Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Meine Nachbarschaft: Wächtersbacher Straße

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bodenmarkierungen im Bereich Fechenheim-Nord

25.10.2021 · Aktualisiert: 14.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 840 entstanden aus Vorlage: OF 93/11 vom 26.08.2021 Betreff: Bodenmarkierungen im Bereich Fechenheim-Nord Der Magistrat wird gebeten, - im Bereich der Bebraer Straße an der Querungshilfe Bodenmarkierungen "Achtung Kinder" aufzubringen; - im Bereich der Birsteiner Straße 79 bis 103, südlich, an den Eingängen zu den Häusern/Mülltonnenplätzen kleine schmale Sperrflächen auf die Straße aufzubringen. Begründung: Im Bereich der Birsteiner Straße, bei den Liegenschaften der ABG, wird der Müll oft nicht abgeholt. Grund sind dort die dicht an dicht parkenden Fahrzeuge. Die Mülltonnen können von der FES nicht vom Müllplatz zwischen den parkenden Autos zum Müllwagen geschoben werden. Es ist nicht ersichtlich, wo der "Spalt" für die Durchfuhr der Tonnen eingehalten werden muss. Es gibt zwar am Zaun einen entsprechenden Hinweis, doch am Boden keine Absenkung oder Markierung. Es wäre sehr hilfreich, dort eine entsprechende Markierung anzubringen, damit klar wird, wer dort nicht zu Abholzeiten parken darf. Viele Kinder überqueren in diesem Bereich die Straße zur Schule, Spielplatz usw. Nicht unbedingt immer an der Querungshilfe, daher ist es wichtig, Fahrzeugführer auf diese Gefahrenquelle hinzuweisen und Kinder zu schützen. Der Kindergarten befindet sich westlich der Bebraer Straße und die Kinder der Schule in der Wächtersbacher Straße kreuzen zur Schule dort von der Bushaltestelle "Heinrich-Kraft-Park" kommend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 398 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkbänke für die Grünanlage Lauterbacher Straße

25.10.2021 · Aktualisiert: 08.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 847 entstanden aus Vorlage: OF 102/11 vom 26.08.2021 Betreff: Parkbänke für die Grünanlage Lauterbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Grünanlage in der Lauterbacher Straße zwei Parkbänke im westlichen Bereich aufzustellen. Begründung: In der Grünanlage gibt es bereits zwei Parkbänke. Die Parkbänke erfreuen sich großer Beliebtheit und werden regelmäßig und nicht nur bei schönem Wetter genutzt. Die beiden Bänke stehen im östlichen Teil und die Anwohner würden sich noch weitere Bänke im westlichen Teil der Grünanlage wünschen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 95 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuer Schaukasten für die Akteure des Stadtteils

13.09.2021 · Aktualisiert: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 799 entstanden aus Vorlage: OF 46/11 vom 20.05.2021 Betreff: Neuer Schaukasten für die Akteure des Stadtteils Der Magistrat wird gebeten, einen Schaukasten für die Mikroinitiativen aus dem Stadtteil wie das Quartiersmanagment, die Kirchen, das Jugendzentrum, dem Schutzmann vor Ort sowie Initiativen aus dem Stadtteil aufzustellen. Standort soll der Gehweg von der Birsteiner Straße zur Wächtersbacher Straße, links am Rand der Grünanlage und zum Zebrastreifen am Kaufland Gelände hin, werden. Copyright: Apple Maps Begründung: Es fehlt im Stadtteil Fechenheim-Nord eine einfache Möglichkeit, Informationen an lokale Bewohner weiterzugeben. Der letzte genutzte Schaukasten stand gegenüber des öffentlichen Bücherschranks. Der alte Schaukasten wurde durch den Bau des neuen Hauses an dieser Stelle vor einem Jahr entfernt. Eine Wiederverwendung des alten Schaukastens aus den 80er-Jahren war unwirtschaftlich. Die meisten Informationen erreichen die Menschen jetzt nur noch über mündliche Weitergabe. Es gibt keinen Schaukasten mehr für alle Akteure des Stadtteils, der zudem zentral gelegen und von den Menschen gelesen wird. Es ist für die allgemeine Kommunikation, die Akteure des Stadtteils und für die Mikroinitiativen wichtig, Informationen in die Stadtteile zu tragen. Die Verwaltung des Schaukastens würden die Stadtbezirksvorsteherin und das Quartiersmanagment übernehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 252 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 13.09.2022, OIB 165 Antrag vom 06.03.2023, OF 542/10 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 21.03.2023, OIB 216 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Temporäre Wohnbehausungen in der Borsigallee und Hanauer Landstraße

26.08.2021 · Aktualisiert: 05.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 104/11 Betreff: Temporäre Wohnbehausungen in der Borsigallee und Hanauer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - wann werden die Containeranlagen der Geflüchteten zum temporären Wohnen in der Hanauer Landstraße und der Borsigallee wieder abgebaut ? - Wie lange durchschnittlich müssen die Menschen in den Containern leben, bevor ihnen richtige und adäquate Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden ? Begründung: Als die Flüchtlingsströme nach Deutschland kamen, hat man die "Containerdörfer" als Übergangswohnbehausungen, aus der Not heraus, aufgebaut. Die Geflüchteten sollten dort nur kurzzeitig untergebracht werden, bis man entsprechende Räumlichkeiten für diese gefunden hat. Es wurde damals mitgeteilt, diese Anlagen würden nur für ein bis maximal zwei Jahre bestehen und dann wieder aufgelöst. Nun sind einige Jahre vergangen und diese Not-Containerunterkünfte sind immer noch vorhanden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 104/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 186 2021 Die Vorlage OF 104/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, Leuchte

06.07.2021 · Aktualisiert: 01.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 532 entstanden aus Vorlage: OF 32/16 vom 20.06.2021 Betreff: Neue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, Leuchte Vorgang: OA 191/17 OBR 16; B 64/18 Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristig, vor den Sommerferien, einen U-Turn an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße in Richtung Bergen einzurichten und unverzüglich Maßnahmen zu planen und umzusetzen, wie die direkte Öffnung zur Straße Leuchte aus nördlicher und westlicher Richtung ermöglicht werden kann; z. B. durch Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Triebstraße oder durch andere geeignete Maßnahmen. Begründung: Die Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center zeigt, dass es erforderlich ist, die Straße Leuchte besser an den Verkehr anzubinden. Diese genannte Linksabbiegespur wurde von den aus Norden und Westen kommenden Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern hauptsächlich genutzt, um nach einer 180°-Kurve in die Straße Leuchte einzubiegen, da eine direkte Zufahrt in die Leuchte aus nördlicher oder westlicher Richtung kommend nicht möglich ist. Durch die Sperrung dieser Linksabbiegerspur wird der Zielverkehr zur Leuchte nun hauptsächlich durch die ohnehin schon überlastete Wohnstraße Barbarossastraße und weitere kleine Straßen geführt. Die o. g. Maßnahmen würden für Anwohnerinnen bzw. Anwohner sowie Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer eine substanzielle Entlastung bedeuten. Noch wichtiger ist, dass mit der nun begonnenen Erschließung des Baugebiets Leuchte (Start war am 16. Juni 2021) die Öffnung der Straße Leuchte jetzt dringend geboten ist. Die Erschließung des Baugebiets kann nicht durch die engen Wohnstraßen Barbarossastraße und Riedstraße erfolgen. Der Baustellenverkehr kann nur über die breite Straße Leuchte abgewickelt werden. Der Durchgangs- und Schleichverkehr von der Leuchte in den Fritz-Schubert-Ring und die Straße Im Sperber ist dabei durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Bereits im September 2017 (OA 191) hat der Ortsbeirat die Einrichtung eines Kreisverkehrs für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße gefordert, um die Erschließung des Baugebiets durch den Anschluss der Leuchte zu ermöglichen. Die Anbindung der Leuchte ist nun dringend erforderlich, wenn nicht durch einen Kreisverkehr, dann mittels anderer, schneller zu realisierender Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2068 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradwege - 01 - Linksabbiegespur Borsigallee in Richtung Wächtersbacher Straße

