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Meine Nachbarschaft: Ben-Gurion-Ring

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Idee

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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Querung der Kalbacher Hauptstraße im Kreuzungsbereich Bonifatiusstraße/Am Zedernholz verbessern

13.03.2020 · Aktualisiert: 29.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5940 entstanden aus Vorlage: OF 553/12 vom 29.01.2020 Betreff: Querung der Kalbacher Hauptstraße im Kreuzungsbereich Bonifatiusstraße/Am Zedernholz verbessern Vorgang: M 208/91; OM 1693/12 OBR 12; ST 129/13; OM 3938/15 OBR 12; ST 718/15 Der Magistrat wird gebeten, entsprechend früherer Ortsbeiratsbeschlüsse und der Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 718, den kritischen Kreuzungsbereich Am Zedernholz/Bonifatiusstraße/Kalbacher Hauptstraße so umzugestalten, dass eine sichere Querung der Kalbacher Hauptstraße für Rad- und Fußverkehre ermöglicht wird. Begründung: In 2019 wurde der vom Ortsbeirat begrüßte Lückenschluss der Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach/Bonames/Kalbach im Bereich Am Martinszehnten/Am Zedernholz fertiggestellt und somit die gewünschte Nutzung der Straße Am Zedernholz für den Radverkehr spürbar verbessert. Diese optimierte Streckenführung endet jedoch in Höhe der Kalbacher Hauptstraße, da hier keine Querungshilfen bestehen. Auch nutzen nach wie vor viele Sportlerinnen und Sportler des Sport- und Freizeitzentrums Kalbach, die mit der U-Bahn an- und abreisen, den kürzeren Weg über den Eingang an der Straße Am Zedernholz und wechseln dadurch an dieser ungesicherten Stelle die Kalbacher Hauptstraße, was eine erhebliche Gefährdung darstellt. Mit der Stellungnahme ST 718 wurde dem Ortsbeirat die Aufnahme der Kreuzung Kalbacher Hauptstraße/Bonifatiusstraße/Am Zedernholz in das Lückenschlussprogramm Radverkehr mit dem Ziel, die Querbarkeit der Kalbacher Hauptstraße zu verbessern, mitgeteilt und eine Umsetzung der Maßnahme für 2016 in Aussicht gestellt. Der Ortsbeirat begrüßt die Aufnahme in das Lückenschlussprogramm sehr. Der Ortsbeirat erkennt in einer Umgestaltung des kritischen Bereiches nicht nur eine Erhöhung der Verkehrssicherheit an dieser Stelle, sondern auch eine generelle Förderung des Fuß- und Radverkehres und bittet um Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1639 Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 129 Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3938 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 718 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1247

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweg Berner Straße

14.02.2020 · Aktualisiert: 03.07.2020

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5758 entstanden aus Vorlage: OF 262/15 vom 30.01.2020 Betreff: Radweg Berner Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Berner Straße ab Kreisel Züricher Straße in Richtung Homburger Landstraße auf der Fahrbahn die Errichtung eines rot markierten Radweges zu veranlassen. Begründung: In der Berner Straße, zwischen Homburger Landstraße und Kreisel Züricher Straße, existiert in entsprechender Richtung ein Radweg. Allerdings existiert in die entgegengesetzte Richtung kein Radweg. Ein solcher Radweg ist jedoch dringend notwendig! Die Strecke wird auch von Radfahrern genutzt, welche sich jedoch mangels Radweges und hohem Kfz-Verkehrsaufkommen zunehmend unsicher und gefährdet fühlen. Ein Radweg würde die Situation erheblich entschärfen. Hilfsweise ist der bestehende Radweg in Richtung Kreisel Züricher Straße auszubauen bzw. mit dem Fußweg zu kombinieren, sodass ein Befahren in beide Richtungen möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 871 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberweg an der Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring

25.10.2019 · Aktualisiert: 07.07.2022

Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5307 entstanden aus Vorlage: OF 240/15 vom 08.10.2019 Betreff: Fußgängerüberweg an der Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring einen sicheren Fußgängerüberweg zu schaffen. Begründung: Die Einmündung wird von Bewohnern des Wohngebietes des Ben-Gurion-Rings regelmäßig nach Nutzung der Fußgängerampel über den Ben-Gurion-Ring überquert, um das Gewerbegebiet Kalbach zu erreichen, u. a. die Firmen Sunflower und McDonald's. Darunter befinden sich auch Rollstuhlfahrer. An der Berner Straße sind zwar beiderseits die Bordsteine abgesenkt (ein Überbleibsel der nicht vollständig ausgeführten umfassenden Ampel-Planung von 1992/93), auf der Südseite wird diese jedoch ständig derart zugeparkt, dass Fußgänger sich immer zwischen den Autos durchwinden müssen. Geparkt wird über einen Bereich von 20 bis 30 Metern bis über die Einmündung hinaus. Rollstuhlfahrer haben bei zugeparkter Absenkung über den Ben-Gurion-Ring bis zur nächsten Einfahrt zu fahren, um dort die Absenkung nutzen zu können. Auf dem Foto ist ein Teil der Absenkung auf der südlichen Seite frei. Dies ist aber nicht die Regel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 312 Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2020, ST 1880 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 991 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1929 Anregung an den Magistrat vom 11.02.2022, OM 1613 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1026 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lichtzeichenanlage an der Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring bedarfsgerecht erneuern!

25.10.2019 · Aktualisiert: 06.03.2020

Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5306 entstanden aus Vorlage: OF 238/15 vom 09.10.2019 Betreff: Lichtzeichenanlage an der Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring bedarfsgerecht erneuern! Der Magistrat wird gebeten, bei der geplanten Erneuerung der Lichtzeichenanlage (Fußgängerüberweg nördlich der Einmündung Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring) ein gelbes Blinklicht in Richtung Berner Straße bei "KfZ-Verkehr Rot/Fußgänger Grü n" zu installieren. Begründung: Der nicht vorfahrtberechtigte linksabbiegende Verkehr aus der Berner Straße kann das Rotlicht derzeit kaum erkennen, zwei sind gar nicht, eines nur etwa zu einem Viertel sichtbar. Nicht selten deuten die Fahrzeugführer das Anhalten auf der Vorfahrtstraße als Signal zum Losfahren und überfahren das nicht oder zu spät erkannte Rotlicht. Da die Lichtzeichenanlage ohnehin behindertengerecht ausgeführt werden soll, erscheint diese Maßnahme im Zuge der geplanten Erneuerung unerlässlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 352 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Markierung eines Fußgängerüberwegs über die Berner Straße an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring

09.10.2019 · Aktualisiert: 04.11.2019

Antrag vom 09.10.2019, OF 239/15 Betreff: Markierung eines Fußgängerüberwegs über die Berner Straße an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an der oben bezeichneten Stelle ein sicherer Überweg für Fußgänger, z. B. ein Zebrastreifen, eingerichtet werden kann. Begründung: An genannter Einmündung sind Fußgänger stetig "auf der Flucht". Die abgesenkten Bürgersteige sind kaum als solche erkennbar und auf der einen Seite trotz des dort geltenden generellen Halteverbotes in der Regel zugeparkt. Als Zufahrt zum Industriegebiet ist die Berner Straße stark von größeren Lieferfahrzeugen frequentiert und die Einmündung generell unübersichtlich. Der gewünschte Fußgängerweg wäre als logische Fortsetzung zu der bereits vorhandenen Lichtzeichenanlage zu sehen und würde den Zugang zu einem beliebten Mittagstisch-Restaurant, dass auch gerne von älteren Bewohnern der angrenzenden Siedlung genutzt wird, für Fußgänger sicherer machen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 239/15 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: 3 GRÜNE gegen 1 CDU und BFF (= Zustimmung); 3 CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sonntagsleerung von Briefkästen in Kalbach

13.09.2019 · Aktualisiert: 06.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5103 entstanden aus Vorlage: OF 477/12 vom 30.08.2019 Betreff: Sonntagsleerung von Briefkästen in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, unter Beteiligung des Ortsbeirates 10 mit der Deutschen Post AG Gespräche zu führen mit dem Ziel, einen weiteren Briefkasten in Kalbach, u . a. Am Martinszehnten, oder an der U-Bahn-Station "Kalbach" künftig in eine Sonntagsleerung einzubeziehen. Begründung: Der neu aufgestellte Briefkasten an der Ecke Carl-Hermann-Rudloff-Allee/Hans-Poelzig-Straße bietet um 11:30 Uhr eine Sonntagsleerung an. Doch sollten auch die Bürgerinnen und Bürger in Kalbach diese Möglichkeit wieder bekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2019, ST 2227 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Behindertengerechte Aufrüstung der Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring, Einmündung Berner Straße

16.08.2019 · Aktualisiert: 11.05.2023

Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM 4930 entstanden aus Vorlage: OF 223/15 vom 01.08.2019 Betreff: Behindertengerechte Aufrüstung der Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring, Einmündung Berner Straße Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage (Fußgängerampel) über den Ben-Gurion-Ring in Höhe der Einmündung Berner Straße behindertengerecht aufzurüsten (Klick für Sehbehinderte, weiße Bodenplatten mit Rillen und Noppen). Begründung: Die genannte Lichtsignalanlage (wohl aus dem Jahr 1993) steht aus Altersgründen unmittelbar vor der Umrüstung auf neue Technologie. Dabei ist aber keine behindertengerechte Aufrüstung vorgesehen. Gleichzeitig haben nun Sehbehinderte und Blinde, die diese Lichtsignalanlage täglich arbeitsbedingt nutzen oder nutzen möchten, darauf hingewiesen, dass die Nutzung wegen des fehlenden Klick-Signals sehr gefährlich ist. Auch die weißen Bodenplatten sind für sie sehr wichtig. Der Kfz-Verkehr ist an dieser Stelle tagsüber sehr stark. Die Umrüstung ist vorläufig bis zur Entscheidung des Ortsbeirates zurückgestellt, soll jedoch zeitnah in diesem Jahr durchgeführt werden. Im Umfeld der Lichtsignalanlage befindet sich auf der Ostseite das Wohngebiet Ben-Gurion-Ring mit der Seniorenanlage BGR 20. Auf der anderen Seite liegen Ziele wie Sunflower und Sanitätshaus sowie die Einkaufmärkte ALDI und Lidl, eventuell weitere wichtige Anlaufstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2336 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 875 Antrag vom 28.02.2023, OF 220/15 Antrag vom 16.03.2023, OF 223/15 Anregung an den Magistrat vom 17.03.2023, OM 3704 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Akustische Elemente an den Lichtsignalanlagen in Kalbach und Riedberg

30.11.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

Anregung an den Magistrat vom 30.11.2018, OM 4047 entstanden aus Vorlage: OF 378/12 vom 04.11.2018 Betreff: Akustische Elemente an den Lichtsignalanlagen in Kalbach und Riedberg Der Magistrat wird gebeten, sämtliche Lichtsignalanlagen im Stadtteil Kalbach-Riedberg mit akustischen Elementen für sehbehinderte und blinde Menschen auszustatten. Begründung: Viele Lichtsignalanlagen im Stadtteil wie z. B. Am Martinszehnten/Heinrich-Lanz-Allee, Kalbacher Hauptstraße/Am Martinszehnten, Lange Meile/Josef-Bautz-Straße/L 3019 sowie Am Weißkirchener Berg/L 3019 sind nicht behindertengerecht ausgestattet. Elemente der Blindensignalisierung sind Taster mit einem Orientierungston und einem Vibrationssignal sowie auch Lautsprecher. Ein Orientierungston erleichtert das Auffinden des Ampelmastes. Daneben gibt es die Vibration am Taster und einen Freigabeton aus dem Lautsprecher, die das Grünsignal auch für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2019, ST 590 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Umweltzone auch für das Gewerbegebiet „Am Martinszehnten“

15.11.2018 · Aktualisiert: 06.12.2018

Antrag vom 15.11.2018, OF 380/12 Betreff: Umweltzone auch für das Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" Vorgang: NR 213/17 CDU/SPD/GRÜNE; Beschl. d. Stv.-V., § 1190/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, dass die Umweltzone, die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.01.2017 NR 213 auf das Stadtgebiet Frankfurt beschlossen wurde, ausgeweitet wird und auch künftig das Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" umfasst. Begründung: Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sah zahlreiche Ausnahmen vor. Diese können aus dem beiliegenden Plan entnommen werden. Quelle: https://mainziel.de//verkehrsinfo.html?L=Umweltzone Vor dem Hintergrund der gesundheitlichen Belastungen durch Fahrzeugabgase für die Frankfurterinnen und Frankfurter und des Dieselurteils für Frankfurt am Main sind dringend weitere Maßnahmen zur Reduzierung zu ergreifen. Auch der Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Grünen formuliert wie folgt: "Frankfurt ist als zentrales Verkehrsnetz stark durch Luftverschmutzung und Lärm beeinträchtigt. Die 2006 eingeführte Umweltzone konnte die Feinstaubbelastung zwar reduzieren. Dies reicht jedoch nicht aus. Wir streben daher an, die Umweltzone auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten und den Ausbau der Elektromobilität und anderer emissionsarmer Mobilitätsformen zu forcieren." (vgl. Seite 34 des Koalitionsvertrags zum Kapitel Gesundheit, Luft- und Lärmschutz). Eine Reduktion der Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Belastung ist nur erreichbar, wenn auch das gesamte Stadtteilgebiet von Kalbach und Riedberg als Umweltzone ausgewiesen wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.01.2017, NR 213 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 380/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach/Bonames und Kalbach, Am Martinszehnten/Am Zedernholz

