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Kurzfristige Umsetzung der Stellungnahme ST 2410 - Schutz der Kinder im Bereich des Gymnasiums Süd in der Launitzstraße
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5780 entstanden aus Vorlage: OF 1176/5 vom 20.06.2024 Betreff: Kurzfristige Umsetzung der Stellungnahme ST 2410 - Schutz der Kinder im Bereich des Gymnasiums Süd in der Launitzstraße Vorgang: OM 4447/23 OBR 5; ST 2410/23 Der Magistrat wird gebeten, den Bereich des Gymnasiums Süd in der Launitzstraße - wie von ihm in seiner Stellungnahme vom 04.12.2023, ST 2410, zugesagt - kurzfristig deutlich mit einem Piktogramm zu kennzeichnen. Dort befinden sich auch eine Kita und ein Hort. Zudem wird der Magistrat gebeten, im Bereich Launitzstraße/Ecke Schwanthalerstraße Schilder zu installieren, die auf Kinder hinweisen. Selbst wenn der Schulhof des Gymnasiums Süd temporär erweitert wird und das Piktogramm dann für einen gewissen Zeitraum nicht seinen Zweck erfüllt, so sind im Bereich von Schule, Kita und Hort naturgemäß viele Kinder unterwegs. Die Sicherheit von Kindern sollte auch bei begrenzten Ressourcen auf keinen Fall zur Disposition stehen. Begründung: Im Eingangsbereich des Gymnasiums Süd in der Launitzstraße wurde vor wenigen Tagen ein Kind angefahren und verletzt. Vor fast einem Jahr hatte der Ortsbeirat mit der Anregung vom 15.09.2023, OM 4447, die Kennzeichnung dieses Bereichs vor der Schule in der Launitzstraße zur Sicherheit der Kinder beantragt. Im Dezember letzten Jahres antwortete der Magistrat, dass der Anregung des Ortsbeirats entsprochen würde. Zumindest ein Piktogramm würde auf Höhe der Launitzstraße 25 aufgebracht werden. Seitdem ist nichts passiert. Noch dazu äußerte sich ein Vertreter der Stadt nach dem Unfall in geradezu zynischer Weise der Presse gegenüber (FNP Mittwoch, 19.06.2024, Bericht über den Unfall: " ... die Stadtverwaltung muss schon ein wenig schauen, dass man mit den begrenzten Ressourcen angemessen umgeht"). Kein Wort des Bedauerns findet sich in diesem Bericht. Dabei geht es um eine sehr überschaubare, kostengünstige Maßnahme, die im Zweifel Leben retten kann. Verkehrssicherung auf Schulwegen gehört zur Grundversorgung der Stadt. Wofür sollten die knappen Ressourcen sonst verwendet werden? Es entsteht der Eindruck, dass die Stadt andere Prioritäten hat. So ist kaum nachvollziehbar, dass auf der gegenüberliegenden nördlichen Mainseite im Innenstadtbereich (ohne eine einzige Schule) mit großer Anstrengung und erheblichen finanziellen Mitteln verkehrsberuhigende Maßnahmen umgesetzt werden und der Verkehr ausgerechnet in den kinderreichsten Stadtteil Sachsenhausen-Nord verdrängt wird. Neun Schulen befinden sich rund um den Schweizer Platz. Ganz in der Nähe, an der Ecke Schweizer Straße/Schwanthalerstraße ist vor wenigen Wochen ein weiteres Schulkind von einem Auto angefahren und verletzt worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4447 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2410 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2042 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Fußgängerführung in der Baustelle Lokalbahnhof/Textorstraße
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5629 entstanden aus Vorlage: OF 1155/5 vom 05.06.2024 Betreff: Fußgängerführung in der Baustelle Lokalbahnhof/Textorstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Baustelle Lokalbahnhof/Textorstraße an der Einmündung zur Darmstädter Landstraße folgende Verbesserungen vorzunehmen: 1. Die offizielle Fußgängerführung auf der Nordseite muss durchgehend auf 1,50 Meter verbreitert werden. Stellenweise ist der Fußweg hier auf nur noch ca. 1,08 Meter verengt. 2. Die Zuwegung zu den Häusern Textorstraße 7 bis 11 muss für Fußgänger barrierefrei gestaltet sein, ausreichend breit und ohne groben Schotter auf dem Boden. In den Gebäuden befinden sich 30 Wohnungen und vier Ladenlokale. Die momentane Zuwegung zu den Häusern ist teils auf weniger als einen Meter verengt. Der grobe Schotter ist ein Hindernis für Rollatoren, Kinderwagen und Menschen mit Bewegungseinschränkungen. 3. An der S-Bahn-Station "Lokalbahnhof", an der Ecke Darmstädter Landstraße/Hedderichstraße, muss ein Schild angebracht werden, das auf die Sperrung der Textorstraße an der Einmündung zur Darmstädter Landstraße und auf die Fussgängerquerung über die Textorstraße an der Martin-May-Straße hinweist. Grund: Zahlreiche Ortsfremde nutzen die S-Bahn-Station "Lokalbahnhof", um Ziele nördlich der Textorstraße zu erreichen, z. B. das Brückenviertel und den Main. Sie kennen das Viertel und die Gegebenheiten nicht und sind mit der jetzigen Gehwegführung im Baustellenbereich überfordert. Begründung: Die Baustelle an der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" wird längere Zeit bestehen bleiben. Die Fußgängerführung muß daher so gestaltet sein, dass sowohl Anwohner als auch die zahlreichen ortsfremden Besucher Sachsenhausens sie über einen längeren Zeitraum nutzen und die Baustelle gut und sicher passieren können. Anbei einige Bilder zur jetzigen Situation. Fußwegführung auf der Südseite der Textorstraße am 22. und 9. Mai 2024 ... Zuweg zur Textorstraße 11 und Weg vor Textorstraße 7 bis 11 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2100 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Fußgängerüberweg in der Hedderichstraße im Bereich Parkhaus Depot Sachsenhausen
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5607 entstanden aus Vorlage: OF 1121/5 vom 21.05.2024 Betreff: Fußgängerüberweg in der Hedderichstraße im Bereich Parkhaus Depot Sachsenhausen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, in der Hedderichstraße im Bereich Parkhaus Depot Sachsenhausen zur Überquerung einen Fußgängerüberweg einzurichten. Begründung: Der obige Bereich ist für Fußgänger gefahrgeneigt, da eine sichere Überquerungsmöglichkeit nicht besteht. Hierfür besteht aber ein großes Bedürfnis, da sich auf der Südseite der Hedderichstraße zahlreiche Geschäfte und Arztpraxen befinden, die insbesondere auch von den Nutzern des Parkhauses aufgesucht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1809
Brückenspielplatz - kurzfristige Maßnahme zur Verbesserung der Sicherheit für die Kinder
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5613 entstanden aus Vorlage: OF 1134/5 vom 09.05.2024 Betreff: Brückenspielplatz - kurzfristige Maßnahme zur Verbesserung der Sicherheit für die Kinder Die Situation auf dem Brückenspielplatz ist unübersichtlich und gefährlich. Der kleine Straßenabschnitt auf dem Brückenspielplatz ist gleichzeitig Spielstraße und "Durchgangsstraße" für den Radverkehr. Eilige Radfahrer und Lieferdienste rasen auf ihren E-Bikes mit hohem Tempo durch die Brückenstraße über den Spielplatz, auf dem kleine Kinder spielen. Nun wurde die geplante Umgestaltung dieses Bereichs verschoben. Dies vorrausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, kurzfristig auf dem Brückenspielplatz folgende Maßnahme zur Sicherheit der Kinder umzusetzen: An den Einfahrten zum Spielplatz sind Schranken, Schwellen und optische Barrieren wie Blumenkübel und Piktogramme zu installieren, sodass Fahrradfahrende im Bereich des Spielplatzes ihre Geschwindigkeit drosseln. Begründung: Der Weg über dem Brückenspielplatz ist als Fahrradstraße gekennzeichnet und beschildert. Dabei ist eine Spielstraße auf dem Platz, die von vielen Kindern gerne genutzt wird: Kleine Kinder fahren auf ihren Rädchen, die älteren spielen Basketball. Manche sitzen einfach nur auf der Straße und malen mit Kreide bunte Bilder. Diese Straße ist für viele Familien mit Kindern im dicht besiedelten Stadtteil Sachsenhausen-Nord einer der wenigen Orte, wo Kinder in einem größeren Gebiet sich draußen frei bewegen und spielen können. Die Beschilderung des Brückenspielplatzes ist völlig widersprüchlich: Einerseits ist es der Radweg Richtung Langen und Südbahnhof, andererseits ist es eine Spielstraße, und die Radfahrer sollen absteigen. Diese beiden Schilder stehen in unmittelbarer Nähe voneinander. Dies hat zur Folge, dass es immer wieder zu Konflikten und gefährlichen Situationen auf dem Platz kommt. Zudem sind Radfahrer mit immer höheren Geschwindigkeiten unterwegs. Dieser Missstand ist nicht zu verantworten und sollte schnellstmöglich behoben werden. Bei einer gemeinsamen Begehung mit dem Grünflächenamt im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gab es dazu bereits viel Ideen. Die Sicherheit der Kinder auf dem Platz ist ein Thema, das viele bewegt. Die Umgestaltung des Spielplatzes ist überraschend verschoben worden, an der Gefahrensituation hat sich nichts geändert. Mit überschaubaren Maßnahmen sollte die Stadt daher kurzfristig für die Sicherheit der Kinder auf dem Platz sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2101 Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7204 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Umzäunung der Textorschule im Bereich Souchaystraße/Gutzkowstraße
