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Meine Nachbarschaft: Elisabethenplatz

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Kofinanzierung eines öffentlichen Bücherschranks mit der Griechischen Gemeinde

01.02.2024 · Aktualisiert: 28.02.2024

Antrag vom 01.02.2024, OF 845/2 Betreff: Kofinanzierung eines öffentlichen Bücherschranks mit der Griechischen Gemeinde Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur 50%igen Co-Finanzierung eines öffentlichen Bücherschranks mit der griechischen Gemeinde stellt der OBR 2 aus seinem Budget einen Betrag i.H.v. bis zu 4.000,- EUR bereit. Zur Abstimmung des genauen Aufstellungsortes wird ein gemeinsamer Termin mit Vertretern der griechischen Gemeinde, des Magistrats und des OBR 2 vorgeschlagen. Der Magistrat wird gebeten, hierzu auf den Ortsvorsteher OBR 2 zuzukommen, der gerne die weitere Termin-Koordination übernimmt. Begründung: Anregung und Anfrage der griechischen Gemeinde. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 287 2024 Die Vorlage OF 845/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wortlaut "eines Bücherschranks" der Wortlaut "in der Adalbertstraße/Ecke Homburger Landstraße" eingefügt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und BFF

Parteien: GRÜNE CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auftragsrückstände ausführen

22.01.2024 · Aktualisiert: 22.07.2024

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 5022 entstanden aus Vorlage: OF 815/2 vom 29.12.2023 Betreff: Auftragsrückstände ausführen Der Magistrat wird gebeten, 1. dafür Sorge zu tragen, dass die unten aufgeführten Stellungnahmen zu den genannten Anregungen vordringlich ausgeführt werden und dem Ortsbeirat über deren Werdegang berichtet wird; 2. die ausführende Verwaltungsebene, wie z. B. zuständige Dezernate und ausführende Bauhöfe, zukünftig angewiesen wird, bei einer Zeitüberschreitung der geplanten Ausführung, den Ortsbeirat durch eine aktualisierte Stellungnahme über die Verzögerung zu informieren. OM Datum Sitzung ST Datum ST Ausführung geplant Ort 463 05.07.2021 2115 29.11.2021 Wird entsprochen, wann? Große Seestraße und Kurfürstenstraße 813 13.09.2021 229 31.01.2022 Quartal 2 2022 Markgrafenstraße 1615 14.02.2022 132 13.01.2023 Nicht genannt Hersfelder Straße und Schönhofstraße 1614 14.02.2022 1300 03.06.2022 Quartal 4 2022 Diemelstraße 2255 30.05.2022 847 03.04.2023 Quartal 2 2023 Salvador-Allende-Straße 2256 30.05.2022 2092 16.09.2022 Wird entsprochen, wann? Kuhwaldstraße/Ohmstraße/ Kreuznacher Straße 2737 12.09.2022 43 09.01.2023 Quartal 2/3 2023 Wurmbachstraße/Am Weingarten 2740 12.09.2022 44 09.01.2023 Quartal 2/3 2023 Grempstraße und Metzstraße 2939 10.10.2022 329 27.01.2023 Quartal 2 2023 Große Seestraße 3720 20.03.2023 1487 10.07.2023 Quartal 3/4 2023 Knotenpunkt Siesmayerstraße/ Bockenheimer Landstraße Begründung: Es ist nicht immer leicht, den Werdegang einer Ortsbeiratsanregung bis zur Stellungnahme und deren Ausführung zu verfolgen, das musste ein Ortsbeiratsmitglied bei einer zufälligen Recherche in PARLIS zu einigen Anträgen feststellen. Am Beispiel der oben aufgeführten Anregungen an den Magistrat (OM) und der dazu gehörenden Stellungnahmen sind Stand Ende Dezember 2023 bislang keine Informationen bekannt, ob die in der Stellungnahme genannten Arbeiten ausgeführt wurden. Die ältesten Anregungen der Liste stammen aus dem Jahr 2021. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1085 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5693 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umlagerung Außenstelle der Georg-Büchner-Schule ab Sommer 2024/2025?!

22.01.2024 · Aktualisiert: 07.01.2025

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 5021 entstanden aus Vorlage: OF 841/2 vom 21.01.2024 Betreff: Umlagerung Außenstelle der Georg-Büchner-Schule ab Sommer 2024/2025?! Vorgang: OM 3294/22 OBR 2; ST 1533/23 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die zukünftige Planung der Grundschulsituation an der Georg-Büchner-Schule aussieht, vor dem Hintergrund der aktuell bekannt gewordenen baulichen Verzögerung der eigentlich geplanten Außenstelle in der Schloßstraße 29; 2. wie für Planungssicherheit und transparente Kommunikation mit der Georg-Büchner-Schule, den Schülerinnen und Schülern, den Eltern sowie dem Ortsbeirat 2 gesorgt werden kann; 3. darzulegen, wie die Raumengpässe an der Schule gelöst werden können, wenn es im Sommer 2024/2025 nicht zu einer Umlagerung kommt; 4. inwieweit, falls es zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Umlagerung in die Außenstelle Schloßstraße 29 kommt, die Schulwegsicherung von den Grundschülerinnen und Grundschülern der Georg-Büchner-Schule in die neue Außenstelle vorgesehen ist, sprich ein sicherer Schulweg für Grundschulkinder gewährleistet wird - insbesondere unter der Berücksichtigung, dass der Tunnel unter dem Westbahnhof durch die dortigen baulichen Maßnahmen geschlossen wird; 5. ob ein zwingender Bustransfer zwischen der Georg-Büchner-Schule und der Außenstelle morgens vor Schulbeginn, nach Schulschluss und idealerweise nach der Nachmittagsbetreuung (ESB) vorgesehen ist. Begründung: Es besteht dringender Informationsbedarf, da nach aktuellem Kenntnisstand ab Sommer 2024/2025 keine Räumlichkeiten für die gesamten Grundschülerinnen und Grundschüler in der Georg-Büchner-Schule zur Verfügung stehen. Die Georg-Büchner-Schule als integrierte Gesamtschule mit über 1.115 Schülerinnen und Schülern nimmt im Ortsbezirk eine tragende Rolle in der Kinder- und Jugendbildung und -förderung über alle gesellschaftlichen Schichten hinweg ein. Die dringend nötige und versprochene Renovierung des sanierungsbedürftigen Gebäudes lässt weiterhin auf sich warten. So ist wieder ein Sommer vergangen, in dem in den Klassenräumen unter dem Dach bereits am Vormittag über 30 Grad Raumtemperatur gemessen wurden. Zudem verschärft sich die Situation, da der Schule schlichtweg 2000 Quadratmeter Raumfläche fehlen (laut Stellungnahme vom 14.07.2023, ST 1533, hat die Planung der Sanierung/Renovierung noch nicht einmal begonnen). Mitte Dezember 2023 wurden die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern mit der Tatsache konfrontiert, dass ihre Grundschulkinder - jetzige Grundstufenjahrgänge zwei und drei - ab Sommer 2024 in einer Außenstelle in der Schloßstraße beschult werden. Die Außenstelle befindet sich nicht im Grundschulbezirk und der Schulweg ist für Grundschulkinder in aktueller Straßenverkehrssituation nicht zumutbar. In der dritten Kalenderwoche 2024 wurden die Beteiligten nun informiert, dass auch diese Planungen hinfällig sind, da die Grundschule in der Schloßstraße 29 zum Sommer 2024 durch bauliche Verzögerungen nicht fertiggestellt werden kann. Es besteht nun völlige Unklarheit, was mit den Schülerinnen und Schülern ab dem kommenden Schuljahr passiert und wie vor allem der bereits derzeitigen Raumnotsituation entgegengetreten wird. Wenn es zu einer Umlagerung in die Außenstelle kommt, müssen 100 Grundschulkinder - je nach Wohnort - mindestens neun Straßen (teilweise ohne Ampelschaltung) überqueren. Erschwerend kommt hinzu, dass der Westbahnhof-Tunnel wegen baulichen Maßnahmen gesperrt wird. Zeitpunkt und Dauer ungewiss. Viele besorgte Eltern haben sich an den Ortsbeirat gewandt, die sich über die unzureichende Kommunikation und den nicht mehr hinnehmbaren Zustand beschweren und eine dringende Klärung der Gesamtsituation fordern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3294 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1533 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1694 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-20

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Erhalt historischer Gebäude - Keine Erpressung durch Straftaten

20.12.2023 · Aktualisiert: 20.03.2024

Antrag vom 20.12.2023, OF 829/2 Betreff: Erhalt historischer Gebäude - Keine Erpressung durch Straftaten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, 1. bei der Entscheidung über den weiteren Umgang mit Liegenschaften, die derzeit ungenutzt sind, nicht diejenigen bezüglich einer weiteren Nutzung zu bevorzugen, die sich zuvor widerrechtlich Zugang zu den Gebäuden verschafft haben und diese besetzt haben; 2. keine öffentlichen Gebäude einzelnen Initiativen, sondern wenn dann tatsächlich der Allgemeinheit, zur Verfügung zu stellen und 3. dafür Sorge zu tragen, dass innerhalb von sechs Monaten nach Erwerb eines Gebäudes, Ablauf eines Mietverhältnisses oder eines anderen Umstands, der zum Leerstand eines öffentlichen Gebäudes führt, für dieses Gebäude eine Planung zur weiteren Nutzung und Umsetzung des entsprechenden Vorhabens erarbeitet wird. Über diese Planung ist u.a. der Ortsbeirat zu informieren, dies schließt die Information über Verzögerungen und die Gründe ein. Ist die Stadt Frankfurt nicht Eigentümerin einer leerstehenden Liegenschaft, sondern das Land Hessen, so geht der Magistrat regelmäßig auf das Land Hessen zu und holt die entsprechenden Informationen ein, auch darüber ist der Ortsbeirat zu informieren. Begründung: In jüngster Zeit kam es im Ortsbezirk 2 zu zwei Hausbesetzungen, die in der Öffentlichkeit berechtigter Weise für viel Aufsehen sorgten. Im Fall der Jordanstraße 3 hat der Magistrat, für den Ortsbeirat 2 aus nicht nachvollziehbaren Gründen, die Frist für eine Räumung verstreichen lassen. Im Fall der Dondorf Druckerei dauerte der Polizeieinsatz mehrere Tage an. Diese Ereignisse sind vermeidbar. Es fehlt hier an einer zügigen Planung und der Information des Ortsbeirats und der Öffentlichkeit. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 829/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 829/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Beratung) 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 829/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Jordanstraße 3 (ehemals Pielok) - Besetzung einstweilig dulden und Zwischennutzung für „Café Rabe“ ermöglichen

