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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Maßnahmen aus dem Rahmenplan Ortsmitte Praunheim endlich realisieren

24.07.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 23.11.2025, OF 581/7 Betreff: Maßnahmen aus dem Rahmenplan Ortsmitte Praunheim endlich realisieren Der Magistrat wird beauftragt, organisatorische Vorschläge zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Rahmenplan Ortsmitte Praunheim zu erarbeiten Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 169 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 7 am 25.11.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 169 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 581/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: die farbechten-Linke
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Erhalt und Nutzung des Schotterwegs, der von der Deuil-La-Barre-Straße direkt zum Schwimmbad führt, als Rettungsweg

26.06.2025 · Aktualisiert: 30.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7353 entstanden aus Vorlage: OF 378/15 vom 19.08.2025 Betreff: Erhalt und Nutzung des Schotterwegs, der von der Deuil-La-Barre-Straße direkt zum Schwimmbad führt, als Rettungsweg Eine ortsansässige Familie hat in Eigeninitiative und Eigenleistung einen Schotterweg geschaffen, der unter anderem über städtische Grundstücke (Flur 1, Flurstücke 564 und 565, sowie Flur 5, Flurstück 637/2) führt. Dieser Weg stellt eine wertvolle infrastrukturelle Ergänzung dar, insbesondere im Hinblick auf seine mögliche Nutzung als Rettungsweg. Der Magistrat wird deshalb darum gebeten, 1. den angelegten Schotterweg, der von der Deuil-La-Barre-Straße direkt zum Schwimmbad führt, zu erhalten, 2. diesen Weg offiziell als Rettungsweg für Einsatzfahrzeuge zum Schwimmbad, zum Sportplatz und zu den Tennisplätzen anzuerkennen und freizugeben und 3. die rechtliche und bauliche Absicherung dieses Weges sicherzustellen. Begründung: Bei größeren Veranstaltungen im Schwimmbad und auf den Sportstätten (Sportplatz und Tennisplätze) an der Heinrich-Becker-Straße ist der dort vorhandene Rettungsweg regelmäßig zugeparkt oder nicht frei zugänglich, was im Ernstfall zu erheblichen Verzögerungen für Rettungskräfte führen kann. Die Nutzung des alternativ bereits bestehenden Schotterwegs würde eine zuverlässige Zufahrtsmöglichkeit für Einsatzfahrzeuge sicherstellen. Darüber hinaus würde sie die Anwohnerinnen und Anwohner der Heinrich-Becker-Straße 19 und 20 deutlich entlasten, da weniger Durchfahrtsverkehr und Blockaden vor ihren Grundstücken zu erwarten wären. Der Schotterweg ist bereits vorhanden, verkehrstauglich und würde ohne größeren finanziellen oder baulichen Aufwand eine wichtige Funktion übernehmen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 86 Beratung im Ortsbeirat: 15

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Verkehrssicherheit auf dem Fußweg Deuil-La-Barre Straße herstellen

26.06.2025 · Aktualisiert: 30.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7354 entstanden aus Vorlage: OF 379/15 vom 19.08.2025 Betreff: Verkehrssicherheit auf dem Fußweg Deuil-La-Barre Straße herstellen Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die ungenutzten Baumscheiben des Gehwegs vor der Deuil-La-Barre-Straße 61 bis 63 (frühere Filiale der Frankfurter Sparkasse) keine gefährlichen Stolperfallen mehr darstellen. Begründung: Die kranken Bäume sind mittlerweile entfernt worden, die hochstehenden Baumscheiben aus Eisen aber nicht. Foto: privat Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 1996 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Spurrillen in Fahrbahn beseitigen

26.06.2025 · Aktualisiert: 30.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7356 entstanden aus Vorlage: OF 381/15 vom 21.08.2025 Betreff: Spurrillen in Fahrbahn beseitigen Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Spurrillen und weitere Fahrbahnschäden auf der Kreuzung Urseler Weg, Prager Straße und Altvaterstraße beseitigt bzw. repariert werden. Begründung: Diese Kreuzung wird u. a. von zwei Buslinien befahren, die allesamt dort abbiegen. Werktäglich sind das ca. 200 Fahrten. Durch diese hohe Belastung sind die Fahrbahndecken stark eingefahren und/oder eingesackt. Bürger klagen beim Überfahren der Kreuzung über unzumutbare Seitenbewegungen ihrer Fahrzeuge, eine Frau verletzte sich dadurch am Kopf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 1995 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Spurrillen in Fahrbahn beseitigen

26.06.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7356 entstanden aus Vorlage: OF 381/15 vom 21.08.2025 Betreff: Spurrillen in Fahrbahn beseitigen Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Spurrillen und weitere Fahrbahnschäden auf der Kreuzung Urseler Weg, Prager Straße und Altvaterstraße beseitigt bzw. repariert werden. Begründung: Diese Kreuzung wird u. a. von zwei Buslinien befahren, die allesamt dort abbiegen. Werktäglich sind das ca. 200 Fahrten. Durch diese hohe Belastung sind die Fahrbahndecken stark eingefahren und/oder eingesackt. Bürger klagen beim Überfahren der Kreuzung über unzumutbare Seitenbewegungen ihrer Fahrzeuge, eine Frau verletzte sich dadurch am Kopf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 1995

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Fußweg für blinde Menschen sicherer gestalten

26.06.2025 · Aktualisiert: 30.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7355 entstanden aus Vorlage: OF 380/15 vom 18.08.2025 Betreff: Fußweg für blinde Menschen sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, sich für eine Lösung einzusetzen, die den Fußweg zwischen der Straße Urseler Weg neben der Bushaltestelle "Otto-Hahn-Schule" und der Sackgasse Albert-Schweitzer-Straße 52 im Bereich der Sackgasse von Falschparkern frei hält und für blinde Bürger besser nutzbar und sicherer macht. Begründung: Im Umfeld dieses Weges wohnen mehrere blinde Bewohner, die auch blinde Besucher empfangen. Außerdem ist er werktags Zubringer zu einer Krabbelstube. Dieser Weg ist die kürzeste und sicherste Verbindung zwischen ÖPNV und den dortigen Wohnungen. Das südliche Ende des Weges mündet jedoch auf der Fahrbahn in Höhe Hausnummer 58 und wird erst ab Hausnummer 52 fortgeführt. In Höhe Hausnummer 58 wird oft in zweiter und dritter Reihe so geparkt, dass der Fußweg als solcher z. B. mit Kinderwagen nur schwer und für Blinde gefährlich nutzbar ist. Eine optische Verlängerung (Aufpflasterung oder Markierung) des Weges würde helfen (Vorschlag, siehe Zeichnung). Der Einbau von taktilen Orientierungshilfen über die gemischt genutzte Verkehrsfläche zwischen den genannten "Bürgersteigenden" ist der erklärte Wunsch der Betroffenen. Zusätzliche Fahrradbügel vor dem Funktionsgebäude (Trafostation) könnten nützlich sein und Falschparken dort verhindern. Der Magistrat wird gebeten, bei der Feinplanung den Ortsvorsteher bzw. seinen Stellvertreter als Vertreter der Betroffenen mit einzubeziehen. Foto: privat Quelle: Planauszug des Stadtvermessungsamtes Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Absperrungen bei Events regelmäßig kontrollieren lassen

24.06.2025 · Aktualisiert: 30.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7293 entstanden aus Vorlage: OF 1677/1 vom 12.08.2025 Betreff: Absperrungen bei Events regelmäßig kontrollieren lassen Der Magistrat wird gebeten, bei Events auf städtischen Flächen, insbesondere auch während des Opernplatzfestes auf dem Opernplatz, regelmäßig die Absperrungen auf ihre Verkehrssicherheit kontrollieren und auch an Engstellen im Straßenraum die Fahrgeschwindigkeit reduzieren zu lassen. Begründung: Während des Opernplatzfestes vom 25.06.2025 bis 04.07.2025 war der Radweg entlang der Mainzer Landstraße in Richtung Norden von Pollern und Absperrungen zugestellt. Gleichzeitig war die Fahrgeschwindigkeit auf der Straße trotz Engstelle nicht reduziert. Dies ergab eine erhebliche Gefahrensituation. Radfahrende mussten in dieser unübersichtlichen Situation anhalten und auf die Straße ausweichen. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2038

