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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zukunft der Sophienschule als Franckeschule und IGS JohannaTeschSchule bis 2029 in Bockenheim?

12.09.2022 · Aktualisiert: 07.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2746 entstanden aus Vorlage: OF 439/2 vom 12.07.2022 Betreff: Zukunft der Sophienschule als Franckeschule und IGS Johanna-Tesch-Schule bis 2029 in Bockenheim? Vorgang: OM 6761/20 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob die Räumlichkeiten für die Johanna-Tesch-Schule in Frankfurt Bockenheim bis zum geplanten Umzug zum Schuljahr 2029/2030 (vgl. Schulentwicklungsplan) ausreichend sein werden und ob beabsichtigt ist, den Ausweichstandort am Knöterichweg bis zu diesem Zeitpunkt aufrecht zu erhalten, 2. zu informieren, wann mit der Planung des Standorts des nach dem neuen Schulentwicklungsplans vorgesehenen neuen IGS für die Bildungsregion Mitte begonnen wird und sodann gegebenenfalls den zuständigen Ortsbeirat 2, falls ein Standort im Ortsbezirk 2 als Teil der Bildungsregion Mitte einzubeziehen und 3. den Ortsbeirat 2 und die zuständige Kinderbeauftragte in die Planung der Grundschulbezirke einzubeziehen, die sich daraus ergeben, dass in der ehemaligen Sophienschule nun doch keine eigenständige Grundschule eingerichtet wird. Begründung: Zu 1.: Der Ortsbeirat begrüßt es sehr, dass die Stadt Frankfurt durch Neugründungen auf den gestiegenen Bedarf an Schulplätzen reagiert. Auch befürwortet der Ortsbeirat, einmal geschaffene Ausweichstandorte, wie am Knöterichweg, weiter zu nutzen, bis die dauerhaften Standorte errichtet worden sind, um unnötige Mehrkosten durch Auf- und Abbauten von Ausweichstandorten zu vermeiden. Da jedoch bereits jetzt die ehemalige Sophienschule nicht mehr ausreichend Räumlichkeiten für die IGS bietet, bittet der Ortsbeirat um Informationen hinsichtlich etwaiger möglicher zusätzlicher Erweiterungen des vorläufigen Schulstandorts der Johanna-Tesch-Schule. Zu 2.: Schließlich begrüßt der Ortsbeirat das Vorhaben, dem gestiegenen Bedarf durch Neugründung einer IGS in der Bildungsregion Mitte gerecht werden zu wollen. Maßnahmen im Bereich der Schulgründungen der letzten Jahre zeigen jedoch, dass es sich mitunter als nicht ganz einfach herausstellt, geeignete Schulstandorte zu finden, weshalb der Ortsbeirat eine frühzeitige Information auch der Bürger vor Ort wünscht, insbesondere sofern abermals eine Interimslösung, wie bei Gründung der Johanna-Tesch-Schule geschehen, erwogen werden sollte. Zu 3.: Leider ist die Anregung vom Magistrat vom 26.10.2020, OM 6761, unbeantwortet geblieben. Der Ortsbeirat begrüßt die dem Schulentwicklungsplan zu entnehmende Antwort, dass die Sophienschule keine separate Grundschule sondern ein Ergänzungsstandort der bestehenden Franckeschule werden soll. Der Ortsbeirat würde eine enge Abstimmung bezüglich der Grundschulbezirke unter Einbeziehung der Kinderbeauftragten und Horteinrichtungen, eventuell verbunden mit einem Ortstermin an der neuen Grundschule an der Kaufunger Straße, begrüßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6761 Antrag vom 10.10.2022, OF 498/2 Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2948 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 664 Antrag vom 24.05.2023, OF 681/2 Anregung an den Magistrat vom 12.06.2023, OM 4073 Antrag vom 17.12.2023, OF 813/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5132 Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5432 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhalt einer temporären Baustraße am Rand des Niddaparks als Fuß- und Radweg

24.05.2022 · Aktualisiert: 12.06.2023

Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2163 entstanden aus Vorlage: OF 164/7 vom 06.05.2022 Betreff: Erhalt einer temporären Baustraße am Rand des Niddaparks als Fuß- und Radweg Der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob am Rande des Niddaparks der circa 200 Meter lange Abschnitt der derzeitigen Baustraße zwischen der A 66-Brücke und der Bahnunterführung am südlichen Ende der Straße Am Ginnheimer Wäldchen ("EÜ Reichelstraße") nach Ende der Bauarbeiten rund um den Ausbau der S-Bahn-Linie S 6 als Fuß- und Radweg ausgebaut und dauerhaft als neue Verbindung erhalten werden kann. Begründung: Derzeit wird die S 6, die sich auf der Strecke der Main-Weser-Bahn zwischen Westbahnhof und Bad Vilbel befindet, von 2 auf 4 Gleise ausgebaut. Dafür wurden zahlreiche temporäre Baustraßen angelegt, die nach Abschluss der Baumaßnahme planmäßig zurückgebaut werden sollen. Der oben angegebene Teilabschnitt führt durch den Ortsbezirk 7. Bisher muss man an dieser Stelle die dortige Kleingartenanlage westlich der Bahnstrecke über eine Schleife durch den Niddapark umgehen oder umfahren. Die Route entlang der S 6 von Bockenheim nach Heddernheim und Eschersheim (Kasseler Straße - Salvador-Allende-Straße - Knöterichweg - Unterführung Bockenheim Sport-Uni - Am Ginnheimer Wäldchen - Niedwiesenstraße) ist schon heute attraktiv für den Radverkehr, denn sie besteht aus nahezu autofreien bzw. wenig von Kfz befahrenen Nebenstraßen mit Tempo 30. Es ist auch eine ausgeschilderte Radroute im städtischen Radroutennetz, das in den letzten Jahren entwickelt und umgesetzt wurde. Diese Radroute würde durch die neue Verbindung um rund 200 Meter verkürzt werden. Dafür würden eine kurvenreiche Strecke durch ein Waldstück und zwei enge Kreuzungen entfallen. Der Weg durch das Waldstück ist insbesondere bei Dunkelheit und bei Nässe eine Problemstelle, weil der Weg unbefestigt, kurvenreich und unübersichtlich ist. Der ADFC und andere Akteurinnen und Akteure wünschen sich, dass unbefestigte Radrouten langfristig befestigt werden. Darauf könnte dort im Waldstück dann verzichtet werden. Die neue Verbindung würde die Fahrzeit für den Radverkehr deutlich verkürzen und den Radverkehr somit insgesamt noch attraktiver machen. Außerdem würde der alte Weg durch den Niddapark damit voraussichtlich erheblich vom Radverkehr entlastet werden und würde dadurch attraktiver für Menschen, die dort spazieren gehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2285 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 892 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Maßnahmen gegen falsch parkende Autos in der Hausener Obergasse

22.03.2022 · Aktualisiert: 06.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1870 entstanden aus Vorlage: OF 124/7 vom 07.03.2022 Betreff: Maßnahmen gegen falsch parkende Autos in der Hausener Obergasse Auf Initiative des Ortsbeirates wurden im Jahr 2021 Fahrradbügel vor dem Zebrastreifen am Kiosk und der Postfiliale in Hausen eingerichtet, die sich großer Beliebtheit erfreuen. Leider hat sich dafür das Falschparkerproblem nun auf den schmalen Gehweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite verlagert. Dort wird während der Öffnungszeiten der Postfiliale jetzt nahezu dauerhaft auf dem Gehweg geparkt, manchmal bis zu vier Fahrzeuge, sodass ein Durchkommen für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere mit Kinderwagen oder Rollstuhl, häufig nicht mehr möglich ist. Der betroffene Gehweg ist im Schulwegplan der Stadt Frankfurt als empfohlener Gehweg markiert und bindet ein großes Gebiet an die Kerschensteinerschule an, das die Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße, Peter-Zenger-Straße, Am Fischstein, Pfannmüllerstraße und den kompletten Industriehof umfasst. Entsprechend stark ist der Gehweg von Schülerinnen und Schülern frequentiert. Der Ortsbeirat hält es deswegen für dringend erforderlich, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um den Gehweg von falsch parkenden Fahrzeugen freizuhalten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Einrichten von Kurzzeitparkplätzen Die Parkfläche, die vor den neuen Radbügeln in Höhe Hausener Obergasse Hausnummer 51 verblieben ist, soll für Kurzzeitparkplätze ausgewiesen werden (z. B. Kurzzeitparken zehn Minuten, Lieferzone, eingeschränktes Halteverbot oder ähnliches). Die Parkfläche bietet Platz für drei Fahrzeuge. Die zeitliche Gültigkeit der Kurzzeit-Parkregelung könnte auf Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr begrenzt werden (und auch samstagvormittags). 2. Weitere Poller am Gehweg errichten Zusätzlich sollten vor den beiden Nachbargebäuden der Postfiliale, also Hausener Obergasse Hausnummern 32 bis 34 und 30 weitere Poller am Rande des Gehwegs aufgestellt werden, wie es direkt vor der Postfiliale (Hausnummer 36) bereits passiert ist. Begründung: Zu 1.: Der genannte Zeitraum bietet sich an, da dieser sowohl die Öffnungszeiten der Postfiliale als auch die Schulzeiten einschließt. Außerhalb dieses Zeitraums steht der Platz Anwohnerinnen und Anwohnern weiterhin uneingeschränkt zum Langzeitparken zur Verfügung. Die temporäre Regelung sollte kaum Auswirkungen auf die allgemeine Parksituation im Stadtteil Hausen haben, das primär ein Wohngebiet ist. So ist Beobachtungen nach, die Parksituation nur dann sehr angespannt, wenn die Menschen zuhause sind oder Veranstaltungen in der Hausener Brotfabrik stattfinden. Beides betrifft nur die Abend- und Nachtstunden sowie das Wochenende. Tagsüber gibt es durchaus viele freie Parkplätze für Fahrzeuge. Nicht einfach ist es jedoch für größere Fahrzeuge in Hausen, und das ist ein weiteres Problem. Für die DHL-Fahrzeuge, die die Postfiliale mehrfach täglich beliefern, gibt es aufgrund ihrer größeren Ausmaße praktisch keine legalen Parkmöglichkeiten in der Umgebung der Postfiliale. Auch dafür würde ein Kurzzeitparkbereich zwar nicht mit Garantie, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Parkmöglichkeit für die Transporter bieten. Zu 2.: Die Bewohnerinnen und Bewohner der Hausnummern 32 bis 34 haben inzwischen sogar aus eigener Initiative Pflanzkübel beidseitig neben ihrem Hauseingang auf dem Gehweg aufgestellt, da sie sonst wohl manchmal nicht mehr aus der eigenen Haustür herauskämen, weil Fahrzeuge direkt davor parken würden. Abbildung 1, vollgeparkter Gehweg, Quelle: privat Abbildung 2, mögliche Lösung, Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1706 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ginnheimer Landstraße: U. a. Farbmarkierungen des Zebrastreifens bitte erneuern

21.03.2022 · Aktualisiert: 27.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 21.03.2022, OM 1863 entstanden aus Vorlage: OF 295/2 vom 03.03.2022 Betreff: Ginnheimer Landstraße: U. a. Farbmarkierungen des Zebrastreifens bitte erneuern Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Farbmarkierungen insbesondere des Zebrastreifens auf der Fahrbahn der Ginnheimer Landstraße (Höhe zwischen Knöterichweg und Ginnheimer Landstraße 39) erneuert und durch ein taktiles Leitsystem ergänzt werden. In diesem Zuge sollen auch die sonstigen Farbmarkierungen auf der Ginnheimer Landstraße - soweit verblichen - erneuert werden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger machen auf die verblichenen Farbmarkierungen auf der Fahrbahn der Ginnheimer Landstraße aufmerksam, was u. a. den benannten Zebrastreifen betrifft. Parallel wurde diese Bitte auch in den Mängelmelder der Stadt Frankfurt eingestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1544 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 331 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Trimm-dich-Pfad verbindet Bockenheim und Westend

06.03.2022 · Aktualisiert: 30.03.2022

Antrag vom 06.03.2022, OF 318/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Trimm-dich-Pfad verbindet Bockenheim und Westend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Zwischen Bockenheim und Westend im südlichen Teil des Niddaparks, z.B. nördlich der dort verlaufenden Bahnlinie und westlich vom Makkabi Tennis & Swash Park, einen Trimm-Dich-Pfad mit einem natürlichen Bodenuntergrund zu gestalten, der von Bockenheim z.B. über die Sophienstr. und Knöterichweg und vom Westend her z.B. über den Grüneburgpark über die Autobahnbrücke erreichbar ist, s.u. Anlage 1 mit Karte und Skizze für eine mögliche Wegführung. Es wird angeregt, dass der Weg die Fitnessanlage Niddatal mit seinen bereits vorhandenen Fitnessgeräten integriert wird, um so die Kosten für Geräte an anderen Fitness-Stationen geringer halten zu können. 2. Entlang des Trimm-Dich-Pfades ca. 10 Fitness-Stationen mit einigen Outdoor-Geräten einzurichten, wobei an ca. 5 Stationen Outdoor-Geräte, z.B. Reck für Klimmzüge, Bauchtrainer, Hangelparcours und Beinübungen, eingerichtet und die anderen 5 Stationen markiert und beschildert werden könnten mit Übungen basierend auf dem eigenen Körpergewicht, um so die Kosten zu reduzieren. 3. Schilder, die durch den Parcours führen und ihn ausweisen, beginnend in Bockenheim und im Westend, anzubringen. 4. Den Rasen in den öffentlichen Flächen entlang des Wegs in Ziff. 1 im Frühjahr 2022 nachzusäen und dadurch zu begrünen, siehe Fotos 1-3 in Anlage 2. 5. Bei der Fitnessanlage Niddapark die dortigen Bäume aufzuforsten und den kleinen Teich nachzubessern bzw. neu anzulegen, s. Fotos 4-5 in Anlage 2. Hierfür soll für die Übernahme der erforderlichen Sach- und Personalkosten bzw. Kosten aufgrund der Beauftragung von Dritten der Haushalt in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen mit 45.000,- Euro aufgestockt werden. Begründung: Anregung von Bewohnern Bockenheims und des Westends Der Niddapark wird von zahlreichen Bewohnern/ Bewohnerinnen, Spaziergängern/ Spaziergängerinnen und anderen Sporttreibenden aus Bockenheim, dem Westend und der ganzen Stadt intensiv zum Joggen und spazieren gehen und für andere Sportarten genutzt. Weite Teile des Wegs sind z.B. als Schotterwege gestaltet und fügen sich bereits heute schön in den Niddapark ein. Einzelne andere Stellen bestehen aus harten Teerwegen und es wird angeregt, diese Stellen des Trimm-Dich-Pfads ebenfalls durch einen natürlichen Bodenuntergrund, z.B. Naturweg oder Schotterweg, zu ersetzen. Dieser ist für Sportreibende und Nutzer/ Nutzerinnen gesünder und trägt damit zur Volksgesundheit der Frankfurter und Frankfurterinnen (m/d/w) bei. Zudem wird angeregt, die Aufenthaltsqualität im Niddapark zusätzlich zu steigern, indem entlang des in Ziff. 1 genannten Weges die dortigen Rasenflächen im Frühjahr 2022 nachgesät und begrünt werden. Zudem unterstützt die Aufforstung der vorhandenen Bäume insbesondere in der Nähe der Fitnessanlage Niddapark (Ziff. 5) das Bestreben der Koalition im Römer, Frankfurt klimaneutral zu gestalten, s.u. die Fotos in Anlage 2. Dabei würde eine Nachbesserung bzw. Neugestaltung des bereits vorhandenen kleinen Teiches bei der Fitnessanlage Niddapark die Attraktivität des Niddaparks und des Trimm-Dich-Pfades zusätzlich erhöhen. Gerade in Pandemiezeiten sollte der ‚grüneren' und gesünderen Gestaltung der unmittelbaren Lebensbedingungen vor der ‚eigenen Haustüre" ein besonderer Stellenwert auch im Haushalt eingeräumt werden. Dieser vergleichsweise überschaubare finanzielle Aufwand käme der breiten Bevölkerung Bockenheims und des Westends und allen Frankfurtern und Frankfurterinnen zu Gute und könnte einen zusätzlichen Beitrag leisten, die Klimaziele in Frankfurt am Main zu erreichen. Der Trimm-Dich-Pfad wäre aus Bockenheim sehr gut über z.B. die Sophienstraße aber auch die nördlich von der Sophienstraßen gelegenen Straßen und Wege, wie z.B. über die Frauenlobstraße, erreichbar, siehe die Karte in der Anlage 1. Aus dem Westend wäre er ebenfalls sehr gut erreichbar über den bereits vorhandenen Weg vom Grüneburgweg über die Autobahnbrücke entlang der A66. Die Integration des Trimm-Dich-Pfades und seine Anbindung über bereits vorhandene Wege reduzieren die Kosten für dieses Projekt erheblich. Ein typischer Trimm-Dich-Pfad sieht ca. 15 bis 20 Fitness-Stationen vor. [1] Es wird angeregt, den Trimm-Dich-Pfad an der vorhandenen Fitnessanlage Niddatal, die einige Fitnessgeräte hat, vorbeizuführen, und ca. 10 weitere Fitness Stationen mit einem ganzheitlichen Ansatz und Übungen für den ganzen Körper, z.B. Reck für Klimmzüge, Bauchtrainer, Hangelparcours und Beinübungen, einzurichten. Dabei sollen aus Kostengründen ca. die Hälfte der Fitness-Stationen mit Outdoor-Geräten und die andere Hälfte mit einer Beschilderung für Übungen basierend auf dem eigenen Körpergewicht ausgestattet werden. Die Details sollten bei der konkreten Planung festgelegt werden. Die Kosten werden auf ca. Euro 45.000 geschätzt unter folgenden Annahmen: - Ca. 5 Fitness-Stationen sollen mit Outdoor Sportgeräten ausgestattet werden. Die Kosten für die Geräte, den Bodenbelag und die Montagekosten werden auf ca. 2.000 bis 3.500 Euro pro Fitness-Station und damit insgesamt auf ca. 15.000 Euro geschätzt.[2] - Um die Kosten zu reduzieren, wird angeregt, an den anderen 5 Fitness-Stationen keine Outdoor Sportgeräte, sondern Übungen ohne Geräte, basierend auf dem eigenen Körpergewicht, vorzusehen und diese an Tafeln zu beschreiben. Hierfür werden ca. 5.000 Euro für Schilder für die Kennzeichnung der jeweiligen Station und die Beschreibung der Sportübung geschätzt (d.h. 1.000 Euro pro Station). - Hinzukommen kommen geschätzt ca. weitere 25.000 Euro (i) zur Beschilderung des Trimm-Dich-Pfads, (ii) die Ersetzung des Teerbelags an einzelnen wenigen Stellen mit einem natürlichen Belag, z.B. Naturweg oder Schotterweg (z.B. westlich des Makkabi Tennis & Swash Park), (iii) bei der Fitnessanlage Niddapark die dortigen Bäume aufzuforsten, und (iv) den kleinen Teich nachzubessern, und dafür den Rasen in den öffentlichen Flächen entlang des Wegs im Frühjahr 2022 nachzusäen und zu begrünen. Anlage 1: Karte mit Weg und Stationen Anlage 2: Fotos Anlage 1: Karte mit Weg und Stationen Markiert Weg Markiert den Bereich des Trimm-Dich-Pfads mit Standorten für Stationen Quelle: Google Maps Fotos 1-3 zu Ziff. 4 (Rasen und Begrünung) aus Bockenheim kommend vor Autobahnbrücke A66 Fotos 4-5 zu Ziff. 5 (bei Fitnessanlage Niddapark) Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO II, TOP 26 Beschluss: Etatanregung EA 133 2022 Die Vorlage OF 318/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE CDU SPD FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zufahrt zum Knöterichweg für Unbefugte sperren

