Meine Nachbarschaft: An der Wörthspitze
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Umsetzung des Rahmenplans Niederursel
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.01.2022, OA 135 entstanden aus Vorlage: OF 94/8 vom 01.01.2022 Betreff: Umsetzung des Rahmenplans Niederursel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die zuletzt 2019 angekündigte Vorplanung für den Straßenzug Alt-Niederursel abzuschließen und dieses Teilprojekt des Rahmenplans Niederursel dem Ortsbeirat und interessierten Stadtverordneten vor einer Beschlussfassung im Magistrat in geeigneter Form vorzustellen. Begründung: Der 2015 von den Stadtverordneten beschlossene Rahmenplan Niederursel zeigt für den denkmalgeschützten alten Ortskern eine planerische Zukunftsperspektive auf. Im Zuge der vom Magistrat zuvor vorbildlich durchgeführten Bürgerbeteiligung wurde deutlich, dass eine Neuordnung des teilweise sehr sanierungsbedürftigen Straßenraumes im Bereich Alt-Niederursel zwischen Obermühlgasse und Karl-Kautsky-Weg aufgrund der vielfältigen Anforderungen und Nutzungsansprüche die größte Bedeutung für die Bewohner im Stadtteil hat. Seit 2017 kündigt der Magistrat nun zu diesem ersten Teilprojekt eine Vorplanung an. Dass sie vorangetrieben würde, ist zuletzt 2019 dem Ortsbeirat mitgeteilt worden. Der Ortsbeirat fragt sich, wann diese Vorplanung endlich vorgestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.04.2024, OM 5419 Bericht des Magistrats vom 18.11.2024, B 426 Bericht des Magistrats vom 18.08.2025, B 302 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 26.01.2022 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 15.02.2022, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2022, TO II, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage OA 135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1350, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2022 Aktenzeichen: 61 00
Verbesserung der Straßenbeleuchtung im südlichen Westend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1403 entstanden aus Vorlage: OF 241/2 vom 12.12.2021 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung im südlichen Westend Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung im südlichen Westend für den Bereich, der zwischen Senckenberganlage, Bockenheimer Landstraße, Mainzer Landstraße und Friedrich-Ebert- Anlage liegt, zu verbessern. Es gilt, für folgende Straßenabschnitte eine nachhaltige Lösung zu finden: Straßen mit mangelnder oder defekter Beleuchtung: - Kettenhofweg im Teil zwischen Mendelssohnstraße und Arndtstraße - Savignystraße zwischen Arndtstraße und Rheinstraße Straßen mit einseitiger und dürftiger Beleuchtung: - Lindenstraße ab Bockenheimer Landstraße bis Westendstraße - Bettinastraße - Westendstraße zwischen Senckenberganlage und Mendelssohnstraße - Beethovenstraße zwischen Kreisel Mendelssohnstraße und Friedrich-Ebert-Anlage Dabei sollen folgende Punkte beachtet werden: 1. Zügiger Ersatz der defekten, bestehenden Leuchtmittel; 2. Prüfung der Lichtstärke der bestehenden Leuchtmittel - entsprechen diese den Anforderungen der EU-konformen DIN EN 13201?; 3. Ggf. Ersatz der bisherigen Leuchtmittel durch energiesparende Leuchtmittel mit höherer Leuchtkraft; 4. Ggf. Aufbau zusätzlicher Straßenlaternen, um zweiseitige Beleuchtung zu ermöglichen. Begründung: Klagen von diversen Anwohnern: Das Durchlaufen nach Einbruch der Dunkelheit macht ein extrem unangenehmes Gefühl. LED-Leuchten bilden häufig ein dunkleres Lichtbild als herkömmliche Leuchten. Daher schlägt der Ortsbeirat vor, auf LED-Leuchten mit höherer Leuchtkraft zu setzen und ggf. zusätzliche Straßenlaternen beidseitig anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 940 Aktenzeichen: 91 52
Stau auf der Karlstraße beenden
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.01.2022, OF 327/1 Betreff: Stau auf der Karlstraße beenden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Einmündungsbereich der Karlstraße und der Mainzer Landstraße den zweiten Fahrstreifen von rechts als Abbiegefahrstreifen für Links- und Rechtsabbieger zu markieren. Begründung: Gegenwärtig sind von den vier Fahrstreifen auf der Karlstraße im Einmündungsbereich drei als Linksabbiegerfahrstreifen und einer als Rechtsabbiegerfahrstreifen markiert. Da jedoch wesentlich mehr Fahrzeuge rechts als links abbiegen, bilden sich auf dem einzigen Fahrstreifen für Rechtsabbieger häufig lange Rückstaus, während die drei Linksabbiegefahrstreifen häufig leer sind. Mit der vorgeschlagenen Maßnahme lassen sich Rückstaus und die damit verbundenen Belastungen kostengünstig vermeiden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OF 327/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 327/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI gegen CDU und FDP (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenGelände Mainzer Landstraße: Pläne vorstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1323 entstanden aus Vorlage: OF 286/6 vom 16.12.2021 Betreff: Gelände Mainzer Landstraße: Pläne vorstellen Der Magistrat wird gebeten, für das im Juni 2020 erworbene Grundstück Mainzer Landstraße/Elektronstraße/Akazienstraße die aktuell verfolgten Nutzungspläne im 1. Halbjahr des Jahres 2022 öffentlich vorzustellen. Begründung: Seit dem Kauf der rund 28.000 Quadratmeter großen Fläche im Juni 2020 sind nun 1,5 Jahre vergangen. Bereits beim Kauf hat die Stadt eine Nutzung für eine zusätzliche Grundschule, eine zusätzliche weiterführende Schule, eine Kindertageseinrichtung, Wohnungsbau und eine Grünfläche angekündigt. Ein Modell zeigte schon eine mögliche Verteilung der Nutzungen mit Baukörpern an. Auch wenn bekannt ist, dass solche Modelle weit von einer baureifen Planung entfernt sind, konnte man annehmen, dass es mit den Planungen zügig vorangeht. Nunmehr zeigen sich die typischen Folgen des Leerstanden. Fassaden sind beschmiert, erste Fensterflächen zeigen Risse und alles wirkt zunehmend verwahrlost. Die Zwischennutzung, die Freiflächen als Außenlager zu nutzen, tritt dem nicht entgegen. Tatsächlich ist bald damit zu rechnen, dass die leeren Gebäude weiter verfallen und sich mehr und mehr Personen Zutritt verschaffen, um dort ein lost place-Erlebnis zu haben. Die Gefahren in solchen ehemaligen Gewerbebauten werden unterschätzt. An dieser zentralen Stelle ist eine verfallende Ruine ganz besonders schädlich. Die Stadt hat für das Grundstück viel Geld ausgegeben und Schulplätze werden dringend benötigt. Daher sind die seitdem erfolgten Weiterentwicklungen der Nutzungspläne von Interesse. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 284 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23 20
Höchst: Weitere Ausweitung der Vorlagen OM 141 und OM 653 auf den Abschnitt Bolongarostraße 176 bis 112
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1325 entstanden aus Vorlage: OF 288/6 vom 12.12.2021 Betreff: Höchst: Weitere Ausweitung der Vorlagen OM 141 und OM 653 auf den Abschnitt Bolongarostraße 176 bis 112 Vorgang: OM 141/21 OBR 6; OM 653/21 OBR 6; ST 1682/21; ST 2100/21 Der Magistrat wird gebeten, die in den Vorlagen OM 141 und OM 653 geforderten und erfolgreich durch den Magistrat durchgeführten Maßnahmen und Kontrollen auf den oben genannten erweiterten Bereich der Bolongarostraße a uszuweiten. Begründung: Mehrere Anwohnerinnen und Anwohner sind auf Ortsbeiratsmitglieder zugekommen und haben über Beeinträchtigungen durch Müllansammlungen und Ruhestörungen berichtet. Ferner beklagten entsprechende Anwohnerinnen und Anwohner über Geräuschbelästigungen in den späten Abendstunden, die durch einzelne dort ansässige gastronomieähnliche Ladengeschäfte verursacht werden. Die in der Stellungnahme ST 2100 aufgeführten Maßnahmen des Magistrats haben seitens der Anwohnerschaft für einen deutlichen Rückgang der Beschwerden geführt, weshalb es als sinnig erscheint, die in der Stellungnahme beschriebenen erfolgreichen Maßnahmen entsprechend auf den oben genannten Straßenabschnitt auszuweiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 141 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 653 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1682 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2100 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 913 Antrag vom 18.02.2024, OF 945/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 887 Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6807 Aktenzeichen: 32 4
Frankfurter Westen: Wurzelaufbrüche auf Niddauferweg beseitigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1339 entstanden aus Vorlage: OF 304/6 vom 13.12.2021 Betreff: Frankfurter Westen: Wurzelaufbrüche auf Niddauferweg beseitigen Der Magistrat wird gebeten, möglichst kurzfristig die Gefährdungen durch Wurzelaufbrüche u. Ä. auf dem Uferweg an der Nidda zu beseitigen. Begründung: Zwischen dem Sossenheimer Wehr und den Autobahnbrücken des Westkreuzes gefährden einige Wurzelaufbrüche die Sicherheit von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden auf der südlichen Seite des Niddauferweges. Im September kam es an dieser Stelle zu einem schweren Unfall zweier Radfahrerinnen, Anwohnende befürchten, dass auch die Bodenwellen dazu beigetragen haben könnten. Vor circa zehn Jahren wurden die Aufbrüche bereits einmal entfernt, sind aber inzwischen wieder so hoch wie zuvor. Besonders kritisch ist es im Herbst, wenn die Schäden von Laub verdeckt sind. Auch in Höchst gibt es auf der nördlichen Niddaseite zwischen Mainzer Landstraße und Amtsgasse (ausgeschilderte Umfahrung "Gaasebrickelsche") einige gefährliche Stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1028 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 294 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90 31
Sicherer Fußverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Ampel Galluswarte/Mainzer Landstraße sicherer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1356 entstanden aus Vorlage: OF 260/1 vom 07.12.2021 Betreff: Sicherer Fußverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Ampel Galluswarte/Mainzer Landstraße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, die signalgesteuerte Fußgängerquerungshilfe an der Galluswarte über die Mainzer Landstraße in Höhe der Hausnummern 240/269 von einer "Bettelampel" auf regelmäßigen Umlauf- Grün umzustellen. Dabei ist darauf zu achten, dass den zu Fuß Gehenden genügend Zeit eingeräumt wird, die Straße vollständig zu queren. Begründung: Die nach einem Verkehrsunfall beschädigte Lichtsignalanlage wurde Ende November 2021 wiederhergestellt. Jedoch weist diese für die Benutzung durch zu Fuß Gehende erhebliche Mängel auf, wie beispielsweise die verwirrende Anordnung der Taster zur Grün-Anforderung. "Bettelampeln" stehen erheblich in der Kritik und benachteiligen vor allem die zu Fuß Gehenden. Im Bereich der Galluswarte ist dies jedoch die einzige "Bettelampel", die zudem geringen Einfluss auf die komplexe Gesamtsituation hat. Eine Optimierung der Fußgängerquerungshilfe würde den Verkehrsfluss für die zu Fuß Gehenden wesentlich sicherer, verlässlicher und schneller machen. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 985 Aktenzeichen: 32 1
Zusätzliche Kita-Plätze in der Nordweststadt
