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Meine Nachbarschaft: Burgstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsüberwachung optimieren, Sonnemannstraße war bekannt für schnelles Fahren

21.01.2021 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7165 entstanden aus Vorlage: OF 1030/3 vom 27.11.2020 Betreff: Verkehrsüberwachung optimieren, Sonnemannstraße war bekannt für schnelles Fahren Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsüberwachung zu optimieren. Viele Anregungen aus den Ortsbeiräten zu verstärkten Verkehrskontrollen, zur Überwachung von Geschwindigkeitsbeschränkungen, Rotlichtverstößen und Falschparken werden abschlägig beantwortet oder nur auf besonderen Nachdruck umgesetzt. Den Mitgliedern des Ortsbeirates sind Straßen bekannt, auf denen durch rücksichtsloses Verhalten von Autofahrern immer wieder Gefährdungen für Fußgänger und Radfahrer bestehen. Beispielsweise ist in der Nibelungenallee und der Höhenstraße nachts Tempo 30 vorgeschrieben. Dieses Tempolimit wird aber nicht überwacht. Gleiches gilt auch für die Strecke des Anlagenrings vom Sandweg bis zum Eschenheimer Tor. Regelmäßigere Schwerpunktkontrollen wären ausdrücklich erwünscht. Begründung: Auf viele Anregungen aus den Ortsbeiräten zur Überwachung des Straßenverkehrs werden unter Hinweis auf beschränkte Ressourcen, nicht gegebener Zuständigkeit oder dem Nichtvorliegen eines Unfallschwerpunktes immer wieder abschlägige Antworten gegeben. Dabei gibt es Fußgängerüberwege, auch Schulwege, auf denen regelmäßig noch über die Kreuzung gefahren wird, wenn die Fußgängerampel schon Grün zeigt. Es gibt Straßenabschnitte, auf denen immer wieder zu schnell gefahren oder unnütz stark beschleunigt wird. Autos werden abgestellt, wo es gefällt und ohne Sicherheitsaspekte anderer zu bedenken. Dass Kontrollen und ein Eingreifen aber sinnvoll sind, zeigte sich im Nordend beispielsweise in der Hallgartenstraße. Auch in dieser Straße fanden Autorennen statt, die dann aber durch die Polizeieinheit KART beendet wurden. Leider gingen dieser Maßnahme aber auch mehrere Anläufe von Anliegern und Ortsbeiratsmitgliedern voraus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 787 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Leibnizstraße 12: Warum wird die Schaffung von zwei Wohnungen verhindert?

21.01.2021 · Aktualisiert: 13.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7163 entstanden aus Vorlage: OF 1027/3 vom 05.01.2021 Betreff: Leibnizstraße 12: Warum wird die Schaffung von zwei Wohnungen verhindert? Der Eigentümer der Liegenschaft Leibnizstraße 12 hat sich an Mitglieder des für das Nordend zuständigen Ortsbeirats 3 gewandt und berichtet, dass ihm die Aufstockung seines Wohnhauses in der Leibnizstraße 12 bei gleichzeitigem Abriss eines Gebäudes im Hof und Entsiegelung der Hoffläche mit Hinweis auf die Milieuschutzsatzung verweigert worden sei. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum der Dachausbau zur Schaffung von zwei neuen Wohnungen in der Liegenschaft nicht genehmigt wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1276 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Burgstraße zwischen Eichwaldstraße und Höhenstraße als Fahrradstraße kenntlich machen

19.01.2021 · Aktualisiert: 14.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7134 entstanden aus Vorlage: OF 532/4 vom 05.01.2021 Betreff: Burgstraße zwischen Eichwaldstraße und Höhenstraße als Fahrradstraße kenntlich machen Der Magistrat wird gebeten, per Beschilderung und Markierung auf der Fahrbahn deutlich zu machen, dass dieses Teilstück der Burgstraße eine Fahrradstraße ist, auf der Radverkehr Vorrang hat. Auch der Übergang von der gemischt genutzten Fahrbahn zu den Radstreifen, vor der Hausnummer 68, sollte deutlich markiert werden. Begründung: Seit mehr als 20 Jahren ist das angesprochene Teilstück der Burgstraße eine offizielle Fahrradstraße. Davon zeugt ein verblichenes Schild, sonst aber ist davon kaum etwas bemerkbar. Deutliche Markierungen auf der Fahrbahn und an der Einmündung der Höhenstraße können hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1076 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2207

OF (Antrag Ortsbeirat)

Finanzierung der temporären Spielstraße Heideplatz in 2021

08.01.2021 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2021, OF 1025/3 Betreff: Finanzierung der temporären Spielstraße Heideplatz in 2021 Der Ortsbeirat möge beschließen: für die Einrichtung der Spielstraße Heidestraße im Jahre 2021 vom 31.3. bis 20.10.2021 werden aus den Mitteln des Ortsbeirates 4000 € zur Verfügung gestellt. Damit wird die temporäre Spielstraße Heidestraße mitfinanziert. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 26 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 501 2021 Die Vorlage OF 1025/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Martin-Luther-Straße: Bürgersteig zwischen Alleenring und Rohrbachstraße teilweise entsiegeln und begrünen

30.11.2020 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6976 entstanden aus Vorlage: OF 1016/3 vom 30.11.2020 Betreff: Martin-Luther-Straße: Bürgersteig zwischen Alleenring und Rohrbachstraße teilweise entsiegeln und begrünen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich wäre, in der Martin-Luther-Straße einen Teilbereich des breiten Gehweges zwischen den Autoparkplätzen und den Hauswänden vor den Bäumen zu entsiegeln und in einen Grünstreifen umzuwandeln. In den Grünstreifen sollten Fahrradabstellmöglichkeiten integriert werden. Die Anwohnerschaft sollte bezüglich der Übernahme von Patenschaften (Urban Gardening) mit eingebunden werden. Die Umsetzungsmöglichkeiten sind den Mitgliedern des Ortsbeirates 3 im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung vorzustellen . Begründung: Die Bemühungen, weitere grüne Flächen auch in den Wohnquartieren zu schaffen, müssen weiter verstärkt werden. Hier sind kreative Lösungen wichtig. Der Bereich für Gehweg und Parkplätze im genannten Bereich in der Martin-Luther-Straße beträgt nahezu elf Meter in der Breite. Da die Markierungen für die Parkplätze nicht eingezeichnet bzw. nicht mehr sichtbar sind, parken die Autos ziemlich chaotisch. In Teilflächen ist die Pflasterung durch Baumwurzeln teilweise stark beschädigt. Eine Neuordnung und die Wiederherstellung des Gesamtbereiches sind dringend erforderlich. Dies sollte für eine Neuaufteilung der Flächen und die Schaffung von zusätzlichen grünen Freiflächen genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 619 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Teilweise Entsiegelung im Abschnitt Martin-Luther-Straße zwischen Alleenring und Rohrbachstraße

