Meine Nachbarschaft: Camberger Straße
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Tempo-30-Zone-Piktogramme für die Frankenallee
Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 400 entstanden aus Vorlage: OF 85/1 vom 08.06.2021 Betreff: Tempo-30-Zone-Piktogramme für die Frankenallee Der Magistrat wird gebeten, auf der gesamten Länge der Frankenallee in regelmäßigen Abständen Geschwindigkeitspiktogramme mit dem Verkehrszeichen 274.1 "Tempo-30-Zone" auf die Fahrbahn aufbringen zu lassen, um die Sicherheit für zu Fuß Gehende und Radfahrende zu gewährleisten. Begründung: Auf der Frankenallee wird regelmäßig zu schnell gefahren. Auf der gesamten Frankenallee besteht jedoch die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30, da sich die Frankenallee und ihre Nebenstraßen in einer Tempo-30-Zone befinden. Diese Tatsache ist jedoch vielen Verkehrsteilnehmenden unbekannt. Das liegt vor allem daran, dass es auf der Frankenallee selbst sowie in deren Nebenstraßen keine Geschwindigkeitsbeschilderung gibt. Die Verkehrszeichen 274.1 befinden sich lediglich an den Zonenrändern, z. B. an der Emser Brücke oder der Mainzer Landstraße. Diese Schilder werden jedoch nicht von allen Autofahrenden wahrgenommen. Tempo-30-Piktogramme sind ein bewährtes Mittel, um Autofahrende an die Geschwindigkeitsbegrenzung zu erinnern und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen. Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1898 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Vorplatz Skyline Plaza/Grand Tower funktional einrichten
Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 404 entstanden aus Vorlage: OF 90/1 vom 02.06.2021 Betreff: Vorplatz Skyline Plaza/Grand Tower funktional einrichten Der Magistrat wird gebeten, 1. zu berichten, wer für die Gestaltung des Vorplatzes zuständig ist; 2. dafür Sorge zu tragen, dass der Vorplatz mit wenigstens zwei Bänken und mehreren Mülleimern ausgestattet wird. Begründung: Viele Menschen laufen täglich über diesen Platz zum Skyline Plaza bzw. Richtung Mainzer Landstraße. In der wärmeren Jahreszeit und noch verstärkt durch die Coronapandemie kaufen viele Menschen z. B. im Skyline Plaza etwas zum Essen, das sie dann aber draußen verzehren möchten. Zurzeit gibt es dort keinerlei Möglichkeit, sich hinzusetzen und seinen Verpackungsmüll zu entsorgen. Auch ältere Menschen können eine Sitzbank für eine kurze Pause gut gebrauchen. Fotos (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1885 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 61 00
Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor Mainzer Landstraße 351
Antrag vom 08.06.2021, OF 79/1 Betreff: Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor Mainzer Landstraße 351 Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Auf dem Grundstück Mainzer Landstraße 351 zur Straßenseite direkt vor den Ladenflächen befinden sich 15 PKW-Stellplätze, die mit Fahrzeugen nur über den Gehweg angefahren werden können. Die Flächen sind mit Pflastersteinen versiegelt. Es existiert lediglich eine Zu- und Abfahrt zur Mainzer Landstraße. Auf Grund weiterer geparkter PKW zwischen den Bäumen am Straßenrand müssen alle Autofahrenden den Gehweg befahren, um zu den Parkplätzen zu gelangen und diese wieder zu verlassen. Zahlreiche Autofahrende nutzen sogar direkt den Gehweg im Kreuzungsbereich der Krifteler Straße als Abkürzung. Vor allem werktags sind mehrmals pro Stunde gefährliche Beinahe-Unfälle zwischen PKW und Fußgehenden zu beobachten. Darauf angesprochen, zeigen Autofahrende keine Einsicht und hupen sogar, wenn Fußgehende nicht schnell genug zur Seite springen. Auf der Dachfläche des Gebäudes Mainzer Landstraße 351 befindet sich zudem ein PKW-Parkdeck mit 50 Stellplätzen, das mit einer Rampe aus der Krifteler Straße befahren werden kann. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wurde für die Stellplätze vor dem Gebäude zur Mainzer Landstraße 351 hin eine Sondernutzungs-erlaubnis zur Versiegelung der Flächen und für PKW-Stellplätze erteilt? 2. Falls nein, warum wird der Status Quo trotz Gefährdung der Fußgehenden hingenommen? 3. Wiederspricht eine mögliche Sondernutzungserlaubnis der Vorgartensatzung und Stellplatzsatzung? 4. Genießt eine mögliche Sondernutzungserlaubnis Bestandsschutz? 5. An welcher Stelle im Grundstück sind notwendige Stellplätze in der Baugenehmigung nachgewiesen? 6. Sind die PKW-Stellplätze auf der Dachfläche als öffentliche Stellplätze oder Stellplätze für die Mieter*innen genehmigt? Fotos: Alexander Mitsch, Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 86 2021 Die Vorlage OF 79/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Radweg Niddastraße
Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 195 entstanden aus Vorlage: OF 36/1 vom 11.05.2021 Betreff: Radweg Niddastraße Der Magistrat wird gebeten, in der Niddastraße im Abschnitt Ludwigstraße bis Hafenstraße einen rot eingefärbten Radweg in beide Richtungen erstellen zu lassen und beide Radwege an die Adam-Riese-Straße in Richtung Galluswarte sowie die Ludwigstraße in Richtung Hauptbahnhof anschließen und entsprechend beschildern zu lassen. Zusätzlich soll der Magistrat Möglichkeiten nutzen, um den Radverkehr im Bereich der Straßenbahngleise im Abschnitt Ludwigstraße bis Düsseldorfer Straße sicherer und bequemer zu gestalten. Begründung: Das Teilstück der Niddastraße ist für den Radverkehr eine viel genutzte Alternativroute zur stark befahrenen Mainzer Landstraße. Der Frankfurter Hauptbahnhof ist insgesamt schlecht an das Radwegenetz angebunden. Durch die vorgeschlagene Maßnahme kann sowohl die Alternativroute gestärkt als auch der Anschluss des Radwegenetzes an den Hauptbahnhof attraktiver und sicherer gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2021, ST 2013 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Nied: Links- und rechtsseitiges Parken auf dem Gehweg in der Kolpingstraße erlauben sowie einen zusätzlichen Parkplatz einrichten
Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 145 entstanden aus Vorlage: OF 48/6 vom 17.05.2021 Betreff: Nied: Links- und rechtsseitiges Parken auf dem Gehweg in der Kolpingstraße erlauben sowie einen zusätzlichen Parkplatz einrichten Vorgang: V 340/17 OBR 6; ST 833/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. in der Kolpingstraße zwischen der Einmündung der Mainzer Landstraße und dem Beginn der Linkskurve sowohl das links- als auch das rechtsseitige Parken auf dem jeweiligen Gehweg erlaubt werden kann (durch Verkehrszeichen 315, siehe Foto 1); 2. ein zusätzlicher Parkplatz in der Kolpingstraße eingerichtet werden kann, und zwar von der Mainzer Landstraße kommend sofort rechts (s iehe Foto 2). Begründung: Zu 1.: Bis vor wenigen Monaten wurde das links- und rechtsseitige Parken in diesem Bereich der Kolpingstraße (Einbahnstraße) von der Stadt Frankfurt "geduldet". Seit einigen Wochen wird hier jedoch von der Polizei kontrolliert und es werden Strafknöllchen verteilt. In diesem Bereich muss beidseitig auf dem Gehweg geparkt werden, weil ansonsten die Durchfahrt zu eng wird. Parken Autos links- und rechtsseitig auf dem Gehweg, ist dieser jeweils immer noch breit genug, dass Fußgänger mit Kinderwagen diesen passieren können. Bisher ist hier das Parken auf dem Gehweg allerdings nicht erlaubt. Durch diese Anregung soll das Parken legalisiert werden und dort die Aufstellung des Verkehrszeichens 315 erfolgen. Ein ähnlicher Antrag wurde bereits vor vier Jahren im Jahr 2017 gestellt (Vorlage V 340). In seiner Stellungnahme ST 833 befürwortete der Magistrat damals das halbseitige Parken auf der linken Seite, nicht jedoch auf der rechten Seite. Leider wurde bis heute das Verkehrszeichen 315 für die linke Seite immer noch nicht angebracht. Für die rechte Seite wurde keine Begründung angegeben, warum hier halbseitiges Parken nicht möglich sein soll und die hier momentan genutzten vier Parkplätze entfallen sollen. Durch diese Anregung soll die Legalisierung des rechtsseitigen Parkens auf dem Gehweg noch einmal geprüft und hierüber berichtet werden sowie ggf. nach weiteren Möglichkeiten gesucht werden, sodass die vier bisher geduldeten Parkplätze auf der rechten Seite erhalten bleiben und legalisiert werden können. Zu 2.: Bis vor wenigen Jahren war an dieser Stelle ein Behindertenparkplatz für eine Familie mit Behinderung vorhanden. Mit Wegzug dieser Familie wurde der Parkplatz ohne ersichtlichen Grund komplett entfernt. Da hier aber Parken ohne Beeinträchtigung von Anwohnern/Autos möglich ist, soll durch die Anregung ein Parkplatz an dieser Stelle wieder eingerichtet werden. Die Parkplatznot und die Verzweiflung der Autofahrer in Nied sind groß. Es sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, Parkplätze dort, wo es möglich ist, zu schaffen und zu legalisieren. Foto 1: Links- und rechtsseitiges Parken auf dem Gehweg durch Verkehrszeichen 315 erlauben (Quelle: Google Maps). Foto 2: An dieser Stelle in der Kolpingstraße soll wieder ein Parkplatz eingerichtet werden, wie es in der Vergangenheit schon einmal der Fall gewesen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.02.2017, V 340 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 833 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 139 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Planungen für Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße zügig durchführen und dem Ortsbeirat vorstellen
Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 entstanden aus Vorlage: OF 44/1 vom 15.05.2021 Betreff: Planungen für Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße zügig durchführen und dem Ortsbeirat vorstellen Vorgang: OM 7321/21 OBR 1; ST 1022/21 An der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße muss endlich eine Ampel (Lichtsignalanlage/LSA) installiert werden, um Fußgängern die Möglichkeit zu geben, an dieser Stelle sicher die Straße zu queren, und Autofahrern, die von der Krifteler Straße nach links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, dies ebenfalls sicher zu ermöglichen. Nach mehreren Jahren und vielen Anträgen des Ortsbeirates hat die Stadt dies nun auch endlich eingesehen. In der Stellungnahme vom 07.05.2021, ST 1022, antwortet der Magistrat allerdings sehr unbefriedigend, dass die Realisierung der Lichtsignalanlage zwar angedacht ist, ein Umsetzungszeitraum könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings nicht terminiert werden, da dieser wesentlich von den verfügbaren Finanzmitteln abhängig sei. In der Antwort auf die Petition "Endlich eine Ampelanlage an der Kreuzung Krifteler Straße/Mainzer Landstraße" auf der Plattform FFM.de (https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/1678) sieht die Situation jedoch (erfreulicherweise?!) etwas anders aus. Dort lautet die Antwort: "Die Signalplanung hierzu wird voraussichtlich im III. Quartal 2021 abgeschlossen. Hierbei wird festgelegt, ob eine einfache Fußgängerschutzanlage oder eine Signalisierung der gesamten Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße erfolgt. Ebenso wird bei den Planungen ein hoher Stellenwert auf die Priorisierung der dort verkehrenden Straßenbahnen gelegt. Ein wichtiges Planungsziel ist, Straßenbahnen ohne Halt an der Lichtsignalanlage abwickeln zu können. Aufbauend auf der Signalplanung erfolgt die Projektierung des signaltechnischen Tiefbaus als Grundlage für eine Kostenschätzung. (Prüfung Maststandorte und Kabeltrassen ggf. mit Suchschürfen). Zurzeit ist noch nicht absehbar, inwieweit das Amt für Straßenbau- und Erschließung für ggf. erforderliche straßenbautechnische Anpassungen einbezogen werden muss. Eine Einzelanmeldung der Kosten kann damit frühestens für das Haushaltsjahr 2023 erfolgen. Bereits heute ist absehbar, dass die bautechnische Umsetzung eine große Herausforderung darstellt. Die tiefbautechnische Querung der Straßenbahngleise wird voraussichtlich eine Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen erfordern und hat daher einen hohen Abstimmungsbedarf mit anderen Stellen und entsprechende zeitliche Vorläufe." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat wie folgt gebeten: 1. Die Planung der LSA muss priorisiert behandelt und schnellstmöglich durchgeführt werden. 2. Ein genauer Ablauf der Planung und Errichtung der LSA soll dem Ortsbeirat 1 zeitnah vorgestellt werden. 3. Es soll geprüft werden, ob der Bau der LSA zeitgleich mit dem Bau der barrierefreien Haltestellen "Schwalbacher Straße"/"Rebstöcker Straße" geschehen kann, damit die Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen so kurz wie möglich gehalten werden kann. Wenn dies zu Verzögerungen führen sollte, muss der Bau der LSA priorisiert werden. Begründung: Die Ampelanlage ist dringend notwendig, und es darf keine weitere Verzögerung geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7321 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1022 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1539 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2620 Antrag vom 01.04.2023, OF 804/1 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3934 Antrag vom 02.02.2025, OF 1515/1 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6541 Aktenzeichen: 32 1
