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Meine Nachbarschaft: Domstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Classico Kiosk erhalten

05.12.2023 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4864 entstanden aus Vorlage: OF 707/10 vom 19.11.2023 Betreff: Classico Kiosk erhalten Der Magistrat wird gebeten, sich bei der ABG Frankfurt Holding dahin gehend einzusetzen, dass diese die Kündigung der Räumlichkeiten für den Classico Kiosk zurücknimmt. Um die bestehenden Unstimmigkeiten, die laut Aussage der ABG zur Kündigung geführt haben, auszuräumen, wird eine gemeinsame Begehung zur Klärung dieser durchgeführt. Begründung: Die Besitzerin des Classico Kiosks in Eckenheim hat seitens der ABG eine Kündigung für ihre Räumlichkeiten erhalten. Damit verschwindet, nach der Schließung des SMART-Markts, ein weiterer Ort der Nahversorgung und ein wichtiger sozialer Treffpunkt im Viertel. Besonders betroffen sind die Bewohnerinnen und Bewohner der Sozialstation. Außerdem wird damit der Besitzerin und ihrer Familie die Lebensgrundlage entzogen. Als Begründung wird seitens der ABG das Verstellen des Zugangs bzw. des Notausgangs des anliegenden Wohnheims angeführt. Mit Hilfe einer gemeinsamen Begehung von Verantwortlichen der ABG und der Besitzerin des Classico Kiosks können diese Gründe in einem Austausch vor Ort geklärt und eine Lösung gefunden werden. Die ABG sollte als städtische Wohnungsbaugesellschaft ein Interesse an der Nahversorgung der umliegenden Mieterinnen und Mieter haben und so ein milderes Mittel als eine existenzzerstörende Kündigung anstreben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 340 Aktenzeichen: 92-40

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vertikale Stadtbegrünung - erweitertes Pilotprojekt für Bockenheim prüfen

04.12.2023 · Aktualisiert: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2023, OM 4883 entstanden aus Vorlage: OF 778/2 vom 20.11.2023 Betreff: Vertikale Stadtbegrünung - erweitertes Pilotprojekt für Bockenheim prüfen Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Office for Micro Climate Cultivation die öffentlich genutzten Flächen des Hannelore-Elsner-Platzes und des Campus Bockenheim - Freifläche zwischen Sozialzentrum und Juridicum - durch temporäre, vertikale Begrünungselemente aufzuwerten. Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, dass erfolgreiche Testprojekt am Senckenberg Museum auf die o. g. Flächen auszuweiten und hierbei ebenfalls die bestehenden Kooperationen mit dem Deutschen Wetterdienst sowie dem Forschungsinstitut der Senckenberg Gesellschaft fortzuführen. Der Magistrat wird gebeten, mit den genannten Institutionen darüber zeitnah in Gespräche einzutreten. Dies gilt auch für die Marktbetreiber, die Cafés am Platz sowie für die Initiativen am Campus Bockenheim. Begründung: Unsere Stadt heizt sich im Sommer mittlerweile sehr stark auf und es gilt lokale Lösungen in den Stadtvierteln zu finden, um die Lebensqualität des öffentlichen Raumes auch in länger andauernden Hitzephasen aufrechtzuerhalten. Die Pflanzung von Schatten spendendem und die Umgebungsluft kühlendem Grün wird dabei durch den hohen Grad der Bodenversiegelung im städtischen Raum und daraus ermangelndem Wurzelraum stark erschwert. Entsiegelungen sind aufgrund der Leitungswege nicht überall möglich, sehr kostenintensiv und die Wachstumsphasen Schatten spendender Bäume sind sehr langfristig und zunehmend verlustanfällig. Die durch das Office for Micro Climate Cultivation entwickelte temporäre und modulare Vertikalbepflanzung schafft hingegen im Rahmen einer Wachstumsperiode eine Schatten spendende Grünbepflanzung, die auch auf unterbauten und kurzfristig nicht entsiegelbaren Flächen einsetzbar ist. Gleichzeitig entstehen durch die gewählte Konstruktion beschattete Sitzflächen. Die Effekte der Umgebungsabkühlung und der positive Einfluss auf die lokale Biodiversität werden nach dem regulären Ende der diesjährigen Wachstumsperiode noch ausgewertet, sind nach ersten Rückmeldungen allerdings vielversprechend. Die vom Ortsbeirat zur Ausweitung des Pilotprojekts benannten Flächen sind viel genutzte öffentliche Räume, die sich im Sommer trotz teilweise vorhandener Begrünung an zentralen Stellen stark aufheizen und einen hohen Grad an Versieglung aufweisen. Eine Entsiegelung ist aufgrund von Unterbauung oder aktiver Nutzung (bspw. Wochenmarkt) hier nicht ohne Weiteres möglich. Gleichzeitig bieten die Flächen einen städtischen Erprobungsraum, um diese innovative Form der Stadtbegrünung weiter zu testen. Von städtischer Seite besteht hier die Möglichkeit, Erfahrungswerte zu gewinnen, ob potenziell entstehende Flächenkonflikte beim Aufstellen von Modulen im öffentlichen Raum gelöst werden können und eine gesellschaftliche Akzeptanz für neue Formate der Stadtbegrünung erreicht werden kann. Gleichzeitig ließe sich das Design an den öffentlichen Raum anpassen, bspw. an den höheren Grad an Vermüllung. Der Ortbeirat 2 hält das Projekt für weiter erprobenswert und sieht in der modularen Bauweise auch eine Chance, über den eigenen Stadtteil hinaus ein wanderndes Begrünungssystem aufzubauen. Zusätzliches Informationsmaterial: Kurzvideo: https://www.1730live.de/urbane-begruenung-in-frankfurt/ Artikel: https://station-frankfurt.de/2023/09/04/omcc-bringt-frischen-wind-in-das-thema-u rbane-begruenung/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 453

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Städtischen Wohnraum sanieren - preiswerte Mietwohnungen erhalten!

04.12.2023 · Aktualisiert: 10.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2023, OM 4885 entstanden aus Vorlage: OF 780/2 vom 16.11.2023 Betreff: Städtischen Wohnraum sanieren - preiswerte Mietwohnungen erhalten! Der Magistrat wird gebeten, 1. darzulegen, wie genau er sich die Zukunft der im Rahmen des kommunalen Vorkaufsrechts erworbenen Gebäude im Gebiet der Milieuschutzsatzung vorstellt - hierbei interessiert insbesondere die Zukunft des Gebäudes Jordanstraße 3 (ehemals Pielok); 2. darzulegen, wie er insbesondere dafür sorgen will, dass in diesen Gebäuden, aber auch in anderen Gebäuden im Eigentum der Stadt, bezahlbarer Mietwohnraum gesichert wird; 3. darzulegen, wie er dafür eintritt, dass die im Vorkaufsrecht erworbenen Gebäude nicht erneut nach kurzer Haltefrist den ursprünglichen Kaufinteressierten angeboten werden müssen (die offenbar nicht zum Abschluss einer Abwendungsvereinbarung bereit waren); 4. darzulegen, welche der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften für eine Sanierung und (eventuelle) Übernahme der Gebäude herangezogen werden können; 5. darzulegen, ob die extra für die Vermittlung von verkaufsbedrohten Beständen gegründete GIMA Frankfurt (Genossenschaftliche Immobilienagentur) einbezogen werden kann, um z. B. das Haus Jordanstraße 3 in den Bestand der Träger der GIMA zu überführen; 6. falls Ziffer 5. nicht möglich ist - ob und wann mit der Gründung einer städtischen Liegenschaftsverwaltungsgesellschaft für Wohnraum im Bestand zu rechnen ist. Begründung: Der FAZ-Artikel "Stadt Frankfurt will leerstehende Wohnungen loswerden" vom 30. Oktober 2023 weist darauf hin, dass die Stadt Frankfurt nicht in die von ihr im Vorkaufsrecht erworbenen Immobilien investiert und dass die Absicht besteht, diese Immobilien nach spätestens fünf Jahren wieder dem freien Markt anzubieten (obwohl eine solche Haltefrist im Baugesetzbuch nicht erwähnt wird). Die im Erhaltungssatzungsgebiet (Milieuschutz) im Vorkaufsrecht erworbenen Häuser sind jedoch mit der Absicht erworben worden, in hochpreisigen innenstadtnahen Stadtteilen preiswerten Wohnraum zu erhalten. Das größte Problem sind die in den städtischen Wohnungen (ca. 1.000) zu verzeichnenden (u. a.) sanierungsbedingten Leerstände, die angesichts der Frankfurter Wohnungsnot dringend auch kurzfristig für Zwischenvermietungen (u. a. im Rahmen des Projekts Housing First) gegen Obdachlosigkeit instandgesetzt und freigegeben werden sollten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 662 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 23-21

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ergebnisse des Ortstermins an der Wohnanlage „Predigerseminar“ in Ginnheim

30.11.2023 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4840 entstanden aus Vorlage: OF 637/9 vom 08.11.2023 Betreff: Ergebnisse des Ortstermins an der Wohnanlage "Predigerseminar" in Ginnheim Der Magistrat wird gebeten, folgende Verbesserungen für das Umfeld der umgangssprachlich "Predigerseminar" genannten Wohnanlage in der Ginnheimer Landstraße mit den jeweils betroffenen Ämtern auf den Weg zu bringen: 1. Vor dem REWE-Markt (Höhe Hausnummer 164): entfernen des mutmaßlich durch REWE aufgestellten Beton-Fahrradständers und aufstellen von Omega-Radbügeln, die durch ihre Platzierung dort auch Falschparken verhindern; 2. eine Überprüfung der Ampelschaltung für die Ampelanlage der Kreuzung vor der Hausnummer 180 sowie für die beiden Ampelanlagen unter der Brücke an der Kreuzung zur Platenstraße im Bereich der Rosa-Luxemburg-Straße vorzunehmen, da die Anwohnerinnen und Anwohner insbesondere der Altenwohnanlage es nicht schaffen, im Zuge einer Grünphase die Straße zu queren und sich über diesen zu kurzen Takt beschweren; 3. die Baumscheibe vor Hausnummer 180 zum Beispiel durch Findlinge vor Falschparken zu schützen, das Erdreich aufzulockern und die Fläche neu zu gestalten, da sie komplett durch Pkw zerstört wurde; 4. den Vermieter der Anlage darfür zu sensibilisieren, dass im öffentlichen Raum kein Sperrmüll abgelegt werden darf und er seine Mieterinnen und Mieter entsprechend informieren sollte; 5. zu erläutern, warum vor dem Eingang der Hausnummer 172 ein Müllsammelplatz auf städtischen Flächen eingerichtet wurde; 6. die Grünfläche vor der Hausnummer 172 instand zu setzen. Dazu soll ein neuer Mülleimer installiert werden, die Fläche von festgetretenem Müll befreit werden und die Grünfläche neu gestaltet werden. Dabei soll auch eine Durchwegung zum Müllablageplatz berücksichtigt werden, da dieser Weg offensichtlich von vielen Personen als Abkürzung genutzt wird; 7. mit dem Vermieter darüber zu sprechen, wie eine bessere Beleuchtung des Gehwegs auf dem Gelände des Vermieters erreicht werden kann und ob dieser nicht eine schwache Beleuchtung auf Hüfthöhe anbringen kann, um die Trittsicherheit zu gewährleisten; 8. auf Höhe der Einfahrt zu den Parkplätzen und zum REWE (vor der Hausnummer 164) einen Zebrastreifen einzurichten, um ein sicheres Queren des Fußverkehrs zu gewährleisten; 9. die Fußgängerwegeführung auf dem städtischen und an REWE verpachteten Parkplatz zu überprüfen und dort ggf. Markierungen zu erneuern oder neu einzuzeichnen. Im Bereich des Gehwegs an der Ginnheimer Landstraße sollte zudem auf dem Parkplatz mehr Raum für Fußgängerinnen und Fußgänger geschaffen werden, damit ein durchgehender Fußweg bis zum Gehweg vor den Wohngebäuden entstehen kann. Begründung: Diese Mängel wurden beim Ortstermin festgestellt und können nicht ohne Antrag von den Ämtern behoben werden. Einige andere Punkte haben die Verantwortlichen direkt selbst aufgenommen. Insbesondere die Barrierefreiheit der öffentlichen Gehwege soll verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 627 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2005 Antrag vom 10.06.2025, OF 1035/9 Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1219

