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Meine Nachbarschaft: Anne-Frank-Straße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Privat bewirtschaftete Toiletten an Spielplätzen

18.02.2010 · Aktualisiert: 30.09.2022

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2010, OM 3964 entstanden aus Vorlage: OF 1143/9 vom 03.02.2010 Betreff: Privat bewirtschaftete Toiletten an Spielplätzen Öffentliche Spielplätze ohne Toilettenanlagen bringen für die großen und kleinen Besucher naheliegende und bereits in verschiedenen Vorgängen erörterte Probleme mit sich. Der Magistrat hat sich in der Vergangenheit der Forderung nach der Einrichtung von Toiletten an verschiedenen Standorten, zum Beispiel im Niddapark, immer mit dem Argument der angeblich zu hohen Kosten widersetzt. Nun hat die Stadt Frankfurt in den letzten Jahren gute Erfahrungen mit privat bewirtschafteten öffentlichen Toiletten im Stadtgebiet gemacht. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob öffentliche Spielplätze im Ortsbezirk 9 in Zukunft an dem Konzept der privat bewirtschafteten öffentlichen Toiletten in Frankfurt am Main berücksichtigt werden können. Zu denken ist vor allem an große und besonders wichtige Spielplätze wie zum Beispiel im Niddapark oder am Ende der Höllbergstraße. Aber auch kleinere Anlagen wie etwa der Spielplatz Im Geeren kommen in Betracht. Zu prüfen ist auch, ob die Kosten der Einrichtung solcher Toiletten durch die Anbindung an die benachbarte Bebauung, etwa den Hort am Spielplatz Im Geeren, deutlich verringert werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2010, ST 557 Aktenzeichen: 91 22

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grundstück in der Kobbachstraße ohne Hausnummer; eventuell Flur 4, Flurstück 1/4; Eigentümer Deutsche Bahn AG (DB AG)

21.01.2010 · Aktualisiert: 30.09.2022

Anregung an den Magistrat vom 21.01.2010, OM 3873 entstanden aus Vorlage: OF 1114/9 vom 10.12.2009 Betreff: Grundstück in der Kobbachstraße ohne Hausnummer; eventuell Flur 4, Flurstück 1/4; Eigentümer Deutsche Bahn AG (DB AG) Der Magistrat wird gebeten, sich mit der DB AG ins Benehmen zu setzen, um zu klären, wie die DB AG mit diesem Grundstück weiter verfahren will, insbesondere im Hinblick auf vier hohe Bäume. Begründung: Das Grundstück grenzt im Westen an den Bahndamm der Main-Weser-Bahnstrecke und im Süden an städtisches Grün. Es ist mit Bäumen bestanden, darunter vier hohe Pappeln. Bekanntlich sind Pappeln weitaus bruchgefährdeter als die meisten anderen Baumarten. Das gilt besonders, wenn sie ein bestimmtes Alter erreicht haben. Schräg gegenüber, auf der anderen Seite des Bahndammes, ist vor einigen Wochen ein direkt am Bahndamm wachsender Baum abgebrochen. Er ist auf den Fußgängerweg gestürzt, der zu einer Bahn-Unterführung führt. Es entstand zum Glück nur Sachschaden. Zumindest bei den dem Bahndamm am nächsten stehenden Pappeln besteht die potenzielle Gefahr eines Sturzes nach Bruch auf die Bahnoberleitung und die Gleise. Das Grundstück ist auch bereichsweise vermüllt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2010, ST 499 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2010, ST 1364 Aktenzeichen: 23 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo-30-Zonen in Eschersheim

