Meine Nachbarschaft: Burgstraße
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Vorlagen
Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1474 entstanden aus Vorlage: OF 181/3 vom 05.01.2022 Betreff: Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit In einigen Straßen im Nordend ist die Fahrbahnbreite so gering, dass Zweirichtungsverkehr kaum möglich ist, dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob folgende Verkehrsführungsänderungen im Sinne einer Verbesserung der Verkehrssicherheit und auch der Verkehrsreduzierung möglich sind: 1. Einbahnstraßenregelung auf der Burgstraße zwischen Bornheimer Landstraße und Martin-Luther-Platz in südöstlicher Richtung (Einfahrt nur noch aus der Bornheimer Landstraße möglich); 2. Einbahnstraßenregelung auf der Wetteraustraße zwischen Hartmann-Ibach-Straße und Hallgartenstraße in südöstlicher Richtung (Einfahrt nur noch aus der Hartmann-Ibach-Straße möglich). Begründung: Bei beiden Verkehrsführungsänderungen sind keine nennenswerten Verkehrsverlagerungen in die Nachbarstraßen zu erwarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.03.2022, OF 252/3 Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1949 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1119 Aktenzeichen: 32 1
Spielplatzsanierung Germaniaplatz und Bornheim Nußbaumplatz (Bolzplatz)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1418 entstanden aus Vorlage: OF 109/4 vom 17.12.2021 Betreff: Spielplatzsanierung Germaniaplatz und Bornheim Nußbaumplatz (Bolzplatz) Der Magistrat wird gebeten, den Germania-Spielplatz sowie den Bolzplatz des Nußbaum-Spielplatzes zeitnah zu sanieren und mit barrierefreien Spielgeräten auszustatten. Ferner wird der Magistrat gebeten zu prüfen, wann die übrigen Bornheimer Spielplätze saniert werden können. Begründung: Der Statusbericht zur Spielplatzbegehung vom 11.11.2021 durch die Kinderbeauftragte für den Stadtteil Bornheim zeigt eindrücklich, dass unter den Bornheimer Spielplätzen, insbesondere im Falle des Germania-Spielplatzes und des Bolzplatzes des Nußbaum-Spielplatzes, dringender Sanierungsbedarf besteht. Der in die Jahre gekommene (Statusbericht der Kinderbeauftragten) Germania-Spielplatz benötigt, wie bereits mehrfach von der Anwohnerschaft beanstandet, eine grundlegende Erneuerung mit zeitgemäßer Ausstattung (z. B. Klettergerüst, Schaukel, Basketballkorb). Der Belag des Bolzplatzes am Nußbaum-Spielplatz muss dringend erneuert werden. Ferner äußerten Erzieherinnen und Erzieher der nahe gelegenen Kindertagesstätte und Eltern den Wunsch nach Wasserspielen, Toren an den Eingängen zum Spielplatz sowie eine Beschattung am Sandkasten für den Sommer. Mit Verweis auf mehrere Anträge in sämtlichen Frankfurter Ortsbeiräten sollte bei der Sanierung der Spielplätze auf einen barrierefreien Zugang zum Spielplatz und eine barrierefreie Nutzung der Spielgeräte geachtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 867 Antrag vom 20.03.2024, OF 395/4 Etatanregung vom 16.04.2024, EA 40
Fahrradpiktogramme Wiesenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1423 entstanden aus Vorlage: OF 115/4 vom 03.01.2022 Betreff: Fahrradpiktogramme Wiesenstraße Vorgang: OM 5734/20 OBR 4; ST 1075/20 Der Magistrat wird gebeten, in der Wiesenstraße von der Berger Straße bis zur Heidestraße auf der rechten Fahrbahnseite Fahrradpiktogramme aufzubringen. Begründung: In der Wiesenstraße wird auf dem genannten Teilstück - hauptsächlich zu Wochenmarktzeiten - der Bürgersteig mehr oder minder zugeparkt. Der Fußverkehr wird auf die Fahrbahn abgedrängt, wo er dem Fahrrad- und Autoverkehr in die Quere kommt. Das Phänomen hält seit vielen Jahren an. Ebenso lange versucht der Ortsbeirat, den Magistrat von der Notwendigkeit von Maßnahmen zu überzeugen. Alle Vorschläge wurden bisher abgelehnt und mit dem freundlichen Hinweis ergänzt, dort sei ja Haltverbot (vgl. Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1075). Der Hinweis geht indes ins Leere, da namentlich samstags keine Kräfte zur Verfügung stehen, um die Regelung auch durchzusetzen. Mit Fahrradpiktogrammen könnte zusätzlich darauf hingewiesen werden, dass an dieser Stelle das Parken von Kraftfahrzeugen nicht gewollt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5734 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1075 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1015 Antrag vom 21.06.2023, OF 320/4 Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4236
Wohnungsleerstand Burgstraße 56 und Berger Straße 6 bis 8
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2022, OF 191/3 Betreff: Wohnungsleerstand Burgstraße 56 und Berger Straße 6 bis 8 Vorgang: V 1653/20 OBR 3; ST 1815/20; V 1878/20 OBR 3; ST 889/21 In der Stellungnahme St 1815 vom 12. 10. 2020 steht zu lesen, dass der Magistrat "Hinweisen zu leerstehenden Wohnungen bzw. Wohngebäuden" nachgeht, was sehr zu begrüßen ist. Bedauerlicherweise hat der Magistrat aber bis heute dem Ortsbeirat keine Auskunft darüber erteilt, welche Schritte er im Einzelnen unternimmt, wenn er diesen Hinweisen nachgeht (siehe Antrag vom 12. 11. 2020). Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat nunmehr erneut um Auskunft darüber, welche Konsequenzen er im Einzelnen aus seinen Kenntnissen um besagten Wohnungs- bzw. Wohngebäudeleerstand zieht. (Bezüglich des Leerstand u. a. die Burgstraße 56 - sowie die Bergerstraße 6-8 - betreffend, hat der Ortsbeirat schließlich schon des Öfteren auf diesen Leerstand hingewiesen.) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.05.2020, V 1653 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1815 Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1878 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 889 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Auskunftsersuchen V 295 2022 Die Vorlage OF 191/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenFahrradbügel an Kreuzungsbereichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1287 entstanden aus Vorlage: OF 150/3 vom 15.11.2021 Betreff: Fahrradbügel an Kreuzungsbereichen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen Fahrradbügel zu installieren, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen: 1. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Herbartstraße; 2. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Herderstraße; 3. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Baumweg; 4. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Mauerweg; 5. Burgstraße (Einmündung zwischen den Hausnummern 11 und 15); 6. Kreuzung Günthersburgallee/Ecke Vogelsbergstraße (Sperrfläche vor Hausnummer 28); 7. Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Spohrstraße; 8. Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Humboldtstraße; 9. Kreuzung Holzhausenstraße/Ecke Humboldtstraße; 10. Kreuzung Keplerstraße/Ecke Humboldtstraße. Vor der Umsetzung sind die Pläne dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben. Begründung: Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit vom Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der freizuhaltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Fahrräder bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 813 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2365 Antrag vom 12.12.2022, OF 446/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Verbesserte Aufenthaltsqualität und Sicherheit auf der unteren Berger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1272 entstanden aus Vorlage: OF 91/3 vom 26.08.2021 Betreff: Verbesserte Aufenthaltsqualität und Sicherheit auf der unteren Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Ostseite der unteren Berger Straße zwischen Höhenstraße und Anlagenring das bestehende Schrägparken für Fahrzeuge zukünftig vollständig in Parallelparken am Straßenrand zu ändern. Im Zuge dieser Maßnahme sollen alle Straßenecken auf der gesamten unteren Berger Straße auf illegale Parkmöglichkeiten und Hindernisse auf den Bürgersteigen überprüft werden, um so nach deren Beseitigung übersichtliche und sichere Querungsmöglichkeiten für Fußgänger, insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen, zu schaffen. Sommergärten, die zu Verengungen auf dem Bürgersteig führen, sollen ganz oder teilweise auf einzelne Parkplätze am Straßenrand verlagert werden. Fehlende Ruhebänke sollen ergänzt werden. Am Straßenrand sollen außerdem, soweit noch nötig, fehlende Lieferzonen eingerichtet und Fahrradbügel installiert werden. Die gepflasterten Straßenschwellen auf der unteren Berger Straße sollen in ihrer Funktion erhalten und instand gesetzt werden, um schnelles Fahren von Autos und auch Fahrradfahrern zu verhindern. Eventuell sollen Fahrradschutzstreifen im S traßenraum am Rande markiert werden. Alle Maßnahmen sollen schrittweise und in Absprache mit Geschäftsleuten, Anwohnern und dem Ortsbeirat erfolgen. Entsprechende Vorschläge sollen von den verantwortlichen Ämtern erarbeitet und vorgestellt werden. Begründung: Die Anregung verfolgt folgende Ziele: - Reduzierung des stehenden Verkehrs durch Änderung von Schrägparken in Parallelparken und Nutzung einzelner Parkplätze für Sommergärten, Lieferzonen und Fahrradbügel; - einfache und sichere Querungsmöglichkeiten und Barrierefreiheit für Fußgänger an allen Straßenecken im gesamten Straßenverlauf; - mehr Platz für Geschäftsauslagen und größere Aufenthaltsqualität auf den Bürgersteigen durch (teilweise) Verlagerung von größeren Sommergärten auf den Straßenrand; - mehr Sicherheit für Fahrradfahrer, vor allem beim Fahren entgegen der Einbahnstraße, durch breiteren Straßenraum und ggf. Markierung von Schutzstreifen, kein plötzliches gefährliches Zurückstechen von schrägparkenden Fahrzeugen mehr; - Reduzierung des Fahrradfahrens auf dem Bürgersteig durch größere Sicherheit für Fahrradfahrer auf der dann breiteren Straße, damit erhöhte Sicherheit für Fußgänger auf dem Bürgersteig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 785 Antrag vom 28.09.2022, OF 387/3 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2364 Antrag vom 09.01.2023, OF 431/3 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3601 Stellungnahme des Magistrats vom 23.05.2023, ST 1156 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 10 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1555 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 551 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Berger Straße - Querungshilfe für Hortkinder
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2021, OM 1071 entstanden aus Vorlage: OF 96/4 vom 08.11.2021 Betreff: Berger Straße - Querungshilfe für Hortkinder Der Magistrat wird gebeten, Hortkindern auf der Berger Straße zwischen Höhenstraße und Eichwaldstraße einen sichereren Überweg zu ermöglichen, z. B. durch einen Fußgängerüberweg oder Piktogramme auf der Straße (Vorsicht Kinder) vor ihrer Einrichtung. Begründung: Im Ortsbeirat wurde berichtet, dass Kinder, die im Bereich Berger Straße 121 eine Kindertagesstätte besuchen, auf ihrem Weg von der Linnéschule die Straße queren müssen und dabei allerhand Unsicherheiten durch Kfz-Verkehr und Radverkehr (letzterer aus beiden Richtungen) ausgesetzt sind. Abhilfe könnte ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) oder wenigstens ein Piktogramm gegenüber dem Eingang zur Einrichtung schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 612 Beratung im Ortsbeirat: 4
Parken an der Günthersburgallee entlang des Friedberger Platzes verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2021, OF 146/3 Betreff: Parken an der Günthersburgallee entlang des Friedberger Platzes verhindern Das verbotswidrige Parken an der Günthersburgallee entlang des Friedberger Platzes beschäftigt den Ortsbeirat 3 in der Vergangenheit schon häufiger. Leider hat sich an der Situation nach wie vor nichts geändert. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten Maßnahmen umzusetzen, die das Parken an der Günthersburgallee entlang des Friedberger Platzes im Bereich des dortigen Spielplatzes wirksam unterbinden. Folgende Maßnahmen sind zu prüfen: - Verstärkte Kontrollen - Fahrradständer anstatt Poller (mit Ausnahme der nötigen Einfahrt für die Wochenmarktbeschicker) im Bereich zw. Spielplatz und Bornheimer Landstraße - im Bereich des U-Turns wird entlang des Zauns zum Spielplatz ein schmaler Pflanzstreifen mit Büschen angelegt, der das Parken verhindert und gleichzeitig die Aufenthaltsqualität auf dem Spielplatz verbessert Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 146/3 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 146/3 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenAusweichquartier für das KiZ 126
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1044 entstanden aus Vorlage: OF 133/3 vom 01.11.2021 Betreff: Ausweichquartier für das KiZ 126 Vorgang: NR 104/21 Der Magistrat wird gebeten, die bisher durch die Merianschule genutzte Containeranlage zumindest teilweise dem KiZ 126 als Ausweichquartier für die Dauer der Brandschutzsanierung der bisherigen Räume für das Jahr 2022 zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich kann während dieser Zeit die KT 4 (Burgstraße) weiterhin in den Containern untergebracht werden, bis ein Standort für diese gefunden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 01.09.2021, NR 104 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2384 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4