04.12.2023 · Aktualisiert: 12.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 04.12.2023, OM 4887 entstanden aus Vorlage: OF 806/2 vom 27.11.2023 Betreff: Jordanstraße 3 (ehemals Pielok) - Besetzung einstweilig dulden und Zwischennutzung für "Café Rabe" ermöglichen 1. Der Magistrat wird gebeten, die derzeitige Besetzung des Hauses in der Jordanstraße 3 in Bockenheim im Eigentum der Stadt Frankfurt einstweilig zu dulden und schnellstmöglich eine Prüfung durchzuführen und eine Instandsetzung der Räumlichkeit im Erdgeschoss nach sicherheitstechnischen Mindestanforderungen sowie Energie- und Wasseranschluss (wieder-)herzustellen, um damit eine einstweilige Nutzung durch die derzeitigen Besetzerinnen und Besetzer der Jordanstraße 3 in Bockenheim zu ermöglichen. 2. Sodann wird der Magistrat gebeten, wohlwollend Gespräche mit den derzeitigen Besetzerinnen und Besetzern über eine mittelfristige Zwischennutzung des Erdgeschosses der Jordanstraße 3 in Bockenheim auf Grundlage einer Nutzungsvereinbarung zu führen. - Infrage kommt - ggf. durch eine gemeinnützige Vereinsgründung der derzeitigen Besetzerinnen und Besetzer - eine Nutzung des Erdgeschosses als nichtkommerziellen Raum im Stadtteil für verschiedene Zwecke der sozialen Begegnung im Bockenheimer Stadtteil, z. B. als Café für Alle (Café Rabe), für Kindergruppen oder für Stadtteilgruppen. - Die Kosten für die derzeitigen Besetzerinnen und Besetzer sollen sich bis auf Weiteres - aufgrund des derzeit mangelhaften Sanierungsstands der Immobilie insgesamt - grundsätzlich auf eine Kostenumlage für Energie- und Wasserverbrauch beschränken. - Wünschenswert wäre überdies, wenn die weiteren Stockwerke mit entsprechenden Zwischennutzungsvereinbarungen für Wohnzwecke genutzt werden könnten. Diese Anregungen werden mit Bitte um eilige Behandlung durch den Magistrat nach der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte für Frankfurt beschlossen. 3. Der Magistrat wird ansonsten gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie er die Nutzung der Jordanstraße 3 in Bockenheim in Hinblick auf die für dieses Quartier geltende Milieuschutzsatzung, die seinerzeit die rechtliche Grundlage für Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts durch die Stadt Frankfurt war, langfristig sicherstellen möchte. Vorrangig wünscht der Ortsbeirat eine gemeinwohlorientierte Nutzung der Jordanstraße 3 in städtischer bzw. kommunalnaher Trägerschaft. Gleichwohl bittet der Ortsbeirat für den Fall, dass die Jordanstraße 3 reprivatisiert wird, Folgendes zu beachten: - Eine Reprivatisierung sollte durch Vergabe von Erbbaurechten nicht vor einer mittleren Frist (drei bis fünf Jahre) durchgeführt werden, um im Rahmen einer sinnvollen Zwischennutzung der Jordanstraße 3 den inneren Zweck der für Bockenheim geltenden Milieuschutzsatzung an dieser Stelle zu verwirklichen. - Bei der Vergabe von Erbbaurechten regt der Ortsbeirat zum gegebenen Zeitpunkt eine Konzeptvergabe an. Wobei in den jeweiligen Konzepten das Erdgeschoss zur gemeinnützigen Nutzung durch die Allgemeinheit allen offenstehen soll und die weiteren Stockwerke Wohnzwecken zu günstigen Mietpreisen ("bezahlbarer Wohnraum") dienen sollen. Begründung: Die Jordanstraße 3 in Bockenheim, das Haus der ehemaligen Gaststätte Pielok, wurde von der Stadt Frankfurt 2017 über ein Vorkaufsrecht erworben - damals mit dem Ziel, es als Wohnhaus wieder nutzbar zu machen. Passiert ist seit 2017 leider nichts und das Haus steht in großen Teilen leer und verwahrlost zunehmend. Dieser Umgang mit einer nun im Besitz der Kommune befindlichen Immobilie war und ist angesichts der Wohnungsknappheit und steigenden Mieten im Stadtteil ein Ärgernis ersten Ranges. In diesem Zusammenhang ist die Besetzung des Erdgeschosses der Jordanstraße 3 in Bockenheim seit dem 25. November 2023 durch die jungen Menschen zunächst eine Chance für einen Neuanfang für die Stadt Frankfurt im Sinne eines fairen Umgangs mit der von der Stadt für Bockenheim selbst beschlossenen Milieuschutzsatzung. Die jungen Menschen, die die Initiative ergriffen haben und die Jordanstraße 3 in Bockenheim besetzt haben, sind dem Ortsbeirat aus anderen Engagements im Stadtteil positiv bekannt. Sie haben dem Ortsbeirat am Abend der Ortsbeiratssitzung berichtet und sind bereit, zu gegebener Zeit ihr Zwischennutzungskonzept vorzustellen. Diese jungen Menschen haben das Vertrauen des Ortsbeirats sowie die Chance, eine Zwischennutzung der Jordanstraße 3 in Bockenheim zu entwickeln, verdient. Ein erstes gutes Zeichen für einen konstruktiven Dialog mit der Stadt Frankfurt im beschriebenen Sinne war das sofortige Gespräch nach Besetzung zwischen den derzeitigen Besetzerinnen und Besetzern und der zuständigen Baudezernentin Sylvia Weber am 26. November 2023 in der Jordanstraße 3. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 276 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60-10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Städtischen Wohnraum sanieren - preiswerte Mietwohnungen erhalten!

04.12.2023 · Aktualisiert: 10.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 04.12.2023, OM 4885 entstanden aus Vorlage: OF 780/2 vom 16.11.2023 Betreff: Städtischen Wohnraum sanieren - preiswerte Mietwohnungen erhalten! Der Magistrat wird gebeten, 1. darzulegen, wie genau er sich die Zukunft der im Rahmen des kommunalen Vorkaufsrechts erworbenen Gebäude im Gebiet der Milieuschutzsatzung vorstellt - hierbei interessiert insbesondere die Zukunft des Gebäudes Jordanstraße 3 (ehemals Pielok); 2. darzulegen, wie er insbesondere dafür sorgen will, dass in diesen Gebäuden, aber auch in anderen Gebäuden im Eigentum der Stadt, bezahlbarer Mietwohnraum gesichert wird; 3. darzulegen, wie er dafür eintritt, dass die im Vorkaufsrecht erworbenen Gebäude nicht erneut nach kurzer Haltefrist den ursprünglichen Kaufinteressierten angeboten werden müssen (die offenbar nicht zum Abschluss einer Abwendungsvereinbarung bereit waren); 4. darzulegen, welche der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften für eine Sanierung und (eventuelle) Übernahme der Gebäude herangezogen werden können; 5. darzulegen, ob die extra für die Vermittlung von verkaufsbedrohten Beständen gegründete GIMA Frankfurt (Genossenschaftliche Immobilienagentur) einbezogen werden kann, um z. B. das Haus Jordanstraße 3 in den Bestand der Träger der GIMA zu überführen; 6. falls Ziffer 5. nicht möglich ist - ob und wann mit der Gründung einer städtischen Liegenschaftsverwaltungsgesellschaft für Wohnraum im Bestand zu rechnen ist. Begründung: Der FAZ-Artikel "Stadt Frankfurt will leerstehende Wohnungen loswerden" vom 30. Oktober 2023 weist darauf hin, dass die Stadt Frankfurt nicht in die von ihr im Vorkaufsrecht erworbenen Immobilien investiert und dass die Absicht besteht, diese Immobilien nach spätestens fünf Jahren wieder dem freien Markt anzubieten (obwohl eine solche Haltefrist im Baugesetzbuch nicht erwähnt wird). Die im Erhaltungssatzungsgebiet (Milieuschutz) im Vorkaufsrecht erworbenen Häuser sind jedoch mit der Absicht erworben worden, in hochpreisigen innenstadtnahen Stadtteilen preiswerten Wohnraum zu erhalten. Das größte Problem sind die in den städtischen Wohnungen (ca. 1.000) zu verzeichnenden (u. a.) sanierungsbedingten Leerstände, die angesichts der Frankfurter Wohnungsnot dringend auch kurzfristig für Zwischenvermietungen (u. a. im Rahmen des Projekts Housing First) gegen Obdachlosigkeit instandgesetzt und freigegeben werden sollten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 662 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 23-21

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Immobilie in Jordanstraße 3 (ehemals Pielok) schnellstmöglich dem freien Wohnungsmarkt zur Verfügung stellen

04.12.2023 · Aktualisiert: 18.12.2023

Antrag vom 04.12.2023, OF 807/2 Betreff: Immobilie in Jordanstraße 3 (ehemals Pielok) schnellstmöglich dem freien Wohnungsmarkt zur Verfügung stellen Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. bis Ende Januar 2024 an den Ortsbeirat 2 zu berichten, weshalb der Magistrat keine Schritte unternommen hat, um die Immobilie in der Jordanstraße 3 (ehemals Pielok) seit der Ausübung des Vorkaufsrechts in 2017 zu sanieren und dem freien Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen; 2. bis Ende Januar 2024 dem Ortsbeirat 2 den Zeitplan mitzuteilen, um diese Immobilie zu sanieren; und 3. die Besetzung durch die Initiative zeitnah zu beenden, um insbesondere auch etwaige Haftungsansprüche gegen die Stadt aus der Nutzung der in schlechtem Zustand befindlichen Immobilie zu vermeiden. Begründung: Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass die Immobilie zunächst zu sanieren ist. Hierfür ist die eigenmächtige Besetzung durch eine Initiative seit dem letzten Wochenende im November 2023 hinderlich. Der Magistrat wird gebeten, diese zeitnah zu beenden, auch da die eigenmächtige Besetzung fremden Eigentums das Vertrauen in unsere Rechtsordnung und staatliche Strukturen schwächt und um etwaige Haftungsansprüche in dem sanierungsbedürftigen Haus von vornherein zu vermeiden (Ziff. 3). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OF 807/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Überblick über die von der Stadt via Vorkaufsrecht erworbenen Immobilien

