Meine Nachbarschaft: Deidesheimer Straße
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Verkehrsregelung in der Wilhelm-Kobelt-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6161 entstanden aus Vorlage: OF 1116/6 vom 11.11.2024 Betreff: Verkehrsregelung in der Wilhelm-Kobelt-Straße Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin anzuberaumen, um sich gemeinsam vor Ort ein Bild von der Situation machen zu können, um insbesondere zu prüfen und zu berichten, a) ob die Wilhelm-Kobelt-Straße zumindest in dem Teilstück zwischen der Schwarzbachstraße und Martinskirchstraße nicht als Einbahnstraße (Fahrtrichtung Nord) ausgebaut werden könnte, um dem durch die Belebung des Gewerbegebietes in der ehemaligen Lederfabrik bedingten erhöhten Verkehrsaufkommen Rechnung zu tragen; b) ob die temporäre Einrichtung der Silcherstraße als Einbahnstraße in dem Teilstück Lilo-Günzler-Straße/Martinskirchstraße wieder zurückzunehmen ist. Begründung: Ein Ortstermin ist angebracht, um die aktuelle Situation besser beurteilen zu können. Zu a): Anwohner*innen berichten, dass es durch das erhöhte Verkehrsaufkommen in dem genannten Teilstück in der letzten Zeit zu kleineren Verkehrsunfällen gekommen ist und mitunter der Verkehr im Bereich der Ausfahrt des Gewerbegebiets stockt. Zu b) Das zuvor genannte erhöhte Verkehrsaufkommen ist auch darauf zurückzuführen, dass die Silcherstraße seit der Aufnahme von Bauarbeiten im Kreuzungsbereich Wilhelm-Kobelt-Straße/Schwarzbachstraße als Einbahnstraße ausgewiesen ist. Neben der dadurch bedingten Verkehrsverdichtung auf der Wilhelm-Kobelt-Straße kommt es dazu, dass auf der Silcherstraße häufig zu schnell gefahren wird, was aufgrund der Nähe zur Minna-Specht-Gemeinschaftsschule (Grundschule) problematisch ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 504
Schwanheim: Kopfsteinpflaster in der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5357 entstanden aus Vorlage: OF 998/6 vom 28.03.2024 Betreff: Schwanheim: Kopfsteinpflaster in der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben Der Magistrat wird gebeten, durch bauliche Maßnahmen (z. B. kleineres Kopfsteinpflaster) die Nutzung der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben behindertengerecht zu verbessern. Für Rollstuhlfahrer, Rollatorbenutzer und für Menschen mit einer Gehbehinderung ist dieser Teil der Schwarzbachstraße, der Hauptzugang für das Schwanheimer Zentrum ist, besonders bei Regen, Eis und Schnee nicht zumutbar. Aufgrund der immer größer werdenden Fugen, Unebenheiten und fehlenden Steine ist es für alle Fußgänger sehr beschwerlich, diesen Teil der Straße zu benutzen. Begründung: Von der Schwanheimer Bevölkerung wird der Wunsch einer Verbesserung immer wieder an den Ortsbeirat herangetragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1592 Beratung im Ortsbeirat: 6
Schwanheim: Schwarzbachstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4177 entstanden aus Vorlage: OF 801/6 vom 19.06.2023 Betreff: Schwanheim: Schwarzbachstraße Der Magistrat wird gebeten, den kopfsteingepflasterten Teil der Schwarzbachstraße zwischen der Eifelstraße und der Hegarstraße so umzugestalten, dass dieses Teilstück gefahrlos zu begehen ist. Das Pflaster ist sehr uneben mit teilweise zu großen Fugen und ist bei Nässe extrem rutschig. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Stürzen. Begründung: Wenn ein Teil des historischen Belages erhalten werden muss, sollte geprüft werden, ob ein glattes Asphaltband in der Mitte der Straße oder am Rand der Straße geschaffen werden kann. Es häufen sich die Beschwerden von Rollstuhlfahrern, Eltern mit Kinderwagen sowie mobilitätseingeschränkten Personen über diesen beschwerlichen Weg zur Einkaufsstraße Alt-Schwanheim. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 888 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für Anwohnerinnen und Anwohner
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2988 entstanden aus Vorlage: OF 597/6 vom 03.10.2022 Betreff: Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für Anwohnerinnen und Anwohner Vorgang: OM 870/21 OBR 6; ST 1960/22 Die Stellungnahme ST 1960 erwidert der Ortsbeirat wie folgt: 1. Zu begrüßen ist, dass der Magistrat ausdrücklich anerkennt, dass eine "massive Überschreitung der Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung vorliegt" und dass die Wohnhäuser in dem genannten Bereich einem hohen Schallpegel ausgesetzt sind; 2. nicht zielführend ist der Hinweis auf ein fehlendes individuelles Recht zur Durchsetzung eines besseren Schallschutzes, weil a) es dem Ortsbeirat nicht um die Durchsetzung individueller Rechte, sondern um den besseren Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner geht, der jenseits bestehender Rechtsansprüche eine politische Aufgabe ist, der die Stadt, das Land und der Bund verpflichtet ist, und b) durchaus das Bestehen eines Rechtsanspruches verfassungsrechtlich in Betracht kommt, wenn höchste Grundrechtspositionen (hier: Gesundheit) beeinträchtigt sind; 3. nicht zutreffend ist, dass eine Lärmschutzwand in dem hier relevanten Bereich unterbrochen werden müsste und damit weniger wirksam sei; an der genannten Einmündung in die Geisenheimer Straße konnte die Lärmschutzwand auf der westlichen Seite parallel zur einmündenden Straße gebaut werden und somit eine Überlappung zu einer bestehenden Wand an einer Grundstückgrenze hergestellt werden, im Übrigen betrifft diese Einschränkung nur einen sehr kleinen Teil der vorgeschlagenen Lärmschutzwand, weil auf der anderen Seite der Einmündung in die Geisenheimer Straße der bestehende Gewerbebetrieb eine lärmschützende Wand um das Grundstück errichtet hat, an der Einmündung in die Rheinlandstraße ließe sich die Lärmschutzwand ebenfalls einkragend ausgestalten; 4. nicht nachzuvollziehen ist, dass wegen des Querungsbedarfes, dem durch die Fußgängerbrücke und seit Neuerem durch eine Ampelanlage Rechnung getragen ist, eine Geschwindigkeitsbegrenzung als "grundsätzlich kritisch" erachtet wird; ist es nicht vielmehr zutreffend, dass die Fahrzeuge zwischen zwei Ampelanlagen, die nur wenige hundert Meter voneinander entfernt sind, nicht auf eine für innerstädtischen Verkehr hohe Geschwindigkeit von 70 km/h beschleunigen sollten, was zusätzlichen und angesichts der kurzen Abstände der Ampelanlage vollkommen unnötigen Lärm verursacht? 5. zu erklären ist auch, welchen Nutzen weitere Geschwindigkeitsmessungen bringen sollen, nachdem die letzte Geschwindigkeitsmessung im November/Dezember 2021 erbracht hat, dass 19,27 Prozent in einem sanktionierten Bereich zu schnell gefahren sind. Glaubt der Magistrat, dass sich nach einem Jahr an dem Fahrverhalten so viel geändert hat, dass nunmehr keine Lärmschutzmaßnahmen mehr erforderlich sind? 6. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Kosten die Errichtung einer Lärmschutzwand verbunden wären und warum diese Kosten gegenüber dem Nutzen unverhältnismäßig sein sollen. 7. Alternativ wird der Magistrat gebeten, sich dafür einzusetzen, dass an dem genannten Abschnitt ein Tempolimit von 50 km/h eingeführt wird. Begründung: Die von dem Magistrat vorgelegte Stellungnahme ist zu pauschal und lässt nicht den Willen erkennen, die Anwohnerinnen und Anwohner vor einem richtigerweise als unzumutbar erkannten Lärm zu schützen. Eine neuerliche Geschwindigkeitsmessung ist jedenfalls nicht geeignet, diesen Schutz zu erreichen, und es erschließt sich auch nicht, welcher Nutzen mit einer solchen Geschwindigkeitsmessung verbunden sein soll, nachdem die letzte erst knapp ein Jahr zurückliegt und diese bereits ergeben hat, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit sehr oft überschritten wird. Der Magistrat muss sich fragen lassen, warum ein bestimmter Abschnitt in dem Lärmschutzplan des Landes Hessen erwähnt wird, daraus aber keine Konsequenzen für den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner gezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 870 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1960 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 193 Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1429 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 86 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1159 Aktenzeichen: 79-3