Umgestaltung Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1035 entstanden aus Vorlage: OF 83/3 vom 02.08.2021 Betreff: Umgestaltung Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, die Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger Straße folgendermaßen umzugestalten: 1. Die Parkplätze auf der südlichen Seite des Straßenabschnitts werden von Quer- bzw. Schrägparkplätzen zu Längsparkplätzen umgewandelt. Eine entsprechende Markierung der Stellflächen soll dies den Parkenden verdeutlichen. 2. Vor den Hausnummern 6, 16 und 22 auf der nördlichen Seite des Straßenabschnitts werden drei Randparkplätze in Fahrradparkplätze umgewandelt und mit Fahrradbügeln ausgestattet. 3. Auf der nördlichen Seite des Straßenabschnitts werden durch weiße Linien auf dem Gehweg die Parkplätze so begrenzt, dass Autos nicht zu weit auf dem Gehweg parken und den Fußgängerinnen und Fußgängern wieder eine ausreichende Gehwegbreite zur Verfügung steht. 4. Auf der nördlichen Seite wird geprüft, ob die Parkfläche für eine Ladezone für Paketdienste umgewandelt werden kann. 5. Auf der nördlichen Seite des Straßenabschnitts wird geprüft, ob auf ausgewählten Parkplätzen Bäume gepflanzt werden können. Begründung: Die vornehmlich durch Fahrbahn und Parkstreifen dominierte Raumnutzung geht zulasten des Fuß- und Radverkehrs. Am drängendsten ist das Problem der zu geringen Restgehwegbreite auf beiden Seiten des Straßenabschnitts. Eine Orientierung für Parksuchende, z. B. durch entsprechende Markierungen, fehlt aktuell. Es besteht weiterhin ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für den Radverkehr durch in zweiter Reihe parkende Paketdienste. Außerdem besteht wenig Fläche für öffentlichen Begegnungsraum und Stadtgrün. Anwohnerinnen und Anwohner wünschen sich genau hierfür mehr Raum. Das Anliegen wurde auf der Ideenplattform Frankfurt mit Unterstützung von 200 Anwohnern eingestellt. Die Verwaltung hat in ihrer Antwort u. a. statt Schrägparken Längsparken auf der südlichen Seite vorgeschlagen (erster Punkt der Anregung), was von vielen Anwohnern begrüßt wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 496 Antrag vom 09.03.2022, OF 241/3 Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1944 Aktenzeichen: 60 10
Kontrolle durch die Stadtpolizei bei verkehrswidrigen Verhalten von Fahrrad- und E-Scooter- Fahrerinnen und -Fahrern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 916 entstanden aus Vorlage: OF 76/4 vom 02.10.2021 Betreff: Kontrolle durch die Stadtpolizei bei verkehrswidrigen Verhalten von Fahrrad- und E-Scooter- Fahrerinnen und -Fahrern Der Magistrat wird gebeten, eine verstärkte Kontrolle zum Schutz von Fußgängern auf Fußwegen vor Kitas, Schulen, Restaurants und Geschäften in den engen Straßen in Bornheim, im Ostend und auf dem Bornheimer Wochenmarkt vorzunehmen. Ziel muss es sein, rücksichtslose Fahrrad- und E-Scooter-Fahrerinnen und - Fahrer zu belehren und gegebenfalls zu verwarnen. Begründung: In den dicht bevölkerten und engen Fußwegen in den Stadtteilen Bornheim und Ostend sowie dem Bornheimer Wochenmarkt fahren leider immer wieder E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer zum Teil zu zweit und auch Radfahrende mit hoher Geschwindigkeit zwischen den Fußgängern herum und gefährden diese dadurch. Hier wäre eine Aktion der Stadtpolizei oder anderer Ordnungskräfte wünschenswert, die solche Verkehrsteilnehmende eindringlich belehren und auf die Gefährdung, die von ihnen ausgeht, hinzuweisen. Die Kontrollaktion sollte zeitlich an Stoßzeiten an folgenden Orten stattfinden: Auf der Berger Straße/Ecke Saalburgstraße, Haltstelle "Bornheim Mitte", an Schulen und während des Wochenmarktes. Besonders betroffen neben dem Bornheimer Wochenmarkt und der Haltstelle "Bornheim Mitte" ist die Röhnstraße vor der Dahlmannschule, da hier Kopfsteinpflaster Fahrradfahrende veranlasst, auf den Bürgersteig auszuweichen. Dies kann auch mit der im Herbst jahreszeitlich üblichen Aktion zur Kontrolle von Fahrradbeleuchtungen durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 522
Sitzbänke auf der Berger Straße von der Höhenstraße bis zum Bornheimer Fünffingerplätzchen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 920 entstanden aus Vorlage: OF 85/4 vom 02.10.2021 Betreff: Sitzbänke auf der Berger Straße von der Höhenstraße bis zum Bornheimer Fünffingerplätzchen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einrichtung von flexiblen Sitzgelegenheiten, die von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr genutzt und von 18:00 Uhr bis 09:00 Uhr gesperrt werden können, möglich ist. Vorstellbar wären Bänke mit digitalen Schlössern, die tagsüber geöffnet und abends gesperrt werden. Es soll auch untersucht werden, ob Patenschaften für die flexiblen Sitzbänke von Gewerbetreibenden übernommen werden könnten. Eigenverantwortliche Betreuungen einzelner Bänke sollte gefördert werden. Ein entsprechendes Konzept sollte erstellt werden. Begründung: Viele Seniorinnen und Senioren, aber auch Familien mit Kindern möchten sich bei Erledigungen auf der Berger Straße ausruhen und finden dazu keine geeigneten Sitzplätze vor. Andererseits sind Bänke über Nacht oft Anziehungspunkte für unerwünschte Zusammenkünfte mit der Folge von Lautstärke und Müll. Um das in Einklang zu bringen, sollten entsprechende Sitzgelegenheiten untersucht und ein Versuchsprojekt in Bornheim gestartet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 316
Fahrradbügel vor Gebäude Wiesenstraße 30 bis 32
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 758 entstanden aus Vorlage: OF 64/4 vom 30.08.2021 Betreff: Fahrradbügel vor Gebäude Wiesenstraße 30 bis 32 Der Magistrat wird gebeten, vor dem Haus Wiesenstraße 30 einen bisher dem Bewohnerparken (Regelungsbereich 29) nicht zugehörigen Parkplatz umzuwandeln in einen Fahrradabstellplatz mit mehreren Fahrradbügeln. Begründung: Die Anzahl der Kunden, die die Geschäfte der Häuserzeile 30 folgend Richtung Bornheim Mitte (Asia-Lebensmittelmarkt, Nagelstudio, Konditorei und Bäckerei Rausch) mit dem Fahrrad besuchen, ist erheblich. Viele Bürger lehnen dann das Rad an die Glasscheiben der Geschäfte, was ein Risiko birgt und zudem den Bürgersteig unangemessen verengt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 117 Beratung im Ortsbeirat: 4
Glascontainer in der Günthersburgallee versetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 729 entstanden aus Vorlage: OF 103/3 vom 24.08.2021 Betreff: Glascontainer in der Günthersburgallee versetzen Der Magistrat wird gebeten, die Glascontainer in der Günthersburgalle auf Höhe der Rothschildallee so zu versetzen, dass sie nicht mehr auf dem Zebrastreifen stehen. Begründung: Im Rahmen der Bauarbeiten in diesem Bereich wurden die Glascontainer auf den Zebrastreifen versetzt. Nach Abschluss der Bauarbeiten sollten sie wieder auf den vorherigen Standort versetzt werden, da momentan der Zebrastreifen nur sehr eingeschränkt benutzbar ist. Die Überquerung von Personen mit Kinderwagen als auch mit dem Rollstuhl wird durch die beengten Verhältnisse sehr schwierig (siehe Foto). Der Magistrat möge auf die FES einwirken, um diesen Missstand zu beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 58 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 5
Schilda in Bornheim & Aufforderung zur Rentnerjagd?