04.12.2023 · Aktualisiert: 12.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 04.12.2023, OM 4884 entstanden aus Vorlage: OF 779/2 vom 19.11.2023 Betreff: Überblick über die von der Stadt via Vorkaufsrecht erworbenen Immobilien Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. welche Immobilien seitens der Stadt durch Nutzung des Vorkaufsrechts bislang im Ortsbezirk 2 erworben wurden (bitte auch Angabe des Erwerbsdatums); 2. durch wen diese Objekte aktuell verwaltet werden; 3. kurze Darstellung und Beschreibung der jeweiligen Objekte unter Angabe der Flächen für Wohnen und ggf. auch gewerbliche Nutzungen (z. B. Ladenlokal im EG); 4. wie die aktuelle Belegung bzw. Vermietungssituation in den einzelnen Objekten ist; 5. welche Sanierungsmaßnahmen (z. B. zur energetischen Sanierung) seit Erwerb durch die Stadt in den Objekten vorgenommen wurden; 6. ob es seit Erwerb der Objekte durch die Stadt Mieterhöhungen gegeben hat und wie hoch die jeweilige aktuelle Miete pro Quadratmeter in den Objekten ist (ggf. auch Durchschnittswerte); 7. ob es seitens der Stadt bereits weiterführende Überlegungen zur Nutzung und Verwaltung der Objekte gibt (z. B. durch Übertragung der Immobilienverwaltung auf die KEG). Begründung: Es handelt sich um Presseberichterstattung zum schlechten Zustand der von der Stadt erworbenen Immobilie in der Jordanstraße. Das Instrument des Vorkaufsrechts kann ein Instrument zur Dämpfung des Anstiegs von Mieten sein, dazu gehört dann aber auch ein aktives Gebäudemanagement durch die Stadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Unterstützung für das KuFü-Fest 2024

19.11.2023 · Aktualisiert: 18.12.2023

Antrag vom 19.11.2023, OF 777/2 Betreff: Unterstützung für das KuFü-Fest 2024 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), das "KuFü"-Fest 2024 des Vereins Begegnen in Bockenheim mit einem Betrag in Höhe von 2.000 EUR für diverse Sachkosten sowie zusätzlich mit einem Betrag von 500 EUR zweckgebunden für die Nutzung eines Geschirrmobils und von 300 EUR zweckgebunden für eine nachhaltige Stromversorgung aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu unterstützen. Begründung: Der Verein Begegnen in Bockenheim richtet im Sommer 2024 (genaues Datum wird bis Ende 2023 feststehen) zum siebten Mal das Stadtteilfest auf dem Kurfürstenplatz (KuFü-Fest) aus, das sich alljährlicher zunehmender Beliebtheit erfreut und inzwischen zu einer festen Größe geworden ist. Das KuFü-Fest leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Miteinanders und zum Austausch der Bewohnerinnen und Bewohner in Bockenheim. Insbesondere der bewusst antikommerzielle Ansatz der ehrenamtlichen Organisatoren bei Durchführung des Straßenfestes ist neben der Absicht, der kulturellen Vielfalt in Bockenheim eine Bühne zu bieten, außerordentlich zu fördern. Für eine möglichst nachhaltige Ausrichtung des KuFü-Festes soll auch in 2024 ein Geschirrmobil mit Mehrweglösungen zum Einsatz kommen. Außerdem soll die Stromversorgung möglichst nachhaltig erfolgen. Durch die Maßnahmen entstehen signifikante Kosten, die im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes zusätzlich zur Verfügung gestellt werden sollten. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Initiative OI 41 2023 Die Vorlage OF 777/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und bei Abwesenheit 1 SPD und BFF

Parteien: GRÜNE SPD LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einbahnstraßenregelung für die Homburger Straße

13.11.2023 · Aktualisiert: 13.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4721 entstanden aus Vorlage: OF 764/2 vom 21.09.2023 Betreff: Einbahnstraßenregelung für die Homburger Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Homburger Straße zwischen der Jordanstraße und der Adalbertstraße für den motorisierten Autoverkehr, unter Duldung des Zweirichtungsradverkehrs, eine Einbahnstraße in Richtung Adalbertstraße einzurichten, sodass die Einfahrt nur aus der Jordanstraße kommend möglich ist. Begründung: Die Homburger Straße ist eine verhältnismäßig schmale, kopfsteingepflasterte Wohnstraße. Autofahrer nutzen die Homburger Straße als Abkürzung, wenn sie aus Richtung Adalbertstraße/Große Seestraße kommend in Richtung Gallus, Messe oder A 648 fahren möchten. Eventuell leiten auch Navigationssysteme Autofahrer durch die Homburger Straße. Das Abbiegen nach links in die Schloßstraße ist widerrechtlich. Manche Autofahrer setzen sich über das Verbot hinweg, andere machen einen U-Turn auf der Schloßstraße. Das Quartier an der Jordanstraße ist als ruhiges Wohn- und Ausgehviertel schützenswert, Durchgangsverkehre sollten aus dem Viertel herausgehalten werden. Es sei darauf hingewiesen, dass die Kiesstraße in jeweils entgegengesetzter Richtung Einbahnstraße ist, sodass alle Adressen weiterhin auch für den motorisierten Verkehr erreichbar blieben. Das Anliegen, die Homburger Straße zu beruhigen, wurde verschiedentlich an ein Ortsbeiratsmitglied herangetragen. Die Alternative der Einstufung als Anliegerstraße könnte zwar dazu führen, dass Routenplaner die Straße nicht als Route empfehlen, andererseits bestünde die Zufahrt unter Außerachtlassen des Schildes "Anlieger frei" weiterhin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 188 Aktenzeichen: 32-1

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 2

Die Mauer muss weg! Der Magistrat soll durch Verhandlungen dafür Sorge tragen, dass die Mauer im Juridicum entfernt wird und das Gebäude einer Zwischennutzung zugeführt wird

13.11.2023 · Aktualisiert: 15.01.2026

Anregung vom 13.11.2023, OA 410 entstanden aus Vorlage: OF 722/2 vom 04.09.2023 Betreff: Die Mauer muss weg! Der Magistrat soll durch Verhandlungen dafür Sorge tragen, dass die Mauer im Juridicum entfernt wird und das Gebäude einer Zwischennutzung zugeführt wird Der Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Verhandlungen mit der Goethe-Universität aufzunehmen, den von ihr kürzlich veranlassten Bau einer Mauer im Juridicum rückgängig zu machen. Außerdem sollen Verhandlungen aufgenommen werden, damit die bereits in Aussicht gestellte Zwischennutzung des Juridicums zeitnah gestartet werden kann. Begründung: Im Juli dieses Jahres hatte die Goethe-Universität im Gebäude des Juridicums eine Mauer einziehen lassen, mit der fadenscheinigen Begründung, das Gebäude vor Besetzungen schützen zu wollen. Diese Behauptung ist haltlos, zumal der Magistrat und das Stadtparlament mehrmals erklärt haben, das Gebäude für eine Zwischennutzung zur Verfügung zu stellen. Für das Konzept der Zwischennutzung hatten die Kulturinitiativen des Stadtteils bereits einen Preis gewonnen. Nach Aussagen der Universität werden Gebäude wie die Neue Mensa, der Labsaal oder das Juridicum erst im Jahre 2026 der ABG Frankfurt Holding übergeben. Um einen langjährigen Leerstand des Juridicums zu verhindern, ist eine Zwischennutzung sinnvoll, insbesondere, da den Vereinen und Gruppen in Bockenheim und dem Westend seit dem Abriss des Bürgertreffs in der Schwälmer Straße Veranstaltungsräume fehlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.06.2024, B 217 Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 447 Bericht des Magistrats vom 22.09.2025, B 356 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 22.11.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.01.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 410 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 04.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 217) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 4261, 23. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 23.01.2024 Aktenzeichen: 61-00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rettet die Post am Rohmerplatz für Bockenheim

