Meine Nachbarschaft: Birminghamstraße
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Die problematische Radverkehrssituation in der Mainzer Landstraße zwischen Nieder Tor und Haltestelle „Birminghamstraße“ bei einem Ortstermin klären
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6624 entstanden aus Vorlage: OF 1173/6 vom 27.02.2025 Betreff: Die problematische Radverkehrssituation in der Mainzer Landstraße zwischen Nieder Tor und Haltestelle "Birminghamstraße" bei einem Ortstermin klären Der Magistrat wird gebeten, bei einem Ortstermin gemeinsam mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung und dem Radfahrbüro die Verkehrssituation und -führung für Radfahrer in der Mainzer Landstraße (zwischen dem Nieder Tor und der Haltestelle "Birminghamstraße") in beide Richtungen zu prüfen. An dem Ortstermin sollten auch Vertreter des Beirates der Sozialen Stadt Nied teilnehmen. Begründung: Die Anwohnervertreter im Beirat der Sozialen Stadt Nied wünschen sich einen Ortstermin mit der Stadt, um die problematische Radverkehrssituation in der Mainzer Landstraße zu klären. Stadteinwärts wird der Radweg ab der Kirche St. Markus oft durch parkende Autos blockiert. Zudem ist die Markierung abgenutzt und es fehlt eine durchgehende Beschilderung der Radwege. Falls es sich an dieser Stelle nicht um einen offiziellen Radweg handelt, sollte geklärt werden, welche Strecke Radfahrer stadteinwärts nutzen sollen. Stadtauswärts werden Radfahrer ab der Mainzer Landstraße 786 entgegen der sehr engen Einbahnstraße an Schrägparkplätzen vorbeigeführt. Kommt an dieser Stelle dem Radfahrer ein Auto entgegen, ist das Passieren für beide sehr schwierig. Besonders Schulkinder sind an dieser Stelle durch ausparkende und entgegenkommende Autos gefährdet. Anschließend führt der Radweg in die Straße Alt-Nied. Seine Markierung an der Einmündung nach Alt-Nied ist abgenutzt. Zudem wird der Radweg dort oft zugeparkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1134
Leerstand im Ortsbezirk 1: Gebäude nutzen oder sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1572/1 Betreff: Leerstand im Ortsbezirk 1: Gebäude nutzen oder sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Immer mehr Gebäude im Gallus stehen über einen längeren Zeitraum leer, wie in der Weilburger Straße 17 oder seit Jahresbeginn in der Mainzer Landstraße 261-263. Kontrollen der Eigentümer zur Sicherung des Gebäudes und des Grundstücks finden offenbar nicht statt. Dies vorangeschickt fragen wir den Magistrat: Was unternimmt der Magistrat, um gegen den verwahrlosten Zustand des Grundstücks vorzugehen und dieses gegen unbefugte Nutzung sichern zu lassen? https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4970/5963009< /p> Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1144 2025 Die Vorlage OF 1572/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBarrierearme Bordsteine rund um die Galluswarte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6540 entstanden aus Vorlage: OF 1513/1 vom 28.01.2025 Betreff: Barrierearme Bordsteine rund um die Galluswarte Der Magistrat wird gebeten, alle Bordsteine rund um die Straßenbahnhaltestelle "Galluswarte", insbesondere die Wegstrecke von der Straßenbahnhaltestelle zum Ärztehaus und zum Amk A, auf ihre Barrierefreiheit zu überprüfen und zu hohe Bordsteine absenken zu lassen, möglichst als sogenannte getrennte Überquerungsstelle. Begründung: Einige Bordsteine an Übergängen rund um die Straßenbahnhaltestelle "Galluswarte" sind für Rollstuhlfahrende und Rollatornutzende mit einer Höhe von ein bis zwei Zentimetern zu hoch, um diese eigenständig zu überqueren. Regelmäßig benötigen Menschen Hilfe, um bei Übergängen von der Straße wieder auf den Gehweg der Mainzer Landstraße zu gelangen. Das Ärztehaus Galluswarte und das AmkA sind mit ihren Beratungsangeboten und Dienstleistungen häufig aufgesuchte Orte von Gehbehinderten. Da die S-Bahn-Station "Galluswarte" aufgrund fehlender Aufzüge nicht nutzbar ist, können Gehbehinderte oft nur die Straßenbahn und den Bus nutzen. Alle Wegebeziehungen und Straßenquerungen rund um die Galluswarte sollen daher auf ihre Barrierefreiheit überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1165 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße - Planung priorisieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6541 entstanden aus Vorlage: OF 1515/1 vom 02.02.2025 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße - Planung priorisieren Vorgang: OM 202/21 OBR 1; ST 1539/21; OM 2620/22 OBR 1; ST 2827/22; OM 3934/23 OBR 1; ST 1898/24 Der Magistrat schreibt in der Stellungnahme vom 28.10.2024, ST 1898, dass nicht abzusehen ist, wann eine abgestimmte Planung finalisiert werden kann. Der Ortsbeirat bedankt sich für die Erklärungen in der Stellungnahme und fordert den Magistrat auf, die Planungen zu priorisieren, damit sie zügig (im Jahr 2025 ) finalisiert und dem Ortsbeirat vorgestellt werden können. Begründung: Es wird auf die Begründung aus der Anregung an den Magistrat, OM 3934, verwiesen: "Die Ampel wird nach wie vor dringend gebraucht, darüber besteht Konsens. In der Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1539, spricht der Magistrat davon, dass die Planungen zur Ampel ab dem 2. Quartal 2022 vorgestellt werden können. Auf Nachfrage erklärte der Magistrat in der Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2827, dass sich die Planungen verzögern und im 1. Quartal 2023 die Verkehrsuntersuchung fertiggestellt werden kann. Dieses ist nun auch vorbei, daher erwartet der Ortsbeirat nun Antworten." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1539 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2620 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2827 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3934 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1898 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 842
Nied: Bei Eigentümer/n der beiden Häuser in der Oeserstraße 28 und 28a auf Fertigstellung ihrer Häuser/Grundstücke einwirken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6501 entstanden aus Vorlage: OF 1155/6 vom 27.01.2025 Betreff: Nied: Bei Eigentümer/n der beiden Häuser in der Oeserstraße 28 und 28a auf Fertigstellung ihrer Häuser/Grundstücke einwirken Der Magistrat wird gebeten, auf den oder die Eigentümer der beiden Häuser in der Oeserstraße 28 und 28a einzuwirken, um - die nach etlichen Jahren noch immer nicht fertiggestellten Bauabschnitte an den Gebäuden fertigzustellen; - die fehlenden Grundstücksarbeiten zu einem ordentlichen Abschluss zu bringen und schlussendlich den Bauzaun zu entfernen. Begründung: In den beiden Häusern der Oeserstraße 28 und 28a sind bereits seit ca. 2018 Mieter/Eigentümer eingezogen. Allerdings sind bestimmte Gebäudeabschnitte immer noch nicht baulich fertiggestellt worden (siehe Foto). Dazu gehören auch noch fehlende Abschlussarbeiten am Garten der Grundstücke. Seit Jahren werden die Grundstücke zur Oeserstraße immer noch von einem Bauzaun umzäunt. Dort wird aber seit Jahren nicht mehr gebaut. Die Bewohner leben auch schon in den Häusern. Teilweise sieht es dort aber immer noch wie auf einer Baustelle aus. Das sollte die nächsten Jahre nicht so bleiben, weil der Bereich unfertig, unsauber und ungepflegt aussieht. Die Stadt sollte darum auf die Eigentümer einwirken, nun zeitnah die noch fehlenden Arbeiten nachzuholen und den Bauzaun abzubauen. Seit Jahren bewohnt, aber immer noch nicht fertig gebaut. Foto: Tobias Fechler Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 868 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 63