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 65/4 Betreff: Schilda in Bornheim & Aufforderung zur Rentnerjagd? Foto: privat Am Dienstag den 27. Juli 2021 wurden die Bornheimer & Bornheimerinnen, sowie die Markthändler & Markthändlerinnen mit dem abgebildeten Verkehrs- bzw. Hinweisschild überraschenderweise zwangsbeglückt. Weder der zuständige Ortsbeirat 4 (Bornheim / Ostend), noch die Markthändlervereinigung wurden im Vorfeld über die Aufstellung informiert. Dumm nur, an dieser Stelle stehen mittwochs und samstags zwei Stände des bereits im letzten Jahrhundert eröffneten Wochenmarktes. Auf den Hinweisschildern können nun die Fahrtrichtungen für Fahrradfahrer & Fahrradfahrerinnen in verschiedene Frankfurter Stadtteile und nach Offenbach mit Entfernungen in Kilometer abgelesen werden. Was für den schlichten bzw. die schlichte Zweiradfahrer/Zweiradfahrerin als Aufforderung zur Nutzung des verkehrsberuhigten Marktplatzes rund um das Uhrtürmchen und den "Bernemer Halblangebrunnen" angesehen werden kann. Ebenso dumm für bewegungseingeschränkte und weniger reaktionsschnelle Rentnerinnen & Rentner, die traditionell ein besonderes enges Verhältnis zu Zweiradfahrern & Zweiradfahrerinnen in Fußgängerzonen oder teilberuhigten Fußgängerzonen besitzen Deshalb wird der Magistrat um Auskunft gebeten: 1. Wer ist für diese verkehrstechnische Meisterleistung der Standortwahl verantwortlich? 2. Waren die Aufsteller / Aufstellerinnen Frankfurt kundig und mit der Information vertraut, dass hier zweimal wöchentlich einer der schönsten Wochenmärkte stattfindet oder kommen sie täglich im Blindflug aus dem Umland nach Frankfurt? 3. Hielt man/frau es für unnötig im Vorfeld der Aufstellung den Ortsbeirat und die Markthändlervereinigung zu informieren oder wurde dies als zu schwierig erachtet? 4. Ist nicht als spezieller Fahrradweg die nahe Burgstraße ausgewiesen oder macht es den Planern & Planerinnen große Freude die für den Autoverkehr einspurige Berger Straße mit mehr Fahrradfahren & Fahrradfahrerinnen zu beleben und damit ein höheres Gefährdungspotential für alle Verkehrsteilnehmer herbeizuführen? 5. Gibt es im Magistrat, sowie in den Amtsstuben der einzelnen beteiligten Ämter und den ausführenden Praktikern & Praktikerinnen vor Ort irgendeinen Menschen (männlich, weiblich, queer) der den in einfachem Deutsch formulierten Satz formuliert: "Dumm gelaufen!"? 6. Wenn ja, wäre dies ein geeigneter Vorschlag für den nächsten Stadtteilpreis? Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 65/4 wurde zurückgezogen.
Partei: dFfm
Weiter lesenAufwertung der Günthersburgallee zwischen Alleenring und Hartmann-Ibach-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 569 entstanden aus Vorlage: OF 27/3 vom 16.05.2021 Betreff: Aufwertung der Günthersburgallee zwischen Alleenring und Hartmann-Ibach-Straße Vorgang: OIB 27/21 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, eine Instandsetzung und Aufwertung des o. g. Abschnitts der Günthersburgallee vorzunehmen. Angesichts knapper Mittel für eine reguläre denkmalgerechte Sanierung soll im ersten Schritt mit kleineren Maßnahmen für eine verbesserte Aufenthaltsqualität und eine bessere ästhetische Anmutung begonnen werden. Dazu sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden: 1. Die Grünanlagen werden gereinigt, neue krähensichere Abfallbehälter werden im Bereich der Bänke installiert, und die Wege werden ausgebessert. 2. Im oberen östlichen Abschnitt im Bereich des Übergangs zwischen den beiden Zebrastreifen sollen zwei Fitnessgeräte für Erwachsene aufgestellt werden. Der Ortsbeirat stellt dazu die Hälfte der erforderlichen Mittel, maximal 5.000 Euro, aus seinem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung (siehe OIB 27) . 3. Dieser Bereich des Übergangs soll außerdem durch eine besonders widerstandsfähige wassergebundene Decke ertüchtigt werden, da er häufig benutzt wird und oft verschlammt. 4. Es sollen zusätzliche Bänke für mehr Sitzgelegenheiten aufgestellt werden, insbesondere auch zur Abschirmung der jeweiligen Rasenflächen. 5. Im mittleren Abschnitt, unterhalb des Rosenrondells, soll eine Blühwiese eingesät werden und den unansehnlichen Rasen mit seinem Trampelpfad in der Mitte ersetzen. 6. Im letzten, unteren Abschnitt werden Hochbeete für ein Urban Gardening-Projekt bereitgestellt. Die Anwohner sollen vorab mit Flyern auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht und damit Paten gefunden werden. Da die Fläche dies zulässt, steuert das Grünflächenamt weitere Elemente wie Schachspiele und eine Tischtennisplatte bei. Begründung: Bei einem Ortstermin mit Vertretern des Grünflächenamts und des Ortsbeirats trafen diese Lösungen auf breiten Konsens. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen dem vermehrten Aufenthaltsbedürfnis im Freien sowie einem gepflegteren Erscheinungsbild der Anlage Rechnung tragen und bleiben im finanziellen Rahmen. Zusätzlich wird mit geringen Mitteln zu einem qualitativ hochwertigeren Grün beigetragen (Blühwiese). Ein Urban Gardening-Projekt soll die Möglichkeit für ökologisch-soziales Miteinander bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.07.2021, OIB 27 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1937 Antrag vom 06.01.2022, OF 177/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 67 0
Baumschutzbügel vor der Burgstraße 49
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 578 entstanden aus Vorlage: OF 71/3 vom 23.06.2021 Betreff: Baumschutzbügel vor der Burgstraße 49 Der Magistrat wird gebeten, zum Schutze des Baumes vor der Burgstraße 49 Baumschutzbügel zu installieren oder eine andere geeignete Schutzvorrichtung anzubringen. Begründung: Die Umrandung des Baumes wird immer wieder von Autofahrern als Parkplatz missbraucht. Dadurch kann es am Baum zu Schäden am Wurzelwerk kommen. Dies soll durch Schutzmaßnahmen verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1755 Aktenzeichen: 67 0