Vorgartensatzung Mainzer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 198 entstanden aus Vorlage: OF 39/1 vom 11.05.2021 Betreff: Vorgartensatzung Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wieweit der Rechtsstreit um die Frankfurter Vorgartensatzung - hier insbesondere zur Mainzer Landstraße - gediehen ist, 2. welche Schritte der Magistrat unternommen hat bzw. unternehmen wird, um die Vorgartensatzung auch abseits des Rechtsstreits umzusetzen, 3. w elche Schritte der Magistrat unternommen hat bzw. unternehmen wird, um das Gerichtsverfahren nunmehr endlich zum Abschluss zu bringen. Begründung: Aus dem Wortprotokoll zur 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.09.1998: "Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Ute Hochgrebe: Ich rufe die Frage Nr. 334 auf. Fragesteller ist Herr Stadtverordneter Zöttlein. Bitte sehr! Stadtverordneter Oswald Zöttlein, CDU: Die Vorgartensatzung scheint in der Mainzer Landstraße westlich des Platzes der Republik nicht durchsetzbar zu sein. Ich frage deshalb den Magistrat: Was gedenkt er zu tun, um eine weitere Ausweitung des Abstellens von Kraftfahrzeugen insbesondere auf öffentlichem Straßenraum - hier meine ich besonders die Bürgersteige -, zu verhindern? Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Ute Hochgrebe: Es antwortet Herr Stadtrat Dr. Wentz. Bitte sehr! Stadtrat Dr. Martin Wentz: Frau Stadtverordnetenvorsteherin, Herr Stadtverordneter Zöttlein, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Magistrat hat wiederholt gegenüber der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat berichtet, daß die Bauaufsichtsbehörde weite Bereiche der Mainzer Landstraße westlich des Güterplatzes im Hinblick auf die ungenehmigte Nutzung von Vorgärten als Pkw-Abstellplätze überprüft, entsprechende Verwaltungsverfahren zur Wiederherstellung der Vorgärten eingeleitet und bei gegebenen Voraussetzungen diesbezügliche Verfügungen erläßt. Ein Teil der betroffenen Grundstückseigentümer hat hiergegen Widerspruch und nach dessen Zurückweisung Klage beim Verwaltungsgericht erhoben. Die gerichtlichen Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Eine behördliche Vollstreckung ist erst bei Vorliegen rechtskräftiger Entscheidungen möglich. Unabhängig davon wurden auch mit einem Teil der Grundstückseigentümer gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche über die Wiederherstellung der Vorgärten vereinbart, vor deren Umsetzung allerdings - auch aus Gründen der Gleichbehandlung - der Abschluß der oben genannten Gerichtsverfahren abzuwarten ist. Soweit die Nutzung öffentlicher Straßenflächen zum Parken von Kraftfahrzeugen in dem genannten Bereich der Mainzer Landstraße angesprochen ist, kann mitgeteilt werden, daß das Ordnungsamt dort - wie auch im übrigen Stadtgebiet - regelmäßige Kontrollen durchführt und eventuelle Verstöße ahndet. Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Ute Hochgrebe: Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Stadtverordneten Zöttlein. Bitte sehr! Stadtverordneter Oswald Zöttlein, CDU: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat, seit zirka 20 Jahren sind diese Verfahren anhängig. Es ist niemandem begreiflich zu machen, daß wir in 20 Jahren kein Urteil erreichen konnten, auf das man zurückgreifen kann. Stadtrat Dr. Martin Wentz: (fortfahrend) Als Bürger dieser Stadt kann ich das alles nachvollziehen und so empfinden, wie Sie das sagen. Als Magistratsmitglied muß ich Ihnen sagen, die Gerichte sind unabhängig. Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Ute Hochgrebe: Eine weitere Zusatzfrage von Herrn Stadtverordneten Baier. Bitte sehr! Stadtverordneter Ulrich Baier, GRÜNE: (Zusatzfrage) Wenn es zutrifft, daß diese Antwort ein Textbaustein ist und der Magistrat aus den von Ihnen dargestellten Gründen darauf keine Einwirkung nehmen kann, frage ich Sie: Gibt es Gespräche von Ihnen und dem Baudezernenten mit dem Kämmerer über die Praxis, daß die Stadt Frankfurt zur Einnahmensteigerung verschiedene Bürgersteige an interessierte Firmen vermietet, um dadurch mehr Geld in die Kasse zu bringen, was natürlich zu weiteren Auswüchsen führt? Stadtrat Dr. Martin Wentz: (fortfahrend) Da bin ich ein wenig überfragt. Aber ich kann mir nicht vorstellen, daß die Stadt Frankfurt Vorgärten zwecks Abstellen von Autos oder anderem vermietet. Es gibt ein Regelverfahren vom Straßenbauamt, wie solche Flächen zeitweilige überlassen werden können. Dieses Verfahren können Sie erfragen. Das ist eine alte Praxis. Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, daß es nicht ganz ein Textbaustein war. Es kommt immer wieder etwas Neues dazu, zum Beispiel, daß wir inzwischen Vereinbarungen haben, immer unter der auflösenden Randbedingung, wie das Gericht entscheidet. Manche gehen freiwillig diesen Weg, warten gemeinsam dieses Gerichtsurteil ab und wollen nicht noch einmal klagen. Wenn das Gericht in unserem Sinne entscheidet, werden die Flächen freigeräumt. Neu ist auch der Absatz über das Ordnungsamt, daß es selbstverständlich Straßenverkehrskontrollen durchführt und prüft, ob dort falsch geparkt wird." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1741 Antrag vom 03.11.2021, OF 216/1 Auskunftsersuchen vom 23.11.2021, V 235 Aktenzeichen: 63 0
Auswirkungen hyperlokaler Logistikzentren auf den lokalen Einzelhandel
Antrag vom 11.05.2021, OF 49/1 Betreff: Auswirkungen hyperlokaler Logistikzentren auf den lokalen Einzelhandel Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR folgende Anfrage an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat möge zum Markteintritt neuer Lieferdienste, sogenannter hyperlokaler Logistikzentren, folgenden Fragen beantworten: 1. Wie werden diese neuen Lieferdienste in dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept zukünftig berücksichtigt und wie werden sie zukünftig gesteuert? Welchen Einfluss hat der Magistrat? 2. Wie werden die verkehrlichen Effekte (Anlieferung, Auslieferung) bei der Ansiedlung neuer hyperlokaler Logistikzentren insbesondere in Wohngebieten gesteuert? Welchen Einfluss hat der Magistrat? 3. Wie kann der Magistrat Einfluss nehmen, dass sich keine wettbewerbsschädlichen Monopole bilden? Begründung: Verschiedene Lieferdienste sind im Alltag fest etabliert und erfüllen sinnvolle Aufgaben. Kaum auszudenken, wenn man sich seine Korrespondenz selbst bei der Post abholen müsste oder man sein Wasser noch aus dem Brunnen schöpfen müsste. Lieferdienste können das Leben angenehmer machen, günstiger sein und ökologisch sinnvoll sein, z.B. indem sie den Verkehr durch eine effiziente Belieferung in Summe reduzieren. Derzeit gründen sich neue Lieferdienste, die versprechen, Einkäufe innerhalb von 10 Minuten zu liefern, und das 12h am Tag (sog. hyperlokale Logistikzentren). Hierzu hat bspw. das Unternehmen Grovy Tech GmbH aus Frankfurt einen Hub im Gallus auf der Mainzer Landstraße eingerichtet. Von diesem Logistikcenter werden Waren in das umliegende Gebiet geliefert mit einem Sortiment, wie es auch Lebensmittelläden anbieten. Wissenschaftler stellen sich die Frage, ob das soziale Gefüge in den Stadtteilen dadurch verändert wird. Ein Effekt könnte sein, dass Lebensmittelläden und kleine Geschäfte unter dieser neuen, bequemen Lieferkonkurrenz leiden. Die neuen Anbieter werden dabei häufig von Venture-Capital-Gebern finanziell stark unterstützt und setzen auf eine schnelle Expansion. Ein ruinöser Wettbewerb könnte in Zukunft sogar dazu führen, dass diese neuen Logistikanbieter ein lokales Monopol erreichen und die Preise der Güter sogar steigen könnten. Die Einrichtung von Logistik-Hubs könnte in Städten den Verkehr sogar noch erhöhen. Einkäufe, die früher zu Fuß erledigt wurden, werden nun motorisiert z.B. per E-Bike geliefert. LKWs müssen die Fracht zu den hyperlokalen Logistikzentren bringen und blockieren dort Gehwege und Fahrspuren. Aufgrund der geringen Lagerkapazität dieser neuen Logistikzentren ist eine hochfrequente Anlieferung notwendig. Die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden der hyperlokalen Lieferdienste entsprechen zudem sicher nicht denen der tarifvertraglich Beschäftigten in großen Supermarktunternehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 31 2021 Die Vorlage OF 49/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF und Die PARTEI (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU
Kostenlose Toiletten am Baseler Platz
Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 43 entstanden aus Vorlage: OF 7/1 vom 15.04.2021 Betreff: Kostenlose Toiletten am Baseler Platz Anwohnende des Baseler Platzes im Bereich der Gutleutstraße beklagen seit Jahren Kot und Urin in ihren Vorgärten, verursacht durch sogenannte Wildpinkler, die mangels Toiletten ihr "Geschäft" in den dortigen Vorgärten verrichten. Auch das Roden von Hecken, die als Sichtschutz dienten, brachte keine Verbesserung der Situation. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, umgehend eine mobile Toilettenanlage auf dem Baseler Platz aufstellen und betreiben zu lassen. Begründung: Im gesamten Stadtgebiet fehlen Toilettenanlagen, vor allem an stark frequentierten Orten und sozialen Brennpunkten. Insbesondere rund um den Baseler Platz halten sich obdachlose Menschen auf, die keine Möglichkeit haben, in würdevoller Weise ihre Notdurft zu verrichten oder sich zu waschen. Ein mobiler Toilettencontainer mit getrennten WC-Bereichen und Waschtischen schafft schnell und vor Ort Abhilfe. Langfristig sollte eine stationäre Toilettenanlage vorgesehen werden. Beispielbild: TOI TOI & DIXI Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1320 Aktenzeichen: 91 22
Kreuzung Kleyerstraße/Rebstöcker Straße für Fußgänger sicherer machen
Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7322 entstanden aus Vorlage: OF 1569/1 vom 07.02.2021 Betreff: Kreuzung Kleyerstraße/Rebstöcker Straße für Fußgänger sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) auf der Kleyerstraße auf Höhe der Rebstöcker Straße für Fußgänger sicherer zu machen. Dazu soll eine (bedarfsgesteuerte) Lichtsignalanlage/Fußgängerampel an besagter Stelle installiert werden. Sollte eine Ampel an dieser Stelle nicht möglich sein, so wird der Magistrat gebeten, den Zebrastreifen sicherer zu machen, indem geeignete Maßnahmen vorgenommen werden. Diese könnten z. B. Warnblinkanlagen, eine viel bessere Ausleuchtung, blauweiße Pfosten, Aufplasterung des Zebrastreifens o. Ä. sein. Begründung: Der Fußgängerüberweg über die Kleyerstraße auf Höhe der Rebstöcker Straße wird von vielen Fußgängern rege genutzt. Darunter sind viele Kinder bzw. Familien (es befinden sich einige Kitas in der Umgebung). Zudem hat der Verkehr auf der Kleyerstraße in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die Straße wird auch als Ausweichroute zur Mainzer Landstraße genutzt. Dadurch wird das Queren für Fußgänger gefährlicher. Eine Gefahrenquelle ist zudem die schlechte Sicht auf Fußgänger für Autofahrer, die aus westlicher Richtung kommen. Wie auf dem Bild zu sehen ist, wird durch die Bushaltestelle und einen Mast die Sicht stark beeinträchtigt. Gerade schnell fahrende Autos sehen damit die Fußgänger sehr spät. Aber auch Fußgänger, die auf der nördlichen Seite der Straße stehen, um sie zu queren, werden schlecht und spät von Autofahrern gesehen. Autofahrer, die aus der Rebstöcker Straße in die Kleyerstraße rechts abbiegen, stehen praktisch sofort auf dem Zebrastreifen und sehen diesen zu spät. Die schlechte Ausleuchtung des Zebrastreifens ist besonders in den Wintermonaten ein zusätzlicher Grund, warum Fußgänger spät oder gar nicht wahrgenommen werden und sich dadurch sehr unsicher fühlen. Aus der Sicht eines Autofahrers von westlicher Richtung kommend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1177 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 680 Aktenzeichen: 66 2
Kreuzung Krifteler Straße/Mainzer Landstraße endlich sichern - Fußgängern eine sichere Überquerung ermöglichen und ungeregeltes Linksabbiegen verhindern!
Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7321 entstanden aus Vorlage: OF 1568/1 vom 07.02.2021 Betreff: Kreuzung Krifteler Straße/Mainzer Landstraße endlich sichern - Fußgängern eine sichere Überquerung ermöglichen und ungeregeltes Linksabbiegen verhindern! Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße eine Lichtsignalanlage (LSA) zu installieren, um Fußgängern die Möglichkeit zu geben, an dieser Stelle sicher die Straße zu queren und Autofahrern, die von der Krifteler Straße nach links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, dies ebenfalls sicher zu ermöglichen. Sollte aufg rund der Nähe zu den LSA an der Kreuzung Schwalbacher Straße und Rebstöcker Straße eine vollausgebaute LSA nicht möglich sein, so muss eine lichtsignalgeschützte Querung (umgangssprachlich Ampel) für Fußgänger dort installiert und das Linksabbiegen verboten werden. Damit einhergehend müssen dann in der Mitte der Mainzer Landstraße (zwischen den Gleisen) Leitschwellen eingelassen werden, um ein Überfahren des Bereichs beim Linksabbiegen zu verhindern. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist seit längerer Zeit Thema bei vielen Bürgern und im Ortsbeirat. Bereits Anfang 2018 wurden durch den Ortsbeirat 1 Leitschwellen gefordert, die das Verkehrsdezernat abgelehnt hat. Ende 2018 gab es außerdem eine Online-Petition auf FFM.de, die dort eine Fußgängerpassage forderte. Der Magistrat antwortete darauf, dass der Bau der LSA in die Vormerkliste mit aufgenommen werde (siehe https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/718). Nun ist 2021. Leider musste sich vergangenen Freitag schon wieder ein schwerer Verkehrsunfall an dieser Kreuzung ereignen, als ein Auto links abbiegen wollte und mit einer Straßenbahn zusammenstieß (https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurter-bauarbeiter-verhindert-schlimmeres-und -stoppt-unfallauto-mit-frau-und-zwei-kindern-90194069.html?fbclid=IwAR19WwD30Sjf O9gQ7LkOL4KLMJVqJeALEadWEuIKLGkD34ujbKimKssl5W4). Leider häufen sich dort Unfälle und entstehen in der Regel dadurch, dass Autofahrer - trotz Verbotes - von der Mainzer Landstraße (meist stadteinwärts fahrend) links in die Krifteler Straße abbiegen. Ebenso gibt es oft gefährliche Situationen, weil Autos aus der Krifteler Straße links in die Mainzer Landstraße abbiegen wollen und dabei wegen der unübersichtlichen Situation weit in die Autofahrbahn hineinfahren oder auf den Straßenbahnschienen halten, bis sich eine Lücke auftut. Fußgänger queren dort ebenfalls sehr häufig die Fahrbahn, um von der Wohnbebauung bspw. zu den Supermärkten REWE, ALDI, Lidl, denn's und weiteren Geschäften zu gelangen. Da die Kreuzung unübersichtlich ist, bleiben die Fußgänger dann oft in der Mitte der Fahrbahn auf den Straßenbahngleisen stehen und warten auf eine Lücke zum Überqueren der Straße. Die Situation lässt sich daher am besten durch eine Ampel lösen, die Fußgängern eine gefahrlose Überquerung ermöglicht und Autofahrern ein sicheres Linksabbiegen erlaubt. Wenn eine vollausgebaute LSA nicht möglich sein sollte, muss zumindest eine Fußgängerampel, die auf Bedarf reagiert, dort installiert und das Linksabbiegen verboten werden. Durch Leitschwellen wie beispielhaft im Anhang aufgeführt, muss dann das Linksabbiegen verhindert und der Kreuzungsbereich übersichtlicher sowie weniger unfallgefährdet gestaltet werden. Beispiel für eine Leitschwelle: Quelle: https://www.strassenausstatter.de/produkt/verkehrslenkung/leitschwellen-l eitelement-leitboy-flexible-leitpoller/leitschwellen-ln-60-mit-ars/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1022 Antrag vom 15.05.2021, OF 44/1 Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 Aktenzeichen: 32 1
Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7126 entstanden aus Vorlage: OF 1464/6 vom 03.01.2021 Betreff: Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an den folgenden Kreuzungen ein grüner Pfeil zum Rechtsabbiegen für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer angebracht werden kann: 1. Waldschulstraße/Oeserstraße von Süden kommend; 2. Nieder Kirchweg/Mainzer Landstraße von Osten kommend; 3. Silostraße/Hunsrückstraße von Osten kommend; 4. Westerbachstraße/Carl-Sonnenschein-Straße von Rödelheim kommend; 5. Alt-Sossenheim/Siegener Straße von Rödelheim kommend; 6. Hortensienring/Hunsrückstraße (zweimal); 7. Brüningstraße/Leunastraße (von Osten und Westen kommend jeweils nach rechts). Begründung: Mit der angepassten Straßenverkehrsordnung gelten ab dem 28. April 2020 neue Regeln. So wird auch ein grüner Pfeil nur für Radfahrerinnen und Radfahrer möglich. Künftig erlaubt dieser das Rechtsabbiegen auch dann, wenn eine Ampel rot leuchtet. Voraussetzungen sind, dass Radfahrerinnen und Radfahrer trotzdem erst anhalten, warten bis die Kreuzung frei ist und niemanden gefährden. Diese sinnvolle Regelung sollte, wenn möglich, auch im Bereich des Ortsbezirks 6 angewendet werden. Es nützt niemandem, wenn Radfahrende unnötig lange an Ampeln warten müssen, obwohl der Weg erkennbar frei ist. Zur Vorsicht, insbesondere gegenüber zu Fuß Gehenden, sind sie ja wie angeführt trotzdem verpflichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1181 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Raser im Ortsbezirk nach dem Unfall vom 21.11.2020 in der Oskar-von-Miller-Straße
Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7023 entstanden aus Vorlage: OF 1528/1 vom 06.12.2020 Betreff: Raser im Ortsbezirk nach dem Unfall vom 21.11.2020 in der Oskar-von-Miller-Straße Vorgang: OM 6339/20 OBR 1; ST 2016/20 Am Samstag, dem 21.11.2020, ereignete sich ein tragischer Unfall in der Oskar-von-Miller-Straße, wenige Meter vom Ortsbezirk 1 entfernt, bei dem zwei Menschen starben und ein Mensch schwer verletzt wurde. Dieser Unfall hätte sich auch anderswo ereignen können, beispielsweise in der Berliner Straße, der Mainzer Landstraße, auf der Europa-Allee, auf dem Mainufer oder auf dem Anlagenring. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, wie folgt zu prüfen und zu berichten: 1. Verbände wie FUSS e. V. und der Verkehrsclub Deutschland fordern nicht erst seit dem 21.11.2020 die Einführung von flächendeckendem Tempo 30 in der Innenstadt. Wie ist die Meinung des Magistrats im Lichte des oben erwähnten tragischen Unfalls hierzu? 2. Der Unfallwagen war ein sogenannter "Sportgeländewagen", und nach seinem serienmäßig veränderten und individualisierten Äußeren zu urteilen, ein typisches Fahrzeug, wie es Autoposer nutzen. Derartige Fahrzeuge, wie auch "Sportwagen" und "schwarze Limousinen", fahren immer wieder mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch den Ortsbezirk. Wird der Magistrat an seiner Strategie zur Verfolgung dieser Gruppe etwas ändern? Wenn ja, was genau? 3. Immer wieder lehnt der Magistrat die im Ortsbeirat beantragten Temporeduzierungen ab. Er antwortet dann beispielsweise, dass eine Reduzierung der Geschwindigkeit nur im Einzelfall erlaubt sei und dass "keine das allgemeine Risiko erheblich übersteigende qualifizierte Gefahrenlage" besteht, so beispielsweise in der Stellungnahme ST 2016 aus dem Jahr 2020. Das klingt nach einem Unfall mit zwei Toten wie blanker Hohn. Wird der Magistrat zukünftig sensibler mit Anträgen des Ortsbeirats umgehen und insbesondere bei schlecht einsehbaren Situationen zu einer anderen Einschätzung kommen? 4. Wird der Magistrat in Bezug auf stationäre und mobile Geschwindigkeitskontrollen eine Neueinschätzung der Priorisierung und eine stärkere Überwachung des Verkehrs anstreben? Begründung: Links: - https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/zwei-tote-bei-unfall-in-frankfu rt-mann-faehrt-in-fussgaengergruppe-17064383.html - https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-suv-tragoedie-unfall-toedlich-raser-mensch en-halten-mahnwache-90110955.html - https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurt-raser-bmw-suv-raserei-polizei-ostend-unfa ll-hohe-geschwindigkeit-tote-zr-90109180.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6339 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2016 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1178 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Straßenbahnkapazität im Gallus erhöhen statt senken
Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7019 entstanden aus Vorlage: OF 1521/1 vom 21.11.2020 Betreff: Straßenbahnkapazität im Gallus erhöhen statt senken Der Magistrat wird gebeten, die Kapazität der Straßenbahnlinien durch das Gallus, insbesondere auf der Mainzer Landstraße westlich der Galluswarte, zu erhöhen statt wie geplant zu senken. Zwar sollen z. B. auf der Linie 11 größere Bahnen eingesetzt werden, jedoch ist die Anzahl der Sitzplätze in diesen unter dem Strich weniger; es gehen durch die geplante Taktung Kapazitäten verloren. Begründet wird dies u. a. durch den Bau der U 5, welche aber zum einen vor 2025 nicht fertiggestellt werden wird und zum anderen kaum Menschen südlich der Mainzer Landstraße anziehen wird. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, eine Entlastungslinie zu planen, welche z. B. in den Hauptverkehrszeiten zumindest den Abschnitt zwischen Mönchhofstraße und Galluswarte bedient, da gerade an den Haltestellen "Schwalbacher Straße" und "Rebstöcker Straße" keine Entlastung durch die Linie 14 gegeben ist. Begründung: Das neue Straßenbahnkonzept birgt viele Nachteile für das Gallus. Eine Erhöhung der Kapazitäten ist bereits heute notwendig. Durch neue Wohngebiete entlang der Mainzer Landstraße wird der Druck auf die bereits jetzt überfüllten Bahnen eher steigen als nachlassen. Auch bei der Vorstellung des Nahverkehrsplan 2025+ am 16. November 2020 war leider kein Problembewusstsein für diesen belasteten Straßenabschnitt vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 721 Aktenzeichen: 92 11
Mit der Straßenbahn ins Gutleutviertel
Anregung vom 12.01.2021, OA 655 entstanden aus Vorlage: OF 1511/1 vom 08.11.2020 Betreff: Mit der Straßenbahn ins Gutleutviertel Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XVIII. Wahlperiode) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, gemäß dem neuen Nahverkehrsplan in "Planungsphase 2" eine Straßenbahn in das Gutleutviertel fahren zu lassen. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt, dass eine Umsetzung endlich in Aussicht gestellt wird und hofft auf baldige Umsetzung. Zudem wird der Magistrat gebeten, hierzu wie folgt zu prüfen und zu berichten: 1. Kann der Betriebshof Gutleut dann auf ein geeignetes Areal in der hinteren Gutleutstraße verlegt werden? 2. In welcher Weise könnte das Areal des heutigen Betriebshofes - trotz der Seveso-Richtlinie - für Wohnungsbau genutzt werden, bzw. ist eine Kombination aus Betriebshof mit Überbauung mit Wohnungen durchführbar? 3. In welcher Weise kann das Kraftwerk umgerüstet werden, damit Wohnungen auf dem Betriebshofareal Seveso-Richtlinien-konform errichtet werden können? 4. Wäre es möglich, an der Endstation eine P+R-Möglichkeit zu bieten (beispielsweise ein P+R-Parkhaus), damit die vielen Pkw nicht mehr durch die gesamte Gutleutstraße fahren müssen, sondern per Straßenbahn in die Innenstadt kommen? Begründung: Wenn eine Straßenbahn in die Gutleutstraße hineingelegt wird, um die extrem ausgelastete Buslinie zu ersetzen, könnte auch der Betriebshof der Straßenbahn modernisiert und verlegt werden. Der citynah und sehr verkehrsgünstig gelegene Bereich des heutigen Betriebshofes könnte und sollte dem Wohnungsbau zugeführt werden. Hier wäre der Bau von Wohnungen für preiswertes, autofreies Wohnen ohne Weiteres möglich. Als Argument gegen den Wohnungsbau in diesem Bereich wird immer wieder das nebenan liegende Kohlekraftwerk angeführt. Die Verbrennung fossiler Energien läuft aus, und dieser Prozess sollte auch vom Frankfurter Magistrat beschleunigt werden. Das Kraftwerk steht nicht nur dem Klimaschutz im Wege, sondern auch dem Wohnungsbau. Der Magistrat muss dringend Wege aufzeigen, wie Wohnungsbau im Bereich des Betriebshofes ermöglicht werden kann, und nicht regelmäßig erläutern, warum das nicht geht. Link: Presseartikel zum neuen Nahverkehrsplan https://www.fnp.de/frankfurt/die-strassenbahn-soll-zur ueck-auf-die-frankfurter-hauptwache-90081396.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 20.01.2021 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 50 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 655 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Aktenzeichen: 61 11
Der Grüneburgweg muss für alle Bürger da sein!
