Meine Nachbarschaft: Berliner Straße
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Den Paulsplatz erhalten - Bebauung verhindern
Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5219 entstanden aus Vorlage: OF 1160/1 vom 15.02.2024 Betreff: Den Paulsplatz erhalten - Bebauung verhindern Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Paulsplatz als Platz erhalten bleibt und nicht bebaut wird. Eine Bebauung durch beispielsweise ein Haus der Demokratie darf nicht erfolgen. Begründung: Seit einiger Zeit wird in Frankfurt über ein Haus der Demokratie diskutiert. Zuletzt wurde dazu eine Stabsstelle gegründet und die Debatte um die Art und Weise, wie und wo das Haus der Demokratie entstehen soll, hat wieder an Fahrt aufgenommen. Der Paulsplatz wurde immer wieder als möglicher Standort eines Neubaus diskutiert. Der Paulsplatz ist jedoch einer der wenigen schönen und belebten Plätze der Innenstadt. Im Sommer ist er ein beliebter Treffpunkt für Frankfurter und Touristen, da die dortige Gastronomie zum Verweilen einlädt. Außerdem wird der Platz für zahlreiche Veranstaltungen als Fläche benötigt und genutzt. So finden dort immer wieder Demonstrationen oder Versammlungen zu besonderen Anlässen statt. Im Dezember findet dort u. a. der traditionelle Weihnachtsmarkt statt. Der Platz als Ort, wo sich Menschen treffen, wo Demokratie schon jetzt gelebt wird, sollte in der jetzigen Form erhalten bleiben. Auch ist es schwer vermittelbar, wenn durch einen Neubau noch mehr innenstädtischer Raum versiegelt werden würde. In Zeiten des Klimawandels und der damit einhergehenden Erhitzung der Innenstadt in den Sommermonaten muss jeder Baum erhalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1407 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sitzgelegenheiten in der Sandgasse erneuern
Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5221 entstanden aus Vorlage: OF 1162/1 vom 13.02.2024 Betreff: Sitzgelegenheiten in der Sandgasse erneuern Der Magistrat wir d gebeten, die verschiedenen hölzernen Sitzgelegenheiten in der Sandgasse auszutauschen und zu erneuern. Begründung: In der Sandgasse gibt es mehrere aufliegende hölzerne Sitzgelegenheiten. Diese sind jedoch mittlerweile in die Jahre gekommen. An einigen Stellen platzt das Holz ab, an anderen sind noch Reste einer farblichen Gestaltung zu erkennen. Derzeit laden die Sitzauflagen leider nicht mehr zum Verweilen ein. Sie sollten daher erneuert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1293 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 67-2
Unterliederbach: Tempo-30-Piktogramm auf der Liederbacher Straße markieren
Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5199 entstanden aus Vorlage: OF 937/6 vom 18.02.2024 Betreff: Unterliederbach: Tempo-30-Piktogramm auf der Liederbacher Straße markieren Vorgang: OM 2367/22 OBR 6; ST 2499/22 Der Magistrat wird gebeten, das in der Stellungnahme ST 2499 unter Ziffer 1. zugesagte Tempo-30-Piktogramm im Einmündungsbereich Liederbacher Straße/Geißspitzweg (nördlich des Marktplatzes) zu markieren. Begründung: Bereits im Jahr 2022 wurde zugesagt, das o. g. Piktogramm zu markieren, da die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Es erschließt sich nicht, warum diese doch schnell und einfach durchzuführende Maßnahme noch immer nicht umgesetzt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2367 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2499 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 981 Aktenzeichen: 32-1
Höchst: Attraktivitätssteigerung des Höchster Marktes
Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5204 entstanden aus Vorlage: OF 943/6 vom 18.02.2024 Betreff: Höchst: Attraktivitätssteigerung des Höchster Marktes Aktuell findet eine intensive Diskussion zur Verkehrsführung rund um den Höchster Markt zu Marktzeiten statt. Die Diskussion um die Zukunftsfähigkeit und Attraktivität des Höchster Marktes ist neben der Verkehrsführung auch von den Angeboten auf dem Markt selbst abhängig. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, durch die HFM-Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH (z. B. durch den Geschäftsführer Ralf Karpa) in einer der Sitzungen des Ortsbeirats im April oder Mai 2024 folgende Punkte vorzustellen: 1. Wie stellt sich die HFM für die Zukunft das Produktangebot des Höchster Marktes vor? 2. Wie sieht der offizielle Prozess aus, wenn sich potenziell neue Markthändlerinnen und Markthändler für einen Stand auf dem Höchster Markt interessieren? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1825 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Nachfassen: Parken von Lkws am Ortsausgang von Nied an der Oeserstraße verhindern
Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5205 entstanden aus Vorlage: OF 946/6 vom 18.02.2024 Betreff: Nachfassen: Parken von Lkws am Ortsausgang von Nied an der Oeserstraße verhindern Vorgang: OM 3363/23 OBR 6; ST 1140/23 Der Magistrat hat Anfang Februar 2024 dankenswerterweise durch das Anbringen von Baumstämmen am rechten Waldrand der Oeserstraße beim Lidl-Markt in Richtung des H4-Hotels das zukünftige Parken verhindert. Leider gibt es aber noch eine kleine gepflasterte Fläche vor diesem Bereich, auf welcher nun immer noch ein Lkw und ein Auto parken können. Am Waldrand sollte aber niemand parken dürfen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auch das Parken auf dem gepflasterten Bereich durch geeignete Maßnahmen wie Poller oder Findlinge zu verhindern. Foto: Tobias Fechler Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3363 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1140 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 980 Aktenzeichen: 66-3
Glasfaserausbau im Ortsbezirk 9
Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5161 entstanden aus Vorlage: OF 683/9 vom 06.02.2024 Betreff: Glasfaserausbau im Ortsbezirk 9 Während der Ortsbeirat grundsätzlich sehr befürwortet, dass in seinen Stadtteilen der Ausbau von Glasfaser vorangetrieben wird, sind ihm dennoch einige Missstände aufgefallen. So wurde auf Höhe des Lidl-Markts in der Platenstraße unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße ein großes Materiallager für den Glasfaserausbau im Ortsbezirk angelegt, das nicht gesichert wurde. Die Nachfrage eines Bürgers beim Amt für Straßenbau und Erschließung ergab, dass dieses Lager nicht genehmigt wurde. Andere Bürgerinnen und Bürger beschweren sich über den Zustand von Gehwegen und Fahrbahnen nach Verlegung der Glasfaserleitungen, so etwa im Bereich der Eckenheimer Landstraße. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, 1. die Arbeit der Firmen, die im Ortsbezirk Glasfaserleitungen verlegen, regelmäßig im Nachgang zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass Beschädigungen von Asphalt und Gehwegen vollständig ausgebessert werden; 2. das Materiallager unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße zu kontrollieren und abzusichern. Sofern bekannt, wird der Magistrat darüber hinaus gebeten, zu berichten, welche weiteren Ausbauplanungen im Ortsbezirk bereits bekannt sind und welchen Versorgungsgrad die hier tätigen Firmen durch den Ausbau anstreben. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1096 Aktenzeichen: 66-0
Entlastung der Straßen Zum Pfarrturm, Weckmarkt und untere Fahrgasse
Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5085 entstanden aus Vorlage: OF 1133/1 vom 17.01.2024 Betreff: Entlastung der Straßen Zum Pfarrturm, Weckmarkt und untere Fahrgasse Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Autofahrer mit dem Ziel Innenstadt von Navigationsgeräten nicht mehr über die Straßen Zum Pfarrturm, Weckmarkt und Fahrgasse geleitet werden, sondern über die dafür vorgesehenen Hauptverkehrsstraßen. Hierzu sollen die entsprechenden Anbieter und Dienstleister kontaktiert werden. Begründung: Wie dem Magistrat bereits mehrfach mitgeteilt wurde, kommt es insbesondere an stark frequentierten Einkaufstagen zu erheblichen Staus in diesem Bereich, die bis an den Main hinunterreichen. Da die Straßen in beide Richtungen befahren werden dürfen, die Straßenbreite jedoch nicht überall für die Begegnung von heutigen normalbreiten Fahrzeugen ausgelegt ist, entstehen häufig schwer auflösbare Verkeilungen von Fahrzeugen. Die Durchfahrt dieser Straßen kann an solchen Tagen bis zu 20 Minuten länger dauern und belastet die Anwohnerschaft mit Abgasen, Motorlärm und Hupkonzerten. Rettungsfahrzeuge können nicht passieren, da der gesamte Abschnitt auf beiden Seiten für das Parken genutzt wird und sich im Stau befindende Fahrzeuge nicht ausweichen können. Die Lenkung eines erheblichen Teils der im Stau stehenden Fahrzeuge durch Navigationsgeräte bereitet den Autofahrenden erheblichen Stress. Das erfordert eine Intervention, indem die Anbieter darauf hingewiesen und gebeten werden, dies zu unterlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1149
