Meine Nachbarschaft: Berger Straße
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Vorlagen
Aufstellung von neuen, größeren Abfallbehältern in der Grünanlage in der Arnsburger Straße
Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7040 entstanden aus Vorlage: OF 518/4 vom 08.05.2025 Betreff: Aufstellung von neuen, größeren Abfallbehältern in der Grünanlage in der Arnsburger Straße Vorgang: OM 5104/24 OBR 4; ST 973/24 Der Magistrat wird aufgefordert, neue, größere Abfallbehälter in der Grünanlage an der Arnsburger Straße aufzustellen, um dem anhaltenden Müllproblem zu begegnen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 17.05.2024, ST 973, hat der Magistrat zugesagt, den angesprochenen Bereich mit neuen Abfallbehältern auszustatten. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass gemäß der Forderung des Ortsbeirats mit Magistratsanregung vom 20.02.2024, OM 5104, größere Abfallbehälter aufgestellt werden. Die Aufstellung größerer Behälter kann ein erster Schritt dahin gehend sein, dass die dort hinterlassenen Müllmengen, die sich oftmals aus Verpackungen für Take-aways zusammensetzen, nicht neben den Abfallbehältern landen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5104 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 973 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1671
Samstags autofrei rund um den Wochenmarkt am Bornheimer Uhrtürmchen
Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6803 entstanden aus Vorlage: OF 498/4 vom 30.03.2025 Betreff: Samstags autofrei rund um den Wochenmarkt am Bornheimer Uhrtürmchen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie eine (teilweise) Sperrung der Zufahrten zum Bornheimer Wochenmarkt an Samstagen möglich ist. Um das Fortkommen flüssig zu halten und gefährliche Verkehrssituationen zu minimieren, könnten die Zufahrten Wiesenstraße und Spessartstraße für den individuellen Pkw-Verkehr gesperrt werden. Zu- bzw. Durchfahrt sollten nur die Marktbeschicker, Rettungsfahrzeuge und Anwohnende erhalten. Denkbar ist, die Wirkung dieser Maßnahmen in einer mehrmonatigen Testphase zu prüfen. Begründung: Sehr häufig wird dem Ortsbeirat geschildert, welche drangvolle Enge insbesondere an Samstagen auf der Berger Straße und rund um den Bornheimer Wochenmarkt herrscht. Dabei kommt es zu gefährlichen Situationen und teilweise rücksichtslosem Verhalten, wenn sich zu Fuß Gehende, Radfahrende und Autofahrende an diesen Engstellen begegnen. Um das Schlendern auf der Berger-Einkaufsstraße und dem Wochenmarkt in entspannterer und sicherer Atmosphäre weiterhin genießen zu können, wäre die zeitweise Herausnahme von fahrenden und parkenden Pkws ein probates und von zahlreichen Bürger*innen gefordertes Mittel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1487 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wappenstein als Zeugnis der Heddernheimer Geschichte erhalten
Antrag vom 06.10.2025, OF 624/8 Betreff: Wappenstein als Zeugnis der Heddernheimer Geschichte erhalten Vorgang: B 27/25 Der Ortsbeirat möge beschließen, Für das heimatgeschichtlich wichtige Projekt einer steinmetztechnischen Instandsetzung des Naturstein-Wappens an der äußeren Chorwand der denkmalgeschützten Kirche St. Peter und Paul, Oranienstraße 16 c, werden dem Heddernheimer Ortsausschuss der kath. Pfarrei St. Katharina von Siena aus Mitteln des Ortsbeiratsbudgets 3.500,- EUR zugewendet. Begründung: Das an der äußeren Chorwand der früheren Pfarrkirche angebrachte Allianzwappen der Familien von Riedt und Knebel von Katzenelnbogen ist ein steinernes Zeugnis der Heddernheimer Geschichte. Die Familie von Riedt hatte im 17. und 18. Jahrhundert die Lehnsherrschaft über den Ort. Insbesondere unter Philipp Wilhelm Freiherr von Riedt nahm das im Dreißigjährigen Krieg weitgehend zerstörte Dorf einen wichtigen Aufschwung in den Bereichen Wirtschaft, Infrastruktur, Bildung und Religion. Zusammen mit seiner Ehefrau Eleonore geborene Freiin Knebel von Katzenelnbogen erbaute von Riedt 1740 das Heddernheimer Schloss (Alt-Heddernheim 30). Ursprünglich über dem Eingang zu der nicht mehr existierenden Kapelle seines herrschaftlichen Hauses angebracht, ist der Zierstein mit den Familienwappen 1840 bei der im wesentlichen von Geldmitteln der Familie von Breidbach-Bürresheim gen. Riedt errichteten neuen katholischen Kirche auf dem Grundstück Alt-Heddernheim 40 über deren Eingangsportal gut sichtbar verbaut worden. Als diese erste Kirche St. Peter und Paul 1891 einem Brand zum Opfer fiel, konnte der Wappenstein offenbar geborgen und an der anschließend errichteten neugotischen Kirche auf dem benachbarten Grundstück Oranienstraße 16 c angebracht werden. Die schwarzen Brandspuren an dem Naturstein sind immer noch zu sehen. Der Wappenstein mit seinem Fundament ("Plinthe") ist in einem schlechten Zustand (Risse, Ausbrüche) und muss für die Zukunft dringend gesichert werden. Der Ortsausschuss der Pfarrei kann die Sanierung nicht vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren. Im Kontext der angestrebten Aufwertung des Schlosses als markantes Gebäude der Heddernheimer Geschichte (Magistratsbericht B 27/2025) liegt die Instandsetzung des Wappensteins im öffentlichen Interesse. Ein Kostenangebot ist dem Antrag beigefügt. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.01.2025, B 27 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 440 2025 Die Vorlage OF 624/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung)
Zustand der Grabelandflächen im Bereich der Straße Im Burgfeld (Siedlung Römerstadt)
Antrag vom 06.10.2025, OF 625/8 Betreff: Zustand der Grabelandflächen im Bereich der Straße Im Burgfeld (Siedlung Römerstadt) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Anwohner Im Burgfeld 145 - 167 beklagen den Zustand der Grabelandflächen auf dem Flurstück 534/93, die der Siedlung Römerstadt in diesem Bereich direkt vorgelagert sind und die sich in städtischem Eigentum befinden. Sie stellen brachgefallene Flächen sowie eine zunehmende Verwahrlosung mehrerer der früher häufiger kleingärtnerisch genutzten Parzellen fest und beklagen Nutzungen, die erhebliche Gefahren für Umwelt, Sicherheit und Ordnung bergen. Diese Missstände sind dem Umweltamt der Stadt von den Anwohnern mit Email vom 01.09.2025 mitgeteilt worden. Die geschilderten Verhältnisse und solcher Mißbrauch städtischen Eigentums sind befremdlich und müssen geändert werden, zumal viele Kleingartenvereine in Frankfurt Anfragen für Parzellen wegen Flächenmangel abweisen müssen. Hier könnten mit einer neuen "Policy" für diese Flächen dauerhaft attraktive, gepflegte Gärten hinzugewonnen werden. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Sind dem Magistrat die geschilderten Umstände bekannt? 