Meine Nachbarschaft: Dammstraße
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Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle zwischen den Haltestellen „Balduinstraße“ und „Lettigkautweg“ (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1188 entstanden aus Vorlage: OF 246/5 vom 08.11.2021 Betreff: Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle zwischen den Haltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" (II) Der Magistrat wird gebeten, zwischen den Haltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" auf Höhe Offenbacher Landstraße 190 eine zusätzliche Haltemöglichkeit für den ÖPNV einzurichten. Begründung: Bürgerinnen und Bürger habe sich darüber beklagt, dass es zwischen den Haltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" keine weitere Haltemöglichkeit mehr gibt. Durch die Errichtung zusätzlicher Wohnungen, aber auch durch die Lage der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad und des seilerbahn kunst kultur e. V. ist die Einrichtung einer weiteren Station für den ÖPNV geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1126 Antrag vom 30.12.2022, OF 631/5 Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3460 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 5 am 06.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13
Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1190 entstanden aus Vorlage: OF 250/5 vom 30.10.2021 Betreff: Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer Vorgang: OM 4434/19 OBR 5; ST 1238/19; OM 6186/20 OBR 5; ST 1867/20 Der Magistrat wird gebeten, das Parkverbot entlang der Friedhofsmauer am Hainer Weg zu überarbeiten. Der Ortsbeirat schlägt nochmals vor, das Parken auf der westlichen Seite des Hainer Wegs entlang der Friedhofsmauer nur für Pkws zu erlauben oder das Parken dort generell nur mittels Parkscheibe für zwei Stunden im Zeitraum von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu erlauben. Begründung: Der Hainer Weg ist entlang der Friedhofsmauer, in erster Linie von Lkws, mittlerweile derart zugeparkt, dass ein Begegnungsverkehr nur noch bedingt möglich ist. Dabei ist der Hainer Weg für Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlungen zwischen Bergkirche und Goetheturm, aus der Innenstadt kommend, der einzige Zuweg. Gleichzeitig fehlen für Besucherinnen und Besucher des Friedhofes Parkmöglichkeiten. Auch könnte so dem in den vergangenen Monaten immer wieder vorgekommenen Zuparken des Verkehrsspiegels durch Lkws an der Einmündung des Bergesgrundweges begegnet werden. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 01.07.2019, ST 1238, angeführt, dass durch das Abstellen von Lastkraftwagen der positive Nebeneffekt einer Fahrgeschwindigkeitsreduzierung erreicht wird. Hiergegen ist anzuführen, dass am Hainer Weg auf Höhe des Friedhofs kein Grund ersichtlich ist, weshalb die dortige Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h weiter abgesenkt werden sollte, der Straßenabschnitt befindet sich gerade nicht in einem Wohngebiet. Ferner wird das Argument angeführt, dass den Besucherinnen und Besuchern des Friedhofes eine ausreichende Anzahl von Kurzzeitparkmöglichkeiten auf dem Parkplatz am Eingang des Friedhofes auf der Seite der Darmstädter Landstraße zur Verfügung steht. Hiergegen ist anzuführen, dass diese Parkmöglichkeiten zum einen weitgehend kostenpflichtig sind und zum anderen sich auf der anderen Seite des Friedhofs befinden. Gerade in Bezug auf in der Mobilität eingeschränkte Personen, welche eine Grabstätte auf der östlichen Seite des Friedhofs besuchen möchten, kann diese Argumentation nicht greifen. Bezüglich des Zuparkens des Verkehrsspiegels durch Lkws an der Einmündung des Bergesgrundweges und der diesbezüglichen Anmerkung des Magistrates, dass derselbe dann immer noch von Kleintransportern zugeparkt werden könnte, ist darauf hinzuweisen, dass dies in der Vergangenheit nur vereinzelt vorgekommen ist und das Hauptproblem von Lkws ausgeht. In den vergangenen Wochen ist der Spiegel sogar zum Teil von Fahrzeugen (Kranwagen) ohne Kennzeichen verdeckt worden. Der Ortsbeirat bittet daher eindringlich den Magistrat darum, sich der Problematik anzunehmen und auf die Ortskenntnis des Stadtteilgremiums zu vertrauen. Soweit der Magistrat bzw. das zuständige Amt (wie zuletzt in seiner Stellungnahme vom 12.10.2020, ST 1867) zu einer anderen Bewertung der Situation gelangt, wird eine gemeinsame Ortsbegehung angeregt. Fotos: Privat (07.11.2021) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4434 Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1238 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6186 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1867 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 749 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Giftköder im Frankfurter Stadtwald
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1207 entstanden aus Vorlage: OF 270/5 vom 08.11.2021 Betreff: Giftköder im Frankfurter Stadtwald Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, z. B. durch das Anbringen von Wildkameras, um das Auslegen von Giftködern im Stadtwald zu unterbinden. Begründung: In letzter Zeit wurden vermehrt Giftköder zwischen Darmstädter Landstraße und der Babenhäuser Landstraße (B 3) sowie im Umfeld der Stoltzeschneise und am Waldspielpark Tannenwald gefunden und von Hunden gefressen. Mindestens ein Hund ist inzwischen verstorben. Auch Wildtiere könnten an den Giftködern verenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 562 Aktenzeichen: 67 0
Vermehrt Falschfahrer auf dem Bischofsweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.11.2021, OF 281/5 Betreff: Vermehrt Falschfahrer auf dem Bischofsweg Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Möglichkeit er sieht, um das vermehrte Fahren gegen die Einbahnstraße im Bischofsweg, . zwischen Darmstädter Landstraße und Lerchesbergring, zu verhindern. Begründung: Vor allem zwischen 7 und 8 Uhr sowie zwischen 17 und 20 Uhr fahren vermehrt Fahrzeuge entgegen der Fahrtrichtung. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.11.2021, OF 237/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 252 2021 1. 1. Die Vorlage OF 237/5 wird durch die Annahme der Vorlage OF 281/5 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 281/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenParken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 933 entstanden aus Vorlage: OF 12/5 vom 02.04.2021 Betreff: Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg Der Magistrat wird gebeten, auf der westlichen Seite des Wendelsweges vor den Hausnummern 115 und 118 das Parken auf dem Gehweg durch Aufstellen des Verkehrszeichens Nr. 315 zu erlauben. Gleichzeitig ist auf der östlichen Seite im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg ein absolutes Haltverbot zu verfügen (Verkehrszeichen Nr. 283). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben mitgeteilt, dass seit Jahren bereits auf dem Bürgersteig auf der westlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg geparkt wird, ohne dass es zu Beeinträchtigungen für Fußgänger und Passanten gekommen sei. Die Nachfrage nach Parkplätzen übersteigt auch in diesem Bereich das Angebot und nimmt durch den Bezug des nahe gelegenen Henniger Areals zu. Vor dem Hintergrund der Breite des Gehweges wird angeregt, hier weiteren Parkraum zu schaffen. Gleichzeitig ist ein absolutes Haltverbot auf der östlichen Seite im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg zu verfügen, um einen stetigen Verkehrsfluss zu gewährleisten, insbesondere vor dem Hintergrund des hier stattfindenden Busverkehrs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 511 Antrag vom 30.03.2022, OF 431/5 Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2142 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Ampelschaltung an der Kreuzung Affentorplatz/Darmstädter Landstraße verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 954 entstanden aus Vorlage: OF 206/5 vom 01.09.2021 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Affentorplatz/Darmstädter Landstraße verbessern Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Affentorplatz/Darmstädter Landstraße derart geschaltet wird, dass die Fußgängerampeln über beide Abschnitte (vor und hinter der Verkehrsinsel) der Darmstädter Landstraße gleichzeitig geschaltet werden. Begründung: Die genannten Fußgängerampeln sind Teil des Schulweges der Willemerschule. Das uneinheitliche Schalten der Fußgängerampeln vor und hinter der Verkehrsinsel führt zu gefährlichen Situationen. Die jungen Schülerinnen und Schüler verwechseln leicht das für sie gültige Zeichen und laufen so immer wieder über den gerade vom Kraftverkehr befahrenen Teil der Darmstädter Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 390 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Rückhaltebecken für Starkregen in Oberrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2021, OF 181/5 Betreff: Rückhaltebecken für Starkregen in Oberrad Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob weiterhin die Installation eines Rückhaltebeckens in Oberrad gegenüber der Katholischen Hochschule St. Georgen geplant ist. Begründung: Oberrad wird durch ein historisch gewachsenes Mischsystem entwässert. Das bedeutet, dass Schmutz- und Regenwasser zusammen in einem Kanal abgeführt werden. Entsprechend der örtlichen Topografie erfolgt die Entwässerung im Freispiegelabfluss dem Gefälle folgend nach unten, in nördlicher Richtung zur Offenbacher Landstraße. Von dort werden die Abflüsse durch einen Hauptsammler nach Sachsenhausen weitergeleitet. Aus diesem Grund ist in der Vergangenheit gegenüber von St. Georgen ein Rückhaltebecken angedacht worden, welches, angesichts des Klimawandels und der damit einhergehenden Starkregenereignisse, notwendig sein dürfte. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 201 2021 Die Vorlage OF 181/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAnbringung von Verkehrsschildern „Längsparken halb auf Gehwegen rechts“ im Lettigkautweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 786 entstanden aus Vorlage: OF 157/5 vom 23.08.2021 Betreff: Anbringung von Verkehrsschildern "Längsparken halb auf Gehwegen rechts" im Lettigkautweg Der Magistrat wird gebeten, das Anbringen von Verkehrsschildern "Längsparken halb auf Gehwegen rechts" (Verkehrszeichen 315-56 bzw. Verkehrszeichen 315-57) im Lettigkautweg wie folgt zu veranlassen: 1. von der Ecke Offenbacher Landstraße bis Ecke Am Mühlkanal (Aussparung Einfahrt Offenbacher Landstraße 126) 2. von der Ecke Auf dem Mühlberg bis gegenüber Lettigkautweg Hausnummer 13. Begründung: Der Bürgersteig im Lettigkautweg in südlicher Richtung wird seit Jahrzehnten halbseitig als Parkraum benutzt (siehe Foto), ohne dass noch Schilder vorhanden sind, die dies erlauben. Im Zuge von Bauarbeiten oder auch Unfällen, wobei Schilderstangen umgefahren wurden, sind diese nach und nach verschwunden. Für die Frankfurter Stadtpolizei ist dies mittlerweile eine gewinnbringende Adresse geworden, worüber sich die Anwohner in letzter Zeit des Öfteren beschweren, da ansonsten auch kein anderer Parkraum vorhanden ist. Daher wird der Magistrat gebeten, die Beschilderung möglichst rasch wieder anzuordnen. Foto: Parksituation Lettigkautweg in südlicher Richtung Quelle: Oliver Carsten Kimpel Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 131 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Erhöhung der Verkehrssicherheit im Sachsenhäuser Landwehrweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 779 entstanden aus Vorlage: OF 147/5 vom 22.07.2021 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit im Sachsenhäuser Landwehrweg Der Magistrat wird gebeten, im Sachsenhäuser Landwehrweg, zwischen den Straßen Letzter Hasenpfad und Darmstädter Landstraße, Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten von regelmäßigen Geschwindigkeitsübertretungen im Sachsenhäuser Landwehrweg. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, sind regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und Übertretungen entschieden zu ahnden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 128 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1836 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
„Turbobaustelle“ Holbeinkreisel
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.09.2021, OA 71 entstanden aus Vorlage: OF 139/5 vom 24.08.2021 Betreff: "Turbobaustelle" Holbeinkreisel Vorgang: B 185/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, die Baumaßnahme Holbeinkreisel unter Berücksichtigung der noch zu beschließenden Verbesserungen als Turbobaustelle mit einer maximalen Bauzeit von 15 Monaten auszuführen. 2. Zur Information der Bevölkerung wird der Magistrat gebeten, unter Darlegung der einzelnen Teilbaumaßnahmen einschließlich der Maßnahmen beteiligter Dritter zu erläutern, mit welchem zeitlichen Rahmen jeweils zu rechnen ist und welche Abschnitte einschließlich der am Bau beteiligter Dritte nach Ansicht des Magistrats nicht zeitgleich durchgeführt werden können, sodass er im Magistratsbericht vom 20.04.2020, B 185, zu der Feststellung gelangt, die Bauzeit beträgt "mindestens 24 Monate". Begründung: Der geplante Holbeinkreisel wird die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich Holbeinstraße, Burnitzstraße, Oppenheimer Landstraße, Hedderichstraße und Nell-Breuning-Straße erheblich verbessern, sämtliche heute notwendigen Ampelanlagen können abgebaut werden. Der neu entstehende Platz hat das Potenzial, im Bereich dieses für Sachsenhausen wichtigen Verkehrsknotenpunktes eine erhebliche städtebauliche Aufwertung zu bewirken. Leider hat die Planung Mängel, die die Bevölkerung und die Verkehrsteilnehmer über Gebühr belasten wird, wenn keine Änderung eintritt. Nach Angaben des Magistrats im Bericht vom 20.04.2020, B 185, soll die Bauzeit mindestens 24 Monate betragen. Leidvolle Erfahrungen bei anderen städtischen Baumaßnahmen zeigen, dass die Angabe "mindestens" ernst gemeint ist, sodass von einer erheblich über zwei Jahre liegenden Bauzeit auszugehen ist. Diese überlange Bauzeit ist bei der überschaubaren Baumaßnahme nicht hinnehmbar. Im Interesse der angrenzend wohnenden Bevölkerung und der Verkehrsteilnehmer ist die Dauer von zu erduldendem Lärm, Staub, Dreck, Umleitungen und eingeschränkte Erreichbarkeit der Wohnungen auf das absolute Minimum zu reduzieren. Der Holbeinkreisel soll im Rahmen einer "Turbobaustelle" errichtet werden, damit der zeitliche Rahmen von 15 Monaten nicht überschritten wird. Wichtig ist, dass alle am Bau Beteiligten einschließlich der Unternehmen, die Leitungen unter der Erde haben, von Beginn an eingebunden werden. Möglichst alle Arbeiten sollen parallel durchgeführt werden. Dies ist schon in der Ausschreibung festzuschreiben, ebenso verbindliche Ausführungszeiten. Der Baugrund ist vorab intensiv zu untersuchen, damit unerwartete Überraschungen während der Bauphase mit anschließenden Zeitverzögerungen nicht eintreten. Die Arbeiten auf der Baustelle einschließlich derjenigen für eventuelle Leitungsarbeiten müssen minutiös geplant, jeder Handgriff vorab besprochen und festgelegt werden. Die Bauaufträge sollen nicht nach dem preismäßig günstigsten Angebot, sondern nach der bestmöglichen Leistung vergeben werden. Die ausführenden Firmen müssen z. B. angeben, mit wie viel Arbeitnehmern und Maschinen sie arbeiten und wie schnell sie bei einem Ausfall Personal und Maschinen ersetzen werden, um die gesetzten Fristen einzuhalten. Für eine kurze Bauzeit werden die Anwohner und Verkehrsteilnehmer den beteiligten städtischen Ämtern und Firmen dankbar sein. Bei einem Ortstermin haben sich die Anwesenden überrascht über die bisher prognostizierte Bauzeit von mindestens 24 Monaten gezeigt. Sie wünschen sich eine Aufschlüsselung der einzelnen Gewerke nach Dauer und zeitlicher Abfolge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.04.2020, B 185 Bericht des Magistrats vom 04.02.2022, B 37 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 15.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 71 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 753, 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 01.11.2021 Aktenzeichen: 32 1
Bürgerbeteiligung und Neugestaltung Schweizer Straße/Schweizer Platz
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2021, OF 173/5 Betreff: Bürgerbeteiligung und Neugestaltung Schweizer Straße/Schweizer Platz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Schweizer Platz und die Schweizer Straße zwischen Textorstraße und Hans-Thoma-Straße als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit Tempo 20, max. Tempo 30 auszuweisen und durch geeignete Maßnahmen für mehr Aufenthaltsqualität zu sorgen. Dazu ist eine Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Interessensgemeinschaft Schweizerstraße erforderlich. Es ist weiterhin zu prüfen, ob durch die Ausweisung der Schweizer Straße als Anlieger frei Bereich Durchgangsverkehr verhindert wird. Tempo 20 gilt auch für den Radverkehr, für den keine getrennte Fahrspur ausgewiesen wird. Zur Sicherheit müssen die Schienen der Straßenbahn in diesem Bereich mit einem Schienen Verschlusssystem ausgestattet werden. Als erste kurzfristige Maßnahme soll eine Entrümpelung des Straßenraums und abgestimmte Neumöblierung, auch teilweise mit mobilen Sitzgelegenheiten angeordnet werden. Begründung: Durch die Ausweisung als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit Tempo 20 werden die separaten Fahrradspuren überflüssig. Dies führt insbesondere am Schweizer Platz zu einer deutlichen Verbesserung, da die Bereiche bis zur Straßenbahn/markierter Fahrspur für den Autoverkehr, durchgehend als Platz genutzt werden können. Das Konzept des "Shared Space" mit Tempo 20 hat sich bereits in anderen Ländern gut bewährt. Durch eine wertige Pflasterung (beispielsweise Porphyr wie in der Altstadt, auf der Fressgass und auf dem Römerberg) und zum Teil mobilen Sitzgelegenheiten wird die Aufenthaltsqualität erhöht. Als Begrünung sind auch Bäume oder Palmen in Kübeln z.B. aus dem Palmengarten denkbar. So könnte aus der Schweizer Straße und dem Schweizer Platz mit der intakten städtebaulichen Struktur ein charmantes neues Zentrum mit südlichem Flair in Sachsenhausen entstehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage OF 173/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWann erfolgt die angekündigte Umgestaltung der Seehofstraße?