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2022, OF 91/8 Betreff: Zusätzliche Kita-Plätze in der Nordweststadt Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob in der Liegenschaft Niederurseler Landstraße 156 eine zusätzliche Kindertagesstätte eingerichtet werden kann; 2. welche weiteren Liegenschaften der Magistrat -ggf. in Verbindung mit freien Trägern- aktuell prüft, um den Versorgungsgrad mit Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortplätzen in der Nordweststadt und hier insbesondere im Bezirk der Erich-Kästner-Schule zu erhöhen. Begründung: Im Gebäudekomplex des ehemaligen "Tankstellendreiecks" gibt es leider vermehrt Leerstand in den Ladenzeilen-Erdgeschossen auf der "Innenseite" entlang des Seitenarms zur Straße Alt-Niederursel. Eine sehr große Ladenfläche steht im Haus Niederurseler Landstraße 156 leer (ehemaliger Schleckermarkt). Da der Versorgungsgrad mit Kinderkrippen- und Kindergartenplätzen in der gesamten Nordweststadt weiterhin unter dem städtischen Durchschnitt liegt, werden zusätzliche Plätze benötigt. Das gilt insbesondere für den Bezirk der Erich-Kästner-Schule, wo nach dem letzten Magistratsbericht zur Thematik die Krippenversorgung mit 17% weit unter dem Versorgungsziel von 40% liegt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 284 2022 Die Vorlage OF 91/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBahnübergang am Krautgartenweg besser sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1238 entstanden aus Vorlage: OF 70/8 vom 10.11.2021 Betreff: Bahnübergang am Krautgartenweg besser sichern Nach Informationen eines Bürgers ist am Sonntag, dem 29. August 2021, ein Radfahrer bei regnerischem Wetter auf dem Bahnübergang in der Verlängerung des Krautgartenweges gestürzt. Dabei wurde der Radfahrer so schwer verletzt, dass der Bürger den Notarzt rufen musste. Nur zehn Minuten später stürzte an gleicher Stelle ein weiterer Radfahrer. Auf Nachfrage wurde dem Bürger mitgeteilt, dass der Bereich bei der Einsatzleitstelle schon lange als Gefahrenpunkt bekannt sei und keine Anfahrtsbeschreibung für den Rettungswagen/Notarzt notwendig sei. Auch einem Mitglied des Ortsbeirates wurde von Anliegern berichtet, dass Radfahrer an dieser Stelle häufig stürzen. Der Krautgartenweg ist in der Verlängerung des Oberurseler Weges eine wichtige Verbindung für den (innerstädtischen) Radverkehr, der Alt-Niederursel mit dem Mertonviertel und Heddernheim verbindet. An diesem Bahnübergang trifft der Fahrradweg in einem sehr spitzen Winkel auf die Bahnschienen und in der Folge besteht die Gefahr, dass Radfahrer in den Schienen hängen bleiben. Einige Radfahrer, welche die Gefahr kennen, fahren in Schlangenlinien über den Bahnübergang. Auch dies führt nach Bürgerinformationen ebenfalls zu gefahrvollen Situationen in Form von Kollisionen mit Fußgängern und anderen Radfahrern. Dieser äußerst gefährliche Bahnübergang wird von Radfahrern häufig unterschätzt. Derzeit ist der Bahnübergang mit einer Ampel und Warnbaken gesichert. Jedoch findet sich kein gesonderter Hinweis auf den für Radfahrer gefährlichen Bahnübergang. Das Schild "Radfahrer bitte absteigen" ist sehr unscheinbar und auf einer Höhe von ca. einem Meter angebracht. Darüber hinaus ist das Schild zugewachsen und aus Richtung Niederursel kommend nicht zu erkennen. Der Bahnübergang wurde kürzlich mit Piktogrammen ("Warndreieck mit Ausrufezeichen") auf der Straße vor und nach dem Bahnübergang versehen. Der Magistrat wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: - Wie viele Unfälle wurden in den letzten fünf Jahren an diesem Bahnübergang gemeldet oder sind der Einsatzleitstelle bekannt geworden? - Wie oft wurde ein Notarzt oder Rettungswagen zu einem Einsatz in diesem Bereich gerufen? Der Magistrat wird aufgefordert, eine Zählung der Radfahrer an dem Bahnübergang vorzunehmen und über die Ergebnisse zu berichten. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation am Bahnübergang Krautgartenweg verbessert werden kann. Dabei sind auch folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: - Erhöhung der Erkennbarkeit des gefährlichen Bahnüberganges durch deutlichere Warnhinweise für Verkehrsteilnehmer (z. B. durch entsprechende Warnschilder oder weitere Piktogramme auf der Fahrbahn). Das Schild "Radfahrer bitte absteigen" ist auf Augenhöhe eines Radfahrers anzubringen und von Bewuchs frei zu halten. - Sicherung des Bahnüberganges durch Schranken und Zäune zur Reduzierung der Radfahrgeschwindigkeit, wie dies bspw. an der U-Bahn- Station "Wiesenau" und im weiteren Verlauf des Radweges Richtung Heddernheim bereits der Fall ist. - Alternativ zur Sicherung durch Schranken und Zäune wären auch Maßnahmen zur Reduzierung der Radfahrgeschwindigkeiten an diesem Bahnübergang bspw. durch entsprechende Bodenmarkierungen, Rüttelstreifen, quer zur Fahrbahn laufende Schwellen oder in die Straße eingefasste Rippenplatten denkbar. - Aufnahme des Bahnüberganges bei der VGF als Unfallschwerpunkt. (Fotos privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1470 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 667 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2265 Aktenzeichen: 66 2
Fußgängerampeln Kreuzung Mainzer Landstraße und Ludwigstraße für Fußgänger sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1136 entstanden aus Vorlage: OF 243/1 vom 05.11.2021 Betreff: Fußgängerampeln Kreuzung Mainzer Landstraße und Ludwigstraße für Fußgänger sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerampeln an der Kreuzung zwischen der Mainzer Landstraße und der Ludwigstraße fußgängerfreundlicher zu schalten, insbesondere soll sichergestellt werden, dass die Fußgängerampel für die Querung der Mainzer Landstraße bei Rot für den Verkehr auf der Mainzer Landstraße auch ohne Anforderung auf Grün schaltet. Zudem soll die Fußgängerampel schneller auf Anforderung reagieren. Zuletzt sollte durch einen grünen Ampelpfeil für die Linksabbieger, die von der Mainzer Landstraße in die Ludwigstraße einbiegen wollen, verhindert werden, dass diese Fußgänger, welche die Ludwigstraße überqueren, gefährden. Begründung: Auch bei Rotphasen für den Verkehr auf der Mainzer Landstraße zeigt die Ampel für Fußgänger, welche die Mainzer Landstraße überqueren wollen, nicht automatisch Grün. Zudem reagiert die Fußgängerampel häufig nicht auf manuelle Anforderung. Durch einen grünen Ampelpfeil soll sichergestellt werden, dass Fußgänger, welche die Ludwigstraße überqueren wollen, Rot haben, wenn Linksabbieger in diese einbiegen. Hier kommt es häufig zu gefährlichen Situationen. Eine Verbesserung der dortigen Situation ist angezeigt und würde etwa Schülern der Falkschule und Beschäftigten im "Tower 185" zugutekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 734 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 2
Anwohnende schlafen lassen: Lkw-Anlieferung nur über die Hauptstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1122 entstanden aus Vorlage: OF 226/1 vom 03.11.2021 Betreff: Anwohnende schlafen lassen: Lkw-Anlieferung nur über die Hauptstraße Der Magistrat wird gebeten, eine Regelung bzw. ein nächtliches Fahrverbot zu erlassen, damit Lkw nicht vor 6:00 Uhr morgens durch die Frankenallee sowie die Sodener Straße und Krifteler Straße zwecks Anlieferung zum ALDI/REWE- Center fahren und dort Lärm verursachen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner des Wohnprojektes Alea im Gallus haben sich über Ruhestörungen vor 6:00 Uhr beschwert, die durch Lkw entstehen, die beispielsweise Lebensmittelmärkte beliefern. Diese fahren oft längere Strecken durch reine Wohnstraßen (bspw. Frankenallee, dann Sodener Straße bzw. Krifteler Straße), obwohl sie die entsprechende Strecke auch auf der Mainzer Landstraße zurücklegen könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 740 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsberuhigung in der Rebstöcker Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1119 entstanden aus Vorlage: OF 222/1 vom 07.11.2021 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Rebstöcker Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Rebstöcker Straße, v. a. im Bereich des Kindergartens der Gemeinde Maria Hilf, für eine dauerhafte Verkehrsberuhigung zu sorgen. Im Abschnitt zwischen der Mainzer Landstraße und der Frankenallee müssen dazu bauliche Maßnahmen getroffen werden. Begründung: In der Rebstöcker Straße zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee gibt es gleich mehrere Treffpunkte der Menschen aus der Nachbarschaft - zwei Supermärkte, zwei Kioske, die Maria-Hilf-Kirche und die angeschlossene Kindertagesstätte. Folgerichtig ist der Abschnitt Teil der Tempo-30-Zone. Leider kommt es regelmäßig vor, dass Autofahrer die hier relativ breite Straße mit Geschwindigkeit jenseits der 50 km/h befahren und Fußgänger wie Radfahrer gefährden und die Anwohner durch Lärm belästigen. Eine bauliche Lösung zur Verlangsamung des Verkehrs - ähnlich wie in der Eppenhainer Straße - würde nachhaltig Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 742 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Briefmarkenautomaten im Gallus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1124 entstanden aus Vorlage: OF 228/1 vom 04.11.2021 Betreff: Briefmarkenautomaten im Gallus Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Deutschen Post in Verbindung zu setzen und dafür Sorge zu tragen, dass zwei Briefmarkenautomaten im Gallus aufgestellt werden. Wünschenswerterweise sollte ein Automat im östlichen und einer im eher westlichen Teil liegen. Dafür sollen die Standorte der ehemaligen Postfiliale (Mainzer Landstraße 254) alternativ in der Nähe der Haltestelle "Galluswarte" sowie der Standort der neuen Postfiliale (Mainzer Landstraße 405) geprüft werden. Begründung: Vor dem Standort der ehemaligen Postfiliale auf der Mainzer Landstraße 254 befand sich bis zu deren Umzug ein Briefmarkenautomat, der rege genutzt wurde. Bürgerinnen und Bürger, die nun Briefmarken in diesem Teil des Gallus kaufen wollen, haben erst am Hauptbahnhof wieder einen verfügbaren Briefmarkenautomaten. Daher sollte dieser wieder dort oder direkt an der Galluswarte aufgestellt werden. Da in der neuen Postfiliale auf der Mainzer Landstraße 405 hoher Betrieb herrscht, wäre es auch hier sinnvoll, einen Briefmarkenautomaten vor der Tür aufzustellen, damit Menschen, die nur Briefmarken wollen, sich nicht in die lange Schlange der Filiale einreihen müssen. Außerdem sind die Briefmarkenautomaten auch außerhalb der Öffnungszeiten der Post erreichbar und bieten somit einen Mehrwert für die Bewohnerinnen und Bewohner des Gallus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 714 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 31
Unerledigte Drucksachen: Ortsbeiräte Ernst nehmen und Anregungen bzw. Anträge des Ortsbeirats 6 endlich beantworten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1103 entstanden aus Vorlage: OF 251/6 vom 02.11.2021 Betreff: Unerledigte Drucksachen: Ortsbeiräte Ernst nehmen und Anregungen bzw. Anträge des Ortsbeirats 6 endlich beantworten Vorgang: OM 4481/19 OBR 6; V 1486/19 OBR 6; OM 6357/20 OBR 6; V 1815/20 OBR 6; ST 883/21 § 4 Absatz 10 Satz 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main besagt: "Wird ein Antrag oder eine Anregung des Ortsbeirates an den Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen oder im vereinfachten Verfahren direkt der Verwaltung zugeleitet oder handelt es sich um ein Auskunftsersuchen nach § 4 Absatz 9, hat der Magistrat innerhalb von zwölf Wochen zu berichten." Auf der letzten Tagesordnung des Ortsbeirats waren jedoch 14 unerledigte Drucksachen aufgeführt, wobei die älteste Anregung bereits vom 26.03.2019 datiert war. Vor diesem Hintergrund fordert der Ortsbeirat 6 den Magistrat auf, die Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main einzuhalten und dabei insbesondere die Frist von zwölf Wochen zur Beantwortung von Auskunftsersuchen, Anregungen bzw. Anträgen der Ortsbeiräte zu beachten. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat aufgefordert, 1. die unerledigten Drucksachen des Ortsbeirates 6 schnellstmöglich zu beantworten, 2. im Rahmen der Stellungnahmen zu den unerledigten Drucksachen in einem gesonderten Punkt die jeweiligen Gründe zu benennen, die für die (teils massiven) Überschreitungen der Fristen ursächlich sind, 3. dem Ortsbeirat gesondert die (allgemeinen) Gründe darzulegen, die maßgeblich dazu führen, dass die Fristen für Anträge und Anregungen seit Jahren zunehmend nicht eingehalten werden, 4. aus den Gründen entsprechende Konsequenzen abzuleiten, wie die Einhaltung der Frist künftig gewährleistet bzw. in einem ersten Schritt zumindest deutlich verbessert werden kann. Zudem wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat 6 eine Aufstellung über Auskunftsersuchen, Anregungen bzw. Anträge mit vorläufigen Stellungnahmen ("Die Beratungen des Magistrats sind noch nicht abgeschlossen. Es wird daher um Fristverlängerung gebeten.") zur Verfügung zu stellen, die in den unerledigten Drucksachen gar nicht mehr aufgeführt sind. Begründung: Zahlreiche Anträge des Ortsbeirats 6 sind unbeantwortet - ein Problem, das scheinbar fast alle Ortsbeiräte betrifft. So ist der Ortsbeirat 6 bereits mit zwölf unerledigten Drucksachen in die Legislaturperiode gestartet, auf der Tagesordnung der Sitzung vom 26. Oktober 2021 standen dann schon 14 unerledigte Drucksachen. Hinzu kommen zahlreiche Auskunftsersuchen, Anregungen bzw. Anträge mit vorläufigen Stellungnahmen ("Die Beratungen des Magistrats sind noch nicht abgeschlossen. Es wird daher um Fristverlängerung gebeten."), die in den unerledigten Drucksachen gar nicht mehr aufgeführt sind. Abgesehen davon, dass das keine Wertschätzung der ehrenamtlich tätigen Ortsbeiräte darstellt, stehen hinter den Anträgen auch Bürgerinnen und Bürger, die auf eine Antwort warten. Hier obliegt es wieder den Ortsbeiräten, Rede und Antwort zu stehen. Dabei fehlen den Ortsbeiräten selbst die Erklärungen, warum Anträge teils seit Jahren unbeantwortet bleiben. Zu den unerledigten Drucksachen des Ortsbeirats 6 zählen bspw. Anregungen mit der Bitte nach Vereinbarung eines Ortstermins (bspw. die Vorlagen OM 4481 und OM 6357) - ob man dieser Bitte nachkommt, müsste doch eigentlich kurz zu beantworten sein. Stattdessen konnte der Ortsbeirat 6 bei der Anregung vom 26.03.2019, OM 4481, in diesem Jahr bereits den zweiten Jahrestag feiern. In anderen Fällen wurden die Informationen teilweise schon über die Presse weitergegeben, während der Ortsbeirat noch auf die Stellungnahme wartet. So wurde zu der Frage, welche Schulen auf dem Gelände Mainzer Landstraße 581 gebaut werden, in einer Pressekonferenz der Dezernentin bereits im März 2021 informiert, während das Auskunftsersuchen des Ortsbeirats vom 26.11.2019, V 1486, noch unbeantwortet ist. Auch Fragen zum Bolongaropalast werden zwar gegenüber der Presse (und zumindest teilweise gegenüber Stadtverordneten) beantwortet, während der Ortsbeirat auf das Auskunftsersuchen vom 27.10.2020, V 1815, nach eineinhalb Jahren mit der Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 883, lediglich die Antwort bekam: "Die Beratungen des Magistrats sind noch nicht abgeschlossen. Es wird daher um Fristverlängerung gebeten." Es stellt sich fast die Frage, ob die Presse vielleicht einfach eine höhere Priorität beim Magistrat genießt und sich die Ortsbeiräte die Antworten entsprechend künftig aus der Presse besorgen sollen. In diesem Fall sollte den ehrenamtlich tätigen Ortsbeiräten aber auch ein Abonnement der lokal ansässigen Tageszeitung zur Verfügung gestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.06.2022, OF 523/6 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4481 Auskunftsersuchen vom 26.11.2019, V 1486 Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6357 Auskunftsersuchen vom 27.10.2020, V 1815 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 883 Auskunftsersuchen vom 28.06.2022, V 432 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 255 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 6 am 26.04.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 432 2022 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. Die Vorlage OF 523/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23 20
