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Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung öffentl. Personennahverkehr Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des ehemals geplanten Grünzuges (ehemalige Trasse B 448)
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2025, OF 792/11 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung öffentl. Personennahverkehr Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des ehemals geplanten Grünzuges (ehemalige Trasse B 448) Vorgang: EA 13/24 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel für Planung und Umsetzung der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn eingestellt. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des ehemals geplanten Grünzuges zwischen Ferdinand Porsche und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße vorzusehen. Das Projekt ist unter dem Aspekt der Vermeidung klimaschädlicher Emissionen durch motorisierten Ziel- und Quellverkehr der Arbeitnehmer:innen der im Gewerbegebiet ansässigen Unternehmen - allein Siemens hat hier ca. 1.900 Parkplätze - und der besseren Anbindung der Wohngebiete im südlichen Fechenheim (Konstanzer Straße, Dieburger Straße, Starkenburger Straße) schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Carl-Benz-Straße (allein 1.900 zur Zeit bei der Fa. Siemens), weitere zu erwartende Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zusammenrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach einerseits, der drohende Verkehrskollaps im Frankfurter Osten andererseits, machen es zwingend notwendig die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich jetzt entscheidend zu verbessern und zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 13 Beratung im Ortsbeirat: 11
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerbesserung des Fußgängerüberwegs auf Höhe der Hanauer Landstraße 507
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7238 entstanden aus Vorlage: OF 755/11 vom 29.07.2025 Betreff: Verbesserung des Fußgängerüberwegs auf Höhe der Hanauer Landstraße 507 Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit a m Fußgängerüberweg auf Höhe der Hanauer Landstraße 507 umzusetzen: 1. Gefahrloser Zugang vom nördlichen Rand der Hanauer Landstraße an die in Richtung Schießhüttenstraße fahrende Straßenbahn. Eine Ampelschaltung ist entsprechend einzurichten. 2. Umstellung der Fußgängerampel auf eine schnellere Schaltzeit und längere Übergangszeiten für Fußgänger oder ein zügiges, bedarfsabhängiges Signal, um die Querung sicherer zu gestalten. Die Grünphase für die Fußgänger ist zu kurz und sollte um mindestens 15 Sekunden verlängert werden. 3. Bessere Beleuchtung des Überwegs, um die Sichtbarkeit bei Dunkelheit zu erhöhen. 4. Deutlichere Markierung des Überweges. Begründung: Der Fußgängerüberweg auf Höhe der Hanauer Landstraße 507 stellt derzeit für viele Passanten - darunter auch Kinder, ältere Menschen und mobilitätseingeschränkte Personen - eine erhöhte Gefahrenstelle dar. Die Haltestelle "Cassellastraße" stellt eine wichtige Verbindung zwischen Fechenheim-Nord und Alt-Fechenheim dar, insbesondere nach dem Abriss der Fußgängerbrücke, welche über das Cassella-Gelände führte. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der oft überhöhten Geschwindigkeiten der Fahrzeuge ist die Querung der Straße an dieser Stelle für Fußgänger*innen mit einem erhöhten Risiko verbunden. Fahrzeuge übersehen und erkennen die querenden Fußgänger sehr oft viel zu spät. Der zurzeit noch gesperrte südliche Fortsatz der Cassellastraße wird weiteren Fußgängerverkehr an diese Kreuzungsmöglichkeit bringen. Eine neue S-Bahn-Station mit Zugang aus der Cassellastraße wird dort ebenfalls gebaut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
Überprüfung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten im Ortsbezirk 11 - Vorschlag von Blitzerstandorten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6947 entstanden aus Vorlage: OF 738/11 vom 03.05.2025 Betreff: Überprüfung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten im Ortsbezirk 11 - Vorschlag von Blitzerstandorten Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten in Absprache mit der Landespolizei zu überprüfen: - Jakobsbrunnenstraße auf Höhe des Kiosks in beide Richtungen (werktags 05:00 Uhr bis 09:30 Uhr und ab 17:00 Uhr); - Alt-Fechenheim auf Höhe der Fahrschule, auf Höhe des Netto-Marktes und auf Höhe der katholischen Kirche (werktags 05:00 Uhr bis 07:00 Uhr und ab 19:00 Uhr); - Starkenburger Straße auf Höhe der Rückseite der Kita Mainstrolche (05:00 Uhr bis 8:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr); - Starkenburger Straße/Alt-Fechenheim zwischen Schießhüttenstraße und Pfortenstraße (werktags 05:00 Uhr bis 07:00 Uhr und ab 19:00 Uhr); - Starkenburger Straße/Dieburger Straße/Alt-Fechenheim (am Wochenende, alle Uhrzeiten); - Bodenseestraße zwischen Konstanzer Straße und Max-Eyth-Straße (werktags 05:00 Uhr bis 09:30 Uhr und 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr); - Wächtersbacher Straße auf Höhe der Kita St. Hildegard (werktags 07:30 Uhr bis 10:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, sobald die Umleitung Hanauer Landstraße nicht mehr über die Cassellastraße führt; - Birsteiner Straße auf Höhe des Sportplatzes (Montag bis Freitag 06:30 Uhr bis 08:30 Uhr und ab dem späten Nachmittag - Verkehr von und zur Schule, Ferienzeit ausschließen); - Hanauer Landstraße stadtauswärts (am Parkplatz der Allessa GmbH und der Bushaltestelle, wenn die Baustelle abgeschlossen ist) zwischen der Straße Alt-Fechenheim und der Omegabrücke (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr); - Jakobsbrunnenstraße von Westen aus kommend im Bereich der Einfahrt in die Tempo-30-Zone zwischen An der Seehecke und Konstanzer Straße (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr); - Baumertstraße zwischen der Straße Am Hennsee und Pfortenstraße (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr); - Raiffeisenstraße zwischen Johanna-Tesch-Platz und Roscherstraße (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr). Begründung: Es wird vermehrt festgestellt, dass Fahrzeughalter sich nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1587
Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6946 entstanden aus Vorlage: OF 737/11 vom 04.05.2025 Betreff: Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen Vorgang: OM 3346/23 OBR 11; ST 1119/23; OM 5639/24 OBR 11; ST 2016/24 1. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die in den Stellungnahmen ST 1119 und ST 2016 vom Magistrat selbst beschriebenen, beschlossenen und angeordneten Umsetzungsschritte zu einer sichereren Kreuzung An der Mainkur umgehend initiiert werden. Die Situation ist unverändert gefährlich. 2. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat einen Realisierungstermin für dieses Jahr zu nennen, an dem die Umsetzung erfolgt und die beschriebenen Anpassungen durchgeführt werden. Begründung: Die Situation An der Mainkur im Bereich des gesicherten Überwegs in der nach Süden von der Hanauer Landstraße abbiegenden Straße Alt-Fechenheim ist für Fußgängerinnen, Fußgänger und den Radverkehr unverändert gefährlich. Die Umsetzung der Maßnahmen, welche in der Stellungnahme ST 1119 angekündigt und mit der ST 2016 mittlerweile geplant und angeordnet wurden, ist unerlässlich, um dort eine sicherere Situation zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.01.2023, OM 3346 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1119 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5639 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2016 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1840 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Trinkwasserbrunnen FechenheimSüd und Atzelbergplatz (Seckbach)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6900 entstanden aus Vorlage: OF 726/11 vom 09.04.2025 Betreff: Trinkwasserbrunnen Fechenheim-Süd und Atzelbergplatz (Seckbach) Vorgang: OM 752/21 OBR 4; ST 2270/21; OM 4163/23 