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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Bevölkerungsschutz in Kalbach-Riedberg - Zeitenwende jetzt!

23.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 7995 entstanden aus Vorlage: OF 669/12 vom 12.01.2026 Betreff: Bevölkerungsschutz in Kalbach-Riedberg - Zeitenwende jetzt! Vorgang: B 293/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Stadtteil Kalbach-Riedberg ausreichend zum Bevölkerungsschutz vorbereitet ist; beispielsweise bei einem Strom- und Wärmeversorgungsausfall von drei und mehr Tagen - wie zuletzt in Berlin geschehen - oder anderen Krisenszenarien. Hierbei wird gebeten, insbesondere zu folgenden kritischen Infrastrukturen in Kalbach-Riedberg zu berichten: 1. Ist die Ausstattung des Stadtteils mit ausreichenden Feldbetten in Notunterkünften in den Turnhallen der Josephine-Baker-Gesamtschule, des Gymnasiums Riedberg, des Sportzentrums Am Martinszehnten oder anderen Orten für z. B. fünf Prozent der Bevölkerung (Alte, Kranke, Bedürftige oder andere Betroffene) sichergestellt und falls nicht, was ist vorgesehen, um dies künftig sicherzustellen? 2. Ist das Nahversorgungszentrum am Riedbergplatz und sind die Supermärkte in Kalbach und Riedberg für den Krisenfall mit Notstromaggregaten ausgestattet, um die Nahversorgung im Stadtteil sicherzustellen? 3. Ist der U-Bahnbetrieb im Stadtteil sichergestellt (wie in Berlin) und falls nicht, was ist vorgesehen, um diesen künftig sicherzustellen? 4. Sind die Schulen und Kitas mit Notstromaggregaten ausgestattet, um ihren Betrieb aufrechterhalten zu können und falls nicht, was ist vorgesehen, um dies künftig sicherzustellen? 5. Ist die Feuerwehrstation in Kalbach auch im Krisenfall einsatzbereit? 6. Sind die Altenheime auf den Krisenfall ausreichend vorbereitet und wohin werden die Bewohner ggf. evakuiert? Sind Strom- und Wärmeversorgung z. B. dank einer Notversorgung sichergestellt und falls nicht, was ist vorgesehen, um diese künftig sicherzustellen? 7. Kann die Fernwärmeversorgung, die große Teile des Riedbergs bedient, auch in Krisenzeiten sichergestellt werden und falls nicht, was ist vorgesehen, um diese künftig sicherzustellen? 8. Welche strukturellen, organisatorischen und infrastrukturellen Maßnahmen sind im Stadtteil Kalbach-Riedberg erforderlich und kurz- sowie mittel- und langfristig sinnvoll, um auf Krisensituationen vorbereitet zu sein? Welche Maßnahmen befinden sich für Kalbach-Riedberg bereits in Planung? 9. Welche Informations- und Bildungsmaßnahmen sind in den Schulen und für die Bevölkerung in Kalbach-Riedberg sinnvoll und wie werden diese vermittelt und falls noch nicht, was ist vorgesehen, um diese künftig sicherzustellen? Sind beispielsweise Informationsvermittlungen durch Freiwillige Feuerwehr, THW, Rotes Kreuz, Bundeswehr und weitere Katastrophenschutz-Akteure in den Schulen, Betrieben und Institutionen im Stadtteil in Zukunft geplant und falls nicht, was ist vorgesehen, um diese künftig sicherzustellen? Begründung: Die sicherheitspolitischen Herausforderungen nehmen zu. Der mehrtägige Stromausfall in Berlin hat das eindrücklich vor Augen geführt! In seinem Bericht (B 293) verweist der Magistrat auf die Zuständigkeit des Bundes und sieht für die Stadt und somit auch für Kalbach-Riedberg keinen eigenen Handlungsbedarf im Bereich Zivilschutz. Das ist angesichts der aktuellen Bedrohungslage, recht einfach umzusetzende Sabotageakte auf kritische Infrastruktur und weitere Risiken für die Infrastruktur nicht ausreichend. Zivilschutz funktioniert nur, wenn er lokal vorbereitet, organisiert und getragen wird. Ohne klare kommunale Strukturen bleibt Schutz im Ernstfall Theorie. Der Ortsbeirat und die Bürger in Kalbach-Riedberg brauchen einen Überblick über vorhandene Ressourcen, Versorgungskapazitäten, Koordinationsstellen und Notfallinfrastruktur. Andere Städte gehen diesen Weg bereits. Auch Frankfurt muss seiner Verantwortung gerecht werden: durch einen eigenen Vorsorgeplan, die Prüfung von Standorten für Zivilschutzzentren und die Einbindung relevanter Akteure. Außerdem fühlen sich große Teile der Bevölkerung verunsichert und wünschen sich Informationen und praktische Empfehlungen zu geeigneten Vorsorgemaßnahmen. Es ist wichtig, das Wissen zur angemessenen Vorsorge in der Bevölkerung stärker zu verbreiten, hierfür müssen angemessene Kommunikationsmaßnahmen im Bildungswesen, in den Betrieben und Institutionen und der breiten Öffentlichkeit wieder intensiver vermittelt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.07.2022, B 293

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Bevölkerungsschutz in Kalbach-Riedberg - Zeitenwende jetzt!

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 12.01.2026, OF 669/12 Betreff: Bevölkerungsschutz in Kalbach-Riedberg - Zeitenwende jetzt! Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der Stadtteil Kalbach-Riedberg ausreichend zum Bevölkerungsschutz vorbereitet ist; beispielsweise bei einem Strom- und Wäremeversorgungsausfall von 3 und mehr Tagen - wie zuletzt in Berlin geschehen - oder anderen Krisenszenarien. Hierbei wird gebeten, insbesondere zu folgenden kritischen Infrastrukturen in Kalbach-Riedberg zu berichten: 1. ist die Ausstattung des Stadtteils mit ausreichenden Feldbetten in Notunterkünften in den Turnhallen der IGS Josephine-Baker, des Gymnasium Riedberg, des Sportzentrum Am Martinszehnten oder anderen Orten für z.B. 5% der Bevölkerung (Alte, Kranke, Bedürftige oder andere Betroffene) sichergestellt und falls nicht, was ist vorgesehen, um dies künftig sicherzustellen? 2. Ist das Nahversorgungszentrum am Riedbergplatz und sind die Supermärkte in Kalbach und Riedberg für den Krisenfall mit Notstromaggregaten ausgestattet, um die Nahversorgung im Stadtteil sicher zu stellen? 3. Ist der U-Bahnbetrieb im Stadtteil sichergestellt (wie in Berlin) und falls nicht, was ist vorgesehen, um dies künftig sicherzustellen? 4. Sind die Schulen und Kitas mit Notstromaggregaten ausgestattet, um ihren Betrieb aufrecht erhalten zu können und falls nicht, was ist vorgesehen, um dies künftig sicherzustellen? 5. Ist die Feuerwehrstation in Kalbach auch im Krisenfall einsatzbereit? 6. Sind die Altenheime auf den Krisenfall ausreichend vorbereitet und wohin werden die Bewohner ggf. evakuiert? Sind Strom- und Wärmeversorgung z.B. dank einer Notversorgung sichergestellt und falls nicht, was ist vorgesehen, um dies künftig sicherzustellen? 7. Kann die Fernwärmeversorgung, die große Teile des Riedbergs bedienen, auch in Krisenzeiten sichergestellt werden und falls nicht, was ist vorgesehen, um dies künftig sicherzustellen? 8. Welche strukturellen, organisatorischen und infrastrukturellen Maßnahmen sind im Stadtteil Kalbach-Riedberg erforderlich und kurz- sowie mittel- und langfristig sinnvoll, um auf Krisensituationen vorbereitet zu sein? Welche Maßnahmen befinden sich für Kalbach-Riedberg bereits in Planung? 9. Welche Informations- und Bildungsmaßnahmen sind in den Schulen und für die Bevölkerung in Kalbach-Riedberg sinnvoll und wie werden diese vermittelt und falls noch nicht, was ist vorgesehen, um dies künftig sicherzustellen? Sind beispielsweise Informationsvermittlungen durch Freiwillige Feuerwehr, THW, Rote Kreuz, Bundeswehr und weitere Katastrophenschutz-Akteure in den Schulen, Betrieben und Institutionen im Stadtteil in Zukunft geplant und falls nicht, was ist vorgesehen, um dies künftig sicherzustellen? Begründung: Die sicherheitspolitischen Herausforderungen nehmen zu. Der mehrtägige Stromausfall in Berlin hat das eindrücklich vor Augen geführt! In seiner Stellungnahme (B 293/2022) verweist der Magistrat auf die Zuständigkeit des Bundes und sieht für die Stadt und somit auch für Kalbach-Riedberg keinen eigenen Handlungsbedarf im Bereich Zivilschutz. Das ist angesichts der aktuellen Bedrohungslage, recht einfach umzusetzende Sabotageakte auf kritische Infrastruktur und weitere Risiken für die Infrastruktur nicht ausreichend. Zivilschutz funktioniert nur, wenn er lokal vorbereitet, organisiert und getragen wird. Ohne klare kommunale Strukturen bleibt Schutz im Ernstfall Theorie. Der Ortsbeirat und die Bürger in Kalbach-Riedberg brauchen einen Überblick über vorhandene Ressourcen, Versorgungskapazitäten, Koordinationsstellen und Notfallinfrastruktur. Andere Städte gehen diesen Weg bereits. Auch Frankfurt muss seiner Verantwortung gerecht werden: durch einen eigenen Vorsorgeplan, die Prüfung von Standorten für Zivilschutzzentren und die Einbindung relevanter Akteure. Außerdem fühlen sich große Teilen der Bevölkerung verunsichert und wünschen sich Informationen und praktische Empfehlungen zu geeignete Vorsorgemaßnahmen. Es ist wichtig das Wissen zur angemessenen Vorsorge in der Bevölkerung stärker zu verbreiten, hierfür müssen angemessene Kommunikationsmaßnahmen im Bildungswesen, in den Betrieben und Institutionen und der breiten Öffentlichkeit wieder intensiver vermittelt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Planungsunterlagen zum geplanten Kreisel Homburger Landstraße - Berner Straße

28.11.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7784 entstanden aus Vorlage: OF 399/15 vom 13.11.2025 Betreff: Planungsunterlagen zum geplanten Kreisel Homburger Landstraße - Berner Straße Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat Planungsunterlagen zum Bau des Kreisels Homburger Landstraße - Berner Straße im Rahmen des Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße - zur Verfügung zu stellen, aus denen besonders die geplante Führung der Fußgänger- und Radwege hervorgeht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Planungsunterlagen zum geplanten Kreisel Homburger Landstraße - Berner Straße

13.11.2025 · Aktualisiert: 14.11.2025

Antrag vom 13.11.2025, OF 399/15 Betreff: Planungsunterlagen zum geplanten Kreisel Homburger Landstraße - Berner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dem Ortsbeirat Planungsunterlagen zum Bau des Kreisel Homburger Landstraße - Berner Straße im Rahmen des Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße - zu Verfügung zu stellen, aus denen besonders die geplante Führung der Fußgänger- und Radwege hervorgeht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Sanierung der Berner Straße im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach

12.10.2025 · Aktualisiert: 14.11.2025

Antrag vom 12.10.2025, OF 391/15 Betreff: Sanierung der Berner Straße im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach Laut Zeitungsberichten wird sich die Sanierung von 26 Frankfurter "Industrie-Straßen" zeitlich noch sehr lange hinziehen. Lediglich nur eine Straße wird zurzeit saniert. Die restlichen Straßen sind in drei "Pakete" eingeteilt, die sich noch nicht in der Planung befinden beziehungsweise für die noch keine Kostenschätzung vorliegt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten: - Gehört die Berner-Straße im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach zu einem dieser drei "Pakete"? - Für wann ist eine Sanierung der Berner Straße vorgesehen beziehungsweise ist damit zu rechnen? - Gehört die Genfer Straße als Nebenstraße mit zum Sanierungsbereich? Begründung: Die Berner Straße ist (zumindest vom Kreisel bis zur Einmündung in den Ben-Gurion-Ring ) ist seit Jahren in desolatem Zustand. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Fuß-/Radweg Gerhardsrainweg in einen verkehrssicheren Zustand versetzen

24.06.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7348 entstanden aus Vorlage: OF 373/15 vom 18.08.2025 Betreff: Fuß-/Radweg Gerhardsrainweg in einen verkehrssicheren Zustand versetzen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der gemeinsame Fuß-/Radweg und Wirtschaftsweg zu den Feldern und Kleingärten in einen verkehrssicheren Zustand gebracht wird. Begründung: Der Gerhardsrainweg zwischen Homburger Landstraße und Berner Straße ist eine von Fußgängern und Radfahrern viel genutzte Abkürzung zwischen Wohngebiet und Ärztehaus bzw. IKEA/Hornbach. Der Straßenbelag ist wechselweise von gut bis unzumutbar und gefährlich einzustufen. Schlaglöcher und Schotterpisten sind keine Radwege. Foto: privat Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 1994

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Ersatzpflanzung durch Hessen Mobil wegen Baumaßnahme entlang der L 3019

17.03.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.03.2025, OM 6772 entstanden aus Vorlage: OF 593/12 vom 15.03.2025 Betreff: Ersatzpflanzung durch Hessen Mobil wegen Baumaßnahme entlang der L 3019 Der Magistrat wird gebeten, sich zeitnah mit Hessen Mobil in Verbindung zu setzen, um eine Ersatzpflanzung für die gefällten Bäume, unzähligen Sträucher und Hecken durch Hessen Mobil im Bereich der Straße Am Martinszehnten/L 3019 durch den Bau eines Radweges zu veranlassen. Begründung: Im Bereich des o. g. Straßenabschnittes wurden im Zuge des Baus der Umgehungsstraße diverse Bäume und Sträucher, die vor Jahrzehnten angepflanzt wurden, durch Hessen Mobil gefällt. Foto: privat Im Zuge der Errichtung eines Radweges wurden nun massive Betonbauarbeiten mit vorheriger Abholzung diverser Grünbestände auf einer Länge von ca. 60 Metern und einer Breite von ca. zehn Metern durchgeführt. Diese Grünfläche (evtl. neben dem neuen Radweg) ist durch Hessen Mobil wiederherzustellen oder eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1291

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 4

Haushalt 2026 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Spielcontainer für den Paul-Arnsberg-Platz im Ostend

25.01.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 11.11.2025, OF 574/4 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Spielcontainer für den Paul-Arnsberg-Platz im Ostend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden die notwendigen Mittel (ca. 7.000,- €) für die Beschaffung eines Spielcontainers mit einer Grundausstattung an Spiel- und Bewegungsmaterialien für den Paul-Arnsberg-Platz in den Haushalt eingestellt. Bei der Auswahl des konkreten Standorts sollte darauf geachtet werden, dass der Spielcontainer sowohl für die Kinder gefahrlos erreichbar ist und gleichzeitig das Erscheinungsbild des schönen Platzes nicht allzu sehr leidet. Eltern würden sich um die Ausgabe der Spielgeräte kümmern; Kontaktdaten der Ansprechperson liegen vor. Begründung: Im Rahmen der Umgestaltung des Platzes entstand bereits die Idee, für die Kinder in der Nachbarschaft geeignete Spielangebote zu schaffen. Nun soll mit dem Spielcontainer diese Idee realisiert werden. Rund um den Platz leben Familien mit ca. 30 - 40 Kindern. Menschen aus der Nachbarschaft treffen sich zufällig oder verabreden sich dort. Mit dem Spielcontainer würden Interaktionen, Spiel und Spaß und das nachbarschaftliche Miteinander weiter gestärkt werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 4 am 02.12.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 101 2025 Die Vorlage OF 574/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Frühzeitige Information zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee

24.01.2025 · Aktualisiert: 30.09.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6422 entstanden aus Vorlage: OF 575/12 vom 09.01.2025 Betreff: Frühzeitige Information zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee Vorgang: OM 5453/24 OBR 12; ST 1830/24 Der Magistrat wird im Rahmen seiner Zuständigkeiten, insbesondere mit dem Radfahrbüro, gebeten. eine frühzeitige Einbeziehung der zuständigen Ortsbeiräte zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee zu erreichen, um direkt Einfluss auf die Planungen von Hessen Mobil als Baulastträger für die Radwegeverbindungen an den Landesstraßen zu nehmen. Begründung: Der in großen Teilen schon fertiggestellte Zweirichtungsrad- und Gehweg entlang der L 3019 zwischen Am Martinszehnten und der U-Bahn-Station "Kalbach" zeigte, dass bei einer späten Vorstellung (vier Wochen vor Baubeginn in einer Videokonferenz) des Projektes für die Wünsche und berechtigten Anliegen der Ortsbeiräte keine Zeit blieb und planungsstandbedingt deren Umsetzung nicht mehr möglich war. Die Zuständigkeit und Mitwirkung der Ortsbeiräte mit ihrer Sachkompetenz und Ortskenntnis sollen in Zukunft bei solchen Maßnahmen gewährt und berücksichtigt werden. Hierzu wird insbesondere auf die Stellungnahme vom 28.10.2024, ST 1830 Ziffer 4., verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5453 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1830 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 613 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Defibrillator am Bürgeramt anbringen

21.01.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6487 entstanden aus Vorlage: OF 344/15 vom 25.01.2025 Betreff: Defibrillator am Bürgeramt anbringen Der Magistrat wird gebeten, einen Automatisierten E xternen Defibrillator (AED), der auch von Laien bedienbar ist, am Bürgeramt Nieder-Eschbach oder (in Absprache mit dem Eigentümer) an der U-Bahn-Station, z. B. dem Kiosk, anzubringen. Dieser sollte öffentlich und leicht zugänglich sein. In der näheren Umgebung sollten Hinweise auf den Standort angebracht werden. Begründung: Die angegebenen Orte sind auch in der Nähe der Busstationen und der U-Bahn-Station und somit geeignet. Ein von Laien bedienbarer AED kann Leben retten. Aktuell ist kein Defibrillator in der Ortsmitte von Nieder-Eschbach angebracht. Die nächstgelegenen Geräte sind in der Berner Straße zu finden. An anderen Orten mit viel Publikumsverkehr (Schwimmbad, Sportanlage etc.) wurden solche Geräte bereits montiert, ebenso wie an einigen U-Bahn-Stationen in der Stadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 836 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 1992

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Abenteuerspielplatz Riederwald: Verbot der Werbung mit sogenannten Dreiecksständern muss vom Tisch!

09.01.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 24.09.2025, OF 815/11 Betreff: Abenteuerspielplatz Riederwald: Verbot der Werbung mit sogenannten Dreiecksständern muss vom Tisch! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, ihre Entscheidung zu revidieren, dass der Verein Abenteuerspielplatz Riederwald seine traditionellen Werbeständer nicht mehr aufstellen darf. Begründung: Hintergrund ist anscheinend ein Exklusivvertrag der Stadt mit einem privaten Werbeunternehmen. Es kann nicht sein, das die großartige Arbeit der Abenteuerspielplatz Riederwald den Erwerbsinteressen eines Reklamekonzerns geopfert wird. Seit Jahrzehnten haben die Aufsteller des Vereins niemanden gestört. Das Aufhängen von Hohlkammerplakaten würde Unmengen von Plastikmüll verursachen, der bei den Dreiecksständern nicht anfällt. Wir wissen, dass der Verein immer peinlich genau darauf achtet, Ständer nur dort aufzustellen, wo weder der Verkehr behindert noch Verkehrszeichen verdeckt werden. Es geht hier um ein gemeinnütziges Anliegen, das im Interesse aller Frankfurterinnen und Frankfurt mit Kindern ist, Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rechenzentren „Am Martinszehnten“ in die lokale Wärmeplanung einbeziehen

08.11.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6090 entstanden aus Vorlage: OF 557/12 vom 21.10.2024 Betreff: Rechenzentren "Am Martinszehnten" in die lokale Wärmeplanung einbeziehen Vorgang: M 118/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Abwärme der im Gewerbegebiet "Am Martinzehnten" stehenden beiden Rechenzentren für die kommunale bzw. lokale Wärmeplanung für die dortigen Gewerbeunternehmen als Wärme- und Produktionsenergie technisch nutzbar wäre. Begründung: Im Zuge der angestrebten Klimaneutralität sind alle Energieeinsparpotenziale in Betracht zu ziehen, die lokal auf kurzen Wegstrecken den möglichen Nutzern zur Verfügung gestellt werden sollten. Die Abwärmenutzung von Rechenzentren wird auch in Frankfurter Stadtteilen mittels einer Machbarkeitsstudie geprüft. Die Möglichkeiten im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" sind bisher davon unberührt und deshalb auch zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 118 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 156 Aktenzeichen: 79-3

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Starkregenereignisse in Kalbach-Riedberg

12.06.2024 · Aktualisiert: 11.07.2024

Antrag vom 12.06.2024, OF 531/12 Betreff: Starkregenereignisse in Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen einen Vertreter des Umweltamtes zum Thema "Starkregenereignisse, Minimierung und Vorbeugemaßnahmen und dessen Auswirkungen" einzuladen. Begründung: Am 2. Mai 2024 gab es überraschend in kurzer Zeit und in der Höhe der Intensität eine nicht zu erwartende Niederschlagsmenge, die für viele in Kalbach zu Überflutungen und Wassereintritt in Häusern und öffentlichen Gebäuden wie Rathaus und Sportanlage "Am Martinszehnten" geführt hat. Daher ist eine öffentliche Information der Kalbacher Bevölkerung durch das zuständige Amt erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 531/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/HeinrichBerbalkStraße

07.06.2024 · Aktualisiert: 17.01.2025

Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5595 entstanden aus Vorlage: OF 311/15 vom 21.05.2024 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße Vorgang: B 1158/02; V 1055/18 OBR 15; ST 453/19; OM 1844/22 OBR 15; ST 1642/23 Der Magistrat wird gebeten, den bereits beschlossenen Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/ Heinrich-Berbalk-Straße in den Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße zu integrieren und dafür Sorge zu tragen, dass dieser auch gebaut wird. Begründung: Der Ortsbeirat setzt sich schon seit vielen Jahrzehnten für einen Verkehrskreisel an dieser Stelle ein. In der ST 453 heißt es hierzu wie folgt: "Der geplante Kreisverkehr als Anschluss an die Homburger Landstraße und die Berner Straße ist integraler Bestandteil der Planung zur Ortsrandstraße und soll daher im Zuge des ersten Bauabschnitts gebaut werden." In der Stellungnahme ST 1642 hat der Magistrat wie folgt ausgeführt: "Der Kreisverkehrsplatz Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße ist Planungsbestandteil des Bebauungsplans Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße. Dieser befindet sich derzeit noch in der Aufstellung, weshalb die konkreten Fragen derzeit noch nicht beantwortet werden können. Sobald der Bebauungsplan Nr. 923 rechtskräftig ist, erfolgt die Umsetzung der öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich des Kreisverkehrsplatzes Hornburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße. Der Magistrat wird frühzeitig den Ortsbeirat und die betroffenen Grundstückseigentümer:innen und Anwohnenden über den Baubeginn, die Zeitplanung und die konkreten Maßnahmen informieren." Bedauerlicherweise ist der Verkehrskreisel trotz dieser Zusagen nicht in dem Bebauungsplan aufgenommen worden, was für den Ortsbeirat nicht nachvollziehbar ist. Um Ergänzung und Umsetzung wird deshalb gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.10.2002, B 1158 Auskunftsersuchen vom 23.11.2018, V 1055 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 453 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1844 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1642 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2035 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ortsbeiräte in Planungen von Landesbehörden frühzeitig einbinden