Radfahrende um den nördlichen Brückenkopf des Eisernen Stegs auf barrierefreiem Weg herumleiten
Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5089 entstanden aus Vorlage: OF 1137/1 vom 17.01.2024 Betreff: Radfahrende um den nördlichen Brückenkopf des Eisernen Stegs auf barrierefreiem Weg herumleiten Auf dem Mainkai sind Radfahrende sowohl auf der Straße als auch auf dem Weg am Ufer unterwegs. Um das Gedränge rund um den Brückenkopf des Eisernen Stegs zu entzerren, wird der Magistrat gebeten, Folgendes umzusetzen: 1. In Fahrtrichtung Osten sollen Radfahrende deutlich sichtbar ab Höhe Seckbächer Gasse auf die Straße gelenkt werden. Das bestehende "Radwanderweg"-Schild soll deutlicher unterstützt werden. 2. In Fahrtrichtung Westen sollen Radfahrende deutlich sichtbar ab Mainkai Haus Nr. 10 (alternativ Mainkai Haus Nr. 15) auf den Radweg entlang der Straße gelenkt werden. Die "Radwanderwegweiser" sind anzupassen. 3. Die Lenkung soll freundlich mit "Radfahrende bitte Radweg entlang der Straße benutzen" erfolgen. Es soll keine Benutzungspflicht der Straße angeordnet werden. 4. Voraussetzung ist, dass der Fahrbahnbelag zwischen Straße und dem Uferweg zuvor an beiden Verschwenkungen jeweils barrierefrei gestaltet werden muss. Begründung: Rund um den Brückenkopf des Eisernen Stegs ist viel los. Radfahrende am Mainufer verbleiben jedoch oft auf dem Uferweg, da sich an der Überleitung zur Straße an den beiden oben genannten Stellen ein übles Kopfsteinpflaster befindet. Mittels einer fahrradfreundlichen Verschwenkung auf die Straße könnte der Rad- und Fußverkehr rund um den Brückenkopf erheblich entzerrt werden. Foto: Geoportal, eigene Darstellung Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1146 Antrag vom 08.10.2024, OF 1400/1 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5995 Aktenzeichen: 32-1
Wiederherstellung des Radschutzstreifens in der Katharinenpforte
Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5090 entstanden aus Vorlage: OF 1138/1 vom 17.01.2024 Betreff: Wiederherstellung des Radschutzstreifens in der Katharinenpforte Der Magistrat wird gebeten, nach Aufhebung der Baustelleneinrichtung den Radschutzstreifen in der Katharinenpforte zwischen Bleidenstraße und Hauptwache umgehend wiederherzustellen und baulich sichern zu lassen. Begründung: Die Katharinenpforte stellt ein entscheidendes Verbindungselement der Zeilumfahrung zwischen der Bleidenstraße und der Hauptwache dar. Hier kam es wiederholt zu gefährlichen Situationen zwischen motorisierten Fahrzeugen und Radverkehrsteilnehmenden. Seit dem Beginn des Abrisses des ehemaligen Kaufhallengebäudes ist der markierte Schutzstreifen komplett verschwunden und die Verkehrssituation hat sich verschärft. Es wurde bekannt, dass in naher Zukunft zusätzlicher Baustellenverkehr über die Katharinenpforte abgewickelt werden soll. Daher ist es unerlässlich, den Radverkehr durch bauliche Maßnahmen zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1151
Kreuzung Battonnstraße/Lange Straße besser kennzeichnen
Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5075 entstanden aus Vorlage: OF 1117/1 vom 21.01.2024 Betreff: Kreuzung Battonnstraße/Lange Straße besser kennzeichnen Vorgang: OM 631/16 OBR 1; ST 1078/17 Der Magistrat wird gebeten, folgende Verbesserung im Bereich der Ampel vor der Kreuzung Battonnstraße/Lange Straße Richtung stadtauswärts vorzunehmen: Die Kfz-Ampel ist gemäß der Stellungnahme vom 09.06.2017, ST 1078, Richtung Haltelinie versetzen zu lassen oder eine Zusatzampel nur mit Rot und Gelb hinter der Haltelinie anbringen zu lassen. Begründung: Da sich die Ampel vier Fahrzeuglängen hinter der Haltelinie befindet und sich auf der Fahrbahn davor noch Richtungspfeile befinden, wird die Haltelinie häufig übersehen bzw. nicht als solche wahrgenommen. Dadurch kommt es an dieser Stelle noch immer zu Rückstau, welcher die Straßenbahn beim Rechtsabbiegen behindert. Durch den "Schilderwald" und die ungünstige Position des Hinweisschilds bezüglich des Haltebereichs wird das Hinweisschild zudem leicht übersehen. Durch die o. g. Maßnahme wird die Situation erheblich verbessert. Quelle: privat Quelle: ASE Quelle: STEIN HGS GmbH Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 631 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1078 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1147 Aktenzeichen: 32-1
Beleuchten des Fuß- und Radweges
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2024, OM 4987 entstanden aus Vorlage: OF 147/13 vom 08.01.2024 Betreff: Beleuchten des Fuß- und Radweges Der Magistrat wird aufgefordert, den Fuß- und Radweg im Neubaugebiet "Am Ohlenstück" ausreichend zu beleuchten. Da der Fuß- und Radweg sich nicht an der Straße befindet, sondern entlang der Gärten der Grundstücke im Feldbergblick bzw. der Hausfront der Neubauten führt, fällt kaum Licht der Straßenleuchten auf den Fuß- und Radweg. Gerade in den dunklen Jahreszeiten ist die Stolper- sowie Ausrutschgefahr besonders hoch, da man nicht sehen kann, wohin man tritt. Um jedoch die Anwohner nicht dauerhaft mit Straßenleuchten zu stören, wären kniehohe Bewegungsleuchten ausreichend, um den Weg sicherer zu machen. Begründung: Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen gerne den Fuß- und Radweg als Verbindungsweg zum REWE-Markt und beklagen sich darüber, dass es zu dunkel ist. Gerade vom REWE-Markt Richtung Plätzchen "Am Ohlenstück" läuft man in ein dunkles Loch, da die Rollläden der Fenster gerade im Winter früh geschlossen sind und dadurch dann auch kein Licht aus den Fenstern mehr auf den Fuß- und Radweg fällt. Im Sinne der Sicherheit aller sollte das verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 813 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5870 Aktenzeichen: 66-2
Zukunft der Dondorf-Druckerei - Zwischennutzungskonzept entwickeln
Antrag vom 21.01.2024, OF 839/2 Betreff: Zukunft der Dondorf-Druckerei - Zwischennutzungskonzept entwickeln Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat spricht sich weiterhin unmissverständlich für die Erhaltung und Sanierung des Dondorf-Gebäudes aus. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat baldmöglichst darüber zu informieren, 1. welche Ergebnisse die Verhandlungen mit Land und Universität bezüglich Erhalt, Sanierung und weiterer Nutzung der Dondorf-Druckerei bisher erbracht haben; 2. welche Möglichkeiten der Instandhaltung und Zwischennutzung gesehen werden; 3. welche Nutzungen des Gebäudes (Archiv?) noch durch die Universität erfolgen; 4. inwiefern das Kollektiv "Die Druckerei" in Zwischennutzungs-Überlegungen einbezogen wird. 5. inwieweit langfristig öffentliche (Teil-) Nutzungen z.B. als Kulturraum in der Dondorf-Druckerei möglich sind. Begründung: Nach der erneuten Besetzung und Räumung des Druckerei-Gebäudes droht nunmehr ein weiterer möglicherweise jahrelanger Leerstand, der die Substanz des Gebäudes weiter schädigen kann. Angesichts fehlender Räume für zahlreiche kreative und handwerkliche Kleinbetriebe und Einzelpersonen sollte die Dondorf-Druckerei, die aufgrund ihrer industriellen Vergangenheit über statisch robuste Räume verfügt, zumindest befristet für entsprechende Nutzungen zur Verfügung gestellt werden. Was möglich ist, zeigt der erfolgreiche Umbau des Bethmannhofes (Bethmannstraße) als Kreativzentrum durch das Kollektiv "Massif Central". Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.01.2024, OF 826/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 826/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 839/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 32 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag alle Anträge, die sich mit der Thematik Dondorf-Druckerei befassen zurückzustellen, bis die Informationsveranstaltung am 01.03.2024 stattgefunden hat. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 826/2 wird durch die Vorlage OF 839/2 für erledigt erklärt. 2. a) Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 839/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. a) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Beratung) b) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Beratung) 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 13 Auf Wunsch der FDP wird über die Vorlage OF 839/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 908 2024 Die Vorlage OF 839/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. bis 3. und 5.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Fragen zum Bauvorhaben Zeil 121 (ehemaliges Esprit-Haus)