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 118/5 Betreff: Wann erfolgt die angekündigte Umgestaltung der Seehofstraße? Vorgang: M 157/17 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann die bereits mit dem Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M 157 angekündigte und vorgestellte Umgestaltung der Seehofstraße erfolgt. Begründung: Bereits 2017 wurden dem Ortsbeirat die Pläne für die Umgestaltung der Seehofstraße vorgestellt. Inzwischen wurde das Brückenbauwerk über die Seehofstraße durch die Deutsche Bahn erneuert und die lichte Weite deutlich vergrößert, was dem Maß der vorhandenen Breite des öffentlichen Straßenraumes der Seehofstraße zwischen Offenbacher Landstraße entspricht. Die Umgestaltung der Seehofstraße durch das Verkehrsdezernat lässt aber immer noch auf sich warten. Der Bürgerinnen und Bürger und der Ortsbeirat wollen endlich wissen, wann mit der Umgestaltung begonnen wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M 157 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 93 2021 Die Vorlage OF 118/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAsphaltierung des parallel zur Darmstädter Landstraße zwischen Sachsenhausen und Neu-Isenburg verlaufenden Fahrradweges
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 299 entstanden aus Vorlage: OF 27/5 vom 30.04.2021 Betreff: Asphaltierung des parallel zur Darmstädter Landstraße zwischen Sachsenhausen und Neu-Isenburg verlaufenden Fahrradweges Der Magistrat wird aufgefordert, den parallel zur Darmstädter Landstraße zwischen Sachsenhausen und Neu-Isenburg verlaufenden Fahrradweg mit (ggf. wasserdurchlässigem) Asphalt zu versehen. Begründung: Der parallel zur Darmstädter Landstraße verlaufende Radweg ist in einem äußerst schlechten Zustand. Insbesondere bei Regenwetter ist dieser für Radfahrer nur sehr schwer zu nutzen. Es ist aber erforderlich, hier eine schnelle Radwegverbindung zwischen Neu-Isenburg und Sachsenhausen zu schaffen. Viele Radfahrer möchten aufgrund der Gefährdung nicht auf der Darmstädter Landstraße fahren. Dieser Radweg sollte deshalb asphaltiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1611 Aktenzeichen: 67 0
Synchronisation der Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 311 entstanden aus Vorlage: OF 45/5 vom 17.05.2021 Betreff: Synchronisation der Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, am Buchrainplatz in Oberrad die Lichtzeichenanlagen vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 334 und 350 so zu schalten, dass der zwischen den Ampeln liegende Verkehrsraum zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgänger sowie des einfließenden Verkehrs vor Grünphasen nicht "volllaufen" kann. Begründung: Dies soll ermöglichen, dass - besonders zur Hauptverkehrszeit - die querenden Verkehre der Buchrainstraße, des Rewe-Parkplatzes und des Taxiplatzes abgewickelt werden können. Der notwendige Rückstau aus beiden Richtungen der Offenbacher Landstraße soll außerhalb des etwa 50 Meter langen Verkehrsraums zwischen den Fußgängerampeln zum Buchrainplatz abgewickelt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1700 Antrag vom 10.10.2021, OF 261/5 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1200 Aktenzeichen: 32 1
Illegales Gehwegparken im Kreuzungsbereich Offenbacher Landstraße/Balduinstraße verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 309 entstanden aus Vorlage: OF 42/5 vom 27.05.2021 Betreff: Illegales Gehwegparken im Kreuzungsbereich Offenbacher Landstraße/Balduinstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, das illegale Gehwegparken im Kreuzungsbereich Offenbacher Landstraße/Balduinstraße vor dem Priesterseminar St. Georgen (siehe Foto) zu verhindern und dort zu diesem Zweck die Aufstellung von Pollern zu veranlassen, damit für die Verkehrsteilnehmer in der Balduinstraße der freie Einblick in den Kreuzungsbereich gewährleistet ist. Begründung: Auf dem Gehweg im Kreuzungsbereich Offenbacher Landstraße/Balduinstraße (Fahrtrichtung stadtauswärts, vor dem Priesterseminar St. Georgen, siehe Foto) werden häufig zum Teil auch größere Fahrzeuge illegal geparkt. Verkehrsteilnehmer, die sich von der Balduinstraße kommend in nördlicher Richtung der Offenbacher Landstraße nähern, wird dadurch der Einblick nach links in die Kreuzung versperrt. An dieser Stelle ist - neben dem Kfz-Verkehr und Fußgängern - auch der Radweg und die Straßenbahn zu beachten, sodass in diesem Bereich parkende Fahrzeuge potentiell eine Verkehrsgefährdung darstellen. Dem ist durch das Aufstellen von Pollern entgegenzuwirken. Foto: Kreuzungsbereich Offenbacher Landstraße/Balduinstraße vor Priesterseminar St. Georgen (Quelle: Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1695 Aktenzeichen: 66 2
Die Containeranlage, in der die Mühlbergschule behelfsweise untergebracht ist, zeitnah und umfassend besser ausstatten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 307 entstanden aus Vorlage: OF 38/5 vom 27.05.2021 Betreff: Die Containeranlage, in der die Mühlbergschule behelfsweise untergebracht ist, zeitnah und umfassend besser ausstatten Der Magistrat wird gebeten, zeitnah dafür sorgen, dass die mangelhafte Ausstattung der Containeranlage, in der die Mühlbergschule behelfsweise untergebracht ist, in Bezug auf Sanitäranlagen, Luftfilter, Heizung und Digitalausstattung verbessert, erneuert und ergänzt wird. Außerdem muss diesbezüglich eine transparente, verlässliche, öffentliche und regelmäßige Kommunikation mit Schulleitung und Elternschaft zum Stand der Ertüchtigung der Containeranlage gewährleistet werden. Begründung: Ein Ende der Unterbringung der Mühlbergschule in der Containeranlage ist nicht absehbar. Der Elternbeirat der Mühlbergschule hat sich erneut an die Öffentlichkeit gewandt. Da die derzeitige Ausstattung der Anlage ungenügend ist und sie in Zukunft auch für andere Schule benötigt wird, ist ihre Ertüchtigung dringend notwendig. Im Einzelnen zählen die Eltern folgende Mängel auf: - Die Containeranlage hat nur unzureichende Toilettenanlagen. - Für die Klassenräume selbst gibt es nicht ausreichend Waschbecken und an diesen kein warmes Wasser. - Das regelmäßige Händewaschen ist so nur schwierig realisierbar, kostet viel Zeit und Hygieneregeln können nur schwer eingehalten werden. - In der Containeranlage sind anders als in vielen Frankfurter Schulen keine Luftfilteranlagen verbaut. Die zuständigen Ämter sehen hierfür keine Notwendigkeit, da ja bald ein Rückzug erfolgen sollte. Nun dauert die Pandemie aber bereits 14 Monate an und ein Rückzug der Schule ist nicht absehbar. Es ist damit zu rechnen, dass auch noch ein zweiter Corona-Winter in den Containern stattfindet. Für die Kinder ist dies eine Qual, denn selbst bei eisiger Kälte und dröhnendem Verkehrslärm an der stark befahrenen Offenbacher Landstraße und der direkt angrenzenden Bahnlinie müssen sie aufgrund fehlender Luftfilter im 15-Minutentakt lüften. Trotz Lüftens verbleibt ein hohes Ansteckungsrisiko. Besonders ist Folgendes zu beachten: - Die Heizungsanlagen der Klassenräume sind nicht sonderlich leistungsfähig, weshalb die Klassen nach dem Lüften kaum aufgeheizt werden können bzw. sie lassen sich so wenig regulieren, dass die Räume überheizen. - Sportunterricht ist in den Containern grundsätzlich kaum möglich. Seit nun vier Jahren hatten die Kinder allenfalls sporadisch überhaupt echten Sportunterricht, wenn unter großem Aufwand eine entfernte Sporthalle besucht werden konnte. Durch die Pandemie findet Sportunterricht nun überhaupt nicht mehr statt. Der Bewegungsmangel belastet deutlich die Lernfähigkeit unserer Kinder. - In den Klassenräumen gibt es keinerlei Digitalausstattung: Kein funktionsfähiges WLAN, keine digitalen Whiteboards, keine Fernseher mit Video-Kamera. Wie soll unter solchen Umständen ein Hybridunterricht oder digitale Beschulung stattfinden? Eine verlässliche Planung für die zukünftige Beschulung ist nicht möglich, da ein Rückzugstermin nicht belastbar genannt wird. Wie sollen unter diesen Bedingungen pädagogische Konzepte (z.B. Entwicklung zur Ganztagsschule, Digitalisierung) umgesetzt werden, ja überhaupt erst gedacht werden? Insgesamt führt die aktuelle Lage in den Containern nicht nur zu einer hohen Unzufriedenheit bei Schülern und Eltern - es entsteht unter den besonderen Umständen der Pandemie ein deutlich erhöhtes Ansteckungsrisiko mit fatalen Folgen für Schüler, Lehrkräfte, den zugehörigen Familien und darüber hinaus allen weiteren Kontaktpersonen. Es ist nicht zu vertreten, dass für die Schülerinnen und Schüler der Mühlbergschule noch länger die aktuelle inakzeptable Situation toleriert wird, ohne dass für Abhilfe gesorgt wird. Wir fordern eine transparente, verlässliche, öffentliche und regelmäßige Kommunikation zum Stand der Ertüchtigung der Containeranlage an die Elternschaft Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 283 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 2