2. Ggf.: Was hat der Magistrat dort bisher konkret unternommen gegen a) missbräuchliche Nutzungen der Flächen als Toilette oder zur wilden Entsorgung von Gartenabfällen; b) illegale Feuerstellen und Brandgefahr: Es werden nach Auskunft der Anwohner regelmäßig offene Feuer entzündet unter Verwendung von lackiertem Holz oder Abfällen; dazu werden Gasflaschen im Freien gelagert; c) Verwilderung einzelner Parzellen, die ohne erkennbaren Eingang mittlerweile als "Großkomposthaufen" für andere Nutzer dienen; d) Gefährdungen durch Müll und Scherben, ausgehend insbesondere vom ersten Garten durch dessen illegale Nutzung bis in den Bereich der angrenzenden Grünfläche (Fritz-Lennig-Anlage); e) Störungen der Nachtruhe durch lautstarke Feiern mit Musik in einzelnen Parzellen bis nach Mitternacht 3. Sind die Flächen in den Pachtverträgen ausdrücklich für eine kleingärtnerische Nutzung überlassen und müssen entsprechend bewirtschaftet werden oder unterliegen sie den Regelungen des Bundeskleingartengesetzes nicht? 4. Welche Sanktionsmöglichkeiten hat und nutzt der Magistrat gegenüber den Pächterinnen und Pächtern bei Regelverstößen wie oben geschildert? 5. Wieviele Flächen sind aktuell zur Nutzung vergeben, wieviele sind ungenutzt (ohne Vertragspartner)? 6. Hat der Magistrat schon einmal erwogen, freie und frei werdende Flächen umliegenden Kleingartenvereinen zur Pacht anzubieten? Wenn ja, mit welchem Erfolg, wenn nein, warum nicht? 7. Welches Amt ist für die Vergabe von Parzellen verantwortlich und wie werden freie Flächen "beworben"? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1301 2025 Die Vorlage OF 625/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fernwärmeversorgung des Zoos
Anregung vom 25.03.2025, OA 542 entstanden aus Vorlage: OF 483/4 vom 11.03.2025 Betreff: Fernwärmeversorgung des Zoos Vorgang: M 186/24 Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.07.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. inwieweit an die 1,8 Kilometer lange Trasse für die Fernwärmeversorgung des Zoos die an dieser Trasse liegenden Anlieger angeschlossen werden können; 2. welche Anschlussleistungen dafür vorzuhalten wären; 3. ob nachfolgende städtische Liegenschaften mit angeschlossen werden können: a) Bernhard-Grzimek-Allee 6 bis 8, Heinrich-von-Gagern-Gymnasium b) Bernhard-Grzimek-Allee 10, Kita Frankfurt c) Bernhard-Grzimek-Allee 14, Liegenschaftsamt Stadt Frankfurt d) Wittelsbacherallee 6, Stadtschulamt der Stadt Frankfurt e) Habsburgerallee 57 bis 59, Stadtschulamt der Stadt Frankfurt f) Luxemburgerallee 1 bis 3, Stadtschulamt der Stadt Frankfurt g) Luxemburger Allee 24, Stadtschulamt der Stadt Frankfurt h) Linnéstraße 20 bis 24, Stadtschulamt der Stadt Frankfurt. Begründung: Mit der Magistratsvorlage vom 06.12.2024, M 186, wurde beschlossen, den Zoo an die Fernwärme anzuschließen. Durch die Baumaßnahmen zum Anschluss des Zoos an das Fernwärmenetz werden umfangreiche und lang andauernde Baumaßnahmen nötig. Daher ist es naheliegend, möglichst zahlreiche Anlieger der Trasse in den Anschluss an die Fernwärme miteinzubeziehen und diesen zu ermöglichen. So könnte nicht nur der Zoo, sondern auch weitere städtische Liegenschaften zukünftig mit CO2-neutraler Energie und Wärme versorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.12.2024, M 186 Bericht des Magistrats vom 24.11.2025, B 423 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 542 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie Linke (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 542 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 542 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Fristverlängerung um einen Monat) Beschlussausfertigung(en): § 6044, 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 29.04.2025 § 6553, 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 09.09.2025
Einfahrt verboten-Schild an der Ecke Mainkurstraße/Freiligrathstraße ergänzen
Anregung an den Magistrat vom 25.03.2025, OM 6730 entstanden aus Vorlage: OF 485/4 vom 08.03.2025 Betreff: Einfahrt verboten-Schild an der Ecke Mainkurstraße/Freiligrathstraße ergänzen Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung der Mainkurstraße in die Freiligrathstraße ein Schild "Verbot der Einfahrt" (Verkehrszeichen 267) vor dem Haus Mainkurstraße 37 zu ergänzen. Begründung: Von der Freiligrathstraße ist die Einfahrt in die Mainkurstraße untersagt. Da in dem breiten Kreuzungsbereich das bislang einzige Schild auf der linken Seite jedoch nur bedingt von Autofahrern wahrgenommen wird (wie von Anwohnern berichtet), kommt es immer mal wieder zu Falschabbiegern in die Mainkurstraße. Eine Ergänzung eines zweiten Schildes vor der angegebenen Adresse erscheint daher sinnvoll, um gefährliche Situationen zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 884 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1773
Sicherheit für das 20. Bernemer Weinfest 2025 sicherstellen
Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6806 entstanden aus Vorlage: OF 505/4 vom 17.04.2025 Betreff: Sicherheit für das 20. Bernemer Weinfest 2025 sicherstellen Vorgang: E 217/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gebeten, das 20. Bernemer Weinfest vom Gewerbeverein Bornheim Mitte e. V. bei der Finanzierung des Zufahrtsschutzes für das diesjährige Straßenfest "20. Bernemer Weinfest" auf der Berger Straße im Rahmen des 20. Bernemer Weinfest zu unterstützen. Die Maßnahme soll umgehend durch die Stabsstelle Stadtmarketing im Dezernat IV aus dem Sondertopf "Unterstützung großer Frankfurter Feste" finanziert werden. Die Kosten für den erforderlichen Zufahrtsschutz belaufen sich derzeit auf von dem Gewerbeverein Bornheim Mitte e. V. geschätzte 85.000 Euro. Das Geld ist schnellstmöglich an den Gewerbeverein Bornheim Mitte e. V. auszuzahlen. Begründung: Aufgrund der aktuellen Geschehnislage in Deutschland ist in diesem Jahr erstmalig ein sogenannter Zufahrtsschutz seitens der hessischen Landesregierung für das 20. Bernemer Weinfest angeordnet worden. Die Kosten für eine solche Maßnahme sind extrem und zu hoch, um von einem ehrenamtlichen Verein getragen werden zu können. Auch ist es dem Gewerbeverein Bornheim Mitte e. V. bei einer solchen Summe nicht möglich, in Vorlage zu treten. Da die Stadt Frankfurt für solche Fälle bereits durch den Sondertopf "Unterstützung großer Frankfurter Feste" vorgesorgt hat, damit auch in Bornheim weiterhin sicher Feste gefeiert werden können, sieht der Ortsbeirat darin die effektivste Lösung, um eine Absage des 20. Bernemer Weinfestes 2025 zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 217 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1394
Samstags autofrei rund um den Wochenmarkt am Bornheimer Uhrtürmchen
Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6803 entstanden aus Vorlage: OF 498/4 vom 30.03.2025 Betreff: Samstags autofrei rund um den Wochenmarkt am Bornheimer Uhrtürmchen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie eine (teilweise) Sperrung der Zufahrten zum Bornheimer Wochenmarkt an Samstagen möglich ist. Um das Fortkommen flüssig zu halten und gefährliche Verkehrssituationen zu minimieren, könnten die Zufahrten Wiesenstraße und Spessartstraße für den individuellen Pkw-Verkehr gesperrt werden. Zu- bzw. Durchfahrt sollten nur die Marktbeschicker, Rettungsfahrzeuge und Anwohnende erhalten. Denkbar ist, die Wirkung dieser Maßnahmen in einer mehrmonatigen Testphase zu prüfen. Begründung: Sehr häufig wird dem Ortsbeirat geschildert, welche drangvolle Enge insbesondere an Samstagen auf der Berger Straße und rund um den Bornheimer Wochenmarkt herrscht. Dabei kommt es zu gefährlichen Situationen und teilweise rücksichtslosem Verhalten, wenn sich zu Fuß Gehende, Radfahrende und Autofahrende an diesen Engstellen begegnen. Um das Schlendern auf der Berger-Einkaufsstraße und dem Wochenmarkt in entspannterer und sicherer Atmosphäre weiterhin genießen zu können, wäre die zeitweise Herausnahme von fahrenden und parkenden Pkws ein probates und von zahlreichen Bürger*innen gefordertes Mittel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1487 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ausfahrt ermöglichen - Sperrfläche auf der Heidestraße einrichten
Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6802 entstanden aus Vorlage: OF 497/4 vom 02.04.2025 Betreff: Ausfahrt ermöglichen - Sperrfläche auf der Heidestraße einrichten Der Magistrat wird gebeten, die Sperrfläche vor der Ausfahrt der Heidestraße 120 A bis K um einen bis 1,5 Meter zu erweitern bzw. den Parkwinkel entsprechend zu versetzen, um eine sichere Ausfahrt zu ermöglichen. Begründung: Die Heidestraße ist an dieser Stelle sehr eng. Es kommen parkende Fahrzeuge auf beiden Seiten der Heidestraße hinzu: auf der rechten Seite stehen die Fahrzeuge auf der Straße, während auf der linken Seite Gehwegparken erlaubt ist. Die aktuelle Sperrfläche umfasst lediglich den Bereich der Ausfahrt. Somit ist der Winkel für die Ausfahrt sehr eng und das Abbiegen auf die Heidestraße häufig nicht möglich. Eine größere Sperrfläche südlich der Ausfahrt (siehe Bild) würde den Winkel für Ausfahrende so vergrößern, dass die Ausfahrt wieder reibungslos möglich wäre. Quelle: Google Maps Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1327
Schilder zwischen MartinLutherKingPark und Wendhammer Bernadottestraße
Antrag vom 19.08.2025, OF 613/8 Betreff: Schilder zwischen Martin-Luther-King-Park und Wendhammer Bernadottestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Wir bitten den Magistrat zu erläutern, warum das in der Grafik gekennzeichnete Teilstück für Mofas gesperrt ist. An den mit Pfeilen gekennzeichneten Punkten steht das Verkehrszeichen 256 Verbot für Mofas, neben dem Verkehrsschild 240 Gemeinsamer Geh- und Radweg. Den Antragstellern ist bekannt, dass VZ 240 Mofas erlaubt. Insofern liegt keine Kollision der Verkehrsschilder vor. Alle angrenzenden Wege, insbesondere der komplette Martin Luther King Park dürfen hingegen von Mofas befahren werden Google maps Begründung: Ein Mofafahrer, der berechtigterweise den Martin-Luther-King Park befährt, befindet sich plötzlich und ohne es zu erwarten, an einer für ihn gesperrten Straße. Ihm bleibt lediglich die Möglichkeit, rechts oder links durch kleine Fußgängerwege zu fahren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1270 2025 Die Vorlage OF 613/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Einfahrt verboten-Schild an der Ecke Mainkurstraße/Freiligrathstraße ergänzen
Anregung an den Magistrat vom 25.03.2025, OM 6730 entstanden aus Vorlage: OF 485/4 vom 08.03.2025 Betreff: Einfahrt verboten-Schild an der Ecke Mainkurstraße/Freiligrathstraße ergänzen Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung der Mainkurstraße in die Freiligrathstraße ein Schild "Verbot der Einfahrt" (Verkehrszeichen 267) vor dem Haus Mainkurstraße 37 zu ergänzen. Begründung: Von der Freiligrathstraße ist die Einfahrt in die Mainkurstraße untersagt. Da in dem breiten Kreuzungsbereich das bislang einzige Schild auf der linken Seite jedoch nur bedingt von Autofahrern wahrgenommen wird (wie von Anwohnern berichtet), kommt es immer mal wieder zu Falschabbiegern in die Mainkurstraße. Eine Ergänzung eines zweiten Schildes vor der angegebenen Adresse erscheint daher sinnvoll, um gefährliche Situationen zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 884 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1773
Verbesserte Sicherheit untere Berger Straße
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6380 entstanden aus Vorlage: OF 791/3 vom 20.11.2024 Betreff: Verbesserte Sicherheit untere Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der unteren Berger Straße zwischen Höhenstraße und Anlagenring das bestehende Schrägparken für Fahrzeuge zukünftig vollständig in Parallelparken am Straßenrand zu ändern. Im Zuge dieser Maßnahme sollen alle Straßenecken auf der gesamten unteren Berger Straße auf illegale Parkmöglichkeiten und Hindernisse auf den Bürgersteigen überprüft werden, um so nach deren Beseitigung übersichtliche und sichere Querungsmöglichkeiten für Fußgänger, insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen, zu schaffen. Begründung: Die Sicherheitslage auf der unteren Berger Straße ist für Fahrradfahrende und zu Fuß Gehende (insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen) aufgrund der durch die Schrägparkplätze verursachten Enge und Unübersichtlichkeit als sehr prekär einzuschätzen. Eine ganze Serie von Anträgen des Ortsbeirats 3 mit Vorschlägen zur Verbesserung der Lage wurden vom Magistrat immer wieder abgelehnt mit der Begründung, dass es aus Sicht des Magistrats einer umfassenden Gesamtplanung bedarf, die im Hinblick auf die vorhandenen Kapazitäten erst einmal nicht in Aussicht gestellt werden kann. Der Ortsbeirat hat Verständnis für die Kapazitätsengpässe des Magistrats. Doch die hier vorgeschlagene Veränderung ist mit wenigen Ressourcen zu bewältigen und wäre eine sehr notwendige Zwischenlösung bis zu einer vermutlich auf Jahre nicht zu erwartenden Gesamtplanung. Diese Lösung fordern nicht nur fast alle Parteien des Ortsbeirates ein, sondern auch eine Mehrheit der Gewerbetreibenden. Die Situation in der unteren Berger Straße ist aus Sicht des Ortsbeirats so nicht länger haltbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 67 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ampelschaltung: Kreuzung Neebstraße/Saalburgstraße