Nied/Griesheim: Aufstellung von Hundekotbeutelspendern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1083 entstanden aus Vorlage: OF 223/6 vom 07.11.2021 Betreff: Nied/Griesheim: Aufstellung von Hundekotbeutelspendern Der Magistrat wird gebeten, an zwei Grünflächen in Nied bzw. Griesheim Hundekotbeutelspender und ggf. Müllbehältnisse aufzustellen. Bei den beiden Grünflächen handelt es sich um: 1. die Wiese am Lachener Graben zwischen Denisweg und Mainzer Landstraße in Nied/Griesheim; 2. die Wiese zwischen Elsterstraße und Mainzer Landstraße gegenüber der St. Hedwigskirche in Griesheim. Entsprechende Paten für die Hundekotbeutelspender sind vorhanden und dem Ortsbeirat bekannt. Begründung: Bürger in den beschriebenen Wiesen beklagen sich über eine große Verunreinigung von Hundekot und weisen auf den dringenden Bedarf an Hundekotbeutelspendern und entsprechenden Müllbehältnissen hin. Hier gibt es auch mindestens drei Personen, die bereit wären, Paten dieser Hundekotbeutelspender zu werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 218 Antrag vom 28.02.2022, OF 398/6 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1803 Aktenzeichen: 67 0
Nied: Kanaldeckel und Unterflurhydranten in der Mainzer Landstraße zwischen Nied Kirche und SBahn-Brücke der erhöhten Fahrbahn anpassen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1081 entstanden aus Vorlage: OF 221/6 vom 07.11.2021 Betreff: Nied: Kanaldeckel und Unterflurhydranten in der Mainzer Landstraße zwischen Nied Kirche und S-Bahn-Brücke der erhöhten Fahrbahn anpassen Vor einigen Jahren wurde der Fahrbahnbelag auf der Mainzer Landstraße zwischen Nied Kirche und S-Bahn-Brücke durch Aufbringen eines circa zwei bis drei Zentimeter hohen Belages in einem besonderen Verfahren verbessert. Hierbei wurden jedoch die Kanaldeckel und Unterflurhydranten der neuen Fahrbahndecke augenscheinlich nicht angepasst. Dies führt aktuell beim Befahren der nun tiefer gelegenen Kanaldeckel und Unterflurhydranten durch den motorisierten Verkehr zu geräuschvollen Erschütterungen und hierdurch zu Belästigungen für die Anwohner. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Anpassung der Kanaldeckel und Unterflurhydranten an den Belag der Mainzer Landstraße zwischen Nied Kirche und S-Bahn-Brücke vorzunehmen, beispielsweise durch den Einbau von höhenverstellbaren Straßenkappen. Begründung: Die nun tiefer liegenden Unterflurhydranten (kleine Löcher) führen zu teilweise lauten Erschütterungen, welche die Anwohner belästigen. Da die Anpassung augenscheinlich vergessen wurde, sollte sie nachgeholt werden, beispielsweise durch den Einbau von höhenverstellbaren Straßenkappen. Fotos: Schachtdeckel und Unterflurhydrant in der Mainzer Landstraße (Quelle: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 617 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 0
Nied: Heusingerstraße - Sicherung der Fußgänger und des Kreuzungsbereichs Bergmannweg/Ecke Heusingerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1080 entstanden aus Vorlage: OF 262/6 vom 08.11.2021 Betreff: Nied: Heusingerstraße - Sicherung der Fußgänger und des Kreuzungsbereichs Bergmannweg/Ecke Heusingerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Markierungen zur Sicherung des Fußgängerdurchgangs zwischen den Hausnummern Heusingerstraße 67 und Oeserstraße 116c sichtbar auf dem Straßenbelag anzubringen, 2. rechts und links am Eingang bzw. Ausgang des vorgenannten Fußgängerdurchgangs Fahrradbügel zum Abstellen von Fahrrädern anzubringen, und 3. gegenüber des Fußgängerweges an der Ausfahrt aus dem Bergmannweg rechts in die Heusingerstraße die Schraffierung sichtbar zu erneuern und auf dem schraffierten Teil im Bereich des Halteverbots ebenfalls mindestens einen Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Zwischen den Häusern Heusingerstraße 67 und Oeserstraße 116c gibt es einen Fußgängerdurchgang. Dieser ist am Anfang in den Weg hinein zwar abgepollert, jedoch parken hier Fahrzeuge und behindern das Durchkommen der zu Fuß Gehenden, vor allem mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator und andere mobilitätseingeschränkte Personen. Dies kann nicht geduldet werden und bedarf einer dringenden Abhilfe. Das Anbringen eines Fahrradbügels in diesem Bereich würde ein Übriges zur Sicherheit und der Einschränkung von unrechtmäßig abgestellten Fahrzeugen beitragen. Gegenüber im Bereich des Halteverbots aus dem Bergmannweg kommend muss die Schraffierung stärker wieder hervorgehoben werden. Des Weiteren kann das verkehrswidrige Parken in diesem Bereich durch Anbringen von mindestens einem Fahrradbügel unterbunden werden und die Ausfahrt ist besser einsehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 616 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 0
Höchst: Kein smarter Parkplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1097 entstanden aus Vorlage: OF 244/6 vom 02.11.2021 Betreff: Höchst: Kein smarter Parkplatz Der Magistrat wird gebeten, in der Bolongarostraße/Ecke Kranengasse neben den vorhandenen Fahrradbügeln einen weiteren Fahrradbügel o. Ä. zu setzen, der verhindert, dass durch das Parken kleiner Autos ein Abstellen und Ausparken von Fahrr ädern behindert wird. Begründung: Die Bilder sprechen für sich (Quelle: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 662 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 2
Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2021, OF 247/1 Betreff: Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Quartiersplatz Nr. 8596 Der im Bebauungsplan Nr. 905 festgesetzte Quartiersplatz mit der Nr. 8596 soll in "Marie-PfungstPlatz" benannt werden. Marie Eleonore Pfungst (1862-1943) führte gemeinsam mit ihrer Mutter einen Betrieb und einen Verlag ihres verstorbenen Vaters und Bruders weiter. Mit der von ihr gegründeten Arthur-Pfungst-Stiftung versuchte sie Bildungsarbeit für alle sozialen Schichten zu ermöglichen. Nach erheblichen Eingriffen in ihre Stiftungsarbeit durch die Nationalsozialisten wurde sie im September 1942 ins KZ Theresienstadt deportiert, wo sie wenige Monate später in Folge der Misshandlungen verstarb. (1) 2. Straße Nr. 8593 Die unbenannte Straße Nr. 8593 soll in "Meta-Gadesmann-Straße" benannt werden. Meta Gadesmann wurde am 13. November 1881 in Osnabrück geboren, sie starb am 12. Mai 1962 in Rottach Egern. Meta Gadesmann war Vertraute und Testamentsvollstreckerin des T&NFirmengründers Harry Fuld und war eine der maßgeblich Aktiven des Ende des 19. Jahrhunderts von Frauen gegründeten "Verband der kaufmännischen weiblichen Angestellten". Ziel des Verbandes: die Frauentätigkeit in Kontoren und Handelshäusern als vollständiges Ausbildungs- und Berufsprofil zu entwickeln und die beschäftigten Frauen rechtlich abzusichern und vor Übergriffen zu schützen. Ab 1914 wohnte sie in Frankfurt. Hier setzte sie sich weiterhin für den Aufbau des Frankfurter Vereins ein, in seiner Beratungsstelle für Frauen und vor allem im Aufbau einer Berufsberatungsstelle für Mädchen und junge Frauen. 1919 wurde sie eine von drei weiblichen Stadtverordneten für die Demokratische Partei. Im Folgenden zitiert aus Cobabus : Meta Gadesmann war die "einzige Frau bei der T&N, die nach ihrem Eintritt in die Frankfurter Firma den Weg bis in die Leitungsgremien der T&N schaffte. Harry Fuld, der sie auf Grund ihres sozialen und politischen Engagements kennen und schätzen gelernt hatte, holte sie im Jahre 1916 in sein Unternehmen. Sie hatte sich im Auftrag von Harry Fuld schon bald um den weiteren Aufbau von Vertriebsgesellschaften und die Organisation des Vertriebs verdient gemacht und war deshalb einige Zeit auch in verschiedenen Orten tätig, so unter anderem in Berlin und Hamburg. Diesbezüglich wurde sie auf dem kaufmännischen Sektor zur rechten Hand von Harry Fuld. Daher wurde sie von ihm auch schon bald nach der Gründung der Aktiengesellschaft im Jahre 1926 zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Von dem Firmengründer Harry Fuld wurde sie in der letzten Fassung seines im Sommer 1931 verfassten Testaments an erster Stelle unter den Testamentsvollstreckerinnen und Testamentsvollstreckern angeführt, noch vor Carl Lehner, der dort erst an zweiter Position benannt wurde. Im Zusammenhang mit den "Reorganisationen" ab Ende 1936 musste sie auf Grund ihrer reservierten Haltung gegenüber dem NS-System - sie pflegte in der Tat auch weiterhin Umgang mit Juden und erwiderte auch den Hitlergruß nicht - ihre Leitungsfunktionen als stellvertretende Vorsitzende bei der T&N aufgeben. Vermutlich wurde sie bereits zu dieser Zeit verhaftet, ins Gefängnis gesteckt und dort für einige Zeit verhört. Dies geschah aber wohl auch deshalb, weil sie vermutlich den im Spätherbst 1936 ins Ausland emigrierenden deutschen Juden aus der Unternehmensleitung der T&N noch etwas Geld mitgegeben hatte. Nach ihrer Freilassung verlegte sie noch im Laufe des Jahres 1937 ihren Wohnsitz von Frankfurt am Main nach Rottach-Egern, wo sie bis an ihr Lebensende wohnen blieb, auch wenn sie sich später selbstverständlich des Öfteren in Frankfurt aufhielt. Trotz ihrer nunmehr nur eingeschränkten Rolle bei T&N war sie im Jahre 1940 und 1941 ganz maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt, mit denen es seinerzeit gelang, neue Gesellschafterkreise- neben Dr. Otto Schniewind also vor allem die Thyssen-Gruppe - in das Unternehmen zu holen. Besonders Carl Ludwig Lehner und Ulrich Engel bezichtigten Meta Gadesmann aber auch später weiterhin bei verschiedenen Gliederungen der NSDAP bis hinauf zum RSHA, dass sie sich gegenüber dem NS-Staat obstruktiv verhalten würde. Dies wurde ihr dann auch noch ein weiteres Mal, nach ihrer Verhaftung am 03. August 1944 im Anschluss an das Attentat von Claus Schenk von Stauffenberg auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 in der Wolfsschanze in Ostpreußen, dem ehemaligen Hauptquartier der deutschen Wehrmacht, von einem Mitglied des RSHA in Berlin, einem Freund von Ulrich Engel, vorgehalten. Sie sei politisch unzuverlässig, hätte Umgang mit Juden, würde den Hitlergruß nicht erwidern und müsse daher aus der Leitung der T&N verschwinden. Immerhin wurde sie nach einigen Verhören und einer insgesamt gesehen doch nur wenige Tage andauernden Haft wieder frei gelassen, musste nun aber bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs ihre Kontakte zur T&N vollständig unterbrechen. [Es ist dem] Autor nicht bekannt, ob auch Meta Gadesmann als "nicht betroffen [NS]" erklärt wurde... auf jeden Fall sollten aber [ab Juli 1947] Dr. Otto Schniewind und Meta Gadesmann ebenso wie auch Friedrich Sperl schon bald wieder den Leitungsgremien der T&N angehören. ...Meta Gadesmann übte nun vor allem die Funktion einer Kommanditistin aus und gehörte sodann auch im Verlauf der 1950er Jahre bis zu ihrem Tode im Jahre 1962 dem in dieser Zeit gebildeten Präsidium der Gesellschaftsvertretung der T&N an." (2) 3. Straße Nr. 8591 Die unbenannte Straße Nr. 8591 soll in "Mathilde-Maier-Straße" benannt werden. Mathilde Maier, geb. Wormser, wurde am 14.7.1896 in Dinslaken geboren, lebte und arbeitete in Frankfurt und flüchtete am 10.11.1938 nach Brasilien. Im Sommer 1920 heiratete sie den Frankfurter Rechtsanwalt Max Hermann Maier, in dessen Kanzlei sie dann auch die Büroarbeiten erledigte. 