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Piktogramm Im Weidenfeld/Ecke Leo-Tolstoj-Straße erneuern

24.06.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7347 entstanden aus Vorlage: OF 370/15 vom 24.07.2025 Betreff: Piktogramm Im Weidenfeld/Ecke Leo-Tolstoj-Straße erneuern Der Magistrat wird gebeten, das Piktogramm auf dem Weg Im Weidenfeld in Nähe der Einmündung der Leo-Tolstoj-Straße zu erneuen. Dieser Weg wird rege genutzt. Begründung: Das Piktogramm ist wegen der intensiven Nutzung stark beschädigt. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1770 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Neuordnung von Einbahnstraßenregelungen im Wohngebiet zwischen Oeserstraße, Birminghamstraße und S-Bahndamm

24.06.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7289 entstanden aus Vorlage: OF 1287/6 vom 01.09.2025 Betreff: Nied: Neuordnung von Einbahnstraßenregelungen im Wohngebiet zwischen Oeserstraße, Birminghamstraße und S-Bahndamm 1. Der Magistrat wird gebeten, umgehend die Verkehrsführung so zu organisieren, dass die Verkehrssicherheit sofort erhöht und ein Abfluss des Pkw-Verkehrs auf die Oeserstraße und die Birminghamstraße optimiert wird. Diese Anregung betrifft das Wohngebiet zwischen Oeserstraße, Birminghamstraße und dem S-Bahndamm. Aktuell (Stand 31.08.2025) ist in der Straße Auf dem Gleichen zwischen den Hausnummern 21 bis 37 das Verkehrszeichen (VZ) 220-20 "Einbahnstraße rechtsweisend" und das Verkehrszeichen 220-10 "Einbahnstraße linksweisend" angebracht, abhängig von der Straße, aus der man auf den Bereich zufährt. Ein Schild (VZ 220-20) steht aktuell vor der Hausnummer 37. Vor der Hausnummer 10 steht das linksweisende Schild (VZ 220-10). Das Verkehrszeichen 267 "Verbot der Einfahrt" ist auf Höhe der Hausnummern 10 und 21 in Richtung Birminghamstraße aktuell nicht angebracht. Das kann jederzeit zu Unfällen führen. Deshalb biegen Autos momentan von der Coventrystraße rechts ab in die Straße Auf dem Gleichen, um auf die Birminghamstraße zu kommen. Das 16. Polizeirevier teilte telefonisch mit, dass dort überhaupt keine Einbahnstraßenregelung vorgesehen ist. Das ist gefährlich, da die Buslinie 59 und der komplette übrige Pkw-Verkehr genau diesen Straßenabschnitt von der Birminghamstraße kommend nutzt, um die Baustelle am Bahnübergang an der Oeserstraße zu umfahren. Aktuell ist auf Höhe der Coventrystraße 27 das Verkehrszeichen 267 "Verbot der Einfahrt" in Fahrtrichtung Birminghamstraße aufgestellt. Der Pkw-Verkehr aus der Straße Im Sechholder kommend wird so gezwungen, links in die Coventrystraße abzubiegen. Die Aufhebung des Verbots der Einfahrt zwischen den Hausnummern 27 bis 37 der Coventrystraße, die es dort schon gegeben hat, würde die Verkehrsbelastung an anderer Stelle im Quartier reduzieren und einen besseren Verkehrsabfluss herbeiführen. 2. Der Magistrat wird gebeten, während der Bauarbeiten und Umleitung der Buslinie 59 auf Höhe der Hausnummern 10 und 21 der Straße Auf dem Gleichen in Fahrtrichtung Birminghamstraße ein Einfahrtverbotsschild anzubringen. 3. Der Magistrat wird gebeten, eine dauerhafte Aufhebung des Einfahrtsverbots auf Höhe der Coventrystraße 27 in Fahrtrichtung der Birminghamstraße durchzusetzen. Begründung: Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main Grüne Pfeile: Verkehrsführung nach Neuordnung der Einfahrtsverbote A1 roter Balken: Etablierung des Einfahrtsverbots in Fahrtrichtung Birminghamstraße A2 roter Balken: Aufhebung des Einfahrtsverbots in die Coventrystraße in Fahrtrichtung Birminghamstraße Lila Pfeile: Umfahrung der Baustelle am Bahnübergang für Pkw, die wieder auf die Oeserstraße in Richtung Alt-Nied fahren wollen, inkl. der Buslinie 59. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1984

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Anbindung des Stadtteils der Quartiere für den Individualverkehr

04.06.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

Antrag vom 04.06.2025, OF 591/8 Betreff: Anbindung des Stadtteils der Quartiere für den Individualverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Zwar ist der Stadtteil der Quartiere weitgehend "autolos" angedacht, wie bei anderen neu errichteten Baugebieten ist aber bereits jetzt abzusehen, dass eine geplante Autolosigkeit nicht zu einer Reduzierung des Individualverkehrs führen muss. Daher ist eine Anbindung des Stadtteils der Quartiere so zu planen, dass zu erwartender Verkehr weitgehend nicht über die Straßen der anliegenden Stadteile abgewickelt wird. Insbesondere ist eine Abwicklung des Individualverkehres über den Praunheimer Weg (z.B. in Höhe der europäischen Schule) nicht wünschenswert. Im weiteren Verlauf sind hier noch andere Straßen im Ortsbezirk 8 betroffen, sodass eine strategische Planung der Verkehrsführung für alle Haupt Durchgangsstraßen z. B. für die "Dillenburger Straße", die "Bernadottestraße", die Straße "In der Römerstadt" und andere zeitnah erfolgen und zum Ziel haben muss, den Ortsbezirk 8 weitgehend von anderem Durchgangsverkehr zu entlasten. Daher müssen entsprechende Alternativen für den Individualverkehr ausgearbeitet werden, die eine Belastung der Anwohner im Ortsbezirk 8 minimiert. Idealerweise sollte der Durchgangsverkehr durch den Ortsbezirk 8 so eingeschränkt werden, dass ein Queren für nur durchfahrende Verkehrsteilnehmer an Attraktivität verliert. Natürlich muss das Verkehrskonzept global gedacht werden, ein Verschieben des Individualverkehrs in benachbarte Ortsbezirke muss unbedingt ebenfalls vermieden werden. Wir bitten den Magistrat daher, ein umfassendes Konzept mit allen Betroffenen zu entwickeln, das geeignet ist, Verkehrsströme neu zu lenken und zu ordnen. Dabei sollte auf das Fachwissen der betroffenen Ortsbeiräte zurückgegriffen werden Begründung: Vor Ausführung einer Baumaßnahme ist genügend Zeit, um über eine entsprechende zu planende Verkehrsanbindung mit dem Ortsbeirat zu diskutieren und gemeinsam zu Lösungen zu kommen. Eine Abwicklung des Individualverkehres aus dem neuen Stadtteil der Quartiere über den Praunheimer Weg belastet Praunheim und im Ortsbezirk die Straßen "Am Stockborn", "Bernadottestraße" und den "Hammarskjöldring", da diese die einzige Verbindung zur Rosa-Luxemburg-Straße darstellen. Auch ist dafür zu sorgen, dass der Individualverkehr nicht über die Straßen An der Römerstadt und in der Fortsetzung über die Dillenburger Straße geführt werden kann. Auch eine Anbindung über die A5 könnte in die Prüfung einbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 591/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, Linke, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Größerer Papierkorb am Karl-Perott-Platz