14.02.2022 · Aktualisiert: 04.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1626 entstanden aus Vorlage: OF 279/2 vom 31.01.2022 Betreff: Zufahrt zum Knöterichweg für Unbefugte sperren Vorgang: OM 465/21 OBR 2; ST 2119/21 Der Magistrat wird gebeten, unter Bezugnahme auf Stellungnahme ST 2119 und die zugrundeliegende Anregung OM 465, den Knöterichweg auf einer Höhe abzusperren, sodass die DRK-Unterkunft für Geflüchtete weiterhin angefahren werden kann. Die Sperrung ist - wie in der Anregung OM 465 ausgeführt - auch an einer Stelle möglich, an der nur noch die Schule angefahren werden müsste, zumal die Bauarbeiten an den Bahngleisen auf Höhe des Knöterichwegs nach Auskunft der Deutsche Bahn AG abgeschlossen sind. Begründung: Die Unterkunft für Geflüchtete des DRK kann weiterhin angefahren werden, wenn dem Vorschlag aus Anregung OM 465 gefolgt wird und die Zufahrt erst nach der Einfahrt zur Unterkunft durch Poller oder eine Schranke gesperrt wird. Auch sind nach Auskunft der Deutsche Bahn AG die Gleisarbeiten an der S-Bahn-Linie S 6 abgeschlossen, sodass tatsächlich nur noch der Auslagerungsstandort der Schule angefahren werden muss. Möglicherweise könnte man auch den Knöterichweg erst kurz vor den Sportplätzen, an der hier abgebildeten Stelle, sperren, dann wäre die Zufahrt zum Unisportgelände und der DRK-Flüchtlingsunterkunft weiterhin befahrbar. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 465 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2119 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1305 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilität im Schönhof-Viertel

18.01.2022 · Aktualisiert: 27.02.2023

Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1390 entstanden aus Vorlage: OF 98/7 vom 04.01.2022 Betreff: Mobilität im Schönhof-Viertel Vorgang: OM 346/21 OBR 7; ST 2063/21; OM 6112/20 Das Schönhof-Viertel bietet als neues Stadtquartier die Möglichkeit, das Wohnen und Leben im urbanen Raum neu zu denken und gemäß den Anforderungen der Klimakrise zu planen. Hierzu ist es für den Ortsbeirat unter anderem unerlässlich, den Bewohnerinnen und Bewohner die Entscheidung für moderne, städtische Mobilität zu ermöglichen und die Abhängigkeit von privaten Pkw zu minimieren. Dies wird durch eine direkte und hochfrequente Anbindung an einen verlässlichen ÖPNV, gute und sichere Radinfrastruktur und Leihoptionen für Pkw und (Lasten-) Räder ermöglicht. Die meisten Bewohnerinnen und Bewohner werden diese Entscheidung bei Einzug treffen, daher ist es wichtig, die Rahmenbedingungen bis dahin bereits geschaffen zu haben. Durch weniger Autoverkehr, der Schadstoffe ausstößt, Platz wegnimmt, Lärm verursacht sowie eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer darstellt, wird die Lebensqualität aller im Quartier und der Umgebung erhöht. 1. Erreichbarkeit ÖPNV a) Eine zügige Erreichbarkeit des Westbahnhofs muss schnellstmöglich sichergestellt werden. Dass weder die Unterführung in der Verlängerung des Birkenwegs (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) bis zum Beginn der Bebauung fertiggestellt sein wird noch andere Möglichkeiten für eine verbesserte Anbindung des Westbahnhofs für Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer sowie mobilitätseingeschränkte Personen bisher mitgedacht wurden, stößt beim Ortsbeirat auf Verwunderung, da der Zugang zum Westbahnhof immer als zentral angesehen wurde. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, diesen Fehler zu beheben, konkrete Planungen aufzunehmen oder zu beschleunigen. b) Bei einem Quartier dieser Größe und in dieser Lage auf eine Bus(!)-Anbindung an den S-Bahnhof Rödelheim, die U-Bahn-Station "Industriehof" oder eine 400 Meter entfernte Straßenbahnhaltestelle zu verweisen, wird den Erfordernissen klimagerechter Mobilitätspolitik nicht gerecht und schafft kein wohnortnahes, kapazitätsstarkes Angebot des ÖPNV. Bereits mehrfach hat der Ortsbeirat auf einen Ausbau der bestehenden ÖPNV-Infrastruktur zur Erschließung des neuen Stadtviertels gedrängt und z. B. auch durch die Anregung OM 6112 Vorschläge eingereicht. Der Status quo städtischer Mobilität reicht nicht aus, um die Bewohnerinnen und Bewohner zu motivieren, auf den eigenen Pkw zu verzichten, zumal in den Planungen wohl auf eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung verzichten werden soll. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat erneut auf, auf die Forderungen des Ortsbeirats einzugehen. 2. Sichere Fahrradinfrastruktur Darüber hinaus hält der Ortsbeirat es für eine ungenutzte Gelegenheit, auf der Valentina-Archipowa-Straße keinen baulich getrennten Radweg anzulegen. Gerade weil diese als Grundnetzstraße ausgewiesen werden und damit Tempo 50 gelten soll, wäre dies wichtig gewesen. Eine zukunftsweisende Fahrradinfrastruktur zu errichten, stellt in diesem Quartier eine hervorragende Möglichkeit dar. Auch eine gute Anbindung an geplante Radschnellwege sollte hier geprüft werden. Im Straßenbestandsnetz scheitert die Sicherheit der Radfahrenden viel zu oft an baulichen Vorgaben, die einen gleichberechtigten Mischverkehr verhindern. Daneben ist die Einrichtung von fahrradfreundlichen Nebenstraßen, wie sie momentan auch durch die Umsetzung des Radentscheids entstehen, bzw. Fahrradstraßen- und Fahrradzonen zwingend erforderlich. Weiterhin verbleibt der Magistrat bei vielen Prüfaufträgen, beispielsweise bei der Einrichtung einer Dooring-Zone oder zusätzlichen Radabstellanlagen. Ebenfalls kritisiert der Ortsbeirat den fehlenden Umbau der Fuß- und Radbrücke an der Rödelheimer Landstraße nach Bockenheim, um diese fit für möglichen Begegnungsverkehr zu machen. 3. Stationsbasierte Mobilität mit Fahrrad und Pkw - wenn nötig In der Stellungnahme ST 2063 wird zu den Punkten 2f, 2g, 2h angeführt, dass es keine Betreiberinnen und Betreiber gebe, die eine Aufstellung von E-Ladesäulen beantragt haben, ein öffentliches Carsharing anbieten oder Leihräderstationen aufstellen möchten. Es drängt sich die Frage auf, was bisher vonseiten des Magistrats unternommen wurde, auf diese Betreiberinnen und Betreiber zuzugehen. Zwar ist dem Ortsbeirat bekannt, dass die Stadt öffentliche Anlagen dieser Art nicht selbst betreibt oder errichtet, aber stadtnahe Betriebe haben eine besondere Verantwortung und sollten ihrer Vorreiterrolle gerecht werden. Die Mainova (mit der Stadt Frankfurt als größter Anteilseignerin) sitzt nur wenige Meter entfernt, laut eigenem Internet-Auftritt bietet sie Carsharing-Lösungen (1) und betreibt in einem Netzwerk circa 1.000 öffentliche E-Ladestationen (2). Natürlich sind auch andere private Betreiberinnen und Betreiber denkbar. Leihradstationen, sogar für Lastenräder, gibt es ebenfalls zahlreich. Die Bereitstellung einer ausgeprägten Ladeinfrastruktur sollte gerade bei der Entwicklung von neuen Stadtquartieren ambitioniert verfolgt werden, diese ist einer von vielen Bausteinen der Mobilitätswende. 1. https://www.mainova-carsharing.de/quartiere, abgerufen am 23.11.2021 2. https://www.mainova.de/de/loesungen/oeffentlich-laden# abgerufen am 23.11.2021 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6112 Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 346 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2063 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1449 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 00

OA (Anregung Ortsbeirat)

Maßnahmen zum Drosseln der überhöhten Geschwindigkeiten auf der Breitenbachbrücke

17.01.2022 · Aktualisiert: 24.05.2024

Anregung vom 17.01.2022, OA 132 entstanden aus Vorlage: OF 221/2 vom 30.12.2021 Betreff: Maßnahmen zum Drosseln der überhöhten Geschwindigkeiten auf der Breitenbachbrücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Breitenbachbrücke durch Entfall der jeweiligen rechten Fahrspur in beide Fahrtrichtungen für den Pkw-Verkehr einspurig zu gestalten. Die Nutzung der freiwerdenden Fahrspuren soll der Planung des Radschnellwegs "FRM 5 Vordertaunus - Frankfurt" zuträglich sein und die Umsetzung dieses Radschnellwegs sofern möglich beschleunigen, keinesfalls jedoch verzögern. Begründung: Regelmäßig werden auf der Breitenbachbrücke bei Kontrollen massive Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt. Auf jeder Straßenseite existieren mindestens zwei Fahrspuren, die nach der Brücke in Richtung Bockenheim in einspurige Straßen münden. Dies bedeutet, dass die zweite Spur für den Verkehrsfluss nicht notwendig ist, sondern lediglich zum Überholen und Rasen einlädt. Der Ortsbeirat hat von den Ämtern bereits mündlich erfahren, dass die einspurige Ausgestaltung der Breitenbachbrücke umsetzbar ist und den Verkehrsfluss nicht beeinträchtigen würde. Die Planung des Radschnellwegs "FRM 5 Vordertaunus - Frankfurt" soll berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass die hier angeregte Maßnahme in den langfristigen und ganzheitlichen Zusammenhang der bestehenden Planung passt. Die Entstehung eines breiten, baulich getrennten Radwegs entsprechend der Radschnellwegstandards soll durch die hier angeregte Maßnahme begünstigt, keinesfalls jedoch verzögert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.05.2022, B 219 Bericht des Magistrats vom 05.12.2022, B 452 Bericht des Magistrats vom 24.07.2023, B 301 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 26.01.2022 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 14.02.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 132 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage OA 132 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1268, 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 14.02.2022 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schloßstraße: Info-Banner („Aufsteller“) bitte wechselnd einsetzen

17.01.2022 · Aktualisiert: 14.07.2022

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1395 entstanden aus Vorlage: OF 218/2 vom 14.11.2021 Betreff: Schloßstraße: Info-Banner ("Aufsteller") bitte wechselnd einsetzen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es zweckmäßig wäre, die nunmehr in der Schloßstraße aufgestellten Info-Banner bzw. Aufsteller, die in inhaltlich verschiedenen Bannern jeweils adressiert an Kfz- und Fahrradverkehr a) auf den Umgang mit dem Überholverbot des Fahrradverkehrs für Pkw und b) auf das Nichtbefahren der sogenannten Dooring-Zone durch den Fahrradverkehr besonders aufmerksam machen, jeweils nach einer Zeit von acht Wochen wechselnd einzusetzen. Jeweils am Eingang des betroffenen Bereichs Schloßstraße (d. h. Bereich Kreuzung Adalbertstraße in Fahrtrichtung Breitenbachbrücke und Bereich Ecke Rödelheimer Straße in Fahrtrichtung Innenstadt) sind derzeit Info Banner - adressiert an den Fahrradverkehr ("So nicht" wege n der sogenannten Dooring-Zone) aufgestellt. Der Magistrat wird daher gebeten, falls ein Wechsel der Bebannerung grundsätzlich als gegebenenfalls zweckmäßig eingeschätzt wird, insbesondere jeweils am benannten Beginn des betroffenen Bereichs auf der Schloßstraße die Info-Banner nach circa acht Wochen gegen solche auszuwechseln, die nun auf das Überholverbot des Fahrradverkehrs für Pkw aufmerksam machen und somit an den Pkw-Verkehr adressiert sind. Begründung: Insbesondere am Eingang der betroffenen Bereiche könnte ein Wechsel der Bebannerung durch die unterschiedlichen Adressaten der Info-Banner einen guten Effekt haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 983 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuzuschnitte der Sozialbezirke