Radweg Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße sichtbarer kennzeichnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6357 entstanden aus Vorlage: OF 1498/1 vom 10.12.2024 Betreff: Radweg Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße sichtbarer kennzeichnen Vorgang: OM 3589/23 OBR 1; ST 1319/23 Der Magistrat wird gebeten, den bestehenden Radweg auf dem Gehweg der Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße stadtauswärts sichtbarer zu kennzeichnen, um die Verkehrssicherheit von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden zu erhöhen. Farbige Markierungen am Boden sind weiteren Beschilderungen vorzuziehen. In der Stellungnahme vom 12.06.2023, ST 1319, versprach der Magistrat, für eine sichere und deutliche Führung des Radverkehrs an der Haltestelle "Rebstöcker Straße" zu sorgen. Er wird weiterhin gebeten, diese Maßnahme unverzüglich umzusetzen. Begründung: Zahlreiche Menschen im Gallus beklagen sich darüber, dass es beim Ein- und Aussteigen an der Straßenbahnhaltestelle "Rebstöcker Straße" oft zu Beinahe-Zusammenstößen zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden kommt. Grund dafür ist, dass der schmale Radweg auf dem Gehweg hinter dem Wartehäuschen der Haltestelle entlangführt und nur sehr schlecht markiert ist. Eine farbige Markierung mit zwei weißen durchgehenden Linien mit Fahrradpiktogrammen, Markierungen der Fußquerungen und/oder eine Rotmarkierung signalisiert den Verkehrsteilnehmenden, dass Rad- und Fußverkehr auf engem Raum geführt werden. Zusätzliche Schilder würden aus Erfahrung nur mehr Verwirrung stiften und nicht zur Sicherheit beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3589 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1319 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 781 Beratung im Ortsbeirat: 1
EM-Ampelmännchen im Gallus einsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6358 entstanden aus Vorlage: OF 1499/1 vom 10.12.2024 Betreff: EM-Ampelmännchen im Gallus einsetzen Der Magistrat wird gebeten , die Fußball-EM-Ampelmännchen-Schablonen der Lichtsignalanlage (LSA) der Fußgängerquerungen am Hauptbahnhof nachhaltig wiederzuverwenden und in der LSA an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße im Gallus einzusetzen. Begründung: Die am Frankfurter Hauptbahnhof eingesetzten Fußball-Ampelmännchen haben während der EM in Frankfurt internationale Beachtung erfahren. Es wäre schade, diese nicht nachhaltig wieder zu verwenden. Besonders gut passen die Fußball-Ampelmännchen an die Kreuzung Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße im Gallus. Die Schwalbacher Straße verbindet den Lotte-Sprecht-Park im Norden mit dem Bolzplatz im Galluspark im Süden. Der nach Lotte Sprecht genannte Park erinnert an eine Frankfurter Fußballpionierin aus dem Gallus, die 1930 den ersten deutschen Frauenfußballverein gründete. Der Bolzplatz im Galluspark sicherte erstmals in Frankfurt das Recht für Kinder und Jugendliche, dort zu spielen und sich austoben zu dürfen, ohne dass dagegen gerichtlich vorgegangen werden kann. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 937 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6360 entstanden aus Vorlage: OF 1502/1 vom 05.01.2025 Betreff: Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts hinter der Lichtsignalanlage vor der Ackermannstraße das Befahren und Beparken des Gehwegs mittels Poller zu unterbinden, wenn möglich sollen Fahrradbügel installiert werden. Begründung: Da an dieser Stelle ordnungswidrig geparkt wird und dadurch Fußgänger behindert und gefährdet werden sowie die Mindestgehwegbreite dabei deutlich unterschritten wird, ist dieser Bereich mittels Stahlabweiser abzusichern. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 777 Beratung im Ortsbeirat: 1
Nied: Wo bleiben die „Haifischzähne“?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6297 entstanden aus Vorlage: OF 1133/6 vom 15.12.2024 Betreff: Nied: Wo bleiben die "Haifischzähne"? Vorgang: OM 4950/24 OBR 6; ST 596/24 Der Magistrat wird gebeten, endlich an der Kreuzung Birminghamstraße/Mumm-von-Schwarzenstein-Straße in Nied die in der Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2024, ST 596, zugesagten "Haifischzähne" (Verkehrszeichen 342) zur Erhöhung der Verkehrssicherheit aufzumalen. Begründung: Leider geht es an der betreffenden Stelle immer noch sehr "zahnlos" zu. Etliche Bürger fragen sich, wo sie denn bleiben - die Zähne. Durch das Aufmalen von "Haifischzähnen" sollen die Verkehrsteilnehmer deutlicher auf die Rechts-vor-links-Regelung aufmerksam gemacht werden, um gefährliche Situationen zu vermeiden. Das sollte nun auch zeitnah geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4950 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2024, ST 596 Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 348 Aktenzeichen: 66-0
Realisierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Nied
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6299 entstanden aus Vorlage: OF 1136/6 vom 12.12.2024 Betreff: Realisierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Nied Der Magistrat wird gebeten, mit der Planung und anschließenden Umsetzung für ein Kinder- und Familienzentrum (KiFaZ) für den Stadtteil Nied zu beginnen. Die Sozialstruktur des Stadtteils Nied und dessen Ranking im Benachteiligungsindex zeigen eindeutigen Handlungsbedarf auf: - Der Stadtteil Nied ist einer von 13 Stadtteilen der zweithöchsten Kategorie bzgl. der Haushaltsgröße, es gibt nur einen mit der höchsten Kategorie. - Die Wohnfläche pro Person ist mit rund 32 Quadratmetern die drittniedrigste in Frankfurt! - Nied hat rund 67 Prozent Menschen mit Migrationshintergrund, die im Stadtteil leben. - Drei von vier Kindern haben einen Elternteil mit ausländischer Herkunft. - Es gibt über 500 Alleinerziehende im Stadtteil. - Fast jede fünfte Person bezieht bedarfsorientierte Sozialleistungen. Mögliche Standorte wären die zukünftige IGS 15 an der Mainzer Landstraße 701 oder durch Erweiterung der Räumlichkeiten der SAALBAU Nied in der Heinrich-Stahl-Straße 3. Zusätzlich sollte es eine Dependance an dem zu realisierenden Kinderzentrum Georgshof an der Oeserstraße geben. Begründung: Siehe Tenor und unten stehende Karte des Benachteiligungsindex der Stadt Frankfurt am Main. Quelle: https://arcg.is/1WDmzC0 (Analyse der Sozialstruktur Frankfurt am Mains) Die Größe der Symbole gibt die Größe des Haushaltsgrößen-Index wieder, während die Farbe der Symbole die Sozialstruktur nach dem Benachteiligungsindex darstellt. Mit dieser Grafik wird insgesamt nochmal verdeutlicht, dass die einkommensstarken Haushalte nahe der Innenstadt meist kleine Haushalte sind, während sich einkommensstarke und große Haushalte überwiegend am Stadtrand befinden. Stadtteile, in denen sich überwiegend einkommensschwache Haushalte befinden, weisen überwiegend große Haushalte auf. Die wenigen Ausnahmen befinden sich, wie auch bei den einkommensstarken Haushalten, nahe der Innenstadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Griesheim: Fußgängerampel Mainzer Landstraße 533 benutzerfreundlicher machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6292 entstanden aus Vorlage: OF 1128/6 vom 08.12.2024 Betreff: Griesheim: Fußgängerampel Mainzer Landstraße 533 benutzerfreundlicher machen Der Magistrat wird gebeten, eine Überprüfung der Ampelschaltung der Fußgängerampel auf Höhe der Mainzer Landstraße 533 vorzunehmen. Die Fußgängerampel wird von Schüler*innen auf dem Schulweg genutzt, die aktuell oft bei roter Signalschaltung die Straßenseite wechseln, da die Wartezeit zu lange ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 784 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32-1
Nied: Entschärfung des gefährlichen Überquerungsbereiches gegenüber der Panoramaschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5979 entstanden aus Vorlage: OF 1099/6 vom 12.10.2024 Betreff: Nied: Entschärfung des gefährlichen Überquerungsbereiches gegenüber der Panoramaschule Vorgang: OM 5693/20 OBR 6; ST 786/20 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche geeigneten Maßnahmen ergriffen werden können, um das mitunter gefährliche Überqueren der Werner-Bockelmann-Straße gegenüber der Panoramaschule für die Kinder mit Behinderung sicherer zu gestalten. Gegebenenfalls ist ein Ortstermin mit der Schulgemeinde vor Ort durchzuführen. Begründung: Der Elternbeirat und der Förderverein der Panoramaschule in Nied berichteten von gefährlichen Situationen, wenn zum Beispiel bei Gruppenausflügen die von Lehrern begleiteten Kinder mit Behinderung der Panoramaschule die Werner-Bockelmann-Straße überqueren. Etliche Kinder sind nicht so schnell zu Fuß, sodass die Überquerung der Straße seine Zeit dauert. Oftmals ist am Vormittag in der Werner-Bockelmann-Straße reger Verkehr und die Autos kommen laut Berichten der Eltern bzw. Lehrer mit deutlich mehr als den erlaubten 30 km/h angefahren. So sei es schon zu gefährlichen Verkehrssituationen gekommen. Ein vor knapp fünf Jahren angeregter Schulwegtermin zu diesem Thema (Anregung OM 5693) hat entweder nicht stattgefunden oder ist zu keinem Ergebnis gekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5693 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 786 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 376 Beratung im Ortsbeirat: 6
