Meine Nachbarschaft: Elisabethenstraße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Verkehrsberuhigung in der Voltastraße und Ohmstraße
Antrag vom 03.01.2026, OF 1355/2 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Voltastraße und Ohmstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie in den folgenden Straßenabschnitten eine deutliche Verkehrsberuhigung erreicht werden kann. Voltastraße ab Einmündung "An der Dammheide" bis "Kreuznacher Straße". Ohmstraße ab "An der Dammheide" bis "Galvanistraße". Der Magistrat wird gebeten geeignete Maßnahmen sodann umzusetzen. Begründung: Die beiden genannten Straßenabschnitte stellen hochfrequentierte Schulwege dar. Sie werden täglich von einer Vielzahl von Schülerinnen und Schülern genutzt, um umliegende Schulen sowie weiterführende Einrichtungen zu erreichen. Zudem befinden sich an den Straßenabschnitten Parks und Spielplätze. Aufgrund des bestehenden Verkehrsaufkommens und der teilweise unübersichtlichen Verkehrssituation besteht ein erhöhtes Gefährdungspotenzial, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Gemäß § 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote insbesondere zur Erhöhung der Sicherheit auf Schulwegen angeordnet werden. Beispielsweise könnte die Einführung eines Tempolimits von 30 km/h im Abschnitt der Voltastraße maßgeblich zur Reduzierung von Unfallrisiken, zur Erhöhung der Reaktionszeit der Verkehrsteilnehmenden sowie zu einer verbesserten Aufenthalts- und Querungssicherheit beitragen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Übersicht über Kompetenzen des Ortsbeirats jenseits der Geschäftsordnung
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7802 entstanden aus Vorlage: OF 1154/9 vom 11.11.2025 Betreff: Übersicht über Kompetenzen des Ortsbeirats jenseits der Geschäftsordnung Vorgang: M 58/01; OM 3698/23 OBR 9; ST 2254/23 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats dem Ortsbeirat über die Geschäftsordnung der Ortsbeiräte hinaus Kompetenzen oder Zuständigkeiten übertragen haben. Begründung: Mit Beginn der neuen Wahlperiode ist es wichtig, dass alle Ortsbeiratsmitglieder einen vollständigen Überblick über ihre Zuständigkeiten und Befugnisse haben. Neben den in der Geschäftsordnung geregelten Kompetenzen gibt es weitere Beschlüsse, die den Ortsbeiräten Aufgaben übertragen. So erfuhr der Ortsbeirat erst durch die Stellungnahme vom 30.10.2023, ST 2254, von dem Magistratsvortrag vom 19.02.2001, M 58, der festlegt, dass die konkrete Entscheidung über Schulhoföffnungen nicht von den Stadtverordneten oder dem Magistrat, sondern von den Ortsbeiräten im Einvernehmen mit den Schulen getroffen wird. Eine systematische Zusammenstellung aller solcher Beschlüsse würde die Arbeitsfähigkeit des Ortsbeirats verbessern und neue Mitglieder bei der Einarbeitung unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.02.2001, M 58 Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3698 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2254
Kühle Orte im Ortsbezirk: Zwei genügen nicht für die Bevölkerung
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7801 entstanden aus Vorlage: OF 1153/9 vom 11.11.2025 Betreff: Kühle Orte im Ortsbezirk: Zwei genügen nicht für die Bevölkerung Der Magistrat wird gebeten, die Anzahl der sogenannten kühlen Orte im Ortsbezirk 9 deutlich zu erhöhen. Zwei Orte, der Sinaipark und die Stadtteilbibliothek Dornbusch, können nicht ausreichen für eine Bevölkerung von über 50.000 Menschen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Weiterhin ausstehende neue Bebauung des Hilgenfelds im Niddatal
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7751 entstanden aus Vorlage: OF 1154/10 vom 10.11.2025 Betreff: Weiterhin ausstehende neue Bebauung des Hilgenfelds im Niddatal Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob für die künftige Wohnbebauung im Hilgenfeld gemäß den Ansätzen für 15 Prozent gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen nunmehr auch genossenschaftliches Wohnen realisiert werden kann; 2. falls dies nicht der Fall ist, was unternommen wurde beziehungsweise wird, damit künftig genossenschaftliches Wohnen im Hilgenfeld möglich wird; 3. wie der künftige Plan für die Realisierung der Wohneinheiten und der Infrastruktur aussieht; 4. wie und warum diese Angaben realisierbar sind; 5. welche Schwierigkeiten derzeit bei der Bebauung des Hilgenfelds bestehen oder absehbar sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Voltastraße: Fahrradüberholverbot für Kraftfahrzeuge
Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7646 entstanden aus Vorlage: OF 1216/2 vom 11.08.2025 Betreff: Voltastraße: Fahrradüberholverbot für Kraftfahrzeuge Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Voltastraße stadteinwärts ein Fahrrad-Überholverbot für Kraftfahrzeuge einzurichten; 2. in Abständen von 50 Metern Fahrrad-Piktogramme auf der Voltastraße zu markieren; 3. mit einer roten Markierung auf Querstraßen hinzuweisen. Begründung: Die Voltastraße ist derzeit stadtauswärts mit einem baulichen Fahrradweg ausgestattet, stadteinwärts jedoch nicht. Stadteinwärts sind Symbole zur gemeinsamen Nutzung der einzige Hinweis auf den Radverkehr. Die Fahrspur ist jedoch sehr eng und durch die erhöht gebaute Gleisstrecke ist ein Ausweichen für Autos oder Lieferfahrzeuge insbesondere noch in Verbindung mit dort häufig haltendem Lieferverkehr in der Praxis nichts für schwache Radfahrernerven. Die Idee wäre nun, ähnlich der Schloßstraße, in der Voltastraße - allerdings nur stadteinwärts - ein Fahrrad-Überholverbot auszuweisen, um die Sicherheit der Fahrradfahrenden zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Alternative zur Voltastraße nutzen: Radanbindung Rebstock/City West über Franklinstraße führen
Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7647 entstanden aus Vorlage: OF 1226/2 vom 30.08.2025 Betreff: Alternative zur Voltastraße nutzen: Radanbindung Rebstock/City West über Franklinstraße führen Der Magistrat gebeten, den Radverkehr - vom Katharinenkreisel kommend - aus dem Rebstockgebiet und der City West über die Franklinstraße/Lise-Meitner-Straße/Kreuznacher Straße in Richtung Hamburger Allee/zentrales Bockenheim zu führen und ggfs. die folgenden Maßnahmen entsprechend umzusetzen: 1. Am Katharinenkreisel bis zur Einmündung Franklinstraße sollte es dem Radverkehr erlaubt sein, den Gehweg zu befahren, oder es sollte eine entsprechende Markierung auf dem Gehweg angebracht werden, die eine Radspur ausweist. 2. An der Einmündung Kreuznacher Straße/Voltastraße sollte durch Anpassung der Ampelphasen dafür Sorge getragen werden, dass die Radfahrer ohne lange Wartezeiten, einbiegen und sich entsprechend in die Spuren Richtung Emser Brücke, Hamburger Allee, Robert-Mayer-Straße und Nauheimer Straße einordnen können. Sollte die Maßnahme so nicht umsetzbar erscheinen, bittet der Ortsbeirat um Rücksprache und ggfs. um einen Ortstermin. Schließlich ist der Radweg entsprechend als solcher auszuweisen. Begründung: Der Ortsbeirat greift die Anregung aus der Bürgerschaft auf, die Radverkehrsanbindung der Quartiere Rebstock und City West an das Stadtteilzentrum Bockenheims zu verbessern. Leider ist es baulich nicht möglich, an der Voltastraße eine separate Radspur vom Katharinenkreisel in Richtung Hamburger Allee einzurichten. Die Franklinstraße bietet ausreichend Platz und ist in Höhe Galvanistraße/Kita Sternschnuppe durch Schwellen verkehrsberuhigt. Es erscheint daher angemessen, den Radverkehr in diese Straße umzuleiten, um die frequentiertere Voltastraße zu entlasten. Ein Überholverbot auf der Voltastraße einzurichten würde alle Verkehrsteilnehmer eher hindern als fördern. Es erscheint vorzugswürdig, den Radverkehr durch die parallel verlaufende Franklinstraße zu führen, sodass der Radverkehr auch vom Straßenbahnverkehr getrennt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2024
Antrag vom 23.09.2025, OF 767/11 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2024 Vorgang: OIB 347/24 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGSV) finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 880,00 Euro brutto;. Der Magistrat wird gebeten das Weitere zu veranlassen. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung vom 01.09.2025 wurde seitens des Vorsitzenden der IGSV, Hr. Pospiech vorgetragen, dass Kosten in Höhe von 880,00 € für Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten im Jahr 2024 für die Weihnachtsbeleuchtung in Seckbach angefallen sind. Dem OBR war dies bei der Antragsstellung nicht bekannt, und wurde bei dem OIB 347 / 24 demnach auch nicht berücksichtigt. Die angefallen Kosten von 880,00 € sollten demnach an die IGSV angewiesen werden. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 28.10.2024, OIB 347 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 426 2025 Die Vorlage OF 767/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fußwegeverbindung zwischen Westbahnhof und Schönhofviertel
Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7529 entstanden aus Vorlage: OF 555/7 vom 05.10.2025 Betreff: Fußwegeverbindung zwischen Westbahnhof und Schönhofviertel Vorgang: OM 7269/25 OBR 7 Der Magistrat wird ergänzend zur OM 7269 des Ortsbeirats 7 gebeten, auch folgende Möglichkeit für eine bessere Fuß- und Radwegeverbindung vom Schönhofviertel zum Westbahnhof zu prüfen: - Bau einer Gleisüberführung zwischen Brigitte-Frauendorf-Straße und dem Kreuzungspunkt der Verlängerungen von Solmsstraße und Galvanistraße auf der Höhe Solmsstraße 8. Begründung: Es herrscht Einigkeit, dass die Anbindung für Fußgänger zwischen dem neuen Quartier Schönhofviertel und dem Westbahnhof verbessert werden muss. Die Anregung an den Magistrat OM 7269 regt die dauerhafte Öffnung einer bestehenden Verbindung an, die ursprünglich für Mitarbeitende der Deutschen Bahn und der Firma Siemens gedacht war. Zwar wäre die Öffnung dieses Weges für die Allgemeinheit die kostengünstigste Variante für eine Fußwegeverbindung, gleichwohl scheint dieser Vorschlag aufgrund rechtlicher und versicherungstechnischer Probleme wenig realistisch. Ebenfalls vergleichsweise kostengünstig könnte eine Gleisüberführung von der Brigitte-Frauendorf-Straße zur Verlängerung von Solmsstraße und Galvanistraße realisiert werden. Während die Verlängerung der Galvanistraße aktuell nicht öffentlich nutzbar ist, ist die Verlängerung der Solmsstraße (bis Solmsstraße 8) aktuell nutzbar und befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt. In der Solmsstraße können die Nutzer:innen eine bestehende Unterführung zum Westbahnhof nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7269
Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (AltSachsenhausen) VI
Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7591 entstanden aus Vorlage: OF 1531/5 vom 19.09.2025 Betreff: Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) VI Vorgang: OM 3657/14 OBR 5; ST 209/15; OM 2330/17 OBR 5; ST 377/18; OM 4709/19 OBR 5; ST 1835/19; OM 2318/22 OBR 5; ST 2251/22; OM 4434/23 OBR 5; ST 7/24 Der Magistrat wird gebeten, noch nicht verfugte Bereiche des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen), insbesondere in der Paradiesgasse und auf dem Paradiesplatz, dauerhaft ausfugen zu lassen. Ferner sind schadhafte Stellen in den bereits verfugten Bereichen auszubessern. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 06.02.2015, ST 209, teilt der Magistrat mit, dass das Kopfsteinpflaster in Alt-Sachsenhausen nach erfolgreicher Erprobung mit Epoxidharzmörtel verfugt wird. Im Jahr 2015 sollten hierzu zunächst die Klappergasse sowie der Abschnitt in der Kleinen Rittergasse zwischen Klappergasse und Frankensteiner Straße verfugt werden und weitere Teilbereiche sukzessive folgen. Mit Stellungnahmen vom 19.02.2018, ST 377, vom 16.09.2018, ST 1835, vom 26.09.2022, ST 2251 und vom 08.01.2024 (ST 7), teilte der Magistrat erneut mit, dass er das Ausfugen des Kopfsteinpflasters im Sachsenhäuser Altstadtbereich veranlassen wird. Leider sind noch immer nicht alle Teile des Kopfsteinpflasters in Alt-Sachsenhausen mit Epoxidharzmörtel verfugt worden; die Paradiesgasse und der Paradiesplatz sind noch gänzlich unverfugt. Insofern bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat erneut darum die Verfugung, möglichst zeitnah, zu veranlassen. Zudem ist der bereits verfugte Epoxidharzmörtel an einigen Stellen spröde und durch Kehrtätigkeiten aus den Fugen geputzt worden. Die schadhaften Stellen sollten zeitnah erneut verfugt werden. Dies vor dem Hintergrund, dass die tiefen Fugen des Kopfsteinpflasters mit Kronkorken, Zigarettenstummeln, Glasscherben usw., verunreinigt sind und Stolperfallen bilden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3657 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 209 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2330 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 377 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4709 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1835 Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2318 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2251 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4434 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 7
Kennzeichnung einer Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in Fahrtrichtung Sachsenhausen
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7421 entstanden aus Vorlage: OF 1490/5 vom 28.07.2025 Betreff: Kennzeichnung einer Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in Fahrtrichtung Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass eine Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in Fahrtrichtung Sachsenhausen vor der dortigen Lichtzeichenanlage installiert wird. Begründung: Die Kennzeichnung einer Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in Fahrtrichtung Sachsenhausen ist dringend erforderlich. Fahrradfahrende, die von der Innenstadt aus kommend nach Sachsenhausen fahren und nach links auf das Deutschherrnufer abbiegen wollen oder nach kurzer Weiterfahrt auf der Walter-Kolb-Straße in die Elisabethenstraße abbiegen möchten, wollen sich vor der genannten Lichtzeichenanlage links einordnen. Ein Fahrradstreifen von der Innenstadt aus kommend wird rechts geführt. Um das Einordnen nach links zu ermöglichen, ist daher die Kennzeichnung einer Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in der Fahrtrichtung Sachsenhausen angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2123
Alternative zur Voltastraße nutzen: Radanbindung Rebstock/City West über Franklinstraße führen
Antrag vom 30.08.2025, OF 1226/2 Betreff: Alternative zur Voltastraße nutzen: Radanbindung Rebstock/City West über Franklinstraße führen Der Ortsbeirat wolle beschließen: der Magistrat gebeten, den Radverkehr vom Katharinenkreisel kommend aus dem Rebstockgebiet und der City West über die Franklinstraße/Lise-Meitner Straße/Kreuznacher Straße Richtung Hamburger Allee/Zentrales Bockenheim zu führen, und die folgenden Maßnahmen ggfs. entsprechend umzusetzen: 1. Am Katharinenkreisel bis zur Einmündung Franklinstraße sollte es dem Radverkehr erlaubt sein, den Gehweg zu befahren, oder es sollte eine entsprechende Markierung auf dem Gehweg angebracht werden, der eine Radspur ausweist. 2. An der Einmündung Kreuznacher Straße/Voltastraße durch Anpassung der Ampelphasen dafür Sorge zu tragen, dass die Radfahrer ohne lange Wartezeiten, einbiegen und sich entsprechend in die Spuren Richtung Emser Brücke, Hamburger Allee und Robert-Mayer Straße und Nauheimer Straße einordnen können. Sollte die Maßnahme so nicht umsetzbar erscheinen, bittet der Ortsbeirat um Rücksprache und ggfs. um einen Ortstermin. Schließlich ist der Radweg entsprechend als solcher auszuweisen. Begründung: Der Ortsbeirat greift die Anregung aus der Bürgerschaft auf, die Radverkehrsanbindung der Quartiere Rebstock und City West an das Stadtteilzentrum Bockenheims zu verbessern. Leider ist es baulich nicht möglich, an der Voltastraße eine separate Radspur vom Katharinenkreisel in Richtung Hamburger Allee einzurichten. Die Franklinstraße bietet ausreichend Platz und ist in Höhe Galvanistraße/Kita Sternschnuppe durch Schwellen verkehrsberuhigt. Es erscheint daher angemessen, den Radverkehr in diese Straße umzuleiten, um die frequentiertere Voltastraße zu entlasten. Ein Überholverbot auf der Voltastraße einzurichten würde alle Verkehrsteilnehmer eher hindern als fördern, es erscheint vorzugswürdig, den Radverkehr durch die parallel verlaufenden Franklinstraße zu führen, so ist der Radverkehr auch vom Straßenbahnverkehr getrennt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.08.2025, OF 1216/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1216/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1226/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Radweg und Spielstraße - Maßnahmen für ein sicheres Miteinander auf dem Brückenspielplatz
Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7204 entstanden aus Vorlage: OF 1386/5 vom 29.03.2025 Betreff: Radweg und Spielstraße - Maßnahmen für ein sicheres Miteinander auf dem Brückenspielplatz Vorgang: OM 5613/24 OBR 5; ST 2101/24 Der Magistrat wird gebeten, zur Erhöhung der Sicherheit der Kinder auf dem Brückenspielplatz folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Kurzfristige Maßnahmen In Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt soll geprüft werden, wie die Einfahrten zum Spielplatz so gestaltet werden können, dass Radfahrer ihre Geschwindigkeit reduzieren bzw. absteigen müssen. Mögliche Maßnahmen sind die Installation von Schranken, Bodenwellen oder anderen geeigneten Hindernissen. Ziel ist ein sicheres und rücksichtsvolles Miteinander auf dem Gelände des Brückenspielplatzes. 2. Langfristige Maßnahmen Im Zuge der Neugestaltung des Brückenspielplatzes ist die Verkehrsführung so anzupassen, dass der Radweg nicht mehr über den Spielplatz verläuft. Stattdessen soll eine alternative Route über die Bodenstedtstraße oder die Schifferstraße geprüft werden. Zudem sind in Abstimmung mit dem Grünflächenamt Maßnahmen zu ergreifen, die verhindern, dass der Rad-Durchgangsverkehr weiterhin ungehindert durch den Spielplatz fährt. Begründung: Die aktuelle Situation auf dem Brückenspielplatz ist unübersichtlich, gefährlich und führt zunehmend zu Konflikten. Der Weg durch den Spielplatz ist sowohl als Radweg als auch als Spielstraße ausgewiesen. Viele Radfahrer, insbesondere auf E-Bikes, sowie Lieferdienste nutzen diesen Weg mit hoher Geschwindigkeit, oft in der Annahme, Vorfahrt zu haben. Gleichzeitig wird der Bereich intensiv von Kindern genutzt: Kleine Kinder fahren auf ihren Rädchen oder sitzen auf dem Weg und malen mit Kreide bunte Bilder. Der Brückenspielplatz ist für viele Familien in Sachsenhausen-Nord, dem kinderreichsten Stadtteil Frankfurts, einer der wenigen geschützten Orte für freies Spielen. In der Stellungnahme vom 06.12.2024, ST 2101, heißt es: ". .Generell ist die Achse Brückenstraße mit der Querung des Alten Friedhofs heute schon Wegweisungsnetz und wird zukünftig Teil des Radhauptnetzes sein." Die Planung, das Radhauptnetz, den Durchgangsverkehr auch mit E-Bikes und Lastenräder, ausgerechnet auf einer Spielstraße mitten über einen Spielplatz zu führen, ist geradezu absurd und mit der Lebensrealität vor Ort unvereinbar. Eine geringfügige Umleitung des Radwegs ist für Radfahrer durchaus zumutbar. Zum Brückenspielplatz als Spielplatz und Naherholungsgebiet für die Nachbarschaft gibt es kaum eine Alternative. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5613 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2101 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wann erhalten die Eltern der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule endlich Planungssicherheit zur Schulauslagerung in das ehemalige DIPFGebäude?