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6334 entstanden aus Vorlage: OF 465/4 vom 16.12.2024 Betreff: Ampelschaltung: Kreuzung Neebstraße/Saalburgstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelschaltung an der Kreuzung Neebstraße/Saalburgstraße dahin gehend verändert werden kann, dass eine gleichzeitige Grünphase für Fußgänger:innen, Kraftfahrzeuge und Radfahrende vermieden wird. Begründung: Nicht nur der Unfall am 28.11.2024 hat wieder darauf hingewiesen, dass viele Verkehrsteilnehmer:innen, die diese Kreuzung benutzen, höchst verunsichert und offensichtlich auch oft gefährdet sind. Dies gilt insbesondere für Fußgänger:innen, die kein hohes Tempo aufweisen und dieselbe Grünphase zur Überquerung der Saalburgstraße nutzen wie die aus der Neebstraße abbiegenden Pkw und Busse. Es kommt immer wieder, nicht nur durch den Verstoß gegen die Verkehrsregeln, zu gefährlichen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 946 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 4 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradbügel Petterweilstraße
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6337 entstanden aus Vorlage: OF 468/4 vom 15.01.2025 Betreff: Fahrradbügel Petterweilstraße Vorgang: OM 3851/23 OBR 4; ST 1727/23 Der Magistrat wird gebeten, die mit Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1727, geplanten Umsetzungen, die für das vierte Quartal 2023 vorgesehen waren, jetzt zeitnah anzugehen und einen längs aufgestellten Fahrradbügel links auf dem Bürgersteig anstelle des ersten Parkplatzes in der Petterweilstraße vor der Kochschule anzubringen. Begründung: Parkende Fahrzeuge behindern rechts abbiegende Fahrzeuge aus der Wiesenstraße. Größere Fahrzeuge wie die Müllabfuhr müssen teils mehrfach rangieren, um in die Petterweilstraße einbiegen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.12.2024, OF 463/4 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3851 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1727 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1027 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 4 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Aktueller Stand der Schulwegsicherung durch Zebrastreifen in der Wöllstädter Straße
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6517 entstanden aus Vorlage: OF 469/4 vom 03.02.2025 Betreff: Aktueller Stand der Schulwegsicherung durch Zebrastreifen in der Wöllstädter Straße Vorgang: OM 5505/24 OBR 4 Der Magistrat wird gebeten, zeitnah Auskunft zur Vorlage vom 28.05.2024, OM 5505, zu geben, ob und wann in der Wöllstädter Straße im Kreuzungsbereich Ilbenstädter Straße ein Zebrastreifen zum Zweck der Schulwegsicherung der Kirchnerschule installiert werden kann. Begründung: Die Schüler:innen der Kirchnerschule benötigen dringend einen Zebrastreifen für eine sichere Querung der Wöllstädter Straße. Der Schulwegplan der Stadt Frankfurt am Main gibt an zwei Punkten die Querung der Wöllstädter Straße (siehe Screenshot) vor. Ohne Zebrastreifen jedoch ist dies trotz Tempo-30-Zone für die Grundschüler:innen nur unter erschwerten und teils gefährlichen Umständen aufgrund hoher Parkdichte und hohem Verkehrsaufkommen möglich. Der Ortsbeirat wird nach wie vor gebeten, durch Installation eines Zebrastreifens die Gestaltung eines sicheren Schulwegs zu unterstützen. Quelle: Schulwegpläne | Stadt Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5505 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 4 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Projektzuschuss für den Workshop „Gewaltfreie Kommunikation“ der Robert-Schumann-Schule
Antrag vom 20.08.2025, OF 596/8 Betreff: Projektzuschuss für den Workshop "Gewaltfreie Kommunikation" der Robert-Schumann-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Für den geplanten Workshop "Gewaltfreie Kommunikation" der 2. Klasse der Robert-Schuman-Schule werden aus dem Ortsbeiratsbudget dem Verein Freunde und Förderer der Robert-Schumann-Schule e.V., Heddernheimer Kirchstraße 13, 60439 Frankfurt am Main, 500 EUR zugewendet. Die Bankverbindung ist beim Schriftführer des Ortsbeirates hinterlegt. Begründung: Auch an Grundschulen nehmen Mobbing und Gewalt zu. Die Schülerinnen und Schüler an der Robert-Schumann-Schule umfassen Kinder mit vielfältigen Hintergründen und Lebenswelten, was im Schulalltag zu Missverständnissen und Konflikten führen kann. Ziel des geplanten Workshops ist es, präventiv und auf altersgerechte Weise einem möglichen Bullying-Verhalten entgegenzuwirken. Es sollen soziale Kompetenz und die Grundlagen einer gewaltfreien Kommunikation vermittelt werden. Als Coach und ausgewiesener Experte ist Nils Weyand (MT Sports & Gewaltschutztraining Hessen, 63667 Nidda) vorgesehen, der einen interaktiven Workshop speziell für die Altersgruppe der Zweitklässler gestaltet. Die Kosten belaufen sich bei aktuell 21 Teilnehmern und 23,80 EUR / Kind auf 499,80 EUR. Der Ortsbeirat befürwortet das Projekt und fördert es gerne aus seinem Budget. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 424 2025 Die Vorlage OF 596/8 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der fünfte und sechste Satz der Begründung ersatzlos entfallen und der Tenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Sofern die Robert-Schumann-Schule den Workshop in allen zweiten Klassen durchführen möchte, ist der Ortsbeirat bereit, die Kosten von bis zu 2.500 Euro zu übernehmen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Überquerung der Berger Straße zwischen Bornheimer Uhrtürmchen und Eichwaldstraße ermöglichen
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6168 entstanden aus Vorlage: OF 448/4 vom 03.11.2024 Betreff: Überquerung der Berger Straße zwischen Bornheimer Uhrtürmchen und Eichwaldstraße ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Berger Straße auch vom östlichen Gehweg aus überquert werden kann. Wünschenswert wäre es, zwischen den einzelnen gastronomischen Einrichtungen einen Durchgang zu schaffen und an diesen Stellen und auf der gegenüberliegenden Straßenseite gegebenenfalls die Pkw-Parkplätze aufzuheben. Mindestens jedoch sollte an zwei Stellen die Überquerung ermöglicht werden. Begründung: Durch die Vielzahl der gastronomischen Betriebe mit Außengastronomie ist es schwer möglich, auf die andere Straßenseite zu gelangen. Insbesondere im Abschnitt Berger Straße 152 bis 174 reiht sich eine Außengastronomie an die andere. Teilweise sind deren Areale mit hüfthohen Blumenkästen eingegrenzt und verstellen den Durchgang oder auch den Zugang zu einem Briefkasten. In den Abschnitten ohne Bestuhlung befinden sich zwischen Gehweg und Straße Parkplätze - meist belegt. Da es sich auf dieser Seite der Berger Straße um Vorzugsplätze für Bewohner handelt, soll eine entsprechende Anzahl von Parkplätzen vorzugsweise für Bewohner auf der gegenüberliegenden Straßenseite mit den ungeraden Hausnummern eingerichtet werden. Fotos: Berger Straße 152-174 (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 523 Antrag vom 02.06.2025, OF 522/4 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7131 Beratung im Ortsbeirat: 4
Was wird aus der früheren Seilbahn am Spielplatz Friedberger Anlage?