Nied: Parken mit Parkscheibe an der Ladenzeile an der Mainzer Landstraße 786/798
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5980 entstanden aus Vorlage: OF 1100/6 vom 15.09.2024 Betreff: Nied: Parken mit Parkscheibe an der Ladenzeile an der Mainzer Landstraße 786/798 Der Magistrat wird gebeten, entlang der Ladenzeile zwischen acht Uhr und 18 Uhr nur Kurzzeitparken mit Parkscheibe für 90 Minuten zuzulassen. Begründung: Vor der Ladenzeile, mit u. a. einem Einzelhändler, gibt es einige Parkplätze, die jedoch viel zu oft tagsüber von Dauernutzern belegt sind. Um denjenigen, die hier mit dem Pkw Einkaufen fahren (müssen), die Möglichkeit des Einkaufens und damit des Ent- und Beladens zu ermöglichen, bittet der Ortsbeirat, an dieser Stelle nur Parken mit Parkscheibe tagsüber zuzulassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Radbügel an der Galluswarte instand setzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6003 entstanden aus Vorlage: OF 1414/1 vom 13.10.2024 Betreff: Radbügel an der Galluswarte instand setzen Der Magistrat wird gebeten, die kaputten Radbügel an der Abstellanlage Galluswarte (Mainzer Landstraße) instand setzen zu lassen. Begründung: Die Abstellanlage für Fahrräder an der Galluswarte (Mainzer Landstraße) wird sehr gut genutzt. Leider sind hier einige Radbügel kaputt. Um die Kapazitäten voll nutzen zu können, sollten diese repariert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2171
Blitzer Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6004 entstanden aus Vorlage: OF 1415/1 vom 13.10.2024 Betreff: Blitzer Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße aufstellen Der Magistrat wird gebeten , einen Rotlichtblitzer an der Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße/Kleyerstraße für den beidseitigen Verkehr aufstellen zu lassen. Sollte dies nicht möglich sein, sind alternative Maßnahmen zur Sicherung des Schulwegs zu prüfen. Begründung: Viele Kinder laufen auf ihrem Schulweg aus den Neubauten der Weilburger Straße über die Kleyerstraße Richtung Galluswarte und müssen anschließend dort die Mainzer Landstraße überqueren. An dieser Stelle fahren regelmäßig Autos als auch Straßenbahnen bei Rot, während die Kinder loslaufen, da die Ampel für sie Grün zeigt. Aus diesem Grund gab es eine große Diskussion auf der letzten Schulelternbeiratssitzung der Günderrodeschule über die Sicherheit des Schulwegs. Quelle: Apple Karten Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 278
Aufenthaltsqualität im Gallus/Europaviertel: Eine Grünfläche zwischen Güterplatz und Skyline Plaza
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6008 entstanden aus Vorlage: OF 1421/1 vom 08.10.2024 Betreff: Aufenthaltsqualität im Gallus/Europaviertel: Eine Grünfläche zwischen Güterplatz und Skyline Plaza Der Magistrat wird gebeten, den Bereich der derzeitigen Baustelle des U-Bahnhofs "Güterplatz" zwischen dem Güterplatz und der Europa-A llee als durchgehende Grünfläche zu planen und herstellen zu lassen. Durch diese neu geschaffene begrünte Aufenthaltsfläche sollen Wege für den Rad- und Fußverkehr sowie die Feuerwehr und Rettungsdienste vorgesehen werden. Begründung: Die Baustelle der unterirdischen Station "Güterplatz" in offener Bauweise bietet die einmalige Gelegenheit, die Geländeoberfläche nach der Fertigstellung und Überdeckelung des U-Bahnhofes neu zu gestalten. Außerdem soll dieser Abschnitt ein Bindeglied zwischen der neu herzurichtenden östlichen Europa-Allee und der Neugestaltung des Güterplatzes werden und so das "grüne Band" in Richtung Mainzer Landstraße und Hafentunnel verlängern. Die Menschen im Europaviertel profitieren davon mehrfach: Statt Verkehrslärm entsteht eine grüne Oase für Besuchende des Skyline Plaza und Bewohnende zugleich. Dreck und Staub bleiben außen vor. Rad- und Fußverkehr werden sicher in Richtung Güterplatz geleitet. Der motorisierte Verkehr fließt einfach weiter wie bisher über die Den Haager Straße, Brüsseler Straße und Osloer Straße. Eine Grünfläche mit Bäumen und insektenfreundlichen Pflanzen spendet im Sommer Schatten, Bänke laden zum Verweilen ein und auch begrenzte außengastronomische Flächen sind denkbar. Ein großer Beitrag für mehr Aufenthaltsqualität im Gallus. Foto: FAZ Lageplan: Geoportal Frankfurt, Anmerkungen Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 451 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parksituation NiedSüd
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5806 entstanden aus Vorlage: OF 1079/6 vom 25.07.2024 Betreff: Parksituation Nied-Süd Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, im Bereich Nied-Süd - zwischen Mainzer Landstraße und B 40 - für die Anwohner eine Parkbeordnung zu erreichen, die wenigstens die Fremdparker aus dem Bereich fernhält; 2. e ndlich Carsharing in den Stadtteilen anzubieten, damit der Parkdruck reduziert wird. Begründung: Innerhalb des Viertels Landauer Straße, Alzeyer Straße und Dürkheimer Straße sind viele Mehrfamilienhäuser. Im Bereich des Nieder Kirchwegs sind neue Mehrfamilienhäuser in Bau oder so gut wie fertiggestellt. Wo vorher Gewerbe war, leben jetzt viele Familien. Damit steigt der Parkdruck auf diesen Bereich zwischen Mainzer Landstraße und B 40. Erschwert wird die Situation durch viele fremd abgestellte Fahrzeuge, u. a. auch Firmenwagen. Ein Carsharing-Angebot ist eine gute Alternative zu mehreren Autos pro Haushalt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 102 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Mindestgehwegbreite in der Günderrodestraße sicherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5838 entstanden aus Vorlage: OF 1359/1 vom 13.08.2024 Betreff: Mindestgehwegbreite in der Günderrodestraße sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, das aufgesetzte Gehwegparken auf der östlichen Seite der Günderrodestraße zwischen Frankenallee und Kölner Straße zurücknehmen und das Parken mit Pkw zu untersagen sowie den Gehweg abzupollern, um so die notwendige Mindestgehwegbreite für zu Fuß Gehende und mobilitätseingeschränkte Menschen im Gallus sicherzustellen. Begründung: Bei Gehwegen wird bei Neuanlage eine Gehwegbreite zwischen 2,30 Metern und 2,50 Metern empfohlen. Auf der östlichen Seite der Günderrodestraße ist zwischen Mainzer Landstraße und Koblenzer Straße jedoch regelmäßig noch nicht einmal die absolute Mindestbreite von 1,50 Metern gegebenen. Außerdem wird so das Parken auf den vielen Schachtdeckeln wirksam verhindert. Bürger*innen beschweren sich immer wieder, dass der verbliebene Platz auf dem Gehweg selbst für eine einzige Person oft nicht ausreicht. Mobilitätseingeschränkte Menschen können den Gehweg oft gar nicht nutzen. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 141 Beratung im Ortsbeirat: 1
Starkregen im Ortsbezirk 1: Regenentwässerung auf der Mainzer Landstraße instand setzen lassen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5835 entstanden aus Vorlage: OF 1356/1 vom 13.08.2024 Betreff: Starkregen im Ortsbezirk 1: Regenentwässerung auf der Mainzer Landstraße instand setzen lassen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass nach Starkregenereignissen die Wassermassen auf der Mainzer Landstraße, insbesondere zwischen Galluswarte und Hafenstraße, schneller abfließen und sich keine stundenlangen, großflächigen Wasserflächen auf den Fahrbahnen bilden. Begründung: Regelmäßig bilden sich nach Starkregen große Wasserflächen auf der Mainzer Landstraße. Das Problem besteht seit einigen Monaten und wurde auch bereits im Mängelmelder im Juni gemeldet (ID 94199). Der Radstreifen ist durch die Wassermassen zeitweise unbenutzbar. Die Wasserflächen gefährden sowohl den Fahrzeugverkehr als auch zu Fuß Gehende auf den Gehwegen durch Spritzwasser. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 130 Beratung im Ortsbeirat: 1
Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor der Mainzer Landstraße 351 endlich beheben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5834 entstanden aus Vorlage: OF 1355/1 vom 13.08.2024 Betreff: Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor der Mainzer Landstraße 351 endlich beheben Vorgang: V 86/21 OBR 1; ST 839/22 Der Magistrat schreibt in seiner Stellungnahme vom 04.04.2022, ST 839, Bezug nehmend auf das Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 86, Folgendes: "Durch den Magistrat wurde die Genehmigungslage hinsichtlich der Liegenschaft Mainzer Landstraße 351 geprüft. Die Stellplätze direkt vor dem Gebäude befinden sich nicht im öffentlichen Verkehrsraum, sondern auf einer Fläche in privatem Eigentum. Eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis hinsichtlich einer Nutzung der Stellplätze ist somit nicht erforderlich. Baurechtlich wurde die Fläche vor dem Gebäude ursprünglich mit Baugenehmigung vom 24.03.1972 als gepflasterte Fläche mit vereinzelten Pflanzbeeten genehmigt. Insofern sind in diesem Fall weitergehende Maßnahmen hinsichtlich einer Entsiegelung auf Grundlage der Vorgartensatzung nicht möglich. Als effizientes Mittel zur Verhinderung der dargestellten Gefahrensituation besteht die Möglichkeit, die Zugänglichkeit und damit die Querung der öffentlichen Fläche durch Fahrzeuge zu verhindern, indem Stahlabweiser gesetzt werden. Die Prüfung dieser Möglichkeit erfolgt derzeit durch den Magistrat. Der Magistrat wird hierzu zu gegebener Zeit berichten." Bis zum 13.08.2024 sah sich der Magistrat bedauerlicherweise nicht in der Lage, zu prüfen und zu berichten. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, nun endlich alle Zufahrten zu den privaten Stellplätzen über den Gehweg vor der Mainzer Landstraße 351 umgehend so abpollern zu lassen, dass ein Befahren wirksam verhindert wird, um die Sicherheit der zu Fuß Gehenden und der Kundinnen und Kunden der dortigen Geschäfte sicherzustellen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, den Eigentümer zu verpflichten, mindestens die gemäß Baugenehmigung erforderlichen Pflanzbeete im teilversiegelten "Vorgarten" wieder herstellen zu lassen. Der Magistrat sollte darüber hinaus beim Eigentümer dafür werben, die Fläche stärker zu entsiegeln und die Förderprogramme der Stadt Frankfurt in Anspruch zu nehmen. Zuletzt wird der Magistrat aufgefordert, das illegale und behindernde Gehwegparken der Fahrzeuge der Autovermietung an der Ecke zur Kriftelerstraße dauerhaft zu unterbinden. Dies soll notfalls mit Pollern geschehen. Bilder: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 86 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 839 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kreuzung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße zukunftssicher machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5833 entstanden aus Vorlage: OF 1354/1 vom 13.08.2024 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße zukunftssicher machen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einmündung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße nachhaltig und sicher gestaltet und folgende Maßnahmen umgesetzt werden können: 1. Entfall der Rechtsabbiegespur von der Mainzer Landstraße stadtauswärts in Richtung Ludwigstraße; 2. Entsiegelung und Begrünung der vorgenannten Fläche; 3. Entfall der Linksabbiegespur in der Ludwigstraße in Richtung Mainzer Landstraße stadteinwärts; 4. Anpassung der geänderten Verkehrsführung durch Markierungsarbeiten, Beschilderung und Entfall der Lichtsignalanlage im Rechtsabbiegerbereich; 5. Aufstellen von mindestens fünf Radbügeln im Kreuzungsbereich der ehemaligen Abbiegespur und Schaffung einer sogenannten Gehwegnase; 6. barrierefreier Umbau der Kreuzung. Begründung: Die Rotphasen für zu Fuß Gehende und Rechtsabbieger in Richtung Ludwigstraße sind sehr lange. Dadurch entsteht regelmäßig ein Rückstau von Pkws auf den Radschutzstreifen der Mainzer Landstraße. Radfahrende müssen dann in gefährlicher Weise auf die Fahrbahn ausweichen. Rechtsabbiegende Pkws achten zudem oft nicht auf geradeaus fahrende Radler*innen. Die Neuordnung des Kreuzungsbereiches schafft Klarheit, Sicherheit und Ordnung für alle Verkehrsteilnehmenden. Zu Fuß Gehende können die Mainzer Landstraße in einem Zug überqueren und Radfahrende werden weniger gefährdet. Zudem entstehen Fahrradstellplätze gegenüber von Gastronomie und Geschäften. Nicht mehr benötigte asphaltierte Flächen können eröffnet, entsiegelt und begrünt werden. So kann Regenwasser versickern. Pflanzen kühlen im Sommer und schaffen ein wenig Grün. Die Lichtsignalanlage muss nicht zwingend umprogrammiert werden; lediglich der Austausch der Beschilderung ist erforderlich. Bild: Geoportal Frankfurt, Skizze Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1962 Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1101
Versteckte Ampel Mainzer Landstraße/Heinrichstraße hinter dem Baum hervorholen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5742 entstanden aus Vorlage: OF 1309/1 vom 11.06.2024 Betreff: Versteckte Ampel Mainzer Landstraße/Heinrichstraße hinter dem Baum hervorholen Der Magistrat wird gebeten, die seitliche Lichtsignalanlage an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Heinrichstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts für alle Verkehrsteilnehmenden, vor allem für Radfahrende, so umsetzen zu lassen, dass sie seitlich des Baumstamms sichtbar wird. Begründung: Bei blendender Sonne ist die obere Ampel am Ausleger nur schwer erkennbar. Auto- und Radfahrende sind dann umso mehr auf die Lichtzeichen am Fahrbahnrand angewiesen. Für Radfahrende sind diese erst "im letzten Moment" erkennbar und verursachen damit des Öfteren gefährliche Situationen. Eine Meldung im Mängelmelder führte bisher leider nicht zu einer Umsetzung. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2170 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Nied: Erinnerung an das ehemalige Dampflokomotiven-Ausbesserungswerk
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5649 entstanden aus Vorlage: OF 1036/6 vom 10.06.2024 Betreff: Nied: Erinnerung an das ehemalige Dampflokomotiven-Ausbesserungswerk Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Therese-Herger-Anlage (oder an alternativen Standorten) in Nied Tafeln mit einer Beschreibung sowie mit historischen Abbildungen zu errichten, auf denen an das ehemalige Dampflokomotiven-Ausbesserungswerk in Nied erinnert und darüber informiert wird. Die Planung und Ausarbeitung für die Erinnerungstafeln (oder Alternativen hierzu) sollte mindestens gemeinsam mit dem Heimat- und Geschichtsverein Nied und dem Nieder Quartiersmanagement "Sozialer Zusammenhalt", gern auch mit weiteren interessierten Nieder Vereinen und Bürgerinnen und Bürgern, durchgeführt werden. Begründung: In den Jahren 1918 bis 1967 befand sich im Bereich der Oeserstraße, des Ferdinand-Scholling-Rings, der Bahngleise und dem Niedwald ein Dampflokomotiven-Ausbesserungswerk. In diesem wurden Dampflokomotiven wieder instand gesetzt. Nach der Schließung des Werkes 1967 stand es zunächst etliche Jahre leer, bis das Areal von einem Bauunternehmer (Firma Dietmar Bücher Schlüsselfertiges Bauen GmbH & Co. KG) gekauft wurde, der es mit Mehrfamilien- und Reihenhäusern bebaute, und so eine neue Siedlung in Nied entstand, die heutige sogenannte Büchersiedlung. Auch wenn die gegenüberliegende Eisenbahnersiedlung, welche zur Unterbringung der Fabrikarbeiter entstand, eine Erinnerung an das Dampflokomotiven-Ausbesserungswerk ist, erinnert in der Büchersiedlung nichts mehr daran, dass dort ein halbes Jahrhundert lang Dampflokomotiven ausgebessert und repariert worden sind. Viele Bewohner dieser Siedlung wissen nichts von der Geschichte des Areals. Das ist eigentlich sehr schade. Durch beispielsweise aufgestellte Tafeln, auf denen die Geschichte des ehemaligen Werkes beschrieben und mit alten Bildern dargestellt wird, würde diese Geschichtslücke gefüllt werden. Der Heimat- und Geschichtsverein Nied würde eine diesbezügliche Initiative sehr begrüßen und an der Erstellung von Texten mitarbeiten sowie Fotos zur Verfügung stellen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1717
Nied: Wann geht es mit der Bebauung des sogenannten Nieder Lochs weiter?
