsetzung, barrierearme Nutzbarkeit und laufende Pflege der öffentlichen Toilette in der U-Bahnstation Bockenheimer Warte die erforderlichen Haushaltsmittel eingestellt und bereitgestellt werden. Diese Mittel dienen insbesondere - einer vollständigen Grundreinigung, - der technischen und baulichen Instandsetzung, - der Einführung engmaschiger, dauerhaft verlässlicher Reinigungsintervalle, - der Umsetzung geeigneter Maßnahmen gegen Angsträume (z. B. bessere Beleuchtung, transparente Gestaltung, Geruchsneutralisation, regelmäßige Kontrolle), - sowie der Schaffung einer praktikablen Lösung für mobilitätseingeschränkte Personen, da die vorhandene Toilette sich in der B-Ebene befindet, die über den Aufzug nicht erreichbar ist. Begründung: Die Toilettenanlage befindet sich seit langem in einem völlig untragbaren Zustand. Schmutz, starker Geruch und ein insgesamt verwahrloster Eindruck haben dazu geführt, dass die Anlage kaum genutzt wird und als Angstraum gilt. Ein solcher Zustand ist an einem zentralen Verkehrsknotenpunkt des Stadtteils nicht akzeptabel. Mit der Schließung der öffentlich nutzbaren Toiletten in der Universitätsbibliothek hat sich die Lage zusätzlich verschärft. Nach den Erfahrungen und Berichten der Mitarbeiter der Universitätsbibliothek ist eine regelmäßige Kontrolle durch Sicherheits- und Reinigungspersonal leider unverzichtbar. Es sei vorgekommen, dass große Gruppen -vermeintlich- Wohnungsloser die Toiletten in der Universitätsbibliothek zum Waschen ihrer Kleidung und für die gesamte Körperhygiene genutzt wurden. Hier kam es zu Konflikten zwischen den Nutzern, aber auch mit den Mitarbeitern der Universitätsbibliothek. Hier ist es angezeigt, wie schon durch mehrere Anträge (dazu zuletzt ST 1719/2025) zum Ausdruck gebracht eine tragfähige Lösung zu finden. Öffentliche Toiletten können keine, bzw. nicht die einzige, Anlaufstelle für Wohnungslose sein. In der näheren Umgebung gibt es kaum Alternativen. Bürger werden dadurch faktisch gezwungen, Toiletten in gastronomischen Betrieben zu nutzen - verbunden mit einem Verzehrzwang. Das ist weder fair noch praxistauglich. Besonders problematisch ist die Situation für mobilitätseingeschränkte Menschen. Die Toiletten befinden sich in der B-Ebene und sind über den Aufzug nicht erreichbar. Damit besteht de facto kein barrierefreies Angebot im Umfeld der Bockenheimer Warte. Eine Großstadt wie Frankfurt darf eine solche Versorgungslücke nicht hinnehmen, zumal es sich bei der Bockenheimer Warte um eine wichtige Umsteigehaltestelle handelt. Das Gremium hatte außerdem erwartet, dass die Anlage in das Toilettenkonzept der Stadt Frankfurt aufgenommen wird. Dies ist trotz des hohen Bedarfs nicht erfolgt. Eine Grundreinigung, bauliche Sicherung, barrierefreie Erschließung und dauerhafte Pflege der Anlage sind dringend notwendig. Ohne die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel können diese Maßnahmen nicht umgesetzt werden. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 1291/2 wurde zurückgezogen.
Reduzierung der Lichtemissionen am Sportcampus Ginnheim
Antrag vom 11.08.2025, OF 1207/2 Betreff: Reduzierung der Lichtemissionen am Sportcampus Ginnheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu verifizieren, wer Eigentümer*in, Betreiber*in bzw. Verantwortliche*r für die Außenbeleuchtung am Sportcampus Ginnheim ist (vermutlich Goethe-Universität / Land Hessen), 2. sich mit den Verantwortlichen ins Benehmen zu setzen mit dem Ziel, die bestehende Beleuchtungsanlage so umzugestalten, dass Blendung und Lichtverschmutzung vermieden und der angrenzende Naturraum des Grüngürtels geschützt werden. 3. Dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen zu prüfen und, soweit möglich, umzusetzen: a) Austausch der aktuell verbauten linsenförmigen Leuchten, die ihr Licht omnidirektional abstrahlen, gegen zweckmäßige, nur nach unten gerichtete Modelle, b) Reduzierung der Leuchtstärke einzelner Leuchten auf max. 300 Lumen und der Beleuchtungsstärke der zu beleuchtenden Fläche auf max. 5 Lux, c) Begrenzung der Lichtfarbe auf ≤ 2700 K, möglichst ≤ 2200 K, d) Einsatz von Zeitsteuerung und/oder bevorzugt vandalismusresistenten Bewegungsmeldern mit moderater Grundhelligkeit und Sanft-Dimmung, soweit technisch und sicherheitlich umsetzbar, e) vollständige Stilllegung des zusätzlich angebrachten LED-Fluters, der horizontal und nach oben abstrahlt und die Leuchtkraft der übrigen Beleuchtung nochmals um ein Vielfaches übertrifft. Begründung: Die derzeitige Außenbeleuchtung am Sportcampus Ginnheim ist nicht zweckmäßig geplant: Statt gezielt die Treppenhäuser und Bodenflächen zu beleuchten, wird das Licht in alle Richtungen abgestrahlt. Dies führt zu einer starken Blendwirkung, die die Orientierung eher erschwert, und strahlt weit in den angrenzenden Naturraum des Grüngürtels. Durch die Reduktion der Lichtintensität, die Begrenzung der Lichtfarbe auf warmweiße Töne und den Einsatz von Bewegungsmeldern werden besonders lichtempfindliche und nachtaktive Tierarten im angrenzenden Grüngürtel geschützt. Viele Insekten, Fledermäuse und Vögel werden durch künstliche Beleuchtung in ihrer Orientierung gestört oder von wichtigen Lebensräumen ferngehalten. Eine gezielte, bedarfsgerechte Beleuchtung reduziert diese negativen Effekte deutlich und trägt zum Erhalt der Artenvielfalt im Naturraum bei. Die vorgeschlagenen Änderungen würden zudem den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und gleichzeitig Energieverbrauch und Lichtverschmutzung deutlich reduzieren. (Quelle: Die Aufnahmen stammen von einer Person, die dem Antragsteller mit Namen und Anschrift bekannt ist.) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 1207/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Nachfrage zum Produktbereich 5.007226 aus dem Investitionsprogramm 2026 bis 2029: AdornoGymnasium Neubau?
Antrag vom 11.11.2025, OF 1297/2 Betreff: Nachfrage zum Produktbereich 5.007226 aus dem Investitionsprogramm 2026 bis 2029: Adorno-Gymnasium Neubau? Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, über die Planung zur Errichtung eines Neubaus des Adorno-Gymnasiums bekannt zu geben. Insbesondere ist aufzuklären, ob der Tauschvertrag inzwischen erfolgt ist und die Pläne in naher Zukunft umgesetzt werden können. Begründung: Der Ortsbeirat 2 begrüßt es sehr, dass ein Budget eingestellt wurde und dass die Bautätigkeit am Adorno-Gymnasium aufgenommen wird. Die letzte Information bezüglich des avisierten Grundstückstauschs mit dem Land Hessen, der Voraussetzung für die Errichtung des Neubaus bildet, war, dass dieser Vertrag noch nicht endgültig abgestimmt sei (F 3110 vom 27.03.2025, letzter Sachstand 07.05.2025). Der Ortsbeirat 2 begrüßt die Errichtung eines Neubaus insbesondere vor dem Hintergrund der wachsenden Schülerzahlen und des Fehlens von Sporthallen am Interimsstandort sehr. Schließlich wäre es vor dem Hintergrund der Planungen bezüglich der benachbarten Philipp-Holzmannschule und der Sanierung der Holzhausenschule, die interimsweise ebenfalls an der Miquelallee neben dem Adorno-Gymnasium untergebracht ist, wichtig, ob die Zeitpläne hier aufeinander abgestimmt sind, sodass der Schulstandort dann endgültig aufgegeben werden kann. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1342 2025 Die Vorlage OF 1297/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zustand und Instandhaltung der Reihenhäuser im „Jordanischen Park“ Bockenheim (Seniorenwohnanlage)
Antrag vom 11.08.2025, OF 1209/2 Betreff: Zustand und Instandhaltung der Reihenhäuser im "Jordanischen Park" Bockenheim (Seniorenwohnanlage) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der ABG als Gebäudeeigentümerin folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie wird der bauliche Zustand der Gebäude bewertet? 2. Gibt es bautechnische Untersuchungen und Ergebnisse? 3. Wurden und werden die Gebäude systematisch instandgehalten? 4. Ist eine Grundsanierung der Gebäude geplant? 5. Wenn nein - wie wird die Zukunft der sieben Gebäude eingeschätzt? 6. Sind (entsprechend kursierenden Gerüchten) ggf. Abriss und Neubau geplant? Wenn ja - in welchem Umfang und in welcher Dichte? Begründung: Gespräche mit Mieter*innen der Gebäude haben ergeben, dass insbesondere die Eckgebäude an den Wetterseiten stark von Schimmel befallen sind (insb. Haus 18a), was zu massiven gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt. Seitens der Mietparteien wird das schon länger kursierende Gerücht bestätigt, dass die ABG die Gebäude nicht mehr sanieren will und nur notdürftig instand hält. Die älteren Mieter*innen sprechen aufgrund der Unsicherheit ihrer Wohnsituation mittlerweile von einem "Klima der Angst". Hinzu kommt, dass Feuchtigkeit und Schimmel (sowie wilde Sperrmüllablagerungen) auch die Tiefgarage und ihre Eingänge betreffen, und dass es anders als zu früheren Zeiten des Eigentümers "Wohnbau" heute keinen Hausmeister als Ansprechpartner mehr gibt. Der Ortsbeirat spricht sich für eine möglichst gründliche Sanierung der Gebäude aus und dafür, das Altenwohnen (viel Grün und Barrierefreiheit) im Jordanischen Park zu erhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO II, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1259 2025 Die Vorlage OF 1209/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Denkmalschutz: Wann wird das ehemalige IvI im Kettenhofweg 130 instandgesetzt?
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7381 entstanden aus Vorlage: OF 1196/2 vom 20.08.2025 Betreff: Denkmalschutz: Wann wird das ehemalige IvI im Kettenhofweg 130 instandgesetzt? Der Magistrat wird beauftragt, 1. dem Ortsbeirat den Sachstand des Projekts im Kettenhofweg 130 vorzustellen; 2. durch Verhandlungen mit den Eigentümern dafür Sorge zu tragen, dass das Gebäude Kettenhofweg 130 schnellstmöglich saniert und einer neuen Nutzung zugeführt wird; 3. sollte es zu keiner Einigung mit den Eigentümern kommen, ein Bau- und Instandsetzungsgebot nach § 177 Baugesetzbuch (BauGB) anzudrohen. Begründung: Bereits im Jahr 2015 erteilte der Magistrat eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung als Beherbergungsbetrieb. Das Gebäude beschäftigt den Ortsbeirat seit mehr als zehn Jahren. Durch verschiedene Eigentümerwechsel wurde die Fertigstellung des Bauwerks immer wieder verzögert. Um einem weiteren Verfall des denkmalgeschützten Gebäudes zuvorzukommen, sind dringende Verhandlungen des Magistrats mit den Eigentümern notwendig. Sollte es zu keiner Einigung mit den Eigentümern kommen, ist der Erlass eines Bau- und Instandsetzungsgebots notwendig. Nach § 177 Absatz 1 BauGB ist es ausreichend, wenn "eine bauliche Anlage nach ihrer . . Beschaffenheit Missstände oder Mängel aufweist, deren Beseitigung oder Behebung durch Modernisierung oder Instandsetzung möglich ist". Da das Gebäude seit ca. zehn Jahren eine Baustelle ist, ist ein Eingreifen des Magistrats dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2032 Aktenzeichen: 60-3
Barrierefreiheit Schumannstraße/Ecke Beethovenplatz sicherstellen
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7380 entstanden aus Vorlage: OF 1188/2 vom 24.08.2025 Betreff: Barrierefreiheit Schumannstraße/Ecke Beethovenplatz sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, auf Höhe der Schumannstraße Hausnummer 52 an der Ecke zum Beethovenplatz (siehe Foto) im Bereich des abgesenkten Bürgersteigs die Barrierefreiheit für den Fußverkehr durch zum Beispiel den Aufbau von Pollern an dieser Stelle zu gewährleisten und das Falschparken durch Kraftfahrzeuge zu verhindern. Begründung: Den Ortsbeirat erreichte diese Anregung aus der Anwohnerschaft. Insbesondere mobilitätseingeschränkten Personen wird durch ordnungswidrig parkende Autos an dieser Ecke der Übergang auf die andere Straßenseite der Schumannstraße häufig unnötig erschwert. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1960
Fahrradparkplatz vor dem Spielplatz Eppsteiner Straße
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7378 entstanden aus Vorlage: OF 1185/2 vom 11.08.2025 Betreff: Fahrradparkplatz vor dem Spielplatz Eppsteiner Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. den geplanten Pkw-Abstellplatz vor dem Kinderspielplatz in der Eppsteiner Straße in einen Fahrradabstellplatz umzuwidmen; 2. den geplanten Fahrradabstellplatz vor der Eppsteiner Straße 56 in einen Pkw-Abstellplatz umzuwidmen; 3. Piktogramme (Achtung Kinder) auf die Fahrbahn aufzubringen und 4. im Zuge der Installation zusätzlicher Radbügel im Westend, den Ortsbeirat vorab einzubeziehen. Begründung: Anwohnende Eltern tragen vor, dass ein Pkw-Abstellplatz vor dem Eingang des Spielplatzes die Sicht auf den Spielplatz zu sehr behindert. Sie haben den Wunsch geäußert, dass ein Fahrradparkplatz vor dem Eingang des Kinderspielplatzes (etwas versetzt nach links) eingerichtet wird und nicht, wie geplant, vor der Einfahrt zur Garage (Hausnummer 56), sodass die Besucher*innen des Spielplatzes endlich ihre Fahrräder ordnungsgemäß parken können. Bild vor dem Eingang zum Spielplatz - hier ist geplant, einen Pkw-Abstellplatz auszuweisen. Anwohnende bitten darum, den Pkw-Abstellplatz, der vor dem Eingang zum Spielplatz geplant ist, in einen Fahrradabstellplatz umzuwidmen. Bild vor der Liegenschaft Eppsteiner Straße 56 - hier ist geplant, einen Fahrradabstellplatz auszuweisen. Anwohnende bitten darum, diesen Platz in einen Pkw-Abstellplatz umzuwidmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2116 Aktenzeichen: 66-2
Antisemitische Hetze und Rechtsverstöße im Rahmen des System Change Camp - Aufklärung und Konsequenzen