Schwanheim/Goldstein: Ertüchtigung der Bushaltestelle „An der Kreuzheck“ Richtung Haltestelle Schwanheim - Schaffung eines (barrierefreien) Zugangs zur Bushaltestelle
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2571 entstanden aus Vorlage: OF 548/6 vom 08.08.2022 Betreff: Schwanheim/Goldstein: Ertüchtigung der Bushaltestelle "An der Kreuzheck" Richtung Haltestelle Schwanheim - Schaffung eines (barrierefreien) Zugangs zur Bushaltestelle Der Magistrat wird aufgefordert, wieder b arrierefreie Zugänge zur Bushaltestelle "An der Kreuzheck" herzustellen, sodass die Bushaltestelle wieder gefahrlos zugänglich wird. Begründung: Die oben genannte Bushaltestelle verfügt über keine Zuwege! Die ehemals vorhandenen Zuwege sind so uneben, dass sie nicht mehr gefahrlos benutzbar sind. Dieser Zustand an der Bushaltestelle sorgt für erhebliche Gefahren, da hier oft Kindergartengruppen und Schulklassen auf dem Weg zum Waldspielplatz aussteigen. Oft verharren dann die Kinder auf der schmalen Bushaltestelle bis die betreuende Person einen Weg von der Bushaltestelle gefunden hat, der in einem nicht offiziellen Trampelpfad von der Bushaltestelle in den Wald besteht. Der Fußweg bis zur Lönsschneise ist viel zu schmal und der Weg auf der anderen Seite nicht mehr benutzbar. Hier ist dringend Abhilfe geboten, da auf der Rheinlandstraße vielfach viel zu schnell gefahren wird. Eine vorherige Ortsbegehung ist nicht erforderlich, weil die Sachlage hinreichend klar ist (siehe Fotos) und die Angelegenheit nicht den hierdurch verursachten Aufschub duldet. Zuweg Ost: Zuweg West: Fotos: Jürgen Storjohann Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2764 Aktenzeichen: 66 2
Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 entstanden aus Vorlage: OF 562/6 vom 28.07.2022 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: OM 877/21 OBR 6; ST 233/22; NR 343/22 Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des Antrages NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster Straße/Annabergstraße (Nähe Aldi, Buslinie M55, 53, 57) Pfaffenwiese 49 oder 51 (Nähe REWE, Buslinie M55, 53) Siedlung Taunusblick/Rombergstraße/Lenzenbergstraße (Nähe Haltestelle Buslinie 57) Pfortengartenweg: - Nähe Neu-Zeilsheim (Buslinie M55, 53) oder - Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Buslinie 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Buslinie 57) Hermann-Küster-Straße/Albert-Blank-Straße oder Hugo-Kallenbach-Straße (zwei S-Bahnhöfe, S1, S2, Buslinie M55, 53) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger Bahnstraße oder Farbenstraße (Buslinie M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/Otto-Brenner-Straße (Buslinie M55, 50) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie M55, 50) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie M55, 50, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (Stellungnahme ST 233, Buslinie M55, 50) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Buslinie 50, 58, 59) Loreleystraße/Johannisallee (Buslinie 50, 58, 59) Hortensienring 131 (Bahnhof Unterliederbach) Höchst: Bahnhof Höchst (zwei bis drei Fahrzeuge) Kurmainzerstraße/Zuckschwerdtstraße/Auerstraße (Buslinie M55, 50, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße (Nähe Marktplatz/Hallenbad) Nied: Oeserstraße/Neumarkt Oeserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer Straße/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Buslinie 59, Tram 11, 21, Bahnhof Griesheim S1, S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Buslinie 51) Geisenheimer Straße 41 (Buslinie 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe Antrag NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das ,Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften' ist es nun für Städte möglich, auf Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten Pkws auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil zwei bis drei Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 877 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 233 Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Antrag vom 16.07.2023, OF 843/6 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Antrag vom 11.02.2024, OF 954/6 Antrag vom 03.03.2024, OF 957/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 888 Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 Antrag vom 18.01.2025, OF 1162/6 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1122 Aktenzeichen: 61 1
Frankfurter Westen: Nachhaltiges Regenwassermanagement
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1814 entstanden aus Vorlage: OF 410/6 vom 19.02.2022 Betreff: Frankfurter Westen: Nachhaltiges Regenwassermanagement In Zeiten von Wasserknappheit und längeren Hitzeperioden ist ein nachhaltiges Regenwassermanagement im Frankfurter Westen dringend notwendig. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um Verdunstungsbecken für Regenwasser anlegen zu lassen. Folgende Standorte werden vorgeschlagen, da sie sich in Siedlungsnähe befinden und nicht unmittelbar an ein Gewässer angrenzen: - Emil-Siering-Park; - Grünanlage Otto-Ernst-Weg; - Rudolf-Schäfer-Anlage; - Grünanlage Luthmerstraße; - Grünanlage Marderweg; - Grünanlage Deidesheimer Straße; - Grünanlage Frankenthaler Weg/Neu-Zeilsheim; - Grünanlage Bechtenwaldstraße. Begründung: Durch Verdunstungsbecken für Regenwasser wird Wasser im natürlichen Kreislauf belassen, der Boden wird mit Wasser versorgt, es entsteht eine kühlende Wirkung durch die Verdunstungskälte, die Luftfeuchtigkeit wird erhöht, Staub wird gebunden, es kommt zu einer Grundwasserneubildung, innerstädtische Feuchtbiotope werden geschaffen, es entstehen finanzielle Vorteile durch die Entlastung des Kanals und der Kläranlage, die Hochwasserabflussmengen und Hochwasserschäden werden verringert, erforderliche Schutzbauten vor Hochwasser sind weniger notwendig, natürliche und gleichmäßigere Pegelstände der Bäche im Frankfurter Westen könnten gewährleistet werden und eine Vermeidung der Nutzung von Trinkwasser für die Bewässerungen von Parks und Bäumen würde die Trinkwasserversorgungsthematik entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1528 Aktenzeichen: 67 0
Schwanheim: Radwegende Geisenheimer Straße sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1561 entstanden aus Vorlage: OF 346/6 vom 22.01.2022 Betreff: Schwanheim: Radwegende Geisenheimer Straße sichern Der Magistrat wird gebeten, das Ende des Radwegs in der Geisenheimer Straße baulich so zu sichern, dass Radfahrende die Abfahrt nutzen und sich gefahrlos in den Fließverkehr einreihen können. Der Radweg endet auf Höhe des Baumarkts Anton Schneider, gegenüber der Einmündung der Ingelheimer Straße. Radfahrende werden dann direkt auf die Straße geleitet. Der unmittelbar nachfolgende Bereich des endenden Radwegs wird permanent beparkt, was an dieser Stelle nicht eindeutig verboten ist. Die Radfahrenden können wegen der häufig dort parkenden Pkw die Abfahrt des Radwegs nicht nutzen und sich daher nicht sicher in den Verkehrsfluss einreihen. Vielmehr werden sie gezwungen, den Radweg quer zum Fließverkehr über den Bordstein zu verlassen, was eine erhebliche Gefahr darstellt. Begründung: Die Anregung dient einer verbesserten gemeinschaftlichen Nutzung der Verkehrsfläche und der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1328 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2792 Aktenzeichen: 66 2
Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner der Ahrtalstraße, Am Weidenwörth und entlang der B 807 (Schwanheimer Ufer)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 870 entstanden aus Vorlage: OF 190/6 vom 04.10.2021 Betreff: Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner der Ahrtalstraße, Am Weidenwörth und entlang der B 807 (Schwanheimer Ufer) Der Magistrat wird aufgefordert, sich für einen besseren Lärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohner in Schwanheim einzusetzen, indem 1. die Bundesstraße B 807 (Schwanheimer Ufer) nach Süden mit einer Lärmschutzwand versehen wird, 2. zusätzlich ein für den innerörtlichen Verkehr übliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h eingerichtet wird, 3. die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung wirksam überwacht wird. Begründung: Die Straße Schwanheimer Ufer ist auch und insbesondere in dem Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Geisenheimer Straße sehr laut. Tagsüber herrscht hier ein hohes Verkehrsaufkommen und die Fahrzeuge beschleunigen in diesem Bereich, wodurch es neben den Abrollgeräuschen zu starkem Motorenlärm kommt. Das Schwanheimer Ufer ist nächtlich als Vorfahrtsstraße eingerichtet, sodass es aufgrund der Abrollgeräusche der mit hohem Tempo vorbeifahrenden Fahrzeugen zu einer durchgängigen Lärmbelastung kommt. Hinzu kommen Motorräder, die gerade nachts hier häufig stark beschleunigen, sodass es auch nachts und vor allem an den Wochenenden zu sehr starkem Motorenlärm kommt. Der Lärmschutz soll so ausgeführt werden, wie er an der B 807 bereits in Goldstein eingerichtet wurde. Hier wurde fast durchgängig zwischen der Einmündung Rheinlandstraße bis zum Abzweig Goldstein eine lichtdurchlässige Lärmschutzwand errichtet. Nur in den Bereichen, wo die Wohnhäuser entweder durch Kleingärten oder die Feuerwache und durch einen erdenen Lärmschutzwall abgeschirmt werden, fehlt es an einer Lärmschutzwand. Nach den gleichen Maßstäben muss die gesamte Straße Schwanheimer Ufer südlich nach Schwanheim gegen Lärm abgeschirmt werden. Das als Anlage beigefügte Bildmaterial vergleicht die Situation in Goldstein (Bild 1) mit der Situation in Schwanheim (Bilder 2 und 3). Die Abbildungen verdeutlichen, dass der Abstand zur Straße gleich bzw. in Schwanheim zum Teil geringer ist und gleichwohl hier keine Lärmschutzeinrichtungen errichtet sind. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h ist zusätzlich in Erwägung zu ziehen, zum einen weil circa 150 Meter hinter der Kreuzung Geisenheimer Straße/Uferstraße sich seit circa zwei Monaten ein Überweg befindet, sodass eine Tempolimitierung auf 70 km/h als nicht angemessen erscheint. Zum anderen, weil in diesem Bereich die Fahrzeuge beschleunigen. Insbesondere der von Motorrädern ausgehende Lärm ist bis zum Schwanheimer Forst zu hören. Die B 807 ist in den 1970er-Jahren errichtet worden, als Lärmschutzerwägungen noch keine oder eine untergeordnete Rolle spielten. Die Fehler von damals müssen endlich korrigiert werden. Es ist nicht zu erwarten, dass von den zu errichtenden Lärmschutzwänden eine störende Wirkung auf die Wohnbebauung in Griesheim ausgeht. Auf der gegenüberliegenden Mainseite ist keine Wohnbebauung und zwischen dem Schwanheimer und dem Griesheimer Ufer eine üppige Vegetation (siehe hierzu die Kartenübersicht Bild 4). Im Übrigen ist nicht zu beobachten, dass von den in Goldstein errichteten Lärmschutzwänden an der B 807 eine störende Wirkung für Griesheim ausging. Bild 1 - Situation in Goldstein Quelle: Google Maps Bild 2 - Schwanheim - Am Weidenwörth Quelle: Google Maps Bild 3 - Schwanheim bei der Martinuskirche Quelle: Google Maps Bild 4 - Übersicht Quelle: Google Maps rot = Schematische Darstellung der neu zu errichtenden Lärmschutzwand blau = Schematische Darstellung der bestehenden Lärmschutzwand Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 615 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1960 Antrag vom 03.10.2022, OF 597/6 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2988 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 79 3
Errichtung einer Toilette auf dem Spielplatz in der Deidesheimer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.05.2020, OM 5970 entstanden aus Vorlage: OF 1287/6 vom 19.04.2020 Betreff: Errichtung einer Toilette auf dem Spielplatz in der Deidesheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Errichtung einer Toilette auf dem Spielplatz in der Deidesheimer Straße oder um diesen herum möglich ist , da dieser oft durch menschliche Fäkalien verunreinigt wird. Des Weiteren soll geprüft werden, ob die Reinigungsmaßnahmen erhöht werden können, um menschliche Fäkalien schneller zu beseitigen. Welche Maßnahmen können getroffen werden, um derartige Verschmutzungen zu verhindern? Ist die Errichtung eines Hinweisschildes sinnvoll? Begründung: Bürgerinnen und Bürger kamen auf ein Mitglied des Ortsbeirates zu, da der Deidesheimer Spielplatz durch Exkremente sowohl von Erwachsenen als auch von Kindern häufig verschmutzt wird und somit als Toilette missbraucht wird. Dieser Spielplatz wird sowohl von Anwohnern als auch von vielen Kindertageseinrichtungen genutzt und ist daher stark frequentiert. Da es keine öffentliche Toilette in der Nähe gibt, wäre es sinnvoll, eine Toilette auf diesem Spielplatz einzurichten. Eine derartige Verunreinigung von Spielplätzen führt zu einer erhöhten Infektionsgefahr für spielende Kinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1422 Aktenzeichen: 67 2
Schwanheim: Fahrbahnmarkierung Tempo 30
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5813 entstanden aus Vorlage: OF 1232/6 vom 29.01.2020 Betreff: Schwanheim: Fahrbahnmarkierung Tempo 30 Der Magistrat wird gebeten, in Schwanheim an den wichtigsten Verteilerstraßen eine Markierung "Tempo 30" auf die Fahrbahn gemäß § 42 Straßenverkehrsordnung (StVO) aufzubringen. Begründung: Die Anbringung sollte besonders auf der östlichen Rheinlandstraße zwischen der Hegarstraße und der Zelterstraße, auf der westlichen Rheinlandstraße ab dem Lönsweg und der Geisenheimer Straße, auf der Mauritiusstraße zwischen der Gerolsteiner Straße und der Manderscheider Straße, auf der Martinskirchstraße in Höhe der Minna-Specht-Schule sowie auf der Eifelstraße zwischen der Schwarzbachstraße und der Vogesenstraße erfolgen. Es gibt Situationen, bei denen das Tempo-30-Schild als Hinweis offensichtlich nicht ausreicht bzw. durch die Größe der Tempo-30-Zone in Schwanheim in Vergessenheit gerät. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 847 Aktenzeichen: 32 1
Schwanheim: Verkehrssicherung am Fußgängerüberweg Eifelstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5247 entstanden aus Vorlage: OF 1121/6 vom 25.09.2019 Betreff: Schwanheim: Verkehrssicherung am Fußgängerüberweg Eifelstraße Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängersicherheit am Zebrastreifen Eifelstraße/Ecke Schwarzbachstraße wieder so zu gewährleisten, wie sie vor der Erneuerung des Fahrbahnbelages herrschte. Begründung: Die vorher vor dem Übergang platzierten Warnbaken (siehe Anlage) verhinderten das sichtbehindernde Parken von Pkw direkt am Zebrastreifen. Nun stehen verbotenerweise Autos auch außerhalb der markierten Parkfläche. Dieser Fußgängerüberweg gehört außerdem zum Schulweg zur August-Gräser-Schule. Anlage Anlage 1 (ca. 251 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 285 Antrag vom 12.10.2020, OF 1376/6 Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6783 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 285) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2
Schwanheim: Völklinger Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2019, OF 1029/6 Betreff: Schwanheim: Völklinger Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob im südlichen Teil des Völklinger Weg`s und zwar bis Ende der Einbahnstraße durch ein versetztes Parken die Verkehrssituation beruhigt werden kann. Begründung: Da trotz Tempo 30 einige Autofahrer die enge Straße mit einem viel zu hohen Tempo durchfahren, könnte durch ein versetztes Parken der Autoverkehr verlangsamt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1334 2019 Die Vorlage OF 1029/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSchwanheim: Ortstermin in der Straße Alt-Schwanheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4472 entstanden aus Vorlage: OF 972/6 vom 25.03.2019 Betreff: Schwanheim: Ortstermin in der Straße Alt-Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertretern des Amtes für Straßenbau und Erschließung, des Straßenverkehrsamtes und der Mainova sowie mit der Kinderbeauftragten und dem Stadtbezirksvorsteher von Schwanheim und den Mitgliedern des Ortsbeirates 6 in der Straße Alt-Schwanheim durchzuführen. Der Ortstermin soll Klarheit darüber schaffen, 1. wie der Übergang für Fußgänger in der Straße Alt-Schwanheim in Höhe der Schwarzbachstraße sicherer gestaltet werden kann, 2. wie und wann der desolate Zustand der Straße Alt-Schwanheim geändert wird sowie die Raserei und der zunehmende Durchgangsverkehr durch geeignete Maßnahmen unterbunden werden können. Begründung: Zu 1.: Durch regelmäßige Falschparker wird die Sicht speziell für Kinder beim Queren der Straße erheblich eingeschränkt. Es kam schon zu gefährlichen Situationen. Zu 2.: Die Instandsetzung der Straße Alt-Schwanheim wird schon seit Jahren immer wieder verschoben, da sich offensichtlich das Amt für Straßenbau und Erschließung und die Versorgungsgesellschaft Mainova nicht abstimmen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1195 Aktenzeichen: 66 0