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2024, OF 1020/6 Betreff: Nied: Wann geht es mit der Bebauung des sogenannten Nieder Lochs weiter? Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zum Areal des sogenannten "Nieder Lochs" (Bereich zwischen Mainzer Landstraße und der Straße Alt-Nied) zu beantworten: - Wann wird mit dem 2. Bauabschnitt zur Schließung des Nieder Lochs begonnen? - Welche Gründe stehen der Realisierung dieses 2. Bauabschnitts aktuell entgegen? - Ist dieser Bauabschnitt mit der Neuplanung des "Nieder Tors" / Wendeschleife verknüpft? - Sofern in den nächsten Jahren keine Baufortführung geplant ist: Soll der wie eine Bauruine wirkende unbebaute Bereich des Nieder Lochs unverändert jahrelang einen hässlichen Anblick bieten oder würde es hier auch ohne 2. Bauabschnitt eine bauliche Veränderung geben? Begründung: Seit einigen Jahren wurde das zwischen Mainzer Landstraße und der Straße Alt-Nied gelegene Areal zu einem großen Teil mit Wohnhäusern bebaut und hat sich sehr gut in den Stadtteil Nied eingefügt. Allerdings lässt die weitere Bebauung des noch übrig gebliebenen Teils des Nieder Lochs zwischen 1. Bauabschnitt und der Straßenbahn-Wendeschliefe immer noch auf sich warten. Hier war auch ein neuer Supermarkt geplant. Der noch nicht bebaute Bereich ist eine hässliche Bauruine und sollte darum entweder zügig bebaut oder zumindest baulich so verändert werden, dass der Bereich wieder gepflegt aussieht. Im Dezember 2018 berichtete der ehemalige OB Feldmann, dass mit dem 2. Bauabschnitt begonnen werde, wenn in unmittelbarer Nachbarschaft die Bauarbeiten für eine neue Wendeschleife der Straßenbahn und einen Kreisverkehr abgeschlossen seien. Wenn diese Aussage noch aktuell ist, würde der nächste Bauabschnitt erst am "St. Nimmerleinstag" beginnen, weil mit den Planungen für das Vorhaben "Nieder Tor" / Wendeschleife nach Aussagen der Stadt frühestens in diesem Jahr begonnen wird. Dieser unfertige Bereich sollte aber auf keinen Fall die nächsten 20 Jahre im gleichen Zustand verbleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 953 2024 Die Vorlage OF 1020/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenUmbau der Straßenbahnhaltestelle „Hauptbahnhof“ - Chance für umfassende Verkehrsberuhigung im Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5395 entstanden aus Vorlage: OF 1216/1 vom 09.04.2024 Betreff: Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" - Chance für umfassende Verkehrsberuhigung im Bahnhofsviertel Vorgang: M 17/24 Der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zum viergleisigen Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" und die damit verbundene Verbesserung der Verkehrssituation für zu Fuß Gehende, Fahrradfahrende und ÖPNV-Nutzende. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die sich mit dem Ausbau bietenden verkehrlichen und städtebaulichen Spielräume zu nutzen und die Verkehrsführung im Bahnhofsviertel zwischen Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof so umzugestalten, dass motorisierter Durchgangsverkehr im benannten Bereich unmöglich wird. Dabei soll die Zufahrt zu allen Gebäuden selbstverständlich gewährleistet bleiben. Nicht mehr benötigte Verkehrsflächen sollen konsequent entsiegelt und begrünt werden. Begründung: Für den motorisierten Durchgangsverkehr stehen um das Bahnhofsviertel herum die Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof/Ecke Düsseldorfer Straße zur Verfügung. Die Straßen im benannten Viereck sind für Menschen, deren Wege dort beginnen oder enden, weiterhin wichtig, nicht jedoch für den Durchgangsverkehr. Weniger Verkehr bedeutet weniger Lärm, weniger Umweltbelastung und mehr Lebensqualität für alle. Frankfurt sollte die Chance nutzen, die sich durch die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes ergibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.03.2024, M 17 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1816 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Nied: Ertüchtigung der Bushaltestellen „Neufeld“ (Steige C und D) in der Oeserstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5355 entstanden aus Vorlage: OF 994/6 vom 26.03.2024 Betreff: Nied: Ertüchtigung der Bushaltestellen "Neufeld" (Steige C und D) in der Oeserstraße Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestellen "Neufeld" (Steige C und D) in der Oeserstraße mit Wartehäuschen auszustatten. Die Haltestellen werden insbesondere von Schüler*innen genutzt. Momentan sind die Nutzer*innen den Wetterverhältnissen ungeschützt ausgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 890 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Nied: Vermeidung der Bildung einer riesigen Pfütze in der Oeserstraße bei Regen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5354 entstanden aus Vorlage: OF 993/6 vom 25.03.2024 Betreff: Nied: Vermeidung der Bildung einer riesigen Pfütze in der Oeserstraße bei Regen Nach starkem Regen bildet sich in der Oeserstraße in Nied gegenüber dem Schrankenwärterhäuschen bei Regen immer eine riesige Pfütze auf der Straße. Ganz in der Nähe ist wohl ein Ablaufschacht vorhanden, aber aufgrund des fehlenden Gefälles fließt das Wasser nicht bis dorthin, sondern bleibt auf der Straße stehen. Fahren Autofahrer durch diese Pfütze, werden Passanten und Schulkinder auf dem Gehweg vollständig nassgespritzt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, durch geeignete Maßnahmen die Bildung dieser riesigen Pfütze bei Regen zu verhindern und ein Ablaufen des Regenwassers in den Ablaufschacht zu ermöglichen. Begründung: Nach starkem Regen fließt das Regenwasser nicht ab, sondern bildet eine große Pfütze. (Foto: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1591 Beratung im Ortsbeirat: 6
Haushalt 2024/2025 Taubenschutzgitter an der Galluswarte - Ausgang Frankenallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 1206/1 Betreff: Haushalt 2024/2025 Taubenschutzgitter an der Galluswarte - Ausgang Frankenallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Taubenschutzgitter unter der Brücke der S-Bahn-Station Galluswarte, Ausgang Frankenallee, werden die nötigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Die Zustände unter der Bahnbrücke an der Galluswarte, Ausgang Frankenallee sind seit Jahren katastrophal. Die Gehwege sind mit Taubenkot übersät. Die Radbügel in der Mitte der Frankenallee werden nicht benutzt, da jeder Radfahrer befürchten muss, dass sein Rad mit Taubenkot verschmutzt wird. Entsprechend sieht auch die Bushaltestelle aus. Der Ortsbeirat hat schon öfter Maßnahmen gefordert, passiert ist nichts. An der Bahnunterführung Galluswarte, Ausgang Mainzer Landstraße, wurden bereits Taubenschutzgitter an der Unterseite der Bahnbrücke angebracht. Die Zustände haben sich daraufhin erheblich verbessert. Dies soll auch an der Bahnunterführung Ausgang Frankenallee umgesetzt werden, so dass Passanten, wartende Busnutzer, Radfahrer u.a. nicht fürchten müssen, dass sie von oben Taubenkot trifft. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 87 2024 Die Vorlage OF 1206/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenGriesheim: Einbahnstraßenlösung südliche Elektronstraße prüfen
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2024, OF 986/6 Betreff: Griesheim: Einbahnstraßenlösung südliche Elektronstraße prüfen Die südliche Elektronstraße von der Eisenbahn bis zum Main ist für den nach dem Abbruch der Omega-Brücke stark angestiegenen Begegnungsverkehr eigentlich zu schmal. Autos fahren auf den Bürgersteig, manchmal geht es überhaupt nicht mehr vorwärts, die Straße ist eigentlich nicht für den Begegnungsverkehr von LKW und den ausschließlich in südliche Richtung fahrenden Bussen geeignet, die Anwohner*innen leiden sehr. Die Einmündung aus der Linkstraße in die Elektronstraße wird zum zusätzlichen Problem, weil da oft Stau entsteht und sich große Autos, Busse und LKWs gegenseitig blockieren. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob eine Einbahnstraßenregelung auf der südlichen Elektronstraße von der Schranke in Richtung Main eine Erleichterung der Situation schaffen würde. Begründung: Eine Einbahnstraßenregelung würde bedeuten, dass man in Richtung Norden immer den Umweg über Stroofstraße - Mainzer Landstraße in Kauf nehmen müsste. Das geschieht allerdings auch heute schon, da viele Autofahrende inzwischen sowieso, um den Stau und das Warten an der Schranke zu vermeiden, diesen Weg wählen. Dafür würde der Verkehr in südlicher Richtung jedoch wieder flüssig und es würde allgemein viel ruhiger werden. Mehrere Bürger*innen haben eine Einbahnstraßenlösung in die aktuelle Diskussion gebracht und erwarten eine Einschätzung des Magistrates. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.05.2024, OF 1030/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 986/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 986/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1030/6 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, FDP und fraktionslos gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGriesheim: Beleuchtung Fuß- und Radweg entlang der A 5 und über die A 5 (östliche Seite) zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5201 entstanden aus Vorlage: OF 940/6 vom 18.02.2024 Betreff: Griesheim: Beleuchtung Fuß- und Radweg entlang der A 5 und über die A 5 (östliche Seite) zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, für ausreichende Beleuchtung neben der A 5 und auf dem dort vorhanden Fuß- und Radweg hoch zur A 5 zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße zu sorgen. Begründung: Entlang der A 5 und hoch zur A 5 über die Bahngleise befinden sich auf der östlichen Seite Fuß- und Radwege. Diese sind nicht oder sehr ungenügend beleuchtet und Angsträume. Da diese Wege nun auch als Umleitung für die Fahrradfahrenden genutzt werden und werden sollen, ist es notwendig, dass die Angsträume beseitigt und diese Wege entsprechend ausgeleuchtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1220 Aktenzeichen: 66-2