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7377 entstanden aus Vorlage: OF 1177/2 vom 25.08.2025 Betreff: Antisemitische Hetze und Rechtsverstöße im Rahmen des System Change Camp - Aufklärung und Konsequenzen Der Magistrat wird aufgefordert, - umgehend aufzuarbeiten und zu den antisemitischen Vorfällen im Rahmen des System Change Camps im Grüneburgpark, insbesondere der öffentlichen Verwendung der Parolen "From the river to the sea" sowie "Zion verpisst euch, keiner vermisst euch", Stellung zu nehmen und darzulegen, welche rechtlichen und ordnungspolitischen Maßnahmen geprüft oder ergriffen wurden; - zu prüfen, inwieweit die Verwendung dieser und ähnlicher Parolen im öffentlichen Raum - insbesondere im Kontext von Demonstrationen oder Veranstaltungen, die unter städtischer Duldung oder auf öffentlichen Flächen stattfinden - als antisemitische oder demokratiefeindliche Äußerungen einzustufen ist; - darzulegen, wie künftig sichergestellt wird, dass derartige Parolen, die geeignet sind, das Existenzrecht Israels in Frage zu stellen, die Jüdische Gemeinde herabzuwürdigen oder als Aufruf zur Vernichtung gedeutet werden können, im öffentlichen Raum nicht unwidersprochen bleiben; - mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und insbesondere mit der Jüdischen Gemeinde Frankfurt in einen transparenten Dialog über Konsequenzen und Präventionsmaßnahmen einzutreten; - Maßnahmen zu ergreifen, um antisemitischen Äußerungen im öffentlichen Raum präventiv entgegenzuwirken, etwa durch: - Schulungen für Ordnungsbehörden, - enge Zusammenarbeit mit Polizei und Verfassungsschutz, - klare Kriterien für Versammlungsauflagen und Sondernutzung im öffentlichen Raum; - zu klären, ob die im Rahmen der Ortsbesichtigung beobachtete Vermummung zahlreicher Personen mit dem geltenden Vermummungsverbot nach dem Versammlungsgesetz vereinbar war und ob dieses Verhalten nicht bereits eine Grundlage für ein ordnungsrechtliches Einschreiten oder einen Abbruch des Camps hätte darstellen können; - darzulegen, warum - trotz klar erkennbarer antisemitischer Parolen, Vermummung und Einschüchterungseffekten - die Polizei erst sehr spät in nennenswerter Stärke präsent war und nicht unmittelbar einschritt; - darzulegen, warum das zuständige Ordnungsamt - obwohl es über die Ortsbesichtigung informiert war - beim Termin nicht vertreten war und weshalb es bei einer Veranstaltung dieser Größenordnung nicht durchgängig vor Ort war, um die Einhaltung von Auflagen, Sicherheits- und Rechtsvorgaben zu überwachen. Begründung: Es besteht öffentliches Interesse. Im Rahmen des System Change Camp kam es zu mehreren klar antisemitisch motivierten Straftaten, welchen - trotz anwesender Sicherheitsbehörden - nicht nachgegangen wurde. So wurden bspw. die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim Ortstermin des Ortsbeirates 2 am 22. August 2025 nicht nur daran gehindert, ungehindert durch den Park zu laufen, sie waren für ca. 20 Minuten den Gesängen von "From the river to the sea" ausgesetzt. Darüber hinaus sahen sie sich einer Vielzahl vermummter Personen gegenüber. Neben dieser Parole wurde auch der eindeutig antisemitische Ausruf "Zion verpisst euch, keiner vermisst euch" (entspr. Videos liegen einem Ortsbeiratsmitglied vor) lautstark skandiert. Beide Slogans stellen nicht nur eine massive Provokation dar, sondern sind als klare antisemitische Hetze zu werten, die geeignet ist, das Existenzrecht Israels infrage zu stellen, die Jüdische Gemeinde direkt zu beleidigen und einzuschüchtern. Die gezielte Vermummung zahlreicher Anwesender verstärkte diesen Einschüchterungseffekt auf die Mitglieder des Ortsbeirates und die begleitenden Bürgerinnen und Bürger. Besonders schwer wiegt, dass - trotz dieser offen erkennbaren Verstöße - die Polizei nicht einschritt. Die Präsenz von Einsatzkräften erfolgte erst sehr spät, nach vielen Anrufen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern und in unzureichender Stärke, sodass für eine erhebliche Zeit der Eindruck entstand, dass antisemitische Hetze, Verstöße gegen das Vermummungsverbot und massive Einschüchterungen im öffentlichen Raum faktisch hingenommen werden. Hinzu kommt, dass beim Ortstermin keine Vertreter des zuständigen Ordnungsamtes anwesend waren, obwohl das Ordnungsamt im Vorfeld über den Termin informiert war. Damit fehlte die für Versammlungen und Sondernutzungen verantwortliche städtische Stelle, die die Einhaltung von Auflagen und rechtlichen Bestimmungen hätte überwachen müssen. Auch dies wirft erhebliche Fragen zur Verantwortlichkeit und zum Umgang der Stadt Frankfurt mit Veranstaltungen dieser Art auf. Es verdeutlicht das hohe Gefährdungspotential solcher Zusammenkünfte und wirft die grundsätzliche Frage auf, ob das in Deutschland geltende Vermummungsverbot im Rahmen von Versammlungen faktisch ausgehebelt wurde und ob hier ein konsequenteres Vorgehen der Stadt - bis hin zu einem Abbruch des Camps - geboten gewesen wäre. In einer Stadt wie Frankfurt mit einer vielfältigen Bevölkerung und einer lebendigen Jüdischen Gemeinde darf antisemitische Rhetorik weder verharmlost noch toleriert werden. Der Magistrat ist aufgefordert, klare Konsequenzen zu ziehen, sich eindeutig zu positionieren und geeignete Maßnahmen zum Schutz der demokratischen Grundwerte zu treffen. Fotos vom Ortstermin am 22.08.25 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 53 Beratung im Ortsbeirat: 2
System Change Camp im Grüneburgpark: Banner mit der Aufschrift „Wir müssen leider draußen bleiben“ und Schweinekopfdarstellung
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7376 entstanden aus Vorlage: OF 1176/2 vom 13.08.2025 Betreff: System Change Camp im Grüneburgpark: Banner mit der Aufschrift "Wir müssen leider draußen bleiben" und Schweinekopfdarstellung Der Magistrat wird aufgefordert, 1. umgehend zum Vorfall während des System Change Camps (23.08.2025) im Grüneburgpark Stellung zu nehmen, bei dem ein Banner mit der Aufschrift "Wir müssen leider draußen bleiben" und einem Schweinekopf öffentlich gezeigt wurde; 2. darzulegen, ob und in welchem Umfang dieser Vorfall durch die Ordnungsbehörden oder Sicherheitsdienste dokumentiert und strafrechtlich verfolgt wurde; 3. öffentlich klarzustellen, dass antisemitische Symbolik und Hetze - insbesondere mit NS-Bezug - in Frankfurt keinen Platz haben und konsequent verfolgt werden; 4. zu erläutern, welche konkreten Maßnahmen der Magistrat künftig ergreifen wird, um antisemitische Darstellungen in vergleichbaren Kontexten - frühzeitig zu erkennen, - zu unterbinden, - öffentlich sichtbar zu sanktionieren; 5. darzulegen, ob und wie die Jüdische Gemeinde Frankfurt und zivilgesellschaftliche Organisationen gegen Antisemitismus in die Aufarbeitung und Prävention einbezogen werden. Begründung: Der Ortsbeirat 2 verurteilt den Vorfall beim System Change Camp im Grüneburgpark aufs Schärfste. Ein Banner mit der Aufschrift "Wir müssen leider draußen bleiben", kombiniert mit einem Schweinekopf, ist eine eindeutig antisemitische, NS-verharmlosende und volksverhetzende Darstellung. Das öffentliche Zeigen solcher Inhalte auf städtischem Boden ist nicht nur unerträglich, sondern stellt mit hoher Wahrscheinlichkeit einen strafbaren Tatbestand dar. Frankfurt steht in besonderer Verantwortung - auch wegen seiner historischen Rolle - jüdisches Leben zu schützen und Antisemitismus entschieden zu bekämpfen. Dass solche Inhalte im öffentlichen Raum gezeigt wurden, ohne unmittelbare Konsequenzen durch die zuständigen Behörden, ist ein ernstzunehmender Vorgang, der vollumfänglich aufgeklärt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 54 Beratung im Ortsbeirat: 2
Klimaaktionsplan für Ortsbezirk 2 - einen Trinkbrunnen im Ortsbezirk 2 installieren
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7383 entstanden aus Vorlage: OF 1205/2 vom 20.08.2025 Betreff: Klimaaktionsplan für Ortsbezirk 2 - einen Trinkbrunnen im Ortsbezirk 2 installieren Vorgang: OM 4505/23 OBR 2; ST 1918/24 Der Magistrat wird aufgefordert, die bereits in der Anregung OM 4505 vom Ortsbeirat 2 geforderten Trinkwasserbrunnen zu installieren. Es handelt sich um folgende Standorte: - auf dem künftigen Kulturcampus an Stellen, die nicht von künftigen Bauarbeiten betroffen sein werden (z. B. Nähe des Studierendenhauses/Offenes Haus der Kulturen); - Carlo-Schmid-Platz (Nähe Bockenheimer Depot); - Ecke westliche Leipziger Straße/Basaltstraße/Grempstraße (Tibet-Restaurant), evtl. einen alten Brunnen sanieren oder ersetzen; - Hessenplatz; - Spielplatz Eppsteiner Straße. Im Westend sollen ebenfalls Standorte berücksichtigt werden, z. B. Odina-Bott-Platz und Westendplatz. Begründung: In den letzten Jahren hat sich der Klimawandel verstärkt. So sind in Hitzeperioden Temperaturen von 30 Grad Celsius und mehr keine Seltenheit. Um die Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung zu verringern, sind Trinkbrunnen notwendig, um den Flüssigkeitsverlust auszugleichen. Die vorgeschlagenen Standorte zeichnen sich durch eine hohe Besucherdichte aus. An der Basaltstraße/Ecke Grempstraße soll ein alter Trinkbrunnen reaktiviert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4505 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1918 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2016 Aktenzeichen: 91-5
Denkmalschutz: Wann wird das ehemalige IvI im Kettenhofweg 130 instandgesetzt?
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7381 entstanden aus Vorlage: OF 1196/2 vom 20.08.2025 Betreff: Denkmalschutz: Wann wird das ehemalige IvI im Kettenhofweg 130 instandgesetzt? Der Magistrat wird beauftragt, 1. dem Ortsbeirat den Sachstand des Projekts im Kettenhofweg 130 vorzustellen; 2. durch Verhandlungen mit den Eigentümern dafür Sorge zu tragen, dass das Gebäude Kettenhofweg 130 schnellstmöglich saniert und einer neuen Nutzung zugeführt wird; 3. sollte es zu keiner Einigung mit den Eigentümern kommen, ein Bau- und Instandsetzungsgebot nach § 177 Baugesetzbuch (BauGB) anzudrohen. Begründung: Bereits im Jahr 2015 erteilte der Magistrat eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung als Beherbergungsbetrieb. Das Gebäude beschäftigt den Ortsbeirat seit mehr als zehn Jahren. Durch verschiedene Eigentümerwechsel wurde die Fertigstellung des Bauwerks immer wieder verzögert. Um einem weiteren Verfall des denkmalgeschützten Gebäudes zuvorzukommen, sind dringende Verhandlungen des Magistrats mit den Eigentümern notwendig. Sollte es zu keiner Einigung mit den Eigentümern kommen, ist der Erlass eines Bau- und Instandsetzungsgebots notwendig. Nach § 177 Absatz 1 BauGB ist es ausreichend, wenn "eine bauliche Anlage nach ihrer . . Beschaffenheit Missstände oder Mängel aufweist, deren Beseitigung oder Behebung durch Modernisierung oder Instandsetzung möglich ist". Da das Gebäude seit ca. zehn Jahren eine Baustelle ist, ist ein Eingreifen des Magistrats dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2032
Entfernung der Gedenkplatte für Hugo Chávez
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7379 entstanden aus Vorlage: OF 1187/2 vom 24.08.2025 Betreff: Entfernung der Gedenkplatte für Hugo Chávez Vorgang: OM 4881/23 OBR 2; ST 1366/25 Die Gedenkplatte für den ehemaligen venezolanischen Staatspräsidenten Hugo Chávez in der Simon-Bolivar-Anlage wurde der Stellungnahme ST 1366 zufolge 2015 ohne Einbeziehung des Magistrats durch das Generalkonsulat der Bolivarischen Republik Venezuela angebracht und wird seitdem dort geduldet. Eine Genehmigung liegt nicht vor. Die Ehrung seiner Person entspricht in keiner Weise verschiedenen Grundsätzen zur Ehrung von Personen durch die Stadt Frankfurt am Main, unter anderem dem Leitfaden für Straßenbenennungen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, die Gedenkplatte ersatzlos zu entfernen. Begründung: In der Wissenschaft wird durch den emeritierten Politikwissenschaftler der Universität Caracas, Friedrich Welsch, das Ziel der von Chávez betriebenen Bolivarischen Revolution im Wesentlichen als "die Zerschlagung der bürgerlich-demokratischen Kultur, den Sieg über den Imperialismus durch eine neue Bündnisstruktur und den Aufbau des Bolivarischen Sozialismus durch Volkskommunen als Ausgangszellen der neuen Gesellschaft und des neuen sozialistischen Staates" beschrieben. (https://de.wikipedia.org/wiki/Hugo_Chávez#Politik, abgerufen am 18.09.2023). Marxistische Politik führte in Verbindung mit ausuferndem Personenkult zu einer nachhaltigen Schädigung Venezuelas, unter der bis heute der Staat in seiner Gesamtheit sowie ein Großteil des venezolanischen Volkes leiden. Die Ehrung von Hugo Chávez mit einer Gedenkplatte widerspricht in hohem Maße den Wertevorstellungen sowie den Staatsprinzipen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und denen der Verfassung des Landes Hessen. Zudem erscheint es mehr als fragwürdig, dass Gedenkplatten mit einem entsprechenden politisch höchst umstrittenen Hintergrund ohne Genehmigung in der Stadt Frankfurt am Main angebracht werden können und anschließend über zehn Jahre geduldet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2023, OM 4881 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1366 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 143 Beratung im Ortsbeirat: 2
Klimaaktionsplan für Ortsbezirk 2 - einen Trinkbrunnen im Ortsbezirk 2 installieren
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7383 entstanden aus Vorlage: OF 1205/2 vom 20.08.2025 Betreff: Klimaaktionsplan für Ortsbezirk 2 - einen Trinkbrunnen im Ortsbezirk 2 installieren Vorgang: OM 4505/23 OBR 2; ST 1918/24 Der Magistrat wird aufgefordert, die bereits in der Anregung OM 4505 vom Ortsbeirat 2 geforderten Trinkwasserbrunnen zu installieren. Es handelt sich um folgende Standorte: - auf dem künftigen Kulturcampus an Stellen, die nicht von künftigen Bauarbeiten betroffen sein werden (z. B. Nähe des Studierendenhauses/Offenes Haus der Kulturen); - Carlo-Schmid-Platz (Nähe Bockenheimer Depot); - Ecke westliche Leipziger Straße/Basaltstraße/Grempstraße (Tibet-Restaurant), evtl. einen alten Brunnen sanieren oder ersetzen; - Hessenplatz; - Spielplatz Eppsteiner Straße. Im Westend sollen ebenfalls Standorte berücksichtigt werden, z. B. Odina-Bott-Platz und Westendplatz. Begründung: In den letzten Jahren hat sich der Klimawandel verstärkt. So sind in Hitzeperioden Temperaturen von 30 Grad Celsius und mehr keine Seltenheit. Um die Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung zu verringern, sind Trinkbrunnen notwendig, um den Flüssigkeitsverlust auszugleichen. Die vorgeschlagenen Standorte zeichnen sich durch eine hohe Besucherdichte aus. An der Basaltstraße/Ecke Grempstraße soll ein alter Trinkbrunnen reaktiviert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4505 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1918 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2016
Behindertenparkplatz vor der Kurfürstenstraße 8 barrierefrei nutzbar machen
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7387 entstanden aus Vorlage: OF 1214/2 vom 20.08.2025 Betreff: Behindertenparkplatz vor der Kurfürstenstraße 8 barrierefrei nutzbar machen Der Magistrat wird gebeten, 1. den teilweise auf dem Gehweg markierten öffentlichen Behindertenparkplatz vollständig auf die Fahrbahn zu verlegen; 2. geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Parkplatz vor kreativer, illegaler (Teil-)Beparkung zu schützen; 3. die zeitliche Begrenzung des Parkens auf dem Behindertenparkplatz aufzuheben und 4. außerdem zu prüfen und zu berichten, ob im Umfeld der Einmündung zur Greifstraße ein Lieferparkplatz eingerichtet werden kann. Begründung: Es handelt sich um die Anregung eines Bürgers. Im Gegensatz zu allen anderen Parkplätzen in diesem Teil der Kurfürstenstraße ist dieser Behindertenparkplatz teilweise auf dem Gehweg markiert. Da auch gegenüberliegend keine Pkw-Parkplätze sind, sollte eine Verlegung auf die Fahrbahn möglich sein. Problematisch sind außerdem die eineinhalb Parkplätze, die sich vor dem Behindertenparkplatz befinden. Regelmäßig parken davor zwei Pkw, sodass der Behindertenparkplatz um bis zu zwei Meter verkürzt wird und damit nicht mehr benutzbar ist. Parkberechtigte beklagen die zeitliche Einschränkung, da sie hierdurch abends z. B. für den Besuch von Freund*innen oder Veranstaltungen nicht auf die Behindertenparkplätze zugreifen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 140 Beratung im Ortsbeirat: 2
Ungünstig platzierten Sonderaschenbecher der FES versetzen - Höhe Bockenheimer Landstraße 65
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7394 entstanden aus Vorlage: OF 1190/2 vom 25.08.2025 Betreff: Ungünstig platzierten Sonderaschenbecher der FES versetzen - Höhe Bockenheimer Landstraße 65 Der Magistrat wird gebeten, auf die FES zuzugehen und den in Höhe der Bockenheimer Landstraße 65 montierten Sonderaschenbecher (siehe Fotos) sinnvoll umzuplatzieren, bspw. auf den Odina-Bott-Platz. Begründung: Der Aschenbecher befindet sich derzeit nicht auf dem Gehweg, sondern auf dem erhöhten ehemaligen Fahrradweg, zudem mündet dort der Kfz-Verkehr aus der Brentanostraße auf die Hauptverkehrsachse. Zur Benutzung des Aschenbechers müssen Füßgänger:innen derzeit also den Gehweg verlassen und mindestens in einen der anderen Verkehrsbereiche eintreten. Eine andere Stelle zur Aufstellung des Aschenbechers wäre sicherlich sinnvoller. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2014
Stellplätze zählen: Wie viel Parkraum ist vorhanden?