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5614 entstanden aus Vorlage: OF 1135/5 vom 19.05.2024 Betreff: Umzäunung der Textorschule im Bereich Souchaystraße/Gutzkowstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Textorschule im Bereich Souchaystraße/Gutzkowstraße zu umzäunen ist. Dieser Bereich gehört zur Schule. Die Umzäunung des tatsächlichen Schulgeländes ist historisch nachweisbar und hat einen Sicherheitsaspekt: Es geht darum zu verhindern, dass Kinder aus der Eingangstür auf die Straße rennen und sich dadurch in Gefahr bringen könnten. Schulfremde Personen sollten das Schulgebäude nicht unkontrolliert betreten können. Quelle: Geoportal Begründung: Warum sollte das ohnehin knapp bemessene Schulgelände nicht der Schule, sondern dem öffentlichen Raum zur Verfügung stehen und damit die Gefährdung von Kindern billigend in Kauf genommen werden? Dieser Bereich ist schließlich Teil der Schule. Der Bereich an der Souchaystraße/Gutzkowstraße war ursprünglich Teil des umzäunten Schulgeländes. Dies hat einen guten Grund: Schülerinnen und Schüler können um das Gebäude herumlaufen, um sicher beide Eingänge nutzen zu können. Zwischenzeitlich wurde das Gebäude als Berufsschule genutzt, vermutlich war dann die Umzäunung in dieser Form nicht notwendig. Nun besuchen fünf- bis elfjährige Kinder die Grundschule, und das Fehlen der Umzäunung im Bereich Souchaystraße/Gutzkowstraße ist aus Sicherheitsgründen nicht mehr tragbar: Der Haupteingang der Schule befindet sich an der Gutzkowstraße, sodass Grundschulkinder ungehindert auf die Straße rennen und sich dadurch in Gefahr bringen können. Es kommt auch immer wieder vor, dass sich Kinder auf dem Weg zwischen Schule und Hoftor zwischen den Autos verstecken. Zudem sollten gerade in der heutigen Zeit schulfremde Personen nicht direkt von der Straße aus in die Schule eindringen können. Die Umzäunung des tatsächlichen Schulgeländes würde den vorhandenen Schulhof um mehr als 430 Quadratmeter zusätzlich erweitern. Angesichts der hohen Schülerzahlen und des relativ kleinen Schulhofs würde dies eine erhebliche Entlastung der bisherigen Situation darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1652
Umrüsten von Gasleuchten: Mangelhafte Beleuchtung berücksichtigen, Beleuchtung in der Schwanthalerstraße endlich verbessern
Anregung vom 26.04.2024, OA 461 entstanden aus Vorlage: OF 1056/5 vom 11.03.2024 Betreff: Umrüsten von Gasleuchten: Mangelhafte Beleuchtung berücksichtigen, Beleuchtung in der Schwanthalerstraße endlich verbessern Vorgang: B 73/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. bei der Umrüstung von Gasleuchten nicht nur die Standsicherheit der Gasleuchten, sondern auch die mangelhafte Beleuchtung einzelner Straßen zu berücksichtigen und die Umrüstung der Gaslaternen in der Schwanthalerstraße, insbesondere zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße, vorzuziehen. Die Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit der Gehwege durch ausreichende Beleuchtung muss sichergestellt sein, da dieser Bereich auch ein Schulweg ist; 2. dem Ortsbeirat Auskunft zu den Ergebnissen der Standsicherheitsprüfung der Gasleuchten im Frankfurter Süden zu geben . Begründung: Die Straßenbeleuchtung in der Schwanthalerstraße ist insbesondere zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße völlig unzureichend. Dies betrifft vor allem die Gehwege. Der Boden ist bei der Beleuchtung kaum zu sehen, Hindernisse und eventuelle Stolperfallen können nicht wahrgenommen werden. Dies ist für ältere Menschen unzumutbar und gefährlich. Manche Anwohner sind mittlerweile mit Taschenlampen unterwegs. Es muss für Fußgänger möglich sein, sich auch bei Dunkelheit gefahrlos im öffentlichen Raum zu bewegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 73 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1549 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 237 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 30.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 03.06.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 461 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4783, 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 03.06.2024 Aktenzeichen: 66-0
Einrichtung von Schadstoffmessstellen zur Erfassung der Luftschadstoffe des Autoverkehrs in Sachsenhausen
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5471 entstanden aus Vorlage: OF 1108/5 vom 09.04.2024 Betreff: Einrichtung von Schadstoffmessstellen zur Erfassung der Luftschadstoffe des Autoverkehrs in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, möglichst vor der nächsten Mainkaisperrung an folgenden Stellen Schadstoffmessstellen zur Erfassung der Luftschadstoffe des Autoverkehrs einzurichten: - Gartenstraße zwischen Cranachstraße und Schweizer Straße; - Schweizer Straße zwischen Schwanthalerstraße und Schweizer Platz; - Schweizer Straße zwischen Schaumainkai und Metzlerstraße und - Schaumainkai vor dem Eisernen Steg. Begründung: Mit 500.000 Ein- und Auspendlern täglich ist Frankfurt Pendlerhauptstadt. Aufgrund der verkehrlichen Planungen für die Innenstadt wird der Autoverkehr zunehmend auf die südliche Mainseite verdrängt. Der Pendlerverkehr wird durch ein dichtbesiedeltes Wohngebiet in eine Innenstadt geführt, die zunehmend autofrei sein soll. Durch die Mainkaisperrung wird Sachsenhausen zusätzlich mit Staus und Schadstoffen belastet. Bislang finden Luftschadstoffmessungen des Autoverkehrs lediglich auf der nördlichen Mainseite statt. Valide Daten zu der Schadstoffbelastung durch den motorisierten Verkehr und den Auswirkungen der Mainkaisperrung auf die Luftqualität in Sachsenhausen als kinderreichstem Stadtteil Frankfurts sind bislang nicht erhoben worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1391 Antrag vom 24.08.2024, OF 1204/5 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5944 Aktenzeichen: 79-3
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Altglascontainer im Bereich von Schule und Kita durch Unterflurcontainer für Altglas ersetzen