02.06.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 10.11.2025, OF 655/8 Betreff: Größerer Papierkorb am Karl-Perott-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, am Karl-Perott-Platz die beiden Standard-Papierkörbe durch jeweils einen größeren zu ersetzen, zum Beispiel durch den mit größerer Öffnung ausgestatteten Typ "Dinova". Begründung: Aufgrund der Markttage und der verschiedenen öffentlichen Nutzungen (z.B. Flohmarkt und Weihnachtsmarkt des Vereinsrings), aber auch aufgrund der sonstigen Aufenthaltsnutzungen teilweise mit Verzehr von Speisen und Getränken, reichen die Kapazitäten der beiden Standard-FES-Eimer augenscheinlich nicht aus. Pizzakartons passen auch gefaltet kaum in die Mülleimer. Das Modell "Dinova" hat eine breitere Öffnung, durch die nun auch problemlos Pizzakartons passen. Bild: Stadt Frankfurt am Main Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass a) der Antragsteller die Vorlage zurückgezogen hat und b) sich die zuständige Stadtbezirksvorsteherin bereit erklärt hat, im Sinne der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Wintertaugliche Außengastronomie entlang der Mainzer Landstraße ermöglichen

11.05.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 11.05.2025, OF 1636/1 Betreff: Wintertaugliche Außengastronomie entlang der Mainzer Landstraße ermöglichen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen, wie eine winterfeste Außengastronomie im Gallus entlang der Mainzer Landstraße ermöglicht werden kann und bei positivem Ergebnis entsprechend umzusetzen, z.B. durch eine entsprechende Konzession. Begründung: Mehrere Gastronomiebetriebe entlang der Mainzer Landstraße berichten, dass sie seitens der Bauaufsicht aufgefordert wurden, ihre wintertauglichen Außenbereiche zurückzubauen, z.B. Mainzer Landstraße 373 oder 434. Teilweise handelt es sich um Pergolen mit transparenten Seitenverkleidungen aus Kunststoff, um den Aufenthalt auch bei kälteren Temperaturen zu ermöglichen. Dabei handelt es sich nicht um feste Außenwände. Diese Maßnahmen wurden den Gastronomen zur Abmilderung der Corona-Folgen gewährt. Hierfür wurden enorme Anschaffungen aufgewendet, welche noch nicht abbezahlt sind. Der Rückbau würde zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Teilweise müssten bis zu fünf Mitarbeiter entlassen werden. Buchungen bis Februar 2026 müssten storniert werden. Dies hätte auch für eine Messestadt wie Frankfurt negative wirtschaftliche Folgen. Daher soll eine einvernehmliche Lösung mit den Gastronomen gefunden werden, um die wintertaugliche Außengastronomie erhalten zu können. Diese sind nicht nur eine Bereicherung für Anwohner, sondern generieren ebenso Steuereinnahmen für die Stadt, die dringend benötigt werden. Im Rahmen einer Konzession könnten beide Seiten, sowohl Stadt als auch Gastronomie, davon profitieren. Die Gastronomiebranche hat sich bis heute nicht vollständig von der Pandemie erholt und ist weiterhin auf Unterstützung angewiesen. Insbesondere die hohen Preissteigerungen treffen die Branche zusätzlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1636/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen CDU und 1 FDP (= Annahme); 1 FDP (= Enthaltung)

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Wartehäuschen im Ortsbezirk 8 klimagerecht ausstatten und begrünen

29.04.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7085 entstanden aus Vorlage: OF 569/8 vom 05.05.2025 Betreff: Wartehäuschen im Ortsbezirk 8 klimagerecht ausstatten und begrünen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten es gibt, um die im Ortsbezirk 8 aufgestellten Buswartehäuschen mit einem besseren Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung und Hitzeeinwirkung auszustatten. Insbesondere ist zu prüfen, ob die genormten Tonnendächer aus Acrylglas, z. B. durch weiter auskragende, sonnenlichtundurchlässige Bauteile zu ersetzen sind. Des Weiteren sollte geprüft werden, ob verschattende Grünpflanzen an den Seiten- oder Rückwänden hochwachsen könnten, die durch Drainagen im Boden oder im Dach mit Feuchtigkeit versorgt werden. Begründung: Die Wartehäuschen einiger Bushaltestellen (U-Bahnhof Heddernheim, Niederurseler Landstraße, Ernst-Kahn-Straße, Mithrasstraße, Praunheimer Weg) im Ortsbezirk sind im Sommer während der Mittagszeit starker Hitze ausgesetzt, vor allem, wenn in der südwestlichen Richtung keine Schatten spendende Pflanzung und auch keine Bebauung ist, die einen Schatten wirft. Steigen die Temperaturen z. B. über 30 Grad, kann die Wartezeit für Ältere und körperlich eingeschränkte Personen sehr anstrengend und gesundheitsgefährdend sein. Die eingefärbten Tonnendächer sind sehr kurz, ein Luft- und Temperaturausgleich findet kaum statt. Zudem bieten sie auch keinen Schutz gegen plötzlichen Starkregen. Grünpflanzen könnten an einem Spalier an einer Seite des Wartehäuschens emporwachsen, sie brauchen wenig Feuchtigkeit, sorgen aber für CO2- und Ozonabbau und verbessern die Luft durch Abgabe von Sauerstoff. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1532 Aktenzeichen: 92-13

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Neubau auf dem Parkplatz neben der Pestalozzischule? Gegebenenfalls Hortplätze vorsehen!

28.04.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 15.12.2025, OF 805/11 Betreff: Neubau auf dem Parkplatz neben der Pestalozzischule? Gegebenenfalls Hortplätze vorsehen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Laut Presseberichten soll der Parkplatz neben der Pestalozzi-Schule, der an die Eintracht Frankfurt verpachtet ist, mit einem Athletenhaus und Internat bebaut werden. Der Ortsbeirat fragt: 1. Auf welcher Rechtgrundlage und mit welchen Konditionen ist der Parkplatz verpachtet? 2. Ist dort eine Bebauung zulässig (es soll sich um eine Verkehrsfläche handeln)? 3. Was ist der Stand der Planung bzw. Genehmigung eines Baus? 4. Gibt es Überlegungen beim Magistrat, beim geplanten Neubau auch zusätzliche Räume für eine schulische Nutzung entstehen zu lassen, insbesondere auch dringend benötigte Hortplätze? Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Pläne des Vereins, ein Athletenhaus mit Internat zu errichten. Gleichzeitig ist die Pestalozzi-Schule räumlich stark überlastet. Ein Ausbau des denkmalgeschützten Gebäudes des ehemaligen Stadtbaudirektors Martin Elsaesser ist nicht möglich. Die Versorgung mit Hortplätzen ist im Riederwald unzureichend - aktuell kann nur etwa die Hälfte des Bedarfs gedeckt werden. Bei einem Besuch der Schuldezernentin im Ortsbeirat wurde deutlich, dass es derzeit keine anderen geeigneten städtischen Flächen gibt. Daher bietet es sich an, im Rahmen des geplanten Neubaus eine gemeinsame Lösung zu entwickeln. Eine erste Prüfung durch das Schuldezernat hat ergeben, dass der Standort sich aufgrund seiner unmittelbaren Nähe zur Schule hervorragend eignet. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

Parteien: GRÜNE SPD CDU LINKE FDP fraktionslos
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Maßnahmen gegen die Verunreinigung durch Busse an dem Bushalteplatz an der DeuilLaBarreStraße in Höhe der Kirche St. Stephanus durch Ölflecken o. Ä.