1926 konnten beide das vom Frankfurter Architekten Franz Roeckle erbaute Haus Kleebergstraße 3 beziehen. Das Ehepaar war stark engagiert in sozialen Initiativen und Organisationen wie dem Ausschuss für Volksvorlesungen und in gemeinnützigen Stiftungen und Institutionen und eng verbunden mit Ernst Kahn, Frankfurter Stadtverordneter der SPD und ehrenamtlicher Direktor der ABG, und der Gartenstadt AG. 1931 war Mathilde Maier eine der Gründer*innen und Vorsitzende des Dachverbands der Frankfurter Erwerbslosenküchen e.V. Mit ihren Vorstandskollegen Ernst Kahn und Ulrich Burmann unterstützte sie aus dem unentgeltlich überlassenen Büro in der Zentrale der Aktienbaugesellschaft für Kleine Wohnungen in der Elbestraße 48 die lokalen Selbsthilfevereine, initiierte und unterstützte Öffentlichkeitsarbeit und Spendenkampagnen für die Deckung der Kosten. Am bekanntesten ist hier sicher der Film von Ella Bergmann-Michel "Erwerbslose kochen für Erwerbslose", der in allen Frankfurter Kinos und auf mobilen Leinwänden an der Hauptwache erfolgreich um Spenden warb. Wohnungsgesellschaften, die die Erwerbslosenküchen maßgeblich unterstützten, waren u.a. die Gartenstadt AG und die Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen (ABG), dies sowohl personell wie durch die unentgeltliche Überlassung von Räumen - für die Küche im Bahnhofsviertel Räume in der Elbestraße 48 und für die Küche in der Friedrich Ebert Siedlung in der Cordierstraße. Mit 1933 änderte sich das Leben des jüdischen Ehepaares Maier. Als Kriegsteilnehmer im Ersten Weltkrieg konnte Max Hermann Maier zuerst noch als Rechtsanwalt arbeiten. 1936 übernahm Max Hermann Maier die Leitung der Beratungsstelle des jüdischen Hilfsvereins für Hessen-Nassau und Hessen, wo Auswanderungswillige Informationen und Hilfe bekamen. Auch Mathilde Maier hatte nun hier ihr Haupttätigkeitsgebiet - bis beide am 10. November 1938 mit der adoptierten Tochter nach Brasilien flohen. Hier bauten sie mit anderen sozial engagierten jüdischen dem Nationalsozialismus Entflohenen die Farmen "Rolandia" auf, die auch nach 1945 ihr Lebensmittelpunkt bleiben. Margarethe Maier veröffentlichte 1978 das Buch "Alle Gärten meines Lebens", Max Hermann Maier u.a. "In uns verwoben, tief und wunderbar", Ffm. 1972; und in "Dokumente zur Geschichte der Frankfurter Juden 1933-1945": "Auswanderungsberatung in Frankfurt/M 1936-1938. Geschrieben 1961" (S. 382 ff.) In der Kleebergstraße 3 sind seit 2017 für Mathilde Maier, Max Hermann und die Adoptivtochter Margarethe Maier Stolpersteine verlegt. (3) 4. Straße Nr. 8592 Die unbenannte Straße Nr. 8592 soll in "Johanna-Zittel-Straße" benannt werden. Johanna Zittel geb. Wertheimer wurde am 04.07.1890 in Frankfurt am Main geboren und starb am 02.10.1959 in Frankfurt am Main. Sie ist das letzte Opfer der NS-Deportationen im Gallus und wurde am 14.02.1945 nach Theresienstadt deportiert, überlebte und kam 16.07.1945 mit einem schweren Herzleiden nach Frankfurt zurück. Johanna Zittel, von Beruf Privatsekretärin, wohnte mit ihrem Mann Bernhardt und ihrem Sohn Günter in einem der neu errichteten Siedlungshäusern der Friedrich Ebert Siedlung, Mainzer Landstraße 475. Sie führte ab 1931 in der Ackermannstraße 43 ein gut gehendes Lebensmittelgeschäft, das einer der Mittel-/Treffpunkte der neuen Siedlung war. Nach dem Boykott vom 1. April 1933 musste sie als Jüdin den Laden auf ihren Ehemann Bernhardt übertragen. Nach seinen Aussagen gingen die Einkünfte nichtsdestotrotz um ein Drittel zurück. Vor ihrer Deportation war sie zwei Jahre zur Arbeit in der Druckerei Osterrieth, Frankenallee 25, zwangsverpflichtet. Johanna und Bernhardt Zittel stellten 1948 Anträge zur Ausreise in die USA, um dort zusammen mit ihrem Sohn Günter zu leben. Offenbar blieben sie aber doch in Frankfurt. (4) Anlage: Übersichtsplan mit Darstellung der zu benennenden Straßen (Quellen: Planauszug Stadtvermessungsamt Frankfurt; Eintragungen Antragstellende) Quellenverzeichnis: Aus Entwurf M-Vorlage des Dezernats IV ohne Datum Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 "25 Jahre Berufsorganisation 1889 - 1914. Zugleich Verwaltungs-Bericht des kaufmännischen Verbandes für weibliche Angestellte e.V. für das Jahr 1913" (Archiv der deutschen Frauenbewegung"); Hessische Landeszenrale für Politische Bildung: FrauenStadtGeschichte. Zum Beispiel Frankfurt am Main, Königstein 1995; Norbert Cobabus: Deutsche Juden in der modernen Industriegeschichte am Beispiel der Firmen C.F. Donner, Bloch & Hirsch, Celluslose- und Papierfabrik Okriftel sowie Telefonbau & Normalzeit vom Ende des 18.Jahrhunderts bis zum Anfang der 1950er Jahre; Norbert Cobabus: Geschichte der T & N / Telenorma und das Unternehmen in Urberach (1937 - 1996); Beide herausgegeben vom Verein für ein Forschungs-, Ausstellungs- und Dokumentationszentrum des ehemaligen Fabrikgeländes Ober-Rodener Straße in Rödermark-Urberach e.V., s.: http://www.dokuzentrum-tn.de; Diverse Werksveröffentlichungen T+N und von ehemals Beschäftigten herausgegebene Firmen-chroniken; Meindl, Zwillig: Legalisierter Raub. Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen, Frankfurt 2004; Institut für Stadtgeschichte: Akten Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Quellen (zitiert): Dokumentation der Stolpersteinverlegungen 2017, Seite 62 (online: stolpersteine-frankfurt.de); Zu den Erwerbslosenküchen: A.u.R. Schmid: Frankfurt in stürmischer Zeit. 1930-1933, Stuttgart; 1987, S. 81 ff; Frankfurter Arbeiterbewegung in Dokumenten, Frankfurt 1997, S. 1287 u. 1378 ff; Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet Nr. 94 (Lutz Mohnhaupt Oktober 2020) Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Michael Knorn wies 2012 bei Stolpersteinverlegungen auf die Biografie von Johanna Zittel hin, die er und das Team in seinen Recherchen und Bewohner:innen-Interviews betr. KZ-Außenlager Katzbach geführt hatten Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet" Nr. 97 (Lutz Mohnhaupt, Januar 2021) Arolsen-Archives: Antrag Ausreise Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden: Fallakte 1948 - 1963 Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main 62.41 Nr. der unbenannten Straße Benennungsbereich Bezeichnung 8591 Michael-Flürscheim-Straße 8592 Heinrich-Weiss-Straße 8593 Fini-Pfannes-Straße 8596 Marie-Pfungst-Platz (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt a.M., 2021 Anlage 1 (ca. 260 KB) Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 61 Beschluss: Initiative OI 4 2021 Die Vorlage OF 247/1 wird als Ortsbeiratsinitiative beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die PARTEI gegen FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL und BFF (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
Weiter lesenGrundschulen in Nied
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2021, OF 269/6 Betreff: Grundschulen in Nied Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Frage zu beantworten: 1. Wie sieht die derzeitige Versorgung des Stadtteils Nied mit Grundschulplätzen an den jeweiligen Grundschulen aus, da nach den Herbstferien neu zugezogene Kinder eingeschult wurden? 2. Wie viele Klassen bzw. Klassenräume können durch den geplanten Erweiterungsbau der Friedrich-List-Schule dazukommen? 3. Wann wird dieser Erweiterungsbau fertiggestellt sein? 4. Wann sollen die Grundschulbezirke angepasst werden und für welchen Zeitraum ermöglicht dies eine Entspannung? 5. In wie weit ist der Platzbedarf für das kommende Ganztagsangebot eingeplant? 6. Sind die weiteren Wohnungsbaugebiete und Verdichtungen (z.B. Nieder Loch) bei der Planung berücksichtigt? Begründung: In der Sichtungsveranstaltung zur Bildungsregion West wiesen die Schulleiterinnen der 3 Nieder Grundschulen darauf hin, dass schon jetzt Engpässe an den Grundschulen bestehen, da durch die Fertigstellung des Baugebiets zwischen Mainzer Landstraße und dem Ortsteil Alt-Nied mehr Grundschulkinder zu erwarten sind. Weitere Baugebiete werden abgewickelt und geplant. Es wird bezweifelt, dass dies ausreichend im iSEP 2020-2029 berücksichtigt wurde. Es ist fraglich, ob die Anpassung der Grundschulbezirke die erforderliche Entlastung bringt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 353 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 271 2022 1. Die Vorlage B 353 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 269/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht im Rahmen V 271) zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenTaubenabwehr an der Galluswarte
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 230/1 Betreff: Taubenabwehr an der Galluswarte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die folgenden Informationen im Wege einer Stellungnahme zukommen zu lassen: 1. Wie ist der Sachstand der Taubenvergrämungsmaßnahmen an der Galluswarte? 2. Wie bewertet der Magistrat den Erfolg der angebrachten Gitter und Bleche auf der Mainzer Landstraße? 3. Welche Maßnahmen sind derzeit für die Galluswarte Ausgang Frankenallee vorgesehen? 4. Wurde hierzu mittlerweile ein nötiger Gestattungsvertrag mit der Deutschem Bahn zur Anbringung von Blechen für den Ausgang Frankenallee abgeschlossen? 5. Welche Reinigungsmaßnahmen gegen Taubenkot nimmt der Magistrat derzeit an der Galluswarte regelmäßig vor? 6. Hält der Magistrat die Reinigungsmaßnahmen gegen Taubenkot an der Galluswarte derzeit für ausreichend? 7. Welche Bemühungen zur Errichtung eines Taubenhauses in der Nähe der Galluswarte hat der Magistrat unternommen? 8. Hat die Magistrat die Standorte Grünflächenamt in der Adam-Riese-Straße und Wasserturm an der Europa-Allee einer erneuten Prüfung mit dem Ziel der Errichtung eines Taubenhauses unterzogen? 9. Welche weiteren Standorte zieht der Magistrat in Erwägung? Begründung: Taubenkot an den beiden Unterführungen an der S-Bahn-Station Galluswarte ist seit Jahren ein Ärgernis der Bevölkerung. Diese Anfrage soll den Sachstand der Maßnahmen dagegen abfragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 237 2021 Die Vorlage OF 230/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass bei den Aufzählungspunkten 5. und 6. das Wort "Galluswarte" ersetzt wird durch "im Bereich der S-Bahn-Station Galluswarte". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenNied: In der Straße An der Steinmühle die chaotischen Verkehrs- und Parkplatzprobleme unverzüglich beheben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 866 entstanden aus Vorlage: OF 185/6 vom 09.10.2021 Betreff: Nied: In der Straße An der Steinmühle die chaotischen Verkehrs- und Parkplatzprobleme unverzüglich beheben Anwohner der Straße An der Steinmühle in Nied haben sich an den Ortsbeirat gewandt und um Hilfe bei der Bewältigung ihrer Verkehrs- und Parkprobleme in ihrer Straße gebeten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, mögliche offensichtliche Verkehrsmissstände und Probleme (wie unten beschrieben) in der Straße An der Steinmühle in Nied unverzüglich zu prüfen und gegebenenfalls zu beheben. Hierbei sollten folgende Punkte berücksichtigt werden: 1. Es sollte dem Verdacht der Anwohner nachgegangen werden, dass eine nahe gelegene Kfz-Werkstatt möglicherweise die Straße und Parkflächen An der Steinmühle als Betriebsfläche nutzt (Dauerparken eines Abschleppwagens auf einer nicht als Parkplatz gekennzeichneten Fläche, Parken von teilweise nicht mehr fahrbereiten für die Reparatur vorgesehenen Unfallautos, Abstellen von Autos ohne Nummernschild, mögliches Blockieren von Parkflächen für Autos). 2. Da anscheinend öfters Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit die Straße durchfahren, ist zu prüfen, ob die Straße An der Steinmühle in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt werden könnte. 3. Unverzügliches Abschleppen von nicht mehr fahrbereiten Fahrzeugen (bei einem Ortstermin fiel ein nicht mehr zugelassener Sprinter mit geöffneter Tür ohne Motor auf). Es sollte deutlich mehr kontrolliert und im Parkverbot stehende Fahrzeuge regelmäßig abgeschleppt werden. 4. Prüfung, ob ein Teil der Parkplätze als Bewohnerparkplätze ausgewiesen werden könnte. 5. Gemeinsam mit der an der Straße An der Steinmühle ansässigen Alevitischen Gemeinde nach Lösungen für das große Parkplatzproblem infolge ihrer regelmäßigen Veranstaltungen suchen. Hierbei sollten mögliche Parkalternativen wie beispielsweise das Jobcenter, der Parkplatz des Netto-Marktes oder andere in der Nähe liegende Flächen (siehe unten unter "Zu 5. ") geprüft werden. 