OBR 11; ST 1979/23 Der Ortsbeirat hält an der in der Vergangenheit geäußerten Idee des Magistrats, den "freien Zugang zu Trinkwasser in der Stadt" zu entwickeln, fest (ST 2270). Bereits heute wird der Jean-Pauli-Brunnen in Fechenheim vielfach zur Erfrischung und auch zum Trinken genutzt, obwohl es sich hier nicht um einen Trinkwasserbrunnen handelt. Der Magistrat wird deshalb gebeten, den seit vielen Jahren in Fechenheim auf dem Burglehen existierenden und gut genutzten Brunnen in einen Trinkwasserbrunnen umzuwandeln. Die in der Stellungnahme ST 1979 erläuterten Mängel der Wasserzufuhr sind umgehend abzustellen. Die Kosten der Maßnahme sind offenzulegen. Außerdem wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, die Planung und Reaktivierung eines Trinkbrunnens auf dem Atzelbergplatz zeitnah zu realisieren. Begründung: Der Ortsbeirat sieht es wie der Magistrat, der den freien Zugang zu Trinkwasser in der Stadt als einen wichtigen Baustein im Sinne der Inklusion und einer klimawandelgerechten Stadtentwicklung beschrieb. Das Burglehen ist das alte Zentrum des Stadtteils. Viele Besucher kommen hier per Fahrrad vorbei und nutzen den Brunnen für eine Erfrischung. Der Zugang zu frischem und trinkbarem Wasser ist unter dem Aspekt der derzeitigen Entwicklung unseres Klimas notwendig. Die nächsten heißen Sommer stehen uns in unserer Stadt bevor. In jedem Stadtteil Frankfurts sollte der barrierefreie Zugang zu Trinkwasser jederzeit frei möglich sein. (Geoportal Frankfurt) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 752 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2270 Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4163 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1979 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1205
Starkenburger Straße, verkehrsberuhigter Bereich oder Fahrradstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6894 entstanden aus Vorlage: OF 716/11 vom 09.04.2025 Betreff: Starkenburger Straße, verkehrsberuhigter Bereich oder Fahrradstraße Vorgang: OM 1966/22 OBR 11; ST 1853/22 Der Magistrat wird gebeten, in der Starkenburger Straße nach dem Abzweig Dieburger Straße Richtung Süden ab Höhe Hausnummer 108 bis zum Mainufer einen verkehrsberuhigten Bereich mit Ausschilderung Verkehrszeichen 325.1 einzurichten oder diesen Straßenabschnitt als Fahrradstraße auszuweisen oder das maximale Tempo in dieser Straße auf 20 km/h zu reduzieren. Entgegen der Stellungnahme vom 15.02.2022, ST 1853, hat die Straße als Zubringer zu einem Verein und zu einer Gaststätte einen untergeordneten motorisierten Fahrverkehr. Sehr wohl ergeben sich Aufenthaltsfunktionen durch die Lage der Straße in einem Landschaftsschutzgebiet, dem in Teilen renaturierten Mainbogen, die im Frühjahr bestehenden Selbstpflück-Erdbeerfelder und die angrenzenden Kleingärten und ihre Nutzer:innen. Ziel soll in allen Fällen sein, eine Reduktion des Tempos aller Verkehrsteilnehmer in dieser Straße zu erreichen, um für Fußgänger:innen, die hier keinen Bürgersteig vorfinden, und dem Radverkehr eine deutlich höhere Sicherheit einzuräumen. Die Maßnahme ist in Absprache mit dem Ortsbeirat durchzuführen. Begründung: Es sollte selbstverständlich sein, dass in diesem Landschaftsschutzgebiet im nahen Umfeld des gestalteten naturnahen Mainbogens, in einer Sackgasse, die am Mainufer endet, eine gleichberechtigte Verkehrssituation aller Verkehrsteilnehmer auf der Straße ohne gesonderten Geh- und Fahrradweg mit langsamen Tempo (< 30km/h) unverzüglich umgesetzt wird. Überholmanöver von Fahrrädern durch den motorisierten Verkehr sollten weitestgehend unterbunden werden. Der Ortsbeirat ist in seiner Gesamtheit überzeugt, dass dies im Sinne der Mehrheit der Fechenheimer Bevölkerung und der Besucher dieses Gebietes ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1966 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1853 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1591 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verlängerung von Tempo 30 auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle „AltFechenheim“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6611 entstanden aus Vorlage: OF 703/11 vom 27.02.2025 Betreff: Verlängerung von Tempo 30 auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle "Alt-Fechenheim" Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrszeichen 274-50 "Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h" vom derzeitigen Standort in der Straße Alt-Fechenheim auf Höhe der Hausnummer 39 um etwa 100 Meter weiter in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle "Alt-Fechenheim" zu versetzen, wodurch auf diesem Abschnitt dann Tempo 30 verlängert wird, um den dortigen Bussen des ÖPNV die Abfahrt aus der Buswanne zu erleichtern, sowie eine Fahrbahnmarkierung mit Hinweis auf Tempo 30 anzubringen. Begründung: Bei der derzeitigen Regelung beschleunigt sich der Verkehr aus Richtung Fechenheim kommend in Richtung An der Mainkur, weil sich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf 50 km/h ändert. Stehende Busse an der Haltestelle "Alt-Fechenheim" in Richtung An der Mainkur haben daher Schwierigkeiten, beim Anfahren aus der Buswanne in den fließenden Verkehr zu gelangen. Auch vor dem Hintergrund der Ampelanlage und dem regen Fußverkehr zum Cassellagelände und dem Lärmschutz der Anwohner, ist eine Verlängerung von Tempo 30 sinnvoll. Es wird in die Entscheidung des Magistrats gestellt, ob mit der Gegenrichtung analog verfahren werden soll. Dort besteht das Problem zwar nicht, weil es keine Buswanne an der Haltestelle gibt, gleichwohl wäre die Verkehrsregelung auf beiden Seiten identisch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 999
Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und überwachungen im Ortsbezirk 11
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6613 entstanden aus Vorlage: OF 705/11 vom 23.02.2025 Betreff: Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und -überwachungen im Ortsbezirk 11 Der Magistrat beschreibt, dass es bereits eine breite Datenbasis zu Kfz- und Fahrrad-Zählstellen und deren Zahlen gibt. Außerdem wird die Möglichkeit beschrieben, auf umfangreiche Daten zur Thematik auf dem Geoportal der Stadt Frankfurt als Bürger, Ortsbeiratsmitglied oder Stadtverordneter zuzugreifen, um sich zu Verkehrsmengenzahlen und erfolgten Verkehrsüberwachungen zu informieren. Diese Möglichkeit ist hinsichtlich der existierenden Zahlen bisher nur in unzureichendem Maße realisiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass sich Bürger:innen, Ortsbeiräte und auch Stadtverordnete zu Verkehrsmengenzahlen vor allem der Hauptverkehrsstraßen der Stadtteile 1. Fechenheim (Starkenburger Straße, Dieburger Straße, Alt-Fechenheim, Baumertstraße, Konstanzer Straße, Adam-Opel-Straße, Carl-Benz-Straße, Hanauer Landstraße u. a.); 2. Riederwald (Am Erlenbruch, Schäfflestraße, Raiffeisenstraße, Lahmeyerstraße u. a.); 3. Seckbach (Wilhelmshöher Straße, Zeuläckerstraße, Hochstädter Straße, Hofhausstraße u. a.) online, auf den Seiten des Geoportals der Stadt Frankfurt, transparent informieren können. Begründung: Aufgrund der Klagen über Raser und über den Umstand, dass auf vielen Straßen des Ortsbezirks 11 häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird, ist es dringend notwendig, dass der Magistrat es ermöglicht, sich einfach Informationen über Verkehrsmengen von Kfz und Radverkehr, erfolgte Geschwindigkeitsmessungen und Geschwindigkeitskontrollen, deren Durchführungsdatum und Ergebnisse über das Internet zu informieren. Die Strukturen des Informationssystems sind schon lange vorhanden, nur wird es nicht genutzt. An dieser Stelle sollten dringend die Möglichkeiten der digitalen Informationen genutzt werden. Für die Bewertung und Bearbeitung der allermeisten Verkehrsprobleme in den Stadtteilen ist diese Datenbasis unerlässlich. (Geoportal Frankfurt - Themenkarte Verkehrsmengen Zählstellen Kfz geoportal.frankfurt.de) Die Zahlen der Carl-Ulrich-Brücke, z. B. aus Zählungen der Stadtrandzählung aus 2020, markierte Zählung: Adam-Opel-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1154