13.11.2023 · Aktualisiert: 18.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4723 entstanden aus Vorlage: OF 773/2 vom 26.10.2023 Betreff: Rettet die Post am Rohmerplatz für Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, 1. auf die Deutsche Post zuzugehen und sich dafür einzusetzen, dass a) die Post am Rohmerplatz ihr Serviceangebot beibehält und insbesondere sicherstellt, dass Geldautomaten, die Packstation und Postfächer auch außerhalb der Öffnungszeiten der Post für Kunden zugänglich sind und genutzt werden können; b) die Postfachanlage - entgegen der Ankündigung der Post im Schreiben vom 17.10.2023 - in der Filiale am Rohmerplatz erhalten wird, siehe Begründung; 2. zu prüfen und an den Ortsbeirat zu berichten, a) ob es Pläne gibt, die Postfiliale am Rohmerplatz zu schließen; b) ob "Vandalismus" ein Grund für eine mögliche Schließung der Filiale bzw. der Verlegung der Postfachanlage ist, und wie die Stadt diesbezüglich unterstützen kann, damit die Filiale am Rohmerplatz erhalten bleibt und 3. die Post zu bitten, die Verlegung der Postfächer und eine mögliche Schließung der Filiale bis zur Klärung der in Ziffer 2. b) genannten Fragen zurückzustellen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu klären, ob Vandalismus ein Grund für die Verlegung der Postfachanlage und die mögliche Schließung der Filiale ist. Diesbezüglich sollen insbesondere Maßnahmen der Stadt geprüft werden, um die Filiale gegen Vandalismus besser zu schützen, um die Postfächer und die Filiale am Rohmerplatz im Herzen Bockenheims zu erhalten. Begründung: Die Post am Rohmerplatz schränkte ihr Serviceangebot über die letzten Monate massiv ein: Der SB-Bereich (Geldautomaten, die Kontoauszugsdrucker, die Packstation 202, Postfächer) ist nunmehr nur noch während der Öffnungszeiten der Filiale zugänglich. Dies war z. B. der Fall am 25.10.2023, als ein Ortsbeiratsmitglied zwischen ca. 17:50 Uhr und 18:05 Uhr vor Ort war und beobachtete, dass sich um ca. 18:03 Uhr die automatischen Türen endgültig schlossen, sodass die Geldautomaten und Postfächer nicht mehr zugänglich waren. Begründet wird dies mit Schutz vor möglichem Vandalismus, wenn die Postfiliale nicht besetzt ist. Außerdem wird die Postfiliale immer wieder kurzfristig frühzeitig vor dem Ende der regulären Öffnungszeiten zwischen 09:00 Uhr bis 18:30 Uhr geschlossen, so z. B. am 21.10.2023 und am 25.10.2023 ab 14:00 Uhr (siehe Fotos 1 und 2), ohne dass dies frühzeitig oder im Internet (siehe hier die Homepage der Deutschen Post, abgerufen am 25.10.2023, welche diese Schließungen nicht öffentlich vorher ankündigte: https://www.deutschepost.de/de/s/standorte.html) angekündigt wird. Dies führt zu erheblicher Unzufriedenheit von Nutzerinnen und Nutzern der Postfächer, die diese u. a. in Gesprächen am 25.10.2023 gegenüber einem Ortsbeiratsmitglied direkt vor der nicht mehr zugänglichen Postfiliale deutlich zum Ausdruck brachten. Diese eingeschränkten Öffnungszeiten führen zu Problemen, insbesondere bei Berufstätigen, alltägliche Geschäfte, wie den Versand eines Pakets oder Geld abzuheben, zu erledigen. Unter der Hand hat ein Ortsbeiratsmitglied außerdem die Information erhalten, dass die Filiale im Dezember 2023 komplett geschlossen werden soll. Darauf deutet auch die Verlegung der Postfächer vom Rohmerplatz an die deutlich weiter entfernte Ludwig-Erhard-Anlage 2 bis 8 zum 12.12.2023 hin (siehe das Schreiben der Post vom 17.10.2023). Nach Ansicht des Ortsbeirats untergräbt es das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit staatlicher Strukturen, wenn aufgrund von Sicherheitsbedenken und Vandalismus Gebäude mit hoher gesellschaftlicher Bedeutung wie eine Postfiliale nur noch eingeschränkt geöffnet sind, zumal der SB-Bereich gerade von Berufstätigen typischerweise außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Filiale genutzt wird. Dabei geht es auch darum, dass klar gemacht wird, dass nicht der Vandalismus obsiegt, sondern die Stadt Frankfurt in der Lage ist, für die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner Bockenheims im Stadtviertel zu sorgen. Foto 1: Reguläre Öffnungszeiten der Postfiliale am Rohmerplatz Foto 2: Schließungen am Samstag, 21.10.2023 und Mittwoch, 25.10.2023 Schreiben der Deutschen Post vom 17.10.2023 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1249 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobile Geschwindigkeitsanzeige für die Kiesstraße

13.11.2023 · Aktualisiert: 07.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4711 entstanden aus Vorlage: OF 737/2 vom 31.08.2023 Betreff: Mobile Geschwindigkeitsanzeige für die Kiesstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. an geeigneter Stelle in der Kiesstraße, im Bereich zwischen Jordanstraße und Robert-Mayer-Straße, abwechselnd in beide Richtungen, eine temporäre mobile Geschwindigkeitsanzeige aufzustellen, um zu schnell fahrende Fahrzeuge auf Tempo 30 hinzuweisen. Die Geschwindigkeitsanzeige sollte für mindestens drei Monate aufgestellt werden; 2. auf der Fahrbahn der Kiesstraße Tempo-30-Piktogramme aufzubringen. Begründung: Anwohnende berichten von regelmäßigen Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Kiesstraße. Die Maßnahmen dienen der Verbesserung der Verkehrssicherheit und vor allem auch dem Schutz der zahlreichen Kinder, die in der Kiesstraße und Umgebung wohnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 571 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aktueller Planungsstand Schloßstraße

13.11.2023 · Aktualisiert: 28.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4713 entstanden aus Vorlage: OF 774/2 vom 12.11.2023 Betreff: Aktueller Planungsstand Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie die aktuelle Zeitplanung für den Umbau der Schloßstraße und deren Anbindung an den Radschnellweg ist; 2. vorliegende Planungen zum Umbau der Schloßstraße rechtzeitig dem Ortsbeirat 2 in einer öffentlichen Sitzung vorzustellen. Begründung: Die Schloßstraße und ihre bestehende Flächenaufteilung ist bereits seit Jahren Gegenstand von Diskussionen. Angesichts wiederholter Verkehrsgefährdungen insbesondere gegen Radfahrer hat diese Diskussion an Dringlichkeit gewonnen. Daher wird um ein Update zum derzeitigen Planungsstand und weiteren Vorgehen des Magistrats gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 412 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradstraße Robert-Mayer-Straße Einrichten eines Einbahnstraßensystems

13.11.2023 · Aktualisiert: 29.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4715 entstanden aus Vorlage: OF 749/2 vom 26.09.2023 Betreff: Fahrradstraße Robert-Mayer-Straße Einrichten eines Einbahnstraßensystems Bezug nehmend zur Vorstellung des Amt für Straßenbau und Erschließung vom 05.07.2023 zum Umbau der Robert-Mayer-Straße in ein Einbahnstraßensystem nimmt der Ortsbeirat 2 wie folgt Stellung: 1. Robert-Mayer-Straße zwischen Nauheimer Straße und Schloßstraße: Der Ortsbeirat unterstützt den Vorschlag (Variante 1) des ASE, in diesem Abschnitt eine Einbahnstraße in West-Ost-Richtung einzurichten. 2. Robert-Mayer-Straße zwischen Schloßstraße und Gräfstraße: Der Ortsbeirat unterstützt den Vorschlag (Variante 12) des ASE, in diesem Abschnitt eine Einbahnstraße in Ost-West-Richtung einzurichten. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: In Anbetracht der vielen Varianten müssen Kompromisse gemacht warden. Nach Prüfung aller Varianten stellt sich die Variante 12, sie beinhaltet auch die Variante 1, als bevorzugte Lösung dar. Quelle: Präsentation des ASE vom 05.07.2023 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 187 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rückbau Ausweichstandort Kita und Neugestaltung des Kurfürstenplatzes

13.11.2023 · Aktualisiert: 10.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4718 entstanden aus Vorlage: OF 757/2 vom 26.09.2023 Betreff: Rückbau Ausweichstandort Kita und Neugestaltung des Kurfürstenplatzes Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über die zeitliche Planung bezüglich der Neugestaltung des Kurfürstenplatzes zu unterrichten und eventuelle Verzögerungen mitzuteilen. Begründung: Nach Auskunft der Ämter verzögere sich die Baustelle am Kurfürstenplatz. Hierbei handelt es sich um einen hochfrequentierten Platz im Stadtteil Bockenheim. Der zentral angelegte Weg stellt für Fußgänger (und mitunter auch Radfahrer) die zentrale Verbindung von der Leipziger Straße zum Westbahnhof dar. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Platz länger als unbedingt erforderlich gesperrt bleibt. Ein Ortsbeiratsmitglied hat an einem spätsommerlichen Abend sogar schon Kinder gesehen, die die Baustelle als Spielplatz entdeckt haben. Eine zu bedauernde Nebenerscheinung ist es, dass die Wiesen zunehmend zu Trampelpfaden werden und daher nicht mehr so einladend scheinen. Es erscheint fragwürdig, warum die Sperrgitter am Weg dann nicht auch soweit entfernt werden können, dass wenigstens der Weg wieder nutzbar wird. Aufgrund der zentralen Lage des Platzes sprechen vermehrt Bürger ein Ortsbeiratsmitglied auf den Fortgang an, es besteht allgemeiner Informationsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 651 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 65-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rettungsgasse auf der Schloßstraße/Ecke Rödelheimer Straße ermöglichen - Leitschwelle überprüfen

13.11.2023 · Aktualisiert: 07.07.2025

Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4720 entstanden aus Vorlage: OF 762/2 vom 20.09.2023 Betreff: Rettungsgasse auf der Schloßstraße/Ecke Rödelheimer Straße ermöglichen - Leitschwelle überprüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. ob die derzeitige Leitschwelle mit ihren aufgesetzten Baken auf der Schloßstraße, vor der Kreuzung Rödelheimer Straße in Richtung Breitenbachbrücke, die Bildung einer Rettungsgasse verhindert und damit Einsatzfahrten von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen verlängert; 2. falls dies der Fall sein sollte, ob durch die Wegnahme der aufgesetzten Baken oder Austausch durch andere Trennelemente die Bildung einer Rettungsgasse erleichtert würde; 3. welche Auswirkungen diese Wegnahme bzw. der Austausch auf die Sicherheit der Radfahrenden auf dem durch die Leitschwelle abgetrennten Radstreifen aus Sicht des Magistrats hätte; 4. ob bei längeren Rückstaus an der Ampel auch die Parkplätze vor der Schloßstraße 11 eine Rettungsgasse behindern. Sollten die Baken ein Problem darstellen und durch deren Wegnahme bzw. Austausch keinerlei negative Auswirkungen auf die Radfahrenden bestehen, wird der Magistrat gebeten, die Baken abzumontieren bzw. gegen geeignetere Trennelemente auszutauschen. Es dient zur Kenntnis, dass die Trennung zwischen Pkw- und Radverkehr vor der Kreuzung ausdrücklich nicht inf rage gestellt wird. Begründung: Derzeit wird - nicht immer in sinnvoller Weise - über Trennelemente zwischen Pkw- und Fahrradverkehr diskutiert. Viele der kritisierten Elemente, wie Modalfilter, stellen entgegen den Behauptungen ihrer Kritikerinnen und Kritiker kein Hindernis für Einsatzfahrzeuge dar, wie die Branddirektion bereits im Mobilitätsausschuss bestätigt hat. Problematisch seien aber auf Leitschwellen aufgesetzte Baken, da diese die Bildung von Rettungsgassen erschwerten. Ein solches Trennelement befindet sich zur Abtrennung der Pkw- und Fahrradspur auf der Schloßstraße vor der Kreuzung Rödelheimer Straße. Die einspurige Fahrbahn bis zur Kreuzung führt teilweise zu längeren Rückstaus. Hier scheint es häufiger zu Verzögerungen der Einsatzfahrten zu kommen. Es fehlt aber an belastbaren Zahlen für diese Vermutung. Sollte sich dies jedoch bestätigen und der Grund hierfür an den Trennelementen liegen, müssten diese einer Prüfung unterzogen werden. Gleichwohl haben die Leitschwellen auch eine Sicherheitsfunktion für die Radfahrenden auf der Schloßstraße, gerade weil an Kreuzungen immer wieder - teils schwere - Unfälle stattfinden. Daher sollte dieser Sicherheitsaspekt nicht leichtfertig übergangen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 165 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1452 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 530 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorstellung Toilettenkonzept