Antrag vom 09.04.2024, OF 1088/5 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Altglascontainer im Bereich von Schule und Kita durch Unterflurcontainer für Altglas ersetzen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Haushalt 2024/25 ausreichend Mittel für Unterflurcontainer bereitzustellen, um die Altglascontainer an der Kreuzung Schwanthalerstraße/Diesterwegsstraße dort - oder an einem geeigneten Standort in der Nähe - zu ersetzen. Die Container sind ein Sicherheitsrisiko für Kinder, sie verstellen den Blick auf die Kreuzung mit dem Zebrastreifen direkt vor einer Schule. Begründung: Die Altglascontainer an der Ecke Schwanthalerstraße/Diesterwegsstraße am Eingang zum Hof des Gymnasium Süd, auch Zugang zur städtischen Kita, werden in hohem Maße von den umliegenden Apfelwein-Wirtschaften und Anwohnern genutzt. Häufig sind die Glascontainer überfüllt, sodass Altglas neben den Behältern abgestellt wird. Dabei kommen auch Flaschen zu Bruch. Zudem werden die Container nach Pfandflaschen untersucht. Auf dem Boden liegen oft zahlreiche Scherben zerbrochener Flaschen. Dies stellt eine Gefahr für Kinder dar, kleinere Kinder fahren dort mit Rädern oder Rollern auf dem Gehweg. Die Container verstellen die Sicht auf die Kreuzung. Abbiegende Autofahrer können nicht erkennen, wenn Kinder den Zebrastreifen überqueren, um zur Schule oder zur Kindertagesstätte zu kommen. Dies führt zu gefährlichen Situationen für die Kinder auf dem Schulweg. In der ST 287 schreibt die Stadt: "Aufgrund des sehr hohen finanziellen und baulichen Aufwands stehen für Einzelmaßnahmen derzeit keine Haushaltsmittel zur Verfügung." Angesichts der zahlreichen Ausgaben der Stadt für Verkehrsversuche und Umgestaltungen, ist diese Antwort für viele Bürgerinnen und Bürger kaum nachvollziehbar. Es geht hier um die Sicherheit der vulnerabelsten Verkehrsteilnehmer. Die Sicherheit der Schulkinder sollte bei den Städtischen Planungen nicht vernachlässigt werden. Es ist dringend geboten, hier tätig zu werden. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 189 2024 Die Vorlage OF 1088/5 wird als gemeinsamer Antrag von SPD und der Fraktionslosen mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, im Haushalt 2024/2025 ausreichende Mittel für Unterflurcontainer bereitzustellen, um die Altglascontainer an der Kreuzung Schwanthalerstraße/Diesterwegstraße an einem geeigneten Standort in der Nähe im Rahmen der Neugestaltung der Schweizer Straße durch Unterflurcontainer für Altglas zu ersetzen. Die vorhandenen Container sind ein Sicherheitsrisiko für Kinder, sie verstellen den Blick auf die Kreuzung mit dem Zebrastreifen direkt vor einer Schule." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Sperrung des nördlichen Mainufers - keine zusätzlichen Belastungen für Sachsenhausen
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5329 entstanden aus Vorlage: OF 1042/5 vom 26.02.2024 Betreff: Keine Sperrung des nördlichen Mainufers - keine zusätzlichen Belastungen für Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, während der großen Umbauarbeiten im Bereich des Knotenpunkts Holbein-, Burnitz-, Nell-Breuning-, Hedderichstraße sowie Oppenheimer Landstraße (Holbeinkreisel) und im Bereich Textorstraße, Darmstädter Landstraße und Lokalbahnhof das nördliche Mainufer nicht erneut zu sperren. Begründung: Während des Umbaus im Kreuzungsbereich Textorstraße/Darmstädter Landstraße werden über mehrere Monate Straßenabschnitte gesperrt bzw. die Anzahl der befahrbaren Fahrbahnen reduziert. Dies wird zwangsläufig zu einer Verlagerung des Verkehrs in die umliegenden Wohnstraßen führen. Außerdem werden die Straßenbahnlinien während der Bauzeit unterbrochen, was auch dazu führt, dass die Bürger vermehrt auf das Auto umsteigen müssen. Hinzu kommt die Baustelle im Bereich des neuen Holbeinkreisels. Zuletzt haben täglich rund 14.700 Autos und 1.700 Radfahrer den Knotenpunkt von Holbein-, Burnitz-, Nell-Breuning- und Hedderichstraße sowie Oppenheimer Landstraße genutzt - Tendenz steigend. Diese Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer müssen sich jetzt neue Routen suchen. Dies führt zu einer erheblichen Mehrbelastung in den umliegenden Wohnstraßen. Unter diesen Umständen ist eine erneute Sperrung des nördlichen Mainufers den Menschen in Sachsenhausen nicht zuzumuten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1534 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Schienenersatzverkehr zwischen Lokalbahnhof und Südbahnhof während des Umbaus der Straßenbahnhaltestelle „Lokalbahnhof/Textorstraße“ einrichten
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5338 entstanden aus Vorlage: OF 1053/5 vom 29.02.2024 Betreff: Schienenersatzverkehr zwischen Lokalbahnhof und Südbahnhof während des Umbaus der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" einrichten Der Magistrat wird gebeten, mit der VGF in Kontakt zu treten, um einen Schienenersatzverkehr (SEV) während der Bauzeit der Haltestelle einzurichten. Voraussichtlich ab Anfang April dieses Jahres wird die Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" mehrere Monate beidseitig barrierefrei ausgebaut. Während der Bauzeit ist der Bereich zwischen Darmstädter Landstraße und Martin-May-Straße für den gesamten Verkehr gesperrt. Laut Auskunft des ASE vom 23. Februar 2024 in der Sitzung des Ortsbeirats 5, wird im Zuge dessen kein SEV der VGF zwischen Lokal- und Südbahnhof eingerichtet. Fahrgäste sollen dann die S-Bahn vom Lokalbahnhof zum Südbahnhof nutzen und umgekehrt. Begründung: Für viele ältere und behinderte Menschen stellt dies eine große Herausforderung dar, zunächst einmal von der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof" einen längeren Weg zur S-Bahn zu laufen, wo des Öfteren die Rolltreppen nicht funktionieren, um dann eine Station zum Südbahnhof zu fahren, wo die gleichen Probleme vorhanden sind. Ebenso für Schülerinnen und Schüler, die ihren sicheren Schulweg per Straßenbahn unterbrechen müssen. Um diese Probleme gar nicht erst aufkommen zu lassen, wäre es zielführend, hier einen SEV einzurichten. Entweder - Variante 1: Busverkehr von Stadtgrenze/Oberrad über die Offenbacher Landstraße/Mühlberg/Mörfelder Landstraße/Schweizer Straße/Südbahnhof und zurück oder - Variante 2: Busverkehr von Haltestelle "Lokalbahnhof" über Darmstädter Landstraße/Mörfelder Landstraße/Schweizer Straße/Südbahnhof und zurück. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1060 Aktenzeichen: 92-1
Umgestaltung Lokalbahnhof/Textorstraße - Schienenersatzverkehr einrichten, Bürger informieren und entlasten
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5339 entstanden aus Vorlage: OF 1055/5 vom 09.03.2024 Betreff: Umgestaltung Lokalbahnhof/Textorstraße - Schienenersatzverkehr einrichten, Bürger informieren und entlasten Der Magistrat wird gebeten, vor und während der Umgestaltung des Bereichs Lokalbahnhof/Textorstraße die folgenden Punkte zu berücksichtigen und umzusetzen: 1. Die Anwohner, Pendler und alle weiteren Betroffenen werden rechtzeitig und vollumfänglich über die Baumaßnahmen und Einschränkungen, insbesondere über die Kappung der Straßenbahn, informiert. 2. Während der Kappung der Straßenbahn wird zwischen Lokalbahnhof und Südbahnhof ein Schienenersatzverkehr eingerichtet. In Ergänzung dazu wird die Einrichtung eines Schulbusses für die Oberräder Schulkinder geprüft. 3. Auf die Sperrungen und verkehrlichen Einschränkungen wird frühzeitig und vollumfänglich durch Verkehrsschilder bzw. Leitsysteme hingewiesen. Gleichzeitig werden Alternativrouten ausgeschildert. 4. Im Zuge der Sperrung von Fahrbahnen ist dafür zu sorgen, dass die Bushaltestellen den Bürgern weiterhin zur Verfügung stehen und durch mögliche Verlegung nicht unzumutbar weit auseinanderliegen. Begründung: Die geplante Umgestaltung des Bereichs Lokalbahnhof/Textorstraße wird über einen langen Zeitraum erhebliche Einschränkungen für die Bevölkerung zur Folge haben. Die Stadt ist aufgefordert, diese Einschränkungen auf ein Minimum zu reduzieren und die Bevölkerung rechtzeitig und vollumfänglich über die einzelnen Maßnahmen zu informieren. Um die Belastungen für die Bürger nicht zu groß werden zu lassen, ist die Stadt aufgefordert, zu handeln. Ein vielfaches Umsteigen bzw. ständiges Wechseln der Verkehrsmittel ist jüngeren Schulkindern und Menschen mit Behinderung nicht zuzumuten. Hier muss die Stadt geeignete Maßnahmen ergreifen und einen Schienenersatzverkehr einrichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 886 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bereitstellung von Schienenersatzverkehr während der Umgestaltung der Straßenbahnhaltestelle „Lokalbahnhof/Textorstraße“