02.11.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 987 entstanden aus Vorlage: OF 67/7 vom 16.10.2021 Betreff: Neuzuschnitte der Sozialbezirke Vorgang: M 210/16 Der Magistrat wird gebeten, bezüglich der zu erfolgenden Neuzuschnitte der Sozialbezirke im Zuge der Vorlage M 210 folgender Anregung des Ortsbeirats zu entsprechen: - Die Sozialbezirke 343, 401, 402 und 410 bleiben wie aktuell bestehen. Die Sozialbezirke in Praunheim werden neu zugeschnitten: Die Heinrich-Lübke-Siedlung wird dem Sozialbezirk 423 (Westhausen) zugeschlagen und fungiert damit als neuer Sozialbezirk. Der übrige Teil Praunheims bleibt unverändert. - In der Sitzung des Ortsbeirats am 29.06.2021 wurden für die o. g. Sozialbezirke Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher vorgeschlagen. Der Ortsbeirat bekräftigt hiermit diese Vorschlagsliste. Eine Anpassung erfolgt lediglich entsprechend der o. g. Zuschnittsänderung in Praunheim. Dort ist die vorgeschlagene Sozialbezirksvorsteherin fortan für Westhausen und die Heinrich-Lübke-Siedlung zuständig. Eine weitere Zusammenlegung von Sozialbezirken und damit eine Reduzierung der Anzahl der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher lehnt der Ortsbeirat ab. Begründung: In der angesprochenen Vorlage M 210 ist eine Reduzierung auf vier Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher im Ortsbezirk vorgesehen. Dies erachtet der Ortsbeirat aus folgenden Gründen nicht als sinnvoll: Zum einen würde durch die Zusammenlegung Westhausens mit den Sozialbezirken 422, 424 und 425, da Praunheim laut der Vorlage des Magistrats nur noch eine Sozialbezirksvorsteherin/ein Sozialbezirksvorsteher zustehen würde, ein zu großer Sozialbezirk Praunheim entstehen. Angesichts des geplanten Konzepts der Sozialraumorientierung des Sozialrathauses Bockenheim hätte dies eine ungerechtfertigte Arbeitsmehrbelastung zur Folge. Innerhalb dieser Gespräche mit dem Sozialrathaus Bockenheim erfolgte in Absprache der Vorschlag zur o. g. Zuschnittsänderung. Ebenfalls betrachtet der Ortsbeirat eine Zusammenlegung des Sozialbezirks 343 entweder mit dem Sozialbezirk 401 (Rödelheim-Ost) oder 410 (Hausen) als nicht zielführend, wie schon mehrfach dargelegt. Angesichts der Entwicklungen im Bau- und Planungsgebiet "Südlich Rödelheimer Landstraße" und dem damit verbundenen Anstieg der Einwohnerinnen- und Einwohneranzahl, ist zu erwarten, dass eine erneute Anpassung bald wieder nötig wird. Deshalb spricht sich der Ortsbeirat dafür aus, die bisherigen Sozialbezirke in ihrem derzeitigen Zuschnitt zu belassen, mit Ausnahme der Anpassung in Praunheim. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 557 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradverkehr Schloßstraße: Ursachen des Problems angehen - nicht auf dem Rücken der Anwohner und Anwohnerinnen!

13.09.2021 · Aktualisiert: 11.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 812 entstanden aus Vorlage: OF 122/2 vom 27.08.2021 Betreff: Fahrradverkehr Schloßstraße: Ursachen des Problems angehen - nicht auf dem Rücken der Anwohner und Anwohnerinnen! Vorgang: OM 6631/20 OBR 2; ST 239/21 A. Vormodernes Gleisbett ist Ursache für Konfliktsituationen auf der Schloßstraße 1. Der Magistrat wird gebeten, den Rückbau des Gleisbetts auf der Schloßstraße zwischen der Höhe Rödelheimer Straße und der Adalbertstraße unmittelbar per Beschluss des Magistrats sowie Einstellung entsprechender Haushaltsmittel für das Jahr 2022 nebst Zeit- und Umsetzungsplan einzuleiten. Mit diesem Beschluss des Magistrats soll die Umsetzung für die zeitnahe Versenkung der Gleisschienen auf Fahrbahnniveau eingeleitet werden, um so Raum zu gewinnen, um den Verkehrsraum von Kfz- und Fahrradverkehr auf der Schloßstraße wieder zu trennen. Hingewiesen sei auf die letzte Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat hierzu vom 21.09.2020, OM 6631. 2. Der Ortsbeirat hält es für vollkommen inakzeptabel vom Magistrat, soweit dieser vorhaben sollte, die Ursache für die Konfliktsituationen (somit potenzielle Gefährdungssituationen) zwischen Pkw- und Fahrradverkehr auf der Schloßstraße erst ab 2025 "anzugehen", wie es informell in dem Ortstermin des Ortsbeirates mit Vertretern des Magistrats Anfang August 2021 hieß. Der Ortsbeirat hält es für ein schweres Versäumnis der Stadt Frankfurt, das vormoderne Gleisbett auf der Schloßstraße nicht schon seit geraumer Zeit in der derzeitigen Gestalt entfernt zu haben. Der Ortsbeirat hat seit vielen Jahren (Jahrzehnten) regelmäßig auf diesen Missstand aufmerksam gemacht. B. Aktuelle Anregungen und geplante Maßnahmen zur derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße umsetzen und bewerten 1. Der Magistrat wird gebeten, die aktuellen Anregungen und Maßnahmen, die die derzeitige Verkehrsregel auf der Schloßstraße (Überholverbot des Zweiradverkehrs für Pkw und Lkw) den Verkehrsteilnehmern vermitteln und zur besseren Geltung bringen sollen, umzusetzen und nach circa einem halben Jahr nach Umsetzung gemeinsam mit dem Ortsbeirat zu bewerten bzw. diesem zu berichten. Diese Maßnahmen und Anregungen sind aktuell: a) Anbringung von weiteren farbigen Piktogrammen "Überholverbot des Zweiradverkehrs"; b) Anbringung von Info-Bannern, um die weiterhin vergleichsweise neue Verkehrsregel den Verkehrsteilnehmern zu vermitteln; c) Verstärkte Geschwindigkeitskontrollen des Pkw- und Lkw-Verkehrs zum Tempo-30-Gebot auf der Schloßstraße. Gerne auch ergänzt durch ständige stationäre Geschwindigkeitsmesser. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob folgender weiterer Vorschlag, der in einem Ortstermin Anfang August 2021 aus der Bürgerschaft vorgetragen wurde, umgesetzt werden könnte: Kann eine "grüne Welle" der Ampelschaltung auf der Schloßstraße auf eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 20 bis 25 km/h auf Fahrradtempo geschaltet werden? Ersatzweise bittet der Ortsbeirat zu prüfen, ob die "grüne Welle" für Pkw-Verkehr anderweitig in der Schaltung "gebrochen" werden kann, um die Durchfahrtsgeschwindigkeit des Pkw-Verkehrs auf der Schloßstraße weiter zu bremsen; b) ob das Überholverbot für Zweiräder auf der Schloßstraße nicht durch Gestaltung der bestehenden Fahrspur besser umgesetzt werden kann. Namentlich bittet der Ortsbeirat um Prüfung folgender zeitweiser Maßnahmen: - Es könnte die derzeitige Fahrspur in Bereichen verschmälert werden, die derzeit noch zum verbotswidrigen Überholen des Fahrradverkehrs durch Kfz einladen, indem abschnittsweise statt längs der Fahrbahn quer zur Fahrbahn geparkt wird. Dadurch könnten eventuell sogar zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. - Des Weiteren könnte ggf. der Pkw-Verkehr weiter abgebremst werden, indem abschnittsweise das Kfz-Parken links am derzeitigen Gleisbett zugelassen wird anstatt ausschließlich rechts am jeweiligen Fußweg. Der Ortsbeirat behält sich ausdrücklich weitere Anregungen vor, um der derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße besser Geltung zu verschaffen. C. Verbindliche Zusagen und Konzepte, um etwaige Interimsmaßnahmen zum ruhenden Verkehr auf der Schloßstraße für das Quartier sozial verträglich zu gestalten Soweit unter Berücksichtigung - des vom Ortsbeirat nun angeregten Umsetzungsbeschlusses des Magistrats zur Versenkung des Gleisbettes auf der Schloßstraße für 2022 (siehe Anregung unter Buchstabe A.) - und nach einer Bewertung der aktuellen Anregung und ggf. noch folgender Anregungen und Maßnahmen zur derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße - frühestens ab April 2022 - (siehe Anregung unter Buchstabe B.) temporäre Maßnahmen zulasten des ruhenden Verkehrs auf der Schloßstraße notwendig erscheinen, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, folgende Fragen - gerne schon vor der abschließenden Bewertung zur aktuellen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße - für eine dann neuerliche Beschlussfassung des Ortsbeirates zu beantworten: 1. Kann der Magistrat verbindlich zusagen, dass ein (provisorischer) Radweg durchgängig auf beiden Seiten der Schloßstraße umgesetzt wird, wenn durch eine zeitlich befristete Aufhebung des ruhenden Verkehrs auf der Schloßstraße hierfür Raum geschaffen werden sollte? 2. Wie hoch wären die Kosten für bauliche Maßnahmen (z. B. durch Versetzung von Fußgängerampeln, die weiterhin barrierefrei zu gestalten wären) zu veranschlagen, um den unter Ziffer 1. durchgängigen provisorischen Radweg zu schaffen? Welchen Zeitraum veranschlagt der Magistrat für diese baulichen Maßnahmen zur Umsetzung eines durchgängigen Radwegs? 3. Wie könnten - unter der Maßgabe eines durchgängigen, provisorischen Radwegs - Liefer- und Kurzzeitparkzonen auf der Schloßstraße eingerichtet werden, um insbesondere mobil eingeschränkten Anwohnerinnen und Anwohner oder auch Gewerbetrieben weiterhin zu ermöglichen, z. B. Einkäufe oder Warenlieferungen in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung/ihres Betriebes entgegenzunehmen? 4. Kann der Magistrat verbindlich zusagen, dass auf der Breitenbachbrücke Ersatzparkraum durch Wegfall jeweils einer Fahrspur zeitlich korrespondierend zu Maßnahmen auf der Schloßstraße geschaffen wird? Wird der Magistrat diesen Parkraum umgehend zum Anwohnerparken für Anwohner des Schloßstraßenquartiers (Schloßstraße und diverse Seitenstraße der Schloßstraße) umsetzen? 5. Kann der Magistrat darüber hinaus temporäre Anwohnerparkplätze auf dem sog. Lidl-Parkplatz oder auf dem Mietparkplatz der Deutschen Bahn am Westbahnhof durch Anmietung als Ersatz schaffen, um eben auch auf dieser Höhe der Schloßstraße wohnortnahen Ersatzparkraum für die Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers anzubieten? 6. Hat der Magistrat ein Konzept, um für Anwohnerinnen und Anwohner eine zeitlich befristete Aufhebung des ruhenden Verkehrs auf der Schloßstraße sozialverträglich zu gestalten? Insbesondere sind die Wege zu etwaigen Ersatzparkplätzen auf der Breitenbachbrücke für mobil eingeschränkte Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers z. B. in der Nähe der Adalbertstraße oder auch des Kurfürstenplatzes mit 500 bis 800 Metern sehr weit. Wäre es in diesem Zusammenhang denkbar, dass die VGF auf der Buslinie 73 für Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers für die Kurzstrecke von der Breitenbachbrücke auf einen Fahrschein verzichtet? 7. Hält der Magistrat eine zeitnahe gemeinsame Info-Aktion mit dem Ortsbeirat u. a. durch Wurfzettel für sinnvoll, in der die Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers u. a. über die derzeitige Problematik und infrage kommenden Maßnahmen zur besseren Teilhabe informiert werden, und würde der Magistrat sich an einer solchen Wurfzettelaktion beteiligen? Begründung: Zu A. Es kann nicht sein, dass die Stadt seit Minimum 25 Jahren die Beseitigung des vormodernen Gleisbetts auf der Schloßstraße vor sich herschiebt und nun auf dem Rücken der Anwohnerinnen und Anwohner zur eigentlichen Ursache auf 2025 bzw. den Sankt-Nimmerleins-Tag verschiebt bzw. vertröstet. Zu B. Aktuelle Maßnahmen/Anregungen zur derzeitigen Verkehrsregel auf der Schloßstraße (Überholverbot des Zweiradverkehrs für Pkw und Lkw), die noch nicht umgesetzt sind bzw. zu denen noch nicht Stellung genommen wurde, müssen nach Umsetzung/Stellungnahme erst bewertet werden, bevor der Ortsbeirat oder der Magistrat weitere Maßnahmen anregt bzw. ergreift. Zu C. Sollte erwogen werden, z. B. in einer Umsetzungszeit der Absenkung des Gleisbettes (Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631) oder nach einer weiteren Bewertung der aktuellen Anregungen und Maßnahmen zur aktuellen Verkehrsregelung im kommenden Jahr, den ruhenden Verkehr zeitweise aus der Schloßstraße zu verlegen, bedarf es vorab verbindlicher Zusagen und eines Konzepts des Magistrats, wie eine solche Maßnahme für die Nutzerinnen und Nutzer des Pkw-Parkraums auf der Schloßstraße sozial verträglich umgesetzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 239 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 174 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1788 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 519 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1808 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 681 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Mobilität

