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Meine Nachbarschaft: Eifelstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Kopfsteinpflaster in der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben

16.04.2024 · Aktualisiert: 27.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5357 entstanden aus Vorlage: OF 998/6 vom 28.03.2024 Betreff: Schwanheim: Kopfsteinpflaster in der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben Der Magistrat wird gebeten, durch bauliche Maßnahmen (z. B. kleineres Kopfsteinpflaster) die Nutzung der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben behindertengerecht zu verbessern. Für Rollstuhlfahrer, Rollatorbenutzer und für Menschen mit einer Gehbehinderung ist dieser Teil der Schwarzbachstraße, der Hauptzugang für das Schwanheimer Zentrum ist, besonders bei Regen, Eis und Schnee nicht zumutbar. Aufgrund der immer größer werdenden Fugen, Unebenheiten und fehlenden Steine ist es für alle Fußgänger sehr beschwerlich, diesen Teil der Straße zu benutzen. Begründung: Von der Schwanheimer Bevölkerung wird der Wunsch einer Verbesserung immer wieder an den Ortsbeirat herangetragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1592 Beratung im Ortsbeirat: 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Schwarzbachstraße

04.07.2023 · Aktualisiert: 11.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4177 entstanden aus Vorlage: OF 801/6 vom 19.06.2023 Betreff: Schwanheim: Schwarzbachstraße Der Magistrat wird gebeten, den kopfsteingepflasterten Teil der Schwarzbachstraße zwischen der Eifelstraße und der Hegarstraße so umzugestalten, dass dieses Teilstück gefahrlos zu begehen ist. Das Pflaster ist sehr uneben mit teilweise zu großen Fugen und ist bei Nässe extrem rutschig. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Stürzen. Begründung: Wenn ein Teil des historischen Belages erhalten werden muss, sollte geprüft werden, ob ein glattes Asphaltband in der Mitte der Straße oder am Rand der Straße geschaffen werden kann. Es häufen sich die Beschwerden von Rollstuhlfahrern, Eltern mit Kinderwagen sowie mobilitätseingeschränkten Personen über diesen beschwerlichen Weg zur Einkaufsstraße Alt-Schwanheim. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 888 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung des Stadtklimas! Straßenbäume für die Anwohnerinnen und Anwohner der Eifelstraße

06.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2573 entstanden aus Vorlage: OF 550/6 vom 08.08.2022 Betreff: Verbesserung des Stadtklimas! Straßenbäume für die Anwohnerinnen und Anwohner der Eifelstraße Der Magistrat wird aufgefordert, 1. insbesondere die Eifelstraße mit schattenspendenden, klimatisch angepassten Bäumen zu begrünen, um die Temperaturen im Hochsommer auf ein erträgliches Maß zu senken; 2. zu prüfen und zu berichten, wo und in welchem Umfang weitere klimatisch angepasste Stadtbäume im Frankfurter Westen gepflanzt werden können, wobei insbesondere darauf Rücksicht genommen werden soll, dass in Straßen mit Ein- oder Zweifamilienhäusern der Klimaschutz vor dem Interesse der Anwohner, ihre Kraftfahrzeuge auf der Straße zu parken, Vorrang haben muss. Begründung: In diesem Sommer wurden wieder alle Hitzerekorde gebrochen und die Stadt verdorrte förmlich - eine Situation, die auch für die Anwohnerinnen bzw. Anwohner und insbesondere kranke und ältere Menschen nur schwer erträglich ist. Diese Situation kann abgemildert werden, indem auch in den Straßen mehr Bäume gepflanzt werden. Wenn hiergegen überhaupt noch das Argument des Wegfallens von Parkplätzen eingewandt werden möchte, sei darauf verwiesen, dass es viele vollkommen unbegrünte Straßen gibt, wo nur Ein- und Zweifamilienhäuser stehen, deren Anwohnerinnen und Anwohner ihre Kraftfahrzeuge auf ihren Grundstücken oder in ihren Garagen abstellen können. Es gibt kein Grundrecht darauf, sein Eigentum in den öffentlichen Raum abzustellen, und in der Güterabwägung überwiegt das Interesse des besseren Klimaschutzes, gerade in Zeiten, in denen es eine hitzebedingte Übersterblichkeit gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 84 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Poller Eifelstraße 14