Antrag vom 17.11.2024, OF 1451/1 Betreff: Was wird aus der früheren Seilbahn am Spielplatz Friedberger Anlage? Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu beantworten, ob und wann die demontierte Seilbahn am Spielplatz Friedberger Anlage im Rahmen der Neugestaltung wieder montiert wird. Begründung: Leider gibt es derzeit keinen Hinweis, ob die Seilbahn im Rahmen der Neugestaltung wieder montiert wird. Bei Abbau von Spielgeräten sollte das Grünflächenamt die Bürgerinnen und Bürger über den geplanten Ersatz informieren. Dies ist bisher nicht erfolgt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1076 2024 Die Vorlage OF 1451/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Einbahnstraßenschild Schellingstraße
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6082 entstanden aus Vorlage: OF 784/3 vom 09.10.2024 Betreff: Einbahnstraßenschild Schellingstraße Der Magistrat wird gebeten, das vorhandene kleine Einbahnstraßenzeichen, aktuell in einem Fahrradstraßenhinweisschild integriert, durch ein großes Einbahnstraßenverkehrszeichen zu ergänzen oder zu ersetzen. Begründung: Das kleine Einbahnstraßenschild wird von vielen Autofahrenden nicht wahrgenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 109 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1373
Leerstand in der Burgstraße 56 beenden
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6080 entstanden aus Vorlage: OF 779/3 vom 24.10.2024 Betreff: Leerstand in der Burgstraße 56 beenden Vorgang: OM 2537/22 OBR 3; ST 1468/24 Der Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1468, ist zu entnehmen, dass die geplanten Um- und Ausbauten seit Längerem abgeschlossen sind. In Anbetracht dessen und angesichts der Tatsache, dass der Magistrat in ständigem Kontakt mit den Eigentümern steht, wird der Magistrat gebeten, diese Kontakte zu nutzen und die Eigentümer dringend zu bitten, die Wohnungen schnellstmöglich zu vermieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2537 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1468 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 215 Aktenzeichen: 63-0
Reinigung der U-Bahn-Station „Habsburgerallee“
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6017 entstanden aus Vorlage: OF 435/4 vom 09.10.2024 Betreff: Reinigung der U-Bahn-Station "Habsburgerallee" Der Magistrat wird gebeten, für die U-Bahn-Station "Habsburgerallee" über die VGF eine Sonderreinigung der Deckenlamellen der Station sowie der Wandmosaike zu veranlassen. Begründung: Durch die verzögerte Fertigstellung der Brandschutzmaßnahme von 2017 bis 2022 und die zwischenzeitliche Zwischenlagerung in der B-Ebene, wurden die ausgebauten Lamellen stark verdreckt und wieder schmutzig an die Decke montiert. Darüber hinaus sind die Wandmosaike der Station schon länger nicht mehr in der vollen Länge gereinigt worden. Durch beleidigende oder hetzerische Graffiti verunstaltete Stellen wurden zwar entsprechend gesäubert, doch diese Stellen weisen umso deutlicher auf die Verschmutzung der restlichen Mosaikbereiche hin. Bei einer außerordentlichen Reinigung der Station sollten somit auch diese Teile nicht vergessen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 362 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schulwegsicherung durch Zebrastreifen an der Kreuzung Inheidener Straße/Löwengasse
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6020 entstanden aus Vorlage: OF 442/4 vom 11.10.2024 Betreff: Schulwegsicherung durch Zebrastreifen an der Kreuzung Inheidener Straße/Löwengasse Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Inheidener Straße/Löwengasse einen Zebrastreifen zum Zweck der Schulwegsicherung der Kirchnerschule zu installieren. Begründung: Der Schulwegplan der Stadt Frankfurt am Main empfiehlt Schüler:innen der Kirchnerschule an zwei Punkten in der Löwengasse die Querung der Inheidener Straße (siehe nachstehender Screenshot). Hier wird der Ortsbeirat immer wieder darauf hingewiesen, dass die Querung aufgrund eines fehlenden Zebrastreifens nicht sicher sei. Die Inheidener Straße und die Löwengasse sind zwar Bestandteil einer Tempo-30-Zone, insbesondere die Inheidener Straße ist jedoch stark frequentiert, u. a. durch Linienbusverkehr. Ein Zebrastreifen könnte den Verkehr in der Inheidener Straße verlangsamen und Kindern einen sichereren Schulweg ermöglichen. Quelle: Schulwegpläne | Stadt Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 363 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Vorstellung der Bebauung des Areals Heidestraße/Petterweilstraße
Antrag vom 28.10.2024, OF 446/4 Betreff: Vorstellung der Bebauung des Areals Heidestraße/Petterweilstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher nimmt Kontakt mit der ABG auf und bittet darum, das geplante Bauvorhaben auf dem oben genannten Areal im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung vorzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.10.2024, OF 438/4 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 4 am 29.10.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 438/4 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 446/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, dFfm gegen Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und dFfm gegen Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos (= Ablehnung)
Vorstellung der Bebauung des Areals Heidestraße/Petterweilstraße