Überhängende Bäume an Straßenlaternen zurückschneiden und Verkehrssicherheit schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 305 entstanden aus Vorlage: OF 36/5 vom 15.05.2021 Betreff: Überhängende Bäume an Straßenlaternen zurückschneiden und Verkehrssicherheit schaffen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass überhängende Bäume an Straßenlaternen im Briandring und den sogenannten Stichwegen zwischen den einzelnen Ringen am Lerchesberg zurückgeschnitten werden, um in der Dunkelheit eine bessere Sicht auf die Gehwege zu gewährleisten. Zudem soll das stark vermooste Straßenschild Darmstädter Landstraße/Bischofsweg gereinigt werden. Begründung: Durch überhängende Bäume an Straßenlaternen ist die Sicht auf Gehwege bei Dunkelheit, besonders nach 22:00 Uhr, wenn die Beleuchtung heruntergedimmt wird, stark beeinträchtigt. Um Unfällen vorzubeugen, ist ein Rückschnitt der Bäume erforderlich. Das Straßenschild Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg ist stark vermoost, sodass es nicht mehr lesbar ist. Nicht Ortskundige haben Schwierigkeiten die Einfahrt zu finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1858 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0
Radfahrstreifen Seehofstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2021, OF 24/5 Betreff: Radfahrstreifen Seehofstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Seehofstraße Richtung Osten zwischen Heisterstraße und Länderweg einen Radfahrstreifen auf der Fahrbahn zu markieren und den bestehenden Schutzstreifen zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße zu einem Radfahrstreifen zu erweitern. Begründung: Die Seehofstraße ist in diesem Bereich breit genug für die Markierung eines Radfahrstreifens. Radfahrende beklagen sich häufig, dass sie von Kraftfahrzeugen zu schnell und zu dicht überholt werden. Ein Radfahrstreifen würde dem abhelfen und die Sicherheit des Radverkehrs erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 24/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBenutzungspflicht der Bordsteinradwege in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg aufheben
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2021, OF 25/5 Betreff: Benutzungspflicht der Bordsteinradwege in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg aufheben Vorgang: V 1762/20 OBR 5; ST 361/21 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Benutzungspflicht der Bordsteinradwege in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg aufzuheben. Begründung: Die Bordsteinradwege sind deutlich zu schmal und haben weder einen Schutzbereich gegen die parkenden Autos noch gegen den Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn. Daher bieten sie keine ausreichende Sicherheit. Zudem werden sie häufig durch schlampig geparkte Fahrzeuge weiter eingeengt. An den schrägen Auffahrten auf die Bordsteinradwege kommt es immer wieder zu schweren Stürzen. Die in der ST 1913/2018 angekündigte Planung für Radschutzstreifen auf der Offenbacher Landstraße wurde verschoben. Es ist daher sinnvoll sofort die Benutzungspflicht der Radwege aufzuheben. Radfahrende können dann selbst entscheiden, ob sie den Bordsteinradweg oder die Fahrbahn benutzen möchten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.09.2020, V 1762 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 361 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 25/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAmpelanlage Darmstädter Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 33/5 Betreff: Ampelanlage Darmstädter Landstraße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob die vorübergehend eingerichtete Fußgängerampel über die Darmstädter Landstraße (Höhe S-Bahn Station "Lokalbahnhof") unter Berücksichtigung verkehrstechnischer Auswirkungen dauerhaft eingerichtet werden kann. Begründung: Derzeit ermöglicht die provisorisch eingerichtete Fußgängerampel die Querung der Darmstädter Landstraßen in Höhe der S-Bahn Station "Lokalbahnhof". Die Ampel wird von Fußgängerinnen und Fußgängern sehr häufig genutzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 60 2021 Die Vorlage OF 33/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenErneuerung des defekten selbstschließenden Törchens am Eingang zum Spielplatz Spatzengasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 106 entstanden aus Vorlage: OF 2/5 vom 15.04.2021 Betreff: Erneuerung des defekten selbstschließenden Törchens am Eingang zum Spielplatz Spatzengasse Der Magistrat wird gebeten, das defekte selbstschließende Törchen am Eingang zum Spielplatz Spatzengasse zu erneuern. Begründung: Das selbstschließende Törchen am Eingang zum Spielplatz Spatzengasse ist defekt. Durch das selbstschließende Törchen wurden Kleinkinder an einem selbstständigen Verlassen des Geländes gehindert und das Hinausrollen von Bällen vom Spielplatz auf die Spatzengasse in Richtung Offenbacher Landstraße wurde verhindert. Zudem bot dieses Törchen einen zusätzlichen Schutz vor dem Betreten durch nichtangeleinte Hunde. Aus den genannten Gründen ist das defekte selbstschließende Törchen am Eingang zum Spielplatz Spatzengasse zu erneuern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2021, ST 1394 Aktenzeichen: 67 2
Apollern des Bürgersteigs vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 359 bis 361
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 108 entstanden aus Vorlage: OF 4/5 vom 17.04.2021 Betreff: Apollern des Bürgersteigs vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 359 bis 361 Vorgang: OM 6949/20 OBR 5; ST 571/21 Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 359 bis 361 abzupollern. Begründung: Vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 359 bis 361 wird - verbotenerweise - halb auf dem Bürgersteig und halb auf dem Fahrradstreifen geparkt. Die Problematik wurde seitens des Ortsbeirates bereits in der Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6949, vorgebracht. Die Antwort des Magistrats in seiner Stellungnahme vom 08.03.2021, ST 571, ist nicht zielführend. Daher bittet der Ortsbeirat um das Abpollern des entsprechenden Stückes des Bürgersteiges. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6949 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2021, ST 571 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1558 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Auskunftsersuchen zu den in der Vorlage NR 895 für den Ortsbezirk 5 beschriebenen und beschlossenen Maßnahmen, um den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer zu machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7341 entstanden aus Vorlage: OF 1907/5 vom 03.02.2021 Betreff: Auskunftsersuchen zu den in der Vorlage NR 895 für den Ortsbezirk 5 beschriebenen und beschlossenen Maßnahmen, um den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer zu machen Vorgang: NR 895/19 CDU/SPD/GRÜNE Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wann nach dem derzeitigen Planungsstand damit zu rechnen ist, dass die in der Vorlage NR 895 für den Ortsbezirk 5 beschlossenen Maßnahmen, um den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer zu machen, realisiert sein werden . Begründung: Mit der Vorlage NR 895 wurden 2019 durch die Stadtverordnetenversammlung u. a. auch für den Ortsbezirk 5 zahlreiche sinnvolle Maßnahmen beschlossen, die den Fuß- und Fahrradverkehr in den Bereichen Schwarzwaldstraße/Rennbahnstraße, Schweizer Straße, Mörfelder Landstraße und Offenbacher Landstraße, Gutzkowstraße, Oberräder Fußweg und Brückenstraße sicherer machen sollen. Für die Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 5 ist es äußerst wünschenswert, dass die vorgesehenen Maßnahmen sich nicht verzögern. Damit möglichst frühzeitig Verzögerungen entgegengewirkt werden kann, ist es sinnvoll, nachdem nun mehr als 18 Monate seit Beschlussfassung verstrichen sind, zu überprüfen, ob der ursprünglich ins Auge gefasste Zeitplan voraussichtlich eingehalten werden kann oder ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, damit die vorgesehenen Maßnahmen ohne Verzögerung realisiert werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2021, ST 1235 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Betreuungsplätze U 3 und Ü 3 „Kita am Henniger Turm“