17.11.2017 · Aktualisiert: 06.12.2017

Antrag vom 17.11.2017, OF 235/12 Betreff: Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach/Bonames und Kalbach, Am Martinszehnten/Am Zedernholz Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 12 die sachlichen Gründe mitzuteilen, die zu einer erneuten Verschiebung des für Oktober 2017 geplanten Baubeginns der Radwegeverbindung führten und dem Ortsbeirat den aktuellen und verbindlichen Ausführungstermin zu nennen. Begründung: Der nach den Ausbauplänen von 2014 für Oktober 2015 geplante Bau der Radwegeverbindung als Lückenschluss im Radwegesystem wurde auf das Jahr 2016 verschoben (siehe Stellungnahmen ST 718 vom 18.5.15 und ST 352 vom 19.2.16). Im Februar 2017 wurde der Ortsbeirat über den Baubeginn im Oktober 2017 informiert, der jedoch nicht erfolgte. Anscheinend ist mit weiteren Verzögerungen zu rechnen. Seit 1999 hat sich der Ortsbeirat bemüht, den Magistrat auf die Lücke im Radwegenetz hinzuweisen und um Abhilfe gebeten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 01.12.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 685 2017 Die Vorlage OF 235/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweg Homburger Landstraße zwischen der Kreuzung Berner Straße/HeinrichBerbalkStraße und Kreisel DeuilLaBarreStraße (Gemarkung NiederEschbach)!

25.11.2016 · Aktualisiert: 13.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2016, OM 932 entstanden aus Vorlage: OF 62/15 vom 10.11.2016 Betreff: Radweg Homburger Landstraße zwischen der Kreuzung Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße und Kreisel Deuil-La-Barre-Straße (Gemarkung Nieder-Eschbach)! Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf diesem Abschnitt eine Abmarkierung der Fahrbahn für Radfahrer in nördliche Richtung möglich ist. Begründung: Auf diesem Abschnitt besteht zurzeit auf der Westseite ein kombinierter Fuß-/Radweg für beide Richtungen. Für die Richtung Süden ist das für Radfahrer in Ordnung, für die nördliche Fahrtrichtung müssen sie aber am Anfang und am Ende des Abschnitts die Fahrbahn queren. Da dies umständlich und gefährlich ist, fahren die meisten Radfahrer einfach auf der Straße weiter. Da auf diesem Streckenabschnitt der Kraftverkehr, verleitet durch die breiten Fahrspuren, meist zu schnell unterwegs ist, würde eine Reduzierung der Fahrbahnbreite in Verbindung mit der Schaffung einer Radspur nach Erachtens des Ortsbeirates einen doppelten Gewinn für die Verkehrssicherheit darstellen. Bei einer späteren Installation eines Verkehrskreisels an der oben beschriebenen Kreuzung wäre die neue Fahrbahnaufteilung ohne Aufwand adaptierbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 417 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2017, ST 1141 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hinweisschilder zum Skatepark „Am Martinszehnten“

04.11.2016 · Aktualisiert: 07.02.2017

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 895 entstanden aus Vorlage: OF 92/12 vom 20.10.2016 Betreff: Hinweisschilder zum Skatepark "Am Martinszehnten" Der Magistrat wird gebeten - wie für Sportanlagen üblich -, Hinweisschilder für den Skatepark "Am Martinszehnten", z. B. im Bereich der Heinrich-Lanz-Allee/Ecke zur K 824 und der L 3019/Einfahrt in die Josef-Bautz-Straße (Kreuzung Lange Meile), aufzustellen. Begründung: Trotz des Vorhandenseins von Navigationsgeräten verfügen nicht alle Jugendlichen darüber. Daher ist - wie bei Sportanlagen üblich - auch hierfür vonseiten der Stadt für eine gute Ausschilderung Sorge zu tragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 259

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Bau des Kreisels an der Kreuzung Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring Fortsetzung der Planung

19.10.2016 · Aktualisiert: 09.11.2016

Antrag vom 19.10.2016, OF 54/15 Betreff: Bau des Kreisels an der Kreuzung Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring Fortsetzung der Planung Vorgang: EA 248/13 OBR 15; ST 1214/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob zwischenzeitlich die in der ST 1214 vom 12.09.2014 angekündigte Prüfung hinsichtlich der Einstellung von Haushaltsmitteln für die weitere Planung sowie zum Bau eines Kreisverkehrsplatzes Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten im Haushalt 2017/2018 durchgeführt und abgeschlossen wurde. Falls dies bejaht wird, mit welchem Ergebnis endete die Prüfung, z. B. Aufnahme der Maßnahme im aktuellen Verwaltungsentwurf für den Haushalt 2017/2018, etc.? Darüber hinaus wird um Mitteilung der ermittelten Gesamtbau- und Planungskosten für diese Um- und Ausbaumaßnahme der vorhandenen Kreuzung in einen Verkehrskreisel gebeten. Begründung: Der Ortsbeirat bekräftigt seinen Willen, diese sinnvolle Maßnahme in den kommenden Jahren umsetzen zu wollen und regt die Wiederaufnahme der vertiefenden Planung und der Bereitstellung von Mitteln für einen zeitnahen Umbau erneut an. Seit 2014 hat sich der städtische Haushalt unter Federführung von Stadtkämmerer Uwe Becker kontinuierlich und wesentlich verbessert. Es könnten daher wieder Mittel für investive Maßnahmen zusätzlich bereitgestellt werden. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 12.09.2014 (ST 1214) zuletzt wie folgt berichtet: "Der Magistrat bittet um Verständnis dafür, dass die Aufnahme investiver Planungen angesichts der Lage des städtischen Haushalts grundsätzlich auf das unabdingbar notwendige Maß zu reduzieren ist. Obschon der Magistrat durchaus erkennt, dass die fachlichen Vorplanungen für die Einrichtung eines Kreisverkehrplatzes Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring verkehrlich sinnvoll ist, hält er diese Maßnahme gegenwärtig nicht für so wesentlich und unabweisbar, dass diese nicht zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden kann. Insoweit wird der Magistrat zu gegebener Zeit prüfen, ob für die weiterführende Planung und Bau zum Haushalt 2017 und 2018 Mittel angemeldet werden können." Abb.: Mini-Kreisverkehr Ben-Gurion-Ring/ Am Martinszehnten (ohne Maßstabsangabe) Die Vorplanung zur Umgestaltung des Knotenpunkts Ben-Gurion-Ring/ Am Martinszehnten in einen Mini-Kreisverkehr (s. Abbildung) Abb.: Mini-Kreisverkehr Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten (ohne Maßstabsangabe) Vor diesem Hintergrund, besonders im Vorfeld für die kommenden Haushaltsberatungen zum Haushalt 2017 und 2018 und Aufstellung des Investitionsprogramms, benötigt der Ortsbeirat diese aktuellen Informationen über dieses Projekt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 27.09.2013, EA 248 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1214 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 241 2016 Die Vorlage OF 54/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Ausbesserung des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg

18.09.2016 · Aktualisiert: 13.10.2016

Antrag vom 18.09.2016, OF 79/12 Betreff: Ausbesserung des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an das Amt für Straßenbau und Erschließung zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, im Nachgang zu der Erörterung des Straßen- und Wegezustandes in der Ortsbeiratssitzung am 9.9.2016 bittet der Ortsbeirat, den Belag des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg zu verbessern. Diese Wegeverbindung ist als kurze und direkte Radwegeverbindung zwischen Riedberg/Kalbach und Bonames/Nieder-Eschbach von Bedeutung. Mit der für 2016 in Aussicht gestellten Verknüpfung in Verlängerung des Weges Am Zedernholz mit der Straße Am Martinszehnten im Bereich der Firma Sunflower, dürfte sich die Nutzung der Wegeverbindung für den Radverkehr erweitern. Der Ortsbeirat bittet deshalb die schadhafte Betondecke auszubessern und die Wegeoberfläche notfalls mit einem Asphaltüberzug zu versehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 79/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten zwei Sätze des Briefes wie folgt lauten: "Sehr geehrte Damen und Herren, im Nachgang zu der Erörterung des Straßen- und Wegezustandes in der Ortsbeiratssitzung am 09.09.2016 bittet der Ortsbeirat, den Belag des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg sowie den Betonbelag zwischen dem Kätcheslachweg und der Alten Riedbergstraße zu verbessern. Die im ersten Halbsatz aufgeführte Wegeverbindung ist als kurze und direkte Radwegeverbindung zwischen Riedberg/Kalbach und Bonames/Nieder-Eschbach von Bedeutung." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Feldwegedecke ab der Unterführung der A 5 von Bad Homburg Richtung Gewerbegebiet „Am Martinszehnten“

20.08.2016 · Aktualisiert: 27.09.2016

Antrag vom 20.08.2016, OF 66/12 Betreff: Feldwegedecke ab der Unterführung der A 5 von Bad Homburg Richtung Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Wirtschafts- und Feldweg von der Unterführung der BAB 5 kommend bis hinter die Bezirksportanlage Richtung Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" hinsichtlich der gebrochen Betonplatten von rund ca. 100 m durch eine tragfähige Asphaltdecke zu erneuern. Begründung: Bei diesem landwirtschaftlichen Weg, der regelmäßig auch von Radfahrerinnen und Radfahrern sowie Spaziergängern von und nach Bad Homburg genutzt wird, sind die vorhandenen Betonplatten noch hinsichtlich ca. 100 m stark beschädigt und gebrochen. Die weitere Fläche wurde zwischenzeitlich erneuert. Da gerade Radfahrer mit höherer Geschwindigkeit von Bad Homburg kommend nach einer guten Asphaltdecke von der geänderten Fahrbahn überrascht sind, ist das kleine unbeleuchtete Teilstück allein aus Verkehrssicherheitsgründen zu erneuern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 66/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gewässerschutz im Bereich des südlichen Kalbachs in Bonames

28.06.2016 · Aktualisiert: 22.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM 229 entstanden aus Vorlage: OF 74/10 vom 28.06.2016 Betreff: Gewässerschutz im Bereich des südlichen Kalbachs in Bonames Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie der Kalbach insbesondere zum Schutz der Anlieger in Bonames renaturiert werden kann, ohne dabei die Landwirtschaft vor Ort weiter zu benachteiligen. Begründung: Mit dem seinerzeitigen Bau der Häuser im Bonameser Bereich des Kalbachs waren Pläne zur Renaturierung und für den Hochwasserschutz sowie die entsprechende Finanzierung als Ausgleichsmaßnahme für die CargoCity Süd vorgesehen. Die aktuellen Starkregenüberflutungen haben die Anlieger in Bonames sehr betroffen, siehe Hessenschau vom 12.06.16. Die Maßnahmen zur Vermeidung von Hochwasserereignissen im Bereich Am Martinszehnten, am Riedberg sowie die Hochwassermulde entlang der Stadtbahn bringen nicht die erforderliche Entlastung. Der Kalbach fließt zudem nicht ausreichend ab. Der Rückstau ist von Jahr zu Jahr deutlich gestiegen. Diverse 90-Grad-Knicke im Betonverlauf des Kalbachs in Höhe des ehemaligen Tanklagers der US-Streitkräfte am Alten Flugplatz tragen dazu bei. Die Eselsweide/Bauernwiese läuft voll, Häuser und Gärten sind betroffen. Die Renaturierung des Kalbachs sowie ein zusätzlicher Ablauf, zum Beispiel in den Schwarznidda-Altarm, erscheinen möglich und sollten über Bundes-, Landes- oder EU-Projekte finanzierbar sein. Der Naturschutzverein Bonames ist gegebenenfalls bereit, das Projekt der Renaturierung des Kalbachs mitzugestalten und zu pflegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1216 Aktenzeichen: 79 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lückenschlussprogramm Radverkehr: Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach/Bonames und Kalbach, Am Martinszehnten/Am Zedernholz