05.07.2021 · Aktualisiert: 09.11.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 498 entstanden aus Vorlage: OF 37/11 vom 24.05.2021 Betreff: Fahrradwege - 01 - Linksabbiegespur Borsigallee in Richtung Wächtersbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die Linksabiegemöglichkeit für Radfahrerinnen und Radfahrer zu gewährleisten, die von der Borsigallee kommend auf die Wächtersbacher Straße einbiegen wollen. Begründung: Während der Baumaßnahmen, deren Dauer auf mehrere Monate bzw. Jahre ausgelegt ist, wurde der Fahrradweg gekappt. Dadurch entsteht eine sehr gefährliche Situation. Die Einrichtung eines Fahrradstreifens für die auf die Wächtersbacher Straße einbiegenden Radfahrerinnen bzw. Radfahrer ist also eine notwendige Maßnahme zur Sicherung der Verkehrssicherheit. Quelle: C. Zielonka /Google Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1924 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradwege - 02 - Verbindung vom Stadtteil Riederwald zum Max-Bromme-Steig und zurück

05.07.2021 · Aktualisiert: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 499 entstanden aus Vorlage: OF 38/11 vom 24.05.2021 Betreff: Fahrradwege - 02 - Verbindung vom Stadtteil Riederwald zum Max-Bromme-Steig und zurück Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrsführung vom Max-Bromme-Steig zur Straße Am Erlenbruch neu geregelt werden kann, um als Fahrradfahrerin bzw. Fahrradfahrer sicher vom Stadtteil Riederwald zum Max-Bromme-Steig und zurück zu kommen. Begründung: Der Max-Bromme-Steig ist ein sicherer und gern genutzter Weg für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, insbesondere zur Verbindung vom Riederwald nach Bornheim. Am Ende des Max-Bromme-Steigs im Bereich des Stadions des FSV ist die Verkehrsführung jedoch bisher ungeregelt. Am Stadion entlang sind oft Autos unterwegs, die nicht mit Radfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer rechnen. Der Weg entlang der Haltestelle der U 7 ist eng und nicht für beidseitigen Radverkehr geeignet. Die Querung der Bahnstrecke ist ungesichert und die Querung des Erlenbruchs in der Kurve ebenfalls hochgefährlich. Quelle: C. Zielonka/Google Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2145 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Mehr Sicherheit für Kinder und Fußgänger

05.07.2021 · Aktualisiert: 08.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.07.2021, OA 40 entstanden aus Vorlage: OF 29/11 vom 20.04.2021 Betreff: Mehr Sicherheit für Kinder und Fußgänger Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die Gefahren am Zebrastreifen Wächtersbacher Straße/Kaufland für Kinder und ältere Menschen zu beseitigen, wie bei der Ortsbegehung 2018 vereinbart. Begründung: Seit Jahren ist der Zebrastreifen am Kauflandgelände durch die zu spät einsehbare Wartefläche der Fußgänger und der nach rechts verschwenkten Fahrbahn ganz besonders für Kinder eine Gefahrenstelle. Es kamen bereits vielfache Hinweise an die Behörde aus der Bevölkerung und von der Bürgerinitiative zu diesem Umstand. Das Straßenverkehrsamt erachtet den Übergang als sicher und führte aus, es seien bisher keinerlei Unfälle mit Fußgängern aufgenommen worden. Es bestände keinerlei Veranlassung für Änderungen. Folgende Problemlage ergibt sich dort: - Der Anhalteweg ist nicht ausreichend; - der vorgeschriebene Sichtbezug auf den Warteraum entsprechend der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) an Zebrastreifen wird nicht eingehalten (Mindestentfernungen für Erkennbarkeit und Sicht vor Fußgängerüberwegen). Für die Sicherheit überquerender Fußgänger ist entscheidend, dass Zebrastreifen frühzeitig zu erkennen sind und zwischen Personen auf den Warteflächen und den Fahrzeugführern eine ausreichende Sichtweite besteht. Diese Sichtweiten werden in diesem Fall nicht eingehalten. Fußgänger sind im Straßenverkehr besonders schutzbedürftig, da sie keine "Knautschzone" haben. Der eingeschränkte Sichtwinkel auf den Zebrastreifen lässt den Blick auf Kinder erst frühestens 25 Meter vor dem Übergang zu (siehe Grafik 1). Grund dafür sind die bis fünf Meter vor dem Zebrastreifen parkenden Fahrzeuge. Grafik 1 Copyright: Apple Maps Der normale Bremsweg bei 50 km/h wird mit 25 Meter festgesetzt. (Quelle: Bussgeldkatalog.org) Bremsweg + Reaktionsweg = Anhalteweg Somit wäre die Summe für den Anhaltweg bei Tempo 50 km/h nicht ausreichend. Da bei einer Reaktionszeit von nur einer Sekunde bereits 14 Meter zurückgelegt werden. 25 Meter Bremsweg + 14 Meter Reaktionsweg = 39 Meter Anhalteweg Von einem etwaigen Puffer für etwas zu schnell fahrende Fahrzeuge ist noch gar nicht die Rede. Der Anhalteweg bei Tempo 50 ist bei Sichtkontakt bereits länger als der Weg bis zum Zebrastreifen. Der Autofahrer hat quasi keine Chance, wenn das Kind nicht selbst auf sich achtet. Erschwerend kommt hinzu, dass konstruktiv die Sichtweite auf die Wartezone des Zebrastreifens auf nur 25 Meter beschränkt ist. Entsprechend der Tabelle 2 verlangt ein Zebrastreifen entsprechend der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) eine Sichtweite von 50 Metern auf den Warteraum am Zebrastreifen. Dies ist an diesem Zebrastreifen nicht gegeben. Es handelt sich offensichtlich um eine Unbedachtheit in der Planung der Querungsstelle. Nur acht Meter hinter dem Zebrastreifen beginnt ein mehrere Hundert Quadratmeter großer Spielplatz mit einem neuen Spielgelände und zusätzlichem Bolzplatz mit Fitnessgeräten. Der Zebrastreifen wird ebenfalls von vielen Schülern genutzt, die an der Bushaltestelle aussteigen, um dort zur Haupt- und Realschule zu gehen. Der Zebrastreifen wird so oft genutzt, dass es eigentlich schon angebracht wäre, eine Lichtzeichensignalanlage an diesem Ort aufzustellen. Den ganzen Tag überqueren dort Menschen die Straße. Dort ist die am meisten frequentierte Bushaltestelle im Ortsteil und Frankfurts größter Supermarkt "Kaufland". Der Supermarkt ist mit seinen zusätzlichen Geschäften der Nahversorger in Fechenheim für alle Dinge des Lebens mit den zusätzlichen Angeboten wie Post, Metzger, Friseur und Bäckerei. Ein sehr großer Teil der Kunden und besonders viele Kinder queren die Straße an diesem Zebrastreifen. Warum will der Ortsbeirat solche Änderungen: Besonders schutzbedürftig: Kinder und ältere Menschen. "Aus dem Straßenseitenraum können Kinder wegen ihrer Körpergröße nicht über parkende Kraftfahrzeuge hinwegblicken, und sie können keine Möglichkeiten zum Überqueren erkennen. Auch für Kfz-Führer sind sie kaum erkennbar. Zebrastreifen mit guten Sichtbeziehungen zwischen Kindern und Fahrzeugführer verringern die Gefahr, dass Kinder für Fahrzeugführerinnen und -führer überraschend auf die Fahrbahn treten. Bis zu einem Drittel der Kinder im Grundschulalter zeigt bei Überquerungen außerhalb von Überquerungsanlagen ein unsicheres bis riskantes Verhalten. Kindliches Fehlverhalten ist mit 50 Prozent die Hauptursache für Fußgänger- und Radfahrerunfälle im Kindesalter. Bei Unfällen von Kindern als Fußgänger sind das plötzliche Überqueren der Fahrbahn, ohne auf den Verkehr zu achten (47 Prozent), und das plötzliche Hervortreten hinter Sichthindernissen (25 Prozent) die häufigsten Fehlverhaltensweisen. An Ampeln, Zebrastreifen und sonstigen Kreuzungen machen die Kinder seltener Fehler (6 Prozent)." Quelle: "Fußgängerüberwege" Leitfaden zur Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen, Ministerium für Verkehr B.-W. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.09.2021, TO II, TOP 61 Beschluss: Der Vorlage OA 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 668, 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.09.2021 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bodenmarkierungen für die Lauterbacher Straße