Anregung vom 28.04.2025, OA 554 entstanden aus Vorlage: OF 1123/2 vom 29.03.2025 Betreff: Wann erhalten die Eltern der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule endlich Planungssicherheit zur Schulauslagerung in das ehemalige DIPF-Gebäude? Vorgang: OM 3295/22 OBR 2; ST 666/23 Zwischenbescheid des Magistrats vom 21.08.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Wie ist die Schulauslagerung in das ehemalige DIPF-Gebäude konkret geplant und wie soll diese konkret umgesetzt werden? 2. Wie kommen die Grundschulkinder der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule sicher zur ausgelagerten Schule in das ehemalige DIPF-Gebäude und wie wird der Weg mittags von der Schule zum Hort bzw. vom Hort zur Schule gelöst? 3. Wird die Außenstelle bis zum 15.08.2025 für den Schulbetrieb fertiggestellt? Der Magistrat wird weiterhin gebeten, den genannten Schüleröffnungstermin, 15.08.2025, neu zu prüfen und, falls dieser Termin gefährdet ist, einen Notfallplan zu erstellen und diesen zu kommunizieren. Begründung: Da die (noch nicht im Bau befindliche) Grundschule im neuen Schönhofviertel wohl frühestens erst ab 2027/2028 fertiggestellt werden soll, aber bereits immer mehr Familien mit Kindern in das Viertel ziehen, müssen die betreffenden Grundschulkinder aktuell in der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule (GBS) beschult werden. Da das aktuell viel zu kleine Schulgebäude in der Pfingstbrunnenstraße bereits jetzt schon völlig überbelegt ist, muss die GBS-Grundstufe die Überkapazität (2025/2026 wohl über 100 Prozent) durch eine temporäre Auslagerung im ehemaligen DIPF-Gebäude, Schloßstraße 29, auffangen. Dies bedeutet nun, dass alle bestehenden und neuen Grundschüler*innen, die in unmittelbarer Nähe der aktuellen GBS-Grundstufe wohnen, sowohl einen wesentlich weiteren Schulweg auf sich nehmen müssen (bis zu 1,8 Kilometer pro Strecke), zum Mittagessen wieder in die alten Horte zurückkehren müssen, die sich in unmittelbarer Nähe der alten Schule befinden (ca. ein Kilometer pro Strecke), um dann nach dem Mittagessen wieder zur Nachmittagsbetreuung in die neue Schule zu laufen (wieder ca. ein Kilometer pro Strecke). Einige Grundschulkinder (sechs bis neun Jahre) laufen somit knapp sechs Kilometer pro Tag. Erschwerend hinzu kommt, dass dieser längere, neue Weg, außerhalb des bestehenden Grundschulbezirks, an zahlreichen Stellen sehr unsicher ist - neben der Unterführung am Westbahnhof, mit anstehendem Umbau, müssen die Schüler*innen enge Gehwege entlang der Voltastraße/Hamburger Allee, diverse ungesicherte Überquerungen, viel zu kurze Grünphasen an den Ampelanlagen und schlecht einsehbare Straßenecken überwinden. Im Rahmen der am 28.03.2025 durchgeführten Schulwegbegehung mit dem zuständigen Amt, konnten sich einige Mitglieder aus unterschiedlichen Fraktionen des Ortsbeirates 2 selbst ein Bild davon machen, wie schier verzweifelt die Eltern mit dieser Situation sind, da sie sehr große Angst um die Sicherheit ihrer Kinder haben und zudem die Hortsituation (zusätzlich anfallende Laufstrecke für das Mittagessen) bis dato weiterhin nicht gelöst scheint. Im Schreiben des Stadtschulamtes vom 10.04.2025 zur Schulwegsicherung wird weder auf diese Bedenken/Tatsachen eingegangen, sodass die Grundschüler:innen bis zu sechs Kilometer pro Tag laufen müssen, noch wird auf die Querung des Westbahnhofes/enge Tunnelsituation eingegangen, die zudem ja auch noch umgebaut werden soll. Die Planungen zur konkreten Auslagerung der Grundstufe inkl. der Hort-/Schulwegsituation sowie die neue Aufteilung der Grundschulbezirke hätten schon längst erfolgen müssen und wurden seitens des Ortsbeirates 2 bereits im Jahr 2022 gefordert. Die auf der Schulwegbegehung geäußerte Aussage der Amtsvertreter an zwei Eltern, die Schulleitung wäre an der späten Planung schuld, da sie erst kürzlich entschieden hat, mit der Grundstufe umzuziehen, wird von der Schule entschieden zurückgewiesen. Bereits im Jahr 2022 war völlig klar, dass die Grundstufe umziehen muss (siehe u. a. Anregung OM 3295). Spätestens seit 2022 ist dem zuständigen Amt bekannt, dass die GBS-Grundstufe in das neue DIPF-Gebäude umziehen soll. Der Umzug wurde bereits um ein Schuljahr verschoben, da sich der Umbau verzögert; ob das Gebäude zum Sommer hin fertig wird, bleibt abzuwarten. Leider wurde den Eltern bis dato kein Notfallplan aufgezeigt für den Fall, dass die Schule bis August 2025 nicht fertig werden sollte. Die Eltern und Grundschulkinder brauchen dringend Planungssicherheit und konkrete Lösungsvorschläge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3295 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 666 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 07.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 26.05.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 554 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) BFF-BIG (= Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 27.10.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 554 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6191, 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 26.05.2025 § 6755, 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 27.10.2025
Sicherung des Oppenheimer Platzes
Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6695 entstanden aus Vorlage: OF 1287/5 vom 26.11.2024 Betreff: Sicherung des Oppenheimer Platzes Der Magistrat wird gebeten, am Oppenheimer Platz zusätzlich folgende Sicherheitsmaßnahme vorzusehen: Der Eingang zum Platz auf der Seite Gartenstraße/ Walter-Kolb-Straße wird durch ein selbstschließendes Tor gesichert. Begründung: Der Platz, und insbesondere der direkt anschließende Spielplatz, werden besonders häufig von Familien mit kleinen Kindern genutzt. Aus diesem Grund ist der gesamte Platz eingezäunt und die beiden übrigen Eingänge von der Launitzstraße sowie der Danneckerstraße sind durch kleine (teilweise durch einen Federmechanismus selbstschließende) Tore gesichert. Eine solche Sicherung fehlt indes ohne erkennbaren Grund am Eingang auf der Seite der stark und schnell befahrenen Gartenstraße/Walter-Kolb-Straße (B 43). Wenngleich dieser Eingang vom eigentlichen Spielplatz etwas weiter entfernt liegt als die anderen zwei Eingänge, besteht auch hier die Gefahr, dass Kleinkinder auf die Straße rennen, da auch dieser Teil des Platzes sehr häufig von spielenden Kleinkindern genutzt wird. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1565 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fußwegverbindung zwischen Westbahnhof und Schönhofviertel
Antrag vom 11.10.2025, OF 1266/2 Betreff: Fußwegverbindung zwischen Westbahnhof und Schönhofviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Möglichkeit für eine bessere Fußwegeverbindung vom Schönhofviertel zum Westbahnhof zu prüfen und zu berichten: Bau einer Gleisüberführung für den Fuß- und Radverkehr zwischen Brigitte-Frauendorf-Straße und dem Kreuzungspunkt der Verlängerungen von Solms- und Galvanistraße auf Höhe der Adresse Solmsstraße 8 Begründung: Es herrscht Einigkeit, dass die Anbindung für Fußgänger zwischen dem neuen Quartier Schönhofviertel und dem Westbahnhof verbessert werden muss. Zuletzt regte die OM 7269 des Ortsbeirates 7, wie schon in der Vergangenheit der Ortsbeirat 2, eine dauerhafte Öffnung der bestehenden Verbindung an, die ursprünglich für Mitarbeitende der Bahn und der Siemens gedacht war. Zwar wäre die begrüßenswerte Öffnung dieses Weges für die Allgemeinheit eine kostengünstigste Variante für eine Fußwegeverbindung, gleichwohl scheint dieser Vorschlag aufgrund schon in der Vergangenheit vorgetragenen baulichen, rechtlichen sowie versicherungstechnischen Hindernissen wenig realistisch. Ebenfalls vergleichsweise kostengünstig könnte alternativ die vorliegend vorgeschlagene Gleisüberführung von der Brigitte-Frauendorf-Straße zur Verlängerung von Solms- und Galvanistraße realisiert werden. Während die Verlängerung der Galvanistraße aktuell nicht öffentlich nutzbar ist, ist die Verlängerung der Solmstraße (bis Solmsstraße 8) aktuell nutzbar und befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt. In der Solmsstraße können die Nutzerinnen und Nutzer eine bestehende Unterführung zum Westbahnhof nutzen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt die entsprechende Initiative des Ortsbeirates 7 und bittet den Magistrat um Umsetzungsprüfung der skizzierten Gleisüberführung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO II, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1304 2025 Die Vorlage OF 1266/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wildes Abstellen von E-Scootern vor dem Westbahnhof verhindern
Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6537 entstanden aus Vorlage: OF 1078/2 vom 26.01.2025 Betreff: Wildes Abstellen von E-Scootern vor dem Westbahnhof verhindern Der Magistrat wird gebeten, auf der Solmsstraße, vor dem Zugang zum Westbahnhof, eine Abstellfläche für E-Scooter und Leihräder auszuweisen. Die Miete sollte nur in unmittelbarer Nähe zum ausgewiesenen E-Scooter-/Leihräder- Parkplatz beendet werden können. Begründung: In der Nähe des Zugangs zum Westbahnhof in der Solmsstraße fehlt es derzeit an offiziellen Parkflächen für E-Scooter/Leihräder. Dies führt dazu, dass derzeit zahlreiche E-Scooter und Leihräder wild abgestellt werden (siehe Foto) und den barrierefreien Zugang zum Westbahnhof einschränken. Durch die Auflage, dass die Miete nur in unmittelbarer Nähe zum E-Scooter-/Leihräder-Parkplatz beendet werden darf, soll das wilde Abstellen der E-Scooter/Leihräder außerhalb der Fläche verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 774 Aktenzeichen: 92-1
Sicherung des Oppenheimer Platzes
Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6695 entstanden aus Vorlage: OF 1287/5 vom 26.11.2024 Betreff: Sicherung des Oppenheimer Platzes Der Magistrat wird gebeten, am Oppenheimer Platz zusätzlich folgende Sicherheitsmaßnahme vorzusehen: Der Eingang zum Platz auf der Seite Gartenstraße/ Walter-Kolb-Straße wird durch ein selbstschließendes Tor gesichert. Begründung: Der Platz, und insbesondere der direkt anschließende Spielplatz, werden besonders häufig von Familien mit kleinen Kindern genutzt. Aus diesem Grund ist der gesamte Platz eingezäunt und die beiden übrigen Eingänge von der Launitzstraße sowie der Danneckerstraße sind durch kleine (teilweise durch einen Federmechanismus selbstschließende) Tore gesichert. Eine solche Sicherung fehlt indes ohne erkennbaren Grund am Eingang auf der Seite der stark und schnell befahrenen Gartenstraße/Walter-Kolb-Straße (B 43). Wenngleich dieser Eingang vom eigentlichen Spielplatz etwas weiter entfernt liegt als die anderen zwei Eingänge, besteht auch hier die Gefahr, dass Kleinkinder auf die Straße rennen, da auch dieser Teil des Platzes sehr häufig von spielenden Kleinkindern genutzt wird. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1565 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Martha-Wertheimer-Platz als Stadtgarten mit kleinem Spielplatz aufwerten und entsiegeln
Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6432 entstanden aus Vorlage: OF 1298/5 vom 20.12.2024 Betreff: Martha-Wertheimer-Platz als Stadtgarten mit kleinem Spielplatz aufwerten und entsiegeln Der Magistrat wird gebeten, auf dem Martha-Wertheimer-Platz eine gartenartige Anlage mit Spielgeräten für kleinere Kinder einzurichten. Der Platz ist zu entsiegeln und zu begrünen, als Spielplatz zu deklarieren, einzuzäunen und mit einem abschließbaren Tor zu versehen. Sitzbänke in der Anlage am Schwanthaler Carrée sollen einen Begegnungsraum der Generationen ermöglichen. Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat 2022 den Platz an der Textorstraße/Brückenstraße nach Martha Wertheimer benannt, um dafür Sorge zu tragen, dass diese Frau, die Tausenden Kindern das Leben rettete und sich mit Mut und selbstlosem Engagement den entsetzlichen Verbrechen der Nationalsozialisten entgegenstellte, nicht vergessen wird. Zudem wird in dem dichtbebauten Viertel aus Klimaschutzgründen eine begrünte, entsiegelte Gartenanlage mit Schatten spendenden Bäumen dringend benötigt. Die vorhandenen Spielplätze sind in dem kinderreichsten Viertel Frankfurts oft überfüllt. Vor diesem Hintergrund sollte der Platz als gartenartige Anlage begrünt und mit Spielgeräten für kleine Kinder versehen werden. Der Kinderspielplatz sollte inklusive der Sitzbänke eingezäunt und mit einem abschließbaren Tor versehen werden. Durch die Errichtung eines Spielplatzes kann zudem gegen Alkoholkonsum und verstärkt gegen die Verschmutzung des Platzes vorgegangen werden. Auch würde ein entsiegelter und begrünter Stadtgarten zu einem besseren Klima in der dichten Stadtstruktur beitragen und das Viertel aufwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Frauenparkplätze im Parkhaus Alt-Sachsenhausen
Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6436 entstanden aus Vorlage: OF 1305/5 vom 20.12.2024 Betreff: Frauenparkplätze im Parkhaus Alt-Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, den Betreiber des Parkhauses Alt-Sachsenhausen (Walter-Kolb-Straße 16) anzuhalten, im Erdgeschoss des Parkhauses wieder Fr auenparkplätze einzurichten. Begründung: Die Frauenparkplätze des Parkhauses Alt-Sachsenhausen sind vollständig durch E-Parkplätze mit Ladestationen ersetzt worden. Gerade am Abend ist es für viele Frauen, die allein zu ihrem Auto im Parkhaus gehen, sehr unangenehm, mit Fremden im Aufzug zu fahren, um in die höheren Etagen zu ihrem Auto zu gelangen. Es sollten daher wieder Frauenparkplätze im Erdgeschoss des Parkhauses eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wildes Abstellen von E-Scootern vor dem Westbahnhof verhindern
Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6537 entstanden aus Vorlage: OF 1078/2 vom 26.01.2025 Betreff: Wildes Abstellen von E-Scootern vor dem Westbahnhof verhindern Der Magistrat wird gebeten, auf der Solmsstraße, vor dem Zugang zum Westbahnhof, eine Abstellfläche für E-Scooter und Leihräder auszuweisen. Die Miete sollte nur in unmittelbarer Nähe zum ausgewiesenen E-Scooter-/Leihräder- Parkplatz beendet werden können. Begründung: In der Nähe des Zugangs zum Westbahnhof in der Solmsstraße fehlt es derzeit an offiziellen Parkflächen für E-Scooter/Leihräder. Dies führt dazu, dass derzeit zahlreiche E-Scooter und Leihräder wild abgestellt werden (siehe Foto) und den barrierefreien Zugang zum Westbahnhof einschränken. Durch die Auflage, dass die Miete nur in unmittelbarer Nähe zum E-Scooter-/Leihräder-Parkplatz beendet werden darf, soll das wilde Abstellen der E-Scooter/Leihräder außerhalb der Fläche verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 774 Aktenzeichen: 92-1
Subventioniertes Parken für Anwohnende der Altstadt
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6250 entstanden aus Vorlage: OF 1445/1 vom 12.11.2024 Betreff: Subventioniertes Parken für Anwohnende der Altstadt Der Magistrat wird gebeten, Anwohnenden der Altstadt in begründeten Ausnahmefällen das Parken im Parkhaus Alt-Sachsenhausen in der Walter-Kolb-Straße im Ortsbezirk 5 zu den gleichen Konditionen wie im Parkhaus am Gericht zu ermöglichen. Diese Regelung soll nur gelten, wenn freie Kapazitäten im Parkhaus Alt-Sachsenhausen vorhanden sind und ausschließlich für diejenigen Anwohnenden, deren Kippp fosten-Parkplatz in der Altstadt kürzlich entfallen ist oder künftig entfallen wird. Der Magistrat wird daher gebeten, hierfür eine pragmatische und einfach umzusetzende Lösung für den betroffenen Personenkreis zu entwickeln. Begründung: Durch den Wegfall von Kipppfosten-Parkplätzen in der Altstadt verlieren viele Mieterinnen und Mieter ihre langjährigen Parkmöglichkeiten. Zwar wird den Betroffenen in der Regel ein Platz im Parkhaus am Gericht angeboten, jedoch ist dieses für einige Anwohnende ungünstig gelegen. Insbesondere für diejenigen, die ihr Fahrzeug durch die Innenstadt zum Parkhaus am Gericht fahren und dann einen langen Fußweg zurücklegen müssten, ist das Parkhaus Alt-Sachsenhausen eine praktikablere Alternative. Es liegt nicht nur verkehrsgünstiger auf dem Weg in die Innenstadt, sondern bietet auch kürzere Wege zu den umliegenden Wohngebieten, was die tägliche Erreichbarkeit deutlich erleichtert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Grün für die Kuhwaldstraße
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6234 entstanden aus Vorlage: OF 1033/2 vom 14.10.2024 Betreff: Grün für die Kuhwaldstraße Vorgang: OM 2256/22 OBR 2; ST 2092/22 Der Magistrat wird gebeten, die in der Anregung an den Magistrat vom 30.05.2022, OM 2256, angeregten Sperrflächen baldmöglichst zu entsiegeln und wo möglich mit Bäumen zu bepflanzen. Begründung: Mit der Vorlage OM 2256 hatte der Ortsbeirat bereits im Mai 2022 beschlossen, den Kreuzungsbereich Kuhwaldstraße/Ohmstraße/Kreuznacher Straße so umzugestalten, dass Verkehrsflächen reduziert und Aufenthaltsflächen für Menschen geschaffen werden. In seiner Stellungnahme zum Umsetzungsstand vom 16.09.2022, ST 2029, hatte der Magistrat zuletzt vorgeschlagen, die Sperrflächen zu entsiegeln und damit zu einem besseren Stadtklima beizutragen. Diesen Vorschlag begrüßt der Ortsbeirat und bittet den Magistrat, die ämterübergreifende Abstimmung zügig voranzutreiben, um die Entsiegelung möglichst noch vor dem nächsten Hitzesommer umzusetzen und in diesem Bereich für Abkühlung zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.05.2022, OM 2256 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2092 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 618 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1668 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mit dem Rad zum Westbahnhof
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6226 entstanden aus Vorlage: OF 1045/2 vom 22.11.2024 Betreff: Mit dem Rad zum Westbahnhof Vorgang: V 775/23 OBR 2; ST 414/24 Der Magistrat wird gebeten, 1. möglichst zeitnah die neue verkehrliche Lösung für die Kreuzung Robert-Mayer-Straße/Hamburger Allee/Nauheimer Straße/Emser Brücke /Voltastraße sowie die Anbindung des Westbahnhofs für den Radverkehr in einem Arbeitsgespräch mit Vertreter*innen der Fraktionen im Ortsbeirat 2 zu erörtern; 2. diese Planungen sodann öffentlich im Ortsbeirat 2 vorzustellen. Begründung: Nach zahlreichen Anträgen aus dem Ortsbeirat 2 (siehe dazu zuletzt Stellungnahme vom 19.02.2024, ST 414, auf das Auskunftsersuchen vom 16.10.2023, V 775) soll nach Auskunft der Ämter nunmehr eine Lösung absehbar sein. Damit diese dann auch zeitnah umgesetzt werden kann, bittet der Ortsbeirat 2 um Vereinbarung eines Termins zur Vorstellung in der Bürgerfragestunde. Dass die Robert-Mayer-Straße zur Fahrradstraße umgebaut wurde, ohne dass man den Weg legalerweise zum Westbahnhof fortsetzen kann bzw. Richtung City West weiterfahren kann, entspricht nicht den Erwartungen an ein sinnvolles Radwegenetz. Es besteht daher Grund zur zeitnahen Umsetzung der lange ersehnten Verbindung. Da diese Planungen eine sehr komplexe Verkehrssituation betreffen, wird vor der öffentlichen Präsentation ein Arbeitsgespräch mit dem Ortsbeirat vorgeschlagen. Bei komplexen Planungsvorhaben hat sich das schon einige Male bewährt, so z. B. bei der Vorplanung zur U5-Verlängerung zum Römerhof oder der Gestaltung des Sally-Ride-Platzes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.10.2023, V 775 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 414 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 631 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Zusätzliche Parkplätze in der Ohmstraße
Antrag vom 19.08.2024, OF 984/2 Betreff: Zusätzliche Parkplätze in der Ohmstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entlang der Ohmstraße, in den Abschnitten zwischen Kuhwaldstraße und Pfingstbrunnenstraße sowie zwischen Galvanistraße und An der Dammheide insgesamt 20 zusätzliche Fahrradbügel zu installieren. Begründung: Es fehlt in der Straße an sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Dies führt dazu, dass zahlreiche Fahrräder an Verkehrsschildern oder Straßenlampen angeschlossen werden und auf den Gehwegen für Behinderungen sorgen (Beispiele anbei). In den oben genannten Abschnitten, u.a. in unmittelbarer Nähe der Parkanlagen, besteht augenscheinlich besonderer Bedarf. Hier sollten bevorzugt Abstellmöglichkeiten installiert werden. (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1014 2024 Die Vorlage OF 984/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wort "gebeten" der Wortlaut "zu prüfen und zu berichten, wo" eingefügt wird. Abstimmung: GRÜNE, 1 CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU (= Ablehnung)
Mobile Komposttoilette auf dem Affentorplatz aufstellen