02.07.2009 · Aktualisiert: 25.09.2012

Anregung an den Magistrat vom 02.07.2009, OM 3433 entstanden aus Vorlage: OF 958/9 vom 17.06.2009 Betreff: Tempo-30-Zonen in Eschersheim Bei der Einrichtung der Tempo-30-Zonen in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts wurden die Neben- und Wohnstraßen mit einbezogen. Größere Straßen vor allem mit Busverkehr wurden ausgenommen (z. B. Alt Eschersheim, Zehnmorgenstraße). In diesen Straßen wurde auch die Höchstgeschwindigkeit 30 eingeführt, jedoch mit einer unzähligen Anzahl von Schildern (Zeichen 274) unter Beibehaltung der Vorfahrtsregelung gegenüber den Nebenstraßen mit Tempo-30-Zonen. In den letzten Jahren haben sich die Verhältnisse gegenüber der Zonen-Einrichtung vielfach geändert. Busse fahren auch durch Tempo-30-Zonen (Im Uhrig, Kirchhainer Straße und so weiter). Vorfahrtstraßen sind auch in Tempo-30-Zonen möglich (z. B. Deuil-la-Barre-Straße in Nieder-Eschbach). Um dem ständig wachsenden Schilderwald im Ortsbezirk zu begegnen und eine einheitliche Tempo-30-Führung im Stadtteil zu gewährleisten, wird der Magistrat aufgefordert, 1. in Alt Eschersheim zwischen der Nidda-Brücke nach Heddernheim, Bahnhof Eschersheim, Bahnübergang Lachweg und Wohngemeinschaft Bonameser Straße eine einzige Tempo-30-Zone einzurichten unter Einbeziehung von Maybachstraße, Alt Eschersheim und Bonameser Straße; 2. im Gebiet zwischen Hügelstraße (nördlich), Eschersheimer Landstraße (östlich) und der Bahnlinie bis zum Berkersheimer Weg vor dem Sportplatz eine einzige Tempo-30-Zone einzurichten, unter Einbeziehung von Ende Eschersheimer Landstraße, Im Wörth, Nußzeil und Zehnmorgenstraße; 3. alle Vorwarnschilder auf z. B. Fußgängerüberwege (Zeichen 134-10) zu entfernen, da diese bei Tempo 30 nicht mehr notwendig sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.09.2009, ST 1413 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2010, ST 1317 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 9 am 26.08.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9 am 23.09.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 6. a) Die Ausführungen des Vertreters des Magistrats dienen zur Kenntnis. b) Der Ortsbeirat geht davon aus, dass die schriftliche Stellungnahme des Magistrats noch auf dem üblichen Verwaltungsweg zugeleitet wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Autobahn A 661 Modernen Lärmschutz errichten

06.03.2008 · Aktualisiert: 14.09.2012

Anregung an den Magistrat vom 06.03.2008, OM 2047 entstanden aus Vorlage: OF 604/9 vom 21.02.2008 Betreff: Autobahn A 661 Modernen Lärmschutz errichten Lärm macht krank. Bereits geringer Lärm schädigt die Gesundheit. Gleichbleibender Lärm strömt in die Siedlungen. Das ist die Situation im Osten von Eschersheim. Die Eschersheimer Bürgerinnen und Bürger, die unmittelbar in der Nähe der Autobahn A 661 leben, leben Tag und Nacht mit Lärm. Kosmetische Maßnahmen, wie ein paar Bäume pflanzen, verhindern keinen Lärm! Schutzmaßnahmen, die eine Lebensqualität in den Quartieren - Im Geeren, Anne-Frank-Siedlung, Bonameser Straße, Im Mellsig oder Albert-Schweitzer-Siedlung - sichern, müssen den aktuellen Erkenntnissen angepasst werden. Aus Richtung Bad Homburg kommend gibt es ab der ehemaligen Ausfahrt Bonames bis zur Brücke Bonameser Straße keinen Lärmschutz. Dadurch sind die Bereiche der Bonameser Straße, Im Mellsig, Im Uhrig oder Hügelstraße besonders betroffen. Nach der Brücke existiert eine Lärmschutzwand, die aber vor der Anschlussstelle Eckenheim/Eschersheim wieder endet. Den ganzen Zubringer zur Jean-Monnet-Straße entlang gibt es gar keine Wand, lediglich einige hundert Meter vor der Kreuzung Hügelstraße gibt es den kleinen Erdwall mit Baumbewuchs. Dieser schluckt aber - gerade im Winterhalbjahr - kaum den Lärm. Je nach Verkehrsaufkommen ist der Lärm unterschiedlich stark geprägt. Tatsache bleibt, der Lärm im östlichen Eschersheim ist Tag und Nacht vorhanden (Ausnahme des Lärmpegels zwischen 1.00 - 4.00 Uhr). Durch den Ausbau der Autobahn A 661 und das zunehmende Verkehrsaufkommen bei steigender Flexibilität der Beweglichkeit der Menschen sind die Bewohner in Eschersheim in ihrer Gesundheit zunehmend stärker gefährdet. Lärm macht nicht vor Stadtteilgrenzen halt. Es ist eine einheitliche Lösung mit den anderen Stadtteilen anzustreben. Zudem sollte die kommende EU-Umgebungslärmrichtlinie, die die Kommunen zur Aufstellung von Maßnahmenkatalogen zwingt, Berücksichtigung finden. Der Magistrat wird daher gebeten, im Rahmen der Modernisierung der Autobahn A 661 einen Schutzmaßnahmenkatalog zu erstellen. Der Maßnahmenkatalog ist in der Bevölkerung und dem Ortsbeirat zu kommunizieren. Wesentlich sollen jedoch die Maßnahmen werden, einen neuen Lärmschutz zur Minderung des Verkehrslärms für die Eschersheimer Anwohner einzurichten. Alte Schallschutzwälle sind zu überprüfen und in die Modernisierungsmaßnahmen einzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2008, ST 714 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2011, OM 580 Antrag vom 13.09.2012, OF 449/9 Aktenzeichen: 61 12

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