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 1869/5 Betreff: Betreuungsplätze U 3 und Ü 3 "Kita am Henniger Turm" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten 1. Warum wurden durch das Bildungsdezernat die derzeit vorhandenen Betreuungsplätze in der "Kita am Henniger Turm" nur für Kinder der KITA Darmstädter Landstraße vergeben, ohne dass für andere Familien eine Bewerbungsmöglichkeit im Kindernet bestand? 2. Warum wurde der Trägerverein, der den Zuschlag für die KITA am Henninger Turm erhielt, nicht bei der Beschaffung einer Ersatzliegenschaft für den Standort Darmstädter Landstraße im Schulbezirk Martin-Buber-Schule durch das Bildungsdezernat unterstützt? 3. Warum wurde der Trägerverein nicht verpflichtet für die "Kita am Henniger Turm" ausreichend Personal zu gewinnen und zusätzliche Gruppen einzurichten, damit sich die Anzahl der Betreuungsplätze in Sachsenhausen Süd erhöht, wie es nach dem Vergabeverfahren vorgeschrieben und auch dringend erforderlich wäre? 4. Was gedenkt der Magistrat zu tun, um für die Eltern im Wohngebiet "Henninger Areal" zeitnah Abhilfe zu schaffen und damit auch die durch den Bauträger errichtete KITA ihrer eigentlichen Zweckbestimmung zuzuführen? Begründung: Seit dem 01.08.2013 gibt es in Deutschland einen flächendeckenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Dieser ist in § 24 SGB VIII gesetzlich festgehalten. Der Anspruch gilt auch für Kinder unter drei Jahren. Dem Bauträger des Henninger Areals wurde von der Stadt Frankfurt auferlegt eine Kindertagesstätte mit 141 Plätzen zu errichten. Die Übergabe dieser beeindruckend großen Einrichtung an die Stadt Frankfurt erfolgte am 1.10.2020. Ziel ist die Schaffung dringend notwendiger zusätzlicher Betreuungsplätze. Die Stadt Frankfurt strebt für die Kinder unter drei Jahren ein Versorgungsziel von 53% an. Für die Betreuung von Kindern zwischen drei bis sechs Jahren hat die Stadt Frankfurt am Main ein Versorgungsziel von 100% formuliert. Der Stadtteil Sachsenhausen (Planungsbezirk 13) gehört zu den Stadtteilen,in denen weiterhin das Angebot der Kinderbetreuung ausgebaut werden muss, um bedarfsgerecht zu sein. Derzeit beträgt der Versorgungsgrad für U3 für Sachsenhausen nur 40%, im Schulbezirk 11 Mühlbergschule, dies ist der Bereich der neuen Kita am Henniger Turm, nur 14%. Für die drei- bis sechsjährigen Kinder beträgt der aktuelle Versorgungsgrad in Sachsenhausen nur 88%, im Schulbezirk 11 Mühlbergschule nur 46%. Das Vergabeverfahren hat der KITA-Träger "Sozialpädagogischer Verein" gewonnen. Eine Bedingung für die Vergabe war, wie bei allen Kindertagesstätten in Frankfurt, dass an anderer Stelle keine Kitaplätze wegfallen dürfen. Der Träger muss also für zusätzliches Personal und Ausstattung sorgen. Der "Sozialpädagogischer Verein" ist jedoch mit 60 Kindern und dem Personal wegen Baumaßnahmen lediglich von der "Kita Darmstädter Landstraße" in die Kita "Henninger Areal" umgezogen. Bei allem Verständnis für die Probleme durch die Baumaßnahmen am Standort Darmstädter Landstraße und bei der Personalbeschaffung ist das Verfahren fragwürdig und die derzeitige Situation für die Eltern im großen Wohngebiet am Henninger Turm inakzeptabel. Es wurde kein einziger neuer Kitaplatz für die Eltern des "Henninger Areal" geschaffen. Familien müssen teilweise weite Wege in Kauf nehmen, um ihre Kinder in Betreuungseinrichtungen außerhalb des Stadtteils betreut zu wissen und es fehlt eine verlässliche Perspektive für den Planungsbezirk Sachsenhausen und im Speziellen den Schulbezirk 11 "Mühlbergschule". Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1926 2021 Die Vorlage OF 1869/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenTaxistand auf dem Buchrainplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6949 entstanden aus Vorlage: OF 1836/5 vom 08.11.2020 Betreff: Taxistand auf dem Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Taxis , die am Taxistand auf dem Buchrainplatz warten, 1. nicht auf dem Buchrainplatz und 2. nicht vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 359 bis 361 halb auf dem Gehweg und halb auf dem Radweg stehen, sondern die zwei dafür vorgesehenen Parkbuchten nutzen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beschweren sich darüber, dass die am Buchrainplatz wartenden Taxis neben den zwei dafür vorgesehenen Parkbuchten, auch den Buchrainplatz selbst und den Bürgersteig bzw. den Fahrradstreifen vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 359 bis 361 nutzen. Auf das Fehlverhalten angesprochen, seien die Taxifahrer verbal ausfällig geworden und hätten die Bürgerinnen und Bürger mit Schimpfwörtern betitelt. Das Verhalten ist nicht hinzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2021, ST 571 Antrag vom 17.04.2021, OF 4/5 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 108 Aktenzeichen: 32 4
Schutz vor verkehrsgefährdendem Falschparken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6953 entstanden aus Vorlage: OF 1846/5 vom 09.11.2020 Betreff: Schutz vor verkehrsgefährdendem Falschparken Der Magistrat wird gebeten, die Gefahrensituation im Bereich der folgenden Kreuzungen und Zebrastreifen dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den Fünf-Meter-Bereichen der Einmündungen, möglichst durch Fahrradbügel, anderenfalls durch Poller, baulich verhindert wird: 1. Wallstraße 14 und 18, Kreuzung Fritschengäßchen; 2. Bindingstraße 2, Kreuzung Darmstädter Landstraße 98 - beidseitig auf der Sperrfläche, Fahrradbügel anstelle der Stellvertreter; 3. Bindingstraße 13, Kreuzung Gretenweg 19; 4. Bruchstraße 4, Kreuzung Brückenstraße; 5. Danneckerstraße 29, Kreuzung Stegstraße; 6. Danneckerstraße 22, Kreuzung Stegstraße 45; 7. Darmstädter Landstraße 17-19, Kreuzung Heisterstraße 2; 8. Gartenstraße 122, Kreuzung Schaubstraße 1; 9. Gartenstraße 78, Kreuzung Holbeinstraße 13; 10. Gartenstraße 96, Kreuzung Rembrandtstraße 18; 11. Groß e Rittergasse 20, vor dem Zebrastreifen; 12. Gutzkowstraße 21, vor dem Zebrastreifen; 13. Holbeinstraße 41, Kreuzung Schwanthalerstraße; 14. Holbeinstraße 48, Kreuzung Schwanthalerstraße; 15. Letzter Hasenpfad 64, Sperrfläche vor dem Zebrastreifen. Begründung: In Sachsenhausen werden Kfz und Lieferwagen oft sehr wild auf Kreuzungen und im Bereich von Zebrastreifen geparkt. Das gefährdet die Fußgänger und Fahrradfahrer in diesen Bereichen erheblich, da sie von Autofahrern nicht oder zu spät gesehen werden. Der Ortsbeirat sieht es in Anbetracht der hohen Zahl getöteter und verletzter Fußgänger und Fahrradfahrer im Ortsbezirk 5 als notwendig an, die Übersichtlichkeit der Kreuzungen und Zebrastreifen zu verbessern. Fahrradbügel und Poller können diesem Zweck dienen. Wo möglich, sollen Fahrradbügel installiert werden, da sie zusätzlich das Abstellen von Fahrrädern auf den ohnehin schmalen Gehwegen unnötig machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 743 Aktenzeichen: 32 1