Einfahrt in die Schwarzbachstraße von der Straße Alt-Schwanheim kommend unterbinden
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2018, OF 908/6 Betreff: Einfahrt in die Schwarzbachstraße von der Straße Alt-Schwanheim kommend unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Unterbindung der Einfahrt von Pkw's von der Straße Alt-Schwanheim kommend in die Schwarzbachstraße verkehrstechnisch am besten umgesetzt werden könnte. Begründung: Viele Autofahrer, die von Osten in die Straße Alt-Schwanheim einfahren, finden in dieser Straße oft keine Parkmöglichkeit. So nutzen viele die Abbiegung in die Schwarzbachstraße um dann dort verbotenerweise zu parken. Diese führt oftmals dazu, dass die Schwarzbachstraße beidseitig derart zugeparkt ist, dass Rettungsfahrzeuge nicht durchkommen und Fußgänger in Straßenmitte laufen müssen. Dies sollte Anlass sein, eine geänderte Verkehrsführung an dieser Stelle anzugehen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1126 2019 Die Vorlage OF 908/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenMehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ im Frankfurter Westen umsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3610 entstanden aus Vorlage: OF 778/6 vom 27.08.2018 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" im Frankfurter Westen umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1314/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017, §1314, zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" an den nachfolgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke sinnvoll sind. Bei einem positiven Ergebnis sind die entsprechenden Bänke aufzustellen. - Alten-/Seniorenheim Goldstein, Ecke Tränkweg, Goldsteinstraße, kleine Grünfläche (Goldstein); - Erneuerung der Bänke im Goldsteinpark (Goldstein); - am Eingang zum Waldfriedhof (Goldstein); - im Harthweg an der Haltestelle der Linie 12 stadtauswärts (Goldstein); - auf dem Waldfriedhof Goldstein, hier sind Bänke entfernt worden (Goldstein); - Alt-Schwanheim/Ecke Am Abtshof (Schwanheim); - im Wald Goldstein-Süd (Durchgang vom Wildpfad, Grünanlage), im Wald rund um den Waldfriedhof in Richtung Schwanheimer Wiesen (Goldstein-Süd); - zwischen Mainzer Landstraße 514-528 (Griesheim); - am Mainufer in Griesheim (Griesheim); - vor dem Haus Mainzer Landstraße 500 (Griesheim); - Alte Falterstraße, Evangelische Segensgemeinde (Griesheim); - alte Bänke auf dem Fuß-/Radweg an der Fußgängerbrücke Mainzer Landstraße 683 erneuern (Griesheim); - Hartmannsweilerstraße, Parkweg (Griesheim); - am Bahnübergang in Griesheim, Elektronstraße (Griesheim); - am Bürgerhaus Griesheim (Griesheim); - Griesheimer Friedhof, Waldschulstraße (Griesheim); - Erneuerung der Holzbank von Rosemarie Fendel am Mainufer kurz vor Höchst (Höchst); - Amtsgasse, Bolongarostraße (Höchst); - Höchster Fußgängerzone (Höchst); - an der Höchster Fähre ggü. des Bogenschützenvereins an einem verwilderten Garten (Schwanheim); - zwischen dem Höchster Friedhof und dem Sossenheimer Bahnhof, auf der Seite vom Friedhof im Schatten (Höchst/Sossenheim); - zwischen der Hobby-Werkstatt Nied und der Schwanheimer Brücke am Mainufer (Nied); - Birminghamstraße zwischen Tram-Haltestelle und Seniorenwohnanlage auf beiden Seiten (Nied); - Bushaltestelle "Nied Kirche", Bus 51, 54, 59 (Nied); - renaturierter Bereich der Nidda in Nied an der ehemaligen Schleuse/Höhe ehem. Tilly-Bad (Nied); - an der Altenwohnanlage in der Birminghamstraße auf halbem Weg zwischen Altenwohnanlage Birminghamstraße und Bushaltestelle "Nidda-Kampfbahn" (Nied); - an der Ecke des Wegs vom Georgshof/Krumme Weide (Nied); - auf halbem Weg zwischen Georgshof und Nidda (Nied); - an der Nidda zwischen Nied und der Eisenbahner-Siedlung (Nied); - Bushaltestelle "Nied Kirche", vor der Apotheke (Nied); - zwischen Wörthspitze und Niedwald, fünf Bänke (Nied); - entlang der Nidda, vor allem neben den Gleisen gibt es keine Bank und keinen Mülleimer (Nied); - Erneuerung zweier Bänke in Schwanheim, Kreuz Höchster Weg (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg (Schwanheim); - Straßburger Straße am Ende der Wiese (Schwanheim); - Ingelheimer Straße 14-16, eine Bank im Schatten (Schwanheim); - Schwanheimer Waldspielpark, es sind zwar Bänke vorhanden, aber nicht genügend oder defekt (Schwanheim); - Kinderspielplatz Merziger Weg 1, Durchgang zum Völklinger Weg (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg, Nürburgstraße und dort auf dem Grünstreifen vor dem ALDI-Markt (Schwanheim); - vor/neben dem neuen Gemeindepavillion der Ev. Martinusgemeinde, Martinskirchstraße 52b (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg in Richtung Schwanheimer Dünen (Schwanheim); - verwitterte Bänke auf dem Sindlinger Friedhof (Sindlingen); - völlig defekte Bänke entlang des Mainufers von Sindlingen in Richtung Okriftel erneuern (Sindlingen); - Bushaltestellen in Sindlingen, Pfingstbornstraße beidseitig sowie im Ortskern Sindlingen (Sindlingen); - am "Dalles" (Apotheke) zwei Bänke (Sindlingen); - am geteerten Weg zwischen Sindlingen und Zeilsheim im Feld im Bereich des Radwegs (Sindlingen, Zeilsheim); - von Sindlingen und von Zeilsheim zum Krifteler Ziegeleipark (Sindlingen, Zeilsheim); - Sossenheimer Friedhof, Gewann 10 (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - zwei Bänke auf der Siegener Straße, bergauf in Richtung der Geschäfte (Sossenheim); - ein oder mehrere Bänke in der Nähe des Boule-Platzes im Bereich des Kerbeplatzes (Sossenheim); - in der Nähe der Nidda auf dem Feld, Umgebung Laufgraben, es gibt nur eine Bank und die ist bei schönem Wetter immer besetzt - Google Koordinaten 50°06'51.9"N 8°34'40.9"E - (Sossenheim); - Sossenheimer Unterfeld und Sossenheimer Niddaufer (Sossenheim); - Flutbogen der Nidda nach Norden drei bis fünf Bänke (Sossenheim); - innerhalb des Grüngürtels entlang der Nidda, hauptsächlich rechts zwischen Sossenheimer Wehr und im weiteren Verlauf der Wegbezeichnung An der Nidda bis Gemarkung Wiesenfeldstraße (Sossenheim); - in Sossenheim befindet sich ein kleiner Park zwischen Schaumburger Straße und Alt-Sossenheim, der Park ist vernachlässigt und die wenigen Bänke sind kaputt und/oder alt (Sossenheim); - Nidda-Uferweg auf Sossenheimer Seite zwischen Mittlerer Sand und Sossenheimer Wehr (Sossenheim/Nied); - im verlängerten Cheruskerweg zwischen Cheruskerweg 66 und der Eisenbahnbrücke der Königsteinbahn über die A 66 bei dem großen Feld auf der Frankfurter Seite (Unterliederbach); - Feldweg Blauländchenstraße nach Kriftel (Zeilsheim); - Feldweg Richtung Kriftel, Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheimer Stadthalle (Zeilsheim); - Fußweg neben der S 2 zwischen Bahnhof Zeilsheim und Jahrhunderthalle (Zeilsheim); - im kleinen Park Ecke Arnstädter Weg/Blankenburger Weg (Zeilsheim); - Münsterer Weg und in der Blauländchenstraße (Feld) (Zeilsheim); - Rosengarten, Greifswalder Weg, Friedhof Zeilsheim, Kleintierzüchter (Zeilsheim); - Friedhof Zeilsheim (Zeilsheim); - Brücke Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Münsterer Weg, Blauländchen Straße (Zeilsheim); - am südlichen Weg (Fußweg) neben der Autobahn A 66 zwischen der Ausfahrt Zeilsheim und Höchst (Zeilsheim/Höchst). Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbstständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 6 - Frankfurter Westen weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2261 Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1156 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2425 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 67 0
Schwanheim: Motorradparkplätze im Völklinger Weg?