6. Maßnahmen gegen die zunehmende Vermüllung in der Straße ergreifen. Begründung: Bei der Straße An der Steinmühle handelt es sich um eine kleine Sackgassenstraße in L-Form. Anwohner berichteten bei einem Ortstermin Anfang Oktober 2021 von folgenden Problemen: Zu 1.: Seit circa einem Jahr scheint ein in der Nähe ansässiger Kfz-Betrieb die Straße An der Steinmühle und die dort vorhandenen Parkplätze als eigenes Gewerbegebiet wie folgt zu nutzen: - Ein Abschleppwagen parkt permanent am Ende der Straße auf einer nicht als Parkplatz gekennzeichneten Fläche. - Unfallautos (teilweise nicht mehr fahrbereit) parken längere Zeit (bis zu mehrere Wochen) auf den Parkplätzen, bevor sie repariert werden. - Anwohner haben beobachtet, dass aus manchen defekten Autos Öl auf die Parkplätze tropft. Es sind größere Ölflecken in der Straße und auf den Parkplätzen zu sehen. - Teilweise scheinen einige Fahrzeuge bewusst Parkplätze für eine zukünftige Nutzung zu blockieren (durch Querparken vor den Längsparkplätzen). - Autos ohne Nummernschild belegen oft und lange die Parkplätze (einem Ortsbeiratsmitglied fiel ein geöffneter Sprinter ohne Motor auf). Erhalten diese Fahrzeuge von der Stadt einen roten Aufkleber, scheinen sie zunächst auf den in der gleichen Straße parkenden Abschleppwagen geladen zu werden, bevor sie in die Werkstatt kommen. - Laut Anwohnern wurde mehrmals erfolglos mit dem betreffenden Kfz-Betrieb versucht, über die Missstände zu reden. Hierdurch sowie durch das vermehrte Parken von zum Teil ortsfremden Gewerbefahrzeugen komme es in der Straße An der Steinmühle nach Beschreibung der Anwohner zu einem täglichen Verkehrschaos: Die regulären Parkplätze seien oftmals belegt. Privatparkplätze, Toreinfahrten, Geh- und Fahrradwege würden zugeparkt. Müllabfuhr, Feuerwehr und Einsatzfahrzeuge könnten kaum durchfahren. Da es sich um eine Sackgasse handelt, kommt es zu aufwendigem Rangieren und lauten Fahrgeräuschen und Gesprächen der beteiligten Personen bis tief in die Nacht, sodass die Anwohner auch in der Nachtruhe gestört würden. Zu 2.: Den Bewohnern ist aufgefallen, dass oftmals Autofahrer mit hoher Geschwindigkeit durch die Straße fahren und die Motoren aufheulen lassen. Hierdurch sei es schon zu gefährlichen Verkehrssituationen gekommen. Teilweise spielten auch die Kinder der Anwohner auf der Straße, da Spielplätze weiter entfernt liegen. Hier gibt es den Vorschlag der Anwohner, durch Umwandlung in einen verkehrsberuhigten Bereich das schnelle Fahren zu verhindern. Zu 3. und 4.: Durch Einrichten von Bewohnerparkplätzen und regelmäßige Kontrollen könnte das Parkplatzproblem für die Anwohner gelöst werden. Dabei bräuchten nur circa zehn bis 15 Parkplätze als Bewohnerparkplätze ausgewiesen werden. Zu 5: Die Alevitische Gemeinde Frankfurt ist An der Steinmühle ansässig. Sie besitzt vor Ort circa zehn private Parkplätze, die jedoch für ihre Veranstaltungen nicht ausreichen. Die Glaubensgemeinschaft ist eine der größten in Deutschland. Laut Auskunft ihres 1. Vorsitzenden kommt es jede Woche zu zwei bis drei Beerdigungsveranstaltungen, zu denen regelmäßig über hundert Gäste aus ganz Deutschland kommen. Hinzu kommen noch weitere Veranstaltungen der Gemeinde. Die Parkplätze der gesamten Straße reichen für diese Veranstaltungen nicht aus. Es kommt regelmäßig zu größeren Verkehrs- und Parkplatzproblemen (Verkehrschaos). Hier sollte gemeinsam mit der Alevitischen Gemeinde nach alternativen Parkflächen in der Nähe gesucht werden. Anwohner schlugen beispielsweise eine Prüfung der Nutzung des Parkhauses des Jobcenters in der Bolongarostraße 82 sowie der Parkfläche des Netto-Marktes in der Bolongarostraße schräg gegenüber der Straße An der Steinmühle vor. Anwohner und Alevitische Gemeinde haben versichert, dass sie an einer einvernehmlichen Lösung interessiert seien. Straße An der Steinmühle in Nied Quelle: Google Maps Hier wird auf nicht als Parkplätze ausgewiesenen Flächen geparkt. Da die Straße An der Steinmühle eine Sackgasse ist, muss hier mit großen Fahrzeugen immer aufwendig gewendet werden. Dieser Sprinter steht seit Monaten mit offener Tür auf dem Parkplatz. Er besitzt keinen Motor mehr und wird anscheinend von Gewerbetreibenden als Arbeitsstätte und Lagerraum benutzt. Hinter den Autos in der Böschung wird regelmäßig Müll entsorgt. Parkplätze werden scheinbar bewusst blockiert. Der Abschleppwagen links parkt dauerhaft auf einer nicht als Parkplatz ausgewiesenen Fläche. Parkverbotsflächen werden missachtet. Kontrolliert wird selten. Gewerbetreibende nutzen für ihre Firmenautos verstärkt Parkplätze An der Steinmühle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 360 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2015 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssicherheit im Ortsbezirk 1 hier: Baustelle Güterplatz entlang der Mainzer Landstraße für Radfahrende und zu Fuß Gehende sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 907 entstanden aus Vorlage: OF 193/1 vom 11.10.2021 Betreff: Verkehrssicherheit im Ortsbezirk 1 hier: Baustelle Güterplatz entlang der Mainzer Landstraße für Radfahrende und zu Fuß Gehende sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit entlang der Baustelle am Güterplatz/Mainzer Landstraße umgehend sicherzustellen und insbesondere folgende Maßnahmen für die Laufzeit der Baustelle durchzuführen: Die Wege für Fuß- und Radverkehr rund um den Güterplatz sollen überprüft und nach gültigen Normen gestaltet werden. Dabei sollen alle Verkehrsarten gleich behandelt werden. Im Zweifel soll vom Fußverkehr aus geplant werden, wie es heutzutage geübte Praxis ist. Baustelleneinrichtungen sind regelmäßig zu kontrollieren und Mängel abzustellen. Kommen Bauherren ihren Pflichten nicht nach, sollen entsprechende Ordnungswidrigkeiten auch geahndet werden. Begründung: Durch die vorübergehenden Umleitungen und Verlegungen von Fuß- und Radwegen werden Radfahrende und zu Fuß Gehende erheblich gefährdet. Insbesondere die abenteuerliche Radwegeführung entlang der Haltestelle "Güterplatz" stadteinwärts als auch auf dem Gehweg Richtung Hafentunnel ist weder normgerecht noch fußgängerfreundlich Es grenzt an ein Wunder, dass dort noch kein schwerer Unfall geschehen ist. Künftig sollte die Verlegung von Rad- und Fußwegen nicht mehr aus Sicht der Autofahrenden geplant werden, sondern vor allem die Belange der Radfahrenden und zu Fuß Gehenden berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 376
Packstation in der Weilburger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 900 entstanden aus Vorlage: OF 181/1 vom 28.09.2021 Betreff: Packstation in der Weilburger Straße Der Magistrat wird gebeten , sich mit der Deutschen Post in Verbindung zu setzen und zu prüfen, ob bzw. wo im Bereich der Weilburger Straße eine Packstation errichtet werden kann. Begründung: Die Weilburger Straße ist seit dem Neubau vieler Häuser in diesem Bereich sehr stark besiedelt. Bis zur nächsten Packstation ist es jedoch recht weit und die Postfiliale auf der Mainzer Landstraße hat zudem vor Kurzem ihren Standort verlagert, was dazu führt, dass die Anwohnenden noch längere Wege zurücklegen müssen. Hier kann eine Packstation Abhilfe schaffen und kurze Wege sowie ein einfaches Abholen und Abgeben von Sendungen ermöglichen. Auch ist laut Lieferdiensten die Weilburger Straße eine Straße mit hoher Auslastung und einem hohen Paketaufkommen, sodass der Wunsch schon von mehreren Seiten geäußert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 410
Nied: Verkehrssicherheit an der Einfahrt in die Mainzer Landstraße/Ecke Am Mainplacken erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 867 entstanden aus Vorlage: OF 186/6 vom 10.10.2021 Betreff: Nied: Verkehrssicherheit an der Einfahrt in die Mainzer Landstraße/Ecke Am Mainplacken erhöhen Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die zum Einhalten des Parkmindestabstands zur Kreuzung Mainzer Landstraße/ Ecke Am Mainplacken führen. Dies könnte beispielsweise durch deutlichere Einzeichnung der Sperrflächen, Errichtung von Fahrradbügeln oder Pollern erfolgen. Begründung: Anwohner der Kolpingstraße und der Straße Am Mainplacken beanstanden, dass Fahrzeuge (oftmals Sprinter, Kastenwagen, Lasttransporter) auf der Mainzer Landstraße sehr nahe an der Einfahrt Am Mainplacken parken. Hierdurch ist die Sicht beim Einfahren aus der Straße Am Mainplacken in die Mainzer Landstraße sehr stark behindert. Das Einbiegen geschieht "quasi im Blindflug", und es ist schon zu gefährlichen Verkehrssituationen gekommen. Zugeparkte Kreuzungen stellen auch für Radfahrer und Fußgänger eine Gefahr da. Ggf. könnte durch Fahrradbügel einem verbotenen Parken vorgebeugt und gleichzeitig Abstellplätze für Fahrräder geschaffen werden, die dann nicht mehr auf dem Bürgersteig abgestellt werden müssen. Auch könnte die Sperrfläche als Abstellfläche für E-Roller genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 529 Antrag vom 05.04.2025, OF 1192/6 Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6811 Aktenzeichen: 32 1
Hochwasserschutz in Alt-Niederursel
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2021, OF 59/8 Betreff: Hochwasserschutz in Alt-Niederursel Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Hochwasserschutz für die betroffenen Straßen in Alt-Niederursel verbessert werden kann. Dabei sind folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: 1. Zwischen dem Klärwerk Oberursel und Alt-Niederursel befindet sich eine kleine Brücke über den Urselbach. Wenn der Pegel des Urselbaches steigt, verfangen sich an dieser Brücke Äste, Zweige und Unrat. In der Folge tritt der Urselbach an dieser Stelle über die Ufer und das Wasser fließt den Dorfwiesenweg hinunter und sammelt sich an der niedrigsten Stelle zwischen den Hausnummern 1 bis 6. Hier wäre zu prüfen, ob der Durchfluss durch weitere Rohre oder Umgehungen verbessert werden kann. Dabei wäre auch ein Umbau der Brücke zu prüfen. 2. Im weiteren Verlauf des Urselbaches in Richtung Alt-Niederursel zweigt der Mühlgraben vom Urselbach ab. Die Abzweigung zum Mühlgraben ist jedoch verschlossen und wurde mit zwei Fahrradschlössern abgeschlossen. Wenn der Pegel des Urselbaches steigt, kann der Mühlgraben den Urselbach nicht entlasten. In der Folge tritt der Urselbach in der Spielsgasse zwischen den Häusern 14 bis 22 über die Ufer. Hier wäre die Entfernung der Schlösser zu prüfen und sichergestellt werden, dass die Abzweigung des Mühlgrabens dauerhaft geöffnet bleibt. Darüber hinaus muss der Mühlgraben dauerhaft gepflegt und gereinigt werden. 3. In der Spielsgasse befindet sich eine Anlage der Mainova (siehe Bild 3). Ist diese Anlage hinreichend gegen Hochwasser geschützt? 4. Im weiteren Verlauf des Urselbaches zweigen die Gräben zur ehemaligen Tabakmühle ab. Wenn der Pegel des Urselbaches steigt, könnten diese Gräben den Durchlauf des Urselbaches beschleunigen und vermeiden, dass die Spielsgasse und auch der Dorfwiesenweg überschwemmt werden. Allerdings sind die Abzweigungen der Gräben regelmäßig mit Ästen und Unrat verschmutzt (siehe Bild 4), so dass das Wasser auch hier nicht ablaufen kann. Beim letzten Hochwasserereignis ist der 5. Urselbach auch an den Abzweigungen über die Ufer getreten. Hier ist zu prüfen, wie die Abzweigungen in die Gräben frei von Schmutz gehalten werden können. Begründung: Letztmalig am 22. August 2021 wurden in Alt-Niederursel die Spielsgasse zwischen den Hausnummern 14 und 22 (siehe Bild 1) und der Dorfwiesenweg zwischen den Hausnummern 1 und 6 (siehe Bild 2) ca. kniehoch vom Urselbach überschwemmt. Beide Straßen waren für Fußgänger, Fahrradfahrer und KFZ unpassierbar. In der Folge müssen KFZ, die aus der Richtung Kreuzerhohl und Krautgartenweg kommen und, die Seibertsgasse nutzen und gegen die Einbahnstraße fahren. Darüber hinaus wurden Gärten, Höfe und wohl auch Keller überschwemmt. Bild 1 Bild 2 Bild 3 Bild 4 Bilder: Antragsteller Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 217 2021 Die Vorlage OF 59/8 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass die beiden ersten Absätze der Vorlage OF 60/8 als Ziffern 6. und 7. dem Tenor angefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSachstand Radwegeführung an der Galluswarte
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2021, OF 183/1 Betreff: Sachstand Radwegeführung an der Galluswarte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, was die aktuellen Planungen sind, den Knotenpunkt Galluswarte für Radfahrende sicherer zu gestalten. Begründung: An der Galluswarte gibt es in allen Hauptrichtungen nur unzulängliche Infrastruktur für Radfahrende: 1. Entlang der Mainzer Landstraße wird der Verkehr mittlerweile auf nur noch einem Fahrstreifen mit Radschutzstreifen geführt. Nur im Bereich der Galluswarte existiert kein solcher Schutzstreifen, die Radfahrenden müssen hier im Mischverkehr fahren. 2. Von der Camberger Straße kommend müssen Radfahrende sich kurz vor der Kreuzung in den Mischverkehr einordnen und dafür bergab den Rechtsabbiegestreifen queren. 3. Radfahrende, die aus bzw. in die Kleyerstraße fahren, müssen dafür mehrere Fahrstreifen überqueren, ohne dass dort gesonderte Infrastruktur existiert. Angesichts des steigenden Anteils des Radverkehrs in Frankfurt und der Bedeutung dieses Verkehrsknotenpunkts ist es notwendig, dort den Verkehrsraum neu zu ordnen und sichere und angenehme Infrastruktur für den Radverkehr zu schaffen. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 195 2021 Die Vorlage OF 183/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Die_PARTEI
