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Einrichtung einer Packstation im Stadtteil Harheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4167 entstanden aus Vorlage: OF 150/14 vom 18.06.2023 Betreff: Einrichtung einer Packstation im Stadtteil Harheim Der Magistrat wird gebeten, mit der Deutschen Post AG Kontakt aufzunehmen, um eine Packstation in Harheim einrichten zu lassen. Idealerweise sollte der Standort gut erreichbar sein, wie etwa auf dem Parkplatz beim Netto-Markt, und sollte zudem mit einem Briefkasten ausgestattet sein. Begründung: Für viele berufstätige Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils ist es schwierig, während der Öffnungszeiten der Deutschen Post Filiale 431 Pakete dort abzuholen, zumal dort keine Kurzzeitparkplätze in unmittelbarer Nähe existieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2024, ST 1972 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 14 am 27.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 14 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 14 am 19.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 14 am 11.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-0
Strategie zum Schutz von Stadtteilgewerbe im Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4137 entstanden aus Vorlage: OF 471/3 vom 04.02.2023 Betreff: Strategie zum Schutz von Stadtteilgewerbe im Nordend Vorgang: V 390/22 OBR 2; ST 1931/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Möglichkeiten gesehen werden - analog des zwischenzeitlich erfolgreich umgesetzten Masterplans Industrie -, eine strategische Initiative zum erweiterten Schutz und zur Weiterentwicklung des Stadtteilgewerbes/der Stadtteilgastronomie in Frankfurt zu entwickeln und umzusetzen; 2. welche Möglichkeit dabei für die Entwicklung einer Gewerbestrategie speziell für das Nordend sowie einer Kampagne für mehr Gewerbeschutz vor Verdrängung durch steigende Mieten im Nordend gesehen wird; 3. ob die Möglichkeit gesehen wird, im Nordend eine Bestandsaufnahme von Kleingewerbe- und Gastronomienutzungen zu machen und so die Bedeutung der "Nordend Mischung" breit zu kommunizieren, um mehr Bewusstsein und Wertschätzung durch Hauseigentümerinnen bzw. Hauseigentümer und Bevölkerung zu erreichen; 4. wie seitens des Magistrats die Unterstützung für eine umfassende Strategie "Stadtteilgewerbe" durch Gewerbevereine, IHK, Handwerkskammer etc. gewertet wird; 5. wie in diesem Zusammenhang die Erfolge der Runden Tische in verschiedenen Stadtteilen gewertet werden; 6. welche Möglichkeiten er sieht, die Nutzungsmischungen im Bestand der Stadtteile durch die verfügbaren planungs- und bauordnungsrechtlichen Instrumente zu sichern; 7. welche Möglichkeiten gesehen werden, bei Geschäftsaufgaben gewerbliche Nachnutzungen im Bestand zu sichern und keine Genehmigung für die Umwandlung von gewerblich genutzten Erdgeschossflächen in Wohnraum zu erteilen; 8. ob er hinsichtlich einer Änderung der Hessischen Bauordnung (HBO) aktiv wird, die für die Umwandlung von Erdgeschossgewerbe in Wohnen derzeit weder eine Begründung noch den Nachweis verlangt, dass gewerbliche Nutzer gesucht wurden (Stellungnahme vom 29.08.2022, ST 1931); 9. welche Möglichkeiten er für eine Verbesserung der Beratungsstrukturen und der aufsuchenden Gewerbeberatung im Rahmen der Wirtschaftsförderung Frankfurt, u. a. durch bessere Personalausstattung und den Einsatz von "Stadtteil-Kümmerern", sieht; 10. welche Möglichkeiten ggf. durch eine Förderinitiative, kleingewerbliche und gastronomische Strukturen im Stadtteilzusammenhang zu unterstützen, gesehen werden; 11. welche Möglichkeiten gesehen werden, Anbieterinnen und Anbieter von Immobilien, insbesondere von Erdgeschossflächen, und potenzielle kleingewerbliche Nutzerinnen und Nutzer einfacher zu vernetzen, z. B. durch digitale Angebote - ergänzend zu den erfolgreichen Aktivitäten der Agentur RADAR für kreative Räume/Nutzungen; 12. welche Aktivitäten er ergreift, um in eigenen Immobilien gewerbliche bzw. gastronomische Nachmieterinnen und Nachmieter zu angemessenen Mieten zu finden; 13. ob er die Initiative ergreift, über das Land Hessen und den Deutschen Städtetag auf Bundesebene das Gewerbemietrecht deutlich zu verbessern (inklusive verbindliche Gewerbemietspiegel, verbesserter Kündigungsschutz und Mietsteigerungsobergrenzen) und 14. ob er zusammen mit anderen Großstädten sowie über das Land Hessen die Initiative ergreift, auf Bundesebene das Instrument der Erhaltungssatzung/Milieuschutzsatzung im BauGB (§ 172) so weiterzuentwickeln, dass es auch auf wohnortnahe kleingewerbliche, gastronomische und sozial-kulturelle Strukturen ausgeweitet werden kann. Begründung: Anlässlich des Anstiegs der Immobilienpreise und Mieten in Großstädten wie Frankfurt wird vorrangig über das Wohnungsmietrecht diskutiert, die Situation der kleingewerblichen und gastronomischen Mieter wird jedoch kaum berücksichtigt. Fachleute halten das deutsche Gewerbemietrecht europaweit für eines der mieterunfreundlichsten, da es kleine Gewerbebetriebe und Gastronomie, aber auch soziale und kulturelle Betriebe nicht als schutzwürdig ansieht. Inhabergeführte Läden in den Stadtteilen (Gewerbe, Handwerk, Gastronomie, Kultur- und Sozialeinrichtungen) werden nicht geschützt, sondern verdrängt. So wie das Gewerbemietrecht derzeit unzureichend geeignet ist, diese Entwicklung zu bremsen, sind auch die geltenden Erhaltungs-/Milieuschutzsatzungen nicht darauf ausgelegt, die Mietenentwicklung in den Stadtteilen und die Entstehung unerwünschter Monostrukturen (z. B. Gastronomieketten, Handyläden, Shishabars) aufzuhalten. Qualität und Vielfalt in der Versorgung der Stadtteile werden zerstört, weil keine Steuerung erfolgt und der Markt dies allein nicht regelt. Gewachsene kleingewerbliche Strukturen und inhabergeführte Gastronomie sind angesichts der Spekulation mit Immobilienwertsteigerungen massiv gefährdet. Insbesondere in randstädtischen Stadtteilen, aber auch in einigen innerstädtischen Stadtteilen, ist das Gewerbe- und Gastronomieangebot schon so ausgedünnt, dass jede weitere Schließung für die Versorgung der Quartiere fatal ist und verhindert werden sollte. Die reduzierte Versorgung trägt zudem dazu bei, dass wieder mehr Verkehr entsteht, weil entferntere Ziele angesteuert werden müssen. Einer Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) von 2019 entsprechend, verschwinden immer mehr Betriebe des Bäcker-, Fleischer-, Schuster- oder Schneiderhandwerks aus innenstadtnahen Quartieren, weil sie sich die Mieten der Geschäftsräume nicht mehr leisten können. Der Magistrat muss die Möglichkeiten, die er hat, um der schleichenden Entmischung in den gewachsenen Stadtteilen entgegenzuwirken, offensiv nutzen. Es gilt, eine eigene Strategie mit Maßnahmen für den besseren Schutz des Stadtteilgewerbes zu entwickeln, zu kommunizieren und umzusetzen. Einige Empfehlungen für eine derartige Strategie finden sich bereits im "Räumlichfunktionalen Entwicklungskonzept Gewerbe Frankfurt am Main" von 2015. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.05.2022, V 390 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1931 Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4925 Antrag vom 27.08.2024, OF 741/3 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5914 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 472 Antrag vom 01.04.2025, OF 1001/9 Anregung vom 24.04.2025, OA 545 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stolperfalle am Busbahnhof im Nordwestzentrum beseitigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4154 entstanden aus Vorlage: OF 302/8 vom 25.05.2023 Betreff: Stolperfalle am Busbahnhof im Nordwestzentrum beseitigen Vorgang: OA 221/18 OBR 8; Beschl. d. Stv.-V., § 2406/18; OM 4419/19 OBR 8; ST 1381/19 Auf dem Fußgängerüberweg im Bereich des Busbahnhofs "Nordwestzentrum", in Richtung des dortigen REWE-Marktes, hat sich durch die schweren Fahrzeuge eine Bodenwelle ausgebildet. Diese stellt eine Gefahr für die Nutzerinnen und Nutzer dar. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, bei dem Eigentümer auf Beseitigung der oben beschriebenen Stolperfalle hinzuwirken. Weiterhin wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, - welchen Fortschritt es hinsichtlich des Ausbaus der Bushaltestelle inzwischen gibt (OM 4419, ST 1381); - wann mit der zugesagten Montage der elektronischen Anzeigetafeln für U-Bahn und Bus begonnen wird (§ 2406). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.01.2018, OA 221 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2019, OM 4419 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1381 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2149 Antrag vom 06.01.2025, OF 515/8 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6452 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11
Beim Aufstellen von Fahrradbügeln auf ausreichend Platz für zu Fuß Gehende achten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4138 entstanden aus Vorlage: OF 484/3 vom 09.02.2023 Betreff: Beim Aufstellen von Fahrradbügeln auf ausreichend Platz für zu Fuß Gehende achten Der Magistrat wird gebeten, beim Aufstellen von Fahrradbügeln im Nordend künftig darauf zu achten, zwischen den Bügeln genügend Platz zu lassen, sodass zu Fuß Gehende einen Durchgang finden. Die Straßenüberquerung am Oeder Weg 17 bis 19 soll zu Fuß G ehenden ermöglicht werden. Begründung: Oftmals können zu Fuß Gehende erst an der nächsten Kreuzung die Straße überqueren, weil zwischen den eng geparkten Autos, der Gastronomie und den Fahrradbügeln kein Durchkommen ist. Ein Beispiel hierfür bietet der Oeder Weg 17 bis 19: Hier befindet sich ein REWE-Markt, zu dem Menschen aus allen Richtungen kommen. Glücklicherweise sind hier inzwischen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen worden. Leider wurde jedoch nicht darauf geachtet, dass zu Fuß Gehenden eine Möglichkeit bleibt, die Straße zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2460 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Wiederherstellung von Sitzgelegenheiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4078 entstanden aus Vorlage: OF 189/16 vom 07.05.2023 Betreff: Wiederherstellung von Sitzgelegenheiten Der Magistrat wird gebeten, auf dem parallel zur Bergen-Enkheimer Marktstraße und dem Berger Schützenhaus (L 3209) verlaufenden Berger "Panorama Weg" die vorhandenen Sitzbänke und Papierkörbe erneuern bzw. sanieren zu lassen. Begründung: Der Wanderweg wird gerne genutzt. Jedoch fehlen gerade für die älteren Ruhesuchenden entsprechende Gelegenheiten zum Ausruhen und Genießen der Landschaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1879 Aktenzeichen: 67-0