11.12.2015 · Aktualisiert: 04.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 11.12.2015, OM 4852 entstanden aus Vorlage: OF 510/12 vom 28.11.2015 Betreff: Lückenschlussprogramm Radverkehr: Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach/Bonames und Kalbach, Am Martinszehnten/Am Zedernholz Vorgang: OM 1373/07 OBR 12; ST 1191/09; ST 18/10; OM 2560/13 OBR 12; ST 395/14 Der Magistrat wird gebeten, den für Oktober 2015 angekündigten Bau des Radwegeanschlusses Am Martinszehnten/Am Zedernholz (Mitteilung vom 15.12.14, A z. 66.32.2 - 14/77 Zue) nicht auf unbestimmte Zeit zu verschieben, sondern diesen Lückenschluss des Radweges Nieder-Eschbach/Bonames und Kalbach zeitnah auszuführen. Begründung: Für die vom Ortsbeirat seit 2007 (OM 1373) beanstandete fehlende Radwegeanbindung an der Straße Am Martinszehnten war für Oktober 2015 verbindlich der Beginn der Baumaßnahme angekündigt. Die Maßnahme wurde nicht begonnen und es wurde dem Ortsbeirat auch kein neuer Termin für den Baubeginn genannt. Damit nicht weitere Jahre bis zur Ausführung vergehen, bittet der Ortsbeirat um eine Fertigstellung der kleinen überschaubaren Maßnahme im Jahr 2016. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.06.2007, OM 1373 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2009, ST 1191 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2010, ST 18 Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM 2560 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2014, ST 395 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 352 Auskunftsersuchen vom 01.12.2017, V 685 Antrag vom 16.11.2018, OF 383/12 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorstellung der Planung zum Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg

06.11.2015 · Aktualisiert: 23.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 06.11.2015, OM 4709 entstanden aus Vorlage: OF 294/15 vom 19.10.2015 Betreff: Vorstellung der Planung zum Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 15 die Planung zum Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg sowie die verkehrlichen Auswirkungen - insbesondere in der Berner Straße - zeitnah in einer eigenen Sitzung vorzustellen. Begründung: Die Probleme in den betroffenen Stadtteilen sind unterschiedlich, sodass in einer eigenen Sitzung vertieft auf Fragen aus Nieder-Eschbacher Sicht eingegangen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 221 Aktenzeichen: 61 00

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bauplanung im Frankfurter Norden

03.07.2015 · Aktualisiert: 22.02.2023

Anregung vom 03.07.2015, OA 655 entstanden aus Vorlage: OF 284/15 vom 16.06.2015 Betreff: Bauplanung im Frankfurter Norden Vorgang: M 146/14 Der Ortsbeirat erkennt an, dass es zurzeit einen erhöhten Druck auf die Stadt Frankfurt gibt, neuen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Der Druck ergibt sich teilweise aus internen Gründen (innere Fluktuation, Suche nach kostengünstigem Wohnraum) und externen Gründen (Zuzug). Der Ortsbeirat steht dem Bereitstellen von neuem Wohnraum - auch im Frankfurter Norden - positiv gegenüber, sofern er sich ökologisch und sozial verträglich gestaltet. Dabei ist allerdings der Fokus nicht nur auf das Erstellen von neuem Wohnraum für eine zukünftige Bevölkerung zu setzen, sondern auch die Wohnqualität im bestehenden Stadtteil für die vorhandenen Anwohner zu erhalten und möglichst weiter zu verbessern. Dies kann durch verschiedene Maßnahmen geschehen: - Verdichtung in bereits vorhandenen Siedlungsbereichen; - vereinfachte Umwandlung von Gewerberaum in Wohnraum (hierzu ist die Änderung der HBO sowie diverser Planungsgesetzgebungen vorzunehmen); - Umwandlung von Grün- und Freiflächen (durch Bebauungspläne). Allerdings sieht der Ortsbeirat auch, dass das Bereitstellen von neuem Wohnraum wiederum den Zuzug von außen weiter verstärken wird. Frankfurt kann aber auf Dauer dem Bedarf nach zusätzlichem Wohnraum auf seinem mit circa 240 Quadratkilometer kleinen Stadtgebiet nicht alleine begegnen. Das Erstellen von neuem Wohnraum - auch außerhalb von Frankfurt - inklusive der notwendigen Verkehrsinfrastruktur ist somit im Endeffekt unumgänglich. Hierzu sind die direkt an Frankfurt grenzenden Gemeinden deutlich stärker einzubinden. Im Frankfurter Norden sind im aktuellen Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) bereits verschiedene Flächen als Wohnbaufläche ausgewiesen, teilweise bereits seit über 30 Jahren. Diese Flächen schmiegen sich an vorhandene Siedlungsstrukturen an und erweitern diese. Sie befinden sich außerhalb von Landschaftsschutz und regionalen Grünzügen, vorhandene Frischluftschneisen sind ebenfalls beachtet. Im Frankfurter Norden werden zurzeit zwei verschiedene Projekte zur Bereitstellung von Wohnraum diskutiert. Dies ist zu einem ein neuer Stadtteil zwischen den Stadtteilen Nieder-Eschbach, Nieder-Erlenbach und Harheim. Allerdings sind zurzeit keine konkreten Angaben zur Dichte, genauen Lage, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen und zur notwendigen neuen Verkehrsanbindung vorhanden. Dieser Stadtteil hätte den Vorteil, dass sich die potenzielle Wohnbevölkerung außerhalb bereits vorhandener sozialer Strukturen neu findet und sich somit in vorhandenen Strukturen relativ wenige Verwerfungen ergeben. Allerdings ist dieser Bereich als landwirtschaftliches Gebiet ausgewiesen und liegt - zu Recht - teilweise im Landschaftsschutzbereich II (strenge Schutzbestimmung) sowie im regionalen Grünzug. Auch sind hier bereits viele Ausgleichsflächen anderer Bauprojekte ausgewiesen. Zusätzlich wäre die Bereitstellung von neuen beziehungsweise der Ausbau von vorhandenen Verkehrsinfrastrukturen unumgänglich, was zurzeit wegen der dazu notwendigen sehr hohen Kosten kaum realisierbar ist. Der Aus- oder Neubau von Straßen würde zusätzlich die vorhandene Siedlungsstruktur belasten. Eine Anbindung an das bestehende Schienennetz wäre aufgrund langer Planungszeiten, langer Strecken und ebenfalls hoher Kosten nur langfristig zu erwarten. Dieser Stadtteil würde ein zurzeit zusammenhängendes und somit gut nutzbares landwirtschaftliches Gebiet zerstören. Verbleibende Reste zwischen dem neuen und den alten Stadtteilen beziehungsweise den neuen Verkehrstrassen würden landwirtschaftlich nicht mehr gut nutzbar sein. Damit würde der weiteren Verdrängung der Landwirtschaft Vorschub geleistet. Der Ortsbeirat lehnt diese Bebauungsplanung einer Trabantenstadt auf wertvollem landwirtschaftlichen Boden daher u. a. aus ökologischen und infrastrukturellen Gründen ab. Das andere angesprochene Projekt ist die Siedlungserweiterung Bonames-Ost durch den Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg. Hier sind die Bedingungen anderes (wie oben bereits beschrieben): - Außerhalb von Landschaftsschutz und regionalem Grünzug; - ebenfalls außerhalb des bereits seit Langem projektierten Stadtpark Nieder-Eschbach; - bessere (wenn auch nicht gute) Anbindung an vorhandene Verkehrsinfrastruktur. Außerdem gab es bereits eine in einem längeren Prozess mit der vorhandenen Bevölkerung abgestimmte Planung. Diese wurde allerdings zugunsten einer deutlich höheren Dichte verworfen. Damit ergaben sich erneut heftige Verwerfungen mit der betroffenen Bevölkerung und den betroffenen Ortsbeiräten, die politisch für diese Bevölkerung stehen. Der Ortsbeirat steht dem Bauprojekt durchaus positiv gegenüber, sofern bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden. Dazu sind folgende Fragen zu klären: Bezüglich der Vorlage M 146 - Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel: - Wie wurden die Kriterien der angegebenen Magistratsvorlage bei der Planung des Baugebietes berücksichtigt? - Inwieweit verträgt sich die Planung der weiteren Baugebiete mit den Zielen der Frankfurter Anpassungsstrategie? - Welche negativen Auswirkungen sind auf Kalt- und Frischluftschneisen zu erwarten und wie kann diesen begegnet werden? Bezüglich sozialer Auswirkungen auf die Bevölkerung: In Bonames wohnen zurzeit etwa 6.000 bis 7.000 Menschen und man verspürt noch immer die sozialen Auswirkungen des Wohngebietes Am Bügel mit zurzeit circa 5.000, demnächst etwa 6.000 Bewohnern (Dies ist nicht ausschließlich auf die dortige Baustruktur und Wohnungsbelegpolitik zurückzuführen.). Wie wirkt sich eine Steigerung der Bevölkerung um 3.000 Menschen (wie im existierenden Bebauungsplan vorgesehen) beziehungsweise um 5.000 Menschen (wie im aktuellen städtebaulichen Entwurf vorgesehen) auf die vorhandene Bevölkerung aus? Der Ortsbeirat hält einen Zuwachs von höchstens 3.000 bis 3.500 Einwohnern (respektive circa 1.500 Wohneinheiten) für maximal verkraftbar. Bezüglich sozialer Infrastruktureinrichtungen im Kinder- und Jugendbereich: Wie wird den sozialen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen? Aus Sicht des Ortsbeirates sind u. a. zwingend notwendig: - Krabbelstuben, Kindergarten, Kita, Schule, Spielplätze; - Bolzplatz mit mindestens zwei Spielfeldern und eventuell einer Rollschuhbahn; - Flächen, auf denen sich Jugendliche und junge Erwachsene treffen können, ohne dass dies störend auf den Rest der Bevölkerung wirkt. Bezüglich sozialer Infrastruktureinrichtungen im Behinderten- und Seniorenbereich: Wie wird den Wohnbedürfnissen von Behinderten und Senioren Rechnung getragen werden? Aus Sicht des Ortsbeirates sind u. a. zwingend notwendig: - Eine Altenpflegeeinrichtung mit angeschlossener Tagesbetreuung; - einen Bereich für noch aktive Menschen mit und ohne Behinderungen beziehungsweise noch aktiven Senioren, bei denen eine zunehmende Betreuung abzusehen ist. Vorstellbar sind hierzu circa 100 Wohneinheiten inklusive einer zentralen Einrichtung für eine Low-Level-Betreuung. In dem Bereich sind ebenso viele weitere Wohneinheiten auszuweisen, sodass durch eine Durchmischung eine Art Mehrgenerationenbereich entsteht. Er sollte neben der restlichen Bebauung, aber keinesfalls vollständig getrennt davon ausgewiesen werden (Dies entspricht dem in der Bevölkerung bereits öfters geäußerten Wunsch, im Alter eine bedarfsgerechte Wohnung im Umkreis des bisherigen Wohnorts zu finden.). Bezüglich Einrichtungen zur Versorgung und Freizeitgestaltung: Welche Einrichtungen zur Versorgung und Freizeitgestaltung sind notwendig? Der Ortsbeirat hält es für angebracht, dass mehrere öffentliche Bereiche als Treffpunkt der Bevölkerung (wünschenswert mit mindestens zwei Restaurationseinrichtungen) sowie mietbare Räume für private Freizeitgestaltung vorgesehen werden. Auch sind mehrere Ladenlokale zur Versorgung vorzusehen. Bezüglich öffentlicher Nahverkehr (ÖPNV) und Individualverkehr (IV): Welche zusätzlichen Verkehrsbelastungen im ÖPNV und IV sind zu erwarten? Dem ÖPNV wird durch eine neue U-Bahn-Station Rechnung getragen. Jedoch ist die vorhandene Linie U 2 als einzige direkte Verbindung in die Stadtmitte in der Hauptverkehrszeit bereits heute (Taktdichte, Anzahl der Wagen pro Zug) auf der Strecke zwischen Willy-Brandt-Platz und Bonames (20 bis 25 Minuten Fahrzeit) mit mindestens ebenso vielen stehenden wie sitzenden Fahrgästen ausgelastet. Die Linie U 9 bietet hinsichtlich Wagenzahl und Taktdichte noch Kapazitäten. Sie ist aber in der Hauptverkehrszeit deutlich weniger attraktiv, da die Verlängerung ab der bisherigen Endstation Ginnheim Richtung Innenstadt/Hauptbahnhof fehlt. - Welche deutlichen Verbesserungen sind hier (noch) möglich? - Kann eine neue Bushaltestelle im Bereich der neuen U-Bahn-Haltestelle sich positiv auf die Nutzung des Busses auswirken? Der Ortsbeirat erachtet dies als sinnvoll, da sich die Busfahrzeiten aus Richtung Harheim zur einer U-Bahn-Station um 5 Minuten verkürzen. - Welche neuen Verkehrsbeziehungen und -belastungen im IV sind auf der Randstraße, im weiteren Verlauf auf der Berner Straße und nicht zuletzt innerhalb Bonames zu erwarten? - Welche aktuellen Kordonzahlen und welche neuen Prognosen liegen vor? - Wie kann einer unverhältnismäßigen Attraktivitätssteigerung der Verkehrsverbindung zur Autobahnanschlussstelle Nieder-Eschbach von außerhalb entgegengewirkt werden? - Wie kann der steigenden Verkehrsbelastung in der Berner Straße begegnet werden? Die geplante Ortsrandstraße dient planerisch der Anbindung des Baugebiets an das überörtliche Straßennetz und hat keine beziehungsweise nur eine untergeordnete regionale Bedeutung. Trotzdem ist zu befürchten, dass sie verstärkt auch von Verkehr von außerhalb Frankfurts in Richtung der Autobahnen 661 und 5 genutzt wird. Der Ortsbeirat hält einen plangleichen Übergang der U-Bahn-Strecke für deutlich attraktivitätsmindernd. Dies ist auch hinsichtlich der Bau- und Unterhaltskosten deutlich kostengünstiger. Bezüglich Fahrradrouten: Wie wird das Baugebiet an bestehende Fahrradrouten angeschlossen? Der Ortsbeirat hält beidseitige Fahrradwege an der Ortsrandstraße für unverzichtbar. Sie sollen (nach Möglichkeit ohne Ortsdurchfahrten) an das bestehende oder geplante Radwegesystem im Nidda- und Eschbachtal angeschlossen werden. Bezüglich der inneren Erschließung: Kann die innere Erschließung des Baugebietes so angepasst werden, dass sich eine Verminderung des Schleichverkehrs durch Bonames ergibt? Das Baugebiet wird zurzeit durch zwei Einmündungen an die Randstraße angeschlossen. Nach Meinung des Ortsbeirates sind diese folgendermaßen umzukonzeptionieren: - Die nördliche Einmündung ist als Hauptzufahrt mittels eines Kreisels zu gestalten, mit der Möglichkeit einer Verbindung zum Harheim Weg in Bonames; - die südliche Einmündung sowie die innere Gestaltung der Anwohnerstraßen ist so zu gestalten, dass die Durchfahrt nach Bonames erschwert wird (Dies ist auch im Sinne einer Busanbindung an die U-Bahn-Station.). Bezüglich Grünflächen- und Freiraumgestaltung: - Welche Grünflächen zur Freizeitnutzung sind innerhalb und außerhalb des Baugebietes vorgesehen? - Wie kann der bisher lediglich geplante Grüngürtelpark Nieder-Eschbach diese Aufgabe erfüllen? Der Ortsbeirat hält den Grüngürtelpark als Bereich für die heutige und besonders zukünftige Sicherung von Freiflächen zur Freizeitgestaltung für absolut notwendig, sowohl für das neue wie auch für die bereits vorhandenen Baugebiete. Er stellt auch eine wichtige Grünverbindung zwischen dem Grüngürtel an der Nidda und dem Regionalpark Vordertaunus dar. Aktuell können hier auch im Baugebiet wegfallende Kleingärten entlang des Eschbachs neu ausgewiesen werden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Wohnbauplanung im Frankfurter Norden an den vorgenannten Ausführungen auszurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 146 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 449 Anregung vom 29.04.2016, OA 2 Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 08.07.2015 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.09.2015, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 655 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.09.2015, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 655 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6255, 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.09.2015 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Provisorisches Gymnasium in Kalbach Am Hasensprung