26.04.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5454 entstanden aus Vorlage: OF 515/12 vom 15.04.2024 Betreff: Ortsbeiräte in Planungen von Landesbehörden frühzeitig einbinden Der Magistrat wird gebeten, sich direkt oder über den Hessischen Städtetag dafür einzusetzen, dass bei Planungen von Landesbehörden wie z. B. Hessen Mobil betroffene Ortsbeiräte frühzeitig eingebunden werden und bei Bedarf auch eine breitere öffentliche Information möglich wird. Hierdurch soll einerseits frühzeitig die Ortskenntnis der Ortsbeiräte in die Planungen einfließen als auch die Transparenz über die Arbeit dieser Behörden erhöht werden. Begründung: Auslöser dieser Anregung ist der Planungsprozess für einen Radweg entlang der L 3019 vom Kreuzungsbereich Am Martinszehnten bis zum Bahnübergang der Stadtbahnlinie U2. Die Planungen hierzu laufen bereits seit 2018, aber trotz Anträgen des Ortsbeirats 12 (zum mit betroffenen Kreuzungsbereich Bonifatiusstraße) und des Ortsbeirats 10 (zur Sicherheit am Bahnübergang U2) wurden die Ortsbeiräte nicht über die laufenden Planungen informiert. Erst Anfang April 2024 kam es auf Anregung des Radfahrbüros der Stadt Frankfurt zu einer Information der beiden Ortsbeiräte. In diesem Zuge wurden diese über die finale Planung und den unmittelbar in den kommenden Wochen bevorstehenden Baubeginn informiert. Zu einem solchen Zeitpunkt sind Verbesserungen im Dialog ohne größere Verzögerungen ausgeschlossen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, über sie betreffende Planungen informiert zu werden. Eine frühzeitige Einbindung verbessert die Qualität der gefundenen Lösungen und steigert die Akzeptanz des behördlichen Handelns. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2023 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorstellung eines Zweirichtungsrad- und Gehweges entlang der L 3019 zwischen der Kreuzung Am Martinszehnten und der U-Bahn-Station „Kalbach“

26.04.2024 · Aktualisiert: 23.01.2025

Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5453 entstanden aus Vorlage: OF 514/12 vom 05.04.2024 Betreff: Vorstellung eines Zweirichtungsrad- und Gehweges entlang der L 3019 zwischen der Kreuzung Am Martinszehnten und der U-Bahn-Station "Kalbach" Vorgang: V 1864/20 OBR 12; OM 4311/23 OBR 12; ST 2399/23 Am 03.04.2024 wurde in einer Onlineveranstaltung vonseiten Hessen Mobil, einem Planungsbüro und Vertretern des Radfahrbüros der Stadt Frankfurt am Main erstmalig den Ortsbeiräten 10 und 12 eine sechsjährige Planung eines Zweirichtungsrad- und Gehweges vorgestellt, die nun bereits im Monat Mai umgesetzt werden soll. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die vonseiten der anwesenden Ortsbeiräte angemerkten Kritikpunkte, bessere Sicherung der U-Bahn-Schranken, kein Wegfall des Zebrastreifens, Berücksichtigung eines möglichen seit vier Jahren in diesem Bereich geplanten Schulneubaus (V 1864), eine Lichtsignalanlage an der Kreuzung Am Zedernholz/Kalbacher Hauptstraße/Bonifatiusstraße, Umbau zur barrierefreien Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich Am Martinszehnten (ST 2399 vom 04.12.2023) noch umsetzbar sind; 2. wie er künftig an den Ortsbeiräten vorbei jahrelange interne Planungen verhindert; 3. wie er zeitnah aktuell die Öffentlichkeit sowie die beiden beteiligten Ortsbeiräte noch über die Pläne in einer Veranstaltung informieren kann und 4. welche Projekte möglicherweise noch in der Planung sind. Begründung: Eine Maßnahme, die einen großen Eingriff in bestehendes Grün durch die bereits teilweise Abholzung von vielen Bäumen und darüber hinaus finanzielle Mittel von einer Million Euro benötigt, kann nicht ohne Beteiligung der Orts- und Sachkenntnis von zwei beteiligten Ortsbeiräten ohne Einbeziehung der Öffentlichkeit am grünen Tisch geplant und womöglich noch umgesetzt werden. Dies ist insbesondere verwunderlich, da es für sämtliche Ortsbeiräte im Frankfurter Norden am 25.01.2024 eine Informationsveranstaltung zu den Radverkehrsprojekten im Radfahrbüro gab. Dieses Projekt war nicht Gegenstand des Termins. Daher ist nunmehr alles daran zu setzen, dies evtl. noch zu verhindern, zumindest auf jeden Fall künftig zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.11.2020, V 1864 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4311 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2399 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1830 Antrag vom 09.01.2025, OF 575/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-30

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Fernwärme in Kalbach-Riedberg

22.09.2023 · Aktualisiert: 12.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4527 entstanden aus Vorlage: OF 431/12 vom 31.08.2023 Betreff: Fernwärme in Kalbach-Riedberg Vorgang: OM 2660/22 OBR 12 Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen laut Gesetzentwurf der Bundesregierung bis Mitte 2026 eine kommunale Wärmeplanung erstellen. Dazu gehört auch Frankfurt. Damit dieses Vorhaben gelingen kann, sollte die Stadt Anregungen der Ortsbeiräte mit berücksichtigen, da diese sich mit den örtlichen Gegebenheiten bestens auskennen. Der Magistrat wird gebeten, bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung zu prüfen, 1. ob die vorhandenen Fernwärmeleitungen im Bereich des neu errichteten Baugebietes "Berghöfe" durch den Bonifatiuspark in den Bereich des Bauabschnittes von "Heddernheim Nord" mit u. a. den Straßen Im Klausenstück, Crutzenkirchweg, Am Bonifatiusbrunnen etc. verlängert werden können ; 2. ob das auf dem Riedberg vorhandene Fernwärmenetz über die Straße Am Bonifatiusbrunnen und 3. über die Straße An der Bergstraße auf einfachem Weg - weil durch das Feld - nach Kalbach geführt werden kann und 4. ob die Wärme aus den beiden Rechenzentren im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" sowie 5. aus der in Prüfung befindlichen Biogasanlage im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" ebenfalls in das Wärmenetz eingespeichert werden könnte (OM 2660). Begründung: Für die Bürgerinnen und Bürger in Kalbach-Riedberg ist Planungssicherheit wichtig. Sie sollten frühzeitig wissen, über welche Optionen sie beim Austausch einer alten Heizungsanlage verfügen können. Außerdem wird davon ausgegangen, dass nach einer energetischen Sanierung eines Wohngebäudes der Energiebedarf sinkt. Das heißt, dass das im Ortsteil bereits existierende Fernwärmenetz schon bei gleicher Einspeiseleistung zukünftig mehr Haushalte als heute versorgen kann. Ein Anschluss weiterer Straßenzüge an das existierende Fernwärmenetz ist daher sinnvoll. Die Bekanntgabe der Ausbaupläne sollte rechtzeitig erfolgen. Auch soll so vermieden werden, dass z. B. die Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümer zuvor bereits eine Wärmepumpe installiert haben und die notwendige Anschlussdichte für einen wirtschaftlichen Ausbau und Betrieb des Fernwärmenetzes verloren geht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2660 Anregung vom 08.11.2024, OA 504 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 393 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 12 am 07.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-50

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fläche für geländegängige Modellautos

22.09.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4529 entstanden aus Vorlage: OF 434/12 vom 01.09.2023 Betreff: Fläche für geländegängige Modellautos Der Magistrat wird gebeten, die Fläche neben der Skateranlage Am Martinszehnten, die bereits von Betreibern geländegängiger Modellautos benutzt wird, zu einer legalen, begrenzten Fläche auszubauen. Begründung: Das Grünflächenamt hat den Ortsbeirat informiert, dass die Grünfläche in der Nähe der Kalbacher Skaterbahn von Betreibern geländegängiger Modellautos als Spielfläche benutzt wird. An dieser Stelle wächst kein Gras mehr und die Bäume sind bereits geschädigt. Ein Verbot, diese Fläche weiter zu nutzen, würde die Betreiber nur an eine andere Stelle weisen, das Problem würde nur verlagert. Um noch größere Schäden zu vermeiden, ist es sinnvoll, den Spielern eine mit geeignetem Material begrenzte Fläche auszuweisen. Es ist wichtig, dass sich die Bäume erholen können, denn wir können auf keinen einzigen verzichten. Diese geländegängigen Modellautos werden ausschließlich mit Akkus angetrieben. Sie belasten nicht das Sickerwasser. Den Spielern mit geländegängigen Modellautos sollte man, mit den oben vorgeschlagenen Maßnahmen die Möglichkeit bieten, in diesem Gebiet eine Anlage für die geräuschintensiven Modellautos zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 19 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreie Ampel für Fußgängerinnen und Fußgänger im Kreuzungsbereich Am Martinszehnten

14.07.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4311 entstanden aus Vorlage: OF 402/12 vom 29.06.2023 Betreff: Barrierefreie Ampel für Fußgängerinnen und Fußgänger im Kreuzungsbereich Am Martinszehnten Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage für Fußgängerinnen und Fußgänger an allen Übergängen im Kreuzungsbereich der Straße Am Martinszehnten barrierefrei mit akustischen Signalen sowie taktilen Blindenleitsystemen einzurichten. Begründung: Der Bereich der Kreuzung Am Martinszehnten hat viele Übergänge, die trotz des großen Sport- und Freizeitzentrums Kalbach nicht barrierefrei gestaltet sind. Foto: privat Da dort auch viele Sportangebote und -veranstaltungen zur Integration stattfinden, sollte die Lichtsignalanlage die Nutzung barrierefrei ermöglichen. Weiterhin ist dies der Weg von der U-Bahn-Station "Kalbach". Auch befindet sich gegenüber eine Bushaltestelle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2399 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5453 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Ausweisung von Insektenwiesen und -habitaten