Griesheim: Ortstermin Schwarzerlenweg - Eingangsbereich
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2023, OF 815/6 Betreff: Griesheim: Ortstermin Schwarzerlenweg - Eingangsbereich Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin mit der Saalbau AG, dem Straßenverkehrsamt und dem Ordnungsamt anzuberaumen, um eine Lösung in Bezug auf die äußerst schwierige und gefährliche Verkehrssituation im Bereich der Zu-/Ausfahrt Schwarzerlenweg zu finden. Der Ortsbeirat regt an, diese Ortsbegehung in Verbindung mit der geforderten Ortsbegehung in der Espenstraße vorzunehmen. Begründung: Die Situation am Eingangsbereich der Sackgasse "Schwarzerlenweg" ist gefährlich und für die Anwohner kaum noch ertragbar. Das rücksichtslose Verhalten der Autofahrer wird im Laufe der Zeit eher schlimmer. Am Sonntag, 25. Juni 2023, war die Situation erneut von zahlreichen Ordnungswidrigkeiten geprägt. Die Einfahrt in den Schwarzerlenweg war im Parallelbereich zum Tedi Markt komplett zugeparkt. Der Gehweg war für Fußgänger mit Mobilitätseinschränkung nicht mehr nutzbar. Das bedeutet, dass Menschen mit Rollatoren, Rollstühlen und Kinderwagen auf der Straße laufen mussten. Die Feuerwehrzufahrt vom Bürgerhaus war ebenfalls komplett zugeparkt. Anwohnern berichten, dass viele der unzulässig abgestellten Fahrzeuge mit Waren vollgepackt waren. Kleiderständer wurden Richtung Bürgerhaus gerollt und teilweise stiegen die Autofahrer aus und beschimpfen sich gegenseitig lautstark. Sie standen sich gegenüberstanden und keiner wollte dem anderen Platz machen. Dazu wurde oft und anhaltend gehupt. Die Anwohner haben dafür kein Verständnis mehr. Hier muss endlich und schnell gehandelt werden, bevor die Aggressionen der Autofahrer zu unüberlegtem Handeln führen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.06.2023, OF 792/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 792/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 815/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenPlatz vor dem Karmeliterkloster/Durchgang zwischen Bethmannstraße und Münzgasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4051 entstanden aus Vorlage: OF 866/1 vom 14.05.2023 Betreff: Platz vor dem Karmeliterkloster/Durchgang zwischen Bethmannstraße und Münzgasse Vorgang: F 2126/19; F 1521/23 Der Magistrat wird gebeten, die vorgesehene Umgestaltungsmaßnahme "Platz vor dem Karmeliterkloster" endlich und mit Priorität umzusetzen. Vor allem die Wegebeziehung zwischen Bethmannstraße und Karmeliterkloster muss endlich ins tand gesetzt werden. Dazu ist dem Ortsbeirat 1 ein Zeitplan vorzulegen. Begründung: Der Platz in der Münzgasse vor dem Karmeliterkloster befindet sich seit Jahren in einem trostlosen Zustand. Laut Frage Nr. 2126 aus 2019 soll der Platz im Rahmen des Programms "Schöneres Frankfurt" saniert werden, es passiert jedoch seit Jahren nichts. Mit Frage 1521 gab es 2023 eine Nachfrage, auf die der Magistrat nur nichtssagend antwortete, dass eine Verbesserung des Zustandes unabhängig von dem Programm "Schöneres Frankfurt" im Rahmen von Bauunterhaltungsmaßnahmen herbeigeführt werden soll, jedoch ohne konkreter zu werden oder einen Zeitplan zu nennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 19.09.2019, F 2126 Frage vom 23.03.2023, F 1521 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1894 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2024, ST 595
Höchst: Prüfung eines Fahrradparkhauses
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4001 entstanden aus Vorlage: OF 767/6 vom 21.05.2023 Betreff: Höchst: Prüfung eines Fahrradparkhauses Der Magistrat wird gebeten, die Situation zum Abstellen von Verkehrsmitteln der Mikromobilität (Fahrräder, Pedelecs, E-Roller) im Bereich der Fußgängerinnen- und Fußgängerzone, Höchster Markt und Bahnhof "Frankfurt-Höchst" mit Blick auf Möglichkeiten für ein Fahrradparkhaus zu prüfen und darüber zu berichten. Ergänzend zu den stark genutzten Fahrradabstellplätzen kann ein geeigneter Standort unter Berücksichtigung der Einrichtung eines Mobilitäts-Hubs und des geplanten Radschnellwegs im Bereich des Bahnhofs "Frankfurt-Höchst" liegen, beispielsweise nahe dem neuen Busbahnhof auf der Fläche westlich des Bahnhofsgebäudes. Um die Parkmöglichkeit für Besucherinnen und Besucher der Fußgängerinnen- und Fußgängerzone in Höchst, wie Pendlerinnen und Pendler so attraktiv wie möglich zu gestalten, gleichzeitig aber das dauerhafte Abstellen ausrangierter Räder zu vermeiden, sollten jeweils nur 24 Stunden des Parkens kostenfrei sein. Das Fahrradparkhaus soll ein Zusatzangebot zur Fahrradgarage auf dem Marktplatz und den Fahrradbügeln im Straßenbereich sein. Letztere sollten sogar so ausgebaut werden, dass sie im Bereich rund um die Fußgängerinnen- und Fußgängerzone im Abstand von maximal 100 Metern stehen und nicht punktuell vorwiegend zur Sicherung gegen Falschparken eingesetzt werden. Begründung: Als positives Ergebnis verschiedener Maßnahmen steigt der Radverkehr in Frankfurt kontinuierlich an. In Bereichen mit viel Einzelhandel und Gastronomie ist das Parken und Anschließen von Fahrrädern an nahezu allen vorhandenen Fahrradbügeln, Pfosten und Gittern zu beobachten, so auch im Bereich der Fußgängerinnen- und Fußgängerzone in Höchst. Es fehlt eine zentrale Parkmöglichkeit für Fahrräder. Fahrradparkhäuser, wie sie beispielsweise in den Niederlanden und in Dänemark derweil üblich sind, bieten auch für hochwertige E-Bikes und Roller sichere, da videoüberwachte, witterungsgeschützte und bequem zugängliche Parkflächen an. Nach diesen Vorbildern sollte auch der vielbesuchte Einkaufsbereich und ÖPNV-Verknüpfungspunkt Höchst ausgerüstet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1797 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 694 Beratung im Ortsbeirat: 6
Fahrraddoppelbügel in der Buchgasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4046 entstanden aus Vorlage: OF 860/1 vom 21.05.2023 Betreff: Fahrraddoppelbügel in der Buchgasse Der Magistrat wird gebeten, in der Buchgasse zwischen Bethmannstraße und Limpurgergasse/Ecke Münzgasse vor der Hausnummer 9 zehn Fahrraddoppelbügel aufstellen zu lassen. Begründung: Der Parkdruck für Fahrradfahrende in der Altstadt ist hoch. Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad als Alltagsverkehrsmittel und suchen oft vergeblich einen Stellplatz, an dem sie ihr Rad sicher anschließen können. Bis zu zehn Fahrräder passen auf einen Pkw-Stellplatz. Bild: Google Street View Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1815 Aktenzeichen: 66-2
Poller Europa-Allee West vor dm-drogerieMarkt anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3910 entstanden aus Vorlage: OF 821/1 vom 12.04.2023 Betreff: Poller Europa-Allee West vor dm-drogerie-Markt anbringen Der Magistrat wird gebeten, ein bis zwei weitere Poller in der Europa-Allee West auf Höhe des Schaufensters des dm-drogerie-Markts anbringen zu lassen. Begründung: In der ursprünglichen Anregung waren Fahrradbügel gefordert, welche aus Platzgründen nicht realisiert werden konnten und stattdessen durch Poller ersetzt werden sollten. An o. g. Stelle wurden bisher jedoch keine Poller angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1688
Gehweg Töngesgasse frei halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3915 entstanden aus Vorlage: OF 826/1 vom 12.04.2023 Betreff: Gehweg Töngesgasse frei halten Der Magistrat wird gebeten, in der Töngesgasse auf Höhe der Liegenschaft Liebfrauenberg 26 den Mast für das Straßennamensschild und die Verkehrszeichen entweder ganz entfernen oder so versetzen zu lassen, dass Fußgängerinnen und Fußgänger den dortigen Gehweg uneingeschränkt nutzen können. Die Maßnahme soll umgehend umgesetzt werden und nicht erst mit dem ungewissen Beginn weiterer Arbeiten in der Straße. Begründung: Die absurderweise als Fahrradstraße beschilderte Straße leidet sichtbar unter den Folgen der Verkehrsplanung der Achtzigerjahre. Der alles dominierende Autoverkehr schränkt die Bewegungsfreiheit der anderen Verkehrsteilnehmenden deutlich ein, ein Flanieren oder Überqueren der Straße ist kaum möglich. Die vom Magistrat angekündigten Maßnahmen werden sicherlich deutliche Verbesserungen bringen. In dem beschriebenen Abschnitt besteht jedoch umgehender Handlungsbedarf. Die Absenkung des Bordsteins, die es Rollstuhlfahrenden immerhin ermöglicht, den für sie unpassierbaren Gehweg zu verlassen und die Fahrbahn zu benutzen, ist eine Lösung, die keinen Tag länger hingenommen werden kann. Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1698 Aktenzeichen: 32-1
Ein- und Ausfahrt Parkhaus Konstablerwache für Anwohnende erträglich machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3916 entstanden aus Vorlage: OF 828/1 vom 12.04.2023 Betreff: Ein- und Ausfahrt Parkhaus Konstablerwache für Anwohnende erträglich machen Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Einbahnstraßenregelung in der Töngesgasse im Abschnitt zwischen Hasengasse und Fahrgasse (von Ost nach West) auf den gesamten Abschnitt in Richtung Hasengasse ausdehnen zu lassen. Gleichzeitig sind Radwege in beide Richtungen einzurichten. Der Bereich der Parkhausausfahrt ist so umzugestalten, dass der Verkehr ausschließlich über die Hasengasse abfließt. Begründung: Die große Anzahl von Pkw und deren Rückstau vor dem Parkhaus schränken die Gesundheit und Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner erheblich ein. Balkone sind nicht nutzbar, Gespräche auf der Straße kaum möglich. Radfahren ist in der offiziell als Fahrradstraße ausgewiesenen Straße, die als Zeilumfahrung dient, offensichtlich unerwünscht. Benutzbare Radwege, die dem Radverkehr ein zügiges und sicheres Durchkommen ermöglichen, müssen geschaffen werden. Durch eine Ausweitung der Einbahnstraßenregelung wird der Verkehr in diesem Straßenabschnitt entzerrt und mehr Platz für Radverkehr geschaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1700 Aktenzeichen: 32-1