Antrag vom 14.10.2024, OF 438/4 Betreff: Vorstellung der Bebauung des Areals Heidestraße/Petterweilstraße der Ortsbeirat möge beschließen: Vorname Nachname (, eine von den Mitgliedern des Ortsbeirates zu bestimmende Person), nimmt Kontakt mit der ABG auf und bittet darum das Bauvorhaben im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung vorzustellen. Die Vortragenden werden gebeten, u.a. die folgenden Fragen zu beantworten: A_Ist die Fläche zwischen der Petterweilstr. und der Heidestr. im Besitz der ABG und wie ist die Fläche aufgeteilt? Gemeint ist die Fläche zwischen der Petterweilstr. in Höhe des Bunkers und der Heidestr. zwischen den Hausnummern 111 und 117. Welche der angrenzenden Flächen sind ebenfalls im Besitz der ABG? Können die Flächen in einem Kartenausschnitt eingezeichnet und an die Mitglieder des Ortsbeirates übersandt werden? B_Welche Bruttogeschossfläche wird erstellt? C_Können die Wohnungen jeweils zur Hälfte im 1. und 2. Förderweg gebaut werden? D_Welche Anzahl von Wohnungen und mit welcher Aufteilung wird gebaut? Wie groß wird die Gesamtfläche der Wohnungen sein? E_Nach welchem energetischen Standard werden die Wohnungen gebaut? F_Werden Anlagen zur Erzeugung von Strom und/oder Wärme in die Bebauung integriert und wenn Ja, welche sind das? G_Welche Formen der Fassaden- und Dachbegrünung sind angedacht? H_Ist für die Bebauung angedacht ein Brauchwassersystem zur Bewässerung der Grünflächen und Toiletten einzubauen? Ist es möglich auch Regenwasser von umliegenden Dächern zu sammeln und dem Grünflächenamt und den Anwohner*innen zur Verfügung zu stellen? Wird zwischen Trinkwasser, Grauwasser und Abwasser unterschieden werden? Wird die Wärme des Grauwassers mit einem Wärmetauscher das Warmwasser vorwärmen können? I_Werden alle Wohnungen barrierefrei sein und wenn ja, nach welchem Standard? J_Wird es einen barrierefreien, gemeinsamen Raum für Treffen der Hausgemeinschaft geben? K_Ist eine Waschküche und ein Trockenraum angedacht? L_Welche Anzahl von Stellplätzen muss bzw. soll gebaut werden und wie viele davon sollen dem Carsharing und Behinderten zugeordnet werden? Mit dem Blick auf die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr: Welche Anzahl von Stellplätzen soll ausgelöst werden? Welche Anzahl von ebenerdig zugänglichen Farradabstellplätzen werden auf dem Gelände bereitgestellt? M_Werden die Wegebeziehung und die öffentliche Grünfläche zwischen der Petterweilstr. und der Heidestr. uneingeschränkt erhalten bleiben? Wem obliegt die Gestaltung der Fläche und wie soll Sie zukünftig aussehen? Können auf dem Areal Bäume erhalten oder gepflanzt werden, die dachhöhe erreichen, um die Liegenschaft angenehm zu verschatten? N_Für wann ist der Baubeginn und die Fertigstellung geplant? O_Welchen Einfluss hat der Baulandbeschluss der Stadt Frankfurt auf das Projekt? Vielen Dank an die Mitglieder von Care Revolution Rhein Main, die den Antrag zum größten Teil selbst erarbeitet haben. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.10.2024, OF 446/4 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 4 am 29.10.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 438/4 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 446/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, dFfm gegen Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und dFfm gegen Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos (= Ablehnung)
Ortstermin Übergang Enkheimer Straße in die Inheidener Straße
Antrag vom 11.10.2024, OF 443/4 Betreff: Ortstermin Übergang Enkheimer Straße in die Inheidener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertretern des Amtes für Straßenbau und Erschließung, der örtlichen Polizeidienststelle und den Mitgliedern des Ortsbeirats 4 am Übergang von der Enkheimer Straße in die Inheidener Straße durchzuführen. Begründung: In diesem Bereich kommt es täglich mehrfach zu gefährlichen Verkehrssituationen. So wurde dem Ortsbeirat berichtet, dass regelmäßig Kfz von der Wendeschleife Inheidener Straße aus entgegen der erlaubten Fahrtrichtung eine "Abkürzung" in die Enkheimer nehmen. Radfahrer:innen hingegen ist die Nutzung der Inheidener Straße zwischen Wendeschleife und Enkheimer Straße in beide Fahrtrichtungen erlaubt. Aber auch hier kommt es, meist durch wenig vorausschauendes Passieren, zu gefährlichen Beinahe-Zusammenstößen. An dieser Stelle muss dringend nach einem veränderten Verkehrskonzept geschaut werden. Quelle: https://www.google.de/maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 4 am 29.10.2024, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 443/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, Linke, FDP, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Ausweitung der Parkzeiten für das Bewohnerparken in den Regelungsbereichen 38/39/41
Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5647 entstanden aus Vorlage: OF 416/4 vom 04.06.2024 Betreff: Ausweitung der Parkzeiten für das Bewohnerparken in den Regelungsbereichen 38/39/41 Der Magistrat wird gebeten, in den Regelungsbereichen 38/39/41 die Regelungszeit für Bewohnerparken abends auf 22:00 Uhr auszuweiten. Zudem wird eine stärkere Kontrolle durch die Ordnungsbehörde gewünscht. Begründung: Durch die Restaurant- und Bistro-Dichte auf der oberen Berger Straße vom Bornheimer Fünffingerplätzchen bis zur Einmündung Große Spillingsgasse werden die Parkplätze im gesamten Bereich sehr oft von Besuchern, die von außerhalb Bornheims mit dem Auto kommen, blockiert, wenn Anwohner von ihrem Arbeitsplatz zurückkehren. Das Bewohnerparken sollte auch durch regelmäßige Kontrollen der Ordnungsbehörde besser gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2055 Beratung im Ortsbeirat: 4
Schulwegsicherung durch Zebrastreifen in der Wöllstädter Straße
Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5505 entstanden aus Vorlage: OF 413/4 vom 13.05.2024 Betreff: Schulwegsicherung durch Zebrastreifen in der Wöllstädter Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Wöllstädter Straße im Kreuzungsbereich Ilbenstädter Straße einen Zebrastreifen zum Zweck der Schulwegsicherung der Kirchnerschule zu installieren. Begründung: Der Schulwegplan der Stadt Frankfurt am Main empfiehlt Schüler:innen der Kirchnerschule an zwei Punkten die Querung der Wöllstädter Straße (siehe nachstehender Screenshot). Hier wird der Ortsbeirat immer wieder darauf hingewiesen, dass die Querung aufgrund fehlender Zebrastreifen nicht sicher sei. Die Wöllstädter Straße ist zwar Bestandteil einer Tempo-30-Zone, als Zubringerstraße zur Seckbacher Landstraße jedoch stark frequentiert. Zudem gibt es dort eine hohe Parkdichte, was die Querung zusätzlich erschwert. Ein Zebrastreifen könnte den Verkehr in der Wöllstädter Straße verlangsamen und Kindern, die nördlich derer wohnen, einen sichereren Schulweg ermöglichen. Quelle: Schulwegpläne | Stadt Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.02.2025, OF 469/4 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6517 Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1439 Beratung im Ortsbeirat: 4
Ringelstraße/Ecke Berger Straße: Willkommen im Berger Quartier - aber nicht alle willkommen?
Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5504 entstanden aus Vorlage: OF 411/4 vom 07.05.2024 Betreff: Ringelstraße/Ecke Berger Straße: Willkommen im Berger Quartier - aber nicht alle willkommen? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum bei dem o. g. neuen Wohngebäudekomplex nun möglicherweise doch keine geförderten Wohnungen angeboten werden. Begründung: In einem Artikel der Frankfurter Rundschau vom 23.03.2024 wird eine Referentin des Dezernats Planen und Wohnen zitiert, "dass eine Förderung dieses Projekts nicht den städtischen Förderrichtlinien entsprach und somit keine Förderung durch die Stadt Frankfurt am Main erfolgt". Stattdessen vermarktet Ballwanz Immobilien GmbH & Co. KG 39 Wohnungen des sogenannten Berger Quartiers zu Preisen zwischen 600.000 Euro bis 2.050.000 Euro für 58 Quadratmeter bis 171 Quadratmeter Wohnfläche. Auf deren Website ist noch die Rede von weiteren 28 geförderten Wohnungen (siehe: https://berger-quartier.de/ am 30.04.2024 und 07.05.2024 eingesehen). Vor Baubeginn war beabsichtigt, dass neben den geförderten Wohnungen (30 Prozent des Wohnkomplexes) nicht preisgebundener Mietwohnungsbau errichtet werden soll. Wurde vorher kein Nutzungsvertrag geschlossen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1421
Bücherschrank am Hohen Brunnen umsetzen
Antrag vom 14.05.2024, OF 412/4 Betreff: Bücherschrank am Hohen Brunnen umsetzen Der Magistrat wird gebeten den Bücherschrank der zur Zeit an der Berger Straße / Gronauer Straße steht, auf die gegenüber liegende Fläche an der Kita an der Durchwegung zur Löwengasse aufzustellen. Begründung: Der derzeitige Standort behindert die Kerbegesellschaft bei der Bernemer Kerb, insb. des Bernemer Mittwochs und stört auch die dortige Aussengastronomie Die Beteiligten baten den Ortsbeirat die Versetzung anzuregen. Ebenso wird durch die Versetzung ein illegaler Parkplatz entfallen. Neuer Standort Illegaler Parkplatz Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 4 am 28.05.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 412/4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Fahrradständer und Durchgangssicherung an der Einmündung Burgstraße/Ecke Leibnizstraße
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5313 entstanden aus Vorlage: OF 665/3 vom 29.02.2024 Betreff: Fahrradständer und Durchgangssicherung an der Einmündung Burgstraße/Ecke Leibnizstraße Der Magistrat wird gebeten, die Straßenecken an der Einmündung Burgstraße/Leibnizstraße mit Fahrradständern abzupollern und Durchgänge für zu Fuß Gehende sicherzustellen. Ebenso soll auch der gegenüberliegende Durchgang zwischen der Parkreihe beachtet werden. Begründung: An der genannten Einmündung werden regelmäßig die Straßenecken zugeparkt. Die durch gezackte Linien markierten Sperrflächen werden missachtet. Auf den Missstand wurde der Ortsbeirat von Bürgern hingewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1179 Aktenzeichen: 32-1
Fahrradwegmarkierung an Kreuzungssituation anpassen Kreuzung Friedberger Tor und Friedberger Anlage
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5305 entstanden aus Vorlage: OF 654/3 vom 08.02.2024 Betreff: Fahrradwegmarkierung an Kreuzungssituation anpassen Kreuzung Friedberger Tor und Friedberger Anlage Der Magistrat wird gebeten, die Markierung der Fahrradwege an der Kreuzung Friedberger Tor und Friedberger Anlage stadtauswärts so zu ändern, dass Konflikte zwischen Verkehrsteilnehmer/innen verhindert werden. Ergänzend zum Verkehrsschild "Gemeinsamer Geh-und Radweg" an beiden Enden des Fahrrad-/Gehwegs sollen Fahrradsymbole auf den geteilten Weg aufgebracht werden. Zusätzlich soll geprüft werden, ob es möglich ist, auf dem rot markierten Fahrradweg eine Linksabbiegerspur einzurichten. Begründung: Der Fahrradweg an der Kreuzung Friedberger Tor und Friedberger Anlage stadtauswärts ist so gestaltet, dass er der Kreuzungssituation nicht gerecht wird. Viele Fahrradfahrer/innen biegen links und rechts in den Anlagenring ab. Daher fahren viele an der Ampel in der Seilerstraße auf den gemeinsamen Geh- und Radweg, um dort geradeaus bis zur Friedberger Anlage zu fahren, um dann dort rechts in den Anlagenring Richtung Zoo abzubiegen. Allerdings kommt es häufig zu Konflikten mit Fußgänger/innen, denen nicht bewusst ist, dass neben dem roten Fahrradweg auf der Fahrbahn auch der Gehweg als "Rechtsabbieger-Fahrradweg" dient. Der Weg ist anhand von Schildern als gemeinsamer Weg ausgewiesen, was allerdings nicht wahrgenommen wird. Außerdem eignet sich der rote Fahrradstreifen am Friedberger Tor dazu, links in den Anlagenring einzubiegen, da man sich aufgrund der Bepflanzung bis zur Ampel nicht an der Ampel anstellen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1527 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Superblock für Bornheim
Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5245 entstanden aus Vorlage: OF 385/4 vom 26.02.2024 Betreff: Superblock für Bornheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Bornheim ein Superblock eingerichtet werden kann. Denkbar hierfür wären die Quartiere, die von der Saalburgstraße, Wittelsbacherallee, Habsburgerallee, Höhenstraße und Burgstraße begrenzt sind (siehe Anlage). In diesen Quartieren gibt es seit Jahrzehnten eine Verkehrsführung über Einbahnstraßen. Allerdings hat sich der verkehrsentlastende Effekt in den letzten Jahren aufgrund eines höheren Nutzungsdrucks sämtlicher Verkehrsteilnehmenden stark abgeschwächt. Begründung: Besonders das Herzstück dieses Gebiets, die Berger Straße im Abschnitt Höhenstraße bis Uhrtürmchen bzw. U-Bahn-Station "Bornheim Mitte", nehmen viele Anwohnende und Besuchende als völlig überlastet wahr - und dies ganz besonders an den Markttagen mittwochs und samstags. Trotz sehr guter Anbindung an den ÖPNV fahren (zu) viele mit dem Pkw in Richtung Berger Straße und blockieren fahrend oder parkend den öffentlichen Raum; auch in den Nebenstraßen. Durch eine Vorrangstellung des Fuß- und Radverkehrs und einer Umgestaltung des öffentlichen Parkraums in diesem Bereich, könnten die zahlreichen Parksuchverkehre stark reduziert werden. Dabei sollen die vorhandenen Parkhäuser in das Verkehrskonzept miteingebunden werden. Regelmäßige Verkehrskontrollen unter Einbeziehung der Radfahrenden sollten die neue Verkehrsordnung absichern helfen. Dies betrifft u. a. die Fußgängerzone zwischen Saalburgstraße und Uhrtürmchen, die bereits jetzt als Fahrradstrecke genutzt wird, und die daher auch auf die Verkehrsführung hin geprüft werden kann. Zusammen mit einer gestalterischen Aufwertung wäre das Ergebnis eine erhöhte Aufenthaltsqualität, die Anwohnenden, Besuchenden, den Gaststätten und dem Einzelhandel zugutekäme. Wichtig im Rahmen einer möglichen Umgestaltung ist eine prinzipielle Erreichbarkeit der Straßen mit dem Auto. Ferner sollten temporäre Stellflächen für Anlieferung, Pflegedienste und Handwerker ausgewiesen werden. Das Bewohnerparken soll eine angemessene Berücksichtigung finden; das Konzept der Quartiersgarage kann auf Grundlage einer hinreichenden Analyse der Parkraumsituation und der Auswertung der Daten in das Verkehrskonzept eingebunden werden. Ziel ist, durch eine Umgestaltung den öffentlichen Raum allen Nutzenden in angemessener Weise zugänglich und nutzbar zu machen und dadurch eine erhöhte Aufenthalts- und Lebensqualität zu erreichen, ohne den Verkehr in die den Superblock angrenzenden Quartiere zu verdrängen. Eine Umgestaltung sollte unter Einbeziehung von Verkehrsfachleuten und in einem professionellen Partizipationsprozess aller Beteiligten einschließlich des Ortsbeirats erfolgen. Anlage: [Quartiersausschnitt] Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1586 Beratung im Ortsbeirat: 4