Antrag vom 30.12.2020, OF 1262/2 Betreff: Der Grüneburgweg muss für alle Bürger da sein! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die am 03.11.2020 dem Ortsbeirat vorgestellte Umplanung des Grüneburgwegs in der vorgestellten Form sofort einzustellen; und 2. jegliche weitere Überlegung für den Grüneburgweg zunächst mit den betroffenen Bürgern, Institutionen und Unternehmen des Stadtteils zu besprechen. Begründung: Die vorgestellte Planung ist eine realitätsferne Kopfgeburt, die allein die Wunschvorstellungen der Radentscheid-Aktivisten wiedergibt. Deren Nachteile wären nicht nur vielfältig, sondern für das Leben der Menschen im Grüneburgweg und den angrenzenden Stadtvierteln unerträglich. Allein die größten Nachteile wären: - Im Gegensatz zur Amts-Präsentation ist der Grüneburgweg keine Nebenstraße, sondern die einzige verkehrstüchtige Querspange mit Zweirichtungsverkehr zwischen den Ausfallstraßen Hansaallee / Reuterweg / Mainzer Landstraße und Eschersheimer Landstraße. Der Verkehr müßte bei Realisierung der Planung mehrere Kilometer weite Umwege oder Schleichwege durch die Wohnviertel nehmen - mit ökologisch absurden Folgen: mehr Lärm, mehr Abgase, mehr Lebensgefahr. - Wegfall zahlreicher Parkplätze von Anwohnern, deren Fahrzeuge dann in den umliegenden Quartieren jeden nur erdenklichen Stellplatz belegen werden. Auch die Fahrzeuge des Installationsbetriebes Kletti würden noch stärker als bisher mit dem Parkplatzbedarf der Einwohner konkurrieren. - Nachteile für die Anlieferung zu den zahlreichen Läden und Bürogebäuden; die Anlieferung zum REWE-Markt - und damit zur zentralen Lebensmittelversorgung für einen großen Umkreis - würde unmöglich. - Nach den Zahlen des Straßenverkehrsamtes ist die Zahl der Fahrzeuge, die jeden Tag den Grüneburgweg nutzen (und nicht selten mit mehr als einer Person besetzt sind), weitaus größer als die der Radfahrer; eine solche Straße allein auf die Wünsche der Radfahrer auszurichten, ist daher sowohl sachfremd als auch undemokratisch. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1262/2 wurde zurückgezogen.
Bebauungsplan Nr. 934 - Südlich Gutleutstraße/Hirtenstraße/Wurzelstraße; hier: Aufstellungsbeschluss
Antrag vom 04.12.2020, OF 1541/1 Betreff: Bebauungsplan Nr. 934 - Südlich Gutleutstraße/Hirtenstraße/Wurzelstraße; hier: Aufstellungsbeschluss Dem vorbezeichneten Magistratsvortrag vom 27. November 2020 wird der Maßgabe zugestimmt, dass auf die Umsetzung der Ziele des Baulandbeschlusses verzichtet wird. Begründung: Die Ziele des Baulandbeschlusses führen zu erheblich höheren Kosten für Bauwillige und damit zu höheren Preisen im freifinanzierten Wohnungsbau. Zudem wird durch die überzogenen Anforderungen des Baulandbeschlusses dringend benötigter Wohnungsbau verhindert. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 192 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: 1. Der Vorlage M 192 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1541/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen FDP (= Annahme)
Messeparkhaus Rebstock zeitnah für P+R nutzen
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6972 entstanden aus Vorlage: OF 1235/2 vom 13.11.2020 Betreff: Messeparkhaus Rebstock zeitnah für P+R nutzen Vorgang: OM 5458/19 OBR 2; ST 591/20 Der Magistrat wird gebeten, mit der Messe Frankfurt GmbH über die Nutzung des Parkhauses für P+R zu verhandeln, geeignete (Express-) Buslinien einzurichten und die für eine effiziente Routenführung notwendigen verkehrlichen Maßnahmen umzusetzen. Diese können beispielsweise - bis 2025, oder auch darüber hinaus - über die Schmidtstraße auf die Mainzer Landstraße, über die Europa-Allee oder über die B 44 in Richtung Innenstadt führen. Begründung: In der Stellungnahme ST 591 hat der Magistrat in Aussicht gestellt, dass das Messeparkhaus grundsätzlich für P+R nutzbar wäre. Um die verkehrliche und umweltbezogene Situation zu verbessern, wäre es wünschenswert, im Westen Frankfurts nicht erst im Jahr 2025 nach der Fertigstellung der U-Bahn-Linie U 5 mit P+R anzufangen, sondern möglichst frühzeitig. Der Ortsbeirat teilt die Auffassung des Magistrats, dass P+R bestenfalls direkt am Wohnort der Pendler beginnt, jedoch hält er es nicht für realistisch, dass die umliegenden Städte und Gemeinden in Kürze die benötigten Kapazitäten aufbauen. Daher wäre es eine kostengünstige Idee, das bestehende Parkhaus an der Messe (und gegebenenfalls umliegende Messeparkplätze) zu nutzen. Besser parken Fahrzeuge dort als in der überfüllten Innenstadt. Auch zu Messezeiten besteht immer ein Pendelverkehr vom Parkhaus zur Messe. Direkt an der A 648 gelegen, ist es direkt an die Autobahn angebunden. Mit der Fertigstellung der U-Bahn-Linie U 5 hätte es ab circa 2025 auch einen U-Bahn-Anschluss. Schon jetzt fahren diverse Buslinien (34, 46, 50, 52) über die Straße Am Römerhof am Parkhaus vorbei. Mit dem Bau des Römerhof-Quartiers würde durch die dann dort wohnende Bevölkerung sowieso mehr Kapazität an ÖPNV benötigt, sodass ein Ausbau der Buslinien mit Verbindung in die Innenstadt, oder auch in andere Richtungen (Nied, Bockenheim, Gallus), durchaus Sinn ergeben würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5458 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 591 Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 720 Antrag vom 21.05.2021, OF 35/2 Auskunftsersuchen vom 07.06.2021, V 34 Aktenzeichen: 32 1
Verbesserung der Parksituation im Bahnhofsviertel
Antrag vom 24.11.2020, OF 1520/1 Betreff: Verbesserung der Parksituation im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Parksituation im Bahnhofsviertel durch folgende Maßnahmen zu verbessern: - 24 Stunden/7 Tage striktes Anwohnerparken in der Gutleutstraße (im Abschnitt zwischen Gutleutstrasse Nr. 1 und Baseler Platz) und Windmühlstraße (dort in den Bereichen die aktuell ohnehin kostenfrei sind) - Zusätzliches Anwohnerparken auf den aktuell zeitweise (8-17 Uhr) gebührenpflichtigen Parkplätzen in der Mainluststraße und der Weserstraße Begründung: Das ausufernde Parkplatzproblem des Bahnhofsviertels ist altbekannt und verringert die Lebens- und Aufenthaltsqualität für Bewohner, Gewerbetreibende und Gäste gleichermaßen. Anwohner des Bahnhofsviertels leiden insbesondere darunter, in ihrem Stadtteil nur unter sehr mühseligen Bedingungen noch parken zu können: Schon früh am Morgen sind alle Parkplätze durch Pendler belegt. Diese fahren teilweise Runden um sich einen kostenlosen Parkplatz zu ergattern. Am Wochenende sind es vor allem die Auswärtigen, die zum Shoppen in die Stadt fahren. Es scheint, als wäre die Gutleutstraße/Mainluststraße sowas wie ein Geheimtipp zum kostenlosen Parken am Wochenende mutiert, da bereits am Vormittag alle Parkplätze dicht sind und sich das bis in den späten Abend hinein auch nicht mehr ändert. Anwohner müssen dann teilweise in anderen Stadtteilen (z. B. Sachsenhausen) parken und mit der Bahn reinfahren. Besonders im Sommer, wo alle umliegenden Gastronomien ihre Terrassen aufgebaut haben, ist die Situation besonders angespannt. In Städten wie Köln, München oder Heidelberg gilt im Innenstadtbereich grundsätzlich Anwohnerparken, sodass Auswärtige nicht um ein Parkhaus oder eben die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln herumkommen. In Frankfurt dagegen hat man als Anwohner bestimmter Bereiche das Nachsehen und fühlt sich schlechter gestellt als der Tourist oder Pendler, weil man mit Einkäufen oder Kindern teilweise sehr lange nach einem Parkplatz suchen muss oder eben ausserhalb parkt und dann schier endlose Wege auf sich nimmt. Insbesondere für das Bahnhofsviertel mit seiner hohen Zahl an auswärtigen Besuchern auf engstem Raum muss ein neues System her, um der Anwohnerstruktur, die sich in den vergangenen Jahren erheblich geändert hat, gerecht zu werden. Verbesserungen: - Entlastung der Anwohner - Reduzierung des Durchgangsverkehrs - Reduzierung der Belastung durch Abgase, weil lange Parkplatzsuchen entfallen - Lärmreduzierung - Mehreinnahmen für die Stadt durch Anwohnerparkausweise und die Erhöhung der gebührenpflichtigen Zeit auf 24 Stunden/7Tage All diese Maßnahmen nur ein Teil dessen, was langfristig unternommen werden kann, um den innerstädtischen Autoverkehr zu reduzieren. Für das Bahnhofsviertel wäre es aber ein erster wichtiger Anfang. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.11.2020, OF 1483/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1412/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1483/1 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 1520/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Die PARTEI und U.B. gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
Sichere Querung für zu Fuß Gehende - Lichtsignalanlage in der Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Krifteler Straße
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6921 entstanden aus Vorlage: OF 1500/1 vom 07.11.2020 Betreff: Sichere Querung für zu Fuß Gehende - Lichtsignalanlage in der Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Krifteler Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Mainzer Landstraße zwischen der Sodener Straße und Krifteler Straße auf Höhe der Verbrauchermärkte eine Lichtsignalanlage für zu Fuß Gehende zu errichten. Die Ampel soll regelmäßige ausreichend lange Grünphasen für zu Fuß Gehende sicherstellen und nicht als "Bettelampel" errichtet werden. Die Gehwegbereiche sollen barrierefrei und blindengerecht gestaltet sowie Bordsteine im Bedarfsfall abgesenkt werden. Die dort verlaufenden Straßenbahnlinien 11 und 21 sollen eine Vorrangschaltung erhalten. Begründung: Auf dem circa 600 Meter langen Abschnitt der Mainzer Landstraße zwischen Rebstöcker Straße und Schwalbacher Straße befindet sich keine Lichtsignalanlage, kein Fußgängerüberweg oder eine anderweitige sichere Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende. Immer wieder queren zu Fuß Gehende und Radfahrende die beiden stark befahrenen Fahrbahnen und Straßenbahngleise unter Gefährdung der eigenen Sicherheit und der der anderen Verkehrsteilnehmenden. Zwischen der Sodener Straße und Krifteler Straße auf Höhe der Verbrauchermärkte Aldi, REWE und Lidl queren besonders viele Menschen die Mainzer Landstraße, um die Geschäfte, Büros und Wohnungen zu erreichen oder zur benachbarten Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz" zu gelangen. In den letzten Jahren sind insbesondere in diesem Abschnitt zahlreiche Neubauten mit Wohnungen und zwei weitere Verbrauchermärkte entstanden; die Anzahl der Anwohnenden und Einkaufenden hat sich signifikant erhöht. Insbesondere Mütter mit Kinderwagen und ältere mobilitätseingeschränkte Menschen benötigen eine sichere Querungsmöglichkeit. Quelle: Goolge Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2021, ST 703 Aktenzeichen: 32 1
Erhöhung der Sicherheit für Radfahrende in der Hafenstraße ab Schönstraße bis zur Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6907 entstanden aus Vorlage: OF 1480/1 vom 16.10.2020 Betreff: Erhöhung der Sicherheit für Radfahrende in der Hafenstraße ab Schönstraße bis zur Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße Der Magistrat wird gebeten, den Radweg in der Hafenstraße von der Ausfahrt aus dem Hafentunnel bis zur Gutleutstraße sicherer gestalten zu lassen. Hierzu soll der Radweg ab Höhe der Schönstraße bis zur Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße im Bereich der Pkw-Stellplätze geführt und baulich von der Straße abgetrennt werden. Vor der Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße soll ein rot markierter Fahrradaufstellstreifen auf beiden Fahrspuren, insbesondere für die links abbiegenden Radfahrenden, mit vorgezogener Haltelinie für Pkw markiert werden. Des Weiteren sollen die Fahrradstreifen über die Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße rot markiert werden. Foto 1: Alexander Mitsch Begründung: Der Bestandsradweg zwischen Schönstraße und der Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße befindet sich auf dem Gehweg, ist schlecht sichtbar markiert und durch parkende Fahrräder, anliefernde Pkw, gelagerten Sperrmüll und zu Fuß Gehende nur stark eingeschränkt befahrbar. Insgesamt ist die Rad- und Gehwegbreite zu schmal. Wiederholt kam es zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden. Das Ende des gehwegseitigen Radweges befindet sich unmittelbar vor der Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße. Radfahrende können nicht gefahrlos links in die Gutleutstraße abbiegen. Viele Radfahrende verlassen daher bereits vor der Schönstraße den Radweg oder queren die Fahrbahn im schlecht einsehbaren Kreuzungsbereich, wobei es auch schon öfter gefährliche Situationen gab. Auf der Gegenfahrbahn soll die Schutzstreifenmarkierung vervollständigt werden. Überall in der Stadt werden nach und nach, vor allem an gefährlichen Kreuzungen und unübersichtlichen Straßenführungen, Fahrradstreifen mit roter Einfärbung deutlich markiert. Diese - inzwischen sehr beliebte - Markierung schafft sowohl für die Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer als auch für Autofahrerinnen bzw. Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer eine bessere Erkennbarkeit der Fahrradwege und erhöht damit die Verkehrssicherheit. Eine solche Markierung wäre auch an der genannten Stelle sinnvoll und wird von vielen gewünscht. Visualisierung 1: Google Maps und Alexander Mitsch Visualisierung 2: Google Maps und Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 663 Aktenzeichen: 32 1