16.11.2020 · Aktualisiert: 07.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 995/3 Betreff: Teilweise Entsiegelung im Abschnitt Martin-Luther-Straße zwischen Alleenring und Rohrbachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine teilweise Entsiegelung und Grünpflanzung sowie damit einhergehend die Neuordnung der Parkplätze im östlichen Bereich der Martin-Luther-Straße im Abschnitt zwischen Alleenring und Rohrbachstraße zu prüfen. Ein Ortstermin mit den beteiligten Ämtern ist wünschenswert. Weiterhin möge der Magistrat berichten, ob es in diesem gründerzeitlich geprägten Straßenabschnitt ursprünglich Vorgärten gab und, falls ja, wann und warum diese wegfielen. Begründung: Die versiegelte Fläche für Gehweg und Parkplätze beträgt im genannten Bereich nahezu 11 Meter in der Breite. Da die Markierungen für die Parkplätze nicht eingezeichnet bzw. nicht mehr sichtbar sind, ist das ganze Erscheinungsbild chaotisch und sehr blechlastig. Zu dem wilden Parken trägt die durch Baumwurzeln teilweise stark beschädigte Pflasterung bei. Diese Situation geht vor allem auf Kosten der Freifläche, die sehr gut anders zu nutzen wäre. Der Vorschlag geht auf einen Anwohner zurück, der an den Wänden seiner Wohnung ausgeprägte Risse feststellt. Nach Prüfung durch eine Statikerin gehen diese auf einen stark gesenkten Grundwasserspiegel zurück. Entsiegelung und Begrünung stehen diesem Problem zumindest nicht entgegen und sind zudem für das Klima und einen gemeinsam genutzten Stadtraum förderlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 995/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1016/3 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Einsatz von Sperrmüllvorermittlerinnen/Sperrmüllvorermittlern

15.11.2020 · Aktualisiert: 07.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2020, OF 1009/3 Betreff: Einsatz von Sperrmüllvorermittlerinnen/Sperrmüllvorermittlern Vorgang: EA 119/20 OBR 3; ST 1219/20 Der Ortsbeirat begrüßt die Tatsache, dass die Stabsstelle Sauberes Frankfurt zur Ermittlung "möglicher Verursacherinnen und Verursacher von wilden Ablagerungen" bereits jetzt "Sperrmüllvorermittler" einsetzt, und "die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Vermeidung, Erfassung und Beseitigung dieser Ablagerungen" befürwortet, wie der oben genannten Stellungnahme vom 26. 6. 2020 zu entnehmen ist. Allerdings konnte zum damaligen "Zeitpunkt noch nicht mitgeteilt werden, welche Bereiche hier vorrangig zum Zuge kommen werden." Angesichts der Tatsache, dass unterdessen runde 5 Monate vergangen sind, stellt sich dem Ortsbeirat die Frage, ob der Magistrat unterdessen klären konnte, "welche Bereiche" das sein werden, zumal dringender Handlungsbedarf u. a. im Bereich der Heidestraße besteht, und zwar Ecke Höhenstraße (stadteinwärts) und insbesondere bei den Glascontainern am Jugendhaus Heideplatz. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 23.01.2020, EA 119 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1219 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 51 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1883 2020 Die Vorlage OF 1009/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE und FDP

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Leerstandsmeldungen

15.11.2020 · Aktualisiert: 07.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2020, OF 994/3 Betreff: Leerstandsmeldungen Vorgang: V 1653/20 OBR 3; ST 1815/20 Wie der oben genannten Stellungnahme zu entnehmen ist, "geht der Magistrat Hinweisen zu leerstehenden Wohnungen bzw. Wohngebäuden nach", was sehr zu begrüßen ist. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Auskunft darüber, welche Schritte er im Einzelnen unternimmt, wenn er diesen Hinweisen nachgegangen ist. Bezüglich des Leerstandes u. a. die Burgstraße 56 - sowie die Bergerstraße 6-8 - betreffend, hat der Ortsbeirat schließlich schon des Öfteren auf besagten Leerstand aufmerksam gemacht. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.05.2020, V 1653 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1815 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1878 2020 Die Vorlage OF 994/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Sachstand zum „Südmilch-Gelände“

11.11.2020 · Aktualisiert: 07.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2020, OF 999/3 Betreff: Sachstand zum "Südmilch-Gelände" Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird zu berichten, Gibt es Planungen für die Bebauung des ehemaligen "Südmilchgeländes" Merianstraße/Elkenbachstraße? Wenn ja, wie weit sind die Planungen bereits fortgeschritten? Wurde eine Bauvoranfrage eingereicht, oder bereits ein Bauantrag? Wurde dem Investor empfohlen sich mit dem Ortsbeirat 3 in Verbindung zu setzen? Begründung: Einige Gewerbeeinheiten wurden bereits aufgegeben und stehen jetzt leer. Es entsteht der Eindruck als stünde eine Nutzungsänderung oder Bebauung des Gebietes kurz bevor. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 41 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1880 2020 Die Vorlage OF 999/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen

29.10.2020 · Aktualisiert: 11.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6862 entstanden aus Vorlage: OF 932/3 vom 10.06.2020 Betreff: Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Südseite der Hallgartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Friedberger Landstraße und Rotlintstraße wird das Querparken von Autos mit der Frontseite (Verkehrszeichen 315-70 bis 315-73 StVO) nur noch in einer Länge von zwei Metern bis maximal zweieinhalb Metern auf dem Gehweg erlaubt. Um Überschreitungen zu verhindern, wird der Gehweg durch geeignete Absperrungen (beispielhaft umgesetzt in der Nordendstraße zwischen Gluckstraße und Lenaustraße) geschützt; 2. für die vier Stellplätze zwischen Rotlintstraße und Hallgartenstraße 57 wird zur Vereinheitlichung des gesamten Straßenabschnittes das eingeschränkte Halteverbot mit Ausnahmeregelung für Bewohner durch das ab der Hausnummer 57 (ostwärts) gültige Bewohnerparken ersetzt. Gleichzeitig wird das Querparken mit der Frontseite auf dem Gehweg dann auf dem gesamten Straßenabschnitt zwischen Rotlintstraße und Martin-Luther-Straße nur noch in einer Länge von zwei Metern bis maximal zweieinhalb Metern auf dem Gehweg erlaubt und durch geeignete Absperrungen (wie unter Ziffer 1.) geschützt; 3. der durch den Parkplatz zwischen Martin-Luther-Straße und Orsenigo-Park führende (und vermutlich nicht amtliche) Fußweg wird durch geeignete Absperrungen vor Autos geschützt, die mit ihrer Vorderfront den vorgesehenen Parkraum überschreiten; 4. d urch Tempo-30-Piktogramme werden die Verkehrsteilnehmer in angemessenem Abstand und in Nähe zu Kreuzungsbereichen/Einmündungen auf der Hallgartenstraße auf Tempo 30 aufmerksam gemacht. Zusätzlich wird an der Kreuzung Hallgartenstraße/Rotlintstraße ein Piktogramm mit "Vorsicht Kinder" auf dem Straßenbelag aufgebracht, weil sich im Eckgebäude eine Kita befindet. Begründung: Die Hallgartenstraße war in den zurückliegenden Monaten häufiger Treffpunkt von Freunden des Auto-Posings, die auf der breiten und übersichtlichen Straße Autorennen mit ihren hochgetunten Edelkarossen veranstalteten. Das konnte nach gezielten Einsätzen der Polizei erfreulicherweise zurückgedrängt werden. Aber auch unabhängig davon beklagen Anwohnerinnen und Anwohner, dass auf der vergleichsweise breiten Tempo-30-Straße viel zu schnell gefahren wird. Auf der gesamten Länge der Hallgartenstraße (600 Meter) befindet sich lediglich an der Einfahrt von der Friedberger Landstraße ein Tempo-30-Schild. Weder am Anfang (Günthersburgpark/Wetteraustraße) noch an den Straßenkreuzungen wird Tempo 30 angezeigt. In weiten Teilen der Hallgartenstraße ist das Querparken mit der Frontseite im Rahmen der (verblassten) Markierung auf dem Gehweg erlaubt (Verkehrszeichen 315-70 bis 315-73 StVO). Die Gehwege sind relativ breit, was einen erheblichen Teil der Autofahrer dazu verleitet, auf der Südseite der Straße ihr Fahrzeug in gesamter Länge und unter Nichtbeachtung der Markierung auf dem Gehweg zu parken. Damit wird der Gehweg unzulässigerweise schmaler und die Straße noch breiter, was überhöhte Geschwindigkeiten erleichtert. Um dies zu verhindern, sollen geeignete Absperrungen die deutlich verbreiterten Gehwege vor Autos schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 155 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Antrag zur Durchsetzung der Vorgartensatzung

29.10.2020 · Aktualisiert: 11.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6861 entstanden aus Vorlage: OF 904/3 vom 09.06.2020 Betreff: Antrag zur Durchsetzung der Vorgartensatzung Vorgang: OM 5369/19 OBR 3; ST 430/20 Wie der Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 430, zur Durchsetzung der Vorgartensatzung zu entnehmen ist, wurde die flächendeckende Überprüfung der Vorgärten im Nordend Ende 2013 abgeschlossen. Nicht beantwortet wurde vonseiten des Magistrats leider die Frage des Ortsbeirates nach dem Warum. Angesichts der Tatsache, dass unzählige Vorgärten leider nach wie vor dauerhaft unbegrünt sind, scheint die "Schaffung von zwei Planstellen" seinerzeit nicht ausgereicht zu haben, um gegen die zahlreichen Verstöße vorzugehen. Zahlreich, um nur ein Beispiel zu nennen, sind die Verstöße beispielsweise in der Heidestraße - zwischen Höhenstraße und Leibnizstraße. Dort befinden sich auf der einen Straßenseite ganze drei Häuser, nicht einer der drei Vorgärten entspricht der nämlichen Vorgartensatzung. Angesichts der Vielzahl an Verstößen, sieht sich der Ortsbeirat - schon allein aus zeitlichen Gründen - leider auch nicht in der Lage, der Bitte des Magistrats "um Benennung der entsprechenden Liegenschaften" nachzukommen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, das Nordend mit Blick auf die Vorgartensatzung noch einmal flächendeckend überprüfen zu lassen und die vielen Verstöße zu ahnden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5369 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 430 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 436 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grün bei der Trambahn

27.10.2020 · Aktualisiert: 17.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6803 entstanden aus Vorlage: OF 506/4 vom 13.10.2020 Betreff: Grün bei der Trambahn Der Magistrat wird gebeten, bei der seit Jahren gelegentlich angekündigten Planung für einen barrierefreien Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Bornheim Mitte" in der Saalburgstraße auch eine Begrünung einzuplanen. Begründung: In diesem Abschnitt der Saalburgstraße fehlt jegliches Grün. Seit der Wirt einer dortigen Pizzeria im letzten Jahr veranlasst wurde, auch noch die dort als Eingrenzung verwendeten Blumenkübel abzuräumen, ist die Bilanz wirklich Null. Die Fahrgäste, die auf Bus oder Bahn in Richtung Neebstraße oder Günthersburgpark warten, werden derzeit an Sommernachmittagen geröstet. Die heißen Nachmittage werden in der Tendenz mehr. Man sollte daher die Umplanung als Chance nutzen, um Kleinklima und Verschattung zu verbessern. Für begrünte Haltestellen gibt es Beispiele. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1072 Beratung im Ortsbeirat: 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (XIV) Kreuzungsbereiche Heidestraße/Leibnizstraße