Straße Am Gansbühel zur Sackgasse umwandeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6461 entstanden aus Vorlage: OF 681/11 vom 23.01.2025 Betreff: Straße Am Gansbühel zur Sackgasse umwandeln Vorgang: OM 4750/23 OBR 11; ST 638/24 Der Magistrat wird gebeten, die Straße Am Gansbühel kurz vor der Einmündung zur Jakobsbrunnenstraße durch bauliche Maßnahmen (Poller und/oder Baken) so zu verschließen, dass die Straße zu einer Sackgasse wird und eine Durchfahrt mit dem Pkw nicht mehr möglich ist. Dabei ist darauf zu achten, dass eine Durchfahrt per Fahrrad weiterhin ermöglicht wird. Am Ende dieser Sackgasse sollen in diesem Zuge Parkplätze errichtet werden. Um diese Maßnahme zu ermöglichen, ist es notwendig, die Buslinie 44, die derzeit durch die Straße Am Gansbühel geführt wird, zu verlegen. Die Linienführung soll sodann aus der Jakobsbrunnenstraße kommend in die Willmannstraße und von dort aus weiter in die Straße Alt-Fechenheim erfolgen. Sollte dies aufgrund des Wenderadius in der Einmündung zur Straße Alt- Fechenheim nicht möglich sein, soll die Kleestraße für den Gegenverkehr freigegeben werden. Dazu müssten die dort befindlichen Parkplätze entfallen. Begründung: Die Straße Am Gansbühel ist zurzeit eine sogenannte unechte Einbahnstraße, sie darf mit dem Pkw nur aus Alt-Fechenheim in Richtung Konstanzer Straße befahren werden, nicht jedoch in die Gegenrichtung. Dies hält viele Fahrer von Pkw, Transportern und Lkw jedoch nicht davon ab, verbotenerweise in die Straße einzufahren, was zu einer starken Verkehrsbelastung und überdies immer wieder zu gefährlichen Situationen in der Straße selbst und an der sehr schlecht einsehbaren Einmündung zur Straße Alt-Fechenheim führt. Da auch der Bus immer wieder Probleme dabei hat, aus der Straße in Richtung Alt-Fechenheim einzufahren, wären durch diese Lösung sehr viele Problempunkte auf einmal gelöst. Quelle: Google Maps Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4750 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 638 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 971 Beratung im Ortsbeirat: 11
Parkdeck für die Pfortenstraße 55
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5965 entstanden aus Vorlage: OF 668/11 vom 10.09.2024 Betreff: Parkdeck für die Pfortenstraße 55 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, den Parkplatz an der Pfortenstraße 55 mit einem Parkdeck oder einem Parkhaus auszubauen. Begründung: Der Parkdruck nimmt in der gesamten Stadt stetig zu. Um die Straßen in Fechenheim zu entlasten, bietet es sich an zu prüfen, ob der Parkplatz an der Pfortenstraße 55 mit einem Parkdeck, ggf. einem Parkhaus, erweitert werden könnte. Nachdem dort durch das neue Gerätehaus der Feuerwehr einige Parkplätze weichen mussten, wird es immer schwieriger, einen Parkplatz zu finden. Grundsätzlich könnte im Falle einer Machbarkeit eines Parkdecks oder Parkhauses die Parkmöglichkeiten auch kostenpflichtig sein, um die Bau- und Unterhaltungskosten für die Stadt wieder ausgleichen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 128 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1246
Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim Schießhüttenstraße Vortrag des Magistrats vom 03.06.2024, M 74
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.06.2024, OA 470 entstanden aus Vorlage: OF 641/11 vom 23.06.2024 Betreff: Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim Schießhüttenstraße Vortrag des Magistrats vom 03.06.2024, M 74 Vorgang: M 163/20; OA 674/21 OBR 11; V 267/22 OBR 11; ST 823/22 Zwischenbescheid des Magistrats vom 26.09.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 03.06.2024, M 74, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die in der Stellungnahme ST 823 vom Magistrat bestätigte Maßnahme - "Straßenbahnlinie 12 nach Fechenheim bis zu ihrer neuen Endhaltestelle Fechenheim Schießhüttenstraße", statt wie derzeit bis zur Hugo-Junkers-Straße - entsprechend dem Wortlaut bis zum Dezember 2025 umgesetzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.06.2024, M 74 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Anregung vom 25.01.2021, OA 674 Auskunftsersuchen vom 10.01.2022, V 267 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 823 Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 442 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.07.2024, TO I, TOP 122 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage OA 470 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt; Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Enthaltung) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 470 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke und AfD (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 74 = Ablehnung, OA 470 = Annahme) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 470 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 30. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 470 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 5023, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024 § 5359, 30. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 04.11.2024
Fahrradständer am Burglehen/Am Mainbörnchen in Fechenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5640 entstanden aus Vorlage: OF 634/11 vom 09.06.2024 Betreff: Fahrradständer am Burglehen/Am Mainbörnchen in Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des südlichen Eingangs zum Platz Burglehen, südlich des Spielplatzes, drei bis vier Fahrradständer auf einer größeren Freifläche auf dem Bürgersteig aufzustellen. Begründung: Im südlichen Bereich des Burglehens, in unmittelbarer Nähe zum dort gelegenen Spielplatz und dem Veranstaltungsort Am Mainbörnchen, gibt es Bedarf für Fahrradständer. Diesem Bedarf soll nun durch die angeregten Fahrradständer Rechnung getragen werden. Durch die Lage sind weitestgehend Konflikte ausgeschaltet. (Geoportal Frankfurt, Standort Fahrradständer (Google streetview 2022) Standort Fahrradständer) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1732 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 499
Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5639 entstanden aus Vorlage: OF 633/11 vom 09.06.2024 Betreff: Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen Vorgang: OM 3346/23 OBR 11; ST 1119/23 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die in der Stellungnahme vom 26.05.2023, ST 1119, vom Magistrat selbst beschriebenen Umsetzungsschritte zu einer sichereren Kreuzung An der Mainkur umgehend initiiert werden. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat zu erläutern, wann die Umsetzung startet und wann mit einer Fertigstellung der Maßnahme zu rechnen ist. Begründung: Die Situation An der Mainkur im Bereich des gesicherten Überwegs in der nach Süden von der Hanauer Landstraße abbiegenden Straße Alt-Fechenheim ist für Fußgängerinnen, Fußgänger und Radverkehr unverändert gefährlich. Die Umsetzung der Maßnahmen aus der Stellungnahme ST 1119 ist unerlässlich, um dort eine sicherere Situation zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.01.2023, OM 3346 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1119 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2016 Antrag vom 04.05.2025, OF 737/11 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6946 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung AltFechenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 604/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Alt-Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Alt-Fechenheim (Abschnitt Kleedreieck bis Mainkur) werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Alt-Fechenheim (Abschnitt Kleedreieck bis Mainkur) in einem desolaten Zustand durch großflächige und tiefe Schlaglöcher. Das tägliche Verkehrsaufkommen auch durch den Schwerlastverkehr der Allessa Chemie macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist weiterhin eine wichtige Verbindungsstraße für Pendler. Eine Erneuerung ist längst überfällig und sollte vorrangig vor anderen Erneuerungen stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 28 2024 Die Vorlage OF 604/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B 448)
