Meine Nachbarschaft: Egestraße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Photovoltaik auf öffentlichen Dächern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6651 entstanden aus Vorlage: OF 492/7 vom 04.03.2025 Betreff: Photovoltaik auf öffentlichen Dächern Vorgang: B 404/24 Laut Pressemitteilung der Stadt Frankfurt vom 20.02.2025 sollen "Die Anstrengungen ... noch intensiviert werden. Daher bereitet das Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen einen Magistratsvortrag vor, um in den nächsten Jahren mit einem Volumen von rund 40 Millionen Euro städtische Dächer zu sanieren und mit Photovoltaikanlagen auszustatten." Laut Bericht des Magistrats B 404 stehen im Ortsbezirk 7 folgende städtische Bildungseinrichtungen für Dach-Photovoltaikausbau zur Verfügung: Brentanoschule und Turnhalle 130 kWp Hermann-Luppe-Schule und -Haus 99 kWp Kerschensteinerschule 99 kWp Michael-Ende-Schule und Kinderzentrum Niddagaustraße (KiZ 17) 50 kWp Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) 99 kWp Kinderzentrum Lötzener Straße (KiZ 67) 60 kWp Kinderzentrum Kollwitzstraße (KiZ 85) 60 kWp (baugleich) Kinderzentrum Biedenkopfer Weg (KiZ 104) 60 kWp (baugleich) Kinderzentrum Praunheimer Hohl (KiZ 16) 60 kWp (baugleich) Auf den Dächern der Liebigschule bzw. des Gymnasiums Nord sind bereits Anlagen mit 210 bzw. 150 kWp installiert. Es wird berichtet, dass stadteigene Dachflächen vorzugsweise an Anlagenbetreiber verpachtet werden. Dem wird entnommen, dass die Stadt selbst keine Dach-Photovoltaikanlagen baut. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, über den Sachstand zu berichten, insbesondere, ob die Dachflächen ausgeschrieben oder ob Pachtverträge abgeschlossen wurden bzw. in Planung sind. Falls nicht, soll dies zügig umzusetzen. Der Magistrat wird gebeten, zu erfragen, wie der Photovoltaikausbau auf Gebäuden der stadtnahen Stiftungen und städtischen Beteiligungsgesellschaften, die im Gebiet des Ortsbezirk 7 liegen, voranschreitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.10.2024, B 404 Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1050 Aktenzeichen: 40-30
Einbahnstraße zwischen Buswendeschleife in der Kollwitzstraße und Egestraße prüfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5387 entstanden aus Vorlage: OF 395/7 vom 23.04.2024 Betreff: Einbahnstraße zwischen Buswendeschleife in der Kollwitzstraße und Egestraße prüfen 1. Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu prüfen und bezüglich ihrer Umsetzbarkeit zu berichten, - ob wochentags von 06:30 Uhr bis 08:30 Uhr zwischen der Buswendeschleife in der Kollwitzstraße und der Egestraße (siehe Abbildung im Anhang) eine temporäre Einbahnstraße eingerichtet werden kann. Der Beginn der Einbahnstraße soll ein kleines Stück vor die Egestraße gesetzt werden, damit kein Elterntaxi den Schleichweg nehmen kann. Man soll zu dieser Zeit aus der Siedlung heraus, aber nicht hineinfahren können; - ob an gleicher Stelle eine Schranke installiert werden kann, um analog des Pilotprojekts Schulstraße die Kollwitzstraße für den o. g. Zeitraum zu sperren; - ob die Zufahrt über die Ludwig-Landmann-Straße/Stephan Heise-Straße zu einer "Anlieger frei"-Einfahrt gemacht werden kann. Somit können alle Anwohner*innen unverändert hineinfahren. 2. Zudem soll geprüft werden, ob die Gontardstraße zu einem sicheren Schulweg ausgebaut werden kann und ein rückseitiger Anschluss an die Liebigschule möglich ist. Voraussetzung dafür wäre, die Bereiche für den Auto-, Rad- und Fußverkehr voneinander zu trennen. Nach dem Bericht wird der Ortsbeirat entscheiden, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Damit die gewünschten Effekte eintreten, ist es wichtig, dass die Maßnahmen regelmäßig kontrolliert werden. Begründung: Die oben beschriebenen Maßnahmen waren das Ergebnis des Ortstermins am 24.11.2023. Die verkehrliche Situation aufgrund der Elterntaxis in der Siedlung Westhausen ist seit mehreren Jahren ein großes Ärgernis. Mehrere Sensibilisierungsmaßnahmen der Schulen Gymnasium Nord, Französische Schule und Liebigschule haben leider nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt. Durch die Einführung einer temporären Einbahnstraße im o. g. Abschnitt soll die Zufahrt in die Siedlung in den morgendlichen Stunden erschwert werden. Der Ortsbeirat erhofft sich dadurch eine Reduzierung des Elterntaxi-Verkehrs und dass die Bewohner*innen von Durchgangsverkehr entlastet werden. Dies könnte dazu führen, dass die Eltern ihre Kinder stattdessen an der Ludwig-Landmann-Straße absetzen und der Rest des Weges zu Fuß zurückgelegt wird. Optimalerweise kommen die Kinder ohnehin selbständig zu Fuß, mit dem Rad oder dem ÖPNV zur Schule. Der Abschnitt wurde so ausgewählt, dass die Schulbusse an der Buswendeschleife noch wenden können. In der Ortsbeiratssitzung wurde der Wunsch von den Bürger*innen geäußert, die Straße während des o. g. Zeitraums komplett für den Autoverkehr zu sperren. Ähnlich dem Prinzip der Schulstraße. Als Prüfauftrag wurde deswegen die Möglichkeit einer Schranke mitaufgenommen. Zusätzlich wäre es wünschenswert, wenn die Gontardstraße zu einem Schulweg ausgebaut werden würde. Um dies sicher zu gewährleisten, müssten die Bereiche für den Auto-, Rad- und Fußverkehr voneinander getrennt werden. Bereits heute führt die Straße zum Parkplatz der Französischen Schule, um die Kollwitzstraße nicht weiter zu belasten. Dieser Effekt könnte verstärkt werden, wenn es einen rückseitigen Anschluss an die Liebigschule geben würde. Anhang Abbildung: Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1562 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32-1
Lass das Elterntaxi stehen - Kampagne im Ortsbezirk 7 durchführen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5268 entstanden aus Vorlage: OF 379/7 vom 27.02.2024 Betreff: Lass das Elterntaxi stehen - Kampagne im Ortsbezirk 7 durchführen Laut Süddeutscher Zeitung wird in Augsburg ein Konzept gegen Elterntaxis getestet (Quelle: https://www.sueddeutsche.de/bayern/augsburg-schule-schulweg-eltern-elterntaxi-au to-1.6384990). Bei der Kampagne "Lass das Elterntaxi stehen" können Grundschülerinnen und Grundschüler in einem Stempelheft jeden Tag einen Stempel bekommen, an dem sie ohne Auto und selbstständig zur Schule gekommen sind. Zum Ende des Schuljahres können sie mit voll gestempeltem Stempelheft an einer Verlosung teilnehmen, an der sie attraktive Preise der Stadt gewinnen können, z. B. freien Eintritt ins Schwimmbad, ins Museum oder zu Spielen des FC Augsburg. Die beiden ersten Beispiele sind für Frankfurter Kinder ohnehin Praxis, eine Kooperation mit den Spielen der Eintracht Frauen beispielsweise hätte neben der Förderung des Frauenfußballs auch einen starken Stadtteilbezug. Insbesondere in Westhausen erschweren Elterntaxis auf der Kollwitzstraße vielen Anwohnerinnen und Anwohnern das morgendliche Verlassen der Siedlung. Daher wird der Magistrat beauftragt, 1. zu prüfen und zu berichten, ob die Kampagne "Lass das Elterntaxi stehen" auf die Stadt Frankfurt übertragen und ob neben der Grundschule auch die Sekundarstufe I einbezogen werden könnte. Dabei soll ausgeführt werden, welche Preise für die Verlosung infrage kämen, 2. im Falle einer positiven Prüfung die drei Schulen in Westhausen (Gymnasium Nord, Französische Schule, Liebigschule) und die Ebelfeldschule wegen des räumlichen Zusammenhangs für eine erste Pilotphase auszuwählen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1202 Aktenzeichen: 32-1
Treffmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger auf dem Gelände in der Kollwitzstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4551 entstanden aus Vorlage: OF 334/7 vom 22.09.2023 Betreff: Treffmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger auf dem Gelände in der Kollwitzstraße Der Ortsbeirat begrüßt grundsätzlich die von der Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Geflüchtete und der KEG vorgestellten Planungen für das Areal Kollwitzstraße 5 bis 7, bittet den Magistrat jedoch sicherzustellen, dass die folgenden Punkte umgesetzt werden: 1. Der im Bestandsgebäude vorgesehene Gemeinschafts- bzw. Multifunktionsraum kann an zwei Tagen pro Woche zwischen 18:00 Uhr und 22:00 Uhr auch von Vereinen und Initiativen im Stadtteil reserviert und exklusiv genutzt werden. Weitere Nutzung aus dem Stadtteil ist mit dem Träger der Wohneinrichtung abzusprechen. Die Nutzung erfolgt kostenfrei bzw. für eine geringe Reservierungsgebühr. 2. In den geplanten Neubau auf dem Areal wird ein Multifunktionsraum mit separatem Eingang integriert, der von allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Vereinen und Initiativen genutzt/reserviert werden kann. Die Konditionen für eine Anmietung orientieren sich maximal an den Konditionen der Saalbau für Räume in vergleichbarer Größe. 3. Das Außengelände kann mindestens drei Mal im Jahr - nach Absprache mit dem Einrichtungsträger - kostenfrei für Tagesveranstaltungen genutzt werden, sofern in Westhausen aktive Initiativen bzw. Vereine einen entsprechenden Bedarf anmelden. Es ist sicherzustellen, dass bei diesen Veranstaltungen die Toiletten des Multifunktionsraums im Bestandsgebäude genutzt werden können. 4. Der geplante Neubau ist schnellstmöglich zu errichten. Begründung: In Westhausen existieren, mit Ausnahme der kleinen Außenstelle des Quartiersmanagements, keine Treffmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger. Mit dem Ankauf des Geländes Kollwitzstraße 5 bis 7 war die Hoffnung verbunden, dass solche Möglichkeiten realisiert werden. Bei der Vorstellung im Ortsbeirat entstand der Eindruck, dass der vorhandene Multifunktionsraum im Bestandsgebäude im Prinzip nur von den dort untergebrachten Menschen bzw. für örtliche Aktivitäten mit den dort lebenden Menschen nutzbar ist. Auch wenn die Privatsphäre der Untergebrachten geschützt werden muss, wäre eine solche Nutzungsform nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Auch in der Übergangszeit sollte daher eine zeitlich stark eingeschränkte Nutzung durch die Bürgerinnen und Bürger möglich sein. Mit Fertigstellung des Neubaus sollten dann Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, deren Hauptzweck die Nutzung durch die Bürgerinnen und Bürger ist. Dies schließt die Nutzung durch den Träger der Einrichtung und die untergebrachten Menschen natürlich nicht aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.01.2024, ST 138 Aktenzeichen: 00-30-0
Pavillon auf dem ehemaligen Kirchengelände in der Kollwitzstraße für die Bürgerinnen und Bürger öffnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4184 entstanden aus Vorlage: OF 306/7 vom 18.06.2023 Betreff: Pavillon auf dem ehemaligen Kirchengelände in der Kollwitzstraße für die Bürgerinnen und Bürger öffnen Der Magistrat wird gebeten, alle notwendigen Schritte für eine Nutzung des alten Pavillongebäudes auf dem ehemaligen Kirchgelände in der Kollwitzstraße einzuleiten. Hilfsweise könnte eine Nutzung zunächst nur außerhalb der Heizperiode bzw. mit eingeschränktem Heizbetrieb erfolgen. Parallel ist zu klären, ob das Quartiersmanagement Praunheim-Westhausen übergangsweise als Hauptnutzer der Räumlichkeiten und Koordinator der Raumvergabe fungieren kann, bis langfristig eine Lösung für Betrieb und Raumvergabe gefunden wurde. Begründung: Das gesamte Gelände konnte von der Stadt Frankfurt erworben werden. In einem Gebäude sollen bis spätestens Frühjahr 2024 vier bis fünf Wohneinheiten für geflüchtete Menschen entstehen. Erste Untersuchungen haben ergeben, dass der Sanierungsstau im Pavillongebäude sehr hoch ist und ggf. z. B. neue Fenster eingebaut werden müssten. Der Betrieb des Pavillons ist aktuell in der Heizperiode aus ökologischen Gründen kaum vertretbar. Gleichzeitig wäre es den Bürgerinnen und Bürgern schwer zu vermitteln, wenn ihre Bemühungen für einen Bürgerinnen- und Bürgertreff auf die lange Bank geschoben würden, während andere Nutzungen erfolgreich starten können. Da aufwendige Sanierungen aufgrund der Kosten und mangelnder Kapazitäten erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen können, muss ernsthaft ein saisonaler Betrieb bzw. ein eingeschränkter Betrieb (ohne Heizung) geprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2393 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 23-13