28.04.2023 · Aktualisiert: 12.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.04.2023, OM 3875 entstanden aus Vorlage: OF 231/15 vom 11.04.2023 Betreff: Ausweisung von Insektenwiesen und -habitaten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Anlegung und Ausweisung von Insektenwiesen und anderen geeigneten -habitaten möglich ist. Folgende Flächen, sofern in öffentlicher Hand, erscheinen denkbar: die Wiesenfläche zwischen Urseler Weg und Tannenweg; Teile der Parkanlage entlang Am Lehenweg; zwischen Urseler Weg und Züricher Straße; zwischen Homburger Landstraße und Berner Straße; die Wiesenstreifen entlang des Eschbachs, des Mühlgrabens und des Taunengrabens; der Pfingstwald; die Seitenstreifen der Homburger Landstraße; Rasenanlagen entlang der Deuil-La-Barre-Straße oder weitere von fachlichen Stellen als infrage kommende ungenutzte Grünflächen. Im Falle einer Eignung wird der Magistrat gebeten, die Anlegung dieser Wiesen sowie ihre Ausweisung durch das Aufstellen entsprechender Schilder in Auftrag zu geben. Begründung: Aufgrund des voranschreitenden Insektensterbens in Deutschland (festgestellt etwa durch die Krefelder Studie), welches die Artenvielfalt nachhaltig reduzieren kann, sind Gegenmaßnahmen dringend erforderlich. Da der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln durch Landwirte zur vielfachen Reduktion von Refugien für Insekten führt, sind nicht bewirtschaftete Flächen notwendig, um die Artenvielfalt zu fördern. Da das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt insektenfreundliche Projekte fördert und der Stadtrand aufgrund von mehr unbebauten Flächen besonders geeignet scheint, kann sich die Anlegung von geeigneten Flächen im Stadtteil sinnvoll auswirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1625 Aktenzeichen: 67

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Fußgängerampel BenGurionRing, Einmündung Berner Straße

17.03.2023 · Aktualisiert: 12.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 17.03.2023, OM 3704 entstanden aus Vorlage: OF 223/15 vom 16.03.2023 Betreff: Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring, Einmündung Berner Straße Vorgang: OM 4930/19 OBR 15; ST 2336/19; ST 875/20 Diese Woche wurde die technische Erneuerung der Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring, Einmündung Berner Straße vorgenommen. Dabei wurde zwar die zusätzliche Installation eines akustischen Signals ("Klick") für Blinde und Sehbehinderte vorgesehen, aber wegen fehlender Gelder nicht umgesetzt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die notwendigen Gelder für die Installation des akustischen Signals bereitzustellen und die notwendigen Arbeiten in die Wege zu leiten. Begründung: Auf Anregung des Ortsbeirates 15 sollte mit der bereits 2019 vorgesehen technischen Erneuerung der Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring, Einmündung Berner Straße auch die Installation eines akustischen Signals für Blinde und Sehbehinderte einhergehen (siehe OM 4930 und ST 875). Viele Blinde und Sehbehinderte nutzen genau diese Ampel, um die Supermärkte Lidl und Aldi sowie die Firmen IKEA, Sunflower und auch McDonalds zu erreichen oder arbeiten im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach. Eine gefahrenfreie Querung der Straße Ben-Gurion-Ring an dieser oder anderer Stelle ist nicht möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM 4930 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2336 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 875 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1462 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Kalbacher Hauptstraße

11.11.2022 · Aktualisiert: 21.03.2023

Anregung an den Magistrat vom 11.11.2022, OM 3107 entstanden aus Vorlage: OF 307/12 vom 26.10.2022 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Kalbacher Hauptstraße Der Magistrat wird gebeten, nach der Einmündung der Straße Am Martinszehnten in die Kalbacher Hauptstraße, vor dem Wohnhaus Nr. 125, verkehrsberuhigende Maßnahmen (z. B. Aufpflasterung oder Zebrastreifen mit Mittelinsel) zur Verkehrssicherung für die Fußgänger durchzuführen. Begründung: Nach dem Einbiegen von der Kreuzung Am Martinszehnten in die Kalbacher Hauptstraße ist ab der relativ scharfen und schlecht einsehbaren Kurve Tempo 30 vorgegeben, an diese Vorgabe wird sich jedoch selten gehalten und zu schnell gefahren. Verkehrsberuhigende Maßnahmen an adäquater Stelle würden die Bürger beim Überqueren der Straße vor Unfällen schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 574 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung von Berner Straße und Genfer Straße

07.10.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2851 entstanden aus Vorlage: OF 181/15 vom 21.09.2022 Betreff: Sanierung von Berner Straße und Genfer Straße Der Magistrat wird gebeten, die Planung für die Sanierung der Berner Straße und Genfer Straße dem Ortsbeirat vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 277 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrskreisel Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten

07.10.2022 · Aktualisiert: 27.02.2024

Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2852 entstanden aus Vorlage: OF 182/15 vom 22.09.2022 Betreff: Verkehrskreisel Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Sachstandsbericht zum Verkehrskreisel Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten dem Ortsbeirat 15 vorzulegen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob Mittel aus dem Programm "Sozialer Zusammenhalt" herangezogen werden können, wenn keine Finanzmittel aus dem allgemeinen Haushalt bereitsehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 276 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1760 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Trinkbrunnen für Kalbach-Riedberg

09.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2655 entstanden aus Vorlage: OF 271/12 vom 29.08.2022 Betreff: Trinkbrunnen für Kalbach-Riedberg Vorgang: V 438/22 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, gemäß dem kommenden gesetzlichen Erfordernis für Trinkwasserbrunnen auch im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg Trinkwasserbrunnen einzurichten. Sinnvolle Standorte hierfür im Ortsbezirk sind: - Am Rathaus Kalbach; - vor dem Jugendhaus Riedberg; - in der Nähe der Haltestelle "Riedberg"; - im Bonifatiuspark; - hinter dem Familienzentrum Billabong; - im Freizeitpark Kalbach; - am Skaterpark "Am Martinszehnten"; - am Alten Flugplatz Bonames/Kalbach - sowie am bereits mit der Vorlage V 438 zur Prüfung angeregten Standort Riedbergplatz. Begründung: Gerade in den Sommermonaten ist es wichtig, genug zu trinken. Öffentliche Trinkwasserbrunnen unterstützen dies und helfen so, Gesundheitsschäden und sogar Todesfällen bei Hitzewellen vorzubeugen. Die nächste Fassung des Wasserhaushaltsgesetzes verpflichtet die Kommunen zur Einrichtung solcher Brunnen. Deutschlandweit sollen zunächst rund 1.000 neue Brunnen geschaffen werden (siehe https://www.bmuv.de/pressemitteilung/staedte-und-gemeinden-muessen-trinkwasser-i m-oeffentlichen-raum-kostenlos-bereitstellen). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.07.2022, V 438 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2688 Aktenzeichen: 79 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Biogasanlage im Gewerbegebiet „Am Martinszehnten“

09.09.2022 · Aktualisiert: 05.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2660 entstanden aus Vorlage: OF 276/12 vom 23.08.2022 Betreff: Biogasanlage im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" Das Bundeswirtschaftsministerium fordert angesichts der Energiekrise und des Umstiegs auf erneuerbare Energien einen Ausbau der Biogasproduktion. In Dänemark liegt der Biogasanteil im Erdgasnetz heute bereits bei 25 Prozent. In Hessen stagniert tatsächlich der Ausbau von Biogasanlagen (https://llh.hessen.de/umwelt/biorohstoffnutzung/energetische-nutzung/biogaserze ugung/entwicklung-von-biogasanlagen-in-hessen/). Einschlägige Masterarbeiten u. a. an der TU Darmstadt haben nachgewiesen, dass Gewerbegebiete mit einer Biogasanlage in Verbindung mit installierten PV-Anlagen auf Dachflächen energieautark betrieben werden können. In dem Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" gibt es zwei unbebaute Grundstücke, welche für eine Biogasanlage möglicherweise nutzbar sein könnten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Grundstücke im Hinblick auf den Bebauungsplan Nr. 804 für eine Biogasanlage zur Verfügung stehen, 2. ob die Größe ausreichend ist, um hierfür Investoren und Betreiber zu finden. Begründung: Da Biogasanlagen nicht nur Gas, sondern auch elektrische Energie produzieren können, ist es wünschenswert, wenn auch an dieser Stelle eine dezentrale Stromversorgung für ein Gewerbegebiet mit u. a. zwei Rechenzentren zur Verfügung stehen könnte. Auch gibt es einen Wertstoffhof in unmittelbarer Nähe, der bereits heute Bioabfälle sammelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4527 Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2023, ST 2430 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2024, ST 582 Anregung vom 08.11.2024, OA 504 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 27.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 12 am 24.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 12 am 17.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 12 am 05.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 12 am 16.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 12 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 12 am 22.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 12 am 13.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Buslinie 29 neben Hilgenfeld auch zur S-Bahn-Station „Frankfurter Berg“

09.09.2022 · Aktualisiert: 26.11.2024

Anregung vom 09.09.2022, OA 237 entstanden aus Vorlage: OF 242/12 vom 17.05.2022 Betreff: Buslinie 29 neben Hilgenfeld auch zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" Vorgang: OM 1735/22 OBR 12; B 97/22; ST 1565/22 Zwischenbescheid des Magistrats vom 03.01.2023 Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 29 über Hohe Brück - Nieder-Eschbach - Berner Straße/Ben-Gurion-Ring - Kalbach - Alt-Bonames - Im Uhrig - Hilgenfeld - Eschersheim Bahnhof - Heddernheim - Nordwestzentrum vor. Die ursprünglich für den Dezember 2021 vorgesehene Veränderung der Linienführungen der Buslinien 28 und 29 wurde zeitlich auf frühestens Dezember 2023 geschoben. Aufgrund der Stellungnahme vom 04.07.2022, ST 1565, wurde die Einrichtung einer dauerhaften Endhaltestelle oder Wendeschleife abgelehnt. Mit der Anregung vom 18.02.2022, OM 1735, wurde jedoch nur eine Verlängerung bis zum Frankfurter Berg beantragt. Daher ist es jetzt erst recht notwendig, über die Buslinien 29 oder 24 eine Verbindung von Kalbach zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" einzurichten. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemäß Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ eine weitere Haltestelle zwischen Hilgenfeld und "Eschersheim Bahnhof" am Frankfurter Berg unter Bezugnahme auf den Bericht B 97 einzurichten. Begründung: Da im Zuge des vierspurigen Gleisausbaus der S-Bahn Richtung Friedberg eine neue Bushaltestelle errichtet wurde, die von beiden Richtungen gut erreichbar ist, kann dort mit einem kleinen Schwenk vom Hilgenfeld zum Eschersheimer Bahnhof ohne große zeitliche Verzögerungen ein attraktiver Anschluss auch für Kalbach an den ÖPNV Richtung Hauptbahnhof und u. a. Friedberg erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1735 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 97 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1565 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 221 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 237 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) 14. Sitzung des OBR 10 am 11.10.2022, TO II, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage OA 237 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 237 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Fristverlängerung um 48 Monate) Beschlussausfertigung(en): § 2303, 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 10.10.2022 § 2927, 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.02.2023 Aktenzeichen: 92-10

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Nieder-Eschbach: Begrünung Gewerbegebiet Berner Straße und Genfer Straße