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg

28.11.2023 · Aktualisiert: 27.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4786 entstanden aus Vorlage: OF 346/7 vom 14.11.2023 Betreff: Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg Vorgang: V 1662/20 Der Straßenabschnitt zwischen Lorscher Straße und Ludwig-Landmann-Straße, der im vorderen Teil Thudichumstraße und im hinteren Teil Hausener Weg heißt, ist - mit Ausnahme der Ludwig-Landmann-Straße selbst - der einzige Straßenzug in Rödelheim östlich des Bahnhofs, wo noch Tempo 50 gilt. Insbesondere vor dem REWE-Markt (Thudichumstraße 18 bis 22) und wegen des Schulwegs zu den Standorten der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße und der Niddagaustraße queren viele Menschen die Straße, nicht nur an der Ampel an der Trümpertstraße. Außerdem dürfen Radfahrende gemeinsam mit den Bussen der Linie M34 und dem Autoverkehr die pro Fahrtrichtung einspurige Straße nutzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf der Thudichumstraße Tempo 30 anzuordnen, sobald die neue Novelle der Straßenverkehrsordnung (St VO) rechtskräftig ist und dies dadurch ermöglicht wird. Begründung: Die Straßenverkehrsgesetz-Novelle 2023 und die angepasste StVO erleichtern Kommunen die Einführung von Tempo-30-Zonen aus Gründen des Klimaschutzes, der Gesundheit und städtebaulichen Entwicklung entlang viel befahrener Schulwege und Fußgängerüberwegen. Dies wurde vom Bundestag am 20. Oktober beschlossen. Insbesondere aufgrund des dort verlaufenden Schulwegs lässt sich Tempo 30 auf der Thudichumstraße bzw. dem Hausener Weg begründen. Es ist nicht das erste Mal, dass sich der Ortsbeirat mit diesem Thema beschäftigt, letztmalig mit der Vorlage V 1662. In den bisherigen Stellungnahmen des Magistrats und auch den Ausführungen der traffiQ zufolge wurden stets erhöhte finanzielle Aufwendungen (aktuell ca. 36.000 Euro) und ein Mehrbedarf an Fahrzeugen und Personal ins Feld geführt, die angesichts der Fahrzeitverlängerung von einer Minute auf der ein Kilometer langen Strecke entstehen würden. Aus dem Ortstermin am 15.09.2023, der an der Einmündung Thudichumstraße/Trümpertstraße zur Schulwegsicherung stattfand, ging hervor, dass ein neuer Anlauf unternommen werden sollte. In der Abwägung waren sich die Beteiligten einig, dass die Abwägung zugunsten der Sicherheit der Kinder getroffen werden sollte. Angesichts des Vorfalls am 27.09.2023, bei dem ein Kind angefahren wurde, zählt dieses Argument noch einmal stärker. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.06.2020, V 1662 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 75 Antrag vom 28.01.2025, OF 483/7 Anregung vom 11.02.2025, OA 528 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Behinderndes Parken auf dem Gehweg Königsteiner Straße 130 bis 132

28.11.2023 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4760 entstanden aus Vorlage: OF 869/6 vom 01.11.2023 Betreff: Behinderndes Parken auf dem Gehweg Königsteiner Straße 130 bis 132 Der Magistrat wird gebeten, durch weitere Poller das verbotene Parken auf dem Gehweg zwischen der Einfahrt zum PENNY-Markt und "Kleider am Alleehaus" zu verhindern. Begründung: Fast täglich, oft über das ganze Wochenende, werden dort Pkws und noch breitere Transporter der Anlieger geparkt, die Fußgänger zwingen, diese Fahrzeuge gefährlicherweise über den Radweg zu umrunden. Mehrere Verkehrsordnungswidrigkeitsanzeigen, die wohl in der Menge der täglichen rund 7.000 Anzeigen unbeachtet blieben, konnten bisher keine Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 547 Antrag vom 21.05.2025, OF 1241/6 Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7104 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zwischenstand Neugestaltung Domplatz - dem Ortsbeirat die Planungen offenlegen

28.11.2023 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4804 entstanden aus Vorlage: OF 1046/1 vom 02.11.2023 Betreff: Zwischenstand Neugestaltung Domplatz - dem Ortsbeirat die Planungen offenlegen Der Magistrat wird gebeten , den Ortsbeirat zeitnah mit einem Bericht über den aktuellen Stand der Umplanung und Neugestaltung des Domplatzes zu informieren. Von besonderem Interesse sind die Oberflächen im Lichte des Klimawandels und der stetigen Erwärmung der Stadt, eine Entsiegelung im Sinne einer Schwammstadt, eine signifikante Verkehrsberuhigung, die Wege der Anwohnenden zur Straßenbahn sowie die Ausgestaltung eines Brunnens. Begründung: Der Ortsbeirat möchte sicherstellen, dass bei einer Umgestaltung nicht wieder eine Platzgestaltung entsteht, die weder zukunftssicher, klimaresilient noch von der Bürgerschaft angenommen wird. Daher müssen Bevölkerung und Ortsbeirat dieses Mal und zukünftig frühzeitig eingebunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 430 Aktenzeichen: 61-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rückstau Domstraße: Verkehrsfluss Weihnachtsmarkt optimieren

28.11.2023 · Aktualisiert: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4805 entstanden aus Vorlage: OF 1047/1 vom 02.11.2023 Betreff: Rückstau Domstraße: Verkehrsfluss Weihnachtsmarkt optimieren Die vom Ortsbeirat angeregte Sperrung des Linksabbiegers aus der Fahrgasse in die Braubachstraße zum Weihnachtsmarkt und anderen Veranstaltungen hat sich bereits bewährt und Entlastung für die Anwohnenden in Domstraße, Domplatz und Kannengießergasse gebracht. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, anlässlich des Weihnachts marktes und anderer Sperrungen des Bereiches rund um Römer und Paulskirche die Linksabbiegemöglichkeit aus der Domstraße von der Berliner Straße kommend zeitweise sperren bzw. durch entsprechende Beschilderung aufheben zu lassen. Die Einfahrt aus der Braubachstraße in die Fahrgasse ist abzusperren. Begründung: Ständig werden Fahrzeuge verkehrswidrig in diesem Bereich aus der Braubachstraße kommend in der Fahrgasse gewendet, um in nördliche Richtung zu fahren. Durch diese Wendemanöver entstehen Gefahren für den Radverkehr. Der fließende Verkehr wird massiv behindert, was - verbotenerweise - zu ständigen Hupkonzerten führt. Dem kann zumindest im Zuge von Veranstaltungen durch die vom Ortsbeirat angeregte und bereits umgesetzte Maßnahme sowie durch die hier angeregte Sperrung abgeholfen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 446

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Autostau durch die Altstadt zum Parkhaus Konstablerwache

28.11.2023 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4806 entstanden aus Vorlage: OF 1048/1 vom 02.11.2023 Betreff: Autostau durch die Altstadt zum Parkhaus Konstablerwache Der Magistrat wird gebeten, sich zunächst ein genaues Bild von den Staus durch Autofahrende zum Parkhaus Konstablerwache in den Straßen Zum Pfarrturm, Weckmarkt, Fahrgasse und Töngesgasse zu machen und dem Ortsbeirat zu berichten, wie sich die Situation aus Sicht des Magistrats darstellt. Da die Belastungen für die Anwohnerschaft durch Lärm und Abgase an Samstagen am größten sind, wird der Magistrat gebeten, insbesondere der samstäglichen Lage ein besonderes Augenmerk zu schenken. Auf diesen Erkenntnissen fußend wird der Magistrat gebeten, ein Konzept zu erarbeiten, wie die für die Anwohnerschaft sehr belastenden Rückstaus vermieden werden können, gegebenenfalls durch Umleitung zu anderen Parkhäusern (Gericht) oder im Zuge der Einrichtung des Superblocks östliche Altstadt. Begründung: Die Fahrgasse, der Weckmarkt und Zum Pfarrturm gehören mit ihrem besonderen Mix aus Galerien, Einzelhandel und Gastronomie, der prägenden Nachkriegsarchitektur und dem geschwungenen Straßenzug im unteren Abschnitt der Fahrgasse zu den wohl schönsten und eigentlich lebenswertesten Straßenräumen in Frankfurt. Leider wird dies aufgrund der vielen durch diese Straßen geschleusten Fahrzeuge nicht mehr erlebbar. Obwohl das Parkhaus Konstablerwache als "Besetzt" angezeigt wird, stauen sich die Fahrzeuge bis an den Main hinunter. In diesen Fällen haben Rettungsfahrzeuge keine Chance, da sich insbesondere im Abschnitt Weckmarkt die Fahrzeuge ständig gegenseitig behindern und festfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 683 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ein Parklet vor der Agentur des städtischen Wandels

28.11.2023 · Aktualisiert: 01.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4810 entstanden aus Vorlage: OF 1053/1 vom 02.11.2023 Betreff: Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ein Parklet vor der Agentur des städtischen Wandels Der Magistrat wird gebeten, die dauerhafte Installation eines Parklets vor der Agentur des s tädtischen Wandels in der Braubachstraße 7 nach deren Umbau 2024 zu veranlassen. Die Kosten für das Parklet in Höhe von ca. 60.000 Euro sollen dem Budget zur Innenstadtgestaltung in Höhe von 30 Millionen Euro entnommen werden. Begründung: Die Agentur des städtischen Wandels dient als öffentliches Laboratorium. Sie ist eine Ideenschmiede und Werkstatt, in der erkundet und probiert werden darf, ohne schon genau zu wissen, was dabei herauskommen wird. Das sollte sich auch durch einen innovativen und einladenden Aufenthaltsbereich vor der Agentur widerspiegeln. Parkende Autos vor der Tür sind dort nicht zeitgemäß. Bei Eröffnung der Agentur im Februar 2023 hatte die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) ein Parklet "leihweise" zur Verfügung gestellt. Dieses viel genutzte Parklet mit Sitzgelegenheiten und Pflanzen ist nun leider nach Maintal weitergezogen und wird von vielen Menschen vermisst. Foto links: Beispiel Parklet, Alexander Mitsch; Foto rechts: Stadt Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 515 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1487 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 538