Haushalt 2023 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Stellenerweiterung im Jugendclub (Westside 488) der Heinrich-Lübke-Siedlung
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2023, OF 296/7 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Stellenerweiterung im Jugendclub (Westside 488) der Heinrich-Lübke-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten den folgenden Beschluss zu fassen: Im Haushalt 2023 werden im Bereich der Zuschüsse für die Träger der freien Jugendhilfe zusätzliche Mittel eingestellt, um den Personalschlüssel im Jugendclub in der Heinrich-Lübke-Siedlung, das Westside 488, um mindestens eine Stelle zu erhöhen. Begründung: Der Jugendclub "Westside 488" in der Heinrich-Lübke-Siedlung wird gemeinsam von Saz-Rock e.V. und dem Träger des Jugendclubs Praunheim, dem Evangelischen Verein für Jugendsozialarbeit, betrieben. In der Siedlung leben viele Familien. Für die dort wohnenden Kinder und Jugendlichen ist ein stabiles und dauerhaftes Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit notwendig. Sie brauchen einen Ort, wo sie Freund*innen treffen, sich kreativ entfalten und sich austoben können. Sie bekommen dort auch Unterstützung in ihren Schul- und Lebenssituation sowie ein warmes Mittagessen. Derzeit sind zwei Halbtagsstellen vorhanden. Diese reichen allerdings nicht aus. Die dünne Personaldecke führt zu Einschränkungen der ohnehin unzureichenden Öffnungszeiten. Dieser ist in der Regel an drei Tagen in der Woche geöffnet. Nämlich Dienstag, Mittwochs und Donnerstags zwischen 15 und 20 Uhr. Urlaub, Fortbildungen und krankheitsbedingte Ausfälle können nicht abgefedert werden. Eine weitere Vollzeitstelle würde einerseits helfen das Angebot für Kinder und Jugendliche beständig aufrecht zu erhalten. Andererseits böte eine personelle Aufstockung die Möglichkeit einer Erweiterung der Öffnungszeiten. Die beengten Räumlichkeiten und die finanzielle Situation der offenen Kinder- und Jugendarbeit stellen ohnehin ein Problem dar. Hinzu kommt der Generationskonflikt in der Heinrich-Lübke-Siedlung, der dank verschiedener Aktionen und Maßnahmen des Quartiersmanagements, des Nachbarschaftszentrums des Frankfurter Verbands, dem Ortsbeirat, des Jugendclubs "Westside 488", des Jugendclub Praunheim und weiterer Akteur*innen vor Ort, die sich am Runden Tisch zur Situation in der Heinrich-Lübke Siedlung zusammengefunden haben, abgemildert werden konnte. Nicht zuletzt, deswegen ist der Jugendclub "Westside 488" ein wichtiger Anlaufpunkt für Kinder - und Jugendliche in der Siedlung. Dabei werden auch geschlechtsspezifische Angebote bereitgestellt. Aus den letzten Jahren ist das Graffitiprojekt an der Kollwitzstraße unterhalb der Ludwig-Landmann-Straße hervorzuheben. Um das Programm auch zukünftig gewährleisten zu können, benötigt es mindestens drei Stellenanteile. Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 67 2023 Die Vorlage OF 296/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
Parteien: GRÜNE, SPD, die_farbechten-LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
Weiter lesenVerkehrssituation Kreuzung Praunheimer Hohl/Kollwitzstraße - Umsetzung der Vorschläge der Stellungnahme ST 403/22
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3659 entstanden aus Vorlage: OF 261/7 vom 28.02.2023 Betreff: Verkehrssituation Kreuzung Praunheimer Hohl/Kollwitzstraße - Umsetzung der Vorschläge der Stellungnahme ST 403/22 Vorgang: OM 3006/22 OBR 7; ST 403/23 Der Ortsbeirat begrüßt die vorgeschlagene Lösung des Magistrats, den Kreuzungsbereich Praunheimer Hohl/Kollwitzstraße für die Radfahrenden rot zu markieren und die Bordsteine entsprechend abzusenken. Der Magistrat wird daher gebeten, die Umsetzung zu veranlassen. Begründung: Der Ortsbeirat hatte in der Anregung vom 01.11.2022, OM 3006, darum gebeten zu prüfen, wie die unübersichtliche Situation an der genannten Einmündung verbessert werden kann. Der Lösungsvorschlag des Magistrats sorgt für mehr Sicherheit und vor allem mehr Aufmerksamkeit für Radfahrende, die diese Stelle passieren. Die Maßnahme ist leicht umsetzbar, benötigt jedoch noch die Zustimmung des Ortsbeirats. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3006 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 403 Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1413 Aktenzeichen: 32-1
Zuschuss Adventsfest Westhausen
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2023, OF 247/7 Betreff: Zuschuss Adventsfest Westhausen Der Ortsbeirat bittet um Bereitstellung eines Betrages in Höhe von EUR 300,00 aus dem Ortsbeiratsbudget, um die Organisation des Adventsfests in Westhausen am 11.12.2022 nachträglich zu unterstützen. Der Betrag ist der Caritas (Quartiersmanagement Praunheim) als Hauptausrichter zu überweisen. Begründung: Ausgehend von der Bürger*inneninitiative, die sich um die Nutzung der Liegenschaft Kollwitzstraße 5-7 als Nachbarschaftszentrum bemüht, fand dort am dritten Advent des vergangenen Jahres ein Fest für die Menschen in Westhausen statt. Der große Zulauf hat erneut den großen Bedarf für einen sozialen Treffpunkt gezeigt. Sowohl das Quartiersmanagement Praunheim als auch das Sozialrathaus Bockenheim stehen hinter der Veranstaltung. Bei weihnachtlicher Stimmung wurden Speisen und Getränke kostenlos ausgegeben. Auch ein Nikolausbesuch wurde eingeplant, der besonders die Kinder in der Siedlung freute. Kosten sind ebenfalls durch die Öffentlichkeitsarbeit im Vorfeld angefallen. Der Ortsbeirat möchte o.g. Zuschuss zur Kostendeckung gewähren, weist jedoch darauf hin, dass dies insbesondere hinsichtlich der Kurzfristigkeit, in der das Anliegen vorgebracht wurde und welches hauptsächlich im Nachhinein bearbeitet werden konnte, einen Ausnahmefall darstellt. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 189 2023 Die Vorlage OF 247/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Verkehrssituation Kreuzung Praunheimer Hohl/Kollwitzstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3006 entstanden aus Vorlage: OF 212/7 vom 17.10.2022 Betreff: Verkehrssituation Kreuzung Praunheimer Hohl/Kollwitzstraße Viele Autofahrerinnen und Autofahrer, die z. B. schnell ihre Kinder in die Ebelfeldschule bringen wollen, übersehen, von der Ludwig-Landmann-Straße kommend, an der Ecke zur Praunheimer Hohl die Vorfahrt der Radfahrenden, die geradeaus weiter in der Kollwitzstraße fahren wollen. Möglicherweise liegt dies daran, dass der Radweg nicht direkt auf der Kollwitzstraße weitergeführt wird, sondern die Radfahrer kurz in die Praunheimer Hohl abbiegen müssen, um dann die Straße zu queren. Der Magistrat wird daher gebeten, die Radwegeführung zu überprüfen und Lösungsvorschläge zur Entschärfung der Situation zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 403 Antrag vom 28.02.2023, OF 261/7 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3659 Aktenzeichen: 32 1
Lückenschluss im Radwegenetz zwischen Fritz-Schumacher-Weg und Kollwitzstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2797 entstanden aus Vorlage: OF 203/7 vom 20.09.2022 Betreff: Lückenschluss im Radwegenetz zwischen Fritz-Schumacher-Weg und Kollwitzstraße Vorgang: OM 1414/17 OBR 7 Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit dem zuständigen Amt für Bau und Immobilien (Flächeneigentümer der betroffenen Fläche) dafür Sorge zu tragen, dass die Lückenschlussmaßnahme L026 zwischen Fritz-Schumacher-Weg und Kollwitzstraße im Radwegenetz zügig abgeschlossen wird. Der neu entstehende Radweg soll mindestens drei Meter breit sein und befestigt werden. Dabei soll heller Asphalt zum Einsatz kommen. Selbstverständlich ist sicherzustellen, dass Fahrzeuge des MIV den Weg nicht benutzen können. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten darzulegen, wann mit einer Fertigstellung zu rechnen ist und welche ökologischen Eingriffe - aufgrund der Bäume und Büsche an besagter Stelle - notwendig sind. Begründung: Seit einigen Jahren fordert der Ortsbeirat einen Radweg parallel zum Friedhof Westhausen, zuletzt in der Vorlage vom 18.04.2017, OM 1414. Eine solche Anbindung wäre attraktiv für viele Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Nord, aber auch für alle anderen Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer. Die derzeitige Route durch den Friedhof könnte vermieden werden. Gleichzeitig würde dies zu weniger Kfz-Verkehr in der Siedlung führen. Nun war zu beobachten, dass im nördlichen Bereich zwischen Fritz-Schumacher-Weg und der Schinkelstraße die Radverkehrslücke geschlossen wurde. Letzteres erfolgte auf Anregung des Radfahrbüros durch das Grünflächenamt (Zaunversetzung) und das Amt für Straßenbau und Erschließung (Wegebefestigung). Diese Entwicklung ist zu begrüßen und stärkt die Hoffnung, dass es nun tatsächlich bald zu einer Umsetzung des gesamten Lückenschlusses kommt. Bei einer telefonischen Rücksprache mit dem Radfahrbüro wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass diese Lücke auch der Stadt als Lückenschluss für den Radverkehr L026 bekannt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 991 Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2308 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 7 am 20.05.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 7 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in Westhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1868 entstanden aus Vorlage: OF 143/7 vom 22.03.2022 Betreff: Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in Westhausen Vorgang: OM 612/21 OBR 7; V 24/21 OBR 7; ST 1361/21 In der Anregung OM 612 hat der Ortsbeirat seine Position zur Zukunft des Areals der evangelischen Gemeinde in der Kollwitzstraße 5 bis 7 geäußert und auf den Bedarf an gemeinschaftlichen Flächen in Westhausen hingewiesen. Laut Stellungnahme ST 1361 ist die zukünftige Nutzung offen. Bisher wurde die Anregung OM 612 vom Magistrat nicht beantwortet. Ergänzend zu dieser Anregung, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Areal ein soziales und medizinisches Nachbarschaftszentrum oder/und ein Wohnprojekt für Menschen mit Behinderungen und geflüchtete Menschen realisiert werden kann. Begründung: Das ehemalige evangelische Gemeindezentrum in der Kollwitzstraße ist in den Besitz der Stadt übergegangen, sodass sich die Frage nach der Verwendung des erworbenen Gebäudes aufdrängt. Gleichzeitig fehlen in Westhausen Orte des Zusammentreffens sowie der medizinischen Versorgung. Von Bürgerinnen und Bürgern der Siedlung Westhausen wurde das Konzept eines sozialen und medizinischen Nachbarschaftszentrums entwickelt. Der Ortsbeirat sieht das Konzept als geeignet für den Standort an der Kollwitzstraße 5 bis 7 an und bittet um Prüfung der Realisierungsmöglichkeiten. Ebenfalls von Bürgerinnen und Bürgern stammt der Vorschlag, auf dem Gelände ein Wohnprojekt für Menschen mit Behinderungen zu realisieren. In Kombination mit dem Nachbarschaftszentrum könnte diese Idee dazu beitragen, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das Nachbarschaftszentrum zu verbessern. Da in der aktuellen Situation dringend Unterbringungsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen benötigt werden und sich die Stadt Frankfurt am Main darüber hinaus zum Sicheren Hafen erklärt hat, sollte sowohl für einen Übergangszeitraum als auch langfristig diese Möglichkeit geprüft werden. Dabei ist auch eine Kombination der Nutzungen zu prüfen. Die Siedlungen Westhausen, Praunheim und die Heinrich-Lübke-Siedlung werden zusammen lediglich von einer regulären allgemeinmedizinischen Praxis versorgt, was eine Unterversorgung darstellt. Ein "sozial-medizinisches Nachbarschaftszentrum" löst beide Probleme auf einen Schlag. Es verbindet (allgemein-) medizinische ambulante Versorgung in Form von Arztpraxen mit den klassischen sozialen Merkmalen eines Nachbarschaftszentrums: Koch- und Tanzkurse, Nachbarschaftscafés, Schachgruppen, Seniorentreffs und vieles mehr. Zudem lassen sich natürlich auch psychologische und sozialberatende Angebote in einem solchen Nachbarschaftszentrum anbieten. Angesichts des sozialen Gradienten macht es synergistisch Sinn, Einrichtungen, die die sozialen und gesundheitlichen Herausforderungen angehen, auch unter einem Dach unterzubringen. Außerdem ergeben sich durch diese Kombination attraktive Finanzierungsmodelle. Eine Nutzung der Gebäude für eine Erweiterung des Schul- und Kindergartenangebots ist verkehrstechnisch abzulehnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.06.2021, V 24 Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1361 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 612 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2024, ST 942 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: Da sich die Angelegenheit inzwischen durch den Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 21, erledigt hat, verzichtet der Ortsbeirat auf weitere Erinnerung an den Magistrat. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-2
Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Kollwitzstraße endlich sanieren - Planungs- und Baumittel einstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2022, OF 111/7 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Kollwitzstraße endlich sanieren - Planungs- und Baumittel einstellen Vorgang: EA 245/18; ST 1007/19; V 78/21 OBR 7; ST 2121/21 Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den folgenden Beschluss zu fassen: Die im Haushalt für 2023 vorgesehenen Planungsmittel in Höhe von 140 Tsd. € werden bereits in 2022 eingestellt und die bereits begonnene Planung wird endlich abgeschlossen. Im Haushalt 2023 werden dann die entsprechenden Mittel für die Baumaßnahme eingestellt. Begründung: Die Kollwitzstraße muss dringend saniert werden. Mit der ST 1007 aus 2019 wurde dem Ortsbeirat 7 mitgeteilt, dass genügend Haushaltsmittel in 2019 für die Fortführung der Entwurfsplanung und die Ausführungsplanung zur Verfügung stehen und dass für den Doppelhaushalt 2020/21 mit eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020-2023 bereits kalkulierte Planungs- und Baumittel angemeldet sind. In der ST 2121 vom 29.11.2021 wurde dem Ortsbeirat hingegen mitgeteilt, dass die "weiterführende Planung zur Sanierung der Kollwitzstraße wegen einer veränderten Priorisierung anderer Maßnahmen nicht weiterverfolgt werden. Die begonnene Ausführungsplanung kann somit frühestens 2023 fortgesetzt werden." Diese veränderte Prioritätensetzung für eine seit vielen Jahren angekündigte und notwendige Maßnahme ist für die Ortsbeirat weder nachvollziehbar noch akzeptabel. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 27.11.2018, EA 245 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1007 Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 78 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2121 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 153 2022 Der Vorlage OF 111/7 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenEhemaliges Gemeindehaus Westhausen Kollwitzstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2022, OF 118/7 Betreff: Ehemaliges Gemeindehaus Westhausen Kollwitzstraße Eine Initiative von Bürgerinnen und Bürgern in Westhausen spricht sich für eine mögliche Nutzung des nunmehr leerstehenden evangelischen Gemeindehauses als medizinisch- sozialem Zentrum aus. Unklar ist, ob mit dem Erwerb des Gemeindehauses durch die Stadt eine Festlegung der zukünftigen Nutzung verbunden ist und ob der bauliche Zustand der Gebäude eine Nutzung z.B. als Bürgertreff zulässt. Daraus ergeben sich folgende Fragen an den Magistrat: 1. Wie ist der bauliche Zustand der Gebäude zum derzeitigen Zeitpunkt? 2. Ist eine Instandsetzung prinzipiell möglich und welche Kosten sind damit verbunden? 3. Gibt es eine städtische Festlegung für die zukünftige Nutzung? 4. Wenn nein, ist - nach einer Instandsetzung - eine Nutzung durch einen öffentlichen Träger vorstellbar? Begründung: Mit dem Kauf des aufgegebenen Gemeindehauses in der Kollwitzstraße durch die Stadt könnte es eine Option geben, den Mangel an Begegnungsräumen in der Siedlung Westhausen zu beseitigen. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 118/7 wurde zurückgezogen.
Partei: die_farbechten-LINKE.
Weiter lesenErrichtung eines „sozial-medizinischen Nachbarschaftszentrums“
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2022, OF 122/7 Betreff: Errichtung eines "sozial-medizinischen Nachbarschaftszentrums" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, sich für die Errichtung eines "sozial-medizinischen Nachbarschaftszentrums" in den Gebäuden der Kollwitzstraße 5-7 einzusetzen. Zudem soll geprüft werden, welche konkreten Maßnahmen hierfür von städtischer Seite aus ergriffen werden können. Das ehemalige evangelische Gemeindezentrum in der Kollwitzstraße ist in den Besitz der Stadt übergegangen, sodass sich die Frage nach der Verwendung der erworbenen Gebäude aufdrängt. Ein "sozial-medizinisches Nachbarschaftszentrum" ist hierauf eine ideale Antwort, da damit sowohl medizinischer als auch sozialer Bedarf vor Ort bestmöglich bedient werden kann. Begründung: Die Siedlungen Westhausen, Praunheim und Heinrich-Lübke-Siedlung werden zusammen lediglich von einer regulären allgemeinmedizinischen Praxis versorgt, was eine Unterversorgung darstellt. Zudem besteht ein wissenschaftlicher Konsens über den Zusammenhang von sozialem Status und sozialen Problemen einerseits sowie höhere Krankheitswahrscheinlichkeit und Lebenserwartung andererseits. Dieser Umstand wird in den Sozialwissenschaften auch als sozialer Gradient bezeichnet. Ein "sozial-medizinisches Nachbarschaftszentrum" löst beide Probleme auf einen Schlag! Es verbindet (allgemein-)medizinische ambulante Versorgung in Form von Arztpraxen mit den klassischen sozialen Merkmalen eines Nachbarschaftszentrums: Koch- und Tanzkurse, Nachbarschafts-Cafés, Schachgruppen, Seniorentreffs und vieles mehr. Zudem lassen sich natürlich auch psychologische und sozial-beratende Angebote in einem solchen Nachbarschaftszentrum machen. Angesichts des sozialen Gradienten macht es synergistisch Sinn, Einrichtungen, die die sozialen und gesundheitlichen Herausforderungen angehen, auch unter einem Dach unterzubringen. Außerdem ergeben sich durch diese Kombination attraktive Finanzierungsmodelle. Eine Nutzung der Gebäude für eine Erweiterung des Schul- und Kindergartenangebots drängt sich verkehrstechnisch nicht auf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 122/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 143/7 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSanierung der Kollwitzstraße nur mit Ladestationen
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2021, OF 85/7 Betreff: Sanierung der Kollwitzstraße nur mit Ladestationen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie weit sind die Planungen für die Sanierung der Kollwitzstraße fortgeschritten? 2. Werden die Planungen auch eine Ladestationen-Infrastruktur enthalten? 3. Wenn nein, werden die dringend benötigten Ladestationen für Elektrofahrzeuge noch in das Konzept aufgenommen. 4. Ist es, davon abgesehen möglich, mit dem Betreiber des Parkhauses Gespräche zu führen, dass auf dem Gelände eine Ladestation installiert werden kann? 5. Welche weiteren möglichen Standorte für Ladestationen sieht der Magistrat in der Westhausener Siedlung? 6. Wann wird es nun endlich zu der dringend erforderlichen Sanierung der Kollwitzstraße kommen? Begründung: Die dringend notwendige Sanierung der Kollwitztstraße wird den Anwohnern von Westhausen nun seit Jahrzehnten versprochen und immer wieder wird der Termin verschoben. Zwischenzeitlich steigt die Nachfrage nach E- Autos auch in der Siedlung. Leider haben die Bewohner keine Möglichkeiten die PWK vor ihren Häusern zu laden. Sie sind auf Ladestationen in der Siedlung angewiesen. Eine Ladestationen- Infrastruktur in die Sanierung einzuplanen ist mehr als sinnvoll. Anderenfalls würde über kurz oder lang die Straße wieder aufgerissen. Auch das Gelände des Parkhauses bietet sich als Standort an. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 242 2021 Die Vorlage OF 85/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "nur" gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/LINKE (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenZeitnahe Sanierung der Kollwitzstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 27/7 Betreff: Zeitnahe Sanierung der Kollwitzstraße Vorgang: EA 24/18; ST 1007/18 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat folgende Fragen zu beantworten:, 1. Wann wird die Entwurfs und Ausführungsplanung in ihrer Endfassung für die Kollwitzstraße vorgestellt? 2. Wann wird die Kollwitzstraße endlich saniert? 3. Sollte die Kollwitzstraße nicht saniert werden: welche Gründe sprechen gegen die Sanierung der Kollwitzstraße? Begründung: Mit der Etatanregung EA 245 (OF 316/7 vom 12.11.2018) und der daraus resultierenden ST1007 vom 27.5.2019 wird dem Ortsbeirat 7 mitgeteilt, dass genügend Haushaltsmittel in 2019 für die Fortführung der Entwurfs und die Ausführungsplanung zur Verfügung stehen und das für den Doppelhaushalt 2020/21 mit eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020-2023 bereits kalkulierte Planungs- und Baumittel angemeldet sind. Seit dieser Zeit sind keine weiteren Informationen vorhanden. Da der Ortsbeirat 7 seit Jahren den schlechten Zustand der Kollwitzstraße bemängelt, in vielen Gesprächen und Anträgen nur vertröstet wird, bittet der Ortsbeirat nunmehr um zeitnah Sanierung der Kollwitzstraße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 19.01.2018, EA 24 Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2018, ST 1007 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 29.06.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 78 2021 Die Vorlage OF 27/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an die Ziffer zwei des Tenors die Frage "und welche Gründe haben zur Verzögerung geführt?" angehängt wird und Ziffer drei gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenMaßnahmen gegen falsch parkende Autos II - Eine Verkehrsinsel ist kein Dauerparkplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7096 entstanden aus Vorlage: OF 548/7 vom 29.12.2020 Betreff: Maßnahmen gegen falsch parkende Autos II - Eine Verkehrsinsel ist kein Dauerparkplatz Der Magistrat wird aufgefordert, gegen falsch parkende Autos folgende Maßnahme zu ergreifen: Die Verkehrsinsel der Kollwitzstraße (Ludwig-Landmann-Straße Richtung Heerstraße) wird mit Pollern gegen falsch parkende Autos gesichert, um die benötigte Sicht für den Rad- und Fußverkehr zu garantieren. Diese müssen in ausreichendem Abstand aufgestellt werden, sodass sie für Radfahrende und Fußgängerinnen und Fußgänger kein Hindernis darstellen. Begründung: Die Verkehrsinsel hat sich zu einem Dauerparkplatz entwickelt, was die Sicht des Rad- und Fußverkehrs dramatisch einschränkt. Poller können das Problem beheben und für eine erhöhte Sicherheit sorgen. Abbildung 1 Quelle: Open Street Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1026 Aktenzeichen: 32 1