15.10.2020 · Aktualisiert: 07.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2020, OF 966/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (XIV) Kreuzungsbereiche Heidestraße/Leibnizstraße Der Kreuzungsbereich Heidestraße / Leibnizstraße ist tagsüber häufig und abends regelmäßig verbotswidrig zugeparkt. Das führt zu Sichtbehinderung und gefährdet dadurch Radfahrende und kreuzende FußgängerInnen. Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken im Kreuzungsbereich durch Abpollern oder Radbügel verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 966/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 966/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1015/3 (siehe TOP 6./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (XIII) Kreuzungsbereiche Heidestraße/Schopenhauerstraße

15.10.2020 · Aktualisiert: 07.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2020, OF 965/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (XIII) Kreuzungsbereiche Heidestraße/Schopenhauerstraße Der Kreuzungsbereich Heidestraße / Schopenhauerstraße ist tagsüber häufig und abends regelmäßig verbotswidrig zugeparkt. Das führt zu Sichtbehinderung und gefährdet dadurch Radfahrende und kreuzende FußgängerInnen. Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den Einmündungsbereichen durch Abpollern oder Radbügel verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 965/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 965/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1015/3 (siehe TOP 6./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Freie Straßenfläche Rohrbachstraße/Ecke westliche Günthersburgallee

24.09.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6662 entstanden aus Vorlage: OF 847/3 vom 05.03.2020 Betreff: Freie Straßenfläche Rohrbachstraße/Ecke westliche Günthersburgallee An der Ecke Rohrbachstraße/Ecke westliche Günthersburgallee befindet sich vor dem Restaurant Niewo eine freie dreieckige Straßenfläche, die keinerlei Markierungen besitzt. Von der Rohrbachstraße kommende Fahrzeuge biegen in die Günthersburgallee ab, von der Hartmann-Ibach-Straße kommende Fahrzeuge queren die Rohrbachstraße. Neuerdings parken auf der Fläche Fahrzeuge, insbesondere nachts, sodass der Verkehr behindert wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dort Markierungen aufzubringen, die das Parken regeln oder verbieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 347 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (IV) Kreuzungsbereich Heidestraße/Schleiermacherstraße

09.09.2020 · Aktualisiert: 07.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2020, OF 948/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (IV) Kreuzungsbereich Heidestraße/Schleiermacherstraße Der Kreuzungsbereich Heidestraße / Schleiermacherstraße ist tagsüber häufig und abends regelmäßig verbotswidrig zugeparkt. Das führt zu Sichtbehinderung und gefährdet dadurch Radfahrende und kreuzende Fußgänger Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in allen 5-Meter-Bereichen der Kreuzung durch Poller oder Radbügel verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 948/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 948/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 948/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1015/3 (siehe TOP 6./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (X) Bornheimer Landstraße/Feststraße

09.09.2020 · Aktualisiert: 07.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2020, OF 954/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (X) Bornheimer Landstraße/Feststraße Der Einmündungsbereich Bornheimer Landstraße / Feststraße ist tagsüber häufig und abends regelmäßig an einer oder beiden Ecken verbotswidrig zugeparkt. Das hat Sichtbehinderung zur Folge und gefährdet dadurch sowohl FußgängerInnen, welche die Feststraße queren wollen, als auch aus westlicher oder südlicher Richtung kommende Radfahrende. Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den 5-Meter-Bereichen der beiden Einmündung durch Poller oder Radbügel baulich verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 954/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 954/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 954/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1015/3 (siehe TOP 6./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (IX) Burgstraße/Leibnizstraße

09.09.2020 · Aktualisiert: 07.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2020, OF 953/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (IX) Burgstraße/Leibnizstraße Der Einmündungsbereich Burgstraße/ Leibnizstraße ist tagsüber häufig und abends regelmäßig an einer oder beiden Ecken verbotswidrig zugeparkt. Das hat Sichtbehinderung zur Folge und gefährdet dadurch sowohl FußgängerInnen, welche die Leibnizstraße queren wollen, als auch Radfahrende im Allgemeinen. Der Magistrat wird gebeten, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den 5-Meter-Bereichen der beiden Einmündungen durch Poller oder Radbügel baulich verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 953/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 953/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 953/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1015/3 (siehe TOP 6./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (VII) Eichwaldstraße/Gabelsbergerstraße

09.09.2020 · Aktualisiert: 07.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2020, OF 951/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (VII) Eichwaldstraße/Gabelsbergerstraße Der Einmündungsbereich Eichwaldstraße / Gabelsbergerstraße ist tagsüber häufig und abends regelmäßig verbotswidrig zugeparkt, teilweise stehen dabei vier bis fünf Autos nebeneinander (!) im Halteverbot des 5-Meter-Bereichs. Das führt zu erheblichen Sichtbehinderung und gefährdet dadurch Radfahrende. Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den 5-Meter-Bereichen der beiden Einmündungen durch Poller oder Radbügel verhindert wird. Außerdem wird angeregt, im Bereich vor dem Zebrastreifen die hässlichen "Stellvertreter" zu entfernen und den freiwerdenden Platz durch Radbügel vor Falschparkern zu schützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 951/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 951/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 951/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1015/3 (siehe TOP 6./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsgefährdung/-behinderung durch Falschparker verhindern (VIII) Schopenhauerstraße/Luisenstraße