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bordsteinkante Berliner Straße/Ecke Sandgasse absenken

28.11.2023 · Aktualisiert: 06.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4811 entstanden aus Vorlage: OF 1054/1 vom 02.11.2023 Betreff: Bordsteinkante Berliner Straße/Ecke Sandgasse absenken Der Magistrat wird gebeten , den Bordstein der Berliner Straße im Bereich der Sandgasse absenken zu lassen und es dadurch dem Radverkehr zu erleichtern, die Sandgasse zu queren. Begründung: Die Sandgasse ist mit ihren Rampen eine ideale Verbindung für den Radverkehr in Richtung Hauptwache/Zeil. Lediglich der hohe Bordstein im Bereich der Berliner Straße stört und soll daher abgesenkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 309

OF (Antrag Ortsbeirat)

Straßennamensschilder für Sehbehinderte einführen

09.11.2023 · Aktualisiert: 08.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2023, OF 1076/1 Betreff: Straßennamensschilder für Sehbehinderte einführen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Einbeziehung des Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. (BSBH), an zunächst folgenden stark frequentierten Fußgängerüberwegen Straßennamensschilder für Sehbehinderte einzuführen und weitere Standorte zu prüfen, sollten sich die Schilder bewährt haben: 1. Zwischen Opernplatz und Große Bockenheimer Straße, 2. zwischen Kalbächer Gasse und Bieber-gasse/Rathenauplatz, 3. Berliner Straße auf Höhe Neue Kräme, 4. zwischen Paulsplatz/Neue Kräme und Römerberg, 5. zwischen Fahrtor und Mainkai, 6. östliche Zeil auf Höhe Konrad-Adenauer-Straße/Kurt-Schumacher-Straße. Begründung: Die Zahl der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wird nach unterschiedlichen Schätzungen mit 650.000 bis 1,2 Millionen angegeben. Ein Mensch gilt als sehbehindert, wenn er mit Brille auf keinem Auge 30 Prozent der normalen Sehkraft erreicht. Nur noch zehn Prozent der Betroffenen beherrschen die Brailleschrift. Straßenschilder für Sehbehinderte leisten daher einen wichtigen Beitrag für Sehbehinderte, sich weiterhin eigenständig im öffentlichen Raum bewegen zu können (Teilhabe). In 1,40 Meter Höhe an bereits bestehenden Straßenschildmasten mit geringem Aufwand montiert, können sie auch von Rollstuhlfahrern ertastet werden. Zwar ist eine Führung inzwischen auch mittels Smartphone möglich, doch gerade ältere Menschen tun sich damit schwer. Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.11.2023, OF 1067/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 46 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1067/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1076/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Annahme)

Partei: CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Spielplatz Im Trierischen Hof wiederherstellen

10.10.2023 · Aktualisiert: 18.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.10.2023, OA 396 entstanden aus Vorlage: OF 989/1 vom 19.09.2023 Betreff: Spielplatz Im Trierischen Hof wiederherstellen Vorgang: OM 3028/22 OBR 1; ST 1660/23 Zwischenbescheide des Magistrats vom 01.03.2024 und 23.10.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Grünanlagen in der Straße Im Trierischen Hof den früher dort vorhandenen Spielplatz wiederherzustellen und geeignete Spielmöglichkeiten auf den Grünflächen schaffen zu lassen. Begründung: Der Magistrat antwortete in seiner Stellungnahme vom 07.08.2023, ST 1660, auf eine entsprechende Anregung des Ortsbeirats 1: "Vor einigen Jahren wurde der Spielplatz wegen der dort ansässigen Drogenszene abgebaut. Die damals errichteten Türen als Zugang zu der Grünfläche zwischen den Häusern hemmt zwar im ersten Schritt, aber da die Türen meist offen sind - da keiner bereit ist, sie zu schließen - wird bei Errichtung eines neuen Spielplatzes mit Spielgeräten und Bänken wieder zur Nutzung ‚unerwünschter Personen' führen. Auch das Thema Vandalismus ist hier nicht zu unterschätzen; selbst die Zugangstüren zu den Mülltonnenplätzen werden hier mit Graffitis besprüht. Auch ist ein Abschließen der Türen nicht zielführend, da dann die Zugänglichkeit zu den Hauseingängen durch Gäste, Paketdienste etc. nicht möglich wäre. Bei Errichtung des Spielplatzes für die ca. 20 ansässigen Kinder wird dieser nicht lange ein ‚privater' Spielplatz bleiben, da im weiteren Umfeld kein öffentlicher Spielplatz vorhanden ist. Bereits jetzt kommen - selbst von Anwohnern der Liegenschaft - Hinweise auf spielende Kinder im Innenhof, die zu laut wären. Hinzu kämen noch die Kosten für die Errichtung eines Spielplatzes, die sich durchaus auf ca. 30 TEUR belaufen. Dazu kämen dann noch die Wartungs- und Unterhaltungskosten, die monatlich/jährlich anfallen würden. Die Wiederherstellung des Spielplatzes ist somit nicht zu empfehlen." Die vom Magistrat in seiner Stellungnahme vom 07.08.2023, ST 1660, wiedergegebene Auffassung der Wohnungsbaugesellschaft wird vom Ortsbeirat nicht geteilt. Der Spielplatz wird dringend benötigt und muss aufgrund der Vorgaben der Hessischen Bauordnung auch vorgehalten werden. Der Ortsbeirat fragt sich, warum Schmierereien an den Zugangstüren zu den Müllstandplätzen als Begründung für die Ablehnung des Spielplatzes herhalten müssen. Der Ortsbeirat betont, dass der fehlende Spielplatz deutlich mehr als 20 Kinder betrifft. "Lärm" durch spielende Kinder gehört zum Wohnumfeld und muss von den Mietern hingenommen werden. Insofern spielen die vorliegenden Beschwerden über "Lärm" von Kindern eine untergeordnete Rolle, zeigen aber, dass ein Bedarf an Spielmöglichkeiten in diesem Bereich besteht. Eine Ablehnung damit zu begründen, dass "in der weiteren Umgebung kein öffentlicher Spielplatz vorhanden ist", ist schlichtweg kinderfeindlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3028 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1660 Bericht des Magistrats vom 13.06.2025, B 219 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 18.10.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 30.11.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 396 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.12.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 396 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 396 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 29. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 10.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 396 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 31. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.12.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 396 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 396 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Fristverlängerung um einen Monat) Beschlussausfertigung(en): § 4050, 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 05.12.2023 § 4656, 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 23.04.2024 § 5142, 29. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 10.09.2024 § 5497, 31. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 03.12.2024 § 6069, 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 29.04.2025

OA (Anregung Ortsbeirat)

Lärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun hier: Dauerlärm in Bleidenstraße und Töngesgasse

10.10.2023 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.10.2023, OA 397 entstanden aus Vorlage: OF 1007/1 vom 19.09.2023 Betreff: Lärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun hier: Dauerlärm in Bleidenstraße und Töngesgasse Vorgang: OM 2627/22 OBR 1; ST 2824/22 Vor rund einem Jahr fragte der Ortsbeirat 1 den Magistrat, warum die Tätigkeit der Kontrolleinheit KART (gegründet, um gegen rechtswidriges Verhalten von Autoposern vorzugehen) eingestellt wurde. Nach vier Monaten antwortete der Magistrat, dass KART immer noch aktiv sei, aber wahrscheinlich von der Bevölkerung nicht so wahrgenommen werde, da es sich um eine zivile Einheit handele. Hier verkennt der Magistrat, dass die Tätigkeit von KART von der Bevölkerung nicht an der Sichtbarkeit gemessen wird, sondern an der Reduzierung des Lärms, der durch die Poser verursacht wird. Leider hat dieser Lärm in den letzten Jahren nicht abgenommen, sondern zugenommen. Abschließend antwortet der Magistrat: "Da sogenanntes Posen mit Kraftfahrzeugen selbst im Stand möglich ist, sind die Handlungsansätze des Magistrats außerordentlich begrenzt und beschränken sich im Wesentlichen auf Überlegungen, durch Änderungen in der Verkehrsführung auf heute bekannten Poserrouten dümmliches Im- Kreis-Umherfahren zu erschweren." Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, erneut an die Landespolizei heranzutreten und sie aufzufordern, das Problem der Poser und Raser sowie der lauten Spaßfahrzeuge endlich wirksam anzugehen. Begründung: Da die Polizei offensichtlich kapituliert und der Magistrat in seiner Antwort andeutet, dass nur eine Änderung der Verkehrsführung das "dümmliche im-Kreis-Umherfahren" eindämmen kann, macht der Ortsbeirat nun einen Vorschlag, der die Anwohner in diesem Bereich vom Lärm erlösen könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2627 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2824 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 620 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1982 Antrag vom 28.01.2025, OF 1530/1 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6654 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 18.10.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.12.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 397 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE. (= Ziffer 1. Enthaltung, Ziffer 2. Ablehnung) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4051, 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 04.12.2023

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun hier: Dauerparty Fahrgasse/Fischerplätzchen