18.08.2022 · Aktualisiert: 27.09.2022

Antrag vom 18.08.2022, OF 161/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Begrünung Gewerbegebiet Berner Straße und Genfer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob in den Straßen Berner Straße und Genfer Straße eine Begrünung des öffentlichen Raums möglich ist und ggf. eingeplant und umgesetzt werden kann. Begründung: Das Gewerbegebiet um die Berner Straße und Genfer Straße ist nahezu vollständig versiegelt. Die Flächen sind überwiegend nicht begrünt. Durch die versiegelten Flächen (insbesondere durch Beton und Asphalt) entsteht gerade im Sommer eine die allgemeine Tagestemperatur übersteigende Wärme, die der Wind aus südlicher/südwestlicher Richtung (die im Sommer vorherrschende Windrichtung) in das Wohngebiet um den Ben-Gurion-Ring und die Homburger Landstraße herum und in den alten Ortskern nach Nieder-Eschbach trägt. Eine Begrünung des öffentlichen Raums würde dazu beitragen, die Wärmeabstrahlung des Gewerbegebietes zu verringern. Die Finanzierung mag mit Hilfe der aktuell aufgestockten Fördergelder für kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte um weitere 5,4 Millionen Euro (laut Pressemitteilung des Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 18.08.2022) gestemmt werden. Besonders bei der Berner Straße ist eine Grünplanung im Rahmen der vorgesehenen Grundsanierung zeitnah und kostengünstig umzusetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 161/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 SPD, 1 BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme); 2 SPD und 1 BFF (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Hundeübungsplatz in Kalbach

11.04.2022 · Aktualisiert: 17.05.2022

Antrag vom 11.04.2022, OF 231/12 Betreff: Hundeübungsplatz in Kalbach Im Zuge von Corona ist ein deutlicher Anstieg von Hundehaltung in Frankfurt am Main sowie dem Ortsbezirk Kalbach-Riedberg festzustellen. Dadurch ist auch ein gestiegener Bedarf an Ausbildung von Hunden notwendig geworden. Im Zuge des geplanten Baus eines Mehrfamilienhauses wurde eine Wiesenfläche "Am Weißkirchner Berg", die von einem Hundeverein zur Ausbildung genutzt wurde, der Wohnbebauung zugeführt (ST 906 vom 26.04.2021). Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, 1.ob auf der Sport- und Freizeiterweiterungsfläche hinter dem Sport- und Freizeitzentrum Kalbach "Am Martinszehnten" eine Hundeausbildungs- und Trainingsfläche vorstellbar ist, 2. ob diese der Genehmigung bedarf und 3. an wen sich interessierte Bürger*innen wenden müssen, um an dieser Stelle einen Hundeübungsplatz errichten zu können. Begründung: Eine gute Ausbildung von Hunden fördert nicht nur das Zusammenleben von Mensch und Tier, sondern dient auch der Allgemeinheit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 402 2022 Die Vorlage OF 231/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. in der Einleitung die Worte "einem Hundeverein" durch die Worte "einer Hundeschule" ersetzt werden; 2. die Ziffer 1. des Tenors wie folgt lautet: "1. ob neben der bereits in Aussicht gestellten Erweiterungsfläche für Tennisplätze, Stellungnahme ST 775 vom 25.03.2022, auf der Sport- und Freizeiterweiterungsfläche hinter dem Sport- und Freizeitzentrum Kalbach ‚Am Martinszehnten' auch eine Hundeausbildungs- und Trainingsfläche vorstellbar ist;" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Baubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße, Berner Straße und HeinrichBerbalkStraße

18.03.2022 · Aktualisiert: 16.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1844 entstanden aus Vorlage: OF 124/15 vom 03.03.2022 Betreff: Baubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße, Berner Straße und Heinrich-Berbalk-Straße Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat 15 über die Bauarbeiten am geplanten Verkehrskreisel an der Homburger Landstraße, Berner Straße und Heinrich-Berbalk-Straße zu informieren und nachfolgende Fragen zu beantworten: 1. Wann wird der Baubeginn sein? 2. Werden die direkten Anwohner zeitnah vorab informiert? 3. Werden Ausfahrten und Einfahrten von Privatgrundstücken frei gehalten? 4. Mit welcher zeitlichen Planung rechnet der Magistrat für die Bauphase nach Start? Da es sich bei der Homburger Landstraße und Berner Straße um intensiv genutzte Pendlerstraßen handelt, wären frühzeitige Informationen an den Ortsbeirat 15 dringend zu empfehlen. Begründung: Anwohner in Nieder-Eschbach sind schon oft von baulichen Veränderungen der Straßen überrascht worden und konnten nicht mehr auf ihre privaten Stellplätze einfahren. Auch die Grundstückseingänge waren teilweise schwer erreichbar. Der Ortsbeirat 15 bezieht sich auf den Bebauungsplan Nr. 516 aus dem Jahr 2016. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1496 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 106 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1642 Antrag vom 21.05.2024, OF 311/15 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5595 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 20.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 15 am 17.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 15 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Flüchtlingsunterkunft im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg

18.03.2022 · Aktualisiert: 08.03.2023

Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1854 entstanden aus Vorlage: OF 203/12 vom 06.03.2022 Betreff: Flüchtlingsunterkunft im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob wieder Gebäude am Alten Flugplatz Bonames/Kalbach, an der Talstraße 107 oder dem provisorischen Standort der Judith-Kerr-Schule in der Hans-Leistikow-Straße errichtet werden können, um dort Flüchtlinge aus der Ukraine temporär unterzubringen. Begründung: Russland hat einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine begonnen, der nicht nur die ukrainische Bevölkerung in Angst und Schrecken versetzt. Tatsache ist, bei uns in Europa herrscht Krieg. Es sind bereits 1,5 Million Menschen, überwiegend Frauen und Kinder, auf der Flucht, und die Zahl der Kriegsflüchtlinge steigt weiter. Die Vorbereitungen für die Ankunft möglicher Schutzsuchender aus der Ukraine in Frankfurt läuft auf Hochtouren. Am Freitag, 4. März, richtete das DRK provisorische Unterkünfte für Geflüchtete im Sport- und Freizeitzentrum Am Martinszehnten ein. Die ersten Geflüchteten sind bereits eingetroffen. Zeigen wir den flüchtenden Menschen ein freundliches Gesicht und unterstützen wir sie in ihrer Not. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1514 Auskunftsersuchen vom 14.10.2022, V 517 Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlängerung der Buslinie 24

18.02.2022 · Aktualisiert: 15.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1735 entstanden aus Vorlage: OF 169/12 vom 28.01.2022 Betreff: Verlängerung der Buslinie 24 Vorgang: M 163/20 Nach Vorstellung der neuen Nahverkehrsplanung der Stadt Frankfurt am Main 2025+ auf der Grundlage der Vorlage vom 23.10.2020, M 163, mit der Änderung einer veränderten Linienführung der Buslinie 29 zum Hilgenfeld am 02.12.2020 ist festzustellen, dass im Hinblick auf die dort fehlende Bebauung die Buslinie 29 unverändert verkehrt. Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit traffiQ zu prüfen und zu berichten, ob die Buslinie 24, die von der U-Bahn-Station "Kalbach" das Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" bedient, bis zur S-Bahn-Haltestelle "Frankfurter Berg" verlängert werden kann. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, dass die Buslinie 29 auch nach dem Linientausch die S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" als Zwischenhalt bedient. Begründung: Aktuell besteht keine Verbindung von Kalbach bzw. dem Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" zur S-Bahn. Einzig mit längerem Fußweg ist von Kalbach kommend ein Umstieg in die Buslinie 27 zur S-Bahn möglich. Da die Buslinie 24 an der U-Bahn-Station endet, könnte dort ein Umstieg sowohl aus Kalbach oder in einigen Bereichen von Bonames/Nieder-Eschbach (Ben-Gurion-Ring) über die Buslinie 29 zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" die Nutzung des ÖPNV attraktiver machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1565 Anregung vom 09.09.2022, OA 237 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Straßenquerung der Berner Straße an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring

11.02.2022 · Aktualisiert: 07.07.2022

Anregung an den Magistrat vom 11.02.2022, OM 1613 entstanden aus Vorlage: OF 111/15 vom 28.01.2022 Betreff: Sichere Straßenquerung der Berner Straße an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring Vorgang: OM 5307/19 OBR 15; ST 1880/20 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Berner Straße an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring für eine sichere Fußgängerquerung an der abgesenkten Bordsteinkante in der Höhe Berner Straße 119 (Chinarestaurant) zu sorgen. Begründung: An genannter Einmündung sind Fußgänger stetig "auf der Flucht". Der abgesenkte Bürgersteig wird kaum als solcher erkannt, da er trotz des generellen Halteverbots zu 99 Prozent zugeparkt ist. Die Stelle wird u. a. von in der Nähe wohnenden älteren Menschen der gegenüber befindlichen Seniorenwohnanlage benutzt. Bewohner mit und ohne Behinderungen (Rollstühle, Rollatoren, Kinderwagen) benutzen diesen Übergang, um zu Restaurantbetrieben mit Mittagstisch und zu einem Gartenmarkt zu gelangen. Sie müssen oft gefährliche Umwege über die Fahrbahn in Kauf nehmen, bis sie eine Lücke zwischen den Falschparkern zum Gehweg nutzen können. Als Zufahrt zum Industriegebiet ist diese Einmündung stark von Lastkraftwagen und Linienbussen frequentiert und zudem unübersichtlich. In der Stellungnahme vom 19.10.2020, ST 1880, wird auf eine notwendige Verkehrszählung verwiesen, die sich aber durch die Pandemie verzögern könne (bis heute). Der Ortsbeirat ist der Meinung, dass eine solche überflüssig ist, da die Anzahl gefährdeter Fußgänger keine Rolle spielen darf. Hier wird das absolute Halteverbot stetig missachtet und von der Verkehrsüberwachung anscheinend nicht geahndet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5307 Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2020, ST 1880 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1279 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Parkplatzsituation am Martinszehnten

15.11.2021 · Aktualisiert: 01.12.2021

Antrag vom 15.11.2021, OF 123/12 Betreff: Parkplatzsituation am Martinszehnten Die Ortsvorsteherin wird gebeten, zu den Möglichkeiten und Grenzen der Bereitstellung von LKW-Stellplätzen im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" durch einen Brief Erkundigungen beim Straßenverkehrsamt einzuholen und dem Ortsbeirat zur Verfügung zu stellen: An das Straßenverkehrsamt der Stadt Frankfurt am Main Sehr geehrte Dame oder Herr, der Ortsbeirat hört immer wieder, dass es im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" zu wenig verfügbare Parkplätze für LKWs gäbe. Wir beobachten dort zahlreiche kleinere Lieferwagen, Verkaufsanhänger und Wohnmobile, die dort möglicherweise auch über längere Zeit abgestellt sind. Können Sie uns bitte schildern, welche Regelungen hinsichtlich eines längeren Abstellens von gewerblichen Fahrzeugen und Wohnmobilen bzw. Wohnanhängern auf öffentlichen Parkplätzen gelten? Des Weiteren würden wir uns freuen, wenn Sie uns darüber hinaus praktische Erfahrungen mitteilen könnten, auf welchem Wege es sinnvoll und praktikabel ist, öffentliche Parkplätze für ihre bestimmungsgemäße Nutzung freizumachen (z. B. geeignete Meldewege nach Bedarf oder besser turnusmäßige Überprüfungen, Erfolgsaussichten solche Bemühungen usw.). Mit freundlichen Grüßen ... Begründung: Den ohnehin schon stark belasteten Fernfahrern soll ihre Arbeit nicht noch durch lange Parkplatzsuche erschwert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 123/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlängerung der Grünphase der Fußgängerampel in der Berner Straße/Ecke Homburger Landstraße