27.10.2020 · Aktualisiert: 12.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6783 entstanden aus Vorlage: OF 1376/6 vom 12.10.2020 Betreff: Schwanheim: Poller Eifelstraße 14 Vorgang: OM 5247/19 OBR 6; ST 285/20 Der Magistrat wird gebeten, die Poller, die Ende März in der Eifelstraße Höhe Hausnummer 14 auf eine Sperrfläche gesetzt wurden, etwas in Richtung des Bürgersteigs zu versetzen, um zu erreichen, dass die mit Fotos dokumentierten und in der Begründung geschilderten Probleme möglichst nicht mehr auftreten. Außerdem wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es eventuell sinnvoll erscheint, auf der anderen Straßenseite nah am Bürgersteig ebenfalls Poller zu installieren, damit dort das illegale Parken verhindert und die Durchfahrts möglichkeit für den Bus gewährleistet bleibt. Begründung: Auf der fraglichen Sperrfläche wird oft illegal geparkt, was die Sicht auf den Zebrastreifen behindert. Früher waren dort Warnbaken aufgestellt, die aber im Zuge der Erneuerung des Fahrbahnbelags entfernt wurden. Der Ortsbeirat bat in seiner Anregung vom 22.10.2019, OM 5247, diese wieder aufzustellen, was der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 17.02.2020, ST 285, auch zusagte. Tatsächlich wurden dann Ende März die besagten Poller aufgestellt - so weit, so gut. Leider stehen die neuen Poller aber weiter im Straßenraum als früher die Warnbaken. Dies führt zu folgenden Problemen: Manche Autos passen zwischen Poller und Gehweg und werden entsprechend auf der Sperrfläche abgestellt. Dies beeinträchtigt die Sicht auf den Zebrastreifen erheblich und sollte durch das Aufstellen der Poller ja eigentlich verhindert werden. Würden die Poller ein Stück Richtung Bürgersteig versetzt werden - so standen früher auch die Warnbaken -, so wäre es nicht mehr möglich, noch ein Auto zwischen Poller und Laternenpfahl zu quetschen. Anlage 1 (ca. 126 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5247 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 285 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 202 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Fahrbahnmarkierung Tempo 30

18.02.2020 · Aktualisiert: 02.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5813 entstanden aus Vorlage: OF 1232/6 vom 29.01.2020 Betreff: Schwanheim: Fahrbahnmarkierung Tempo 30 Der Magistrat wird gebeten, in Schwanheim an den wichtigsten Verteilerstraßen eine Markierung "Tempo 30" auf die Fahrbahn gemäß § 42 Straßenverkehrsordnung (StVO) aufzubringen. Begründung: Die Anbringung sollte besonders auf der östlichen Rheinlandstraße zwischen der Hegarstraße und der Zelterstraße, auf der westlichen Rheinlandstraße ab dem Lönsweg und der Geisenheimer Straße, auf der Mauritiusstraße zwischen der Gerolsteiner Straße und der Manderscheider Straße, auf der Martinskirchstraße in Höhe der Minna-Specht-Schule sowie auf der Eifelstraße zwischen der Schwarzbachstraße und der Vogesenstraße erfolgen. Es gibt Situationen, bei denen das Tempo-30-Schild als Hinweis offensichtlich nicht ausreicht bzw. durch die Größe der Tempo-30-Zone in Schwanheim in Vergessenheit gerät. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 847 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Verkehrssicherung am Fußgängerüberweg Eifelstraße

22.10.2019 · Aktualisiert: 10.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5247 entstanden aus Vorlage: OF 1121/6 vom 25.09.2019 Betreff: Schwanheim: Verkehrssicherung am Fußgängerüberweg Eifelstraße Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängersicherheit am Zebrastreifen Eifelstraße/Ecke Schwarzbachstraße wieder so zu gewährleisten, wie sie vor der Erneuerung des Fahrbahnbelages herrschte. Begründung: Die vorher vor dem Übergang platzierten Warnbaken (siehe Anlage) verhinderten das sichtbehindernde Parken von Pkw direkt am Zebrastreifen. Nun stehen verbotenerweise Autos auch außerhalb der markierten Parkfläche. Dieser Fußgängerüberweg gehört außerdem zum Schulweg zur August-Gräser-Schule. Anlage Anlage 1 (ca. 251 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 285 Antrag vom 12.10.2020, OF 1376/6 Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6783 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 285) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel in der Hainbuchenstraße am Schwanheimer Kaisergässchen aufstellen

22.01.2019 · Aktualisiert: 27.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4119 entstanden aus Vorlage: OF 909/6 vom 14.12.2018 Betreff: Fahrradbügel in der Hainbuchenstraße am Schwanheimer Kaisergässchen aufstellen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass in Schwanheim links neben der Hauseinfahrt der Hainbuchenstraße 19, kurz vor dem Kaisergässchen, zwei schräg zur Fahrbahn stehende Fahrradbügel aufgestellt werden. Begründung: Immer wieder behindern Falschparker an dieser Stelle den Durchgang zum und aus dem Kaisergässchen. Fahrradbügel sind von der Stadt grundsätzlich eine gewünschte Maßnahme, um Falschparken zu beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 812 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Treppenabgang neben Schwanheimer Brückenhäuschen