Schulbusproblem am Gymnasium Nord lösen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5880 entstanden aus Vorlage: OF 458/7 vom 18.02.2020 Betreff: Schulbusproblem am Gymnasium Nord lösen Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit dem Amt für Bau und Immobilien (ABI) zu prüfen und zu berichten, ob die derzeit schon für Busparkplätze genutzte Buskehre durch die Grünfläche hin zur Auffahrt zum Schulgelände erweitert werden kann und dort Schrägparkplätze für Busse eingerichtet werden können. Vorbehaltlich einer positiven Prüfung gilt es auch darzulegen, wie entsprechende Ausgleichsflächen für die wegfallende Grünfläche auf dem Schulgelände bereitgestellt werden können. Begründung: Die Buswende in der Kollwitzstraße wurde letzten Sommer als Notlösung für parkende Schulbusse eingerichtet. Dort können derzeit vier Busse parken. Bereits heute parken deswegen zwei Busse auf der Kollwitzstraße. Ab dem neuen Schuljahr werden zwei weitere Busse hinzukommen. Aufgrund der wachsenden Anzahl von Schülerinnen und Schülern wegen hinzukommender Klassenstufen wird in den kommenden Jahren mit einem Busaufkommen von zehn Bussen gerechnet. Spätestens dann werden die Busse den fließenden Verkehr eklatant behindern. Dementsprechend muss die Buskehre auf eine Kapazität von zehn Stellplätzen erweitert werden. Wenn die angrenzende Grünfläche hin zur Auffahrt zum Schulgelände integriert werden kann, entstehen genügend Schrägparkplätze, sodass dann auch weitere Busse ausreichend Platz finden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1134 Aktenzeichen: 40 1
Parkplätze für den Friedhof Westhausen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2019, OF 414/7 Betreff: Parkplätze für den Friedhof Westhausen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat eindeutig zu klären, welche Parkplätze welchen Nutzergruppen am Friedhof Westhausen offenstehen, diese eindeutig zu beschildern und zumindest für gehbehinderte Menschen ausreichend Parkplätze in der Nähe der Trauerhalle zur Verfügung zu stellen. Begründung: Der Friedhof Westhausen ist für gehbehinderte und ältere Menschen nicht sehr gut an den öffentlichen Personenverkehr angeschlossen, die Wege sind einfach zu weit. Bei Beisetzungen und zur Grabpflege nutzen daher viele Menschen den eigenen PKW, es wird dementsprechend eine angemessene Zahl von Parkplätzen benötigt. Während auf der Internetseite der Friedhofsverwaltung weiterhin ein Parkplatz an der Heerstraße und der nun vom Gymnasium Nord genutzte Parkplatz als Friedhofsparkplätze ausgewiesen werden, ist nurmehr der abgelegene Parkplatz an der Heerstraße ausgeschildert. Besucherinnen und Besucher berichten jedoch, dass manchmal auch Parkplätze direkt in der Nähe der Trauerhalle genutzt werden können. Die Einfahrt zu diesen Parkplätzen befindet sich auf der Kollwitzstraße. Diese Parkplätze wären ideal für ältere bzw. gehbehinderte Menschen und sollten daher zumindest als "Behindertenparkplätze" beschildert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 7 am 22.10.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 414/7 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Alle Jahre wieder: Mittel für die Sanierung der Kollwitzstraße in den Haushalt einstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 316/7 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Alle Jahre wieder: Mittel für die Sanierung der Kollwitzstraße in den Haushalt einstellen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: In den Haushalt werden nicht nur Planungsmittel in Höhe von 270.000 € eingestellt, sondern auch die für die Umsetzung der Sanierung notwendigen Mittel von insgesamt 2,7 Mio. €. Begründung: Der Ortsbeirat hat sich bereits mehrfach für eine rasche Umsetzung der bereits vorgesehenen Sanierung eingesetzt. Leider musste die Sanierung immer wieder verschoben werden. Eine entsprechende Planung existiert bereits, so dass die nun eingestellten Planungsmittel in Höhe von 270.000 € allenfalls als "Beruhigungspille" betrachtet werden können. Die Straße befindet sich nach dem Abschluss von Bauarbeiten im Westring in einem desolaten Zustand. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 7 am 27.11.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 245 2018 Die Vorlage OF 316/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSanierung der Kollwitzstraße zeitnah beginnen
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.06.2018, OA 277 entstanden aus Vorlage: OF 283/7 vom 22.05.2018 Betreff: Sanierung der Kollwitzstraße zeitnah beginnen Vorgang: EA 96/18 OBR 7 Der Ortsbeirat hat sich bereits mehrfach für eine rasche Umsetzung der bereits geplanten Sanierung der Kollwitzstraße ausgesprochen. Zuletzt ist dies mit der Etatanregung EA 96 vom 23.01.2018 geschehen. Bisher ist die Sanierung aber immer wieder verschoben werden und es ist zu befürchten, dass der Etatanregung des Ortsbeirats erneut nicht entsprochen wird. Allerdings hat sich, seitdem die Etatanregung gestellt wurde, der Zustand der Kollwitzstraße erheblich verschlechtert. Es kam zu zwei Fahrbahnabsenkungen, die zunächst nur notdürftig repariert werden konnten. Zudem rollt nun seit einigen Wochen ein Teil des Baustellenverkehrs für eine Baumaßnahme der Vonovia über diese Straße - der Zustand der Straße wird sich dadurch weiter verschlechtern. Aufgrund dieser neuen Situation möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Planungen für eine Sanierung der Kollwitzstraße zügig abzuschließen, um unmittelbar nach Beendigung der laufenden Baumaßnahme der Vonovia mit der lange geplanten Sanierung beginnen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 23.01.2018, EA 96 Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 69 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 13.06.2018 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.08.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 277 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2947, 23. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14.08.2018
Wegfall der Parkplätze des Friedhofs Westhausen an der Kollwitzstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2018, OF 260/7 Betreff: Wegfall der Parkplätze des Friedhofs Westhausen an der Kollwitzstraße Vorgang: ST 2228/17 Bezugnehmend auf die ST2228 fragt der Ortsbeirat den Magistrat. 1. Wie sollen ältere, betagte, gehbehinderte oder auch junge Menschen mit Kindern den langen Weg von der Heerstraße zur Trauerhalle bewerkstelligen? 2. Wie sollen diese Personen Ihre Grabpflege mit Gartenwerkzeugen und Pflanzen leisten können, zumal die entsprechenden Gärtnereien auf der anderen Seite des Friedhofs liegen? 3. Sollte das Konzept eines Friedhofs nicht abgestimmt sein auf die Wege Parkplatz - Trauerhalle (hier kommen auch viele Teilnehmer von weit her!) und Parkplatz - Gräber? 4. Sollte deshalb der flächenmäßig große Friedhof Westhausen nicht doch wieder zwei Parkplätze erhalten? Begründung: Brief der Siedlung Niddatal e.V. Anlage 1 (ca. 7 KB) Antragsteller: SPD CDU GRÜNE die farbechten - LINKE. FDP BFF REP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2228 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 7 am 13.03.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 783 2018 Die Vorlage OF 260/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, BFF, REP, fraktionslos
Weiter lesenHaushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Mittel für die Sanierung der Kollwitzstraße in den Haushalt einstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2017, OF 238/7 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Mittel für die Sanierung der Kollwitzstraße in den Haushalt einstellen Vorgang: ST 2201/17 In der ST 2201 berichtet der Magistrat dem Ortsbeirat, dass ein Bauauftrag für die Kollwitzstraße im Jahr 2018 vergeben werden kann, sofern die notwendigen Planungs- und Baumittel in Höhe von ca. 2,7 Mio. € zur Verfügung stehen. Aufgrund dieser Aussage bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Die notwendigen Mittel zur Sanierung der Kollwitzstraße in Höhe von ca. 2,7 Mio. € werden in den städtischen Haushalt 2018 eingestellt. Begründung: Der Ortsbeirat hat sich bereits mehrfach für eine rasche Umsetzung der bereits vorgesehenen Sanierung eingesetzt. Leider musste die Sanierung immer wieder verschoben werden. Die ST 2201 legt die Vermutung nahe, dass in 2018 nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2201 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 7 am 23.01.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 96 2018 Die Vorlage OF 238/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAufstellen eines Bücherschrankes in der Siedlung Westhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2458 entstanden aus Vorlage: OF 227/7 vom 13.11.2017 Betreff: Aufstellen eines Bücherschrankes in der Siedlung Westhausen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob ein Bücherschrank an einem der vorgeschlagenen Standorte angebracht und bewilligt werden kann. (Position 1) (Position 2) (Quelle: maps.google.de) (Quelle: maps.google.de) Position 1: Kollwitzstraße, Einfahrt Geschwister-Scholl-Straße (neben dem Briefkasten oder der Litfaßsäule) Position 2: Kollwitzstraße, Einfahrt Josef-Wirmer-Straße (neben dem öffentlichen Aushang des Ortsbeirates) Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt das Aufstellen eines Bücherschrankes in der Siedlung Westhausen und wird diesen in der nächsten Budgetplanung berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.01.2018, OIB 172 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 452 Aktenzeichen: 66 5
Laternen zu Ladestationen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2017, OM 1599 entstanden aus Vorlage: OF 164/7 vom 01.05.2017 Betreff: Laternen zu Ladestationen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob im Zuge der Grundsanierung der Kollwitzstraße in Westhausen an zwei ausgewählten Orten Straßenlaternen zu Ladestationen für Elektroautos umgerüstet werden können. Die hierbei gemachten Erfahrungen könnten als Pilotprojekt für weitere Umrüstungen genutzt werden. Vorbilder hierfür sind die Städte Leipzig, Berlin, Celle und München, die bereits diese Technologie in ihre städtische Infrastruktur aufgenommen haben. Begründung: Der ökologische Umbau der Gesellschaft erfordert neben dem vom Ortsbeirat seit Jahren geforderten Ausbau des öffentlichen und kostenlosen Nahverkehrs auch die Förderung eines Individualverkehrs ohne Abgase. Eine Lösung ist die Elektromobilität, deren Umsetzung bislang vor allem daran scheitert, dass es viel zu wenig - und vor allem keine wohnortnahen - Ladestationen gibt. Die Straßenlaternen begleiten alle Straßen und sind an das Stromnetz angeschlossen. Es wäre technisch, ökologisch und ökonomisch sinnvoll, diese Infrastruktur zu nutzen. Damit würden Initiativen des Landes Hessen, des Umweltamtes Frankfurt sowie des BUND Hessen e. V. (Klimaschutzplan Hessen 2040) aufgegriffen und ein realistisches Zukunftsprojekt initiiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1775 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 0
Eine bessere Kennzeichnung bzw. Ankündigung der Fußgängerampel in der Kollwitzstraße/Ecke Praunheimer Hohl