10.10.2023 · Aktualisiert: 15.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4590 entstanden aus Vorlage: OF 1027/1 vom 09.10.2023 Betreff: Lärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun hier: Dauerparty Fahrgasse/Fischerplätzchen Der Magistrat wird gebeten, 1. auf die aktuellen und bereits seit 2014 durchgeführten Lärmpegelmessungen in den Wohnungen am Fischerplätzchen nun angemessen und zeitnah zu reagieren. Dazu ist die Gastronomie im betroffenen Bereich zur Einhaltung der gesetzlichen Lärmvorschriften anzuhalten. Gegebenenfalls sind - wie in anderen Bereichen der Stadt auch - die Zeiten der Außengastronomie zeitlich zu begrenzen, sofern die Einhaltung der Lärmgrenzwerte nicht auf andere Weise erreicht werden kann; 2. durchzusetzen, dass die Sitzgelegenheiten in den Sommergärten außerhalb der Betriebszeiten der Außengastronomie nicht von Passantinnen und Passanten genutzt werden können. Auch hier haben Betriebe in anderen Bereichen Lösungen gefunden, um die unberechtigte und lärmintensive Weiternutzung der Sitzgelegenheiten durch Passantinnen und Passanten zu unterbinden; 3. bei entsprechender Beschwerdelage aktuelle Lärmmessungen durchführen zu lassen, um die tatsächlichen Lärmbelastungen durch die Cafés, Bars und Restaurants nachzuweisen, um später eventuelle Maßnahmen nach dem Hessischen Gaststättengesetz durchführen zu können; 4. bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen in diesem Bereich in Zukunft das nächtliche Ruhebedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner, gegebenenfalls durch entsprechende Auflagen oder zeitliche Begrenzungen, zu berücksichtigen. Begründung: Das Fischerplätzchen ist ein belebter Ort in der Innenstadt. Ziel vieler Bürgerinnen und Bürger sind insbesondere die ansässigen Bars, Cafés und Restaurants. Anwohnerinnen und Anwohner des Platzes beschweren sich jedoch über nächtliche Lärmbelästigung insbesondere durch die Nutzerinnen und Nutzer der Außengastronomie. Weiterhin sind die Bänke und Tische der Außengastronomie nachts nach Schließung der Restaurants für alle zugänglich und nutzbar. Dies führt jedoch wiederholt dazu, dass Betrunkene und andere Ruhestörer die Tische und Bänke nutzen und dadurch Lärmemissionen verursachen. Die Beschwerdelage ist dem Magistrat seit 2014 bekannt. Unternommen wurde außer Lärmmessungen offenbar nichts, jedenfalls gibt es keine erkennbaren Ergebnisse. Dem Ordnungsamt vorgetragene Beschwerden wurden auch nach acht Wochen nicht beantwortet. Erst nach öffentlich vorgetragenen Beschwerden im Rahmen der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats reagierte die zuständige Behörde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 116 Aktenzeichen: 32-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Buslinie 87 soll am REWEMarkt halten

10.10.2023 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4591 entstanden aus Vorlage: OF 1028/1 vom 03.10.2023 Betreff: Buslinie 87 soll am REWE-Markt halten Vorgang: OM 3754/23 OBR 1; ST 1600/23 Am 21. März 2023 forderte der Ortsbeirat in seiner Anregung an den Magistrat, OM 3754, dass die Buslinie 87 auch am REWE-Markt im Gutleut halten solle. Der Magistrat antwortet dazu in seiner Stellungnahme vom 31. Juli 2023, ST 1600, dass es die Buslinie 37 gebe, die genutzt werden könne und aufgrund der Sonderfunktion der Buslinie 87 von einer Bedienung und Einrichtung zusätzlicher Haltestellen abgesehen werde. Diese Antwort ist für die Bewohner des Gutleuts äußerst unbefriedigend und nicht hinnehmbar. Der Bus 37 stellt momentan die einzige Möglichkeit dar, den Supermarkt zu erreichen. Allerdings fällt der 37er Bus oft aus. Dann gibt es gar keine Verbindung. Der 87er Bus könnte die schon vorhandene Haltestelle nutzen, ohne dass dies ein Mehraufwand wäre. Der Magistrat wird daher nochmals gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass - wenn auch nur vorübergehend - der Bus 87 auch am REWE-Markt hält. Weiterhin sind zusätzliche Ein- und Ausstiegsstellen an den folgenden Orten einzurichten: 1. für die Hinfahrt an den vorhandenen Haltestellen "Zanderstraße" und/oder "Rottweiler Platz" sowie Hafenstraße 54 oder Mainzer Landstraße vor Haus 134 (gegenüber von der Haltestelle "Güterplatz") sowie 2. für die Rückfahrt an den Haltestellen "Güterplatz" und Hafenstraße 19 bis 23 oder Gutleutstraße 146 bis 148. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3754 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1600 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 447 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1055 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Nachtruhe und Sauberkeit am Fischerplätzchen und in der Fahrgasse gewährleisten

24.09.2023 · Aktualisiert: 20.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2023, OF 1005/1 Betreff: Nachtruhe und Sauberkeit am Fischerplätzchen und in der Fahrgasse gewährleisten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einhaltung der Nachtruhe inkl. der gesetzlichen Lärmpegelobergrenzen sowie die Sauberkeit am Fischerplätzchen und in der Fahrgasse zu gewährleisten. Notfalls muss die Außengastronomie zeitlich begrenzt werden. Weiterhin sollen Abfallbehälter mit mehr Volumen sowie Haube aufgestellt werden. Pfandringe sind anzubringen. Nach Ladenschluss ist seitens der Gastronomiebetriebe wirksam zu gewährleisten, dass die Außenbestuhlung von Passanten nicht weitergenutzt werden kann. Begründung: Aufgrund der Außengastronomie dreier anliegender Gastronomiebetriebe ist die Nachtruhe ab 22:00 Uhr nahezu täglich nicht gewährleistet, wodurch Anwohnende keinen ausreichenden Schlaf finden. Die Lärmbelästigungen halten teilweise bis 04:00 Uhr morgens an. Insbesondere in den in Folge des Klimawandels heißen Sommermonaten ist es dadurch nicht möglich, die Wohnung nachts herunter zu kühlen, was für einen erholsamen Schlaf notwendig ist. Im Jahre 2014 wurden seitens des Ordnungsamtes in einer betroffenen Wohnung bereits Lärmmessungen durchgeführt, wo Lärmpegel > 80 dB(A) gemessen wurden, ohne dass weitere Maßnahmen erfolgt waren. Am 27.06.2023 wurden per E-Mail erneute Messungen zugesagt, ohne dass unter den Anwohnenden eine bisherige Kontaktaufnahme bekannt ist. Feiernde aus Sachsenhausen kommend, welche Richtung Innenstadt möchten, queren ebenso das Fischerplätzchen. Dabei kommt es zu weiteren Lärmbelästigungen. Geschäfte aller Art werden vor Ort verrichtet, teilweise an den Hauseingängen, was zu katastrophalen hygienischen Zuständen führt. Fischerplätzchen Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 1005/1 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Neugestaltung Marktplatz Bergen

19.09.2023 · Aktualisiert: 04.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.09.2023, OA 395 entstanden aus Vorlage: OF 205/16 vom 04.09.2023 Betreff: Neugestaltung Marktplatz Bergen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 21 vom 08.03.2024, Entwurf Doppelhaushalt 2024/25 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Gesamtkonzept für die Neugestaltung des Marktplatzes in Bergen in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 16 zu erstellen und dieses Nutzungskonzept baldmöglichst umzusetzen. Hierfür sollen bereits Planungsmittel in den Haushalt 2024 und Mittel für die erforderlichen Baumaßnahmen in den Haushalt 2025 in ausreichender Höhe eingestellt werden. Begründung: Der Marktplatz in Bergen wird begrenzt im Norden von dem Nordring, im Osten von der Erlenseer Straße, im Süden von der Straße Berger Marktplatz und im Westen von der Schönecker Straße. Der Berger Marktplatz ist bereits heute schon ein wichtiger Treffpunkt im Ortsteil, an dem sich Menschen jeden Lebensalters aufhalten und treffen. Einmal im Jahr findet auf dem Berger Marktplatz der Berger Markt mit seiner jahrhundertealten Tradition statt. Zur nördlichen Grenze hin befinden sich die Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Bergen und das Jugendhaus. Leider ist der Platz in einem miserablen, lieblosen Zustand. Der Ortsbeirat 16 schlägt deswegen ein Gesamtkonzept für die Neugestaltung vor, um den Platz schöner und attraktiver für Alt und Jung zu machen und um eine bessere Nutzung dieser großen Fläche mitten im Stadtteil zu erreichen. Ziel ist es, den Marktplatz so zu gestalten, dass er einerseits für spielerische und sportliche Aktivitäten optimiert und andererseits wieder schöner und einladender gestaltet wird, damit sich auch in Zukunft dort gerne Menschen aufhalten und verweilen. Zudem soll der Platz über die bisherigen Nutzungen hinaus zusätzliche neue Angebote für die Bevölkerung machen, beispielsweise durch öffentliche Toiletten oder E-Ladestationen. Folgende Hinweise, Vorschläge und Ideen seitens des Ortsbeirates sollten soweit als möglich Berücksichtigung finden: I. Ist-Zustand des Berger Marktplatzes 1. Die Spielplatzgeräte wurden nach und nach, teilweise schon vor Jahren, abgebaut und nicht mehr erneuert. Ein großer Teil des Spielplatzes, gut ein Drittel, kann somit nicht mehr genutzt werden. Gleichwohl ist der Spielplatz immer gut besucht, die fehlenden Spielgeräte müssten dringend erneuert, aber auch ergänzt und aufgestockt werden. 2. Die Skateboardpipe ist schon über 20 Jahre alt. Sie wird aktuell zum Klettern, darauf Herumfahren mit Skateboard, Fahrrad oder Roller und zum Rumrutschen genutzt. Kinder und Jugendliche frequentierten die Rampe stark, die jedoch nicht mehr zeitgemäß und auch nicht ausreichend ist. 3. Die Pump-Track-Bahn, die zeitweise auf dem Marktplatz stand, ist von der Stadt einfach abgebaut worden, ohne jegliche Ersatzvornahme. 4. Der Boden vor dem einzigen Basketballkorb ist uneben und lädt nicht zum Spielen ein. Auch die beiden Fußballtore sind lieblos auf dem Marktplatz hingestellt und werden eher von Kleinkindern zum Klettern benutzt als von Jugendlichen zum Kicken. 5. Es gibt kaum Sitzmöglichkeiten auf dem Berger Marktplatz, außer auf dem Spielplatz und einer Bank vor dem Jugendhaus. Somit gibt es gerade für ältere Bürger, die sich auch die Aktivitäten der Jüngeren, z. B. ihrer Kinder und Enkel, anschauen wollen, keine Möglichkeit, entspannt an einem schattigen Plätzchen zu verweilen. 6. Im Sommer ist der Platz staubig und uneben, im Winter ist der Platz schlammig und matschig. II. Neugestaltung 1. Ein eingezäunter Multifunktionsplatz für Fußball, Basketball und Volleyball usw. mit einem geeigneten Bodenbelag könnte z. B. zwischen dem zum Nordring hin gelegenen Feuerwehrhaus und Jugendhaus aufgebaut werden. 2. Es müssen nicht nur die alten, abgebauten Spielgeräte ersetzt werden, sondern es müssen neue, moderne Spielgeräte aufgestellt werden, die den heutigen Ansprüchen genügen. Im Bereich des Spielplatzes können auch einige neue Bäume gepflanzt werden, ohne dass dadurch die Nutzung der Spielmöglichkeiten für die Kinder beeinträchtigt wird. 3. Z. B. an der Stelle, wo einst die Pump-Track-Bahn stand, könnte ein kleiner Skatepark mit Mulden und Hügeln eingerichtet werden, auf der sich Hindernisse wie z. B. Kanten, Geländer und Rampen befinden. Hier kann man dann mit allem, was rollt darauf herumfahren und spielen. Dieser Park könnte mit Bäumen am Rand beschattet werden, wenn die Stadt sicherstellen kann, dass die Früchte der Bäume von der Stadt aus der Bahn regelmäßig entfernt werden, um Unfälle zu vermeiden. 4. Unter den schon vorhandenen und gegebenenfalls noch zu ergänzenden Bäumen auf der Westseite des Platzes könnten zwei Boulebahnen errichtet werden, die auch für Boccia und andere Spiele geeignet sind. Hier können dann auch in lockerer Gestaltung Spieltische, Tischtennisplatten, ein Feld für Schach und Ähnliches errichtet werden. 5. Sitzmöglichkeiten in aufgelockerter Gestaltung zum Ausruhen der Spieler und für Zuschauer sowie für betreuende (Groß-) Eltern sollten mit eingeplant und errichtet werden. 6. Ein ausreichend großer Bereich in der Mitte des Platzes muss jedoch für den jährlich stattfindenden Berger Markt weiterhin zur Verfügung stehen, um hier das Festzelt, Fahrgeschäfte und Buden aufzustellen. Hierzu ist der Grund des Marktplatzes neu herzurichten in einer Art und Weise, die ein leichtes Versickern von Regenwasser ermöglicht, ohne dass der Platz Stolperfallen oder Hindernisse für Kinder und Jugendliche und für den Berger Markt bietet. Bäume dürfen in dem Bereich, in dem der Berger Markt aufgebaut wird, nicht errichtet werden! Diese Fläche in der Mitte des Berger Marktplatzes ist auch für andere Zwecke und Veranstaltungen zu nutzen, z. B. für einen Weihnachtsbaumverkauf, Oldtimer-Show, Außenveranstaltungen des Jugendhauses und dergleichen. 7. Eine öffentliche Toilettenanlage ist vorzusehen. Sie könnte errichtet werden in Nähe des Feuerwehrhauses und/oder des Jugendhauses, da für beide Gebäude ja bereits eine Erschließung und die Entsorgung vorhanden ist. Die öffentliche Toilettenanlage sollte nach dem neuen Toilettenkonzept der Stadt Frankfurt am Main errichtet werden - unter Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel auch mit einer Behindertentoilette. 8. Im Übrigen sollte der gesamte Platz landschaftsgärtnerisch mit Bäumen, Pflanzen und Pflaster so ausgestaltet werden, dass er nicht nur schöner wird und zum Verweilen einlädt, sondern dass sich auch zukünftig kein intensiver Pflegeaufwand ergibt, weil die Stadt nicht in der Lage ist, eine solche Pflege dauerhaft zu leisten. 9. Fitnessgeräte sowohl für Senioren als auch für Jugendliche können zusammenhängend oder verteilt auf einzelne Stellen in die Ausgestaltung des Berger Marktplatzes integriert werden. 10. Im westlichen Bereich des Platzes zur Schönecker Straße hin, wo derzeit bereits Autos abgestellt werden, sollte möglichst eine ganze Parkreihe mit E-Ladestationen ausgestattet werden. Dies gilt auch für die schon vorhandenen Parkplätze am nördlichen Rand und am südlichen Rand des Berger Marktplatzes, wobei diese Parkplätze nicht nur von Benutzern und Besuchern des Berger Marktplatzes, sondern auch von Anwohnern und vor allem im südlichen Bereich auch von Besuchern des angrenzenden Berger Friedhofs genutzt werden. 11. Angedacht und geprüft werden sollte auch die Möglichkeit, ob beispielsweise in Verbindung mit der öffentlichen Toilettenanlage ein Kiosk oder Café errichtet werden könnte, das auch die vielen Bewohner in der Umgebung vielleicht mit einem gewissen Grundbedarf versorgen könnte, da sich im gesamten Osten des Stadtteils Bergen kein einziges Einzelhandelsgeschäft mehr befindet. Quelle: Google Earth 1. Eingezäunter Bolz -und Basketballplatz 2. Kinderspielplatz - Klettergerüste, Rutschbahn, Schaukel, Sandkasten, Tischtennisplatten 3. Kleiner Skatepark mit Mulden und Hügeln 4. 2 Boule-Bahnen 5. Schattige Sitzgelegenheiten mit vielleicht einem Kiosk oder Café-Lage am Eingang zum Marktplatz auch für Friedhofsbesucher gut zu erreichen. 6. Ausreichend Platz für das Festzelt anlässlich Berger Markt, wasserdurchlässiger Belag 7. Toilettenanlage mit Behindertentoilette, barrierefrei 8. Bäume und Sitzgelegenheiten 9. Fitnessgeräte für Senioren und Jugendliche 10. E-Lade-Station Quelle: Gartenbaum.de Quelle: Hamburger Wochenblatt.de Quelle: eigenes Foto Quelle: Wikipedia Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 27.09.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 12.10.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 395 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Beratung); LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 17.10.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 395 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 115 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 395 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Annahme); FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 66 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 395 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 16 am 18.02.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 16 am 29.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 16 am 27.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 16 am 24.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorstellung des Verkehrskonzeptes für die Europäische Schule