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2018, OF 766/6 Betreff: Schwanheim: Motorradparkplätze im Völklinger Weg? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf den derzeit im Völklinger Weg schraffierten Flächen (s. Bilder) Motorradparkplätze angelegt werden könnten. Begründung: Die genannten Flächen werden derzeit illegal als derartige Parkplätze genutzt. Den Unterzeichnern erschließt sich die Anfrage eines Bürgers, ob diese Flächen nicht legalisiert werden könnten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 11.09.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 980 2018 Die Vorlage OF 766/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSchwanheim: Zufahrt zur Schrimpegasse über Schwarzbachstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3102 entstanden aus Vorlage: OF 674/6 vom 19.04.2018 Betreff: Schwanheim: Zufahrt zur Schrimpegasse über Schwarzbachstraße Der Magistrat wird gebeten, die Schwarzbachstraße ab der Einmündung mit der Straße Alt-Schwanheim in Richtung Schrimpegasse mit Pollern so zu verengen, dass trotz beidseitigem Halteverbot das widerrechtliche Parken nicht mehr möglich ist. Begründung: Weder die Müllabfuhr noch Rettungsfahrzeuge können bei widerrechtlichem Parken in die Schrimpegasse gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1564 Aktenzeichen: 32 1
Schwanheim: Verkehrsspiegel in der Rheinlandstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2367 entstanden aus Vorlage: OF 518/6 vom 23.10.2017 Betreff: Schwanheim: Verkehrsspiegel in der Rheinlandstraße Der Magistrat wird gebeten, jeweils einen Verkehrsspiegel an folgenden Kreuzungen zu installieren: 1. In der Rheinlandstraße (auf der Waldseite) gegenüber der Straße An der Kreuzheck, um den aus Osten kommenden Verkehr einsehen zu können; 2. in der Rheinlandstraße (auf der Waldseite) gegenüber der Straße Merziger Weg, um den aus Osten kommenden Verkehr einsehen zu können. Begründung: Die oben genannten Kreuzungsbereiche sind aufgrund der Verkehrssituation nur schwer einzusehen, insbesondere für Fahrzeugführer, die aus dem Merziger Weg oder der Straße An der Kreuzheck kommen und in die Rheinlandstraße einbiegen wollen, sodass es dort immer häufiger zu gefährlichen Situationen kommt. Mit der Installation der Verkehrsspiegel könnte die Gefahrensituation beim Abbiegen in die Rheinlandstraße deutlich reduziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 491 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 7
Schwanheim: Kopfsteinpflaster in der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2017, OF 413/6 Betreff: Schwanheim: Kopfsteinpflaster in der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob durch bauliche Maßnahmen die Nutzung der Schwarzbachstraße für Rollstuhl-, Rollatorfahrer und Menschen mit Gehbehinderungen verbessert werden kann. Begründung: Aus der Bevölkerung kommt vermehrt der Wunsch, dass die Schwarzbachstraße, die eine der Haupt-Zugangsstraßen zum Zentrum von Schwanheim ist, begehbarer wird. Auf dem derzeitigen Kopfsteinpflaster ist es nahezu unmöglich für Rollstuhl-, Rolladorfahrer und Menschen mit Gehbehinderungen zu laufen. Im Besonderen bei Nässe und Schneefall ist die Straße in diesem Bereich nahezu unpassierbar. Um das Zentrum "Alt Schwanheim" zu erreichen, müssen weite Umwege in Kauf genommen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 13.06.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 479 2017 Die Vorlage OF 413/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSchwanheim: Fahrradbügel in der Mauritiusstraße/Geisenheimer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1520 entstanden aus Vorlage: OF 368/6 vom 10.04.2017 Betreff: Schwanheim: Fahrradbügel in der Mauritiusstraße/Geisenheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, einige Fahrradbügel in der Nähe der Bushaltestelle an der Ecke Mauritiusstraße/Geisenheimer Straße aufzustellen. Begründung: Es werden täglich Fahrräder von Benutzern der Buslinie 51 an den Maschendrahtzaun des Anliegers angeschlossen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1458 Aktenzeichen: 66 2
Schwanheim: Glascontainer Vogesenstraße/Ecke Völklinger Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1521 entstanden aus Vorlage: OF 370/6 vom 10.04.2017 Betreff: Schwanheim: Glascontainer Vogesenstraße/Ecke Völklinger Weg Der Magistrat wird gebeten, die beiden Glascontainer im Bereich der im Betreff genannten Einmündung zu versetzen. Begründung: Die Schwanheimer Kinderbeauftragte und das Kinderbüro stellten bei einer Ortsbegehung fest, dass die Container die Sicht für Kinder beim Überqueren der Fahrbahn an der Ecke versperren. Der Vorschlag des FES-Standortberaters sieht vor, die Container auf der gegenüberliegenden Straßenseite (Völklinger Weg 62) zu platzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2017, ST 1019 Aktenzeichen: 66 5
Tempo-30-Schild in der Eifelstraße nach der Einmündung mit der Schwarzbachstraße in Schwanheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2016, OF 265/6 Betreff: Tempo-30-Schild in der Eifelstraße nach der Einmündung mit der Schwarzbachstraße in Schwanheim Die Eifelstraße ist eine Vorfahrtsstraße auf der die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h beträgt. Nach der Schwarzbachstraße fehlt ein Hinweisschild für diese Höchstgeschwindigkeit. In der Vergangenheit gab es wohl auch aufgrund dieses Fehlens schon schwere Verkehrsunfälle, zumal an den kommenden Kreuzungen Vorfahrtsschilder installiert sind. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge dafür sorgen, dass in Schwanheim nach der Schwarzbachstraße ein 30 km/h Schild aufgestellt wird. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2016, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 265/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, REP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenSchwanheim: Kleinkinderspielplatz in der Deidesheimer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM 236 entstanden aus Vorlage: OF 80/6 vom 13.06.2016 Betreff: Schwanheim: Kleinkinderspielplatz in der Deidesheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, den geplanten Kleinkinderspielplatz auf der Freifläche neben der Kita Lichtblick in der Deidesheimer Straße zu verwirklichen. Begründung: Der bereits seit Längerem geplante und genehmigte Spielplatz ist aus Sicht der Eltern und der Erzieher der Kita Lichtblick sehr wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1415 Aktenzeichen: 67 2
Spielplatz am Völklinger Weg in Schwanheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3691 entstanden aus Vorlage: OF 1205/6 vom 16.11.2014 Betreff: Spielplatz am Völklinger Weg in Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, die Beleuchtung am und zum Spielplatz instand zu setzen. Begründung: Im Bereich dieses Spielplatzes, der zwischen dem Völklinger Weg und der Geisenheimer Straße liegt, sind die fünf Lampen, die den Gehweg und den Spielplatz beleuchten, häufig außer Betrieb. Da der Gehweg unter anderem von den Schülern der August-Gräser-Schule benutzt wird, ist die Beleuchtung in den Wintermonaten unerlässlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 293 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1002 Aktenzeichen: 67 2
Schwanheim: Haltverbot in der Rheinlandstraße zwischen Merziger Weg und Geisenheimer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3690 entstanden aus Vorlage: OF 1204/6 vom 11.11.2014 Betreff: Schwanheim: Haltverbot in der Rheinlandstraße zwischen Merziger Weg und Geisenheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, ein Haltverbot in der Rheinlandstraße zwischen Merziger Weg und Geisenheimer Straße einzurichten. Begründung: In diesem Abschnitt der Rheinlandstraße werden regelmäßig Lastkraftwagen und Lastwagenanhänger geparkt. Wenn dann ein Bus der Linie 51 oder 62 von der Geisenheimer Straße in die Rheinlandstraße einbiegt, kann es zu gefährlichen Situationen kommen, da in diesem Straßenabschnitt kein Ausweichen mehr möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST 120