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5340 entstanden aus Vorlage: OF 1054/5 vom 29.02.2024 Betreff: Bereitstellung von Schienenersatzverkehr während der Umgestaltung der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" Der Magistrat wird gebeten, während der Umbaumaßnahmen für die barrierefreie Haltestelle im Bereich Textorstraße/Darmstädter Landstraße einen Schienenersatzverkehr bereitzustellen. Es ist zu prüfen, ob eine Busverbindung bereits von Oberrad via Lettigkautweg und Mühlberg eingerichtet werden könnte, um Umsteigeverbindungen zwischen Oberrad und Sachsenhausen-Südbahnhof zu vermeiden. Begründung: In den Bauphasen 01 und 02 (also für circa zehn Monate, ab Mitte April 2024) wird wegen der Umbaumaßnahmen im Bereich Textorstraße/Lokalbahnhof der Straßenbahnverkehr zwischen Lokalbahnhof und Südbahnhof eingestellt. Kinder, die von Osten (Oberrad, Mühlberg etc.) die Schulen in der Nähe des Schweizer Platzes erreichen müssen, sollen vom Lokalbahnhof aus für eine Station in die S-Bahn Richtung Südbahnhof umsteigen. Mangels praktikabler Mobilitätsangebote wird dies dazu führen, dass Eltern-Taxis zu den Schulen fahren und das ohnehin hohe Stauaufkommen noch vergrößert wird. Die Straßenbahnlinien 15 und 16 sind wichtige Verbindungen und gehören zur Grundversorgung in den südlichen Stadtteilen. Die von der Stadt vorgeschlagenen Umsteigeverbindung zu den S-Bahnen sind Schulkindern und älteren oder bewegungseingeschränkten Menschen nicht zuzumuten. Die öffentlichen Verkehrsmittel in diesem Streckenabschnitt, auch S-Bahnen, sind bereits jetzt überlastet, verspätet, überfüllt oder fallen aus. Daher ist ein Schienenersatzverkehr hier dringend nötig. Die Stadt möge bitte dafür sorgen, dass Mobilität ohne Auto für alle Menschen möglich ist. Auch im Frankfurter Süden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1330 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-1
Sanierung des maroden Schulgebäudes der IGS Süd - Ersatzra ̈ume kurzfristig bereitstellen
Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5057 entstanden aus Vorlage: OF 988/5 vom 11.01.2024 Betreff: Sanierung des maroden Schulgebäudes der IGS Süd - Ersatzra ̈ume kurzfristig bereitstellen Einige Räume der lGS Süd in der ehemaligen Textorschule sind einsturzgefährdet und dürfen nicht genutzt werden. Eine Schule sollte ein sicherer Ort sein. Kein Kind sollte in einer zum Teil einsturzgefährdeten Schule lernen müssen. Die Stadt ist dringend gefordert, hier tätig zu werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, kurzfristig - und nicht erst im Sommer 2026 - Ersatzräume für das marode Schulgebäude bereitzustellen und das Gebäude zu sanieren. Dazu ist insbesondere zu prüfen, wie auf den Schulhöfen der IGS Süd an der ehemaligen Textor- und der ehemaligen Holbeinschule provisorische Unterrichtsräume (Holzmodule/Container) eingerichtet werden können. Falls der verbleibende Raum als Schulhof nicht ausreichend groß sein sollte, ist zu prüfen, ob ein Bereich der Textorstraße zwischen den beiden Schulgebäuden als Schulhof der IGS genutzt werden könnte, entsprechend der provisorischen Erweiterung des Schulhofs auf der Morgensternstraße während der Neubauarbeiten für die Turnhalle der Schillerschule. Zudem soll geprüft werden, welche Bereiche des Gebäudes der ehemaligen Holbeinschule während der Sanierungsphase als Unterrichts- oder Verwaltungsräume genutzt werden können. Gleiches gilt für die Nutzung der Mensa und der Turnhalle der IGS Süd. Um eine effektive Planung und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist die Schulleitung in die weitere Planung mit einzubeziehen. Begründung: Unterricht in einem zum Teil einsturzgefährdeten Schulgebäude ist eine Belastung für die Schülerinnen und Schüler und die gesamte Schulgemeinde. Diese Situation sollte baldmöglichst gelöst werden. Die IGS Süd leistet einen wertvollen Beitrag in der Bildungslandschaft in Frankfurt. Mit einem innovativen pädagogischen Konzept lernen Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Herkunft, mit und ohne Behinderung gemeinsam. Eine transparente Vorgehensweise seitens der Stadt Frankfurt ist hier von besonderer Bedeutung. Praktikable Lösungen der Situation sind nur unter Einbeziehung der Schulleitung zu finden. Provisorische Unterrichtsräume (Holzmodule/Container) auf dem Schulgelände der IGS haben den Vorteil, dass die Schülerinnen und Schüler weiterhin am gewohnten Standort unterrichtet werden können. Zudem wären die Betroffenen nicht der Lärmbelastung des bislang vorgesehenen Ausweichstandorts am Länderweg ausgesetzt. Konzentriertes Arbeiten ist wegen des Lärms der dort fast im Minutentakt vorbeifahrenden Züge kaum möglich. Die Vorbereitungen für provisorische Unterrichtsräume auf dem Gelände des IGS-Schulhofs und die Erweiterung des Schulhofs könnten bereits in diesem Schuljahr erfolgen. Je nach baulichem Zustand der ehemaligen Holbeinschule könnten dort weiterhin Räume für den Unterricht oder die Verwaltung genutzt werden. Die Statik-Probleme in dem Schulgebäude der IGS, der ehemaligen Textorschule, sind bereits seit vielen Jahren bekannt. Es wäre wünschenswert, wenn die Stadt ihr Engagement stärker auf die Lösungen der bestehenden Probleme verlagern und die entsprechenden Maßnahmen zügig umsetzen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 912 Aktenzeichen: 40-1
Kontrolle der Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung im nördlichen Teil der Brückenstraße zwischen Diesterwegplatz und Textorstraße
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4729 entstanden aus Vorlage: OF 952/5 vom 23.10.2023 Betreff: Kontrolle der Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung im nördlichen Teil der Brückenstraße zwischen Diesterwegplatz und Textorstraße Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeitskontrollen im nördlichen Teil der Brückenstraße zwischen Diesterwegplatz und Textorstraße zu intensivieren. Begründung: Im genannten Bereich wird die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h von Autofahrern - teilweise deutlich - überschritten. In letzter Zeit sind wiederkehrend "Raser" auf dem o. g. Straßenabschnitt mit Abfahrt auf die Textorstraße in Richtung Darmstädter Landstraße festzustellen. Hierbei wird immer wieder stark auf deutlich über 50 km/h beschleunigt, was ebenfalls von lauten Motorengeräuschen begleitet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 544 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Glascontainer und Kleidercontainer an der Kreuzung Schwanthalerstraße/Diesterwegstraße versetzen
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4734 entstanden aus Vorlage: OF 959/5 vom 19.10.2023 Betreff: Glascontainer und Kleidercontainer an der Kreuzung Schwanthalerstraße/Diesterwegstraße versetzen Der Magistrat wird gebeten, zwei der Altglascontainer an der Kreuzung Schwanthalerstraße/Diesterwegstraße an die Ecke Laubestraße/Schwanthalerstraße zu versetzen. Die zwei verbleibenden Altglascontainer sollen - falls sich kein weiterer Abstellort findet - so nach hinten positioniert werden, dass die Sicht auf den dortigen Fußgängerüberweg gewahrt bleibt. Der gegenüberliegende Kleidercontainer soll ebenfalls weiter hinten platziert werden (ca. einen Meter), um ebenfalls die Sicht auf den Fußgängerüberweg zu ermöglichen. Begründung: In dem oben genannten Bereich befinden sich vier Altglascontainer zentriert an einem Ort direkt vor dem Eingang eines Kinderhortes. Auch aufgrund der großen Anzahl an Altglascontainern sind die Anwohnerinnen und Anwohner dem ständigen Lärm durch das Einwerfen von Flaschen ausgesetzt. Dies geschieht regelmäßig auch außerhalb der geltenden Einwurfzeiten. Da die Errichtung eines Unterflurcontainers derzeit aus finanziellen Gründen nicht darstellbar ist, wird gebeten, zwei Container an die Ecke Laubestraße/Schwanthalerstraße und die Übrigen am bisherigen Standort weiter nach hinten zu versetzen, um die Sicht auf den Fußgängerüberweg sicherzustellen. Gleiches gilt für den genannten Kleidercontainer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 318 Aktenzeichen: 79-4