19.09.2023 · Aktualisiert: 31.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4465 entstanden aus Vorlage: OF 327/4 vom 05.09.2023 Betreff: Vorstellung des Verkehrskonzeptes für die Europäische Schule Der Magistrat wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates 4 das aktuell der Prüfung zugrundeliegende Verkehrskonzept für die geplante Europäische Schule am Ratsweg vorzustellen und dabei folgende Fragen zu beantworten: 1. Wird der ÖPNV, insbesondere die U-Bahn-Linie 7, nach der Fertigstellung der Europäischen Schule verstärkt werden (Erhöhung der Taktzahl, längere Züge)? 2. Wie soll die Zu- und Abfahrt zur Europäischen Schule geregelt werden? 3. Wie soll die Zufahrtstraße Am Bornheimer Hang ertüchtigt werden, insbesondere die Signalanlage zum Ratsweg? 4. Wird durch eine bauliche Veränderung der Straßen der Grüngürtel der Stadt unterbrochen? 5. Wie soll die Ampelschaltung angepasst werden? 6. Wo sollen die Elterntaxis parken bzw. die Schülerinnen und Schüler aussteigen lassen? 7. Welche Belastungen (Schleichverkehr, Parkplatzsuchverkehr etc.) werden für den Bereich um die Europäische Schule vorhergesagt? 8. Wie erklärt der Magistrat den Anwohnerinnen und Anwohnern dieses Bezirkes, dass in zahleichen anderen Bezirken das Verkehrsaufkommen reduziert und der Pkw-Verkehr umgeleitet, aber im Ostend und Bornheim eine drastische Zunahme des Verkehres stattfinden wird? 9. Wo sollen künftig die Logistikflächen für Fahrschulen, Busparkplätze, Abstellplätze für die Marktbeschicker, Logistikfläche für den Weihnachtsmarkt und den Wäldchestag bereitgestellt werden? 10. Welche zusätzliche Belastung der Luft (Feinstaub, Abgase etc.) wird für den Bezirk prognostiziert? 11. Hierbei soll sichergestellt werden, dass keine Lärm- und Schadstoffbelastungen auf die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner zukommen. Begründung: Sollte die Europäische Schule tatsächlich auf dem Festplatz am Ratsweg ihren Standort finden, bedeutet dies für die Stadtteile Ostend und Bornheim ein erhebliches Mehraufkommen an Verkehr. Der Bereich rund um den Ratsweg ist bereits heute schon schwer belastet. Der Verkehr von der Autobahn 661 muss durch dieses Nadelöhr, was regelmäßig zu Stauungen führt. Die südöstliche Ausfallstraße der Stadt Richtung Kaiserlei ist dort nur einspurig befahrbar, was ebenfalls zu Stauungen führt. Wenn nun noch täglich (!) circa 1.500 Fahrzeuge die Schulkinder morgens bringen und nachmittags/abends abholen, wird dies zu einer unerträglichen Mehrbelastung mit Verkehr des gesamten Viertels führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 202 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Smart-Markt in Eckenheim

19.09.2023 · Aktualisiert: 04.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4478 entstanden aus Vorlage: OF 655/10 vom 04.09.2023 Betreff: Smart-Markt in Eckenheim Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen (möglichst auch weiterhin der smart work Frankfurt gGmbH sowie unter anderem der Wirtschaftsförderun g) gebeten, eine gangbare Lösung zum notwendigen Erhalt des Smart-Marktes beziehungsweise der Einkaufsmöglichkeit an dieser wichtigen Stelle für die Menschen in Eckenheim zu finden und umzusetzen. Unter anderem sollen dort auch teils veraltete Kühlgeräte zu ersetzen sein. Begründung: Der Smart-Markt in Eckenheim ist seinerzeit der erste seiner Art in Frankfurt gewesen und wurde unter anderem auf Anregung des Ortsbeirates 10 realisiert. Ein Leerstand dieses Supermarktes vor Ort konnte so behoben werden. Sehr schade und schwierig für die Menschen vor Ort wäre es, wenn jetzt hier keine gute Lösung gefunden würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 721 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung des städtischen Gebäudes an der Kronengasse 15 in Höchst

12.09.2023 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4360 entstanden aus Vorlage: OF 825/6 vom 25.08.2023 Betreff: Sanierung des städtischen Gebäudes an der Kronengasse 15 in Höchst Vorgang: OM 2173/22 OBR 6; ST 2291/22 Der Magistrat wird gebeten, die Sanierung des o. g. Gebäudes endlich selbst in Angriff zu nehmen oder eine Sanierung durch einen Nutzer zu veranlassen. Begründung: Der Ortsbeirat hat den Magistrat bereits vor über einem Jahr auf den desolaten Zustand des Gebäudes aufmerksam gemacht (OM 2173). Die Stadt hat dann vor knapp einem Jahr berichtet, das Gebäude solle per Erbpacht vergeben werden, wobei der Pächter die Sanierung übernehmen solle (ST 2291). Inzwischen ist durch einen Sturm rückwärtig aus dem Garten ein Baum in Richtung des Ettinghausen-Platzes gefällt worden, der ein Auto zerstört hat. Das kaputte Auto steht immer noch dort, außerdem ist jetzt auch von der Rückseite der desolate Zustand des Gebäudes noch deutlicher zu erkennen. Der Höchster Markt ist ein zentraler Ort mit Anziehungskraft weit über Höchst hinaus. Der angrenzende Ettinghausen-Platz hat zudem als ehemaliger Standort der von den Nazis zerstörten Höchster Synagoge eine besondere historische Bedeutung. Angesichts dessen sollte das Bild eines baufälligen Hauses im städtischen Besitz Anwohnern und Besuchern nicht länger zugemutet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2173 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2291 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 311 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-21

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehweg Battonnstraße 25 bis 3 dauerhaft frei halten