Gestaltungsmaßnahmen in der Straße Am Abtshof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2790 entstanden aus Vorlage: OF 917/6 vom 21.01.2014 Betreff: Gestaltungsmaßnahmen in der Straße Am Abtshof Der Magistrat wird gebeten, versuchsweise die von der Verwaltung im Rahmen des Ortstermins am 7. Januar 2014 in der Straße Am Abtshof vorgestellten Pläne bezüglich der Neugestaltung der vorgenannten Straße umzusetzen. Dabei soll in der Straße Am Abtshof vor dem Wilhelm-Kobelt-Haus eine Freifläche dadurch entstehen, dass die Zufahrten von der Straße Alt-Schwanheim in die Straße Am Abtshof sowie von der anderen Seite, die an die Vierhäusergasse angrenzt, durch bauliche Maßnahmen (Poller) verhindert werden. Die Zufahrt zur Straße Am Abtshof soll über die Schwarzbachstraße erfolgen. Die durch diese Maßnahme in der Straße Am Abtshof wegfallenden Parkplätze sollen durch in diesem Bereich neu zu schaffende Parkplätze in der Straße Alt-Schwanheim ersetzt werden. Die Umgestaltung soll versuchsweise umgesetzt werden, sodass bei möglicherweise auftretenden verkehrlichen Problemen, insbesondere in der Schwarzbachstraße sowie in den Straßen Am Abtshof und Vierhäusergasse, von der angedachten Lösung wieder Abstand genommen werden kann. Es ist sicherzustellen, dass die Zufahrt zur Straße Am Abtshof jederzeit für die Feuerwehr, den Rettungsdienst und die Müllabfuhr möglich ist. Begründung: Die von den Ämtern im Rahmen des Ortstermins vorgestellte Lösung, einen Platz durch eine Reihe von Pollern im Bereich der Straße Alt-Schwanheim sowie der Vierhäusergasse herzustellen, fand die Zustimmung eines großen Teils der Anwesenden. In ganz Schwanheim gibt es praktisch keinen Platz, den man zum Verweilen gestalten kann, hier wäre diese Möglichkeit dann geschaffen. Es wurde aber auch deutlich, dass es aufgrund der engen Straßen hinter dem Platz eventuell zu Verkehrsproblemen kommen könnte. Deswegen erscheint es sinnvoll, die Poller erst einmal nur so einzubauen, dass sie mit vertretbarem Aufwand wieder entfernt werden können. So kann man über eine gewisse Zeit die Entwicklung beobachten, ohne dass schon dauerhafte Tatsachen geschaffen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 483 Antrag vom 27.01.2015, OF 1261/6 Anregung an den Magistrat vom 10.02.2015, OM 3872 Aktenzeichen: 60 10
Verkehrsinseln Schwanheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2013, OF 777/6 Betreff: Verkehrsinseln Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bis zu 10.000 Euro aus dem Budget des Ortsbeirats 6 für die Umgestaltung der drei Verkehrsinseln, die sich im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Schwanheimer Ufer befinden, zu verwenden. Im Rahmen dieser Umgestaltungsarbeiten sollen die Verkehrsinseln neu begrünt und bepflanzt (entsprechend dem Ortseingang von Goldstein) werden, so dass der Ortseingang zu Schwanheim aufgewertet wird. Die derzeit dort befindlichen Gräser sollen entfernt werden. Begründung: Der oben genannte Kreuzungsbereich ist die Zufahrt von der Schwanheimer Uferstraße nach Schwanheim und hat somit eine große Bedeutung für die Attraktivität des Stadtteils. Es ist deshalb wünschenswert, wenn dieser Bereich durch entsprechende Maßnahmen aufgewertet wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 175 2013 Die Vorlage OF 777/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP
Partei: CDU
Weiter lesenAltglascontainer in Schwanheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1965 entstanden aus Vorlage: OF 644/6 vom 29.01.2013 Betreff: Altglascontainer in Schwanheim Vorgang: V 449/12 OBR 6; ST 70/13 Der Magistrat wird gebeten, einen geeigneten Ersatzstandort für die am Waldrand der Kreuzung Rheinlandstraße/Merziger Weg entfernten Altglascontainer zu benennen und diese dort in gleicher Anzahl wieder aufzustellen. Falls kein geeigneter Standort aufgezeigt werden kann, sollte erwogen werden, den ursprünglichen Standort für diese Zwecke herzurichten. Begründung: Der Magistrat hat im Nachgang zu seiner Stellungnahme vom 14. Januar 2013 (ST 70) die Altglascontainer am oben genannten Standort ersatzlos entfernt. In der Folge ist nun zu beobachten, dass insbesondere der Altglascontainer in der Geisenheimer Straße in der Nähe des ehemaligen Schlecker-Ladens erheblich mehr belastet wird und leere Flaschen immer öfter neben den Container gestellt werden, weil dieser überfüllt ist. Entsprechendes gilt für den Altkleidercontainer. Da der Altglascontainer im Gegensatz zu dem an der Kreuzung Rheinlandstraße/Merziger Weg mitten in einem dicht besiedelten Gebiet steht, sind die Beeinträchtigungen für die Anwohner um ein Vielfaches höher. Aufgrund dessen ist es notwendig, einen Ersatzstandort zu benennen, damit die Belastung wieder auf ein Normalmaß zurückgeführt werden kann. Sollte es keinen geeigneten Standort in der Nähe geben, sollte erwogen werden, die Container wieder am alten Standort zu platzieren, da sich dort die Beeinträchtigungen auf ein Minimum beschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.08.2012, V 449 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2013, ST 70 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 963 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1216 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5
Umgestaltung der Rheinlandstraße Tempo 30 in ganz Schwanheim einführen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1382 entstanden aus Vorlage: OF 447/6 vom 16.07.2012 Betreff: Umgestaltung der Rheinlandstraße Tempo 30 in ganz Schwanheim einführen! Vorgang: OM 3592/09 OBR 6; ST 22/10; OM 4975/11 OBR 6; ST 264/12 Der Magistrat wird gebeten, die in der Ortsbeiratssitzung am 21. August 2012 vorgestellte Planung bezüglich der Rheinlandstraße im Bereich zwischen Martinskirchstraße und Ferdinand-Dirichs-Weg umzusetzen sowie den Bereich zwischen Schwanheimer Bahnstraße und Geisenheimer Straße ebenfalls mit Tempo 30 zu beschildern. Begründung: Viele Anwohner, aber auch Nutzer der Rheinlandstraße in Schwanheim fragen sich, weshalb die Rheinlandstraße - unabhängig der bisher vorgetragenen Stellungnahmen des Magistrats - in zwei Abschnitten mit Tempo 50 beschildert ist. Der Ortsbeirat ist aufgrund der ergangenen Stellungnahmen nicht in der Lage, dies fragenden Bürgern zu erklären. Dem Ortsbeirat liegt es fern, eine Hinhaltetaktik des Magistrats zu erkennen, jedoch wird dies von Bürgern vermutet. Daher scheint es notwendig, dass sich die Mühe gemacht wird, die bisherigen Begründungen in einer öffentlichen Veranstaltung - am besten vor Ort - nachvollziehbar zu erörtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2012, ST 1769 Antrag vom 18.08.2015, OF 1433/6 Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4438 Antrag vom 05.10.2016, OF 239/6 Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 207 Aktenzeichen: 32 1