Antrag vom 17.01.2024, OF 1130/1 Betreff: Fragen zum Bauvorhaben Zeil 121 (ehemaliges Esprit-Haus) Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Im Rahmen der Investorenpräsentation zum Bauvorhaben informierte der Investor den Ortsbeirat über die Absicht, innerhalb des Gebäudes insgesamt 23 PKW-Stellplätze mit An- und Abfahrt über zwei Aufzüge am Holzgraben schaffen zu wollen. Vor diesem Hintergrund stellt der Ortsbeirat folgende Anfragen an den Magistrat: 1. In Anbetracht der exzellenten Anbindung des Standorts durch S- und U-Bahnen an die Hauptwache sowie der Verfügbarkeit der Parkhäuser "Hauptwache" und "MyZeil": Sieht der Magistrat die Notwendigkeit für die Schaffung zusätzlicher PKW-Stellplätze? 2. Entspricht die Errichtung von 23 weiteren Stellplätzen in diesem hochver-dichteten Bereich den Klimaschutzzielen des Magistrats? Falls nicht, wie plant der Magistrat darauf zu reagieren? 3. Ist der Holzgraben nach Einschätzung des Magistrats als geeignete Zufahrtsstraße für diese Stellplätze anzusehen? 4. Angesichts der Fahrzeugbewegungen innerhalb des Gebäudes mittels Aufzügen: Welche Konsequenzen erwartet der Magistrat, wenn beispielsweise während der Büroöffnungszeiten fünf bis sieben Fahrzeuge gleichzeitig auf die Zufahrt warten und der Holzgraben aufgrund von Verzögerungen bei der Fahrzeugabfertigung durch die Aufzüge längere Zeit blockiert wird? 5. Wie viele öffentliche Parkplätze würden durch das Bauvorhaben im Straßenbereich der An- und Abfahrt entfallen? 6. Welche Maßnahmen plant der Magistrat, um den Investor von der Bereitstellung vermietbarer Laden- oder Lagerflächen anstelle von PKW-Stellplätzen zu überzeugen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 850 2024 Die Vorlage OF 1130/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)
Braubachstraße aufwerten
Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4967 entstanden aus Vorlage: OF 1101/1 vom 17.12.2023 Betreff: Braubachstraße aufwerten Der Magistrat wird gebeten, die Braubachstraße weiter aufzuwerten und dazu folgende Maßnahmen umsetzen zu lassen: 1. Sperrung der Braubachstraße zwischen Kornmarkt/Buchgasse und Fahrgasse für den regulären Pkw- und Lkw-Verkehr; 2. Ausfahrtmöglichkeit ab Domstraße in Richtung Fahrgasse bei Stau vor dem Parkhaus am Dom; 3. Sicherstellung des weiterhin laufenden Verkehrs der Straßenbahn, der Taxis und des Radverkehrs sowie der notwendigen Anlieferung der Geschäfte und der Zufahrt für Anwohnende durch automatisierte versenkbare Poller an den Zufahrten; 4. dauerhafte Änderung der Beschilderung zur rechtzeitigen und weiträumigen Umleitung des motorisierten Individualverkehrs und zur eindeutigen Beschilderung der Zufahrten zum Parkhaus am Dom; 5. Umwidmung der wenigen noch verbliebenen straßenbegleitenden Parkplätze zu Sommergärten, Grünflächen, Lieferzonen oder Aufstellen von Radbügeln. Begründung: Die temporären Sperrungen der Braubachstraße zu Festen und während des Weihnachtsmarktes haben sich außerordentlich bewährt. Die Nutzung der Braubachstraße durch Radfahrende und zu Fuß Gehende ist zu diesen Zeiten deutlich sicherer geworden und viele Menschen strömen zu Fuß in die Altstadt, um Gastronomie, Galerien und Einzelhandelsgeschäfte zu besuchen. Die Braubachstraße ist zum Main hin mühelos zu queren. Der parkplatzsuchende Pkw-Verkehr behindert außerhalb dieser Zeiten jedoch die Straßenbahn und alle weiteren Verkehrsteilnehmenden. Ständig kreisen Autos durch die Altstadt, um noch einen kostenlosen Parkplatz am Straßenrand zu ergattern oder den Stau vor dem Parkhaus zu umfahren. Eine dauerhafte Lösung trägt zur Klarheit der Verkehrsführung bei, wertet die Qualität der Altstadt auf, hilft Gastronomie und Handel, trägt zur Pünktlichkeit und Schnelligkeit der Straßenbahn bei und verringert den Stress für zu Fuß Gehende und Radfahrende. Foto: Geoportal Frankfurt mit Anmerkungen von Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1239 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Unterstützung „Kulturcampus Open Air“
Antrag vom 06.01.2024, OF 812/2 Betreff: Unterstützung "Kulturcampus Open Air" Vorgang: E 92/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), das nichtkommerzielle Stadtteilfest "Κulturcampus Open Air" mit einem Betrag in Höhe von 3.000 Euro aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu bezuschussen. Die Mittel sollen zweckgebunden an den Verein VCD Hessen e. V. überwiesen werden. Begründung: An den Erfolg des "Kulturcampus Open Air" im vergangenen Jahr mit 5000 Besucher*innen und einem Line-up von 15 Live Acts auf drei Bühnen möchten die Veranstalter*innen mit nun noch optimiertem Konzept dieses Jahr anknüpfen. Das Bündnis aus Initiativen setzt sich damit weiterhin für eine sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung des Kulturcampus ein. Die erste Ausgabe dieses nichtkommerziellen Straßenfests im Juni 2023 nahm einige der Themen bereits auf: So wurde die das Gelände durchquerende Bockenheimer Landstraße einen Tag lang vom Autoverkehr befreit und für Livemusik, Theater, Spaß und Kultur geöffnet, um zu zeigen, wie ein Kulturcampus ohne Durchgangsverkehr aussehen könnte. Auf einem Markt der Möglichkeiten informierten Initiativen über ihre Aktivitäten, es gab Führungen zu den Möglichkeiten des Erhalts von zum Abriss vorgesehenen Bestandsgebäuden, dem Thema Graue Energie und nachhaltige Energieversorgung, und der neue Nachbarschaftsgarten auf dem Gelände wurde eingeweiht. Der größte Essensstand und das Catering kamen von der solidarischen, veganen und ökologischen ada_kantine. Ziel ist es auch dieses mal, mit dem nichtkommerziellen Straßenfest eine Vision aufzuzeigen, wie der ehemalige Unicampus weiterhin als öffentliche Versammlungs- und Veranstaltungsfläche genutzt und zugleich zu einem Reallabor für nachhaltige Stadtentwicklung werden könnte. Der Kulturcampus blickt auf eine über zehnjährige Geschichte zivilgesellschaftlichen Engagements für nachhaltige Stadtentwicklung zurück, und die Chance, dass die Planungen in eine Richtung gelenkt werden, die den heutigen Anforderungen an eine klimatisch angepasste Stadtentwicklung auf diesem Gebiet entspricht sollte auf allen Ebenen weiter verfolgt werden. Die Initiator*innen legen neben ökologischer Nachhaltigkeit (z.B. nachhaltige Stromanbieter, Recycling Becher und Pfandsystem, veganes und ökologisches Essen aus z.T. geretteten Lebensmitteln) in ihren Planungen besonderen Wert auf Teilhabe und eine "ganzheitliche Barrierefreiheit" (neben Barrierefreiheit für Menschen mit Gehbehinderung z.B. Bühnen mit Übersetzung für im Hören beeinträchtige Personen, Musik von und für Menschen mit Flucht- bzw. Migrationsgeschichte), sowie die Stärkung demokratischer Strukturen. Im Hinblick auf den langen Weg, den die Entwicklung des Kulturcampus bereits hinter sich hat, die veränderten gesellschaftlichen und klimatischen Bedingungen sowie die an vielen Orten wenig visionär erscheinende Frankfurter Stadtentwicklung halten wir es für umso wichtiger, solches bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen. Die durch den Ortsbeirat bereitgestellten Mittel fließen in das Gesamtbudget der Veranstaltung ein, welches mit etwa 45 000,- Euro kalkuliert wird. Der VCD ist dieses Jahr Anmelder der geplanten Straßensperrung und der Nutzung des öffentlichen Raums. In dieser Funktion agiert er auch als Vertragspartner gegenüber den Behörden und Firmen für die Straßenbeschilderung, die Busumleitung und die Terrorabwehr. Allein die Kosten für die Straßensperrung belaufen sich auf rund 3000,- Euro (1500,- Beschilderung, 1500,- Busumleitung). Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Initiative OI 46 2024 Die Vorlage OF 812/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der Wortlaut "durch den Ortsbeirat" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen 1 CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)
Zukunft der Dondorf-Druckerei - Zwischennutzungskonzept entwickeln