Weiter lesenNied: Sichere Rad- und Fußwege auch in der Planungsstufe 1 der Umgestaltung des Bahnübergangs Oeserstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2021, OF 187/6 Betreff: Nied: Sichere Rad- und Fußwege auch in der Planungsstufe 1 der Umgestaltung des Bahnübergangs Oeserstraße Vorgang: NR 895/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortbeirat fragt den Magistrat, 1. wie werden im Detail die Rad- und Fußwege in der Planungsstufe 1 zur Umgestaltung des Bahnübergangs an der Oeserstraße ausgeführt? 2. Welche Radwegverbindungen sind im Bereich des Übergangs vorgesehen? 3. werden die Vorgaben des beschlossenen Antrags NR 895/2019 "Fahrradstadt Frankfurt" umgesetzt? Insbesondere: - 2,3 m Breite für Radwege - Bauliche Abtrennung von Gehweg, Radweg und KFZ-Fahrbahn - Ausreichend Platz für Fußwege, z.B. Begegnungsverkehr mit Kinderwagen oder Rollstuhl 4. wenn nicht, warum nicht? Begründung: Der Bahnübergang in der Oeserstraße wird in 3 Planungsstufen umgebaut, um schließlich sicher unter den Bahngleisen hindurch zukommen. In der ersten Stufe soll eine Entspannung der Verkehrssituation erfolgen. Dabei werden auch Rad - und Fußverkehr ebenerdig neu angeordnet, um schneller und sicherer die Bahngleise zu überqueren. Der Ortsbeirat möchte nun wissen, ob alle Verkehrsteilnehmer ausreichend berücksichtigt wurden, denn bis zur Fertigstellung der Planungsstufe 2 voraussichtlich im Jahr 2024 muss auch der Rad- und Fußverkehr sicher und zügig über die Gleise kommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 190 2021 Die Vorlage OF 187/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) bei Abwesenheit FDP
Partei: SPD
Weiter lesenAnwohnende schlafen lassen: Lkw-Durchfahrt durch Wohngebiete erst ab 06:00 Uhr morgens erlauben
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2021, OF 182/1 Betreff: Anwohnende schlafen lassen: Lkw-Durchfahrt durch Wohngebiete erst ab 06:00 Uhr morgens erlauben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Regelung bzw. ein nächtliches Fahrverbot zu erlassen, damit LKW nicht vor 6 Uhr morgens durch Wohngebiete fahren und dort Lärm verursachen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner verschiedener Straßen im Gallus haben sich über Ruhestörungen vor 6 Uhr beschwert, die durch LKW entstehen, die beispielsweise Lebensmittelmärkte beliefern. Diese fahren oft längere Strecken durch reine Wohnstraßen (bspw. Frankenallee), obwohl sie die entsprechende Strecke auch auf der Mainzer Landstraße zurücklegen könnten. Auch in den Verbindungsstraßen zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee (bspw. Krifteler Straße, Schwalbacher Straße) gibt es viel LKW-Durchgangsverkehr, der die Anwohnerinnen und Anwohner morgens aus dem Bett wirft. In Wohngebieten sollte es zumindest eine Lärmpause bis 6 Uhr morgens geben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 182/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 182/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenParken für Anwohnende - in Frankfurt nur für Besserverdienende?
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.09.2021, OA 67 entstanden aus Vorlage: OF 127/1 vom 23.08.2021 Betreff: Parken für Anwohnende - in Frankfurt nur für Besserverdienende? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nunmehr endlich das Parken für Anwohnende auch im Gallus in den Bereichen 1. Wickerer Straße, Erbbaustraße, Rüsselsheimer Straße, 2. Weilburger Straße, 3. Friedrich-Ebert-Siedlung inkl. Mainzer Landstraße einrichten zu lassen sowie 4. das Parken für Anwohnende in der Parkausweiszone 37 und 38 (Kölner Straße/Koblenzer Straße/Günderrodestraße) zeitlich auf Samstage auszuweiten. Begründung: Seit Jahrzehnten fordert der Ortsbeirat immer wieder, den Anwohnerinnen und Anwohnern das wohnortnahe Parken zu ermöglichen. Der Magistrat verweist immer wieder auf eine Prioritätenliste, deren Abarbeitung aber nicht merklich voranschreitet. Gerade Menschen mit geringerem Einkommen, Arbeitsorten ohne ÖPNV-Anbindung und Schichtarbeitszeiten sind auf einen Pkw-Stellplatz angewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 448 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 15.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 67 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 752, 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 01.11.2021
Tempo runter vor Kinder- und Jugendeinrichtungen hier: Tempo 30 auf der Kleyerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 680 entstanden aus Vorlage: OF 130/1 vom 23.08.2021 Betreff: Tempo runter vor Kinder- und Jugendeinrichtungen hier: Tempo 30 auf der Kleyerstraße Vorgang: OM 6337/20 OBR 1; OM 7322/21 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten, die Kleyerstraße auf dem Abschnitt zwischen Mainzer Landstraße (Galluswarte) und westlicher Weilburger Straße in beide Richtungen für den Verkehr mit Tempo 30 zu beschränken. Dazu sollen Schilder und Markierungen auf der Straße auf Tempo 30 sowie spielende Kinder und den Radverkehr hinweisen. Begründung: Die Kleyerstraße verbindet das Gallus mit Griesheim. Schmale Gehwege, auf denen Pkw parken, sowie Straßenbahngleise im Straßenraum, die insbesondere bei Nässe gefährlich für Radfahrende sind, verlangen hohe Konzentration und Rücksichtnahme. Der Verkehr ist gerade für schwächere und mobilitätseingeschränkte Verkehrsteilnehmende gefährlich und unkomfortabel. Daher fährt die Straßenbahn ohnehin regelmäßig bereits nicht schneller als Tempo 30. Vier Kindergärten - davon einer im Bau - befinden sich in dem Bereich der Kleyerstraße: Kindergarten Kleyerstraße 7 (im Bau), Kindergarten Bahnbini Kleyerstraße 25, Awo Kita Adlerwerke Kleyerstraße 41, Kindergarten Galluspark, Pfarrer-Perabo-Platz 1. Wendet man die übliche Geschwindigkeitsbeschränkung im Umkreis von 300 Meter um die Kitas an, müsste die Straße ohnehin in voller Länge Tempo 30 aufweisen. Weiterhin befinden sich in dem Abschnitt drei größere öffentliche Spielplätze und Bolzplätze, zu denen Kinder an unübersichtlichen Stellen die Straße queren müssen: Spielplatz Galluspark und Spielplatz Kleyerstraße/Golub-Lebedenko-Platz sowie den Bolzplatz Julius-Munk-Anlage. Zudem erzeugt der Parksuchverkehr beim Parkhaus Galluswarte, beim Supermarkt Kleyerstraße 74 bis 78 und bei den Ämtern (Ordnungsamt, Sozialrathaus, Ausländerbehörde) erhebliche Eingriffe in den fließenden Verkehr, wobei Pkw und Radfahrende auf den rutschigen Schienen gefährlich abbremsen müssen. Die geringere Geschwindigkeit würde zudem den Verkehr flüssiger machen. Die jüngsten Anträge zur Kleyerstraße (OM 7322, OM 6337) zeigen deutlich, dass das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung nicht zufriedenstellend ist und dass an dieser Stelle dringend gehandelt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6337 Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7322 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 38 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Gustavsburgstraße vollständig für Anwohnende und Jugendliche nutzbar machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 699 entstanden aus Vorlage: OF 151/1 vom 23.08.2021 Betreff: Gustavsburgstraße vollständig für Anwohnende und Jugendliche nutzbar machen Der Magistrat wird aufgefordert, die Absperrungen im Bereich der Gustavsburgstraße zu versetzen und an den Gustavsburgplatz sowie an die Mainzer Landstraße heranzuführen und im Bereich der Mainzer Landstraße eine ausreichende Pufferzone einzurichten. Begründung: Die Gustavsburgstraße wurde bereits in ihrer gesamten Länge entwidmet. Fahren und Parken mit Pkw ist daher unzulässig. Das Ein- und Ausfahren parkplatzsuchender Pkw stellt zudem eine hohe Gefahr für Radfahrende entlang der Mainzer Landstraße dar. Folglich ist der Straßenraum auch gänzlich für Anwohnende, insbesondere Kinder und Jugendliche, nutzbar zu machen. Die Gustavsburgstraße bietet Platz für vielfältige Aktivitäten. So kann der Spielplatz erweitert oder ein benötigtes Angebot für Jugendliche etabliert werden. Die Zufahrt für Rettungskräfte und Feuerwehr kann weiterhin über Schranken oder Poller gewährleistet werden. Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2235 Aktenzeichen: 66 5
Mainzer Landstraße: Grünphase für zu Fuß Gehende verlängern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 690 entstanden aus Vorlage: OF 141/1 vom 22.08.2021 Betreff: Mainzer Landstraße: Grünphase für zu Fuß Gehende verlängern Der Magistrat wird gebeten, 1. die Grünphasen für zu Fuß Gehende an den Lichtsignalanlagen auf der Mainzer Landstraße auf Höhe der Wickerer Straße und auf Höhe der Ackermannstraße bei gleichzeitiger Beibehaltung der aktuellen Schutzzeit zu verdoppeln; 2. die Wartezeit für zu Fuß Gehende nach Betätigung der Anforderungstaste signifikant zu verringern; 3. auf der Mainzer Landstraße im Gebiet des Ortsbezirks 1 sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts Tempo 30 anzuordnen; 4. auf der Mainzer Landstraße in Fahrtrichtung stadteinwärts an der Einmündung der Ackermannstraße einen Blitzer aufzustellen oder regelmäßig mobile Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Begründung: Die Grünphasen an beiden Lichtsignalanlagen betragen aktuell unter sechs Sekunden. Insbesondere für Kinder, Menschen mit Kinderwagen oder mobilitätseingeschränkte Personen ist es unmöglich, die an dieser Stelle vierspurige Straße sicher zu überqueren. Zudem beträgt die Wartezeit nach Betätigung der Anforderungstaste an beiden genannten Lichtsignalanlagen über eineinhalb Minuten. An der Lichtsignalanlage Höhe Wickerer Straße liegt beidseitig eine Straßenbahnhaltestelle, was dazu führt, dass hier Menschen oftmals bei Rot schnell über die Straße rennen, um eine Straßenbahn zu bekommen. Die Lichtsignalanlage Höhe Ackermannstraße liegt auf einem Schulweg. Die Mainzer Landstraße ist dafür bekannt, dass hier sogenannte Autoposer ihr Unwesen treiben. Insbesondere am Wochenende, aber auch in den Abendstunden sind regelmäßig extrem laute Motoren zu hören und die entsprechenden Fahrzeuge zu beobachten. Diesem Phänomen könnte mit einer - dann natürlich auch entsprechend zu überprüfenden und bei Übertretung zu ahndenden - Geschwindigkeitsbegrenzung Abhilfe geschafft werden. Zudem sind niedrigere Geschwindigkeiten auch ohne Raser und Autoposer sicherer für andere Verkehrsteilnehmende wie Radfahrende und zu Fuß Gehende. Auch dem Klimaschutz ist diese Maßnahme zuträglich, da der CO2-Ausstoß und der Feinstaubabrieb bei niedrigeren Geschwindigkeiten reduziert sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 48 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Markierung der Radwegeverbindung entlang der Galluswarte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 682 entstanden aus Vorlage: OF 132/1 vom 23.08.2021 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Markierung der Radwegeverbindung entlang der Galluswarte Vorgang: OM 2996/18 OBR 1; ST 1282/18 Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen auf der Mainzer Landstraße umzusetzen, um eine lückenlose Radwegeverbindung zu gewährleisten: 1. Die in der Stellungnahme ST 1282 zu Punkt Nr. 7 zugesagte "Fahrrad-Piktogrammspur" stadteinwärts soll schnellstmöglich umgesetzt werden. 2. Stadtauswärts sind bereits zwei Fahrrad-Piktogramme ab Höhe Hausnummer 236 aufgetragen. Dies ist jedoch viel zu spät. Fahrrad-Piktogramme sollen bereits ab der Kreuzung zur Günderrodestraße angebracht werden. Begründung: Mit der Anregung OM 2996 wurde der Magistrat aufgefordert, die Mainzer Landstraße für Radfahrende sicherer zu machen. Punkt 7 ist hiervon noch nicht umgesetzt und ist daher eine Lücke im Radwegenetz. Dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen, weil Autofahrende auf die Ampeln und die Engstellen unter der Brücke achten und nicht damit rechnen, dass auf ihrer Fahrspur auch Radfahrende fahren. Link: https://www.stvv.frankfurt.de/PARLISLINK/DDW?W=DOK_NAME=%27ST_1282_2018%27 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2996 Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1282 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 43 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1674 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Nied: Organisation eines Ortstermins in Nied zur Klärung (Beibehaltung/Aufhebung) der Einbahnstraßenregelungen in der „kleinen Mainzer Landstraße“ zwischen Spielmannstraße und Kehreinstraße sowie zwischen Kehreinstraße und Sauerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 658 entstanden aus Vorlage: OF 143/6 vom 23.08.2021 Betreff: Nied: Organisation eines Ortstermins in Nied zur Klärung (Beibehaltung/Aufhebung) der Einbahnstraßenregelungen in der "kleinen Mainzer Landstraße" zwischen Spielmannstraße und Kehreinstraße sowie zwischen Kehreinstraße und Sauerstraße Vorgang: OM 5806/20 OBR 6; ST 849/20 Der Magistrat wird gebeten, gemäß der Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5806, einen Ortstermin in Nied zu organisieren, um das Für und Wider der Einbahnstraßenregelung in der "kleinen Mainzer Landstraße" zwischen der Spielmannstraße und der Kehreinstraße sowie zwischen der Kehreinstraße und der Sauerstraße abzuwägen. Begründung: Zu diesem Thema hat im letzten Jahr schon ein Ortstermin stattgefunden. Aufgrund der damals sehr geringen Teilnehmerzahl (Gründe hierfür sind nicht mehr nachvollziehbar) war ein Meinungsaustausch zum Thema nicht möglich. Der Magistrat wird hiermit höflichst darum gebeten, noch einmal einen Ortstermin hierzu anzuberaumen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5806 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 849 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2218 Aktenzeichen: 32 1