25.04.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7038 entstanden aus Vorlage: OF 362/15 vom 07.05.2025 Betreff: Maßnahmen gegen die Verunreinigung durch Busse an dem Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Kirche St. Stephanus durch Ölflecken o. Ä. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass wartende Busse an dem Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Kirche St. Stephanus keine Verunreinigungen (wie auslaufendes Öl o. Ä.) hinterlassen, insofern die Ursache für die Ölflecken zu ermitteln, insbesondere ob es sich um technische Defekte an den Fahrzeugen handelt und geeignete Wartungs- und Kontrollmaßnahmen einzuführen oder zu intensivieren, um derartige Leckagen zu vermeiden. Begründung: Der Bushalteplatz besteht an dieser Stelle noch nicht lange und ist schon durch Ölrückstände o. Ä. auf dem Boden verunreinigt. Diese Ölflecken stellen eine nicht unerhebliche Umweltbelastung dar, die zeitnah abgestellt werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1483 Aktenzeichen: 92-13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Maßnahmen gegen unzumutbares Verhalten von Busfahrern am Bushalteplatz an der DeuilLaBarreStraße in Höhe der Kirche St. Stephanus

25.04.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7037 entstanden aus Vorlage: OF 361/15 vom 07.05.2025 Betreff: Maßnahmen gegen unzumutbares Verhalten von Busfahrern am Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Kirche St. Stephanus Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Busfahrer der Linie HG 8 am Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Kirche St. Stephanus nicht weiterhin ihre Notdurft in der Öffentlichkeit verrichten, insbesondere nicht an der Wand der katholischen Kirche oder im angrenzenden Gebüsch vor dem Kirchengebäude. Insofern könnte auch die Möglichkeit geprüft werden, mit der sich in der Nähe befindlichen Tankstelle zu vereinbaren, dass die dort befindliche Toilette genutzt werden kann. Die Busunternehmen sind auf jeden Fall auf die Problematik hinzuweisen und sollen zur Disziplin ihrer Fahrer angehalten werden. Begründung: In den letzten Monaten wurde wiederholt beobachtet, dass Busfahrer am genannten Haltepunkt aussteigen und ihre Notdurft - insbesondere das Urinieren - offen aus dem Bus heraus an der Kirchenwand oder in das Gebüsch vor der Kirche verrichten. Dieses Verhalten ist nicht nur unhygienisch und respektlos gegenüber dem sakralen Ort, sondern stellt auch eine Belästigung der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Besucherinnen und Besucher des Stadtteils dar. Zudem wirkt es sich negativ auf das Ortsbild aus und könnte langfristig die Substanz des Kirchengebäudes schädigen. Auch aus Gründen des öffentlichen Anstands und der Wahrung des sozialen Miteinanders sollte diesem Verhalten Einhalt geboten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1484 Aktenzeichen: 92-13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Ehemaliger Bolzplatz östlich der Mainzer Landstraße 750 bis 752 Betrifft: Gemarkung Nied, Flur 27, Flurstücke 1977/4, 1978/5, 1980/6, 1981/4

22.04.2025 · Aktualisiert: 25.08.2025

Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6817 entstanden aus Vorlage: OF 1198/6 vom 30.03.2025 Betreff: Nied: Ehemaliger Bolzplatz östlich der Mainzer Landstraße 750 bis 752 Betrifft: Gemarkung Nied, Flur 27, Flurstücke 1977/4, 1978/5, 1980/6, 1981/4 1. Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, warum der Bolzplatz östlich der Häuser der Mainzer Landstraße 750 bis 752 vor Jahren geschlossen und nicht wieder eröffnet wurde. 2. Ferner wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Pläne für das Grundstück vorliegen und die Fläche zeitnah wieder für die Kinder und Jugendlichen als Bolzplatz herzurichten und zu öffnen. Begründung: Generationen von Kindern und Jugendlichen haben ihre Kindheit auf dem einfachen Bolzplatz verbracht. Vor Jahren wurde das Gelände verschlossen und ist sich seitdem selbst überlassen und verwildert zunehmend. Die gesamte Fläche, an der täglich hunderte Menschen vorbei laufen oder fahren, befindet sich aktuell in einem bedauernswerten Zustand. Dies ist besonders bedauernswert, da sich in direkter Nachbarschaft die denkmalgeschützte Wohnanlage Heinrich-Stahl-Straße 2 bis 24 der städtischen Wohnungsbaugesellschaft befindet, zu der der Bolzplatz gehören müsste. Kinder und Jugendliche haben im näheren Umkreis keine Möglichkeiten, sich sportlich zu betätigen. Bahndamm und Tramgleise sind zusätzliche Barrieren, bevor hunderte Meter weiter der nächste Bolzplatz erreichbar ist. Quelle: eigenes Bild Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1398 Beratung im Ortsbeirat: 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Tempo-30-Lücke auf der Oeserstraße zwischen Bahnübergang und Friedhof schließen

22.04.2025 · Aktualisiert: 12.08.2025

Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6813 entstanden aus Vorlage: OF 1194/6 vom 30.03.2025 Betreff: Nied: Tempo-30-Lücke auf der Oeserstraße zwischen Bahnübergang und Friedhof schließen Der Magistrat wird gebeten, auf der Oeserstraße zwischen dem beschrankten Bahnübergang und dem Friedhof die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. Begründung: Auf dem genannten Abschnitt gilt aktuell eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Auf den Seitenstraßen (Birminghamstraße, Auf dem Gleichen, Im Sechholder) und im weiteren Verlauf der Oeserstraße bis Alt-Nied gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Das Schließen der etwa 250 Meter langen Lücke würde den Verkehrsfluss und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer deutlich verbessern und die Lärmbelastung verringern. Zur Umsetzung müsste lediglich ein Schild je Fahrtrichtung ausgetauscht werden. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1375

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Zugesagte Verkehrssicherheitsmaßnahmen an den Kreuzungen der Mainzer Landstraße endlich umsetzen

22.04.2025 · Aktualisiert: 17.09.2025

Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6811 entstanden aus Vorlage: OF 1192/6 vom 05.04.2025 Betreff: Nied: Zugesagte Verkehrssicherheitsmaßnahmen an den Kreuzungen der Mainzer Landstraße endlich umsetzen Vorgang: OM 867/21 OBR 6; ST 529/22 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme ST 529 zugesagten Maßnahmen zur Vermeidung des Parkens an den Kreuzungen der Mainzer Landstraße zu den Straßen - Am Mainplacken; - Am Rosengarten; - Bildäckerstraße sehr zeitnah umzusetzen. Begründung: Die Maßnahmen (Markierungen, Fahrradbügel oder Ähnliches) waren zugesagt worden, sind aber leider noch nicht umgesetzt. Die oben beschriebenen Kreuzungen werden sehr oft zugeparkt, sodass ein Fahren aus den Straßen Am Mainplacken, Am Rosengarten und aus der Bildäckerstraße auf die Mainzer Landstraße nur "im Blindflug" möglich ist. Anwohner berichten von sehr gefährlichen Verkehrssituationen. Die zugesagten Maßnahmen sollten nun schnell und mit erhöhter Priorität umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 867 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 529 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1461 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Neues Wettbüro im Gallus genehmigt?

10.04.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 10.04.2025, OF 1595/1 Betreff: Neues Wettbüro im Gallus genehmigt? Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu beantworten, ob das neue Wettbüro in der Mainzer Landstraße 324 offiziell genehmigt wurde und wenn ja, mit welcher Begründung bzw. ob der Betrieb an dieser Stelle aufgrund der derzeitigen Regelung überhaupt erfolgen darf. Begründung: In der Schwalbacher Straße 53 befindet sich unweit bereits ein Wettbüro. Daher stellt sich die Frage, ob die geltende Abstandsregelung eingehalten wurde. Der Bereich wird stark von Kindern frequentiert, da es sich um einen Schulweg handelt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1180 2025 Die Vorlage OF 1595/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Außengastronomie in der Mainzer Landstraße erhalten