05.07.2021 · Aktualisiert: 28.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 472 entstanden aus Vorlage: OF 97/2 vom 21.06.2021 Betreff: Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Mobilität Vorgang: M 31/21 1. Der Ortsbeirat begrüßt, dass das Schönhof-Quartier im Sinne der "kurzen Wege" geplant wird und der Fuß- und Radverkehr im Vordergrund stehen soll. Außerdem befürwortet er, dass die isolierte Lage des Gebietes aufgehoben werden soll. Auch begrüßt er, dass im gesamten Geltungsbereich nur wenige Stellplätze für Pkw im öffentlichen Raum zulässig sind. 2. Der Ortsbeirat bedauert jedoch, dass anstatt Tiefgaragen - die sowohl hohe finanzielle als auch Umweltkosten verursachen - keine oberirdische Quartiersgarage geplant wurde. 3. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 834 folgende Anregungen zur Mobilität zu berücksichtigen: a) Der Mischverkehr ist auf den Straßen mit Tempo 30 im Sinne der fahrradfreundlichen Nebenstraßen zu planen; I. alle Kreuzungen sind mit Gehwegnasen zu versehen (sicheres Kreuzen für zu Fuß Gehende); II. alle Kreuzungen sind aufzupflastern, sodass der motorisierte Individualverkehr (MIV) beim Abbiegen seine Geschwindigkeit anpasst und zu Fuß Gehende sicher queren können; III. die Zahl der oberirdischen Parkplätze entlang der Erschließungsstraßen ist zu reduzieren und auf eine Straßenseite zu beschränken, um sicheres Radfahren zu ermöglichen; IV. die Tür-Öffnungszone entlang des ruhenden Verkehrs ist zu markieren; b) auf dem Birkenweg (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) ist ein breiter und baulich getrennter Radweg anzulegen; c) die Gehwege sind mindestens 2,50 Meter breit zu planen und es ist kein Gehwegparken vorzusehen bzw. dieses durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden; d) flächendeckende Parkraumbewirtschaftung ist im Plangebiet vorzusehen; e) oberirdische Radabstellanlagen sind für Besucherinnen und Besucher (auch für Lastenräder) vorzusehen; f) oberirdische E-Ladesäulen sind für Besucherinnen und Besucher vorzusehen; g) öffentliches, stationsbasiertes Carsharing mit E-Ladesäulen ist vorzusehen; h) Leihräderstationen sind vorzusehen; i) öffentliche Sitzgelegenheiten sind in regelmäßigen Abständen vorzusehen (dies ist vor allem für ältere oder körperlich eingeschränkte Menschen wichtig, ebenso wie für die allgemeine soziale Kommunikation); j) der Birkenweg (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) ist mit einer Buslinie zu bedienen; k) die kostspielige und den heutigen Maßstäben der modernen Mobilität nicht mehr angemessene Planung eines Fly-overs zum Katharinenkreisel ist einzustellen; l) es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Fuß- und Radbrücke an der Rödelheimer Landstraße ausgebaut wird - diese ist nicht für sich begegnenden Radverkehr ausgelegt - und auch eine Radverkehrsführung von und zu der Brücke markiert/erstellt wird; m) die niveaugleiche Gleisquerung in Verlängerung der Kasernenstraße für den Fuß- und Radverkehr ist zu Beginn der Bebauung anzulegen. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie diese Gleisquerung genau geplant ist; n) die Unterführung in Verlängerung des Birkenweges (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) ist auch für den Fuß- und Radverkehr sicher und attraktiv zu gestalten und zu Beginn der Bebauung fertigzustellen; o) es ist eine zügige Erreichbarkeit des Bahnhofs Frankfurt-West sicherzustellen. Dies sollte sowohl für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende als auch durch einen Bus für mobilitätseingeschränkte Personen geschehen. Am Eingang Solmsstraße sollten dazu ausreichend Fahrradstellplätze zur Verfügung stehen. Begründung: Erhöhung der Attraktivität des Umweltverbundes und damit der Lebensqualität im Quartier im Allgemeinen. Stellplätze für den MIV sind im Plangebiet dank der Tiefgaragen für jede Bewohnerin und jeden Bewohner hinreichend vorhanden. Die Zahl der oberirdischen Stellplätze für den MIV muss entsprechend sehr begrenzt und kostenpflichtig sein, damit diese tatsächlich nur von Besucherinnen und Besuchern genutzt werden. Ansonsten drohen Verdrängungseffekte, wie sie in der City West zu beobachten sind: Auch dort sind fast sämtliche Wohnblöcke mit zweigeschossigen Tiefgaragen versehen. Aufgrund der oft hohen Parkgebühren der Vermieter, stellen viele Anwohnerinnen und Anwohner ihre Autos jedoch lieber kostenfrei auf den Gehwegen und oberirdischen Parkplätzen ab. Dies führt dazu, dass die Tiefgaragen mehrheitlich leer stehen, während die Straßen und Gehwege eng zugeparkt sind. Auf diese Weise entstehen Gefahrensituation für zu Fuß Gehende sowie Radfahrerinnen und Radfahrer. Die Erreichbarkeit des Bahnhofs Frankfurt-West als Verkehrsknotenpunkt ist essenziell für die Attraktivität der ÖPNV-Nutzung. Durch die geplante Verbreiterung und den barrierefreien Ausbau des Zugangs an der Solmsstraße könnte dies durch die ebenerdige Querung in Verlängerung der Kasernenstraße für zu Fuß Gehende und Radfahrende geschehen. Hier sollten die zukünftigen Besuchsströme sinnvoll gelenkt werden, sodass Umwege auf jeden Fall zu vermeiden sind. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob eine Buslinie aus dem Birkenweg ebenfalls den Eingang Solmsstraße des Westbahnhofs bedienen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2118 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 113 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zufahrt zum Knöterichweg für Unbefugte sperren

05.07.2021 · Aktualisiert: 01.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 465 entstanden aus Vorlage: OF 86/2 vom 21.06.2021 Betreff: Zufahrt zum Knöterichweg für Unbefugte sperren Vorgang: OM 6647/2 OBR 2; ST 236/21 Der Magistrat wird gebeten, die Zufahrt zum Knöterichweg aus Richtung Unisportanlage für Unbefugte durch entweder - nur mit entsprechendem Schlüssel zu öffnenden Pollern, - einer Schranke oder - einer anderen gleichermaßen effizienten Maßnahme zu sperren. In Absprache mit der Deutschen Bahn soll den Baustellenfahrzeugen ermöglicht werden, weiterhin zur Baustelle zu kommen, bspw. in dem diese Schlüssel zur Öffnung der Sperrung erhalten. Begründung: Die Sportanlagen zum Knöterichweg sind gut besucht. Auch werden die Wiesen gerne zum Picknick genutzt. Seit der Auslagerung der Franckeschule ist der Knöterichweg als Feuerwehrzufahrt befahrbar, aber durch Beschilderung an der Zufahrt, Ginnheimer Landstraße 41, gesperrt. Die Beschilderung wird regelmäßig missachtet, was zum einen zu Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner führt, aber auch allgemein auf Unbehagen derer stößt, die die Grünanlage zu Erholungszwecken und gerade, um dem Stadtverkehr zu entfliehen, aufsuchen. Es kann daher nicht als ausreichend betrachtet werden, dass Sonderkontrollen durchgeführt werden (vgl. Stellungnahme ST 236 vom 08.02.2021). Es ist nicht ersichtlich, warum der Baustellenverkehr zum Ausbau der S-Bahn-Linie S 6 einer Sperrung durch Schranke oder Poller entgegensteht. Beschilderung an der Ginnheimer Landstraße 41 Beschilderung und Zufahrt, Ginnheimer Landstraße 41, rechts im Bild die Unisportanlagen, geradeaus Richtung DRK-Flüchtlings-unterkunft Möglicherweise könnte man auch den Knöterichweg erst kurz vor den Sportplätzen, an der hier abgebildeten Stelle, sperren, dann wäre die Zufahrt zum Unisportgelände und der DRK-Flüchtlings-unterkunft weiterhin befahrbar. Bereits am Samstagmorgen um 07:00 Uhr stehen hier vermeintlich Unbefugte (keine Baustellentätigkeit und kein Schulbetrieb auf dem Gelände) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6647 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 236 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2119 Antrag vom 31.01.2022, OF 279/2 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1626 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Prekäre Situation für Radfahrende in der Pariser Straße, im Römischen Ring und Maastrichter Ring durch Parkende in zweiter Reihe endlich entschärfen

29.06.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 406 entstanden aus Vorlage: OF 93/1 vom 14.06.2021 Betreff: Prekäre Situation für Radfahrende in der Pariser Straße, im Römischen Ring und Maastrichter Ring durch Parkende in zweiter Reihe endlich entschärfen Der Magistrat wird gebeten, a) in der Pariser Straße, im Römischen Ring und im Maastrichter Ring an den Fahrbahnrändern beidseits Piktogramme mit einem Fahrradsymbol und zwei Pfeilen darüber zur Fahrtrichtungsanzeige (analog Rödelheimer Landstraße) aufzubringen und b) den ruhenden Verkehr in den genannten Straßen regelmäßiger zu kontrollieren, wie bereits mehrfach aufgefordert. Begründung: In den genannten Straßen hat sich die unschöne Angewohnheit etabliert, sein Fahrzeug dauerhaft und möglichst nah zum Hauseingang in zweiter Reihe zu parken, als handele es sich um einen persönlichen Stellplatz. Dafür werden die Flächen vor Pflanzenbeeten und in Kurven oder Feuerwehrzufahrten gerne in missbräuchlicher Weise genutzt. Teilweise parken mehr als zehn Fahrzeuge gleichzeitig in zweiter Reihe. Dies gefährdet vor allem Radfahrende, die diese Fahrzeuge umfahren müssen. Teilweise fährt der Gegenverkehr im gleichen Moment trotzdem weiter, ohne den nötigen Sicherheitsabstand zu Radfahrenden einzuhalten, was zu gefährlichen Verkehrssituationen führt. Genervte Autofahrende müssen teils Slalom fahren, um durch die Straßen zu kommen, weshalb sie ihren Unmut teilweise durch Betätigung der Hupe signalisieren, was besonders in der Nacht zu vermeidbarem Lärm führt. Da zickzackförmig in kurzen Abständen geparkt wird, werden große Fahrzeuge von Müllabfuhr und Feuerwehr ebenso behindert. Durch die o. g. Piktogramme wird zudem besser ersichtlich, dass man sich die Fahrbahn mit Radfahrenden teilt. Im Europaviertel existieren mehrere Tiefgaragen, in welchen Stellplätze angemietet werden können. Wer über einen Stellplatz verfügt, sollte diesen nutzen, um Außenflächen nicht unnötig zu belegen. In zweiter Reihe sollte lediglich kurzzeitig zum Be- und Entladen gehalten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1900 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Mobilität

29.06.2021 · Aktualisiert: 27.02.2023

Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 346 entstanden aus Vorlage: OF 36/7 vom 15.06.2021 Betreff: Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Mobilität Vorgang: M 31/21 1. Der Ortsbeirat begrüßt, dass das Schönhof-Quartier im Sinne der "kurzen Wege" geplant wird und Fuß- und Radverkehr im Vordergrund stehen sollen. Außerdem befürwortet er, dass die isolierte Lage des Gebietes aufgehoben werden soll. Auch begrüßt er, dass im gesamten Geltungsbereich nur wenige Stellplätze für Pkw im öffentlichen Raum zulässig sind. 2. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 834 folgende Anregungen zur Mobilität zu berücksichtigen: a) Der Mischverkehr ist auf den Straßen mit Tempo 30 im Sinne der fahrradfreundlichen Nebenstraßen zu planen; I. alle Kreuzungen sind mit Gehwegnasen zu versehen (sicheres Kreuzen für zu Fuß Gehende); II. alle Kreuzungen sind aufzupflastern, sodass der MIV beim Abbiegen seine Geschwindigkeit anpasst und zu Fuß Gehende sicher queren können; III. die oberirdischen Parkplätze entlang der Erschließungsstraßen sind auf eine Straßenseite zu reduzieren, um sicheres Radfahren zu ermöglichen; IV. die Tür-Öffnungszone entlang des ruhenden Verkehrs ist zu markieren; b) auf dem Birkenweg (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) ist ein breiter und baulich getrennter Radweg anzulegen; c) die Gehwege sind mindestens 2,50 Meter breit zu planen und es ist kein Gehwegparken vorzusehen bzw. dieses durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden; d) flächendeckende Parkraumbewirtschaftung ist im Plangebiet vorzusehen; e) oberirdische Radabstellanlagen sind für Besucherinnen und Besucher (auch für Lastenräder) vorzusehen; f) oberirdische E-Ladesäulen sind für Besucherinnen und Besucher vorzusehen; g) öffentliches, stationsbasiertes Carsharing mit E-Ladesäulen ist vorzusehen; h) Leihräderstationen sind vorzusehen; i) öffentliche Sitzgelegenheiten sind in regelmäßigen Abständen vorzusehen (dies ist vor allem für ältere oder körperlich eingeschränkte Menschen wichtig, ebenso wie für die allgemeine soziale Kommunikation); j) der Birkenweg (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) ist mit einer Buslinie zu bedienen, die den Eingang Solmsstraße am Westbahnhof zügig erreicht; k) es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Fuß- und Radbrücke an der Rödelheimer Landstraße ausgebaut wird - diese ist nicht für sich begegnenden Radverkehr ausgelegt - und auch eine Radverkehrsführung von und zu der Brücke markiert/erstellt wird; l) die Unterführung ist in Verlängerung des Birkenweges (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) auch für den Fuß- und Radverkehr sicher und attraktiv zu gestalten und zu Beginn der Bebauung fertigzustellen; m) es ist eine zügige Erreichbarkeit des Bahnhofs Frankfurt-West sicherzustellen. Dies sollte sowohl für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende als auch durch einen Bus für mobilitätseingeschränkte Personen geschehen. Am Eingang Solmsstraße sollten dazu ausreichend Fahrradstellplätze zur Verfügung stehen. Begründung: Erhöhung der Attraktivität des Umweltverbundes und damit der Lebensqualität im Quartier im Allgemeinen. Stellplätze für den MIV sind im Plangebiet dank der Tiefgaragen für jede Bewohnerin und Bewohner hinreichend vorhanden. Die Zahl der oberirdischen Stellplätze für den MIV muss entsprechend sehr begrenzt und kostenpflichtig sein, damit diese tatsächlich nur von Besucherinnen und Besuchern genutzt werden. Ansonsten drohen Verdrängungseffekte wie sie in der City West zu beobachten sind: Auch dort sind fast sämtliche Wohnblöcke mit zweigeschossigen Tiefgaragen versehen. Aufgrund der oft hohen Parkgebühren der Vermieterinnen und Vermieter stellen viele Anwohnerinnen und Anwohner ihre Autos jedoch lieber kostenfrei auf den Gehwegen und oberirdischen Parkplätzen ab. Dies führt dazu, dass die Tiefgaragen mehrheitlich leer stehen, während die Straßen und Gehwege eng zugeparkt sind. Auf diese Weise entstehen Gefahrensituationen für zu Fuß Gehende und Radfahrerinnen und Radfahrer. Die Erreichbarkeit des Bahnhofs Frankfurt-West als Verkehrsknotenpunkt ist essenziell für die Attraktivität der ÖPNV-Nutzung. Durch die geplante Verbreiterung und den barrierefreien Ausbau des Zugangs an der Solmsstraße könnte dies durch die ebenerdige Querung in Verlängerung der Kasernenstraße für zu Fuß Gehende und Radfahrende geschehen. Hier sollten die zukünftigen Besuchsströme sinnvoll gelenkt werden, sodass Umwege auf jeden Fall zu vermeiden sind. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob eine Buslinie aus dem Birkenweg ebenfalls den Eingang Solmsstraße des Westbahnhofs bedienen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2063 Antrag vom 04.01.2022, OF 98/7 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1390 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Südlich Rödelheimer Landstraße (Bebauungsplan Nr. 834)

18.05.2021 · Aktualisiert: 09.06.2021

Antrag vom 18.05.2021, OF 10/7 Betreff: Südlich Rödelheimer Landstraße (Bebauungsplan Nr. 834) Vorgang: M 31/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der M31 - Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Die Vorschläge zu einer modifizierten Wohnbebauung, z.B. durch Zurücksetzen der Blockrandbebauung und Erhalt des Grünstreifens und von Bäumen werden berücksichtigt (Eingabe Nr. 12, Nr. 13). Begründung: Die entsprechenden Stellungnahmen sind nachvollziehbar und sinnvoll. Eine Modifizierung der Wohnbebauung stört die Maßgabe eines kompakten Wohngebietes ("städtebauliches Grundgerüst") nicht. 2. Die Gleichverteilung des geförderten Wohnraums über das gesamte Baugebiet wird festgeschrieben und nachvollziehbar dokumentiert. Begründung: Ein "ausdrückliches Interesse und Ziel" seitens der Stadt Frankfurt ist nicht ausreichend und keine rechtssichere Formulierung (Eingabe 12/Seite 67) 3. Der Schutz der bestehenden Gewerbe ist eindeutig festzuschreiben. Das Prüfergebnis zur Stellungnahme Nr. 16 ist entsprechend anzupassen und die Stellungnahme ist zu berücksichtigen. Begründung: Eine Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten ist nicht akzeptabel. Die Prüfergebnisse zu den Stellungnahmen Nr.19 und Nr. 20 werden zurückgewiesen. Planungssicherheit für die Gewerbetreibenden kann nicht durch einen Verweis auf ein noch nicht beschlossenes Papier erreicht werden. 4. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, inwiefern eine Unterbauung von 80% der Grundfläche für Tiefgaragen mit den Klimazielen der Stadt Frankfurt in Einklang zu bringen ist. Begründung: Das Prüfergebnis zur Stellungnahme Nr. 13 wird zurückgewiesen. 5. Zu den in V.1 genannten Bäumen wird der Magistrat aufgefordert, für jeden Baum den Grund der Fällung und eine Begründung der Unvermeidbarkeit abzugeben. Begründung: Beinahe alle Begründungen für die Nicht-Berücksichtigung von Stellungnahmen sind nicht nachvollziehbar. Der Umgang des Stadtplanungsamtes mit den Eingaben und Stellungnahmen aus der Bevölkerung hat einen durchweg autoritären Ton. Einwendungen von Bürgern werden in der Regel nicht berücksichtigt, ökologische Einwände werden samt und sonders zurückgewiesen. Auch die nur schwer lesbare Form, in der die Vorlage dem OBR zur Verfügung gestellt wurde, ist Anlass zur Kritik. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.05.2021, OF 6/7 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 7 am 01.06.2021, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der GRÜNEN-Fraktion wird über die Vorlage OF 10/7 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: 1. Der Vorlage M 31 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 6/7 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 10/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. Ziffer 1.: 2 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen 2 GRÜNE, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2.: 1 GRÜNE, CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE, SPD, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung) Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffern 4. und 5.: CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Partei: die_farbechten_-_LINKE.
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Südlich Rödelheimer Landstraße (Bebauungsplan Nr. 834)