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.03.2024, OF 587/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B 448) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel für Planung und Bau der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn eingestellt. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des geplanten neuen Grünzuges zwischen Ferdinand Porsche und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße zu realisieren. Das Projekt ist unter dem Aspekt der Vermeidung klimaschädlicher Emissionen durch motorisierten Ziel- und Quellverkehr der Arbeitnehmer:innen der im Gewerbegebiet ansässigen Unternehmen - allein Siemens hat hier ca. 800 Parkplätze - und der besseren Anbindung der Wohngebiete im südlichen Fechenheim (Konstanzer Straße, Dieburger Straße, Starkenburger Straße, geplantes Wohngebiet Nördliche Dieburger Straße - Bebauungsplan Nr. 698 ) schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße, die zu erwartende Erweiterung der Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zusammenrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach einerseits, der drohende Verkehrskollaps im Frankfurter Osten andererseits, machen es zwingend notwendig die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich jetzt entscheidend zu verbessern und zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 13 2024 Die Vorlage OF 587/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKonzept zum Schutz des fußläufigen Publikums und der Radfahrer im städtischen (Straßen)Raum der Straße AltFechenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5194 entstanden aus Vorlage: OF 563/11 vom 18.02.2024 Betreff: Konzept zum Schutz des fußläufigen Publikums und der Radfahrer im städtischen (Straßen-)Raum der Straße Alt-Fechenheim Vorgang: OM 4341/23 OBR 11; ST 60/24 Die Straße Alt-Fechenheim zwischen Pfortenstraße und Kleestraße ist die Haupteinkaufsstraße des Stadtteils Fechenheim. Neben Ladengeschäften, Friseuren, Gaststätten, Eisdiele, Bank und Apotheke befinden sich auf den ca. 350 Metern, die Gegenstand dieser Anregung sind, das Büro des Quartiersmanagements, eine Begegnungsstätte nicht nur für Senioren, eine Kindertagesstätte und das Bürgeramt des Stadtteils. Dies stellt in seiner Gesamtheit in diesem Straßenabschnitt ein Maximum an Aufenthaltsfunktionen dar. Des Weiteren wird die Straße Alt-Fechenheim von mehreren Tausend Pkw durchfahren, außergewöhnlich viele mit den Kennzeichen MKK und OF, meist entgegen der Ausweisung der Straße als "Anlieger frei" und oft zu schnell. Aus den oben beschriebenen Gründen und seiner Ablehnung der Anregung OM 4341, auf dem Streckenabschnitt Tempo 20 auszuweisen, wird der Magistrat gebeten, ein Konzept für die Straße Alt-Fechenheim im oben beschriebenen Abschnitt in enger Absprache mit dem Ortsbeirat zu erarbeiten und umzusetzen, das - eine Einhaltung der Geschwindigkeit im Straßenabschnitt gewährleistet; - ein sicheres Überqueren der Fahrbahn im gesamten Straßenabschnitt gewährleistet; - gewährleistet, dass Pkw in diesem Bereich Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer nicht überholen, da kein ausreichender Sicherheitsabstand möglich ist. Anmerkung: Bei einer Temporeduzierung von 30 km/h auf 20 km/h im beschriebenen 350 Meter langen Straßenabschnitt benötigt der ÖPNV eine um 21 Sekunden verlängerte Fahrzeit. Begründung: (Google Streetview) Hanau Innenstadt: Hier funktioniert der ÖPNV und der verkehrsberuhigte Bereich, Tempo 20 und Fußgängerzone mit ÖPNV hervorragend. (Google Streetview) Hier funktioniert das Überholen Pkw - Fahrrad mit Sicherheitsabstand nicht, aber bei Tempo 30 wird es immer wieder versucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4341 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 60 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1110 Aktenzeichen: 32-1
Poller zum Schutz der Radfahrer und Fußgänger auf der Straße Alt-Fechenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5196 entstanden aus Vorlage: OF 565/11 vom 18.02.2024 Betreff: Poller zum Schutz der Radfahrer und Fußgänger auf der Straße Alt-Fechenheim Vorgang: OM 1531/22 OBR 11; ST 1150/22 Der Magistrat wird gebeten, auf der Straße Alt-Fechenheim in Höhe der Hausnummer 68 einen Poller so anzubringen, dass ein Halten von Kraftfahrzeugen auf dem Radweg, direkt vor dem Kiosk, nicht mehr möglich ist. Begründung: In der Stellungnahme ST 1150 aus dem Jahr 2022 teilte der Magistrat mit, dass der Anregung entsprochen wird und der Radweg mit einem Poller vor widerrechtlichem Parken abgesichert wird. Die Maßnahme sollte voraussichtlich im dritten Quartal 2022 ausgeführt werden und ist bis heute (Stand März 2024) noch nicht umgesetzt. Da die Situation nach wie vor eine Gefährdung für Radfahrende und Fußgänger darstellt, ist die Maßnahme innerhalb kürzester Zeit auszuführen. Quelle: (S. Neubauer) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.02.2022, OM 1531 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1150 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 970 Aktenzeichen: 66-2
Straßenmarkierungen, Zebrastreifen und Piktogramme erneuern rund um das Kleedreieck in Fechenheim-Süd
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5193 entstanden aus Vorlage: OF 562/11 vom 18.02.2024 Betreff: Straßenmarkierungen, Zebrastreifen und Piktogramme erneuern rund um das Kleedreieck in Fechenheim-Süd Der Magistrat wird gebeten, die Straßenmarkierungen, Zebrastreifen und Piktogramme rund um das Kleedreieck in Fechenheim zu erneuern und falls möglich zu verbessern. Konkret genannt sind die folgenden Standorte: - Der Zebrastreifen Alt-Fechenheim/Lappengasse ist nur noch zur Hälfte sichtbar; - Alt-Fechenheim/Kleestraße - Radführung vom Radweg auf die Fahrbahn; - Zebrastreifen Willmannstraße/Kleestraße durch Straßenbau "überpflastert", der Zebrastreifen ist nur in Teilen vorhanden; - Zebrastreifen Willmannstraße in Richtung der Jakobsbrunnenstraße - die Radwegeführung ist gegen die Einbahnstraße an einer gefährlichen Stelle teilweise nur schlecht erkennbar. Offensichtlich sind von den genannten Markierungen einige durch Baumaßnahmen zerstört worden. So sollte der Magistrat, falls er nicht selbst Bauausführender war, die Bauausführenden darauf hinweisen, dass nicht nur der Fahrbahnbelag, sondern auch die sich darauf befindlichen Markierungen wiederhergestellt werden müssen. Zumindest ist in diesen Fällen den Behörden mitzuteilen, dass diese wiederhergestellt werden müssen. Begründung: "Markierungen dienen dazu, den Verkehr zu regeln, optisch zu führen oder Verkehrsteilnehmer zu warnen." (RMS, Richtlinien für die Markierung auf Fahrbahnen) Leider dienen in einigen Teilen des Ortsbezirks 11 Markierungen im Straßenraum nicht mehr dieser Aufgabe, da sie nur noch schwer zu erkennen sind, zumal bei Regen und Dunkelheit, also dann, wenn ihr Vorhandensein eine besondere Wichtigkeit einnimmt. An dieser Stelle muss dringend und zeitnah Abhilfe geschaffen werden, um auch weiterhin im Straßenraum der Stadtteile des Ortsbezirks 11 ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Es muss an den beschriebenen Stellen mangels vorhandener Geschwindigkeitsüberwachung oft mit nicht regelkonformer Geschwindigkeit der motorisierten Verkehrsteilnehmer gerechnet werden. So fällt gut sichtbaren Markierungen eine besonders wichtige Rolle zu. (Google maps) Willmannstraße (Google maps) Willmannstraße, Kleestraße, Baumertstraße (Google maps) Alt-Fechenheim/Lappengasse Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1274 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Wann werden die von der Stadt Frankfurt zur Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens in Anspruch genommenen Sportfelder des Offenbacher Rudervereins 1874 e. V. neu ausgewiesen und die Sportfelder neu aufgebaut?