05.07.2021 · Aktualisiert: 09.11.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 493 entstanden aus Vorlage: OF 31/11 vom 20.04.2021 Betreff: Bodenmarkierungen für die Lauterbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Lauterbacher Straße kurz nach der Hausnummer 5 eine Sperrmarkierung an der Absenkung und ab der Hausnummer 4 bis 18 Bodenwinkel rechtsseitig an den Ecken anzubringen Begründung: Seitdem die "Anlieger frei"-Zeichen vom Straßenverkehrsamt im Stadtteil entfernt wurden, ist der Parkdruck im Quartier erheblich angestiegen. Dadurch werden die letzten Flächen im Stadtteil zugeparkt. Das hat zur Folge, dass die Müllabfuhr erheblich bei ihrer Arbeit behindert wird. Oft werden die Mülltonnen der Hausnummern 1, 3 und 5 nicht abgeholt, weil die Absenkung zur Fahrbahn für die Mülltonnen zugeparkt ist. Dort gibt es keinerlei Markierung. Die Absenkung ist dort nur leicht ausgeprägt und versetzt zum Müllplatz an der städtischen Grünanlage. Es ist nicht für Fahrer erkennbar, dass diese Absenkung frei gehalten werden muss. Bei den Hausnummern 6 bis 18 können die Müllwagen weder vorwärts noch rückwärts einfahren, weil die Ecken zu den Sackgassen zugestellt werden. Das gleiche Problem hätten größere Rettungsfahrzeuge. Dort fehlen die Parkwinkel. Es gibt nur noch einen Parkwinkel an der Lauterbacher Straße 4 und am neu eingerichteten Behindertenparkplatz Lauterbacher Straße 12 Die klare Markierung, bis wohin und wo geparkt werden kann, wird sehr helfen, die Situation für die Rettungskräfte, Müllabfuhr und die Bürger zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1923 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat)

U-Turn für Pkw an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße wiederherstellen

15.06.2021 · Aktualisiert: 08.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 34/16 Betreff: U-Turn für Pkw an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße wiederherstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten: 1. Die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen. 2. Während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellenverkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht. 3. An der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zurückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam, 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessencenter seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Die Antragstellerin legt folgende geänderte Fassung der Vorlage OF 34/16 vor: Der Magistrat wird gebeten, 1. die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen; 2. während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellen-verkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht; 3. an der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zu-rückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam; 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-center seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Beschluss: Die Vorlage OF 34/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Kinderbetreuungssituation für Fechenheim, Riederwald und Seckbach - Erläuterung der Zahlen, Einschätzungen und genannten Maßnahmen im Bericht sowie Schaffen von Transparenz zu weiteren relevanten Kennzahlen