29.10.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 928 entstanden aus Vorlage: OF 72/15 vom 02.10.2021 Betreff: Verlängerung der Grünphase der Fußgängerampel in der Berner Straße/Ecke Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase der Fußgängerampel an der Berner Straße/Ecke Homburger Landstraße für Fußgänger zu verlängern. Sechs bis acht Sekunden zusätzlich werden hier für angemessen gehalten, sodass der Auto-, Bus- und Fahrradverkehr nicht nennenswert eingeschränkt wird . Begründung: Für gehbehinderte Menschen, Rollstuhlfahrer und sogar für Kinder ist die aktuelle knappe Zeitschaltung eine Herausforderung, um sicher auf die andere Straßenseite zu kommen. Die Sicherheit sollte hier Vorrang haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 480 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aktueller Verfahrensstand Verkehrskreiselplanung - Erhalt des Bolzplatzes an der HeinrichBerbalkStraße

29.10.2021 · Aktualisiert: 08.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 925 entstanden aus Vorlage: OF 68/15 vom 29.09.2021 Betreff: Aktueller Verfahrensstand Verkehrskreiselplanung - Erhalt des Bolzplatzes an der Heinrich-Berbalk-Straße Vorgang: OM 6742/20 OBR 15; ST 1264/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der an der Heinrich-Berbalk-Straße liegende und vielfach genutzte Bolzplatz erhalten bleibt oder der dortigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus den Bebauungsplänen Nr. 516/Nr. 923 zum Opfer fällt. Sollte dies der Fall sein, wird um Mitteilung gebeten, welcher Alternativstandort in diesem Bereich für den Bolzplatz inf rage kommt. Begründung: Der Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1264, ist zu entnehmen: "Im Vortrag des Magistrats zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße (M 211 vom 12.11.2018/§ 3491 vom 13.12.2018) wurde bereits dargelegt, dass hier ergänzend zum Baurecht für die geplanten Schulstandorte u. a. auch das Baurecht für die Erschließungsstraße geschaffen werden soll. Daher wird die für einen Kreisverkehrsplatz erforderliche Fläche weiterhin Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 923 sein." Aufgrund dieses Vorhabens besteht die Befürchtung, dass der dort liegende Bolzplatz nicht erhalten bleiben soll. Da es jedoch jetzt schon an Sport- und Freizeitflächen für Kinder und Jugendliche fehlt, wäre dies ein inakzeptabler Zustand. Sollte es also zutreffen, dass dieser Bolzplatz entfernt wird, ist innerhalb des Bereichs vorgenannter Bebauungspläne Ersatz zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6742 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1264 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 355 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abwärme aus Rechenzentren nutzen

29.10.2021 · Aktualisiert: 21.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 974 entstanden aus Vorlage: OF 106/12 vom 10.10.2021 Betreff: Abwärme aus Rechenzentren nutzen Im Zuge einer digitalisierten Welt und der damit verbundenen Nutzung des Internets bedarf es auch einem immer größeren Bedarf an Rechenzentren, die sich aufgrund der Nähe zu einem der weltweit größten Internetknotenpunkte "DE-CIX" in Frankfurt niederlassen. Die Coronapandemie hat gezeigt, welche Chancen durch die Digitalisierung entstehen können und aufgezeigt, an welchen Stellen eklatanter Nachholbedarf besteht. Die Digitalisierung muss jedoch im Einklang mit dem weltweiten Klima stehen und darf die Ziele der Klimaneutralität nicht einschränken. Die Nutzung von Abwärme aus Rechenzentren bietet großes Potenzial zur Verbindung von Digitalisierung und Klimaneutralität, wie ein aktuelles Projekt aus dem Frankfurter Gallus zeigt, bei dem 1.300 neue Wohnungen mit Abwärme aus einem Rechenzentrum versorgt werden sollen. Die Mainova AG kündigte überdies an, dass in den kommenden Jahren Rechenzentren an das Fernwärmenetz angeschlossen werden sollen (hessenschau.de berichtete). Dieses Potenzial kann auch für den Ortsbezirk 12 mit seinen Rechenzentren genutzt werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, mit der Mainova AG und den privaten Betreibern der Rechenzentren Möglichkeiten zur Nutzung der Abwärme als Nah- und Fernwärme zu erarbeiten, die zur Versorgung des Gewerbegebietes "Am Martinszehnten" dienen oder in das vorhandene Fernwärmenetz "Riedberg" eingespeist werden können. Begründung: Im Jahr 2017 benötigten die Rechenzentren in Deutschland 13,2 Milliarden Kilowattstunden Strom (Tendenz steigend), welcher in Rechenzentren in Wärme umgewandelt wird und fast ausschließlich ungenutzt bleibt. Klimapolitisch ist die weitere Nutzung der Wärme sinnvoll und erstrebenswert. Weiterhin unterstützt es die Stadt Frankfurt auf dem Weg zur Smart City, wie aus der gesamtstädtischen Digitalisierungsstrategie aus dem Jahr 2021 (S. 64) hervorgeht. Finanziert werden könnte ein solches Projekt über die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (Wärmenetzsysteme 4.0), die neben einer Machbarkeitsstudie Projekte mit bis zu 15 Millionen Euro fördert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 428 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 91 50

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Infrastruktur für Leichtathletik im Ortsbezirk 8

16.10.2021 · Aktualisiert: 03.12.2021

Antrag vom 16.10.2021, OF 54/8 Betreff: Infrastruktur für Leichtathletik im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Infrastruktur für Leichtathletik im Ortsbezirk 8 durch wohnortnahe Angebote verbessert werden kann. Dabei ist insbesondere darzustellen, welche Flächen in Heddernheim und in der Nordweststadt für Leichtathletik (Schul- und Vereinssport) aktuell zur Verfügung stehen und ob der Magistrat plant, die Sportflächen der früheren Bezirkssportanlage an den Ernst-Reuter-Schulen, heute Areal der Europäischen Schule (ESF), im Falle eines Umzugs der ESF an einen anderen Standort wieder für Vereinssport zur Verfügung zu stellen. Begründung: Im ganzen Ortsbezirk fehlen Freiflächen für Vereinssport und insbesondere Leichtathletik. Der Sportplatz vom SV 07 in Heddernheim und die Fußballplätze des SV Niederursel sind die einzigen größeren Sportflächen, aber auch dort fehlen Laufbahnen für Leichtathleten. Die überlaufene Sportanlage am Riedberg kann dieses Manko nicht kompensieren. Breitensportvereine im Ortsbezirk wie die TSG Nordwest sind auf die sanierungsbedürftige Leichtathletikhalle Am Martinszehnten in Kalbach oder auf die Sportplätze bei Blau-Gelb in Ginnheim angewiesen, um Leichtathletikangebote machen zu können. Eine Konzentration von Leichtathletikflächen auf der Sportanlage Hahnstraße in Niederrad am anderen Ende der Stadt hilft den den hiesigen Vereinen wenig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 214 2021 Die Vorlage OF 54/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abgemeldete Fahrzeuge von öffentlichen Parkplätzen entfernen

03.09.2021 · Aktualisiert: 17.01.2022

Anregung an den Magistrat vom 03.09.2021, OM 610 entstanden aus Vorlage: OF 61/15 vom 18.08.2021 Betreff: Abgemeldete Fahrzeuge von öffentlichen Parkplätzen entfernen Der Magistrat wird gebeten, den öffentlichen Parkraum im Bereich der Wohnsiedlung Ben-Gurion- Ring und im Bereich des Gewerbegebiets (Berner Straße/Genfer Straße) regelmäßig auf abgemeldete Fahrzeuge hin zu überprüfen und die Fahrzeuge nach Ablauf der entsprechenden Frist zu entfernen. Begründung: Bewohner und Bewohnerinnen aus der Siedlung Ben-Gurion-Ring und Gewerbetreibende beschweren sich zunehmend darüber, dass immer mehr abgemeldete Fahrzeuge in den oben genannten Bereichen abgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2246 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Zukunft der Leichtathletikhalle Am Martinszehnten

21.08.2021 · Aktualisiert: 16.09.2021

Antrag vom 21.08.2021, OF 91/12 Betreff: Zukunft der Leichtathletikhalle Am Martinszehnten In der Ortsbeiratssitzung am 10. Mai 2019 hat der damalige Sportdezernent Markus Frank zur Sanierung der Leichtathletikhalle Kalbach erklärt, dass die diesbezüglichen Planungen dem Ortsbeirat vorgelegt werden. Dies ist bis heute nicht erfolgt. Nun erfahren die Öffentlichkeit, die Vereine sowie die Mitglieder des Ortsbeirates dank eines ausführlichen Presseartikels der Frankfurter Rundschau vom 24.07.2021, dass die Leichtathletikhalle abgerissen werden soll. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten 1. warum die angekündigte Sanierung nicht mehr erfolgen soll, 2. mitzuteilen, welche Planungen mit welchem zeitlichen Horizont für die Leichtathletikhalle "Am Martinszehnten" vorliegen, 3. welche Ausweichmöglichkeiten bei Abriss zur Verfügung stehen, 4. wo - das Gebiet "Am Martinszehnten" hat neben dem Sport- und Freizeitzentrum angrenzend weitere freie Flächen verfügbar und 5. wann ein Ersatz für diese Leichtathletikhalle mit den vorhandenen Funktionen (Laufbahnen: Rundlaufbahn 200 m (4 Bahnen), Sprintgerade 60 m / 100 m / 130 m, Sprunganlagen: Weitsprunganlage (2 Anlagen) Dreisprunganlage, Hochsprunganlagen: Hochspr unganlage (2 Anlagen) Stabhochsprunganlage: (2 Anlagen), Wurfanlagen: Kugelstoßen Diskuswurf und Speerwurf) vorhanden sein wird, 6. welches Einfluss der Abriss auf die Trainingsmöglichkeiten der Sportlerinnen und Sportler, der Schulen, der Vereine, auf den Bundes- und Landesstützpunkt Leichtathletik haben werden, 7. wie die Finanzierung gesichert ist und 8. wann mit der Inbetriebnahme einer neuen Halle zu rechnen ist. Begründung: Der Frankfurter Norden leidet seit geraumer Zeit unter dem Mangel von Sportflächen. Seit nunmehr fast 12 Jahren wird die 2. Sportanlage östlich der Altenhöferallee geplant und ein Spatenstich ist nicht in Sicht. In dieser Zeit ist die Einwohnerzahl Frankfurts von 664.000 (2009) auf fast 750.000 (aktuell) gestiegen ohne dass ein zeitgleicher Ausbau von Sportstätten um 1/6 erfolgt ist. Die Planungen von Multifunktionshallen etc. sind - wie an dem oben genannten Beispiel erkennbar - ohne Bauaktivitäten geblieben. Daher ist es gerade im Leichtathletikbereich wichtig, dass eine 400 m Bahn endlich gebaut wird. Auch unterstützt der Ortsbeirat 12 eine adäquate Sportstätte, die internationale Standards erfüllt. Vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen muss erst an einem neuen Standort eine Halle stehen, die dann den Sportlerinnen und Sportlern zur Verfügung steht. Das räumliche Argument kann hierbei keine Rolle spielen, da Sportlerinnen und Sportler über das ganze Stadtgebiet verteilt wohnen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 154 2021 Die Vorlage OF 91/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28