10.04.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 10.04.2025, OF 1591/1 Betreff: Außengastronomie in der Mainzer Landstraße erhalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Außengastronomie in der Mainzer Landstraße zu erhalten, z.B. in Form einer Sondergenehmigung oder im Rahmen einer Konzession. Begründung: Mehrere Gastronomiebetriebe entlang der Mainzer Landstraße berichten, dass sie seitens der Bauaufsicht aufgefordert wurden, ihre Außenbereiche zurückzubauen, z.B. Mainzer Landstraße 434. Teilweise handelt es sich um Pergolen mit durchsichtigen Seitenverkleidungen aus Kunststoff, um den Aufenthalt auch bei kälteren Temperaturen zu ermöglichen. Diese Maßnahmen wurden den Gastronomen zur Abmilderung der Corona-Folgen seitens des ehemaligen Oberbürgermeisters gewährt. Hierfür wurden enorme Anschaffungen aufgewendet, welche noch nicht abbezahlt sind. Der Rückbau würde zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Teilweise müssten bis zu fünf Mitarbeiter entlassen werden. Buchungen bis Februar 2026 müssten storniert werden. Dies hätte auch für eine Messestadt wie Frankfurt negative wirtschaftliche Folgen. Daher soll nach wohlwollenden Lösungen geschaut werden, um die Außengastronomie erhalten zu können. Diese sind nicht nur eine Bereicherung für Anwohner, sondern generieren ebenso Steuereinnahmen für die Stadt, die dringend benötigt werden. Im Rahmen einer Konzession könnten beide Seiten, sowohl Stadt als auch Gastronomie, davon profitieren. Quelle: G. Romagnoli Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1591/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Annahme)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Verkehrspolitische Maßnahmen nach Westville-Fertigstellung

09.04.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 09.04.2025, OF 1597/1 Betreff: Verkehrspolitische Maßnahmen nach Westville-Fertigstellung Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Nach Bezug des Westville-Komplexes wird mit einem wesentlich höheren Verkehrsaufkommen im Gallus zu rechnen sein. Welche verkehrspolitischen Maßnahmen sind vorgesehen, um das höhere Verkehrsaufkommen zu händeln? 2. Sofern noch keine Maßnahmen vorgesehen sind: Welche verkehrspolitischen Maßnahmen können ergriffen werden? 3. Konkret: Inwiefern ist es möglich die Taktung des ÖPNV - insbesondere der Tram - zu erhöhen? Begründung: Zwischen der Mainzer Landstraße und der Kleyerstraße unweit des Frankfurter Hauptbahnhofes entstehen unter dem Namen Westville insgesamt 1.300 Mietwohnungen, Kindertagesstätten, Gewerbeflächen sowie 1.200 Tiefgaragenplätze. Durch die zuvor genannten Zahlen wird deutlich, dass zukünftig im Gallus rund um den Westville-Komplex mit einem wesentlichen höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Zudem ist auch anzunehmen, dass die neuen Bewohner auch die öffentlichen Verkehrsmittel - insbesondere die Tram - nutzen werden. Schon jetzt ist die Tram regelmäßig überfüllt. Gerade um den Bewohnern einen Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu erleichtern ist eine stärkere Taktung der Tram erforderlich. Daher ist es wichtig, dass durch die Stadt verkehrspolitische Überlegungen angestrengt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1181 2025 Die Vorlage OF 1597/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 Linke und Die Partei (= Ablehnung)

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Fußweg direkt an der Häuserzeile Niederurseler Landstraße 162 bis 166

20.03.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6755 entstanden aus Vorlage: OF 548/8 vom 05.03.2025 Betreff: Fußweg direkt an der Häuserzeile Niederurseler Landstraße 162 bis 166 Insbesondere vor der Liegenschaft Niederurseler Landstraße 166, aber auch im weiteren Verlauf in Richtung 162, ist der Fußweg vor den Häusern (nicht der Fußweg direkt an der Niederurseler Landstraße) äußerst uneben. Das liegt teilweise daran, dass der Weg stark zu den Häusern abfällt, teilweise haben dort auch andere Absenkungen des Erdreiches stattgefunden, einzelne Steine sind abgesenkt. Das Begehen dieses Weges ist nur mit entsprechender Vorsicht möglich. Gleiches gilt für den Gehweg im Bereich der Straße Alt-Niederursel zwischen Niederurseler Landstraße 160 und Alt-Niederursel 2 a. Beide Wege sind aufgrund der Bodenbeschaffenheit abschüssig. Gerade dort ist es unabdingbar, Bodenwellen zu vermeiden. Der Magistrat wird gebeten, diese Wege für alle begehbar zu machen und die entstandenen Unebenheiten zu beseitigen. Begründung: Viele Fußgänger nutzen den Weg entlang der Häuser, da dieser im Kurvenbereich deutlich kürzer als der Weg entlang der Straße ist. Außerdem ist er durch den Überbau der Wohnanlage vor Regen geschützt. Insbesondere Menschen mit Gehbehinderung haben Probleme, diese Wege zu benutzen, aber auch für normal Gehende ist die Benutzung dieser Wege gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1295

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Parken in den Kreuzungsbereichen der Luthmerstraße verhindern

18.03.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6625 entstanden aus Vorlage: OF 1180/6 vom 17.03.2025 Betreff: Nied: Parken in den Kreuzungsbereichen der Luthmerstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, das widerrechtliche Parken in den drei Kreuzungsbereichen der Luthmerstraße zur Schmidtbornstraße, zur Franz-Simon- Straße und zur Lotzstraße durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Begründung: Die vorgenannten Kreuzungsbereiche entlang der Luthmerstraße werden regelmäßig zugeparkt. Teilweise stehen die Autos komplett auf den Gehwegen, sodass Fußgänger, Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren sowie Schulkinder auf die Straße ausweichen müssen. Außerdem sind die Kreuzungsbereiche oftmals so zugeparkt, dass es bei einem Notfall für Einsatzfahrzeuge nicht mehr möglich wäre, dort hindurchzufahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt?

18.03.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6656 entstanden aus Vorlage: OF 1551/1 vom 25.02.2025 Betreff: Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt? Vorgang: OM 4394/1 23 OBR 1; ST 29/24; OM 5228/24 OBR 1; ST 1238/24 Der Magistrat wird gebeten, am und rund um den Bischofsheimer Platz folgende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Sicherung zu ergreifen und umzusetzen: 1. Durchführung e ines Ortstermins mit Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirats 1, des Amts für Straßenbau und Erschließung und des Grünflächenamts. 2. Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in Form einer sogenannten "Spielstraße" mit Verkehrszeichen VZ 325.1 im Bereich des Bischofsheimer Platzes und der Bischofsheimer Straße. 3. Anbringen von Piktogrammen mit Verkehrszeichen VZ 325.1 auf der Fahrbahn an den Zufahrten Mönchhofstraße und Mainzer Landstraße. 4. Sicherung von Einmündungsbereichen mittels Findlingen gegen unbefugtes und behinderndes Parken. 5. Abpollern des Gehwegbereiches vor dem Trafohäuschen an der Einmündung Bischofsheimer Platz/Mönchhofstraße und Versetzen der Klapppoller der Mainova in Richtung Fahrbahnrand. 6. Durchführung regelmäßiger Kontrollen durch die Stadtpolizei nach Umsetzung der Maßnahmen. Begründung: Unweit des Bischofsheimer Platzes existiert eine vergleichbare verkehrsberuhigte Zone rund um den Marxheimer Platz mit Beschilderung Verkehrszeichen VZ 325.1 "Verkehrsberuhigter Bereich". In der Stellungnahme vom 08.01.2024, ST 29, und der Stellungnahme vom 17.06.2024, ST 1238, lehnt der Magistrat die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches am Bischofsheimer Platz ab und verweist u. a. auf die Vorgaben der StVO sowie seinen Ermessensspielraum. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich jedoch der Marxheimer Platz, der dem Bischofsheimer Platz sehr ähnlich ist und wo ein verkehrsberuhigter Bereich existiert. Die Argumentation des Magistrats ist inkonsequent und benachteiligt die Anwohnenden und spielenden Kinder zahlreicher Familien rund um den Bischofsheimer Platz. Bilder: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4394 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 29 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5228 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1238 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1319

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Nied: Unter dem Kirchweg - Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer verbessern