Nachfassen: Parken von Lkws am Ortsausgang von Nied an der Oeserstraße verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5205 entstanden aus Vorlage: OF 946/6 vom 18.02.2024 Betreff: Nachfassen: Parken von Lkws am Ortsausgang von Nied an der Oeserstraße verhindern Vorgang: OM 3363/23 OBR 6; ST 1140/23 Der Magistrat hat Anfang Februar 2024 dankenswerterweise durch das Anbringen von Baumstämmen am rechten Waldrand der Oeserstraße beim Lidl-Markt in Richtung des H4-Hotels das zukünftige Parken verhindert. Leider gibt es aber noch eine kleine gepflasterte Fläche vor diesem Bereich, auf welcher nun immer noch ein Lkw und ein Auto parken können. Am Waldrand sollte aber niemand parken dürfen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auch das Parken auf dem gepflasterten Bereich durch geeignete Maßnahmen wie Poller oder Findlinge zu verhindern. Foto: Tobias Fechler Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3363 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1140 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 980 Aktenzeichen: 66-3
Gehwege von parkenden Autos in der Flörsheimer Straße/Ecke Mainzer Landstraße frei halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5077 entstanden aus Vorlage: OF 1120/1 vom 19.01.2024 Betreff: Gehwege von parkenden Autos in der Flörsheimer Straße/Ecke Mainzer Landstraße frei halten Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Gehwege rund um die Autovermietung in der Flörsheimer Straße 1/Ecke Mainzer Landstraße frei gehalten werden. Dort parken und rangieren nahezu dauerhaft zahlreiche Fahrzeuge der Autovermietung, obwohl kaum Parkplätze auf dem Grundstück vorhanden sind. Außerdem soll der Magistrat Grundstückseigentümer und Mieter auffordern, die legalen Stellplätze eindeutig markieren zu lassen. Sollten Eigentümer und Mieter nicht tätig werden, soll der Magistrat Poller anbringen lassen, um eine Gefährdung von zu Fuß Gehenden zu minimieren. Begründung: Zahlreiche Fahrzeuge der Autovermietung "enterprise" und deren Kunden parken teilweise oder ganz auf den Gehwegen der Flörsheimer Straße und Mainzer Landstraße. Sie schränken die Gehwegbreite erheblich ein, blockieren sie gänzlich oder gefährden zu Fuß Gehende beim Rangieren. Fotos: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 904
Kontrastreiche Poller im Ortsbezirk 1
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5094 entstanden aus Vorlage: OF 1143/1 vom 17.01.2023 Betreff: Kontrastreiche Poller im Ortsbezirk 1 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass künftig inmitten von Wegebeziehungen anstatt grauer Poller nur noch StVO-konforme, kontrastreiche, rot-weiße Poller verwendet werden, die auch von Menschen mit schlechterer Sehkraft erkannt werden. Weiterhin sollen an folgenden Stellen entweder die grauen Poller durch kontrastreiche rot-weiße Poller ersetzt oder mit deutlichen rot-weißen Aufklebern sichtbarer gemacht werden: - Südlicher Fuß-/Radweg um das Skyline-Plaza, ein Poller am Geh-/Radweg; - Camberger Straße /Mainzer Landstraße unter der Eisenbahnbrücke: ein Poller auf Gehweg; - Mainzer Landstraße 193 bis 197, Einfahrt 195 bis 197: acht Poller auf Gehweg; - Mainzer Landstraße 191 bis 193, Einfahrt 191 bis 193: drei Poller auf Gehweg; - Speicherstraße 42 bis 44, Zufahrt Tiefgarage Nr. 42: zwei Poller auf Gehweg; - Speicherstraße 2, Fußgängerüberweg, sechs Poller am Fußgängerüberweg; - Weilburger Straße 3 bis 5, Zufahrt Parkplatz Ärztehaus: vier Poller auf Gehweg; - Weilburger Straße 17, Zufahrt Hinterhof: zwei Poller auf Gehweg; - Pariser Straße 2 bis 10, zwei Zufahrten, acht Poller auf Gehweg. Begründung: Wenn inmitten eines Weges ein "unsichtbarer" Poller steht, so ist dies sehr gefährlich für die zu Fuß Gehenden, insbesondere für sehbehinderte Menschen. Gemäß § 43 Absatz 1 Satz 1 StVO müssen Sperrpfosten rot-weiß gestreift sein. Kontrastreicher rot-weißer Poller (Hafenstraße), grauer Poller vs. kontrastreicher rot-weißer Poller (Skyline Plaza) - Fotos: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1153
Griesheim: Bau/Aufstellen einer Behelfsbrücke während der mindestens siebenmonatigen Sperrung der Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.02.2024, OA 439 entstanden aus Vorlage: OF 936/6 vom 30.01.2024 Betreff: Griesheim: Bau/Aufstellen einer Behelfsbrücke während der mindestens siebenmonatigen Sperrung der Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. während der Sperrung der für die zu Fuß Gehenden wichtigen Stadtteile verbindenden Fußgängerunterführung als auch für die Nutzer des ÖPNV zwischen Sommer 2024 und mindestens Frühjahr 2025 gesperrten Tunnels eine Behelfs brücke aufzustellen/zu installieren; 2. zu prüfen und zu berichten, wie die Behelfsbrücke barrierefrei sein kann, ohne eine Verzögerung des Baus der Behelfsbrücke zu verursachen. Begründung: Nach der letzten Ortsbeiratssitzung hat es viele Gespräche zwischen und mit den Bürgern gegeben und das Für und Wider wurde diskutiert. Hierbei hat sich herauskristallisiert, dass für alle nicht nachvollziehbar ist, warum die Behelfsbrücke für die Fußgänger aus Kostengründen nicht installiert werden soll. Für die Brücke wurden Kosten in Höhe von circa zwei Millionen Euro und 10.000 Euro am Tag genannt. Das hört sich erst einmal viel an. Durch alle Nutzer umgerechnet wären das aber bei der Nutzung während der Bauzeit Kosten von circa zwei Euro pro Tag/pro Nutzer. Darin sind sowohl die Wechsler der Stadtteile inbegriffen als auch die Nutzer der S-Bahnen. Die Nutzer, die aus Griesheim-Mitte die S-Bahnen nutzen, hätten eine gute und kurze Verbindung zum Bahnhof. Es wurden schon Wetten abgeschlossen, dass man bei Nutzung der Straßenbahn auf der Mainzer Landstraße zum Hauptbahnhof und von dort zurück zum Griesheimer Bahnhof (um dann seinen Zug am Griesheimer Bahnhof in Richtung Höchst oder Innenstadt zu erreichen) eventuell schneller sein könnte, als mit der Fahrt mit dem Bus der Linie 89 durch Griesheim, welcher über die Schranke in der Elektronstraße und durch ganz Alt-Griesheim (Griesheim-Süd) fahren muss, um an der Endhaltestelle "Erzberger Straße" auszusteigen und zu Fuß zum Bahnhof zu laufen oder durch nochmaliges Umsteigen in den Bus der Linie 45 den Bahnhof zu erreichen. Bei der Rückfahrt hält zwar der Bus direkt am Bahnhof, aber bei Ankunft der S-Bahnen werden dann mehr Menschen den Bus nutzen müssen, als der Bus Platz bietet. Das heißt, man muss auf den nächsten oder übernächsten Bus oder den danach warten; das mit den jeweils neu angekommenen Nutzern der S-Bahn. Zurück geht es über die Gleise der Elektronstraße. Man kann sich ausrechnen, wie lange ein jeder dann unterwegs ist, um den Arbeitsplatz, das Zuhause oder sonstige Termine außerhalb Griesheims zu erreichen. Selbst innerhalb Griesheims ist es eine sehr lange Fahrt. Bei allem Verständnis für die Notsituation ist dies inakzeptabel und die Ersatzbrücke muss gebaut werden, wohlwissend, dass Menschen mit schweren Bewegungseinschränkungen diese nicht nutzen können. Denn keiner weiß, ob es tatsächlich bei den angepeilten sieben bis acht Monaten bleibt. Wie schon angeführt, wären die Kosten der Brücke heruntergerechnet auf den Tag und Nutzer "Peanuts", wie ein großer Bänker Frankfurts mal erheblich größere Ausgaben nannte. Die Griesheimer sind der Meinung, dass das eine Summe ist, die man für sie ausgeben können muss. Es kam schon die Frage auf, ob das vorgesehene umständliche Verfahren ohne Brücke auch den Bürgern des Westends, Nordends oder Bornheims zugemutet werden würde. Die kostenfreie Nutzung der Busse der Linie 89 während der Sperrzeiten ist ein sehr gutes Angebot und hilft denjenigen, die schlecht zu Fuß unterwegs, keine Dauernutzer des ÖPNV mit einer Zeitfahrkarte und nicht motorisiert sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 252 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.02.2024 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 11.03.2024, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 439 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2024, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage OA 439 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei Beschlussausfertigung(en): § 4571, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2024 Aktenzeichen: 66-2
Kunstobjekte der FAZ für die Nachwelt sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5098 entstanden aus Vorlage: OF 1150/1 vom 04.02.2024 Betreff: Kunstobjekte der FAZ für die Nachwelt sichern Der Magistrat wird gebeten, die Kunstobjekte auf den abzureißenden Liegenschaften im FAZ-Areal für die Nachwelt zu sichern. Insbesondere handelt es sich dabei um - das weltbekannte männliche FAZ-Emblem; - das weiße, weibliche FAZ-Emblem am FAZ-Hochhaus in der Mainzer Landstraße; - die Plastik "Die Lesenden"; - die sog. "Ackermänner" (zehn große Betonplatten), die allesamt von Mitarbeitenden des Historischen Museums und des Kulturamts bereits als erhaltenswert eingeschätzt werden. Die Kunstobjekte sollen im Idealfall in den städtischen Bestand aufgenommen werden. Hilfsweise wird der Magistrat gebeten, den Erhalt der Kunstobjekte durch die derzeitigen Eigentümer sicherzustellen. Begründung: Der Abriss der Bestandsgebäude auf dem ehemaligen FAZ-Areal an der Hellerhofstraße schreitet voran. Erst am Wochenende hat den Ortsbeirat die Nachricht erreicht, dass die "Ackermänner" bereits demontiert sind. Um den Erhalt der Kunstobjekte sicherzustellen, ist ein schnelles Eingreifen des Magistrats geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 607
Nied: Wann wird endlich die Kiezhausmeisterstelle ausgeschrieben?