27.05.2021 · Aktualisiert: 25.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 84/11 Betreff: Kinderbetreuungssituation für Fechenheim, Riederwald und Seckbach - Erläuterung der Zahlen, Einschätzungen und genannten Maßnahmen im Bericht sowie Schaffen von Transparenz zu weiteren relevanten Kennzahlen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. In Seckbach ist laut Information des Stadtschulamts der Betreuungsbedarf für 0-3 Jährige nach Umbau der städtischen Kita am Atzelberg aktuell gedeckt. Gibt es Pläne, um den Versorgungsgrad (0-3 Jährige) in Fechenheim und Riederwald weiter zu erhöhen? 2. Im Bericht wird auf einen in Planung befindlichen Kindergarten in Fechenheim verwiesen. Dabei handelt es sich nach unseren Informationen um Projekte in der Dieburger Straße und in der Lauterbacher Straße. Können Sie bitte weitere Informationen zum Zeithorizont, Träger etc. geben? Wie ist der Stand des Auslegungsverfahrens für das Wohngebiet in der Dieburger Straße? 3. Für Riederwald und Seckbach wird in Bezug auf die Betreuung der 3-6 Jährigen ein hoher Handlungsbedarf festgestellt - Welche Lösungsansätze gibt es hier? 4. Im Bericht erfolgt eine Einschätzung des Versorgungsgrads mit Ganztagsplätzen für 6-10 Jährige in den einzelnen Stadtteilen. Der angegebene Versorgungsgrad ist z. T. etwas irreführend, da bestimmte Betreuungsformate (z. B. Ganztagesschule in Seckbach) nicht eingerechnet sind. Können Sie bitte für Fechenheim, Riederwald und Seckbach Quoten zur Verfügung stellen, die die Betreuung durch Profil 1-3 Schulen und Pakt für den Nachmittag berücksichtigen? 5. Welche konkreten Pläne gibt es für Riederwald und Fechenheim, um den Versorgungsgrad für 6-10 Jährige zu erhöhen? 6. Gibt es darüber hinaus Bau- oder Umbauprojekte oder andere Maßnahmen für Krippen, Kitas, Grundschulen in Seckbach/Fechenheim/Riederwald, die im Zuge der Verbesserung der Betreuungssituation angedacht sind? 7. Liegt die Zielgröße des Versorgungsgrads für Grundschulen bei 80 oder 85%? Im Bericht tauchen aktuell beide Zielgrößen auf. 8. Bitte schaffen Sie Transparenz zu weiteren relevanten Kennzahlen: Wie lange ist aktuell die Wartezeit in Wochen bei der Anmeldung für einen Betreuungsplatz in Krippe, Kindergarten und Grundschule (Ganztagesplatz) in den genannten Stadtteilen? Wie soll sich diese bis 2026 entwickeln? Wie ist die Abweichung vom gegebenen Wunschtermin in Wochen sowie die Abweichung vom gewünschten Betreuungsplatz (z. B. Teilzeit statt der gewünschten Vollzeit)? Es wird zudem angeregt, diese Kennzahlen im nächsten Bericht direkt zu ergänzen. Begründung: In den Anlagen zu B67 werden differenzierte Kennzahlen (siehe Tabelle unten) zur Betreuungssituation in Fechenheim, Riederwald und Seckbach für die jeweiligen Altersgruppen vorgelegt, die aus unserer Sicht deutlichen Handlungsbedarf signalisieren. Betreuung der 0-3 Jährigen: Zielgröße der Stadt: Versorgungsgrad 2026 bei 53% (aktuell 49%). Aktuelle Situation im Frankfurter Osten: Fechenheim 36%, Riederwald 39%, Seckbach 33%. Laut Bericht existiert in Fechenheim und Riederwald kein Handlungsbedarf, um den Bedarf zu decken. In Seckbach ist die Versorgung bedarfsdeckend, wenn geplantes Projekt realisiert ist. (Anmerkung: Umbau des städt. Horts am Atzelberg ist inzwischen erfolgt, 10 zusätzliche Plätze) Kindergarten (3-6 Jährige): Zielgröße der Stadt: Versorgungsgrad 2026 bei 100% (aktuell 95%). Aktuelle Situation im Frankfurter Osten: Fechenheim 89%, Riederwald 73%, Seckbach 68%. Laut Bericht in Riederwald und Seckbach hoher Handlungsbedarf - in Fechenheim ist das Angebot dann bedarfsdeckend, wenn geplantes Projekt realisiert ist. Grundschule (6-10 Jährige): Zielgröße der Stadt: Versorgungsgrad 2026 bei 80 bzw. 85% (aktuell 59%). Aktuelle Situation im Frankfurter Osten: Fechenheim 50%, Riederwald 51%, Seckbach 25%. Laut Bericht priorisierter Handlungsbedarf in Fechenheim und Riederwald (Freiligrathschule, Pestalozzischule), aber keine Priorisierung in Seckbach aufgrund der bereits vorhandenen Betreuung in der Ganztagesschule (wurde nicht in die 25% einkalkuliert). (Anmerkung: Rechtsanspruch auf einen Ganztagesplatz in 2026) Dem Ortsbeirat ist es sehr wichtig, dass der Frankfurter Osten ein lebenswertes Umfeld für Familien bietet. Dazu gehört u.a. auch eine verlässliche Betreuungssituation für Kinder. Die vorausschauende Planung des Magistrats bis 2026 wird begrüßt und gleichzeitig sollten sehr frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um bei Betreuungsengpässen entgegenzusteuern. Daher bitten wir um Transparenz zu bereits in Planung befindlichen Maßnahmen sowie den vorgenommenen Ableitungen. Neben dem Vorhandensein von Betreuungsplätzen gehört zur Verlässlichkeit in der Kinderbetreuung auch, dass die Platzvergabe in einem definierten Zeithorizont und idealerweise zum gewünschten Zeitpunkt erfolgt und sich nicht über Monate in die Länge zieht. Letzteres wirkt sich sonst stark auf die berufliche Situation von betroffenen Müttern und Vätern aus. Ein beruflicher Wiedereinstieg oder die Aufstockung des Stundenumfangs werden sonst wenig planbar oder müssen deutlich später stattfinden als gewünscht. Auch eine unterbrechungsfreie Fortführung der Berufstätigkeit (insbesondere bei Kindern im Kindergarten- oder Grundschulalter) ist gefährdet, wenn die Betreuungssituation der Kinder nicht planbar ist. Deshalb sollten nach unserer Meinung folgende Kennzahlen künftig im Bericht ergänzt und nun bereits für Fechenheim, Riederwald und Seckbach zur Verfügung gestellt werden: Wartezeit auf den Betreuungsplatz (in Wochen), Abweichung vom Wunschtermin in Wochen, Abweichung vom gewünschten Betreuungsplatz (z. B. Teilzeit statt der gewünschten Vollzeit). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.05.2021, OF 50/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 50/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 84/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 168 2021 1. Die Vorlage OF 50/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 84/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bremsschwelle in der Einfahrt der Tempo-30-Zone in der Birsteiner Straße 1 bis 3

03.05.2021 · Aktualisiert: 14.09.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 9 entstanden aus Vorlage: OF 7/11 vom 19.04.2021 Betreff: Bremsschwelle in der Einfahrt der Tempo-30-Zone in der Birsteiner Straße 1 bis 3 Der Magistrat wird gebeten, eine Bremsschwelle in Höhe der Birsteiner Straße 1 bis 3 bei der Einfahrt in die Tempo-30-Zone anzubringen. Begründung: Das Straßenverkehrsamt hatte in einer Hauruckaktion ohne Anhörung des Ortsbeirats angeordnet, alle "Anlieger frei"-Kennzeichnungen für die gesamte Tempo-30-Zone zu entfernen. Die Folge ist erheblich mehr und besonders zu schneller zusätzlicher Verkehr in der Birsteiner Straße. Die Straße wird benutzt, um schneller voranzukommen und um den Linienbus zu umfahren. Bevor die Beschränkungen aufgehoben wurden, waren bei einer dauerhaften Messung durch das Ordnungsamt bereits über ein Drittel der Fahrzeuge zu schnell und im ahndungsfähigen Bereich für Ordnungswidrigkeitsanzeigen (inkl. Toleranzgrenze). Passiert ist bis heute nichts. Das Abhängen der "Anlieger frei"-Beschilderung führte zu weiteren massiven Problemen und großem Unmut bei den Bürgern. Alternativen für die Bürger wurden nicht aufgezeigt. Weder, wie dem zusätzlichen Schleichverkehr durch das Wohngebiet begegnet werden kann, noch wie dem plötzlichen nächtlichen Lkw-Verkehr und den sonstigen aus dem Industriegebiet kommenden Fremdparkern Herr zu werden ist. Der Wunsch des Ortsbeirats, einen gemeinsamen Termin zur Besprechung der dort seit Jahren brach liegenden Straßenverkehrsthemen zu erhalten, ist abgewiesen worden. Dies mit dem Grund, es bestünde dafür keinerlei Notwendigkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1416 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten

03.05.2021 · Aktualisiert: 21.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 03.05.2021, OA 9 entstanden aus Vorlage: OF 13/11 vom 19.04.2021 Betreff: Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen mobilen Lärmblitzer anzuschaffen, um der immer höheren Anzahl an Kraftfahrzeugen mit unzulässigen Lärmbelästigungen Herr zu werden. Begründung: Besonders in der wärmeren Zeit und ganz besonders in der Nacht, hört man über Kilometer fortwährend ein Dröhnen durch die östlichen Frankfurter Stadtteile von Fahrzeugen mit Abgasanlagen, die so keinerlei Zulassung haben können. - Besonders gerne wird die Autobahn A 66 von McDonald ́s in Enkheim bis nach Maintal genutzt. Das ist inzwischen eine Test- und Rennstrecke für Autoposer geworden. - Auf der Wächtersbacher Straße werden hemmungslos die besonderen Motorräder vorgeführt, insbesondere in der Nähe des Kaufland/Harley-Davidson-Geländes. - Auf der Hanauer Landstraße finden nachts vom Ratswegkreisel bis zur Mainkur lautstarke Wettfahrten statt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 339 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 244 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 9 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage OA 9 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und IBF gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 409, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 32 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlegung der Fußgängerquerung in der Cassellastraße/Wächtersbacher Straße näher an die Einmündung

03.05.2021 · Aktualisiert: 28.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 7 entstanden aus Vorlage: OF 5/11 vom 19.04.2021 Betreff: Verlegung der Fußgängerquerung in der Cassellastraße/Wächtersbacher Straße näher an die Einmündung Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerübergang in der Cassellastraße in Richtung Norden direkt an die Wächtersbacher Straße zu versetzen. Begründung: An dieser vernachlässigten Kreuzung befinden sich drei Kindergärten und eine Schule. Das Straßenverkehrsamt hatte zur Verbesserung der Verkehrssicherheit anstelle der durch den Ortsbeirat vorgeschlagenen Änderungen ein gelbes Blinklicht installiert. Diese Maßnahme war bisher nicht ausreichend, um die notwendige Verkehrssicherheit herzustellen. Dies hat bisher nicht wesentlich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beigetragen. Gründe dafür sind: 1. Kinder und Erwachsene laufen noch immer meistens den kürzesten Weg an der Kreuzung und nicht zum versetzten Fußgängerüberweg; 2. es fehlt ein direkter Übergang auf der westlichen Seite der Ampelanlage und man versucht abzukürzen; 3. Autofahrer, die auf der Wächtersbacher Straße in Richtung Westen abbiegend in die Cassellastraße unterwegs sind, überfahren oft die rote Ampel, weil die wartenden Fahrzeuge in der Cassellastraße nicht zu sehen sind. Es entsteht für die Fahrer der Eindruck, dass die "Bahn frei sei". Bei Grün müssen dann die von der Cassellastraße linksabbiegenden Autofahrer oft stark bremsen, um die spät bei Rot Abbiegenden nicht aus deren Bahn zu schieben; 4. durch den weit zurückgesetzten Fußgängerüberweg und das Grün der Ampelanlage erwarten die Fahrer der abbiegenden Autos und Lkw keine Fußgänger mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1710 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliche Fußgängerquerung mit Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Cassellastraße/Wächtersbacher Straße

03.05.2021 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 8 entstanden aus Vorlage: OF 6/11 vom 19.04.2021 Betreff: Zusätzliche Fußgängerquerung mit Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Cassellastraße/Wächtersbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, zur Sicherheit der Kinder und Bürger die Ampelanlage Wächtersbacher Straße/Cassellastraße für Fußgänger auf der Westseite mit einer weiteren Lichtzeichenanlage und einer Bodenmarkierung für einen Übergang auf der Wächtersbacher Straße unverzüglich zu erweitern. Folgende Varianten stehen zur Wahl: 1. Das Ampelsignal mit Versorgungsleitung ist von dem auf dem selbigen Bürgersteig stehenden zweiten Mast herüberzuführen zu dem neu aufzustellenden Ampelmast (siehe Bild); 2. Es ist Kontakt mit der das Forschungsprojekt "Flüsterasphalt im innerstädtischen Bereich" begleitenden Organisation aufzunehmen und ihr den folgenden Wortlaut vom Ortsbeirat weiterzuleiten und sie zu bitten, diese Änderung umsetzen zu dürfen: "Sehr geehrte Damen und Herren, bei dem Forschungsobjekt "Flüsterasphalt im innerstädtischen Bereich" haben sich im Quartier Fechenheim-Nord erhebliche infrastrukturelle Veränderungen ergeben. In einem Teilbereich haben sich dort eine große mehrzügige Schule und drei Kindergärten angesiedelt. Alle Einrichtungen befinden sich in unmittelbarer Nähe der Kreuzung Wächtersbacher Straße/Cassellastraße. Dort sind anstelle der nötigen drei Ampelquerungen damals nur zwei Ampelquerungen gebaut worden. Das führt dazu, dass viele Kinder an dem Ort der fehlenden dritten Querung heute wild die Straße queren. Das Straßenverkehrsamt teilte mit, eine Änderung sei nicht möglich, da es sich hier um ein gefördertes Forschungsprojekt handeln würde. Wir würden es sehr begrüßen, wenn Sie intern prüfen könnten, ob es möglich wäre, in diesem Bereich den Asphalt aufzutrennen und eine Steuer- und Stromleitung zu legen oder alternativ diese Leitung unter dem Asphalt durchzuschießen, um eine tägliche Gefährdung von Hunderten Kindern zu vermeiden. Vielen Dank!" Begründung: An dieser vernachlässigten Kreuzung befinden sich drei Kindergärten und eine Schule. Das Straßenverkehrsamt hatte zur Verbesserung der Verkehrssicherheit anstelle der durch den Ortsbeirat vorgeschlagenen Änderungen bisher nur ein gelbes Blinklicht installieren lassen. Diese Maßnahme war bisher nicht ausreichend, um die notwendige Verkehrssicherheit herzustellen. Die Fußgängerquerung an der Westseite der Kreuzung ist zurzeit nur über den Umweg auf die gegenüberliegende Straßenseite an der Cassellastraße möglich. Die Hauptverkehrsbeziehung besteht für die meisten Bürger zur Westseite hin. Die Fahrgeschwindigkeit auf der Wächtersbacher Straße ist hoch. Der Hauptausgang des Kindergartens ist auf der Westseite der Cassellastraße zur Wächtersbacher Straße hin. Sehr viele Bürger und Kinder nutzen den direkten Weg auf die andere Straßenseite. Copyright: google.com Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 822 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2374 Antrag vom 03.04.2025, OF 718/11 Auskunftsersuchen vom 28.04.2025, V 1170 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 11 am 07.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulwegsicherung Haenischstraße