Pilotprojekt Schulhoföffnung Merianschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 570 entstanden aus Vorlage: OF 76/3 vom 08.07.2021 Betreff: Pilotprojekt Schulhoföffnung Merianschule Vorgang: OIB 28/21 OBR 3 Der Merianschulhof ist mittlerweile fertig umgestaltet. Bis zur Sanierung war der Schulhof im Quartier um die Merianschule ein beliebter Treffpunkt am Nachmittag. Aufgrund der erweiterten Betreuungsmöglichkeiten ist die Schule aktuell bis 17 Uhr in Betrieb. Dann wird der Schulhof durch den Hausmeister abgeschlossen, dessen Dienst dann endet. Der Schulhof sollte allerdings auch nach 17 Uhr bis Einbruch der Dunkelheit, an den Wochenenden und in den Schulferienzeiten für die Kinder des Quartiers geöffnet sein. Bevor endlich ein stadtweites Konzept zur Öffnung der Schulhöfe umgesetzt wird, möchte der Ortsbeirat einen Piloten auf dem Merianschulhof testen. Der Ortsbeirat 3 sucht derzeit Paten für die Betreuung des Schulhofes und ist dazu mit z. B. dem Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. und dem CVJM im Gespräch. Dafür wird der Ortsbeirat Gelder aus seinem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung stellen (siehe OIB 28). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die geplante testweise Öffnung des Schulhofes der Merianschule wie folgt zu unterstützen: 1. Am Eingang zum Schulhof in der Burgstraße wird in geeigneter Weise auf die geltenden Regeln zur Nutzung des Schulhofes außerhalb der Schulzeiten hingewiesen. Dazu gehört das Verbot des Konsums von Alkohol, Zigaretten und Drogen, das Grillverbot und die Verpflichtung zur Mitnahme des eigenen Abfalls (insbesondere Windeln). Weiterhin sollte auf die Haftung für Schäden hingewiesen werden. Zusätzlich soll dort auf das Fehlen von Toiletten hingewiesen werden mit dem Hinweis auf die nächste öffentliche Toilette am Merianplatz. 2. Die Paten müssen einen Schlüssel für den Schulhof erhalten. 3. Mit Blick auf die aktuelle Corona-Situation und die weitere Entwicklung sollte der Magistrat prüfen und zu berichten, ob für das stadtweite Projekt Schulhoföffnung aus dem aktuellen Programm "Aufholen nach Corona" für Kinder und Jugendliche des Bundesfamilienministeriums Mittel beantragt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.07.2021, OIB 28 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2024, ST 474 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 56 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 61 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1
Feiern auf den Nordendplätzen und im Günthersburgpark zeitlich begrenzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 582 entstanden aus Vorlage: OF 80/3 vom 08.07.2021 Betreff: Feiern auf den Nordendplätzen und im Günthersburgpark zeitlich begrenzen 1. Der Magistrat wird gebeten, dem guten Beispiel des R unden Tisches zum Friedberger Platz (2011) folgend, ein Konzept zur Begrenzung der Lärmbelästigung, der Vermüllung und Wildpinkelei durch Partygäste auf dem Friedberger Platz, dem Luisenplatz, dem Merianplatz und dem Matthias-Beltz-Platz vorzulegen. Der Martin-Luther-Platz soll prophylaktisch einbezogen werden. 2. Der Ortsbeirat arbeitet an einem Konzept, im Dialog und in Zusammenarbeit mit den Schülervertretungen der weiterführenden Schulen im Nordend einen Plan zur Beruhigung der Belastungen durch nächtliche Feiern im Günthersburgpark zu finden, und bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, wie er die Zusammenarbeit des Ortsbeirates mit den Schulen zu diesem Thema unterstützen kann. 3. Der Magistrat wird gebeten, im innenstadtnahen Bereich Flächen zu identifizieren und so attraktiv zu gestalten, dass sie der Zielgruppe an den Wochenendabenden zwischen März und September als Alternativen angeboten werden können. Solche Orte müssen außerhalb von Wohngebieten liegen und fußläufig oder in Kombination mit dem ÖPNV gut erreichbar sein. 4. Der Magistrat wird gebeten, einen Runden Tisch (RT 2021) vorzubereiten, der sich im Herbst konstituiert. Dieser soll sich auf Ziele und Maßnahmen verständigen, um wirksam der Lärmbelästigung der Anwohnerinnen und Anwohner, der Vermüllung und Wildpinkelei entgegenzutreten. Dabei soll auch auf Lösungsansätze anderer Städte zurückgegriffen werden. 5. In der laufenden Saison soll sich der Magistrat mit dem Ortsbeirat auf wirksame Sofortmaßnahmen verständigen, dabei sind die bisher verfügbaren Handlungsmöglichkeiten (ausreichende Infrastruktur wie Mülltonnen, Dixi-Klos und Urinale, Einsatz von Kehrmaschinen ab 22 Uhr, die Ansagen und Aufforderungen der Polizei und Stadtpolizei) besser abgestimmt zum Einsatz zu bringen. Alle vorhandenen und neu entstehenden Hotspots im Nordend sollen dabei gleichermaßen im Blick behalten werden. Begründung: Die bisherigen Bemühungen, auf den Plätzen im dicht besiedelten Nordend eine verträgliche Lösung zur Begrenzung von Lärm und Müll zu finden, sind an ihre Grenzen gestoßen. Der Preis für die Verbesserungen auf und um den Friedberger Platz war und ist die Verlagerung des Problems auf benachbarte Plätze. Die Belastbarkeit der Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere am Luisenplatz, an der Bornheimer Landstraße (zwischen Friedberger Landstraße und Luisenplatz) und am Matthias-Beltz-Platz, ist ausgereizt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1935 Antrag vom 18.11.2021, OF 142/3 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1283 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 0
Bebauung ehemaliges Südmilch-Gelände
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 280 entstanden aus Vorlage: OF 46/3 vom 24.05.2021 Betreff: Bebauung ehemaliges Südmilch-Gelände Vorgang: V 1880/20 OBR 3; ST 891/21 Das sog. ehemalige Südmilch-Gelände (Merianstraße/Elkenbachstraße) ist das letzte große Areal innerhalb des Nordends, das in absehbarer Zeit neu bebaut werden könnte. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Wie sind die Eigentumsverhältnisse für das Gelände? 2. Steht der vorhandene Schornstein als letzter Rest der ursprünglichen Industriebebauung unter Denkmalschutz? 3. Wie könnte an die Geschichte des Geländes als ehemaliger Industriestandort in geeigneter Weise dauerhaft erinnert werden? 4. Welche Bebauung wäre auf dem o. g. Grundstück möglich? 5. Welche Einflussmöglichkeiten auf die Nutzungsart (Wohnen, Gewerbe) hat die Stadt? 6. Wie könnte möglichst viel preiswerter Wohnraum geschaffen werden? 7. Könnte die Stadt die Einrichtung einer Kindertagesstätte als Auflage vorgeben? 8. Wäre dort eine Anwohnerquartiersgarage genehmigungsfähig? 