Antrag vom 04.01.2024, OF 826/2 Betreff: Zukunft der Dondorf-Druckerei - Zwischennutzungskonzept entwickeln Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat spricht sich weiterhin unmissverständlich für die Erhaltung und Sanierung des Dondorf-Gebäudes aus. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat baldmöglichst darüber zu informieren, welche Ergebnisse die Verhandlungen mit Land, Universität und Max-Planck-Institut (MPI) bezüglich Erhalt, Sanierung und weiterer Nutzung der Dondorf-Druckerei bisher erbracht haben; ob und wenn ja welche Planungsänderungen seitens des MPI in Erwägung gezogen werden; welche Möglichkeiten der Instandhaltung und Zwischennutzung gesehen werden; welche Nutzungen des Gebäudes (Archiv?) noch durch die Universität erfolgen; inwiefern das Kollektiv "Die Druckerei" in Zwischennutzungs-Überlegungen einbezogen wird. Des Weiteren wird gebeten, darüber zu informieren, inwieweit langfristig öffentliche (Teil-) Nutzungen z.B. als Kulturraum in der Dondorf-Druckerei möglich sind, auch wenn das MPI Umbau und Neubau realisiert. Begründung: Nach der erneuten Besetzung und Räumung des Druckerei-Gebäudes droht nunmehr ein weiterer möglicherweise jahrelanger Leerstand, der die Substanz des Gebäudes weiter schädigen kann. Angesichts fehlender Räume für zahlreiche kreative und handwerkliche Kleinbetriebe und Einzelpersonen sollte die Dondorf-Druckerei, die aufgrund ihrer industriellen Vergangenheit über statisch robuste Räume verfügt, zumindest befristet für entsprechende Nutzungen zur Verfügung gestellt werden. Was möglich ist, zeigt der erfolgreiche Umbau des Bethmannhofes (Bethmannstraße) als Kreativzentrum durch das Kollektiv "Massif Central". Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.01.2024, OF 839/2 Auskunftsersuchen vom 11.03.2024, V 908 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 826/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 839/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 32 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag alle Anträge, die sich mit der Thematik Dondorf-Druckerei befassen zurückzustellen, bis die Informationsveranstaltung am 01.03.2024 stattgefunden hat. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 826/2 wird durch die Vorlage OF 839/2 für erledigt erklärt. 2. a) Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 839/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. a) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Beratung) b) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Beratung)
Ehrenpreis des Ortsbeirates 1 - 2023
Antrag vom 18.12.2023, OF 1114/1 Betreff: Ehrenpreis des Ortsbeirates 1 - 2023 Der Ortsbeirat lobt für das vergangene Jahr 2023 wieder einen Ehrenpreis für Menschen, Projekte und Organisationen im Ortsbezirk 1 aus. Der Preis wird ausgelobt, um Menschen oder Organisationen auszuzeichnen, die sich im Jahr 2023 in besonderer Weise um den Ortsbezirk 1 und das gute Zusammenleben darin verdient gemacht haben. Bewerber können sich selbst vorschlagen oder durch Dritte vorschlagen werden. Vorschläge oder Bewerbungen schicken Sie bitte mit Kurzbeschreibung der eigenen oder einer anderen Person (auch juristische Personen, Personenmehrheiten ohne Rechtspersönlichkeit, Schulen, Vereine, Kirchen oder andere Organisationen) und des zur Würdigung vorgeschlagenen Projektes. Die Entscheidung über die Preisvergabe wird durch eine Jury, bestehend aus Mitgliedern des Ortsbeirates, vorbereitet und anschließend im Ortsbeirat in der öffentlichen Sitzung am 23.04.2024 per Beschluss mit einfacher Mehrheit getroffen. Als Preis stellt der Ortsbeirat 500,- Euro bereit. Der Preis soll die Bedeutung des Engagements ausdrücken, als Vorbild dienen und weitere Aktivitäten anregen. Die Preisverleihung findet im Rahmen des Jahresempfangs des Ortsbeirates statt. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung oder Vorschläge mit Begründung bis zum 7. April 2024 beim Büro der Stadtverordnetenversammlung unter dem Stichwort "Ehrenpreis 2023 - Ortsbeirat 1" unter der E-Mail-Adresse ortsbeiraete@stadt-frankfurt.de ein. Postadresse: Büro der Stadtverordnetenversammlung, Bethmannstraße 3, 60311 Frankfurt am Main. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 1114/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Verlagerung von Altglassammelbehältern am Kornmarkt
Antrag vom 18.12.2023, OF 1141/1 Betreff: Verlagerung von Altglassammelbehältern am Kornmarkt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass die Altglassammelbehälter am Kornmarkt Ecke Weißadlergasse auf die gegenüberliegende Straßenseite an das Parkhaus Hauptwache versetzt werden. Für den aktuellen Standort der Behälter ist eine Baumpflanzung zu prüfen. Begründung: Der Bereich würde durch die vorgeschlagenen Maßnahmen aufgewertet. Insbesondere würde die Aufenthaltsqualität für Gäste der umliegenden Gastronomiebetriebe steigen. Auch würden die Bewohner der Liegenschaft Kornmarkt 3 davon profitieren, dass sie von nächtlichen Ruhestörungen durch Glasabfallentsorgung verschont würden. Im Übrigen fehlt es in dem Straßenabschnitt an Grün. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1141/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen SPD, FDP und BFF (= Annahme); LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Enthaltung)
Verkehrsregelung Fahrgasse/Braubachstraße zum Weihnachtsmarkt
Antrag vom 17.12.2023, OF 1100/1 Betreff: Verkehrsregelung Fahrgasse/Braubachstraße zum Weihnachtsmarkt Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Zum Weihnachtsmarkt 2022 hatte der Ortsbeirat angeregt, den Linksabbieger aus der Fahrgasse in die Braubachstraße zu sperren, um den bis dahin bestehenden (zwangsweisen) Kreisverkehr durch die Braubachstraße und Domstraße hin zur Fahrgasse zu vermeiden. Die Regelung wurde umgesetzt und hat sich bewährt. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, folgende Frage zu beantworten: Warum wurde die in 2022 angewandte Verkehrsregelung in Fahrgasse und Braubachstraße zum Weihnachtsmarkt 2023 nicht erneut in Anwendung gebracht? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 830 2024 Die Vorlage OF 1100/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kiosk, SMART-Markt und foodsharing am Sozialzentrum Eckenheim
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4863 entstanden aus Vorlage: OF 706/10 vom 20.11.2023 Betreff: Kiosk, SMART-Markt und foodsharing am Sozialzentrum Eckenheim Der Magistrat wird in Verbindung mit der ABG Frankfurt Holding, dem Frankfurter Verband, der Werkstatt Frankfurt, dem Quartiersmanagement sowie dem foodsharing e. V. umgehend gebeten, 1. für den Bereich um das Sozialzentrum Eckenheim geeignete alternative Einkaufsmöglichkeiten zu erarbeiten, nachdem der SMART-Markt geschlossen und jetzt auch noch dem Betreiber des sehr beliebten Kiosks gekündigt wurde; 2. wie unter anderem zu 1. auch das vor Ort erforderliche Foodsharing inkl. eines geeigneten und belieferbaren Fairteilers künftig berücksichtigt werden kann. Der foodsharing e. V. stellt unter anderem Reinigung und Wartung des Fairteilers sicher. Begründung: Der Ortsbeirat 10 ist vor Ort an einer möglichst ganzheitlichen und langfristigen Weiterbehandlung insgesamt interessiert. Die allgemeine sowie die persönlichen Betroffenheiten sind sehr groß, dass seit geraumer Zeit noch immer keine Lösung für die vor Ort benötigten, sozial sehr wichtigen Einrichtungen gefunden wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1197 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3
Classico Kiosk erhalten
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4864 entstanden aus Vorlage: OF 707/10 vom 19.11.2023 Betreff: Classico Kiosk erhalten Der Magistrat wird gebeten, sich bei der ABG Frankfurt Holding dahin gehend einzusetzen, dass diese die Kündigung der Räumlichkeiten für den Classico Kiosk zurücknimmt. Um die bestehenden Unstimmigkeiten, die laut Aussage der ABG zur Kündigung geführt haben, auszuräumen, wird eine gemeinsame Begehung zur Klärung dieser durchgeführt. Begründung: Die Besitzerin des Classico Kiosks in Eckenheim hat seitens der ABG eine Kündigung für ihre Räumlichkeiten erhalten. Damit verschwindet, nach der Schließung des SMART-Markts, ein weiterer Ort der Nahversorgung und ein wichtiger sozialer Treffpunkt im Viertel. Besonders betroffen sind die Bewohnerinnen und Bewohner der Sozialstation. Außerdem wird damit der Besitzerin und ihrer Familie die Lebensgrundlage entzogen. Als Begründung wird seitens der ABG das Verstellen des Zugangs bzw. des Notausgangs des anliegenden Wohnheims angeführt. Mit Hilfe einer gemeinsamen Begehung von Verantwortlichen der ABG und der Besitzerin des Classico Kiosks können diese Gründe in einem Austausch vor Ort geklärt und eine Lösung gefunden werden. Die ABG sollte als städtische Wohnungsbaugesellschaft ein Interesse an der Nahversorgung der umliegenden Mieterinnen und Mieter haben und so ein milderes Mittel als eine existenzzerstörende Kündigung anstreben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 340 Aktenzeichen: 92-40
Städtischen Wohnraum sanieren - preiswerte Mietwohnungen erhalten!