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.01.2024, OA 426 entstanden aus Vorlage: OF 534/11 vom 02.01.2024 Betreff: Wann werden die von der Stadt Frankfurt zur Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens in Anspruch genommenen Sportfelder des Offenbacher Rudervereins 1874 e. V. neu ausgewiesen und die Sportfelder neu aufgebaut? Vorgang: NR 1108/15 CDU/GRÜNE Mit der Annahme des Antrags vom 14.01.2015, NR 1108, wurde dem Offenbacher Ruderverein 1874 e. V., der auf Fechenheimer Gemarkung seinen Sitz hat, zugesagt, dass für die in Anspruch genommenen Flächen zur Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens in der näheren Umgebung neue Sportplätze für den Verein gesichert und ausgewiesen werden würden. Der Bedarf für diese Sportfelder wurde angemeldet. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Frage zu beantworten: Wann werden die von der Stadt Frankfurt zur Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens in Anspruch genommenen Sportfelder des Offenbacher Rudervereins 1874 e. V. neu ausgewiesen und die Sportfelder neu aufgebaut? Begründung: Mit der Annahme des Antrags vom 14.01.2015, NR 1108, hatte die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, für die Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens die Sportfelder des Offenbacher Rudervereins 1874 e. V. zu opfern. Es wurde eine Frist zur Räumung bis zum Ablauf des Jahres 2018 gegeben, bevor die ersten Arbeiten und Planungen zu dem Vorhaben "Renaturierung Fechenheimer Mainbogen" begannen. Der Bedarf für die neuen Flächen wurden bei der Stadt Frankfurt fristgerecht angemeldet und Folgendes war die Vereinbarung: "Für das durch die Renaturierung entfallende Sportfeld (Hockeyplatz) am südwestlichen Ende der Starkenburger Straße ist in Absprache mit dem Sportverein im Plangebiet oder in der näheren Umgebung bei Bedarf ein Ersatz zu schaffen, der vor einer Beseitigung des bisherigen Sportplatzes fertigzustellen ist. Planungsrechtlich ist ein Ersatz-Sportfeld auf jeden Fall zu sichern und auszuweisen." Auf diese Zusage aus dem Antrag NR 1108 hat sich der Verein verlassen. Der Offenbacher Ruderverein 1874 e. V. befindet sich bereits seit cirka 100 Jahren auf der Fechenheimer Gemarkung. Die Mitglieder des Vereins kommen aus Frankfurt, Offenbach und anderen Gemeinden. Das Gebiet um die Starkenburger Straße/Dieburger Straße hat vor ein paar Jahren einen Bebauungsplan bekommen, um dort eine weitere Entwicklung von Wohngebäuden zu ermöglichen. Eine Aussage von Mike Josef war, dass nur dort im Frankfurter Osten sich noch günstige Wohnungen schaffen ließen. Mit diesem geplanten Zuwachs an Bürgern ist es unerlässlich, die Sportanlagen, die "vernichtet" wurden, jetzt neu auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.01.2015, NR 1108 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1373 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 24.01.2024 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.02.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 426 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 24. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.02.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 426 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4386, 24. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 15.02.2024 Aktenzeichen: 52-0
Fußgängerüberweg in der Pfortenstraße/Ecke Konstanzer Straße sichtbarer machen und Kreuzungsbereich frei halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4749 entstanden aus Vorlage: OF 520/11 vom 07.11.2023 Betreff: Fußgängerüberweg in der Pfortenstraße/Ecke Konstanzer Straße sichtbarer machen und Kreuzungsbereich frei halten Der Magistrat wird gebeten, auf der Straßenseite der Pfortenstraße 31 zu prüfen, ob dort ein absolutes Halteverbot oder eine Sperrfläche eingerichtet werden kann. Dies soll gewährleisten, dass die Sicht auf den dortigen Fußgängerüberweg nicht von geparkten Autos verdeckt wird. Begründung: Der Fußgängerüberweg in der Pfortenstraße/Ecke Konstanzer Straße ist für Autofahrer, die aus der Pfortenstraße kommen, schlecht einsehbar. Es ist nicht erkennbar, ob sich auf der rechten Seite jemand auf dem Überweg befindet, da unmittelbar am Fußgängerüberweg geparkte Autos die Sicht darauf versperren. Es wird dort teilweise bis direkt vor dem Fußgängerüberweg geparkt. Es kommt dabei öfters zu gefährlichen Situationen, da der Fußgängerüberweg von vielen Schulkindern auf dem Weg der Konstanzer Straße genutzt wird. Ein weiterer Gefahrenpunkt ist, dass es zu gefährlichen Situationen beim Abbiegen von der Konstanzer Straße in die Pfortenstraße kommt, da von der Pfortenstraße kommend ein Ausweichen nach rechts nicht möglich ist. Vonseiten der Polizei wurde gegenüber den Anwohnern erwähnt, dass nur durch den Ortsbeirat eine Beseitigung der Gefahrenstelle (z. B. durch Poller oder Halteverbot) erreicht werden kann. Ein absolutes Halteverbot oder eine Sperrfläche in diesem Bereich würde die beschriebene Problematik beheben. (Quelle: Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 511 Aktenzeichen: 32-1
Raser und Schleichverkehr endlich stoppen, mehr Verkehrssicherheit für Anwohner und vorrangige Nutzung der Busspur für den ÖPNV!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4750 entstanden aus Vorlage: OF 521/11 vom 07.11.2023 Betreff: Raser und Schleichverkehr endlich stoppen, mehr Verkehrssicherheit für Anwohner und vorrangige Nutzung der Busspur für den ÖPNV! Vorgang: OM 1982/17 OBR 11; ST 2108/17; ST 808/18 Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Am Gansbühel/Jakobsbrunnenstraße/Konstanzer Straße die Zufahrt für Busse in die Straße Am Gansbühel mit versenkbaren Pollern oder anderen technischen Anlagen, wie zum Beispiel einer Schranke, zu versehen. Dies soll der Verhinderung des massiv zugenommen Schleichverkehrs dienen und dem ÖPNV die vorrangige Nutzung der Busspur ermöglichen. Begründung: Die Hanauer Landstraße wird durchschnittlich von 58.000 Fahrzeuge pro Tag befahren. Im abendlichen Berufsverkehr stadtauswärts kommt es zu langen Staus, die die Verkehrssteilnehmer nach Ausweichrouten suchen lassen. Eine dieser Ausweichstrecken führt über die Hugo-Junkers-Straße oder Ernst-Heinkel-Straße auf die Jakobsbrunnenstraße und letztendlich über die Busspur Am Gansbühel. Das dort vor Jahren angebrachte Verkehrszeichen 260 der StVO mit Zusatzzeichen zur Verhinderung des Schleichverkehrs entfaltet nicht die gewünschte Wirkung. Seit Schließung des 7. Polizeireviers fanden dort keine Kontrollen mehr statt und aktuell ignorieren mehrere Hundert Autofahrer am Tag das Durchfahrtsverbot. Dabei rasen viele mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Straße, bei Gegenverkehr wird der schmale Bürgersteig als Ausweichfläche genutzt. Nicht selten staut es sich in der Straße Am Gansbühel zur Kreuzung Alt-Fechenheim zurück und der Bus wird an der Durchfahrt gehindert. Verspätungen sind die Folge. Die geforderten und vom Magistrat beschlossenen Maßnahmen in der Stellungnahme ST 808 wurden bis heute nicht umgesetzt. Wiederholte Beschwerden genervter und gefährdeter Anwohner lassen nur noch eins zu: Um das Durchfahrtsverbot langfristig und nachhaltig durchzusetzen, bedarf es endlich der Anbringung von versenkbaren Pollern oder einer Schranke. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1982 Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2108 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 808 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 638 Antrag vom 23.01.2025, OF 681/11 Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6461 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-5
Aufnahme der Baumertstraße in die Tempo30Zone FechenheimSüd