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7391 entstanden aus Vorlage: OF 1222/2 vom 31.07.2025 Betreff: Stellplätze zählen: Wie viel Parkraum ist vorhanden? Der Magistrat wird gebeten, die Anzahl der legalen Stellplätze im öffentlichen Raum, aber auch im privaten Bereich zu erheben. Dabei sind Lieferzonen und Sonderstellplätze, beispielsweise für Mobilitätseingeschränkte, sowie Anwohnerzonen, Plätze für Carsharing-Angebote und Kurzzeitstellplätze gesondert zu erheben. Begründung: Öffentlicher Raum ist knapp. Eine ordentliche Datengrundlage fehlt leider. Daher wäre es sinnvoll, die Anzahl vorhandener Stellplätze zu erheben. Schließlich würde die Nutzung privaten Parkraums den Druck im öffentlichen Raum senken. Ohne den Ist-Zustand zu kennen, sind Diskussionen bezüglich einer Umverteilung nicht gewinnbringend zu führen. Zugleich ist es aufgrund der Knappheit öffentlichen Raums erforderlich, dass im privaten Bereich ausgewiesene Stellplätze auch als solche genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 139 Beratung im Ortsbeirat: 2
Ungünstig platzierten Sonderaschenbecher der FES versetzen - Höhe Bockenheimer Landstraße 65
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7394 entstanden aus Vorlage: OF 1190/2 vom 25.08.2025 Betreff: Ungünstig platzierten Sonderaschenbecher der FES versetzen - Höhe Bockenheimer Landstraße 65 Der Magistrat wird gebeten, auf die FES zuzugehen und den in Höhe der Bockenheimer Landstraße 65 montierten Sonderaschenbecher (siehe Fotos) sinnvoll umzuplatzieren, bspw. auf den Odina-Bott-Platz. Begründung: Der Aschenbecher befindet sich derzeit nicht auf dem Gehweg, sondern auf dem erhöhten ehemaligen Fahrradweg, zudem mündet dort der Kfz-Verkehr aus der Brentanostraße auf die Hauptverkehrsachse. Zur Benutzung des Aschenbechers müssen Füßgänger:innen derzeit also den Gehweg verlassen und mindestens in einen der anderen Verkehrsbereiche eintreten. Eine andere Stelle zur Aufstellung des Aschenbechers wäre sicherlich sinnvoller. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2014 Aktenzeichen: 91-2
Grün für mehr Aufenthaltsqualität: Der Kulturcampus muss bereits kurzfristig grüner werden!
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7389 entstanden aus Vorlage: OF 1217/2 vom 11.08.2025 Betreff: Grün für mehr Aufenthaltsqualität: Der Kulturcampus muss bereits kurzfristig grüner werden! Vorgang: OM 4505/23 OBR 2; ST 1918/24 Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem Ortsbeirat und den Initiativen, wie dem Offenen Haus der Kulturen, sowie den Betreibenden künftiger Zwischennutzungen in der Kunstbibliothek, auf dem Kulturcampus kurzfristig Maßnahmen und Projekte zu entwickeln und umzusetzen, die dazu beitragen, 1. die versiegelten Platzbereiche ggf. teilweise zu entsiegeln und besser zu begrünen; 2. örtliche Begrünungs- und Verschattungsmöglichkeiten (ggf. Pergolen) anzubringen, um dem Platz mehr Aufenthaltsqualität zu geben; 3. eine regelmäßige Wasserversorgung für die Pflanzen sicherzustellen (ggf. Zisterne). Zudem sollte ein Trinkwasserbrunnen an einem Ort aufgestellt werden, der später nicht von Umbaumaßnahmen betroffen ist. Begründung: Das Areal des Kulturcampus ist einer der höchstversiegelten Hot Spots in Bockenheim und die Aufenthaltsqualität ist bei großer Hitze eigentlich gleich Null. Das hat z. B. das Kulturcampus Open Air Anfang Juli 2025 gezeigt. Keine Zeltüberdachung auf dem Gelände konnte ausreichend vor der Hitze schützen. Da mit einem Baubeginn für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) voraussichtlich erst ab 2030 zu rechnen ist, dürften auch andere (Um-)Baumaßnahmen nicht viel früher starten. Zwischennutzungen auf dem Kulturcampus, z. B. das EU-geförderte Projekt "Vision 31 - Kulturcampus gemeinsam gestalten" werden sehr begrüßt. Sie müssen im Außenbereich jedoch umfassend durch Begrünung hinsichtlich der Klimafolgenanpassung abgesichert werden. Zwischennutzungen ergeben vor allem dann Sinn, wenn die gesamte Außenfläche ebenso wie die zwischengenutzten Gebäude (z. B. Kunstbibliothek) durch Begrünung aufgewertet werden. Denkbar wären eine teilweise Entsiegelung und Bepflanzung der Waschbetonfläche im nördlichen Bereich oberhalb der Tiefgarage oder auch direkt über der Tiefgarage, die Aufstellung größerer Holz- bzw. Metallcontainer, die auch höhere Bäume umfassen können und die später andernorts wiederverwertet werden können. Denkbar wäre auch der Aufbau von holzgeständerten Pergolen, z. B. entlang der Nordseite der Kunstbibliothek. Bei mehr Begrünung ist dringend ein Wasseranschluss erforderlich, damit eventuelle Paten die Bewässerung sicherstellen können. Um gestalterische Grünqualität als Zwischennutzung auf dem gesamten Campus-Areal zu schaffen, wird eine Begehung zusammen mit dem Grünflächenamt und einer/einem Landschaftsarchitekt*in vorgeschlagen. Der Ortsbeirat hatte bereits im Jahr 2023 einen Trinkwasserbrunnen für den Kulturcampus gefordert (OM 4505), aber leider nur eine unbefriedigende Antwort erhalten (ST 1918). Dabei spricht aufgrund der Überwärmung des Kulturcampus-Areals vieles für die Installation. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4505 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1918 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2101 Aktenzeichen: 91-5
Größtmögliche Sicherheit für Schwimmbadnutzer*innen
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7392 entstanden aus Vorlage: OF 1171/2 vom 14.08.2025 Betreff: Größtmögliche Sicherheit für Schwimmbadnutzer*innen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob beim Neubau des Rebstockbades auch KI-gestützte Videoschutzsysteme zur Beobachtung von auffälligen Schwimmmustern als Schutz vor Badeunfällen installiert werden, wie es in einigen hessischen Kommunen bereits erprobt wird; 2. ob die Bäderbetriebe Frankfurt zum Beispiel in Kooperation mit der DLRG gezielte Kampagnen zur Sensibilisierung von Eltern bzgl. ihrer Aufsichtspflicht an Wasserflächen veranlassen können; 3. ob für die unter Ziffer 1. und 2. benannten Maßnahmen zusätzliche Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt werden müssen. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, eine Einschätzung über die allgemeine Schwimmfähigkeit der Frankfurter Bevölkerung abzugeben und ob Erkenntnisse darüber vorliegen, wie sich diese im Vergleich zu anderen Kommunen in Hessen und vergleichbaren Städten im Bundesgebiet entwickelt. Begründung: Zwar findet die übergroße Mehrheit tödlicher Badeunfälle an unbewachten Wasserflächen statt, dennoch warnt die DLRG jährlich vor einer immer weiter abnehmenden grundsätzlichen Schwimmfähigkeit in der Bevölkerung. Auch falsche Vorstellungen von Eltern über die Notwendigkeit zur Aufsicht in öffentlichen Schwimmbädern können ein Gefährdungspotential darstellen. Der Einsatz von KI-gestützten Videoschutzsystemen als Ergänzung zur normalen Badeaufsicht wird daher bereits in mehreren hessischen Kommunen erprobt. Als größte Kommune Hessens sollte Frankfurt bei Eignung der Systeme eine Weiterentwicklung im Sicherheitskonzept seiner öffentlichen Schwimmbäder nicht verpassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 129 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 52-1
Gehwege der Fröbelstraße befreien
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7388 entstanden aus Vorlage: OF 1215/2 vom 20.08.2025 Betreff: Gehwege der Fröbelstraße befreien Der Magistrat wird gebeten, 1. die Gehwege der Fröbelstraße beidseitig durch geeignete Maßnahmen barrierefrei nutzbar zu machen; 2. im Umfeld der beiden Straßenenden, also an den beiden Einmündungen, jeweils einen Lieferparkplatz einzurichten und 3. auch linksseitig ein weiteres absolutes Halteverbotsschild als Erinnerungsstütze aufzustellen. Begründung: Es handelt sich um die Anregung eines Bürgers. Die komplette Fröbelstraße ist aufgrund des engen Fahrbahnquerschnitts beidseitig mit einem absoluten Halteverbot beschildert und verfügt in Folge dessen über keine Straßenparkplätze. Trotzdem wird auf Kosten der Gehwegbenutzbarkeit dauerhaft auf den nur 1,50 Meter breiten Gehwegen geparkt. Auch mit intensiven und regelmäßigen Kontrollen durch die städtische Verkehrspolizei konnte bisher keine und vor allem keine dauerhafte Verbesserung erreicht werden. Fußgänger*innen laufen grundsätzlich auf der Fahrbahn, denn oft bleiben weniger als 50 Zentimeter Restgehwegbreite übrig. Damit ist eine barrierefreie Nutzung ausgeschlossen. In Fahrrichtung rechtsseitig wird das absolute Halteverbot nach 60 Metern wiederholt, während eine Wiederholung linksseitig fehlt. Auch Lieferdienste nutzen gerne diese Gehwege zum Halten. Um diesen Diensten in Zukunft eine Alternative zu bieten, werden an beiden Straßenenden reservierte Parkbereiche benötigt. Davon würde auch eine auf Lieferung ausgerichtete Pizzeria an der Ecke Friesengasse profitieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 142 Beratung im Ortsbeirat: 2
Durchgang vom Kurfürstenplatz zum Elisabethenplatz sowie Bäume schützen
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7390 entstanden aus Vorlage: OF 1218/2 vom 20.08.2025 Betreff: Durchgang vom Kurfürstenplatz zum Elisabethenplatz sowie Bäume schützen Vorgang: OM 1401/22 OBR 2; ST 1413/22 Der Magistrat wird gebeten, vom Kurfürstenplatz kommend einen Übergang Richtung Elisabethenplatz für Fußgänger und Radfahrer zu sichern und sicherzustellen, dass der Übergang nicht zugeparkt wird. Ferner sind die Bäume rund um den Kurfürstenplatz schützenswert. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Bäume nicht derart zugeparkt werden, dass die Entwicklung der Bäume gefährdet wird. Notfalls ist die Parkordnung an der Ostseite des Kurfürstenplatzes (hin zum Elisabethenplatz) in Längsparken abzuändern. Begründung: Am Elisabethenplatz befindet sich unter anderem ein Kindergarten. Der Weg über den Kurfürstenplatz ist nicht nur für viele der kürzeste, sondern auch der sicherste Weg, den Kindergarten zu erreichen. Bezüglich der Bäume ist der Antrag ergänzend zur Stellungnahme ST 1413 zu verstehen. Aufgrund der aktuellen Baumaßnahmen auf Höhe der Elisabethenkirche würde sich eine zeitnahe Umsetzung anbieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1401 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1413 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 141 Beratung im Ortsbeirat: 2
Erneuerung der Bühnenbeleuchtung der Aula des Goethe-Gymnasiums im Westend - Beitrag zu Klima- und Hitzeschutz
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7396 entstanden aus Vorlage: OF 1198/2 vom 18.08.2025 Betreff: Erneuerung der Bühnenbeleuchtung der Aula des Goethe-Gymnasiums im Westend - Beitrag zu Klima- und Hitzeschutz Der Magistrat wird gebeten, in der Aula des Goethe-Gymnasiums zeitnah zu veranlassen, dass die Bühnenbeleuchtung auf LED umgestellt wird. Start der notwendigen Ausschreibung sollte zum Ende des dritten Quartals 2025, also im Lauf des Septembers erfolgen. Die Ausschreibung kann zügig erfolgen, da auf die entsprechende Vorlage des Lessing-Gymnasiums zurückgegriffen werden kann, wo dieses Jahr erfolgreich eine neue LED-Beleuchtung installiert wurde. Die für die Aula zuständigen Mitglieder des Lehrerkollegiums sowie die Schulleitung als auch Ortsbeirat sind über den Projektfortschritt regelmäßig zu informieren. Begründung: In den Sommermonaten heizt die Aula des Goethe-Gymnasiums stark auf, gerade auf der Bühne wird es wegen der antiquierten Lichtanlage auch zur kühleren Jahreszeit sehr heiß. Da die Aula sowohl tagsüber als auch abends regelmäßig genutzt wird (Chor- und Orchesterproben, Sport, Veranstaltungen, etc.) ist dieser Zustand weder für die Schüler noch für die Lehrer oder auch Besucher und Gäste erträglich. Die gegenwärtige alte Bühnenbeleuchtung ist nicht LED-basiert und trägt maßgeblich zur starken Hitzeentwicklung bei - ohnehin ein No-Go für Energieverbrauch und Klimaschutz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1977 Aktenzeichen: 40-33
Anpassung der Beleuchtung an der Unterführung der Main-Weser-Bahn