09.09.2020 · Aktualisiert: 07.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2020, OF 952/3 Betreff: Verkehrsgefährdung/-behinderung durch Falschparker verhindern (VIII) Schopenhauerstraße/Luisenstraße An der Ecke Schopenhauerstr/ Luisenstr. vor dem Cafe Würfel stehen tagsüber häufig und abends regelmäßig KFZ verbotswidrig im Fußgängerbereich. Das hat Sichtbehinderung und damit Verkehrsgefährdungen zur Folge, da Radfahrende und FußgängerInnen, welche aus der Luisenstraße kommen, von Autofahrenden, welche aus Richtung Burgstraße kommen, erst spät gesehen werden; insbesondere, da Letztere trotz verkehrsberuhigtem Bereich oft deutlich schneller als mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sind. Auf Seite der Lutherkirche stehen insbesondere abends regelmäßig KFZ verbotswidrig direkt auf dem Fußgängerweg, oft sogar auf dem Blindenleitstreifen. Der Magistrat wird aufgefordert, die regelmäßig auftretenden Verkehrsbehinderungen und -gefährdungen dadurch zu unterbinden, dass das Parken auf Fußgängerflächen an der Ecke Schopenhauerstr. / Luisenstr. vor dem Cafe Würfel und vor der Lutherkirche (gegenüber des Getränkemarkts) durch bauliche Maßnahmen wie z.B. Poller verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 952/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 952/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 952/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1015/3 (siehe TOP 6./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (V) Gabelsbergerstraße/Erlenbacher Straße

09.09.2020 · Aktualisiert: 07.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2020, OF 949/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (V) Gabelsbergerstraße/Erlenbacher Straße Der Einmündungsbereich Gabelsbergerstraße / Erlenbacher Straße ist tagsüber häufig und abends regelmäßig verbotswidrig zugeparkt. Das führt zu erheblichen Sichtbehinderung und gefährdet dadurch Radfahrende. Oft ist die Situation sogar so schlimm, dass Menschen mit Rollator gar nicht mehr passieren können. An der westlichen Ecke der Einmündung scheint die Parkraummarkierung in den 5-Meter-Bereich hineinzuragen, was deshalb zu scheinbar regelkonformem Parken im 5-Meter-Bereich führt. Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den 5-Meter-Bereichen der beiden Einmündungen durch Poller oder Radbügel baulich verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 949/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 949/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 949/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1015/3 (siehe TOP 6./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einhaltung der Vorgartensatzung in der Heidestraße

27.08.2020 · Aktualisiert: 26.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6430 entstanden aus Vorlage: OF 913/3 vom 14.08.2020 Betreff: Einhaltung der Vorgartensatzung in der Heidestraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Vorgartensatzung in der Heidestraße 43 eingehalten wird. Dazu ist eine teilweise Entsiegelung des Vorgartengrundstückes erforderlich. Begründung: Der Vorgarten des Grundstückes Heidestraße 43 ist weitgehend versiegelt und verstößt gegen die bestehende Satzung des Gründerzeitviertels. Übrig ist ein einzelner Baum im Verbundpflaster. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2020, ST 2185 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel Burgstraße/Wiesenstraße

18.08.2020 · Aktualisiert: 01.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6365 entstanden aus Vorlage: OF 474/4 vom 04.08.2020 Betreff: Fahrradbügel Burgstraße/Wiesenstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, in der Burgstraße, Höhe Hausnummer 120/122 (zwischen Radweg und Baum) sowie auf dem breiten Bürgersteig der Burgstraße schräg vor der Gaststätte im Haus Wiesenstraße 52 (abseits des Fußgängerüberweges) Fahrradbügel zu montieren. Begründung: Der Bedarf an Fahrradabstell- und -anschließmöglichkeiten in der Burgstraße rund um die Eisdiele und die Gaststätte Ecke Wiesenstraße ist deutlich erkennbar. Ebenso stehen Bewohnerinnen und Bewohnern im Bereich der Burgstraße so gut wie keine Möglichkeiten zur Verfügung, ihr Fahrrad sicher abstellen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2061

OF (Antrag Ortsbeirat)

Gefahrenquelle Vogelsbergstraße

12.08.2020 · Aktualisiert: 09.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2020, OF 929/3 Betreff: Gefahrenquelle Vogelsbergstraße In der Vogelsbergstraße, Einbahnstraße vom Martin-Luther-Platz zum Mathias-Beltz-Platz, sind Parkbuchten auf der rechten Seite, auf der linken Seite ist schräges Parken erlaubt. Beim Ausparken entsteht eine Gefahrensituation, wenn Fahrradfahrende in Richtung Martin-Luther-Platz fahren und ihnen ein PKW entgegenkommt. Der Autofahrer, die Autofahrerin hat beim Ausparken nur eingeschränkte Sicht auf die Straße, der Fahrradfahrer, die Fahrradfahrerin hat bei Gegenverkehr keine Möglichkeit, genügenden Abstand vom ausfahrenden PKW einzuhalten und diesem notfalls auszuweichen. Der Ortsbeirat wird gebeten den Magistrat aufzufordern zu prüfen und zu berichten, ob die Gefahrensituation durch das Längsparken in Fahrtrichtung entschärft werden kann. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 929/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 929/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 929/3 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme)

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rückumzug der Merianschule

25.06.2020 · Aktualisiert: 07.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6276 entstanden aus Vorlage: OF 857/3 vom 14.05.2020 Betreff: Rückumzug der Merianschule Der Magistrat wird aufgefordert, unbedingt weiterhin alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Rückumzug der Merianschule an den alten Standort in den Sommerferien zu ermöglichen und dass die Schule den Betrieb nach den Ferien wieder im regulären Gebäude aufnehmen kann. Im alten Schulhof stehen derzeit noch ungenutzte Container und der Belag des Hofes muss nach den Baumaßnahmen sicher erneuert werden. Der Magistrat wird daher gebeten, diese Maßnahmen möglichst schon parallel zu den Restarbeiten im Schulgebäude anzugehen, um nicht weitere Verzögerungen entstehen zu lassen. Der Schulhof der Merianschule ist nicht besonders groß. Zur Einhaltung von Abstandsregelungen soll geprüft werden, ob während der Schulzeit der Abschnitt der Burgstraße für den Verkehr gesperrt werden kann und der Straßenabschnitt als erweiterter Schulhof genutzt werden kann. Begründung: Der Rückumzug der Merianschule ist längst überfällig und es ist höchste Zeit für die Schüler, die langen Schulwege zu beenden. Die Merianschule will endlich am alten Standort ihr Schulkonzept umsetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1657 Aktenzeichen: 40 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verschiebung Bänke Martin-Luther-Straße/Böttgerstraße