16.10.2023 · Aktualisiert: 10.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4645 entstanden aus Vorlage: OF 745/2 vom 25.09.2023 Betreff: Vorstellung Toilettenkonzept Vorgang: M 174/22 Der Magistrat wird gebeten, Baudezernentin Sylvia Weber bzw. eine Vertreterin/einen Vertreter des ABI (Amt für Bau und Immobilien) in eine der nächsten Sitzungen des Ortsbeirats 2 einzuladen, um das Toilettenkonzept ( M 174 ) vorzustellen und dieses mit dem Gremium und den Bürgerinnen und Bürgern zu besprechen. Hierbei ist darzulegen, inwieweit das Angebot öffentlicher Toiletten im Ortsbezirk ausgebaut werden kann. Dazu gehören auch die Errichtung von bewirtschafteten Kiosktoiletten, mobilen Toiletten sowie Vertragstoiletten in gastronomischen Einrichtungen. Als mögliche Standorte sollen in einem ersten Schritt: 1. das Kiosk an der Rollschuhbahn, Zeppelinalle/Ecke Franz-Rücker-Allee, 2. der Kurfürstenplatz (beide Bockenheim) sowie 3. der Odina-Bott-Platz und 4. der Westendplatz (beide Westend) geprüft werden. Weitere mögliche Standorte sind vom Ortsbeirat zu ergänzen, möglicherweise bietet sich auch eine Ortsbegehung an. Begründung: Der Ortsbezirk 2 ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Einzelne wichtige Bestandteile städtischer Infrastruktur sind jedoch nicht mitgewachsen. Dazu gehört auch das Angebot an öffentlich zugänglichen Toiletten. In der umfangreichen Vorlage M 174 vom 04.11.2022, "Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main", ist der Ortsbezirk 2 mit nur einem sehr unkonkreten Prüfauftrag auf der Leipziger Straße bedacht. Leider beruht die dem Ergebnisbericht zugrunde liegende Bedarfserhebung auf dem Jahr 2017. Die heute bestehenden tatsächlichen Bedarfe wurden daher nicht ausreichend berücksichtigt. Eine Ausweitung des öffentlich zugänglichen Toilettenraums ist für den Ortsbezirk 2 dringend notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 652 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-22

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rücknahme der Anregung an den Magistrat „Gefahrensituation auf der Schloßstraße“

16.10.2023 · Aktualisiert: 29.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4652 entstanden aus Vorlage: OF 763/2 vom 29.09.2023 Betreff: Rücknahme der Anregung an den Magistrat "Gefahrensituation auf der Schloßstraße" Vorgang: OM 4337/23 OBR 2 Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat die in der Ortsbeiratssitzung vom 10.07.2023 beschlossene Anregung an den Magistrat, OM 4337 (beruhend auf OF 667/2), zurückzieht. Der Magistrat wird aufgefordert, von der Umsetzung der Anregung OM 4337 abzusehen. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung vom 10.07.2023 bestanden die antragstellenden Fraktionen (GRÜNE und LINKE.) der Vorlage OF 667/2 vom 24.04.2023 trotz mehrfachen Hinweises auf die entschuldigte Abwesenheit dreier Mitglieder des Ortsbeirates in dieser im Ortsbeirat umstrittenen Frage auf Abstimmung, anstatt den Antrag, wie in der Mai- und Juni-Sitzung geschehen, nochmals auf die nächste Sitzung zu schieben. Der oben benannte Beschluss des Ortsbeirates vom 10.07.2023, OM 4337, kam schließlich unter Abwesenheit wegen Krankheit zweier Mitglieder der CDU-Fraktion sowie unter Abwesenheit wegen Dienstverpflichtung eines Mitglieds der FDP-Fraktion zustande und ist in Hinblick auf die schon 2021 ausführlich im Ortsbeirat diskutierten Meinungs- und Mehrheitsverhältnisse im Umgang mit der verkehrlichen Situation in der Schloßstraße aufzuheben. Zumal sich an der jeweiligen Einschätzung der Mitglieder des Ortsbeirates seit 2021 grundsätzlich nichts geändert hat. Ein nahezu inhaltsgleicher Antrag im Vergleich zu dem neu eingebrachten Antrag OF 667/2 der Fraktionen von GRÜNE und LINKE. vom 30.08.2021, OF 123/2, wurde schon in der Ortsbeiratssitzung vom 13.09.2021 abgelehnt, wobei eben in der benannten Sitzung 2021 nicht die Gelegenheit für die antragstellenden Fraktionen bestand, die entschuldigte Abwesenheit von Mitgliedern des Ortsbeirates auszunutzen. Den in der Ortsbeiratssitzung vom 10.07.2023 abwesenden Mitgliedern der CDU- und FDP-Fraktion ist vielmehr Gelegenheit zu geben, an der Beschlussfassung des Ortsbeirates in dieser Frage teilzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.07.2023, OM 4337 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Homburger Straße als Einbahnstraße einrichten

26.09.2023 · Aktualisiert: 28.11.2023

Antrag vom 26.09.2023, OF 765/2 Betreff: Homburger Straße als Einbahnstraße einrichten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Homburger Straße, zwischen Jordanstraße und Adalbertstraße, als Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Adalbertstraße einzurichten. Begründung: Anwohnende aus dem südlichen Teil der Homburger Straße beschweren sich über einen ständig wachsenden Durchgangsverkehr in Richtung Schloßstraße. Die kopfsteingepflasterte Straße ist demnach keine Nebenstraße mehr, sondern hat sich in eine regelrechte lärmbelastete Durchgangsstraße gewandelt. Das ist im Besonderen an dem Weg zu erkennen, den Autofahrende Richtung Schloßstraße nehmen. Obwohl sie laut Verkehrszeichen nur nach Norden fahren dürften, biegen sie in Richtung Hamburger Allee ab, was durch ihr Linksabbiegen oft zu gefährlichen Situationen führt. Die Umwidmung der Homburger Straße zwischen Jordan- und Adalbertsraße in eine Einbahnstraße, die nur noch in Richtung Adalbertstraße zu befahren ist, kann einen großen Beitrag zur Veringerung des Durchgangsverkehrs in der südlichen Homburger Straße bewirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 765/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 765/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 764/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Fahrradanbindung des Westbahnhofs

23.09.2023 · Aktualisiert: 01.11.2023

Antrag vom 23.09.2023, OF 761/2 Betreff: Fahrradanbindung des Westbahnhofs Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. Auskunft über den Stand der Planungen für die Kreuzung Robert-Mayer Straße/Hamburger Allee/Voltastraße/Emser Straße zu erteilen, 2. Auskunft über den Stand der Planungen für die Kurfürstenstraße zu erteilen und 3. in Verbindung mit den oben genannten Punkten Auskunft darüber zu erteilen, wie Radfahrer unter Einhaltung der StVO aus Richtung Norden/Osten den Westbahnhof per Fahrrad erreichen können. Begründung: Dass der Westbahnhof nun endlich umgebaut und auch mobilitätseingeschränkten Menschen zugänglich gemacht werden soll, begrüßt die Antragstellerin sehr. Dass aber Bahnhöfe umgebaut werden, ohne dass entsprechende Zufahrten geklärt sind, ist nicht förderlich für das Ansinnen, Menschen zum Umstieg auf den ÖPNV zu bewegen. Nur ein attraktiver ÖPNV kann Menschen zum Umstieg bewegen. Es ist weder aus Richtung Hamburger Allee noch aus Richtung Leipziger Straße eindeutig, wie der Radverkehr sich in Richtung Westbahnhof verhalten sollte. Es ist zu beachten, dass die Kurfürstenstraße aufgrund der verlegten Schienen ungeeignet als Hauptachse für Radfahrer erscheint. Radabstellanlagen, wie in der Vergangenheit durch den Ortsbeirat gefordert und auch genehmigt alleine reichen nicht aus, um das Radfahren tatsächlich attraktiv zu machen. Schließlich trägt eine eindeutige und direkte Radverkehrsanbindung auch zur Sicherheit der Fußgänger bei, die derzeit auf zahlreichen Fußwegen von illegal verkehrenden Radfahrern gefährdet und gestört werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO II, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 775 2023 Die Vorlage OF 761/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Die Heizzentralen vor dem Hochhaus Friesengasse/Ecke Schloßstraße sollen verlagert und der Gehweg wieder barrierefrei gemacht werden

18.09.2023 · Aktualisiert: 11.03.2024

Anregung vom 18.09.2023, OA 393 entstanden aus Vorlage: OF 736/2 vom 04.09.2023 Betreff: Die Heizzentralen vor dem Hochhaus Friesengasse/Ecke Schloßstraße sollen verlagert und der Gehweg wieder barrierefrei gemacht werden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Heizzentralen entweder auf dem direkt neben dem Gehweg vorhandenen Parkplatz, in dem großen Hinterhof oder hintereinander auf dem Gehweg abgestellt werden. Die Barrierefreiheit auf dem Gehweg muss wiederhergestellt werden. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob das Aufstellen der Heizzentralen, wie auf den Fotos zu sehen, so genehmigt wurde; b) falls ja, warum dabei nicht auf die Restgehwegbreite geachtet wurde. Begründung: Seit Monaten stehen zwei mobile Heizzentralen auf dem Gehweg vor dem Hochhaus Friesengasse/Ecke Schloßstraße, sodass Personen mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer und Benutzer von Rollatoren auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Dies ist absolut unverständlich, da sich neben dem Gehweg ein großer Parkplatz (siehe Fotos) befindet. Außerdem besitzt das Hochhaus einen großen Hinterhof. Es ist den Benutzerinnen und Benutzern des Gehwegs nicht länger zuzumuten beim Ausweichen auf die Fahrbahn gefährdet zu werden. Die Heizzentralen müssen schnellstmöglich vom Gehweg entfernt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 549 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 27.09.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 16.10.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 393 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 17.10.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 393 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3907, 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 17.10.2023