U-Bahn-Abfahrtmonitore an Umsteigestationen im Ortsbezirk 1 installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3926 entstanden aus Vorlage: OF 841/1 vom 12.04.2023 Betreff: U-Bahn-Abfahrtmonitore an Umsteigestationen im Ortsbezirk 1 installieren Der Magistrat wird gebeten, an allen U-Bahn-Umsteigestationen im Ortsbezirk 1 gut sichtbar Abfahrtmonitore an den Abgängen/Rolltreppen zur B-Ebene installieren zu lassen. Insbesondere sind folgende Stationen nachzurüsten: 1. U-Bahn-Station "Dom/Römer" - Abgang vor der Schirn/Markt; 2. U-Bahn-Station "Willy-Brandt-Platz" - Abgang neben der Tramhaltestelle/vor dem Schauspiel; 3. U-Bahn-Station "Konstablerwache" - Abgänge in Richtung Tram-/Bus-Haltestelle und Abgang Große Friedberger Straße; 4. U-Bahn-Station "Hauptwache" - Abgang vor traffiQ in Richtung Zeil. Begründung: Nach dem Vorbild des vor wenigen Jahren neu gestalteten Zugangs zur Station "Dom/Römer" vor dem Haus zur Goldenen Waage sollen Abfahrtmonitore auch an anderen U-Bahn-Zugängen nachgerüstet werden. So werden Fahrgäste über ihre Abfahrten und Verbindungen rechtzeitig vorab informiert und können sich orientieren. Die teilweise bereits in der B-Ebene installierten Monitore werden dadurch ergänzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1650 Aktenzeichen: 92-13
Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Einen Skateplatz am Marktplatz in Bergen einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2023, OF 178/16 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Einen Skateplatz am Marktplatz in Bergen einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt, um auf dem Berger Marktplatz die im November 2019 vom Magistrat abgebaute Pumptrack-Bahn wieder aufzustellen. Außerdem sollen dazu noch einige andere Skatehindernisse auf planem Grund installiert werden, so dass in der Nähe der Halfpipe ein zusammenhängender Skateplatz entsteht. Begründung: Bei einem Besuch des Grünflächenamtes in einer Sitzung des Ortsbeirates wurde dem Ortsbeirat versprochen, eine neue Pumptrack-Bahn in Bergen-Enkheim aufzustellen, da die vom Ortsbeirat selbst finanzierte Bahn abmontiert werden musste. Da dies ohne das Wissen des Ortsbeirats geschah, war dort der Unmut sehr groß. Im Zuge dessen sollte aus den im Haushalt unter E 110 festgelegten Mitteln für Skaten und Pumptrack eine Erweiterung für die dort befindliche Halfpipe angelegt werden, um den vielen Jugendlichen im Ort einen Platz für individuelle sportliche Betätigung zu geben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 16 am 02.05.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 97 2023 Die Vorlage OF 178/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenPleiten Pech und Pannen: Das öffentliche WC am Uhrtürmchen in Bornheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3853 entstanden aus Vorlage: OF 299/4 vom 08.04.2023 Betreff: Pleiten Pech und Pannen: Das öffentliche WC am Uhrtürmchen in Bornheim Am 22. Februar 2006 wurde die öffentliche Toilettenanlage am Bornheimer Uhrtürmchen, zwischen Mainkurstraße und Spessartstraße, feierlich durch die damalige Frankfurter Oberbürgermeisterin Dr. h. c. Petra Roth und weitere Magistratsvertreter feierlich eröffnet. Nachdem die alte Toilettenanlage im Untergeschoss des Kiosks, nach Aussage von Fachleuten in den Dezernaten, nicht mehr reparabel war und die Erneuerung der sogenannten Fäkalienhebeanlage nahezu unlösbare Probleme schuf, wurde deshalb die neue Toilettenanlage, bestehend aus drei Kabinen und einem Pissoir, ebenerdig errichtet. Zudem wurde ein Imbiss bzw. eine Wurstbraterei in die öffentliche Toilettenanlage integriert. Den Planerinnen und Planern war nichts zu teuer; den Bornheimerinnen und Bornheimern sowie den Marktbesuchern und Marktbeschickern sollte nur das Beste geboten werden. Die automatischen Toilettentüren wurden sogar aus den USA importiert. Doch die letzten 17 Jahre waren nur von Pleiten, Pech und Pannen gekennzeichnet. All die zahlreichen Defekte und die damit zusammenhängenden Schließungen, einmal sogar annähernd zwei Jahre, gehören zur Schadensbilanz. Nicht eingeschlossen den Ärger der Bornheimerinnen und Bornheimer sowie der zahlreichen Marktbesucherinnen und Marktbesucher sowie Marktbeschickerinnen und Marktbeschicker. Hier muss endlich eine mutige und radikale Lösung geschaffen werden. Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. diese öffentliche Toilettenanlage abzubauen; 2. eine öffentliche Toilettenanlage, die dem Begriff einer funktionierenden öffentlichen Toilettenanlage gerecht wird, schnellstmöglich an gleicher Stelle zu errichten; 3. die Nutzung der Toilettenanlage für alle Personengruppen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2179 Beratung im Ortsbeirat: 4
Sozialverträgliche Lösung für das Mietshaus Fechenheimer Straße 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3847 entstanden aus Vorlage: OF 286/4 vom 06.04.2023 Betreff: Sozialverträgliche Lösung für das Mietshaus Fechenheimer Straße 10 Der Magistrat wird aufgefordert, alle gesetzlichen Möglichkeiten sowie alle persönlichen Einflussmöglichkeiten seitens der städtischen Vertreterinnen und Vertreter im Vorstand der Pestalozzi-Stiftung Frankfurt zu nutzen, um den Verkauf des Hauses zu verhindern und/oder eine sozialverträgliche Lösung für die Mieterinnen und Mieter zu erreichen, insbesondere die Ausübung eines städtischen Vorkaufsrechts im Rahmen der Milieuschutzsatzung (hier: Erhaltungssatzung Nr. 51 vom 04.12.2018) oder die Vermittlung an eine gemeinwohlorientierte Käuferin/einen gemeinwohlorientierten Käufer über die Genossenschaftliche Immobilienagentur (GIMA). Begründung: Laut Erhaltungssatzung Nr. 51 - Berger Straße -, die das genannte Mietshaus mit zehn Parteien umfasst, besteht bereits seit Jahren ein erheblicher Verdrängungsdruck in diesem Teil von Bornheim. Die Mieterinnen und Mieter des Hauses wohnen bislang zu sehr günstigen Bedingungen, da sich das Gebäude im Besitz der gemeinnützigen Pestalozzi-Stiftung Frankfurt befindet (Stiftungszweck: Förderung der Ausbildung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studienhilfe für Personen, die in Frankfurt am Main oder in der Region Rhein-Main wohnen). Obwohl das Haus der Stiftung durch das Ehepaar Hoffmann zu gemeinnützigen Zwecken übereignet wurde (siehe Stiftungsurkunde, Abb. 1), wurde es nach Auskunft der Mieterinnen und Mieter nun jedoch auf dem freien Markt angeboten (s. Abb. 2). Hausbesichtigungen von Interessierten haben bereits stattgefunden und finden weiterhin statt. Laut Auskunft der Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes, Dr. Helga Budde, an die Mieterinnen und Mieter handle es sich um eine Verkaufsprüfung; ein Verkauf sei ggf. notwendig, um dem Satzungszweck der Stiftung weiter nachkommen zu können und die Stiftung in ihrer Substanz erhalten zu können. Dem entgegen berichten die Mieterinnen und Mieter, dass die Eigentümerin dem substanziellen Erhalt des Hauses nicht nachgekommen sei und die letzten Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen 2001 (Dach) bzw. 2008 (Fenster) vorgenommen wurden. Dies bestätigte der Geschäftsführer der Stiftung, Werner Wiegand, in der Frankfurter Rundschau vom 14.03.2023 und schätzte die möglichen Kosten auf 300.000 Euro bis 500.000 Euro. Die Stiftung ist somit nicht nur ihren Verpflichtungen als Eigentümerin nicht nachgekommen, sondern hat auch Stiftungskapital mindestens fahrlässig im Wert gemindert. Der Verkauf an eine gemeinwohlorientierte Käuferin/einen gemeinwohlorientierten Käufer dient beiden Zwecken, dem Erhalt bzw. der Wiederherstellung eines zeitgemäßen Zustands und dem Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung. Abb. 1: Stiftungsurkunde zur Übereignung des Hauses an die Pestalozzi-Stiftung Frankfurt durch das Ehepaar Hoffmann für gemeinnützige Zwecke (Foto: Privat). Abb. 2: Immobilien-Verkaufsangebot der LBS für das Haus Fechenheimer Straße 12 (Foto: Privat). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2306 Beratung im Ortsbeirat: 4
Keine Diagonalsperre im Grüneburgweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2023, OF 658/2 Betreff: Keine Diagonalsperre im Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Diagonalsperre im Grüneburgweg zu verzichten, da sie unannehmbare Nachteile für die Straße und die umliegenden Wohnviertel verursachen würde, was sich insbesondere an der Auswirkung der Diagonalsperre im Oederweg zeigt, die zu massiven Verkehrsbelastungen der Anwohner geführt hat. Begründung: Sie macht die Belieferung des REWE-Marktes unmöglich, der demzufolge wegziehen muß, was die Nahversorgung des gesamten Wohnviertels entscheidend verschlechtert. Sie lenkt Tausende von PKW in die engen Wohnstraßen, insbesondere in die Straßen Im Trutz, Emil-Claar-Straße, Gärtnerweg, Im Sachsenlager, Auf der Körnerwiese, Körnerstraße, Böhmerstraße, wo die Abgasbelastungen, Straßenlärmemission und Gefährdung von Fußgängern, Radfahrern und Tieren eminent steigen werden. Sie macht LKW-Zufahrten (z.B. für Möbellieferungen, Umzüge, Getränkelieferungen, Paketzustellung) schwieriger und zeitraubender und teilweise wegen der zu engen Kurvenradien sogar unmöglich. Bereits heute hat z.B. die Müllabfuhr an manchen Kurven große Probleme und muß mehrfach hin- und her rangieren oder gar rückwärts in eine Straße hineinfahren. Sie behindert und verzögert Rettungsdienste, was besonders bei Feuerwehr- und Notarzteinsätzen tödliche Folgen haben kann. Die Hoffnung, daß der in die Wohnviertel umgeleitete Verkehr sich andere Wege suchen wird, ist realitätsferne Illusion, wie das Beispiel Oederweg bereits zeigt und jeder unideologisch vorgehende Verkehrsplaner weiß. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 658/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 658/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 658/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenHaushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Verlängerung der Straßenbahn ab der Stadtgrenze nach Offenbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2023, OF 739/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Verlängerung der Straßenbahn ab der Stadtgrenze nach Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Planungsmittel für die Verlängerung der Straßenbahn ab der Stadtgrenze in Richtung Offenbach in den neuzubeschließenden Haushalt 2023 einzustellen. Begründung: Die Straßenbahnstrecke zwischen dem Offenbacher Marktplatz und Frankfurt wurde bis 1996 von den Frankfurter Verkehrsbetrieben bedient und dann auf dem Offenbacher Abschnitt stillgelegt. Die Strecke wurde zuvor gerne und häufig von der Bevölkerung genutzt. Eine Wiederaufnahme der Strecke würde beide Städte weiter zusammenwachsen lassen und die gute Zusammenarbeit unterstreichen. Außerdem würde dies insbesondere für ältere Bürgerinnen und Bürger eine erhebliche Erleichterung darstellen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 156 2023 Die Vorlage OF 739/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenHaushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Begrünung der Pergola auf dem Buchrainplatz und Installation von PV-Elementen