9. Ist es möglich, dass der städtische Liegenschaftsfond oder die ABG aktiv an den Eigentümer herantritt, um Veräußerungsabsichten zu erfragen und gegebenenfalls das Vorkaufsrecht auszuüben? Begründung: Offensichtlich liegen dem Stadtplanungsamt aktuell keine Bauvoranfragen vor (siehe Stellungnahme ST 891). Normalerweise erfährt der Ortsbeirat erst nachdem bereits die Baugenehmigung erteilt wurde von geplanten Bauvorhaben. Hier nun möchte der Ortsbeirat bereits im Vorfeld die genehmigenden Behörden sensibilisieren und Ideen einbringen. Das Gelände war früher ein Industriestandort, der das östliche Nordend geprägt hat, deshalb hält der Ortsbeirat eine geeignete Form der Erinnerung an diese Geschichte für wichtig. Die Kindertagesstätte, die früher in der Merianschule ihren Standort hatte, sucht seit Jahren vergeblich einen Ersatzstandort. Das Gelände liegt im direkten Umfeld des alten Standorts und könnte dort die entstandene Lücke schließen. Das Gebiet rund um die Berger Straße leidet besonders unter dem Parkdruck und bietet auch wenig private Parkmöglichkeiten. Auf dem Areal könnte man bei einer Neubebauung mit Anwohnerquartiersparkplätzen oberirdisch Freiraum für Umgestaltungsmaßnahmen schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1880 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 891 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1745 Antrag vom 18.11.2021, OF 152/3 Antrag vom 06.01.2022, OF 170/3 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1471 Antrag vom 23.06.2022, OF 330/3 Antrag vom 23.06.2022, OF 331/3 Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2536 Aktenzeichen: 63 0
Verkehrsberuhigung Heideplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 272 entstanden aus Vorlage: OF 13/3 vom 22.04.2021 Betreff: Verkehrsberuhigung Heideplatz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Straße Heideplatz im Sinne all der umliegenden Einrichtungen und einer gut funktionierenden Nachbarschaft dauerhaft verkehrsberuhigt und attraktiver gestaltet (begrünt) werden kann. Der Bürgersteig auf der Seite des Jugendhauses ist besonders schmal und die Straßenecken werden zugeparkt. Es sind dort viele Kinder unterwegs, die die benachbarten Kindereinrichtungen und den Spielplatz besuchen (Ki.Bi.Z Schopenhauer, Frankfurter Kinderbüro, Jugendhaus Heideplatz). Die Straße soll möglichst nur Anwohnern vorbehalten sein, um Parksuchverkehr aus der Berger Straße fernzuhalten (es ist die nächste Parallelstraße zur Berger Straße, sodass häufig auf Parkplatzsuche um den Block gefahren wird und alle Ecken so zugeparkt werden, dass weder Personen mit Kinderwagen noch Fußgänger durchkommen und auf die Straße ausweichen müssen). Es sollen möglichst grüne Inseln im Straßenraum geschaffen werden. Für den kleinen Platz neben der Sporthalle hat sich jemand für eine Patenschaft zur Pflege angeboten. An der Einmündung aus der Schopenhauerstraße kommend könnte durch eine Gehwegnase die Einfahrt verschmälert werden, dem Cafébetreiber eine großzügigere Außengastronomie angeboten werden, aber Durchgangsbreiten für die Fußgänger erhalten bleiben. Die Straße Heideplatz wird regelmäßig temporär als Spielstraße genutzt. Die Räumung gestaltet sich dabei oft schwierig. Die angedachten Maßnahmen sollen hierfür weitere Verbesserungen bringen. Der Spielplatz soll im Randbereich mit weiteren Sitzgelegenheiten versehen werden. Es fehlen am Standort öffentliche Toiletten. Mütter mit den Kindern fragen ständig im Jugendhaus nach. Ferner soll die Möglichkeit zur Einrichtung von Fahrradstraßen in der Schleiermacherstraße und/oder Schopenhauerstraße geprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2021, ST 2182 Antrag vom 01.02.2022, OF 219/3 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1764 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0
Schadhaften Straßenbelag Höhe Saalburgstraße 10 ausbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2021, OM 245 entstanden aus Vorlage: OF 33/4 vom 14.05.2021 Betreff: Schadhaften Straßenbelag Höhe Saalburgstraße 10 ausbessern Der Magistrat wird gebeten, die Ausbesserung des schadhaften Straßenbelages Höhe Saalburgstraße 10 (siehe Foto) zu veranlassen, um die derzeit insbesondere für Radfahrende bestehende Gefahrenquelle zu beseitigen. Begründung: Der Straßenbelag in Höhe Saalburgstraße 10 ist schadhaft. Die betreffende Stelle hat bereits eine Länge von 50 Zentimetern erreicht und stellt mit bis zu acht Zentimetern Tiefe eine Gefahrenquelle, insbesondere für Radfahrende, dar. Foto: Schadhafter Straßenbelag Höhe Saalburgstraße 10 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1661
Umgestaltung Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 43/3 Betreff: Umgestaltung Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Raumaufteilung der Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger Straße so umgestaltet werden kann, dass die Platzaufteilung zwischen KFZ-, Rad- und Fußverkehr gerechter erfolgen kann. Am drängendsten ist das Problem der Restgehwegbreiten durch das Quer- und Schrägparken. Begründung: Die vornehmlich durch Fahrbahn und Parkstreifen dominierte Raumnutzung geht zu Lasten des Fuß- und Radverkehrs. Außerdem besteht wenig Fläche für öffentlichen Begegnungsraum, Stadtgrün sowie Parkfläche für Lieferverkehr und Handwerksbetriebe. Anwohner*innen wünschen sich genau hierfür mehr Raum. Das Anliegen wurde auf der Ideenplattform Frankfurt mit Unterstützung von 200 Anwohnern eingestellt. Vom Magistrat wurde eine Beauftragung zur Prüfung der Möglichkeiten durch den Ortsbeirat angeregt. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.08.2021, OF 83/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 43/3 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 43/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 83/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 83/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, LINKE.
Weiter lesenOrtstermin Bornheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 42/3 Betreff: Ortstermin Bornheimer Landstraße Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten gemeinsam mit dem ASE einen Ortstermin an der Bornheimer Landstraße zu vereinbaren. Themen sollen sein: schnell umsetzbare, wirksame Maßnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualtiät, mehr Fahrradständer und sichere Querungsmöglichkeiten. Begründung: Die Bornheimer Landstraße ist eine wichtige West-Ost-Verbindung für alle Verkehrsteilnehmer*innen und Standort für Einzelhandel und Gastronomie. Die Situation dort hat den Ortsbeirat in Teilaspekten bereits in der Vergangenheit häufiger beschäftigt. Jetzt soll der Ortstermin den Blick auf die Gesamtsituation lenken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 42/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: CDU
Weiter lesenWann wird der Eskisehir-Platz eingeweiht?