04.05.2021 · Aktualisiert: 09.06.2021

Antrag vom 04.05.2021, OF 6/7 Betreff: Südlich Rödelheimer Landstraße (Bebauungsplan Nr. 834) Vorgang: M 31/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die M31 - Bebauungsplan Nr. 834 -Südlich Rödelheimer Landstraße wird unter folgenden Maßgaben zur Kenntnis genommen: 1. Die Vorschläge zu einer modifizierten Wohnbebauung, z.B. durch Zurücksetzen der Blockrandbebauung und Erhalt des Grünstreifens und von Bäumen sind nachvollziehbar und sinnvoll und stören die Maßgabe eines kompakten Wohngebietes ("städtebauliches Grundgerüst") nicht und die entsprechenden Stellungnahmen werden deshalb berücksichtigt (Eingabe Nr. 12, Nr. 13) 2. Die Gleichverteilung des geförderten Wohnraums über das gesamte Baugebiet wird festgeschrieben und nachvollziehbar dokumentiert. Ein "ausdrückliches Interesse und Ziel" seitens der Stadt Frankfurt ist nicht ausreichend und keine rechtssichere Formulierung. (Eingabe 12 / Seite 67) 3. Der Schutz der bestehenden Gewerbe ist eindeutig festzuschreiben. Eine Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten ist nicht akzeptabel. Das Prüfergebnis zur Stellungnahme Nr. 16 ist entsprechend anzupassen und die Stellungnahme ist zu berücksichtigen. 4. Die Prüfergebnisse zu den Stellungnahmen Nr.19 und Nr. 20 werden zurückgewiesen. Planungssicherheit für die Gewerbetreibenden kann nicht durch einen Verweis auf ein noch nicht beschlossenes Papier erreicht werden. 5. Das Prüfergebnis zur Stellungnahme Nr. 13 wird zurückgewiesen. Gleichzeitig ergeht der Auftrag, zu prüfen und zu berichten, inwiefern eine Unterbauung von 80% der Grundfläche für Tiefgaragen mit den Klimazielen der Stadt Frankfurt in Einklang zu bringen ist. 6. Zu den in V.1 genannten Bäumen wird der Magistrat aufgefordert, für jeden Baum den Grund der Fällung und eine Begründung der Unvermeidbarkeit abzugeben. Insgesamt sind leider fast alle Begründungen für die Berücksichtigung bzw. nicht Berücksichtigung von Stellungnahmen nicht nachvollziehbar. Der Umgang des Stadtplanungsamtes mit den Eingaben und Stellungnahmen aus der Bevölkerung hat einen durchweg autoritären Ton: in einzelnen Prüfungen heißt es wörtlich: "steht nicht zur Diskussion", es wird in einem Fall mit unpassenden Textbausteinen geantwortet. Einwendungen von Bürgern werden in der Regel nicht berücksichtigt, ökologische Einwände werden samt und sonders zurückgewiesen. Auch die Form, in der die Vorlage dem OBR zur Verfügung gestellt hat bietet Anlass zur Kritik. Viel zu kleine Schrift und unübersichtliche Gliederung behinderten, wohl nicht ganz unabsichtlich, die Arbeit mit dem Dokument Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.05.2021, OF 10/7 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 7 am 04.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Die Vorlage M 31 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 6/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 7 am 01.06.2021, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der GRÜNEN-Fraktion wird über die Vorlage OF 10/7 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: 1. Der Vorlage M 31 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 6/7 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 10/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. Ziffer 1.: 2 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen 2 GRÜNE, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2.: 1 GRÜNE, CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE, SPD, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung) Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffern 4. und 5.: CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Partei: die_farbechten_-_LINKE.
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schloßstraße Höhe Hersfelder Straße Tempo 30 mehr Geltung verschaffen durch eine fest installierte Blitzanlage

22.02.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7238 entstanden aus Vorlage: OF 1305/2 vom 02.02.2021 Betreff: Schloßstraße Höhe Hersfelder Straße Tempo 30 mehr Geltung verschaffen durch eine fest installierte Blitzanlage Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Schloßstraße von der Breitenbachbrücke aus stadteinwärts Höhe Hersfelder Straße kurzfristig (innerhalb der nächsten drei Monate) eine möglichst fest installierte Blitzanlage aufzubauen, um dem Tempo-30-Gebot auf diesem Straßenabschnitt Geltung zu verschaffen; 2. auf der Breitenbachbrücke stadteinwärts mit einer geeigneten Beschilderung den Kfz-Verkehr auf die baldige Tempo-30-Zone hinzuweisen; 3. sollte eine Blitzanlage in der eben genannten Drei-Monats-Frist nicht installiert werden können, die Installation eines einfachen Geschwindigkeitsmessers zu veranlassen, um Verkehrsteilnehmer auf Geschwindigkeitsübertretungen hinzuweisen. 4. Der Ortsbeirat wäre bereit, sich im Falle einer entsprechenden Einschätzung des Magistrats in einem angemessenen Umfang aus seinem Investitionsbudget an einem einfachen Geschwindigkeitsmesser (freundlicher Smiley, ärgerlicher Smiley) zu beteiligen. Begründung: Nach den Neuregelungen zugunsten des Fahrradverkehrs sind auf der Schloßstraße häufig Verstöße gegen die neuen Regelungen zu beobachten, die teilweise noch nicht verstanden und teilweise ignoriert werden. Eine Blitzanlage sowie ein Hinweisschild auf der Breitenbachbrücke versprechen gerade auf dieser Straße und in der gegenwärtigen Situation viel Nutzen, um den neuen Regelungen auf der Schloßstraße Geltung zu verschaffen. Aufgrund dieser Dringlichkeit sowie der Evidenz der Situation sollte eine gegebenenfalls vorab erforderliche Verkehrsanalyse beschleunigt durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1144 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Satzungsbeschluss

22.02.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7244 entstanden aus Vorlage: OF 1336/2 vom 22.02.2021 Betreff: Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Satzungsbeschluss Vorgang: M 119/19; V 1773/20 OBR 2; ST 64/21; M 31/21 1. Der Ortsbeirat begrüßt die Umwandlung des Gebiets in ein "Urbanes Gebiet" und das Planungsziel der großflächigen Wohngebietsentwicklung mit weiterhin angesiedeltem Gewerbe, Ausweisung von Grünflächen, Parks, einem Quartiersplatz und dem Bau einer Grundschule sowie Lebensmitteleinzelhandel und Kindertagesstätten. Die großen brachliegenden Flächen stehen im krassen Kontrast zur attraktiven Lage und dem Mangel an Wohnraum in unserer weiter wachsenden Stadt. Bei den angedachten über 2.000 Wohnungen sollen auch immerhin 600 sozial geförderte Wohnungen entstehen. 2. Der Ortsbeirat stellt fest, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des Baugesetzbuches stattgefunden hat. Er stellt fest, dass nach dem zweistufigen Verfahren eine allgemeine Bürgerinnen- bzw. Bürgerbeteiligung in den Jahren 2003 und 2006 stattgefunden hat und der Bebauungsplanentwurf 2009 veröffentlicht wurde. Der Bebauungsplanentwurf wurde in der Zeit vom 29.07.2009 bis 11.09.2009 und in der geänderten Fassung in der Zeit vom 04.12.2019 bis 17.01.2020 öffentlich ausgelegt. Der Ortsbeirat kritisiert allerdings scharf, dass die Vorlage M 31 im Eilverfahren, kurz vor Ende der Wahlperiode, durch die zuständigen Gremien "durchgeprügelt" werden soll, und empfindet dieses Verfahren als respektlos gegenüber den demokratisch gewählten Institutionen und gegenüber den Bürgerinnen bzw. Bürgern. 3. Der Ortsbeirat stellt fest, dass der voranschreitende Klimawandel bereits heute einen herausragenden Einfluss auf die Lebenssituation der Menschen hat und in allen Politikfeldern berücksichtigt werden muss, insbesondere auch bei der Stadtentwicklung. Er begrüßt daher die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene "Klimaallianz" (M 199 vom 22.11.2019) und fordert ihre Berücksichtigung. Der Ortsbeirat fordert, dass die Stadtpolitik aktuelle Entwicklungen wie die voranschreitende Klimakrise stärker und flexibler auch in laufenden Prozessen berücksichtigt. 4. Der Ortsbeirat ist entsetzt, dass der Erhalt von mehr Bäumen in der Rödelheimer Landstraße durch die Verschiebung der Bebauungsränder nicht mehr möglich war. Ebenso verärgert zeigt sich der Ortsbeirat über die Stellungnahme ST 64 des Dezernats Planen und Wohnen auf das Auskunftsersuchen V 1773 "Die Stadt vom Grün her denken", die in keiner Weise auf die Fragen in Bezug auf Klimaauswirkungen eingeht, wie es eigentlich dem Respekt gegenüber den Mitgliedern des Ortsbeirates und ihrem Beschluss angemessen gewesen wäre. 5. Der Magistrat wird gebeten, dass sämtliche auf den Satzungsbeschluss folgende Entscheidungen (z. B. Baugenehmigungsverfahren und Ausführungsplanung) die Klimaauswirkungen und den sich vollziehenden Klimawandel auf Basis der Klimaallianz berücksichtigen. Darüber hinaus muss das Ziel einer Attraktivitätssteigerung des sozialen Wohnungsbaus verfolgt werden, der bisher viel zu oft in schlechten Lagen, z. B. an lärmgeprägten Straßen und Bahnstrecken, realisiert wird. Gerade Menschen, die Probleme haben, auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt eine Wohnung zu finden, müssen von einem liebens- und lebenswerten Umfeld profitieren können. 6. Im Hinblick auf die Verkehrsanbindung wird der Magistrat gebeten, dass der in der Vorlage M 31 mehrfach angesprochene Bahnübergang zum Westbahnhof für Bahnmitarbeiterinnen bzw. -mitarbeiter so ausgebaut wird, dass alle ihn nutzen können und so den Westbahnhof schnell und auf direktem Wege erreichen können. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass ausreichend Angebote für eine klimagerechte Mobilität zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Investitionen sollten in den Ausbau der S-, U- und Straßenbahn- sowie Busanbindungen getätigt werden, anstatt den motorisierten Individualverkehr zu stärken. Die Anbindung an den ÖPNV sollte für die geplante Zahl an Einwohnerinnen bzw. Einwohnern vollumfänglich geplant werden. 7. Für die zukünftige Stadtentwicklung wird der Magistrat gebeten, eine klima- und sozialgerechte Stadtplanung zu verfolgen. Unter anderem bedeutet dies eine mehrgeschossige, flächensparende und ökologische Bauweise, einen hohen Anteil an sozial gefördertem Wohnraum, mehr Fassaden- und Dachbegrünung, Erhalt von Frischluftschneisen, Schutz von Grünflächen, die Berücksichtigung erhaltenswerter Bäume und den Ausbau erneuerbarer Energien. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 119 Auskunftsersuchen vom 21.09.2020, V 1773 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 64 Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2021, ST 1307 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Schloßstraße

15.02.2021 · Aktualisiert: 04.03.2021

Antrag vom 15.02.2021, OF 1337/2 Betreff: Schloßstraße Der Ortsbeirat möchte beschließen: 1. Der Magistrat wird daher aufgefordert die Situation mit geeigneten Sofortmaßnahmen zu verbessern. Zu diesen zählen unbedingt a) eine deutlichere und umfassendere Beschilderung der Straße b) das großflächige Aufbringen des Hinweises auf Tempo 30 auf der Fahrbahn selbst c) das Aufbringen eines auf für den MIV gut erkennbaren Hinweises "Radfahrer überholen verboten" als Schriftzug auf der Fahrbahn an der Schloßstraße mindestens kurz nach der Kreuzung Adalbert-/Schloßstraße in Richtung Breitenbachbrücke und nach der Kreuzung Schloßstraße/Rödelheimer Straße im Richtung Adalbertstraße d) konsequente Überwachung der Einhaltung der dortigen Verkehrsregeln, insbesondere Tempo 30 (siehe hierzu OF 1305/2), des Überholverbotes und des Sicherheitsabstandes zur*m vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer*in e) regelmäßige Bestreifung der Schloßstraße durch die Fahrradstaffel der Frankfurter Polizei, wobei diese explizit I. Radfahrende darauf aufmerksam machen sollen auf der Fahrspur und nicht in der "dooring zone" zu fahren und II. MIV-Nutzer*innen auf Tempo 30, Überholverbot, nicht zu dichtes Auffahren und nicht hupen hinzuweisen 2. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert weitere Möglichkeiten der Verbesserung der Sicherheit zu prüfen und umzusetzen. 3. Im übrigen ist sich der Ortsbeirat darüber im Klaren, dass eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrssituation nur durch einen Umbau der Straße erreicht werden kann und bestärkt daher seine Forderung nach einem raschen Umbau der Schloßstraße. Der Magistrat wird daher aufgefordert die nötigen Planungen deutlich zu beschleunigen. Begründung: Der Ortsbeirat erachtet die derzeitige Situation auf der Schloßstraße weder im Hinblick auf Klarheit noch im Hinblick auf die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmenden als angemessen. Hier Sei auf die Begründung der OM 6763 vom 26.10.2020 verwiesen. Die Situation hat sich seit der Verabschiedung der OM 6763 weder verbessert noch hat der Magistrat auf die Anregung bisher reagiert. Dagegen häufen sich die Beschwerden von Radfahrenden, die die Situation unverändert als bedrohlich wahrnehmen. Dichtes Auffahren von PKW, Anhupen der Radfahrenden und dichtes Überholen derselben durch PKW führen nicht zu dazu, dass sich Radfahrende bedroht fühlen und die Schloßstraße als Radweg gemieden wird, es handelt sich hierbei auch keineswegs um einfache Delikte sondern um den Tatbestand der Nötigung. Dies wird nun vielfach noch Radfahrenden auch bei der Polizei angezeigt. Gleichwohl gehört es zur Aufgabe der Stadtverwaltung ihr Möglichstes zu tun solche Situationen zu vermeiden. Hiervon ist bisher bedauerlicherweise wenig zu bemerken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1337/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP und BFF gegen 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Bitte im Volkspark Niddatal (Niddapark) den Knöterichweg unter anderem für Fußgänger in der Nassperiode besser begehbar machen

05.02.2021 · Aktualisiert: 04.03.2021

Antrag vom 05.02.2021, OF 1318/2 Betreff: Bitte im Volkspark Niddatal (Niddapark) den Knöterichweg unter anderem für Fußgänger in der Nassperiode besser begehbar machen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, der Schlammbildung im Volkspark Niddatal (Niddapark) auf dem Weg am Knöterichweg ab der Ecke Bockenheimer Wiesenweg im weiteren Verlauf Richtung Hundeauslauffläche und Bahnunterführung in einer kurzfristigen provisorischen Maßnahme durch Auftrag mit einer einfachen Schottertragschicht oder eine vorübergehenden Schwarzdecke entgegen zu wirken und u.a. für Fußgänger in der Nassperiode wieder besser begehbar zu machen soweit eine dauerhafte Lösung nicht kurzfristig (kommenden zwei Wochen) umgesetzt werden kann. Begründung: Erfreulicherweise wird diesen Corona-Winter insbesondere an Sonntagen der Niddapark von überdurchschnittliche vielen BockenheimerInnen zum Spaziergang genutzt. Leider ist der Untergrund des Knöterichwegs, der von Bockenheim kommend der einzige Weg in den Niddapark ist, ab der Ecke Bockenheimer Wiesengrund im weiteren Verlauf teilweise bei starken Regenfälle verschlammt -anders als dann die weiteren Wege im Niddapark, die nicht zur Verschlammung neigen. Es wäre eine gute Geste gegenüber der Bockenheimer Bevölkerung, wenn der Magistrat hier alsbald Abhilfe schaffen könnte. Die vielen FußgängerInnen mit und ohne Hund, JoggerInnen und FahrradfahrerInnen würde dies freuen. Gespräche des Ortsbeirats mit Vertretern der Deutsche Bahn, die derzeit durch den S-6 Ausbau für diesen Weg verantwortlich ist, sowie mit zuständigen Mitarbeitern des Grünflächenamtes der Stadt Frankfurt versprechen zwar die baldige Umsetzung einer dauerhaften Wegeverbesserung. Gut wäre es aber, wenn die Beteiligten schon kurzfristig tätig werden würden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1318/2 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bitte im Volkspark Niddatal (Niddapark) die Bahnunterführung am Knöterichweg, die zur Hundeauslauffläche „Am Ellerfeld“ führt, wieder mit Spiegeln für Fußgänger- und Radverkehr ausstatten