Verbesserung der Parksituation im Bahnhofsviertel
Antrag vom 09.11.2020, OF 1483/1 Betreff: Verbesserung der Parksituation im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Parksituation im Bahnhofsviertel durch folgende Maßnahmen zu verbessern: - 24 Stunden/7 Tage striktes Anwohnerparken in der Gutleutstraße und Windmühlstraße (zumindest auf den Bereichen die aktuell ohnehin kostenfrei sind) - Zusätzliches Anwohnerparken auf den aktuell zeitweise (8-17 Uhr) gebührenpflichtigen Parkplätzen, wie in der Mainluststraße oder Weserstraße - Änderung der gebührenpflichtigen Parkplätze auf 24 Stunden/Tag und 7 Tage/Woche Begründung: Das ausufernde Parkplatzproblem des Bahnhofsviertels ist altbekannt und verringert die Lebens- und Aufenthaltsqualität für Bewohner, Gewerbetreibende und Gäste gleichermaßen. Anwohner des Bahnhofsviertels leiden insbesondere darunter, in ihrem Stadtteil nur unter sehr mühseligen Bedingungen noch parken zu können: Schon früh am Morgen sind alle Parkplätze durch Pendler belegt. Diese fahren teilweise Runden um sich einen kostenlosen Parkplatz zu ergattern. Am Wochenende sind es vor allem die Auswärtigen, die zum Shoppen in die Stadt fahren. Es scheint, als wäre die Gutleutstraße/Mainluststraße sowas wie ein Geheimtipp zum kostenlosen Parken am Wochenende mutiert, da bereits am Vormittag alle Parkplätze dicht sind und sich das bis in den späten Abend hinein auch nicht mehr ändert. Anwohner müssen dann teilweise in anderen Stadtteilen (z. B. Sachsenhausen) parken und mit der Bahn reinfahren. Besonders im Sommer, wo alle umliegenden Gastronomien ihre Terrassen aufgebaut haben, ist die Situation besonders angespannt. In Städten wie Köln, München oder Heidelberg gilt im Innenstadtbereich grundsätzlich Anwohnerparken, sodass Auswärtige nicht um ein Parkhaus oder eben die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln herumkommen. In Frankfurt dagegen hat man als Anwohner bestimmter Bereiche das Nachsehen und fühlt sich schlechter gestellt als der Tourist oder Pendler, weil man mit Einkäufen oder Kindern teilweise sehr lange nach einem Parkplatz suchen muss oder eben ausserhalb parkt und dann schier endlose Wege auf sich nimmt. Insbesondere für das Bahnhofsviertel mit seiner hohen Zahl an auswärtigen Besuchern auf engstem Raum muss ein neues System her, um der Anwohnerstruktur, die sich in den vergangenen Jahren erheblich geändert hat, gerecht zu werden. Verbesserungen: - Entlastung der Anwohner - Reduzierung des Durchgangsverkehrs - Reduzierung der Belastung durch Abgase, weil lange Parkplatzsuchen entfallen - Lärmreduzierung - Mehreinnahmen für die Stadt durch Anwohnerparkausweise und die Erhöhung der gebührenpflichtigen Zeit auf 24 Stunden/7Tage All diese Maßnahmen nur ein Teil dessen, was langfristig unternommen werden kann, um den innerstädtischen Autoverkehr zu reduzieren. Für das Bahnhofsviertel wäre es aber ein erster wichtiger Anfang. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.08.2020, OF 1412/1 Nebenvorlage: Antrag vom 24.11.2020, OF 1520/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1412/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1483/1 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 1520/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Die PARTEI und U.B. gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
Fahrradständer Ecke Gutleutstraße/Karlsruher Straße
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6692 entstanden aus Vorlage: OF 1447/1 vom 30.09.2020 Betreff: Fahrradständer Ecke Gutleutstraße/Karlsruher Straße Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Gutleutstraße/Karlsruher Straße Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: Wie das nachfolgende Foto zeigt, gibt es an dieser Stelle einen Bedarf für Fahrradständer. Gleichzeitig ist ausreichend Raum dafür vorhanden, und die Fahrradständer stünden mit keiner anderen Nutzung im Konflikt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 140 Aktenzeichen: 66 2
Tempo 30 auf der Gutleutstraße
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6691 entstanden aus Vorlage: OF 1446/1 vom 30.09.2020 Betreff: Tempo 30 auf der Gutleutstraße Der Magistrat wird gebeten, auf dem Streckenabschnitt der Gutleutstraße zwischen der Camberger Brücke und der Erntestraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, in der Gutleutstraße regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen, am besten durch eine fest installierte Messanlage, durchzuführen. Begründung: Die Gutleutstraße, insbesondere stadtauswärts, wird von nicht wenigen Autofahrern als Rennstrecke missbraucht. Trotz der maximalen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sind hier Geschwindigkeiten weit darüber hinaus (oft sogar über 100 km/h) an der Tagesordnung. Auch wenn die Gutleutstraße eine sogenannte "Grundnetzstraße" ist, hat der Magistrat dennoch die Möglichkeit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in dem genannten Bereich auf 30 km/h zu beschränken, da sich hier drei Schulen (Werner-von-Siemens-Schule, Schule am Sommerhoffpark, Hermann-Herzog-Schule) und eine Kindertagesstätte (Kita 82) befinden (dazu kommen noch ein Altenwohnheim und eine Flüchtlingsunterkunft, in der Familien mit kleinen Kindern untergebracht sind). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 122 Aktenzeichen: 32 1
Radverkehr Mainzer Landstraße - das Stiefkind der Frankfurter Verkehrspolitik?
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6710 entstanden aus Vorlage: OF 1467/1 vom 03.10.2020 Betreff: Radverkehr Mainzer Landstraße - das Stiefkind der Frankfurter Verkehrspolitik? Der Magistrat wird gebeten, 1. die Schlaglöcher und Unebenheiten im Bereich der abmarkierten Radwege der Mainzer Landstraße im Bereich Ottostraße/Platz der Republik (ungerade Hausnummern) beseitigen, 2. den Radweg auf beiden Straßenseiten rot markieren und 3. die Rechtsabbiegespur der Mainzer Landstraße in Richtung der Düsseldorfer Straße in einen baulich getrennten Radweg umbauen zu lassen. Begründung: Die beschriebene, dem Radverkehr vorgegebene Strecke ist - wegen des schlechten baulichen Zustandes - absolut gefährlich und muss schnellstens in Schuss gebracht werden. Der Radweg ist ständig zugeparkt und muss daher - neben der roten Einfärbung des Belags - auch baulich abgetrennt werden, um den Radlerinnen und Radlern eine sichere und bequeme Fahrt zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 127 Aktenzeichen: 66 2
Fußgängerinnen- und Fußgängerüberweg Hohenstaufenstraße/Ecke Güterplatz besser sichern
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6709 entstanden aus Vorlage: OF 1466/1 vom 03.10.2020 Betreff: Fußgängerinnen- und Fußgängerüberweg Hohenstaufenstraße/Ecke Güterplatz besser sichern Der Magistrat wird gebeten, den Überweg für Fußgängerinnen und Fußgänger am südlichen Ende der Hohenstaufenstraße/Ecke Güterplatz besser vor einbiegenden Pkw bzw. Lkw schützen zu lassen. Während ihrer Grünampelphasen sollte die Ampel für den von der Mainzer Landstraße kommenden und über die Rechtsabbiegespur in die Hohenstaufenstraße fließenden Straßenverkehr grundsätzlich auf Rot gestellt sein. Das Risiko des stärkeren Pkw-/Lkw-Rückstaus ist mittels der Ampelschaltungen an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Güterplatz auszugleichen. Alternativ ist an einer auffälligeren Warnbeschilderung zugunsten der Fußgängerinnen und Fußgänger zu arbeiten. Begründung: Die Abbiegeampel für den Pkw-Verkehr in die Hohenstaufenstraße sowie die Fußgängerinnen- und Fußgängerampel sind an dieser Stelle bisweilen synchron auf Grün geschaltet. Der Verkehrsführung fehlt dort aber der typische Charakter einer 90-Grad-Kreuzungsabbiegung, sie lädt motorisierte Verkehrsteilnehmer bei Grün über ihre Abbiegespur zum beschleunigten Durchfahren ein. Vor allem Raser fühlen sich motiviert, durchzuziehen. Die Fußgängerinnen- und Fußgängerampel samt Zusatzwarnlampe wird hier oft übersehen. Die Stelle birgt ein ernsthaftes Unfallrisiko. Immer wieder sehen sich alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gezwungen, sich selbst über den Fortgang des Verkehrsgeschehens verständigen zu müssen, die Ampel- und Schilderanlagen bieten - obwohl vorhanden - nur mangelhafte bzw. konkurrierende Orientierung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 126 Aktenzeichen: 32 1
Radfahrende schützen an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Camberger Straße
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6711 entstanden aus Vorlage: OF 1469/1 vom 04.10.2020 Betreff: Radfahrende schützen an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Camberger Straße Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Mainzer Landstraße/Camberger Straße für Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer sicher gestalten zu lassen. Der Ortsbeirat empfiehlt hierzu folgende Maßnahmen: - Schaffung eines roten Fahrradaufstellstreifens auf der mittleren und rechten Fahrspur mit vorgezogener Haltelinie für Pkw; - Aufzeichnung eines roten Schutzstreifens vom Ende des Radwegs auf der rechten Geradeausspur bis zum Ende der Kurve zur Mainzer Landstraße. Begründung: Der Radweg von der Camberger Brücke zur Galluswarte verbindet das Gutleutviertel mit dem Gallus und ist deswegen eine wichtige Verkehrsverbindung. Der Radweg endet leider unvermittelt kurz vor der Kreuzung zur Mainzer Landstraße, sodass Radfahrende zum Rechtsabbiegen oder einem gefährlichen Manöver zur Geradeausspur gezwungen werden. Radfahrende haben nämlich nur circa 1,5 Meter bis 2,5 Meter lang die Möglichkeit, auf die Geradeausspur zu wechseln (gestrichelte Linie). Immer wieder kommt es hier zu gefährlichen Situationen durch Pkw, die von hinten mit höherer Geschwindigkeit auf die Kreuzung zufahren und nicht mit Radfahrenden rechnen. Quelle: OpenStreetMap Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 145 Antrag vom 20.02.2022, OF 345/1 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1819 Aktenzeichen: 66 2
Freizeitsport und Bewegung fördern - eine Calisthenics-Anlage für Gallus/Europaviertel
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6701 entstanden aus Vorlage: OF 1456/1 vom 29.09.2020 Betreff: Freizeitsport und Bewegung fördern - eine Calisthenics-Anlage für Gallus/Europaviertel Vorgang: K 121/18; ST 1109/19 Calisthenics-Geräte, mit denen man sich mit dem eigenen Körpergewicht trainiert, werden immer beliebter, und die Nutzerinnen und Nutzer finden sich in allen Altersgruppen. Die Geräte werden gezielt zum Training genutzt, daneben regen sie aber auch Vorbeikommende zu sportlicher Betätigung an. Vor dem Hintergrund, dass Schulen und Kindereinrichtungen die Grünflächen im Gallus und Europaviertel für Bewegungsstunden nutzen, daneben auch viele freie Gruppen sportlich aktiv sind, bietet es sich an, diese Geräte aufzustellen und Menschen in gesundheitsförderndem Verhalten - das zudem Spaß macht - zu unterstützen. Der Anteil junger Menschen ist gerade im Europaviertel sehr hoch. Dazu kommen viele Studierende und junge Erwachsene, die in die neuen Mikroapart ments und Kleinwohnungen im Bereich der Mainzer Landstraße gezogen sind. Europaviertel und Gallus sind mit Freiflächen und Sportangeboten unterversorgt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, - auch im Gallus und/oder Europaviertel an einer oder mehreren passenden Stellen sogenannte Calisthenics-Sportgeräte aufstellen zu lassen; - dafür als Standorte unter anderem den Gleisfeldpark (ergänzend zu dort vorhandenen Geräten) sowie den Grünstreifen der Frankenallee (eventuell auch ergänzend im Bereich der bestehenden Sport- und Spielfelder an der Gutenbergstraße/Speyerer Straße) zu prüfen. Nach Rücksprache mit dem Ortsbeirat 2 käme eventuell auch der Zeppelinpark infrage, der sich direkt an den Gleisfeldpark anschließt und den Übergang von Europapark zu Rebstockpark bildet. Begründung: An Mitglieder des Ortsbeirats wird dieses Anliegen häufiger herangetragen; es gibt ganz offensichtlich einen Bedarf an attraktiven Möglichkeiten, sich sportlich zu betätigen, ohne dafür bezahlen zu müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung der KAV vom 27.11.2018, K 121 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1109 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 77 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2021, ST 1301 Aktenzeichen: 67 0
