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Meine Nachbarschaft: Bodelschwinghstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Verbesserung der Sichtverhältnisse und Verkehrssicherheit an der Einmündung Bodelschwinghstraße/Bodenseestraße

20.10.2025 · Aktualisiert: 29.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7483 entstanden aus Vorlage: OF 769/11 vom 27.09.2025 Betreff: Verbesserung der Sichtverhältnisse und Verkehrssicherheit an der Einmündung Bodelschwinghstraße/Bodenseestraße Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die eine sichere und ungehinderte Ausfahrt aus der Bodelschwinghstraße in die Bodenseestraße gewährleisten. Dies betrifft insbesondere die Belange von Anwohner:innen sowie von Fahrzeugführer:innen von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und der FES. Zur Verbesserung der Sichtverhältnisse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen: 1. Einrichtung von Sperrflächen im Einmündungsbereich der Bodelschwinghstraße auf die Bodenseestraße. Die Sperrflächen sollten in der Bodenseestraße eingerichtet werden, um das Parken unmittelbar im Einmündungsbereich zur Bodelschwinghstraße zu unterbinden. 2. Absicherung der Sperrflächen, falls die zuständigen Ämter dies für erforderlich erachten, durch geeignete bauliche oder verkehrstechnische Maßnahmen (z. B. Markierungen, Poller, Beschilderung, Fahrradbügel etc.), um widerrechtliches Parken effektiv zu verhindern. 3. Prüfung der Installation eines Verkehrsspiegels gegenüber der Ausfahrt aus der Bodelschwinghstraße, um die Sicht auf den fließenden Verkehr in der Bodenseestraße zu verbessern. Begründung: Die Bodelschwinghstraße ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen und man hat keine Vorfahrt gegenüber Autofahrenden, die aus der Bodenseestraße kommen. Aufgrund der derzeitigen Parksituation entlang der Bodenseestraße - insbesondere direkt an der Einmündung - ist die Sicht auf den querenden Verkehr stark eingeschränkt. Dies führt zu gefährlichen Situationen beim Einfahren und betrifft sowohl private Fahrzeuge als auch Einsatzfahrzeuge. Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen der Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Verbesserung der Übersicht im Kreuzungsbereich. (Geoportal Frankfurt) Markierungen => Sperrflächen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Überprüfung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten im Ortsbezirk 11 - Vorschlag von Blitzerstandorten

19.05.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6947 entstanden aus Vorlage: OF 738/11 vom 03.05.2025 Betreff: Überprüfung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten im Ortsbezirk 11 - Vorschlag von Blitzerstandorten Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten in Absprache mit der Landespolizei zu überprüfen: - Jakobsbrunnenstraße auf Höhe des Kiosks in beide Richtungen (werktags 05:00 Uhr bis 09:30 Uhr und ab 17:00 Uhr); - Alt-Fechenheim auf Höhe der Fahrschule, auf Höhe des Netto-Marktes und auf Höhe der katholischen Kirche (werktags 05:00 Uhr bis 07:00 Uhr und ab 19:00 Uhr); - Starkenburger Straße auf Höhe der Rückseite der Kita Mainstrolche (05:00 Uhr bis 8:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr); - Starkenburger Straße/Alt-Fechenheim zwischen Schießhüttenstraße und Pfortenstraße (werktags 05:00 Uhr bis 07:00 Uhr und ab 19:00 Uhr); - Starkenburger Straße/Dieburger Straße/Alt-Fechenheim (am Wochenende, alle Uhrzeiten); - Bodenseestraße zwischen Konstanzer Straße und Max-Eyth-Straße (werktags 05:00 Uhr bis 09:30 Uhr und 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr); - Wächtersbacher Straße auf Höhe der Kita St. Hildegard (werktags 07:30 Uhr bis 10:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, sobald die Umleitung Hanauer Landstraße nicht mehr über die Cassellastraße führt; - Birsteiner Straße auf Höhe des Sportplatzes (Montag bis Freitag 06:30 Uhr bis 08:30 Uhr und ab dem späten Nachmittag - Verkehr von und zur Schule, Ferienzeit ausschließen); - Hanauer Landstraße stadtauswärts (am Parkplatz der Allessa GmbH und der Bushaltestelle, wenn die Baustelle abgeschlossen ist) zwischen der Straße Alt-Fechenheim und der Omegabrücke (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr); - Jakobsbrunnenstraße von Westen aus kommend im Bereich der Einfahrt in die Tempo-30-Zone zwischen An der Seehecke und Konstanzer Straße (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr); - Baumertstraße zwischen der Straße Am Hennsee und Pfortenstraße (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr); - Raiffeisenstraße zwischen Johanna-Tesch-Platz und Roscherstraße (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr). Begründung: Es wird vermehrt festgestellt, dass Fahrzeughalter sich nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1587

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bodelschwinghstraße in verkehrsberuhigten Bereich umwandeln