01.03.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 09.12.2025, OF 1406/6 Betreff: Nied: Unter dem Kirchweg - Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, in der Straße Unter dem Kirchweg das illegale Parken auf dem Gehweg im Kurvenbereich durch Poller oder Ähnliches zu verhindern. das Parken im Bereich der Ein- und Ausfahrten zur Sammelgarage einseitig auf Seiten der Ein- und Ausfahrten zu verbieten. durch Anbringen von Fahrbahnschwellen zu schnelles Fahren zu mindern. Das Straßenende, welches zu einem Fußweg zwischen den Liegenschaften Nieder Kirchweg 69 - 73 und Gartenanlagen führt, als Feuerwehrzufahrten auszuweisen (Hinweisschild nach DIN 4066). den östlichen Bordstein im Einmündungsbereich vom Nieder Kirchweg zur Straße Unter dem Kirchweg ebenfalls abzusenken und durch Poller abzusichern, um einen sicheren, barriererearmen Übergang in diesem Kreuzungsbereich durchgängig für Zufußgehende zu ermöglichen und das Ausfahren mit dem PKW zu sichern. Begründung: Bei einem Rundgang mit Anwohnern in der Straße Unter dem Kirchweg wurde von Anwohnern auf die Gefahren und Missstände in der Straße hingewiesen und wie folgt beschrieben: 1) Im Kurvenbereich der Straße wird regelmäßig auf dem Gehweg geparkt. Dies führt zu gefährlichen Situationen. Zufußgehende müssen auf die Straße ausweichen. Die Sicht ist für Fußgänger und Autofahrer erheblich beeinträchtigt. Das Parken ist dort nicht erlaubt. Schilder oder Markierungen werden absehbar nicht weiterhelfen, so dass dieser Bereich nur baulich - zum Beispiel durch 2 bis 3 Poller - effektiv gesichert werden kann. 2) Auch im Bereich der Zufahrten zur Sammelgarage wird oft auf dem Gehweg geparkt, so dass der Weg für Zufußgehende nicht nutzbar ist und diese auf die Straße ausweichen müssen, um ihren Weg fortsetzen zu können. 3) Immer wieder sind Autofahrer in der Tempo-30-Zone zu schnell unterwegs. Fahrbahnschwellen, zum Beispiel in den Bereichen der Zufahrten zwischen den Liegenschaften und der Sammelgarage, könnten eine Verzögerung auf maximal 30 km/h bewirken. 4) Anwohner berichten, dass früher Feuerwehrzufahrten zu den Häusern Nieder Kirchweg 59 - 73 ausgewiesen waren. Die (Wieder-)Einrichtung erscheint mindestens hinter den Häusern 69 - 73 sinnvoll, weil nur über diese Wege die Rückseiten der Häuser 69 - 73 und 65 - 67 sowie weitergehend die Rückseite der Gewerbefläche (Auto-Hobby und weitere) durch Einsatzfahrzeuge erreichbar sind. Ferner wäre der Wendehammer dann wieder zum Wenden nutzbar. Bei der Besichtigung war dieser zugeparkt mit LKWs und einem großen Berg Laub und bei einem Brand hätte nicht gelöscht werden können, da kein Durchkommen war. 5) Auf der westlichen Seite der Einmündung wurde der Bereich bereits sehr gut abgesichert. Auf der östlichen Seite verstellen weiterhin unerlaubterweise parkende Fahrzeuge den Übergang. Ausfahrende Autofahrer sind gezwungen auf die Mitte der Fahrbahn auszuweichen. Will gleichzeitig ein Autofahrer vom Nieder Kirchweg in die Straße Unter dem Kirchweg hinein fahren, wird es mitunter kritisch eng. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Leerstand im Ortsbezirk 1: Gebäude nutzen oder sichern

25.02.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 25.02.2025, OF 1572/1 Betreff: Leerstand im Ortsbezirk 1: Gebäude nutzen oder sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Immer mehr Gebäude im Gallus stehen über einen längeren Zeitraum leer, wie in der Weilburger Straße 17 oder seit Jahresbeginn in der Mainzer Landstraße 261-263. Kontrollen der Eigentümer zur Sicherung des Gebäudes und des Grundstücks finden offenbar nicht statt. Dies vorangeschickt fragen wir den Magistrat: Was unternimmt der Magistrat, um gegen den verwahrlosten Zustand des Grundstücks vorzugehen und dieses gegen unbefugte Nutzung sichern zu lassen? https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4970/5963009< /p> Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1144 2025 Die Vorlage OF 1572/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Fußweg direkt an der Häuserzeile Niederurseler Landstraße 162 bis 166

21.02.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6755 entstanden aus Vorlage: OF 548/8 vom 05.03.2025 Betreff: Fußweg direkt an der Häuserzeile Niederurseler Landstraße 162 bis 166 Insbesondere vor der Liegenschaft Niederurseler Landstraße 166, aber auch im weiteren Verlauf in Richtung 162, ist der Fußweg vor den Häusern (nicht der Fußweg direkt an der Niederurseler Landstraße) äußerst uneben. Das liegt teilweise daran, dass der Weg stark zu den Häusern abfällt, teilweise haben dort auch andere Absenkungen des Erdreiches stattgefunden, einzelne Steine sind abgesenkt. Das Begehen dieses Weges ist nur mit entsprechender Vorsicht möglich. Gleiches gilt für den Gehweg im Bereich der Straße Alt-Niederursel zwischen Niederurseler Landstraße 160 und Alt-Niederursel 2 a. Beide Wege sind aufgrund der Bodenbeschaffenheit abschüssig. Gerade dort ist es unabdingbar, Bodenwellen zu vermeiden. Der Magistrat wird gebeten, diese Wege für alle begehbar zu machen und die entstandenen Unebenheiten zu beseitigen. Begründung: Viele Fußgänger nutzen den Weg entlang der Häuser, da dieser im Kurvenbereich deutlich kürzer als der Weg entlang der Straße ist. Außerdem ist er durch den Überbau der Wohnanlage vor Regen geschützt. Insbesondere Menschen mit Gehbehinderung haben Probleme, diese Wege zu benutzen, aber auch für normal Gehende ist die Benutzung dieser Wege gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1295

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße - Planung priorisieren

18.02.2025 · Aktualisiert: 07.10.2025

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6541 entstanden aus Vorlage: OF 1515/1 vom 02.02.2025 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße - Planung priorisieren Vorgang: OM 202/21 OBR 1; ST 1539/21; OM 2620/22 OBR 1; ST 2827/22; OM 3934/23 OBR 1; ST 1898/24 Der Magistrat schreibt in der Stellungnahme vom 28.10.2024, ST 1898, dass nicht abzusehen ist, wann eine abgestimmte Planung finalisiert werden kann. Der Ortsbeirat bedankt sich für die Erklärungen in der Stellungnahme und fordert den Magistrat auf, die Planungen zu priorisieren, damit sie zügig (im Jahr 2025 ) finalisiert und dem Ortsbeirat vorgestellt werden können. Begründung: Es wird auf die Begründung aus der Anregung an den Magistrat, OM 3934, verwiesen: "Die Ampel wird nach wie vor dringend gebraucht, darüber besteht Konsens. In der Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1539, spricht der Magistrat davon, dass die Planungen zur Ampel ab dem 2. Quartal 2022 vorgestellt werden können. Auf Nachfrage erklärte der Magistrat in der Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2827, dass sich die Planungen verzögern und im 1. Quartal 2023 die Verkehrsuntersuchung fertiggestellt werden kann. Dieses ist nun auch vorbei, daher erwartet der Ortsbeirat nun Antworten." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1539 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2620 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2827 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3934 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1898 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 842

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Finanzielle Förderung für die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung für den Vereinsring NiederEschbach