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5775 entstanden aus Vorlage: OF 1170/5 vom 13.06.2024 Betreff: Mobile Komposttoilette auf dem Affentorplatz aufstellen Vorgang: OM 4725/23 OBR 5; ST 610/24 Der Magistrat wird gebeten, am Affentorplatz eine mobile Komposttoilette mit Handwaschbecken aufzustellen. Begründung: Am Affentorplatz befindet sich das Kinderhaus Sachsenhausen. In der angrenzenden Parkanlage halten sich vornehmlich männliche Personen auf, die regelmäßig Alkohol konsumieren. Leider urinieren diese häufig in die Parkanlage und auch an das Kinderhaus. Der Ortsbeirat 5 hat daher zur Verbesserung der Situation mit seiner Anregung vom 24.11.2023, OM 4725, die Errichtung einer Toilettenanlage gefordert. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 02.04.2024, ST 610, dies mit Verweis auf die Toilettenanlagen am Lokalbahnhof und der Brückenstraße abgelehnt. Da die genannte Stellungnahme des Magistrats keine Abhilfe für die bestehende Situation vorsieht, bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat, zumindest eine mobile Komposttoilette aufzustellen. Komposttoiletten sind nachhaltig und sauber. Sie können genauso inklusive Wartung angemietet wie erworben werden. Es wird auf die Anbieter, z. B. auf die Firma Nowato (www.nowato.com), verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4725 Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 610 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 918 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsgefährdende Situationen in der östlichen Hedderichstraße vermeiden
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5777 entstanden aus Vorlage: OF 1172/5 vom 17.06.2024 Betreff: Verkehrsgefährdende Situationen in der östlichen Hedderichstraße vermeiden Der Magistrat wird gebeten, auf dem Streckenabschnitt zwischen Hedderichstraße/Ecke Brückenstraße und Hedderichstraße/Ecke Bruchstraße Tempo 30 (Verkehrszeichen 274-30) als zulässige Höchstgeschwindigkeit anzuordnen. Begründung: Derzeit befindet sich der Endhaltepunkt der Straßenbahn direkt gegenüber der Ausfahrt des Parkhauses Depot Sachsenhausen (Hedderichstraße 34). Auf der gegenüberliegenden südlichen Seite (Hedderichstraße 47) befinden sich diverse Einzelhandelsgeschäfte sowie Apotheken. Weiterhin befindet sich auf der nördlichen Seite der Hedderichstraße vor dem REWE-Markt eine Bushaltestelle. In diesem Bereich herrscht ein reger Fuß-, Rad- sowie Autoverkehr. Um an dieser Stelle das Unfallrisiko zu verringern und gefährliche Situationen für Verkehrsteilnehmer zu vermeiden, erscheint es angemessen, hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 43 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Brückenspielplatz - kurzfristige Maßnahme zur Verbesserung der Sicherheit für die Kinder
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5613 entstanden aus Vorlage: OF 1134/5 vom 09.05.2024 Betreff: Brückenspielplatz - kurzfristige Maßnahme zur Verbesserung der Sicherheit für die Kinder Die Situation auf dem Brückenspielplatz ist unübersichtlich und gefährlich. Der kleine Straßenabschnitt auf dem Brückenspielplatz ist gleichzeitig Spielstraße und "Durchgangsstraße" für den Radverkehr. Eilige Radfahrer und Lieferdienste rasen auf ihren E-Bikes mit hohem Tempo durch die Brückenstraße über den Spielplatz, auf dem kleine Kinder spielen. Nun wurde die geplante Umgestaltung dieses Bereichs verschoben. Dies vorrausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, kurzfristig auf dem Brückenspielplatz folgende Maßnahme zur Sicherheit der Kinder umzusetzen: An den Einfahrten zum Spielplatz sind Schranken, Schwellen und optische Barrieren wie Blumenkübel und Piktogramme zu installieren, sodass Fahrradfahrende im Bereich des Spielplatzes ihre Geschwindigkeit drosseln. Begründung: Der Weg über dem Brückenspielplatz ist als Fahrradstraße gekennzeichnet und beschildert. Dabei ist eine Spielstraße auf dem Platz, die von vielen Kindern gerne genutzt wird: Kleine Kinder fahren auf ihren Rädchen, die älteren spielen Basketball. Manche sitzen einfach nur auf der Straße und malen mit Kreide bunte Bilder. Diese Straße ist für viele Familien mit Kindern im dicht besiedelten Stadtteil Sachsenhausen-Nord einer der wenigen Orte, wo Kinder in einem größeren Gebiet sich draußen frei bewegen und spielen können. Die Beschilderung des Brückenspielplatzes ist völlig widersprüchlich: Einerseits ist es der Radweg Richtung Langen und Südbahnhof, andererseits ist es eine Spielstraße, und die Radfahrer sollen absteigen. Diese beiden Schilder stehen in unmittelbarer Nähe voneinander. Dies hat zur Folge, dass es immer wieder zu Konflikten und gefährlichen Situationen auf dem Platz kommt. Zudem sind Radfahrer mit immer höheren Geschwindigkeiten unterwegs. Dieser Missstand ist nicht zu verantworten und sollte schnellstmöglich behoben werden. Bei einer gemeinsamen Begehung mit dem Grünflächenamt im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gab es dazu bereits viel Ideen. Die Sicherheit der Kinder auf dem Platz ist ein Thema, das viele bewegt. Die Umgestaltung des Spielplatzes ist überraschend verschoben worden, an der Gefahrensituation hat sich nichts geändert. Mit überschaubaren Maßnahmen sollte die Stadt daher kurzfristig für die Sicherheit der Kinder auf dem Platz sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2101 Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7204 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Platzbenennung in der City West - Gisela Eckhardt
Antrag vom 07.05.2024, OF 908/2 Betreff: Platzbenennung in der City West - Gisela Eckhardt Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, den Platz Ohmstraße 63 & 65 bzw. Voltastraße 80 & 82 "Gisela-Eckhardt-Platz" zu benennen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten in Abstimmung mit dem Ortsbeirat und dem Physikalischen Verein eine würdige Einweihungszeremonie vorzubereiten. Sollten hierfür Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget nötig sein, dient es zur Kenntnis, dass der Ortbeirat sich in angemessenem Rahmen hieran beteiligen wird. In diesem Fall wird der Magistrat um eine Kostenaufstellung gebeten, damit der Ortsbeirat eine entsprechende OIB beschließen kann. Es dient zur Kenntnis, dass sich der Physikalische Verein in der Sitzung des Ortsbeirates am 22. April 2024 ausdrücklich für eine Benennung einer der beiden bisher unbenannten Stadtplätze in der City West nach Gisela Eckhardt ausgesprochen hat. Begründung: Der Platz ist bisher unbenannt. Die Straßen- und Platzbenennungen in der City West orientieren sich sehr stark an Physikern (sic!), sowohl deutschen als auch internationalen. Frauen sind hier bisher deutlich unterrepräsentiert - bisher einzig durch die Lise-Meitner-Straße. Weitere Platz- und Straßenbenennungen sollten dem entgegenwirken. Dass es deutlich mehr Männer als Frauen gibt, die durch ihre wissenschaftlichen Erfolge Berühmtheit erlangen, ist der Rolle geschuldet, die Frauen vielfach in der Vergangenheit in Familie und Gesellschaft einnehmen mussten. Eine der wenigen, die trotz dieser gesellschaftlichen Hindernisse dennoch wissenschaftliche Erfolge und Berühmtheit erlangen konnte, ist Gisela Eckhardt (1926 - 2020). Sie wurde in Frankfurt geboren, studierte hier Physik und promovierte auch in Frankfurt, was ihr jedoch durch ihren Doktorvater erschwert wurde. Auch anschließend in den USA erfuhr sie zunächst Benachteiligungen im Hinblick auf Entlohnung und Anerkennung ihrer Leistungen, trotz Forschungserfolgen. 1962 war sie schließlich maßgeblich an der Entwicklung des ersten Raman-Lasers beteiligt. Bei diesem Lasertypus kann, im Gegensatz zu anderen Lasertypen, die Wellenlänge des ausgesendeten Lichts variiert werden, was neue Anwendungsbereiche ermöglichte. Trotz ihrer negativen Erfahrungen in Frankfurt während der Promotion unterstützte Gisela Eckhardt in ihrem Testament den Physikalischen Verein sehr großzügig. Ausschnitt mit den beiden bisher unbenannten Plätzen (Quelle: www.openstreetmaps.org, eigene Bearbeitung) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.02.2024, OF 852/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 6 Die Vorlagen OF 908/2 und 909/2 werden zu gemeinsamen Anträgen von GRÜNE, CDU, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Initiative OI 54 2024 Initiative OI 55 2024 1. Die Vorlage OF 852/2 wird durch die Annahme der Vorlagen OF 908/2 und OF 909/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 908/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 909/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 910/2 wird durch die Annahme der Vorlagen OF 908/2 und OF 909/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 Linke (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme
Platzbenennung in der City West - Karl Schwarzschild
Antrag vom 07.05.2024, OF 909/2 Betreff: Platzbenennung in der City West - Karl Schwarzschild Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, den Platz Ohmstraße 55 & 57 bzw. Voltastraße 72 & 74 "Karl-Schwarzschild-Platz" zu benennen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, in Abstimmung mit dem Ortsbeirat und dem Physikalischen Verein eine würdige Einweihungszeremonie vorzubereiten. Sollten hierfür Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget nötig sein, dient es zur Kenntnis, dass der Ortbeirat sich in angemessenem Rahmen hieran beteiligen wird. In diesem Fall wird der Magistrat um eine Kostenaufstellung gebeten, damit der Ortsbeirat eine entsprechende OIB beschließen kann. Es dient zur Kenntnis, dass sich der Physikalische Verein in der Sitzung des Ortsbeirates am 22. April 2024 ausdrücklich für eine Benennung einer der beiden bisher unbenannten Stadtplätze in der City West nach Karl Schwarzschild ausgesprochen hat. Begründung: Der Platz ist bisher unbenannt. Karl Schwarzschild (1873 - 1916) wurde als Sohn einer jüdischen Familie in Frankfurt geboren und hat so wesentliche theoretische wie experimentelle Beiträge zur Astronomie geleistet, dass er als Wegbereiter der modernen Astrophysik gilt. So wird der Ereignishorizont eines kugelförmigen schwarzen Loches, der Radius, ab dem selbst Licht nicht mehr aus diesem schwarzen Loch entweichen kann und der damit die Grenze beschreibt, jenseits der Ereignisse für Beobachter außerhalb des schwarzen Loches nicht mehr sichtbar sind, als Schwarzschild-Radius bezeichnet. Der Physikalische Verein steht mit Nachkommen Karl Schwarzschilds in Großbritannien in Kontakt und ist bestrebt diese für eine Einweihungszeremonie zu gewinnen. Ausschnitt mit den beiden bisher unbenannten Plätzen (Quelle: www.openstreetmaps.org, eigene Bearbeitung) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.02.2024, OF 852/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 6 Die Vorlagen OF 908/2 und 909/2 werden zu gemeinsamen Anträgen von GRÜNE, CDU, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Initiative OI 54 2024 Initiative OI 55 2024 1. Die Vorlage OF 852/2 wird durch die Annahme der Vorlagen OF 908/2 und OF 909/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 908/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 909/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 910/2 wird durch die Annahme der Vorlagen OF 908/2 und OF 909/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 Linke (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme
Umbau der Straßenbahnhaltestelle „Hauptbahnhof“ - Chance für umfassende Verkehrsberuhigung im Bahnhofsviertel
Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5395 entstanden aus Vorlage: OF 1216/1 vom 09.04.2024 Betreff: Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" - Chance für umfassende Verkehrsberuhigung im Bahnhofsviertel Vorgang: M 17/24 Der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zum viergleisigen Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" und die damit verbundene Verbesserung der Verkehrssituation für zu Fuß Gehende, Fahrradfahrende und ÖPNV-Nutzende. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die sich mit dem Ausbau bietenden verkehrlichen und städtebaulichen Spielräume zu nutzen und die Verkehrsführung im Bahnhofsviertel zwischen Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof so umzugestalten, dass motorisierter Durchgangsverkehr im benannten Bereich unmöglich wird. Dabei soll die Zufahrt zu allen Gebäuden selbstverständlich gewährleistet bleiben. Nicht mehr benötigte Verkehrsflächen sollen konsequent entsiegelt und begrünt werden. Begründung: Für den motorisierten Durchgangsverkehr stehen um das Bahnhofsviertel herum die Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof/Ecke Düsseldorfer Straße zur Verfügung. Die Straßen im benannten Viereck sind für Menschen, deren Wege dort beginnen oder enden, weiterhin wichtig, nicht jedoch für den Durchgangsverkehr. Weniger Verkehr bedeutet weniger Lärm, weniger Umweltbelastung und mehr Lebensqualität für alle. Frankfurt sollte die Chance nutzen, die sich durch die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes ergibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.03.2024, M 17 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1816 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Fußwegeverbindung vom Wohnquartier „Schönhofviertel“ zum Westbahnhof
Antrag vom 05.04.2024, OF 398/7 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Fußwegeverbindung vom Wohnquartier "Schönhofviertel" zum Westbahnhof Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: 1. In den Haushalt 2024/2025 werden ausreichend Planungsmittel für eine direkte Fußwegeverbindung zwischen dem neuen Wohnquartier "Schönhofviertel" und dem Westbahnhof eingestellt. 2. Diese Planungen sind unabhängig von der Einführung einer Buslinie über die zukünftige Unterführung der Valentina-Archipowa-Straße. Begründung: Weite Teile des neuen Wohnquartiers "Schönhof" sind bald bezugsfertig. Weiterhin nicht in Sicht ist aber eine direkte Fußwegeverbindung zum Westbahnhof. Bisher heißt es dazu z.B. in der ST 2118/21 lediglich: "Eine ergänzende Gleisquerung für den Fuß- und Radverkehr in der Verlängerung der Kasernenstraße würde die Erreichbarkeit des Bahnhofs West beziehungsweise der Solmsstraße verbessern. In der vorliegenden Entwurfsplanung gibt es dazu bislang keine Aussage. Der Magistrat unterstützt die Anregung nach einer verbesserten Anbindung des Westbahnhofs und wird in ämterübergreifender Abstimmung die Möglichkeiten eruieren. Eine konkrete Planung gibt es derzeit dazu nicht." Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 113 2024 Die Vorlage OF 398/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Hundekotbeutelspender für die City West
Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5281 entstanden aus Vorlage: OF 855/2 vom 22.02.2024 Betreff: Hundekotbeutelspender für die City West Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Spielplatzes/der Grünfläche (noch unbenannt) zwischen der Ohmstraße und der Voltastraße an einem geeigneten Ort einen Hundekotbeutelspender aufstellen zu lassen. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung von Anwohnenden, die auch die Patenschaft für den Hundekotbeutelspender übernehmen werden. Kontaktdaten sind über den Ortsvorsteher zu beziehen. Quelle: Openstreetmap Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1227 Aktenzeichen: 67-0
Gesetzeskonforme Umsetzung von Vergrämungsmaßnahmen
Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5275 entstanden aus Vorlage: OF 856/2 vom 20.02.2024 Betreff: Gesetzeskonforme Umsetzung von Vergrämungsmaßnahmen Der Magistrat wird gebeten, die Deutsche Bahn auf ihre Pflichten hinzuweisen, bei Vergrämungsmaßnahmen gegen Tauben und andere Tiere die Stadt Frankfurt einzubinden und die bestehenden Gesetze zu beachten. Begründung: Am 02.02.2024 hatte die DB Netzvergrämungsmaßnahmen gegen Tauben in der Unterführung zwischen Voltastraße und Hamburger Allee vorgenommen. Dabei wurden zwölf Tiere eingeschlossen und wären verhungert, wären sie nicht rechtzeitig befreit worden. Die Maßnahmen wurden ohne Einbindung der Stadt Frankfurt durchgeführt. Eine solche Einbindung hätte geschehen müssen, da es sich um Baumaterialien der Stadt Frankfurt und Arbeiten im öffentlichen Raum handelt. Eine Mahnung seitens des Magistrats soll sicherstellen, dass sich derartige Verstöße nicht wiederholen und Tierleid verhindert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1650 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 23-20
Niddastraße/Ecke Düsseldorfer Straße: Entwässerung gewährleisten, Abflüsse instand setzen
Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5222 entstanden aus Vorlage: OF 1163/1 vom 13.02.2024 Betreff: Niddastraße/Ecke Düsseldorfer Straße: Entwässerung gewährleisten, Abflüsse instand setzen Der Magistrat wird gebeten, die Entwässerung auf der Niddastraße/ Ecke Düsseldorfer Straße auf Höhe der ehemaligen Sparkassenfiliale instand setzen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, dass in Zukunft dort das Regenwasser ordentlich abfließen kann und es nicht zur Bildung großer Wasserlachen kommt. Begründung: Nach starken Regenfällen kommt es regelmäßig vor, dass sich auf der Niddastraße/Ecke Düsseldorfer Straße auf Höhe der ehemaligen Sparkassenfiliale eine große Wasserlache bildet. Der dort stark frequentierte Zebrastreifen ist dann nur noch in Teilen nutzbar. Im Winter könnte das stehende Wasser sogar noch gefrieren und dann zu einer Gefahrenstelle werden. Es ist also dringend geboten, dass dort eine Lösung gefunden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1285 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Platzbenennung in der City West
Antrag vom 25.02.2024, OF 852/2 Betreff: Platzbenennung in der City West Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die beiden bisher unbenannten Plätze in der City West zwischen Ohmstraße und Voltastraße und westlich bzw. östlich des Celsiusplatzes (siehe Anlage) werden nach zwei Physiker*innen benannt. Dabei soll mindestens einer der beiden Plätze nach einer Physikerin benannt werden. Der Ortsbeirat schlägt die folgenden Persönlichkeiten als Namensgeber*innen für in Rede stehenden Stadtplätze vor (die endgültige Diskussion, Priorisierung, Entscheidung und Zuordnung erfolgen in einer Ortsbeiratssitzung): - Gisela Eckhardt - Caroline Herschel - Karl Schwarzschild Es dient zur Kenntnis, dass die gegebenen Vorschläge mit dem Physikalischen Verein vordiskutiert wurden. Dieser wird in der Ortsbeiratssitzung am 22.04.2024 die bisherigen Vorschläge aus Sicht des Vereins in die Diskussion einbringen. Begründung: Beide Plätze sind bisher unbenannt. Die Straßen- und Platzbenennungen in der City West orientieren sich sehr stark an Physikern (sic!), sowohl deutschen als auch internationalen. Frauen sind hier bisher deutlich unterrepräsentiert - bisher einzig durch die Lise-Meitner-Straße. Weitere Platz- und Straßenbenennungen sollten dem entgegenwirken. Dass es deutlich mehr Männer als Frauen gibt, die durch ihre wissenschaftlichen Erfolge Berühmtheit erlangen, ist der Rolle geschuldet, die Frauen vielfach in der Vergangenheit in Familie und Gesellschaft einnehmen mussten. Entsprechend enthält diese Vorschlagsliste auch nur einen Mann. Karl Schwarzschild (1873 - 1916): Schwarzschild wurde als Sohn einer jüdischen Familie in Frankfurt geboren und hat derart wesentliche theoretische wie experimentelle Beiträge zur Astronomie geleistet, dass er als Wegbereiter der modernen Astrophysik gilt. So wird der Ereignishorizont eines kugelförmigen schwarzen Loches, der Radius ab dem selbst Licht nicht mehr aus diesem schwarzen Loch entweichen kann und der damit die Grenze beschreibt, jenseits der Ereignisse für Beobachter außerhalb des schwarzen Loches nicht mehr sichtbar sind, als Schwarzschild-Radius bezeichnet. Der Physikalische Verein steht mit Nachkommen Karl Schwarzschilds in Großbritannien in Kontakt. Gisela Eckhardt (1926 - 2020): Eckhardt wurde ebenfalls in Frankfurt geboren und studierte hier Physik und promovierte auch in Frankfurt, was ihr jedoch durch ihren Doktorvater erschwert wurde. Auch anschließend in den USA erfuhr sie zunächst Benachteiligungen im Hinblick auf Entlohnung und Anerkennung ihrer Leistungen, trotz Forschungserfolgen. 1962 war sie schließlich maßgeblich an der Entwicklung des ersten Raman-Lasers beteiligt. Bei diesem Lasertypus kann, im Gegensatz zu anderen Lasertypen, die Wellenlänge des ausgesendeten Lichts variiert werden, was neue Anwendungsbereiche ermöglichte. Trotz ihrer negativen Erfahrungen in Frankfurt während der Promotion unterstützte Gisela Eckhardt in ihrem Testament die Goethe-Universität durch Einrichtung einer Professur sehr großzügig. Die Förderung von Frauen in der Physik war Gisela Eckhardt ein wichtiges Anliegen. Caroline Herschel (1750 - 1848): Herschel ist in Hannover und nicht in Frankfurt geboren - wie andere Namensgeber*innen für Straßen und Plätze der City West auch. Trotz der Möglichkeit einer Karriere als Konzertsängerin, wendete sie sich in der Unterstützung ihren Bruders Wilhelm einer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Astronomie zu. Sie galt zu Lebzeiten lange als "nur" Assistentin ihres Bruders Wilhelm. Erst später wurde sie für ihre zahlreichen Entdeckungen von Sternen und Berechnungen anerkannt. So fügte sie 1797 dem damals maßgeblichen Sternenkatalog der englischen Royal Society, dem Flamsteeds Atlas, einen Ergänzungskatalog mit 561 neuen Sternen und diversen Korrekturen des bestehenden Katalogs hinzu. Darüber hinaus entdeckte sie eine Vielzahl von Kometen, Sternenhaufen und Sternnebel. Ihr Werdegang verweist eindrucksvoll auf die Hindernisse, die Frauen auf ihrem Weg zu Anerkennung im wissenschaftlichen Bereich erfuhren und noch immer erfahren. Anlage: (Quelle: www.openstreetmaps.org (eigene Bearbeitung), Ausschnitt mit den beiden bisher unbenannten Plätzen) Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.05.2024, OF 908/2 Antrag vom 07.05.2024, OF 909/2 Antrag vom 12.05.2024, OF 910/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 852/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 852/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 6 Die Vorlagen OF 908/2 und 909/2 werden zu gemeinsamen Anträgen von GRÜNE, CDU, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Initiative OI 54 2024 Initiative OI 55 2024 1. Die Vorlage OF 852/2 wird durch die Annahme der Vorlagen OF 908/2 und OF 909/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 908/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 909/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 910/2 wird durch die Annahme der Vorlagen OF 908/2 und OF 909/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 Linke (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme
Solaranlage auf dem Parkhaus AltSachsenhausen
Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5178 entstanden aus Vorlage: OF 1002/5 vom 09.02.2024 Betreff: Solaranlage auf dem Parkhaus Alt-Sachsenhausen Vorgang: OM 4663/23 OBR 5; ST 5/24 Der Magistrat wird gebeten, in Ergänzung zur Stellungnahme vom 08.01.2024, ST 5, eine Planung zu entwickeln, die es ermöglicht, auf dem Dach des Parkhauses Alt-Sachsenhausen in der Walter-Kolb-Straße eine aufgeständerte Solaranlage als Überdachung der Park- und Wegeflächen zu installieren. Es sollen keine Parkplätze entfallen. Baurechtliche Vorgaben und Brandschutz sind zu berücksichtigen. Ziel soll sein, die energetische Nutzung und Ladeinfrastruktur für E-Autos zu verbessern und die Netzbelastung zu verringern. Eine Orientierung ist z. B. am von der Messe Frankfurt GmbH betriebenen Messeparkhaus Rebstock, Am Römerhof 1, möglich. Begründung: Die in der Stellungnahme ST 5 zugesagte Solaranlage auf der Zufahrtsspindel des Parkhauses Alt-Sachsenhausen nutzt zunächst nur einen kleinen Teil der vorhandenen Dachfläche. Ziel des Ortsbeirats ist es, eine Solaranlage auf dem Parkhaus Alt-Sachsenhausen zu installieren, die möglichst viel vorhandene Dachfläche auf dem Parkhaus nutzt. Dies wäre ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll, weil der erzeugte Strom von dort sowohl zur Ladung von E-Autos im Parkhaus als auch zur Deckung des regulären Strombedarfs im angrenzenden Stadtgebiet verwendet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4663 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 5 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1228 Aktenzeichen: 61-0
Auftragsrückstände ausführen
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 5022 entstanden aus Vorlage: OF 815/2 vom 29.12.2023 Betreff: Auftragsrückstände ausführen Der Magistrat wird gebeten, 1. dafür Sorge zu tragen, dass die unten aufgeführten Stellungnahmen zu den genannten Anregungen vordringlich ausgeführt werden und dem Ortsbeirat über deren Werdegang berichtet wird; 2. die ausführende Verwaltungsebene, wie z. B. zuständige Dezernate und ausführende Bauhöfe, zukünftig angewiesen wird, bei einer Zeitüberschreitung der geplanten Ausführung, den Ortsbeirat durch eine aktualisierte Stellungnahme über die Verzögerung zu informieren. OM Datum Sitzung ST Datum ST Ausführung geplant Ort 463 05.07.2021 2115 29.11.2021 Wird entsprochen, wann? Große Seestraße und Kurfürstenstraße 813 13.09.2021 229 31.01.2022 Quartal 2 2022 Markgrafenstraße 1615 14.02.2022 132 13.01.2023 Nicht genannt Hersfelder Straße und Schönhofstraße 1614 14.02.2022 1300 03.06.2022 Quartal 4 2022 Diemelstraße 2255 30.05.2022 847 03.04.2023 Quartal 2 2023 Salvador-Allende-Straße 2256 30.05.2022 2092 16.09.2022 Wird entsprochen, wann? Kuhwaldstraße/Ohmstraße/ Kreuznacher Straße 2737 12.09.2022 43 09.01.2023 Quartal 2/3 2023 Wurmbachstraße/Am Weingarten 2740 12.09.2022 44 09.01.2023 Quartal 2/3 2023 Grempstraße und Metzstraße 2939 10.10.2022 329 27.01.2023 Quartal 2 2023 Große Seestraße 3720 20.03.2023 1487 10.07.2023 Quartal 3/4 2023 Knotenpunkt Siesmayerstraße/ Bockenheimer Landstraße Begründung: Es ist nicht immer leicht, den Werdegang einer Ortsbeiratsanregung bis zur Stellungnahme und deren Ausführung zu verfolgen, das musste ein Ortsbeiratsmitglied bei einer zufälligen Recherche in PARLIS zu einigen Anträgen feststellen. Am Beispiel der oben aufgeführten Anregungen an den Magistrat (OM) und der dazu gehörenden Stellungnahmen sind Stand Ende Dezember 2023 bislang keine Informationen bekannt, ob die in der Stellungnahme genannten Arbeiten ausgeführt wurden. Die ältesten Anregungen der Liste stammen aus dem Jahr 2021. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1085 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5693 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-0
Attraktivität der Buslinie 64 erhöhen
Antrag vom 07.01.2024, OF 821/2 Betreff: Attraktivität der Buslinie 64 erhöhen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge in Zusammenarbeit mit den städtischen Verkehrsbetrieben prüfen und berichten, ob es möglich ist, die Buslinie 64 über den Baseler Platz hinaus zu verlängern über Museumsufer - Schulstraße - Elisabethenstraße bis zum Lokalbahnhof, womit das Museumsufer ebenso wie das Krankenhaus Sachsenhausen endlich einen akzeptablen ÖPNV-Anschluß bekämen, der auch für alte und gehbehinderte Menschen außerordentlich vorteilhaft wäre. Begründung: Das Museumsufer und das Krankenhaus Sachsenhausen sind aus den Stadtteilen nördlich des Mains extrem schlecht mit dem ÖPNV erreichbar, insbesondere für Menschen, die gehbehindert sind oder sich auch altersbedingt mit weiten Fußwegen schwer tun. Die Wege von der U-Bahn-Station Schweizer Platz und den Tramhaltestellen Schweizer/Gartenstraße, Otto-Hahn-Platz und Stresemannallee sind von allen Museen am Schaumainkai nur über längere Fußwege zu erreichen. Dies gilt verstärkt bei schlechtem Wetter. Da der 64er auch den Hauptbahnhof anfährt, wäre er auch die Verbindung der Wahl für auswärtige Museumsbesucher, die dort mit der S-Bahn ankommen. Zusätzlicher Vorteil der verlängerten Linie wäre ein direkter Anschluß an den Universitätscampus Westend für Studenten, Lehr- und Hilfskräfte, die in Sachsenhausen wohnen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 821/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 821/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Kontrolle der Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung im nördlichen Teil der Brückenstraße zwischen Diesterwegplatz und Textorstraße
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4729 entstanden aus Vorlage: OF 952/5 vom 23.10.2023 Betreff: Kontrolle der Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung im nördlichen Teil der Brückenstraße zwischen Diesterwegplatz und Textorstraße Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeitskontrollen im nördlichen Teil der Brückenstraße zwischen Diesterwegplatz und Textorstraße zu intensivieren. Begründung: Im genannten Bereich wird die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h von Autofahrern - teilweise deutlich - überschritten. In letzter Zeit sind wiederkehrend "Raser" auf dem o. g. Straßenabschnitt mit Abfahrt auf die Textorstraße in Richtung Darmstädter Landstraße festzustellen. Hierbei wird immer wieder stark auf deutlich über 50 km/h beschleunigt, was ebenfalls von lauten Motorengeräuschen begleitet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 544 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Unterstützung der Ausstellung Bembelicious
Antrag vom 22.11.2023, OF 976/5 Betreff: Unterstützung der Ausstellung Bembelicious Der Magistrat wird gebeten, einen einmaligen Zuschuss zu gewähren für die Ausstellung Bembelicious im Brückenviertel. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro. Begründung: Dieses Projekt dient einerseits dazu, lokale kreative Schaffende und Handwerker zu unterstützen, anderseits die Popularität des Bembels, als Frankfurter und Hessisches Wahrzeichen, zu stärken. Dieses Projekt weckt insbesondere das Interesse an der Apfelweinkultur, Kunst und Handwerk zugleich und soll mit ihrem Leuchtturmcharakter die Kooperationen in den Stadtteilen stärken, Stadtteile für Frankfurter und Touristen interessanter und begehrenswerter machen und somit auch die Stadtteile beleben. Diese Projekt zeigt, wie außergewöhnlich und innovativ eine Kooperation zwischen zwei völlig unterschiedlichen inhabergeführten Einzelhandelsbetrieben aussehen kann und auch andere dafür ermutigen, neue ungewöhnliche Wege zu gehen, um für alle Beteiligten fruchtbare Kooperationen zu schaffen die bis in das Viertel hineinstahlen. Der Zuschuss wird vom Gewerbeverein Brückenstraße verwaltet. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 55 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 261 2023 Die Vorlage OF 976/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ideen
Beschilderung „Wilde Müllablagerung verboten“
In der Kleinen Brückenstraße wird jede Woche hinter den Fahrradstellplätzen Müll abgelagert, anstelle ihn einfach zum Wertstoffhof zu fahren. Ich denke, wenn da ein Schild wäre, wäre die Hürde größer.
Reduzierter Gehsteig in der Ohmstraße
Es geht um die bauliche Behinderung der Nutzer des Gehsteigs in der Ohmstraße neben dem Umweltamt. Seit dessen Fassadenrenovierung wurde der an sich schon schmale Gehweg durch die Rankpflanzenhilfen halbiert. Zusätzlich sind exakt an diesen Stellen auch noch Fahhradbügel installiert. Und dies auch noch so, dass nur zum Gehweg in abgestellt werden kann, da zur Straße hin Parken mit zwei Reifen auf dem Gehweg erlaubt ist. Damit Autos nicht mehr Platz auf dem Gehsteig beanspruchen, sind entsprechend ebenfalls dort auch noch Poller installiert. Alles auf Kosten der Fußgänger, was bezüglich der Pflanzkübel an dieser Stelle eine vollständige Fehlplanung darstellt. In der Galvanistraße um die Ecke mag dies aufgrund des breiteren Gehweges und Parken nur auf der Straße funktionieren, in der Ohmstraße ist es aktive Behinderung von Fußgängern, mehr aber noch derer, die Kinderwagen, Rollator und Rollstuhl benutzen. Als Alternative die andere Straßenseite zu nutzen macht es bei auch schmalem Gehweg und auf diesem breiter parkenden Autos nicht einfacher. Somit besteht die Anregung, die Pflanzkübel zu entfernen oder wieder so schmal anzubringen, wie es vor der Fassadenrenovierung der Fall war. Fassadenbegrünung also bitte nicht zum Nachteil der Fußgänger planen.