07.02.2022 · Aktualisiert: 09.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2022, OM 1530 entstanden aus Vorlage: OF 174/11 vom 24.01.2022 Betreff: Bodelschwinghstraße in verkehrsberuhigten Bereich umwandeln Der Magistrat wird gebeten, die Bodelschwinghstraße in einen v erkehrsberuhigten Bereich (sogenannten Shared Space) umzuwandeln und an einer Seite der Grundstücksgrenzen oder auch versetzt Parkplätze auszuweisen. Begründung: Die Bodelschwinghstraße hat aufgrund ihrer geringen Breite keinen wirklichen Gehweg, dennoch herrscht auch hier ein hoher Parkdruck durch Anwohner, die Straße wird so gut wie nur von Anliegern befahren. In letzter Zeit wurden vermehrt Fahrzeuge, die in der Straße parken, aufgeschrieben, da sie auf dem winzigen Gehweg parken, der für Fußgänger kaum breit genug ist, um darauf zu laufen. Um die Situation für alle Verkehrsteilnehmer zu verbessern, wäre es angeraten, hier einen verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen, sodass Fußgänger und Radfahrer die Straße in voller Breite nutzen können, und gleichzeitig das Parken entlang der Grundstücksgrenzen auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1370 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2835 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lösung für die Mittelseestraße im Abschnitt zwischen Am Hennsee und Pfortenstraße

07.02.2022 · Aktualisiert: 11.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2022, OM 1527 entstanden aus Vorlage: OF 170/11 vom 21.01.2022 Betreff: Lösung für die Mittelseestraße im Abschnitt zwischen Am Hennsee und Pfortenstraße Vorgang: OM 495/21 OBR 11; ST 2064/21 Der Magistrat wird aufgefordert, eine Lösung für die Parksituation in der Mittelseestraße im Abschnitt zwischen Am Hennsee und Pfortenstraße zu finden, damit die Feuerwehr, aber auch die FES dort im Einsatz durchfahren können, nachdem der Magistrat einen Kompromissvorschlag des Ortsbeirates 11 mit der Stellungnahme vom 15.11.2021, ST 2064, ablehnte. Begründung: Der Ortsbeirat wollte in der Anregung vom 05.07.2021, OM 495, das Zeichen 315 auf einer vom Magistrat zu wählenden Seite in der Mittelseestraße einrichten lassen. Dies wurde unter der einfach falschen Begründung seitens des Magistrats abgelehnt, dass die Restbreite der Gehwege dann nunmehr 90 Zentimeter betragen würde. Der Ortsbeirat würde gerne eine Lösung vom Magistrat bekommen, weil Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und der FES diesen Abschnitt immer noch nicht durchfahren können, weil die Restfahrbahnbreite weniger als drei Meter beträgt. Dem Magistrat dürfte bekannt sein, dass sich die Freiwillige Feuerwehr Fechenheim in der Straße Am Hennsee/Ecke Mittelseestraße befindet und das neue Gerätehaus in der Gründenseestraße noch nicht fertiggestellt ist. Die Feuerwehr muss also immer noch und auch zukünftig die Mittelseestraße durchfahren. Es muss also eine Lösung her. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 495 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2064 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1369 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichten von Parken auf dem Gehweg in der Mittelseestraße

05.07.2021 · Aktualisiert: 27.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 495 entstanden aus Vorlage: OF 33/11 vom 21.05.2021 Betreff: Einrichten von Parken auf dem Gehweg in der Mittelseestraße Der Magistrat wird aufgefordert, das Zeichen 315 der Anlage der StVO (Gehwegparken) in der Mittelseestraße zwischen Pfortenstraße und Am Hennsee einzurichten. Begründung: Ordnungsgemäß am Fahrbahnrand parkende Fahrzeuge verringern die restliche Fahrbahnbreite auf unter 3 Meter, weshalb die Freiwillige Feuerwehr Fechenheim nicht mehr linksseitig im Einsatzfall aus ihrem Gerätehaus ausrücken kann. Gehwegparken würde Abhilfe schaffen. Der Bürgersteig ist auf beiden Seiten so breit, dass trotz Gehwegparken beispielsweise eine Person mit Kinderwagen dort passieren kann. Zum besseren Verständnis sind zwei Bilder beigefügt. Es bleibt dem Magistrat überlassen, welche Seite die Einrichtung erhält. Die gerade Hausnummernseite würde sich anbieten, weil dort das Parken nur auf einem kurzen Stück erlaubt ist. (linksseitig gerade Hausnummern) Quelle: B. Wiewiorra Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2064 Anregung an den Magistrat vom 07.02.2022, OM 1527 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Umgestaltung Spielplatz Am Hennsee

17.01.2020 · Aktualisiert: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 687/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Umgestaltung Spielplatz Am Hennsee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Umgestaltung des Spielplatzes am Hennsee werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der oben genannte Spielplatz liegt mitten in einer Wohnbebauung und in direkter Nähe zu einem Kindergarten. Durch die nachmittägliche und abendliche Nutzung durch Jugendliche kommt es immer wieder zu erheblicher Lärmbelästigung der Anwohner. Der Kindergarten, der diesen Spielplatz maßgeblich nutzt, benötigt hingegen eher einen Spielplatz für Kleinkinder. Um beiden Anliegen Rechnung zu tragen, wäre es sinnvoll den Spielplatz Konstanzer Str./ Bodenseestr. für ältere Kinder und Jugendliche aufzuwerten und in diesem Zuge den oben genannten Spielplatz zu einem für Kleinkinder interessanten Spielplatz umzugestalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 83 2020 Die Vorlage OF 687/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung „Absolutes Halteverbot“ Am Hennsee/Baumerstraße