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2023, OF 751/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Begrünung der Pergola auf dem Buchrainplatz und Installation von PV-Elementen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, in den zu beschließenden Haushalt 2023 Mittel in Höhe von 15.000 Euro einzustellen, um die Pergola auf dem Buchrainplatz zu begrünen und Photovoltaik-Elemente auf das Dach der Pergola zu installieren. Begründung: Der Buchrainplatz hat im Randbereich eine Pergola als Abgrenzung zur Wasserhofstraße. Diese Pergola ist sinnvoll, da sie einen Höhenunterschied abfängt und den Platz einfasst. Aber sie ist gleichzeitig wenig einladend. Kletterpflanzen an der hohen Pergola würden den Buchrainplatz klimafreundlich verschönern. Unter diesem Blätterdach könnten Bänke angeordnet werden, die an Markttagen, aber auch während der Woche zum Plausch und zur Begegnung einladen. Auf dem Dach der Pergola sollen PV-Elemente angebracht werden. Die Pflanzen lassen genug Sonne durch. Firmen mit Expertise mit Photovoltaik-Anlagen weisen darauf hin, dass sich beides positiv beeinflusst. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 167 2023 Die Vorlage OF 751/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen AfD (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2023 Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Programm zur Stärkung der lokalen Ökonomie in Fechenheim auflegen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2023, OF 425/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Programm zur Stärkung der lokalen Ökonomie in Fechenheim auflegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2023 werden für das Auflegen eines Förderprogramms zur Stärkung der lokalen Wirtschaft und zum Anreiz zur Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen für Fechenheim die notwendigen Mittel eingestellt. Das Förderprogramm sollte, wenn keine EU-, Bundes- oder Landesförderprogramme zur Verfügung stehen, ausschließlich mit städtischen Fördermitteln, analog des ehemaligen Fechenheimer Programms Lokale Ökonomie, durchgeführt werden. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2024 vom Magistrat anzumelden. Begründung: In Fechenheim ist seit Jahren ein Rückgang an Einzelhandelsgeschäften zu bemerken. Es ist wichtig die noch bestehenden Zentren im Stadtteil zu fördern und zu stärken. Sonst sieht es dort bald so aus, wie in anderen Stadtteilen, die ihre "Marktplätze" bereits verloren haben. Das beantragte Förderprogramm soll die kleinen und mittleren Unternehmen sowie den kleinteiligen und inhabergeführten Einzelhandel im Stadtteil stärken bzw. deren Neuansiedlung unterstützen. Durch Synergien lässt sich das Sterben der Einzelhandelsstruktur im Ortsteil verhindern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 26 2023 Die Vorlage OF 425/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBuslinie 87 Briefzentrum - Galluswarte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3754 entstanden aus Vorlage: OF 763/1 vom 05.03.2023 Betreff: Buslinie 87 Briefzentrum - Galluswarte Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Buslinie 87 (zwischen Galluswarte und Wurzelsiedlung) einen Haltepunkt in unmittelbarer Nähe des REWE-Marktes (Speicherstraße 44) erhält. In Fahrtrichtung Galluswarte könnte der Bus die vorhandene Haltestelle Zanderstraße (Buslinie 33) nutzen. Für die Gegenrichtung könnte eine der vorhandenen Haltestellen genutzt werden oder eine Behelfshaltestelle in der Zanderstraße oder Speicherstraße errichtet werden. Begründung: Für Bewohnerinnen und Bewohner der Wurzelsiedlung und des entsprechenden Teils der Gutleutstraße stellt der REWE-Markt in der Speicherstraße eine der raren Einkaufsmöglichkeiten dar. Insbesondere seit der Sperrung der Camberger Brücke können die Lebensmittelgeschäfte im Gallus nur über große Umwege erreicht werden. Die wieder eingesetzte Buslinie 87 könnte in Richtung Galluswarte die Haltestelle am REWE-Markt ohne Umwege bedienen. Für den Rückweg müsste nur eine kleine Umleitung über die Hafenstraße in Kauf genommen werden, um eine große Verbesserung der Mobilität für Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1600 Antrag vom 03.10.2023, OF 1028/1 Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4591 Aktenzeichen: 92-11
Mobilität im Ortsbezirk 1: Braubachstraße 1 bis 11 für Pkw vorübergehend sperren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3759 entstanden aus Vorlage: OF 768/1 vom 28.02.2023 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Braubachstraße 1 bis 11 für Pkw vorübergehend sperren Der Magistrat wird gebeten, den Straßenabschnitt Braubachstraße 1 bis 11 sowie die Linksabbiegespur in der Fahrgasse in Richtung Braubachstraße vorübergehend während des Weihnachtsmarktes und weiterer Großveranstaltungen für den Individualverkehr sperren zu lassen. Begründung: Bei Überlastung des Parkhauses am Dom oder anderweitigen Verkehrsbehinderungen bilden sich Rückstaus in der Domstraße, Braubachstraße, Fahrgasse und Berliner Straße. Dadurch werden die Straßenbahnen der Linien 11, 12 und 14 oft blockiert. Auch ortsunkundige Pkw-Fahrende erfassen die komplexen Verkehrsregelungen nicht auf Anhieb, was auch für Radfahrende und zu Fuß Gehende zu gefährlichen Situationen führt. Eine Sperrung für Pkw führt zu einer sicheren Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmenden und beschleunigt den öffentlichen Personennahverkehr. Bild: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2029 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1
Ehrenpreis des Ortsbeirates 1 - 2022
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2023, OF 790/1 Betreff: Ehrenpreis des Ortsbeirates 1 - 2022 Der Ortsbeirat lobt für das Jahr 2022 erneut einen Ehrenpreis für Menschen, Projekte und Organisationen im Ortsbezirk 1 aus. Der Preis wird ausgelobt, um Menschen oder Organisationen auszuzeichnen, die sich im abgelaufenen Jahr 2022 in besonderer Weise um den Ortsbezirk 1 und das gute Zusammenleben darin verdient gemacht haben. Sie können sich sowohl selbst bewerben, als auch Dritte vorschlagen oder durch diese vorgeschlagen werden. Vorschläge oder Bewerbungen schicken Sie bitte mit Kurzbeschreibung der eigenen oder einer anderen Person (auch juristische Personen, Personenmehrheiten ohne Rechtspersönlichkeit, Schulen, Vereine, Kirchen oder andere Organisationen) und des zur Würdigung vorgeschlagenen Projektes. Die Entscheidung über die Preisvergabe wird durch eine Jury, bestehend aus Mitgliedern des Ortsbeirates, vorbereitet und anschließend im Ortsbeirat in der öffentlichen Sitzung am 06.06.2023 per Beschluss mit einfacher Mehrheit getroffen. Als Preis stellt der Ortsbeirat 500 Euro bereit. Der Preis soll die Bedeutung des Engagements ausdrücken, als Vorbild dienen und weitere Aktivitäten anregen. Die Preisverleihung findet im Rahmen des Jahresempfangs des Ortsbeirates im Juli 2023 statt. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung oder Vorschläge mit Begründung bis zum 23.Mai 2023 beim Büro der Stadtverordnetenversammlung unter dem Stichwort "Ehrenpreis 2022 - Ortsbeirat 1" unter der Email-Adresse ortsbeiraete@stadt-frankfurt.de ein. Postadresse: Büro der Stadtverordnetenversammlung, Bethmannstraße 3, 60311 Frankfurt. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 68 Beschluss: Die Vorlage OF 790/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP
Weiter lesenParkfläche für die E-Ladesäule vor der Bethmannstraße 3 optimieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2023, OF 787/1 Betreff: Parkfläche für die E-Ladesäule vor der Bethmannstraße 3 optimieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Länge der für zwei Elektroautos an der Ladesäule vor der Bethmannstraße 3 zur Verfügung stehenden Parkfläche von derzeit gerade einmal 8,40 Meter gemäß der Ric htlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) auf 11,50 Meter zu erweitern, damit dort zukünftig problemlos das gleichzeitige Laden von zwei Elektroautos möglich ist. Die Erweiterung kann in Richtung des ebenfalls an dieser Stelle befindlichen Parkscheinautomaten vorgenommen werden. Hierfür müssen lediglich einige Fahrradbügel entfernt werden, die nach der Umwandlung von zwei regulären Parkplätzen in zusätzliche Fahrradabstellplätze in diesem Bereich entbehrlich sind, da nie voll ausgelastet (siehe Fotos 1 + 2). Ergänzt werden soll diese Maßnahme idealerweise durch die Aufbringung einer Bodenmarkierung in blauer Farbe und mit E-Ladesymbolen an der Ladesäule, um besser kenntlich zu machen, dass es sich um eine Parkfläche ausschließlich für Elektroautos handelt. Begründung: Die Normlänge für eine Parkbucht in Längsstellung zur Fahrbahn beträgt gemäß RASt mindestens 5,75 m, bei beengten Verhältnissen werden 5,25 m empfohlen. Die derzeit an der vor der Bethmannstraße 3 befindlichen Ladesäule für zwei E-Autos vorhandene Parkfläche ist jedoch lediglich 8,40 Meter lang, so dass dort ein problemloses gleichzeitiges Laden von zwei Autos nur schwer oder gar nicht möglich ist. Zudem wird regelmäßig die Einfahrt zum Posthof des Rathauses Römer verstellt. Da der Bedarf an E-Ladekapazität in der Innenstadt hoch ist und an dieser Stelle seit der Umwandlung von zwei regulären Parkplätzen in Fahrradstellplätze ein Überangebot an Fahrradbügeln besteht, bietet sich zur Lösung die oben beschriebene Verfahrensweise an. Durch das Aufbringen einer ganzflächigen Bodenmarkierung wird zudem die E-Ladesäule besser sichtbar gemacht und das versehentliche Abstellen von Autos mit Verbrennungsmotor in diesem Bereich verhindert. Fotos 1 + 2 ((c) Bürger Für Frankfurt BFF): Parkbereich E-Ladesäule vor der Bethmannstraße 3 Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 787/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenGeschwindigkeitskontrollen auf der Marktstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2023, OF 165/16 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen auf der Marktstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der Marktstraße Richtung Osten zwischen der Erlenseerstraße und der Straße Im Triborn verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durchführen zu lassen. Begründung: Trotz einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30, z. T. versetztem Parken und Einsatz des ÖPNV kommt es immer wieder zu Tempoüberschreitungen in dem genannten Bereich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 16 am 21.03.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 165/16 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenGestaltung der Grünfläche an der Berliner Straße/Ecke Paulskirche
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3585 entstanden aus Vorlage: OF 744/1 vom 01.02.2023 Betreff: Gestaltung der Grünfläche an der Berliner Straße/Ecke Paulskirche Der Magistrat wird gebeten, die Grünfläche neben der Pauls kirche an der Berliner Straße/Ecke Kornmarkt zu pflegen und neu zu gestalten. Dabei sollen die angrenzenden Parkplätze entsiegelt und der Grünfläche zugeführt werden. Die Planungen dazu sollen dem Ortsbeirat vor der Umsetzung vorgelegt werden. Begründung: Die Grünfläche neben der Paulskirche, einem der Wahrzeichen Frankfurts, ist in einem sehr traurigen Zustand. Die Fläche wirkt ungepflegt und wenig ansehnlich. Auch kann sie nicht zum Verweilen genutzt werden, da es keine Parkbank gibt. Ein paar Holzpfosten wurden lieblos am Rand der Fläche gesteckt, der Grund dafür erschließt sich einem jedoch nicht, warum dies gemacht wurde. Ebenso führt durch die Grünfläche eine Beetbegrenzung aus Metall, die noch aus der Zeit der alten Straßenführung stammt. Gerade neben einem so würdigen Gebäude wie der Paulskirche sollte mehr Wert auf die Gestaltung dieser Grünfläche gelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2023, ST 1078 Antrag vom 17.06.2023, OF 910/1 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4203 Aktenzeichen: 67-0
Zusätzliche Sitzbänke in der Töngesgasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3584 entstanden aus Vorlage: OF 743/1 vom 31.01.2023 Betreff: Zusätzliche Sitzbänke in der Töngesgasse Der Magistrat wird gebeten, in Ergänzung zu den vorhandenen und geplanten städtischen Sitzbänken in Absprache mit der Interessens gemeinschaft Töngesgasse e. V. Standorte für fünf weiße Sitzbänke in der Töngesgasse auszuweisen. Begründung: Die Sitzbänke werden von den Geschäftsleuten angeschafft, dienen der Allgemeinheit und insbesondere Seniorinnen und Senioren. Sie werden tagsüber von den Geschäftsleuten aufgestellt und von diesen bei Geschäftsschluss aus dem Straßenraum wieder entfernt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1357 Beratung im Ortsbeirat: 1
Bäume für die Buchgasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3586 entstanden aus Vorlage: OF 745/1 vom 01.02.2023 Betreff: Bäume für die Buchgasse Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorgen zu tragen, dass in der Buchgasse neue Bäume gepflanzt werden. Diese sollen auf der Rasenfläche westlich der Liegenschaft Limpurgergasse 2 bis 6 angepflanzt werden. Denkbar wäre zum Beispiel die Zierkirsche, da sie schön aussieht und nicht zu hoch wächst. Da sich die Fläche vor einem Wohngebäude befindet, sollte keine besonders große Baumart gepflanzt werden. Dem Ortsbeirat ist nicht bekannt, wem diese Fläche gehört, daher wird der Magistrat gebeten, auf den Eigentümer zuzugehen, mit dem Ziel, dass dort Bäume gepflanzt werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2023, ST 1873 Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 609 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sichtbarkeit aller Mobilitätsangebote an der Galluswarte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3576 entstanden aus Vorlage: OF 734/1 vom 31.01.2023 Betreff: Sichtbarkeit aller Mobilitätsangebote an der Galluswarte Der Magistrat wird gebeten, die Haltestellen der Buslinie 52 im Bereich der Galluswarte ("Galluswarte" und "Haus Gallus") mit elektronischen Abfahrtanzeigen ausstatten zu lassen. Im Bereich des Zugangs zur S-Bahn-Haltestelle sollen die bereits vorhandenen Abfahrtmonitore, die sich seitlich der Zugänge zwischen den Werbetafeln befinden, so versetzt werden, dass sie gut sichtbar sind. Alternativ können weitere Abfahrtmonitore installiert werden. Zudem soll außer auf Bus und Bahn auch auf weitere Mobilitätsangebote in der Umgebung wie Leihfahrräder, Lastenräder, Taxi oder Cars haring hingewiesen werden. Begründung: Für die Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV spielt es keine Rolle, wer Betreiber der Verkehrsmittel ist. Die Deutsche Bahn hat elektronische Abfahrtmonitore in Schaukästen seitlich der Zugänge zum S-Bahnhof installiert, die niemand beachtet. Die VGF betreibt elektronische Anzeigen, jedoch nur an Tramhaltestellen. Das Angebot der RMV-App zur Ermittlung der Abfahrtszeiten wird zwar von vielen Menschen genutzt, jedoch meist nicht von älteren oder ortsunkundigen Personen. Ein so stark frequentierter Umsteigepunkt wie die "Galluswarte" muss zügig in eine Mobilitätsstation weiterentwickelt und barrierefrei ausgestattet werden. Ein gutes Beispiel ist die Station Offenbach "Marktplatz", die zu einem sogenannten Zukunftsbahnhof umgestaltet wurde. Auch dort wurden Monitore angebracht, die die Abfahrten aller dort verkehrenden Bahnen und Busse anzeigen sowie auf Angebote und Standorte von Leihrädern, Carsharing oder E-Scootern hinweisen. Die Straßenbahnhaltestelle "Börneplatz/Stoltzestraße" wurde bereits im Rahmen eines Pilotprojektes mit einer ähnlichen, digitalen Anzeige ausgestattet, jedoch steigen dort sehr viel weniger Fahrgäste ein und aus. Selbst in den ICE-Zügen der Deutschen Bahn werden bereits alle Mobilitätsangebote an Aus- und Umsteigebahnhöfen angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1598 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13
Umweltschutz im Ortsbezirk 1: Mehrwegpflicht in Frankfurt umsetzen - Pilotbezirk Bahnhofsviertel mit Kaisermarkt und Hauptbahnhof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3577 entstanden aus Vorlage: OF 735/1 vom 31.01.2023 Betreff: Umweltschutz im Ortsbezirk 1: Mehrwegpflicht in Frankfurt umsetzen - Pilotbezirk Bahnhofsviertel mit Kaisermarkt und Hauptbahnhof Der Magistrat wird gebeten, eine Übersicht über die in Frankfurt gängigen Mehrwegsysteme zu erstellen, auf eine Begrenzung der verschiedenen Anbieter hinzuwirken, sich für ein Verbot von Einwegverpackungen einzusetzen sowie in der Übergangszeit den Preis für Einwegverpackungen anzuheben. Im Ortsbezirk 1 soll das Bahnhofsviertel als Pilotbezirk ausgewiesen werden. Dabei sollen das Bahnhofsviertel mit dem Kaisermarkt und dem Hauptbahnhof die Rolle eines Vorreiters und Botschafters für ganz Frankfurt einnehmen, da es durch die Vermüllung des öffentlichen Raumes in besonderer Weise betroffen ist. Begründung: Die Müllberge im Bahnhofsviertel, häufig verursacht durch Verpackungsmaterial, werden von den Menschen als unzumutbar wahrgenommen und sind nur durch ein vernünftiges und einfach verständliches Mehrwegsystem in den Griff zu bekommen. Seit dem 1. Januar 2023 gilt eine Mehrwegpflicht in Deutschland. Gastronominnen und Gastronomen müssen Mehrweg-Alternativen zu Einwegverpackungen anbieten, um den Verpackungsmüll zu reduzieren. Derzeit besteht eine sehr unübersichtliche Marktsituation und die Ausleihbedingungen sind unübersichtlich und vielfältig. Mal kostet die Ausleihe für Kundinnen und Kunden eine Grundgebühr, mal nicht. Mal haben Kundinnen und Kunden sieben Tage bis zur Rückgabe, mal 14 Tage. Mal müssen Gastronominnen und Gastronomen die Behälter kaufen, mal zahlt der Betrieb nichts. Außerdem sind Kundinnen und Kunden nicht daran gebunden und dürfen Einwegverpackungen verlangen. Ziel muss sein, das Angebot zu standardisieren und die Anbieter auf eine möglichst kleine Anzahl zu begrenzen, um die Übersichtlichkeit zu steigern und Kundinnen und Kunden den "Umstieg" zu erleichtern. Darüber hinaus müssen die Verkaufspreise von Speisen in Mehrwegverpackungen günstiger sein als in Einwegverpackungen, sodass sie sukzessive "aussterben". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1036 Aktenzeichen: 79
Elektro-/Wasserstoffbusse auf Linie M43