14.02.2025 · Aktualisiert: 19.08.2025

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6507 entstanden aus Vorlage: OF 347/15 vom 29.01.2025 Betreff: Finanzielle Förderung für die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung für den Vereinsring Nieder-Eschbach Vorgang: OM 3041/22 OBR 15; ST 3/25 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die in der Stellungnahme ST 3 angekündigte finanzielle Förderung für die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung auch dem ehrenamtlichen Engagement des Vereinsrings Nieder-Eschbach zugutekommt. Begründung: Mit der Vorlage OM 3041 hat der Ortsbeirat 15 den Magistrat aufgefordert, Kontakt mit der Geschäftsführung der SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH aufzunehmen, um die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung in Alt-Nieder-Eschbach weiterhin ehrenamtlich zu ermöglichen. Nach über zweijähriger Bearbeitungszeit hat der Magistrat hierzu mit der Stellungnahme ST 3 im Januar 2025 Stellung genommen. Hierbei wurde begründet, warum eine Anbringung der Weihnachtsmarktbeleuchtung im Ehrenamt nicht mehr möglich ist. Darüber hinaus schreibt der Magistrat in der Stellungnahme: "Um diesen geänderten technischen, normativen und haftungsrelevanten Aspekten unter Berücksichtigung aller Beteiligten in ausreichendem Maße Rechnung tragen zu können, hatte das Wirtschaftsdezernat gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung, dem Stadtplanungsamt und der Mainova das Projekt Weihnachtsbeleuchtung in den Frankfurter Einkaufsstraßen für die Gewerbevereine ins Leben gerufen, bei dem die Gewerbevereine und Interessensgemeinschaften, die die Weihnachtsbeleuchtung in den Stadtteil- und Einkaufsstraßen ermöglichen und organisieren, finanziell unterstützt werden. Die Initiative des Wirtschaftsdezernates wird auch 2024 fortgesetzt." Da das Engagement der Wirtschaftsförderung bereits bekannt war, hat der Vereinsring Nieder-Eschbach im Dezember 2024 einen Antrag bzgl. der Bezuschussung der Kosten gestellt. Mit Schreiben vom 14. Januar 2025 hat das Wirtschaftsdezernat die Bezuschussung abgelehnt. Die Ablehnung wird damit begründet, dass kein Bezug zum Gewerbe im Stadtteil Nieder-Eschbach aufgezeigt werden kann. Die in der Stellungnahme ST 3 gemachten Ausführungen sind damit vollkommen am Thema vorbei und behandeln nicht die Anregung des Ortsbeirats. Aus Sicht des Ortsbeirats ist die Begünstigung von Gewerbevereinen mit kommerziellen Interesse gegenüber dem ehrenamtlichen Engagement vieler Vereinsmitglieder nicht nachvollziehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3041 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 3 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 860 Aktenzeichen: 92-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Bei Eigentümer/n der beiden Häuser in der Oeserstraße 28 und 28a auf Fertigstellung ihrer Häuser/Grundstücke einwirken

11.02.2025 · Aktualisiert: 06.10.2025

Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6501 entstanden aus Vorlage: OF 1155/6 vom 27.01.2025 Betreff: Nied: Bei Eigentümer/n der beiden Häuser in der Oeserstraße 28 und 28a auf Fertigstellung ihrer Häuser/Grundstücke einwirken Der Magistrat wird gebeten, auf den oder die Eigentümer der beiden Häuser in der Oeserstraße 28 und 28a einzuwirken, um - die nach etlichen Jahren noch immer nicht fertiggestellten Bauabschnitte an den Gebäuden fertigzustellen; - die fehlenden Grundstücksarbeiten zu einem ordentlichen Abschluss zu bringen und schlussendlich den Bauzaun zu entfernen. Begründung: In den beiden Häusern der Oeserstraße 28 und 28a sind bereits seit ca. 2018 Mieter/Eigentümer eingezogen. Allerdings sind bestimmte Gebäudeabschnitte immer noch nicht baulich fertiggestellt worden (siehe Foto). Dazu gehören auch noch fehlende Abschlussarbeiten am Garten der Grundstücke. Seit Jahren werden die Grundstücke zur Oeserstraße immer noch von einem Bauzaun umzäunt. Dort wird aber seit Jahren nicht mehr gebaut. Die Bewohner leben auch schon in den Häusern. Teilweise sieht es dort aber immer noch wie auf einer Baustelle aus. Das sollte die nächsten Jahre nicht so bleiben, weil der Bereich unfertig, unsauber und ungepflegt aussieht. Die Stadt sollte darum auf die Eigentümer einwirken, nun zeitnah die noch fehlenden Arbeiten nachzuholen und den Bauzaun abzubauen. Seit Jahren bewohnt, aber immer noch nicht fertig gebaut. Foto: Tobias Fechler Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 868 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 63

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Parken in den Kreuzungsbereichen der Luthmerstraße verhindern

10.02.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6625 entstanden aus Vorlage: OF 1180/6 vom 17.03.2025 Betreff: Nied: Parken in den Kreuzungsbereichen der Luthmerstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, das widerrechtliche Parken in den drei Kreuzungsbereichen der Luthmerstraße zur Schmidtbornstraße, zur Franz-Simon- Straße und zur Lotzstraße durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Begründung: Die vorgenannten Kreuzungsbereiche entlang der Luthmerstraße werden regelmäßig zugeparkt. Teilweise stehen die Autos komplett auf den Gehwegen, sodass Fußgänger, Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren sowie Schulkinder auf die Straße ausweichen müssen. Außerdem sind die Kreuzungsbereiche oftmals so zugeparkt, dass es bei einem Notfall für Einsatzfahrzeuge nicht mehr möglich wäre, dort hindurchzufahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1987 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Griesheim: Umbau der unbefestigten Behelfszuwegung zur Haltestelle „Jägerallee“ in Richtung Nied

10.02.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 28.05.2025, OF 1243/6 Betreff: Griesheim: Umbau der unbefestigten Behelfszuwegung zur Haltestelle "Jägerallee" in Richtung Nied Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die dort befindliche Haltestelle umgehend so umzubauen, damit diese von sämtlichen Nutzenden des ÖPNV (Ersatzstrecke Buslinie 59, Nachtbus 11 und SEV) barrierearm und mit einem befestigten Weg erreicht werden kann. Begründung: Durch die Umbaumaßnahmen am Bahnübergang Oeserstraße in Nied wird diese Haltestelle erneut als Ersatzhaltestelle für die Buslinie 59 benutzt. Ferner ist siei Haltestelle für den Nachtbus und für den Schienenersatzverkehr, wenn die Straßenbahnen ausfallen. Wer den Zugang zu der Haltestelle kennt, kann feststellen, dass diese nicht nur gelegentlich genutzt wird, sondern hier ein fester Trampelpfad besteht, der jedoch nicht geeignet ist für Menschen mit Einschränkungen oder Hilfsmitteln. Wie am 27.05.2025 in der Vorstellung der Umbauphasen des Bahnübergangs Oeserstraße mitgeteilt wurde, wird diese Haltestelle ab Juni erneut für den Halt des 59er Busses genutzt. Der Zustand der Haltestelle ist somit nicht mehr hinnehmbar. Der Ortsbeirat fordert daher, endlich eine für alle nutzbare Haltestelle einzurichten. Sollte es nicht im Grünbereich umgehend realisierbar sein, müssen im Straßenraum Vorkehrungen getroffen werden, damit die Haltstelle dort von allen gefahrlos genutzt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1243/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD und GRÜNE (= Annahme)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Mülleimer mit Krähenschutz ausrüsten