12.09.2023 · Aktualisiert: 12.12.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4383 entstanden aus Vorlage: OF 944/1 vom 22.08.2023 Betreff: Gehweg Battonnstraße 25 bis 3 dauerhaft frei halten Der Magistrat wird gebeten, das Parken mit Pkw auf dem schmalen Gehweg in der Battonnstraße vor den Hausnummern 25 bis 3 wirksam zu unterbinden und den Gehweg zur Fahrbahn hin abpollern zu lassen. Begründung: Fahrzeuge parken auf dem beschilderten Parkstreifen auf dem Gehweg und schränken die Gehwegbreite so stark ein, dass ein Durchkommen für zu Fuß Gehende in vielen Fällen nicht möglich ist. Die Wohnhäuser der sogenannten "Battonnhöfe" sind derzeit weitgehend entmietet und sollten eigentlich schon längst saniert werden. Während der Sanierung könnten dort ohnehin keine Pkw mehr parken. Da sich die Sanierung offenbar verzögert, sollen Poller das Parken zahlreicher Pkw und die Behinderung der zu Fuß Gehenden verhindern. Pkw-Parkplätze sind auf der gegenüberliegenden Straßenseite vorhanden. Außerdem ist die Battonnstraße sehr gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2023, ST 2440

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hafenbahnschienen am Fußgängerüberweg in der Speicherstraße fußgängerfreundlich gestalten

12.09.2023 · Aktualisiert: 31.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4406 entstanden aus Vorlage: OF 976/1 vom 14.07.2023 Betreff: Hafenbahnschienen am Fußgängerüberweg in der Speicherstraße fußgängerfreundlich gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Hafenbahnschienen auf dem Überweg über die Speicherstraße zwischen dem Rewe-Markt und Cronstettenhaus so zu gestalten, dass Personen mit Rollatoren, Rollstühlen, Buggys und Rollern mit kleinen Rädern nicht mehr in den Schienen hängenbleiben. Begründung: An dem genannten Überweg befinden sich zwischen den Schienen und den Betonplatten des übrigen Gehwegs zehn Zentimeter breite Fugen, in denen die kleinen Räder von Rollatoren, Rollstühlen, Rollern und Buggys blockiert werden. Diese Hindernisse können nur mit großer Kraft überwunden werden. Außerdem schaffen sie eine Stolpergefahr für die dort passierenden Personen. Insbesondere für die ohnehin bereits in der Mobilität eingeschränkten Rollator- oder Rollstuhl-Nutzenden besteht dadurch eine erhebliche Sturzgefahr. Kleinkinder sind bereits durch die unerwartete Blockade aus den Wagen gestürzt. Die Querung der Hafenbahnschienen am Mainufer in der südlichen Verlängerung der Wiesenhüttenstraße beweist, dass ein sicherer Überweg der Schienen technisch möglich ist. (Das Foto links zeigt den Überweg Speicherstraße vor dem Rewe-Markt, das Foto rechts zum Vergleich den Überweg Ostseite Haltestelle Mönchhofstraße; Fotos: Tanja Ayesha Pösl) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1768 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Grüneburgweg zugunsten seiner Nutzer umgestalten: ein paar weitere Vorschläge

01.09.2023 · Aktualisiert: 28.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2023, OF 729/2 Betreff: Grüneburgweg zugunsten seiner Nutzer umgestalten: ein paar weitere Vorschläge Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die am 10. Juli 2023 vorgestellte Planung zum Grüneburgweg mit dem Rewe abzustimmen; 2. eine stringente, durchgängige und einfach verständliche Verkehrsführung am Kreisel an der Ecke Grüneburgweg/Feldbergstr. für Autos, Fußgänger und Radfahrer zu markieren und zu beschildern; 3. entgegen der am 10. Juli 2023 vorgestellten Planung die Lieferzonen nicht gegenüber von McPaper und der Post, sondern auf der anderen Straßenseite direkt vor McPaper/Post, DM-Markt und Bachbäcker vorzusehen; und 4. ein Konzept für Liefer-/Ladezonen zu entwickeln und insbesondere in Straßenabschnitten mit viel Gastronomie oder vielen Läden mehr Liefer-/Ladezonen vorzusehen. Begründung: Der Rewe ist von enormer Bedeutung als Einkaufsmarkt für das angrenzende Wohngebiet am Grüneburgweg. Nach Auskunft von Mitarbeitern der Stadt in der öffentlichen Informationsveranstaltung am 10. Juli 2023 muss der Rewe zur Belieferung und Anfahrt zukünftig aufgrund der geplanten neuen Verkehrsführung ‚rückwärts' über die Straße ‚Am Trutz' angefahren werden. Allerdings sei diese angepasste Planung (noch) nicht mit dem Rewe abgestimmt. Diese Anlieferung erscheint kompliziert und aufwendig. Insofern bittet der Ortsbeirat den Magistrat, das Gespräch mit dem Rewe zu suchen, ob die angepasste Umgestaltung des Grüneburgwegs für ihn praktisch funktioniert (Ziff. 1). Die aktuelle Verkehrsführung am Kreisel an der Ecke Grüneburgweg/Feldbergstr. für Autos, Fußgänger und Radfahrer führt immer wieder zur Verwirrung der Verkehrsteilnehmer. Der Magistrat wird gebeten, die Markierung und Ausschilderung anzupassen, um so für Klarheit zu sorgen (Ziff. 2). Außerdem wird gebeten, die Liefer-/Ladezonen an die praktischen Bedürfnisse der Geschäfte anzupassen (Ziff. 3). Dabei wird der Magistrat gebeten, ein Konzept für Liefer-/Ladezonen zu entwickeln und insbesondere in Straßenabschnitten mit viel Gastronomie oder vielen Läden, z.B. bei McPaper, mehr solcher Zonen vorzusehen, so dass die Lieferanten die Geschäfte im Einklang mit der Straßenverkehrsordnung beliefern und sich gleichzeitig die Verkehrsteilnehmer sicher in dem Bereich auch während der Anlieferung fortbewegen können (Ziff. 4). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage OF 729/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 729/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 729/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 LINKE.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Wie intensiv werden die abschließbaren Fahrradboxen auf dem ArthurSternPlatz genutzt?

28.08.2023 · Aktualisiert: 21.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2023, OF 330/7 Betreff: Wie intensiv werden die abschließbaren Fahrradboxen auf dem Arthur-Stern-Platz genutzt? Der Magistrat möge folgende Fragen beantworten - Wie viele der abschließbaren Fahrradboxen sind zur Zeit vermietet und für welchen Zeitraum? - Wie viele der abschließbaren Fahrradboxen wurden im Jahr 2022 gemietet und für welche Zeiträume? - Wie viele der Fahrradboxen standen leer und waren ungenutzt? - Ist eine alternative Nutzung dieses Standortes für die Marktbetriebe vorstellbar, so dass für die Markttage Sitzmöglichkeiten und Marktschirme für die Verschattung des Platzes untergebracht werden können? Begründung: Der Eindruck, den die Anwohner und Besucher des Wochenmarktes in Rödelheim haben, ist, dass die abschließbaren Fahrradboxen kaum genutzt werden. Sollte dies der Fall sein, wäre es ein Anliegen der Marktbesucher und der Marktbeschicker, Bierzeltgarnituren und Verschattungsmöglichkeiten gesichert unterzustellen. Dadurch könnte der Markt belebt werden. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 739 2023 Die Vorlage OF 330/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER

Partei: die_farbechten-LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sachstand Piktogramme Wiesenstraße

11.07.2023 · Aktualisiert: 04.10.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4236 entstanden aus Vorlage: OF 320/4 vom 21.06.2023 Betreff: Sachstand Piktogramme Wiesenstraße Vorgang: OM 1423/22 OBR 4; ST 1015/22 Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der bereits mit der Stellungnahme vom 25.04.2022, ST 1015, zugesagten Fahrradpiktogramme für die Wiesenstraße zu berichten und für eine möglichst zeitnahe Umsetzung zu sorgen. Begründung: In dem Bereich wird weiterhin falsch geparkt, gerade an Markttagen. Die Fahrradpiktogramme waren ohnehin schon eine Minimallösung, da die eigentlich angefragten Poller nicht umsetzbar waren. Warum die Anbringung von einigen Fahrradpiktogrammen mehr als ein Jahr dauern soll ist nicht offensichtlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1423 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1015 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2012

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Trinkbrunnen BergenEnkheim

11.07.2023 · Aktualisiert: 05.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4257 entstanden aus Vorlage: OF 198/16 vom 26.06.2023 Betreff: Trinkbrunnen Bergen-Enkheim Der Magistrat setzt sich dafür ein, dass an der Endhaltestelle der U-Bahn-Station "Enkheim" und auf dem Schelmenburgplatz/Ecke Marktstraße in Bergen ein Trinkbrunnen aufgestellt wird. Begründung: Der Hessische Hitzeaktionsplan (HHAP) beinhaltet auch Empfehlungen für die kommunale Ebene. Bis 2025 sollen Landkreise und Städte eigene Hitzeaktionspläne erstellen. In Hitzeaktionsplänen werden auch langfristige Maßnahmen der Infrastrukturveränderung gefordert (siehe Hochschule Fulda, Arbeitshilfe zur Entwicklung und Implementierung eines Hitzeaktionsplans für Kommunen, 2023) Ein Trinkbrunnen zählt zu solchen Maßnahmen. Die zwei vorgeschlagenen Standorte bündeln verschiedene Vorteile: - Die U-Bahn-Station als auch die Busstation Marktstraße/Landgraben unweit des Schelmenburgplatzes wird von vielen Nahverkehrsteilnehmern genutzt. - Die Stationen sind für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils gut zugänglich und zentral. - Ein Brunnen ist durch die vorhandenen Wasseranschlüsse relativ einfach zu errichten. In den sommerlichen Hitzephasen müssen Schutzmaßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger ergriffen werden. Die Standorte sind für eine solche Maßnahmen besonders geeignet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1776 Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6031 Aktenzeichen: 79-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straße Alt-Erlenbach sicherer machen

11.07.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4260 entstanden aus Vorlage: OF 120/13 vom 26.06.2023 Betreff: Straße Alt-Erlenbach sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, die Straße Alt-Erlenbach, vom Aldi-Markt kommend, sicherer zu machen. Durch die Baustelle des Radweges nach Nieder-Eschbach ist die Einfahrt nach Nieder-Erlenbach in Höhe des REWE-Marktes für größere Fahrzeuge nicht mehr möglich, auch das Rechtsabbiegen aus Richtung Bad Vilbel ist an der Kreuzung verboten. Folgende Vorschläge sollten schnellstmöglich umgesetzt werden, damit Kinder, Radfahrer und Fußgänger, die sich auf der Straße Alt-Erlenbach bewegen, geschützt werden: 1. Versetzen des Tempo-30-Schildes in Richtung L 3008, noch vor die Einfahrt zum Aldi-Markt; 2. aufstellen von mobilen Blitzgeräten zu verschiedenen Tageszeiten, um Temposünder zu blitzen; 3. aufstellen eines Speed-Display-Schildes vor der Unterkunft für Geflüchtete und/oder der Kinderheimat Reinhardshof , da dort viele Kinder sind. Begründung: Durch die Baustelle des Radweges fahren viel mehr Autos über die Einfahrt beim Aldi-Markt nach Nieder-Erlenbach hinein. Leider halten sich die wenigsten an die dort geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Das Tempo-30-Schild steht nicht am Ortseingang und die Straße Alt-Erlenbach verläuft gerade bis zur Kreuzung Niedereschbacher Straße und lädt somit viele ein, dort schneller zu fahren. Gleichzeitig fahren jedoch gerade in den Sommermonaten vermehrt Kinder mit dem Rad zum Sportplatz. Es kommt durch die zu hohe Geschwindigkeit der Autos vermehrt zu brenzligen Vorfällen. In der Unterkunft für Geflüchtete laufen immer wieder Kinder aus dem Tor auf die Straße, ein Wunder, das noch nichts passiert ist. Mit einem Speed-Display-Schild und durch mobile Blitzer zu verschiedenen Tageszeiten und Plätzen in der Straße Alt-Erlenbach würden Autofahrer für ihre gefahrene Geschwindigkeit sensibilisiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2225 Aktenzeichen: 32-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchfahrten Im Trierischen Hof begrenzen, damit Anwohnende etwas mehr Ruhe bekommen