04.05.2015 · Aktualisiert: 10.06.2015

Antrag vom 04.05.2015, OF 445/12 Betreff: Provisorisches Gymnasium in Kalbach Am Hasensprung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine provisorische Containeranlage als Dependance eines bestehenden Gymnasiums im Frankfurter Norden zum kommenden Schuljahr 2015/2016 in Kalbach in der Straße "Am Hasensprung" am ehemaligen Containerstandort der Grundschule, der während deren Umbau genutzt wurde, errichtet werden kann. Diese Container werden so lange genutzt, bis weitere Lösungen der Stadt Frankfurt am Main für die künftigen Gymnasiasten gefunden und fertig gestellt sind. Der Magistrat sorgt dafür, dass bei einer Nutzung als Schulstandort die Anfahrt zur Containeranlage verkehrstechnisch so erschlossen wird, dass im Wohngebiet Kalbach Süd keine Probleme entstehen und für die Grundschülerinnen und Grundschüler, welche die Straße in entgegengesetzter Richtung für ihren Schulweg nutzen, keine Gefahrensituationen auftreten. Begründung: Viele der Eltern, die für ihre rund 500 Schulkinder keinen Gymnasialplatz bekommen haben, leben im Frankfurter Norden/Nord-Osten, Nordend, Westend und innenstadtnah. Auch wenn Kalbach nicht um die Ecke liegt, wäre dieser Standort schneller und leichter zu erreichen als Höchst und nur ein Umsteigen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nötig. Abgesehen davon ist dieser Standort für schulische Zwecke im Bebauungsplan Kalbach-Süd ausgewiesen. Da die Grundschule mit rund 220 Schülern bei kleineren Klassengrößen in genormten Containern für die Bauzeit von rund 2,5 Jahren untergebracht waren, wäre bei Aufstockung der Containeranlage, wie die NGO auf dem Riedberg, für bis zu drei Jahren Platz. Für die Turnhallennutzung müsste evtl. ein Pendelverkehr zu dem Sportzentrum "Am Martinszehnten" eingerichtet, auf die alte Turnhalle im "Grubweg" oder auf die umliegenden Schulen zurückgegriffen werden. Da jedoch diese Containeranlage in Teilen vorhanden ist, kann das Stadtschulamt schnellstmöglich ohne großen Verwaltungsaufwand für eine kurzfristige Entspannung bei der Schulplatzsuche sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 29.05.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 445/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Feldwegedecke ab der Unterführung der A 5 von Bad Homburg Richtung Gewerbegebiet .Am Martinszehnten.

28.09.2014 · Aktualisiert: 26.11.2014

Antrag vom 28.09.2014, OF 392/12 Betreff: Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Feldwegedecke ab der Unterführung der A 5 von Bad Homburg Richtung Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für den kommenden Haushalt ausreichend Mittel einzustellen, um den Wirtschafts- und Feldweg, der im Rahmen der Überarbeitung des Frankfurter Radwegenetzes auch künftig ein Fahrradweg sein wird, von der Unterführung der BAB 5 kommend bis hinter die Sportanlage Richtung Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" durch eine tragfähige Asphaltdecke zu erneuern. Begründung: Bei diesem landwirtschaftlichen Weg, der regelmäßig auch von Radfahrerinnen und Radfahrern sowie Spaziergängern von und nach Bad Homburg genutzt wird, sind die vorhandenen Betonplatten stark beschädigt und gebrochen. Im Rahmen der Vorstellung des Frankfurter Radewegenetzes im Bereich Kalbach im Juni 2014 wurde zugesichert auch diesen Weg mit aufzunehmen. Allein aus Verkehrssicherheitsgründen ist dieser unbeleuchtete Weg dringend zu erneuern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 158 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 10.10.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 13 2014 1. Der Vorlage M 158 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 392/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 393/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der ersten Zeile des Tenors nach dem Wort "Haushalt" die Worte "aus den Einnahmen der Hundesteuer" eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, 1 SPD, FREIE WÄHLER und LINKE. gegen 2 SPD und FDP (= Ablehnung) bei einer Enthaltung SPD zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 14.11.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 392/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Ortsbegehung Nieder-Eschbach

03.09.2014 · Aktualisiert: 24.09.2014

Antrag vom 03.09.2014, OF 234/15 Betreff: Ortsbegehung Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat wird gebeten zu beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten folgende Punkte bei der nächsten Ortsbegehung in Nieder-Eschbach anzusprechen: a) Abmarkierung einer Sperrfläche vor dem Haus Am Sprudel 3. b) Anbringen einer strichlierten Haltelinie auf der nach Norden führenden Fahrbahn der Berner Straße an der Einmündung der von Osten kommenden nördlichen Fahrbahn der Genfer Straße (nicht Kreisel) im Bereich der Ecke des Parkplatzes. zu a) zu b) Begründung: a) von Norden (oben) aus der Stichstraße kommende Fahrzeuge haben größere Schwierigkeiten rechts auf die Brücke zur Glochengasse hin abzubiegen, wenn im angegebenen Bereich weitere Fahrzeuge abgestellt sind b) An der genannten Einmündung hat der von Osten kommende Verkehr der Genfer Straße Vorfahrt vor dem von Süden kommenden Verkehr der Berner Straße (Rechst vor Links). Durch bis auf die Nase des Parkplatzes abgestellten Fahrzeuge, auch Lieferwagen (siehe Bild) ist die Einmündung der Genfer Straße bez. auf der Genfer Straße kommenden Fahrzeuge für Fahrer auf der Berner Straße oft schlecht bis gar nicht erkennbar. Eine strichlierte Haltelinie weist besser auf die Einmündung hin. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 15 am 19.09.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 234/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Unfallhäufigkeit auf der K 824

30.05.2014 · Aktualisiert: 18.06.2014

Antrag vom 30.05.2014, OF 348/12 Betreff: Unfallhäufigkeit auf der K 824 Der Ortsbeirat 12 bittet den Magistrat um Auskunft, wie sich nach dem Aufstellen des Schildes 50km/h die Unfallzahlen auf der K824 zwischen Autobahnunterführung A661 und der Kreuzung Am Martinszehnten / Heinrich-Lanz-Allee entwickelt haben. Begründung: Viele beschädigte Bäume am rechten Straßenrand Richtung Kalbach deuten darauf hin, dass die auf dieser Straße zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten wird. Ggfs. sollte dort zum Schutz der Bäume eine Leitplanke montiert werden. Die Kenntnis über die Unfallzahlen ist hierfür eine Voraussetzung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 13.06.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 348/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung von dezentralen Entsorgungsinseln für Elektroschrott-Tonnen in NiederEschbach

21.03.2014 · Aktualisiert: 04.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 21.03.2014, OM 3015 entstanden aus Vorlage: OF 214/15 vom 04.03.2014 Betreff: Einrichtung von dezentralen Entsorgungsinseln für Elektroschrott-Tonnen in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, zum Sammeln von wiederverwertbaren Kleinelektrogeräten in Nieder-Eschbach dezentrale Entsorgungsinseln zu schaffen und diese mit Sammeltonnen für Elektroschrott auszustatten. Als geeignete Standorte für die Sammeltonnen werden die gut zu erreichenden Bereiche bei den vorhandenen Verbrauchermärkten in folgenden Straßen vorgeschlagen: - Alt-Niedereschbach - Ben-Gurion-Ring - Berner Straße Begründung: Neben der Möglichkeit der Abgabe von Elektrogeräten im Wertstoffhof Nord der FES bedarf es weitere Angebote für den Bürger im Frankfurter Norden, Kleinelektrogeräte, wie beispielsweise alte Handys, Mixer, Elektrorasierer etc., für die Wiederverwertung zu entsorgen. Diese Geräte sind begehrtes Recyclinggut und gehören nicht in die häusliche Restmülltonne. Auf sogenannten dezentralen Entsorgungsinseln sollen daher spezielle Sammelbehälter aufgestellt werden, in denen diese Kleingeräte entsorgt werden können. Als geeignete Örtlichkeiten für derartige Sammelbehälter werden in Nieder-Eschbach die Standorte der Discounter und Verbrauchermärkte vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2014, ST 860 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bessere Ausleuchtung des Zebrastreifenübergangs im Ben-Gurion-Ring/Einmündung Berner Straße

21.03.2014 · Aktualisiert: 23.03.2020

Anregung an den Magistrat vom 21.03.2014, OM 3016 entstanden aus Vorlage: OF 215/15 vom 07.03.2014 Betreff: Bessere Ausleuchtung des Zebrastreifenübergangs im Ben-Gurion-Ring/Einmündung Berner Straße Der Magistrat wird gebeten, den Übergang am vorhandenen Zebrastreifen im Ben-Gurion-Ring an der Einmündung zur Berner Straße durch die Aufstellung einer Straßenleuchte mit gelbem Licht besser auszuleuchten. Begründung: Dieser Übergang ist gerade in den Abendstunden ein unbeleuchteter dunkler Abschnitt. Eine bessere Ausleuchtung erhöht die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2014, ST 789 Aktenzeichen: 91 52

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Zusätzliche Bänke im Gewerbegebiet .Am Martinszehnten. aufstellen

05.03.2014 · Aktualisiert: 01.04.2014

Antrag vom 05.03.2014, OF 334/12 Betreff: Zusätzliche Bänke im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" aufstellen Vorgang: ST 1202/11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten unter Hinweis auf den Antrag vom 19.08.2011 und der ST 1202 vom 14.11.2011 die hinsichtlich des Standortes bereits abgestimmten 8 Parkbänke im Wegebereich der Weingärten Anlage aufzustellen, damit dort Ruhe- und Sitzmöglichkeiten für Spaziergänger vorhanden sind. Begründung: Die gelungene Entwicklung des Gewerbegebietes Am Martinszehnten beweist, dass durch eine großzügig angelegte Planung der Gewerbeflächen mit ihren Grün- und Wegebeziehungen eine Nutzung zur Naherholung in diesem Gebiet möglich ist. Allerdings sollten in dem wichtigen oben genannten Grünzug, nunmehr endlich die mit der ST vom 14.11.2011 zugesicherten Parkbänke, die von Spaziergängern, Radfahrern und Besucher in allen Richtungen genutzt werden, Sitzgelegenheiten in Form von Bänken vorhanden sein und zur Belebung dieser Gebiete beitragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2011, ST 1202 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 21.03.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 334/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Berner Straße; Probleme beim Andienungsverkehr