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2023, OF 525/11 Betreff: Aufnahme der Baumertstraße in die Tempo-30-Zone Fechenheim-Süd Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass die bereits heute mit Tempo 30 ausgewiesene Baumertstraße zwischen Kleestraße und Schießhüttenstraße (gekennzeichnet durch viel Verkehr durch Menschen die zu Fuß unterwegs sind, Einrichtungen der Betreuungsarbeit und Arbeit mit Kindern, überwiegend Wohnbebauung) zwischen Kleestraße und Schießhüttenstraße) in die Tempo 30 Zone Fechenheim Süd aufgenommen wird. Im Zuge dieser Aufnahme ist im genannten Bereich auf der Baumertstraße (wie in den Tempo 30 Straßen mit Busverkehr Pfortenstraße, Konstanzer Straße und Bodenseestraße) die Rechts-vor-Links - Regelung aus Sicherheits- und Lärmgründen zu aktivieren. Das Teilstück der Kleestraße zwischen Baumertstraße und Alt Fechenheim ist ebenso in die Tempo 30 Zone aufzunehmen. Begründung: Die Baumertstraße ist schon heute aus guten Gründen mit Tempo 30 ausgewiesen. Wie auf vielen anderen Straßen Fechenheims, wird auf dieser Straße zu schnell gefahren. Eine Überwachung des Verkehrs bzw. seiner Geschwindigkeit findet nicht statt. Daraus folgt eine Gefahr vor allem für die schwächsten Verkehrsteilnehmer:innen: Kinder, alte Menschen und Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Hier kann die Einführung der Rechts-vor-Linksregelung einen gewichtigen Beitrag zu Reduzierung der Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs beitragen und damit zu größerer Sicherheit auf unseren Straßen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 525/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenTempo 20 in der Straße AltFechenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4341 entstanden aus Vorlage: OF 484/11 vom 26.08.2023 Betreff: Tempo 20 in der Straße Alt-Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, die Straße Alt-Fechenheim zwischen den Hausnummern 69 und 123 gemäß § 45 Abs. 1d StVO als Tempo-20-Zone "Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich" auszuweisen, um die Aufenthaltsqualität und Sicherheit in diesem Straßenabschnitt zu erhöhen. Begründung: Wie in der StVO vorgesehen, sollte die Straße Alt-Fechenheim als Straße mit vielen Läden und vorwiegend Geschäftsbereichen, hohem Fußgängeraufkommen und einer hohen Aufenthaltsfunktion mit einer Tempo-20-Zone in Form eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs ausgewiesen werden. Die Straße ist schmal, wird für die Zulieferung für die Läden in dieser Straße verwendet und wird von einer hohen Zahl von Besucherinnen und Besuchern sowie Einkäuferinnen und Einkäufern aufgesucht und häufig überquert. Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer nutzen die Straße in hohem Maße und würden von der erhöhten Sicherheit des geringeren Tempos des Autoverkehrs stark profitieren. Das enge "Vorbeiquetschen" von Autofahrern am Fahrradverkehr würde damit deutlich eingeschränkt werden, da das Tempo von Fahrradverkehr und motorisiertem Verkehr angeglichen werden würde. Die Aufenthaltsqualität und auch die Verringerung des Autolärms werden zu einer positiven Entwicklung dieser Straße führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 60 Antrag vom 18.02.2024, OF 563/11 Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5194 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32-1
Einrichten einer Sperrfläche in der Gründenseestraße gegenüber der Hausnummer 37/Freiwillige Feuerwehr Fechenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4343 entstanden aus Vorlage: OF 486/11 vom 26.08.2023 Betreff: Einrichten einer Sperrfläche in der Gründenseestraße gegenüber der Hausnummer 37/Freiwillige Feuerwehr Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, in der Gründenseestraße gegenüber der Hausnummer 37 eine Sperrfläche einzurichten, um der Feuerwehr das Herausfahren aus ihrer Liegenschaft zu erleichtern. Begründung: Zwar herrscht auf der genannten Seite absolutes Parkverbot (eingerichtet vor Hausnummer 36), gleichwohl wird aufgrund des Parkdrucks insbesondere die Fläche in der dortigen Kurve ordnungswidrig zugeparkt. Das Schild des Verkehrszeichens 283 ist mittlerweile verblasst und hinter einer Hecke zugewachsen, weshalb Autofahrer es schlichtweg nicht sehen. Trotzdem ist es wichtig, insbesondere der Feuerwehr ein ungehindertes Verlassen ihres Gerätehauses zu ermöglichen. Dazu ist es unabdingbar, eine Sperrfläche einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 59 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-0
Einrichten von Elektroladesäulen
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2023, OF 492/11 Betreff: Einrichten von Elektroladesäulen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in ausgewählten Bereichen im Ortsbeirat 11 Elektroladesäulen einzurichten, um Elektromobilität in den Stadtteilen zu fördern. Begründung: 1. Förderung der Elektromobilität: Elektrofahrzeuge sind die Zukunft der Mobilität und tragen erheblich zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei. Durch die Einrichtung von Elektroladesäulen zeigt die Stadt Frankfurt ihre Unterstützung für eine nachhaltige und umweltbewusste Fortbewegung. 2. Bürger- und Besucherzufriedenheit: Viele Einwohner sind bereits auf Elektrofahrzeuge umgestiegen oder denken über eine Anschaffung nach. Durch das Bereitstellen einer Elektroladesäule, bietet die Stadt Frankfurt den Bürgerinnen und Bürgern sowie Besucherinnen und Besuchern der Stadtteile, einen zusätzlichen Service. Die Möglichkeit, Elektrofahrzeuge in der Nähe des Wohnortes oder des Arbeitsplatzes aufzuladen, ist ein großer Anreiz auf eine umweltfreundlichere Mobilität umzusteigen. 3. Imageverbesserung: Durch die Einrichtung von Elektroladesäulen positionieren sich die Stadtteile als modern und zukunftsorientiert. Dies kann zu einer positiveren Wahrnehmung und einem verbesserten Image in der Öffentlichkeit führen. 4. Beitrag zur lokalen Infrastruktur: Eine Elektroladesäule in den Stadtteilen ist ein Beitrag zur Ausweitung der lokalen Ladeinfrastruktur. Dies ist besonders wichtig, bei der Bewältigung von Alltags- und Lieferfahrten mit Elektrofahrzeugen, was den Umstieg auf eine umweltfreundliche Mobilität attraktiver macht. Zusammenfassend lässt sich ableiten, dass die Einrichtung von Elektroladesäulen viele Vorteile für die Stadtteile bringt. Von der Förderung der Elektromobilität über die Bewohner- und Besucherzufriedenheit bis hin zur Steigerung des Images - all diese Aspekte tragen zur langfristigen Nachhaltigkeit und positiven Entwicklung des Stadtteils bei. Mögliche Orte in Fechenheim: - Parkplatz Sedanstraße - Parkplatz (Pfortenstraße-Ankergasse) - Alt Fechenheim 114 vor dem Kindezentrum alt Fechenheim - Konstanzer Straße an dem Schwimmbad (zwischen Am Saalenbusch und Bodenseestraße) Mögliche Orte in Seckbach: - Atzelbergstraße Eingang zum Atzelbergplatz Mögliche Orte im Riederwald: - Entlang der Schäfflestraße Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 492/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenTrinkwasserbrunnen Fechenheim Süd
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4163 entstanden aus Vorlage: OF 482/11 vom 18.06.2023 Betreff: Trinkwasserbrunnen Fechenheim Süd Vorgang: OM 752/21 OBR 4; ST 2270/21 Der Ortsbeirat begrüßt die Idee des Magistrats, bereits geäußert in seiner Stellungnahme vom 17.12.2021, ST 2270, den "freien Zugang zu Trinkwasser in der Stadt" zu entwickeln. Bereits heute wird der Jean-Pauli-Brunnen in Fechenheim vielfach zur Erfrischung und auch zum Trinken genutzt, obwohl es sich hier nicht um einen Trinkwasserbrunnen handelt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den seit vielen Jahren in Fechenheim auf dem Burglehen existierenden und gut genutzten Brunnen in einen Trinkwasserbrunnen umzuwandeln oder durch einen Trinkwasserzugang zu ergänzen. Begründung: Der Ortsbeirat sieht es ganz wie der Magistrat, der in seiner oben aufgeführten Stellungnahme den freien Zugang zu Trinkwasser in der Stadt als einen wichtigen Baustein im Sinne der Inklusion und einer klimawandelgerechten Stadtentwicklung beschrieb. Das Burglehen ist nach wie vor das alte Zentrum des Stadtteils. Viele Besucher kommen hier mit dem Fahrrad vorbei und nutzen den Brunnen für eine Erfrischung. Der Zugang zu frischem und trinkbarem Wasser ist unter dem Aspekt der derzeitigen Entwicklung unseres Klimas notwendig. Die nächsten heißen Sommer stehen in unserer Stadt bevor. (Geoportal Frankfurt) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 752 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2270 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1979 Antrag vom 17.03.2024, OF 593/11 Etatanregung vom 15.04.2024, EA 18 Antrag vom 09.04.2025, OF 726/11 Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6900 Aktenzeichen: 79-2
Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten Ordnungsbeamte dem Ortsbezirk 11 direkt zuordnen
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.04.2023, OA 353 entstanden aus Vorlage: OF 446/11 vom 24.01.2023 Betreff: Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten Ordnungsbeamte dem Ortsbezirk 11 direkt zuordnen Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, analog der Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Westen, im Frankfurter Osten eine Außenstelle der Stadtpolizei einzurichten. Sollte dies zeitnah nicht umsetzbar sein, sind Ordnungsbeamte der Stadtpolizei dem Ortsbezirk 11 direkt vor Ort den Stadtteilen fest und in ausreichender Anzahl zuzuordnen. Begründung: Bürger haben seit Langem das Gefühl, im Frankfurter Osten könne jeder machen was er will. Es gibt nur unzureichende Kontrollen. Bürger werden aufgefordert, selbst als "Hilfssheriff" aktiv zu werden und sollen Ordnungswidrigkeiten beim Ordnungsamt selbst anzeigen. Abgemeldete Autos stehen oft Jahre auf Parkplätzen im öffentlichen Raum und keiner kümmert sich darum. Das Fahren und Parken auf Fußwegen, sogar vor Schulen und Kindergärten, scheint "legalisiert". Geschwindigkeitsüberschreitungen sind inzwischen kein Grund mehr, aktiv zu werden. Radwege werden zugeparkt. In Landschaftsschutzgebieten werden Autos rechtswidrig geparkt. Großveranstaltungen mit nicht zulässigem Lärmpegel und Beeinträchtigungen werden ohne Genehmigungen an Sonntagen durchgeführt. Zu den Sitzungen des Ortsbeirates kommen regelmäßig Bürger, die sich über die Mängel und