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Adalbertstraße/Gräfstraße/Bockenheimer Landstraße

18.09.2023 · Aktualisiert: 11.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4495 entstanden aus Vorlage: OF 654/2 vom 21.03.2023 Betreff: Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Adalbertstraße/Gräfstraße/Bockenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Adalbertstraße/Gräfstraße/Bockenheimer Landstraße aus der Gräfstraße/Ecke Carlo-Schmid-Platz kommend Richtung Bockenheimer Warte fußgängerfreundlicher zu gestalten. Das Verweilen auf der Verkehrsinsel in der Mitte der Straße sollte die Ausnahme und nicht die Regel sein. Ein Hinausschieben bis zu einer eventuellen Realisierung des Kulturcampus ist nicht akzeptabel. Begründung: Die Ampelphasen sind so programmiert, dass regelmäßig nur eine Straßenhälfte für Fußgänger zu queren ist und diese gezwungen sind, in der Mitte zu warten. Da das Warten auf der Verkehrsinsel unangenehm erscheint und häufig tatsächlich kein Fahrzeugverkehr aus Richtung Bockenheimer Landstraße in die Kreuzung einfährt, erscheint es möglich, ohne den Verkehrsfluss erheblich zu behindern, diese Ampel fußgänger- und radfahrerfreundlich zu schalten. Schließlich ist es ärgerlich, aufgrund regelkonformen Wartens, ohne dass Fahrzeuge passieren, Busse und Straßenbahnen nicht zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 190 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliche Abfallbehälter für Bockenheim, Kuhwald, Westend

18.09.2023 · Aktualisiert: 17.01.2025

Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4508 entstanden aus Vorlage: OF 712/2 vom 31.08.2023 Betreff: Zusätzliche Abfallbehälter für Bockenheim, Kuhwald, Westend Vorgang: EA 131/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. unter Hinweis auf die Etatanregung vom 21.03.2022, E 131, an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 jeweils eine sog. Müllgarage aufzustellen: a) Jordanstraße 8/Ecke Kiesstraße 28; b) Rohmerplatz, vor Greifstraße Nr. 12; c) Leipziger Straße/Ecke Markgrafenstraße, seitlich vor U-Bahn-Eingang; d) Leipziger Straße/Ecke Am Weingarten, seitlich vor U-Bahn-Eingang; e) Leipziger Straße, Platz vor Oxfam; f) Hessenplatz, Umgebung Kinderspielplatz; g) Kirchplatz/Ecke Grempstraße, seitlich vor U-Bahn-Eingang; h) Rothschildpark, Umgebung Opernturm; i) Grüneburgpark, Platz unterhalb Rothschild-Denkmal; j) Grüneburgpark, angrenzende Wiese Rothschild-Denkmal; k) Grüneburgpark, Sitzplatz oberhalb Park-Café; 2. an folgenden Standorten zusätzliche krähensichere Abfallbehälter zu installieren: a) Bockenheimer Warte, Verdichtung mit kleineren Abfalleimern; b) Homburger Straße/Ecke Robert-Mayer-Straße 40, kleiner Abfalleimer zwischen Holzbänken; c) Odina-Bott-Platz, zwischen Bänken, nahe U-Bahn-Ausgang Richtung Freiherr-vom-Stein-Straße; d) Feldbergstraße/Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße, vor der Bäckerei; e) Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Feldbergstraße; f) Kreuzung Grüneburgweg/Oberlindau, vor ehemaliger Filiale der Deutschen Bank; g) Grüneburgweg, Höhe ARAL-Tankstelle, Umgebung Glascontainer; 3. alle Bestandsbehälter auf dem Kurfürstenplatz, die noch nicht krähensicher sind, mit einem Krähenschutz zu versehen; 4. zu prüfen und zu berichten, ob dem Ortsbeirat 2 nach Umsetzung der genannten Maßnahmen noch Restmittel aus der Etatanregung EA 131 zur Verfügung stehen und falls ja, in welcher Höhe. Begründung: Die genannten Standorte wurden im Rahmen von Ortsbegehungen am 27.06.2023 und am 29.06.2023 im Austausch mit einem Vertreter der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) ermittelt. Die Protokolle, inkl. Fotos zu den Standorten, können auf Anfrage vom Ortsbeirat zur Verfügung gestellt werden. Der FES liegen diese bereits vor. Zur Finanzierung zusätzlicher Müllgaragen wurden auf Anregung des Ortsbeirats 2 im städtischen Haushalt zusätzlich 54.000 Euro eingestellt (EA 131). Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Die Maßnahmen tragen zu einer Verbesserung der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 38 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1697 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Tischtennis in der Grünanlage Zeppelinallee ermöglichen

18.09.2023 · Aktualisiert: 12.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4504 entstanden aus Vorlage: OF 709/2 vom 31.08.2023 Betreff: Tischtennis in der Grünanlage Zeppelinallee ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, an geeigneter Stelle in der Grünanlage Zeppelinallee eine neue, öffentliche Tischtennisplatte zu installieren. Begründung: Der Wunsch nach einer Tischtennisplatte in der Grünanlage wurde von Bürgerinnen und Bürgern angeregt. Wo Tischtennisplatten in öffentlichen Parkanlagen vorhanden sind (z. B. auf dem Kurfürstenplatz), erfreuen sich diese großer Beliebtheit. Es besteht in Bockenheim und im Westend großer Bedarf an öffentlichen Aufenthaltsflächen und Freizeitangeboten für Jugendliche und Erwachsene. In der Parkanlage sowie auf dem Spielplatz Zeppelinallee fehlt es bislang an einer Tischtennisplatte. Durch das Angebot würde der öffentliche Raum aufgewertet und die Aufenthaltsqualität, vor allem auch für Jugendliche, erhöht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2359 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen Hinweis: Es dient zur Kenntnis, dass die Anregung durch die Vorlage OM 4652 zurückgezogen wurde!

10.07.2023 · Aktualisiert: 23.02.2024

Anregung an den Magistrat vom 10.07.2023, OM 4337 entstanden aus Vorlage: OF 667/2 vom 24.04.2023 Betreff: Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen Hinweis: Es dient zur Kenntnis, dass die Anregung durch die Vorlage OM 4652 zurückgezogen wurde! Der Magistrat wird gebeten, nach dem Vorfall vom 30. März, unverzüglich die folgenden Maßnahmen für die Schloßstraße auf den Weg zu bringen, um die dortige Gefahrensituation zu beseitigen: 1. Der ruhende Verkehr soll auf beiden Seiten der Schloßstraße (bis auf Lieferzonen) zugunsten eines baulich getrennten und durchgängig rot markierten Radweges aufgegeben werden. 2. Um den Wegfall dieser Parkplätze zu kompensieren, sollen Parkplätze auf der Breitenbachbrücke geschaffen werden. Nach Einschätzungen von städtischer Seite können zwischen 110 bis 140 Parkplätze eingerichtet werden. 3. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, auf den Betreiber des Parkplatzes am Westbahnhof (Contipark, 90 Stellplätze) sowie auf die Ansprechperson des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße zuzugehen und diese zu bitten, reduzierte Dauerparktarife für Anwohnerinnen und Anwohner der Schloßstraße anzubieten. 4. Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen in den Seitenstraßen der Schloßstraße auf den Stellplätzen, welche der Schloßstraße am nächsten sind, ausreichend Behindertenparkplätze geschaffen werden. Es handelt sich um folgende Seitenstraßen: Rödelheimer Straße (beidseitig der Schloßstraße), Hersfelder Straße, Friesengasse, Kaufunger Straße, Mühlgasse, Ederstraße, Kurfürstenplatz, Kurfürstenstraße und Adalbertstraße. Der Magistrat wird gebeten, den Bedarf und die geeigneten Stellen zu ermitteln und die Umsetzung zu veranlassen. 5. Diese Maßnahmen sollen bis zu dem geplanten Umbau (2025) der Schloßstraße bestehen bleiben, bis dann der Großteil der hier weggefallenen Parkplätze wieder eingerichtet werden kann. Begründung: Nach dem Vorfall vom 30. März, bei dem ein Fahrradfahrer von einem Autofahrer absichtlich überfahren wurde, ist es an der Zeit, die Sicherheit der Fahrradfahrenden zu verbessern. Dies mag vielleicht ein Einzelfall gewesen sein, aber insgesamt hat sich die Situation der Fahrradfahrenden nicht wesentlich verbessert, sie werden nach wie vor von Pkw-Nutzerinnen und -nutzern massiv bedrängt und durch Hupen und zu dichtes Auffahren genötigt. Es kommt weiterhin zu verkehrswidrigem Überholen von Fahrradfahrenden durch Pkw-Nutzerinnen und -Nutzer und dadurch zu gefährlichen Situationen. Wie von Fahrradfahrenden zu hören ist, wird die Schloßstraße deshalb gemieden. Zu Punkt 1. Die in diesem Antrag vorgeschlagene Maßnahme kann nach Einschätzung der Stadt binnen eines Jahres umgesetzt werden. Es handelt sich hierbei um die Variante "Radfahrstreifen statt ruhendem Verkehr". Diese Variante wurde dem Magistrat und dem Ortsbeirat in der Vergangenheit bereits vorgestellt und war zu der Zeit auch die vom Magistrat präferierte Variante. Zu Punkt 2. Nach Einschätzungen der städtischen Seite können auf der Breitenbachbrücke Parkplätze geschaffen werden. Auf der Breitenbachbrücke können, nach Einschätzung der Stadt, etwa in dem Umfang neue Parkplätze entstehen, wie durch die in Punkt 1. vorgeschlagene Maßnahme entfallen würden (etwa 140 Stück, mindestens jedoch 110 Stück). Zu Punkt 3. Am Westbahnhof betreibt die Contipark einen zahlungspflichtigen Parkplatz, welcher über 90 Stellplätze verfügt. Dort können Monatsparkkarten für 65 Euro im Monat erworben werden. Die Auslastung des Parkplatzes wird von der Contipark nicht ermittelt. Stichprobenhafte Zählungen einzelner Ortsbeiratsmitglieder ergaben eine Auslastung von zwischen zehn und 20 Stellplätzen (d. h. 70 bis 80 freie Stellplätze). Um diese nahe gelegene Ausweichparkmöglichkeit für Anwohnerinnen und Anwohner noch attraktiver zu machen, soll die Contipark gebeten werden, reduzierte Dauerparktarife für Anwohnerinnen und Anwohner anzubieten. Dieselbe Bitte soll auch an die Ansprechpartner des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße gerichtet werden, welches nach Aussage einer Anwohnerin ebenfalls nur sehr schwach ausgelastet ist. Zu Punkt 4. Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen wie beschrieben Behindertenparkplätze in sämtlichen Seitenstraßen der Schloßstraße geschaffen werden. Da die Schloßstraße über viele Seitenstraßen verfügt, hat diese Maßnahme das Potenzial, die Wegstrecke für mobilitätseingeschränkte Personen von ihrer Wohnung bis zu ihrem Pkw sogar zu verkürzen: Mit der Maßnahme stehen verlässlich freie Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen an vielen Stellen der Schloßstraße zur Verfügung. Ohne die Maßnahme ist es realistisch betrachtet aktuell nicht gesichert, dass mobilitätseingeschränkte Personen tatsächlich immer einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 01.09.2023, OF 739/2 Antrag vom 29.09.2023, OF 763/2 Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4652 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Müll entsorgen an der Rohmerstraße