02.01.2014 · Aktualisiert: 16.02.2016

Antrag vom 02.01.2014, OF 209/15 Betreff: Berner Straße; Probleme beim Andienungsverkehr Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der X. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden bedingt durch die von LKW ́s verursachte Nutzung eines Teils der Straße und des Bürgersteig der Berner Straße vor einem Elektogeräte-Fachmarkt für die Lieferung von Elektrogeräten. Die Nutzung des Bürgersteigs als Lager- und Umschlagsplatz führt neben dem Blockieren einer Fa hrbahn zu einer Gefährdung für Fußgänger. Dadurch kommt es auch ergänzend verstärkt zu unnötigen Rücksstaus und zu Beinträchtigungen für den fließenden Verkehr. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu regeln, in wieweit die Andienung des Elektrofachgeschäftes vor Ort besser geordnet und ohne Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs in der Berner Straße geschaffen werden kann. Begründung: Viele Bürger/innen sind in letzter Zeit an den OBR herangetreten, dass in der Berner Straßein seit längerem, insbesondere vor dem ansässigen Elektrofachgeschäft verstärkt Probleme bei der Lieferung und Andienung auftreten. Es gilt daher zu prüfen, ob für Anlieferung von Geräten an die Firma eine andere Möglichkeit gefunden und verbindlich festgelegt werden kann. In diesem Zusammenhang wurde auch bereits im Vorfeld seitens des Ortsvorstehers ein Gespräch im Oktober 2013 mit der Firma geführt, diesbezüglich Abhilfe zu schaffen, eine Besserung ist seither nicht eingetreten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 209/15 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Ausbesserung eines Kanalzugangs

14.11.2013 · Aktualisiert: 09.12.2013

Antrag vom 14.11.2013, OF 205/15 Betreff: Ausbesserung eines Kanalzugangs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, umgehend den Kanalzugang in der Züricher Straße, direkt hinter der Ausfahrt aus dem Kreisel Berner Straße Richtung Autobahnanschluss auf Höhe der Fahrbahndecke zu setzen. Begründung: Offenbar ist der Deckel um einige Zentimetern eingesunken Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 205/15 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Dachreparatur der Tennishalle im Sport- und Freizeitzentrum Am Martinszehnten

01.11.2013 · Aktualisiert: 27.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 01.11.2013, OM 2655 entstanden aus Vorlage: OF 293/12 vom 20.10.2013 Betreff: Dachreparatur der Tennishalle im Sport- und Freizeitzentrum Am Martinszehnten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, wie lange die Reparatur des Dachs der Tennishalle im Sport- und Freizeitzentrum Am Martinszehnten voraussichtlich dauern wird beziehungsweise ob mit längeren Schließungszeiten zu rechnen ist. Begründung: Die Tennishalle des Sport- und Freizeitzentrums Am Martinszehnten wurde zu Beginn der Wintersaison wegen Reparaturarbeiten am Dach geschlossen. Viele Tennisspieler stehen nun zu Beginn der Hallensaison 2013/2014 ohne entsprechende Trainingsmöglichkeiten da. Auch das Jugendtraining vieler Vereine kann auf unbestimmte Zeit nicht stattfinden. Da Trainingszeiten in Tennishallen frühzeitig gebucht werden müssen, gibt es keine Möglichkeit auf andere Plätze auszuweichen. Zunächst wurde darüber informiert, dass die Halle wegen wichtiger Reparaturarbeiten bis Anfang November geschlossen würde. Von einer Verzögerung sei nicht auszugehen. Nun stellt sich das Ausmaß der Schäden offensichtlich erheblich größer dar und ein exakter Termin des Abschlusses der Arbeiten kann derzeit nicht genannt werden. Es ist seit Langem bekannt, dass es Schäden am Dach gibt. Daher fragt der Ortsbeirat, warum diese Arbeiten nicht in den Sommermonaten ausgeführt werden konnten, als kein Trainingsbetrieb in der Halle stattfand. Jetzt fällt nicht nur Training aus, sondern die Stadt verliert auch die Einnahmen aus der Hallennutzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 173 Aktenzeichen: 52 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten

01.11.2013 · Aktualisiert: 15.06.2021

Anregung vom 01.11.2013, OA 437 entstanden aus Vorlage: OF 203/15 vom 01.11.2013 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 16.05.2014 Am 11.10.2013 wurde im Haus Nidda in Bonames im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung die Neuausrichtung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - vorgestellt. Im Rahmen der Vorstellung wurden wesentliche neue abweichende Eckdaten zur bisherigen Planung dargestellt. So ist der neue Bebauungsplan für 2.000 Wohneinheiten, bisher maximal 1.200 Wohneinheiten, ausgerichtet und es kommt zu einer verdichteten Bebauung mit erheblicher Ausweitung des Geschosswohnungsbaus. Der neue Bebauungsplan ermöglicht einen Zuzug von 5.000 Einwohnern. Weiterhin sind in der Neuplanung des 44 Hektar großen Areals eine neue Grundschule, drei Kitas und ein Quartiersplatz im Innenbereich vorgesehen. Auch ist eine Überbauung von bisher vorhandenen und zur Beibehaltung zugesicherter Kleingärten geplant. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird in Bezug auf den neuen Bebauungsplan beauftragt, 1. die Anzahl der geplanten Wohnungen auf die in der Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.1998 angegebenen 1.190 (minimal) bis 1.320 (maximal) Wohneinheiten zu begrenzen. Die maximale Anzahl von 1.320 Wohneinheiten ist auch mit später möglichen Dachausbauten nicht zu überschreiten und im Textteil des Bebauungsplans festzuschreiben. Eine nahezu Verdopplung der Wohneinheiten auf ca. 2.000 Wohneinheiten wird abgelehnt. 2. zu berichten, ob und wo Ausgleichsflächen für dieses Baugebiet außerhalb des Plangebietes vorgesehen sind. Dem Schutz und Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen ist Vorrang zu geben. 3. zu prüfen und zu berichten, ob die Planung einer weiteren Grundschule im Frankfurter Norden sinnvoll ist. Die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche sollte jedoch reduziert bestehen bleiben. 4. die Planung eines Verkehrskreisels zur Anbindung der Ortsranderschließungsstraße an die Kreuzung Berner Straße/Homburger Landstraße sowie eines schienengleichen beschrankten Übergangs der U-Bahn-Strecke zur Querung der Ortsrandstraße weiter zu verfolgen. Mit dem Bau der Ortsrandstraße wird erst begonnen, wenn der Baubeginn im Baugebiet nach der Umlegung auch tatsächlich bevorsteht. 5. zu berichten, mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen durch die Anbindung der Ortsrandstraße für die bereits jetzt schon verkehrlich stark belastete Berner Straße als Zubringer zum Autobahnanschluss Nieder-Eschbach zu rechnen ist. 6. an der neuen U-Bahn-Haltestelle eine Bushaltestelle vorzusehen. Dabei ist zu prüfen, ob eine Änderung der Buslinien im Frankfurter Norden sinnvoll ist. In der weiteren Planung sind im unmittelbaren Umfeld der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle "Am Eschbachtal" ausreichend Stellplätze für Park-and-ride vorzusehen. Entlang der Ortsrandstraße sind zusätzliche Parkmöglichkeiten für Pkw auszuweisen. 7. im Plangebiet Flächen für die Ansiedlung eines Stützpunktes der Berufsfeuerwehr (Feuerwehrkonzept 2020) und für ein Polizeirevier vorzuhalten. Zu prüfen ist, ob im Bereich der geplanten Feuerwache genügend Fläche für das Polizeirevier frei ist oder frei gehalten werden kann. 8. den Bereich um den Dreimärker, der den Treffpunkt der drei Gemarkungen Nieder-Eschbach, Bonames und Harheim markiert, von Bebauung frei zu halten und im Rahmen von "Kunst am Bau" zu gestalten. Der Dreimärker, zurzeit unterirdisch, is t zu sichern. Begründung: Die Präsentation des Bebauungsplans Nr. 516 im Haus Nidda hat deutliche Veränderungen der bisherigen Planung für dieses Baugebiet zutage gebracht. Neben einer deutlichen Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten von bisher 1.200 auf ca. 2.000 wurde auch eine massivere Bebauung von Geschosswohnungen geplant. Eine erhebliche Verdichtung des gesamten Areals mit Gebäuden bis zu vier Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss geht damit einher. Im Hinblick auf die Attraktivität des Baugebietes sowie der Anpassung an die bereits vorhandene Bebauung erscheint die nahezu Verdopplung der Wohneinheiten für die Akzeptanz des Wohngebietes als nachteilig. Vor dem Hintergrund der Berücksichtigung eines steigenden bezahlbaren Wohnraumbedarfs ist eine maßvolle Erhöhung der Wohneinheiten auf maximal 1.320 angemessen und vertretbar. Die geplante Ortsrandstraße soll neben der Erschließung des Baugebietes auch über die Berner Straße und Züricher Straße als Zubringer zur Autobahnanschlussstelle Nieder-Eschbach dienen. Der Flaschenhals Berner Straße ist bereits jetzt schon verkehrlich stark belastet. Es besteht die Befürchtung, dass die Berner Straße mit der Anbindung der Ortsrandstraße über die Maßen mit zusätzlichem Verkehr belastet wird, sodass sich dann ein dauernder Verkehrskollaps abzeichnet. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Ortsrandstraße für den überregionalen Verkehr unattraktiv zu machen. Mit den beschrankten schienengleichen Querungen und Pförtnerampeln an den Einfahrten zum Baugebiet wird dies zum Teil erreicht. Es ist daher von Interesse, welche neuen Verkehrsströme und Verkehrszahlen prognostiziert werden. Durch die neue Bushaltestelle soll der Übergang von Busbenutzern aus Harheim und Nieder-Erlenbach zur U-Bahn erleichtert beziehungsweise beschleunigt werden. In den letzten Jahrzehnten wurde wiederholt von verschiedenen Akteuren eine Verlagerung des 15. Polizeireviers aus seiner Randlage am Wickenweg in die Mitte des Einsatzbereiches gefordert. Gründe waren zumeist einfachere und schnellere Erreichbarkeit seitens der Bevölkerung, schnellere und optimale Erreichbarkeit von Einsatzorten und Wahrnehmung von Präsenz vor Ort. Bisher scheiterte die Verlegung auch an der fehlenden Fläche für ein neues Revier. Dies kann nun behoben werden. Die kulturhistorische Bedeutung des Dreimärkers soll durch eine einfache Darstellung auch in Zukunft erfahrbar sein. Die weiteren sich im Baugebiet befindenden Grenzsteine sind zu gegebener Zeit zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Antrag vom 31.12.2014, OF 255/15 Anregung vom 16.01.2015, OA 594 Antrag vom 16.01.2015, OF 257/15 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 14, 15 Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage OA 437 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anzahl der Wohneinheiten auf maximal 1.200 zu begrenzen ist. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 437 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2013, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 437 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2014, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 437 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2014, TO I, TOP 52 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 437 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 437 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.12.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 437 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 4247, 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.02.2014 § 4688, 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 16.06.2014 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Umgehungsstraße statt Ortsrandstraße für Bonames

15.10.2013 · Aktualisiert: 30.10.2013

Antrag vom 15.10.2013, OF 531/10 Betreff: Umgehungsstraße statt Ortsrandstraße für Bonames Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es nicht sinnvoller wäre, anstelle der bisherigen Planung einer Ortsrandstraße im Rahmen eines Bebauungsplanes für das Gebiet Bonames-Ost, ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten, durch das im Bereich der bisher vorgesehenen Ortsrandstraße eine Umgehungsstraße für Bonames zwischen dem Harheimer Weg und der Berner Straße geplant wird. Begründung: Bonames benötigt dringend eine Umgehungsstraße. Durch die Koppelung einer Straße mit dieser Funktion an das Bebauungsgebiet Bonames-Ost als sogenannte Ortsrandstraße ist durch die Verzögerung dieses Bebauungsplans wertvolle Zeit verloren worden, in der längst eine Umgehungsstraße errichtet hätte werden können. Hinzu kommt, dass nach der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit für dieses Baugebiet am 11. Oktober 2013 erneut deutlich wurde, dass man durch die Behandlung als Ortsrandstraße der verkehrlichen Bedeutung, die dieser Straße zukommt, nicht gerecht wird. So sind die Annahmen zur Auslastung dieser Straße eher gegriffen und ihre überörtliche Bedeutung wird nicht genügend im Rahmen der Planung berücksichtigt. Dies müsste im Rahmen des für eine Umgehungsstraße erforderlichen Planfeststellungsverfahrens automatisch erfolgen. Dadurch, dass die Flächen für die Straße im Umlegungsverfahren aus der zur Bebauung geplanten Fläche erwirtschaftet werden müssen, verbleibt deutlich weniger umlegungsfähiges Bauland, so dass Flächen zur Bebauung ausgewiesen müssen, die aus übergeordneter Bedeutung eigentlich von einer Bebauung freigehalten werden sollten. Außerdem fallen so die Kosten für die Straße Rahmen der Erschließung des Baugebiets Bonames Ost an und werden entsprechend umgelegt, was auf Grund der überörtlichen Bedeutung der Straße unangemessen ist und die Baukosten im Baugebiet unzulässig erhöhen wird. Deshalb ist zu prüfen, ob es nicht sinnvoller wäre und die Planung deutlich erleichterte, wenn die Umgehungsstraße aus dem Bebauungsplanverfahren herausgelöst würde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 29.10.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 859 2013 Die Vorlage OF 531/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der vorzeitigen Bürgeranhörung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten

14.10.2013 · Aktualisiert: 05.11.2013

Antrag vom 14.10.2013, OF 198/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der vorzeitigen Bürgeranhörung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten Am 11.10.2013 wurde im Haus Nidda in Bonames im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung die Neuausrichtung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" ehemals Bonames-Ost vorgestellt. Im Rahmen der Vorstellung wurden wesentliche neue abweichende Eckdaten zur bisherigen Planung dargestellt. So ist der neue Plan für 2000 Wohneinheiten, bisher max. 1200 WE, ausgerichtet und es kommt zu einer verdichteten Bebauung mit erheblicher Ausweitung des Geschoßwohnungsbaus. Der neue Plan ermöglicht einen Zuzug von 5000 Einwohnern. Weiterhin sind in der Neuplanung in dem 44 Hektar großen Areal eine neue Grundschule, drei Kitas und ein Quartiersplatz im Innenbereich vorgesehen. Auch ist eine Überbauung von bisher vorhandener und zur Beibehaltung zugesicherter Kleingärten geplant. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Die Anzahl der Wohneinheiten ist bei der weiteren Planung auf maximal 1320 WE zu beschränken, dass sind 10 % mehr als bisher geplant. Eine nahezu Verdopplung der Wohneinheiten auf ca. 2000 WE wird abgelehnt. Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob und wo Ausgleichsflächen für dieses Baugebiet außerhalb des Plangebietes vorgesehen sind. Dem Schutz und Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen ist Vorrang zu geben. Ferner wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vor dem Hintergrund einer möglichen Reduzierung der Einwohnerzahl im Plangebiet die Schaffung einer weiteren Grundschule im Frankfurter Norden entbehrlich ist. Die Planung eines Verkehrskreisels zur Anbindung der Ortsranderschließungsstraße an die Kreuzung Berner Straße / Homburger Landstraße wird begrüßt. Ferner ist der schienengleiche beschrankte Übergang der U-Bahn-Strecke zur Querung der Ortsrandstraße weiter zu verfolgen. Mit dem Bau der Ortsrandstraße wird erst begonnen, wenn das Baugebiet nach der Umlegung auch tatsächlich realisiert wird. Ferner wird der Magistrat gebeten, zu berichten, mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen durch die Anbindung der Ortsrandstraße für die bereits jetzt schon verkehrlich stark belastete Berner Straße als Zubringer zum Autobahnanschluss Nieder-Eschbach zu rechnen ist. In der weiteren Planung sind im unmittelbaren Umfeld der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle "Am Eschbachtal" ausreichend Stellplätze für Park+Ride vorzusehen. Entlang der Ortsrandstraße sind zusätzliche Parkmöglichkeiten für PKW auszuweisen. Im Plangebiet sind Flächen für die Ansiedlung eines Stützpunktes der Berufsfeuerwehr (Feuerwehrkonzept 2020) und für eine Polizeistation vorzuhalten. Begründung: Die Präsentation des B-Planentwurfs Nr. 516 im Haus Nidda hat deutliche Veränderungen zu der bisherigen Planung für dieses Baugebiet zu Tage gebracht. Neben einer deutlichen Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten von bisher 1200 auf ca. 2000 Wohneinheiten wurde auch eine massivere Bebauung in Geschosswohnungen geplant. Eine erhebliche Verdichtung des gesamten Areals mit Gebäuden bis zu vier Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss geht damit einher. Im Hinblick auf die Attraktivität des Baugebietes sowie der Anpassung an die bereits vorhandene Bebauung erscheint die nahezu Verdopplung der Wohneinheiten für die Akzeptanz des Wohngebietes als nachteilig. Vor dem Hintergrund der Berücksichtigung eines steigenden bezahlbaren Wohnraumbedarfs ist eine maßvolle Erhöhung der Wohneinheiten auf maximal 1320 Wohneinheiten angemessen und vertretbar. Die geplante Ortsrandstraße soll neben der Erschließung des Baugebietes auch über die Berner Straße und Züricher-Straße als Zubringer zur Autobahnanschlussstelle Nieder-Eschbach dienen. Der "Flaschenhals" Berner Straße ist bereits jetzt schon verkehrlich stark belastet. Es besteht die Befürchtung, dass die Berner Straße mit der Anbindung der Ortsrandstraße über Maßen mit zusätzlichem Verkehr belastet wird, so dass sich dann ein dauernder Verkehrskollaps abzeichnet. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Ortsrandstraße für den überregionalen Verkehr unattraktiv zu machen. Mit der beschrankten schienengleichen Querung und Pförtnerampeln an den Einfahrten zum Baugebiet wird dies zum Teil erreicht. Es ist daher von Interesse, welche neuen Verkehrsströme und Verkehrszahlen prognostiziert sind. Neben der bereits geplanten Ansiedlung eines Feuerwehrstützpunktes (Verlagerung der BF aus dem Ortskern von Nieder-Eschbach) sollen für eine eventuelle Verlegung des 15. Polizeireviers aus dem Wickenweg an die Ortsrandstraße Flächen für eine Polizeistation vorgehalten werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 198/15 wird durch die Annahme der Vorlage 203/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach/Bonames und Kalbach Am Martinszehnten/Am Zedernholz

27.09.2013 · Aktualisiert: 26.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM 2560 entstanden aus Vorlage: OF 279/12 vom 14.09.2013 Betreff: Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach/Bonames und Kalbach Am Martinszehnten/Am Zedernholz Vorgang: OM 1373/07 OBR 12; ST 1191/09; ST 18/10 Der Magistrat wird aufgefordert, entsprechend seiner Stellungnahmen ST 1191 vom 31.07.2009 und ST 18 vom 11.01.2010, zur Verbesserung der Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach und dem Mertonviertel und zur Vermeidung unsinniger Umwege, den fehlenden Lückenschluss zwischen den Straßen Am Martinszehnten und Am Zedernholz durch die Errichtung ein er Radwegerampe endlich herzustellen. Begründung: Trotz der positiven Stellungnahmen des Magistrats auf die Anregung des Ortsbeirats vom 22.06.07, ist nicht abzusehen, ob der Magistrat seine Abstimmung unter den Fachämtern in den nächsten Jahren abschließen kann. Da die notwendigen baulichen Maßnahmen nicht sehr umfangreich sein können und an der betreffenden Stelle schon seit 2007 Baumaterialien lagern, hofft der Ortsbeirat auf eine zeitnahe positive Umsetzung seiner Anregung aus dem Jahr 2007. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.06.2007, OM 1373 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2009, ST 1191 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2010, ST 18 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2014, ST 395 Anregung an den Magistrat vom 11.12.2015, OM 4852 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Die Ausführungen des Vertreters des Magistrats dienen zur Kenntnis. b) Der Ortsbeirat geht davon aus, dass die schriftliche Stellungnahme des Magistrats noch auf dem üblichen Verwaltungsweg zugeleitet wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Stromausfall in Nieder-Eschbach

25.09.2013 · Aktualisiert: 05.11.2013

Antrag vom 25.09.2013, OF 197/15 Betreff: Stromausfall in Nieder-Eschbach Am Abend des 22. September kam es in Nieder-Eschbach (und Umgebung) zu einem Stromausfall, bedingt durch den Abriss einer Stromleitung an der Überlandleitung in Höhe der Anna-Lindh-Allee.Wegen den Reparaturarbeiten wurde die Anna-Lindh-Allee am folgenden Tag gesperrt und der Verkehr durch Nieder-Eschbach umgeleitet. In Nieder-Eschbach gibt es zur Zeit, bedingt durch den Bau des Kreisels an der Homburger Landstraße Einmündung Deuil-La-Barre-Straße, weitere Umleitungen und Durchfahrtssperren. Dadurch kam es in den folgenden Straßen in Nieder-Eschbach zu erheblichen Verkehrsüberlastungen und Stauungen, bez. Missachtung der Einbahnstraßenregelung: Homburger Landstraße (Richtung Bonames und Autobahnanschlussstelle), Berner Straße (Rückstau durch Ampel an der Kreiselbaustelle) Deuil-La-Barre-Straße (westlicher Teil, Rückstau bis Festplatz) Urseler Weg (westlicher Teil) mit der Otto-Hahn-Schule Albert-Schweitzer-Straße mit Missachtung der temporären Einbahnstraßenregelung Prager Straße und An der Walkmühle (beide mit der Michael-Grzimek-Schule) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten: - Was war die Ursache für den Leitungsabriss? - Kann es zu weiteren, ähnlichen Vorfällen kommen? - Warum wurde keine weiträumige Umleitung eingerichtet? - Warum musste die parallele Autobahn während der Arbeiten nicht gesperrt werden? - Wurden die Otto-Hahn-Schule und die Michael-Grzimek-Schule von der Umleitung und dem damit einhergehenden sehr hohen Verkehrsaufkommen unterrichtet? - Warum wurde die Einbahnstraßenregelung in der Albert-Schweitzer-Straße nicht kontrolliert? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 197/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und NPD gegen GRÜNE und Herr Drephal (= Annahme); Herr Meier (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Umsetzen eines Verkehrsschildes an der Ecke Homburger Landstraße/Berner Straße

12.09.2013 · Aktualisiert: 14.05.2014

Antrag vom 12.09.2013, OF 189/15 Betreff: Umsetzen eines Verkehrsschildes an der Ecke Homburger Landstraße/Berner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen , Der Magistrat wird gebeten, das Schild "Fahrradweg/Fußweg Ende", das am Rand des Bürgersteigs kurz vor der Ecke Homburger Landstraße (stadteinwärts) / Berner Straße steht, zu versetzen. Dieses Schild behindert in erheblichem Maße die Sicht auf die dahinter stehende Ampel. Ein immer gewünschtes vorausschauendes Fahren auf die Kreuzung zu, wird durch die ungünstige Platzierung des Schildes großenteils eingeschränkt. Das Problem lässt sich leicht lösen durch ein Anbringen des Schildes an dem Laternenmast, der rechts an der Mauer steht. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 27.09.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 189/15 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 09.05.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 189/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: FREIE_WÄHLER
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Haushalt 2014 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Bau des Kreisels an der Kreuzung Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring

11.09.2013 · Aktualisiert: 02.10.2013

Antrag vom 11.09.2013, OF 194/15 Betreff: Haushalt 2014 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Bau des Kreisels an der Kreuzung Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Investitionsprogramm wird ein neuer Haushaltsposten "Bau des Kreisels an der Kreuzung Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring" geschaffen und mit angemessenen Mitteln ausgestattet. Für das Jahr 2014 sind Planungskosten einzustellen, für das Jahr 2015 die entsprechenden Baukosten. Die Planung ist mit dem OBR 15 abzustimmen. Begründung: Eine Vorplanung liegt bereits vor, siehe ST 1563 vom 2.12.2010. Investitionsmittel zur Umsetzung der Maßnahme sollten bereits im Haushalt 2012 eingestellt sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 27.09.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 248 2013 Die Vorlage OF 194/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Herr Drephal gegen Herr Meier und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets „Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main“, Teilbereich Kalbach