Neue Radbügel nahe der Kreuzung Zanderstraße/Gutleutstraße
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6693 entstanden aus Vorlage: OF 1448/1 vom 04.10.2020 Betreff: Neue Radbügel nahe der Kreuzung Zanderstraße/Gutleutstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Zanderstraße, idealerweise vor dem Zollamt, insgesamt fünf Radbügel aufstellen zu lassen (nicht unmittelbar vor dem Eingang und links von dem auf der Abbildung 2 zu sehenden Pfeil). Begründung: Im Nahbereich der Kreuzung Zanderstraße/ Gutleutstraße fehlen Radständer, obwohl ein Bedarf besteht. Abbildung 1: Bildquelle OpenStreetMap Abbildung 2: Möglicher Standort für Radständer Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 139 Aktenzeichen: 66 2
Straßenbahnkapazität im Gallus erhöhen statt senken
Antrag vom 04.10.2020, OF 1464/1 Betreff: Straßenbahnkapazität im Gallus erhöhen statt senken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Kapazität der Straßenbahnlinien durch das Gallus, insbesondere auf der Mainzer Landstraße westlich der Galluswarte zu erhöhen statt wie geplant zu senken. Zwar sollen z.B. auf der Linie 11 größere Bahnen eingesetzt werden, jedoch ist die Anzahl der Sitzplätze in diesen unterm Strich weniger; es gehen durch die geplante Taktung Kapazitäten verloren. Begründet wird dies u.a. durch den Bau der U5, welche aber zum einen vor 2025 nicht fertiggestellt werden wird und zum anderen wohl kaum Menschen südlich der Mainzer Landstraße anziehen wird. Daher sollen die vom Verkehrsdezernenten geplanten Maßnahmen im OBR 1 vorgestellt und nach Diskussion mit diesem schnellstmöglich angepasst werden, sodass sich die Situation für die Nutzer der Straßenbahnen im Gallus verbessert statt verschlechtert. Des Weiteren wird der Dezernent bereits für diesen Termin aufgefordert, eine Entlastungslinie zu planen und vorzustellen, welche z.B. in den Hauptverkehrszeiten zumindest den Abschnitt zwischen Mönchhofstraße und Galluswarte bedient. Begründung: Das neue Straßenbahnkonzept birgt viele Nachteile für das Gallus. Eine Erhöhung der Kapazitäten ist bereits heute notwendig. Durch neue Wohngebiete entlang der Mainzer Landstraße wird der Druck auf die bereits jetzt überfüllten Bahnen eher steigen als nachlassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.11.2020, OF 1521/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 1464/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1464/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1521/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Radwegbelag Mainzer Landstraße erneuern
Antrag vom 04.10.2020, OF 1468/1 Betreff: Radwegbelag Mainzer Landstraße erneuern Der Magistrat wird aufgefordert, den Asphaltbelag des Radweges auf der Mainzer Landstraße instand zu setzen. Insbesondere sollen die Schlaglöcher zwischen der Ottostraße und der Friedrich-Ebert-Anlage beseitigt werden. Begründung: Die Schlaglöcher stellen eine Gefahr für Radfahrende dar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OF 1468/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1467/1 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kreuzung Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße neu organisieren
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6529 entstanden aus Vorlage: OF 1398/1 vom 01.08.2020 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße neu organisieren Der Magistrat wird gebeten, aufgrund des zu erwartenden Zuwachses an neuen Anwohnerinnen und Anwohnern auf dem Teves-Gelände eine umfassende Verkehrsplanung für dieses Gelände sowie der unmittelbar angrenzenden Straßen zu erstellen und dem Ortsbeirat 1 zeitnah und vor Abschluss der endgültigen Planungen in der Bürgersprechstunde vorzustellen und diesen einzubinden. Dabei sollen insbesondere nachfolgende Punkte berücksichtigt werden: - Die Kreuzung Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße hinsichtlich der Abbiegemöglichkeit des motorisierten Individualverkehrs. - Die sichere Führung der Fahrradwege. - Sichere Überquerungsmöglichkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger. - Barrierefreiheit der Straßenbahnhaltestelle und Gehwege. - Die voraussichtlichen Nutzerzahlen der jeweiligen Verkehrsmittel und ihre Folgen, die per Verkehrsschätzung für alle Verkehrsmittel ermittelt werden sollen. - Priorisierte Ampelschaltungen für die Stellen mit besonders hohem Verkehrsaufkommen. Begründung: Das Verkehrsaufkommen im Umfeld der Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße ist bereits jetzt sehr hoch. Durch den Zuzug weiterer Anwohnerinnen und Anwohner wird eine neue Planung umso wichtiger. Idealerweise ist die Umsetzung der Planungen erfolgt, bis die ersten neuen Bürgerinnen und Bürger dort eingezogen sind. Eine Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung des Ortsbeirats sind hierbei unerlässlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 232 Aktenzeichen: 32 1
Schulweg für die Hermann-Herzog-Schule sichern mit blindengerechten Ampeln
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6520 entstanden aus Vorlage: OF 1427/1 vom 14.09.2020 Betreff: Schulweg für die Hermann-Herzog-Schule sichern mit blindengerechten Ampeln Der Magistrat wird gebeten, den Schulweg für die Hermann-Herzog-Schule mit blindengerechten Ampeln zu sichern, hierbei insbesondere die Fußgängerampel auf Höhe der Camberger Brücke (Gutleutstraße) mit einem akustischen Signal auszustatten, die Fußgängerampel auf Höhe der Bushaltestelle "Johanna-Kirchner-AHZ" (Buslinie 37) nachzurüsten (mit einem stärkeren akustischen Signal) und eine blindengerechte Fußgängerampel auf Höhe der Bushaltestelle "Camberger Straße" (Buslinie 37) zu errichten. Es soll schnellstmöglich eine Schulwegbegehung mit der Schulwegkommission durchgeführt werden. Begründung: Die Hermann-Herzog-Schule (Förderschule Schwerpunkt Sehen) ist in den Sommerferien in das neu gebaute Schulhaus am Sommerhoffpark (Gutleutstraße 295-301) umgezogen. Bedauerlicherweise ist der Schulweg für die Schüler und Lehrer, die zum Teil blind oder schwer sehbehindert sind, zu gefährlich, da die Fußgängerampeln vor und in der Nähe der Schule, insbesondere die o. g. Fußgängerampeln, über keine oder nicht hinreichend funktionierende akustische Signale verfügen. Für viele Schüler und Lehrer wäre es besonders zielführend, wenn an der Bushaltestelle "Camberger Straße" überhaupt eine blindengerechte Fußgängerampel errichtet würde. Der Magistrat muss hier umgehend Abhilfe schaffen, um den Schulweg zu sichern und Gefahren abzuwenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 228 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6344 Aktenzeichen: 32 1
Verbotswidriges Linksabbiegen von der Mainzer Landstraße in die Krifteler Straße unterbinden
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6531 entstanden aus Vorlage: OF 1400/1 vom 22.08.2020 Betreff: Verbotswidriges Linksabbiegen von der Mainzer Landstraße in die Krifteler Straße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, durch zusätzliche ggf. auch bauliche Maßnahmen sicherzustellen, dass das notorische und illegale Linksabbiegen und Wenden auf der Mainzer Landstraße in Höhe Krifteler Straße (beide Fahrtrichtungen der Mainzer Landstraße) wirkungsvoll unterbunden wird. Begründung: In diesem Abschnitt kommt es durch illegales Linksabbiegen und Wenden häufig zu gefährlichen Situationen. Fahrzeuge bleiben im Schienenbereich stehen, was zu Kollisionsgefahren mit der Straßenbahn führt und diese stark behindert. Gleichzeitig werden auch andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gefährdet. Der Verkehr in diesem Abschnitt hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Der Magistrat sollte nicht abwarten, bis ein ernster Unfall passiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.02.2021, OF 1567/1 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 233 Aktenzeichen: 66 0
Sicherheit für Radfahrende - Fahrradschutzstreifen Baseler Platz
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6514 entstanden aus Vorlage: OF 1417/1 vom 26.08.2020 Betreff: Sicherheit für Radfahrende - Fahrradschutzstreifen Baseler Platz Der Magistrat wird gebeten, auf der Stuttgarter Straße und folgend auf der südlich des Baseler Platzes gelegenen Straße Baseler Platz umgehend einen noch fehlenden Schutzstreifen für Radfahrende in Richtung Wilhelm-Leuschner-Straße und Friedensbrücke einrichten, rot markieren und mit Piktogrammen "Fahrrad" versehen zu lassen. Des Weiteren sind Reparaturen an der Fahrbahndecke der rechten Fahrspur in Richtung Friedensbrücke durchführen zu lassen. Begründung: Der vorhandene Schutzstreifen für Radfahrende auf der Gutleutstraße in Richtung Baseler Platz/Innenstadt endet vor der Ampel am Baseler Platz. Unmittelbar dahinter folgt eine scharfe Rechtskurve, in der sich die Stuttgarter Straße auf kurzer Strecke in vier Fahrspuren verbreitert. Radfahrende, die in Richtung Wilhelm-Leuschner-Straße abbiegen möchten, müssen zwei Fahrspuren queren, der nachfolgende schnellere Pkw-Verkehr sieht die Radfahrenden zu spät und gefährdet diese subjektiv und objektiv. Bis zur folgenden Ampel existiert kein Radweg. Erst in der Wilhelm-Leuschner-Straße ist der Radweg wieder markiert. Skizze: Google/privat Radfahrende in Richtung Friedensbrücke befahren derzeit die rechte Fahrbahn, die jedoch erhebliche Schäden und Schlaglöcher aufweist, weshalb viele Radfahrende auf die linke Fahrspur ausweichen und in Konflikt mit dem Pkw-Verkehr geraten. Bis zur folgenden Ampel existiert kein Radweg. Erst vor der Friedensbrücke ist der Radweg wieder markiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 225 Aktenzeichen: 32 1
Abgestorbene Bäume und vertrocknete Pflanzen im Park am Behördenzentrum
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6512 entstanden aus Vorlage: OF 1413/1 vom 22.08.2020 Betreff: Abgestorbene Bäume und vertrocknete Pflanzen im Park am Behördenzentrum Der Magistrat wird gebeten, für eine bessere Bewässerung der Bäume und Pflanzen im Park am Behördenzentrum zwischen Mannheimer Straße und Gutleutstraße sorgen zu lassen. Begründung: Nach Rückmeldungen aus der Bürgerschaft sind dort in den letzten Jahren eine Reihe von Bäumen abgestorben, und in der Tat macht der Bereich keinen vitalen Eindruck mehr. Der Park gehört zu den wenigen Grün- und Freiflächen im Viertel und muss daher dringend erhalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2141 Aktenzeichen: 67 0
Fahrradweg Westendstraße/Karlstraße sicher zweispurig markieren
Antrag vom 03.09.2020, OF 1166/2 Betreff: Fahrradweg Westendstraße/Karlstraße sicher zweispurig markieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Radweg Westendstraße, Richtung Karlstraße an der Kreuzung Mainzer Landstraße zweispurig zu markieren. Auf Seiten der Karlstraße befindet sich bereits ein zweispuriger Radweg (beide Richtungen). Auf der Westendstraße ist lediglich eine Spur aus der Gegenrichtung kommend markiert (siehe Bild 1). Gleichzeitig weist ein Schild an der Westendstraße neben dem Radweg in Richtung Karlstraße (siehe Bild 2), während die Autospuren nur Abbiegen links und rechts auf die Mainzer Landstraße zulassen. Begründung: Verkehrssicherheit schaffen. Bild 1 Westendstraße, Richtung Kreuzung Mainzer Landstraße Bild 2 Westendstraße, Richtung Kreuzung Mainzer Landstraße Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 1166/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1166/2 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Annahme)
Radweg auf der Bockenheimer Landstraße - bitte komplett