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3542 entstanden aus Vorlage: OF 159/16 vom 18.01.2023 Betreff: Elektro-/Wasserstoffbusse auf Linie M43 Vorgang: OM 533/21 OBR 16; ST 707/22 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Busl inie M43 eine hohe Priorität bei dem Austausch von Bussen mit Verbrennungsmotoren zu alternativen Antrieben erhält. Begründung: Der M43 zeichnet sich als Metrolinie durch viele hunderte Fahrten am Tag aus und diese Entwicklung der Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs sieht der Ortsbeirat 16 sehr positiv. Allerdings bedeutet dies auch eine erhöhte Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner; insbesondere in den Streckenabschnitten der Bergen-Enkheimer Marktstraße und der Seckbacher Wilhelmshöher Straße. In diesen Straßen besteht die Besonderheit, dass die Bebauung an vielen Stellen nur ein bis zwei Meter von der Straße entfernt liegt. Zudem ist die Strecke insgesamt von vielen Steigungen geprägt, was zu einem erhöhten Schadstoffausstoß der aktuellen Dieselantriebe führt. Alternative Antriebe würden hier für eine substanzielle Verbesserung sorgen. Der Ortsbeirat bittet dies bei der Priorisierung und bei den Untersuchungen (siehe Stellungnahme ST 707) zu beachten, obgleich die Strecke nicht durch innenstadtnahe Stadtteile führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 533 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 707 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1215 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92-11
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Radschutzstreifen Fahrgasse dauerhaft frei halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3409 entstanden aus Vorlage: OF 709/1 vom 03.01.2023 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Radschutzstreifen Fahrgasse dauerhaft frei halten Der Magistrat wird gebeten, den rot markierten Radschutzstreifen im Bereich der Fahrgasse/Ecke Berliner Straße in geeigneter Weise gegen Falschparker dauerhaft baulich zu sichern sowie die Ordnungsbehörden zu veranlassen, falsch geparkte Pkw konsequent abschleppen zu lassen. Begründung: Der Radweg ist in den Nachtstunden regelmäßig zugeparkt. Offenbar hat sich herumgesprochen, dass der ruhende Verkehr in Frankfurt nachts nicht überwacht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1222 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Strategie zum Schutz von Stadtteilgewerbe und Gastronomie in Bockenheim und anderen Stadtteilen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3432 entstanden aus Vorlage: OF 568/2 vom 02.01.2023 Betreff: Strategie zum Schutz von Stadtteilgewerbe und Gastronomie in Bockenheim und anderen Stadtteilen Vorgang: V 390/22 OBR 2; ST 1931/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Möglichkeiten gesehen werden - analog des zwischenzeitlich erfolgreich umgesetzten Masterplans Industrie -, eine strategische Initiative zum erweiterten Schutz und der Weiterentwicklung des Stadtteilgewerbes/der Stadtteilgastronomie in Frankfurt zu entwickeln und umzusetzen; 2. welche Möglichkeit dabei für die Entwicklung einer Gewerbestrategie speziell für Bockenheim sowie einer Kampagne für mehr Gewerbeschutz vor Verdrängung durch steigende Mieten im Stadtteil Bockenheim gesehen wird; 3. ob die Möglichkeit gesehen wird, in Bockenheim eine Bestandsaufnahme von Kleingewerbe- und Gastronomienutzungen zu machen und so die Bedeutung der Bockenheimer Mischung breit zu kommunizieren, um mehr Bewusstsein und Wertschätzung durch Hauseigentümerinnen bzw. Hauseigentümer und Bevölkerung zu erreichen; 4. wie seitens des Magistrats die Unterstützung für eine umfassende Strategie "Stadtteilgewerbe" durch Gewerbevereine, IHK, Handwerkskammer etc. gewertet wird; 5. wie in diesem Zusammenhang die Erfolge der Runden Tische in verschiedenen Stadtteilen (u. a. Bockenheim) gewertet werden; 6.welche Möglichkeiten der Magistrat sieht, die Nutzungsmischungen im Bestand der Stadtteile durch die verfügbaren planungs- und bauordnungsrechtlichen Instrumente zu sichern; 7. welche Möglichkeiten gesehen werden, bei Geschäftsaufgaben gewerbliche Nachnutzungen im Bestand zu sichern und keine Genehmigung für die Umwandlung von gewerblich genutzten Erdgeschossflächen in Wohnraum zu erteilen; 8. ob der Magistrat hinsichtlich einer Änderung der Hessischen Bauordnung (HBO) aktiv wird, die für die Umwandlung von Erdgeschoss-Gewerbe in Wohnen derzeit weder eine Begründung noch den Nachweis verlangt, dass gewerbliche Nutzer gesucht wurden (Stellungnahme vom 29.08.2022, ST 1931); 9. welche Möglichkeiten der Magistrat für eine Verbesserung der Beratungsstrukturen und der aufsuchenden Gewerbeberatung im Rahmen der Wirtschaftsförderung Frankfurt, u. a. durch bessere Personalausstattung und den Einsatz von "Stadtteil-Kümmerern" sieht; 10. welche Möglichkeiten ggf. durch eine Förderinitiative kleingewerbliche und gastronomische Strukturen im Stadtteilzusammenhang zu unterstützen gesehen werden; 11. welche Möglichkeiten werden gesehen, Anbieterinnen und Anbietern von Immobilien, insbesondere von Erdgeschossflächen, und potenz ielle kleingewerbliche Nutzerinnen und Nutzern einfacher zu vernetzen, z. B. durch digitale Angebote - ergänzend zu den erfolgreichen Aktivitäten der Agentur RADAR für kreative Räume/Nutzungen; 12. welche Aktivitäten der Magistrat ergreift, um in eigenen Immobilien (z. B. Jordanstraße 3 - Bockenheim/ehemals Gaststätte Pielok) gewerbliche bzw. gastronomische Nachmieterinnen bzw. Nachmieter zu angemessenen Mieten zu finden; 13. ob der Magistrat die Initiative ergreift, über das Land Hessen und den Deutschen Städtetag auf Bundesebene das Gewerbemietrecht deutlich zu verbessern (inklusive verbindliche Gewerbemietspiegel, verbesserter Kündigungsschutz und Mietsteigerungsobergrenzen) und 14. ob der Magistrat zusammen mit anderen Großstädten sowie über das Land Hessen die Initiative ergreift, auf Bundesebene das Instrument der Erhaltungsatzung/Milieuschutzsatzung im BauGB (§172) so weiterzuentwickeln, dass es auch auf wohnortnahe kleingewerbliche, gastronomische und sozial-kulturelle Strukturen ausgeweitet werden kann. Begründung: Anlässlich des Anstiegs der Immobilienpreise und Mieten in Großstädten wie Frankfurt wird vorrangig über das Wohnungsmietrecht diskutiert, die Situation der kleingewerblichen und gastronomischen Mieter wird jedoch kaum berücksichtigt. Fachleute halten das deutsche Gewerbemietrecht europaweit für eines der mieterunfreundlichsten, da es kleine Gewerbebetriebe und Gastronomie, aber auch soziale und kulturelle Betriebe nicht als schutzwürdig ansieht. Inhabergeführte Läden in den Stadtteilen (Gewerbe, Handwerk, Gastronomie, Kultur- und Sozialeinrichtungen) werden nicht geschützt, sondern verdrängt. So wie das Gewerbemietrecht derzeit unzureichend geeignet ist, diese Entwicklung zu bremsen, sind auch die geltenden Erhaltungs-/Milieuschutzsatzungen nicht darauf ausgelegt, die Mietentwicklung in den Stadtteilen und die Entstehung unerwünschter Monostrukturen (z. B. Gastronomie-Ketten, Handy-Läden, Shisha-Bars) aufzuhalten. Qualität und Vielfalt in der Versorgung der Stadtteile werden zerstört, weil keine Steuerung erfolgt und der Markt dies allein nicht regelt. Das Beispiel des Traditionslokals Heck Meck in Bockenheim hat deutlich gemacht, dass gewachsene kleingewerbliche Strukturen und inhabergeführte Gastronomie angesichts der Spekulation mit Immobilienwertsteigerungen massiv gefährdet sind. Insbesondere in randstädtischen Stadtteilen, aber auch in einigen innerstädtischen Stadtteilen ist das Gewerbe- und Gastronomieangebot schon so ausgedünnt, dass jede weitere Schließung für die Versorgung der Quartiere fatal ist und verhindert werden sollte. Die reduzierte Versorgung trägt zudem dazu bei, dass wieder mehr Verkehr entsteht, weil entferntere Ziele angesteuert werden müssen. Einer Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) von 2019 entsprechend, verschwinden immer mehr Betriebe des Bäcker-, Fleischer-, Schuster- oder Schneiderhandwerks aus innenstadtnahen Quartieren, weil sie sich die Mieten der Geschäftsräume nicht mehr leisten können. Der Magistrat muss die Möglichkeiten die er hat, um der schleichenden Entmischung in den gewachsenen Stadtteilen entgegenzuwirken, offensiv nutzen. Es gilt, eine eigene Strategie mit Maßnahmen für den besseren Schutz des Stadtteilgewerbes zu entwickeln, zu kommunizieren und umzusetzen. Einige Empfehlungen für eine derartige Strategie finden sich bereits im "Räumlichfunktionalen Entwicklungskonzept Gewerbe Frankfurt am Main" von 2015. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.05.2022, V 390 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1931 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1348 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 789 Auskunftsersuchen vom 09.09.2024, V 1013 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 181 Antrag vom 03.03.2025, OF 1092/2 Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6735 Antrag vom 01.04.2025, OF 1001/9 Anregung vom 24.04.2025, OA 545 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0
Sicherheit vor dem REWE-Markt in der Thudichumstraße in Rödelheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3356 entstanden aus Vorlage: OF 246/7 vom 11.01.2023 Betreff: Sicherheit vor dem REWE-Markt in der Thudichumstraße in Rödelheim Vorgang: OM 2336/22 OBR 7; ST 2504/22 Der Magistrat wird aufgefordert, eine Lösung für die verkehrliche Gefahrensituation vor dem neuen REWE-Markt in der Thudichumstraße zu finden und dem Ortsbeirat vorzuschlagen. Gegebenenfalls kann dies bei einem Ortstermin geschehen. Vor dem REWE-Markt gibt es ein Problem zwischen Menschen, die in den REWE-Markt gehen und aus dem REWE-Markt kommen und denen, die mit dem Fahrrad oder Auto vorbeifahren. Falsch parkende Autos verschärfen die hochkomplexe Lage zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern, Radfahrenden und dem Kundinnen- und Kundenverkehr zusätzlich. Auf dem Bordstein und dem leeren Erdbereich zwischen Fahrradständern und Bäumen ist dies regelmäßig zu beobachten. Kollisionen mit schwächeren Verkehrsteilnehmenden müssen vermieden werden. Dazu gehören neben den o. g. Personengruppen auch Kinder und Seniorinnen bzw. Senioren, die es zu schützen gilt. Gespräche mit Mitarbeitern von REWE haben gezeigt, dass eine Bereitschaft zur Begrünung der Fläche besteht. Falls ein Teil der privaten Fläche in Anspruch genommen werden muss, wäre dies weiterzuverfolgen und der Eigentümer zu involvieren. Begründung: Bereits in mehreren Anträgen hat der Ortsbeirat die unübersichtliche Situation am o. g. REWE-Markt dargelegt und Lösungsvorschläge unterbreitet. Erfreulicherweise wurden seitdem großflächig Fahrradpiktogramme auf der Thudichumstraße angebracht, aber die oben beschriebene Problematik wird damit nicht gelöst. Die Anregung auf Frankfurter Hüte wurde vom Magistrat abgelehnt (Stellungnahme ST 2504). Daher fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, andere Vorschläge gemeinsam mit dem Ortsbeirat zu entwickeln, damit die Gefahrenlage entschärft werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2336 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2504 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1106 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 0
Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3357 entstanden aus Vorlage: OF 153/16 vom 02.01.2023 Betreff: Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main (II) Vorgang: OM 1956/22 OBR 16; ST 2181/22; M 174/22 1. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat zu berichten, um welche Toilettenanlage es sich bei der mit der ID_ABI 16/241 Berger Markt/Bergen-Enkheim, Status "geöffnet" bezeichneten Anlage, angeführt auf Seite 92 des mit der Vorlage M 174 vorgelegten Ergebnisberichtes "Öffentliche Toiletten in Frankfurt am Main" (Zusammenstellung neuer und bestehender Toilettenanlagen), genau handelt. 2. Der Magistrat wird gebeten, die als geöffnet bezeichneten Anlagen an geeigneten Stellen auszuschildern und auch in die öffentlich zugängliche App aufzunehmen. Begründung: Bereits in seiner Stellungnahme vom 26.09.2022, ST 2181, verweist der Magistrat auf eine Toilettenanlage am Berger Markt, hier jedoch mit der ID_ABI 16/247 und nicht wie im mit der Vorlage M 174 vorgelegten Ergebnisbericht mit der ID_ABI 16/241. Da es für den Ortsbeirat nicht eindeutig nachvollziehbar ist, um welche Anlage es sich hier handelt, zumal mit dem Status "geöffnet", wird der Magistrat um Aufklärung gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1956 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2181 Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2172 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 16 am 11.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 16 am 19.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 16 am 17.10.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-22
Ostbahnhofstraße: Autos besser ins Parkhaus als auf den Bürgersteig
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3377 entstanden aus Vorlage: OF 263/4 vom 03.01.2023 Betreff: Ostbahnhofstraße: Autos besser ins Parkhaus als auf den Bürgersteig Der Magistrat wird gebeten, in der Ostbahnhofstraße auf dem Bürgersteig an der Einfahrt zum Parkhaus "The East" Poller so zu setzen, dass geparkte Autos nicht mehr neben der Einfahrt den Bürgersteig samt Radweg blockieren. Begründung: Hier schreibt eine Beobachterin: "Es ist so, dass regelmäßig auf beiden Seiten neben der Zufahrt zum Parkhaus "The East" der Bürgersteig zugeparkt wird und so das Durchkommen mit Kinderwagen, Rollator etc. behindert. Oft auch zwei Fahrzeuge nebeneinander. Und das, obwohl das Parkhaus für Kunden vom REWE- und DM-Markt usw. kostenfrei ist." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1126 Beratung im Ortsbeirat: 4
Uhr am Gravensteiner-Platz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.01.2023, OM 3330 entstanden aus Vorlage: OF 490/10 vom 19.12.2022 Betreff: Uhr am Gravensteiner-Platz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine öffentliche Uhr (idealerweise Würfelformat) am Gravensteiner-Platz installiert werden kann. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, hierfür geeignete, zentrale Örtlichkeiten mitzuteilen. Begründung: Der Gravensteiner-Platz ist ein wichtiger Treffpunkt in dem Stadtteil Preungesheim. Hier fahren die Busse und die Endstation der Linie 18 befindet sich dort. Der Freitags-Markt und andere Veranstaltungen finden ebenfalls auf dem Platz statt. Viele Anwohner verschiedener Herkunft haben diese Notwendigkeit beziehungsweise diesen Wunsch nach einer großen Uhr geäußert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2250 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 859 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1403 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 10 am 06.06.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 10 am 11.07.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Verkehrssicherheit im Ortsbezirk 1: Fahrbahntrenner in der Battonnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3248 entstanden aus Vorlage: OF 680/1 vom 15.11.2022 Betreff: Verkehrssicherheit im Ortsbezirk 1: Fahrbahntrenner in der Battonnstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Battonnstraße zwischen der Einmündung Klingerstraße und der Kreuzung mit der Kurt-Schumacher-Straße in Höhe der AOK Fahrbahntrenner anbringen zu lassen, um das unerlaubte Wenden von Pkw auf diesem Straßenabschnitt wirksam zu unterbinden. Begründung: Seit geraumer Zeit ist zu beobachten, dass Fahrzeuge, die aus Richtung Süden kommend nach rechts in die Battonnstraße einbiegen, unmittelbar nach dem Einbiegen auf der Fahrbahn einen sogenannten "U-Turn" machen, um dann geradeaus in westlicher Richtung die Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße zu überqueren und die Fahrt in Richtung Berliner Straße fortzusetzen. Damit wollen die Autofahrenden den Umweg über die Allerheiligenstraße und Klingerstraße vermeiden, da ein Linksabbiegen von der Kurt-Schumacher-Straße in die Battonnstraße in Fahrtrichtung Westen nicht gestattet ist. Diese Wendemanöver auf der Fahrbahn führen regelmäßig zu brenzligen Situationen für Radfahrende und Autofahrende in der Stoltzestraße und Battonnstraße. Ein Anbringen von Fahrbahntrennern würde diese illegalen Wendemanöver wirksam unterbinden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 797 Aktenzeichen: 32-1
Weitere Fahrradständer im Bereich Schillerstraße/An der Hauptwache/Biebergasse und Einrichtung einer Zone für E-Scooter
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3252 entstanden aus Vorlage: OF 685/1 vom 11.11.2022 Betreff: Weitere Fahrradständer im Bereich Schillerstraße/An der Hauptwache/Biebergasse und Einrichtung einer Zone für E-Scooter Der Magistrat wird gebeten, weitere Fahrradständer im Bereich Schillerstraße/An der Hauptwache/Biebergasse zu installieren, bevorzugt in der Nähe der Abgänge zur U-Bahn und S-Bahn. Des Weiteren soll geprüft werden, ob in dem Bereich eine Zone für E-Scooter in der Nähe errichtet werden kann. Begründung: Die Fahrradständer direkt am Abgang an der Kreuzung von Schillerstraße und An der Hauptwache werden gut genutzt, an Markttagen sind sie hoffnungslos überfüllt. Unachtsam aufgestellte E-Scooter verschlimmern die Situation. Daher braucht der Bereich mehr sichere Abstell- und Abschließmöglichkeiten. Fotos (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 875 Aktenzeichen: 66-2
Drei Bäume für den Römerberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3247 entstanden aus Vorlage: OF 679/1 vom 15.11.2022 Betreff: Drei Bäume für den Römerberg Vorgang: OM 2403/22 OBR 1; ST 2263/22 In der Stellungnahme vom 30.09.2022, ST 2263, hat der Magistrat begründet, warum er der Anregung des Ortsbeirats 1 nicht folgen möchte, den Goethe-Ginkgo vor der Alten Nikolaikirche wieder aufleben zu lassen. Zudem hat der Magistrat einen Vorschlag zur Schaffung nachhaltiger Baumstandorte unterbreitet, ohne jedoch einen geeigneten Ort dafür zu nennen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, seiner eigenen Anregung zu folgen und drei Bäume (Ginkgo oder alternativ klimaresiliente Baumarten) mit je drei mal drei Meter entsiegelter Fläche bei mindestens eineinhalb Meter Tiefe, Bepflanzung des Baumbeetes und Beeteinfassung vor den Gebäuden Römerberg 9 bis 13 pflanzen zu lassen. Außerdem sollen drei weitere Bänke aufgestellt werden. Begründung: Eine Gruppe von drei Bäumen mit entsprechender ausreichend großer entsiegelter Fläche und Unterpflanzung gedeiht gut, speist sich durch natürlich anfallendes Regenwasser, spendet dringend benötigten Schatten und erhöht die Aufenthaltsqualität in der Altstadt. Eine Beeteinfassung stellt sowohl einen Rammschutz für Fahrzeuge als auch eine Barriere für zu Fuß Gehende dar und schützt Baum und Unterpflanzung. Da dort bereits einmal ein Baum stand, ist nicht davon auszugehen, dass Leitungstrassen im Weg sind. Die Feuerwehrzufahrten sind dadurch nicht eingeschränkt. Der Weihnachtsmarkt hat ausreichend Fläche auf dem Römerberg, in der Altstadt und auf dem Mainkai. Bilder: Geoportal Frankfurt - Luftbild mit Baumkataster, Anmerkungen Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2403 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2263 Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 565 Aktenzeichen: 67-0
Quartiersplatz „Am Ohlenstück“ benutzerfreundlicher gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3175 entstanden aus Vorlage: OF 102/13 vom 29.11.2022 Betreff: Quartiersplatz "Am Ohlenstück" benutzerfreundlicher gestalten Das Neubaugebiet "Am Ohlenstück" ist fast fertig bezogen. Die neuen Familien leben sich gerade in Nieder-Erlenbach ein. Um eine gute Integration der Neubürger zu fördern, wurde im Neubaugebiet ein Quartiersplatz mit Aufenthaltsmöglichkeiten, Bänken, Tischen und einzelnen Spielgeräten geschaffen. Der Gedanke eines aufenthaltsfördernden Quartierplatzes ist sehr gut, leider ist die Ausführung mangelhaft. Dies vorrausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Die Kombination aus Tisch und Bank steht ungünstig auf der Grasfläche. Das Erscheinungsbild eines Teils der Pflasterung, rund um die Grasfläche, hebt sich von der restlichen Pflasterung ab. Dies wäre der ideale Standort, um die Kombination aus Tisch und Bank aufzustellen. Der Magistrat wird daher gebeten, die Tisch-Bank-Kombination auf die genannte Pflasterfläche umzustellen. 2. Es wurden drei Wackelgeräte aufgestellt, welche für Kinder sehr unattraktiv sind. Daher wird der Magistrat gebeten, ein Spielhaus aufzustellen, sodass vor allen Dingen auch jüngere Kinder Beschäftigung haben. Beispielbilder sind unten zu finden. 3. Die Fläche um die Spielgeräte ist nicht befestigt. Dies ist gut so, denn die naturnahe Fläche sollte nicht versiegelt werden. Allerdings wird dadurch das Spielen im Herbst bzw. nach Regenwetter unangenehm. Daher wird der Magistrat gebeten, rund um die Spielgeräte Rindenmulch auszulegen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Platz ein Wochenmarkt veranstaltet werden kann, an welchem einmal in der Woche Marktbeschicker ihre Waren anbieten und der Platz dann auch zu einem Treffpunkt für den gesamten Stadtteil werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 493 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1621 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5872 Aktenzeichen: 67-0