Tempo-30-Regelung in der Wehrstraße im Stadtteil Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6948 entstanden aus Vorlage: OF 1835/5 vom 11.11.2020 Betreff: Tempo-30-Regelung in der Wehrstraße im Stadtteil Oberrad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, 1. f ür den Straßenzug Wehrstraße eine Tempo-30-Regelung einzuführen; 2. an geeigneter Stelle im Bereich der westlichen Offenbacher Landstraße zusätzlich zur Beschilderung nach StVO ein "Dialogdisplay" anzubringen, um den fließenden Verkehr auf die zurzeit gefahrene Geschwindigkeit aufmerksam zu machen. Begründung: Zu 1: Der Stadtteil Oberrad besitzt seit rund 100 Jahren eine funktionierende und großzügig ausgebaute Umgehungsstraße (Deutschherrnufer - heute Gerbermühlstraße). Zurzeit befindet sich dieser Umgehungsbereich allerdings seit mehreren Jahren im Straßenumbau, wird aber im Jahre 2021 fertiggestellt. Die Haupterschließungsstraße Offenbacher Landstraße ist besonders im östlichen Bereich sehr schmal und muss neben der Straßenbahn und dem motorisierten Autoverkehr besonders auch Radfahrer bedienen. Auch nach einer Umgestaltung des Straßenraums wird die Gefährdungssituation besonders für Radfahrer sich nicht verbessern, da ein günstiger Straßenquerschnitt nicht vorhanden ist. Die Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit auf einer Stadtteilerschließungsstraße ist dabei vertretbar und wird beispielsweise in den Stadtteilen Fechenheim und Seckbach seit Jahren erfolgreich praktiziert. Zu 2: Dialogdisplays erfreuen sich einer großen Beliebtheit. Nach Erfahrungen werden sie als Unterstützung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung begrüßt. Durch die Übermittlung der aktuell gefahrenen Geschwindigkeit und einem Dankeschön bzw. einem Warnhinweis werden alle gutwilligen Verkehrsteilnehmer in freundlicher Form auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsregelung hingewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 797 Antrag vom 26.05.2021, OF 43/5 Anregung vom 11.06.2021, OA 28 Aktenzeichen: 32 1
Anfrage bezüglich jahrelang leer stehendem Wohnhaus
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2020, OF 1849/5 Betreff: Anfrage bezüglich jahrelang leer stehendem Wohnhaus Der Magistrat möge prüfen und berichten: Wie es um das nun schon jahrelang leerstehende Haus Steinhausenstrasse 23, Ecke Wendelsweg, bestellt ist, ob sich das Gebäude in Privatbesitz befindet und ob es eventuell Denkmalschutz steht möglicherweise einem Abriss rechtzeitig entgegengewirkt werden muss. Begründung: Anwohner*innen berichten, dass das Haus jahrelang lehrsteht und somit trotz Wohnungsmangel in Frankfurt nicht für Wohnzwecke zur Verfügung gestellt wird. Möglicherweise wird mit dem Haus spekuliert. Es ist von allgemeinem Interesse, zu erfahren, ob und eventuell wie dem aktuellen Zustand abgeholfen werden kann. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1866 2020 Die Vorlage OF 1849/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenStraßenmarkierungen rund um den Buchrainplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6845 entstanden aus Vorlage: OF 1797/5 vom 14.10.2020 Betreff: Straßenmarkierungen rund um den Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, die Markierungen auf dem kleinen Parkplatz östlich des Buchrainplatzes vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 353 und 355 neu zu markieren und dabei die Durchgänge für den Fußgängerverkehr und die Ein- und Ausfahrt von jeglichem ruhenden Verkehr frei zu halten. Begründung: Die öffentlichen Parkplätze im oben genannten Bereich waren einmal markiert, sind aber heute nicht mehr erkennbar. Dies führt leider dazu, dass das Abstellen von Fahrzeugen besonders im Einfahrtsbereich weiteren Ziel- und Quellverkehr stark behindert. Lieferfahrzeuge, Krankenwagen und Feuerwehr haben oft keine Möglichkeiten, die angrenzenden Liegenschaften zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 464 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 7
Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Nördliche Buchrainstraße I
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6843 entstanden aus Vorlage: OF 1795/5 vom 12.10.2020 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Nördliche Buchrainstraße I Der Magistrat wird gebeten, in der nördlichen Buchrainstraße Messungen mittels Via Count-Geräten durchzuführen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der nördlichen Buchrainstraße zwischen Offenbacher Landstraße und Wiener Straße/Goldbergweg beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 160 Aktenzeichen: 32 4
Verhinderung weiterer tödlicher Unfälle in Sachsenhausen - Kontrolle von Autorasern in Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6856 entstanden aus Vorlage: OF 1817/5 vom 14.10.2020 Betreff: Verhinderung weiterer tödlicher Unfälle in Sachsenhausen - Kontrolle von Autorasern in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Landespolizei ins Benehmen zu setzen, um die Autoraser in Sachsenhausen-Süd, insbesondere an Wochenenden abends ab 18:00 Uhr, vermehrt zu kontrollieren. Erneute tödliche Unfälle in Sachsenhausen durch verantwortungslose Autofahrer sollen verhindert werden. Kritische Bereiche sind: 1. Schweizer Straße; 2. südliches Mainufer; 3. Textorstraße; 4. Elisabethenstraße/Darmstädter Landstraße; 5. Walter-Kolb-Straße/Gartenstraße. Begründung: Anwohner beklagen, dass seit einigen Wochen unter der Woche und insbesondere an den Wochenenden abends ab 18:00 Uhr oder 19:00 Uhr und dann bis spät in den Abend immer wieder Autoraser andere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährden. Teilweise fahren die Autos mit Geschwindigkeiten von über 100 km/h und es wurden auch rote Ampeln überfahren. Die Anwohner befürchten, dass bald ein weiterer schwerer Unfall passiert. Der Ortsbezirk 5 war im Jahr 2019 derjenige in Frankfurt mit der höchsten Zahl an Verkehrstoten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 472 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 4
Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Brückenstraße in die Tempo-30-Zonen integrieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6854 entstanden aus Vorlage: OF 1815/5 vom 14.10.2020 Betreff: Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Brückenstraße in die Tempo-30-Zonen integrieren Vorgang: OM 1643/17 OBR 5; ST 1130/18 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner o. a. S tellungnahme angekündigten Maßnahmen zeitnah umzusetzen, nämlich: 1. die Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Schweizer Straße sowie zwischen Schweizer Straße und Brückenstraße in die jeweiligen Tempo-30-Zonen zu integrieren; 2. die noch vorhandenen Lichtsignalanlagen abzubauen und die angekündigten Ersatzmaßnahmen umzusetzen und außerdem 3. die Diesterwegstraße im Abschnitt zwischen Diesterwegplatz und Textorstraße für den Radverkehr in beiden Richtungen freizugeben. Begründung: In der Textorstraße besteht schon jetzt im angegebenen Bereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Sie ist aber als Vorfahrtstraße ausgeschildert und zum Teil sehr breit, was zu Geschwindigkeitsübertretungen verführt. Durch die Einbeziehung in die schon bestehenden Tempo-30-Zonen entfällt die Vorfahrtsregelung und die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit kann besser durchgesetzt werden. Dies würde die Straße für den Radverkehr attraktiver machen. Zudem könnte die Wiederholung des Verkehrszeichens "Tempo 30" vor jeder Kreuzung entfallen und der Schilderwald gelichtet werden. Die Ampeln können entfallen, wenn zum Beispiel durch Aufpflasterungen die Sicherheit des Fußverkehrs anderweitig verbessert wird. Die Diesterwegstraße kann für den Radverkehr in Fahrtrichtung Textorstraße freigegeben werden, weil kein gesondertes Lichtsignal erforderlich wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1643 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1130 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 468 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Einfahrt in