07.05.2021 · Aktualisiert: 25.04.2022

Anregung vom 07.05.2021, OA 13 entstanden aus Vorlage: OF 7/15 vom 21.04.2021 Betreff: Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, auf das Land Hessen zuzugehen und eine Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes straße zu einer Gemeindestraße zu bewirken. 2. Weiter wird der Magistrat aufgefordert, nach der unter Punkt 1. vorgenommenen Änderung die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach um den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Einmündung Urseler Weg zu erweitern. Begründung: Die Vorlage NR 1278/20 wurde dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Der Magistrat hat mit Bericht vom 22.01.2021, B 28, sinngemäß Folgendes erläutert: Es sei bei einer Abstufung von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße notwendig, das Gesamtnetz zu betrachten. Der Bereich zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg sei eine klassifizierte Straße (gemeint ist damit eine Landesstraße). Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sei auf klassifizierten Straßen nicht möglich. Daran würde auch die Abstufung zur Kreisstraße nichts ändern. Erst eine Abstufung zur Gemeindestraße würde die Einrichtung einer solchen Tempo-30-Zone ermöglichen. Allerdings erhalte die Stadt Frankfurt am Main vom Land Hessen für klassifizierte Straßen je laufendem Kilometer Zuschüsse. Eine Abstufung sei daher mit einem wirtschaftlichen Schaden verbunden. Die vom Magistrat in das Feld geführten fiskalischen Gründe und das angeführte Gesamtnetz sind nicht geeignet, die vom Ortsbeirat wiederholt aufgeführten Gründe für eine Tempo-30-Zone zu verdrängen. Nieder-Eschbach fordert die Tempo-30-Zone zum Schutz von Leib und Leben seiner Bürgerinnen und Bürger. Im Bereich des Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) in Höhe der Einmündung des Urseler Wegs sind Geschwindigkeiten von dort erlaubten 50 km/h eine Bedrohung für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger. Dasselbe gilt für das Überqueren der Straße in Höhe der Bushaltestelle stadteinwärts und in Höhe des aus Richtung der Albert-Schweitzer-Straße zur Homburger Landstraße führenden Fußwegs. Aufgrund der Länge des Teilstücks ist es selbst für einen Erwachsenen schwierig, die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, die oftmals die erlaubten 50 km/h übersteigen, einzuschätzen. Dies gilt für Kinder umso mehr. Die Homburger Landstraße ist in dem Bereich zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs überdies auch Teil des Schulwegplans. Den Erhalt von Einnahmen als Grund für die weitere Gefährdung von Bürgern und insbesondere Kindern anzuführen, ist nicht hinzunehmen. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone würde ein deutliches Plus an Sicherheit für die Fußgänger der Homburger Landstraße bedeuten. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Homburger Landstraße ab der Einmündung der Berner Straße bis zum Ortsausgang Bonames Richtung Frankfurter Berg bereits seit vielen Jahren eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 besteht. Die Voraussetzungen für die streckenweise Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sind, wie bereits ausgeführt, auch für den hier gegenständlichen Bereich der Homburger Landstraße gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1138 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 828 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 69 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO II, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.11.2021, TO II, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 29.11.2021, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, die Homburger Landstraße zwischen der Deuil-La-Barre-Straße und der Anna-Lindh-Allee zu einer Gemeindestraße umzuwidmen), LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 28 = Kenntnis, OA 13 = Ablehnung) 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.12.2021, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, die Homburger Landstraße zwischen der Deuil-La-Barre-Straße und der Anna-Lindh-Allee zu einer Gemeindestraße umzuwidmen), LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 28 = Kenntnis, OA 13 = Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2021, TO II, TOP 34 Beschluss: 1. Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, die Homburger Landstraße zwischen der Deuil-La-Barre-Straße und der Anna-Lindh-Allee zu einer Gemeindestraße umzuwidmen), LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 398, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 § 1019, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2021 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung eines weiteren Corona-Testzentrums in zentraler Lage in Nieder-Eschbach

07.05.2021 · Aktualisiert: 28.09.2021

Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 125 entstanden aus Vorlage: OF 2/15 vom 17.04.2021 Betreff: Einrichtung eines weiteren Corona-Testzentrums in zentraler Lage in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass zeitnah ein weiteres Corona-Testzentrum in zentraler Lage in Nieder-Eschbach eröffnet wird. Es sollte auch eine mobile oder Container-Lösung in Betracht gezogen werden. Begründung: Ausweislich der Homepage des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration gibt es bislang lediglich eine Teststation in Nieder-Eschbach. Diese wird dankenswerterweise von der Apotheke am Bügel organisiert und befindet sich in der Berner Straße 69. Dies reicht nicht aus! Ab dem 19. April 2021 werden Schülerinnen und Schüler verpflichtend im Präsenzunterricht zweimal in der Woche getestet. Für diejenigen, die den Test nicht in der Schule machen wollen, besteht die Möglichkeit der Vorlage eines aktuellen, nicht länger als 72 Stunden alten, negativen Corona-Tests. Davon werden viele Familien mit Grundschulkindern Gebrauch machen. Insbesondere auch deshalb, weil den Schulen keinerlei Unterstützung durch geschultes Personal bei der Testung zur Verfügung steht. Hierfür werden weitere Testkapazitäten benötigt. Hinzu kommt, dass bereits jetzt abzusehen ist, dass zukünftig der Besuch von Ladengeschäften, des Friseurs, von Kino oder Theater usw. nur noch mit der Vorlage eines aktuellen, nicht länger als 72 Stunden alten, negativen Corona-Tests erfolgen kann. Auf der Homepage der Stadt Frankfurt heißt es hierzu: "Laut Testverordnung, die am 9. März 2021 in ihrer aktuellen Fassung veröffentlicht wurde, haben alle Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf einen kostenlosen Antigen-Schnelltest einmal pro Woche. Ab dem 15. April 2021 dürfen die Teststellen auch an Sonn- und Feiertagen Testungen auf eine Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 durchführen. Die Tests können von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, den Testzentren der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen und im Auftrag des Gesundheitsamtes auch von Zahnärztinnen und Zahnärzten, Apotheken und Hilfsorganisationen durchgeführt werden. Die Stadt Frankfurt am Main setzt eine Musterverfügung des Landes Hessen in eine Frankfurter Verfügung um, sodass in Kürze jeder Bürgerin und jedem Bürger ein Testangebot gemacht werden kann." Es ist deshalb dringend erforderlich, zeitnah ein weiteres Corona-Testzentrum in zentraler Lage zu errichten, damit die Testkapazitäten auch in Zukunft ausreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1428 Aktenzeichen: 53 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Sicheres Queren der Berner-Straße für Passanten an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring

22.04.2021 · Aktualisiert: 27.05.2021

Antrag vom 22.04.2021, OF 6/15 Betreff: Sicheres Queren der Berner-Straße für Passanten an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unabhängig von der in seiner ST 1880 vom 19.10.2020 angekündigten Prüfung der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an oben bezeichneter Stelle und der Durchführung der hierfür notwendigen Verkehrszählung, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, die Fußgängern und auch Rollstuhlfahrern ein sicheres Queren ermöglichen. Dies könnte z.B. durch Einrichtung einer Querungshilfe, das Setzen von Pfosten und der Durchsetzung des bereits bestehenden Halteverbots in diesem Bereich erfolgen. Begründung: sind kaum als solche erkennbar und auf der einen Straßenseite trotz generelles Halteverbots zu 99% zugeparkt. Die Stelle wird oft von in der Nähe wohnenden Menschen mit Behinderungen (Rollstuhl und Rollatoren), aber auch von Müttern mit Kinderwagen, benutzt. In unmittelbarer Nähe befinden sich eine Seniorenwohnanlage und eine Siedlung mit hohem Kinderanteil. Gegenüber befindet sich ein beliebtes Mittagstisch-Restaurant, dass gerne von älteren Bewohner genutzt wird. Als Zufahrt zum Industriegebiet ist die Berner Straße stark von großen Lieferfahrzeugen und Linienbussen frequentiert. Die Einmündung ist generell unübersichtlich. In der ST 1880 vom 19.10.2020 wird auf eine mögliche Verkehrszählung verwiesen. Wir sind der Meinung, dass eine solche nicht abgewartet werden sollte und jeder Passant, unabhängig von deren Frequenz, das Recht auf eine benutzbare und sichere Querungsmöglichkeit hat. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 6/15 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen 6 CDU, BFF und FDP (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsspiegel gegenüber der Einfahrt der Golf Range

15.01.2021 · Aktualisiert: 06.07.2021

Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7063 entstanden aus Vorlage: OF 702/12 vom 29.12.2020 Betreff: Verkehrsspiegel gegenüber der Einfahrt der Golf Range Der Magistrat wird gebeten, einen doppelseitigen Verkehrsspiegel gegenüber der Einfahrt der Golf Range am Martinszehnten (siehe Bild) aufzustellen. Dieser soll die Ausfahrt vom Parkplatz der Golf Range und der Sportanlage Am Martinszehnten sicherer gestalten. Begründung: Bei der Ausfahrt des Sportgeländes Am Martinszehnten auf der Höhe des Bistros Golf Range sind die Sichtverhältnisse oft schwierig. An dieser Stelle sind auf dem Seitenstreifen oft parkende Lkws, die die Sicht blockieren, und Büsche, die nicht zurückgeschnitten sind. Durch einen Verkehrsspiegel kann an dieser Stelle mit sehr kleinem Aufwand die Ausfahrtsituation stark verbessert werden. (Quelle: Apple Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 981 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66 7

OA (Anregung Ortsbeirat)

Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Keine Verschlechterungen der Erreichbarkeit der Schulen in Kalbach-Riedberg durch die Linienverlaufsänderungen der Buslinien 28 und 29 Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163

27.11.2020 · Aktualisiert: 07.07.2022

Anregung vom 27.11.2020, OA 642 entstanden aus Vorlage: OF 679/12 vom 20.11.2020 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Keine Verschlechterungen der Erreichbarkeit der Schulen in Kalbach-Riedberg durch die Linienverlaufsänderungen der Buslinien 28 und 29 Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: M 93/18; OM 3392/18 OBR 12; ST 1846/18; OM 4510/19 OBR 12; ST 1392/19 Zwischenbescheide des Magistrats vom 31.03.2021 und 13.12.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 163 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass trotz der geplanten Änderungen der Streckenführungen der Buslinien 28 und 29 ab Dezember 2021 eine Andienung aller Schulstandorte und somit auch des Gymnasiums Riedberg über die Haltestelle "Annette-Kolb-Weg" mit einer verkürzten Streckenführung weiter zur Haltestelle "Riedberg" (endgültiger Standort der IGS Kalbach-Riedberg) gewährleistet bleibt. Begründung: Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 29 über Hohe Brück - Nieder-Eschbach - Berner Straße/Ben-Gurion-Ring - Kalbach - Alt-Bonames - Im Uhrig - Hilgenfeld - Eschersheim Bahnhof - Heddernheim - Nordwestzentrum vor. Die Buslinie 28 soll laut Planungsansatz über Tempelhof - Kalbach - Rathaus Kalbach - Hans-Leistikow-Straße - Uni Campus Riedberg - Riedberg - Am Bonifatiusbrunnen - Sandelmühle - Zeilweg - Nordwestzentrum über den heutigen Linienweg der Linie 29 verlängert werden. Mit der Stellungnahme ST 1392 teilt der Magistrat zwar mit, dass es, genau wie heute, je drei Schülerfahrten der Linie 28 zu Schulbeginn und zum Schulschluss zwischen Harheim, Kalbach, Annette-Kolb-Weg und der U-Bahn-Station "Riedberg" geben wird, allerdings finden sich weder in der Entwurfsfassung des Nahverkehrsplans noch in den dazugehörigen Anlagebänden Angaben, wie dem Rechnung getragen werden soll. Der Ortsbeirat 12 weist aufgrund der hohen Zahl an Schülerinnen und Schüler, die mit dem Bus zu den Schulen im Stadtteil Kalbach-Riedberg fahren, nochmals auf die hohe Bedeutung der direkten und schnellen Erreichbarkeit aller Schulstandorte hin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.05.2018, M 93 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3392 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1846 Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4510 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1392 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 97 Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 02.12.2020 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.12.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2020, TO II, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 642 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 642 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 642 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 § 577, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 § 1124, 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 17.01.2022 Aktenzeichen: 61 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klärung der Übernahme der bisherigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus dem Bebauungsplan Nr. 516 in den neuen Bebauungsplan Nr. 923