fehlende Kontrollen beschweren. Am Wochenende ist schon überhaupt nicht mehr an Kontrollen jeglicher Art zu denken, weil nur zwei Fahrzeuge des Ordnungsamtes für die gesamte Stadt Frankfurt vorhanden sind. In der Innenstadt allerdings sieht man an allen Orten und zu jeder Zeit Ordnungsbeamte in Zweiergruppen. Überprüfungen, wer z. B. auf dem öffentlichen Parkplatz in Alt-Fechenheim ein Parkticket zieht, finden fast gar nicht statt. Kurzzeitparkplätze werden als Dauerparkplätze genutzt. Behindertenparkplätze werden von Nichtberechtigten zugeparkt. Bürgersteige werden laufend vollflächig zugeparkt. Bei Anrufen beim Ordnungsamt kommen dann beispielsweise folgende Antworten: "Das ist zu weit weg.", "Da ist der Wagen ja, nur für diese eine Sache, den halben Tag unterwegs." oder "Wir brauchen die Wagen in der Innenstadt.", "Leider gehen andere Veranstaltungen/Gebiete vor." oder "Eines der Fahrzeuge ist kaputt.", oder "Wir haben kein Personal dafür.". Mehrfach wurde der Zustand angemahnt, aber im Frankfurter Osten passiert einfach nichts. Das muss sich ändern. Der Einsatz der Bürger als Hilfssheriffs führt weder zum gewollten Ziel/Erfolg noch ist dies im Gesetz vorgesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 358 Antrag vom 24.11.2023, OF 532/11 Anregung vom 27.11.2023, OA 413 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 03.05.2023 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 19.06.2023, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 353 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.06.2023, TO II, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OA 353 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3464, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.06.2023
Mehr Sicherheit am Fußgängerüberweg Starkenburger Straße/Einbiglerweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3819 entstanden aus Vorlage: OF 431/11 vom 06.04.2023 Betreff: Mehr Sicherheit am Fußgängerüberweg Starkenburger Straße/Einbiglerweg Der Magistrat wird gebeten, für mehr Sicherheit am Zebrastreifen Starkenburger Straße/Einbiglerweg zu sorgen. An diesem Übergang kommt es durch von Bäumen und parkenden Autos erschwerten Sichtverhältnissen immer wieder zu gefährlichen Situationen. Begründung: Die Sichtverhältnisse am Fußgängerüberweg sind nicht ideal, was es für Autofahrer und Fußgänger gleichermaßen erschwert, sich gegenseitig zu sehen. Mögliche Lösungsansätze könnten ein Fußgängerüberweg mit vier Zebrastreifen an allen Straßen der Kreuzung oder eine Verlegung des Zebrastreifens in die Starkenburger Straße sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1754 Aktenzeichen: 66-2
Glas- und Altkleidercontainer in der Bregenzer Straße/Fachfeldstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3828 entstanden aus Vorlage: OF 447/11 vom 07.02.2023 Betreff: Glas- und Altkleidercontainer in der Bregenzer Straße/Fachfeldstraße Der Magistrat wird gebeten, den Glas- und Altkleidercontainer in der Bregenzerstraße/Fachfeldstraße entweder ersatzlos wegfallen zu lassen oder in die Starkenburger Straße vor die Hausnummer 75 zu verlegen. Begründung: Die Gehwegsbreite liegt bedingt durch die Container, gemessen zu unterschiedlichen Zeiten, nur zwischen 1,20 Meter und 1,45 Meter. Der genannte Bereich ist eingetragener Teil des Schulwegs und wird zudem von Seniorinnen und Senioren viel frequentiert. Termine mit dem ASE, dem Straßenverkehrsamt und der FES ergaben, dass in unmittelbarer Nähe kein alternativer Standort zu finden ist. Da sich weitere Containerstandorte im Bereich des Parkplatzes Sedanstraße und in der Bregenzer Straße vor der Seniorenwohnanlage befinden, schlägt der Ortsbeirat vor, entweder ganz auf diesen Standort zu verzichten oder den Glas- und Altkleidercontainer im Bereich Dieburger Straße/Starkenburger Straße südlich des dortigen Beetes bzw. auf die Parkfläche vor dem Kindergarten Karibuni Bantu, Starkenburger Straße 75, neben die Litfaßsäule zu verlegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1794 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-2
Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Alt-Fechenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2023, OF 408/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Alt-Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Alt-Fechenheim (Abschnitt Kleedreieck bis Mainkur) werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Alt-Fechenheim (Abschnitt Kleedreieck bis Mainkur) in einem desolaten Zustand durch großflächige und tiefe Schlaglöcher. Das tägliche Verkehrsaufkommen auch durch den Schwerlastverkehr der Allessa Chemie macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist weiterhin eine wichtige Verbindungsstraße für Pendler. Eine Erneuerung ist längst überfällig und sollte vorrangig vor anderen Erneuerungen stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 11 2023 Die Vorlage OF 408/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B448)
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2023, OF 413/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B448) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel für Planung und Bau der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn eingestellt. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des geplanten neuen Grünzuges zwischen Ferdinand Porsche und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße unter dem Aspekt der Vermeidung klimaschädlicher Emissionen durch motorisierten Ziel- und Quellverkehr der Arbeitnehmer:innen der im Gewerbegebiet ansässigen Unternehmen und der besseren Anbindung der Wohngebiete im südlichen Fechenheim (Konstanzer Straße, Dieburger Straße, Starkenburger Straße, geplantes Wohngebiet) schnellstmöglich vorzusehen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße, die zu erwartende Erweiterung der Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zusammenrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach einerseits, der drohende Verkehrskollaps im Frankfurter Osten andererseits, machen es zwingend notwendig die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich jetzt entscheidend zu verbessern und zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 16 2023 Die Vorlage OF 413/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenParkplätze für Lieferverkehr auf Alt-Fechenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2023, OM 3644 entstanden aus Vorlage: OF 379/11 vom 07.02.2023 Betreff: Parkplätze für Lieferverkehr auf Alt-Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, die zwei Parkplätze auf der Straße Alt-Fechenheim vor den Liegenschaften mit den Hausnummern 118 und 120 mit dem Verkehrszeichen 286 "Eingeschränktes Halteverbot" sowie dem Zusatzzeichen 1012-30 "Ladezone in der Zeit von 8:00 Uhr - 18:00 Uhr" zu versehen. Begründung: Der Parkdruck in der Straße Alt-Fechenheim ist extrem hoch. Dies führt dazu, dass Autofahrer immer wieder auf dem Gehweg halten. Dies ist besonders im Bereich der Eifler-Filiale zu beobachten. Zwei Parkplätze in Form einer Ladezone wären eine Möglichkeit, um Abhilfe zu schaffen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1195 Aktenzeichen: 32-1
Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2023, OM 3346 entstanden aus Vorlage: OF 367/11 vom 01.01.2023 Betreff: Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, aufgrund der häufigen Nichtbeachtung des gelben optischen Warnsignals für Rechtsabbieger (Hanauer Landstraße Richtung Osten) und der daraus entstehenden teils lebensbedrohlichen Situationen für den kreuzenden und durch Grünphasen freigegebenen Rad- und Fußverkehr im Bereich der südlichen Kreuzung, die Ampelschaltung An der Mainkur so zu gestalten, dass die Grünphase für Rechtsabbieger, die aus der Stadtmitte kommend nach Fechenheim-Süd fahren (in der Abbildung Bereich 1), nicht parallel zur Grünphase für Rad- und Fußverkehr von der westlichen Seite Alt-Fechenheim bis zur Fahrbahnmitte (in der Abbildung Bereich 2) betrieben wird. Eine Trennung der Ampelphasen für den Verkehr stadtauswärts und für Rechtsabbieger nach Fechenheim fahrend ist vorzunehmen. Begründung: Nur durch eine Entkopplung der freien Fahrt für den rechts abbiegenden Kraftfahrzeugverkehr nach Fechenheim und den kreuzenden Rad- und Fußverkehr kann eine Entschärfung der Situation und eine Verbesserung der Sicherheit im südlichen Kreuzungsbereich An der Mainkur nach Fechenheim erreicht werden. Eine Überforderung von Autofahrerinnen und Autofahrern durch eingeschränkte Übersicht des Kreuzungsbereichs, aufgrund von Radverkehr, der möglicherweise aus drei verschiedenen Richtungen kommen kann, ist in diesem Bereich durchaus vorstellbar. Das Warnblinklicht wird überdurchschnittlich häufig missachtet. Fußgängerinnen und Fußgänger sowie der Radverkehr sind derzeit auf ihrem per Ampelschaltung freigegebenen Überweg nicht sicher. Quelle: Google Maps 2023 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1119 Antrag vom 09.06.2024, OF 633/11 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5639 Antrag vom 04.05.2025, OF 737/11 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6946 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32-1