01.06.2023 · Aktualisiert: 28.09.2023

Antrag vom 01.06.2023, OF 698/2 Betreff: Müll entsorgen an der Rohmerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der FES auf die Eigentümer der Grundstücke an der Ecke Leipzigerstraße/Rohmerstraße zuzugehen, und erforderliche Maßnahmen zu treffen, so dass dort schnellstmöglich der herumliegende Müll entsorgt und für Ordnung, auch im Bereich der Mülltonnen, gesorgt wird. Begründung: Beschwerden von Anwohnern an der Ecke Leipzigerstraße / Rohmerstraße Seit Monaten kommt es immer wieder zu Anhäufungen von Müll und zum Ansiedeln von Ratten an der Ecke Leipzigerstraße / Rohmerstraße, zuletzt insbesondere über die Feiertage an Ostern 2023 und um den 9. Mai 2023 (s. Fotos unten). Laut Auskunft der Anwohner seien für diese Situation insbesondere die Eigentümer des ehemaligen Kaufhof-Hauses an der Ecke Leipzigerstraße Ecke/ Rohmerstraße verantwortlich, die den Anwohnern jedoch nicht namentlich bekannt seien. Dabei wurde in den letzten Monaten mehrfach die FES eingeschaltet, ohne dass das Müllproblem nachhaltig gelöst wurde, und die Anwohner wollen Anzeige gegen die entsprechenden Eigentümer erstatten. Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der FES auf die für den Müll verantwortlichen Eigentümer der Grundstücke an der Ecke Leipzigerstraße / Rohmerstraße zuzugehen und, ggf. mit behördlichen Maßnahmen, dafür zu sorgen, dass der vorhandene Müll ordnungsgemäß in regelmäßigen Intervallen entsorgt wird, sowie die Mülltonnen außerhalb der Leerungen im Hinterhof des Gebäudes abgestellt werden. Da die aktuelle Situation schon seit vielen Monaten anhält und eine erhebliche Belastung für die Anwohner bedeutet, wird drum gebeten, dieses Thema mit hoher Priorität zu behandeln und hierfür eine nachhaltige Lösung zu finden. Fotos vom 9. Mai 2023 Der Antragstellerin ist der Fotograf persönlich bekannt und er ist dem Büro der Stadtverordnetenversammlung mitgeteilt Fotos von Ostern 2023 (ca. 10. April 2023) Der Antragstellerin ist der Fotograf persönlich bekannt und er ist dem Büro der Stadtverordnetenversammlung mitgeteilt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage OF 698/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 698/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 698/2 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Bitte größere Mülleimer an der Ecke Kiesstraße/Jordanstraße installieren

26.05.2023 · Aktualisiert: 28.09.2023

Antrag vom 26.05.2023, OF 685/2 Betreff: Bitte größere Mülleimer an der Ecke Kiesstraße/Jordanstraße installieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Kies-/Jordanstraße größere Mülleimer (Müllgarage, siehe Foto 2) zu installieren und durch eine entsprechend erhöhte Frequenz der Mülleimerleerung die Sauberkeit des Straßenbildes zu verbessern. Begründung: Die beiden regulären Mülltonnen quillen derart über, dass der gesamte Müll sich über der Kreuzung verteilt (siehe Fotos). Das ist keine haltbare Situation. Und da sich der Müll immer um die beiden Eimer sammelt, die zwar vorhanden, aber schlicht zu klein sind, ist davon auszugehen, dass größere zweckdienlicher wären. Des weiteren sollte die Frequenz der Leerung an dieser Stelle überprüft werden. AnwohnerInnen aus der Nachbarschaft machten uns auf die Situation aufmerksam. Anlage: Fotos (Völker) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 685/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 685/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 685/2 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit vor dem Kinderzentrum Rohmerplatz verbessern

08.05.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

Anregung an den Magistrat vom 08.05.2023, OM 3979 entstanden aus Vorlage: OF 620/2 vom 20.02.2023 Betreff: Verkehrssicherheit vor dem Kinderzentrum Rohmerplatz verbessern Der Magistrat wird gebeten, 1. die fünf Poller vor dem Eingang des Kinderzentrums Rohmerplatz (Rohmerplatz 13) durch Drängelgitter zu ersetzen (siehe Abbildung 1); 2. das Schrägparken auf der Parkfläche vor dem Gebäude Rohmerplatz 11 durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden und hier einen öffentlichen Behindertenparkplatz einzurichten (siehe Abbildungen 2 und 3); 3. auf der schraffierten Fläche auf der Kreuzung Rohmerstraße/Rohmerplatz/Greifstraße (schraffierter Bereich befindet sich am Anfang der Straße Rohmerplatz) Poller gegen verkehrswidriges Parken aufzustellen; 4. vor der Hoftoreinfahrt des Kinderzentrums und des Gebäudes Rohmerplatz 19 das verkehrswidrige Parken zu unterbinden, indem hier ein umlegbarer Poller (mit Dreikantschlüssel o. Ä. gesichert) aufgestellt wird (siehe Abbildungen 1 und 4); 5. einen oder zwei Parkplätze im Bereich Rohmerplatz 11 bis 13 für den Zeitraum von 0 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr in Kurzzeitparkplätze umzuwandeln, um Eltern, die dennoch weiterhin darauf angewiesen sind, ihre Kinder mit dem Pkw zur Kita zu bringen, eine Kurzzeitparkmöglichkeit zu bieten. Begründung: Die Anregung ergibt sich aus einem Gespräch und den konkreten Bitten der Leitung des Kinderzentrums Rohmerplatz. Die Drängelgitter sollten schon laut ursprünglichem Entwurf der Bebauung dort installiert werden. Sie sollen dazu dienen, dass Kinder nicht direkt vom Ausgang des Kinderzentrums auf die Straße laufen oder mit Rollern etc. rollen können. Auch war ursprünglich geplant, die Parkfläche auf dem Bürgersteig als Behindertenparkplatz auszuweisen. Derzeit parken dort regelmäßig drei bis vier Pkw schräg. Dabei ragen sie auch in die Tiefgarageneinfahrt des Gebäudekomplexes hinein. Gravierender ist jedoch, dass sie sowohl den restlichen Gehweg so eng machen, dass Kinderwagen dort teilweise nicht mehr durchkommen und Eltern damit auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Auf der anderen Seite ragen die Pkw auch auf die Straße und verengen diese, sodass große Fahrzeuge (Müllentsorger, Einsatzfahrzeuge etc.) nicht oder nur mit äußerster Vorsicht, also enorm langsam, passieren können. Zum Zeitpunkt der Bildaufnahme war dies bei einem Krankenwagen (siehe Bildhintergrund) auch der Fall. Das Parken auf der Ecke der Kreuzung verstärkt diese Problematik zusätzlich. Diese schraffierte Fläche wird augenscheinlich besonders von Elterntaxis in Anspruch genommen. Auch auf der Hofeinfahrt des Kinderzentrums und der Hofeinfahrt Rohmerplatz 19 werden zu Bring- und Hol-Zeiten des Kinderzentrums regelmäßig Pkw abgestellt und verhindern somit die Nutzung des Gehwegs bzw. die Nutzung der beiden Hofeinfahrten für die dafür vorgesehenen Zwecke. Der in diesem Bereich zu den entsprechenden Zeiten bestehende Bedarf an Kurzzeitparkplätzen könnte auf der Fahrbahn durch Umwidmung eines oder zweier Dauerparkplätze in Kurzzeitparkplätze realisiert werden. Abbildung 1 Abbildung 2 Abbildung 3 Abbildung 4 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1953 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Entwicklung des Kurfürstenplatzes

17.04.2023 · Aktualisiert: 24.05.2023

Antrag vom 17.04.2023, OF 648/2 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Entwicklung des Kurfürstenplatzes Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen Haushaltsposten mit einem Volumen von 50.000 € als Planungsmittel für die Neugestaltung des Kurfürstenplatzes bereitzustellen. Begründung: Nachdem im Jahr 2022 die KiTa-Container abgebaut worden sind, ist der Platz frei für eine komplette Neugestaltung. Der Platz liegt zentral an der Achse zwischen Leipziger Straße und Westbahnhof. Er ist gut frequentiert und sollte um das Erscheinungsbild des Stadtteils zu erhalten bzw. zu verbessern angemessen umgestaltet werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 188 2023 Die Vorlage OF 648/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass am Ende des Antragstenors folgender Satz hinzugefügt wird: "Die Gelder sollen auch für eine frühzeitige Bürgerbeteiligung an der Planung genutzt werden." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Kurfürstenstraße/Ecke Greifstraße sicherer und schöner gestalten