Aufstellen eines Containers im Bereich des Oberräder Marktplatzes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3164 entstanden aus Vorlage: OF 599/5 vom 07.11.2022 Betreff: Aufstellen eines Containers im Bereich des Oberräder Marktplatzes Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit es im Bereich des Oberräder Buchrainplatzes möglich ist, eine Containerbox zur Lagerung von beispielsweise Bierzeltgarnituren und Stehtischen aufzustellen. Begründung: Auf dem Oberräder Marktplatz findet nicht nur samstags der Oberräder Wochenmarkt statt. Dort werden auch der Oberräder Weihnachtsmarkt und verschiedene Aktivitäten durchgeführt. Die dafür benötigten Bierzeltgarnituren und Stehtische müssen jedes Mal angedient werden. Es wäre wünschenswert, wenn beispielsweise ein Teil der Bierzeltgarnituren und Stehtische in unmittelbarer Nähe des Oberräder Marktplatzes gelagert werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 708 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 91-20
Kreuzungsbereiche und Einmündungen im Wohngebiet zwischen Haingasse und Landgraben/Nordring und Markstraße sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2022, OF 145/16 Betreff: Kreuzungsbereiche und Einmündungen im Wohngebiet zwischen Haingasse und Landgraben/Nordring und Markstraße sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Amt für Straßenbau und Erschließung damit zu beauftragen, in dem oben genannten Wohngebiet zur Sichtbarmachung des 5 m-Parkverbotsbereiches in den betroffenen Einmündungs- bzw. Kreuzungsbereichen Parkwinkel zur Kenntlichmachung der zulässigen Parkflächen auf die Fahrbahnen aufzutragen. Begründung: Gemäß § 12 Absatz 3 Nummer 1 StVO ist das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten. Gegen diese Regelung der StVO wird jedoch in dem Wohngebiet zwischen Haingasse und Landgraben / Nordring und Marktstraße regelmäßig verstoßen. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, in denen keine Kontrollen durch das Ordnungsamt erfolgen, werden die Kreuzungs- und Einmündungsbereiche permanent verbotswidrig zugeparkt. Somit ist an diesen Stellen für Pkw kein gefahrloses Abbiegen möglich, da die hierfür notwendige Übersicht in den Kreuzungs- und Einmündungsbereichen nicht gegeben ist. Für größere Fahrzeuge wie Transporter und Lkw wird das Abbiegen zudem teilweise massiv erschwert bzw. unmöglich gemacht, was insbesondere bei Notfalleinsätzen von Blaulichtkräften zu nicht hinnehmbaren Verzögerungen bei der Anfahrt führen kann. Zudem dient der 5 m-Parkverbotsbereich dem Schutz von querenden Fußgängern in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen. Durch das Auftragen von Bodenmarkierungen wird der 5 m-Parkverbotsbereich an den betreffenden Kreuzungen und Einmündungen eindeutig sichtbar gemacht und die Hemmschwelle, dort verbotswidrig zu parken, deutlich erhöht. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 06.12.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 145/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, 2 GRÜNE, FDP und LINKE gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung 2 Grüne und SPD
Partei: BFF
Weiter lesenVoraussetzungen für Entsiegelung auf dem Platz Im Geeren 90/92 prüfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3143 entstanden aus Vorlage: OF 364/9 vom 25.10.2022 Betreff: Voraussetzungen für Entsiegelung auf dem Platz Im Geeren 90/92 prüfen Der Magistrat wird gebeten, vor dem Hintergrund einer möglichen Bewerbung für den "Green it up"-Wettbewerb zeitnah zu prüfen und zu berichten, inwiefern und in welcher Form auf dem Platz vor Im Geeren 90 bzw. 92 eine Entsiegelung und Begrünung vorgenommen werden könnte oder an welcher Stelle innerhalb der Stadtverwaltung Nutzungsansprüche oder Leitungen bekannt sind, die dem auf einem Teil der Fläche im Wege stehen könnten. Weiter wird der Magistrat gebeten, Flächen, auf denen eine Entsiegelung technisch machbar wäre, auf einer Karte zu markieren. Die Nutzung für den Bücherbus soll weiterhin möglich sein, ein dafür benötigter Korridor auf der östlichen Seite soll ebenfalls eingezeichnet werden. Vor einer tatsächlichen Umgestaltung sollen die Anwohnerinnen und Anwohner natürlich ebenfalls die Möglichkeit erhalten, sich einzubringen und sind dazu aufgerufen, möglichst genaue Pläne einzureichen. Eine erste Idee wäre, den Platz zu 30 bis 50 Prozent im Umfeld der Baumstandorte zu begrünen. Begründung: Eine Nutzungsidee für einen Marktplatz hat sich an diesem Standort nicht durchgesetzt, er ist ein Relikt einer überholten Planungspolitik, in der Plätze als Betonwüsten gestaltet wurden. Die als Einfassung des Platzes gepflanzten Bäume sind in großen Teilen eingegangen. Ohne zusätzliche Entsiegelung wird neuen Bäumen das gleiche Schicksal ereilen. Bei den Anwohnerinnen und Anwohnern ist der Wunsch nach mehr Grün vorhanden und auch andere Nutzungsmöglichkeiten zur Steigerung der Attraktivität des Platzes sind in der Diskussion. Aus diesem Grund sollen vor dem Hintergrund einer möglichen finanziellen Förderung an den Entsiegelungsmaßnahmen schnellstmöglich die Rahmenbedingungen geklärt werden, unter denen dies möglich ist. Quelle: Geoportal Frankfurt Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 192 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1707 Antrag vom 12.01.2025, OF 894/9 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6397 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-0
Höchst: Information und Präsentation zur Parkraumanalyse Höchster Markt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3003 entstanden aus Vorlage: OF 617/6 vom 14.10.2022 Betreff: Höchst: Information und Präsentation zur Parkraumanalyse Höchster Markt Die integrierte Nahmobilitäts- und Parkraumanalyse Innenstadt Frankfurt-Höchst wurde vom Stadtplanungsamt im Zuge des Förderprojekts "Stadtteilmanagement Innenstadt Höchst" an ein externes Unternehmen (Planersocietät) vergeben. Während die Gesamtstudie im Frühjahr 2023 vorliegen soll, wurde der Projektbestandteil "Parkraumanalyse Höchster Markt" vorgezogen und liegt vollendet vor. Die Ergebnisse wurden auf Schautafeln bereits während der Stadtteilwerkstatt am 21.05.2022 gezeigt, jedoch bisher nicht veröffentlicht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, über den Status des Projektbestandteils "Parkraumanalyse Höchster Markt" zeitnah zu informieren und die Ergebnisse dem Ortsbeirat durch das Stadtplanungsamt präsentieren zu lassen. Begründung: Das Vorziehen der Teilanalyse begründet sich damit, dass das ebenfalls in Regie des Stadtteilmanagements laufende Projekt "Attraktivierung Höchster Markt" möglichst noch innerhalb der Förderlaufzeit bearbeitet werden soll. Die Teilanalyse wurde als wichtiger Baustein dafür definiert. Um ein zügiges Vorankommen zu gewährleisten, sollten die Teilanalyse und die aus ihr resultierenden Erkenntnisse und Empfehlungen schnellstmöglich als Arbeitsgrundlage präsentiert und zur Verfügung gestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 1009 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3
Quartiersplatz „Am Ohlenstück“ bewohnerfreundlicher gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2872 entstanden aus Vorlage: OF 88/13 vom 25.09.2022 Betreff: Quartiersplatz "Am Ohlenstück" bewohnerfreundlicher gestalten Der Magistrat wird aufgefordert, den Investor anzuweisen, den Quartiersplatz "Am Ohlenstück" bürgerfreundlicher herzurichten, oder dies selbst zu veranlassen. Es gibt schon jetzt vermehrt Beschwerden neuer und alter Bewohner des Neubaugebiets und seiner angrenzenden Altbebauung, die man mit einigen, zum Teil einfachen Mitteln aus der Welt schaffen könnte. Diese wären unter anderem: 1. Aufstellen eines Schildes: Spielplatz für Kinder bis 14 Jahren, Hunde verboten und Nachtruhe ab 22:00 Uhr, damit die Fläche um die Spielgeräte nicht als Hundeklosett benutzt und nach 22:00 Uhr Nachtruhe für die Anlieger eingefordert wird. 2. Aufstellen größerer Mülleimer und eines Pizzakartonsammlers, damit die Müllbehälter nicht gleich verstopft sind und es nicht so aussieht wie die letzten Wochen, wo die aufgestellten Müllbehälter dauernd übergequollen sind und Vögel den Müll rausgezogen haben. 3. Aufnehmen der Mülleimer in die routinemäßige Leerung der FES. 4. Beleuchtung auf dem dunklen Platz, besonders an den Bänken vor der Hecke, damit man die Menschen, die dort sitzen, sieht und man sich nicht in der Dunkelheit verstecken kann. Außerdem gibt Licht mehr Sicherheit für alle, die den Fußweg über den Platz nutzen, wenn sie z. B. vom REWE-Markt kommen und dann dort entlang gehen. Begründung: Vermehrt haben den Ortsbeirat die Anlieger der Straßen Feldbergblick, Neue Fahrt, Egerländer Straße sowie Am Ohlenstück angesprochen und auf das Problem mit dem Quartiersplatz hingewiesen. Auch sind einige Anlieger schon selbst tätig geworden und haben Menschen auf dem Platz auf die Nachtruhe angesprochen, haben dort Müll gesammelt und dann ordnungsgemäß entsorgt. Das bürgerliche Engagement ist vorhanden, jedoch führt dies immer nur zu einer kurzzeitigen Verbesserung des Zustandes. Deshalb ist jetzt die Hilfe und das Eingreifen des Magistrats erforderlich, damit die Situation für alle Anlieger des Neubaugebiets sowie die Altanlieger wieder erträglich wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 137 Aktenzeichen: 67 0
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