Bebauung des Parkplatzareals entlang des Bolzplatzes in der Henriette-Fürth-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.06.2012, OM 1266 entstanden aus Vorlage: OF 425/6 vom 22.05.2012 Betreff: Bebauung des Parkplatzareals entlang des Bolzplatzes in der Henriette-Fürth-Straße Vorgang: V 1485/11 Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Unternehmensgruppe der Nassauischen Heimstätte schnellstmöglich in Verbindung zu setzen, um deren geplante Bebauung des Parkplatzareals entlang des Bolzplatzes in der Henriette-Fürth-Straße kritisch zu hinterfragen bzw. zu erreichen, dass der Bolzplatz auch in Zukunft erhalten bleibt. Begründung: In der Henriette-Fürth-Straße bestehen derzeit wenige bis keine Spielmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche und das, obwohl hier viele Kinder und Jugendliche leben und aufwachsen. In einem Auskunftsersuchen des Ortsbeirats vom 10.01.2011, V 1485, hierbei ging es um die Schaffung weiterer Spielplatzflächen in Schwanheim und Goldstein, bspw. am Mainufer, wurde durch den Magistrat u. a. geantwortet: "Nach Auffassung des Magistrats ist die Schwanheimer Mainuferanlage nur bedingt dazu geeignet, Spieleinrichtungen für Kinder aufzunehmen. [...] Als Alternative wird auf den gut erschlossenen, wohnungsnah gelegenen Spielplatz/Bolzplatz an der Henriette-Fürth-Straße verwiesen." Es wird also vom Magistrat auf diesen wichtigen Bolzplatz und die weiteren Flächen verwiesen, welche nun durch die Bebauung durch die Nassauische Heimstätte ggf. infrage gestellt werden. Ein Wegfall dieser Flächen aufgrund von Baumaßnahmen oder aufgrund von möglichen Beschwerden künftiger Anwohner (siehe Gerichtsurteil in Sachen Bolzplatz Deidesheimer Straße) muss verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.10.2012, ST 1643 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 61 0
Geisenheimer Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2012, OF 379/6 Betreff: Geisenheimer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt bis zu Euro 5.000,- aus dem Budget des Ortsbeirats 6 für die Neugestaltung von drei Grünflächen im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Mauritiusstraße (z.B. Bepflanzung mit Rosen), zu verwenden (Markierte Flächen in der Anlage). Begründung: Der vorgenannte Kreuzungsbereich ist ein als Ortseingang von Schwanheim von zentraler Bedeutung. Um diesen Eingang entsprechend aufzuwerten, beabsichtigt der Ortsbeirat die in der Anlage markierten Grünflächen neu zu gestalten, z.B. durch Pflanzung von Rosen oder ähnlichen Blumen. Die Grünflächen im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Schwanheimer Ufer wurden bereits vom Grünflächenamt neu angelegt, so dass hinsichtlich einer weiteren Neugestaltung in diesem Bereich derzeit nicht nachgedacht werden muss. Hier ist erst die Entwicklung abzuwarten. Anlage 1 (ca. 384 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 90 2012 Die Vorlage OF 379/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenNürburgstraße hier: Parkplätze
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2012, OF 348/6 Betreff: Nürburgstraße hier: Parkplätze Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, an der südlichen Seite der Nürburgstraße zwischen Geisenheimer Straße und der Einfahrt zum Gelände des ALDI, Parkplätze auszuweisen. Auf der anderen Straßenseite sollte ab der Ausfahrt vom Gelände des ALDI eine Halteverbotszone eingerichtet werden. Falls auf der nördlichen Straßenseite in östlicher Richtung noch Raum für Parkplätze ist, sollten auch dort weitere Parkplätze ausgewiesen werden. Begründung: Derzeit wird die nördliche Seite der Nürburgstraße zwischen Geisenheimer Straße und Ahrtalstraße zum Parken von Pkw genutzt. An dieser Stelle ist aber problematisch, dass die Fahrzeuge im Kurveninneren parken, so dass der Gegenverkehr schlecht einsehbar ist. Würden die Fahrzeuge auf der nördlichen Seite parken (Außenseite der Kurve) wäre der Gegenverkehr besser einsehbar. Ab der Ausfahrt aus dem ALDI-Gelände könnten jedoch auch wieder auf der nördlichen Seite Parkplätze entstehen, da dort keine Sichtbehinderung mehr besteht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 17.04.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 348 2012 Die Vorlage OF 348/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSpielplatz auf dem Gelände der katholische Kirche Schwanheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2012, OM 896 entstanden aus Vorlage: OF 292/6 vom 10.02.2012 Betreff: Spielplatz auf dem Gelände der katholische Kirche Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz auf dem Gelände der katholischen Kirche in Schwanheim weiterhin durch das Grünflächenamt betreuen bzw. pflegen zu lassen (Instandsetzungen etc.). Begründung: In der Sitzung des Regionalrates Schwanheim am 09.02.2012 wurde berichtet, dass der o. g. Spielplatz nicht mehr durch das Grünflächenamt betreut bzw. gepflegt werden soll. Unter anderem soll auch die Herrichtung eines neuen Spielplatzes in der Deidesheimer Straße (vormals ein Bolzplatz) hierfür ursächlich sein. Da es aber im Schwanheimer Norden grundsätzlich nicht viele Spielgelegenheiten für Kinder gibt, muss dieser Spielplatz erhalten bleiben. Sofern das Grünflächenamt die Pflege bzw. Betreuung aufgibt, wäre der Spielplatz alsbald verschwunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 814 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 67 2
Planungswerkstatt für Spiel- und Freizeitfläche in der Deidesheimer Straße einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2011, OM 354 entstanden aus Vorlage: OF 113/6 vom 22.08.2011 Betreff: Planungswerkstatt für Spiel- und Freizeitfläche in der Deidesheimer Straße einrichten Der Magistrat wird gebeten, zur weiteren Gestaltung der Spiel- und Freizeitfläche in der Deidesheimer Straße in Schwanheim eine kleine Planungswerkstatt einzurichten. An der Planungswerkstatt sollen unter anderem Kinder der umliegenden Kindereinrichtungen, Kinder aus dem Stadtteil, die Kinderbeauftragte von Schwanheim sowie Mitglieder des Elternbeirats der umliegenden Kindereinrichtungen beteiligt werden. Begründung: Bedingt durch ein Gerichtsurteil mussten auf der Wiese der Spiel- und Freizeiteinrichtung in der Deidesheimer Straße bedauerlicherweise Tore und Ballfangzäune abgebaut werden. Die Grünfläche kann aber weiterhin für Kinder im Stadtteil zum Spielen genutzt werden. Bei einem Termin mit dem Grünflächenamt trugen Eltern und Kinder ihr Bedürfnis vor, die Fläche weiterhin zur Freizeitgestaltung nutzen zu wollen. Gleichzeitig brachten sie den Wunsch vor, in die Gestaltung der Fläche eingebunden zu werden. Dieses Ansinnen unterstützt der Ortsbeirat 6. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2011, ST 1311 Aktenzeichen: 67 2
Neuapostolische Kirche Schwanheim für Kindereinrichtung nutzen
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.09.2011, OA 68 entstanden aus Vorlage: OF 114/6 vom 22.08.2011 Betreff: Neuapostolische Kirche Schwanheim für Kindereinrichtung nutzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Räumlichkeiten der Neuapostolischen Kirche in der Nürburgstraße in Schwanheim für eine Kindereinrichtung genutzt werden können, gegebenenfalls ist das Nötige zu veranlassen. Begründung: Im Stadtteil Schwanheim werden dringend Räume für Kinderbetreuungseinrichtungen gesucht. Die Neuapostolische Kirche wurde von der Gemeinde aufgegeben und wird seither nicht mehr genutzt. Hier gibt es möglicherweise die Option, die ehemalige Kirche für eine Kinderbetreuungseinrichtung zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 23.01.2012, B 25 Bericht des Magistrats vom 04.06.2012, B 253 Bericht des Magistrats vom 29.10.2012, B 464 Bericht des Magistrats vom 29.07.2013, B 380 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 21.09.2011 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung der KAV am 24.10.2011, TO II, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage OA 68 wird zugestimmt. 4. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 31.10.2011, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 68 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.11.2011, TO II, TOP 61 Beschluss: Der Vorlage OA 68 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP Beschlussausfertigung(en): § 867, 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.11.2011 Aktenzeichen: 40 4