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 34/4 Betreff: Wann wird der Eskisehir-Platz eingeweiht? Vorgang: B 335/20; K 159/19 Wann ist die Einweihung bzw. die Benennung des kleinen Platzes zwischen Neebstraße, Heidestraße und Saalburgstraße im Ortsbezirk 4 vorgesehen - Und gibt es bereits Vorstellungen für eine kleine Feierlichkeit? Begründung: Im Jahre 2013 wurde die Städtepartnerschaft mit der türkischen Stadt Eskişehir vertraglich vereinbart. Dem voraus gingen jahrelange Bemühungen bis endlich eine türkische Partnerstadt gefunden wurde, zumal der größte Anteil der in Frankfurt lebenden Migranten bzw. Deutschen mit Migrationshintergrund aus der Türkei stammt. Die Wahl fiel seinerzeit glücklicherweise auf die Stadt Eskişehir, da zahlreiche Bürgerinnen und Bürger des Ortsbezirks 4 aus Eskişehir stammten bzw. dorthin familiäre Beziehungen hatten. Dies war ausschlaggebend für damalige Wahl der anatolischen Stadt. Der Ortsbeirat 4 (Bornheim / Ostend) begrüßte die Anregung K 159 vom 22.10.2019 der Kommunalen Ausländervertretung (KAV) eine geeignete Straße oder einen geeigneten Platz nach der Frankfurter Partnerstadt Eskişehir in der Türkei benennen. Der Ortsbeirat 4 forderte daraufhin die Anregung zu übernehmen und im dem Ortsbezirk 4 einen geeigneten Ort zu benennen, da die Anregung für die Städtepartnerschaft mit Eskişehir ursprünglich aus dem Ortsbezirk 4 stammte. Dies geschah mit der OF 507/4 vom 12.10.2020. Die Wahl des Ortes im Ortsbezirk 4 fiel auf den kleinen Platz zwischen Neebstraße, Heidestraße und Saalburgstraße. Zwischenzeitlich wurde seitens des Magistrats grünes Licht für die Benennung des Platzes in Bornheim nach Eskişehir gegeben. Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung der KAV vom 22.10.2019, K 159 Bericht des Magistrats vom 03.08.2020, B 335 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 4 am 08.06.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 43 2021 Die Vorlage OF 34/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE
Partei: dFfm
Weiter lesenBedarf an Fahrradbügeln Burgstraße/Ecke Eichwaldstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 83 entstanden aus Vorlage: OF 4/4 vom 20.04.2021 Betreff: Bedarf an Fahrradbügeln Burgstraße/Ecke Eichwaldstraße Der Magistrat wird gebeten, vor dem wiedereröffneten Lebensmittelgeschäft in der Burgstraße/Ecke Eichwaldstraße einige Fahrradbügel montieren zu lassen, beispielsweise je zwei hinter den ersten drei Bäumen ab der Kreuzung mit der Eichwaldstraße. Begründung: Das große Eckgebäude wurde über einige Jahre umgebaut. Nun hat der dortige Öko-Lebensmittelmarkt wiedereröffnet, mit Eingang von der Burgstraße her. Wie zu beobachten ist, gibt es den Bedarf der Kundschaft, das Fahrrad in der Nähe des Eingangs abzustellen. Es gibt hinreichend Platz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1553 Antrag vom 19.06.2023, OF 321/4 Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4237 Beratung im Ortsbeirat: 4
Finanzierung der temporären Spielstraße Heidestraße 2021
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 15/3 Betreff: Finanzierung der temporären Spielstraße Heidestraße 2021 Aufgrund der Corona-bedingten Sparzwänge des Haushalts 2021 kann von der Stadt für die Einrichtung der temporären Spielstraße Heidestraße 2021 nur noch die Hälfte der Kosten von 12.000 €, d.h. 6.000 €, übernommen werden. Diese sind auch bereits fest zugesagt. Der Ortsbeirat stellt daher zusätzlich zu den von ihm bereits zur Verfügung gestellten 4.000 € weitere 2.000 € bereit, um den Betrieb der Spielstraße bis zum Ende der Herbstferien am 20.10.2021 zu gewährleisten. Dieser Betrag könnte sich gegebenenfalls sogar noch auf 800 € reduzieren, falls nach dem 29.09.2021 in der Heidestraße Straßenbauarbeiten durchgeführt werden (die im Moment auch schon angekündigt sind). Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 4 2021 Die Vorlage OF 15/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Heidestraße" durch das Wort "Heideplatz" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHeidestraße - Parken - Parkhaus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7304 entstanden aus Vorlage: OF 542/4 vom 09.02.2021 Betreff: Heidestraße - Parken - Parkhaus Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Funktion des Parkhauses des ehemaligen Elektrokaufhauses, Einfahrt von der Heidestraße in Höhe des Germaniaplatzes, als Quartiersgarage irgendwie gefördert werden kann. Begründung: Verschiedentlich wird Klage darüber geführt, dass die Bürgersteige in der Heidestraße im Abschnitt zwischen Höhenstraße und Saalburgstraße wegen des halbseitigen Bürgersteigparkens nur eingeschränkt nutzbar seien - dies falle gerade in Coronazeiten, wo enge Begegnungen tunlichst zu vermeiden sind, besonders auf. Das erwähnte Parkhaus stand während des langjährigen Umbaus wohl leer, wird erst langsam wieder befüllt und hat nicht mehr die Funktion, die es für die überregionale Kundschaft des Elektrokaufhauses hatte. Daher die Frage, ob es Möglichkeiten gibt, die zu einer stärkeren Entspannung der Parksituation in der Umgebung beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1311 Beratung im Ortsbeirat: 4
Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7211 entstanden aus Vorlage: OF 940/3 vom 08.09.2020 Betreff: Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden! Vorgang: B 173/18 Der Magistrat wird aufgefordert, in der Mietspiegelkommission darauf hinzuwirken, dass 1. in den Mietspiegel 2022 Straßen(-abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung wieder aufgenommen und in der Kartenübersicht erkennbar markiert werden; 2. für Wohnungen in Straßen(-abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, der Zuschlag für die gehobene oder sehr gute Lage wieder entfällt. Begründung: Für Wohnungen an Straßen(-abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, galt bis zum Mietspiegel 2016 (Geltungsdauer bis 31.05.2018), dass der im Mietspiegel für diese Lagen festgelegte Zuschlag entfällt. Diese Regelung wurde ohne nachvollziehbare Begründung aufgehoben, was massive Mieterhöhungen der betroffenen Mieter zur Folge hatte. Für sehr gute bzw. gehobene Wohnlagen liegt der Zuschlag aktuell bei 1,96 Euro bzw. 0,96 Euro pro Quadratmeter (Mietspiegel 2020). Weder im Mietspiegel 2018 noch im Bericht des Magistrats zu diesem (B 173 vom 15.06.2018) gibt es einen Hinweis auf den Wegfall dieser Regelung. Im Nordend wurden zuletzt im Mietspiegel 2016 die Adickesallee, die Nibelungenallee, die Rothschildallee, die Höhenstraße, die Eschersheimer Landstraße, die Friedberger Landstraße, die Friedberger Anlage und die Eschenheimer Anlage als Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung ausgewiesen. Kein anderer Ortsbezirk weist in diesem Maße Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung aus. Im Nordend gibt es einen Straßenabschnitt mit besonders hoher Lärmbelastung in "sehr guter Wohnlage", und zwar die Eschersheimer Landstraße zwischen Heinestraße und Holzhausenstraße (im Bereich der Hausnummern 66 bis 112). Darüber hinaus gibt es folgende Straßen(-abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung in "gehobener Wohnlage": Nibelungenallee, Rothschildallee und Höhenstraße, Friedberger Landstraße, Friedberger Anlage und Eschenheimer Anlage. Die Bewertung der Wohnlage basiert auf Höhe und Entwicklung des Bodenwerts. Deshalb weist der Mietspiegel 2020 auch nahezu 100 Prozent aller Lagen im Nordend als gehobene oder sehr gute Wohnlagen aus - trotz des dichtesten Netzes an Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung. Deshalb muss der Lagenzuschlag an diesen Straßen mit dem Mietspiegel 2022 wieder entfallen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2018, B 173 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1249 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 3