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7385 entstanden aus Vorlage: OF 1208/2 vom 11.08.2025 Betreff: Anpassung der Beleuchtung an der Unterführung der Main-Weser-Bahn Der Magistrat wird gebeten, 1. zu verifizieren, wer Eigentümer*in, Betreiber*in bzw. Verantwortliche*r für die Beleuchtung an der Unterführung der Main-Weser-Bahn im Bereich des Ortsbezirks 2 ist (siehe Begründung; vermutlich Grünflächenamt/DB Netz AG); 2. sich mit den Verantwortlichen ins Benehmen zu setzen mit dem Ziel, die unzweckmäßige und übermäßige Ausleuchtung der Umgebung zeitnah zu reduzieren - unter Wahrung der sicherheitsrelevanten Mindestbeleuchtung nach geltenden Normen (ggf. Rat der Schutzfrau vor Ort des 13. Polizeireviers einholen) sowie den Anforderungen an Barrierefreiheit; 3. dabei insbesondere folgende Maßnahmen zu prüfen und, soweit möglich, umzusetzen: - Stilllegung der außerhalb des Tunnels befestigten Neonröhren an beiden Rampen der Unterführung, um die Abstrahlung in die Umgebung zu minimieren, da die Rampen bereits gut und gleichmäßig durch mehrere LED-Straßenlaternen ausgeleuchtet werden; - alternativ oder ergänzend: Anbringung von Blenden aus Blech oberhalb der Leuchten, um die Abstrahlung nach oben und nach vorne zu verhindern; - Einsatz von Zeitsteuerung und/oder bevorzugt vandalismusresistenten Bewegungsmeldern mit moderater Grundhelligkeit und Sanft-Dimmung, soweit technisch und sicherheitlich umsetzbar. Begründung: Die außerhalb der Unterführung angebrachten Leuchten strahlen nicht nur auf die Rampe, sondern auch horizontal und nach oben, wodurch Wände, Begleitgrün, Lärmschutzwand und selbst der Himmel unnötig aufgehellt werden. Die Rampe wird bereits ausreichend durch Straßenlaternen beleuchtet, sodass die zusätzliche Beleuchtung technisch überflüssig ist. Eine Reduktion, z. B. durch den Einsatz von Blenden oder die Steuerung über Bewegungsmelder, könnte mit geringem Kostenaufwand umgesetzt werden und würde zu einer deutlichen Minderung der Lichtverschmutzung führen. Weniger Dauerlicht in der Nähe von Grünstreifen und Lärmschutzwänden trägt zudem dazu bei, dass nachtaktive Insekten, Vögel und Fledermäuse nicht in ihrem Lebensraum gestört oder durch das Licht fehlgeleitet werden. So können Nahrungs- und Flugrouten ungestört genutzt werden, was insbesondere hier am Grüngürtel bzw. an der nahegelegenen Nidda einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt leistet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 144 Beratung im Ortsbeirat: 2
Das Thema „Häusliche Gewalt“ auch im Ortsbezirk 9 sichtbar machen: orange Bänke aufstellen
Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7343 entstanden aus Vorlage: OF 1091/9 vom 16.08.2025 Betreff: Das Thema "Häusliche Gewalt" auch im Ortsbezirk 9 sichtbar machen: orange Bänke aufstellen Vorgang: OM 6932/25 OBR 1 Jede vierte Frau in Deutschland ist von häuslicher Gewalt betroffen. Dennoch handelt es sich bisher weitgehend um ein gesellschaftliches Tabuthema. In der letzten Sitzung des Präventionsrats in Ginnheim berichtete die Polizei über ihre Aktivitäten zu diesem Thema. Auch wenn die Vorfälle im Ortsbezirk nicht höher als im Durschnitt sind, sollte dennoch für das Thema sensibilisiert werden und gleichzeitig Kontaktdaten zu zentralen Hilfestellen unkompliziert verbreitet werden. In Nordrhein-Westfalen wurde die Idee, orange Bänke mit der bundesweit einheitlichen Hilfenummer und passenden Aussagen zu versehen, entwickelt. Auch in Wiesbaden stehen bereits orange Bänke. Der Ortsbeirat 1 hat im April selbige beantragt (OM 6932). Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, auch im Ortsbezirk 9 zehn orange Bänke an zentralen Plätzen aufzustellen. Denkbar wäre zum Beispiel am Spazierweg Höhenblick, am Weißen Stein, an der Bertramswiese, am Ginnheimer Kirchplatz, am Wasserturm, in der Hans-Burggraf-Anlage (Dichterviertel) oder auch in der Nähe der S-Bahnhöfe "Ginnheim" und "Eschersheim". Weitere Informationen zum Thema "orange Bänke" finden sich unter diesen Links: https://www.hilfetelefon.de/aktuelles/orange-baenke-al s-zeichen-gegen-gewalt/ https://www.wiesbaden.de/pressemitteilungen/presserefe rat/2025/maerz/141010100000480124 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6932 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2002
Nied: Ergänzende Maßnahmen zur Verkehrsregelung Auf dem Gleichen und Coventrystraße
Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7290 entstanden aus Vorlage: OF 1288/6 vom 02.09.2025 Betreff: Nied: Ergänzende Maßnahmen zur Verkehrsregelung Auf dem Gleichen und Coventrystraße Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Kreuzung Coventrystraße/Auf dem Gleichen die bestehende Beschilderung (Linksabbiegegebot und Einbahnstraßenregelung) konsequent durch Kontrollen durchzusetzen; 2. an der Kreuzung Im Sechholder/Coventrystraße (Hausnummer 27) zu prüfen, ob eine Aufhebung des derzeit bestehenden Einfahrtsverbots in die Coventrystraße in Fahrtrichtung Birminghamstraße möglich und verkehrlich verträglich ist. Begründung: Die Straße Auf dem Gleichen ist derzeit als Einbahnstraße zwischen Birminghamstraße und Oeserstraße ausgewiesen. Dennoch biegen einzelne Autofahrer von der Coventrystraße verbotenerweise nach rechts in die Einbahnstraße ab, um den Bahnübergang zu umgehen. Dies führt zu gefährlichen Verkehrssituationen. An dieser Stelle ist eine konsequente Kontrolle durch die Polizei erforderlich, um die geltende Beschilderung durchzusetzen. Für die Coventrystraße (Hausnummer 27) sollte geprüft werden, ob eine Aufhebung des Einfahrtsverbots - wie sie vor einiger Zeit bereits bestanden hat - praktikabel ist. Dadurch könnte der Verkehr verkürzt zur Birminghamstraße geführt und das Quartier entlastet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2129 Beratung im Ortsbeirat: 6
Nied: Neuordnung von Einbahnstraßenregelungen im Wohngebiet zwischen Oeserstraße, Birminghamstraße und S-Bahndamm
Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7289 entstanden aus Vorlage: OF 1287/6 vom 01.09.2025 Betreff: Nied: Neuordnung von Einbahnstraßenregelungen im Wohngebiet zwischen Oeserstraße, Birminghamstraße und S-Bahndamm 1. Der Magistrat wird gebeten, umgehend die Verkehrsführung so zu organisieren, dass die Verkehrssicherheit sofort erhöht und ein Abfluss des Pkw-Verkehrs auf die Oeserstraße und die Birminghamstraße optimiert wird. Diese Anregung betrifft das Wohngebiet zwischen Oeserstraße, Birminghamstraße und dem S-Bahndamm. Aktuell (Stand 31.08.2025) ist in der Straße Auf dem Gleichen zwischen den Hausnummern 21 bis 37 das Verkehrszeichen (VZ) 220-20 "Einbahnstraße rechtsweisend" und das Verkehrszeichen 220-10 "Einbahnstraße linksweisend" angebracht, abhängig von der Straße, aus der man auf den Bereich zufährt. Ein Schild (VZ 220-20) steht aktuell vor der Hausnummer 37. Vor der Hausnummer 10 steht das linksweisende Schild (VZ 220-10). Das Verkehrszeichen 267 "Verbot der Einfahrt" ist auf Höhe der Hausnummern 10 und 21 in Richtung Birminghamstraße aktuell nicht angebracht. Das kann jederzeit zu Unfällen führen. Deshalb biegen Autos momentan von der Coventrystraße rechts ab in die Straße Auf dem Gleichen, um auf die Birminghamstraße zu kommen. Das 16. Polizeirevier teilte telefonisch mit, dass dort überhaupt keine Einbahnstraßenregelung vorgesehen ist. Das ist gefährlich, da die Buslinie 59 und der komplette übrige Pkw-Verkehr genau diesen Straßenabschnitt von der Birminghamstraße kommend nutzt, um die Baustelle am Bahnübergang an der Oeserstraße zu umfahren. Aktuell ist auf Höhe der Coventrystraße 27 das Verkehrszeichen 267 "Verbot der Einfahrt" in Fahrtrichtung Birminghamstraße aufgestellt. Der Pkw-Verkehr aus der Straße Im Sechholder kommend wird so gezwungen, links in die Coventrystraße abzubiegen. Die Aufhebung des Verbots der Einfahrt zwischen den Hausnummern 27 bis 37 der Coventrystraße, die es dort schon gegeben hat, würde die Verkehrsbelastung an anderer Stelle im Quartier reduzieren und einen besseren Verkehrsabfluss herbeiführen. 2. Der Magistrat wird gebeten, während der Bauarbeiten und Umleitung der Buslinie 59 auf Höhe der Hausnummern 10 und 21 der Straße Auf dem Gleichen in Fahrtrichtung Birminghamstraße ein Einfahrtverbotsschild anzubringen. 3. Der Magistrat wird gebeten, eine dauerhafte Aufhebung des Einfahrtsverbots auf Höhe der Coventrystraße 27 in Fahrtrichtung der Birminghamstraße durchzusetzen. Begründung: Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main Grüne Pfeile: Verkehrsführung nach Neuordnung der Einfahrtsverbote A1 roter Balken: Etablierung des Einfahrtsverbots in Fahrtrichtung Birminghamstraße A2 roter Balken: Aufhebung des Einfahrtsverbots in die Coventrystraße in Fahrtrichtung Birminghamstraße Lila Pfeile: Umfahrung der Baustelle am Bahnübergang für Pkw, die wieder auf die Oeserstraße in Richtung Alt-Nied fahren wollen, inkl. der Buslinie 59. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1984
Verlegung der Schranke zur Verhinderung des Kfz-Durchgangsverkehrs in der Niedwiesenstraße
Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7332 entstanden aus Vorlage: OF 1075/9 vom 21.08.2025 Betreff: Verlegung der Schranke zur Verhinderung des Kfz-Durchgangsverkehrs in der Niedwiesenstraße Die Schranke in der Niedwiesenstraße, die ursprünglich installiert wurde, um den unzulässigen Kfz-Durchgangsverkehr zu unterbinden, wurde wiederholt mutwillig geöffnet oder beschädigt. Dies führt zu einer zunehmenden Nutzung der Straße durch motorisierte Fahrzeuge, die diese Strecke als Abkürzung zur Rosa-Luxemburg-Straße verwenden. In der Folge werden Radfahrende und zu Fuß Gehende regelmäßig bedrängt oder in verkehrsgefährdender Weise überholt. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, die bestehende Schranke in der Niedwiesenstraße an die Einmündung zur Straße Am Ginnheimer Wäldchen zu verlegen. Damit würde die Durchfahrt für den Kfz-Verkehr wirksam unterbunden. Die Zufahrt zu den Kleingärten wäre weiterhin über Alt-Eschersheim gewährleistet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2079
Brücke Gleisfeldpark instand setzen
Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7315 entstanden aus Vorlage: OF 1712/1 vom 17.08.2025 Betreff: Brücke Gleisfeldpark instand setzen Der Magistrat wird gebeten, die östliche Brüstung der Brücke über der Straße der Nationen, welche den Gleisfeldpark und den Zeppelinpark miteinander verbindet, möglichst nachhaltig instand zu setzen, sodass die verbogenen Querstreben nicht mehr in den Gehweg hineinragen. Begründung: Die Querstreben wurden durch Vandalismus verbogen und können Personen verletzen, wenn jemand daran hängen bleibt. Daher sind diese zeitnah und möglichst nachhaltig instand zu setzen. Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2122 Beratung im Ortsbeirat: 1
Mehr Sicherheit auf der Mainzer Landstraße stadtauswärts zwischen Platz der Republik und Güterplatz
Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7307 entstanden aus Vorlage: OF 1694/1 vom 12.08.2025 Betreff: Mehr Sicherheit auf der Mainzer Landstraße stadtauswärts zwischen Platz der Republik und Güterplatz Der Magistrat wird gebeten, auf der Mainzer Landstraße stadtauswärts zwischen Platz der Republik und Güterplatz aufgrund zahlreicher Gefahrensituationen und des tödlichen Unfalls am 6. Juli 2025 geeignete Maßnahmen zur signifikanten Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu ergreifen. Begründung: Viele Autofahrende fahren mit deutlich zu hoher Geschwindigkeit über den Platz der Republik in Richtung Westen. Sodann müssen sie von zwei Fahrspuren auf eine Spur einfädeln und dabei noch den lediglich gestrichelt markierten Radschutzstreifen beachten. Zudem befindet sich mit der Straßenbahn ein weiterer Verkehrsteilnehmer in der Fläche. Am Güterplatz erfolgt das Aussteigen aus der Straßenbahn direkt auf die Fahrbahn, womit sich auch noch zu Fuß Gehende auf der Straße befinden. Ab dem Platz der Republik wandelt sich die zweispurige "Schnellstraße" damit in einen vielfältigen Hindernisparcours für alle Verkehrsteilnehmenden mit einer besonderen Gefahr für Radfahrende und E-Scooter-Fahrende. Nicht zuletzt nach dem tragischen tödlichen Unfall am 6. Juli 2025 sollte dieser Bereich erheblich sicherer für alle werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2108 Beratung im Ortsbeirat: 1
Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Verkehrsbelastung in Wohnstraßen durch die baustellenbedingten Umleitungen im Bereich der Bockenheimer Landstraße
Antrag vom 10.10.2025, OF 1252/2 Betreff: Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Verkehrsbelastung in Wohnstraßen durch die baustellenbedingten Umleitungen im Bereich der Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu Verkehrsstoßzeiten die Verkehrsbelastung in den durch die Umleitungen im Rahmen des Umbaus der Bockenheimer Landstrasse zu messen, zu evaluieren und ggf. Änderungen an dem Umleitungen vorzunehmen. Auch sollte der Magistrat mit Schildern dafür Sorge tragen, dass die Anwohner wissen, bis wann die Umleitungen andauern. Begründung: Klagen der Anwohner aus der Beethovenstrasse, die teilweise wegen der Rückstaus Ihre Wohnungen und Zufahrten nicht mehr erreichen können. Auch auf der Siesmayerstrasse staut es sich zeitweise so stark, dass v.a. die Anwohner nahe am Kreuzungsbereich der Bockenheimer Landstrasse Wohnungen und Zufahrten nicht mehr erreichen können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1252/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1252/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen 3 CDU, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU
Kofinanzierung von zwei zusätzlichen UNITS-Modulen im Rahmen der World Design Capital Frankfurt/RheinMain 2026
Antrag vom 01.12.2025, OF 1322/2 Betreff: Kofinanzierung von zwei zusätzlichen UNITS-Modulen im Rahmen der World Design Capital Frankfurt/Rhein-Main 2026 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat 2 stellt für das Projekt "UNITS für den Carlo-Schmid-Platz" 3.000 Euro aus seinen eigenen Mitteln zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, die verbleibenden 23.000 Euro aus städtischen Haushaltsmitteln bereitzustellen, um die Anschaffung und Umsetzung von zwei UNITS-Modulen der Firma OMCoC (Office for Micro Climate Cultivation GmbH) vollständig zu finanzieren (siehe gesonderter Etatantrag). Der Gesamtpreis von 26.000 Euro umfasst Transport, Auf- und Abbbau, sowie initiale Bepflanzung. Die Bepflanzung am vorgesehenen Standort ist darin noch nicht enthalten; sie ist jedoch einfach umsetzbar, kostengünstig und sollte in Abstimmung mit OMCoC erfolgen. Die World Design Capital Frankfurt RheinMain ist an die Antragsteller herangetreten und hat den Ortsbezirk 2 - als einzigen Ortsbezirk in Frankfurt - für die Umsetzung eines UNITS-Pilotprojekts vorgeschlagen. Drei weitere UNITS würden bereits durch die World Design Capital Frankfurt RheinMain 2026 finanziert. Damit stünden insgesamt fünf Module zur Verfügung. Die Abstimmung mit den zuständigen Ämtern zur Aufstellung auf dem Carlo-Schmid-Platz ist bereits erfolgt; gemäß HBO ist keine Genehmigung erforderlich, da es sich um eine Sitzgruppe handelt. Die fünf UNITS sollen von März bis Oktober 2026 auf dem Carlo-Schmid-Platz installiert und anschließend dauerhaft an geeignete Schulen oder Kindertageseinrichtungen im Ortsbezirk übergeben werden. Hierfür sind angedacht: - I. E. Lichtigfeld-Schule mit Kita und Kinderkrippe (Westend) - Georg-Büchner-Schule (Bockenheim) - Holzhausenschule (Westend) - Lessing-Gymnasium (Westend) - Max-Beckmann-Oberstufengymnasium (Bockenheim) Der Magistrat wird zudem gebeten, Standortwahl, Umsetzung, Betreuung und spätere Übergabe frühzeitig mit OMCoC, den zuständigen Ämtern und dem Ortsbeirat 2 abzustimmen. Das Grünflächenamt soll die Maßnahme begleiten, um Erkenntnisse für zukünftige ähnliche Vorhaben zu gewinnen. Der Ortsbezirk 2 weist darauf hin, dass er als einziger Ortsbezirk in Frankfurt die Möglichkeit erhält, ein solches Pilotprojekt im Rahmen der World Design Capital 2026 umzusetzen. Begründung: Mit der World Design Capital Frankfurt RheinMain 2026 bietet sich die Möglichkeit, Klimavorsorge, Stadtgestaltung und alltägliche Nutzung des öffentlichen Raums sichtbar miteinander zu verbinden. Der Ortsbezirk 2 wurde ausdrücklich als Pilotstandort vorgeschlagen und nimmt damit eine besondere Rolle ein. UNITS sind mobile, bepflanzbare Module, die ohne bauliche Eingriffe auf versiegelten Flächen eingesetzt werden können. Sie bringen Grün, Struktur und Sitzgelegenheiten an Orte, die bislang wenig einladend wirken. Sie verbessern nachweislich das Mikroklima, schaffen Verdunstungskühlung, sorgen für Verschattung und tragen zur Hitzeminderung bei - gerade für stark belastete Plätze und Schulhöfe. Das Konzept basiert auf dem innovativen, saisonalen VERD°-System: Einjährige Kletterpflanzen wachsen innerhalb weniger Wochen an textilen, biologisch abbaubaren Ranknetzen empor. Bewässerung und Versorgung erfolgen automatisiert. Im Herbst wird die entstandene Biomasse geerntet und dem Stoffkreislauf zugeführt - ein Modell geschlossener Kreisläufe ohne dauerhafte Eingriffe. Der Carlo-Schmid-Platz eignet sich aufgrund seiner Lage, Versiegelung und hohen Frequentierung besonders gut, um die Wirkung der UNITS exemplarisch zu zeigen. Die zeitlich begrenzte Platzierung 2026 ermöglicht eine realistische Erprobung. Im Anschluss sollen die Module im Ortsbezirk verbleiben und dauerhaft an Schulen oder Kindertageseinrichtungen übergehen. Dort entstehen nicht nur zusätzliche Aufenthalts- und Lernorte, sondern auch pädagogische Möglichkeiten: Kinder und Jugendliche können Pflanzenpflege, Klimathemen und ökologische Kreisläufe unmittelbar erleben. Das Senckenbergmuseum unterstützt das Vorhaben fachlich. Das Projekt ist überschaubar in den Kosten, schnell umsetzbar und langfristig wirksam. Der Ortsbezirk2 kann als einziger Bezirk in Frankfurt zeigen, wie innovative Stadtgestaltung unmittelbar Nutzen stiftet. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.12.2025, OF 1321/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Etatanregung EA 113 2025 1. Die Vorlage OF 1321/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1322/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und 1 Linke gegen BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme
Haushalt 2026 Produktbereich 10 Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Finanzielle Unterstützung für Fahrdienste am Treffpunkt für Überlebende der Schoah
Antrag vom 15.11.2025, OF 1323/2 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich 10 Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Finanzielle Unterstützung für Fahrdienste am Treffpunkt für Überlebende der Schoah Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 22.200,- Euro p.a. für die finanzielle Unterstützung der zum Teil ehrenamtlichen Fahrdienste am Treffpunkt für Überlebende der Shoa bereitzustellen. Der monatliche Finanzbedarf für bestehende und angefragte Fahrten wird mit 1.850,- Euro beziffert. Begründung: Der Frankfurter Treffpunkt für Shoah-Überlebende im Westend bietet Überlebenden und ihren Familien einen wichtigen Ort für Kontakt und Austausch, erleichtert den Zugang zu sozialen, kulturellen und religiösen Angeboten und leistet einen wichtigen Beitrag zur psychosozialen Versorgung der häufig bis heute schwer traumatisierten Senioren. Seit 2015 erhält der Treffpunkt jedes Jahr 40.000 Euro vom Magistrat der Stadt Frankfurt, um die Mietkosten für die Räumlichkeiten des Treffpunkts zu decken. Diese sind auch für 2026 wieder beantragt worden und Grundvoraussetzung für das Angebot des Treffpunktes. Allerdings hat sich zeitlich bedingt gerade im Lauf der letzten Jahre ein neues Finanzierungsproblem ergeben: Früher konnten die Shoah-Überlebenden selbständig zum Treffpunkt kommen. Jetzt sind aber für die hochbetagten Menschen die Fahrten vom Wohnort zum Treffpunkt ein großes Problem, um überhaupt an den Veranstaltungen teilnehmen zu können. Diese Fahrdienste werden von Ehrenamtlichen sowie einem Taxiunternehmen übernommen. Aufgrund der stark gestiegen Kosten würde eine finanzielle Beteiligung des Dezernats einen ganz praktischen Beitrag zur Holocaust-Erinnerungskultur leisten. Die Gesamtkosten der monatlichen Fahrten belaufen sich auf 2500,00 EUR. Damit können wöchentlich 60 hochbetagte Shoah-Überlebende befördert werden. Derzeit haben wir nur 1500,00 EUR zur Verfügung, es besteht eine Lücke von 1.000,- Euro, also 12.000,- Euro p.a. Ausserdem haben mindestens 20 weitere Überlebende Bedarf angemeldet, für deren Beförderung im Monat nochmals ca. 850,- Euro anfallen würden, so dass sich der benötigte Zuschuss auf insgesamt 22.200,- Euro p.a. summiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 15.11.2025, OF 1281/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Etatanregung EA 106 2025 1. Die Vorlage OF 1281/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1323/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1323/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Haushalt 2026 Kofinanzierung von zwei UNITS-Modulen im Rahmen der World Design Capital Frankfurt/RheinMain 2026
Antrag vom 01.12.2025, OF 1321/2 Betreff: Haushalt 2026 Kofinanzierung von zwei UNITS-Modulen im Rahmen der World Design Capital Frankfurt/Rhein-Main 2026 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die World Design Capital Frankfurt RheinMain ist an die Antragstellerinnen herangetreten und schlägt den Ortsbezirk 2 - als einzigen Ortsbezirk in Frankfurt - für die Umsetzung eines UNITS-Pilotprojekts vor. Der Magistrat wird daher gebeten, dafür ergänzende Haushaltsmittel in Höhe von 23.000 Euro für die Anschaffung und Umsetzung von zwei UNITS-Modulen der Firma OMCoC (Office for Micro Climate Cultivation GmbH) bereitzustellen. Die Gesamtkosten von 26.000 Euro - inkl. initialer Bepflanzung, Transport, Ab- und Wiederaufbau - sollen gemeinsam mit einem Eigenanteil des Ortsbeirates iHv von 3.000 Euro kofinanziert werden (siehe gesonderter Antrag). Die Bepflanzung am vorgesehenen Standort ist in den genannten Kosten noch nicht enthalten, dieser ist jedoch einfach, nicht kostenintensiv und sollte in enger Abstimmung mit der OMCoC erfolgen. Drei weitere UNITS würden durch die World Design Capital Frankfurt RheinMain 2026 finanziert. Damit stünden insgesamt fünf Module zur Verfügung. Diese sollen im Zeitraum März bis Oktober 2026 auf dem Carlo-Schmid-Platz in Bockenheim installiert werden. Die Abstimmung mit den zuständigen Ämtern ist bereits erfolgt; gemäß HBO ist keine Genehmigung erforderlich, da es sich um eine Sitzgruppe handelt. Im Anschluss sollen die Module dauerhaft an geeignete Schulen oder Kindertageseinrichtungen im Ortsbezirk übergeben werden, etwa: - I. E. Lichtigfeld-Schule mit Kita und Kinderkrippe (Westend) - Georg-Büchner-Schule (Bockenheim) - Holzhausenschule (Westend) - Lessing-Gymnasium (Westend) - Max-Beckmann-Oberstufengymnasium (Bockenheim) Der Magistrat wird gebeten, Standortwahl, Umsetzung, Betreuung und spätere Übergabe der Module frühzeitig mit OMCoC, den zuständigen Ämtern sowie dem OBR 2 abzustimmen. Begrüßenswert wäre, wenn das Grünflächenamt die Maßnahme begleitet, um daraus Erkenntnisse für zukünftige ähnliche Vorhaben abzuleiten. Der Ortsbezirk 2 weist darauf hin, dass er als einziger Ortsbezirk in Frankfurt die Möglichkeit erhält, ein solches Pilotprojekt im Rahmen der World Design Capital 2026 umzusetzen. Begründung: Mit dem Titel World Design Capital 2026 bietet sich für Frankfurt die Möglichkeit, gestalterische, klimatische und gesellschaftliche Verbesserungen sichtbar im Alltag zu verankern. Der Ortsbezirk 2 wurde von der World Design Capital Frankfurt RheinMain ausdrücklich als Pilotstandort für die Units vorgeschlagen und nimmt damit eine besondere Rolle ein. UNITS sind robuste, modular aufgebaute und bepflanzbare Elemente, die ohne bauliche Eingriffe auf versiegelten Flächen eingesetzt werden können. Sie bringen Schatten, Grün, Struktur und Aufenthaltsqualität an Orte, die bislang wenig einladend wirken. Dadurch verbessern sie das Mikroklima, stärken das Sicherheits- und Wohlfühlgefühl und fördern nachbarschaftliche Begegnung. Der Carlo-Schmid-Platz eignet sich aufgrund seiner versiegelten Fläche und hohen Frequentierung besonders, um die Wirkung der UNITS unmittelbar sichtbar zu machen. Für die temporäre Installation von März bis Oktober 2026 liegt die Abstimmung mit den zuständigen Ämtern bereits vor; eine Genehmigung nach HBO ist nicht notwendig. Nach Abschluss der temporären Phase sollen die Module dauerhaft an Bildungseinrichtungen im Ortsbezirk übergehen. Diese erhalten damit langfristig nutzbare grüne Aufenthalts- und Lernbereiche, ohne zusätzliche bauliche Maßnahmen. Die Beteiligung des Grünflächenamts stellt sicher, dass wertvolle Erfahrungen für zukünftige Vorhaben gewonnen werden. Das Projekt verbindet Klimaanpassung, Stadtgestaltung, Bildung und Gemeinsinn. Der Ortsbezirk 2 kann als einziger Bezirk in Frankfurt zeigen, wie innovative Gestaltungsideen nachhaltig wirken und dauerhaft Mehrwert schaffen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 01.12.2025, OF 1322/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Etatanregung EA 113 2025 1. Die Vorlage OF 1321/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1322/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und 1 Linke gegen BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme
Historische Bedeutung des Gleisfeldparks sichtbar ma-chen
Antrag vom 08.06.2025, OF 1655/1 Betreff: Historische Bedeutung des Gleisfeldparks sichtbar ma-chen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter dem Straßennamensschild des Gleisfeldparks ein Zusatzschild mit der Aufschrift "ehem. Rangierfeld des Hauptgüterbahnhofs" anzubringen. Begründung: Der Name "Gleisfeldpark" verweist auf die frühere Nutzung des Geländes. Der Park liegt im Frankfurter Stadtteil Gallus im Europaviertel, einem ehemaligen Industrie- und Bahnhofsviertel. Früher befand sich dort ein Gleisfeld, also ein Gebiet mit mehreren Bahngleisen, das zum Rangieren von Güterzügen verwendet wurde. Mit der städtebaulichen Entwicklung und Umgestaltung des Viertels wurde ein Teil des ehemaligen Bahngeländes in eine Grünfläche umgewandelt, woraus unter anderem der Gleisfeldpark hervorgegangen ist. Der Name soll die historische Verbindung zur Bahn bewahren. Für Besucher und Menschen, die noch nicht lange im Viertel wohnen, ist diese historische Verbindung heute nicht mehr direkt ersichtlich. Daher soll durch ein Zusatzschild darauf hingewiesen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1655/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1655/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1655/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1655/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen
Antrag vom 11.05.2025, OF 1149/2 Betreff: Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten und bei positivem Prüfungsausgang umzusetzen: 1. auf Höhe der Friesengasse/Ecke Grempstraße eine Fahrbahnschwelle zur Verkehrsberuhigung einzusetzen, 2. eine weitere Fahrbahnschwelle auf Höhe der Appelsgasse zu errichten, sowie hier große Warnschilder vor kreuzenden Fußgängern aufzustellen, 3. in der Appelsgasse an der Ecke Friesengasse die ersten Meter der linken Straßenseite (5-Meter-Bereich) durch geeignete physische Maßnahmen vor behindernden Parkvorgängen zu sichern. Dabei soll der direkt anschließende legale Parkplatz möglichst erhalten bleiben und 4. durch Aufstellen von linksseitigen Halteverbotsschildern an der Friesengasse zwischen Fröbelstraße und Schloßstraße ein behinderndes Parken vor den Baumscheiben zwischen den Parkbuchten zu unterbinden. Es wäre zu prüfen, ob das Vergrößern der Baumscheiben möglich erschiene. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt dir Fortentwicklung des Superblockkonzepts. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, neben dem Superblock- auch das Verkehrskonzept für die Grundschule an der Schlossstraße/Kaufunger Straße dem Ortsbeirat vorzustellen bzw. darüber zu informieren und ggfs. entsprechend zu berücksichtigen. Hierbei sind insbesondere auch mögliche Elterntaxis und mit dem Auto anreisende Lehrkräfte zu berücksichtigen. Begründung: An der Friesengasse befindet sich ein Hort (Mädchenhort Nummer 14). Auch erfreut sich die dort gelegene Eisdiele "Da Luca" in den Sommermonaten erheblicher Beliebtheit und aufgrund der schmalen Gehwege, die sich aufgrund der Bauweise nicht verbreitern lassen, sind gefährliche Situationen zwischen Fußgängern und Autofahrern gewissermaßen vorprogrammiert. Leider mangelt es teilweise an der zu erwartenden Rücksichtnahme. Eine Sperrung der Straße würde zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in der Grempstraße führen, was nicht zu präferieren ist. Schließlich werden die Parkplätze häufig durch das anliegende Pflegeheim genutzt, weshalb auch diese der Anzahl nach erhalten werden sollten. Zu den Fahrbahnschwellen könnte etwa das Beispiel der Robert-Mayer-Str. dienen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens zum Ende der Friesengasse sollen die Durchfahrt zur Schloßstraße freihalten und ungehindert ermöglichen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens sollen die Einsicht in Kreuzungen, die Passierbarkeit für Fußgänger und die Durchfahrt zur Schloßstraße freihalten und ungehindert ermöglichen. Nach Auskunft des Planungsdezernats würde derzeit seitens des Stadtplanungsamtes eine Verkehrsuntersuchung in Bockenheim beauftragt, die als Grundlage für weitere Planungen im Kontext des Themas Superblock dienen solle. Es handele sich um echte Grundlagenarbeit, auf der dann Vorschläge und Projekte definiert werden sollten. Der Ortsbeirat nimmt nicht zuletzt zur Kostenersparnis davon Abstand, den Bereich noch vor der weiteren Planung des Superblocks näher zu beplanen. Die im Sommer eröffnende Grundschule bietet evtl. Anlass für eine Ausnahme. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Prüfung von künstlerischen Gestaltungsmöglichkeiten für die Lärmschutzwände entlang der SBahnLinie S6 im Ortsbezirk 2
Antrag vom 03.06.2025, OF 1165/2 Betreff: Prüfung von künstlerischen Gestaltungsmöglichkeiten für die Lärmschutzwände entlang der S-Bahn-Linie S6 im Ortsbezirk 2 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Kooperation mit der Deutschen Bahn zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten, 1. ob und in welchem Umfang die Lärmschutzwände entlang der S-Bahnlinie S6 im Bereich des Ortsbezirks 2 (Knöterichweg) für eine künstlerische Gestaltung - z. B. durch professionelle Graffiti-Künstler*innen - geeignet sind. Es dient der Kenntnis, dass der Ortsbeirat den Kontakt zu einem erfahrenen Graffiti-Künstler herstellen kann. 2. welche Voraussetzungen, z. B. technische, gestalterische und genehmigungsrechtliche Anforderungen, erfüllt sein müssen. 3. ob entsprechende Kooperationsmöglichkeiten mit der Deutschen Bahn, lokalen Künstler*innen oder Jugendprojekten bestehen bzw. wie diese ggf. initiiert werden könnten. 4. ob für eine solche Gestaltung Fördermittel oder städtische Programme in Anspruch genommen werden können. Begründung: Die Lärmschutzwände erfüllen zwar den begrüßenswerten Zweck des Lärmschutzes / Barriere zu den Bahngleisen, stellen aber auch einen prägenden Teil des Stadtbildes im Ortsbezirk 2 da. Leider wirken diese großen Flächen monoton und durch die jüngsten Schmierereien wenig ansprechend. In anderen hessischen Kommunen - z. B. in Darmstadt, Frankfurt-Nied oder Egelsbach - wurden vergleichbare Wände erfolgreich und professionell durch Kunstprojekte aufgewertet. Eine künstlerische Gestaltung kann nicht nur zur Verschönerung des öffentlichen Raums beitragen, sondern auch kreative Ausdrucksmöglichkeiten fördern, Identifikation mit dem Stadtteil stärken und Vandalismus vorbeugen. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Prüfung sinnvoll und zukunftsorientiert. Anlage: (Quelle: Eigene Aufnahme der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 19 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wird über die Vorlage OF 1165/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1216 2025 Die Vorlage OF 1165/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) Ziffern 2. bis 4.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 Linke (= Ablehnung)
Unterstützung der Jugendhilfe der Georg-Büchner-Schule
Antrag vom 08.05.2025, OF 1148/2 Betreff: Unterstützung der Jugendhilfe der Georg-Büchner-Schule Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat stellt der Jugendhilfe der Georg-Büchner-Schule (GBS) aus seinem Budget einen Betrag in Höhe von 699,72 EUR für einen neuen Bezug des Billardtisches zweckgebunden zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Jugendhilfe der GBS ist ein wichtiger Bestandteil und eine wichtige Anlaufstelle für die Schüler*innen. Die Räumlichkeiten der Jugendhilfe werden stark frequentiert. Ein beliebtes Spielgerät ist der Billardtisch, der nach Jahren neu bezogen werden müsste. Ein Angebot für den Bezug inkl. Montage liegt vor. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 415 2025 Die Vorlage OF 1148/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 Linke
Grüneburgweg: Einbahnstraßenregelung endlich aufheben
Antrag vom 17.11.2025, OF 1313/2 Betreff: Grüneburgweg: Einbahnstraßenregelung endlich aufheben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, die Einbahnstraßen-Regelung auf dem Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Im Trutz aufzuheben und wieder - wie westlich davon - zum Zweirichtungsverkehr zurückzukehren, weil die derzeitige Situation unerträgliche Nachteile und Gefahren generiert. Begründung: Führungskräfte des Verkehrsdezernats hatten behauptet, das sei nicht möglich, weil die Straßenbreite zu gering sei. Dies ist gelogen. Die Straßenbreite ist identisch der auf den Straßenabschnitten westlich des Trutz, wo Zweirichtungsverkehr funktioniert. Die alltäglichen Verkehrsbedürfnisse der Menschen zwingen sie zu Umwegfahrten, die - mehr Treibstoff verbrauchen, - daher mehr Abgas emittieren, - mehr Verkehrslärm in den Wohnvierteln verursachen, - mehr Passanten in den einstmals ruhigen und sicheren Wohnvierteln gefährden. So müssen Einwohner aus Gärtnerweg und Sachsenlager, die von der Eschersheimer Landstraße zum Reuterweg oder der Bremer Straße wollen, statt auf dem kurzen Weg nun über Grüneburgweg - Körnerstraße - Auf der Körnerwiese - Hansaallee - Fürstenberger Straße fahren: durch meist reine Wohnstraßen. Wer aus den Wohnvierteln südlich des Grüneburgwegs oder aus dem Reuterweg zur Eschersheimer Landstraße will, fährt statt über ein kurzes Stück Reuterweg und dann den Grüneburgweg entlang nunmehr die lange Strecke durch Reuterweg - Wolfsgangstraße, letztere ebenfalls reine Wohnstraße, und außerdem an der Humperdinck-Schule vorbei. Zudem kann man täglich sehen, daß viele Autofahrer gegen die Einbahnstraße durchfahren, weil die Neuregelung keinem vernünftigen Menschen einsichtig ist. Und viele tun es aus reiner Verzweiflung, weil sie unerwartet mit einer absurden Regelung konfrontiert werden, so wie ich schon zahlreiche - besonders Lieferwagen- und LKW-Fahrer - gesehen habe, die lange am Trutz die Straße blockieren (und, weil abgelenkt, Fußgänger und Radfahrer gefährden), weil sie plötzlich vor einem Sperrschild der neuen Einbahnstraße stehen. Manche fahren dann in den Trutz und besagte weite Wege durch die Wohnviertel. Und manche fahren einfach geradeaus weiter, weil die Straße ja auch im weiteren Abschnitt unverändert breit genug ist und das Ziel Eschersheimer Landstraße schon voraus zu sehen ist. Es ist kein Zeichen politischer Intelligenz, unter dem Vorwand, umweltfreundliche Verkehrssituationen zu schaffen, mehr Umweltschäden zu verursachen. Und nein, Menschen sind keine Reiz-Reaktions-Automaten, denen man nur eine neue Regel aufzwingen muß, damit sie sich so verhalten, wie sich der Planer das vorgestellt hat. Menschen entwickeln Ausweichverhalten, die den ursprünglichen Plan nicht nur in diesem Fall konterkarieren. Auch Verkehrspolitik sollte nach rationalen Kriterien arbeiten, statt nach ideologischen Scheuklappen-Vorgaben. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OF 1313/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Am Grüneburgweg endlich Vernunft walten lassen!