Ortstermin in der Hedderichstraße zur Parkraumsituation
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4737 entstanden aus Vorlage: OF 962/5 vom 03.11.2023 Betreff: Ortstermin in der Hedderichstraße zur Parkraumsituation Die Parkraumsituation in der Hedderichstraße im Bereich der Hausnummern 94 bis 116 befindet sich in einem über die Jahrzehnte gewachsenen Zustand mit teils widersprüchlicher Beschilderung und stark verwitterten, nicht mehr aktuellen Straßenmarkierungen (siehe Fotos). Dies führt bei Autofahrern regelmäßig zu Unklarheiten darüber, wo in diesem Bereich regelkonform geparkt werden darf und wo nicht. Zudem besteht vonseiten der Anwohner der Wunsch nach einer Optimierung des dort öffentlich verfügbaren Parkraums. Der Magistrat wird daher gebeten, schnellstmöglich einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Ämter und den Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirats durchzuführen, um die Situation vor Ort zu überprüfen und anschließend neu zu beordnen. Fotos 1 - 4 (c) Oliver Kimpel: Parkraumsituation Hedderichstraße im Bereich der Hausnummern 94 - 116 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 308 Aktenzeichen: 32-1
Unterstützung der Ausstellung Bembelicious
Antrag vom 22.11.2023, OF 976/5 Betreff: Unterstützung der Ausstellung Bembelicious Der Magistrat wird gebeten, einen einmaligen Zuschuss zu gewähren für die Ausstellung Bembelicious im Brückenviertel. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro. Begründung: Dieses Projekt dient einerseits dazu, lokale kreative Schaffende und Handwerker zu unterstützen, anderseits die Popularität des Bembels, als Frankfurter und Hessisches Wahrzeichen, zu stärken. Dieses Projekt weckt insbesondere das Interesse an der Apfelweinkultur, Kunst und Handwerk zugleich und soll mit ihrem Leuchtturmcharakter die Kooperationen in den Stadtteilen stärken, Stadtteile für Frankfurter und Touristen interessanter und begehrenswerter machen und somit auch die Stadtteile beleben. Diese Projekt zeigt, wie außergewöhnlich und innovativ eine Kooperation zwischen zwei völlig unterschiedlichen inhabergeführten Einzelhandelsbetrieben aussehen kann und auch andere dafür ermutigen, neue ungewöhnliche Wege zu gehen, um für alle Beteiligten fruchtbare Kooperationen zu schaffen die bis in das Viertel hineinstahlen. Der Zuschuss wird vom Gewerbeverein Brückenstraße verwaltet. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 55 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 261 2023 Die Vorlage OF 976/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsführung in der Schwanthalerstraße zwischen Diesterwegstraße und Schweizer Straße
Antrag vom 26.10.2023, OF 964/5 Betreff: Verkehrsführung in der Schwanthalerstraße zwischen Diesterwegstraße und Schweizer Straße Der Ortbeirat bittet den Magistrat, die konfliktträchtige Situation in der Schwanthalerstraße zwischen Diesterwegstraße und Schweizer Straße für den Fußgänger, Rad- und Autoverkehr mit folgenden Maßnahmen zu verbessern: 1. Die Schwanthalerstraße wird in dem beschriebenen Abschnitt als Einbahnstraße ausgewiesen, Fahrtrichtung von der Schweizer Straße nach Osten 2. Der Kreuzungsbereich an der Einmündung Schwanthalerstraße/Diesterwegstraße wird, wie bereits an anderen Einmündungen der Schwanthalerstraße geschehen, mit Pollern oder Bepflanzung gegen unerlaubtes Parken gesichert, Begründung: Zu 1. Die Schwanthalerstraße zwischen Schweizer Straße und Diesterwegstraße ist als Anliegerstraße in beiden Richtungen für den Kfz-Verkehr befahrbar. Es ergeben sich hier folgende Probleme: Der Verkehrsknoten Schwanthalerstraße/Diesterwegstraße ist nicht vorfahrtgeregelt. Der Straßenquerschnitt ist für beidseitiges Parken und zwei Fahrtrichtungen zu eng. Faktisch steht in dem Abschnitt nur eine Fahrspur zur Verfügung (siehe Foto 1). Fahrzeuge, die gleichzeitig von beiden Seiten einfahren wollen, müssen an den Knotenpunkten Schweizer Straße bzw. Diesterwegstraße warten, bis der entgegenkommende Verkehr den Abschnitt verlassen hat. Dadurch ergeben sich Rückstaus an den Knotenpunkten, was wiederum den Fuß- und Radverkehr gefährden kann. Zu 2. Durch die im Kreuzungsbereich abgestellten Fahrzeuge ist die Sichtbeziehung (Rechts vor Links Regelung, siehe Foto 2) an der Kreuzung nicht mehr gegeben, so dass eine sichere Verkehrsabwicklung insbesondere auch für Fußverkehr nicht möglich ist. Die Kreuzung ist Teil des Schulwegs zum Gymnasium Süd. Dort befindet sich auch eine Kita. . Foto 1 Stephan Kritzinger Schwanthalerstraße Richtung Schweizer Straße Foto 2 Stephan Kritzinger Einmündung Schwanthalerstraße/Diesterwegstraße Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 964/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 964/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 964/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 964/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und fraktionslos (= Annahme)
Aufstellfläche vor der Ampel in der Brückenstraße 60 installieren
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4654 entstanden aus Vorlage: OF 893/5 vom 17.08.2023 Betreff: Aufstellfläche vor der Ampel in der Brückenstraße 60 installieren Der Magistrat wird gebeten, eine Fahrradaufstellfläche vor der Ampel in der Brückenstraße 60 zu installieren. Begründung: Obwohl ein absolutes Halteverbot in der Brückenstraße 60 besteht, wird oft bis zur Ampel geparkt (siehe Bild 1), was zur Folge hat, dass Radfahrende nicht durchkommen, wenn die Autos in der zweiten Reihe vor der Ampel stehen. Eine Fahrradaufstellfläche würde das Falschparken unterbinden und die Situation für die Radfahrenden sicherer gestalten. (Quelle: privat) Lösungsvorschlag Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 400 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Umwandlung des Parkplatzes direkt vor dem Geschäft Kettenesel in der Gutzkowstraße 47 in einen Platz mit Fahrradbügeln
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4425 entstanden aus Vorlage: OF 850/5 vom 30.06.2023 Betreff: Umwandlung des Parkplatzes direkt vor dem Geschäft Kettenesel in der Gutzkowstraße 47 in einen Platz mit Fahrradbügeln Der Magistrat wird gebeten, den Parkplatz vor dem Geschäft Kettenesel in der Gutzkowstraße 47 in einen Platz mit Fahrradbügeln umzuwandeln. Begründung: Der Geschäftsinhaber bittet darum, einen Parkplatz direkt vor seinem Geschäft in der Gutzkowstraße 47 in einen Fahrradabstellplatz umzuwandeln. Da seine Kunden fast ausschließlich mit dem Fahrrad anreisen, wird ein Platz mit Fahrradbügeln für eine sichere Abstellmöglichkeit benötigt. Durch die abgestellten Fahrräder von Kunden wird der Gehweg regelmäßig so verengt, dass Begegnungsverkehr nicht möglich ist. Anwohner und Passanten haben sich auch schon mehrfach beschwert, weil die abgestellten Fahrräder der Kundschaft den Gehweg blockieren. Einen Parkplatz in einen Platz mit Fahrradbügeln umzuwandeln, würde die Situation entschärfen. Bild: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 235 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-3
Fahrradabstellplätze vor der Gutzkowstraße 47
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4426 entstanden aus Vorlage: OF 851/5 vom 27.06.2023 Betreff: Fahrradabstellplätze vor der Gutzkowstraße 47 Der Magistrat wird gebeten, vor der Gutzkowstraße 47 auf einem Parkplatz vor dem kleinen Platz vor dem Fahrradladen Kettenesel Fahrradabstellplätze einzurichten. Begründung: Der Kettenesel, ein beliebter Fahrradladen mit Reparaturwerkstatt, ist für die Nachbarschaft eine wichtige Anlaufstelle für alle Fragen und Probleme rund um das Fahrrad. Der kleine Vorplatz mit Schatten spendenden Bäumen entwickelt sich zu einem Treffpunkt für die Nachbarschaft. Viele haben ein Fahrrad dabei. Mangels Abstellmöglichkeiten für Fahrräder ist der Gehweg oft so verengt, dass dort Begegnungsverkehr nicht mehr möglich ist. Fahrradbügel vor Ort würden hier Abhilfe schaffen. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 236 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 63-0