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2024, OF 930/6 Betreff: Nied: Wann wird endlich die Kiezhausmeisterstelle ausgeschrieben? Vorgang: EA 76/22 OBR 6; B 135/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, bezüglich der im Jahr 2022 genehmigten Kiezhausmeisterstelle in Nied folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann wird die Kiezhausmeisterstelle für Nied, für welche bereits Personalkosten i.H.v. 50.000 EUR in den Haushalt 2023 übertragen worden sind, ausgeschrieben? 2. Welche der im Vortrag des Magistrats B135 vom 10.03.2023 aufgeführten Voraussetzungen sind bereits geschaffen worden und welche sind noch offen? Was sind aktuell noch die Hindernisse, aufgrund derer die Stelle noch nicht ausgeschrieben worden ist? Begründung: Das Pilotprojekt einer Kiezhausmeisterstelle für Nied wurde in 2022 genehmigt. Am 10.03.2023 berichtete der Magistrat, dass aufgrund der späten Genehmigung des Haushalts die Übertragung der Mittel in das Jahr 2023 beantragt worden sei. Dies ist mittlerweile schon 11 Monate her, ohne dass es neue Informationen zum Fortschritt dieses Projekts gegeben hat. Aufgabe eines Kiezhausmeisters in Nied soll sein, insbesondere in den beiden am schlimmsten von Müll betroffenen Nieder Bereichen Coventrystraße und Dürkheimer Straße präventiv zu arbeiten und durch regelmäßigen Dialog mit den Anwohnern und Wohnungsgesellschaften zu einer Verbesserung der Müllproblematik beizutragen und das Sicherheitsgefühl zu steigern. Da sich die dortige Situation in den vergangenen 2 Jahren nicht verbessert hat, wäre eine baldige Ausschreibung und Besetzung nun dringend geboten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.03.2022, EA 76 Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 135 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 846 2024 Die Vorlage OF 930/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenNied: „Haifischzähne“ (Verkehrszeichen 342) an der Kreuzung Birminghamstraße/MummvonSchwarzensteinStraße aufmalen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4950 entstanden aus Vorlage: OF 916/6 vom 26.12.2023 Betreff: Nied: "Haifischzähne" (Verkehrszeichen 342) an der Kreuzung Birminghamstraße/Mumm-von-Schwarzenstein-Straße aufmalen Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Birminghamstraße/Mumm-von-Schwarzenstein-Straße in Nied sogenannte Haifischzähne (Verkehrszeichen 342) zur Erhöhung der Verkehrssicherheit aufzumalen. Begründung: An der Kreuzung Birminghamstraße/Mumm-von-Schwarzenstein-Straße besteht die Rechts-vor-links-Regelung, die laut Anwohnerberichten etlichen Autofahrern nicht bewusst zu sein scheint, was zu gefährlichen Situationen und Beinahe-Unfällen an dieser Kreuzung führt. Alte Markierungen sind teilweise noch vorhanden, aber schon derart abgefahren, dass diese von den Autofahrern anscheinend nicht mehr wahrgenommen werden. Durch das Aufmalen von "Haifischzähnen" sollen die Verkehrsteilnehmer deutlicher auf die Rechts-vor-links-Regelung aufmerksam gemacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2024, ST 596 Antrag vom 15.12.2024, OF 1133/6 Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6297 Aktenzeichen: 32-1
Sind die Planungen zum Güterplatz noch zeitgemäß?
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1085/1 Betreff: Sind die Planungen zum Güterplatz noch zeitgemäß? Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 1 zeitnah folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist der Magistrat der Meinung, dass die mittlerweile veraltete Planung den Anforderungen an eine klimaresiliente Planung und den Vorgaben des mittlerweile gültigen Leitfadens zur klimaangepassten Stadtplatzgestaltung entspricht? 2. Beabsichtigt der Magistrat, anhand dieser Leitlinien die Planungen der Grünfläche klimaangepasst überarbeiten zu lassen? 3. Beabsichtigt der Magistrat, die östliche Fahrbahn und Parkplätze zwischen Mainzer Landstraße und Hohenstaufenstraße dauerhaft zu schließen und als Platz für Gastronomie und Fußgehende umzuwandeln? 4. Beabsichtigt der Magistrat, den bevorstehenden barrierefreien Umbau der Straßenbahnhaltestelle Güterplatz in Richtung Westen mit der Planung des Güterplatzes und dem Übergang zur U-Bahn zu koordinieren? 5. Hat der Magistrat dazu bereits Kontakt zum Wettbewerbsgewinner, dem Büro Kulka aufgenommen? 6. Hat der städtebauliche Vertrag mit Fa. Bosch noch Bestand, obwohl sich entlang des Güterplatzes gar keine Liegenschaften der Fa. Bosch mehr befinden? 7. Wie sieht der Zeitplan des Magistrats aus und wann sollen Planung, Ausschreibung, Baubeginn und Fertigstellung sein? Begründung: Die Menschen im Europaviertel und Gallus warten schon sehr lange auf die Umgestaltung und Nutzung der Grünfläche Güterplatz. Die Planungen des Büros Kulka aus 2007/2008 wurden vor den Planungen der Stadtbahn ins Europaviertel und der U-Bahn-Station Güterplatz prämiert. Sie entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur und an Grünflächen und müssen daher auf den Prüfstand. Die Umplanungen sollten rechtzeitig erfolgen, um die barrierefreie Umgestaltung der Tramhaltestelle zu berücksichtigen und eine Fertigstellung bis zur Inbetriebnahme der U-Bahn nicht zu gefährden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 828 2024 Die Vorlage OF 1085/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNied: Parken auf dem Geh-/Radweg vor der Mainzer Landstraße Nr. 793 verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4779 entstanden aus Vorlage: OF 890/6 vom 11.11.2023 Betreff: Nied: Parken auf dem Geh-/Radweg vor der Mainzer Landstraße Nr. 793 verhindern Das Restaurant in der Mainzer Landstraße 793 wird von vielen Reisebussen angefahren, um die Gäste dort hinzubringen. Es wird jedoch dort nicht nur zum Aussteigen gehalten. Vielmehr ist es häufig zu beobachten, dass die Busfahrer während der gesamten Verweildauer der Gäste vor dem Lokal auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg parken. Der Abschnitt ist ein von vielen Radfahrenden benutzter Zweirichtungsradweg, d. h. Radfahrende kommen vom Mainufer aus Richtung Schwanheimer Brücke und fahre n hinter der Niddabrücke runter zur Nidda (und umgekehrt). Dazu wird der Weg von vielen Radfahrenden von Höchst in Richtung Griesheim/Stadtmitte genutzt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Bordsteinabweiser ab der Parkplatzeinfahrt bis hinter dem Eingang zum Lokal anzubringen. Das wären ca. 100 bis 150 Meter, um das Parken auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg zu verhindern. Begründung: Da viele der Reisebusse nicht in Deutschland zugelassen sind, scheinen Bußgeldbescheide keinen Eindruck zu machen. Deshalb sollte auf bauliche Maßnahmen zurückgegriffen werden. (Foto: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1221 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2023, OA 416 entstanden aus Vorlage: OF 879/6 vom 13.11.2023 Betreff: Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, so schnell wie möglich einen Ersatz für die abgerissene Omegabrücke zu errichten und insbesondere 1. im ersten Quartal des Jahres 2024 einen Zeitplan mit einzelnen Schritten zur Umsetzung vorzulegen; 2. im ersten Quartal des Jahres 2024 in Griesheim in einer öffentlichen Informationsveranstaltung den weiteren Ablauf zu erläutern; 3. Möglichkeiten von Provisorien zu prüfen und zu bewerten; 4. alle Möglichkeiten für eine beschleunigte Umsetzung zu nutzen; 5. keine Wiederholung schon erfolgter zeitintensiver Variantenprüfungen vorzunehmen; 6. eine örtliche Gegebenheiten berücksichtigende Planung zu erstellen. Begründung: Die wichtigen kulturellen und infrastrukturellen Einrichtungen im Stadtteil Griesheim verteilen sich auf Gebiete nördlich und südlich der Bahnlinie. Daher ist die Durchgängigkeit der Bahnlinie sehr bedeutsam. Der Bahnübergang in der Elektronstraße (häufige Schließzeiten) und