04.07.2023 · Aktualisiert: 19.09.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4201 entstanden aus Vorlage: OF 908/1 vom 17.06.2023 Betreff: Durchfahrten Im Trierischen Hof begrenzen, damit Anwohnende etwas mehr Ruhe bekommen Der Magistrat wird gebeten, am nördlichen Ende der Straße Im Trierischen Hof das Einbiegen in die Töngesgasse nur noch in östliche Richtung zuzulassen und ein Abbiegen in westliche Richtung durch entsprechende Beschilderung und wenn möglich mit baulichen Maßnahmen zu verhindern. Die Maßnahme soll umgesetzt werden im Einklang mit den Anregungen des Ortsbeirats zu den Straßen Fahrgasse, Töngesgasse und den Zu- und Abfahrten zum Parkhaus Konstablerwache. Begründung: Die Wohnstraße Im Trierischen Hof wird tagsüber als schnelle Zufahrt zum Parkhaus Konstablerwache und abends und nachts von Autoposern genutzt. Dabei wird natürlich keine Rücksicht auf die Wohnbevölkerung genommen, und freiwillig wird dies auch keiner der Autofahrenden tun. Deshalb muss die Abbiegemöglichkeit zum Parkhaus wirksam unterbunden werden, um den ständigen "Kreisverkehr" zu unterbrechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1911

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Menschen wollen die Uhr auf der Konsti zurück

04.07.2023 · Aktualisiert: 23.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4202 entstanden aus Vorlage: OF 909/1 vom 17.06.2023 Betreff: Die Menschen wollen die Uhr auf der Konsti zurück Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Stele mit Uhr und U- und S-Bahn-Piktogrammen auf der Konstablerwache gegenüber dem Bienenkorbhaus neben dem Abgang zur B-Ebene der U- und S-Bahn-Station wieder errichtet wird. Die Stromversorgung für Uhr und Beleuchtung soll durch ein F otovoltaikmodul vor Ort erzeugt werden. Begründung: Seit der Inbetriebnahme der U- und S-Bahn-Station "Konstablerwache" befand sich am Abgang zur B-Ebene eine Uhr mit U- und S-Bahn-Piktogrammen. Vielen Passantinnen und Passanten, Fahrgästen und Marktbesuchenden diente diese als hilfreiche Orientierung. Die Menschen vermissen die Uhr und wünschen sich eine zeitgemäße und zukunftsgerechte Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1425 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1212 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit in der neuen Altstadt sicherstellen

04.07.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4204 entstanden aus Vorlage: OF 911/1 vom 17.06.2023 Betreff: Barrierefreiheit in der neuen Altstadt sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, den Weg vom "Hof Rebstock am Markt" in der Braubachstraße zur "Goldenen Waage" in der neuen Altstadt endlich barrierefrei zu gestalten und dazu eine Rampe auf der rechten Seite der zwei mal drei Treppenstufen anbringen zu lassen. Begründung: Der Weg zwischen "Hof Rebstock am Markt" und dem Kaffeehaus "Goldene Waage" ist durch die vor wenigen Jahren eingebauten Treppenstufen für Rollstuhlfahrende sowie Menschen mit Rollator oder Kinderwagen nur schwer bis gar nicht überwindbar. Lageplan: Google Maps Foto: Petra Thomsen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2027 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Belastung der Anwohnenden durch Lärm vom CityBeach entgegenwirken

04.07.2023 · Aktualisiert: 04.10.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4198 entstanden aus Vorlage: OF 904/1 vom 17.06.2023 Betreff: Belastung der Anwohnenden durch Lärm vom CityBeach entgegenwirken Seit geraumer Zeit liegen dem Ortsbeirat Beschwerden über Lärm vor, der am Wochenende bis 02:00 Uhr morgens und in der Nacht von Donnerstag auf Freitag bis 01:00 Uhr morgens vom CityBeach auf dem Dach des Parkhauses Konstablerwache ausgeht. Ähnliche Beschwerden sollen dem Ordnungsamt vorliegen. Passiert ist bisher leider nichts, die Anwohnenden fühlen sich im Stich gelassen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. eine Überprüfung der Schallpegel auf die angrenzende Wohnbebauung im Trierischen Hof, Fahrgasse und Berliner Straße durchgeführt wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bässe über die Wohnbebauung hinausgehen und vom Museum für Moderne Kunst auf die gleiche Wohnbebauung auf der anderen Seite reflektiert werden. Durch die zeitliche Verzögerung entsteht für die betroffenen Anwohnenden nicht nur ein Sandwicheffekt, sondern der Rhythmus wiederholt sich auch noch; 2. eine Überprüfung der Betriebszeiten mit lauter Musik, insbesondere an Wochenenden und Donnerstagen, vorgenommen wird; 3. eine Überprüfung der Musikanlage und der angeblich verbauten Pegel-Begrenzer vorgenommen wird; 4. eine Überprüfung der Beleuchtungsanlage (Scheinwerfer) vorgenommen wird mit dem Ziel, die aggressive Beleuchtung der angrenzenden Wohnungen zu beenden. Dem Betreiber sind Auflagen zu erteilen, die sicherstellen, dass durch den Betrieb keine unzulässigen Licht- und Lärmbelastungen mehr hervorgerufen werden. Die Einhaltung der Auflagen ist in geeigneter Weise zu überprüfen. Begründung: Der Betrieb fällt seit geraumer Zeit durch eine Reihe von Auffälligkeiten auf: Die Beschwerden und Berichte der Anwohner gleichen sich. Neben Lärm bis in die frühen Morgenstunden, Feiern auf den Parkdecks durch Gäste der Location sind auch Lichtemissionen in die Wohnungen der Anwohner durch Scheinwerfer und andere Veranstaltungseffekte Gegenstand der Beschwerden. Weiterhin wird berichtet, dass Musikanlagen häufig ohne entsprechende Genehmigung betrieben werden. Es wurden und werden Gespräche mit den Betreibern geführt, die bestenfalls kurzfristige Verbesserungen bringen. Grundsätzlich habe sich aber nichts geändert, auch weil das Ordnungsamt offenbar nicht tätig geworden sei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2001

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Der Magistrat hat oft und gerne erklärt, wie wichtig ihm eine gute und barrierefreie Durchwegung der Alt- und Innenstadt zum Main ist, aber zwischen Dom und Main sind keine Taten gefolgt

04.07.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4200 entstanden aus Vorlage: OF 907/1 vom 17.06.2023 Betreff: Der Magistrat hat oft und gerne erklärt, wie wichtig ihm eine gute und barrierefreie Durchwegung der Alt- und Innenstadt zum Main ist, aber zwischen Dom und Main sind keine Taten gefolgt Der Magistrat wird gebeten , die Schranke zwischen den Straßen Neue Altstadt/Dom und Zum Pfarrturm durch eine für den Fußverkehr durchlässige und von der Feuerwehr jederzeit zu öffnende Einrichtung ersetzen zu lassen. Begründung: Im Jahr 2020 begründete der Magistrat seine Weigerung, die Schranke zu entfernen, mit dem Argument des Zeitverlustes für die Feuerwehr im Notfall. Überall in der Stadt sind jedoch Feuerwehrzufahrten durch Einrichtungen gesichert, die sowohl für den Fußverkehr passierbar sind als auch von der Feuerwehr geöffnet werden können. Täglich sind in diesem Bereich zwischen Dom und Main sehr viele Menschen unterwegs und stauen sich an der Schranke. Während der Magistrat ansonsten bereit ist, die Gehwege frei zu halten, sperrt er hier selbst eine wichtige Wegeverbindung. Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2266 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer Packstation im Stadtteil Harheim

03.07.2023 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4167 entstanden aus Vorlage: OF 150/14 vom 18.06.2023 Betreff: Einrichtung einer Packstation im Stadtteil Harheim Der Magistrat wird gebeten, mit der Deutschen Post AG Kontakt aufzunehmen, um eine Packstation in Harheim einrichten zu lassen. Idealerweise sollte der Standort gut erreichbar sein, wie etwa auf dem Parkplatz beim Netto-Markt, und sollte zudem mit einem Briefkasten ausgestattet sein. Begründung: Für viele berufstätige Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils ist es schwierig, während der Öffnungszeiten der Deutschen Post Filiale 431 Pakete dort abzuholen, zumal dort keine Kurzzeitparkplätze in unmittelbarer Nähe existieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2024, ST 1972 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 14 am 27.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 14 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 14 am 19.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 14 am 11.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stolperfalle am Busbahnhof im Nordwestzentrum beseitigen

15.06.2023 · Aktualisiert: 06.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4154 entstanden aus Vorlage: OF 302/8 vom 25.05.2023 Betreff: Stolperfalle am Busbahnhof im Nordwestzentrum beseitigen Vorgang: OA 221/18 OBR 8; Beschl. d. Stv.-V., § 2406/18; OM 4419/19 OBR 8; ST 1381/19 Auf dem Fußgängerüberweg im Bereich des Busbahnhofs "Nordwestzentrum", in Richtung des dortigen REWE-Marktes, hat sich durch die schweren Fahrzeuge eine Bodenwelle ausgebildet. Diese stellt eine Gefahr für die Nutzerinnen und Nutzer dar. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, bei dem Eigentümer auf Beseitigung der oben beschriebenen Stolperfalle hinzuwirken. Weiterhin wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, - welchen Fortschritt es hinsichtlich des Ausbaus der Bushaltestelle inzwischen gibt (OM 4419, ST 1381); - wann mit der zugesagten Montage der elektronischen Anzeigetafeln für U-Bahn und Bus begonnen wird (§ 2406). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.01.2018, OA 221 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2019, OM 4419 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1381 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2149 Antrag vom 06.01.2025, OF 515/8 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6452 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Strategie zum Schutz von Stadtteilgewerbe im Nordend