18.01.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7072 entstanden aus Vorlage: OF 1266/2 vom 27.12.2020 Betreff: Bitte im Volkspark Niddatal (Niddapark) die Bahnunterführung am Knöterichweg, die zur Hundeauslauffläche "Am Ellerfeld" führt, wieder mit Spiegeln für Fußgänger- und Radverkehr ausstatten Der Magistrat wird gebeten, im Volkspark Niddatal (Niddapark) die Bahnunterführung am Knöterichweg, die zur Hundeauslauffläche "Am Ellerfeld" führt, an der in einem rechten Winkel querenden Rampe wieder mit Spiegeln für Fußgänger- und Radverkehr auszu statten, um potenziell gefährliche Kollisionssituationen von Verkehrsteilnehmern an dieser Stelle zu vermeiden. Der Magistrat wird gebeten, den Spiegel gegen Diebstahl zu sichern. Begründung: Erfreulicherweise wurde diesen Sommer (wenn auch verspätet) die benannte Bahnunterführung für Fußgängerinnen bzw. Fußgänger und Radfahrerinnen bzw. Radfahrer in den Niddapark wieder freigegeben. Leider wurden bislang nicht wieder die Spiegel an der Rampe, die in den Park führt, reinstalliert. Hier bittet der Ortsbeirat um zügige Abhilfe. Die vielen Fußgängerinnen bzw. Fußgänger mit und ohne Hund, Joggerinnen bzw. Jogger und Radfahrerinnen bzw. Radfahrer würde dies freuen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1146 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Ortsbeiratsinitiative zur Benennung von Straßen im neuen Wohngebiet südlich der Rödelheimer Landstraße (Schönhofviertel)

18.01.2021 · Aktualisiert: 04.03.2021

Antrag vom 18.01.2021, OF 561/7 Betreff: Ortsbeiratsinitiative zur Benennung von Straßen im neuen Wohngebiet südlich der Rödelheimer Landstraße (Schönhofviertel) Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert folgende Straßenbenennungen vorzunehmen: 1. Die bisher nicht ausgebaute aber Birkenweg genannte Straße zwischen Rödelheimer Landstraße und der noch zu bauenden Kreuzung mit der Kreuznacher Straße soll "Valentina-Archipowa-Straße" heißen 2. Die noch zu bauende Straße die in südlicher Richtung von der Rödelheimer Landstraße abzweigt und später auf die Kasernenstraße trifft soll "Goldina-Hirschberg-Straße" heißen. 3. Die noch zu bauende Verbindungsstraße zwischen den og. Straßen soll "Karoline-Veith-Straße" heißen. 4. Die bisherige Kasernenstraße wird vom Ortsbeirat zu einem späteren Zeitpunkt umbenannt. 5. Die neu entstehenden Grünanlagen und der Quartiersplatz werden vom Ortsbeirat zu einem späteren Zeitpunkt im Benehmen mit den dort wohnenden Bürgerinnen und Bürgern benannt. Begründung: Der Ortsbeirat hat sich dafür entschieden alle Straßen im Quartier nach Frauen zu benennen. Die genannten Straßen werden nach Frauen benannt, die Opfer des Nazi-Regimes waren und in der Vorschlagsliste der Stadt Frankfurt aufgeführt sind. Die Kasernenstraße soll nach einer Frau benannt werden, die Opfer der DDR-Diktatur war. Zunächst wird der Ortsbeirat daher die Aufnahme eines oder mehrer Namen in die Vorschlagsliste beantragen, die diesem Kriterium entsprechen. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE die farbechten - LINKE. FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 7 am 23.02.2021, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über Ziffer drei der Vorlage OF 561/7 getrennt abgestimmt. Beschluss: Initiative OI 34 2021 Die Vorlage OF 561/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 3.: SPD, CDU, GRÜNE, FARBECHTE und Herr Leitzbach gegen FDP und Frau Lämmer (= Ablehnung) Rest der Vorlage: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD CDU GRÜNE die_farbechten_-_LINKE. FDP fraktionslos
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehr in der Rödelheimer Landstraße

24.11.2020 · Aktualisiert: 05.05.2021

Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6881 entstanden aus Vorlage: OF 538/7 vom 07.11.2020 Betreff: Radverkehr in der Rödelheimer Landstraße Vorgang: OM 4788/15 OBR 7; ST 1225/16 Seit geraumer Zeit ist die Benutzungspflicht des Radweges in der Rödelheimer Landstraße zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Kasernenstraße entfallen. Leider hat sich dieses Wissen noch nicht bei allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern durchgesetzt, weshalb es immer wieder zu unschönen Begegnungen kommt, wenn Autofahrer meinen, die Radfahrenden auf ihre vermeintliche Pflicht zur Nutzung des Fahrradwegs hinweisen zu müssen. Weiterhin kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen durch Auto- und Lkw-Fahrer, die die zahlreichen Aus- und Einfahrten nutzen, ohne auf den Radverkehr auch nur irgendeine Rücksicht zu nehmen. Spitzenreiter bei diesem Verhalten sind die Fahrer der Lkw des Abschleppdienstes in der Rödelheimer Landstraße 53. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Fahrbahn der Rödelheimer Landstraße im Bereich Ludwig-Landmann-Straße bis Kasernenstraße mit Radfahrpiktogrammen zu versehen, um die Verkehrssicherheit der dort verkehrenden Radfahrenden zu erhöhen; 2. die Anlieger durch geeignete Maßnahmen auf ihre Pflicht zur Einhaltung der Verkehrsregeln, insbesondere der Vorfahrtsregeln, hinzuweisen; 3. die in der Stellungnahme ST 1225 zugesicherten Maßnahmen an der Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße/Rödelheimer Landstraße zeitnah umzusetzen; 4. durch geeignete Maßnahmen an den Querparkplätzen zu verhindern, dass Kraftfahrzeuge in den kombinierten Fuß- und Radweg einparken und ihn damit unpassierbar machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4788 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1225 Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 686 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Die Stadt vom Grün her denken

12.10.2020 · Aktualisiert: 05.11.2020

Antrag vom 12.10.2020, OF 525/7 Betreff: Die Stadt vom Grün her denken Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wurde die Klimaallianz bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße angewandt? Falls nein, bitte ausführliche Begründung. 2. Wie stellen sich die Klimaauswirkungen gemäß Vorgaben der Klimaallianz für das Neubaugebiet Schönhofviertel dar? Welche Alternativen wurden gemäß Vorgaben der Klimaallianz dazu erarbeitet? 3. Wie stellt sich die Gesamtbilanz (inklusive grauer Energie und Erschließung) für das Schönhofviertel gemäß Vorgaben der Klimaallianz dar? 4. Warum wurde eine Planung verworfen, die mehrere hundert Bäume in den Randbereichen hätte überleben lassen, wenn die Baugrenze nur um wenige Meter verändert worden wäre? 5. Wie viele Bestandsbäume dürfen in Summe gefällt werden? 6. Wie viele neue Bäume sind nach Fertigstellung der Gebäude im Bereich des Schönhofviertels realistischerweise überhaupt möglich anzupflanzen? Die Frage bezieht sich ausschließlich auf "echte" Bäume, keine Zwerggehölze. 7. Wie kritisch sieht es der Magistrat, dass die Neuanpflanzungen über Jahre hinweg bewässert werden müssen, während der (gefällte) Altbestand fast gänzlich ohne diese Maßnahme ausgekommen wäre. 8. Wie hoch sind die Überlebenschancen der Neuanpflanzungen im Hinblick auf die Hitzesommer der vergangenen Jahre? Wie hoch sind im Vergleich dazu die Überlebenschancen von Altbäumen wie sie in diesem Bereich stehen/standen. 9. Wie passt das Vorhaben der Stadt Frankfurt pro Jahr netto 1.000 neue Bäume anzupflanzen zu einer Genehmigung ca. 500 weitestgehend gesunde Altbäume zu fällen? (Im Rahmen der Bebauung waren sicher nicht alle Altbäume zu erhalten, aber ohne große Probleme der größte Teil davon, da sich dieser im Randbereich befindet). 10. Besteht zwischen der angeblichen Notwendigkeit der Baumfällungen und der Bodenqualität des Geländes ein signifikanter Zusammenhang? Falls ja, wird um eine ausführliche Stellungnahme gebeten. 11. Wurde um die Bebauung möglichst klimaneutral zu gestalten, der Holzbau von Wohnungen als Maßgabe in den städtebaulichen Verträgen festgehalten? Falls nein, besteht noch die Möglichkeit dies nachzuholen? Zusätzlich zur ökologischen Bilanz bietet der Holzbau, im Vergleich zum konventionellen Wohnungsbau, für die schnelle Schaffung von preiswertem Wohnraum einige Vorteile. 12. Bekannterweise ist Grünfläche nicht gleich Grünfläche. Welche Rolle hat in den bisherigen Planungen die Ansiedlungen von Biotopen gespielt und besteht seitens des Magistrates eine Zielvorgabe darüber, welcher Anteil der Grünflächen im Planungsgebiet als Biotop ausgewiesen werden soll? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 7 am 27.10.2020, TO I, TOP 13 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die Ziffern 4. und 7. bis 12. getrennt vom Rest der Vorlage OF 525/7 abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1810 2020 Die Vorlage OF 525/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff "die Stadt vom Grün her denken - Schönhof-Viertel" lautet. Abstimmung: Ziffern 1. bis 3., 5. und 6.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: SPD, CDU, GRÜNE, FARBECHTE, Herr Leitzbach und Herr Richter gegen FDP und Frau Lämmer (= Ablehnung) Ziffern 7. bis 12.: SPD, CDU, GRÜNE, FARBECHTE, Herr Leitzbach und Herr Richter gegen FDP (= Ablehnung); Frau Lämmer (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zugeparkter Knöterichweg

21.09.2020 · Aktualisiert: 28.02.2022

Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6647 entstanden aus Vorlage: OF 1170/2 vom 04.09.2020 Betreff: Zugeparkter Knöterichweg Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das verbotswidrige Parken im Knöterichweg und somit in einem Landschaftsschutzgebiet zu unterbinden. Begründung: Die mittels Verfügung vom 27.12.2018 angebrachte Beschilderung hat offensichtlich keine Wirkung. Des Weiteren wird auf die Begründung der Verfügung verwiesen und diese vollinhaltlich übernommen. Anlage (nicht öffentlich) Anlage (nicht öffentlich - ca. 196 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.10.2020, V 1795 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 236 Antrag vom 21.06.2021, OF 86/2 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 465 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach halbherzig entfernen ist selten besser

24.08.2020 · Aktualisiert: 29.07.2021

Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6414 entstanden aus Vorlage: OF 1145/2 vom 23.08.2020 Betreff: Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach halbherzig entfernen ist selten besser Der Magistrat wird beauftragt, wie in der Sitzung des Ortsbeirates 2 am 28.10.2019 durch das Radfahrbüro vorgestellt und für das erste Quartal 2020 in Aussicht gestellt, 1. den Fahrradstreifen auf der Schloßstraße zwischen Adalbertstraße und Breitenbachbrücke vollständig zu entfernen; 2. auf der Straße mittig gut sichtbar Fahrradpiktogramme wie auf der Rödelheimer Landstraße zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Rebstöcker Weg aufzubringen; 3. die Geschwindigkeit im genannten Straßenabschnitt auf 30 km/h zu reduzieren. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, über den aktuellen Stand der Planungen zur Schloßstraße zu berichten. Begründung: In besagter Sitzung des Ortsbeirates 2 wurde darauf hingewiesen, dass der bestehende Radweg wegen fehlender Dooring-Zone nicht weiter zulässig sei und ungeachtet aller möglichen Umbauplanungen entfernt werden müsse, wobei die im Tenor genannten Maßnahmen zwingend umzusetzen seien. Nun sind der Trennstreifen des Radwegs und die Fahrradpiktogramme entfernt, wobei dies nur sehr oberflächlich geschehen ist. Teile des vorherigen Trennstreifens sind weiterhin sichtbar, und die Vertiefungen in der Fahrbahn aufgrund des Abkratzens lassen weiterhin erkennen: Hier war mal - oder hier ist noch - ein Radweg. Dies führt erst recht zur Verunsicherung aller Verkehrsteilnehmer. Radfahrerinnen und Radfahrer wissen nicht genau, wo sie fahren sollen. Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer können teilweise nicht erkennen, ob sie nun zügig am Radweg vorbeifahren oder besonders auf Radfahrerinnen und Radfahrer achten müssen (unbeschadet des Gebotes, ohnehin auf andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu achten), da diese sich nicht mehr an die alten - aber eben noch teilweise sichtbaren - Radwegbegrenzungen halten müssen. Mithin ist die Situation somit schlechter und insbesondere für Radfahrerinnen und Radfahrer auf einer stark befahrenen Straße gefährlicher geworden als vorher. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 338 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7

17.08.2020 · Aktualisiert: 24.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6292 entstanden aus Vorlage: OF 489/7 vom 02.06.2020 Betreff: Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob folgende Straßen in Fahrradstraßen umgewandelt werden können: der Breidensteiner Weg zwischen Einmündung des nordöstlichen Weges von der Nidda (kurz hinter Ecke Breitlacherstraße) und der Einmündung des Weges von der Nidda in die Verlängerung der Straße In der Au (zusätzlich den nordöstlichen Weg von der Nidda zum Breidensteiner Weg durch Verkleinerung des westlich gelegenen Grundstückes verbreitern), Biedenkopfer Weg, Schenckstraße, Assenheimer Straße, Praunheimer Hohl, Eberstadtstraße, Graebestraße, Hausener Obergasse, Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße (zwischen Bachmannstraße und Am Industriehof); 2. ob nach einer Prüfphase die entsprechenden Straßen dauerhaft in Fahrradstraßen umgewandelt werden können; 3. ob Formen kooperativer Demokratie unter Einbezug von Ortsbeirat, Bürgerinnen und Bürgern, politischen und zivilgesellschaftlichen Initiativen und Künstlerinnen und Künstlern angewandt werden können, die sich mit der weiteren Nutzung bzw. Umgestaltung der entsprechenden Straßen beschäftigen und ein Konzept erarbeitet werden kann , sodass neben dem verkehrlichen auch ein kultureller Mehrwert entsteht. Begründung: In manchen Bereichen wirkt die Corona-Krise als Entwicklungsbeschleuniger. Momentan merken viele Bürgerinnen und Bürger die Vorzüge an verkehrsberuhigten Straßen, die außer für den Autoverkehr auch für andere Zwecke gebraucht werden können. Doch auch bereits zuvor wurden vermehrt Stimmen laut, Frankfurt fahrradfreundlicher zu gestalten. Gegipfelt hat dies im Radentscheid und dem anschließenden Magistratsbeschluss. Darin war auch die Forderung nach fahrradfreundlichen Nebenstraßen enthalten. Das Konzept der Fahrradstraße liefert dabei einen wertvollen Beitrag. Dieses besagt, dass hier Fahrräder nebeneinander fahren dürfen und der Fahrradverkehr Vorrang gegenüber dem Autoverkehr hat. Dieser wird aber nicht ausgeschlossen, muss sich nur unterordnen. Dies bedeutet, dass die Anwohnerschaft nach wie vor nur wenige Einschränkungen hat, wenn sie diese Straßen benutzen muss. Gleichfalls trägt es aber auch zur Beruhigung der Verkehrslage bei, was insbesondere vor Schulen von großem Vorteil ist. Ein Frankfurter Beispiel für eine Fahrradstraße ist die Goethestraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.09.2020, OA 608 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 476 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Die Stadt vom Grün her denken - Schönhof-Viertel

