Sanierung des Bolzplatzes in der Margarete-Schütte-Lihotzky-Anlage in Westhausen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.06.2013, OM
2299 entstanden aus Vorlage:
OF 308/7 vom
16.06.2013 Betreff: Sanierung des Bolzplatzes in der
Margarete-Schütte-Lihotzky-Anlage in Westhausen 1. Der Magistrat wird gebeten, den
Bolzplatz in der Margarete-Schütte-Lihotzky-Anlage in Westhausen nachhaltig zu
sanieren und umzugestalten: - der Bolzplatz soll eine haltbare, ebene, gummierte
Oberfläche erhalten, die Regengüssen standhält und auf der sich keine Mulden
bilden; - es sollen adäquate
Bolzplatztore aufgestellt werden; - die Grünpflanzen um den Bolzplatz herum sollen so
beschnitten werden, dass auf den Platz mehr Licht einfallen kann und er besser
einsehbar ist. 2. Der Ortsbeirat 7 ist bereit, sich
aus seinem Budget mit einem angemessenen Beitrag an den Kosten zu beteiligen
und bittet den Magistrat um eine Kostenschätzung für die Sanierung und
Umgestaltung des Bolzplatzes. Begründung: Der Bolzplatz ist uneben, auf ihm gibt es mehrere
große Mulden, in denen sich bei Regen oder Tauwetter große Pfützen bilden, die
über viele Tage stehen bleiben. Dies führt dazu, dass der Platz nur sehr wenig
genutzt werden kann, obwohl z. B. Gruppen aus dem Kinderzentrum
Kollwitzstraße, der Liebigschule und der Französischen Schule dort gerne kicken
würden - wie auch andere Kinder und Jugendliche aus Westhausen und Praunheim.
Der Platz wurde mehrfach ausgebessert, damit wurde das Problem aber nicht
beseitigt - es haben sich immer wieder Mulden gebildet. Durch den Rückschnitt der Grünpflanzen soll mehr
Sonnenlicht auf den Platz gelangen können, damit er nach Regenfällen schneller
trocknet. Zudem erhöht es die Sicherheit der dort spielenden Kinder und
Jugendlichen, wenn der Platz von außen besser einsehbar ist. Der Ortsbeirat
kann den Sanierungsbeitrag aus dem Ortsbeiratsbudget erst festlegen, wenn die
Gesamtkosten bekannt sind. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.09.2013, ST 1387
Aktenzeichen: 67 2