15.06.2023 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4137 entstanden aus Vorlage: OF 471/3 vom 04.02.2023 Betreff: Strategie zum Schutz von Stadtteilgewerbe im Nordend Vorgang: V 390/22 OBR 2; ST 1931/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Möglichkeiten gesehen werden - analog des zwischenzeitlich erfolgreich umgesetzten Masterplans Industrie -, eine strategische Initiative zum erweiterten Schutz und zur Weiterentwicklung des Stadtteilgewerbes/der Stadtteilgastronomie in Frankfurt zu entwickeln und umzusetzen; 2. welche Möglichkeit dabei für die Entwicklung einer Gewerbestrategie speziell für das Nordend sowie einer Kampagne für mehr Gewerbeschutz vor Verdrängung durch steigende Mieten im Nordend gesehen wird; 3. ob die Möglichkeit gesehen wird, im Nordend eine Bestandsaufnahme von Kleingewerbe- und Gastronomienutzungen zu machen und so die Bedeutung der "Nordend Mischung" breit zu kommunizieren, um mehr Bewusstsein und Wertschätzung durch Hauseigentümerinnen bzw. Hauseigentümer und Bevölkerung zu erreichen; 4. wie seitens des Magistrats die Unterstützung für eine umfassende Strategie "Stadtteilgewerbe" durch Gewerbevereine, IHK, Handwerkskammer etc. gewertet wird; 5. wie in diesem Zusammenhang die Erfolge der Runden Tische in verschiedenen Stadtteilen gewertet werden; 6. welche Möglichkeiten er sieht, die Nutzungsmischungen im Bestand der Stadtteile durch die verfügbaren planungs- und bauordnungsrechtlichen Instrumente zu sichern; 7. welche Möglichkeiten gesehen werden, bei Geschäftsaufgaben gewerbliche Nachnutzungen im Bestand zu sichern und keine Genehmigung für die Umwandlung von gewerblich genutzten Erdgeschossflächen in Wohnraum zu erteilen; 8. ob er hinsichtlich einer Änderung der Hessischen Bauordnung (HBO) aktiv wird, die für die Umwandlung von Erdgeschossgewerbe in Wohnen derzeit weder eine Begründung noch den Nachweis verlangt, dass gewerbliche Nutzer gesucht wurden (Stellungnahme vom 29.08.2022, ST 1931); 9. welche Möglichkeiten er für eine Verbesserung der Beratungsstrukturen und der aufsuchenden Gewerbeberatung im Rahmen der Wirtschaftsförderung Frankfurt, u. a. durch bessere Personalausstattung und den Einsatz von "Stadtteil-Kümmerern", sieht; 10. welche Möglichkeiten ggf. durch eine Förderinitiative, kleingewerbliche und gastronomische Strukturen im Stadtteilzusammenhang zu unterstützen, gesehen werden; 11. welche Möglichkeiten gesehen werden, Anbieterinnen und Anbieter von Immobilien, insbesondere von Erdgeschossflächen, und potenzielle kleingewerbliche Nutzerinnen und Nutzer einfacher zu vernetzen, z. B. durch digitale Angebote - ergänzend zu den erfolgreichen Aktivitäten der Agentur RADAR für kreative Räume/Nutzungen; 12. welche Aktivitäten er ergreift, um in eigenen Immobilien gewerbliche bzw. gastronomische Nachmieterinnen und Nachmieter zu angemessenen Mieten zu finden; 13. ob er die Initiative ergreift, über das Land Hessen und den Deutschen Städtetag auf Bundesebene das Gewerbemietrecht deutlich zu verbessern (inklusive verbindliche Gewerbemietspiegel, verbesserter Kündigungsschutz und Mietsteigerungsobergrenzen) und 14. ob er zusammen mit anderen Großstädten sowie über das Land Hessen die Initiative ergreift, auf Bundesebene das Instrument der Erhaltungssatzung/Milieuschutzsatzung im BauGB (§ 172) so weiterzuentwickeln, dass es auch auf wohnortnahe kleingewerbliche, gastronomische und sozial-kulturelle Strukturen ausgeweitet werden kann. Begründung: Anlässlich des Anstiegs der Immobilienpreise und Mieten in Großstädten wie Frankfurt wird vorrangig über das Wohnungsmietrecht diskutiert, die Situation der kleingewerblichen und gastronomischen Mieter wird jedoch kaum berücksichtigt. Fachleute halten das deutsche Gewerbemietrecht europaweit für eines der mieterunfreundlichsten, da es kleine Gewerbebetriebe und Gastronomie, aber auch soziale und kulturelle Betriebe nicht als schutzwürdig ansieht. Inhabergeführte Läden in den Stadtteilen (Gewerbe, Handwerk, Gastronomie, Kultur- und Sozialeinrichtungen) werden nicht geschützt, sondern verdrängt. So wie das Gewerbemietrecht derzeit unzureichend geeignet ist, diese Entwicklung zu bremsen, sind auch die geltenden Erhaltungs-/Milieuschutzsatzungen nicht darauf ausgelegt, die Mietenentwicklung in den Stadtteilen und die Entstehung unerwünschter Monostrukturen (z. B. Gastronomieketten, Handyläden, Shishabars) aufzuhalten. Qualität und Vielfalt in der Versorgung der Stadtteile werden zerstört, weil keine Steuerung erfolgt und der Markt dies allein nicht regelt. Gewachsene kleingewerbliche Strukturen und inhabergeführte Gastronomie sind angesichts der Spekulation mit Immobilienwertsteigerungen massiv gefährdet. Insbesondere in randstädtischen Stadtteilen, aber auch in einigen innerstädtischen Stadtteilen, ist das Gewerbe- und Gastronomieangebot schon so ausgedünnt, dass jede weitere Schließung für die Versorgung der Quartiere fatal ist und verhindert werden sollte. Die reduzierte Versorgung trägt zudem dazu bei, dass wieder mehr Verkehr entsteht, weil entferntere Ziele angesteuert werden müssen. Einer Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) von 2019 entsprechend, verschwinden immer mehr Betriebe des Bäcker-, Fleischer-, Schuster- oder Schneiderhandwerks aus innenstadtnahen Quartieren, weil sie sich die Mieten der Geschäftsräume nicht mehr leisten können. Der Magistrat muss die Möglichkeiten, die er hat, um der schleichenden Entmischung in den gewachsenen Stadtteilen entgegenzuwirken, offensiv nutzen. Es gilt, eine eigene Strategie mit Maßnahmen für den besseren Schutz des Stadtteilgewerbes zu entwickeln, zu kommunizieren und umzusetzen. Einige Empfehlungen für eine derartige Strategie finden sich bereits im "Räumlichfunktionalen Entwicklungskonzept Gewerbe Frankfurt am Main" von 2015. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.05.2022, V 390 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1931 Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4925 Antrag vom 27.08.2024, OF 741/3 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5914 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 472 Antrag vom 01.04.2025, OF 1001/9 Anregung vom 24.04.2025, OA 545 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beim Aufstellen von Fahrradbügeln auf ausreichend Platz für zu Fuß Gehende achten

15.06.2023 · Aktualisiert: 15.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4138 entstanden aus Vorlage: OF 484/3 vom 09.02.2023 Betreff: Beim Aufstellen von Fahrradbügeln auf ausreichend Platz für zu Fuß Gehende achten Der Magistrat wird gebeten, beim Aufstellen von Fahrradbügeln im Nordend künftig darauf zu achten, zwischen den Bügeln genügend Platz zu lassen, sodass zu Fuß Gehende einen Durchgang finden. Die Straßenüberquerung am Oeder Weg 17 bis 19 soll zu Fuß G ehenden ermöglicht werden. Begründung: Oftmals können zu Fuß Gehende erst an der nächsten Kreuzung die Straße überqueren, weil zwischen den eng geparkten Autos, der Gastronomie und den Fahrradbügeln kein Durchkommen ist. Ein Beispiel hierfür bietet der Oeder Weg 17 bis 19: Hier befindet sich ein REWE-Markt, zu dem Menschen aus allen Richtungen kommen. Glücklicherweise sind hier inzwischen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen worden. Leider wurde jedoch nicht darauf geachtet, dass zu Fuß Gehenden eine Möglichkeit bleibt, die Straße zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2460 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wiederherstellung von Sitzgelegenheiten

13.06.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4078 entstanden aus Vorlage: OF 189/16 vom 07.05.2023 Betreff: Wiederherstellung von Sitzgelegenheiten Der Magistrat wird gebeten, auf dem parallel zur Bergen-Enkheimer Marktstraße und dem Berger Schützenhaus (L 3209) verlaufenden Berger "Panorama Weg" die vorhandenen Sitzbänke und Papierkörbe erneuern bzw. sanieren zu lassen. Begründung: Der Wanderweg wird gerne genutzt. Jedoch fehlen gerade für die älteren Ruhesuchenden entsprechende Gelegenheiten zum Ausruhen und Genießen der Landschaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1879 Aktenzeichen: 67-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Griesheim: Ortstermin Schwarzerlenweg - Eingangsbereich

11.06.2023 · Aktualisiert: 13.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2023, OF 815/6 Betreff: Griesheim: Ortstermin Schwarzerlenweg - Eingangsbereich Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin mit der Saalbau AG, dem Straßenverkehrsamt und dem Ordnungsamt anzuberaumen, um eine Lösung in Bezug auf die äußerst schwierige und gefährliche Verkehrssituation im Bereich der Zu-/Ausfahrt Schwarzerlenweg zu finden. Der Ortsbeirat regt an, diese Ortsbegehung in Verbindung mit der geforderten Ortsbegehung in der Espenstraße vorzunehmen. Begründung: Die Situation am Eingangsbereich der Sackgasse "Schwarzerlenweg" ist gefährlich und für die Anwohner kaum noch ertragbar. Das rücksichtslose Verhalten der Autofahrer wird im Laufe der Zeit eher schlimmer. Am Sonntag, 25. Juni 2023, war die Situation erneut von zahlreichen Ordnungswidrigkeiten geprägt. Die Einfahrt in den Schwarzerlenweg war im Parallelbereich zum Tedi Markt komplett zugeparkt. Der Gehweg war für Fußgänger mit Mobilitätseinschränkung nicht mehr nutzbar. Das bedeutet, dass Menschen mit Rollatoren, Rollstühlen und Kinderwagen auf der Straße laufen mussten. Die Feuerwehrzufahrt vom Bürgerhaus war ebenfalls komplett zugeparkt. Anwohnern berichten, dass viele der unzulässig abgestellten Fahrzeuge mit Waren vollgepackt waren. Kleiderständer wurden Richtung Bürgerhaus gerollt und teilweise stiegen die Autofahrer aus und beschimpfen sich gegenseitig lautstark. Sie standen sich gegenüberstanden und keiner wollte dem anderen Platz machen. Dazu wurde oft und anhaltend gehupt. Die Anwohner haben dafür kein Verständnis mehr. Hier muss endlich und schnell gehandelt werden, bevor die Aggressionen der Autofahrer zu unüberlegtem Handeln führen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.06.2023, OF 792/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 792/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 815/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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