Griesheim: Straße Im Bruch - Wem gehört sie, wer ist zuständig und wer haftet?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 647 entstanden aus Vorlage: OF 130/6 vom 14.08.2021 Betreff: Griesheim: Straße Im Bruch - Wem gehört sie, wer ist zuständig und wer haftet? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wem welche Teile der Straße Im Bruch gehören, 2. wer zuständig für die Verkehrssicherheit und Instandhaltung ist, 3. wer bei Schäden oder Unfällen haftet und 4. welche Rechte und Pflichten die Anrainer der Straße Im Bruch haben. Begründung: Die schmale Straße Im Bruch geht von der Emdener Straße ab und führt entlang der A 5 bis zur Mainzer Landstraße. Sie ist in beiden Richtungen befahrbar und hat keinen Bürgersteig. Die Zu- und Ausgänge der Grundstücke zu den Wohnhäusern liegen direkt an der Straße. Anrainer sind Bewohner von einem Mehrfamilienhaus, von Einfamilienhäusern und (einer) Kleingartenanlage(n) sowie der Begrenzungszaun einer Sportanlage. Ferner gibt es einen kleinen Parkplatz der Kleingärtner und diverse (reguläre?) Parkbuchten bzw. Parkstreifen entlang der Autobahn. Es gibt einige Gartenparzellen der Kleingartenanlage im Eingangsbereich Im Bruch bei der Emdener Straße neben den Privathäusern 20 und 21. Der Rest der Kleingartenanlage befindet sich im Bereich ab der Mainzer Landstraße entlang der A 5, soweit es die Straßenführung Im Bruch bis an die Autobahn zulässt. Die Straße hat einen unterschiedlichen Straßenbelag (Verbundpflaster) im oberen Teil von der Emdener Straße aus bis zum Knick zur Autobahn und dem anschließenden Teil bis zur Mainzer Landstraße (Teer). Dieser Zustand und die Anlage der Straße führt zu den in der Anregung gestellten Fragen und dient zur Aufklärung, wer für was zuständig ist und welche Rechte und Pflichten die Anrainer haben. Die Vermutung würde nahelegen, dass die Straße zum Teil städtisch und zum Teil privat ist. Anwohner beklagen sich, dass zunehmend mehr rücksichtslose Fahrer unterwegs sind, was auch zu der Frage der Haftung führt. Außerdem sehen sie sich und ihre Kinder gefährdet beim Verlassen des Grundstücks. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2210 Aktenzeichen: 66 0
Griesheim: Für die Elektronstraße durchgängig Tempo 30 ausweisen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 648 entstanden aus Vorlage: OF 131/6 vom 22.08.2021 Betreff: Griesheim: Für die Elektronstraße durchgängig Tempo 30 ausweisen Der Magistrat wird gebeten, die Elektronstraße in Frankfurt-Griesheim zwischen Bahnübergang und Mainzer Landstraße als Wohnstraße, d. h. als Tempo-30-Zone, auszuweisen. Begründung: Südlich der Bahnlinie ist in der Elektronstraße Tempo 30 vorgeschrieben und nördlich der Mainzer Landstraße in der Verlängerung der Elektronstraße (Zum Linnegraben) ebenfalls. In der Mitte der Elektronstraße gilt Tempo 50, wohl weil die Straße hier breiter ist und lange Zeit wenig Verständnis dafür herrschte, auch breitere Straßen als Tempo-30-Zonen auszuweisen. Inzwischen hat ein Umdenken stattgefunden. Das Bedürfnis der Menschen, die an der Straße wohnen, nach Ruhe und Sicherheit hat mehr Gewicht. Im Straßenverlauf sind Schulwege zur Georg-August-Zinn-Schule und zur Berthold-Otto-Schule. Die Krabbelstube Ahörnchen befindet sich an der Ecke Elektronstraße/Ahornstraße. An der Ecke Elektronstraße/Lärchenstraße hat sich ein großer Einkaufsmarkt angesiedelt, der von vielen Menschen aus der Umgebung zu Fuß oder mit dem Fahrrad besucht wird. Ganz allgemein hat die Dichte an Fußgängerinnen bzw. Fußgängern und Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrern zugenommen. Aus all diesen Gründen sollte die Elektronstraße auch in diesem Bereich zur Tempo-30-Zone ausgewiesen werden. Es handelt sich um eine Strecke von etwa einem Kilometer. Der Zeitverlust bei etwas langsamerer Fahrt als bisher wäre gering. Des Weiteren hat die Straße schon wegen des Bahnübergangs nicht den Charakter einer Durchgangsstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 23 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Griesheim: Bahnübergang Elektronstraße und Individualverkehr zwischen Griesheim-Mitte und Griesheim-Süd, Sicherung der Fußgängerwege in Griesheim-Mitte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 646 entstanden aus Vorlage: OF 129/6 vom 09.08.2021 Betreff: Griesheim: Bahnübergang Elektronstraße und Individualverkehr zwischen Griesheim-Mitte und Griesheim-Süd, Sicherung der Fußgängerwege in Griesheim-Mitte 1. Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich ein Verkehrskonzept zu erarbeiten und umgehend im Ortsbeirat vorzustellen, mit dem Inhalt, Maßnahmen aufzuzeigen, a) wie der Bahnübergang für Radfahrer und Fußgänger nutzerfreundlicher gestaltet werden kann, und dies zeitnah umzusetzen; b) wie der Schwerlastverkehr nicht über die Elektronstraße von oder zur Stroofstraße/Mainzer Landstraße fährt, und dies zeitnah umzusetzen; c) damit der Andienungsverkehr in Griesheim-Mitte die Anwohner weitestgehend nicht tangiert; d) damit die Fußgängerwege ihrem Sinn entsprechend für Fußgänger zur Verfügung stehen anstelle zum Parken von Pkw, Sprinter und Lkw genutzt werden, und dies schnellstmöglich umzusetzen; e) wo auf den Straßen in Griesheim-Mitte sichtbare (rote) Fahrradspuren auf den Straßen eingerichtet werden können, und dies zeitnah umzusetzen. 2. Des Weiteren fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, bis zur Umsetzung eines akzeptablen Verkehrskonzeptes bezüglich des Bahnübergangs Elektronstraße Parkbänke beidseitig der Schranken aufzustellen, damit ältere und gehbehinderte Personen die Wartezeit im Sitzen verbringen können. Begründung: Der Bahnübergang in der Elektronstraße ist schon zu normalen Zeiten eine Zumutung für Fußgänger und Fahrradfahrer, da die Schranken häufig länger als mindestens zehn Minuten geschlossen sind. 30 Minuten sind keine Seltenheit. Die Aussage, dass man ja noch über die Omegabrücke die beiden Stadtteilteile Griesheims wechseln könne, ist ein Hohn für jeden Fußgänger, der in seiner Mobilität eingeschränkt ist oder vom Einkaufen mit schweren Tüten kommt. Durch die diversen Bauarbeiten in Griesheim und/oder in Nied verschärfen sich die Schließzeiten bzw. die Wartezeiten. Andere Wege gibt es jedoch nicht zum Queren. Ferner "verirrt" sich immer wieder ein Schwertransporter oder Lastwagengespann und will von dem einen Stadtteilteil in den anderen fahren. Dazu ist jedoch der Bereich nicht geeignet, da zu eng. Lkw bleiben hängen. Das Gewerbegebiet Griesheim-Mitte ist sehr gut angeschlossen. Jedoch sollte bei den weiteren Planungen auch überlegt werden, wie man den Andienungsverkehr so leiten kann, dass die Bevölkerung in diesem Teil Griesheims nicht übermäßig strapaziert wird. Eile ist auch geboten bei der Sicherheit für Fußgänger. Viel zu viele Fußgängerwege sind zugestellt mit parkenden Kraftfahrzeugen. Die Wege sind nicht nutzbar. Der Fußgänger muss auf die Straße ausweichen. Wohlwissend dass das Stadtumbauprogramm Griesheim-Mitte läuft, muss dringend ein Verkehrskonzept für den fließenden und ruhenden Verkehr erarbeitet werden. Dies dient der Sicherheit unserer jungen und alten Bevölkerung Griesheims und duldet keinen Aufschub mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2209 Antrag vom 20.02.2022, OF 363/6 Etatanregung vom 15.03.2022, EA 60 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1488 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 6
Griesheim: Beleuchtung in der Autobahnunterführung (A 5) in der Oeserstraße installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 645 entstanden aus Vorlage: OF 127/6 vom 23.08.2021 Betreff: Griesheim: Beleuchtung in der Autobahnunterführung (A 5) in der Oeserstraße installieren Der Magistrat wird gebeten, in der Oeserstraße in der Autobahnunterführung (A 5) eine ausreichende Beleuchtung zu installieren. Begründung: Die Autobahnunterführung scheint eine von wenigen Unterführungen in Frankfurt zu sein, die gar keine Innenbeleuchtung hat. Da die Unterführung auch von Rad fahrenden Kindern genutzt wird, welche zum Gymnasium Römerhof fahren, sollte sie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit innen ausreichend beleuchtet werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2283 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 91 52
Wiederherstellung Bürgersteig vor Haus Alt-Niederursel 5
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 545 entstanden aus Vorlage: OF 39/8 vom 22.06.2021 Betreff: Wiederherstellung Bürgersteig vor Haus Alt-Niederursel 5 Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig vor dem Haus Alt-Niederursel 5 instand zu setzen. Begründung: Die dort eingesetzten Pflastersteine sind abgesackt und bilden eine große Sturzgefahr, insbesondere für ältere Mitbürger oder kleine Kinder. Die Bauarbeiten werden so umfangreich, dass ein Antrag über den Ortsbeirat notwendig ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2149 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Vorplatz Skyline Plaza/Grand Tower funktional einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 404 entstanden aus Vorlage: OF 90/1 vom 02.06.2021 Betreff: Vorplatz Skyline Plaza/Grand Tower funktional einrichten Der Magistrat wird gebeten, 1. zu berichten, wer für die Gestaltung des Vorplatzes zuständig ist; 2. dafür Sorge zu tragen, dass der Vorplatz mit wenigstens zwei Bänken und mehreren Mülleimern ausgestattet wird. Begründung: Viele Menschen laufen täglich über diesen Platz zum Skyline Plaza bzw. Richtung Mainzer Landstraße. In der wärmeren Jahreszeit und noch verstärkt durch die Coronapandemie kaufen viele Menschen z. B. im Skyline Plaza etwas zum Essen, das sie dann aber draußen verzehren möchten. Zurzeit gibt es dort keinerlei Möglichkeit, sich hinzusetzen und seinen Verpackungsmüll zu entsorgen. Auch ältere Menschen können eine Sitzbank für eine kurze Pause gut gebrauchen. Fotos (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1885 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 61 00
Radbügel vor dem Rossmann Ecke Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 394 entstanden aus Vorlage: OF 78/1 vom 06.06.2021 Betreff: Radbügel vor dem Rossmann Ecke Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, vor dem Geschäft Rossmann an der Mainzer Landstraße 341/Ecke Schwalbacher Straße schnellstmöglich sichere Fahrradabstellmöglichkeiten, beispielsweise Radbügel, aufzustellen. Begründung: Neben dem Rossmann befinden sich hier einige weitere Geschäfte, ein Fitnesscenter, ein Hotel, Büros und eine Straßenbahnhaltestelle, sichere Möglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern sucht man aber vergebens. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1944 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 2
Tempo-30-Zone-Piktogramme für die Frankenallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 400 entstanden aus Vorlage: OF 85/1 vom 08.06.2021 Betreff: Tempo-30-Zone-Piktogramme für die Frankenallee Der Magistrat wird gebeten, auf der gesamten Länge der Frankenallee in regelmäßigen Abständen Geschwindigkeitspiktogramme mit dem Verkehrszeichen 274.1 "Tempo-30-Zone" auf die Fahrbahn aufbringen zu lassen, um die Sicherheit für zu Fuß Gehende und Radfahrende zu gewährleisten. Begründung: Auf der Frankenallee wird regelmäßig zu schnell gefahren. Auf der gesamten Frankenallee besteht jedoch die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30, da sich die Frankenallee und ihre Nebenstraßen in einer Tempo-30-Zone befinden. Diese Tatsache ist jedoch vielen Verkehrsteilnehmenden unbekannt. Das liegt vor allem daran, dass es auf der Frankenallee selbst sowie in deren Nebenstraßen keine Geschwindigkeitsbeschilderung gibt. Die Verkehrszeichen 274.1 befinden sich lediglich an den Zonenrändern, z. B. an der Emser Brücke oder der Mainzer Landstraße. Diese Schilder werden jedoch nicht von allen Autofahrenden wahrgenommen. Tempo-30-Piktogramme sind ein bewährtes Mittel, um Autofahrende an die Geschwindigkeitsbegrenzung zu erinnern und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen. Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1898 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Sicherheit am Zebrastreifen Wickerer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 395 entstanden aus Vorlage: OF 80/1 vom 06.06.2021 Betreff: Sicherheit am Zebrastreifen Wickerer Straße Der Magistrat wird gebeten, auf den Sperrflächen am Fußgängerüberweg an der Einmündung Wickerer Straße/Ecke Mainzer Landstraße Fahrradbügel (falls nicht möglich Poller) anbringen zu lassen. Die Fahrradbügel (oder Poller) sollen so aufgestellt werden, dass dort keine Pkw mehr verbotswidrig geparkt werden können. Begründung: Wie auf den Bildern zu sehen ist, kommt es häufig vor, dass Autos verbotswidrig auf der Sperrfläche am Fußgängerüberweg geparkt werden. Dadurch entsteht an dieser Stelle eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit der Fußgängerinnen und Fußgänger. Beschwerden bei der Polizei haben bisher keine Verhaltensänderung herbeigeführt. Deshalb sind bauliche Maßnahmen dringend gefordert. Fahrradbügel anstelle von Pollern bieten zusätzlichen Stellplatz und lassen trotzdem eine gute Sicht zu. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1962 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 0
Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 402 entstanden aus Vorlage: OF 87/1 vom 11.06.2021 Betreff: Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee Der Magistrat wird gebeten, an der südlichen Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee "Haifischzähne" anbringen zu lassen, um die Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer optisch zu erinnern, dass an dieser Kreuzung die Vorfahrt anderer Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer zu beachten ist. Begründung: An der südlich des Grünstreifens in der Frankenallee gelegenen Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee treffen die Frankenallee sowie die von Norden bzw. von Süden als Einbahnstraße kommende jeweils in Richtung Frankenallee befahrbare Schloßborner Straße aufeinander. Da die Frankenallee westlich der Kreuzung nach wenigen Metern endet und in die Schloßborner Straße zwischen der Frankenallee und der Mainzer Landstraße aufgrund der dort geltenden Einbahnstraße nicht eingefahren werden darf, biegt der motorisierte Verkehr, der von der Idsteiner Straße aus auf diese Kreuzung zufährt, regelmäßig nach links in Richtung Innenstadt in die Frankenallee ab. Bürgerinnen bzw. Bürger berichten, dass die so fahrenden Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer - häufig kaum abgebremst - über die Kreuzung brettern und andere Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer gefährden. Insbesondere wird häufig missachtet, dass dem aus Süden kommenden Verkehr beim Linksabbiegen Vorfahrt zu gewähren ist. Hierdurch kommt es mehrmals pro Tag zu gefährlichen Situationen, besonders häufig werden dabei Radfahrerinnen bzw. Radfahrer gefährdet. Der Magistrat wird daher gebeten, an dieser Kreuzung die Markierung Zeichen 342 der StVO, sog. "Haifischzähne", anzubringen, um die Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer auf eine mögliche Wartepflicht optisch hinzuweisen und so die Kreuzung zu entschärfen. An der bestehenden Rechts-vor-links-Regelung soll dabei nichts geändert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2052 Antrag vom 16.12.2021, OF 270/1 Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1365 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Nied: Absicherung der Oeserstraße Einmündung Heusingerstraße gegen Falschparker
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 365 entstanden aus Vorlage: OF 94/6 vom 13.06.2021 Betreff: Nied: Absicherung der Oeserstraße Einmündung Heusingerstraße gegen Falschparker Die o. g. Einmündung ist bereits zu beiden Seiten durch Fahrradbügel gegen Parken außerhalb der legalen Parkbuchten abgesichert. Leider quetschen Falschparker regelmäßig bis zu drei Autos pro Straßenseite an allen Seiten neben die Fahrradbügel, sodass diese unbenutzbar werden und der Gehweg teilweise vollständig blockiert ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Einmündung von der Heusingerstraße in die Oeserstraße durch weitere Maßnahmen gegen Falschparker abzusichern. Begründung: Durch das oben beschriebene Falschparken sind zu Fuß Gehende und auch Rad fahrende Kinder zum Ausweichen auf die Fahrbahn gezwungen. Bei der Ausfahrt aus der Heusingerstraße wird die Sicht auf die Oeserstraße eingeschränkt. Da es sich bei dieser Stelle für viele Kinder um den Schulweg zur Friedrich-List-Schule handelt, ist dies umso kritischer, deshalb sollte die Einmündung durch weitere Maßnahmen, wie z. B. Poller, abgesichert werden. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1863 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 3
Bahnübergang an der Kreuzerhohl besser sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 31/8 Betreff: Bahnübergang an der Kreuzerhohl besser sichern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation am Bahnübergang von der Kreuzerhohl in Alt-Niederursel verbessert werden kann. Dabei sind folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: - Erhöhung der Erkennbarkeit des Bahnüberganges durch deutlichere Warnhinweise für Verkehrsteilnehmer, die die Kreuzerhohl in Richtung Alt-Niederursel befahren (z.B. durch entsprechende Warnschilder, Piktogramme auf der Fahrbahn oder eine Bahnschranke) - Erhöhung der Erkennbarkeit der Vorfahrtsstraße Kreuzerhohl für Verkehrsteilnehmer auf dem Krautgartenweg durch entsprechende Warnschilder - Anbringen von Spiegeln, welche die Sicht vom Krautgartenweg kommen in die Kreuzerhohl und vom Oberurseler Weg in die Spielsgasse erlauben - Maßnahmen zur Reduzierung der Radfahrgeschwindigkeiten an dieser Kreuzung bspw. durch entsprechende Bodenmarkierungen, Rüttelstreifen oder in die Straße eingefasste Rippenplatten Begründung: Die Kreuzerhohl und der Oberurseler Weg ist eine wichtige Verbindung für den (innerstädtischen) Radverkehr mit Spitzenwerten während der Präsenzzeiten der Universität, der Kindertagesstätte und den Schulen. Der Bahnübergang ist für Verkehrsteilnehmer, die die Kreuzerhohl hinab fahren, nur sehr spät zu erkennen und unzureichend beschildert. Unmittelbar nach dem Bahnübergang ist eine Kreuzung. Verkehrsteilnehmer vom Kreuzerhohl müssen den Verkehrsteilnehmer vom Oberurseler Weg kommend Vorfahrt gewähren. Jedoch ist Ihnen (vice versa) die Sicht in den Oberurseler Weg aufgrund der Bahnanlagen versperrt. Die Verkehrsteilnehmer aus dem Krautgartenweg müssen wiederum den Verkehrsteilnehmern, die von der Kreuzerhohl hinab fahren, Vorfahrt gewähren. Aufgrund des Bahnsteiges ist Ihnen die Sicht auf die Kreuzerhohl versperrt (vice versa). Aus Richtung Oberurseler Weg fahren Verkehrsteilnehmer sehr häufig mit viel zu hoher Geschwindigkeit auf die Kreuzung zu und verletzten die Vorfahrt der Radfahrenden aus der Spielsgasse. Die Verkehrssituation an der Kreuzerhohl, Bahnübergang und der Kreuzung führt nach Bürgerinformationen häufig zu gefahrvollen Situationen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 111 2021 Die Vorlage OF 31/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenGefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor Mainzer Landstraße 351
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2021, OF 79/1 Betreff: Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor Mainzer Landstraße 351 Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Auf dem Grundstück Mainzer Landstraße 351 zur Straßenseite direkt vor den Ladenflächen befinden sich 15 PKW-Stellplätze, die mit Fahrzeugen nur über den Gehweg angefahren werden können. Die Flächen sind mit Pflastersteinen versiegelt. Es existiert lediglich eine Zu- und Abfahrt zur Mainzer Landstraße. Auf Grund weiterer geparkter PKW zwischen den Bäumen am Straßenrand müssen alle Autofahrenden den Gehweg befahren, um zu den Parkplätzen zu gelangen und diese wieder zu verlassen. Zahlreiche Autofahrende nutzen sogar direkt den Gehweg im Kreuzungsbereich der Krifteler Straße als Abkürzung. Vor allem werktags sind mehrmals pro Stunde gefährliche Beinahe-Unfälle zwischen PKW und Fußgehenden zu beobachten. Darauf angesprochen, zeigen Autofahrende keine Einsicht und hupen sogar, wenn Fußgehende nicht schnell genug zur Seite springen. Auf der Dachfläche des Gebäudes Mainzer Landstraße 351 befindet sich zudem ein PKW-Parkdeck mit 50 Stellplätzen, das mit einer Rampe aus der Krifteler Straße befahren werden kann. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wurde für die Stellplätze vor dem Gebäude zur Mainzer Landstraße 351 hin eine Sondernutzungs-erlaubnis zur Versiegelung der Flächen und für PKW-Stellplätze erteilt? 2. Falls nein, warum wird der Status Quo trotz Gefährdung der Fußgehenden hingenommen? 3. Wiederspricht eine mögliche Sondernutzungserlaubnis der Vorgartensatzung und Stellplatzsatzung? 4. Genießt eine mögliche Sondernutzungserlaubnis Bestandsschutz? 5. An welcher Stelle im Grundstück sind notwendige Stellplätze in der Baugenehmigung nachgewiesen? 6. Sind die PKW-Stellplätze auf der Dachfläche als öffentliche Stellplätze oder Stellplätze für die Mieter*innen genehmigt? Fotos: Alexander Mitsch, Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 86 2021 Die Vorlage OF 79/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenPlanungen für Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße zügig durchführen und dem Ortsbeirat vorstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 entstanden aus Vorlage: OF 44/1 vom 15.05.2021 Betreff: Planungen für Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße zügig durchführen und dem Ortsbeirat vorstellen Vorgang: OM 7321/21 OBR 1; ST 1022/21 An der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße muss endlich eine Ampel (Lichtsignalanlage/LSA) installiert werden, um Fußgängern die Möglichkeit zu geben, an dieser Stelle sicher die Straße zu queren, und Autofahrern, die von der Krifteler Straße nach links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, dies ebenfalls sicher zu ermöglichen. Nach mehreren Jahren und vielen Anträgen des Ortsbeirates hat die Stadt dies nun auch endlich eingesehen. In der Stellungnahme vom 07.05.2021, ST 1022, antwortet der Magistrat allerdings sehr unbefriedigend, dass die Realisierung der Lichtsignalanlage zwar angedacht ist, ein Umsetzungszeitraum könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings nicht terminiert werden, da dieser wesentlich von den verfügbaren Finanzmitteln abhängig sei. In der Antwort auf die Petition "Endlich eine Ampelanlage an der Kreuzung Krifteler Straße/Mainzer Landstraße" auf der Plattform FFM.de (https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/1678) sieht die Situation jedoch (erfreulicherweise?!) etwas anders aus. Dort lautet die Antwort: "Die Signalplanung hierzu wird voraussichtlich im III. Quartal 2021 abgeschlossen. Hierbei wird festgelegt, ob eine einfache Fußgängerschutzanlage oder eine Signalisierung der gesamten Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße erfolgt. Ebenso wird bei den Planungen ein hoher Stellenwert auf die Priorisierung der dort verkehrenden Straßenbahnen gelegt. Ein wichtiges Planungsziel ist, Straßenbahnen ohne Halt an der Lichtsignalanlage abwickeln zu können. Aufbauend auf der Signalplanung erfolgt die Projektierung des signaltechnischen Tiefbaus als Grundlage für eine Kostenschätzung. (Prüfung Maststandorte und Kabeltrassen ggf. mit Suchschürfen). Zurzeit ist noch nicht absehbar, inwieweit das Amt für Straßenbau- und Erschließung für ggf. erforderliche straßenbautechnische Anpassungen einbezogen werden muss. Eine Einzelanmeldung der Kosten kann damit frühestens für das Haushaltsjahr 2023 erfolgen. Bereits heute ist absehbar, dass die bautechnische Umsetzung eine große Herausforderung darstellt. Die tiefbautechnische Querung der Straßenbahngleise wird voraussichtlich eine Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen erfordern und hat daher einen hohen Abstimmungsbedarf mit anderen Stellen und entsprechende zeitliche Vorläufe." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat wie folgt gebeten: 1. Die Planung der LSA muss priorisiert behandelt und schnellstmöglich durchgeführt werden. 2. Ein genauer Ablauf der Planung und Errichtung der LSA soll dem Ortsbeirat 1 zeitnah vorgestellt werden. 3. Es soll geprüft werden, ob der Bau der LSA zeitgleich mit dem Bau der barrierefreien Haltestellen "Schwalbacher Straße"/"Rebstöcker Straße" geschehen kann, damit die Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen so kurz wie möglich gehalten werden kann. Wenn dies zu Verzögerungen führen sollte, muss der Bau der LSA priorisiert werden. Begründung: Die Ampelanlage ist dringend notwendig, und es darf keine weitere Verzögerung geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7321 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1022 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1539 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2620 Antrag vom 01.04.2023, OF 804/1 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3934 Antrag vom 02.02.2025, OF 1515/1 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6541 Aktenzeichen: 32 1
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