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1413 entstanden aus Vorlage: OF 125/7 vom 14.02.2017 Betreff: Eine bessere Kennzeichnung bzw. Ankündigung der Fußgängerampel in der Kollwitzstraße/Ecke Praunheimer Hohl Der Magistrat wird beauftragt, den Hinweis auf die Fußgängerampel in der Kollwitzstraße/Ecke Praunheimer Hohl so zu gestalten, dass diese für die Autofahrerinnen und Autofahrer, aus beiden Richtungen kommend, rechtzeitig erkennbar ist und sie so ihr Fahrverhalten anpassen können. Begründung: Im Bereich dieser besagten Ampel fahren die Autos erfahrungsgemäß zu schnell, sodass die Grundschülerinnen und Grundschüler der Ebelfeldschule nicht beruhigt über die Straße gehen können. Dieser Weg sollte für die Schülerinnen und Schüler ein sicherer Schulweg sein. Jedoch ist aus den Berichten der Eltern zu entnehmen, dass das Gegenteil der Fall ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1500 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 7
Fahrradweg zwischen Gymnasium Nord und Friedhof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1414 entstanden aus Vorlage: OF 140/7 vom 04.04.2017 Betreff: Fahrradweg zwischen Gymnasium Nord und Friedhof Vorgang: B 329/80; OM 449/06 Der Magistrat wird gebeten, einen Radweg zwischen Friedhof Westhausen und dem neuen Schulgelände in Anlehnung zur B 329 herzustellen. Begründung: Auf dem Westhausener Friedhof gibt es weiterhin unerlaubten Fahrradverkehr. Es ist sinnvoll, den Radfahrern eine bessere Alternative zur Muckermannstraße/Kollwitzstraße zu bieten als den Weg durch den Friedhof. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.09.2006, OM 449 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1221 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2475 Aktenzeichen: 66 2
Einrichtung von Tempo 30 in der Muckermannstraße sowie in der Kollwitzstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1412 entstanden aus Vorlage: OF 124/7 vom 14.02.2017 Betreff: Einrichtung von Tempo 30 in der Muckermannstraße sowie in der Kollwitzstraße Der Magistrat wird beauftragt, für - die komplette Muckermannstraße zwischen Schinkelstraße und Kollwitzstraße Tempo 30 (siehe Anlage) einzurichten; - die Kollwitzstraße, ab der Ludwig-Landmann-Straße bis zu dem bereits bestehenden Tempo-30-Abschnit t, den Tempo-30-Bereich zu erweitern (siehe Anlage). Begründung: Im Bereich der Muckermannstraße befindet sich das Gymnasium Nord und die Straße wird als direkter Schulweg benutzt. Zudem liegt die Margarete-Schütte-Lihotzky-Anlage mit Spiel- und Bolzplatz genau gegenüber. Des Weiteren liegt die Kollwitzstraße auf dem Schulweg der Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Nord und der Grundschülerinnen und Grundschüler der Ebelfeldschule. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass von den Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrern gefordert wird, ihr Fahrverhalten diesen Gegebenheiten anzupassen, was auch von der Schulleiterin der Ebelfeldschule unterstützt und begrüßt wird. Anlage Anlage 1 (ca. 119 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1219 Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Mittel für die Sanierung der Kollwitzstraße in den Haushalt einstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2017, OF 116/7 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Mittel für die Sanierung der Kollwitzstraße in den Haushalt einstellen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Die notwendigen Mittel zur Sanierung der Kollwitzstraße werden in den städtischen Haushalt eingestellt. Begründung: Der Ortsbeirat hat sich bereits mehrfach für eine rasche Umsetzung der bereits vorgesehenen Sanierung eingesetzt. Leider musste die Sanierung immer wieder verschoben werden. Durch den Bau des neuen Gymnasiums Nord ist eine Sanierung dringlicher denn je und im Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) liegen bereits Sanierungsplanungen vor. Antragsteller: SPD CDU die farbechten - LINKE. GRÜNE FDP BFF REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 07.03.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 12 2017 Die Vorlage OF 116/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, FDP, BFF, REP
Weiter lesenMittel für die Sanierung der Kollwitzstraße in den Haushalt einstellen
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.11.2016, OA 94 entstanden aus Vorlage: OF 99/7 vom 14.11.2016 Betreff: Mittel für die Sanierung der Kollwitzstraße in den Haushalt einstellen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 39 vom 17.02.2017, Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel zur Sanierung der Kollwitzstraße werden in den städtischen Haushalt eingestellt. Begründung: Der Ortsbeirat hat sich schon mehrfach für eine rasche Umsetzung der bereits vorgesehenen Sanierung eingesetzt. Leider musste die Sanierung immer wieder verschoben werden. Durch den Bau des neuen Gymnasiums Nord ist eine Sanierung dringlicher denn je und im Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) liegen bereits Sanierungsplanungen vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2201 Etatanregung vom 23.01.2018, EA 96 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 07.12.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.01.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 94 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 10. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.04.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 94 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 100 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 94 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION (= Annahme) Aktenzeichen: 61 0
Verkehrsanbindung für das Gymnasium Nord (Schulprovisorium) in Westhausen
S A C H S T A N D : Anregung vom 30.08.2016, OA 51 entstanden aus Vorlage: OF 40/7 vom 15.08.2016 Betreff: Verkehrsanbindung für das Gymnasium Nord (Schulprovisorium) in Westhausen Vorgang: OM 5050/16 OBR 7; ST 895/16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Entlang der Muckermannstraße wird bis zum Beginn des Schuljahres 2017/2018 ein direkter Zugang zum Schulgelände gebaut. 2. Entlang der Muckermannstraße werden, ebenfalls bis zum Beginn des Schuljahres 2017/2018, Kurzzeitparkplätze eingerichtet, um einen geregelten Hol- und Bringverkehr zu ermöglichen. 3. An den bisherigen Kreuzungen Muckermannstraße/Schinkelstraße und Muckermannstraße/Kollwitzstraße werden bis zum Beginn des Schuljahres 2018/2019 überfahrbare Kreisverkehre errichtet, um ein Abfließen des Verkehrs durch die Siedlung Westhausen wirkungsvoll zu verhindern. Begründung: Die Verkehrssituation in der Siedlung Westhausen ist durch den Verkehr zur Liebigschule und zur Französischen Schule zu bestimmten Zeiten extrem angespannt. Diese Situation wird durch das neue Gymnasium Nord, das in der Endausbaustufe Platz für 2000 Schülerinnen und Schüler bieten soll, sukzessive verschärft. In zwei Gesprächsrunden haben Mitglieder des Ortsbeirats, betroffene Bürgerinnen und Bürger und das Stadtschulamt darüber gesprochen, durch welche Maßnahmen die zusätzlichen Verkehrsbelastungen durch die Eröffnung des neuen Gymnasiums Nord (Schulprovisorium Westhausen) zum Schuljahr 2016/2017 minimiert werden können. Das Ergebnis dieser Gespräche bildete die Grundlage für die Anregung an den Magistrat, OM 5050, die vom Ortsbeirat einstimmig verabschiedet wurde. In der Stellungnahme vom 24.06.2016, ST 895, hat der Magistrat ausgeführt, dass auf die Kurzzeitparkplätze "verzichtet" wird und die Kreisverkehre "gegenwärtig" nicht vorgesehen sind. Zudem wurde in einem Gespräch am 10.08.2016 deutlich, dass der erste Zugang von der Muckermannstraße erst zum Schuljahr 2018/2019 fertig werden soll. Bis dahin würde der Hol- und Bringverkehr in jedem Fall in die Kollwitzstraße einfahren und mit hoher Wahrscheinlichkeit den Weg durch die Siedlung nehmen. Die Chance für einen erfolgreichen und beispielgebenden Bürgerdialog wurde mit der Vorlage ST 895 und den Äußerungen der Amtsvertreter am 10.08.2016 ohne Not leichtfertig vertan. Der Ortsbeirat hat den Eindruck, dass insbesondere die Kurzeitparkplätze aus ideologischen Gründen und ohne angemessene Wertung der Gesamtsituation abgelehnt wurden. Diese Vorgehensweise des Magistrats ist für den Ortsbeirat nicht akzeptabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5050 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2016, ST 895 Bericht des Magistrats vom 13.01.2017, B 12 Antrag vom 30.01.2017, OF 115/7 Anregung vom 07.02.2017, OA 117 Bericht des Magistrats vom 10.07.2017, B 218 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 07.09.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung der KAV am 19.09.2016, TO II, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage OA 51 wird zugestimmt. 4. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 26.09.2016, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 51 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.10.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 51 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.10.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 51 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 582, 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.10.2016
Anbringung von Verkehrsspiegeln im Bereich Egestraße/Kollwitzstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 335 entstanden aus Vorlage: OF 17/7 vom 18.06.2016 Betreff: Anbringung von Verkehrsspiegeln im Bereich Egestraße/Kollwitzstraße Der Magistrat wird gebeten, je einen Verkehrsspiegel an der Straßenecke Egestraße/Kollwitzstraße aufzustellen. Die Spiegel sollen eine Einsicht in beide Fahrtrichtungen der Kollwitzstraße gewährleisten, sowohl von der Egestraße kommend als auch in die Kollwitzstraße hineinfahrend. Begründung: Diese Straßenecke ist für Fahrer, die von der Egestraße kommen und in die Kollwitzstraße abbiegen möchten, nur sehr schlecht bis gar nicht einsehbar. Das gleiche Sichtproblem haben Fahrer, die von der Kollwitzstraße kommen. Verkehrsteilnehmern, die von der Egestraße in die Kollwitzstraße einbiegen möchten, ist es nur schwer möglich, die Fahrsituation auf der Kollwitzstraße zu überblicken. Dies stellt ein erhebliches Verkehrsrisiko auf beiden Straßen dar und erhöht damit die Unfallgefahr. Als eine Hauptverkehrsstraße in die Siedlung Westhausen ist die Kollwitzstraße durch zwei Schulen (Liebigschule, Französische Schule) sehr stark frequentiert, was den Sicherheitsaspekt zusätzlich unterstreicht. Die geschilderte Maßnahme könnte diese Gefährdung erheblich entschärfen. Anlage 1 (ca. 124 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1301 Aktenzeichen: 66 7