20.02.2018 · Aktualisiert: 06.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2765 entstanden aus Vorlage: OF 596/6 vom 06.02.2018 Betreff: Schwanheim: Treppenabgang neben Schwanheimer Brückenhäuschen Der Magistrat wird gebeten, den Treppenabgang vom alten Brückenhäuschen am Ende der Eifelstraße zum darunterliegenden Fuß- und Radweg zu sanieren. Begründung: Der Treppenabgang, der aus Sandstein- und Basaltsteinpflaster besteht, ist in einem maroden Zustand. Dieser Abgang wird häufig von Fußgängern genutzt, um auf den südlich der Straße Schwanheimer Ufer gelegenen Fuß- und Radweg zu gelangen. Dabei kam es schon zu Stürzen, die bisher noch glimpflich verliefen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1034 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hainbuchenstraße - Pfosten setzen oder andere geeignete Maßnahmen umsetzen

15.08.2017 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1913 entstanden aus Vorlage: OF 436/6 vom 04.07.2017 Betreff: Hainbuchenstraße - Pfosten setzen oder andere geeignete Maßnahmen umsetzen Vorgang: OM 1095/17 OBR 6; ST 842/17 Der Magistrat wird gebeten, vor dem unbenannten Verbindungsweg (bald: Kaisergässchen) zwischen Hainbuchenstraße und Schrimpegasse einen Pfosten zu setzen oder sonstige geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Falschparken zu beenden. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 08.05.2017, ST 842, lehnt der Magistrat die Einrichtung einer Sperrfläche an o. g. Stelle ab, obwohl diese vor der Grundsanierung bereits einmal vorhanden war. Der Magistrat führt dazu aus: "Bei der Hainbuchenstraße handelt es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich. Hier ist Parken nur in markierten Flächen zulässig. Der angesprochene Weg stößt zwischen zwei privaten Grundstückszufahrten auf die Hainbuchenstraße. Parkende Kraftfahrzeuge behindern hier zudem die Einfahrten. Die Markierung einer ‚Sperrfläche' suggeriert den Fahrzeugführenden, dass an Stellen ohne eine ‚Sperrfläche' geparkt werden darf. Dies würde zur Verwirrung führen. Bei der geschilderten Problematik handelt es sich um bewusstes Fehlverhalten von einzelnen Verkehrsteilnehmenden, dem mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht entgegengewirkt werden kann. Daher kann der Anregung nicht entsprochen werden." Trotz der schriftlichen Ablehnung des Magistrats kommt es weiterhin zu diesem Fehlverhalten, welches bspw. durch das Setzen eines Pfostens abgestellt werden könnte. Der Magistrat macht aber auch keine anderen Vorschläge, um das Problem zu lösen. Deshalb sollte der Magistrat dem weiterhin vorhandenen Begehren nachkommen oder eine andere geeignete Maßnahme umsetzen, wenn schon keine Sperrfläche mehr eingerichtet werden kann (eigentlich das mildeste Mittel). Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass derartige Probleme immer durch bewusstes Fehlverhalten von einzelnen Verkehrsteilnehmern ausgelöst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1095 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 842 Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2101 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Schwanheim: Kopfsteinpflaster in der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben

29.05.2017 · Aktualisiert: 16.06.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2017, OF 413/6 Betreff: Schwanheim: Kopfsteinpflaster in der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob durch bauliche Maßnahmen die Nutzung der Schwarzbachstraße für Rollstuhl-, Rollatorfahrer und Menschen mit Gehbehinderungen verbessert werden kann. Begründung: Aus der Bevölkerung kommt vermehrt der Wunsch, dass die Schwarzbachstraße, die eine der Haupt-Zugangsstraßen zum Zentrum von Schwanheim ist, begehbarer wird. Auf dem derzeitigen Kopfsteinpflaster ist es nahezu unmöglich für Rollstuhl-, Rolladorfahrer und Menschen mit Gehbehinderungen zu laufen. Im Besonderen bei Nässe und Schneefall ist die Straße in diesem Bereich nahezu unpassierbar. Um das Zentrum "Alt Schwanheim" zu erreichen, müssen weite Umwege in Kauf genommen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 13.06.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 479 2017 Die Vorlage OF 413/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneuerung der Informationstafel am Schwanheimer Brückenhäuschen