die Umleitungen über die Stroofstraße und die Mainzer Landstraße sind nur für eine Übergangszeit geeignet. Schon allein das Fehlen der zwei Buslinien 54 und 59 innerhalb Griesheims ist ein großer Nachteil. Bei der Einführung des S-Bahn-Verkehrs wurde intensiv geprüft, ob der Bahnübergang in der Alten Falterstraße/Waldschulstraße durch eine Unterführung oder eine Brücke ersetzt wird. Gegen die Unterführung sprachen folgende Punkte: lange Rampen auf beiden Seiten; Straßen wie Fabriciusstraße, Autogenstraße, Eichenstraße und Schwarzerlenweg würden zu Sackgassen; fehlende Anbindung der Anlieger der Alten Falterstraße; städtebauliche Bewertung des Eingriffs durch den tiefen Schacht. Diese Bewertung besteht unverändert. Alle Häuser und Straßen bestehen weiterhin und zusätzlich gibt es mit dem Bürgerhaus Griesheim anstelle der Wendeanlage der Straßenbahn ein großes Gebäude mit Einfahrt zur Tiefgarage. Für den Platz vor dem Bürgerhaus hat ein Wettbewerb einen schönen Vorschlag ergeben, der den Bereich verschönert und zum Aufenthalt einlädt. Stattdessen würde dann an dieser Stelle die Zufahrt zum unterirdischen Tunnel sein. Nach den Baumaßnahmen im Jahr 2015 für 2,8 Millionen Euro (von Sanierung mag der Ortsbeirat nicht mehr sprechen) hatte die Brücke zwei Gehwege mit einer Breite von 1,2 Metern und 1,8 Metern sowie zwei je 1,5 Meter breite Radfahrspuren. Dies war bedarfsgerecht. Nun Gehwegbreiten von je 2,5 Metern sowie zwei baulich getrennte Radwege von je zwei Metern Breite zu fordern, würde die Breite der Brücke derart erhöhen, dass der vorhandene Raum nicht mehr ausreicht. Das Ergebnis wäre dann keine Brücke. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.04.2024, B 169 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.12.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.01.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 416 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4227, 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 22.01.2024 Aktenzeichen: 66-2
Nied: Zugesagte Maßnahme zur Verhinderung des Parkens von Lkws am Ortsausgang von Nied an der Oeserstraße durchführen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4781 entstanden aus Vorlage: OF 892/6 vom 07.11.2023 Betreff: Nied: Zugesagte Maßnahme zur Verhinderung des Parkens von Lkws am Ortsausgang von Nied an der Oeserstraße durchführen Vorgang: OM 3363/23 OBR 6; ST 1140/23 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme vom 26.05.2023, ST 1140, zugesicherte "Absicherung mittels Baumstämmen" durchzuführen, um das Parken von Lkws am Ortsausgang von Nied auf der südlichen Seite der Oeserstraße Richtung H4 Hotel zu unterbinden. Auch sollte der Magistrat mitteilen, wann er die Maßnahme umsetzen wird. Begründung: In seiner Stellungnahme ST 1140 hatte der Magistrat der Anregung des Ortsbeirates entsprochen. Leider wurde die Anregung immer noch nicht umgesetzt. Auch wurde nicht mitgeteilt, wann sie umgesetzt werden soll. Aktuell parken immer noch Lkws am Nieder Ortsausgang, wodurch der Waldboden durch das Gewicht der Lkws weiter eingedrückt und beschädigt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3363 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1140 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 403 Aktenzeichen: 32-1
Nied: Spielplätze Mumm-von-Schwarzenstein-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4782 entstanden aus Vorlage: OF 893/6 vom 07.11.2023 Betreff: Nied: Spielplätze Mumm-von-Schwarzenstein-Straße Im Bereich der Mumm-von-Schwarzenstein-Straße/Mainzer Landstraße gibt es zwei Spielplätze. Aktuell ist der kleine Spielplatz komplett gesperrt. Beim größeren Spielplatz ist ein Spielgerät (Drehscheibe) umzäunt bzw. gesperrt. Da dieser Zustand schon seit längerer Zeit besteht und es anscheinend dort nicht weitergeht, wird der Magistrat gebeten, 1. m itzuteilen, warum der kleinere von beiden Spielplätzen gesperrt ist und wann er wieder geöffnet werden soll; 2. die Drehscheibe am größeren Spielplatz zu reparieren und wieder für die Kinder freizugeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 314 Aktenzeichen: 67-2
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Kreuzung Rebstöcker Straße/Ecke Mainzer Landstraße sicherer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4797 entstanden aus Vorlage: OF 1036/1 vom 02.11.2023 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Kreuzung Rebstöcker Straße/Ecke Mainzer Landstraße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts an der Kreuzung zur Rebstöcker Straße den Schutzstreifen für Radfahrende vollständig durchzumarkieren. Derzeit hört der Schutzstreifen vor der Hausnummer 405 auf und beginnt erst wieder nach 130 Metern nach der Kreuzung bei der Hausnummer 403. Sollte dies nicht umsetzbar sein, so sollen die Fahrradpiktogramme mittiger positioniert werden, damit diese auch für Autofahrende sichtbarer sind. Begründung: Eine durchgehende Fläche für Radfahrende ist sinnvoll, um für alle Verkehrsteilnehmenden eine verlässliche Situation zu gewehrleisten. An dieser Stelle wurde vermutlich aufgrund des Linksabbiegers bisher auf eine durchgehende Markierung verzichtet. Jedoch spricht aus Sicht des Ortsbeirates nichts dagegen, den Schutzstreifen weiter durchzuziehen. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 660 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Begrünung an der Mainzer Landstraße 404 bis 410
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4799 entstanden aus Vorlage: OF 1038/1 vom 13.11.2023 Betreff: Begrünung an der Mainzer Landstraße 404 bis 410 Der Magistrat wird gebeten, für eine Bepflanzung mit Bäumen und/oder Sträuchern entlang der Mainzer Landstraße 404 bis 410 unter Beachtung der Verkehrssicherheit insbesondere des Radweges zu sorgen. Begründung: Sommer mit immer höheren Temperaturen gehören inzwischen zur Normalität. Gerade in der Stadt trägt jeder einzelne Baum oder Strauch zur Verbesserung des Stadtklimas bei und spendet Schatten. An der Mainzer Landstraße 404 bis 410 in Höhe des Autohauses gibt es einen rund 250 Meter langen Bürgersteig ohne Bäume und somit auch ohne Schatten. In der heißen Jahreszeit ist es eine regelrechte "Durststrecke" für alle Menschen, die diesen Weg an der Mainzer Landstraße nutzen. Eine Begrünung wäre zum einen gut für das Klima und zum anderen würde auch die heiße Wegstrecke im Sommer etwas erträglicher. Quelle: Eigene Bilder Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 907 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern - wirklich!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4821 entstanden aus Vorlage: OF 1078/1 vom 28.11.2023 Betreff: Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern - wirklich! Vorgang: OM 3943/23 OBR 1; ST 2317/23 Der Magistrat wird gebeten, wie in der Anregung an den Magistrat OM 3943 unter Ziffer 1. gefordert, die generelle Parkerlaubnis auf dem Gehweg im Abschnitt Mainzer Landstraße zwischen Hafenstraße und Rudolfstraße aufzuheben und den Gehweg baulich zu sichern. Wie in der Stellungnahme vom 06.11.2023, ST 2317, erörtert, entfallen die bestehenden Stellplätze ersatzlos zugunsten zusätzlichen Platzes für den Fußverkehr - mit Ausnahme einer auf dem Hochbord neu einzurichtenden Lieferzone. Begründung: Mit der Anregung an den Magistrat OM 3943 beabsichtigte der Ortsbeirat nicht, statt dem Gehwegparken das Parken auf der Fahrbahn der Mainzer Landstraße zu erlauben. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass dies dort unmöglich ist, und es ginge am Ziel der ursprünglichen Anregung (mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr) vorbei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3943 Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2317 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 534
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