Antrag vom 17.11.2025, OF 1311/2 Betreff: Am Grüneburgweg endlich Vernunft walten lassen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den unverzüglichen Rückbau folgender am Grüneburgweg erfolgten Umbaumaßnahmen zur Fahrradstraße, einschließlich aller errichteten Zufahrtssperren für Kraftfahrzeuge, zu veranlassen: Entfernung der überall überflüssigen rot-weißen Poller, Entfernung der roten Poller an der Südseite der Fahrbahn vor der Mündung in den Reuterweg aus westlicher Richtung, Aufhebung der Einbahnregelung im östlichen Abschnitt, Entfernung der gemeingefährlichen Verkehrsinsel am Übergang von der Eschersheimer Landstraße, Einrichtung von Schrägparkplätzen vor dem Haus Grüneburgweg 12 (REWE-Markt) unter Mitbenutzung der ehemaligen kopfsteingepflasterten Parkfläche, Einrichtung der Brachfläche vor dem Haus Grüneburgweg 8 als Fahrrad- und Roller-Abstellplatz, sowie Umnutzung der derzeitigen Fahrrad- und Roller-Abstellflächen als Liefer-Parkplatz, Entfernung des Modalfilters an der Kreuzung mit der Feldbergstraße, Freigabe der Durchfahrt in westlicher Richtung am Rondell ex-Mitscherlichplatz. und nach Herstellung eines vernünftigen Zustands unter Einbeziehung aller betroffenen Bürger (einschließlich der Bewohner der umliegenden Stadtviertel) ein zukunftsfähiges und ganzheitliches Verkehrskonzept für den Grüneburgweg sowie die angrenzenden Quartiere zu entwickeln, das die Bedürfnisse von Anwohnern, Gewerbetreibenden sowie allen Verkehrsteilnehmern (Fußgängern, Fahrrad- und Autofahrern, ÖPNV-Nutzern) und des Wirtschafts- und Lieferverkehrs ausgewogen berücksichtigt. Begründung: Eine am 2. Oktober 2025 veröffentlichte Erhebung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main belegt jetzt auch mit empirischen Daten, wovor die betroffenen Geschäftsleute - genauso wie kritische Stimmen aus der Opposition im Ortsbeirat 2 und in der Stadtverordnetenversammlung - bereits bei Bekanntwerden der Planungen des aktuellen Magistrats zum Umbau des Grüneburgwegs gewarnt hatten. Viele der Maßnahmen - wie die unzähligen Poller - sind verkehrstechnisch und sicherheitsmäßig offensichtlich völlig unnütz und reine Schikanemaßnahmen gegen Autofahrer und Gewerbetreibende, die keine Party-Locations anbieten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage OF 1311/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Unterstützung des ersten Stadtteilfestes auf dem Westendplatz
Antrag vom 14.11.2025, OF 1310/2 Betreff: Unterstützung des ersten Stadtteilfestes auf dem Westendplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das für September 2026 geplante Ersten Stadtteilfestes auf dem Westendplatz im Rahmen des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen" mit 3.000,- Euro zu beteiligen. Diese sollen für Biertische/Sitzgelegenheiten/Basicatering/Bühne/Lautsprecher (ca. 2.000,- Euro), ein Geschirrmobil (ca. 600,- Euro) und eine mobile Komposttoilette (ca. 400,- Euro) verwendet werden. Zusätzlich möge der Magistrat die notwendigen Mittel für ein Sicherheitskonzept für das Fest zur Verfügung stellen. Begründung: in Kooperation mit dem Sozialrathaus Bockenheim startete im und mit dem Familienzentrum Westend am 14.11.25 ein Arbeitskreis für den Stadtteil Westend-Süd mit einer Kick-off-Veranstaltung. Im Westend Süd fehlt noch ein Forum zur Koordination der Sozialen Arbeit in Jugendarbeit, Schule, Erwachsenenbildung und Seniorenarbeit, wie es dies in allen anderen Stadtteilen des Sozialrathausbezirks gibt. Das erste Netzwerktreffen war mit ca. 20 Teilnehmern aus den Gemeinden, der Kinder- und Jugendhilfe sowie Seniorenbetreuung, Sozialhilfe und Repräsentanten Internationaler Organisationen im Ortsbezirk sehr gut besucht. Der Bedarf an Vernetzung ist bei allen Akteuren sehr groß. Als erste konkrete Initiative soll im September 2026 ein Stadtteilfest auf dem Westendplatz organisiert werden. Das Fest soll als Auftaktveranstaltung für den Arbeitskreis dienen. Ziel des Festes soll sein, zusammen zu kommen und die Akteure im Stadtteil für alle sichtbar zu machen. Die Akteure würden jeweils Infotische mit Mitmachangebot oder Essen anbieten, auch ein Rahmenprogramm und Kinderbetreung sollen angeboten werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage OF 1310/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Pilotprojekt Stadtteil-Hausmeister*innen für Bockenheim - gegen weitere Vermüllung und für mehr Sauberkeit in den Stadtteilen
Antrag vom 14.11.2025, OF 1316/2 Betreff: Pilotprojekt Stadtteil-Hausmeister*innen für Bockenheim - gegen weitere Vermüllung und für mehr Sauberkeit in den Stadtteilen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig unter Einbeziehung des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Sonderfonds "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" und zusammen mit der FES das Pilotprojekt eines Stadtteilhausmeisters / einer Stadtteilhausmeisterin als Kümmerer / Kümmerin im Stadtteil Bockenheim zu starten; Ziel soll die regelmäßige, systematische und rasche Beseitigung von Sperrmüll und anderen Vermüllung-Situationen sein. Der Ortsbeirat beschließt für diesen Zweck bis zu 15.000 Euro aufzuwenden, gemäß der Beschlüsse E 201/24 und NR 1378/25. Der Magistrat wird ferner gebeten, mit der ABG und anderen Wohnungsbaugesellschaften, die im Stadtteil Bockenheim Bestände verwalten (u. a. entlang Große Seestraße und Schlossstraße - GWH und NH) dahingehend zu verhandeln, dass diese sich in Zukunft ggf. am Einsatz eines Stadtteilhausmeisters / einer Stadtteilhausmeisterin beteiligen, mindestens aber innerhalb ihrer Bestände und in deren Umkreis Dienstleister*innen einsetzen, die sich als Kümmerer und Kümmerinnen für mehr Sauberkeit, rasche Sperrmüllbeseitigung und entsprechende Kontrolle einsetzen sowie die Mieter*innen beraten; hierbei sind insbesondere die ABG-Bestände zwischen Adalbertstraße und Jordanstraße (Jordanischer Park, Sackgasse Jordanstraße 45 - 47) sowie entlang Große Seestraße und Schlossstraße in den Fokus zu nehmen. Der Magistrat wird dabei gebeten, vertraglich zu verhindern, dass der Einsatz derartiger Dienstleister*innen zu Mietensteigerungen in den Beständen führt. Der Magistrat wird des Weiteren aufgefordert, für mehr Aufklärung, häufigere Reinigungsintervalle und zusätzliche Müllbehälter zu sorgen. Begründung: Der Stadtteil Bockenheim vermüllt zusehends. Müll und Sperrmüll sammeln sich insbesondere (natürlich nicht nur) im Umkreis von Siedlungsbeständen der Wohnungsbaugesellschaften. Regelmäßig und besonders auffallend stellt sich die Situation im westlichen Bereich der Jordanstraße (Sackgasse / Fotos) dar. Hier werden immer wieder Sperrmüllablagerungen beobachtet, aber nicht gemeldet. Zudem werden die Hausdurchgänge zur Adalbertstraße und Schlossstraße nicht sauber gehalten. Falschparkende, Graffitis, Schmierereien auf Schaltkästen und überquellende Altkleidercontainer kommen hinzu. Hier braucht es Kümmerinnen und Kümmerer und Ansprechpartner*innen, die auch die räumliche Umgebung der Bestände im Blick haben und damit auch zu einem besseren Image beitragen können. Der Ortsbeirat begrüßt den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung einen Sonderfonds "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" einzurichten, das entsprechende Budget zu erhöhen und die bisherige Deckelung aufzuheben. Um hiermit jedoch vor Ort Erfolge zu verzeichnen, sind Personen erforderlich, die sich regelmäßig und systematisch kümmern. Der Ortsbeirat verweist auf gute Erfahrungen, sowohl in Berliner Stadtteilen (Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg) als auch z. B. in Köln-Kalk hin. Stadtteil- (Kiez-) Hausmeister*innen haben einen explizit weiteren räumlichen Handlungsraum als normale Hausmeister*innen von Wohnungsbaugesellschaften. Die Berliner Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE setzt Kiezhausmeister*innen explizit mit dem Ziel ein, auch die öffentlichen und halböffentlichen Flächen im Quartier zu überwachen und Vermüllung sofort zu melden. https://www.gag-zuhause.de/veedel/veedelshausmeister-k alk https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/poli tik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/oeffentlicher-raum/kiezh ausmeister-in-friedrichshain-kreuzberg-1512591.php Anlage: Situation in der Jordanstraße und der Große Seestraße (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.10.2025, OF 1238/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 127 2025 1. Die Vorlage OF 1238/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1316/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1316/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, 3 CDU, SPD, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); FDP und 1 Linke (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU
Spielplatz Eppsteiner Straße/Ecke Wiesenau
Antrag vom 12.05.2025, OF 1142/2 Betreff: Spielplatz Eppsteiner Straße/Ecke Wiesenau Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz an der Ecke Eppsteiner Straße/ Wiesenau in Zusammenarbeit mit dem Gremium, dem zuständigen Kinderbeauftragten und interessierten Anwohner/ innen, bzw. Nutzer/ innen deutlich aufzuwerten und auch für ältere Kinder und Jugendliche attraktiv zu gestalten. Wünschenswert wären zusätzliche multifunktionale Geräte, die - ähnlich wie im Grüneburg-, bzw. Rothschildpark - welche z.B auch von Jugendlichen und bewegungsbewussten Erwachsenen fürs Fitnesstraining genutzt werden können (s. Fotos). Begründung: Anliegen von Anwohnerinnen und Anwohnern aller Altersstufen Der eingezäunte und räumlich großzügige Spielplatz an der Ecke Eppsteiner Straße/ Wiesenau - mit Schaukel, Kletterwand und Feuerwehrauto - wird gerade von Eltern mit sehr kleinen Kindern (ca. 0-4 Jahre) gut und gerne besucht. Zudem wird das Areal von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der angrenzenden Büros bei gutem Wetter für Pausen ebenfalls gut frequentiert. Hier dienen Tischtennis-, sowie Schachplatte(n) für eine entspannte, einladende Atmosphäre. Gerade an heißen Sommertagen dient auch der alte Baumbestand für Erholung und Entspannung. Bezüglich der Spielgeräte werden derzeit nur sehr kleine Besucherinnen und Besucher angesprochen. Da es sich aber um ein flächenmäßig relativ großzügiges Areal handelt, sind Besucherinnen und Besuchern verschiedener Altersgruppen mit der Bitte Erweiterung der Betätigungsmöglichkeiten um an die Antragstellerin herangetreten. Jetzige Situation Spielplatz Ecke Eppsteiner Straße/ Wiesenau: Fotos 1-4) o.g. Beispiele aus dem Grüneburg-, bzw. Rothschilpark: Fotos 5-9) Alle Fotos stammen von der Antragstellerin, die abgebildeten Personen waren mit den Fotos einverstanden Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1142/2 wird zurückgestellt bis ein Ortstermin zu der Thematik stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1142/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fußgänger vor rücksichtslosen Radfahrern schützen
Antrag vom 17.11.2025, OF 1312/2 Betreff: Fußgänger vor rücksichtslosen Radfahrern schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, daß an folgenden Problemstellen im Grüneburgweg für einige Zeit durch häufige Verkehrskontrollen rücksichtslose Rad- und Rollerfahrer angehalten und gesetzesgemäß sanktioniert werden: Gehweg zwischen U-Bahn-Station Grüneburgweg und Einfahrt zum Haus Grüneburgweg 6, Gehweg vor dem Haus Grüneburgweg 12 zwischen den Auslagen des REWE-Marktes, Gehweg der Straßenecke vor dem Fischgeschäft am Trutz, Gehweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Trutz auf der südlichen Straßenseite, Fußgänger-Überweg an der Ampel zwischen Fischgeschäft und REWE-Markt. Begründung: Viele Rad- und Rollerfahrer fahren - und rasen - hemmungslos die genannten Gehwege entlang und gefährden Fußgänger. Dies ist besonders gefährlich in den genannten Bereichen: an der Engstelle vor Brizzis Restaurant, weil Kunden quer zwischen den Reihen wechseln, weil Radfahrer hier aus dem Grüneburgweg von Osten kommen, an der Ampel auf den Gehweg wechseln, dort die Ecke queren und in den Trutz nach Süden weiterrasen, weil Radfahrer hier häufig die gesamte Strecke auf dem Gehweg entlang fahren, weil Radfahrer zwischen den Fußgängern hindurchfegen, die gerade die Straße überqueren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage OF 1312/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Housing First und medizinische Versorgung für obdachlose Menschen ausbauen
Antrag vom 17.11.2025, OF 1317/2 Betreff: Housing First und medizinische Versorgung für obdachlose Menschen ausbauen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die im Bericht B 283/2025 zur Notunterkunft am Eschenheimer Tor beschriebenen Maßnahmen zur Unterbringung obdachloser Personen zu einem umfassenden Handlungskonzept weiterzuentwickeln. Dieses Konzept soll alle Orte des öffentlichen Raums im Ortsbezirk 2 einbeziehen, an denen obdachlose Menschen regelmäßig übernachten - nicht nur die Notunterkunft im Verkehrsbauwerk, sondern auch Unterführungen, Grünanlagen, Brückenbereiche, Fußgängerzonen, Hauseingänge und sonstige öffentliche Flächen. Das Ziel ist eine sozial, medizinisch und psychologisch abgestützte Betreuung, die humanitäre Standards wahrt, ohne Betroffene zu verdrängen - nach dem Vorbild des Housing First-Ansatzes. Der Magistrat wird im Einzelnen aufgefordert, 1. ein fachlich abgestimmtes Sozial-, Gesundheits- und Betreuungskonzept zu erarbeiten, das speziell auf Personen mit psychischen Erkrankungen, Suchtproblemen (inkl. Alkohol) oder fehlender Wohnfähigkeit ausgerichtet ist, 2. gemeinsam mit dem Frankfurter Verein, der Zentralwohlfahrtssteller der Juden, der Caritas, der Diakonie, der Drogenhilfe Frankfurt, dem Gesundheitsamt und weiteren Fachstellen ein dauerhaftes Kooperationsnetz aufzubauen, das Betreuung, medizinische Hilfe und sozialpädagogische Ansprache im öffentlichen Raum sicherstellt, 3. eine mobile, interdisziplinäre Streetwork-Einheit aus Sozialarbeit, Pflegefachkräften und psychiatrischem Fachpersonal einzurichten, die regelmäßig aufsuchend in den betroffenen Arealen tätig ist, 4. bestehende Aufenthaltsorte obdachloser Personen hinsichtlich Hygiene, Sicherheit und Gesundheitsrisiken zu erfassen und auf Basis sozialfachlicher Kriterien über Verbesserungen oder alternative Lösungen zu entscheiden, 5. zu prüfen, inwieweit zusätzliche betreute Wohnformen mit Langzeitplätzen gemäß § 67 SGB XII mit integrierter Suchthilfe, medizinischer Versorgung und Tagesstrukturangeboten eingerichtet werden können, 6. zu prüfen, inwieweit der "Housing First"-Ansatz als Bestandteil der Frankfurter Wohnungslosenhilfe ausgebaut und mit den bundesweiten Förder- und Netzwerkstrukturen verknüpft werden kann, insbesondere durch Kooperation mit dem Bundesverband Housing First e. V. (gefördert durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, BMWSB), der MainWeg gGmbh und fachlichen Austausch mit dem Projekt Housing First Kassel als hessischem Referenzbeispiel, 7. dem Ortsbeirat 2 innerhalb von drei Monaten einen Fortschrittsbericht vorzulegen, der Umsetzungsstand, Kooperationsstrukturen, Budgetbedarf und Perspektiven für alternative Unterbringungsformen dokumentiert, Begründung: Der Bericht B 283/2025 erkennt zwar die Problematik der Notunterkunft am Eschenheimer Tor an, bleibt jedoch auf der Ebene allgemeiner Prüfaufträge stehen. Die aktuelle Situation zeigt, dass insbesondere Obdachlose mit schweren psychischen Erkrankungen infolge von Suchterkrankungen nicht von bestehenden Hilfesystemen erreicht werden. Es fehlt ein koordiniertes Gesamtkonzept, das kurzfristige Hilfe mit langfristiger sozialer Integration verbindet. Die öffentliche Berichterstattung (vgl. Frankfurter Rundschau vom 06.11.2025) belegt die Kritik an den derzeitigen "unzumutbaren" Zuständen am Eschenheimer Tor. Die Unterbringung wird als "menschenunwürdig" bezeichnet und es werden Alternativen gefordert. Die Diskussion zeigt, dass die Stadt über die bloße Verwaltung von Notlagen hinaus handeln muss. Das vorliegende Konzept soll sicherstellen, dass Obdachlosigkeit im öffentlichen Raum nicht nur geduldet oder verwaltet, sondern sozial- und gesundheitspolitisch verantwortungsvoll gestaltet wird. Die Stadt Frankfurt verfügt über eine dichte Trägerlandschaft, deren Kooperation muss verbindlich strukturiert und fachlich begleitet werden. Insbesondere ein aufsuchender psychiatrischer Dienst und betreute Langzeitplätze sind hierbei essenziell. Der Ansatz "Housing First" beruht auf der international belegten Erkenntnis, dass soziale Stabilisierung erst durch festen Wohnraum gelingt. Er verzichtet auf Vorbedingungen wie "Wohnfähigkeit" oder Abstinenz und stellt Wohnen als Menschenrecht in den Mittelpunkt. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützt den Housing-First-Ansatz ausdrücklich, fördert den Bundesverband Housing First e. V. mit rund 150.000 Euro (PM BMWSB vom 31.07.2024) und nennt Housing First im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit bis 2030 als zentrales Instrument. Auch der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. empfiehlt Housing First als Schlüsselstrategie (DV 1/22). In Kassel zeigt das bereits laufende Projekt Housing First Kassel, dass das Modell auch auf Landesebene erfolgreich umgesetzt werden kann. Hier werden Wohnungen mit sozialpädagogischer Nachbetreuung kombiniert, was zu hoher Wohnstabilität und sinkenden Rückfallquoten führt. Frankfurt sollte diese Erfahrungen aufgreifen und sich an den bundesweiten Ansätzen orientieren, um Wohnungslosigkeit nachhaltig zu verringern und die humanitäre Situation im öffentlichen Raum deutlich zu verbessern. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage OF 1317/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Reinigung illegaler Graffiti im Ortsbezirk
Antrag vom 13.11.2025, OF 1309/2 Betreff: Reinigung illegaler Graffiti im Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen: Aus dem Sonderetat "Mehr Sauberkeit für die Stadtteile" sollen 100.000,- Euro zur Verfügung gestellt werden, um die öffentlichen Flächen im Ortsbezirk von illegalen Graffiti zu reinigen. Begründung: Im Ortsbezirk ist eine deutliche Zunahme illegaler Graffiti festzustellen. Diese tragen erheblich zur Verschandelung des öffentlichen Raumes bei und beeinträchtigen das Sicherheits- und Sauberkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Die Entfernung solcher Schmierereien ist notwendig, um das Stadtbild zu erhalten und das Wohlbefinden im Stadtteil zu stärken. Vor allem verschlüsselte extremistischen Botschaften wie z.B. der unten sichtbare Zahlencode 161 sind umgehend zu entfernen. Beispielfotos: Quelle: Fotografen sind der Antragstellerin bekannt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage OF 1309/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Straße der Nationen als Umweltzone ausweisen
Antrag vom 16.11.2025, OF 1315/2 Betreff: Straße der Nationen als Umweltzone ausweisen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Straße der Nationen in die bestehende Frankfurter Umweltzone aufzunehmen. Begründung: Die Straße der Nationen bildet eine bedeutende Verkehrsachse und verläuft zwischen Messegelände, Europaviertel, Rebstockviertel und Kuhwaldsiedlung. Gerade im Bereich des Messe- und Lieferverkehrs kommt es regelmäßig zu erhöhten Emissionen, die die Luftqualität im Umfeld erheblich beeinträchtigen. Die bisherige Ausklammerung dieser Straße aus der Umweltzone führt daher zu einer sachlich nicht mehr gerechtfertigten Ungleichbehandlung gegenüber den angrenzenden Straßenzügen, die bereits den strengeren Regelungen unterliegen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage OF 1315/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen
Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7058 entstanden aus Vorlage: OF 1149/2 vom 11.05.2025 Betreff: Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und bei positivem Prüfausgang Folgendes umzusetzen: 1. Einsetzen einer Fahrbahnschwelle zur Verkehrsberuhigung auf Höhe der Friesengasse/Ecke Grempstraße; 2. Errichtung einer weiteren Fahrbahnschwelle auf Höhe der Appelsgasse sowie Aufstellen großer Warnschilder vor kreuzenden Fußgängern; 3.Sicherung der ersten Meter der linken Straßenseite (Fünf-Meter-Bereich) in der Appelsgasse an der Ecke Friesengasse durch geeignete physische Maßnahmen vor behindernden Parkvorgängen. Dabei soll der direkt anschließende legale Parkplatz möglichst erhalten bleiben und 4. Unterbindung von behinderndem Parken vor den Baumscheiben zwischen den Parkbuchten durch Aufstellen von linksseitigen Halteverbotsschildern an der Friesengasse zwischen Fröbelstraße und Schloßstraße. Es wäre zu prüfen, ob das Vergrößern der Baumscheiben möglich erscheint . Der Ortsbeirat begrüßt die Fortentwicklung des Superblockkonzepts. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, neben dem Superblock- auch das Verkehrskonzept für die Grundschule an der Schloßstraße/Kaufunger Straße dem Ortsbeirat vorzustellen bzw. darüber zu informieren und ggf. entsprechend zu berücksichtigen. Hierbei sind insbesondere auch mögliche Elterntaxis und mit dem Auto anreisende Lehrkräfte zu berücksichtigen. Begründung: An der Friesengasse befindet sich ein Hort (Mädchenhort Nummer 14). Auch erfreut sich die dort gelegene Eisdiele "De Luca" in den Sommermonaten erheblicher Beliebtheit und aufgrund der schmalen Gehwege, die sich wegen der Bauweise nicht verbreitern lassen, sind gefährliche Situationen zwischen Fußgängern und Autofahrern gewissermaßen vorprogrammiert. Leider mangelt es teilweise an der zu erwartenden Rücksichtnahme. Eine Sperrung der Straße würde zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in der Grempstraße führen, was nicht zu präferieren ist. Schließlich werden die Parkplätze häufig durch das anliegende Pflegeheim genutzt, weshalb auch diese der Anzahl nach erhalten werden sollten. Zu den Fahrbahnschwellen könnte die Robert-Mayer-Straße als Beispiel dienen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens zum Ende der Friesengasse sollen die Durchfahrt zur Schloßstraße frei halten und ungehindert ermöglichen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens sollen die Einsicht in Kreuzungen, die Passierbarkeit für Fußgänger und die Durchfahrt zur Schloßstraße frei halten und ungehindert ermöglichen. Nach Auskunft des Planungsdezernats würde derzeit seitens des Stadtplanungsamtes eine Verkehrsuntersuchung in Bockenheim beauftragt, die als Grundlage für weitere Planungen im Kontext des Themas Superblock dienen solle. Es handele sich um echte Grundlagenarbeit, auf der dann Vorschläge und Projekte definiert werden sollten. Der Ortsbeirat nimmt nicht zuletzt zur Kostenersparnis davon Abstand, den Bereich noch vor der weiteren Planung des Superblocks näher zu beplanen. Die im Sommer eröffnende Grundschule bietet evtl. Anlass für eine Ausnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1627
Anregung für die Vergabe einer studentischen Semesterarbeit zur Umnutzung der Mathematik/Informatik-Gebäude, RobertMayerStraße 10, in eine Studentenwohnanlage, an die University of Applied Sciences, an die Technische Universität Darmstadt und an die Un
Antrag vom 10.10.2025, OF 1230/2 Betreff: Anregung für die Vergabe einer studentischen Semesterarbeit zur Umnutzung der Mathematik-/Informatik-Gebäude, Robert-Mayer-Straße 10, in eine Studentenwohnanlage, an die University of Applied Sciences, an die Technische Universität Darmstadt und an die Universität Siegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Der Magistrat wird gebeten, mit den Fachbereichen Architektur der University of Applied Sciences Frankfurt, der Technischen Universität Darmstadt und der Hochschule Siegen zu verhandeln, über einen Auftrag zur Vergabe einer Semesterarbeit zum Thema das Gebäude der Mathematik/Informatik in der Robert-Mayer-Straße 10 zu erhalten und die enthaltene Graue Energie zu verwenden. Ziel ist das Gebäude in seiner jetzigen Größe zu erhalten und es für studentisches Wohnen zu nutzen. Die Semesterarbeit soll folgende Punkte beachten: 1. Umwandlung in Studentenapartments 2. Modulare günstige Bauweise 3, Dach- und Fassadenbegrünung 4.Regenwasserrückgewinnung 5. Fotovoltaik Begründung: Bei dem Gebäude Robert-Mayer-Straße 10 handelt es sich um ein 10-geschossiges Seminargebäude der 60iger Jahre. Laut gültigem Bebauungsplan kann an dieser Stelle nur ein Bau in Höhe von 19 Metern entstehen. Allerdings genießt ein ungenutztes Gebäude Bestandsschutz.,so dass eine Umwandlung des Gebäudes zusätzliche studentische Wohnheimplätze schaffen könnte. Die Umnutzung durch den Bebauungsplan ist gedeckt ist, da er ein allgemeines Wohngebiet ausweist. Günstiger Wohnraum für Studenten wird dringend benötigt. Nach neuesten Presseberichten stehen ca. 3000 Studenten auf den Wartelisten, und es stehen für ca.95 der Studenten Zimmer in Wohnheimen zur Verfügung. Durch Erhalt und Umnutzung des Gebäudes kann in Zeiten des Klimawandels die Freisetzung Grauer Energie verhindert werden; die Herstellung von Stahl und Beton trägt mit ca. 10% zur weltweiten CO2 Bilanz bei. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.08.2025, OF 1195/2 Nebenvorlage: Antrag vom 13.11.2025, OF 1307/2 Antrag vom 15.11.2025, OF 1308/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1195/2 wird durch die Vorlage OF 1230/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1230/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1344 2025 1. Die Vorlage OF 1230/2 wird durch die Vorlage OF 1308/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1307/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1308/2 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung BFF und bei Abwesenheit 1 CDU zu 3. 3 CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) bei Abwesenheit 1 CDU
Radständer am Ginnheimer Kirchplatz
Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7175 entstanden aus Vorlage: OF 1038/9 vom 08.06.2025 Betreff: Radständer am Ginnheimer Kirchplatz Am Ginnheimer Kirchplatz und am Biergarten "Zum Adler" sind keine Fahrradabstellplätze vorhanden. Gerade im Sommer wird dieser Platz erfreulicherweise aber dennoch stark besucht, ebenso die Gastwirtschaft. Der Magistrat wird daher gebeten, entsprechend Radbügel aufzustellen. Mögliche Standorte wären z. B. an der Mauer des Kirchplatzes Richtung Ginnheimer Hohl sowie in der Nähe des Biergartens. Idealerweise stimmt sich der Magistrat mit den Inhaber*innen des Biergartens "Zum Adler " ab. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1845 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ideen
Abriss des Philosophicums
Das Gebäude ist unansehnlich und marode. Die beabsichtigten Varianten der Weiternutzung sind teuer und umstritten. Abriss und Neubau (z.B. eines Studentenwohnheims, was unzweifelhaft nötig ist) sollten daher vorgezogen werden.
Verkehrsbehinderung durch FES verbessern
Ich denke , dass es in einer so engen Stadt wie Frankfurt nicht geht, dass die Müllabfuhr morgens wichtige Verkehrstrassen blockiert. Wenn zb die Schweizer Str. die Müllabfuhr morgens arbeitet, staut es ich zurück bis zur Mörfelder Landstr. Ganz zu schweigen von engen Westendstrassen. Ich denke jeder kennt diese Situation. In Madrid zB leert die Müllabfuhr nachts ! Jetzt sind wir nicht in Spanien und hier gibt es bestimmt wieder Vorbehalte gegen so eine Idee, von den Gewerkschaften ganz zu schweigen. Man könnte aber die Pläne der Müllabfuhr evtl. so gestalten, dass sie wenn der Berufsverkehr so ab 7.30 Uhr einsetzt, zumindest nicht mehr auf den Hauptverkehrswegen unterwegs sind. Der Frankfurter Verkehr ist sensibel und bei der hohen Anzahl von Pendlern muss es zügig laufen. Christoph Burger
Tischtennisplatte Westendplatz
Der Westendplatz wird von vielen Anwohnern als kleine grüne Oase genutzt. Es wäre schön, wenn unsere Kinder die Möglichkeit hätten, dort mit Freunden Tischtennis zu spielen. Die nächsten Tischtennisplatten sind zu weit entfernt. Vielen Dank.
Ampelanlage Bockenheimer Landstraße/Beethovenstraße bzw. Palmengartenstraße
Ich möchte darum bitten, die Ampelanlage Bockenheimer Landstraße/Beethovenstraße bzw. Palmengartenstraße so umzustellen, dass die beiden Fußgängeranzeigen zur Querung der Bockenheimer Landstraße immer grünes Licht zeigen, wenn der Fahrverkehr aus Beethoven- und Palmengartenstraße freie Fahrt erhält. Aktuell schaltet die Fußgängerampel nur auf grün, wenn man rechtzeitig vor dem Umschalten der Kfz.-Ampel den gelben Knopf drückt. Diese beiden Fußgängerübergänge werden überwiegend von Kindern und ihren Familien benutzt (auf dem Weg zum/vom Palmengarten oder zum/vom Kinderarzt). Die oft doppelte Wartezeit und auch der gelbe Knopf, um den sich die Kinder zum Drücken rangeln, bedeuten angesichts des sehr zügigen Auto- und Radverkehrs unmittelbar vor den Nasen der Fußgänger besondere Gefahren.
öffentliche Toiletten im Grüneburgpark
öffentliche Toiletten im Grüneburgpark - vieleicht in Verbindung mit einem kleinem Cafe wäre auch zur Aufsicht geeignet. Zum Beispiel, im oberen Bereich in der Nähe von Miquelallee, wäre ein kleiner Platz. Der Kanal und Stromanschluß über die nahe Sebastian-Rinz-Straße wäre bestimmt möglich.
Beleuchtung des Grüneburgparks
Durch die Beleuchtung des Grüneburgparks wäre eine Nutzung des Parks während der "dunklen" Jahreszeit sehr gut gegeben. Speziell für Läufer/Jogger sowie Spaziergänger könnte der Freizeitwert des Parks enorm gesteigert werden. Ich schlage vor nur den äußeren Fußweg mit Laternen zu versehen.
U Bahn Verbindung zwischen Ginnheim und der Bockenheimer Warte
Die Schließung der Lücke brächte nicht nur die Bewohner der nördlichen Stadtteile schneller an den Hauptbahnhof und in die Innenstadt, sie würde auch die Strecke in der Eschersheimer Landstraße erheblich entlasten. Es gibt schon eine Bürgerinitiative (über 900 Befürworter), die unter dem Titel „Ginnheimer Kurve“ (siehe gleichnamige Homepage) für den Lückenschluss zwischen Ginnheim und der Bockenheimer Warte fordert. Die Stadtbahnstrecke der Ginnheimer Kurve verläuft von der jetzigen Endstation der Linie U1 und U9 in Ginnheim zunächst unter der Rosa-Luxemburg-Straße in Richtung Platenstraße weiter über die Deutsche Bundesbank, kreuzt dann die Miquelallee und führt unter dem Grüneburgpark zur heutigen Endstation der Linie U4 an der Bockenheimer Warte. Den Lokalpolitiker ist der Vorschlag zur Prüfung gegeben worden...wann wird entschieden? Mein Vorschlag: Bitte jetzt bauen - Geld (Unerwartete Steuereinnahmen) ist vorhanden!