Fahrradbügel auf dem Bürgersteig Ringelstraße/Ecke Bornheimer Landwehr
Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5249 entstanden aus Vorlage: OF 391/4 vom 25.02.2024 Betreff: Fahrradbügel auf dem Bürgersteig Ringelstraße/Ecke Bornheimer Landwehr Der Magistrat wird gebeten, auf dem Bereich des Bürgersteigs, wo die Ringelstraße in die Bornheimer Landwehr einmündet und der mit Pollern vor dem Eckhaus Ringelstraße 2 eingegrenzt ist, mehrere Fahrradbügel zu montieren. Begründung: Durch die allgemeine Zunahme von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern, auch in diesem Bereich mit hoher Wohndichte, mangelt es an Fahrradbügeln. Die Anregung folgt den Wünschen von Anwohnerinnen und Anwohnern dieses Bereichs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1533 Beratung im Ortsbeirat: 4
Piktogramm auf Höhe Burgstraße 34
Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5169 entstanden aus Vorlage: OF 645/3 vom 07.02.2024 Betreff: Piktogramm auf Höhe Burgstraße 34 Vorgang: OM 3797/23 OBR 3; ST 134/24 Der Magistrat wird gebeten, in Höhe der Burgstraße 34 ein Piktogramm mit dem Hinweis auf Kinder (VZ 136 StVO) zu markieren. Begründung: In der Stellungnahme vom 15.01.2024, ST 134, wird die Burgstraße, Höhe Hausnummer 34, als möglicher Ort für ein Piktogramm genannt. Der Ortsbeirat wird darin um ein Votum gebeten. Dieses zweite Piktogramm neben dem bereits vorhandenen in Höhe Burgstraße 2 und 3 soll den Schulweg vor der Merianschule sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3797 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 134 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1176 Aktenzeichen: 32-1
Fahrradbügel an den vier Einmündungen der Kreuzungen Elkenbachstraße/Herderstraße sowie Elkenbachstraße/Baumweg
Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5165 entstanden aus Vorlage: OF 614/3 vom 20.11.2023 Betreff: Fahrradbügel an den vier Einmündungen der Kreuzungen Elkenbachstraße/Herderstraße sowie Elkenbachstraße/Baumweg Der Magistrat wird gebeten, an den Kreuzungen Elkenbachstraße/Herderstraße sowie Elkenbachstraße/Baumweg an allen vier Ecken Fahrradbügel zu montieren. Begründung: Der genannte Abschnitt ist im Schulwegeplan zur Merianschule eingezeichnet und muss, schon aus diesen Gründen, so verkehrssicher wie möglich gestaltet sein. Sowohl die Straße als auch die Bürgersteige sind in diesem Bereich der Elkenbachstraße sehr schmal und entsprechend unübersichtlich. Obwohl an allen vier Einmündungen zu den Kreuzungen Halteverbot besteht, sind diese Stellen regelmäßig zugeparkt, was die Situation erheblich erschwert. Hinzu kommt, dass die Fahrradfahrer alle Schilderpfosten nutzen, um ihre Räder abzustellen. Diese stehen dann zusätzlich auf den Bürgersteigen im Weg. Durch die Fahrradbügel können die Räder verkehrssicher abgestellt und unrechtmäßig parkende Pkw vermieden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1075 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1956 Antrag vom 16.10.2025, OF 948/3 Anregung an den Magistrat vom 04.12.2025, OM 7861 Aktenzeichen: 66-2
Fahrradbügel im Bäckerweg
Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5167 entstanden aus Vorlage: OF 637/3 vom 05.01.2024 Betreff: Fahrradbügel im Bäckerweg Der Magistrat wird gebeten, im Bäckerweg zwei Parkplätze für Autos in Parkplätze für Fahrräder umzuwidmen. Vorgeschlagen wird jeweils ein Parkplatz auf der Höhe Bäckerweg 7 und Bäckerweg 32 oder in der näheren Umgebung. Zusätzlich sollen im Bäckerweg im Bereich der Kreuzung Gaußstraße/Mauerweg Fahrradbügel installiert werden. Begründung: Der Bäckerweg ist eine sehr schmale Straße mit sehr schmalen Gehwegen. Auf der ganzen Länge der Straße gibt es nur drei Fahrradbügel, und zwar an der Ecke zur Merianstraße. In der Straße gibt es mehrere große Wohnhäuser mit vielen Wohnungen. Die Konsequenz ist, dass die Bewohnerinnen und Bewohner die Fahrräder auf dem Gehweg an den Zäunen und Gittern abstellen und anschließen. Die Fußgänger werden dadurch behindert. Darüber hinaus würden die beiden Fahrradparkplätze gleichzeitig eine Ausweichmöglichkeit für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer anbieten, da es in der schmalen Straße unmöglich ist, dass Autos und Fahrradfahrende aneinander vorbeikommen, wenn sie sich begegnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1177 Aktenzeichen: 32-1
Ideen
Bornheim: Sitzen in 'Mitte'
Es gibt keine Bank in Bornheim Mitte! Das Stückchen Bergerstraße zwischen der Arnsburger Straße und der überstrapazierten Saalburgallee ruht behaglich unterm Uhrtürmchen: Lieferverkehr und Kaffee-Genuss integrieren die Kontroversen um die Ödnis (zu) vieler Straßenmusiker. Alles sehr sehr gelungen – fast alles: Denn nirgendwo kann man Sitzen, ohne zu zahlen und das ist nicht freundlich. Das ist auch nicht 'inklusiv'. Vorschlag: Ein paar öffentliche Bänke für alle im Sonnenlicht! Sitzende Kinder werden die Beine baumeln lassen und ihre Eltern dazu bringen, das für eine gute Idee zu halten!
Grundsanierung der Kleinen Spillingsgasse
Die Kleine Spillingsgasse bröckelt seit Jahren vor sich hin. Der Zustand des Fahrbahnbelag wird immer schlechter, nachdem in den letzten Jahren die Straßen in der Umgebung (Eulengasse, Am Rötheneck, Große Spillingsgasse) neu gemacht wurden, würde dem kurzen Straßenstück zwischen Johanniskirchplatz und Eulengasse auch mal ein "neuer Anstrich" ganz gut tun.
Grundsanierung der Kleinen Spillingsgasse
Die Kleine Spillingsgasse bröckelt seit Jahren vor sich hin. Der Zustand des Fahrbahnbelag wird immer schlechter, nachdem in den letzten Jahren die Straßen in der Umgebung (Eulengasse, Am Rötheneck, Große Spillingsgasse) neu gemacht wurden, würde dem kurzen Straßenstück zwischen Johanniskirchplatz und Eulengasse auch mal ein "neuer Anstrich" ganz gut tun.