25.06.2020 · Aktualisiert: 30.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6281 entstanden aus Vorlage: OF 891/3 vom 10.06.2020 Betreff: Verschiebung Bänke Martin-Luther-Straße/Böttgerstraße Vorgang: OM 4693/19 OBR 3; ST 592/20 Der Magistrat wird gebeten, die Bänke an den Glascontainern in der Martin-Luther-Straße Höhe Böttgerstraße auf das gesperrte gepflasterte Teilstück zu verschieben, wie es bereits mit der Vorlage OM 4693 angeregt wurde. Begründung: Die dazugehörige Stellungnahme beschränkte sich auf die Frage bez. der Umgestaltung des Streifens, ließ die Frage einer Verschiebung der Bänke aber offen. Diese wurde hingegen von Anwohnern als kurzfristige Maßnahme erbeten. Da das Straßenstück breit genug ist, würde dies einem freibleibenden Durchgang auch nicht entgegensprechen, wenn die Bänke parallel zum Bürgersteig aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4693 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 592 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1831 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schutz der Mieterinnen und Mieter der Bornheimer Landstraße 14

25.06.2020 · Aktualisiert: 11.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6286 entstanden aus Vorlage: OF 903/3 vom 11.06.2020 Betreff: Schutz der Mieterinnen und Mieter der Bornheimer Landstraße 14 Der Magistrat wird gebeten, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um die Mietverhältnisse für alle Mieterinnen und Mieter in der Bornheimer Landstraße 14 mit erträglichen Mieten zu erhalten. Dazu wird der Magistrat gebeten, 1. wenn nötig, sein Vorkaufsrecht wahrzunehmen; 2. die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu untersagen; 3 die Bewohnerinnen und Bewohner vor Schikanen bei der Renovierung und Sanierung zu schützen; 4. regelmäßige Begehungen durch die verantwortlichen Ämter vorzunehmen. Begründung: Nach dem Verkauf des Hauses an die Firma WPS hat diese versucht, durch massive Einschüchterungen und völlig überzogene Mietankündigungen die Mieterinnen und Mieter des Hauses zu vertreiben. Vor diesem Hintergrund ist der Magistrat aufgefordert, die Betroffenen nach besten Kräften zu unterstützen und sie vor Entmietung und Schikanen zu bewahren. Da die Bornheimer Landstraße 14 in einem Milieuschutzgebiet liegt, gibt es dazu inzwischen die entsprechenden gesetzlichen Instrumente und Verfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 1 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weitere Fahrradständer im Nordend Auf schraffierten Flächen im Nordend und im Bereich von Baumreihen

25.06.2020 · Aktualisiert: 07.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6284 entstanden aus Vorlage: OF 901/3 vom 10.06.2020 Betreff: Weitere Fahrradständer im Nordend Auf schraffierten Flächen im Nordend und im Bereich von Baumreihen Der Magistrat wird aufgefordert, weitere Fahrradständer im Nordend zu installieren, 1. an folgenden Kreuzungen auf den bestehenden schraffierten Sperrflächen: a) Burgstraße im Einmündungsbereich zur Bornheimer Landstraße vor dem Zebrastreifen, b) Sandweg vor der Ampel am Alleenring, c) Weberstraße im Kreuzungsbereich mit der Eisernen Hand, d) Bornwiesenweg im Kreuzungsbereich mit der Fichardstraße; 2. im Bereich von Baumreihen vor den Bäumen straßenseitig oder fußwegseitig: a) Bornheimer Landstraße zwischen Burgstraße und Friedberger Landstraße, b) Egenolffstraße. Beide Standorte wurden bereits 2011 vorgeschlagen und 2012 auch zugesagt. Begründung: Der Bedarf nach Fahrradabstellmöglichkeiten steigt auch im Nordend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1851 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerbegehung mit Senioren und Seniorinnen im Bereich um das GDA-Wohnstift und der Seniorenwohnanlage in der Seumestraße

25.06.2020 · Aktualisiert: 01.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6285 entstanden aus Vorlage: OF 902/3 vom 10.06.2020 Betreff: Fußgängerbegehung mit Senioren und Seniorinnen im Bereich um das GDA-Wohnstift und der Seniorenwohnanlage in der Seumestraße Der Magistrat wird aufgefordert, ähnlich der Schulwegbegehungen eine Begehung mit Senioren und Seniorinnen im Bereich Sandweg/Seumestraße/Musikantenweg/Berger Straße/ Merianstraße/Elkenbachstraße/Mauerweg/Anlagenring im Nahbereich der Seniorenwohnanlage in der Seumestraße und des GDA-Wohnstifts durchzuführen. Ziel sollte es sein, Barrieren und für Senioren schwer zu meisternde Verkehrssituationen zu benennen und Lösungen dafür zu erarbeiten. Begründung: Fehlende Bordsteinabsenkungen und zugeparkte Ecken stellen für Senioren und Menschen mit Einschränkungen unnötige Probleme in der Bewältigung ihres Alltags dar. Gerade im Umfeld größerer Wohnanlagen wie des GDA-Wohnstifts in der Waldschmidtstraße macht es Sinn, im direkten Umfeld Barrieren zu entfernen, um den Bewohnerinnen und Bewohnern die Teilhabe am öffentlichen Leben zu erleichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1951 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen

10.06.2020 · Aktualisiert: 09.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2020, OF 894/3 Betreff: Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen Der Ortsbeirat wird gebeten, zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Südseite der Hallgartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Friedberger Landstr. und Rotlintstr. wird das Querparken von Autos mit der Frontseite (Verkehrszeichen 31570-73) nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt. Um Überschreitungen zu verhindern, wird der Gehweg durch geeignete Absperrungen (beispielhaft umgesetzt in der Nordendstr. zwischen Gluck- und Lenaustr.) geschützt. 2. Zwischen Rotlintstr. und Hausnummer 59 der Hallgartenstr. wird das vorgesehene Längsparken auf der Straße durch Aufstellen von Radbügeln auf dem Gehweg durchgesetzt und so das nicht erlaubte aber praktizierte Querparken auf dem Gehweg beendet. 3. Ab Hausnummer 57 bis zur Martin-Luther-Straße wird das erlaubte Querparken mit der Frontseite auf dem Gehweg nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt und durch geeignete Absperrungen (wie unter 1.) geschützt. 4. Der durch den Parkplatz zwischen Martin-Luther-Str. und Orsenigo-Park führende (und vermutlich nicht amtliche) Fußweg wird durch geeignete Absperrungen vor Autos geschützt, die mit ihrer Vorderfront den vorgesehenen Parkraum überschreiten. 5. Durch zusätzliche Beschilderung in den Kreuzungsbereichen werden die Verkehrsteilnehmer auf Tempo 30 aufmerksam gemacht. An der Kreuzung Hallgarten-/Rotlintstr. wird ein Piktogramm (Vorsicht Kinder!) auf dem Straßenbelag angebracht, weil sich im Eckgebäude eine Kita befindet. Begründung: Die Hallgartenstraße war in den zurückliegenden Monaten häufiger Treffpunkt von Freunden des Auto-Posings, die auf der breiten und übersichtlichen Straße Autorennen mit ihren hochgetunten Edelkarossen veranstalteten. Das konnte nach gezielten Einsätzen der Polizei erfreulicherweise zurückgedrängt werden. Aber auch unabhängig davon beklagen AnwohnerInnen, dass auf der vergleichsweise breiten Tempo-30-Straße viel zu schnell gefahren wird. Auf der gesamten Länge der Hallgartenstraße (600 m) befindet sich lediglich an der Einfahrt von der Friedberger Landstraße ein Tempo-30-Schild. Weder am Anfang (Günthersburgpark/Wetteraustr.) noch an den Straßenkreuzungen wird Tempo 30 angezeigt. In weiten Teilen der Hallgartenstraße ist das Querparken mit der Frontseite im Rahmen der (verblassten) Markierung auf dem Gehweg erlaubt (Verkehrszeichen 31570-73). Die Gehwege sind relativ breit, was einen erheblichen Teil der Autofahrer dazu verleitet, auf der Südseite der Straße ihr Fahrzeug in gesamter Länge und unter Nichtbeachtung der Markierung auf dem Gehweg zu parken. Damit wird der Gehweg unzulässigerweise schmaler und die Straße noch breiter, was überhöhte Geschwindigkeiten erleichtert. Um dies zu verhindern, sollen geeignete Absperrungen die dann deutlich verbreiterten Gehwege vor zuparkenden Autos schützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.06.2020, OF 932/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 894/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 894/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 932/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 932/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplätze im Nordend hier: U-Turn Alleenring

28.05.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6085 entstanden aus Vorlage: OF 868/3 vom 02.05.2020 Betreff: Parkplätze im Nordend hier: U-Turn Alleenring Der Magistrat wird gebeten, in den drei U-Turns auf der Rothschildallee Höhe Günthersburgallee und Rotlintstraße Pkw-Parkplätze farblich und mit Beschilderung zu markieren. Begründung: Die Parkplatzsituation im Nordend ist besonders angespannt. Diese Maßnahme führt dazu, die Nebenstraßen zu entlasten und sorgt für Klarheit, dass hier geparkt werden kann. In den U-Turns wird teilweise geparkt, es ist ausreichend Platz vorhanden und es gehen keine Fußwege und Fahrradabstellmöglichkeiten verloren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 260 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliche Tempo-30-Hinweise auf der Hartmann-Ibach-Straße in Höhe der IGS Nordend

28.05.2020 · Aktualisiert: 14.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6083 entstanden aus Vorlage: OF 863/3 vom 14.05.2020 Betreff: Zusätzliche Tempo-30-Hinweise auf der Hartmann-Ibach-Straße in Höhe der IGS Nordend Der Magistrat wird gebeten, auf der Hartmann-Ibach-Straße in Höhe der IGS Nordend in beide Fahrtrichtungen ein Tempo-30-Piktogramm auf dem Straßenbelag anzubringen. Begründung: Die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung wird viel zu häufig ignoriert, was möglicherweise auch darauf zurückzuführen ist, dass die Schilder für Fahrzeuge aus der Rohrbachstraße bzw. Burgstraße kommend übersehen oder auch einfach ignoriert werden. In der Konsequenz führt dies zu einem erhöhten Unfallrisiko insbesondere für die Schülerinnen und Schüler der IGS Nordend. Von der optischen Verstärkung verspricht sich der Ortsbeirat eine positive Wirkung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1709 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat)

Leerstand Burgstraße 56

03.03.2020 · Aktualisiert: 09.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2020, OF 844/3 Betreff: Leerstand Burgstraße 56 Die unendliche Geschichte des Hauses Burgstraße 56 begann im Jahre 2014 mit der Vertreibung der alteingesessenen Mieterinnen und Mieter aus ihren Wohnungen und ihrem Stadtteil, führte des Weiteren zu aufwendigen Sanierungsmaßnahmen, einem Baustopp, der sich über mindestens drei Jahre hinzog, einer erneuten Bauaufnahme bis hin zur Fertigstellung des (wahrscheinlich) luxussanierten Hauses, mit dem Ergebnis, dass es nunmehr seit rund einem Jahr leersteht, und als solches ein erhebliches öffentliches Ärgernis darstellt. Vor diesem Hintergrund fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, die folgenden Fragen zu beantworten: Ist dem Magistrat der Leerstand des Hauses Burgstraße 56 bekannt, und wenn ja, mit welchen Mitteln (ggf. auch rechtliche Schritte wegen möglicher Geldwäsche) kann und will er diesen Missstand beheben? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1654 2020 Die Vorlage OF 844/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Erhalt typischer Gebäude im östlichen Nordend