13.05.2019 · Aktualisiert: 27.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4645 entstanden aus Vorlage: OF 557/11 vom 09.03.2019 Betreff: Einrichtung "Absolutes Halteverbot" Am Hennsee/Baumerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in der Straße Am Hennsee in Fahrtrichtung Mittelseestraße auf der rechten Fahrbahnseite das "Eingeschränkte Halteverbot" (Zeichen 286 StVO) in ein "Absolutes Halteverbot" (Zeichen 283 StVO) zu ändern. Begründung: Trotz Zeichens 286 StVO werden regelmäßig in nicht geringer Anzahl verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand in der Straße Am Hennsee in Fahrtrichtung Mittelseestraße beobachtet. Die ohnehin schon enge Straße wird dadurch noch weiter zum Nadelöhr. Ein absolutes Halteverbot würde hier die Dringlichkeit der Notwendigkeit des Freihaltens der entsprechenden Fahrbahnseite noch besser zum Ausdruck bringen, als es das eingeschränkte Halteverbot ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1452 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2018 Produktbereich: 12 Brandschutz und Rettungsdienst Produktgruppe: 12.01 Brandschutz Gerätehaus Freiwillige Feuerwehr Fechenheim

10.01.2018 · Aktualisiert: 29.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 309/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 12 Brandschutz und Rettungsdienst Produktgruppe: 12.01 Brandschutz Gerätehaus Freiwillige Feuerwehr Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Schaffung eines neuen Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Fechenheim werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Das aktuelle Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Fechenheim Am Hennsee 5a liegt mitten im Wohngebiet und ist in einem miserablen Zustand. Ein Ausrücken der Feuerwehr ist oft erschwert durch verkehrswidrig parkende Fahrzeuge bzw. durch die grundsätzliche Verkehrssituation (viele parkende Fahrzeuge in engen Straßen). Dabei kommt es bei einem Feuerwehreinsatz auf jede Minute an. Weiterhin ist in diesem Gerätehaus eine notwendige Aus- und Fortbildung des Personals nur sehr eingeschränkt durch die baulichen Begebenheiten möglich. Eine gute Aus- und Fortbildung ist aber unerlässlich, um im Einsatzfall Leben retten zu können. Ein örtlich günstig gelegenes Gerätehaus, beispielsweise an dem Sportplatz in der Pfortenstraße, würde Feuerwehreinsätze effektiver und effizienter gestalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 74 2018 Die Vorlage OF 309/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkwinkel Am Hennsee 7/Mittelseestraße 30

19.06.2017 · Aktualisiert: 29.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1808 entstanden aus Vorlage: OF 218/11 vom 30.05.2017 Betreff: Parkwinkel Am Hennsee 7/Mittelseestraße 30 Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Am Hennsee 7/Mittelseestraße 30 Parkwinkel anbringen zu lassen. Begründung: Die Freiwillige Feuerwehr Fechenheim, ansässig Am Hennsee 5a, wird regelmäßig beim Verlassen der Liegenschaft durch Fahrzeuge, welche Am Hennsee 7, an der Ecke zur Mittelseestraße 30, genau an der Kreuzung parken, behindert. Diese Fahrzeuge behindern massiv Einsatzfahrten, welche über Am Hennsee in Richtung Konstanzer Straße gehen. Parkwinkel sind bereits auf beiden Seiten der Mittelseestraße installiert, um der Feuerwehr das Verlassen ihrer Garagen zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1864 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2017 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün und Freiflächen Umgestaltung des Spielplatzes Am Hennsee

14.02.2017 · Aktualisiert: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2017, OF 172/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün und Freiflächen Umgestaltung des Spielplatzes Am Hennsee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2017 ausreichend Mittel einzustellen um eine Umgestaltung des Spielplatzes Am Hennsee in einen Spielplatz für Kleinkinder zu gewährleisten. Begründung: Der oben genannte Spielplatz liegt mitten in einer Wohnbebauung und in direkter Nähe zu einem Kindergarten. Durch die Nachmittägliche und abendliche Nutzung durch Jugendliche kommt es immer wieder zu erheblicher Lärmbelästigung der Anwohner. Der Kindergarten der diesen Spielplatz maßgeblich nutzt benötigt hingegen eher einen Spielplatz für Kleinkinder. Um beiden Anliegen Rechnung zu tragen wäre es sinnvoll den Spielplatz Konstanzer Str. X Bodenseestr. für ältere Kinder und Jugendliche aufzuwerten und in diesem Zuge den oben Genannten Spielplatz zu einem für Kleinkinder interessanten Spielplatz umzugestalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 105 2017 Die Vorlage OF 172/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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