Antrag vom 03.09.2020, OF 1165/2 Betreff: Radweg auf der Bockenheimer Landstraße - bitte komplett Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. zu prüfen und berichten, ob auf der Bockenheimer Landstraße auch nach dem Umbau und dem Bau neuer Radwege, die auf Kosten des PKW-Fahrspuren gehen, es weiterhin notwendig ist an der Ampelkreuzung Bockenheimer Landstraße/Mainzer Landstraße/Reuterweg aus der Bockenheimer Landstraße kommend alle bisherige drei Abbiegespuren zu erhalten. 2. sofern die Prüfung ergibt, dass zwei Abbiegespuren ausreichend sind, die Planungen für den Radweg von besagter Kreuzung in Richtung Bockenheimer Warte dahingehend anzupassen, dass der breitere, von der Straße baulich getrennte Radweg nicht erst, wie derzeit und in der bisherigen Planung, auf Höhe des U-Bahn-Eingangs "Alte Oper", sondern direkt an/nach der Ampelkreuzung beginnt. Begründung: Bei der Vorstellung des Vorhabens im Ortsbeirat wurde angemerkt, dass die Bockenheimer Landstraße ohnehin nur noch etwa 2/3 des bisherigen Auto-Verkehrs in ausreichendem oder befriedigendem Maße bewältigen kann. Gleichwohl scheint bisher an der Kreuzung bei der Alten Oper keine Veränderung geplant zu sein, was bedeuten würde, dass eben nicht die gesamte Bockenheimer Landstraße einen baulich getrennten Radweg erhält. Dem stehen bisher die Abbiegespuren an besagter Kreuzung im Wege. Sofern diese Kreuzung nur noch 2/3 des Verkehrs bewältigen muss, da der Rest der Bockenheimer Landstraße ohnehin nicht mehr Verkehr verkraftet, ist anzunehmen, dass auf eine der drei Abbiegespuren verzichtet werden kann. Damit wäre die Möglichkeit des Ausbaus des Radwegs auf der kompletten Bockenheimer Landstraße gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1165/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten (= Annahme)
Verbesserung der Parksituation im Bahnhofsviertel
Antrag vom 31.08.2020, OF 1412/1 Betreff: Verbesserung der Parksituation im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Parksituation im Bahnhofsviertel durch folgende Maßnahmen zu verbessern: · 24 Stunden/7 Tage striktes Anwohnerparken in der Gutleutstraße und Windmühlstraße (zumindest auf den Bereichen die aktuell ohnehin kostenfrei sind) · Zusätzliches Anwohnerparken auf den aktuell zeitweise (8-17 Uhr) gebührenpflichtigen Parkplätzen, wie in der Mainluststraße oder Weserstraße · Änderung der gebührenpflichtigen Parkplätze auf 24 Stunden/Tag und 7 Tage/Woche · Längerfristig smarte digitale Parklösungen (Reservierung von Parkplätzen per App) Begründung: Das ausufernde Parkplatzproblem des Bahnhofsviertels ist altbekannt und verringert die Lebens- und Aufenthaltsqualität für Bewohner, Gewerbetreibende und Gäste gleichermaßen. Anwohner des Bahnhofsviertels leiden insbesondere darunter, in ihrem Stadtteil nur unter sehr mühseligen Bedingungen noch parken zu können: Schon früh am Morgen sind alle Parkplätze durch Pendler belegt. Diese fahren teilweise Runden um sich einen kostenlosen Parkplatz zu ergattern. Am Wochenende sind es vor allem die Auswärtigen, die zum Shoppen in die Stadt fahren. Es scheint, als wäre die Gutleutstraße/Mainluststraße sowas wie ein Geheimtipp zum kostenlosen Parken am Wochenende mutiert, da bereits am Vormittag alle Parkplätze dicht sind und sich das bis in den späten Abend hinein auch nicht mehr ändert. Anwohner müssen dann teilweise in anderen Stadtteilen (z. B. Sachsenhausen) parken und mit der Bahn reinfahren. Besonders im Sommer, wo alle umliegenden Gastronomien ihre Terrassen aufgebaut haben, ist die Situation besonders angespannt. In Städten wie Köln, München oder Heidelberg gilt im Innenstadtbereich grundsätzlich Anwohnerparken, sodass Auswärtige nicht um ein Parkhaus oder eben die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln herumkommen. In Frankfurt dagegen hat man als Anwohner bestimmter Bereiche das Nachsehen und fühlt sich schlechter gestellt als der Tourist oder Pendler, weil man mit Einkäufen oder Kindern teilweise sehr lange nach einem Parkplatz suchen muss oder eben ausserhalb parkt und dann schier endlose Wege auf sich nimmt. Insbesondere für das Bahnhofsviertel mit seiner hohen Zahl an auswärtigen Besuchern auf engstem Raum muss ein neues System her, um der Anwohnerstruktur, die sich in den vergangenen Jahren erheblich geändert hat, gerecht zu werden. Verbesserungen: · Entlastung der Anwohner · Reduzierung des Durchgangsverkehrs · Reduzierung der Belastung durch Abgase, weil lange Parkplatzsuchen entfallen · Lärmreduzierung · Mehreinnahmen für die Stadt durch Anwohnerparkausweise und die Erhöhung der gebührenpflichtigen Zeit auf 24 Stunden/7Tage All diese Maßnahmen nur ein Teil dessen, was langfristig unternommen werden kann, um den innerstädtischen Autoverkehr zu reduzieren. Für das Bahnhofsviertel wäre es aber ein erster wichtiger Anfang. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.11.2020, OF 1483/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 1412/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1412/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1412/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1483/1 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 1520/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Die PARTEI und U.B. gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
Grünpfeilschilder für Radfahrer aufstellen
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6344 entstanden aus Vorlage: OF 1383/1 vom 29.07.2020 Betreff: Grünpfeilschilder für Radfahrer aufstellen Der Magistrat wird gebeten, Grünpfeilschilder mit Beschränkung auf den Radverkehr an allen Ampelkreuzungen im Ortsbezirk 1 aufzustellen, bei denen auf einem Radweg weitergefahren werden kann, insbesondere in den folgenden Bereichen: - Mainzer Landstraße; - Europa-Allee; - Friedrich-Ebert-Anlage; - Goetheplatz; - Mainkai und - Konrad-Adenauer-Straße. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Kreuzungen sich für die Einrichtung eines Grünpfeils für Radfahrer eignen , bei denen die Fahrt auf der Fahrbahn weitergeführt wird. Begründung: Das Fahrrad ist ein immer beliebteres Verkehrsmittel gerade für kurze und mittlere Strecken in innerstädtischen Gebieten. Hohes Verkehrsaufkommen auf den Frankfurter Straßen und zahlreiche Ampeln führen allerdings regelmäßig zu längeren Fahrtzeiten als nötig. Vor allem das Warten an Ampeln, an denen Radfahrer nach dem Abbiegen von der Straße auf einen Radweg wechseln, ist unnötig und schmälert die Attraktivität des Fahrradfahrens. Gleichzeitig kann die Gefahr für Abbiegeunfälle reduziert werden, da Radfahrer bereits vor der Grünphase für den motorisierten Verkehr die Kreuzungen verlassen haben. Mit der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung kann hier mit einem grünen Pfeil nur für Radfahrer Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 330 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Bolzplätze für Kinder und Jugendliche frei halten
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6340 entstanden aus Vorlage: OF 1378/1 vom 25.07.2020 Betreff: Bolzplätze für Kinder und Jugendliche frei halten Nördlich der Mainzer Landstraße zwischen Skyline Plaza und Tel-Aviv-Platz gibt es lediglich zwei für Kinder bespielbare Bolzplätze: An der Niedernhausener Straße (im Europagarten in der Verlängerung der Schwalbacher Straße) und am Lotte-Specht-Park/Idsteiner Straße. Beide Plätze sind ausgewiesen als Spielflächen für Kinder bis 14 Jahre. Für diese Altersgruppe stehen darüber hinaus keine weiteren Spielflächen zur Verfügung. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, den Kindern dieser Altersgruppe "ihre" Freiflächen gegen die Übernahme durch rücksichtslose Erwachsene zu sichern. In den vergangenen Jahren hat die Abstimmung zwischen Kindern unterschiedlicher Altersgruppen zur Nutzung der Bolzplätze recht gut geklappt: An der Idsteiner Straße bolzen eher jüngere Kinder, auf dem Platz am Europagarten eher Kinder über zehn Jahre. An Abenden wurden die Plätze dann auch häufiger mal von Gruppen älterer Jugendlicher genutzt. Nach Aussagen von Eltern und nach eigener Beobachtung haben sich die unterschiedlichen Altersgruppen die Plätze recht konfliktfrei geteilt und auch mal altersübergreifend friedlich gespielt. Die Situation hat sich mit Beginn des Sommers gravierend geändert. Der Bolzplatz am Europagarten wird an vielen Sonn- und Feiertagen und oft schon ab 10:00 Uhr morgens bis nach Sonnenuntergang von Männern der Altersgruppe circa 25 bis 40 Jahre dauerhaft belegt. Kinder, die den Platz nutzen wollen, können sich gegen das Spiel der Männer nicht behaupten oder werden gar nicht auf den Platz gelassen. Wenn Eltern sich einschalten, werden sie ignoriert oder aggressiv angegangen. Nach Beobachtungen handelt es sich um fünf bis sechs Männermannschaften, deren Mitglieder zum Teil mit dem Pkw anreisen. Es ist der Eindruck entstanden, dass einige Männer, die in der Nähe wohnen, den Bolzplatz entdeckt haben und sich hier mit Freunden aus dem weiteren Stadt- und Rhein-Main-Gebiet (Nummernschilder der Pkw) treffen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. täglich vorbeizufahren, die Situation zu prüfen und die Erwachsenen zum Verlassen der Bolzplätze aufzufordern; 2. die Regeln zur Nutzung der Bolzplätze, d. h. die städtischen Regeln der Grünflächensatzung durchzusetzen; 3. die Nutzer dieser für Kinder bis 14 Jahre ausgeschilderten Bolzplätze hinzuweisen auf das nur circa einen Kilometer oder 15 Gehminuten entfernte Gelände für Ballspiele im neuen Rebstockpark, das Erwachsene gerne nutzen können. Begründung: In Flyern stellt das Grünflächenamt klar: "Wer sich nicht an die Regeln hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen. In besonders schwerwiegenden oder wiederholten Fällen sogar mit einem Verweis aus der öffentlichen Grünanlage und einem Betretungsverbot." Was nützen Regeln, die nicht durchgesetzt werden? Im Falle des Bolzplatzes im Europagarten kommt erschwerend hinzu, dass sich die Stadt in einem Rechtsstreit mit Anwohnern befindet. Diese verklagen die Stadt auf Durchsetzung der Regeln zur Nutzung des Bolzplatzes - "bis 20:00 Uhr - Kinder bis 14 Jahre". Die faktische Duldung der Nutzung der Anlage durch lautstarke Gruppen männlicher Erwachsener liefert den Anwohnenden gute Argumente zur Schließung der Anlage. Dies umso mehr, als zusätzlich Musikanlagen mit lauten und harten Beats den Spielern (und der Nachbarschaft) einheizen. Die Kinder aus den anliegenden Gebieten sind von der Situation sehr frustriert. Die Kinder kommen mit ihren Bällen an, stehen eine Weile am Zaun, warten dass man sie spielen lässt - und ziehen dann irgendwann unverrichteter Dinge ab. Eine Gruppe hoffnungsvoller Nachwuchsfußballer von sechs- bis neunjährigen aus der Wohnanlage Schwalbacher Straße wurde so vertrieben, und auch Väter, die freundlich die Situation klären wollten, waren nicht erfolgreich. Im neuen Rebstockpark, zwischen den Straßen Am Römerhof und Zum Rebstockbad, befindet sich ein Gelände, das für Ballspiele freigegeben ist. Es handelt sich um einen lang gezogenen "Graben", zum Teil eingefasst von Terrassen zum Sitzen, der sich hervorragend für Mannschaftsspiele eignet. Da das Gelände nicht an Wohnbebauung grenzt, stört die musikalische Untermalung der sportlichen Aktivitäten auch kaum. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2088 Aktenzeichen: 67 2
Verkehrsführung für Fahrräder an der Einmündung Gustavsburgstraße/Mainzer Landstraße klarmachen
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6336 entstanden aus Vorlage: OF 1372/1 vom 23.07.2020 Betreff: Verkehrsführung für Fahrräder an der Einmündung Gustavsburgstraße/Mainzer Landstraße klarmachen Der Magistrat wird aufgefordert, an der Einmündung Gustavsburgstraße/Mainzer Landstraße die alten/ "ungültigen" Markierungen für Fahrräder zu entfernen. Begründung: Zurzeit befinden sich an der Einmündung parallele Markierungen, die verwirrend sind. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 339 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Nutzungskonflikte auf dem Geh- und Radweg an der Tramstation „Mönchhofstraße“ entschärfen