die Haltestelle „Buchrainplatz“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6846 entstanden aus Vorlage: OF 1799/5 vom 14.10.2020 Betreff: Einfahrt in die Haltestelle "Buchrainplatz" Der Magistrat wird gebeten, die Einfahrt von der östlichen Offenbacher Landstraße in die Haltestelle "Buchrainplatz" so abzusichern, dass kein motorisierter Verkehrsteilnehmer in die Haltestelle "Buchrainplatz" einfahren kann. Dabei bietet es sich an, eine farbliche Kennzeichnung des dort beginnenden Radstreifens und eine deutliche Begrenzungslinie für den motorisierten Verkehr auf den Straßenbelag aufzubringen. Begründung: Für Kraftfahrer ohne Ortskenntnis kann es sehr schnell vorkommen, dass die Fahrzeuge hinter einer Straßenbahn in die Haltestelle einfahren, obwohl dies durch ein vorhandenes Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung verboten ist. Es scheint möglich, dass durch den heute vorhandenen Schilderwald diese eindeutige Anordnung übersehen wird. Eine farbliche Markierung auf dem Straßenbelag scheint geeignet zu sein, diese Verkehrsregelung zu unterstützen. Kraftfahrzeuge im Haltestellenbereich sind nicht nur eine starke Gefährdung für die dort wartenden Fußgänger, sondern finden auch keine gesicherten Verkehrszeichen bei der Ausfahrt aus dem Platzbereich vor und stellen damit eine starke Gefährdung dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 465 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1329 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0
Verkehrsberuhigung Grethenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2020, OF 1808/5 Betreff: Verkehrsberuhigung Grethenweg Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Möglichkeiten er sieht, um den erhöhten Schleichverkehr und das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit im Grethenweg zu unterbinden. Begründung: Der Grethenweg wird immer häufiger von Fahrzeugen als Durchgangs bzw. Umgehungsstraße genutzt, um zur Darmstädter Landstraße zu gelangen. Darüber hinaus wird die Geschwindigkeitsbegrenzung regelmäßig nicht eingehalten. Im Grethenweg wohnt eine große Anzahl an Familien mit Kindern. Desweiteren sind im Grethenweg Kindergärten und Spielplätze vorhanden. Durch die große Anzahl der Fahrzeuge und das zu schnelle Fahren besteht ein gesteigertes Unfallrisiko. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 55 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1829 2020 Die Vorlage OF 1808/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenParkähnliche Gestaltung des Walter-von-Cronberg-Platzes
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2020, OF 1822/5 Betreff: Parkähnliche Gestaltung des Walter-von-Cronberg-Platzes Der Magistrat wird gebeten den Platz mit Bäumen, Stauden, Blumen, Bodendeckern, Sitzbänken und einer öffentlichen Toilette zu gestalten. Dazu soll die Bodenfläche geöffnet werden. Das Bodenmaterial soll nur für Gehwege benutzt werden. Begründung: Der Platz ist Treffpunkt für das gesamte Deutschherrnviertel. Dort gibt es keine Bäume, Sträucher oder Blumen. Der dunkle Boden heizt sich im Sommer enorm auf. Es besteht kein Anreiz zum Verweilen. Dazu kommt der Lärm der schnell vorbeifahrenden Autos vom angrenzenden Wasserweg. Das kann das Wasserspiel alleine nicht verbessern. Eine parkähnliche Begrünung des Platzes hebt die städtebauliche Qualität, besonders in den warmen Sommermonaten, in denen die Bürger aus ihren warmen Wohnungen flüchten. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 69 Beschluss: Die Vorlage OF 1822/5 wurde zurückgezogen.
Partei: fraktionslos
Weiter lesenEntfernung von Unrat in Sachsenhausen hier: Grundstück zwischen Altebergsweg und Wendelsweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6574 entstanden aus Vorlage: OF 1740/5 vom 27.08.2020 Betreff: Entfernung von Unrat in Sachsenhausen hier: Grundstück zwischen Altebergsweg und Wendelsweg Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der auf dem Grundstück zwischen Altebergsweg und Wendelsweg - westlich der Einmündung des Schnappb ornwegs - befindliche Unrat zeitnah beseitigt wird. Begründung: Im oben genannten Bereich befindet sich ein Grundstück, das mit Unrat zugepflastert ist. Ein Vor-Ort-Termin des Regierungspräsidiums Darmstadt brachte zwar die Erkenntnis zutage, dass das Grundstück insgesamt einen verlassenen und verwahrlosten Eindruck macht, bei den Hinterlassenschaften, wie z. B. ein Kfz, ist dies als Untertreibung zu verstehen. Der Ortsbeirat wünscht sich ein deutlich stringenteres Vorgehen gegen die Vermüllung der Umwelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 67 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 0
Schutz für Fußgänger in der Spatzengasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6569 entstanden aus Vorlage: OF 1693/5 vom 07.07.2020 Betreff: Schutz für Fußgänger in der Spatzengasse Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der - ohnehin sehr schmale - Fußgängerweg in der Spatzengasse (ab Offenbacher Landstraße aufwärts) für zu Fuß Gehende komplett durch Abpollern vor parkenden Fahrzeugen geschützt wird. Geeignete Parkplätze sind zu markieren. Begründung: Bürger beklagen sich, dass der sehr schmale Fußgängerweg von Fahrzeugen vollständig, das heißt in Breite und Länge, zum Parken benutzt wird, sodass weder Behinderte, Mütter mit Kinderwagen noch kleine Kinder den Fußweg benutzen können, sondern auf die Straße ausweichen müssen. Die Spatzengasse wird in diesem Bereich gut frequentiert, da sie zum Kinderspielplatz führt. Es ist kein Parkkompromiss für Autofahrer möglich, indem etwa die Fahrzeugbreite zur einen Hälfte auf dem Fußweg und zur anderen Hälfte auf die Fahrbahn gelegt würde. Der Fußweg wäre zu schmal und die Fahrbahn zu eng für städtische Fahrzeuge, insbesondere für Müll-, Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge. Bedauerlich ist die Tatsache, dass abends erteilte Strafzettel offenbar nichts nutzen, da die gleichen Fahrzeuge bereits am nächsten Tag wieder an den gleichen Stellen parken, deshalb sind die zu Fuß gehenden Menschen dringend zu schützen. Die Unterstützung des Magistrates ist erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 278 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Aufstellen eines Verkehrsschildes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6583 entstanden aus Vorlage: OF 1755/5 vom 03.09.2020 Betreff: Aufstellen eines Verkehrsschildes Der Magistrat wird gebeten, in der Buchrainstraße vor dem Zebrastreifen in Höhe des REWE-Marktes das Verkehrsschild 350 aufzustellen, mit dem auf den Zebrastreifen hingewiesen wird. Als Hinweis auf den Zebrastreifen dient das stehende Verkehrsschild 350. Quelle: Wikipedia Begründung: Leute, vor allem ältere Leute, haben sich darüber beschwert, dass Autos die Buchrainstraße auch mit höherer Geschwindigkeit herunterfahren, ohne an dem Zebrastreifen am unteren Ende der Buchrainstraße und an der Einmündung in die Offenbacher Landstraße zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2124 Aktenzeichen: 32 1
Schließung der Baumlücke Große Rittergasse 98 - 112 in Alt-Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2020, OF 1749/5 Betreff: Schließung der Baumlücke Große Rittergasse 98 - 112 in Alt-Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten die Baumlücke in oben beschriebener Örtlichkeit zu schließen, damit der Eindruck einer durchgehenden Baumreihe wiederentsteht. Begründung: Im Verlauf der Großen Rittergasse von West nach Ost stehen Bäume in einer Linie bis in Richtung Dreieichstraße. Nur vor oben benannten Hausnummern ist eine Lücke, die Linie wird unterbrochen. Um den Gesamteindruck einer durchgehenden Baumreihe wiederentstehen zu lassen soll die Baumlücke geschlossen werden. Diese Maßnahme trägt zur Verschönerung von Alt-Sachsenhausen bei. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 1749/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1749/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1749/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1749/5 wurde zurückgezogen.