14.02.2017 · Aktualisiert: 11.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1248 entstanden aus Vorlage: OF 318/6 vom 29.01.2017 Betreff: Erneuerung der Informationstafel am Schwanheimer Brückenhäuschen Der Magistrat wird gebeten, die Informationstafel am Schwanheimer Brückenhäuschen in der Eifelstraße aufgrund der Verwitterungserscheinungen zu erneuern. Begründung: Aufgrund der Verwitterungserscheinungen sind die Inhalte auf der Informationstafel unleserlich geworden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 874 Aktenzeichen: 66 6

OF (Antrag Ortsbeirat)

Schwanheim: Verbindungsweg zwischen Hainbuchenstraße und Schrimpegasse benennen

25.01.2017 · Aktualisiert: 22.02.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2017, OF 316/6 Betreff: Schwanheim: Verbindungsweg zwischen Hainbuchenstraße und Schrimpegasse benennen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte den Verbindungsweg zwischen Hainbuchenstraße und Schrimpegasse in "Kaisergässchen"zu benennen. Begründung: Die Antrag erfolgt auf Anregung des Haus- und Grundbesitzer-Vereins Schwanheim e.V. Der Name " Kaisergässchen" wird in Schwanheim seit Jahrzehnten für diesen unbenannten Verbindungsweg benutzt. Der Name " Kaisergässchen" leitet sich ab von einem dort Anfang des 20. Jahrhunderts ansässigen Kolonialwarengeschäfts Kaiser. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Initiative OI 7 2017 Die Vorlage OF 316/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umrüstungsprogramm für die Gaslaternen nicht abbremsen

29.11.2016 · Aktualisiert: 17.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 961 entstanden aus Vorlage: OF 250/6 vom 14.11.2016 Betreff: Umrüstungsprogramm für die Gaslaternen nicht abbremsen 500 der insgesamt mehr als 5.000 noch vorhandenen Gaslaternen sollen jedes Jahr durch strombetriebene Leuchten ersetzt werden. So hatte es die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Doch nun stockt der Umbau. Dabei funktionieren die alten Leuchten immer schlechter. In der Presse wird berichtet, dass in der Eifelstraße in Schwanheim nur noch jede zweite Lampe leuchten würde. Das Höchster Kreisblatt schreibt, dass statt der bis zum jetzigen Zeitpunkt geplanten 1.138 Gaslaternen in Frankfurt nur 334 Laternen ersetzt worden seien. Die Zeitung ist so zu verstehen, als würde der zuständige Verkehrsdezernent Klaus Oesterling andere Prioritäten setzen und die im Haushalt eingestellten Mittel lieber für andere Projekte ausgeben. Der Magistrat wird gebeten, das Umrüstungsprogramm für Gaslaternen im Bereich des Ortsbezirks 6 mit voller Kraft und entsprechend der ursprünglichen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung durchzuführen. Insbesondere in den Straßen, in denen die alten Gaslaternen kaputtgehen, sollten mit hoher Priorität neue Lampen installiert werden. Begründung: Dunkle Straßenzüge schaden dem Sicherheitsempfinden und schaffen Angsträume. In einer Stadt wie Frankfurt sollte es so etwas nicht geben. Außerdem spart die Stadt durch die Umrüstung auf längere Sicht viel Geld und Energie. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 571 Antrag vom 01.05.2017, OF 399/6 Anregung vom 16.05.2017, OA 154 Aktenzeichen: 91 52

OF (Antrag Ortsbeirat)

Tempo-30-Schild in der Eifelstraße nach der Einmündung mit der Schwarzbachstraße in Schwanheim

11.11.2016 · Aktualisiert: 07.12.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2016, OF 265/6 Betreff: Tempo-30-Schild in der Eifelstraße nach der Einmündung mit der Schwarzbachstraße in Schwanheim Die Eifelstraße ist eine Vorfahrtsstraße auf der die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h beträgt. Nach der Schwarzbachstraße fehlt ein Hinweisschild für diese Höchstgeschwindigkeit. In der Vergangenheit gab es wohl auch aufgrund dieses Fehlens schon schwere Verkehrsunfälle, zumal an den kommenden Kreuzungen Vorfahrtsschilder installiert sind. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge dafür sorgen, dass in Schwanheim nach der Schwarzbachstraße ein 30 km/h Schild aufgestellt wird. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2016, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 265/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, REP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Bushaltestellen in Schwanheim neu ordnen

