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Meine Nachbarschaft: Ziegenhainer Straße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampel in der Kirchhainer Straße

17.02.2011 · Aktualisiert: 02.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2011, OM 5024 entstanden aus Vorlage: OF 1384/9 vom 03.02.2011 Betreff: Ampel in der Kirchhainer Straße Anwohner haben den Sinn und Zweck der Ampel in der Kirchhainer Straße, Höhe Rauschenberger Straße, infrage gestellt. Die Ampel steht für den Fahrzeugverkehr regelmäßig und ohne erkennbaren Grund auf Rot. Mit Rücksicht darauf, dass in der Kirchhainer Straße auch Schulwege verlaufen, wird vorgeschlagen, die Ampel durch einen Zebrastreifen zu ersetzen. Ein solcher Austausch hat bereits an anderen Stellen in Eschersheim stattgefunden und wurde jeweils von Kindereinrichtungen, Polizei et cetera begrüßt. Durch diese Maßnahme würde auch der Tempo 30-Zone in der Kirchhainer Straße verstärkt Rechnung getragen. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die genante Ampelanlage durch einen Zebrastreifen ersetzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2011, ST 790 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Nachfolge eines gleichwertigen Lebensmittelgeschäftes nach der Schließung von „Tengelmann“ in Eschersheim sichern!

20.05.2010 · Aktualisiert: 05.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2010, OM 4226 entstanden aus Vorlage: OF 1198/9 vom 05.05.2010 Betreff: Die Nachfolge eines gleichwertigen Lebensmittelgeschäftes nach der Schließung von "Tengelmann" in Eschersheim sichern! Der Magistrat wird gebeten, die Wirtschaftsförderung Frankfurt aufzufordern, sich für den Erhalt eines gleichwertigen Lebensmittelgeschäftes nach der geplanten Schließung der Tengelmann-Filiale, Am Lindenbaum, in Frankfurt Eschersheim, einzusetzen. Die Wirtschaftsförderung Frankfurt wird gebeten, als Vermittler zwischen der Tengelmann-Kette sowie potentiellen Nachfolgekonzernen zu fungieren, um eine Nahversorgung an dieser Stelle für Eschersheim zu garantieren. Begründung: In den letzten Jahren wurden in Eschersheim bereits zwei Läden für die Nahversorgung der Bürgerinnen und Bürger im Bereich Eschersheim, Albert-Schweizer-Siedlung, Eleonore-Sterling-Straße, Am Lindenbaum, Kirchhainerstraße und der umliegenden Straßen geschlossen. Diese waren: HL-Markt Eleonore-Sterling-Straße 53 HL-Markt Langheckenweg 41-43 Als nächste Einkaufmöglichkeiten stehen nun nur noch der Rewe-Markt Hügelstraße sowie der Netto-Markt auf der Eschersheimer Landstraße/Weißer Stein sowie ein Penny-Markt auf der Eschersheimer Landstraße 440 zur Verfügung. Diese Märkte sind für die meist älteren Bewohner des oben genannten Wohnbereiches nur schwer erreichbar. Auch die bestehende Buslinie 69 erleichtert die Einkaufssituationen nur bedingt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2010, ST 956 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo-30-Zonen in Eschersheim

02.07.2009 · Aktualisiert: 25.09.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2009, OM 3433 entstanden aus Vorlage: OF 958/9 vom 17.06.2009 Betreff: Tempo-30-Zonen in Eschersheim Bei der Einrichtung der Tempo-30-Zonen in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts wurden die Neben- und Wohnstraßen mit einbezogen. Größere Straßen vor allem mit Busverkehr wurden ausgenommen (z. B. Alt Eschersheim, Zehnmorgenstraße). In diesen Straßen wurde auch die Höchstgeschwindigkeit 30 eingeführt, jedoch mit einer unzähligen Anzahl von Schildern (Zeichen 274) unter Beibehaltung der Vorfahrtsregelung gegenüber den Nebenstraßen mit Tempo-30-Zonen. In den letzten Jahren haben sich die Verhältnisse gegenüber der Zonen-Einrichtung vielfach geändert. Busse fahren auch durch Tempo-30-Zonen (Im Uhrig, Kirchhainer Straße und so weiter). Vorfahrtstraßen sind auch in Tempo-30-Zonen möglich (z. B. Deuil-la-Barre-Straße in Nieder-Eschbach). Um dem ständig wachsenden Schilderwald im Ortsbezirk zu begegnen und eine einheitliche Tempo-30-Führung im Stadtteil zu gewährleisten, wird der Magistrat aufgefordert, 1. in Alt Eschersheim zwischen der Nidda-Brücke nach Heddernheim, Bahnhof Eschersheim, Bahnübergang Lachweg und Wohngemeinschaft Bonameser Straße eine einzige Tempo-30-Zone einzurichten unter Einbeziehung von Maybachstraße, Alt Eschersheim und Bonameser Straße; 2. im Gebiet zwischen Hügelstraße (nördlich), Eschersheimer Landstraße (östlich) und der Bahnlinie bis zum Berkersheimer Weg vor dem Sportplatz eine einzige Tempo-30-Zone einzurichten, unter Einbeziehung von Ende Eschersheimer Landstraße, Im Wörth, Nußzeil und Zehnmorgenstraße; 3. alle Vorwarnschilder auf z. B. Fußgängerüberwege (Zeichen 134-10) zu entfernen, da diese bei Tempo 30 nicht mehr notwendig sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.09.2009, ST 1413 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2010, ST 1317 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 9 am 26.08.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9 am 23.09.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 6. a) Die Ausführungen des Vertreters des Magistrats dienen zur Kenntnis. b) Der Ortsbeirat geht davon aus, dass die schriftliche Stellungnahme des Magistrats noch auf dem üblichen Verwaltungsweg zugeleitet wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsinseln in der Kirchhainer Straße

22.01.2009 · Aktualisiert: 31.05.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2009, OM 2898 entstanden aus Vorlage: OF 819/9 vom 11.01.2009 Betreff: Verkehrsinseln in der Kirchhainer Straße Der Magistrat wird gebeten, die fünf behindernden Verkehrsinseln in der Kirchhainer Straße so bald wie möglich abtragen zu lassen. Begründung: Durch die Einrichtung der Tempo-30-Zone und aufgrund des Parkens auf beiden Straßenseiten ist schnelles Fahren kaum möglich, und die Voraussetzungen für Verkehrssicherheit sind in hohem Maße gegeben. Die Verkehrsinseln sind wegen der Gegebenheiten inzwischen nicht nur überflüssig, sondern behindern darüber hinaus erheblich. Jede Insel führt zu einem Wegfall von je zwei Parkplätzen auf beiden Seiten, also insgesamt vier. Dadurch wird der bereits bestehende Parkdruck im Quartier noch erhöht. Auch für die Busse der neu eingerichteten Linie 69 bedeuten die Inseln Schwierigkeiten und Hindernisse. Es wurde beobachtet, dass ein Bus eine solche Insel links, also auf der Gegenfahrbahn, umkurvt hat, weil ein PKW so ungünstig geparkt hatte, dass vorschriftsmäßig rechts kein Durchkommen mehr war. Es ist anzunehmen, dass es sich dabei nicht um einen Einzelfall handelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2009, ST 520 Aktenzeichen: 66 0

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