Verkehrsanbindung für das Gymnasium Nord (Schulprovisorium) in Westhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5050 entstanden aus Vorlage: OF 622/7 vom 10.02.2016 Betreff: Verkehrsanbindung für das Gymnasium Nord (Schulprovisorium) in Westhausen In zwei Gesprächsrunden haben Vertreter des Ortsbeirats, betroffene Bürger und das Stadtschulamt darüber gesprochen, durch welche Maßnahmen die zusätzlichen Verkehrsbelastungen durch die Eröffnung des neuen Gymnasiums Nord (Schulprovisorium Westhausen) zum Schuljahr 2016/2017 minimiert werden können. Auf Basis der Gespräche und eines am 08.02.2016 vorgestellten Verkehrsgutachtens bittet der Ortsbeirat den Magistrat, folgende Maßnahmen möglichst bis zur Aufnahme des Schulbetriebs umzusetzen: 1. An den bisherigen Kreuzungen Muckermannstraße/Schinkelstraße und Muckermannstraße/Kollwitzstraße werden Kreisverkehre errichtet, um ein Abfließen des Verkehrs durch die Siedlung Westhausen wirkungsvoll zu verhindern. 2. Entlang der Muckermannstraße und - in geringer Zahl - im vorderen Teil der Schinkelstraße werden Streifen für Kurzzeitparker (Kiss and Go) eingerichtet, um einen geregelten Hol- und Bringverkehr zu ermöglichen. 3. Die Buslinie 60 wird zeitweise bis zur Muckermannstraße geführt, um die ÖPNV-Anbindung zu optimieren. Sollten dadurch die unter Nummer 1. und 2. genannten Forderungen tangiert werden, so ist dies entsprechend zu berücksichtigen. 4. Entlang der Muckermannstraße entstehen direkte Zugänge zum Schulgelände. 5. Über die Schinkelstraße erfolgt ausschließlich eine Feuerwehrzufahrt, die im Regelfall geschlossen ist. 6. Auf dem bisherigen Friedhofsparkplatz werden circa 40 Parkplätze für Beschäftigte der Schule eingerichtet, die nach Schulschluss auch für Sporthallenbenutzer und/oder bei Elternabenden genutzt werden können. Der vordere Teil des Friedhofsparkplatzes (circa 40 Plätze) bleibt - vorbehaltlich einer angedachten kompletten Parkplatzverlagerung - als öffentlich zugänglicher Parkplatz erhalten. Mit dem Ortsbeirat ist zeitnah die zukünftige Bewirtschaftung der Parkplätze im Detail zu besprechen, um den verschiedenen Nutzungsansprüchen bestmöglich gerecht werden zu können (z. B. Überlaufparkplatz bei Veranstaltungen der Liebigschule etc.). 7. Der Schulbeginn wird vom Schulbeginn in der Liebigschule und der Französischen Schule entkoppelt. Der Schulbeginn sollte auf 08:15 Uhr festgelegt werden. An den Forderungen des Ortsbeirats, die Sanierung der Kollwitzstraße zeitnah zu beginnen und sowohl die gesamte Kollwitzstraße als auch die Muckermannstraße beidseitig mit einem Radweg bzw. einem Radschutzstreifen auszurüsten, wird festgehalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2016, ST 895 Anregung vom 30.08.2016, OA 51 Antrag vom 30.01.2017, OF 115/7 Anregung vom 07.02.2017, OA 117 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1
Wohnstandort Westhausen stärken - Bürgertreff ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4928 entstanden aus Vorlage: OF 613/7 vom 04.01.2016 Betreff: Wohnstandort Westhausen stärken - Bürgertreff ermöglichen Der Bürgertreff Westhausen ist vor vielen Jahren geschlossen worden. Als Treffmöglichkeit für Vereine und Initiativen kann derzeit noch eingeschränkt das Gemeindehaus der Evangelischen Kirchengemeinde Hausen an der Kollwitzstraße genutzt werden. Übergangsweise wird die Kirchengemeinde im kommenden Jahr in diesem Gebäude ihren Hauptsitz haben. Danach ist die Zukunft des Gebäudes völlig offen, wenngleich der bestehende Bebauungsplan eine Vermarktung des Geländes, z. B. als Wohnstandort, erschwert. Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich Verhandlungen mit dem Evangelischen Regionalverband Frankfurt über die Übernahme des Gebäudes als Bürgertreff - nach Beendigung der kirchlichen Nutzung - zu führen. Sollten diese Verhandlungen nicht zum Erfolg führen, wird auf dem Gelände des sogenannten "Schulprovisoriums" Platz für einen Bürgertreff eingeplant. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2016, ST 612 Antrag vom 15.11.2016, OF 100/7 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 981 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1778 Aktenzeichen: 23 2
Verkehrsanbindung für das sogenannten „Schulprovisorium“ Westhausen
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2016, OF 612/7 Betreff: Verkehrsanbindung für das sogenannten "Schulprovisorium" Westhausen Um die Belastungen der Anwohner in Westhausen durch die neue Schule möglichst gering zu halten, wird der Magistrat gebeten folgende Maßnahmen zu prüfen und möglichst bis zur Inbetriebnahme der Schule baulich umzusetzen: 1. Es wird geprüft ob die Regelanbindung der Schule über einen Kreisverkehr Muckermannstraße/ Schinkelstraße oder einen Kreisverkehrs Muckermannstraße/ Schinkelstraße erfolgt. Die verkehrstechnisch beste Möglichkeit wird zeitnah umgesetzt. 2. Die Zufahrt über den Friedhofsparkplatz dient nicht der Andienung für die Schule und darf allenfalls als Feuerwehrzufahrt genutzt werden. Übergangsweise darf die Zufahrt in der ersten Bauphase genutzt werden. 3. Der Friedhofsparkplatz ist als Parkplatz für Friedhofsbesucher zu erhalten und bleibt auch während der Bauphasen durchgehend nutzbar. Parkplätze für die Beschäftigten der Schule sind auf dem Schulgelände nachzuweisen. 4. Entlang der Muckermannstraße auf der Schulseite wird ein Streifen für Kurzzeitparker eingerichtet um einen geregeltem Hol- und Bringverkehr zu ermöglichen. 5. Die Einfahrt in die Schinkelstraße ist wirkungsvoll zu verhindern. 6. Es wird geprüft ob schon auf der Ludwig- Landmann-Straße ein "Kiss + Go"-Streifen eingerichtet wird und dafür der Verkehr in diesem Bereich nur einspurig geführt wird. 7. Der Schulbeginn wird vom Schulbeginn in der Liebigschule und der Französischen Schule entkoppelt. Zudem wird der Magistrat aufgefordert die Sanierung der Kollwitzstraße vorzuziehen und sowohl die gesamte Kollwitzstraße, als auch die Muckermannstraße beidseitig mit einem Radweg bzw. einem Radschutzstreifen auszurüsten. Begründung: Der Ortsbeirat hält den Standort für das sog. "Schulprovisorium" weiterhin für nicht geeignet, geht aber davon aus, dass das Gelände dauerhaft als Schuldstandort genutzt wird. Die Siedlung Westhausen ist bereits in erheblichem Maß verkehrlich durch die Liebigschule und die Französische Schule belastet. Insbesondere auf der Kollwitzstraße herrscht zeitweise das pure Chaos. Eine weitere Belastung der Kollwitzstraße muss daher verhindert werden. Zudem müssen die Anwohner der Schinkelstraße vor dem Verkehr geschützt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 612/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 51. Sitzung des OBR 7 am 16.02.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 612/7 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenBodenuntersuchungen im Bereich Bebauungsplan Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße - Standort „Schulprovisorium“ Westhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4787 entstanden aus Vorlage: OF 571/7 vom 21.09.2015 Betreff: Bodenuntersuchungen im Bereich Bebauungsplan Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße - Standort "Schulprovisorium" Westhausen Vorgang: V 984/14 OBR 7; ST 870/14 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen im oben genannten Gebiet zugänglich zu machen. Begründung: In der Stellungnahme ST 870 vom 04.07.2014 erläutert der Magistrat, dass in dem Baugebiet keine nennenswerten Bodenbelastungen erwartet werden, aber Zweifel an einer für eine Bebauung erforderliche Bodendichte bestehen. Mittlerweile sollen auf dem Areal keine Wohnungen, sondern ein sogenanntes "Schulprovisorium" errichtet werden. Der Ortsbeirat möchte in Erfahrung bringen, ob Schadstoffbelastung und Bodendichte die Errichtung einer Schule möglich machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.03.2014, V 984 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2014, ST 870 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 296 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1100 Aktenzeichen: 61 00
Sanierung Kollwitzstraße vorziehen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4465 entstanden aus Vorlage: OF 555/7 vom 12.08.2015 Betreff: Sanierung Kollwitzstraße vorziehen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass wegen der aktuellen Vorkommnisse die Sanierung der Kollwitzstraße so bald als möglich durchgeführt wird. Begründung: Nachdem sich nun zum zweiten Mal innerhalb eines halben Jahres in der Kollwitzstraße ein Hohlraum aufgetan hat, sodass die Straßendecke eingebrochen ist, hat die Sanierung dieser Straße oberste Priorität. Es ist zu befürchten, dass es weitere Einbrüche geben wird und die Vollsanierung sinnvoller ist, als ständig Teilstücke auszubessern und zu riskieren, dass Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 36 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5
Die statistischen Daten des Schulentwicklungsplans für 2015 - 2019 bezüglich der Grundschulen im Ortsbezirk 7 der Realität anpassen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen einleiten Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93
S A C H S T A N D : Anregung vom 30.06.2015, OA 648 entstanden aus Vorlage: OF 548/7 vom 09.06.2015 Betreff: Die statistischen Daten des Schulentwicklungsplans für 2015 - 2019 bezüglich der Grundschulen im Ortsbezirk 7 der Realität anpassen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen einleiten Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Im Statistikteil des oben genannten Planes sind sowohl die Kerschensteinerschule als auch der Grundschulbereich der Michael-Ende-Schule (MES) als Schulen gekennzeichnet, deren maximale Zügigkeit unterschritten ist, und zwar bis hinein in das Schuljahr 2020/2021. Dies bedeutet nichts anderes, als dass beide Schulen bezüglich ihrer Aufnahmekapazität als nicht ausgelastet gelten. Dieses Ergebnis steht in direktem Widerspruch zu der Situation, wie sie sich in den Schulen aktuell darstellt: fehlende Klassenräume für das kommende erste Schuljahr, marode Container, in denen Unterricht nicht mehr verantwortbar ist, drohender Verlust von Fachräumen, da diese als Klassenräume genutzt werden müssen. Die Ursache für die Fehleinschätzung findet sich im Statistikteil: Dort werden die Schülerzahlen der Klassen 1 bis 4 eines Schuljahres addiert, anschließend durch 4 (die Jahrgangsstufen) und dann noch einmal durch 25 (theoretisch die maximale Klassenstärke) geteilt. Danach entsteht ein Durchschnittswert, der z. B. an der Michael-Ende-Schule für die kommenden sechs Jahre eine durchschnittliche Anzahl von Klassen pro Jahrgang von 3,3 bis 3,5 prognostiziert. Zum Nachweis, dass eine solche Statistik reiner Unsinn ist, hierzu ein konkretes Beispiel aus dem Statistikteil des Schulentwicklungsplans. Prognose für das Schuljahr 2015/2016 für den Grundschulbereich der MES: 1. Jahrgang: 97 Kinder 2. Jahrgang: 66 Kinder 3. Jahrgang: 81 Kinder 4. Jahrgang: 88 Kinder Gesamtzahl : 332 Kinder Geteilt durch die vier Jahrgänge sind das 83 Kinder. Diese Zahl geteilt durch 25 ergibt 3,32 Züge pro Jahrgang. Eine solche Berechnung ist fern jeder Realität, aber nur so kommt das Ergebnis zustande, dass die maximale Zügigkeit (laut Statistik 4 Klassen pro Jahrgang) unterschritten ist und die Schule noch über Erweiterungskapazitäten verfügt. Tatsache ist jedoch, dass für das Schuljahr 2015/2016 folgende Klassen gebildet werden müssten: 1. Schuljahr bei 97 Kindern: 4 Klassen mit 24 bis 25 Kindern 2. Schuljahr bei 66 Kindern: 3 Klassen mit 22 Kindern 3. Schuljahr bei 81 Kindern: 4 Klassen mit 20 bis 21 Kindern 4. Schuljahr bei 88 Kindern: 4 Klassen mit 22 Kindern. Dies macht ein Unterschied zwischen laut Statistik 12 benötigten Klassenräumen und mindestens 15 tatsächlich notwendigen (Nicht berücksichtigt hierbei wurde, dass sich die tatsächlichen Schülerzahlen im Verhältnis zu der Prognose bereits erhöht haben.). So kommt es, dass im kommenden Schuljahr in beiden Schulen Klassenräume für die Aufnahme neuer Schüler fehlen, da z. B. in der Michael-Ende-Schule - entgegen der statistischen Prognose von 3,3 Zügigkeit - 5 erste Klassen gebildet werden müssen. Die Statistik weist jedoch noch weitere Mängel auf: Bei der Erhebung "Raumbestände" gibt es bei der MES lediglich eine Angabe der Gesamtzahl der Klassen- und Fachräume. Es ist zu vermuten, dass die Tatsache der örtlichen Trennung von Grund- und Haupt-/Realschule nicht bekannt, zumindest nicht berücksichtigt wurde. Bezüglich der Wohnbaupotenziale - und einer damit verbundenen wachsenden Schülerzahl - wurde lediglich das Projekt "Nördliche Kollwitzstraße" genannt. Nicht berücksichtigt wurden - die geplante Umgestaltung der Siedlung im Füldchen mit immerhin 68 3-Zimmer- und 24 4-Zimmer-Wohnungen, - die vorgesehene Nachverdichtung in der Heinrich-Lübke-Siedlung, - die Bautätigkeiten im Industriehof und im Rödelheimer Bahnweg, - der getätigte Umbau in der Breitlacherstraße und in der Eschborner Landstraße und - der geplante Neubau in der Breitlacherstraße. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Dem Magistrat wird dringend nahegelegt, die statistischen Daten für die Zukunftsprognose bezüglich des Bedarfs an Schulen - inklusive Klassen- und Fachräumen - so zu überarbeiten, dass sie der Realität gerecht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.10.2015, ST 1553 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 01.07.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 06.07.2015, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 93 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 1244 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 1247 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 641 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 645 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 646 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 648 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 7. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 8. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.07.2015, TO I, TOP 21 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 93 wird im Rahmen der Vorlage NR 1251 zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1244 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1244 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1251 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 641 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 642 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 8. Die Vorlage OA 646 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. Die Vorlage OA 648 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. Die Vorlage OA 656 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1194 und NR 1244), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1244, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656), FDP (Annahme im Rahmen NR 1247), BFF (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme) zu 2. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) NR 1244 Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Ziffern 3. bis 6.: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 4. Ziffern 1.a), 1.c), 2.a), 2.c), 3. und 4.: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 1.b) und 1.d): CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.b): CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 9. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 10. CDU und GRÜNE, gegen SPD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 93, NR 1247, NR 1251 und OA 645 = Ablehnung, NR 1244 = Annahme bei Ablehnung M 93, OA 641, OA 642, OA 648 und OA 656 = Annahme, OA 646 = Prüfung und Berichterstattung) REP (M 93, NR 1244, NR 1247, NR 1251, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646 und OA 656 = Annahme, OA 648 = Ablehnung) Stv. Krebs (M 93 = Ablehnung, NR 1244, NR 1247, NR 1251, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656 = Enthaltung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 93 wird im Rahmen der Vorlage NR 1251 zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1244 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1244 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1251 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 641 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 642 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 8. Die Vorlage OA 646 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. Die Vorlage OA 648 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. a) Die Vorlage OA 656 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 11. a) Die Vorlage NR 1194 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 12. a) Die Vorlage NR 1233 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 13. a) Die Vorlage OA 556 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 14. a) Die Vorlage OA 590 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 15. a) Die Vorlage OA 595 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 16. Begründung der Städtepartnerschaft mit Philadelphia a) Stadtverordnetenvorsteher Siegler begrüßt anlässlich der Unterzeichnung des Städtepartnerschaftsvertrages am 16.07.2015 als Ehrengast aus der neuen Partnerstadt Philadelphia (USA) Herrn Bürgermeister Michael Nutter. b) Die Dankadresse des Bürgermeisters Nutter aus Philadelphia dient zur Kenntnis. (Unterbrechung der Beratungen des Tagesordnungspunktes 5. von 19.45 Uhr bis 19.55 Uhr.) Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1194 und NR 1244), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1244, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656), FDP (Annahme im Rahmen NR 1247), BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER und REP (= Annahme) zu 2. a) Ziffern 1. und 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung), Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP, RÖMER und REP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Ziffern 3. bis 6.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP, RÖMER und REP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 4. Ziffern 1.a), 1.c), 2.a), 2.c), 3. und 4.: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und REP gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 1.b) und 1.d): CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.b): CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme) zu 9. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) zu 10. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 11. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., RÖMER und REP (= Annahme), FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93) zu 12. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 13. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 14. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) zu 15. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6128, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 40 1
Sanierung der Kollwitzstraße zeitnah durchführen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2014, OM 3478 entstanden aus Vorlage: OF 427/7 vom 13.08.2014 Betreff: Sanierung der Kollwitzstraße zeitnah durchführen Vorgang: EA 67/12 OBR 7; V 565/12 OBR 7 Am 20.03.2012 hat der Ortsbeirat in der Vorlage EA 67 eine zeitnahe Sanierung der Kollwitzstraße auf der Basis der bereits existierenden Planungen des Amtes für Straßenbau und Erschließung beschlossen. Am 25.03.2013 wurde dem Ortsbeirat nach einer nochmaligen Nachfrage vom 27.11.2012 (V 565) mitgeteilt, dass die Vorplanungen für die Umgestaltung und Grunderneuerung der Kollwitzstraße abgeschlossen und abgestimmt sind, sodass nunmehr die Ausführungsplanung erstellt werden kann. Allerdi ngs wurde mitgeteilt, dass noch kollidierende Arbeiten der Netzdienste Rhein-Main GmbH abgewartet werden sollen. Für diese Arbeiten wurde ein Zeithorizont von 15 Monaten angegeben. Diese 15 Monate sind seit Ende Juni verstrichen. Der Magistrat wird daher abermals gebeten, zügig mit der dringend notwendigen Sanierung der Straße zu beginnen und dem Ortsbeirat die sicher bereits fertiggestellte Ausführungsplanung zur Kenntnis zu geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 20.03.2012, EA 67 Auskunftsersuchen vom 27.11.2012, V 565 Antrag vom 17.10.2014, OF 449/7 Etatanregung vom 04.11.2014, EA 66 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1580 Aktenzeichen: 66 5
Bodenbelastungen im geplanten Baugebiet .B 904 - Nördliche Kollwitzstraße.
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2014, OF 369/7 Betreff: Bodenbelastungen im geplanten Baugebiet "B 904 - Nördliche Kollwitzstraße" Vorgang: M 9/14 In der M 9/2014 hat der Magistrat 15 Wohnbaulandentwicklungsgebiete mit Priorität benannt und die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens eingeleitet. Zu diesen Gebieten gehört auch das Gebiet "B 904 - Nördliche Kollwitzstraße". Vorbehaltlich des noch ausstehenden Bebauungsplanverfahrens, erscheint das Areal auch dem Ortsbeirat grundsätzlich als geeignet für die die Schaffung von Wohnraum. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Ist dem Magistrat bekannt, dass das Areal in der "Bodenschwermetallkarte" als stark bzw. sehr stark belastet ausgewiesen ist? 2. Könnte diese Schwermetallbelastung ein Ausschlusskriterium für eine wirtschaftlich sinnvolle Bebauung des Baugebiets sein, da ja vorher eine teure Bodensanierung vorgenommen werden muss? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 16 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 9 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 7 am 25.03.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 984 2014 1. Der Vorlage M 16 wird unter Hinweis auf V 984 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 369/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und fraktionslos gegen REP (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FARBECHTE und REP
Partei: SPD
Weiter lesenBebauungspläne Nr. 834 und Nr. 904
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.01.2014, OM 2849 entstanden aus Vorlage: OF 345/7 vom 14.01.2014 Betreff: Bebauungspläne Nr. 834 und Nr. 904 Vorgang: M 250/13 Der Magistrat wird gebeten, die Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße (Bebauungsplan Nr. 834, M 250) sowie die Planungen für den Bebauungsplan Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße - unverzüglich im Ortsbeirat öffentlich vorzustellen. Begründung: Beide Vorhaben haben sicherlich Auswirkungen auf die Infrastruktur des Ortsbezirks. Deshalb ist eine rechtzeitige Information für die örtliche Bevölkerung erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2014, ST 570
Sanierung des Bolzplatzes in der Margarete-Schütte-Lihotzky-Anlage in Westhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2013, OM 2299 entstanden aus Vorlage: OF 308/7 vom 16.06.2013 Betreff: Sanierung des Bolzplatzes in der Margarete-Schütte-Lihotzky-Anlage in Westhausen 1. Der Magistrat wird gebeten, den Bolzplatz in der Margarete-Schütte-Lihotzky-Anlage in Westhausen nachhaltig zu sanieren und umzugestalten: - der Bolzplatz soll eine haltbare, ebene, gummierte Oberfläche erhalten, die Regengüssen standhält und auf der sich keine Mulden bilden; - es sollen adäquate Bolzplatztore aufgestellt werden; - die Grünpflanzen um den Bolzplatz herum sollen so beschnitten werden, dass auf den Platz mehr Licht einfallen kann und er besser einsehbar ist. 2. Der Ortsbeirat 7 ist bereit, sich aus seinem Budget mit einem angemessenen Beitrag an den Kosten zu beteiligen und bittet den Magistrat um eine Kostenschätzung für die Sanierung und Umgestaltung des Bolzplatzes. Begründung: Der Bolzplatz ist uneben, auf ihm gibt es mehrere große Mulden, in denen sich bei Regen oder Tauwetter große Pfützen bilden, die über viele Tage stehen bleiben. Dies führt dazu, dass der Platz nur sehr wenig genutzt werden kann, obwohl z. B. Gruppen aus dem Kinderzentrum Kollwitzstraße, der Liebigschule und der Französischen Schule dort gerne kicken würden - wie auch andere Kinder und Jugendliche aus Westhausen und Praunheim. Der Platz wurde mehrfach ausgebessert, damit wurde das Problem aber nicht beseitigt - es haben sich immer wieder Mulden gebildet. Durch den Rückschnitt der Grünpflanzen soll mehr Sonnenlicht auf den Platz gelangen können, damit er nach Regenfällen schneller trocknet. Zudem erhöht es die Sicherheit der dort spielenden Kinder und Jugendlichen, wenn der Platz von außen besser einsehbar ist. Der Ortsbeirat kann den Sanierungsbeitrag aus dem Ortsbeiratsbudget erst festlegen, wenn die Gesamtkosten bekannt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2013, ST 1387 Aktenzeichen: 67 2
Wann werden die bestehenden Pläne zur Grundsanierung der Kollwitzstraße umgesetzt?