17.08.2020 · Aktualisiert: 02.10.2020

Antrag vom 17.08.2020, OF 1171/2 Betreff: Die Stadt vom Grün her denken - Schönhof-Viertel Vorgang: M 199/19; Beschl. d. Stv.-V., § 5019/19 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wurde die Klimaallianz bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße angewandt? Falls nein, bitte ausführliche Begründung. 2. Wie stellen sich die Klimaauswirkungen gemäß Vorgaben der Klimaallianz für das Neubaugebiet Schönhofviertel dar? Welche Alternativen wurden gemäß Vorgaben der Klimaallianz dazu erarbeitet? 3. Wie stellt sich die Gesamtbilanz (inklusive grauer Energie und Erschließung) für das Schönhofviertel gemäß Vorgaben der Klimaallianz dar? 4. Warum wurde eine Planung verworfen, die mehrere hundert Bäume in den Randbereichen hätte überleben lassen, wenn die Baugrenze nur um wenige Meter verändert worden wäre? 5. Wie viele Bestandsbäume dürfen in Summe gefällt werden? 6. Wie viele neue Bäume sind nach Fertigstellung der Gebäude im Bereich des Schönhofviertels realistischerweise überhaupt möglich anzupflanzen? Die Frage bezieht sich ausschließlich auf "echte" Bäume, keine Zwerggehölze. 7. Wie kritisch sieht es der Magistrat, dass die Neuanpflanzungen über Jahre hinweg bewässert werden müssen, während der (gefällte) Altbestand fast gänzlich ohne diese Maßnahme ausgekommen wäre. 8. Wie hoch sind die Überlebenschancen der Neuanpflanzungen im Hinblick auf die Hitzesommer der vergangenen Jahre? Wie hoch sind im Vergleich dazu die Überlebenschancen von Altbäumen wie sie in diesem Bereich stehen/standen. 9. Wie passt das Vorhaben der Stadt Frankfurt pro Jahr netto 1.000 neue Bäume anzupflanzen zu einer Genehmigung ca. 500 weitestgehend gesunde Altbäume zu fällen? (Im Rahmen der Bebauung waren sicher nicht alle Altbäume zu erhalten, aber ohne große Probleme der größte Teil davon, da sich dieser im Randbereich befindet). 10. Besteht zwischen der angeblichen Notwendigkeit der Baumfällungen und der Bodenqualität des Geländes ein signifikanter Zusammenhang? Falls ja, wird um eine ausführliche Stellungnahme gebeten. 11. Wurde um die Bebauung möglichst klimaneutral zu gestalten, der Holzbau von Wohnungen als Maßgabe in den städtebaulichen Verträgen festgehalten? Falls nein, besteht noch die Möglichkeit dies nachzuholen? Zusätzlich zur ökologischen Bilanz bietet der Holzbau, im Vergleich zum konventionellen Wohnungsbau, für die schnelle Schaffung von preiswertem Wohnraum einige Vorteile. 12. Bekannterweise ist Grünfläche nicht gleich Grünfläche. Welche Rolle hat in den bisherigen Planungen die Ansiedlungen von Biotopen gespielt und besteht seitens des Magistrates eine Zielvorgabe darüber, welcher Anteil der Grünflächen im Planungsgebiet als Biotop ausgewiesen werden soll? Begründung: Informations- und Klärungsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.11.2019, M 199 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 24 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Ziffern 3., 7., 9. und 11. getrennt abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1773 2020 Die Vorlage OF 1171/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1., 2., 4. bis 6., 8., 10. und 12.: CDU, SPD, GRÜNE, 1 FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffern 3., 7., 9. und 11.: CDU, 2 SPD, GRÜNE, BFF und Piraten gegen 1 SPD, 1 FDP und LINKE. (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Straßenbreite und Fahrradweg Reichburgstraße, Auf der Insel und Ende der Rödelheimer Landstraße

02.08.2020 · Aktualisiert: 28.08.2020

Antrag vom 02.08.2020, OF 499/7 Betreff: Straßenbreite und Fahrradweg Reichburgstraße, Auf der Insel und Ende der Rödelheimer Landstraße Im Jahr 2014 wurde dem Ortsbeirat die Planung des Neubaus der Brücke über die Nidda vorgestellt, zusammen mit einer Planung für die Reichsburgstraße und der Straße "Auf der Insel". Schon damals gab es Kritik an der Verengung der Straße (wie auf der Brücke schon geschehen) und dem nicht Einbeziehen des vorhandenen Radwegs in die Straßenfläche für Rad- und Autoverkehr. Vor allem der rege Fahrradverkehr bis zum Niddaabzweig und die Buslinien benötigen eine breite und sichere Verkehrsspur. Aktuell können zwei Busse nicht gleichzeitig die Brücke überqueren und müssen zusätzlich auf Fahrradfahrer Rücksicht nehmen, mit denen sie sich die Fahrspur teilen müssen. Der Ortsbeirat fragt daher den Magistrat: 1. Wann ist mit der weiteren Erneuerung und Sanierung der Straßen Reichburgstraße, Auf der Insel und Ende der Rödelheimer Landstraße zu rechnen? 2. Warum wurde bei den Planungen 2014 nicht der bestehende Fahrradweg mit einbezogen, um für Fahrradfahrer und Busfahrer eine sichere Straßenbreite zu erreichen? 3. Wäre eine Überarbeitung und Verbreiterung der Verkehrsspur vor einer hoffentlich baldigen Ausführung nicht sinnvoll? 4. Wäre es ggf. wegen der vorhandenen Baumwurzeln sinnvoll, die Fahrbahn insgesamt anzuheben? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1714 2020 Die Vorlage OF 499/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und FARBECHTE

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach nur halbherzig entfernen, ist selten besser

24.06.2020 · Aktualisiert: 02.07.2020

Antrag vom 24.06.2020, OF 1106/2 Betreff: Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach nur halbherzig entfernen, ist selten besser Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, wie in der Sitzung des OBR 2 vom 31.10.2019 durch das Radfahrbüro vorgestellt und für das 1. Quartal 2020 in Aussicht gestellt, den Fahrradstreifen auf der Schlossstraße zwischen Adalbertstraße und Breitenbachbrücke vollständig zu entfernen auf der Straße mittig gut sichtbar Fahrradpiktogramme wie auf der Rödelheimer Landstraße zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Rebstöcker Weg aufzubringen die Geschwindigkeit im genannten Straßenabschnitt auf 30 km/h zu reduzieren Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten über den aktuelle Stand der Planungen zur Schlossstraße zu berichten. Begründung: In besagter Sitzung des OBR 2 wurde darauf hingewiesen, dass der bestehende Radweg wegen fehlender "dooring zone" nicht weiter zulässig sei und ungeachtet aller möglichen Umbauplanungen entfernt werden muss, wobei die im Antrag genannten Maßnahmen zwingend umzusetzen seien. Nun ist der Trennstreifen des Radweg und die Fahrradpiktogramme entfernt, wobei dies nur sehr oberflächlich geschehen ist. Teile des vorigen Trennstreifen sind weiterhin sichtbar und die Vertiefungen in der Fahrbahn aufgrund des Abkratzens lassen weiterhin erkennen: Hier war mal - oder hier ist noch? - ein Radweg. Dies führt nun erst recht zu Verunsicherung aller Verkehrsteilnehmer. Radfahrer*innen wissen nicht genau, wo sie fahren sollen. PKW-Fahrer*innen können teilweise nicht erkennen, ob sie nun zügig am Radweg vorbei fahren oder besonders auf Radfahrer*innen achten müssen (unbeschadet des Gebotes ohnehin auf andere Verkehrsteilnehmer*innen zu achten), da diese sich nicht mehr an die alten - aber eben noch teilweise sichtbaren - Radwegbegrenzung halten müssen. Mithin ist die Situation somit schlechter und insbesondere für Radfahrer*innen auf einer stark befahrenen Straße gefährlicher geworden als vorher. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 1106/2 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Treffmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger im Schönhof-Viertel (südlich Rödelheimer Landstraße)

16.06.2020 · Aktualisiert: 14.06.2021

Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6111 entstanden aus Vorlage: OF 472/7 vom 05.04.2020 Betreff: Treffmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger im Schönhof-Viertel (südlich Rödelheimer Landstraße) Der Magistrat wird gebeten, im neu entstehenden Schönhof-Viertel (südlich Rödelheimer Landstraße) eine Möglichkeit für die unkomplizierte und preisgünstige Anmietung von Räumlichkeiten für Vereine, Institutionen, Initiativen sowie alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Aus Kostengründen ist dabei ausdrücklich nicht an einen eigenständigen Bürgertreff (Saalbau) gedacht. Diese Räumlichkeiten könnten z. B. in der neuen Schule entstehen. In diesem Fall müssen die Zugänge so geregelt sein, dass Zugang und Vermietung nicht aus schulischen Gründen versagt werden können. Selbstverständlich können die Räumlichkeiten tagsüber für schulische Zwecke genutzt werden. Begründung: Die Zahl der Räume, die von Vereinen, Institutionen und Initiativen problemlos und kostengünstig angemietet werden kann, ist sehr begrenzt. Dies trifft auch auf die Ortsbezirke 2 und 7 zu. Mit dem Abriss des Bürgertreffs Bockenheim in der Schwälmer Straße wird sich dieses Angebot weiter verringern. Ein eigenständiger neuer Bürgertreff ist aus Kostengründen nicht realistisch. Es sollte aber möglich sein, die Zugänglichkeit für vorhandene Räume, z. B. in der neuen Schule im Schönhof-Viertel, so zu gestalten, dass eine öffentliche Nutzung in den Abendstunden regelhaft möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1659 Aktenzeichen: 00 33 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Kurzfristig Pop-Up-Bikelanes auch im Ortsbezirk 7 einrichten

30.05.2020 · Aktualisiert: 28.08.2020

Antrag vom 30.05.2020, OF 490/7 Betreff: Kurzfristig Pop-Up-Bikelanes auch im Ortsbezirk 7 einrichten Als Reaktion auf die Corona-Pandemie wurden in verschiedenen Städten, z.B. Berlin, so genannte Pop-Up-Bikelanes eingerichtet. Diese schnell entstehenden Radwege sorgen kurzfristig für mehr Platz und Sicherheit im Radverkehr. Damit kann dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Menschen vermehrt den ÖPNV meiden, aber gleichzeitig nicht auf ein Auto angewiesen sein möchten. Sie ermöglichen es den Radfahrenden außerdem, Distanz zu wahren. Der Magistrat wird gebeten, an diesen Straßen die Einrichtung von Pop-Up-Bikelanes zu prüfen und nach positiver Prüfung direkt umzusetzen: Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße (Breitenbachbrücke) /Am Industriehof/ Ludwig-Landmann-Straße bis Heerstraße zur Anknüpfung an die Radverbindung Richtung Oberursel Ludwig-Landmann-Straße zwischen Katharinenkreisel und Am Industriehof (in beide Richtungen), ab Industriehof Anknüpfung an Nr. 1 Gaugrafenstraße, Am Seedamm und Guerickestraße zwischen Heerstraße und Westerbachstraße Lorscher Straße jeweils ab und bis Fuchstanzstraße Richtung Eschborn bis Friedrich-Kahl-Straße. 1 + 2 . 3 4 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 490/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 490/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FARBECHTE, FDP, Frau Lämmer und Herr Leitzbach gegen GRÜNE (= Annahme); Herr Richter (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Treffmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger im Schönhof-Viertel (südlich Rödelheimer Landstraße)

27.05.2020 · Aktualisiert: 19.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 27.05.2020, OM 6070 entstanden aus Vorlage: OF 1060/2 vom 04.05.2020 Betreff: Treffmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger im Schönhof-Viertel (südlich Rödelheimer Landstraße) Der Magistrat wird gebeten, im neu entstehenden Schönhof-Viertel (südlich Rödelheimer Landstraße) eine Möglichkeit für die unkomplizierte und preisgünstige Anmietung von Räumlichkeiten für Vereine, Institutionen, Initiativen sowie alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Aus Kostengrünen ist dabei ausdrücklich nicht an einen eigenständigen Bürgertreff (Saalbau) gedacht. Diese Räumlichkeiten könnten z. B. in der neu zu bauenden Schule entstehen. In diesem Fall müssen die Zugänge so geregelt sein, dass Zugang und Vermietung nicht aus schulischen Gründen versagt werden kann. Selbstverständlich könne n die Räumlichkeiten tagsüber für schulische Zwecke genutzt werden. Auch eine abendliche Nutzung z. B. muss möglich sein. Begründung: Die Zahl der Räume, die von Vereinen, Institutionen und Initiativen problemlos und kostengünstig angemietet werden können, sind sehr begrenzt. Dies trifft auch auf die Ortsbezirke 2 und 7 zu. Mit dem Abriss des Bürgertreffs Bockenheim in der Schwälmer Straße wird sich dieses Angebot weiter verringern. Ein eigenständiger neuer Bürgertreff ist aus Kostengründen nicht realistisch. Es sollte aber möglich sein, die Zugänglichkeit für vorhandene Räume z. B. in der neuen Schule im Schönhof-Viertel so zu gestalten, dass eine öffentliche Nutzung in den Abendstunden regelhaft möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1641 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Keine riskanten Wendemanöver mehr bitte an der Kreuzung Rödelheimer Straße/Schloßstraße/ FriedrichWilhelmvonSteubenStraße

17.02.2020 · Aktualisiert: 27.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 17.02.2020, OM 5799 entstanden aus Vorlage: OF 1027/2 vom 29.01.2020 Betreff: Keine riskanten Wendemanöver mehr bitte an der Kreuzung Rödelheimer Straße/Schloßstraße/ Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob an der Kreuzung Rödelheimer Straße/Schloßstraße/Breitenbachbrücke für die Linksabbieger, die von der Breitenbachbrücke (Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße) kommend in die Rödelheimer Straße einbiegen wollen, das Verkehrszeichen Nr. 272 "Wendeverbot" angebracht werden kann; 2. ob an der unter Ziffer 1. benannten Kreuzung zusätzlich durch ein weiteres Schild der Kfz-Verkehr auf die besondere Unfallgefahr auf der Kreuzung aufmerksam gemacht werden kann. Bei positivem Prüfergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Die Kreuzung wird häufig von Kfz-Fahrern von der Breitenbachbrücke kommend zum Wenden zurück Richtung Breitenbachbrücke benutzt. Die Unfallgefahr ist bei diesen Wendemanövern z. B. durch den Kfz-Verkehr, der aus der Rödelheimer Straße kommend Richtung Breitenbachbrücke einbiegt, deutlich erhöht. In der Vergangenheit kam es an dieser Kreuzung zu schweren Verkehrsunfällen aus unterschiedlichen Ursachen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 953 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Die Buslinie 39 wird von der Endhaltestelle „MarkusKrankenhaus“ zum Westbahnhof verlängert