03.05.2021 · Aktualisiert: 08.11.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 6 entstanden aus Vorlage: OF 4/11 vom 19.04.2021 Betreff: Schulwegsicherung Haenischstraße Der Magistrat wird gebeten, vor dem Fußgängerüberweg über die Haenischstraße in Richtung Norden an der Kreuzung mit der Straße Am Erlenbruch zusätzlich zur Blinkanlage eine auffällige Markierung (Piktogramm) am Boden zum Schutz der Schulkinder anzubringen und/ oder weitere Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Begründung: Viele Schulkinder auf dem Schulweg und andere Personen überqueren an dieser Stelle die Fußgängerampel. Der Übergang ist gefährlich, da die Autos beim Abbiegen von der Straße Am Erlenbruch unwillkürlich auf eine vermeintlich drohende Gefahr von der Stadtbahn (U 4/U 7) achten und die Fußgängerinnen und Fußgänger leicht übersehen. Wer bei Grün die Haenischstraße überquert, ist daher gefährdet. Es wurden dankenswerter Weise bereits Sicherungsmaßnahmen unternommen. Es gibt eine Blinkanlage und Warnschilder "Achtung Kinder". Dennoch sind gefährliche Begegnungen von Fußgängerinnen und Fußgänger mit Autos immer wieder zu beobachten. Das Problem ist häufig kommuniziert worden und hinreichend bekannt. Eltern und die Schulleitung der Grundschule Pestalozzischule berichten, dass sich viele Eltern nicht trauen, ihre Kinder alleine über diesen Fußgängerüberweg zu schicken. Die Grundschüler werden entweder dauerhaft begleitet oder mit dem Auto gefahren. Dadurch entsteht überflüssiger Verkehr, die Gefährdung nimmt zu. Die Stadt hat auf den geplanten Totalumbau der Kreuzung beim Bau des Riederwaldtunnels hingewiesen. Dieser lässt indes auf sich warten. Die Gefahr für die Schulkinder besteht aber jetzt. Der finanzielle Aufwand dieser Maßnahme kann als gering angesehen werden. Im Zuge einer Sicherungsmaßnahme könnte auch das vorhandene Piktogramm auf der Straße Am Erlenbruch aufgefrischt werden. Derzeit fügt es sich wie zur Tarnung unauffällig in die Straßenschäden des Erlenbruchs ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1595 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bedarfsgerechte Gestaltung bei der Erneuerung der Straßenoberfläche an der Birsteiner Straße und Lauterbacher Straße mit bürgersteiggleichen Querungsmöglichkeiten am Kindergarten, an der Seniorenwohnanlage und an dem Fußweg zur Bushaltestelle und zum Nahv

03.05.2021 · Aktualisiert: 03.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 10 entstanden aus Vorlage: OF 8/11 vom 13.04.2021 Betreff: Bedarfsgerechte Gestaltung bei der Erneuerung der Straßenoberfläche an der Birsteiner Straße und Lauterbacher Straße mit bürgersteiggleichen Querungsmöglichkeiten am Kindergarten, an der Seniorenwohnanlage und an dem Fußweg zur Bushaltestelle und zum Nahversorgungszentrum Der Magistrat wird gebeten, entsprechend der angehängten Grafik bei der Erneuerung der Straßendecke in der Birsteiner Straße und der Lauterbacher Straße drei bürgersteiggleiche Querungsmöglichkeiten (ähnlich derer in der Schäfflestraße) und einen Minikreisel mit einem Durchmesser von 18 Metern in die Durchführungsplanung mit aufzunehmen. Begründung: Bisher gibt es keine oder nur an den falschen Orten in diesem Bereich Absenkungen an Bürgersteigen. Die bisherigen Bodenschwellen zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit in der Lauterbacher Straße können dadurch komplett entfallen. An den Kreuzungspunkten entstehen dadurch für Kinder, behinderte und ältere Menschen sichere und barrierefreie Querungsmöglichkeiten. Das bisherige Zuparken der Straßenecken würde dadurch minimiert und die Fahrgeschwindigkeit durch das mit vielen jungen Familien bewohnte Gebiet gleichwertig wie mit den alten Schwellen reduziert. Der Kreisel an der Kreuzung dient der Entlastung des Wohngebietes und der Sicherheit der Kinder. Bisher fahren viele Eltern an dieser Stelle in die Birsteiner Straße, um zum Wenden rückwärts in die Einbahnstraße Lauterbacher Straße einzufahren, um wieder schnell ohne Umwege falsch herum aus der Einbahnstraße herauszufahren. Das birgt viele Gefahren, weil genau dort ebenfalls viele Kinder die Straße zu den Stoßzeiten unkontrolliert chaotisch queren und generell rückwärtsfahrende Eltern in Eile eine große Gefahr für solche darstellen. Daher wäre es sehr sinnvoll, dem Verkehr bereits im Vorfeld die Möglichkeit zu geben, geordnet aus der Sackgasse herauszufahren. Copyright: apple.com Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1596 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 526 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 5

OA (Anregung Ortsbeirat)

Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Planung der U-Bahn-Station „Seckbach-Atzelberg“ als Zwischenstation sowie Untersuchung eines Abzweigs von der Stadtbahnstrecke in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße bis Bergen-Ost Vortrag des Magistra

25.01.2021 · Aktualisiert: 05.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.01.2021, OA 673 entstanden aus Vorlage: OF 798/11 vom 02.01.2021 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Planung der U-Bahn-Station "Seckbach-Atzelberg" als Zwischenstation sowie Untersuchung eines Abzweigs von der Stadtbahnstrecke in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße bis Bergen-Ost Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: OA 489/19 OBR 11; Beschl. d. Stv.-V., § 5029/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die mögliche U-Bahn-Station "Seckbach-Atzelberg" nicht als Endstation, sondern als Zwischenstation mit der Weiterführung der Stadtbahnstrecke in Richtung Süden (Riederwald, Enkheim) geplant wird. Weiterhin ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5029, in den Nahverkehrsplan aufzunehmen und somit die Option eines Abzweigs in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße von der Stadtbahnstrecke über Gwinnerstraße bis Bergen-Ost zu untersuchen. Begründung: Die Einbindung einer U-Bahn-Station "Seckbach-Atzelberg" in die Streckenführung der Linie U 4 als Zwischenstation und nicht als Endstation böte die Möglichkeit, dass jede U 4 diese Station anfahren könnte und die Option offengehalten würde, ebenfalls jede U 4 in den Riederwald und nach Enkheim bzw. bis nach Bergen zu führen. Weshalb der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5029, nicht in den Nahverkehrsplan aufgenommen wurde, erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Mit Umsetzung dieses Beschlusses würde eine dritte Variante der Streckenführung der U-Bahn untersucht werden können. Es würden so die Möglichkeiten zur Findung der attraktivsten Streckenführung um eine Option erweitert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 28.10.2019, OA 489 Bericht des Magistrats vom 25.05.2021, B 211 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 27.01.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 61 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neugestaltung der Vilbeler Landstraße im Abschnitt Taschnerstraße/Voltenseestraße bis zur Einmündung Wilhelmshöher Straße