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2012, OF 225/7 Betreff: Wann werden die bestehenden Pläne zur Grundsanierung der Kollwitzstraße umgesetzt? Der Magistrat wird gebeten dem Ortsbeirat mitzuteilen, wann mit der Umsetzung der vorliegenden Planungen zur Grundsanierung der Kollwitzstraße zu rechnen ist. Begründung: Am 20.03.2012 bat der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung in der EA 67 Haushaltsmittel für die Grundsanierung der Kollwitzstraße in den Haushalt einzustellen. Für diese Sanierung liegen bereits Planungen des Amtes für Straßenbau und Erschließung vor. Am 10.09.2012 teilte der Magistrat in der ST 1482 mit, dass in der vorgegebenen Frist keine Stellungnahme abgegeben werden kann. Mittlerweile sind weitere zwei Monate ohne eine abschließende Stellungnahme vergangen Die Sanierung der Kollwitzstraße ist dringend erforderlich, zumal sich der Ortsbeirat von dieser Maßnahme auch eine Verbesserung der zeitweise chaotischen Verkehrsverhältnisse verspricht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 7 am 27.11.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 565 2012 Die Vorlage OF 225/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2012 Produktgruppe: 16.3 Grundsanierung der Kollwitzstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2012, OF 127/7 Betreff: Haushalt 2012 Produktgruppe: 16.3 Grundsanierung der Kollwitzstraße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlüsse zu fassen: In den Haushalt werden die notwendigen Mittel zur Grundsanierung der Kollwitzstraße eingestellt. Die Grundsanierung wird baldmöglichst auf der Basis der bereits existierenden Planungen des Amtes für Straßenbau und Erschließung durchgeführt. Begründung: Die Kollwiizstraße ist dringend sanierungsbedürftig. Aus diesem Grund hat das Amt für Straßenbau und Erschließung dem Ortsbeirat eine Planung für die Grundsanierung der Kollwitzstraße vorgelegt. Die Realisierung dieser Planung würde nicht nur den baulichen Zustand der Straße verbessern, sondern zudem erhebliche Verbesserungen für alle Radfahrer, Fußgänger und den motorisierten Verkehr erbringen. Eine Umsetzung der Maßnahmen aus laufenden Mitteln des Amtes für Straßenbau und Erschließung ist nicht möglich. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE die farbechten - LINKE. FREIE WÄHLER FDP REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 20.03.2012, TO I, TOP 34 Beschluss: Etatanregung EA 67 2012 Die Vorlage OF 127/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FREIE_WÄHLER, FDP, REP
Weiter lesenSpielplatz Johanna-Kirchner-Straße/Stephan-Heise-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2012, OF 112/7 Betreff: Spielplatz Johanna-Kirchner-Straße/Stephan-Heise-Straße Mit Unterstützung des Ortsbeiratsbudgets wird nach Vorschlag des Grünflächenamtes der Spielplatz in Westhausen zwischen Johanna-Kirchner-Straße und Stephan-Heise- Straße analog der Grunderneuerung des Spielplatzes Egestraße/Kollwitzstraße neu gestaltet. Begründung: Damit wird der Anregung einer Bürgerin entsprochen, die auf den Missstand der Spielplätze in Westhausen hingewiesen hat. Dieser steht bislang nicht im Fokus des Grünflächenamtes, sollte auch neu eingerichtet werden, weil er von den Kindern der KT und den ansässigen Familien stark genutzt wird. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 20.03.2012, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 112/7 wurde zurückgezogen.
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenGreen City im Ortsbezirk 7
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2012, OF 99/7 Betreff: Green City im Ortsbezirk 7 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsbericht B 452 wird in den folgenden Punkten zurückgewiesen (die Numerierung bezieht sich auf die Numerierung der ursprünglichen Anfrage), und der Magistrat wird beauftragt, einen korrigierten Bericht vorzulegen: 2.) Grünfläche am Blauen Steg: Es ist falsch, dass die Fläche nur selten gemäht wird. Es findet mehrmals im Jahr eine Mahd statt, sodass sich keine Wiesen-Flora entwickeln kann. Alle aufkeimenden Pflanzen, die eine natürliche Sukzession bewirken könnten, wurden abgemäht. Es handelt sich auch nicht um einen beliebten Sitz- und Rastplatz (dieser befindet sich auf dem gegenüberliegenden Ufer), da die Fläche viel zu steinig ist. 9.) Brentanopark und Solmspark: Die Gehölze entlang des Mühlgrabens und der Nidda wurden nicht auf Stock geschnitten, sondern entfernt. An der Nidda wurden die verbliebenen Strünke im Juli 2011 ausgegraben, danach wurde die Fläche eingesät. Seitdem wird sie regelmäßig gemäht. Die nicht mehr vorhandenen Gehölze können natürlich auch keinen Neuaustrieb mehr zeigen. Das Ergebnis wurde auf dem Ortstermin mit Ortsbeirat und Grünflächenamt am 9.12.2011 besichtigt. Außerdem ist zu erläutern, worin der Nutzen für die Umwelt besteht, wenn wie im Solmspark geschehen, das Unterholz weitgehend entfernt wird. 11.) Kollwitzstraße: Es ist zu erläutern, wieso der private Kleingarten hinter der betroffenen Fläche besser einsehbar gemacht werden musste. Außerdem ist das Argument, dass eine Fläche gerodet werden muss, um Müllablagerungen zu verhindern, nicht akzeptabel, denn dann müssten alle bewachsenen Flächen in der Stadt, die öffentlich zugänglich sind, gerodet werden, weil dort Müll abgelagert werden kann. 13.) Brentanopark: Die Behauptung, dass es sich um dort liegendes Bruchholz gehandelt habe, ist genauso wenig eine glaubhaft Erklärung wie die Efeu-Geschichte. Die Fotos zeigen, dass es sich um voll belaubte, abgeschnittene Äste handelt, die Schnittflächen sind deutlich sichtbar. Es ist immer noch nicht erklärt, warum diese Rodungsarbeiten unter Missachtung des Bundesnaturschutz-gesetzes, das solche Arbeiten ab dem 1.3. verbietet; vorgenommen werden mussten. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 14.11.2011, B 452 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage B 452 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 99/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FREIE WÄHLER und REP gegen FARBECHTE (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und REP gegen FARBECHTE (= Annahme) bei Enthaltung SPD
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenGrundsanierung des Spielplatzes Egestraße in Westhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 659 entstanden aus Vorlage: OF 95/7 vom 28.11.2011 Betreff: Grundsanierung des Spielplatzes Egestraße in Westhausen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die dringend erforderliche Grundsanierung des Spielplatzes Egestraße in der Siedlung Westhausen im Jahr 2012 durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2012, ST 316 Aktenzeichen: 67 2
Ideen
Buslinie in die Siedlung Westhausen in Praunheim
Guten Tag, mein Vorschlag hat mehrere Optionen für eine Umsetzung. Es geht um die bessere Anbindung der Siedlung Westhausen in Praunheim an den ÖPNV. Zurzeit ist die Siedlung Westhausen nur über die U-Bahnlinie U7 in der Ludwig-Landmann-Straße angebunden welche teilweise, je nach Wohnsitz, über weite Wege zu Fuß zu erreichen ist. Aktuell ist es so, dass die Fahrgastzahlen an den anliegenden U-Bahnstationen Friedhof Westhausen und Stephan-Heise-Straße sich "in Grenzen" halten was meiner Meinung nach darauf zurückzuführen ist, dass die meisten Anwohner in der Siedlung Westhausen über einen privaten PKW verfügen und diesen auch nutzen. In der Kollwitzstraße in der Siedlung Westhausen sind auch viele Schulen ansässig. Als Anwohner beobachte ich dort auch verstärkt das Phänomen der sog. "Elterntaxis". Durch diese kommt es dann regelmäßig zu Verkehrsbehinderungen im Bereich der Kollwitzstraße in beiden Richtungen, teilweise mit nicht ungefährlichen Situationen. Auch ist es momentan nicht möglich Einkaufmöglichkeiten oder auch S-Bahnstationen ohne komplizierte Umwege mit Umstiegen zu erreichen. Gegebenenfalls ist sogar eine Fahrt in die Innenstadt mit der U7 von Nöten um eine S-Bahnlinie zu erreichen. Dieser Umstand für dazu, dass doch viele Bewohner zum Auto greifen. Um die Situation des ÖPNV in der Sieglung Westhausen zu verbessern, möchte ich folgende Vorschläge unterbreiten: 1. Verlängerung der Buslinie 72 vom Nordwestzentrum kommend über den Rödelheimer Bahnhof hinaus zur Siedlung Westhausen. Der Linienweg könnte wie folgt aussehen: Ab Rödelheim Bahnhof links in die Radilostraße, weiter geradeaus über die Kreuzung den Hausener Weg entlang (wie die Buslinie 34 aktuell). Ludwig-Landmann-Straße rechts dann halt an der Bushaltestelle Hausener Weg (Umstieg zur U7), weiter auf der Ludwig-Landmann-Straße bis zur Kreuzung "Am Industriehof", dort links die Wendefahrt (am Freibad Hausen) und wieder auf die Ludwig-Landmann-Straße Richtung Heerstraße über die Autobahnbrücke bis zur zweiten Ampel, dort rechts in die Kollwitzstraße abbiegen und am Praunheimer Hohl vorbei dem Straßenverlauf der Kollwitzstraße durch die Siedlung Westhausen folgen. Die Endhaltestelle wäre an der Kreuzung Stephan-Heise-Straße/ Westring gelegen. Auf dem Weg dorthin müssten natürlich Zwischenhaltestellen geprüft werden. In Höhe der Hausnummer Stephan-Heise-Straße 55 bzw. in dessen Bereich wäre problemlos möglich. Der Name der Haltestelle könnte "Westring" lauten. Nach einer Pause könnte der Bus weiter die Stephan-Heise-Straße Richtung Ludwig-Landmann-Straße befahren. An der Ludwig-Landmann-Straße rechts, geradeaus über die Autobahnbrücke rechts in den Hausener Weg und weiter wie die Buslinie 34 zum Rödelheimer Bahnhof. Ab dort wieder auf dem bekannten Linienweg Richtung Nordwestzentrum. Diese Variante der Linienführung würde die Buslinie 34 im Bereich Rödelheim weiter entlasten und wäre zusätzlich im Störfalle auf der Linie U7 eine Alternative im Bereich der Ludwig-Landmann-Straße. 2. Mein zweiter Vorschlag wäre die Schaffung einer neuen Buslinie welche zwischen dem Rödelheimer Bahnhof und der Siedlung Westhausen verkehrt. Diese Linie könnte den von mir in der ersten Variante beschriebenen Linienweg der verlängerten Buslinie 72 abfahren. Vorteil gegenüber einer Verlängerung der Buslinie 72 wäre eine erhöhte Betriebs- und Fahrplanqualität da sie einen kürzeren Linienweg hätte und keine Verspätungen aus dem Weg von der Nordweststadt kommend mitführen würde. Zusätzlich wäre ein Einsatz von sog. Midibussen (keine Kleinbusse) auf dieser Linie denkbar. Bei einer gewissen Umlauf- und Fahrplanung könnten hier nur zwei Kurse auf der Linie eingesetzt werden. Selbstverständlich ist mir bewusst, dass an gewissen Stellen in der Siedlung Westhausen durch einen regelmäßigen Busbetrieb und durch eingerichtete Bushaltestellen Parkplätze entfallen würden. Aber im Großen und Ganzen besteht hier die Möglichkeit, mehr Menschen auf den Umstieg zum ÖPNV zu bewegen. Bei weiten Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen. Adam Lubiniecki