Müllablagerungen in Sachsenhausen begegnen
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4439 entstanden aus Vorlage: OF 888/5 vom 25.07.2023 Betreff: Müllablagerungen in Sachsenhausen begegnen Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass Müllablagerungen in Sachsenhausen, insbesondere im Bereich Mörfelder Landstraße, Hedderichstraße und Schweizer Straße, schnell entfernt werden und weitere Ablagerungen durch regelmäßige Kontrollen der betreffenden Bereiche unterbunden werden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beschweren sich, dass in den genannten Bereichen immer häufiger Hausrat, Möbel oder Bücher illegal abgestellt werden. Teilweise stapelt sich der Müll und wird über Tage nicht abtransportiert. Es ist erforderlich, etwaige Müllablagerungen zügig zu entfernen und Kontrollen zur Vorbeugung weiterer Verunreinigungen durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2391 Aktenzeichen: 79-4
Zugang zu Kita und Schule in der Launitzstraße sicherer gestalten
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4447 entstanden aus Vorlage: OF 899/5 vom 31.07.2023 Betreff: Zugang zu Kita und Schule in der Launitzstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten , in der Launitzstraße zwischen Gutzkowstraße und Schwanthalerstraße mit Schildern und Piktogrammen den Bereich des Zugangs zu Schule und Kita für den Autoverkehr zu kennzeichnen. Begründung: Der Weg über die Schwanthalerstraße und Launitzstraße zur Gartenstraße ist ein beliebter Schleichweg für Pendler. Einige Autofahrer vergessen, dass sie sich in einer Tempo-30-Zone befinden und gefährden Kinder auf dem Weg zu Kita und Schule. Daher sollte der Bereich für den Autoverkehr gut sichtbar entsprechend markiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2410 Antrag vom 20.06.2024, OF 1176/5 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5780 Aktenzeichen: 32-1
Grenzmarkierung aufbringen und Fahrradbügel aufstellen an der Ecke Schifferstraße/Bodenstedtstraße
Antrag vom 01.09.2023, OF 892/5 Betreff: Grenzmarkierung aufbringen und Fahrradbügel aufstellen an der Ecke Schifferstraße/Bodenstedtstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat an der Ecke Schifferstraße / Bodenstedtstraße Sperrfläche aufzubringen sowie Fahrradbügel aufzustellen Begründung: Gegenüber der Schifferstraße 46 wird regelmäßig bis zur Ecke Schifferstraße/ Bodenstedtstraße geparkt, obwohl ein absolutes Halteverbot besteht. Das führt oft zu Verengungen auf der Schifferstraße, so dass z.B. Müllfahrzeuge kaum bis gar nicht durchkommen. Hier würde eine Sperrfläche sowie Fahrradbügel die Verkehrssituation stark entschärfen. Bild: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 892/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 9 Vor Abstimmung über die Vorlage OF 892/5 ändert die antragstellende Fraktion den Antrag dahin gehend ab, dass im Tenor das Wort "Grenzmarkierung" durch das Wort "Sperrfläche" ersetzt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 892/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und AfD gegen GRÜNE und fraktionslos (= Annahme)
Abstellmöglichkeiten für Fahrräder am Lokalbahnhof schaffen
Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4295 entstanden aus Vorlage: OF 844/5 vom 26.06.2023 Betreff: Abstellmöglichkeiten für Fahrräder am Lokalbahnhof schaffen Der Magistrat wird gebeten, zusätzliche Fahrradbügel bzw. Abstellmöglichkeiten für Fahrräder direkt am Ausgang der S-Bahn-Station "Lokalbahnhof" - Hedderichstraße/Ecke Darmstädter Landstraße zu installieren. Begründung: Der Bedarf an zusätzlichen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder ist gegeben. An der oben genannten Stelle gibt es ausreichend Fläche, um diese zusätzlichen Abstellmöglichkeiten zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2414 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Hedderichstraße - Sanierung der Fahrbahn und der Fußwege im Bereich zwischen Bruchstraße und Brückenstraße
Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4107 entstanden aus Vorlage: OF 809/5 vom 01.06.2023 Betreff: Hedderichstraße - Sanierung der Fahrbahn und der Fußwege im Bereich zwischen Bruchstraße und Brückenstraße Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahn und die Fußwege in der Hedderichstraße zwischen Bruchstraße und Brückenstraße zu überprüfen und durch Sanierungsmaßnahmen die Gefahren, die durch Schlaglöcher, Unebenheiten und zurückgelassene Straßenbahnschienen, die nicht mehr genutzt werden, entstehen, zu beseitigen. Begründung: Aus der Zeit, als das heute stillgelegte Straßenbahndepot am Südbahnhof genutzt wurde, weist die Hedderichstraße im beschriebenen Bereich in erheblichem Umfang Schlaglöcher, Unebenheiten und zurückgelassene Straßenbahnschienen, die nicht mehr genutzt werden, auf. Diese gefährden Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende. Dem muss abgeholfen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2193 Beratung im Ortsbeirat: 5
Fahrradbügel vor der Hedderichstraße 2 installieren
Antrag vom 02.06.2023, OF 796/5 Betreff: Fahrradbügel vor der Hedderichstraße 2 installieren Der Ortsbeirat bittet den Magistrat Fahrradbügel vor der Hedderichstraße 2 auf der Fahrbahn zu installieren. Begründung: Gegenüber der Hedderichstraße 2 ist der Eingang zur S-Bahnstation Lokalbahnhof. Viele Radfahrende bevorzugen Fahrradbügel gegenüber der umständlich zu bedienenden Doppelparkeranlage und stellen ihre Räder weiterhin auf dem Gehweg ab. Das behindert den Fußgängerverkehr. Insbesondere vor der Eisdiele L'Incontro in der Darmstädter Landstraße 50 gibt es einen hohen Bedarf an Fahrradabstell- und -anschließmöglichkeiten, da viele Besucher mit dem Fahrrad anreisen und keine geeigneten Optionen finden, ihr Fahrrad sicher abzustellen. Auch für Geschäfte in der Darmstädter Landstraße ist die Situation ähnlich. Des Weiteren entfällt das illegale Befahren der Busspur für die Falschparker vor der Hedderichstraße 2. Bild: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 796/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); LINKE. und fraktionslos (= Enthaltung)
Unterstützung für das Projekt „Sommerstraße Sachsenhausen 2023“
Antrag vom 20.04.2023, OF 780/5 Betreff: Unterstützung für das Projekt "Sommerstraße Sachsenhausen 2023" Der Magistrat wird beauftragt, das Projekt der Projektgruppe "Sommerstraße Sachsenhausen 2023 zu unterstützen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro. Begründung: Die Initiative "Sommerstraße Sachsenhausen" organisiert am 15.07.2023 zum 2. Mal in der Textorstraße ein Nachbarschafts- und Straßenfest, um damit symbolisch für mehr Nachbarschaftlichkeit und klimagerechte Städte zu werben. Das Projekt hat sich bereits im vergangenen Jahr bewährt und große Zustimmung bei Anwohnern, Gewerbetreibenden und Passanten gefunden. Als Beleg dafür kann der Bericht der FR vom 5.07.2022 dienen. Die "Sommerstraße Sachsenhausen 2022" hat einen wertvollen Beitrag zur Stärkung des Miteinanders und zum Austausch der Anwohnerinnen und Anwohner geleistet. Der bewusst nichtkommerzielle Ansatz der ehrenamtlichen Organisator*innen bei Durchführung des Straßenfestes ist förderungswürdig. Im letzten Jahr haben die Initiatorinnen es versäumt, rechtzeitig den Ortsbeirat um eine finanzielle Unterstützung für ihr Projekt zu bitten. Für dieses Jahr wird nun um einen Beitrag zur Finanzierung von Flyern und Plakaten sowie für Strom, Wasser usw. gebeten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 780/5 wurde zurückgezogen.
Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Verkehr Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Baumpflanzungen in der Gutzkowstraße
Antrag vom 17.04.2023, OF 728/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Verkehr Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Baumpflanzungen in der Gutzkowstraße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, in den zu beschließenden Haushalt 2023 Mittel in Höhe von 100.000 Euro einzustellen, um in der Gutzkowstraße Pflanzungen von Straßenbäumen vorzunehmen. In diesem Betrag sind ausdrücklich die Kosten für die aktive Untersuchung auf Konfliktfreiheit mit bestehenden Leitungstrassen enthalten. Begründung: In der Gutzkowstraße stehen zwar schon einige hochstämmige Bäume, es besteht aber noch das Potenzial für weitere Baumpflanzungen im Verlauf der 600 Meter langen Straße. Vorschläge des Ortsbeirats zu neuen Straßenbäumen prüft der Magistrat stets wohlwollend. In der Praxis verebben die Vorschläge immer wieder, weil eine aufwändige Prüfung der Leitungstrassen erfolgen muss. Da die Stadt über kein eigenes hinreichend genaues Leitungskataster verfügt, müssen die Standorte mit den entsprechenden Versorgungsunternehmen abgestimmt werden. Diese haben jedoch kein eigenes Interesse an Baumstandorten und beantworten daher Anfragen offenbar nicht immer mit der wünschenswerten Priorität und Präzision. Es können durchaus zwei Jahre vergehen, bis geeignete genaue Standorte identifiziert sind. Häufig fehlen dann die Mittel oder es gibt neue Prioritäten oder die Aufmerksamkeit für die Standorte ist aus anderen Gründen verloren gegangen, sodass die Pflanzungen nicht mehr vorgenommen werden. Der Ortsbeirat hält es daher für effektiver, Dienstleister zu beauftragen, welche die gewünschten Standorte vor Ort auf Leitungstrassen untersuchen. So können Pflanzmaßnahmen zügig umgesetzt und die personellen Kapazitäten der Stadtverwaltung besser genutzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 728/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
E-Ladesäulen in der Textorstraße auf Höhe der Hausnummer 109
Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3787 entstanden aus Vorlage: OF 712/5 vom 15.03.2023 Betreff: E-Ladesäulen in der Textorstraße auf Höhe der Hausnummer 109 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, weshalb im Bereich der Textorstraße, der für die IGS Süd gesperrt werden soll, kürzlich E-Ladesäulen installiert wurden. Diese dürften wegen der geplanten Sperrung alsbald zu versetzen sein. Sofern Letzteres der Fall ist, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, inwieweit Haftungsansprüche gegen den Mitarbeiter der Stadt durchgesetzt werden können, der für die Installierung der E-Ladesäulen verantwortlich ist. Begründung: Auf der Textorstraße wurden auf Höhe der Hausnummer 109 kürzlich E-Ladesäulen installiert, obwohl dieser Abschnitt künftig zum Schulgelände der IGS Süd gehören soll. Medienberichten nach hat sich der Büroleiter im Mobilitätsdezernat bereits dahin gehend geäußert, dass die Installation ein Fehler war (https://www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/frankfurt-e-ladesaeule -in-fuer-autos-gesperrter-strasse-stadt-gibt-planungsfehle-83233480.bild.html). Die Kosten für Aufbau und Abbau beliefen sich auf circa 30.000 Euro. Es dürfte sich hier um ein grob fahrlässiges Verhalten handeln, durch das unsinnige Kosten produziert wurden. Wären weitere Ämter und der Ortsbeirat 5 angehört worden, hätte diese Fehlplanung aller Wahrscheinlichkeit nach verhindert werden können. Vor diesem Hintergrund erbittet der Ortsbeirat 5 die Auskunft. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1470 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0
Umgestaltung des Brückenspielplatzes - Wiese als grüne Oase für die Menschen im Stadtteil erhalten
Antrag vom 04.03.2023, OF 693/5 Betreff: Umgestaltung des Brückenspielplatzes - Wiese als grüne Oase für die Menschen im Stadtteil erhalten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, bei der Umgestaltung des Brückenspielplatzes die Wiese am alten Friedhof östlich der Brückenstraße als kleine parkartige Grünflächen im dicht bebauten Stadtteil zu erhalten und nicht zur Umgestaltung als Spielplatz zur Disposition zu stellen. Dieser Bereich wird nicht nur von Kindern, sondern von allen Menschen im Stadtteil - auch von Senioren aus den benachbarten Seniorenheimen als gemeinsamer Garten genutzt. Begründung: Sachsenhausen als einer der kinderreichsten Stadtteile Frankfurts ist dicht bebaut. Die Mieten sind teuer und viele Familien leben in kleinen Wohnungen. Kaum jemand im Viertel hat einen Garten. Aus diesem Grund ist die Wiese mit dem alten Baumbestand für die Nachbarschaft von großer Bedeutung, auch für die Kinder aus den nahegelegenen Betreuungseinrichtungen. Sie bedeutet ein Freiraum in einem kleinen Stück Natur mitten in der Stadt. Hier ist keine Nutzung vorgegeben. Die Menschen genießen ein Stück Natur im Stadtteil. Dies war auch Thema bei einem Treffen der EIS und AnwohnerInnen vor Ort. In Zeiten des Klimawandels, in der für viel Geld öffentliche Plätze Klimagerecht saniert und entsiegelt werden, ist eine intakte Parkähnliche Grünanlage mit altem Baumbestand mitten im Stadtgebiet zu erhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 693/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und AfD (= Annahme)
Gestaltung der Verkehrsführung am Lokalbahnhof
Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3469 entstanden aus Vorlage: OF 653/5 vom 27.01.2023 Betreff: Gestaltung der Verkehrsführung am Lokalbahnhof Der Magistrat wird aufgefordert, den Ortsbeirat 5 über die verkehrliche Neugestaltung am Lokalbahnhof, insbesondere über den Verlauf der geplanten Änderung des Fahrradweges, zu informieren und die Planungen im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Der Magistrat plant den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" sowie des Knotenpunktes Textorstraße/Darmstädter Landstraße inklusive der Bushaltestelle "Lokalbahnhof". Dies ist zu begrüßen. Im Zuge dessen soll die Radverkehrsführung im Haltestellen- und Knotenbereich aufgewertet werden, sodass den Radfahrern die Erhöhung der Sicherheit und des Verkehrsflusses im Haltestellen- und Knotenbereich ermöglicht werden kann. Die Magistratsvorlage war heute, am 27.01.2023, auf der Tagesordnung des Magistrats. Es ist erforderlich, dass der Ortsbeirat hier eingebunden und informiert wird, damit er ggf. durch entsprechende Anträge auf die Neugestaltung Einfluss nehmen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1134 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2
Unterstützung des Projektes „Die Frankfurter Kunstsäule“
Antrag vom 08.01.2023, OF 626/5 Betreff: Unterstützung des Projektes "Die Frankfurter Kunstsäule" Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit Florian Koch / Kultur am Main auf dem Brückenspielplatz an der Ecke Brückenstraße / Gutzkowstraße die im Stadtteil beliebte "Frankfurter Kunstsäule" fortzusetzen. Dreimal im Jahr werden zumeist Frankfurter Künstler gebeten, ihre Position auf der 3,60 m hohen Kunst-Litfaßsäule auszubreiten. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 Euro. Begründung: Das Projekt Frankfurter Kunstsäule stellt seit 2016 durch seine Wechselausstellungen im Öffentlichen Raum eine Bereicherung für den Stadtteil Sachsenhausen dar. Für 2023 ist eine Arbeit zum Jubiläum "50 Jahre Elterninitiative Sachsenhausen" am Brückenstraßenspielplatz, mit einer Ausstellung über die Geschichte des Platzes, geplant. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 27.01.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 626/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 626/5 wurde zurückgezogen.