03.02.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 11.11.2025, OF 664/8 Betreff: Mülleimer mit Krähenschutz ausrüsten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Mülleimer auf folgenden Spielplätzen mit Krähenschutz ausrüsten -Spielplatz vor dem Haus Weißkirchner Weg 41 auf der Wiese über der Tiefgarage -Spielplatz ggü. Dem Kinderzentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 27 -Spielplatz am Weg zwischen Gerhart-Hauptmann-Ring 23d Kinderzentrum GHR -Spielplatz ggü. GHR 228 -kleiner Spielplatz vor GHR 262 -Spielplatz vor GHR 274 und 276 -Spielplatz Thomas-Mann-Str. (vor Haus GHR 107-109) Begründung: Begründung: Diese Spielplätze werden durch die Krähen völlig vermüllt. Dies ist sowohl den Eltern und insbesondere den Kindern nicht zuzumuten. Unabhängig hiervon muss auch der gesundheitliche Aspekt durch anlocken von Mäusen und Ratten berücksichtigt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass a) der Antragsteller die Vorlage zurückgezogen hat und b) sich der zuständige Stadtbezirksvorsteher bereit erklärt hat, im Sinne der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Schulwegstermin für den Hort Die Gaukler

23.01.2025 · Aktualisiert: 08.10.2025

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6447 entstanden aus Vorlage: OF 510/8 vom 06.01.2025 Betreff: Schulwegstermin für den Hort Die Gaukler Vorgang: OM 4913/23 OBR 8; ST 870/24 Nachdem der Hort Die Gaukler nunmehr in die Schulwegplanung aufgenommen wurde (vgl. auch ST 870 vom 06.05.2024), wird der Magistrat aufgefordert, einen Schulwegstermin unter Beteiligung der notwendigen Fachämter und des Ortsbeirats 8 zu koordinieren und alle notwendigen Maßnahmen für eine Schulwegsicherung zu besprechen und kurzfristig umzusetzen. Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu prüfen und dem Ortsbeirat vor der Umsetzung zu berichten: - Ausweitung der Tempo-30-Zone, die derzeit an der Ecke Spielsgasse/Oberurseler Weg in Fahrtrichtung Ortskern beginnt bzw. in Fahrtrichtung Schilasmühle endet, auf den gesamten Oberurseler Weg (d.h. bis zum Wendekreis); - Einrichtung jeweils eines Zebrastreifens in der Straße Alt-Niederursel und der Spielsgasse, da eine sichere Überquerung der beiden Straßen derzeit nicht möglich ist; sollten die Zebrastreifen nicht StVO-konform sein, wird um Mitteilung gebeten, an welcher Stelle die Kinder die Straßen überqueren sollen und welche Hilfsmittel durch den Magistrat zur Verfügung gestellt werden; - Sicherstellung einer ausreichenden Beleuchtung zwischen der Ecke Spielsgasse/Oberurseler Weg und der Schilasmühle auf der Seite, auf der die Kinder laufen. Begründung: Bereits im Januar 2023 hat der Hort Die Gaukler - Hort an der Mühle im Oberurseler Weg 11 den Betrieb aufgenommen. Nach der Schule laufen die Hortkinder von der Heinrich-Kromer-Schule und der Erich-Kästner-Schule in die Straße Alt-Niederursel und über die Spielsgasse und den Oberurseler Weg zum Hort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4913 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 870 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 976 Beratung im Ortsbeirat: 8

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Umbau/Abriss des Geschäftshauses Praunheimer Weg 1

23.01.2025 · Aktualisiert: 07.07.2025

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6448 entstanden aus Vorlage: OF 511/8 vom 06.01.2025 Betreff: Umbau/Abriss des Geschäftshauses Praunheimer Weg 1 Der rechtsverbindliche Bebauungsplan NW 103c Nr. 1 Ä aus dem Jahr 2011 setzt für den zentralen Geschäftsbereich von Alt-Niederursel als Ziel, die vorhandene Bebauungs- und Nutzungsstruktur als Mischgebiet zu sichern und Trading-Down-Effekten entgegenzuwirken. Insbesondere sollen Einzelhandel und Dienstleistungen, meist in den Erdgeschossen untergebracht, in ihrem Bestand gesichert und Angebotsergänzungen erreicht werden. Während die Leerstandsquote noch immer hoch ist, sind vereinzelt auch positive Effekte eingetreten, wie etwa die erfolgreiche Ansiedlung eines Textildiscounters. Ein wesentlicher Mittelpunkt, und zwar für den ganzen Stadtteil, ist dabei die Gaststätte mit Biergarten im Praunheimer Weg 1. Sie ist ein wichtiger Treffpunkt mit bezahlbaren Preisen für jedermann. Insbesondere nach und für Vereinstreffen ist das Lokal unverzichtbar. Wie zu vernehmen ist, hat der Eigentümer möglicherweise Pläne, das Gebäude einer Kernsanierung zu unterziehen oder durch einen Neubau zu ersetzen. Mit dem aktuellen Betreiber der Gaststätte ist auf Vermittlung der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH eine Verlängerung des Mietverhältnisses nur noch bis November 2025 vereinbart. Besonders beliebt und schützenswert ist der Biergarten der Gaststätte, in dem drei schöne Kastanien im Sommer Schatten spenden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. den Ortsbeirat unverzüglich zu informieren, wenn ihm Planungen oder Bauvoranfragen für das Grundstück Praunheimer Weg 1 vorliegen, und den Bauherrn zu bitten, aufgrund der zentral-markanten Lage der Liegenschaft die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen; 2. der Bauherrschaft im Rahmen des ggf. kommenden Baugenehmigungsverfahrens die Auflage einer gastronomischen Nutzung im Erdgeschoss Praunheimer Weg 1 unter Einbeziehung des Gartens wie bisher zu erteilen; 3. der Bauherrschaft im Rahmen des ggf. kommenden Baugenehmigungsverfahrens die Auflage zu erteilen, die drei Kastanien im derzeitigen Biergarten als schützenswert zu erhalten und für eine hinreichende Sicherung der Bäume und ihres Wurzelwerkes auch während der möglichen Bauphase zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 651 Aktenzeichen: 63-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Licht für Fahrradfahrer und Fußgänger

23.01.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6606 entstanden aus Vorlage: OF 526/8 vom 03.02.2025 Betreff: Licht für Fahrradfahrer und Fußgänger Der Magistrat wird gebeten, den Weg in der Verlängerung des Krautgartenweges zwischen dem Bahnübergang "Krautgartenweg" und der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße zu beleuchten. Dabei wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zur Vermeidung von Umweltbelastungen (Lichtemission, Energie) eine Beleuchtung mit Bewegungsmeldern möglich ist. Begründung: Der Weg ist eine wichtige Verbindung für den (innerstädtischen) Radverkehr und für Fußgänger zwischen dem Mertonviertel, der Wiesenau (inklusive U-Bahn-Station) und Alt-Niederursel. Derzeit ist der Weg in den Abendstunden sehr dunkel und wird von Fußgängern und Fahrradfahrern nur sehr ungern und mit einem äußerst unguten Gefühl genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1079 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Wilde Sperrmüllablagerungen in der Siedlung der Nassauischen Heimstätte

21.01.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6510 entstanden aus Vorlage: OF 352/15 vom 29.01.2025 Betreff: Wilde Sperrmüllablagerungen in der Siedlung der Nassauischen Heimstätte Der Magistrat wird gebeten, Kontakt zur Nassauischen Heimstätte zwecks Suche nach Lösungen, die der Vermeidung und/oder Reduzierung wilder Müllablagerungen dienlich sind, aufzunehmen. Begründung: Die Siedlung der Nassauischen Heimstätte, eingerahmt von der Deuil-La-Barre-Straße, Albert-Schweitzer-Straße und Görlitzer Straße, erfährt seit einigen Jahren zunehmende Vermüllung. Schon wenige Tage nach erfolgter Sperrmüllabfuhr, in diesem Falle kurz vor Weihnachten, waren die Grünanlagen schon wieder vermüllt (siehe Foto). Bewohner anderer Häuser beklagen sich über den stetig verwahrlosten Anblick. Vielleicht können Rundschreiben an die Mieter, Hinweisschilder an den Abladestellen und Kontrollen oder Einhausungen für Sperrmüll Lösungsansätze sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 682 Aktenzeichen: 91-21

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