29.01.2020 · Aktualisiert: 26.02.2020

Antrag vom 29.01.2020, OF 1022/2 Betreff: Die Buslinie 39 wird von der Endhaltestelle "Markus-Krankenhaus" zum Westbahnhof verlängert Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Die Streckenführung der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) soll vom Markus- Krankenhaus bis zum Westbahnhof verlängert werden. Sie sollte folgenden Verlauf haben: In Fahrtrichtung Westbahnhof: Vom Markus-Krankenhaus über Ginnheimer Landstaße -Ginnheimer Straße - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten -Rödelheimer Straße - Schlossstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof In Fahrtrichtung Markus-Krankenheus: Vom Westbahnhof über Ederstraße - Schlossstraße - Rödelheimer Straße - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße zum Markus-Krankenhaus. Wenn am Schönhof aus der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schlossstraße geschaffen werden kann, könnte der Bus direkt in die Schlossstraße abbiegen. Die Linie sollte folgende zusätzliche Haltestellen erhalten: Universitätssportzentrum, Sophienstraße, Kirchplatz, Schönhof, Kurfürstenplatz, Adalbert-/ Schloßstraße, West-bahnhof. Begründung: Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) vom Markus- Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße -> Ginnheimer Straße -> Kirchplatz -> Rödelheimer Straße -> Schlossstraße -> Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Linie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus -> Schönhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Es werden neue Direktverbindungen u.a. vom Markus-Krankenhaus und Kirchplatz zum Westbahnhof geschaffen. Der Vorschlag ließe sich ohne großen Aufwand und Infrastruktur-Investitionen zeitnah realisieren! Die vorhandene (ÖPNV-)Verkehrsinfrastruktur könnte weitgehend mitgenutzt werden. Nur am Westbahnhof müsste evtl. eine zusätzliche Bushalteposition eingerichtet werden und es würden ggf. zwei bis drei Fahrzeuge mehr benötigt. Metadaten zu diesem Vorschlag: Verkehrsmittel: Bus Streckenlänge: 2,965 km Anzahl der Haltestellen: 9 durchschnittlicher Haltestellenabstand: 370,6 m Hinweis: Der durchschnittliche Haltestellenabstand wird derzeit nur korrekt berechnet, wenn eine durchgehende Linie mit der ersten und der letzten Haltestelle am jeweiligen Ende einge- richtet wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1571 2020 Die Vorlage OF 1022/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Erneuerung Überführungsgleis Schloßstraße und Schloßstraße: Umbau des Straßenquerschnitts Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 395

20.01.2020 · Aktualisiert: 19.03.2021

Anregung vom 20.01.2020, OA 517 entstanden aus Vorlage: OF 982/2 vom 04.12.2019 Betreff: Erneuerung Überführungsgleis Schloßstraße und Schloßstraße: Umbau des Straßenquerschnitts Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 395 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Vorlage B 395 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass das Überführungsgleis in der Schloßstraße aus dem Programm zur Gestaltung als Rasengleis ausgenommen wird. 2. Der Magistrat wird gebeten, die Gelegenheit der Erneuerung des Überführungsgleises zu nutzen, um zu prüfen und zu berichten, wie der Straßenquerschnitt der Schloßstraße neu geordnet werden kann (siehe Überlegungen, den mittigen Gleiskörper als Straßenfläche umzubauen und die heutigen Straßentrassen als Fahrradweg zu nutzen). 3. Entsprechende Planungs- und Ausführungsmittel sind bereitzustellen. Begründung: Laut Bericht vom 01.11.2019, B 395, soll in den nächsten fünf Jahren auch das zweigleisige, 900 Meter lange Überführungsgleis in der Schloßstraße erneuert werden. Der Abschnitt zwischen Adalbertstraße und Breitenbachbrücke sollte dabei neu gedacht werden. Vom Radfahrbüro sind in der Oktobersitzung 2019 Ideen vorgelegt worden, wie breitere Fahrradwege und Sicherheitsabstände zu fahrenden und parkenden Fahrzeugen realisiert werden könnten. Mit dem heutigen Straßenquerschnitt ist dies nicht zu gewährleisten, da die Sicherheitsabstände zwischen parkenden Fahrzeugen und Fahrradspur zu gering sind und auch der Abstand zum rollenden Verkehr nicht ausreicht. Die Erneuerung der Überführungsgleise ist eine einmalige Chance, der Schloßstraße ein neues Gesicht zu geben, Individualverkehr, Radverkehr und Fußgänger können auf ausreichend breiten und getrennten Flächen ihre Mobilität nutzen. Heutiger unhaltbarer Zustand: Quelle: ADFC So könnte die Zukunft aussehen Quelle: ADFC Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 395 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.04.2020, B 182 Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6763 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.01.2020 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage B 395 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 517 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 42 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 517 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 517) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 395 = Kenntnis, OA 517 = Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 517 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 517) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5214, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 92 14

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auch am Kurfürstenplatz: Wiesen für Insekten

02.12.2019 · Aktualisiert: 24.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2019, OM 5522 entstanden aus Vorlage: OF 965/2 vom 15.11.2019 Betreff: Auch am Kurfürstenplatz: Wiesen für Insekten Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass auch am Kurfürstenplatz Wiesen für Insekten eingerichtet werden. Vorzugsweise soll dies im Bereich des Altglascontainers (Kurfürstenplatz/Große Seestraße) realisiert werden. Zugleich soll die Maßnahme dazu genutzt werden, die sich hier befindlichen Glasscherben zu entfernen. Begründung: Es wird erwartet, dass eine Kennzeichnung "Wiesen für Insekten" dem Littering entgegenwirkt. Auch spricht es nicht für eine nötige Pflege der Grünanlage, wenn die aus einer Glasscheibe entstammenden Splitter hier seit vier Jahren teilweise noch herumliegen. Abb. 1: Glasscherben Altglascontainer am Kurfürstenplatz/Ecke Große Seestraße (links); Abb. 2: "Wiesen für Insekten", Beispiel Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße (rechts). Fotos (2): Günter Heilmann, Frankfurt am Main. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 381 Aktenzeichen: 79 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung im Bereich Ludwig-LandmannStraße 405

26.11.2019 · Aktualisiert: 29.04.2020

Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5441 entstanden aus Vorlage: OF 419/7 vom 08.11.2019 Betreff: Verkehrsberuhigung im Bereich Ludwig-Landmann-Straße 405 Der Magistrat wird gebeten, den Straßenbereich vor der Liegenschaft Ludwig-Landmann-Straße 405 durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. eine Geschwindigkeitsbegrenzung, sicherer zu machen. Begründung: In der Liegenschaft Ludwig-Landmann-Straße 405 ist eine Flüchtlingsunterkunft untergebracht und es leben dort sehr viele Kinder. Aufgrund der räumlich sehr begrenzten Außenflächen spielen die Kinder öfters auch vor dem Haus in der Nähe der stark befahrenen Ludwig-Landmann-Straße. Vor dem Haus befindet sich zwar eine Ampelanlage und es wurden inzwischen auch "Vorsicht Kinder"-Piktogramme auf der Fahrbahn aufgebracht. Allerdings verhindert dies nicht, dass viele Autofahrer trotzdem zu schnell fahren und gelegentlich auch die rote Ampel missachtet wird. Um diese Gefahrenquellen zu minimieren, erscheint es sinnvoll, die Einrichtung eines partiellen Tempolimits, ähnlich wie in der Rödelheimer Landstraße in Höhe eines Kindergartens, oder andere geeignete Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 521 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Entwurf Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: ÖPNV

08.11.2019 · Aktualisiert: 29.01.2020

Antrag vom 08.11.2019, OF 420/7 Betreff: Entwurf Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: ÖPNV Vorgang: M 163/19 Grundsätzlich begrüßt der Ortsbeirat den Entwurf zum Bebauungsplan. In der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 834 wird unter Punkt 6.3 der ÖPNV erwähnt. Der ÖPNV in Frankfurt erreicht schon heute bekanntermaßen bezüglich des Berufsverkehrs seine Kapazitätsgrenze. Die erwähnten S-Bahnlinien sind schon voll besetzt, wenn sie den angesprochenen Westbahnhof erreichen. Zudem sollen sie in das Umland verlängert werden. Die erwähnte Stadtbahnlinie U7 ist schon voll besetzt, wenn sie die angebotene Station "Kirchplatz" erreicht. Auch die angesprochenen Buslinien 34 und 72 sind im Berufsverkehr oft überfüllt. Alle genannten Linien zeichnen sich im Berufsverkehr durch Unpünktlichkeit, manchmal sogar durch Ausfälle, aus. Der RMV bemüht sich mit noch stärker subventionierten Fahrkarten noch mehr Fahrgäste für den überlasteten ÖPNV zu gewinnen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu berichten, wie beabsichtigt er nachhaltig das ÖPNV-Angebot zu verbessern, damit auch die künftigen Bewohner des Neubaugebietes Platz in den Wagen des ÖPNV finden können? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2019, M 163 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 420/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 420/7 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr „Wildwiesen“ im Ortsbezirk 7

22.10.2019 · Aktualisiert: 30.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5215 entstanden aus Vorlage: OF 389/7 vom 24.07.2019 Betreff: Mehr "Wildwiesen" im Ortsbezirk 7 "Am Straßenrand und auf Verkehrsinseln summt und brummt es. Bienen, Hummeln, Schmetterlinge taumeln im rauschenden Verkehr von Blüte zu Blüte, zwischen wippenden Gräsern krabbeln Käfer und Insekten. Mit Blumen- und Gräserwiesen in der City ersetzt das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt am Main eintöniges Einheitsgrün im öffentlichen Raum - und schafft so wertvollen Lebensraum für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt: in Parks, auf freien Flächen am Stadtrand, entlang von Straßen und auf Inseln mittendrin." (Zitat aus der Wiesenbroschüre der Stadt Frankfurt am Main) Um die Artenvielfalt im Ortsbezirk 7 zu fördern, wird der Magistrat gebeten, weitere Grünflächen im Ortsbezirk 7 in Wildwiesen umzuw andeln. Geeignete Stellen wären insbesondere - die Grünstreifen an den Straßen, zum Beispiel an der Ecke Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße oder an den Schienen auf der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße, - Parks im Ortsbezirk 7 wie Teile im Brentanopark und Solmspark. Außerdem wird der Magistrat gebeten, auf bereits existierenden Wildwiesen das gelbe Schild "Wiesen für Insekten" aufzustellen, um der Bevölkerung die möglicherweise unordentlich wirkenden Wiesen zu erklären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 63 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

SAALBAU Schönhof - mehr Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger

16.09.2019 · Aktualisiert: 02.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 16.09.2019, OM 5125 entstanden aus Vorlage: OF 898/2 vom 29.08.2019 Betreff: SAALBAU Schönhof - mehr Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger Der Magistrat wird gebeten, am Fuße der Fußgänger- und Radwegbrücke zwischen SAALBAU Schönhof und Sozialrathaus Bockenheim einen Zebrastreifen sowie Warnschilder für Autofahrerinnen und Autofahrer bezüglich kr euzender Radfahrerinnen und Radfahrer beziehungsweise Fußgängerinnen und Fußgänger einzurichten. Begründung: Durch den Bau des Wohngebäudes zwischen Rödelheimer Straße, Schönhofstraße und Hersfelder Straße hat der Autoverkehr in diesem Bereich stark zugenommen. Auch die Nutzung der Brücke hat insbesondere durch den Radverkehr deutlich zugenommen. Um diesem erhöhten Verkehrsaufkommen Rechnung zu tragen, sind an dieser Stelle ein Zebrastreifen und Warnschilder sinnvoll. Zusätzlich liegt der Bereich, in dem Fußgängerinnen und Fußgänger die Straße kreuzen beziehungsweise Radfahrerinnen und Radfahrer von der Brücke auf die Straße fahren, im Kurvenausgang der Fahrbahn, die unter der Breitenbachbrücke verläuft, wodurch wegen der schwierigen Einsehbarkeit an dieser Stelle zusätzlich Gefahrenpotenzial besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2284 Aktenzeichen: 91 8

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zufahrt zur Lebenshilfe Frankfurt und zu den Kleingärten sicherer machen (Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße)

10.09.2019 · Aktualisiert: 28.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5030 entstanden aus Vorlage: OF 399/7 vom 24.08.2019 Betreff: Zufahrt zur Lebenshilfe Frankfurt und zu den Kleingärten sicherer machen (Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße) Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen: - Reduzierung der erlaubten Geschwindigkeit auf 30 km/h durch Aufstellung entsprechender Beschilderung; - Kennzeichnung eines Fußgängerwegs durch das Ziehen einer Linie entlang der rechten Straßenseite (vom Gut Hausen aus kommend) und Markierung mit Piktogrammen; - Anbringung von Straßenschwellen vor und nach der Kurve, die so gestaltet sind, dass sie für F euerwehr- und Rettungsfahrzeuge keine Behinderung darstellen; - Zurückschneiden der Bäume und Hecken an der engen Stelle der Kurve, um eine bessere Einsicht zu gewähren. Begründung: Durch die Kitas, die Verwaltung und die Aktivitäten der Lebenshilfe auf dem Gut Hausen sowie die Kleingärten wird die kleine Straße gut frequentiert. Gerade die besagte Ecke ist hierbei sehr schlecht einsehbar und birgt ein hohes Risiko. Daher hat sich der Elternbeirat der Kitas für die Anbringung eines Spiegels ausgesprochen und bittet die Verwaltung, dies zu prüfen. Bei der Prüfung des Anliegens mittels einer Begehung zwischen der Lebenshilfe und dem Amt für Straßenbau und Erschließung wurde der Spiegel als nicht hilfreich angesehen und dafür die o. g. Maßnahmen besprochen. Der Ortsbeirat unterstützt die besprochenen Maßnahmen und wünscht sich eine schnelle Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2373 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Sicherer Radweg auf der Schloßstraße

29.08.2019 · Aktualisiert: 27.09.2019

Antrag vom 29.08.2019, OF 899/2 Betreff: Sicherer Radweg auf der Schloßstraße Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Maßnahmen auf der Schlossstraße zwischen Breitenbachbrücke und Adalbertstraße vorzunehmen wären, um einen in beiden Richtungen durchgehenden, markierten und sicheren Radweg im genannten Bereich einzurichten. Sofern bei den Vorschlägen des Magistrats Flächen für ruhenden Verkehr erhalten bleiben, ist auf ausreichenden Abstand zwischen parkenden Fahrzeugen und Radweg (dooring zone) zu achten. Bei der Prüfung sollen auch die Gleisflächen der Schlossstraße einbezogen werden. Darüber hinaus wird der Magistrat um einen Bericht des derzeitigen Planungsstandes zum Umbau der Schlossstraße gebeten. Begründung: Derzeit führt der Radweg eng an parkenden Autos entlang, wodurch das Risiko besteht, dass es zu Unfällen mit durch geöffnete Türen kommt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1421 2019 Die Vorlage OF 899/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, mit Blick auf die geplante Öffnung der Schule in der Schloßstraße zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen auf der Schloßstraße zwischen Breitenbachbrücke und Adalbertstraße vorzunehmen wären, um einen in beiden Richtungen durchgehenden, markierten und sicheren Radweg im genannten Bereich einzurichten." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Sicherheit für Radfahrer und Autofahrer - Auffahrt Breitenbachstraße Zur Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße

26.08.2019 · Aktualisiert: 18.09.2019

Antrag vom 26.08.2019, OF 400/7 Betreff: Sicherheit für Radfahrer und Autofahrer - Auffahrt Breitenbachstraße Zur Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße Seit ungefähr 2013 ist die neu geregelte Einfädelspur von der unter der Breitenbachbrücke kommenden Breitenbachstraße zur Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße neu geregelt. Ob diese Maßnahmen sinnvoll und hilfreich sind, wurde mehrfach diskutiert. Kleine Änderungen wie die Verlegung des Stoppschildes wurden durchgeführt, größere wie Piktogramme oder eine Erhöhung des Fahrradüberwegs wurden abgelehnt. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Unfälle haben sich nach der Installation im Sommer 2013 ereignet? Wie viele sind davon Auto/Fahrrad Unfälle? Wie viele sind Auto/Auto Unfälle? 2 Wäre eine farbliche Markierung des Fahrradweges möglich? 3. Warum wurde an dieser Gefahrenstelle eine Ströer-Werbegroßfläche genehmigt, welche die Verkehrsteilnehmer ablenkt? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 10.09.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1405 2019 Die Vorlage OF 400/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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