Diverse Fahrradbügel in Sachsenhausen
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3158 entstanden aus Vorlage: OF 570/5 vom 18.10.2022 Betreff: Diverse Fahrradbügel in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Sperrflächen Fahrradbügel anzubringen, davon sollen einige auch lang genug für Lastenfahrräder sein: 1. Beuthener Straße 12/Liegnitzer Straße Nr. 1/Sperrfläche; 2. Beuthener Straße 22 bis 24/Ziegelhüttenweg 2/vor dem Zebrastreifen; 3. Bruchstraße Nr. 21/23/25/28/hinter den Baumscheiben; 4. Danneckerstraße 11/16/Kreuzung Laubestraße 11/15; 5. Oppenheimer Straße 55/freie Fläche; 6. Ossietzkystraße Nr. 5/vor dem Zebrastreifen; 7. Ossietzkystraße Nr. 2/vor dem Zebrastreifen; 8. Passavantstraße Nr. 30/Kreuzung Thorwaldsenstraße Nr. 28/Sperrfläche; 9. Paul-Ehrlich-Straße Nr.24/Sperrfläche; 10. Schwanthalerstraße Nr. 15/17/19/21/23/25/27/31/33/hinter den Baumscheiben je ein Bügel; 11. Tucholskystraße Nr. 41/43/Sperrfläche; 12. Willemerstraße 17/19/vor dem Zebrastreifen; 13. Willemerstraße 23/25 und 27/29/hinter den Baumscheiben; 14. Ziegelhüttenweg Nr. 74/Sperrfläche; 15. Zum Apothekerhof Nr. 1 und Nr.2/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 16. Zum Brommenhof Nr. 1/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 17. Zum Gipelhof Nr. 1 und Nr. 2/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 18. Zum Gottschalkhof 2/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase; 19. Zum Gottschalkhof 4/Kreuzung Zum Laurenburger Hof/Ecke Gehwegnase. Begründung: Es werden in Sachsenhausen Fahrradabstellflächen benötigt. Die diversen Sperrflächen an Ecken und vor Kreuzungen sowie Zebrastreifen eignen sich hervorragend dafür und haben dann auch noch eine nützliche Funktion. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 843 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Umgestaltung der Schweizer Straße und des Schweizer Platzes
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3168 entstanden aus Vorlage: OF 605/5 vom 10.11.2022 Betreff: Umgestaltung der Schweizer Straße und des Schweizer Platzes Der Magistrat wird gebeten, 1. gezielt auf die Eigentümerinnen und Eigentümer der an den Schweizer Platz angrenzenden Grundstücke zuzugehen, um diese in die Planung aktiv mit einzubeziehen; 2. eine Alternativplanung vorzulegen, welche eine barrierefreie Straßenbahnhaltestelle zwischen der Schwanthalerstraße und dem Schweizer Platz vorsieht; 3. bei der Planung des Schweizer Platzes die Errichtung eines Tiny Forest zu prüfen und ggf. zu berücksichtigen und 4. eine Alternativplanung vorzulegen, welche den Erhalt der derzeitigen Verkehrsbeziehungen am Schweizer Platz vorsieht; insbesondere zu prüfen, ob das erklärte Planungsziel (Verkehrssicherheit insbesondere für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer) ebenso gut durch andere Maßnahmen (Temporeduzierung auf dem Platz und/oder Aufpflasterungen an den Einmündungen zum Platz, Shared Space- Konzept) bei Erhalt der Verkehrsbeziehungen erreicht werden kann. Begründung: Durch das Mitwirken der Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke kann der Schweizer Platz zukünftig noch attraktiver gestaltet werden. Durch die Vorlage alternativer Planungen erhalten Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibende und der Ortsbeirat eine tatsächliche Auswahlmöglichkeit, wie die Schweizer Straße und der Schweizer Platz zukünftig gestaltet werden sollen. Mit einem Tiny Forest kann im urbanen Raum auf kleiner Fläche ein vielfältiges und sich selbst erhaltendes Habitat errichtet und dadurch eine Verbesserung der Umweltsituation erreicht werden. Hinsichtlich der Verkehrsbeziehungen zwischen dem Platz und den Seitenstraßen schlägt der Ortsbeirat vor, dass Alternativen geprüft werden, die geeignet sind, das erklärte Planungsziel bei gleichzeitigem Erhalt der Verkehrsbeziehungen zu erreichen. Das gegenüber dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit erklärte Ziel der Planungen des Verkehrsdezernats ist, durch die Unterbrechung der Ein- und Ausfahrtmöglichkeiten für Autos die im Einmündungsverkehr auftretenden Gefahren, insbesondere für den kreuzenden Radverkehr, zu unterbinden. Aus Sicht des Ortsbeirates drängt sich die Prüfung der im Tenor benannten Alternativen auf. Diese Alternativen sollten, weil es sich um offensichtlich mildere Eingriffe in den Verkehrsfluss handelt, Vorrang vor einer Unterbrechung der Verkehrsbeziehungen haben, die nur Ultima Ratio sein kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 709 Beratung im Ortsbeirat: 5
Möglichst viele Parkplätze an der Schweizer Straße erhalten
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3171 entstanden aus Vorlage: OF 609/5 vom 09.11.2022 Betreff: Möglichst viele Parkplätze an der Schweizer Straße erhalten Der Magistrat wird gebeten, 1. offenzulegen, wo die 16 Parkplätze sich befinden sollen, die nach der derzeitigen Umgestaltungsplanung in der Schweizer Straße zukünftig noch verfügbar sein sollen; 2. zu prüfen, ob insbesondere im unteren Teil der Schweizer Straße südlich der Textorstraße sowie im oberen Teil nördlich der Hans-Thoma-Straße, wo die Straße breiter ist, weitere Parkplätze erhalten oder hierher versetzt werden können, und 3. mit den Gewerbetreibenden das direkte Gespräch zu suchen und dort, wo Parkplätze essenz iell für das Geschäft sind, diese nach Möglichkeit zu erhalten. Begründung: Das Verkehrsdezernat hat im Rahmen der Vorstellung seiner Planungen zur Schweizer Straße angekündigt, dass statt derzeit 88 Parkplätzen auf der Schweizer Straße zukünftig nur noch 16 Parkplätze erhalten bleiben sollen. Bislang hat die Stadt noch nicht dargelegt, wo diese Parkplätze wegfallen bzw. wo die 16 übrigen Parkplätze überhaupt noch erhalten bleiben sollen. Der Ortsbeirat hat Verständnis dafür, dass durch die Umgestaltung nicht alle Parkplätze erhalten werden können. Allerdings stellt sich die Frage, ob insbesondere im nördlichen und südlichen Abschnitt, wo die Straße deutlich breiter ist, nicht noch mehr Parkplätze erhalten bleiben können. Gerade im südlichen Teil der Straße befinden sich südlich der Textorstraße einige Geschäfte, die darauf angewiesen sind, mit dem Auto angefahren zu werden. Für diese Geschäfte ist der Erhalt der wenigen Parkplätze essenziell. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 711 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-3
Gefahr für Radfahrende zwischen Alter Brücke und Elisabethenstraße beseitigen
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3046 entstanden aus Vorlage: OF 568/5 vom 19.10.2022 Betreff: Gefahr für Radfahrende zwischen Alter Brücke und Elisabethenstraße beseitigen Der Magistrat wird gebeten, die gefährliche Linksabbiegesituation für Radfahrende von der Alten Brücke in Richtung Elisabethenstraße fahrend z. B. durch veränderte Straßenmarkierungen zu beseitigen. Begründung: Radfahrenden ist es nur mit Schwierigkeiten möglich, hinter der Alten Brücke die Fahrbahn zu kreuzen, um links in die Elisabethenstraße einzubiegen, dabei begeben sie sich oft in große Gefahr. Diese schlechte Linksabbiegemöglichkeit von der Walter-Kolb-Straße in die Elisabethenstraße verursacht auch, dass die Radfahrenden häufig auf dem östlichen Radfahrstreifen der Alten Brücke fahren. Sie queren anschließend den östlichen Überweg über das Sachsenhäuser Ufer, um dann verbotswidrig auf dem Fußweg der Brückenstraße Richtung Süden weiterzufahren. Bild: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 476 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Sperrung Brückenstraße vor dem Ikonenmuseum
Antrag vom 19.10.2022, OF 567/5 Betreff: Sperrung Brückenstraße vor dem Ikonenmuseum Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob er kurzfristig mit folgenden Maßnahmen die Umgehung bzw. Umfahrung der Baustelle vor dem Ikonenmuseum erleichtern kann: - Hinweisschild, dass die Querung des kleinen Platzes zwischen Walter-Kolb-Straße und Brückenstraße vorübergehend über den Fußweg der Elisabethen- und Brückenstraße erfolgen muss, - provisorische Abdeckung der Streuscheiben der aus diesem Grund funktionslos gewordenen Fußgängerampel über die Elisabethenstraße, - provisorische Montage eines Grünpfeils für den Radverkehr (Zeichen 721) an der Rechtsabbiegeampel von der Elisabethenstraße in die Walter-Kolb-Straße, - Hinweisschild speziell für den Radverkehr über die Umfahrung via Walter-Kolb-Straße. Begründung: Fußgängerinnen tappen über die Grünfläche, weil der gewohnte Weg durch die Baustelle gesperrt wurde. Der dichte Bewuchs lässt keine alternative Wegführung über die Grünfläche zu. Eine ordentliche Ausweisung der Verkehrsführung über die Elisabethenstraße soll den Fußverkehr unterstützen. Da die Fußgängerüberführung wegen der Baustelle funktionslos geworden ist, braucht zumindest der Radverkehr vor dem Überweg nicht bei Rotlicht zu warten. Die Weiterfahrt bei entsprechender Vorsicht kann mit dem Grünpfeil erlaubt werden. Die Baustellensicherung wurde offenbar am Schreibtisch entworfen, ohne zu berücksichtigen, wie die Verkehrsteilnehmer tatsächlich ihre Wege wählen. Die Brückenstraße vor dem Ikonenmuseum war auch vor Einrichtung der Baustelle für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt, wurde aber intensiv vom Radverkehr genutzt. Das ist bei der Erstellung der Baustellenabsicherung wohl nicht aufgefallen, zumal das kurze Straßenstück nicht im Radwegnetz enthalten ist. Leider sind es Radfahrende gewohnt, dass ihre Wege an Baustellen unvermittelt enden. Sie wählen dann die nächstliegende Umfahrung, die häufig, wie hier, über Fußwege führt. Dem Ortsbeirat liegt eine Beschwerde aus der angrenzenden Krabbelstube über diese verbotene und gefährliche Fahrweise vor. Es ist daher erforderlich eine Umfahrung auszuschildern, so wie es für den Kraftfahrzeugverkehr eine Selbstverständlichkeit wäre. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 567/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 549 2022 Die Vorlage OF 567/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
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