Öffentliche E-Ladesäule Voltastraße / City-West
In der gesamten City-West (westliches Bockenheim) gibt es nicht eine öffentliche E-Ladesäule. Rund um die Voltastraße gibt es Parkraum der sich hierfür anbieten würde. Besitzer haben in diesem Bereich keine Möglichkeit ihr Fahrzeug zu laden.
SÜD-Archipel / Archipel SÜD
"Straßenraum-Aufwertung" für die Brückenstraße [zwischen Textorstraße & Diesterwegplatz] sowie für die Hedderichstraße [zwischen Diesterwegplatz & Bruchstraße] sowie für die seitlich des Bahnhofgebäudes verorteten "Grünflächen" am Diensterwegplatz. Intension: Straßenraum zu Lebensraum für Pflanzen, Tiere (Insekten & Vögel) & Menschen (ca. alle 6 - 10 Stellplätze ein Ah!-toll!) Baumanpflanzung zwecks Verschattung & Lebensraum & Stadtklima & Schadstoffminderung Städtebaulich die Fortführung des Grünzuges der unteren Brückenstraße [vom Main kommend über den Alten Friedhof und den Adlochplatz bis zum Diesterweg Platz] Neuordnung der Altkeider- und Altglas-Container, vorzugsweise als seitlich zum Straßenraum bodengleich versenkte sogenannte Unterflurbehälter. Ich stelle mir für die o. g. Abschnitte folgendes vor: 6 plus X Elemente anstelle von Stellplätzen für den MIV [motorisierter Individual-Verkehr] bilden das Brücken-Hedderich-Straßen-Archipel bzw. das "Archipel SÜD" bestehend aus Chill-Ah!-toll! => Bank-Situation Baum-Ah!-toll! => Pflanz-Situation (Birkenhain, Haselnuss) Saat-Ah!-toll! => Anpflanz-Situation z.B für Kindertagesstätte E-Bike-Ah!-toll! => E-Bike- & E-Transport-Bike-Lade-Situation (perspektivisch via Photovoltaik) Paket-Ah!-toll! => Delivery-Situation für Paktdienste temporär als Kleiderspende-Schrank Fitness-Ah!-toll! => Landschafts-Bogen (Brücken-Weg) Des Weiteren: Anpfanzung von dauerhaftem Baumbestand an der Nordseite der ehemaligen Straßenbahn-Depot-Gebäuden längs der Grundstückgrenze und Trottoir. Verkehrstrategie: Barrierefrei Gestaltung des Bus- und Tramhaltestellen am Südbahnhof, sowie der Haltestellen Brücken-/Textorstraße und Textorstraße. Sperrung der südlichen Brückenstraße für Nicht-Anlieger-Individual-Verkehr. Ableitung des Individualverkehrs der Hedderichstraße von Schweizer Straße über Hedderichstraße in Richtung Darmstädter Landstraße. Hedderichstraße als Einbahnstraße in Richtung Osten. Textorstraße als Einbahnstraße in Richtung Westen.
Starkregenschutz für Alt-Sachsenhausen
am Donnerstag den 3.6. wie am Samstag den 5.6. war besonders Alt-Sachsenhausen vom Starkregen besonders betroffen. Sämtliche Keller entlang der Großen Rittergasse und der Paradiesgasse sind voll gelaufen; hoher Sachschaden ist entstanden. Das ist nicht das erste Mal. Regelmäßig sind wir hier von den Starkregenereignissen besonders betroffen. Ich habe im Namen der Anwohner und besonders der Wirte die Stadt schon mehrfach darauf hingewiesen, jedoch nie eine Antwort erhalten. Offenbach hat es vorgemacht, wie man das Thema löst. Es ist erforderlich einen Überlauf direkt zum Main zu schaffen und der ist hier nicht weit. Das Regenwasser ergießt sich entlang der Paradiesgasse Richtung Main der Straßendamm am Deutschherrenufer verhindert den Fluss in den Fluss; Der Rückstau nicht nur in der Kanalisation, sondern auch im Grundwasser drückt in die Keller. Offensichtlich ist das Kanalsystem in der Paradiesgasse und der Großen Rittergasse zu klein bemessen. Es wird vorhergesagt, dass diese Ereignisse zukünftig häufig eintreten werden. Wir fordern, dass grundsätzliche Überlegungen von der Stadt angestellt werden und sind bereit diese mit unseren Erfahrungen zu unterstützen. Die Starkregenfälle sind kein Jahrhundertereignis, daher müssen Lösungen gefunden werden Übrigens berichten Anwohner, dass die Ratten aus Ihren Löchern vertrieben und zahlreich auf der Paradiesgasse gesehen wurden. Das ist ein anderes Thema, ich wollte es nicht unerwähnt lassen.
Straßenreinigung Elisabethenstraße
Morgendliche Straßenreinigung der Elisabethenstraße von den Resten der Partynächte (Glassplitter auf Radwegen)
Fehlender Radweg zwischen Platz der Republik und Mainbrücke
Zwischen der Messe und dem Main (Friedensbrücke) verläuft die folgende direkte Strecke: Friedrich-Ebert-Anlage >> Düsseldorfer Straße >> Am Hauptbahnhof >> Baseler Straße Dabei gibt es entlang dieser gesamten Strecke nur auf der Friedrich-Ebert einen Fahrradweg auf beiden Seiten (siehe grüne Markierung auf dem Bild). Auf den anderen drei Teilen der Strecke gibt es gar keinen und man muss als Fahrradfahrer auf die Spuren der Autofahrer ausweichen (siehe rote Markierung auf dem Bild). In diesem Abschnitt werden von den Autofahrern viele Spurwechsel vorgenommen und es ist somit ein extrem gefährlicher Bereich für Radfahrer. Es gibt jedoch keine Alternative. Eine besonders gefährliche Stelle ist hierbei Folgende: Von der Messe her kommend endet der Fahrradweg relativ am Anfang der Düsseldorfer Strasse in der Höhe der Niddastraße abrupt und man befindet sich direkt auf einer Spur für rechtsabbiegende Autofahrer. Hier herrscht besonders akuter Handlungsbedarf. Ich finde die Frankfurter haben rund um den Bahnhof definitiv einen vernünftigen und sicheren Fahrradweg verdient.
Radverkehr Alte Brücke
Es ist dringend eine Linksabbiegerzone für Fahrradfahrer an der Ampel der Alten Brücke stadtauswärts zum Abbiegen in die Elisabethenstraße erfolderlich. Das Risiko, vom Fahrradweg aus über die Geradeausspur nach links wechseln zu müssen ist zu groß. Ich erlebe das jeden Morgen. Bitte handeln sie schnell!
(Temporäre) Fahrradspuren für mehr Social Distancing
Bogotá und Berlin machen es vor: In Zeiten von Corona ist es wichtig, den Menschen die Möglichkeit zu geben, sich in sicherem Abstand voneinander fortzubewegen. Eine kostengünstige und sehr schnell umsetzbare Maßnahme ist die Umwidmung von Autospuren in Fahrradspuren auf mehrspurigen Hauptstraßen. In den letzten Wochen hat der motorisierte Individualverkehr in Frankfurt stark abgenommen, der Platz auf den Straßen wird also nicht für Autos benötigt. Der Radverkehr dagegen hat zugenommen, auch, weil Menschen nicht eng gedrängt im ÖPNV unterwegs sein wollen. Der Straßenraum könnte also umgewidmet werden, um dem vermehrten Bedarf gerecht zu werden und damit auch Rad Fahrende ausreichend Platz voneinander halten können. Besonders geeignet dazu sind folgende Straßen: Reuterweg/Berliner Straße, Eschersheimer Landstraße, Friedberger Landstraße, Ludwig-Landmann-Straße, Miquelallee, Adickesallee, Hanauer Landstraße, Mainzer Landstraße ab Platz der Republik Richtung Oper, Düsseldorfer Straße/Baseler Platz/Friedensbrücke. Beispiele aus anderen Städten: - Bogotá: https://www.smartcitiesworld.net/news/news/bogota-expands-bike-lanes-overnight-to-curb-coronavirus-spread-5127 - Berlin: https://twitter.com/SenUVKBerlin/status/1242859043716202498?s=20 - New York: https://nyc.streetsblog.org/2020/03/20/breaking-mayor-announces-emergency-bike-lanes-for-smith-street-second-ave-gap/
Fahrradrille in der Unterführung am Westbahnhof
Die Unterführung am Westbahnhof wird nicht nur von Fahrgästen benutzt, sondern von zahlreichen Fußgängern auch als Durchgang aus dem Gebiet Voltastraße in Richtung Kurfürstenplatz. Für viele Start-Ziel-Relationen ist dies der kürzeste Weg, die Bahnstrecke zu überqueren. Häufig sieht man auch Radfahrer, die ihr Fahrrad die Treppe hinunter tragen, durch die Unterführung schieben und wieder hinauftragen. Am schönsten wäre natürlich ein separater, befahrbarer Fahrradtunnel. Dass das nicht kurzfristig realisierbar ist, ist leicht einzusehen. Eine Fahrradrille an beiden Treppen ist hingegen eine kostengünstige Lösung, die für viele Bürger Bockenheims zu einer deutlichen Mobilitätsverbesserung im Nahbereich führen würde. Platzprobleme gibt es auf den Treppen auch nicht. So könnten Fahrradfahrer ihr Gefährt bequem die Rille hinunter und an der anderen Treppe wieder hinaufschieben.
Fahrbahnniveau in der Galvanistraße gleichmäßig erhöhen
Das Fahrbahnniveau in der Galvanistraße (Abschnitt zwischen der Solms- und Voltastraße) sollte gleichmäßig erhöht werden, damit Autos mit halber Breite auf dem Bürgersteig parken können.
Situation für Fahrradfahrer in der Voltastraße überdenken
In der Voltastraße sollte die Verkehrssituation fahrradfreundlicher gestaltet werden. Gerade in der Rushhour stellt diese Straße die Radfahrer vor große Probleme, wenn sie stadteinwärts fahren möchten.