Hortplätze in der Deidesheimer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2011, OM 353 entstanden aus Vorlage: OF 112/6 vom 26.08.2011 Betreff: Hortplätze in der Deidesheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum sich die Aufstellung der Container für die Kinderbetreuung auf dem "Bolzplatz" in der Deidesheimer Straße abermals verzögert hat, obwohl dies vom Stadtschulamt im Februar dieses Jahres für den Beginn des Schuljahres 2011/2012 fest zugesagt worden war. Begründung: Zum wiederholten Male wurde durch das Stadtschulamt zugesagt, dass Container als Übergangslösung auf dem "Bolzplatz" in der Deidesheimer Straße aufgestellt werden sollen. Letztmalig war dies am 23. Februar 2011 auf einer Informationsveranstaltung vor Ort der Fall. Dort wurde seitens des Stadtschulamtes den Bürgern zugesichert, dass die Container spätestens zu Beginn des Schuljahres 2011/2012 bereitstehen würden. Leider konnte bisher die Umsetzung der Maßnahme nicht festgestellt werden. Ein Jahr zuvor wurde bereits schon einmal auf Antrag des Ortsbeirates 6 eine solche Zusage gegeben. Der Ortsbeirat 6 wünscht sich deshalb eine konsequente Aufklärung der Umstände, wie es zu diesen Verzögerungen kommen konnte, damit in Zukunft ähnliche Prozesse besser gestaltet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2011, ST 1267 Aktenzeichen: 40 4
Ahrtalstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2010, OM 4510 entstanden aus Vorlage: OF 1558/6 vom 29.08.2010 Betreff: Ahrtalstraße Der Magistrat wird gebeten, die Ahrtalstraße im Bereich zwischen Nürburgstraße und Mauritiustraße zu erneuern. Begründung: Die Ahrtalstraße befindet sich in einem schlechten Zustand und muss deshalb dringend saniert werden. Da mittlerweile alle Bauvorhaben in dem Straßenabschnitt beendet sind, ist nun die Zeit gekommen, auch die Straße wieder in einen ordentlichen Zustand zu versetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2010, ST 1530 Aktenzeichen: 66 5
Schwanheim: Tempo 30-Zone
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2009, OM 3592 entstanden aus Vorlage: OF 1290/6 vom 14.09.2009 Betreff: Schwanheim: Tempo 30-Zone Vorgang: OM 2675/08 OBR 6; ST 173/09; ST 1132/09 Der Magistrat wird gebeten, über seine Pläne in der Rheinlandstraße im Streckenabschnitt zwischen Bahnstraße und Geisenheimer Straße (siehe OM 2675 vom 21.10.2008) zu berichten. Begründung: Mit der Stellungnahme vom 31.07.2009, ST 1132, wird berichtet, was in der Rheinlandstraße im Streckenabschnitt zwischen Martinskirchstraße und Ferdinand-Dirichs-Weg als Maßnahme geplant ist. Der Streckenabschnitt der Rheinlandstraße zwischen Schwanheimer Bahnstraße und Geisenheimer Straße ist nicht berücksichtigt worden. Auch in diesem Bereich ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus folgenden Gründen dringend notwendig: Zwischen Bahnstraße und Lönsweg ist die Rheinlandstraße äußerst schmal. Genau dort überqueren an mehreren Pfaden viele Bürgerinnen und Bürger die Rheinlandstraße, auch Kinder, insbesondere die Kinder des Waldkindergartens, und nicht zuletzt die vielen Hundebesitzer. Zwar wurden jüngst an dieser Stelle die bis an die Straße herangewachsenen Büsche zwecks besserer Einsicht etwas zurückgeschnitten, aber insgesamt ist dadurch die Gefahrensituation nicht behoben. Auch hier ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h dringend geboten, weil dieser Abschnitt, wie von den Anwohnern zu hören ist, als Rennstrecke genutzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2010, ST 22 Aktenzeichen: 32 1
Zugeparkte Feuerwehrzufahrten in der Ingelheimer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2009, OM 3166 entstanden aus Vorlage: OF 1122/6 vom 06.04.2009 Betreff: Zugeparkte Feuerwehrzufahrten in der Ingelheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Ingelheimer Straße in Schwanheim häufiger den ruhenden Verkehr zu kontrollieren, um das Parken in Feuerwehrzufahrten zu verhindern. Außerdem wird der Magistrat aufgefordert, an der Ecke Geisenheimer Straße/Ingelheimer Straße Poller aufzustellen, damit an der Straßenecke der abgesenkte Bordstein nicht zugeparkt wird. Begründung: In der Ingelheimer Straße werden häufig die Feuerwehrzufahrten zugeparkt. Hierüber gibt es bereits Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern. Außerdem wird beklagt, dass die Einmündung zur Ingelheimer Straße zugeparkt ist, und so der abgesenkte Bordstein für Menschen mit Rollstuhl oder Rollatoren nicht benutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2009, ST 1135 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 34 4
Ideen
Zebrastreifen über die Geisenheimer Straße
Es wird angeregt, einen Zebrastreifen über die Geisenheimer Straße kurz nach der Einmündung der Ingelheimer Straße anzulegen. An dieser Stelle befand sich bereits ein Zebrastreifen, während AS5 umfangreich umgebaut wurde. Dieser Zebrastreifen sollte dauerhaft wieder angelegt werden. Viele Kinder aus dem Wohnblocks neben AS5 müssen morgens bei regem Berufsverkehr die Geisenheimer Straße überqueren, wenn sie zur Schule gehen. Alternativ könnten Stahlpoller angelegt werden, damit die Sicht beim überqueren der Straße nicht durch parkende Fahrzeuge versperrt wird. Vorzugswürdig ist allerdings die Anlegung eines Zebrastreifens, wie er als Provisorium bestand (siehe Foto)
Zebrastreifen über die Geisenheimer Straße
Es wird angeregt, einen Zebrastreifen über die Geisenheimer Straße kurz nach der Einmündung der Ingelheimer Straße anzulegen. An dieser Stelle befand sich bereits ein Zebrastreifen, während AS5 umfangreich umgebaut wurde. Dieser Zebrastreifen sollte dauerhaft wieder angelegt werden. Viele Kinder aus dem Wohnblocks neben AS5 müssen morgens bei regem Berufsverkehr die Geisenheimer Straße überqueren, wenn sie zur Schule gehen. Alternativ könnten Stahlpoller angelegt werden, damit die Sicht beim überqueren der Straße nicht durch parkende Fahrzeuge versperrt wird. Vorzugswürdig ist allerdings die Anlegung eines Zebrastreifens, wie er als Provisorium bestand (siehe Foto)
Anwohnerparken in Schwanheim alternativ weniger Halteverbot
Anwohnerparken im gesamten Stadtteil Schwanheim, da zu viele Fremdparker. Ich als Anwohner erhalte regelmäßig Strafzettel, da ich nach der Arbeit keinen Parkplatz mehr finde...besonders schlimm ist es im Bereich der Geisenheimer Straße / Ingelheimer Straße
Anwohnerparken in Schwanheim alternativ weniger Halteverbot
Anwohnerparken im gesamten Stadtteil Schwanheim, da zu viele Fremdparker. Ich als Anwohner erhalte regelmäßig Strafzettel, da ich nach der Arbeit keinen Parkplatz mehr finde...besonders schlimm ist es im Bereich der Geisenheimer Straße / Ingelheimer Straße
Parken auf der Rheinlandstraße zwischen Lönsweg und Geisenheimer Straße einschränken
Auf der Rheinlandstraße - insbesondere im nördlichen Abschnitt zwischen dem Lönsweg und der Geisenheimer Straße, werden seit etwa 2 Jahren vermehrt und sehr lange Fahrzeuge abgestellt. Darunter befinden sich viele Wohnmobile (ich habe gleichzeitig bereits 7 Stück gezählt) LKW bis 7,5t und Anhänger. Die LKW, "Kastenwagen" und Wohnmobile aber auch diverse Anhänger versperren die Einsicht von den einmündenden Straßen auf die Rheinlandstraße sehr stark (siehe Bild). In der Regel muss man mit einer drittel Autolänge auf die einzusehnde Fahrbahn fahren, um wirklich etwas sehen zu können. Dabei kommt es oft genung zu brenzligen Situationen, nicht zuletzt deshalb, weil auf der Rheinlandstraße die vorgeschriebene maximale Geschwindigkeit von 30km/h von ca. 90% aller Verkehrsteilnehmer überschritten sogar deutlich überschritten wird. Auf der Rheinlandstraße (insbesondere im Abschnitt zwischen Lönsweg und Geisenheimer Straße auf der nördlichen Seite sollte ein Halteverbot für Fahrzeuge über 2 t Leergewicht eingeführt werden. Alternativ oder ergänzend sollte der Fahrbahnrand mit Parkschildern "nur für PKW bis 2 t" versehen werden.
Zusätzlicher Spielplatz in Schwanheim
Im Stadteil Schwanheim gibt es für die vielen Kleinkinder/Kinder nur ein geringes Angebot an Spielplätzen: den Waldspielplatz und den Spielplatz Mainblick. Beide sind oft überlaufen. Könnte man nicht die freie Grünfläche an der Ecke "Am Siechen" und "Vogesenstrasse" mit einigen Spielgeräten bestücken?