19.04.2013 · Aktualisiert: 07.11.2019

Anregung vom 19.04.2013, OA 370 entstanden aus Vorlage: OF 223/12 vom 06.04.2013 Betreff: Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main", Teilbereich Kalbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Abgrenzung des Landschaftsschutzgebiets in der Stadt Frankfurt dergestalt zu korrigieren, dass im Bereich zwischen der Josef-Bautz-Straße und der Straße Am Martinszehnten die vier großflächigen, teils landwirtschaftlich und gewerblich genutzten Betriebe mit ihren Betriebsgrundstücken nicht mehr der Landschaftsschutzverordnung unterliegen und Nutzungsänderungen dieser genehmigten baulichen Anlagen nicht mehr unter Bezug auf das Landschaftsschutzgebiet abgelehnt werden können, wie kürzlich bei der Beantragung eines integrativen Kindergartens als Ergänzung einer reittherapeutischen Anlage geschehen. Der Magistrat wird darauf hingewiesen, dass für private Einrichtungen die gleichen Grundsätze angewendet werden sollten, die der Magistrat bezüglich des städtischen Grundstücks des alten Flugplatzes Kalbach/Bonames getroffen hat, auf dem die Gebäude des Tower-Cafés und die davor liegenden Freiflächen nicht den Bestimmungen des Landschaftsschutzgebiets unterzogen werden. Begründung: Die im Mai 2010 erlassene Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet der Stadt Frankfurt erstreckt sich im Bereich zwischen der Josef-Bautz-Straße und der Straße Am Martinszehnten auf mehrere Betriebseinrichtungen, von denen zwei Betriebe mit großflächigen Hallenbauten und Wohnhäusern erst kurz vor Festlegung des Landschaftsschutzgebiets errichtet wurden. Obwohl Baumaßnahmen innerhalb von rechtmäßig errichteten Gebäuden nach § 5 (1) Ziffer 13 Landschaftsschutzverordnung keiner Genehmigung nach der Landschaftsschutzverordnung bedürfen, hat man die Errichtung eines integrativen Kindergartens innerhalb eines bestehenden Gebäudes vorrangig aus Gründen des Landschaftsschutzes versagt. Die im Übrigen zur Ablehnung angeführten Brandschutzbestimmungen sind infrage zu stellen, da für die bestehende Bebauung, sowohl für die Reithalle als auch für die beiden Stallgebäude und das Wohnhaus mit mehreren Wohneinheiten, eine baurechtliche Genehmigung vorliegt, die den positiven Nachweis der Brandschutzbestimmungen beinhaltet. Die begründete Festlegung eines Landschaftsschutzgebiets wird ad absurdum geführt, wenn diese Verordnung auf den Flächen genehmigter baulicher Anlagen mit großflächiger Versiegelung die Erhaltung der naturraumtypischen Flora und Fauna anstrebt. Dieses Bestreben ist für den unbebauten Landschaftsraum begründet, genehmigte bauliche Anlagen genießen jedoch Bestandsschutz und entziehen sich damit den Schutzzwecken eines Landschaftsschutzgebiets. Anlage 1 (ca. 241 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.07.2013, NR 653 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2159 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2013, ST 1492 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 514 Stellungnahme des Magistrats vom 29.09.2014, ST 1302 Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 335 Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2015, ST 1254 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 24.04.2013 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 23.05.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 370 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD (= vereinfachtes Verfahren) LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) FDP und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Die Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage OA 370 keine Mehrheit erhalten hat und somit zunächst abgelehnt ist. 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 370 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.06.2013, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 370 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.06.2013, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 370 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.07.2013, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 370 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 2. Der Vorlage NR 653 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (OA 370 und NR 653 = Ablehnung) REP (OA 370 und NR 653 = Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2013, TO II, TOP 58 Beschluss: 1. Die Vorlage OA 370 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 2. Der Vorlage NR 653 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und REP (= Annahme) sowie FDP und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und REP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (OA 370 und NR 653 = Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3253, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.06.2013 § 3405, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.07.2013 Aktenzeichen: 63 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Natursteinmauer - Am Martinszehnten im Bereich Am Hopfenbrunnen

07.04.2013 · Aktualisiert: 30.04.2013

Antrag vom 07.04.2013, OF 230/12 Betreff: Natursteinmauer - Am Martinszehnten im Bereich Am Hopfenbrunnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die terrassenförmig angelegten Natursteinmauern im Bereich des Sportplatzes "Am Hopfenbrunnen" in Richtung Rechenzentrum dauerhaft instand zu setzen. Begründung: Die vor mehreren Jahren aufwändig gestalteten Mauern haben durch ihre unbefestigte Bauweise Haltbarkeit eingebüßt. Zahlreiche Steine fallen aus dem Mauerverbund und die Natursteinmauer wird instabil. Umliegende Steine erschweren die landschaftspflegerischen Maßnahmen, die in diesem Bereich notwendig sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 19.04.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 230/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Planung eines Verkehrskreisels im Kreuzungsbereich Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten

14.11.2012 · Aktualisiert: 05.12.2012

Antrag vom 14.11.2012, OF 135/15 Betreff: Planung eines Verkehrskreisels im Kreuzungsbereich Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten Vorgang: B 829/09 Der Magistrat wird gebeten, die angefangene Planung dieses Kreisels zunächst nicht weiter zu verfolgen. Der verkehrliche Gewinn steht in keinem Verhältnis zu den hohen Kosten, insbesondere auch im Hinblick auf die finanzielle Situation Frankfurts. Begründung: Die Einmündung der Autobahnbrücke vom Martinszehnten her kommend ist von allen drei Seiten sehr übersichtlich und so ausreichend dimensioniert, dass der Verkehr sich problemlos und sicher abwickeln lässt. Auch die beiden Stadtbus-Haltestellen sind gut integriert. Ein neu angelegter, behindertengerecht gebauter Zebrastreifen im Umkreis sichert die Querung für Fußgänger im südlichen Teil des Ben-Gurion-Rings. Auf dem nördlichen Teil, allerdings etwas weiter entfernt, gibt es den Fußgängerüberweg mit einer Bedarfsampel. Auf der Brücke über die Autobahn wurde eine Querungshilfe für Fußgänger installiert. Mit einem Teil des ersparten Geldes wäre z. B. der obere Teil des Urseler Wegs in einen angemessenen Zustand zu versetzen und die Prager Straße. Auch fehlt noch die Zufahrt zu der Kinderkrippe in der Gladiolenstraße. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.09.2009, B 829 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 30.11.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 135/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Herr Drephal und FDP gegen Herr Meier (= Annahme) bei Enthaltung NPD

Partei: FREIE_WÄHLER
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zebrastreifen zwischen U-Bahn-Haltestelle Kalbach und Sporthalle Am Martinszehnten

02.11.2012 · Aktualisiert: 25.03.2020

Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1693 entstanden aus Vorlage: OF 180/12 vom 21.10.2012 Betreff: Zebrastreifen zwischen U-Bahn-Haltestelle Kalbach und Sporthalle Am Martinszehnten Der Magistrat wird gebeten, entsprechend früherer Ortsbeiratsbeschlüsse im Kreuzungsbereich der Kalbacher Hauptstraße/Bonifatiusstraße und der Straße Am Zedernholz einen Zebrastreifen auf der Fahrbahn aufzubringen. Begründung: Das Sportzentrum Am Martinszehnten wird von vielen Schulklassen genutzt, die z. B. vom Gymnasium Riedberg mit der U-Bahn zur Sporthalle fahren. Diese müssen von der U-Bahn bis zur Ampelanlage an der Kreuzung Am Martinszehnten laufen, um die Straße zu überqueren. Viele kürzen den Weg aber ab, nutzen den Eingang an der Straße Am Zedernholz und wechseln dadurch an einer ungesicherten Stelle die Straße, was eine erhebliche Gefährdung darstellt. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass das Fußgängeraufkommen im Tagesmittel eher gering ist. Da bei Sportveranstaltungen aber ein deutlicher Bedarf besteht, hält er den Zebrastreifen dennoch für erforderlich. Anzumerken ist, dass nachmittags zu beobachten ist, wie viele Sportler zu Fuß oder mit dem Rad diese Abkürzung nutzen, um so von der Rückseite zur Sporthalle zu gelangen. Auch bei Großveranstaltungen im Sportzentrum wird immer wieder darauf hingewiesen, mit der U-Bahn anzureisen. Aus Unkenntnis der Örtlichkeiten wird dann ebenfalls häufig die Straße an dieser ungesicherten Stelle überquert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 129 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2015, OM 3983 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausschilderung des Wertstoffhofes in der Max-Holder-Straße 29

28.09.2012 · Aktualisiert: 03.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1600 entstanden aus Vorlage: OF 126/15 vom 12.09.2012 Betreff: Ausschilderung des Wertstoffhofes in der Max-Holder-Straße 29 Der Magistrat wird gebeten, den kürzlich eröffneten Wertstoffhof in der Max-Holder-Straße an den Zufahrten zum Gewerbegebiet Am Martinszehnten (Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße sowie an der Brücke Am Martinszehnten) angemessen auszuschildern. Begründung: Es fehlen Hinweisschilder, um den o. g. Wertstoffhof im Gewerbegebiet zu finden. Solche Informationen erhöhen sicherlich den Bekanntheits- und damit auch den Nutzungsgrad des Wertstoffhofes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2012, ST 1757 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sachstandsbericht zu den geplanten Kreiseln in Nieder-Eschbach

28.09.2012 · Aktualisiert: 03.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1601 entstanden aus Vorlage: OF 127/15 vom 12.09.2012 Betreff: Sachstandsbericht zu den geplanten Kreiseln in Nieder-Eschbach Vorgang: ST 996/10; ST 1563/10 Der Magistrat wird gebeten, einen Sachstandsbericht mit zeitlicher Realisierungsplanung zu den beiden geplanten Kreiseln 1. Homburger Landstraße/Einmündung Deuil-La-Barre-Straße und 2. Ben-Gurion-Ring/Brücke Am Martinszehnten abzugeben. Begründung: Der Bau des Kreisels Homburger Landstraße/Einmündung Deuil-La-Barre-Straße sollte im Anschluss an den Verkehrsberuhigungsausbau in der Homburger Landstraße erfolgen. Der Kreisel Ben-Gurion-Ring/Brücke Am Martinszehnten befand sich in der Ämterabstimmung und sollte für den Haushalt 2012 angemeldet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1966 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tag der offenen Tür Am Martinszehnten

24.08.2012 · Aktualisiert: 09.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 24.08.2012, OM 1468 entstanden aus Vorlage: OF 150/12 vom 29.07.2012 Betreff: Tag der offenen Tür Am Martinszehnten Der Magistrat wird gebeten, durch die Wirtschaftsförderung der Stadt Frankfurt am Main in Zusammenarbeit mit den Am Martinszehnten ansässigen Firmen einen Tag der offenen Tür zu initiieren, um den Anwohnern und über die Stadtgrenzen hinaus das breit gefächerte unterschiedliche Firmenangebot darzustellen und für dieses auch zu werben. Begründung: In den vergangenen Jahren wurde das Gewerbegebiet Am Martinszehnten immer weiter ausgebaut, sodass es nun fast vollständig mit Firmen besiedelt ist. Diese gehören vom Frischezentrum bis zum TÜV Hessen unterschiedlichsten Branchen an und sind oftmals noch nicht so bekannt. Daher sollte der Wirtschaftsförderung der Stadt Frankfurt am Main daran gelegen sein, all diesen Firmen mit ihren Geschäftsfeldern im Rahmen eines Tages der offenen Tür eine überregionale Darstellung zu bieten, wie bereits einige Firmen durch die Industrieroute solche Angebote nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1681 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1899 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung eines Zebrastreifens an der Ecke Berner Straße 76/Ben-Gurion-Ring mit entsprechender Beleuchtung

24.08.2012 · Aktualisiert: 10.03.2020

Anregung an den Magistrat vom 24.08.2012, OM 1474 entstanden aus Vorlage: OF 114/15 vom 30.07.2012 Betreff: Einrichtung eines Zebrastreifens an der Ecke Berner Straße 76/Ben-Gurion-Ring mit entsprechender Beleuchtung Der Magistrat wird gebeten, an der Straßenecke Berner Straße 76/Ben-Gurion-Ring einen Zebrastreifen mit entsprechender Beleuchtung zu installieren. Begründung: Durch den zunehmenden Autoverkehr im Industriegebiet wird die Überquerung für Fußgänger immer schwieriger. Um den Fußgängern eine sichere Überquerung zu ermöglichen, ist die Einrichtung eines Zebrastreifens mit entsprechender Beleuchtung notwendig. Anlage 1 (ca. 97 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2012, ST 1756 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2013, ST 358 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schleichweg Sportanlage Hopfenbrunnen

25.05.2012 · Aktualisiert: 13.11.2019

Anregung an den Magistrat vom 25.05.2012, OM 1239 entstanden aus Vorlage: OF 127/12 vom 25.05.2012 Betreff: Schleichweg Sportanlage Hopfenbrunnen Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit dem Ortsbeirat, den Anwohnern, dem Fußballclub Kalbach e. V. und dem Ortslandwirt im Bereich der Sportanlage Hopfenbrunnen einen kurzfristigen Ortstermin anzuberaumen, um schnellstmöglich zur Zufriedenheit aller den Schleichweg vom Hopfenbrunnen Richtung Am Martinszehnten und Bad Homburg zu schließen. Begründung: Seit geraumer Zeit ist ein missbräuchliches Befahren der oben genannten Wege festzustellen, das sich immer weiter ausweitet. Ein gefahrloses Spazierengehen und Radfahren ist in diesem Bereich kaum noch möglich. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass dies auch der Weg für Kinder ist, die die Sportanlage als Sportler nutzen. Bevor es dort zu Unfällen kommt, ist daher für Abhilfe zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1317 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Entwicklung des Frankfurter Nordens hier: Planung und Durchführung einer zweiten Nordkonferenz Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 100