Anregung an den Magistrat vom 04.12.2023, OM 4885 entstanden aus Vorlage: OF 780/2 vom 16.11.2023 Betreff: Städtischen Wohnraum sanieren - preiswerte Mietwohnungen erhalten! Der Magistrat wird gebeten, 1. darzulegen, wie genau er sich die Zukunft der im Rahmen des kommunalen Vorkaufsrechts erworbenen Gebäude im Gebiet der Milieuschutzsatzung vorstellt - hierbei interessiert insbesondere die Zukunft des Gebäudes Jordanstraße 3 (ehemals Pielok); 2. darzulegen, wie er insbesondere dafür sorgen will, dass in diesen Gebäuden, aber auch in anderen Gebäuden im Eigentum der Stadt, bezahlbarer Mietwohnraum gesichert wird; 3. darzulegen, wie er dafür eintritt, dass die im Vorkaufsrecht erworbenen Gebäude nicht erneut nach kurzer Haltefrist den ursprünglichen Kaufinteressierten angeboten werden müssen (die offenbar nicht zum Abschluss einer Abwendungsvereinbarung bereit waren); 4. darzulegen, welche der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften für eine Sanierung und (eventuelle) Übernahme der Gebäude herangezogen werden können; 5. darzulegen, ob die extra für die Vermittlung von verkaufsbedrohten Beständen gegründete GIMA Frankfurt (Genossenschaftliche Immobilienagentur) einbezogen werden kann, um z. B. das Haus Jordanstraße 3 in den Bestand der Träger der GIMA zu überführen; 6. falls Ziffer 5. nicht möglich ist - ob und wann mit der Gründung einer städtischen Liegenschaftsverwaltungsgesellschaft für Wohnraum im Bestand zu rechnen ist. Begründung: Der FAZ-Artikel "Stadt Frankfurt will leerstehende Wohnungen loswerden" vom 30. Oktober 2023 weist darauf hin, dass die Stadt Frankfurt nicht in die von ihr im Vorkaufsrecht erworbenen Immobilien investiert und dass die Absicht besteht, diese Immobilien nach spätestens fünf Jahren wieder dem freien Markt anzubieten (obwohl eine solche Haltefrist im Baugesetzbuch nicht erwähnt wird). Die im Erhaltungssatzungsgebiet (Milieuschutz) im Vorkaufsrecht erworbenen Häuser sind jedoch mit der Absicht erworben worden, in hochpreisigen innenstadtnahen Stadtteilen preiswerten Wohnraum zu erhalten. Das größte Problem sind die in den städtischen Wohnungen (ca. 1.000) zu verzeichnenden (u. a.) sanierungsbedingten Leerstände, die angesichts der Frankfurter Wohnungsnot dringend auch kurzfristig für Zwischenvermietungen (u. a. im Rahmen des Projekts Housing First) gegen Obdachlosigkeit instandgesetzt und freigegeben werden sollten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 662 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 23-21
Vertikale Stadtbegrünung - erweitertes Pilotprojekt für Bockenheim prüfen
Anregung an den Magistrat vom 04.12.2023, OM 4883 entstanden aus Vorlage: OF 778/2 vom 20.11.2023 Betreff: Vertikale Stadtbegrünung - erweitertes Pilotprojekt für Bockenheim prüfen Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Office for Micro Climate Cultivation die öffentlich genutzten Flächen des Hannelore-Elsner-Platzes und des Campus Bockenheim - Freifläche zwischen Sozialzentrum und Juridicum - durch temporäre, vertikale Begrünungselemente aufzuwerten. Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, dass erfolgreiche Testprojekt am Senckenberg Museum auf die o. g. Flächen auszuweiten und hierbei ebenfalls die bestehenden Kooperationen mit dem Deutschen Wetterdienst sowie dem Forschungsinstitut der Senckenberg Gesellschaft fortzuführen. Der Magistrat wird gebeten, mit den genannten Institutionen darüber zeitnah in Gespräche einzutreten. Dies gilt auch für die Marktbetreiber, die Cafés am Platz sowie für die Initiativen am Campus Bockenheim. Begründung: Unsere Stadt heizt sich im Sommer mittlerweile sehr stark auf und es gilt lokale Lösungen in den Stadtvierteln zu finden, um die Lebensqualität des öffentlichen Raumes auch in länger andauernden Hitzephasen aufrechtzuerhalten. Die Pflanzung von Schatten spendendem und die Umgebungsluft kühlendem Grün wird dabei durch den hohen Grad der Bodenversiegelung im städtischen Raum und daraus ermangelndem Wurzelraum stark erschwert. Entsiegelungen sind aufgrund der Leitungswege nicht überall möglich, sehr kostenintensiv und die Wachstumsphasen Schatten spendender Bäume sind sehr langfristig und zunehmend verlustanfällig. Die durch das Office for Micro Climate Cultivation entwickelte temporäre und modulare Vertikalbepflanzung schafft hingegen im Rahmen einer Wachstumsperiode eine Schatten spendende Grünbepflanzung, die auch auf unterbauten und kurzfristig nicht entsiegelbaren Flächen einsetzbar ist. Gleichzeitig entstehen durch die gewählte Konstruktion beschattete Sitzflächen. Die Effekte der Umgebungsabkühlung und der positive Einfluss auf die lokale Biodiversität werden nach dem regulären Ende der diesjährigen Wachstumsperiode noch ausgewertet, sind nach ersten Rückmeldungen allerdings vielversprechend. Die vom Ortsbeirat zur Ausweitung des Pilotprojekts benannten Flächen sind viel genutzte öffentliche Räume, die sich im Sommer trotz teilweise vorhandener Begrünung an zentralen Stellen stark aufheizen und einen hohen Grad an Versieglung aufweisen. Eine Entsiegelung ist aufgrund von Unterbauung oder aktiver Nutzung (bspw. Wochenmarkt) hier nicht ohne Weiteres möglich. Gleichzeitig bieten die Flächen einen städtischen Erprobungsraum, um diese innovative Form der Stadtbegrünung weiter zu testen. Von städtischer Seite besteht hier die Möglichkeit, Erfahrungswerte zu gewinnen, ob potenziell entstehende Flächenkonflikte beim Aufstellen von Modulen im öffentlichen Raum gelöst werden können und eine gesellschaftliche Akzeptanz für neue Formate der Stadtbegrünung erreicht werden kann. Gleichzeitig ließe sich das Design an den öffentlichen Raum anpassen, bspw. an den höheren Grad an Vermüllung. Der Ortbeirat 2 hält das Projekt für weiter erprobenswert und sieht in der modularen Bauweise auch eine Chance, über den eigenen Stadtteil hinaus ein wanderndes Begrünungssystem aufzubauen. Zusätzliches Informationsmaterial: Kurzvideo: https://www.1730live.de/urbane-begruenung-in-frankfurt/ Artikel: https://station-frankfurt.de/2023/09/04/omcc-bringt-frischen-wind-in-das-thema-u rbane-begruenung/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 453
Ergebnisse des Ortstermins an der Wohnanlage „Predigerseminar“ in Ginnheim
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4840 entstanden aus Vorlage: OF 637/9 vom 08.11.2023 Betreff: Ergebnisse des Ortstermins an der Wohnanlage "Predigerseminar" in Ginnheim Der Magistrat wird gebeten, folgende Verbesserungen für das Umfeld der umgangssprachlich "Predigerseminar" genannten Wohnanlage in der Ginnheimer Landstraße mit den jeweils betroffenen Ämtern auf den Weg zu bringen: 1. Vor dem REWE-Markt (Höhe Hausnummer 164): entfernen des mutmaßlich durch REWE aufgestellten Beton-Fahrradständers und aufstellen von Omega-Radbügeln, die durch ihre Platzierung dort auch Falschparken verhindern; 2. eine Überprüfung der Ampelschaltung für die Ampelanlage der Kreuzung vor der Hausnummer 180 sowie für die beiden Ampelanlagen unter der Brücke an der Kreuzung zur Platenstraße im Bereich der Rosa-Luxemburg-Straße vorzunehmen, da die Anwohnerinnen und Anwohner insbesondere der Altenwohnanlage es nicht schaffen, im Zuge einer Grünphase die Straße zu queren und sich über diesen zu kurzen Takt beschweren; 3. die Baumscheibe vor Hausnummer 180 zum Beispiel durch Findlinge vor Falschparken zu schützen, das Erdreich aufzulockern und die Fläche neu zu gestalten, da sie komplett durch Pkw zerstört wurde; 4. den Vermieter der Anlage darfür zu sensibilisieren, dass im öffentlichen Raum kein Sperrmüll abgelegt werden darf und er seine Mieterinnen und Mieter entsprechend informieren sollte; 5. zu erläutern, warum vor dem Eingang der Hausnummer 172 ein Müllsammelplatz auf städtischen Flächen eingerichtet wurde; 6. die Grünfläche vor der Hausnummer 172 instand zu setzen. Dazu soll ein neuer Mülleimer installiert werden, die Fläche von festgetretenem Müll befreit werden und die Grünfläche neu gestaltet werden. Dabei soll auch eine Durchwegung zum Müllablageplatz berücksichtigt werden, da dieser Weg offensichtlich von vielen Personen als Abkürzung genutzt wird; 7. mit dem Vermieter darüber zu sprechen, wie eine bessere Beleuchtung des Gehwegs auf dem Gelände des Vermieters erreicht werden kann und ob dieser nicht eine schwache Beleuchtung auf Hüfthöhe anbringen kann, um die Trittsicherheit zu gewährleisten; 8. auf Höhe der Einfahrt zu den Parkplätzen und zum REWE (vor der Hausnummer 164) einen Zebrastreifen einzurichten, um ein sicheres Queren des Fußverkehrs zu gewährleisten; 9. die Fußgängerwegeführung auf dem städtischen und an REWE verpachteten Parkplatz zu überprüfen und dort ggf. Markierungen zu erneuern oder neu einzuzeichnen. Im Bereich des Gehwegs an der Ginnheimer Landstraße sollte zudem auf dem Parkplatz mehr Raum für Fußgängerinnen und Fußgänger geschaffen werden, damit ein durchgehender Fußweg bis zum Gehweg vor den Wohngebäuden entstehen kann. Begründung: Diese Mängel wurden beim Ortstermin festgestellt und können nicht ohne Antrag von den Ämtern behoben werden. Einige andere Punkte haben die Verantwortlichen direkt selbst aufgenommen. Insbesondere die Barrierefreiheit der öffentlichen Gehwege soll verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 627 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2005 Antrag vom 10.06.2025, OF 1035/9 Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1219 Aktenzeichen: 66-0