30.11.2020 · Aktualisiert: 21.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6966 entstanden aus Vorlage: OF 794/11 vom 16.11.2020 Betreff: Neugestaltung der Vilbeler Landstraße im Abschnitt Taschnerstraße/Voltenseestraße bis zur Einmündung Wilhelmshöher Straße Der Magistrat wird in Absprache mit dem Ortsbeirat 16 gebeten, gemeinsam mit Hessen Mobil die Umgestaltung der Vilbeler Landstraße voranzutreiben. Die Neugestaltung soll sich an dem bestehenden Abschnitt zwischen Borsigallee und Taschnerstraße/Voltenseestraße orientieren und logisch daran anschließen. Begründung: Durch eine Neugestaltung des genannten Abschnitts bieten sich große gestalterische Möglichkeiten. Die Fahrspuren werden auf zwei reduziert. An den Fahrbahnrändern können die bestehenden Fahrradwege, die bereits im neu gestalteten Bereich existieren, fortgeführt werden. Als Fahrbahnteiler bieten sich Grünflächen für Insekten o. Ä. an. An geeigneter Stelle wird durch Einrichten von Abbiegemöglichkeiten das Abbiegen ermöglicht. Insbesondere für die Verkehrssicherheit bieten sich hier erhebliche Potenziale, da das Überholen mit erhöhter Geschwindigkeit unterbunden wird. Zusätzlich kann die Fahrradverbindung nach Seckbach und Bergen auf eigenen Fahrstreifen gestärkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 644 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1874 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Querungshilfe in der Victor-Slotoschstraße

01.11.2020 · Aktualisiert: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2020, OF 342/16 Betreff: Querungshilfe in der Victor-Slotoschstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in Anbetracht des ständig steigenden Verkehrs in der Victor-Slotosch-Straße zwischen der Wohnbebauung "An der Alten Gießerei"/Victor-Slotosch-Straße Nr. 5 e-f und den Firmen Schluckspecht/dm Drogerie-markt/Denn's Bioladen eine Querungshilfe anzubringen, um für die Bewohner ein weniger gefahrloses Queren der viel befahrenen Victor- Slotosch-Straße zu ermöglichen. Es gibt ja auch die Möglichkeit eine solche Querungshilfe auf die vorhandene Sraße aufzukleben oder evtl. einen Zebrastreifen aufzumalen, um bis zur ungewissen Grundsanierung mehr Sicherheit für die Bevölkerung in dieser stark befahrenen Straße zu schaffen Begründung: Für die Bewohner des großen Wohngebietes zwischen der Borsigallee und der Victor-Slotoschstraße, die ihre Einkäufe fußläufig erledigen wollen- was ja durchaus erwünscht ist - gibt es zwei Zebrastreifen, einen direkt am Kreisel Vilbeler-Landstraße und einen zwischen REWE und ALDI, das heißt, die Fußgänger aus diesem Gebiet müssen mit z.B. Getränkekisten erst die halbe Straße zurück oder vor laufen, um die oben genannten Geschäfte zu erreichen, oder mit dem Auto fahren. Wer die hoch frequentierte Straße dazwischen queren will, lebt gefährlich. Karambolagen gab es schon des öfteren. Da die schon vor etlichen Jahren angekündigte Grundsanierung der Straße immer noch nicht mal geplant ist, würde eine Querungshilfe für die Wohnbevölkerung um die "Alte Gießerei" die Situation deutlich sicherer machen und helfen Unfälle zu verhindern und auch den Ver- kehr zu verlangsamen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 342/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE und LINKE. gegen BFF und FDP (= Annahme), bei Enthaltung SPD

Partei: BFF

Weiter lesen
OA (Anregung Ortsbeirat)

Bestehenden Umweltlärm bei der Erstellung von Bebauungsplänen berücksichtigen Aufmerksamkeitszonen einer Einzelfallprüfung unterziehen Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151