Partei: fraktionslos
Weiter lesenWiederherstellung der Brunnenanlage gegenüber der Ecke Darmstädter Landstraße/Bischofsweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2020, OF 1747/5 Betreff: Wiederherstellung der Brunnenanlage gegenüber der Ecke Darmstädter Landstraße/Bischofsweg Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, die Brunnenanlage gegenüber der Ecke Darmstädter Landstraße/Bischofsweg insgesamt mit den Sitzbänken wieder funktionsfähig und ansehnlich herzustellen. Diese Maßnahme wird aus dem Ortsbeiratsbudget in Höhe von EUR 5.000,00 finanziert. Begründung: Die obige Brunnenanlage ist in baulicher Hinsicht sehr attraktiv. Leider ist sie völlig verwahrlost und bedarf einer Wiederinstandsetzung. Links und rechts neben der Brunnenanlage befinden sich Sitzbänke, die auch wieder hergestellt werden sollten. An dieser Stelle kommen viele Fußgänger von dem Verbindungsweg Sachsenhausen-Neu-Isenburg vorbei. Restauriert kann die Anlage ein Schmuckstück werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1747/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 13 Die Vorlage OF 1747/5 wird zum gemeinsamen Antrag von FDP, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und fraktionslos erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 462 2020 Die Vorlage OF 1747/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenRadwegbenutzungspflicht in der Willemerstraße aufheben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6384 entstanden aus Vorlage: OF 1701/5 vom 26.07.2020 Betreff: Radwegbenutzungspflicht in der Willemerstraße aufheben Der Magistrat wird gebeten, den benutzungspflichtigen Radweg auf der Willemerstraße im folgenden Abschnitt aufzuheben und dort das Radfahren gegen die Einbahnstraße zuzulassen: Willemerstraße zwischen Siemensstraße und Dreieichstraße. Hier befinden sich zwei Linksabbiegerspuren, von denen aufgrund des Verkehrsaufkommens nur eine benötigt wird. Die Zweite kann als Radfahrstreifen aufgewiesen werden. Begründung: Der Gehweg ist in diesen Bereichen zu schmal, um Rad- und Fußverkehr aufzunehmen. Im Bereich der Willemerschule gefährdet der Radweg auf dem zu schmalen Fußweg zudem die Schulkinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2131 Aktenzeichen: 32 1
Buslinie 47 baldmöglichst zeitlich verlängern und neue Haltestelle ergänzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6385 entstanden aus Vorlage: OF 1705/5 vom 08.06.2020 Betreff: Buslinie 47 baldmöglichst zeitlich verlängern und neue Haltestelle ergänzen Der Magistrat wird aufgefordert, die im Herbst 2019 beantragte Verlängerung des Dienstes der Buslinie 47 in den Abendstunden nicht weiter zu verzögern und auch im Streckenabschnitt Geleitsstraße - Wendelsweg - Dielmannstraße eine weitere Haltestelle einzurichten. Begründung: Der letzte Bauabschnitt mit Wohnungen auf dem ehemaligen Areal der früheren Henninger Brauerei ist nahezu fertiggestellt; mit dem Einzug der Bewohner ist in diesen Sommerwochen zu rechnen, deshalb ist a) von nennenswertem Anwachsen der ÖPNV-Nutzung und damit der Inanspruchnahme der Buslinie 47 auszugehen; sowohl durch dieses größere Wohngebiet als auch allgemein beiderseits des Wendelswegs ist der Bedarf der Busverbindung auch in den Abendstunden größer geworden. Die derzeitige Beschränkung (ca. 20:30 Uhr) ist längst nicht mehr zeitgemäß und mutet den Anwohnern lange Fußwegverbindungen oder teures Taxifahren zu. Eine Verlängerung bis Mitternacht ist nötig; b) eine zusätzliche neue Haltestelle "Villa Henninger" unmittelbar vor oder nahe dem Gebäude der ehemaligen Henninger-Verwaltung wünschenswert, zumal gerade da ein Verbindungsfußweg entstand, der den Wendelsweg nach Westen durch das gesamte neue Wohngebiet über einen neuen zentralen Platz zum Hainer Weg führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2026 Aktenzeichen: 92 11
Pflege der öffentlichen Toiletten am Lokalbahnhof/Dreieichstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6382 entstanden aus Vorlage: OF 1697/5 vom 29.07.2020 Betreff: Pflege der öffentlichen Toiletten am Lokalbahnhof/Dreieichstraße Der Magistrat wird gebeten, die regelmäßige Reinigung der öffentlichen Toiletten am Lokalbahnhof/Dreieichstraße zu veranlassen und Maßnahmen gegen Vandalismus zu ergreifen. Begründung: Die genannte Toilettenanlage befindet sich in einem verdreckten Zustand und ist immer wieder - wohl Vandalismus bedingt - geschlossen. Dies ist nicht zu tolerieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.11.2020, ST 1979 Aktenzeichen: 91 22
Umsetzen von zwei Glascontainern Ecke Kranichsteiner Straße 33/Bindingstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2020, OF 1709/5 Betreff: Umsetzen von zwei Glascontainern Ecke Kranichsteiner Straße 33/Bindingstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die obigen beiden Glascontainer umgesetzt werden können. Neue Standorte könnten sein: Kranichsteiner Straße / Ecke Wendelsplatz Wendelsplatz / Ecke Darmstädter Landstraße. (Die dort vorhandenen Glascontainer ergänzen) Gleichzeitig wird angeregt, dass anstelle der Glascontainer Fahrradbügel aufgestellt werden könnten. Begründung: Das Entsorgen von Glas wird bereits tagsüber als sehr laut und störend empfunden. Noch ärgerlicher aber ist es, dass zu jeder Tageszeit - auch spät abends, über die erlaubte Zeit hinaus, Glas lautstark entsorgt wird. Für Bürger, die - aus welchem Grund auch immer - tagsüber zuhause sind, ist das dann zuviel. Es macht ihnen gesundheitlich zu schaffen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 1709/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1709/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1709/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1709/5 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenGärtnerische Überarbeitung des „Islamischen Bestattungsfeldes“ auf dem Waldfriedhof Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6201 entstanden aus Vorlage: OF 1680/5 vom 01.06.2020 Betreff: Gärtnerische Überarbeitung des "Islamischen Bestattungsfeldes" auf dem Waldfriedhof Oberrad Der Magistrat wird gebeten, das "Islamische Bestattungsfeld" auf dem Waldfriedhof Oberrad gärtnerisch überarbeiten zu lassen. Begründung: Im südwestlichen Teil des Waldfriedhofes Oberrad befindet sich das "Islamische Bestattungsfeld". Mit dem auf der Internetpräsenz Wikipedia im Jahre 2015 veröffentlichen Bild des "Islamischen Bestattungsfeldes" hat die Realität bedauerlicherweise nichts mehr zu tun. Das "Islamische Bestattungsfeld" wirkt ungepflegt und bedarf dringend einer gärtnerischen Überarbeitung. 2015: 2020: Quelle: Von Gaki64 - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Quelle: privat https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=39802288 ; 01.06.2020 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1599 Aktenzeichen: 67 4
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