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6333 entstanden aus Vorlage: OF 1369/1 vom 27.07.2020 Betreff: Nutzungskonflikte auf dem Geh- und Radweg an der Tramstation "Mönchhofstraße" entschärfen Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrssituation an der Mainzer Landstraße stadteinwärts zwischen Mönchhofstraße und Sondershausenstraße wie folgt neu zu regeln: 1. Der getrennte Geh- und Radweg (VZ 241) wird in einen reinen Gehweg (VZ 239) umgewandelt; 2. der Radverkehr soll am Ende des Grünstreifens an der Fußgängerampel auf den rechten Fahrstreifen geführt werden; 3. auf der Fahrbahn soll ein Radfahrstreifen (VZ 295) eingerichtet werden, der Anfang dieses Radfahrstreifens durch geeignete Maßnahmen (wie z. B. an der Kreuzung Kurt-Schumacher- Straße/Berliner Straße) gegen den motorisierten Verkehr gesichert werden; 4. am Fahrbahnrand werden Sperrgitter, Poller o. Ä. aufgestellt , um das illegale Parken auf dem Gehweg zu verhindern. Begründung: Der Geh- und Radweg an der Mainzer Landstraße stadteinwärts zwischen Mönchhofstraße und Schmidtstraße wird regelmäßig auf gesamter Länge zugeparkt, hauptsächlich von Anliegern der Kleingartensiedlung. Dadurch werden Fußgängerinnen und Fußgänger behindert und gefährdet, da sie auf den Radweg ausweichen müssen. Insbesondere Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder einen Kinderwagen mitführen, sind betroffen. Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer werden dadurch wiederum behindert, sodass die aktuelle Situation für alle nicht motorisierten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer unbefriedigend ist. Der Geh- und Radweg endet derzeit etwa 200 Meter weiter stadteinwärts an der Ecke Mainzer Landstraße/Sondershausenstraße. Gleichzeitig bietet die Mainzer Landstraße an dieser Stelle dem motorisierten Verkehr zwei Fahrstreifen plus den Linksabbiegestreifen Richtung Schmidtstraße; hinter der Kreuzung Mainzer Landstraße/Schmidtstraße verengt sich dies auf einen Fahrstreifen. Die hier vorgeschlagene Neuregelung würde diese Verengung nur um etwa 100 Meter vorverlegen, gleichzeitig aber ausreichend sicheren Raum für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer schaffen. Foto: privat https://geoinfo.frankfurt.de/mapbender/application/sta dtplan Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2119 Aktenzeichen: 32 1
Ladezone Mainzer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6136 entstanden aus Vorlage: OF 1318/1 vom 12.05.2020 Betreff: Ladezone Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, auf dem Seitenstreifen der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 71 die dortigen drei Parkplätze als Ladezone auszuweisen. Dabei soll als Beschilderung "absolutes Halteverbot" und "Lieferverkehr frei auf dem Seitenstreifen" genutzt werden. Der zeitliche Zusatz soll sich an der bestehenden Anschlussbeschilderung orientieren. Begründung: Die dortigen Parkflächen werden als Dauerparkplatz genutzt (unter anderem ein rosafarbener Anhänger mit Werbung für ortsansässige Gastronomie), obwohl der Bedarf für Lieferverkehr in diesem Bereich besonders deutlich ist. Lieferanten stehen dort ständig auf dem Radfahrstreifen und zwingen die Radfahrer, in den Autoverkehr auszuweichen und sich damit zu gefährden. Quelle: https://www.google.de/maps/place/Mainzer+Landstra%C3%9Fe+65,+60329+Frankfurt+am+ Main/@50.1097605,8.6614972,3a,75y,207h,78.92t/data=!3m6!1e1!3m4!1sT4RvtcbLcjF3WR erqHgoMQ!2e0!7i13312!8i6656!4m5!3m4!1s0x47bd0955c9c1bae7:0x4d7ee7119bd5096e!8m2! 3d50.1098652!4d8.6622923 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1697 Aktenzeichen: 32 1
Radschutzstreifen einfärben - Untermainkai
Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6124 entstanden aus Vorlage: OF 1306/1 vom 20.05.2020 Betreff: Radschutzstreifen einfärben - Untermainkai Vorgang: OM 4825/19 OBR 1; ST 2065/19 Der Magistrat wird gebeten, den Radschutzstreifen am Untermainkai in beiden Richtungen rot markieren zu lassen. In der Stellungnahme vom 11.11.2019, ST 2065, berichtete der Magistrat, dass die Rotmarkierung eines Schutzstreifens erstmals in der Mainzer Landstraße (Galluswarte bis Hafenstraße) umgesetzt wurde und aus dieser Erfahrung Erkenntnisse gezogen werden würden. Soweit diese Erkenntnisse positiv sind - wovon auszugehen ist -, sollten nun auch die Schutzstreifen auf dem Untermainkai rot markiert werden. Begründung: Die Situation für Radfahrer ist an besagter Stelle immer noch schwierig und gefährlich. Der Magistrat schreibt in seiner Stellungnahme selbst, dass der Schutzstreifen in Ausnahmefällen von Autos befahren werden darf. Genau das ist die große Gefahr für Radfahrer. Da die Straße für eine bauliche Trennung eines Radwegs nicht breit genug ist, sollte der Schutzstreifen unbedingt rot markiert werden, um die Sicherheit der Radfahrer zu erhöhen. Er würde damit auch das Mainufer entlasten, denn viele fahren mit dem Fahrrad zurzeit lieber am sicheren Mainuferweg als auf der Straße. Das wiederum führt immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrern und Fußgängern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4825 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2065 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1754 Aktenzeichen: 66 5
Bäume im Bahnhofsviertel
Antrag vom 26.05.2020, OF 1316/1 Betreff: Bäume im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wo im Bahnhofsviertels neue Bäume gepflanzt werden können, d.h. wo bspw. unterirdische Leitungen oder andere wichtige Gründe dies nicht unmöglich machen würden. Die Antwort möge der Magistrat nach Straßenabschnitten aufschlüsseln. Folgende Straßen sollen begutachtet werden: Niddastraße, Taunusstraße, Moselstraße, Elbestraße, Weserstraße, Münchner Straße, Gutleutstraße. Begründung: Das Bahnhofsviertel ist ein dicht besiedeltes urbanes Gebiet, das sich gerade in heißen Sommern extrem aufheizt. Außer der Kaiserstraße ist fast kein Grün, keine Bäume vorhanden. Um das Mikroklima zu verbessern, sollte das Viertel mehr Grün bekommen. In den oben genannten Straßen gibt es so gut wie keine Bäume. Neupflanzungen würden dem Klima und dem Stadtbild sehr gut tun. . Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1667 2020 Die Vorlage OF 1316/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Neues Verkehrszeichen „Grünpfeil nur für Radfahrer“ im Ortsbezirk einsetzen
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6023 entstanden aus Vorlage: OF 1293/1 vom 01.05.2020 Betreff: Neues Verkehrszeichen "Grünpfeil nur für Radfahrer" im Ortsbezirk einsetzen 1. Der Magistrat wird aufgefordert, das Verkehrszeichen "Grünpfeil" (VZ 721, vormals VZ 720 mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr") an folgenden Kreuzungen aufzustellen, um Radfahrenden das Rechtsabbiegen bei "Rot" zu ermöglichen: - Junghofstraße beim Abbiegen auf den Roßmarkt - Kreuzung Berliner Straße/Kornmarkt aus sämtlichen vier Richtungen - Kornmarkt nach Süden beim Abbiegen in die Bethmannstraße - Fahrgasse nach Süden beim Abbiegen in die Berliner Straße - Gutleutstraße Richtung Innenstadt in die Zanderstraße - Kreuzung Alte Brücke/Mainkai/Schöne Aussicht/Kurt-Schumacher-Straße aus sämtlichen vier Richtungen - Schöne Aussicht beim Abbiegen auf die Ignatz-Bubis-Brücke - Lange Straße beim Abbiegen in die Schöne Aussicht - Untermainbrücke beim Abbiegen auf den Untermainkai - Mainzer Landstraße stadtauswärts beim Abbiegen auf den Güterplatz, in die Heinrichstraße und in die Günderrodestraße - Kleyerstraße beim Abbiegen auf die Mainzer Landstraße - Kreuzung Europa-Allee/Lissabonner Straße, kommend von der Emser Brücke, beim Abbiegen in die Europa-Allee - Europa-Allee stadtauswärts beim Abbiegen in die Lissabonner Straße - Europa-Allee stadteinwärts beim Abbiegen in die Stephensonstraße - Osloer Straße beim Abbiegen auf den Platz der Einheit 2. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, auch alle anderen Ampelkreuzungen mit bereits vorhandenen Radfahrstreifen auf die neue Abbiegeregel zu prüfen. Eine ebensolche Prüfung ist bei jeder Errichtung neuer Radweganlagen unaufgefordert durchzuführen. Begründung: Das mit der StVO-Novelle mit Wirkung ab dem 28.04.2020 neu eingeführte Zeichen zum Rechtsabbiegen für Radfahrende ist ein Grünpfeil (VZ 721) mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr". Mit dem neuen Zeichen ist nach § 37 Absatz 2 Nummer 1 Satz 11 das Rechtsabbiegen für Radfahrende unter folgender Maßgabe möglich: "Soweit der Radverkehr die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten hat, dürfen Radfahrende auch aus einem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Radfahrstreifen oder aus straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radwegen abbiegen." Der bisherige Grünpfeil für alle Verkehrsteilnehmer war häufig in der Kritik. Für Autofahrer brachte er im Stadtverkehr meistens keinen Mehrwert, weil man an der folgenden Ampel sowieso wieder halten musste, um auf eine grüne Welle zu warten. Zudem waren die Unfallzahlen höher als bei normalen Abbiegesituationen. Der neue Grünpfeil für Radfahrende ist dagegen eine erhebliche Verbesserung. Er wurde Anfang 2019 in neun Städten getestet und ist mit der StVO-Novelle nun bundesweit nutzbar. Links: StVO-Novelle: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl1 20s0814.pdf%27%5D__1588316642745 https://www.fr.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-dies e-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html https://www.fnp.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-die se-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2020, ST 1917 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Aufhebung des benutzungspflichtigen Radwegs Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6015 entstanden aus Vorlage: OF 1279/1 vom 15.04.2020 Betreff: Aufhebung des benutzungspflichtigen Radwegs Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße Vorgang: NR 895/19 Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig die Radwegbenutzungspflicht in der Mainzer Landstraße stadtauswärts zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße aufzuheben. Begründung: Im genannten Abschnitt verläuft parallel zum Kfz-Fahrstreifen ein getrennter Fuß- und Radweg (Verkehrszeichen 241), der für Radfahrer benutzungspflichtig ist und direkt hinter dem Wartehäuschen der Straßenbahnhaltestelle "Rebstöcker Straße" verläuft. Der Weg wird durch Bäume weiter verengt, das Pflaster auf dem Abschnitt ist zudem sehr uneben. Durch die örtlichen Gegebenheiten kommt es zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern an dieser Stelle immer wieder zu Nutzungskonflikten. Wege mit Verkehrszeichen 241 kommen laut VwV-StVO "nur in Betracht, wenn die Belange der Fußgänger ausreichend berücksichtigt sind und die Zuordnung der Verkehrsflächen zweifelsfrei erfolgen kann". Dies ist hier nicht der Fall. Auch wenn dieser Bereich bereits im Maßnahmenpaket des Antrags NR 895 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" enthalten und "zur Umsetzung vorgesehen" ist, ist nicht abzusehen, wann dort eine sichere Wegeführung eingerichtet wird. Die hier vorliegende Anregung erfordert lediglich die Entfernung eines Verkehrszeichens (bzw. Ersetzen des vorhandenen Zeichens 241 mit Zeichen 239 und Zusatzzeichen 1022-10), so besteht hier die Gelegenheit, die Verkehrssicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern mit minimalem Aufwand quasi sofort zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1543 Antrag vom 27.01.2023, OF 750/1 Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3589 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Baseler Platz: Lange Wartezeiten, zu kurze Grünphasen, unnötige Umwege für zu Fuß Gehende
Anregung vom 19.05.2020, OA 558 entstanden aus Vorlage: OF 1284/1 vom 28.04.2020 Betreff: Baseler Platz: Lange Wartezeiten, zu kurze Grünphasen, unnötige Umwege für zu Fuß Gehende Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für deutlich bessere Querungsmöglichkeiten für zu Fuß Gehende rund um den Baseler Platz sorgen zu lassen. Dafür sind die Wartezeiten an den Signalanlagen der Überwege deutlich zu reduzieren und die Grünphasen für den Fußverkehr zu verlängern. Dies betrifft die signalgesteuerten Überwege in den Straßen rund um den Baseler Platz (im Uhrzeigersinn): - Wilhelm-Leuschner-Straße, - Baseler Platz, - Stuttgarter Straße, Baseler Platz, - Stuttgarter Straße, Esslinger Straße, - Gutleutstraße, westlich der Stuttgarter Straße, - Stuttgarter Straße, nördlich der Gutleutstraße. Begründung: Die teilweise ungewöhnlich langen Wartezeiten für zu Fuß Gehende sind weder zeitgemäß noch zumutbar. Um die Akzeptanz von signalgesteuerten Querungshilfen (auf Deutsch: Fußgängerampel) zu erhöhen, müssen die Wartezeiten nicht nur zumutbar, sondern auch erträglich sein. Im Gutleut wohnen viele ältere Menschen, denen das Laufen teilweise schwer fällt. Die Räumzeiten an den Überwegen sind knapp bemessen, und leider zeigt der Autoverkehr nicht in allen Fällen die nötige Rücksicht, wenn die Querung von zu Fuß Gehenden länger dauert. Längere Grünphasen für den Fußverkehr bedeuten auch, dass sich Wartezeiten verkürzen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1800 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 27.05.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 558 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5962, 39. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.06.2020 Aktenzeichen: 32 1
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