Ablaufplan für das Parkraumkonzept im ganzen Nordend!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7210 entstanden aus Vorlage: OF 1049/3 vom 02.02.2021 Betreff: Ablaufplan für das Parkraumkonzept im ganzen Nordend! Vorgang: B 299/19 In der Vorlage B 299 aus 2019 wird ausgeführt, dass die beschlossene Parkraumbewirtschaftung zunächst nur innerhalb des Alleenrings eingeführt wird. Der zeitliche Ablauf soll sich an der NOx-Belastung und dem Parkdruck in den unterschiedlichen Ortsbezirken orientieren. Einige Quartiere im Nordend, die an die bereits eingerichteten Parkraumbewirtschaftungsgebiete in Bornheim angrenzen, sind aktuell durch Parkausweichverkehr einem hohen zusätzlichen Parkdruck ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) wann das Parkraumbewirtschaftungskonzept im Nordend umgesetzt wird; b) ob die Umsetzung im gesamten Nordend erfolgen kann, zumindest in den Gebieten, die an das Bornheimer Parkbewirtschaftungskonzept direkt angrenzen, das heißt Quartiere oberhalb des Alleenrings von Burgstraße/Comeniusstraße/Dortelweiter Straße bis zur Eckenheimer Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.08.2019, B 299 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 969 Aktenzeichen: 32 1
Oeder Weg 106: Mieter schützen, Vorkaufsrecht ausüben!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7142 entstanden aus Vorlage: OF 1045/3 vom 20.01.2021 Betreff: Oeder Weg 106: Mieter schützen, Vorkaufsrecht ausüben! Der Magistrat wird gebeten , den Verkauf des Wohnhauses im Oeder Weg 106 an die Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH (WPS) durch Ausübung des Vorkaufsrechts zu verhindern. Begründung: In den beiden letzten Jahren wurden die zahlreichen Entmietungspraktiken der WPS in den Frankfurter Tageszeitungen FAZ, FNP und FR immer wieder thematisiert. Im Nordend waren Mieterinnen und Mieter in von der WPS erworbenen Wohnhäusern u. a. in der Eckenheimer Landstraße und in der Bornheimer Landstraße sowie in der Spohrstraße und in der Leimenrode betroffen. Jetzt sind es die Mieterinnen und Mieter im Oeder Weg 106. Das Wohnhaus im nordöstlichen Oeder Weg liegt im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 50 - Nordend Mitte. Vielleicht ist es ein glücklicher Zufall, weil der Milieuschutz auf der gegenüberliegenden Seite nicht mehr gilt. Es liegt jetzt am Magistrat, dem Geschäftsmodell der WPS Einhalt zu gebieten und dazu alle verfügbaren rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 777 Aktenzeichen: 23 20
Parken in der Martin-Luther-Straße und der Günthersburgallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7159 entstanden aus Vorlage: OF 1010/3 vom 11.11.2020 Betreff: Parken in der Martin-Luther-Straße und der Günthersburgallee Der Magistrat wird geben, auf der Straßenfläche Parkplätze einzuzeichnen (Parkstreifen), um so die Martin-Luther-Straße und die Günthersburgallee zu verlängern, ohne den Verkehrsfluss zu behindern. Begründung: Die Fläche wird zurzeit intensiv von Autos zum Parken benutzt. Dabei kommt es zu gefährlichen Situationen, wenn einzelne Autos wegfahren und dadurch ein Auto mitten auf der Fläche steht. Durch die Einzeichnung eines Parkstreifens wird Klarheit geschaffen, wo geparkt werden darf, das Fahren in die Einbahnstraße unterbunden und die Verkehrsführung klar geregelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 790 Aktenzeichen: 32 1
Parken in der Martin-Luther-Straße zwischen Martin-Luther-Platz und Alleenring
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7160 entstanden aus Vorlage: OF 1011/3 vom 11.11.2020 Betreff: Parken in der Martin-Luther-Straße zwischen Martin-Luther-Platz und Alleenring Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob a) entweder das Haltverbotsschild am östlichen Fahrbahnrand der Martin-Luther-Straße im Bereich zwischen Martin-Luther-Platz und Alleenring endlich wieder aufgestellt und diese Regelung dann auch kontrolliert werden kann oder b) die Verkehrsführung in diesem Bereich geändert werden kann, sodass künftig die Martin-Luther-Straße zur Einbahnstraße und die Zufahrt vom Alleenring gesperrt wird. Die Zufahrt ins Quartier wäre dann nach wie vor über die Burgstraße möglich. Begründung: Das Parken am östlichen Fahrbahnrand führt immer wieder zu gefährlichen Situationen im Begegnungsverkehr zwischen allen Beteiligten. Durch die Wiedereinführung des Halteverbots, das bis zur Umgestaltung des Martin-Luther-Platzes bestanden hatte, wird die Situation wieder entschärft. Wenn die bisherige Reglung aufrechterhalten werden soll, dann müsste die Straße zur Einbahnstraße werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 789 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradständer Günthersburgallee/Rothschildallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7169 entstanden aus Vorlage: OF 1035/3 vom 07.01.2021 Betreff: Fahrradständer Günthersburgallee/Rothschildallee Der Magistrat wird gebeten, an dem Übergang von der Güntherburgallee in die Rothschildallee (vor der Hausnummer 20 in Fahrtrichtung Rohrbachstraße) vor dem Fußgängerüberweg beidseitig Fahrradständer zu installieren, damit der vorgegebene Mindestabstand zum Fußgängerüberweg nicht durch parkende Autos versperrt wird. Begründung: Die Günthersburgallee stößt als Einbahnstraße auf die Rothschildallee (vor der Hausnummer 20). Dort ist ein langer Fußgängerüberweg. Aufgrund der Parkplatzsituation und der ungewöhnlichen Länge des Fußgängerüberwegs parken dort regelmäßig Autos in Fahrtrichtung direkt vor dem Fußgängerüberweg. Um Klarheit in die unübersichtliche Situation zu bringen und die Fußgänger und Fahrradfahrer zu schützen, soll an dieser Stelle der geforderte Mindestabstand ausgewiesen und gleichzeitig der Bedarf an Fahrradständer gedeckt werden. Aufgrund des sowieso einzuhaltenden Mindestabstandes gehen auch keine Parkplätze verloren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1116 Aktenzeichen: 66 2
Fahrradbügel in der Burgstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7168 entstanden aus Vorlage: OF 1034/3 vom 08.01.2021 Betreff: Fahrradbügel in der Burgstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Burgstraße 61 (Ecke Eichwaldstraße) sowie in der Burgstraße 71 und 73 jeweils neben der Einfahrt zu dem Innenhof Radbügel anstelle der vorhandenen Stellvertreter aufzustellen. Begründung: Die jetzt am Straßenrand herumstehenden Stellvertreter haben im Grunde keine Funktion, sie können gut durch Radbügel ersetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1198 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
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