20.02.2020 · Aktualisiert: 21.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.02.2020, OA 539 entstanden aus Vorlage: OF 821/3 vom 29.01.2020 Betreff: Erhalt typischer Gebäude im östlichen Nordend Das östliche Nordend zwischen Friedberger Landstraße, Bornheimer Landstraße, Sandweg und Anlagenring war früher geprägt von sog. "Gartenhäusern". Gebäude, die im Zuge der Stadterweiterung auf den freien Flächen jenseits der damaligen Stadtgrenze entstanden sind. Viele dieser Häuser sind in den letzten Jahren bereits verschwunden, wenige sind noch erhalten. Nachdem das Gebäude Alleenring/Ecke Arnsburger Straße jetzt doch unter Denkmalschutz gestellt werden konnte und damit erhalten bleibt, möchte der Ortsbeirat 3 erneut den Versuch unternehmen, die letzten "Gartenhäuser" im östlichen Nordend dauerhaft zu erhalten. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) wie sich dauerhaft der Erhalt nachfolgender Gebäude sicherstellen lässt: Baumweg 12; Julius-Heyman-Straße 12; Musikantenweg 15; b) ob die Möglichkeit besteht, die Liegenschaften unter Denkmalschutz zu stellen; c) ob es weitere solche erhaltenswerte Gebäude im Nordend gibt. Wenn ja, welche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1368 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 82 Beschluss: Die Vorlage OA 539 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5520, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 Aktenzeichen: 60 3

OA (Anregung Ortsbeirat)

Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen

20.02.2020 · Aktualisiert: 22.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.02.2020, OA 535 entstanden aus Vorlage: OF 775/3 vom 02.01.2020 Betreff: Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen Vorgang: OA 344/18 OBR 3; OA 345/18 OBR 3; OM 4038/18 OBR 3; ST 667/19; B 319/19; B 427/19 Der Ortsbeirat hat die Stadtverordnetenversammlung bzw. den Magistrat in mehreren Anträgen gebeten, für Gebiete, die nicht in die Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend aufgenommen wurden, die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen erneut zu prüfen. Die Antworten des Magistrats können nicht überzeugen: "Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5643 (M 217) sind die Erhaltungssatzungen nach Ablauf von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss vom Magistrat auf Basis aktualisierter Daten auf ihre Wirkung und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks zu überprüfen. Kurzfristig wird es daher keine Ergänzung der bestehenden Erhaltungssatzungen geben. Ob und um welche Gebiete die Satzungsgebiete künftig erweitert werden, ist dann Gegenstand einer umfassenden Untersuchung". Der erste Satz des Zitats kann sich nur auf Gebiete beziehen, für die die Erhaltungssatzung gilt, denn nur in diesen Gebieten kann die Wirkung der Erhaltungssatzung auf B asis aktualisierter Daten und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks überprüft werden. Nicht dagegen in Stadtbezirken oder Teilbezirken, die nicht zum Satzungsgebiet gehören. Wenn signifikante Anhaltspunkte gegeben sind, die eine Ergänzung des Satzungsgebietes bzw. die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen geboten sein lassen, um "unerwünschten Veränderungsdruck durch übermäßige Aufwertungsprozesse zu dämpfen und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Absatz Nr. 2 BauGB" beizutragen, ist es zwingend geboten, die erforderliche "umfassende Untersuchung" ohne Zeitverzug zu veranlassen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Verdrängungsdruck die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schon so weit verändert hat, dass es kein schützenswertes Milieu mehr gibt (siehe dazu Artikel in der FAZ vom 19.12.2019 "Häuserkampf mit Aktenbergen": https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/so-setzt-sich-frankfurt-fuer-den-milieusc hutz-der-viertel-ein-16543078.html). Der Ortsbeirat hat in seinen Anregungen darauf hingewiesen, dass die Begründungen für den Ausschluss bestimmter Gebiete aus den Erhaltungssatzungen teilweise nicht nachvollziehbar und zum Teil auch nachweislich unzutreffend sind. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den folgenden Stadtbezirken und Teilbereichen von Stadtbezirken unverzüglich mit den umfassenden Untersuchungen zu beginnen und die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen: 1. Teilbereich des Stadtbezirks 201 (Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße) Diesem Teilbereich wird in der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotenzial bescheinigt, was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße etc.). 2. Stadtbezirk 202 Die hier neu errichtete School of Finance & Management hat in den letzten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem Stadtbezirk verschärft. 3. Teilbereich des Stadtbezirks 212 (Nordendstraße bis Rat-Beil-Straße) Das ganz überwiegend hochpreisige Wohnungsneubauprojekt Marie wird den Aufwertungsdruck in diesem Teilbereich mit hoher Wahrscheinlichkeit erhöhen. 4. Teilbereich des Stadtbezirks 222 (Hallgartenstraße bis Münzenberger Straße, Hartmann-Ibach-Straße bis Wetteraustraße) Die Nachbarschaft zur Frankfurt University of Applied Sciences, vor allem aber zum Neubauquartier Günthersburghöfe wird den Aufwertungsdruck spürbar erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.11.2018, OA 344 Anregung vom 29.11.2018, OA 345 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4038 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2019, ST 667 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 319 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427 Bericht des Magistrats vom 25.09.2020, B 534 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 78 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 90 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.06.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 535 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5516, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5620, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 5956, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.06.2020 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradstraße Humboldtstraße

20.02.2020 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5846 entstanden aus Vorlage: OF 789/3 vom 09.01.2020 Betreff: Fahrradstraße Humboldtstraße Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst die Humboldtstraße als Fahrradstraße analog der Elkenbachstraße einzurichten und auszuweisen. Begründung: Die Humboldtstraße stellt eine relativ verkehrsarme Nord-Süd-Verbindung zusätzlich zur parallel verlaufenden Eckenheimer Landstraße dar, die wegen ihres wesentlich stärkeren Hauptstraßenverkehrs inklusive U-Bahn(-Haltestellen) von einem Teil der Radfahrenden gemieden wird. Die Humboldtstraße könnte sich dagegen gerade für vorsichtige und ungeübte Radfahrende als angenehme Route erweisen und könnte zusätzlich mit einer guten Anbindung an die Eschersheimer Anlage versehen werden. Sie wäre damit ein Pendant in Nordend-West zur Elkenbachstraße in Nordend-Ost, die sich seit ihrer Einrichtung als sichere Fahrradstraße bewährt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1136 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

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