20.03.2023 · Aktualisiert: 27.08.2024

Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3714 entstanden aus Vorlage: OF 618/2 vom 21.02.2023 Betreff: Kreuzung Kurfürstenstraße/Ecke Greifstraße sicherer und schöner gestalten Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung der Kurfürstenstraße/Ecke Greifstraße folgende Punkte umzusetzen: 1. Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das bisweilen durchaus originelle, wenn auch verbotswidrige Parken zu unterbinden (siehe Fotos); 2. die Litfaßsäule im Kreuzungsbereich ist mit einer Frankfurter Haube zu krönen, sollte dies technisch möglich sein; 3. die kleine Rasenfläche neben der Litfaßsäule ist aufzuwerten, indem dort Pflanzkübel aufgebaut werden. Es dient zur Kenntnis, dass dem Ortsbeirat eine Pflanzpatin dafür bereits bekannt ist. Begründung: Ziffer 1.: Siehe Fotos. Ziffer 2.: Mehr Begrünung wagen. Ziffer 3.: Dieser Bereich ist leider fast immer vermüllt. Im Zusammenspiel engagierter Anwohnender und Pflanzkübeln kann die Ecke aufgewertet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1534 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 192 Antrag vom 10.06.2024, OF 968/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof

06.03.2023 · Aktualisiert: 20.03.2024

Antrag vom 06.03.2023, OF 613/2 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Er Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Zum nächsten Fahrplanwechsel im November 2023 bis zum Westbahnhof zu verlängern. Die Linie sollte folgende zusätzliche Haltestellen erhalten: "Universitätssportzentrum", "Sophienstraße", "Kirchplatz", "Schönhof", "Kurfürstenplatz", "Adalbert-/Schloßstraße", "Westbahnhof". Sie sollte in Fahrtrichtung Westbahnhof folgenden Verlauf haben: Vom Markus-Krankenhaus über Ginnheimer Landstaße - Ginnheimer Straße - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof. Sie sollte in Fahrtrichtung Markus-Krankenhaus folgenden Verlauf haben: Vom Westbahnhof über Ederstraße - Schloßstraße - Rödelheimer Straße - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße zum Markus-Krankenhaus. Wenn am Schönhof aus der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schloßstraße geschaffen werden kann, könnte der Bus direkt in die Schloßstraße abbiegen. Begründung: Entgegen der ST 824 vom 27.04.2020 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof Notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen Von einem Nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei einer solchen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt, steigt an der Haltestelle Ginnheim um, fährt eine Station bis Markuskrankenhaus und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Ein Fahrgast der zum Beispiel vom Nordwestzentrum zur Haltestelle Sophienstraße (6 Haltestellen) fährt, muss zur Zeit 2 Mal umsteigen. 1.Fahrt mit der U 1 und der U 9 vom Nordwestzentrum zur Endhaltestelle Ginnheim: 3 Haltestellen 1er Umstieg in die Buslinie 39 2. Fahrt. Fahrt von der Haltestelle Ginnheim zur Haltestelle Markuskrankenhaus (Endstation), 1. Haltestelle 2.er Umstieg in die Buslinie 34 Fahrt vom Markus Krankenheus zur Haltestelle Sophienstraße: 2 Haltestellen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof, (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) zu schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markuskrankenheus, eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab Markuskrankenheus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht wehr angefahren wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.01.2023, OF 590/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 590/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 613/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 613/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin zu diesem Thema stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Unterstützung für das KuFü-Fest 2023

03.03.2023 · Aktualisiert: 03.04.2023

Antrag vom 03.03.2023, OF 608/2 Betreff: Unterstützung für das KuFü-Fest 2023 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Für die Ausrichtung des Straßenfestes auf dem Kurfürstenplatz (KuFü-Fest) erhält der Verein Begegnen in Bockenheim aus dem Budget des Ortsbeirates 2 einen Betrag von 2.000 EUR für diverse Sachkosten sowie zusätzlich einen Betrag von 500 EUR zweckgebunden für die Nutzung eines Geschirrmobils und 300 EUR zweckgebunden für eine nachhaltige Stromversorgung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen und besonders Sorge dafür zu tragen, dass die Überweisung zeitnah erfolgt. Die Auszahlung für die Unterstützung für 2022 wurde erst Ende Februar 2023 ausgezahlt. Begründung: Der Verein Begegnen in Bockenheim richtet am 8. Juli 2023 zum fünften Mal das Stadtteilfest auf dem Kurfürstenplatz (KuFü-Fest) aus, das sich zunehmender Beliebtheit erfreut. In der Sitzung des Ortsbeirats am 20. März 2023 haben Vertreterinnen und Vertreter des Vereins umfassend über die Pläne informiert. Es wurde dargelegt, dass zur Umsetzung des Festes in diesem Jahr noch Gelder fehlen. Das KuFü-Fest leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Miteinanders und zum Austausch der Bewohnerinnen und Bewohner in Bockenheim. Insbesondere der bewusst antikommerzielle Ansatz der ehrenamtlichen Organisatoren bei Durchführung des Straßenfestes ist neben der Absicht, der kulturellen Vielfalt in Bockenheim eine Bühne zu bieten, außerordentlich zu fördern. Für eine möglichst nachhaltige Ausrichtung des KuFü-Festes soll auch in diesem Jahr ein Geschirrmobil mit Mehrweglösungen zum Einsatz kommen. Außerdem soll die Stromversorgung möglichst nachhaltig erfolgen. Durch die Maßnahmen entstehen signifikante Kosten, die im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes zusätzlich zur Verfügung gestellt werden sollten. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 211 2023 Die Vorlage OF 608/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE CDU SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gegen Falschparker Leipziger Straße in der Einmündung Clemensstraße vorgehen

13.02.2023 · Aktualisiert: 07.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3550 entstanden aus Vorlage: OF 587/2 vom 29.01.2023 Betreff: Gegen Falschparker Leipziger Straße in der Einmündung Clemensstraße vorgehen Der Magistrat wird gebeten, gegen die massiven Park- bzw. Halteverbotsverstößen von Pkw-Fahrerinnen und -Fahrern mit geeigneten Mitteln vorzugehen, die sich in den vergangenen Monaten in den Abendstunden vor allem an Freitag- und Samstagabenden im Bereich der Einmündung Clemensstraße von der Leipziger Straße aus häufen (siehe Foto). Die geeigneten Maßnahmen könnten sein: 1. Regelmäßige und verstärkte Kontrollen der Stadtpolizei in den Abendstunden vor allem an Freitag- und Samstagabenden im Bereich der Einmündung Clemensstraße von der Leipziger Straße aus oder; 2. Poller bzw. andere Speeren, die nur von berechtigten Nutzerinnen und Nutzer geöffnet werden können, um so Park- bzw. Halteverbotsverstöße zu unterbinden. Begründung: Leider sind Situationen wie auf dem Foto an Freitag- und Samstagabenden im Bereich der Einmündung Leipziger Straße/Ecke Clemensstraße keine Seltenheit. Fußgängerinnen bzw. Fußgänger und Radfahrerinnen sowie Radfahrer wird der Weg erheblich erschwert. Besonders ärgerlich bzw. traurig, da der Zugang zum Parkhaus an der Adalbertstraße nur gut 30 Meter von der fotografierten Stelle entfernt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1254 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1254) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nach Abriss SAALBAU: Neuen Begegnungsort für alle im Stadtteil Bockenheim in der Kurfürstenstraße (Bockenheim Bibliothek) schaffen!

13.02.2023 · Aktualisiert: 23.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3552 entstanden aus Vorlage: OF 593/2 vom 26.01.2023 Betreff: Nach Abriss SAALBAU: Neuen Begegnungsort für alle im Stadtteil Bockenheim in der Kurfürstenstraße (Bockenheim Bibliothek) schaffen! Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die im Januar 2023 freigewordenen Räumlichkeiten (circa 200 Quadratmeter) im Erdgeschoss der Kurfürstenstraße Nummer 18 (Hinterhaus) durch die Stadt Frankfurt angemietet und sodann der Stadtteilbibliothek Bockenheim ("Bockenheim Bibliothek") als direkte Nachbarin zur Nutzung und Verwaltung insbesondere für Gruppenveranstaltungen der Bockenheim Bibliothek überlassen werden. 1. Im Nutzungskonzept mit der Bockenheim Bibliothek soll u. a. festgelegt werden, dass die Räumlichkeit auch für Veranstaltungen oder Treffen von Vereinen, Initiativen und anderer Gruppen (vorzugsweise aus dem Stadtteil) genutzt werden können. Die Nutzungsentgelte an der Räumlichkeit für Dritte sollten sich jeweils an denen der SAALBAU für verschiedene Gruppen von Nutzerinnen und Nutzern orientieren - sollen aber nicht als Ersatz für die weggefallenen Räume in der Schwälmer Straße angerechnet werden. 2. Im Raumkonzept und beim Umbau und der Instandsetzung soll - neben der Barrierefreiheit und dem Brandschutz - darauf geachtet werden, einen einladenden und attraktiven Begegnungsort zu schaffen. Eine Gruppe Kinder aus einer Kita-Einrichtung sollte sich durch die Gestaltung in der Räumlichkeit ebenso wohl fühlen, wie Seniorinnen und Senioren beim Nachmittagscafé. Der Raum sollte so offen und flexibel gestaltet werden, dass er auch für abendliche Veranstaltungen mit einer größeren Personenzahl genutzt werden kann. Begründung: Die im Januar 2023 freigewordene Räumlichkeit im Erdgeschoss der Kurfürstenstraße Nummer 18 ist im Stadtteil wohlbekannt, da dies der Standort der Bockenheim Bibliothek war, die 2021 in direktem Anschluss in der Kurfürstenstraße - auch mit Unterstützung durch den Ortsbeirat - in eine größere Räumlichkeit umziehen konnte. Der Raum ist sehr geeignet, um nach einem entsprechenden Umbau und einer Instandsetzung für Gruppenveranstaltungen genutzt zu werden, woran die Bockenheim Bibliothek und der Stadtteil insgesamt ein sehr großes Interesse haben. Der nun erfolgte Abriss der Feuerwache und des SAALBAU-Gebäudes Schwälmer Straße/Ecke Kurfürstenplatz macht die Lücke, die der Wegfall des SAALBAUs für Vereine und andere Gruppen in Bockenheim Mitte bedeutet nochmals offenkundig. Dieser Wegfall an Begegnungsort konnte in Bockenheim eben nicht - wie seinerzeit einige meinten - durch andere Räumlichkeiten aufgefangen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3724 Antrag vom 23.04.2023, OF 634/2 Etatanregung vom 08.05.2023, EA 177 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1830 Aktenzeichen: 91-8

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