Behinderndes Parken auf dem Gehweg Königsteiner Straße 130 bis 132
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4760 entstanden aus Vorlage: OF 869/6 vom 01.11.2023 Betreff: Behinderndes Parken auf dem Gehweg Königsteiner Straße 130 bis 132 Der Magistrat wird gebeten, durch weitere Poller das verbotene Parken auf dem Gehweg zwischen der Einfahrt zum PENNY-Markt und "Kleider am Alleehaus" zu verhindern. Begründung: Fast täglich, oft über das ganze Wochenende, werden dort Pkws und noch breitere Transporter der Anlieger geparkt, die Fußgänger zwingen, diese Fahrzeuge gefährlicherweise über den Radweg zu umrunden. Mehrere Verkehrsordnungswidrigkeitsanzeigen, die wohl in der Menge der täglichen rund 7.000 Anzeigen unbeachtet blieben, konnten bisher keine Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 547 Antrag vom 21.05.2025, OF 1241/6 Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7104 Aktenzeichen: 66-0
Rückstau Domstraße: Verkehrsfluss Weihnachtsmarkt optimieren
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4805 entstanden aus Vorlage: OF 1047/1 vom 02.11.2023 Betreff: Rückstau Domstraße: Verkehrsfluss Weihnachtsmarkt optimieren Die vom Ortsbeirat angeregte Sperrung des Linksabbiegers aus der Fahrgasse in die Braubachstraße zum Weihnachtsmarkt und anderen Veranstaltungen hat sich bereits bewährt und Entlastung für die Anwohnenden in Domstraße, Domplatz und Kannengießergasse gebracht. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, anlässlich des Weihnachts marktes und anderer Sperrungen des Bereiches rund um Römer und Paulskirche die Linksabbiegemöglichkeit aus der Domstraße von der Berliner Straße kommend zeitweise sperren bzw. durch entsprechende Beschilderung aufheben zu lassen. Die Einfahrt aus der Braubachstraße in die Fahrgasse ist abzusperren. Begründung: Ständig werden Fahrzeuge verkehrswidrig in diesem Bereich aus der Braubachstraße kommend in der Fahrgasse gewendet, um in nördliche Richtung zu fahren. Durch diese Wendemanöver entstehen Gefahren für den Radverkehr. Der fließende Verkehr wird massiv behindert, was - verbotenerweise - zu ständigen Hupkonzerten führt. Dem kann zumindest im Zuge von Veranstaltungen durch die vom Ortsbeirat angeregte und bereits umgesetzte Maßnahme sowie durch die hier angeregte Sperrung abgeholfen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 446
Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4786 entstanden aus Vorlage: OF 346/7 vom 14.11.2023 Betreff: Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg Vorgang: V 1662/20 Der Straßenabschnitt zwischen Lorscher Straße und Ludwig-Landmann-Straße, der im vorderen Teil Thudichumstraße und im hinteren Teil Hausener Weg heißt, ist - mit Ausnahme der Ludwig-Landmann-Straße selbst - der einzige Straßenzug in Rödelheim östlich des Bahnhofs, wo noch Tempo 50 gilt. Insbesondere vor dem REWE-Markt (Thudichumstraße 18 bis 22) und wegen des Schulwegs zu den Standorten der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße und der Niddagaustraße queren viele Menschen die Straße, nicht nur an der Ampel an der Trümpertstraße. Außerdem dürfen Radfahrende gemeinsam mit den Bussen der Linie M34 und dem Autoverkehr die pro Fahrtrichtung einspurige Straße nutzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf der Thudichumstraße Tempo 30 anzuordnen, sobald die neue Novelle der Straßenverkehrsordnung (St VO) rechtskräftig ist und dies dadurch ermöglicht wird. Begründung: Die Straßenverkehrsgesetz-Novelle 2023 und die angepasste StVO erleichtern Kommunen die Einführung von Tempo-30-Zonen aus Gründen des Klimaschutzes, der Gesundheit und städtebaulichen Entwicklung entlang viel befahrener Schulwege und Fußgängerüberwegen. Dies wurde vom Bundestag am 20. Oktober beschlossen. Insbesondere aufgrund des dort verlaufenden Schulwegs lässt sich Tempo 30 auf der Thudichumstraße bzw. dem Hausener Weg begründen. Es ist nicht das erste Mal, dass sich der Ortsbeirat mit diesem Thema beschäftigt, letztmalig mit der Vorlage V 1662. In den bisherigen Stellungnahmen des Magistrats und auch den Ausführungen der traffiQ zufolge wurden stets erhöhte finanzielle Aufwendungen (aktuell ca. 36.000 Euro) und ein Mehrbedarf an Fahrzeugen und Personal ins Feld geführt, die angesichts der Fahrzeitverlängerung von einer Minute auf der ein Kilometer langen Strecke entstehen würden. Aus dem Ortstermin am 15.09.2023, der an der Einmündung Thudichumstraße/Trümpertstraße zur Schulwegsicherung stattfand, ging hervor, dass ein neuer Anlauf unternommen werden sollte. In der Abwägung waren sich die Beteiligten einig, dass die Abwägung zugunsten der Sicherheit der Kinder getroffen werden sollte. Angesichts des Vorfalls am 27.09.2023, bei dem ein Kind angefahren wurde, zählt dieses Argument noch einmal stärker. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.06.2020, V 1662 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 75 Antrag vom 28.01.2025, OF 483/7 Anregung vom 11.02.2025, OA 528 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Autostau durch die Altstadt zum Parkhaus Konstablerwache
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4806 entstanden aus Vorlage: OF 1048/1 vom 02.11.2023 Betreff: Autostau durch die Altstadt zum Parkhaus Konstablerwache Der Magistrat wird gebeten, sich zunächst ein genaues Bild von den Staus durch Autofahrende zum Parkhaus Konstablerwache in den Straßen Zum Pfarrturm, Weckmarkt, Fahrgasse und Töngesgasse zu machen und dem Ortsbeirat zu berichten, wie sich die Situation aus Sicht des Magistrats darstellt. Da die Belastungen für die Anwohnerschaft durch Lärm und Abgase an Samstagen am größten sind, wird der Magistrat gebeten, insbesondere der samstäglichen Lage ein besonderes Augenmerk zu schenken. Auf diesen Erkenntnissen fußend wird der Magistrat gebeten, ein Konzept zu erarbeiten, wie die für die Anwohnerschaft sehr belastenden Rückstaus vermieden werden können, gegebenenfalls durch Umleitung zu anderen Parkhäusern (Gericht) oder im Zuge der Einrichtung des Superblocks östliche Altstadt. Begründung: Die Fahrgasse, der Weckmarkt und Zum Pfarrturm gehören mit ihrem besonderen Mix aus Galerien, Einzelhandel und Gastronomie, der prägenden Nachkriegsarchitektur und dem geschwungenen Straßenzug im unteren Abschnitt der Fahrgasse zu den wohl schönsten und eigentlich lebenswertesten Straßenräumen in Frankfurt. Leider wird dies aufgrund der vielen durch diese Straßen geschleusten Fahrzeuge nicht mehr erlebbar. Obwohl das Parkhaus Konstablerwache als "Besetzt" angezeigt wird, stauen sich die Fahrzeuge bis an den Main hinunter. In diesen Fällen haben Rettungsfahrzeuge keine Chance, da sich insbesondere im Abschnitt Weckmarkt die Fahrzeuge ständig gegenseitig behindern und festfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 683 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ein Parklet vor der Agentur des städtischen Wandels