23.10.2020 · Aktualisiert: 07.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6742 entstanden aus Vorlage: OF 304/15 vom 02.10.2020 Betreff: Klärung der Übernahme der bisherigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus dem Bebauungsplan Nr. 516 in den neuen Bebauungsplan Nr. 923 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die seinerzeit nach positiver Prüfung und erfolgreicher Voruntersuchung angedachte Planung eines Verkehrskreisels im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Berner Straße zur Anbindung der neuen für die notwendige Außenerschließung des geplanten Neubaugebietes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" geplante Erschließungsstraße auch im neuen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 923 weiterverfolgt und entsprechend der Voruntersuchung umgesetzt werden soll. Begründung: Im Rahmen der Planung des damaligen für den kompletten Bereich erstellten Bebauungsplanes Nr. 516 wurde zwecks Anbindung der neu geplanten Randerschließungsstraße (Ortsrandstraße für das Neubaugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg") die Möglichkeit des Baus eines Verkehrskreisels im bestehenden Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Berner Straße untersucht, welche mit einer positiven Voruntersuchung schloss und in die weitere Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 einfloss. Wie bekannt ist, wurde zwischenzeitlich der ursprüngliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 516 durch die Abtrennung des westlichen Bereichs mit Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 923 reduziert. Der Kreuzungsbereich liegt nun im Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes Nr. 923, sodass anhand der im Rahmen der bisher vorgelegten Informationen aus der derzeit laufenden öffentlichen Bürgerbeteiligung ergänzend angefragt wird, ob die seinerzeitige Planung eines Verkehrskreisels auch so im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 923 Einzug gefunden hat bzw. so vorgesehen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird darum gebeten, die Gründe für einen Verzicht auf die Planung eines Verkehrskreisels in diesem Bereich darzulegen und mitzuteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1264 Antrag vom 29.09.2021, OF 68/15 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 925 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneuerung Berner Straße

23.10.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6743 entstanden aus Vorlage: OF 306/15 vom 05.10.2020 Betreff: Erneuerung Berner Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wann die Berner Straße auf dem Streckenabschnitt zwischen dem Kreisverkehr Genfer Straße/Züricher Straße, Hausnummer 38 und Ende (Einmündung in den Ben-Gurion-Ring), Hausnummer 119, wieder in einen akzeptablen Zustand versetzt wird (siehe Planskizze). Begründung: Die Fahrbahn im genannten Abschnitt ist großflächig uneben, Sinkkästen sind z. T. abgesackt, Schlaglöcher vorhanden und die Straße erinnert eher an einen Flickenteppich als an eine Straße in Mitteleuropa. Da dort mehrere Einkaufsmärkte vorhanden sind, wird sie auch von zahlreichen Fahrradfahrern genutzt, für die der schlechte Straßenzustand eine besonders hohe Gefährdung darstellt. Planskizze: Sanierungsbedürftiger Streckenabschnitt Berner Straße (Quelle https://geoinfo.frankfurt.de/mapbender/applicattion/stadtplan) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 205 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Leerstand im Gewerbegebiet Ben-Gurion-Ring, Züricher Straße und Berner Straße

23.10.2020 · Aktualisiert: 09.05.2022

Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6740 entstanden aus Vorlage: OF 302/15 vom 25.09.2020 Betreff: Leerstand im Gewerbegebiet Ben-Gurion-Ring, Züricher Straße und Berner Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. in dem Nieder-Eschbacher Gewerbegebiet Ben-Gurion-Ring, Züricher Straße und Berner Straße die leer stehenden Geschäftsflächen sowie die unbebauten Grundstücke zu erfassen und die Ergebnisse unter Wahrung des Datenschutzes, z. B. im Rahmen eines nicht öffentlichen Teils, dem Ortsbeirat vorzulegen; 2. Gespräche mit den Eigentümern der leer stehenden Gewerbeflächen zu führen, um für inf rage kommende Gewerbetreibende eine Ansiedelung zu erreichen. Begründung: Im Zuge des Prüfverfahrens für ein neues Gewerbegebiet auf der Gemarkung Nieder-Eschbach, gegenüber dem Ikea, wurde bekannt, dass Gewerbebetriebe über die IHK den Wirtschaftsdezernenten baten, weitere Flächen für kleinere Gewerbetreibende auszuweisen. Da jedoch allgemein bekannt ist, dass das o. g. Gewerbegebiet u. a. einen Leerstand aufweist, ist dieser erst zu erfassen und wieder dem Markt zuzuführen bevor eine weitere Flächenversiegelung erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2021, ST 563 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1640 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mainova pachtet verfügbare und nutzbare Gewerbedachflächen, um Energie über Solaranlagen zu erzeugen und zu vertreiben

18.09.2020 · Aktualisiert: 01.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6600 entstanden aus Vorlage: OF 629/12 vom 05.09.2020 Betreff: Mainova pachtet verfügbare und nutzbare Gewerbedachflächen, um Energie über Solaranlagen zu erzeugen und zu vertreiben Vorgang: B 436/20 1. Der Magistrat wird gebeten, auf die Mainova AG als kommunales Energieversorgungsunternehmen hinzuwirken, künftig verstärkt ungenutzte Dachflächen in Gewerbegebieten des Stadtgebietes Frankfurt am Main zu pachten, um dort Fotovoltaikanlagen zu installieren und zu betreiben. 2. Darüber hinaus wird angestrebt, den vor Ort erzeugten Strom auch den jeweils in den Gewerbegebieten ansässigen Unternehmen über eine Stromkaufvereinbarung (PPA) zur Verfügung zu stellen. Begründung: Allein im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" gibt es ausreichende Dachflächen, die nicht verschattet sind und zur Energiegewinnung zur Verfügung stehen. Hierzu kann das bestehende Solarkataster Hessen zu den verfügbaren und gut nutzbaren Flächen zu Rate gezogen werden. Da die Mainova AG zu 75 Prozent zu der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding gehört und damit in städtischem Eigentum ist, erfolgt somit ein Beitrag zur Klimaneutralität der Stadt Frankfurt am Main. Über das Power Purchase Agreement (PPA - Stromliefervertrag) könnten auch der Bau und der Betrieb, damit die Investitions- und Betriebskosten, finanziert werden. Dies stellt zusammenfassend eine Ergänzung zum Klimaschutz in Frankfurt am Main dar. Hierzu wird auf den Bericht vom 28.08.2020, B 436, verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.08.2020, B 436 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 27 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 91 50

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aktuelle Statistik über die Notwendigkeit neuer Gewerbegebiete auf bisher nicht versiegelten Flächen mit Zahlen von 2020 erstellen

21.08.2020 · Aktualisiert: 18.11.2022

Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6375 entstanden aus Vorlage: OF 298/15 vom 18.08.2020 Betreff: Aktuelle Statistik über die Notwendigkeit neuer Gewerbegebiete auf bisher nicht versiegelten Flächen mit Zahlen von 2020 erstellen Der Magistrat wird aufgefordert, eine aktuelle Statistik zu der Notwendigkeit der Ausweisung weiterer Gewerbegebiete auf bisher nicht versiegelten, aber aus klimatischen Gründen zu erhaltenden Freiflächen vorzulegen - unter besonderer Berücksichtigung der nördlichen Frankfurter Stadtteile. Dabei ist darzulegen, - wie hoch der aktuelle Bedarf an Gewerbeflächen in Frankfurt und speziell im Frankfurter Norden ist; - wie hoch der derzeitige Leerstand solcher Flächen ist; - wie sich der Flächenbedarf in den letzten Jahren entwickelt hat; - wie sich der Leerstand in den letzten Jahren entwickelt hat, speziell: wie sich der Leerstand im Jahr 2020 aufgrund der Coronakrise entwickelt hat; - wie viel Gewerbefläche in Wohnraum umgewandelt wurde (2015 bis 2020); - wie viel Gewerbefläche nach derzeitiger Planung demnächst in Wohnraum umgewandelt werden soll; - wie viele An- und Abmeldungen von Gewerbetrieben in den letzten Jahren (2015 bis 2020) aufgetreten sind; - auf welchen nicht oder nicht (mehr) vollständig genutzten bzw. künftig frei werdenden Flächen diese Notwendigkeit - auch unter erweiterten Kosten - umgesetzt werden kann beziehungsweise im negativen Fall, warum dies nicht möglich sein soll; - wie die Verkehrsproblematik, die durch das erhöhte Fahrzeugaufkommen wegen der weiteren Gewerbeansiedlung in Nieder-Eschbach entstehen wird, bewältigt werden soll. Die Statistik hat sich auf aktuelle Zahlen aus 2020 zu beziehen, unter besonderer Berücksichtigung des Corona-bedingten Rückgangs der Nachfrage nach weiteren Gewerbeflächen aller Art (z. B. durch Homeoffice) in der kommenden Dekade. Begründung: Der Wunsch der IHK nach Gewerbeflächen im Frankfurter Norden besteht seit Jahrzehnten. Allerdings wurde er noch nicht durch konkrete, aktuelle Zahlen belegt. Derzeit ist solch ein Wunsch nicht begründbar, da speziell im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach und Am Martinszehnten durchaus viel Leerstand zu beobachten ist, aber auch Betriebe an Umsiedlung denken. Die Arbeitswelt ist - bedingt durch die Coronakrise - im Wandel, dies sollte bei der Planung von Gewerbe bedacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2020, ST 2189 Anregung an den Magistrat vom 16.09.2022, OM 2726 Aktenzeichen: 61 0

Ideen

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Verkehrsregelung Zufahrt zur FES Nord und Flohmarkt im Frischezentrum

22.10.2024

Die Zufahrt zur FES Nord in der Max-Holder-Strasse sowie beim Verlassen des Frischezentrums kommend aus der Josef-Eicher-Strasse mit Hinweisschildern versehen um die anliegenden Firmen und deren Besucher/ Lieferanten zu entlasten. "Einfahrten und Kreuzungsbereichen bei Rückstau freihalten!" Einfahrten und Kreuzungsbereiche werden von den wartenden Besuchern der FES zugestellt, in beide Richtungen. Am Nachmittag (v.a. Samstags) kollidiert dieses Verkehrsaufkommen mit den Besuchern des Flohmarktes, die diesen verlassen. Der Verkehr in der Max-Holder-Straße, die Seitenstraßen und die Am Martinszehnten kommen völlig zum erliegen, da auch der Kreisverkehr blockiert wird. Feuerwehr oder Krankenwagen haben hier keine Möglichkeit durch zu kommen. Die Zufahrt zur FES könnte auch auf eine Richtung beschränkt werden, dann käme es auch zu weniger Auseinandersetzungen der Besucher. Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass man diese Bereiche freihalten soll, dies scheint aber heute einfach ignoriert zu werden.

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Ampelsignalisierung Züricher Straße

28.12.2023

Auf dem Weg Züricher Straße Richtung Berner Straße zwischen der Zufahrt und der Ausfahrt von IKEA wäre eine Ampelsignalisierung (z.B. ein gelb blinkendes Signallicht) vor der Kurve eine gute Lösung, damit scharfe Bremsmanöver vermieden werden können.