CarsharingParkplätze in den Stadtteilen einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3211 entstanden aus Vorlage: OF 348/11 vom 15.11.2022 Betreff: Carsharing-Parkplätze in den Stadtteilen einrichten Um die Energiewende voranzutreiben, die Fahrzeugdichte in Frankfurt zu verringern und einen Beitrag zur umweltgerechten Stadt zu leisten, wird der Magistrat gebeten, an folgenden Punkten Carsharing-Stationen einzurichten: In Fechenheim: - Wächtersbacher Straße/Kaufland Supermarkt; - Am Linneplatz - Südseite am Spielplatz; - Parkplatz Baumertstraße ; - Orber Straße/Cassellastraße; - Starkenburger Straße vor dem Jugendzentrum. Im Riederwald: - Schäfflestraße gegenüber der katholischen Kirche; - Lassallestraße. In Seckbach: - Leonhardgasse an der Bushaltestelle der Buslinie 44. Alle Carsharing-Angebote sollen zukunftssicher mit elektrischen Ladesäulen ausgerüstet werden und es soll ein besonderer Wert auf elektrische Autos bei der Fahrzeugauswahl gelegt werden. Begründung: Die Mobilität wird sich besonders in den Ballungsräumen entscheidend verändern. Nicht nur werden ab 2035 keine Verbrennerfahrzeuge mehr verkauft, sondern bereits Jahre vorher wird der Verkauf dieser Fahrzeuge wegen ihrer geringen Attraktivität und den kommenden Restriktionen und Fahrverboten im städtischen Raum schon sehr stark zurückgehen. Die jetzigen Nutzer von Carsharing-Angeboten zeichnen sich bereits heute durch ein hohes Umweltbewusstsein aus und tendieren eher zu regenerativen Angeboten, als zu Angeboten mit fossilen Energieträgern. Daher sollte der E-Mobilität ein besonders hoher Stellenwert zugerechnet werden. Die oben angeführten Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge sind zentral und erreichbar in den Wohnquartieren gelegen und optisch sichtbar, damit diese eine hohe Akzeptanz finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 816 Aktenzeichen: 66 3
Durchfahrt für die Müllabfuhr in der Martin-Böff-Gasse frei halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3218 entstanden aus Vorlage: OF 361/11 vom 05.12.2022 Betreff: Durchfahrt für die Müllabfuhr in der Martin-Böff-Gasse frei halten Der Magistrat wird gebeten, in der Martin-Böff-Gasse an der Kurve nach der Einfahrt von der Starkenburger Straße aus kommend rechts eine Sperrfläche im Kurvenbereich zu markieren. Begründung: Fast täglich kommt es vor, dass Autos direkt in der Kurve geparkt werden. Dies behindert zum einen Fußgänger, da der abgesenkte Bereich des Bürgersteigs nicht mehr nutzbar ist, zum anderen behindert ein in der Kurve geparktes Auto die Müllabfuhr, sodass diese nicht mehr um die Kurve fahren kann und die Mülltonnen in der Martin-Böff-Gasse regelmäßig gar nicht oder nur teilweise geleert werden. Quelle: Google Earth/Foto: Sebastian Schugar Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 815 Aktenzeichen: 66 3
Toilettenkonzept Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.12.2022, OA 286 entstanden aus Vorlage: OF 359/11 vom 29.11.2022 Betreff: Toilettenkonzept Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte in der Vorlage M 174 zu ergänzen: Unter Punkt II. "Sofortmaßnahmen" Buchstabe c.: 19. Mainufer Fechenheim Systemtoilette oder feste Anlage zwischen Arthur-von-Weinberg-Steg (nahe der Anlegestelle der Primus-Linie) und Straßenbahnhaltestelle "Schießhüttenstraße"; 20. Öffnung der vorhandenen Toilettenanlage auf dem Gelände des Licht- und Luftbads Riederwald. Unter Punkt III. "Prüfungsmaßnahmen" Buchstabe d.: Insbesondere prüft der Magistrat die Öffnungszeiten der Toilettenanlage im Huthpark auf eine tägliche Öffnungszeit von 10 bis 18 Uhr auszuweiten. Begründung: Freizeitsportler, Fahrgäste der Straßenbahn und Familien mit Kindern bemängeln das Fehlen einer Toilette in diesem Bereich von Fechenheim. Es gibt massive Beschwerden von Familien, dass insbesondere die fehlende Toilettenanlage zu einer Verschmutzung des Kinderspielplatzes an der Schießhütte führt. Im Huthpark hat das Cafe Bergstation und damit auch die Toilettenanlage in den Wintermonaten nur an Wochenenden geöffnet. Auch hier führt die fehlende Toilette zu einer Verschmutzung des Spielplatzes bzw. des angrenzenden Gebüschs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 237 Bericht des Magistrats vom 15.01.2024, B 28 Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 355 Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 185 Bericht des Magistrats vom 26.06.2025, B 241 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) 14. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.01.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 21 Herr Alexander Bauer von der Frankfurter Behinderten-ArbeitsGemeinschaft (FBAG) erhält im Rahmen der Debatte als sachkundiger Bürger das Wort. Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE,SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie LINKE. und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318 und OA 320 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318 und OA 320 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.02.2023, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 174 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 277 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 286 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 294 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 300 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 318 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 320 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.02.2023, TO I, TOP 14 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 8. Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU und AfD (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318, OA 320 und OA 329 = Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 8. a) Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Shehata, Schenk, Yildiz, Momsen und Wollkopf sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz), AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme bei Ablehnung des baulichen Standards eines gemeinsamen Waschbereiches) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2950, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023
Fahrradweg Starkenburger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2326 entstanden aus Vorlage: OF 290/11 vom 17.05.2022 Betreff: Fahrradweg Starkenburger Straße Der Magistrat wird gebeten, den ausgewiesenen Fahrradweg von der Starkenburger Straße aus in Richtung Alt-Fechenheim auf der gesamten Hauptstraße weiter zu kennzeichnen. Begründung: Der Fahrradweg auf der Starkenburger Straße endet abrupt an der Ampel Schießhüttenstraße kurz vor der Fahrbahnverengung. Die weitergehende Einzeichnung von Fahrradpiktogrammen auf der gesamten (Haupt-) Straße Alt-Fechenheim wäre sinnvoll, damit für die Fahrradfahrer Verkehrssicherheit und für die Autofahrer Klarheit hergestellt wird. In der Straße Alt-Fechenheim ist Tempo 30 ausgewiesen und es existiert gleichzeitig eine Busspur, sodass sich alle Verkehrsteilnehmer die Fahrbahn teilen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2375 Aktenzeichen: 32 1
Straßenbahn von der mittleren Hanauer Landstraße nach Bornheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2222 entstanden aus Vorlage: OF 194/4 vom 17.05.2022 Betreff: Straßenbahn von der mittleren Hanauer Landstraße nach Bornheim Vorgang: B 238/21; V 267/22 OBR 4; ST 823/22 Der Magistrat wird gebeten, Vorbereitungen zu treffen, um eine Straßenbahnlinie von der mittleren Hanauer Landstraße über den Ratsweg nach Bornheim zu führen. Infrage kommt etwa ab 2025 die Straßenbahnlinie 15. Möglicherweise muss dazu eine Wendestelle hergerichtet werden. Begründung: Eine solche Verbindung wird schon lange gewünscht, um die Arbeitsplätze, Geschäfte und Dienstleistungen in diesem Abschnitt der Hanauer Landstraße zwischen Honsellstraße und Ratswegkreisel mit den Wohngebieten in Bornheim und darüber hinaus zu verbinden. Nun sind mit dem Nahverkehrsplan 2025 ohnehin einige Änderungen geplant. Die Straßenbahnlinie 12 soll von Bornheim kommend bis zur Schießhüttenstraße fahren und eine Straßenbahnlinie 15 soll - von Sachsenhausen kommend - durch die Hanauer Landstraße bis Hugo-Junkers-Straße fahren (vgl. Magistratsbericht vom 28.05.2021, B 238, und Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 823). Außerdem wird Fechenheim von der Straßenbahnlinie 11 bedient. Es böte sich für den oben genannten Zweck an, die Straßenbahnlinie 15 in den Ratsweg abbiegen zu lassen, um dann Bornheim-Mitte anzubinden. Wenn sie nicht viel weiter fahren soll, braucht man eine Wendestelle. Die könnte es eventuell in der Straße Im Prüfling, unterer Teil, geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.05.2021, B 238 Auskunftsersuchen vom 10.01.2022, V 267 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 823 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2023
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