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4810 entstanden aus Vorlage: OF 1053/1 vom 02.11.2023 Betreff: Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ein Parklet vor der Agentur des städtischen Wandels Der Magistrat wird gebeten, die dauerhafte Installation eines Parklets vor der Agentur des s tädtischen Wandels in der Braubachstraße 7 nach deren Umbau 2024 zu veranlassen. Die Kosten für das Parklet in Höhe von ca. 60.000 Euro sollen dem Budget zur Innenstadtgestaltung in Höhe von 30 Millionen Euro entnommen werden. Begründung: Die Agentur des städtischen Wandels dient als öffentliches Laboratorium. Sie ist eine Ideenschmiede und Werkstatt, in der erkundet und probiert werden darf, ohne schon genau zu wissen, was dabei herauskommen wird. Das sollte sich auch durch einen innovativen und einladenden Aufenthaltsbereich vor der Agentur widerspiegeln. Parkende Autos vor der Tür sind dort nicht zeitgemäß. Bei Eröffnung der Agentur im Februar 2023 hatte die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) ein Parklet "leihweise" zur Verfügung gestellt. Dieses viel genutzte Parklet mit Sitzgelegenheiten und Pflanzen ist nun leider nach Maintal weitergezogen und wird von vielen Menschen vermisst. Foto links: Beispiel Parklet, Alexander Mitsch; Foto rechts: Stadt Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 515 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1487 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 538
Bordsteinkante Berliner Straße/Ecke Sandgasse absenken
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4811 entstanden aus Vorlage: OF 1054/1 vom 02.11.2023 Betreff: Bordsteinkante Berliner Straße/Ecke Sandgasse absenken Der Magistrat wird gebeten , den Bordstein der Berliner Straße im Bereich der Sandgasse absenken zu lassen und es dadurch dem Radverkehr zu erleichtern, die Sandgasse zu queren. Begründung: Die Sandgasse ist mit ihren Rampen eine ideale Verbindung für den Radverkehr in Richtung Hauptwache/Zeil. Lediglich der hohe Bordstein im Bereich der Berliner Straße stört und soll daher abgesenkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 309
Innovative Sitzbänke für die Innenstadt
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4820 entstanden aus Vorlage: OF 1077/1 vom 28.11.2023 Betreff: Innovative Sitzbänke für die Innenstadt Der Magistrat wird gebeten, an den unten aufgeführten Orten 15 Sitzbänke mit Solarbetrieb und Lademöglichkeiten für Handys aufstellen zu lassen. Dies soll als Pilotprojekt angelegt sein, um zu testen, ob diese Sitzbänke angenommen und genutzt werden und ob diese Bänke längere Zeit ohne Beschädigung im öffentlichen Raum Bestand haben. Nach einem Jahr sollte das Projekt evaluiert werden. Mögliche Standorte: 1. Hauptwache auf dem Plateau, nördlich und östlich entlang des Geländers; 2. vor dem Eingang zu McDonalds an der Hauptwache; 3. am Rathenauplatz neben dem Aufzug; 4. Fressgass': auf Höhe des Juweliers Gelber; 5. Liebfrauenberg: neben den bestehenden Sitzbänken, entlang der Straße; 6. Liebfrauenstraße, auf Höhe des Geschäfts "punctum", zwischen den Bäumen; 7. Sandgasse, im nördlichen Bereich; 8. Willy-Brandt-Platz vor dem Eurozeichen in der Grünanlage; 9. wenn möglich am Mainufer (falls die Bänke anlässlich von Festen nicht abgebaut werden müssen), also an Orten, an denen die Bänke dauerhaft installiert werden können. Quelle: https://www.norddisplay.de/marketingequipment/monitor- und-ipad-staender/smartbench-outdoor-solar-fotovoltaik-sitzbank-ibench-mit-ladef unktion.html Begründung: Die Innenstadt, insbesondere Zeil, Hauptwache und Umgebung werden von vielen Menschen täglich genutzt und besucht. Die Sitzbänke bieten nicht nur Gelegenheit zum Ausruhen, sondern dort kann auch das Handy aufgeladen werden. Dadurch wird die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt erhöht. Durch den Solarbetrieb ist ein Anschluss an das Stromnetz nicht nötig. Somit können diese Bänke sehr flexibel aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 614
Ehrenpreis des Ortsbeirates 1 – 2023
Antrag vom 13.11.2023, OF 1072/1 Betreff: Ehrenpreis des Ortsbeirates 1 - 2023 Der Ortsbeirat lobt für das Jahr 2023 erneut einen Ehrenpreis für Menschen, Projekte und Organisationen im Ortsbezirk 1 aus. Der Preis wird ausgelobt, um Menschen oder Organisationen auszuzeichnen, die sich im Jahr 2023 in besonderer Weise um den Ortsbezirk 1 und das gute Zusammenleben darin verdient gemacht haben. Sie können sich sowohl selbst bewerben, als auch Dritte vorschlagen oder durch diese vorgeschlagen werden. Vorschläge oder Bewerbungen schicken Sie bitte mit Kurzbeschreibung der eigenen oder einer anderen Person (auch juristische Personen, Personenmehrheiten ohne Rechtspersönlichkeit, Schulen, Vereine, Kirchen oder andere Organisationen) und des zur Würdigung vorgeschlagenen Projektes. Die Entscheidung über die Preisvergabe wird durch eine Jury, bestehend aus Mitgliedern des Ortsbeirates, vorbereitet und anschließend im Ortsbeirat in der öffentlichen Sitzung am 23.04.2024 per Beschluss mit einfacher Mehrheit getroffen. Als Preis stellt der Ortsbeirat 500 Euro bereit. Der Preis soll die Bedeutung des Engagements ausdrücken, als Vorbild dienen und weitere Aktivitäten anregen. Die Preisverleihung findet im Rahmen des Jahresempfangs des Ortsbeirates statt. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung oder Vorschläge mit Begründung bis zum 07. April 2024 beim Büro der Stadtverordnetenversammlung unter dem Stichwort "Ehrenpreis 2023 - Ortsbeirat 1" unter der E-Mail-Adresse ortsbeiraete@stadt-frankfurt.de ein. Postadresse: Büro der Stadtverordnetenversammlung, Bethmannstraße 3, 60311 Frankfurt am Main. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. BFF Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage OF 1072/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Ablehnung) gegen FDP (= Annahme) Die GRÜNE-Fraktion gibt folgende Protokollerklärung zum Antrag OF 1072/1 ab: "Für die Fraktion der GRÜNEN im Ortsbeirat 1 erklären wir, dass wir nicht zugestimmt haben, Mitantragsstellerin des Antrages zum Ehrenpreis aus der letzten Sitzung zu sein. Als Antragsstellerin dieses Antrags ist zudem eine Fraktion genannt, die zu keinem Zeitpunkt erklärt hat, Antragsstellerin dieses Antrags sein zu wollen. Der Antrag in Parlis ist damit formal fehlerhaft. Es lässt sich im Laufe der Sitzung nicht klären, ob sich dieser Fehler in Parlis korrigieren lässt. Die GRÜNE-Fraktion zieht sich vor diesem Hintergrund als Antragsstellerin vom Antrag zurück." Die CDU-Fraktion gibt folgende Protokollerklärung zum Antrag OF 1072/1 ab: "Als Antragsstellerin dieses Antrags ist auch eine Fraktion genannt, die zu keinem Zeitpunkt erklärt hat, Antragsstellerin dieses Antrags sein zu wollen. Der Antrag in Parlis ist damit formal fehlerhaft. Es lässt sich im Laufe der Sitzung nicht klären, ob sich dieser Fehler in Parlis korrigieren lässt. Die CDU-Fraktion zieht sich vor diesem Hintergrund als Antragsstellerin vom Antrag zurück." Die SPD-Fraktion gibt folgende Protokollerklärung zum Antrag OF 1072/1 ab: "Als Antragsstellerin dieses Antrags ist auch eine Fraktion genannt, die zu keinem Zeitpunkt erklärt hat, Antragsstellerin dieses Antrags sein zu wollen. Der Antrag in Parlis ist damit formal fehlerhaft. Es lässt sich im Laufe der Sitzung nicht klären, ob sich dieser Fehler in Parlis korrigieren lässt. Die SPD-Fraktion zieht sich vor diesem Hintergrund als Antragsstellerin vom Antrag zurück." Die LINKE.-Fraktion gibt folgende Protokollerklärung zum Antrag OF 1072/1 ab: "Als Antragsstellerin dieses Antrags ist auch eine Fraktion genannt, die zu keinem Zeitpunkt erklärt hat, Antragsstellerin dieses Antrags sein zu wollen. Der Antrag in Parlis ist damit formal fehlerhaft. Es lässt sich im Laufe der Sitzung nicht klären, ob sich dieser Fehler in Parlis korrigieren lässt. Die LINKE.-Fraktion zieht sich vor diesem Hintergrund als Antragsstellerin vom Antrag zurück." Die Die Partei-Fraktion gibt folgende Protokollerklärung zum Antrag OF 1072/1 ab: "Als Antragsstellerin dieses Antrags ist auch eine Fraktion genannt, die zu keinem Zeitpunkt erklärt hat, Antragsstellerin dieses Antrags sein zu wollen. Der Antrag in Parlis ist damit formal fehlerhaft. Es lässt sich im Laufe der Sitzung nicht klären, ob sich dieser Fehler in Parlis korrigieren lässt. Die Die Partei-Fraktion zieht sich vor diesem Hintergrund als Antragsstellerin vom Antrag zurück."