16.11.2015 · Aktualisiert: 03.12.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 1546/6 Betreff: Bushaltestellen in Schwanheim neu ordnen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Bushaltestellen im Straßenzug Martinskirchstraße/Mauritiusstraße in Schwanheim besser verteilt werden können. Es ist zu prüfen, ob auf die Bushaltestelle "Mauritiusstraße" (Martinskirchstraße 74) verzichtet werden kann, statt dessen aber eine Haltestelle in der Mauritiusstraße vor der Katholischen Kirche eingerichtet werden kann. Außerdem ist zu prüfen, ob eine Haltestelle auf der Martinskirchstraße etwa im Bereich der Silcherstraße eingerichtet werden kann. Begründung: Aus der Bevölkerung wurde vorgetragen, dass sich im Bereich des Straßenzugs drei Haltestellen innerhalb von 300m befinden (Alt-Schwanheim, Mauritiusstraße und Eifelstraße an der Mündung in die Mauritiusstraße). Dagegen gibt es im gesamten östlichen Bereich der Martinskirchstraße dann über eine lange Strecke keine Haltestelle mehr, erst wieder an der Rheinlandstraße. Dabei hat sich hier auf dem Gelände der ehemaligen Lederfabrik mit Zahn- und Tierärzten,Pflegedienst und vielen anderen Büros ein kleines Dienstleistungsgebiet mit hohem Publikumsverkehr entwickelt. Außerdem wohnen auch in diesem Bereich eine Menge Menschen. Die Haltestelle Martinskirchstraße 74 sei ursprünglich dort entstanden, weil der 62er Bus früher über die Eifelstraße zum Flughafen fuhr, was aber seit einigen Jahren geändert wurde. Der Vorschlag hätte kürzere Wege für einen großen Teil der Bevölkerung zur Folge. Außerdem würden sich auch für den Autoverkehr Vorteile ergeben, weil die Ballung von Bushaltestellen auf der kurzen Strecke bei 2-3 Buslinien immer wieder zu Staus führt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 01.12.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1526 2015 Die Vorlage OF 1546/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Altes Brückenhäuschen in Schwanheim mit Informationstafel versehen

21.04.2009 · Aktualisiert: 08.03.2017

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.04.2009, OA 868 entstanden aus Vorlage: OF 1126/6 vom 06.04.2009 Betreff: Altes Brückenhäuschen in Schwanheim mit Informationstafel versehen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an dem alten Brückenhäuschen in Schwanheim in der Eifelstraße eine Informationstafel zur Geschichte der alten Brücke mit einer Abbildung der Brücke anzubringen. Das Brückenhäuschen soll von Graffiti und Verunreinigungen gereinigt werden. Des Weiteren wird der Magistrat beauftragt, zu prüfen, ob das Brückenhäuschen der alten Schwanheimer Brücke unter Denkmalschutz steht. Bei positivem Bescheid ist dieser Ort in das Denkmalportal der Stadt Frankfurt oder ggf. in die Rubrik "Orte, die Geschichten erzählen" aufzunehmen. Begründung: Die Alte Schwanheimer Brücke entstand zwischen 1905 und 1907. Die schmale Fachwerkbrücke verband Schwanheim mit dem gegenüberliegenden Griesheim. Sie sollte den Arbeitern den Weg zur rechtsmainischen Arbeitsstätte erleichtern. Sie ist als solches auch als ein Zeugnis der Entwicklung Schwanheims durch den Einfluss der Chemischen Industrie zu sehen. Am 26. März 1945 wurde die Brücke von Pionieren der Wehrmacht gesprengt. Das alte Brückenhäuschen ist bis heute erhalten. Eine Informationstafel zur Geschichte der Alten Schwanheimer Brücke mit einer Abbildung der Brücke könnte den interessierten Betrachtern die Geschichte anschaulich nahebringen. Falls das Brückenhäuschen unter Denkmalschutz steht, sollte es im Denkmalportal der Stadt aufgenommen werden, um diesen historischen Ort bekannter zu machen. Im Sockelbereich des alten Brückenhäuschens wurde das Mauerwerk mit Graffiti bemalt. Das sollte zügig entfernt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.08.2009, B 726 Bericht des Magistrats vom 01.02.2010, B 62 Antrag vom 29.01.2017, OF 319/6 Auskunftsersuchen vom 14.02.2017, V 341 Zuständige Ausschüsse: Kultur- und Freizeitausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 29.04.2009 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 19.05.2009, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 868 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und Freie Wähler gegen FAG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2009, TO I, TOP 66 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 868 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen LINKE. und FAG (= vereinfachtes Verfahren) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.06.2009, TO II, TOP 57 Beschluss: Der Vorlage OA 868 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, Freie Wähler, REP und ÖkoLinX-ARL gegen FAG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6121, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.06.2009 Aktenzeichen: 66 6

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