20.04.2012 · Aktualisiert: 29.09.2022

Anregung vom 20.04.2012, OA 185 entstanden aus Vorlage: OF 86/15 vom 29.03.2012 Betreff: Entwicklung des Frankfurter Nordens hier: Planung und Durchführung einer zweiten Nordkonferenz Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 100 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Zusammenhang mit der Stellungnahme des Magistrats zum Faktencheck Gesamtverkehrsplan (B 100) ist festzustellen, dass derzeit viele der Anfang der 90er-Jahre erfolgten Planungen zum Wohnungsbau, der Gewerbeansiedlung und des Verkehrs im Frankfurter Norden zwischenzeitlich, und auch teilweise in anderer Form, realisiert wurden, deren Auswirkungen jetzt erst konkret erkennbar werden. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, dass seit der letzten Nordkonferenz in 1998 die gesamte Entwicklung des Frankfurter Nordens aktualisiert betrachtet wird, die aktuellen Planungen gerade was den Verkehr (Individualverkehr sowie ÖPNV), den Wohnungsbau und die weitere Erschließung neuer (noch in Planung befindlicher) Gebiete betrifft, in einer Gesamtschau im Rahmen einer erneuten Nordkonferenz vorgestellt werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in 2013 eine zweite Nordkonferenz unter Teilnahme der Ortsbeiräte 10, 12, 13, 14 und 15 mit den Themen Verkehr, Gewerbe und Wohnen im Frankfurter Norden auszurichten. Der Stand der aktuellen Planungen ist den Gremien in einer Gesamtschau vorzustellen. Im Vorfeld zu dieser Veranstaltung möge der Magistrat noch eine umfangreiche Verkehrszählung durchführen lassen, die u. a. die seit dem Jahre 2000 neu geschaffenen Straßen (z. B. Anna-Lindh-Allee) sowie die aktuellen Belastungen der bestehenden Grundnetzstraßen im Frankfurter Norden festhalten. Die Zählungen soll unter Einbeziehung der A 661 zwischen der Abfahrt Heddernheim und dem Bad Homburger Kreuz sowie den Anbindungen nach Bad Homburg - Ober-Eschbach (Süd und Ostring) sowie Bad Vilbel - Massenheim, die dem Einpendelverkehr dienen, erfolgen. Begründung: Der Ortsbeirat 15 ist der Auffassung, dass diese komplexen Themen Verkehr, Gewerbe, Wohnen wieder einmal im Rahmen einer Gesamtschau, wie bei der letzten Nordkonferenz in 1998 erfolgreich praktiziert, den Gremien im Frankfurter Norden vorgestellt werden sollten. Dies gilt insbesondere auch, weil sich der Frankfurter Norden seither im gewaltigen Maße fortentwickelt (Riedberg, Gewerbegebiet Am Martinszehnten, Gewerbegebiet Nieder-Eschbach) hat und durch aktualisierte Grundlagen (z. B. durch Verkehrszählungen, einer aktuellen Planungsvorschau) weitere Perspektiven aufgezeigt werden können bzw. um Verbesserungen sowie einvernehmliche Synergieeffekte für die weitere Zukunft des Frankfurter Nordens zu erzielen und auch auf positive oder negative Tendenzen reagieren zu können. Der Ortsbeirat weist auch auf die Anregungen zum Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 100, der Ortsbeiräte 13 vom 20.03.2012, OA 169, und 12 vom 23.03.2012, OA 172, hin, die deutlich zeigen, dass für eine gemeinsame Bewertung der Entwicklung des Frankfurter Nordens, gerade in verkehrlichen Fragen, ein hoher Bedarf besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 100 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.05.2012, OF 361/9 Bericht des Magistrats vom 17.12.2012, B 548 Bericht des Magistrats vom 07.04.2015, B 148 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1142 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 25.04.2012 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.04.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 169 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 185 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 2: FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 3: FREIE WÄHLER (= Annahme) 10. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.05.2012, TO I, TOP 49 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 169 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 172 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Der Vorlage OA 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Der Vorlage OA 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE., NPD und REP (B 100 = Kenntnis, OA 169, OA 172, OA 185 und OA 186 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 100 = Zurückweisung, OA 169, OA 172, OA 185 und OA 186 = Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.05.2012, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 169 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 172 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Der Vorlage OA 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Der Vorlage OA 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP Beschlussausfertigung(en): § 1747, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.05.2012 Aktenzeichen: 61 11

OA (Anregung Ortsbeirat)

Aktuelle Verkehrsbelastungen im Frankfurter Norden hier: Faktencheck Gesamtverkehrsplanung (2005-2010) Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 100

20.04.2012 · Aktualisiert: 22.10.2013

Anregung vom 20.04.2012, OA 186 entstanden aus Vorlage: OF 87/15 vom 03.04.2012 Betreff: Aktuelle Verkehrsbelastungen im Frankfurter Norden hier: Faktencheck Gesamtverkehrsplanung (2005-2010) Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 100 In Vorbereitung der Ausweisung von großen Siedlungsflächen im Frankfurter Norden wurde im Februar 1997 vom Magistrat eine Verkehrsprognose für den Frankfurter Norden vorgelegt. In dieser Prognose wurden die erwarteten verkehrlichen Belastungsänderungen des Straßennetzes dargestellt. Zur Vermeidung von Belastungszunahmen in Ortslagen wurden Netzergänzungen für erforderlich gehalten. Diese Netzergänzungen sind bis heute unvollständig. Nicht ausgeführt sind unter anderem die Ortsrandstraße Bonames und die neue Stadtbahnlinie zwischen Nieder-Eschbach und Ginnheim. Der Bericht des Magistrats vom 02.10.2006, B 428, über die Verkehrssituation im Frankfurter Norden vom Frühsommer 2004 und 2006 stellt erhebliche Abweichungen der Verkehrsdichte gegenüber den Prognosezahlen von 1997 fest. Entlastungen in den Stadtteilen stehen wesentliche Verkehrszunahmen rund um die Stadtteile Nieder-Eschbach, Bonames, Kalbach-Riedberg, Harheim und Nieder-Erlenbach entgegen. Bereits ein Jahr später berichtet der Magistrat über weitere Verkehrszunahmen von durchschnittlich sieben Prozent innerhalb eines Jahres. Eine aktuelle Verkehrszählung liegt dem Ortsbeirat nicht vor. Die Bürgerinnen und Bürger im Frankfurter Norden berichten den Ortsbeiräten jedoch über zunehmende Lärmbelastungen durch den Autoverkehr und Störungen im Verkehrsfluss. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Informationen zum Sachstand des motorisierten Individualverkehrs zu aktualisieren und über die derzeitigen Verkehrsbelastungen des Straßennetzes im Frankfurter Norden (auch über die Stadtgrenze hinaus) zu berichten, insbesondere 1. welche Verkehrsbelastungen auf a) der Deuil-La-Barre-Straße und dem Urseler Weg sowie den Schleichwegen zwischen beiden; b) der Homburger Landstraße nach den Abschnitten am Ortskern und Am Bügel; c) der Berner Straße und dem Ben-Gurion-Ring (bis zur Brücke); d) der Züricher Straße und der Anna-Lindh-Allee; e) der zukünftigen Ortsrandstraße Bonames bestehen und zukünftig zu erwarten sind; 2. welche zukünftigen Verkehrsbelastungen auf der Autobahn A 661 mit der Lückenschließung im Bereich Riederwald entstehen und wie sowohl den regelmäßigen Staus auf der A 661 im Berufsverkehr als auch den Lärmbelastungen der Wohngebiete im Frankfurter Norden begegnet werden kann; 3. mit welchen verkehrlichen Auswirkungen auf die Stadtteile bei einer möglichen Wiederinbetriebnahme der Anschlussstelle Bonames zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 100 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.05.2012, OF 361/9 Bericht des Magistrats vom 17.08.2012, B 354 Bericht des Magistrats vom 28.01.2013, B 52 Bericht des Magistrats vom 15.07.2013, B 359 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 25.04.2012 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.04.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 169 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 185 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 2: FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 3: FREIE WÄHLER (= Annahme) 10. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.05.2012, TO I, TOP 49 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 169 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 172 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Der Vorlage OA 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Der Vorlage OA 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE., NPD und REP (B 100 = Kenntnis, OA 169, OA 172, OA 185 und OA 186 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 100 = Zurückweisung, OA 169, OA 172, OA 185 und OA 186 = Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.05.2012, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 169 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 172 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Der Vorlage OA 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Der Vorlage OA 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP Beschlussausfertigung(en): § 1747, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.05.2012 Aktenzeichen: 61 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Linksabbiegerspur auf der Straße Am Martinszehnten endlich kenntlich machen

23.03.2012 · Aktualisiert: 12.11.2019

Anregung an den Magistrat vom 23.03.2012, OM 1054 entstanden aus Vorlage: OF 102/12 vom 11.03.2012 Betreff: Die Linksabbiegerspur auf der Straße Am Martinszehnten endlich kenntlich machen Der Magistrat wird gebeten, die bereits vor längerer Zeit fertiggestellte Linksabbiegerspur von der Straße Am Martinszehnten in die Max-Holder-Straße endlich markieren zu lassen. Begründung: Die Linksabbiegerspur von der Straße Am Martinszehnten in die Max-Holder-Straße ist bereits vor mehr als zwei Monaten fertiggestellt worden. Bislang ist sie aber noch nicht durch eine entsprechende Markierung auf der Fahrbahn kenntlich gemacht worden. Daher ist es den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern auch nicht möglich, sie wie vorgesehen zu nutzen. Es kommt deshalb nach wie vor zu vermeidbaren Verkehrsbehinderungen. Deswegen sind die ausstehenden Markierungsarbeiten schnellstens vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST 924 Aktenzeichen: 66 7

OA (Anregung Ortsbeirat)

Stadt- und Verkehrsplanung im Frankfurter Norden jetzt weiterentwickeln

12.03.2012 · Aktualisiert: 26.09.2012

Anregung vom 12.03.2012, OA 157 entstanden aus Vorlage: OF 58/14 vom 26.02.2012 Betreff: Stadt- und Verkehrsplanung im Frankfurter Norden jetzt weiterentwickeln Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Umsetzung des Baugebiets "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" (ehemals Bonames-Ost) wieder umgehend zu beginnen sowie ebenso und gleichzeitig mit der Verwirklichung des "Verkehrskonzeptes Frankfurter Norden", wie in dem Vortrag des Magistrats vom 19. April 1991, M 90, dargestellt. Begründung: Das Baugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" (ehemals Bonames-Ost) ist kein isoliert geplantes Baugebiet, sondern Teil einer stadtplanerischen und verkehrsplanerischen Gestaltung des Frankfurter Nordens in den Stadtteilen Kalbach, Bonames, Nieder-Eschbach und Harheim, zu dessen Elementen unter anderem gehören: - Entwicklung des Gewerbegebietes Am Martinszehnten - Baugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" - Baugebiete "Harheim-Nord" und "Harheim-Süd" - Gewerbegebiet Nieder-Eschbach Das Verkehrskonzept hat dabei die Aufgaben, - mit der Autobahnanschlussstelle "Nieder-Eschbach" einen Anschluss für die Gewerbegebiete Am Martinszehnten und Nieder-Eschbach zu schaffen; - mit der Autobahnanschlussstelle "Nieder-Eschbach" auch einen Anschluss für die Wohngebiete "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" sowie die Baugebiete in Harheim und am Riedberg zu schaffen; - die Autobahnanschlussstelle "Bonames" zurückzubauen, und damit Bonames vom Durchgangsverkehr zu entlasten; - über die neue Ortsrandlage am Baugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" den Verkehr aus und nach Harheim und Nieder-Erlenbach zu führen, und damit das Wohngebiet am Harheimer Weg in Bonames von Verkehr zu entlasten; - mit der Einrichtung einer U-Bahn-Haltestelle bei der Berner Straße den direkten und schnellen Zugang zu den öffentlichen Nahverkehrsmitteln für die Stadtteile Harheim und Nieder-Erlenbach zu vereinfachen. Nachdem mit dem Gewerbegebiet Am Martinszehnten, dem Ausbau des Gewerbegebietes Nieder-Eschbach und dem Anschluss der Autobahnanschlussstelle "Nieder-Eschbach" ein Teil des Konzeptes umgesetzt worden ist, wurde der noch zu realisierende Teil, nämlich das Baugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" und die wichtige Ortsrandstraße nicht mehr weiter verfolgt. Das ist genau dieser Teil des Konzeptes, der sowohl zu einer wesentlichen Verkehrsentlastung der Bonameser Wohngebiete als auch zu einem verbesserten Zugang der Harheimer und Nieder-Erlenbacher Bevölkerung zu Verkehrswegen und zu öffentlichen Nahverkehrsmitteln führen würde. Damit sich die positiven Effekte der städtebaulichen und verkehrsplanerischen Konzeption ganz entfalten können, muss dieses Konzept nun vollständig und abschließend realisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2012, ST 1124 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Versandpaket: 21.03.2012 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.04.2012, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und Piraten (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) 9. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.04.2012, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und Piraten (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1548, 9. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 23.04.2012 Aktenzeichen: 61 1

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