Straßennamensschilder für Sehbehinderte einführen
Antrag vom 09.11.2023, OF 1076/1 Betreff: Straßennamensschilder für Sehbehinderte einführen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Einbeziehung des Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. (BSBH), an zunächst folgenden stark frequentierten Fußgängerüberwegen Straßennamensschilder für Sehbehinderte einzuführen und weitere Standorte zu prüfen, sollten sich die Schilder bewährt haben: 1. Zwischen Opernplatz und Große Bockenheimer Straße, 2. zwischen Kalbächer Gasse und Bieber-gasse/Rathenauplatz, 3. Berliner Straße auf Höhe Neue Kräme, 4. zwischen Paulsplatz/Neue Kräme und Römerberg, 5. zwischen Fahrtor und Mainkai, 6. östliche Zeil auf Höhe Konrad-Adenauer-Straße/Kurt-Schumacher-Straße. Begründung: Die Zahl der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wird nach unterschiedlichen Schätzungen mit 650.000 bis 1,2 Millionen angegeben. Ein Mensch gilt als sehbehindert, wenn er mit Brille auf keinem Auge 30 Prozent der normalen Sehkraft erreicht. Nur noch zehn Prozent der Betroffenen beherrschen die Brailleschrift. Straßenschilder für Sehbehinderte leisten daher einen wichtigen Beitrag für Sehbehinderte, sich weiterhin eigenständig im öffentlichen Raum bewegen zu können (Teilhabe). In 1,40 Meter Höhe an bereits bestehenden Straßenschildmasten mit geringem Aufwand montiert, können sie auch von Rollstuhlfahrern ertastet werden. Zwar ist eine Führung inzwischen auch mittels Smartphone möglich, doch gerade ältere Menschen tun sich damit schwer. Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.11.2023, OF 1067/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 46 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1067/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1076/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Annahme)
Lärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun hier: Dauerlärm in Bleidenstraße und Töngesgasse
Anregung vom 10.10.2023, OA 397 entstanden aus Vorlage: OF 1007/1 vom 19.09.2023 Betreff: Lärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun hier: Dauerlärm in Bleidenstraße und Töngesgasse Vorgang: OM 2627/22 OBR 1; ST 2824/22 Vor rund einem Jahr fragte der Ortsbeirat 1 den Magistrat, warum die Tätigkeit der Kontrolleinheit KART (gegründet, um gegen rechtswidriges Verhalten von Autoposern vorzugehen) eingestellt wurde. Nach vier Monaten antwortete der Magistrat, dass KART immer noch aktiv sei, aber wahrscheinlich von der Bevölkerung nicht so wahrgenommen werde, da es sich um eine zivile Einheit handele. Hier verkennt der Magistrat, dass die Tätigkeit von KART von der Bevölkerung nicht an der Sichtbarkeit gemessen wird, sondern an der Reduzierung des Lärms, der durch die Poser verursacht wird. Leider hat dieser Lärm in den letzten Jahren nicht abgenommen, sondern zugenommen. Abschließend antwortet der Magistrat: "Da sogenanntes Posen mit Kraftfahrzeugen selbst im Stand möglich ist, sind die Handlungsansätze des Magistrats außerordentlich begrenzt und beschränken sich im Wesentlichen auf Überlegungen, durch Änderungen in der Verkehrsführung auf heute bekannten Poserrouten dümmliches Im- Kreis-Umherfahren zu erschweren." Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, erneut an die Landespolizei heranzutreten und sie aufzufordern, das Problem der Poser und Raser sowie der lauten Spaßfahrzeuge endlich wirksam anzugehen. Begründung: Da die Polizei offensichtlich kapituliert und der Magistrat in seiner Antwort andeutet, dass nur eine Änderung der Verkehrsführung das "dümmliche im-Kreis-Umherfahren" eindämmen kann, macht der Ortsbeirat nun einen Vorschlag, der die Anwohner in diesem Bereich vom Lärm erlösen könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2627 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2824 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 620 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1982 Antrag vom 28.01.2025, OF 1530/1 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6654 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 18.10.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.12.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 397 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE. (= Ziffer 1. Enthaltung, Ziffer 2. Ablehnung) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4051, 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 04.12.2023
Buslinie 87 soll am REWEMarkt halten
Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4591 entstanden aus Vorlage: OF 1028/1 vom 03.10.2023 Betreff: Buslinie 87 soll am REWE-Markt halten Vorgang: OM 3754/23 OBR 1; ST 1600/23 Am 21. März 2023 forderte der Ortsbeirat in seiner Anregung an den Magistrat, OM 3754, dass die Buslinie 87 auch am REWE-Markt im Gutleut halten solle. Der Magistrat antwortet dazu in seiner Stellungnahme vom 31. Juli 2023, ST 1600, dass es die Buslinie 37 gebe, die genutzt werden könne und aufgrund der Sonderfunktion der Buslinie 87 von einer Bedienung und Einrichtung zusätzlicher Haltestellen abgesehen werde. Diese Antwort ist für die Bewohner des Gutleuts äußerst unbefriedigend und nicht hinnehmbar. Der Bus 37 stellt momentan die einzige Möglichkeit dar, den Supermarkt zu erreichen. Allerdings fällt der 37er Bus oft aus. Dann gibt es gar keine Verbindung. Der 87er Bus könnte die schon vorhandene Haltestelle nutzen, ohne dass dies ein Mehraufwand wäre. Der Magistrat wird daher nochmals gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass - wenn auch nur vorübergehend - der Bus 87 auch am REWE-Markt hält. Weiterhin sind zusätzliche Ein- und Ausstiegsstellen an den folgenden Orten einzurichten: 1. für die Hinfahrt an den vorhandenen Haltestellen "Zanderstraße" und/oder "Rottweiler Platz" sowie Hafenstraße 54 oder Mainzer Landstraße vor Haus 134 (gegenüber von der Haltestelle "Güterplatz") sowie 2. für die Rückfahrt an den Haltestellen "Güterplatz" und Hafenstraße 19 bis 23 oder Gutleutstraße 146 bis 148. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3754 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1600 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 447 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1055 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Lärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun hier: Dauerparty Fahrgasse/Fischerplätzchen
Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4590 entstanden aus Vorlage: OF 1027/1 vom 09.10.2023 Betreff: Lärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun hier: Dauerparty Fahrgasse/Fischerplätzchen Der Magistrat wird gebeten, 1. auf die aktuellen und bereits seit 2014 durchgeführten Lärmpegelmessungen in den Wohnungen am Fischerplätzchen nun angemessen und zeitnah zu reagieren. Dazu ist die Gastronomie im betroffenen Bereich zur Einhaltung der gesetzlichen Lärmvorschriften anzuhalten. Gegebenenfalls sind - wie in anderen Bereichen der Stadt auch - die Zeiten der Außengastronomie zeitlich zu begrenzen, sofern die Einhaltung der Lärmgrenzwerte nicht auf andere Weise erreicht werden kann; 2. durchzusetzen, dass die Sitzgelegenheiten in den Sommergärten außerhalb der Betriebszeiten der Außengastronomie nicht von Passantinnen und Passanten genutzt werden können. Auch hier haben Betriebe in anderen Bereichen Lösungen gefunden, um die unberechtigte und lärmintensive Weiternutzung der Sitzgelegenheiten durch Passantinnen und Passanten zu unterbinden; 3. bei entsprechender Beschwerdelage aktuelle Lärmmessungen durchführen zu lassen, um die tatsächlichen Lärmbelastungen durch die Cafés, Bars und Restaurants nachzuweisen, um später eventuelle Maßnahmen nach dem Hessischen Gaststättengesetz durchführen zu können; 4. bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen in diesem Bereich in Zukunft das nächtliche Ruhebedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner, gegebenenfalls durch entsprechende Auflagen oder zeitliche Begrenzungen, zu berücksichtigen. Begründung: Das Fischerplätzchen ist ein belebter Ort in der Innenstadt. Ziel vieler Bürgerinnen und Bürger sind insbesondere die ansässigen Bars, Cafés und Restaurants. Anwohnerinnen und Anwohner des Platzes beschweren sich jedoch über nächtliche Lärmbelästigung insbesondere durch die Nutzerinnen und Nutzer der Außengastronomie. Weiterhin sind die Bänke und Tische der Außengastronomie nachts nach Schließung der Restaurants für alle zugänglich und nutzbar. Dies führt jedoch wiederholt dazu, dass Betrunkene und andere Ruhestörer die Tische und Bänke nutzen und dadurch Lärmemissionen verursachen. Die Beschwerdelage ist dem Magistrat seit 2014 bekannt. Unternommen wurde außer Lärmmessungen offenbar nichts, jedenfalls gibt es keine erkennbaren Ergebnisse. Dem Ordnungsamt vorgetragene Beschwerden wurden auch nach acht Wochen nicht beantwortet. Erst nach öffentlich vorgetragenen Beschwerden im Rahmen der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats reagierte die zuständige Behörde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 116 Aktenzeichen: 32-0
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