26.10.2020 · Aktualisiert: 05.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.10.2020, OA 621 entstanden aus Vorlage: OF 786/11 vom 19.10.2020 Betreff: Bestehenden Umweltlärm bei der Erstellung von Bebauungsplänen berücksichtigen Aufmerksamkeitszonen einer Einzelfallprüfung unterziehen Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 27.05.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 151 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: 1. Bei Zielsetzung, Punkt 6, ist zusätzlich Folgendes einzufügen: Belange von emittierenden Betrieben, die auf Industrie- und Gewerbegebiete angewiesen sind, ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sowie der städtischen Liegenschaftspolitik Priorität einzuräumen und die emittierenden Betrieben sind auf deren Verträglichkeit hinsichtlich des bereits bestehenden Umweltlärms in den Wohngebieten und eventuellen Mischgebieten zu überprüfen. 2. Aufmerksamkeitszonen Aufmerksamkeitszonen mit geringen pauschalen Entfernungserfordernissen sind komplett zu streichen oder es sind an diese die Erfordernisse einer individuellen Betrachtung durch die Behörden zu knüpfen, um Umweltlärmgrenzwerte in den Stadtteilen im Rahmen zu halten. Begründung: Das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm ist eine Grundlage für das städtebauliche Entwicklungskonzept und damit bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Zu 1.: Ein wesentlicher Aspekt fehlt bei diesem Gewerbeflächenentwicklungsprogramm. Bei den Standorten für emittierende und stark emittierende Industrie und Gewerbe wird immer nur auf den Einzelfall abgestellt. Eine Gesamtbetrachtung des Umweltlärms bei der Genehmigung eines Betriebes findet nicht statt. Jeder Betrieb wird nur auf seine eigene individuelle Geräuschentwicklung hin genehmigt. Jeder Betrieb darf dabei den vollen zulässigen Rahmen ausschöpfen. Das sind bei der Industrie z. B. maximal 72 dB Lärm im 24-Stunden-Betrieb, Tag und Nacht. Sind mehrere Betriebe aktiv, können diese zu Überschreitungen der Grenzwerte beim Umweltlärm führen, da die Lärmwerte der Lärmquellen sich addieren. Besonders rasch tritt dies ein, wenn die Schutzzonen nicht eingehalten werden können und auf Aufmerksamkeitszonen reduziert wird. Der Umweltlärm ist die Summe aller Geräuschquellen, die auf die Bewohner eines Stadtteils einwirken. Das sind z. B. Autobahnlärm, Baulärm, Straßenlärm, Fluglärm und Gewerbelärm etc. Diese Gesamtlärmbelastung geht nicht in die Bewertung und Prüfung von Autobahnprojekten, Gewerbezulassungen oder Genehmigung von Industrieanlagen ein. Es wird immer nur der einzelne Emittent bewertet. Eine Summenbetrachtung erfolgt nicht. Die Prüfung des Umweltlärms wird im Nachgang nur korrigiert durch die amtlichen und schwerfälligen Lärmminderungspläne. Dies ist völlig getrennt von der ehemaligen und juristisch fast nicht mehr revidierbaren Genehmigung eines Betriebes. Das bedeutet: Nachdem Betriebe einmal genehmigt worden sind, muss mit anderen einfachen Mitteln versucht werden, die Lärmgrenzen beim Umweltlärm zu reduzieren. Das wird dann versucht, indem man kleine Erdwälle aufschüttet oder innerörtliche Straßen mit Flüsterasphalt belegt (Wächtersbacher Straße). Gleichzeitig gehen in der Stadt Gebiete verloren, die als reine und allgemeine Wohngebiete ausgewiesen sind. Deren Grenzwerte sind gesetzlich nachts z. B. mit 35 und 40 dB festgesetzt. Diese können schon heute nicht mehr eingehalten werden. Fechenheim-Nord hat bereits heute eine Umweltlärmbelastung nachts von 45 dB anstelle des für ein reines Wohngebiet amtlich zulässigen Höchstwertes von 35 dB. Die zahllosen Umweltlärmquellen in der Summe sollten bei den Entscheidungen über Genehmigungen von Betrieben und Baumaßnahmen zwingend herangezogen werden. Bereits heute machen die Lärmquellen von der U-Bahn, Autobahnverkehr, Fluglärm und Gewerbelärm mit Dauerrauschen von Klimaanlagen der Rechenzentren, Hessen-Center oder dem Fleischereibetrieb der Firma Brandenburger einen erheblichen Teil des Umweltlärms in den Stadtteilen Riederwald und Fechenheim aus. Die Folge wäre, dass die Stadt Frankfurt sonst damit beginnen muss, bestehende Wohngebiete zu streichen und diese als Mischgebiete umzuqualifizieren. Das kann aber nicht das Ziel sein, und das ist von den Bürgern der Stadtteile nicht gewünscht. Es macht die allgemeine Situation nur noch schwieriger, dass bereits die heute gültigen Lärmabstandsgrenzen im Ortsbezirk zwischen Wohngebieten und Gewerbeflächen nicht eingehalten werden können. Dies ist bedingt durch die historisch entstandenen Quartiere. Daher sollte mit der Prüfung der individuellen Lärmemissionen eines neuen Gewerbes ebenfalls geprüft werden, ob mit den zusätzlichen Emissionen der Umweltlärm weiter ansteigen wird über ein Maß, dass die Verträglichkeit von "Gewerbe mit Wohngebieten" und eventuellen Mischgebieten einschränken würde. Das nachträgliche Erstellen von zweitklassigen Lärmminderungsplänen, um den Umweltlärm in den Griff zu bekommen, bringt die Belastungen in der Regel nicht mehr auf das alte Niveau. Bei den Lärmminderungsplänen werden Maßnahmen vorgenommen, wie zum Beispiel Flüsterasphalt auf Straßen, Durchgangsöffnungen zum Wohngebiet im Erlenbruch, die zugemauert werden sollen, Fahrverbot von Lkw zu Nachtzeiten oder Erdwälle aufschütten. Das sind alles nur Ersatzmaßnahmen, die das Übel nicht beseitigen, sondern nur mildernd wirken. Besonders wenn wir von weiteren nachhaltigen Gewerbegebieten sprechen und genau diese entwickeln möchten, sollte der Gedanke des Umweltschutzes an erster Stelle stehen. Reduzierung von Umweltlärm ist aktiver Umweltschutz. Zu 2.: Aufmerksamkeitszonen mit geringen pauschalen Entfernungserfordernissen zu besetzen, ist nicht ausreichend für einen Schutz der Bevölkerung in Wohngebieten und eventuellen Mischgebieten. Eine individuelle Betrachtung ist in jedem Einzelfall zwingend erforderlich, wenn schon die allgemeinen gesetzlichen Schutzabstände nicht eingehalten werden können. Eine Entfernung von nur 500 Meter von einem Industriegebiet bedeutet bei einem Waldgebiet nur eine Lärmreduzierung von weniger als 5 dB. Nur 100 Meter von einem emittierenden Gewerbebetrieb kann ebenfalls zu gering sein. Bei einer Wohnung, die sich nicht auf Erdgeschossniveau befindet, gelangt der Schall fast ungemindert bis zum Bürger. 24 Stunden dürften dann bis zu einem 72 dB Dauerlärmpegel dort sogar nachts emittiert werden. Eine solche pauschale Genehmigung würde jedem Mieter z. B. nur den Weg einer sehr finanzaufwendigen individuellen Klage als Abwehrmittel lassen. Einer städtischen Intervention wären erneut die Hände gebunden. Bereits heute teilt das Umweltamt bei Lärmbeschwerden regelmäßig mit, die Betriebe seien so genehmigt und dem Amt seien die Hände gebunden. Diese Regelung der standardisierten Aufmerksamkeitszonen macht es dem Amt sehr einfach bei der Bewertung. Es kann nicht Ziel sein, die Wohngebiete völlig aufzugeben und den Umweltlärm (die allgemeine bereits heute bestehende Lärmbelastung) völlig außer Acht zu lassen. Frankfurt muss eine lebenswerte Stadt bleiben und die soziale Struktur muss erhalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.06.2021, B 254 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.10.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 42. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 27.10.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.11.2020, TO II, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) 43. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 01.12.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.12.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 78 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1368 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 52 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1368 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328/20) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE; BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Ablehnung, NR 1328 = Annahme) LINKE. (M 151, NR 1368 und OA 619 = Annahme im Rahmen NR 1310, NR 1310, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Ablehnung) FDP (M 151 = Annahme im Rahmen NR 1368, NR 1310, NR 1328 und OA 619 = Ablehnung, NR 1368, OA 621 und OA 630 = Annahme ohne Zusatz) FRAKTION (M 151, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme ohne Zusatz, NR 1310, NR 1328 und NR 1368 = Ablehnung) FRANKFURTER (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme ohne Zusatz, NR 1328 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 151, NR 1310, NR 1328, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Ablehnung) 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) sowie FDP und FRAKTION (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Enthaltung) 44. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 23.02.2021, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310/20) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310/20), FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (M 151, NR 1310 und NR 1368 = Ablehnung, NR 1328 und OA 630 = Annahme, OA 619 = Annahme im Rahmen NR 1328, OA 621 = Enthaltung) FRAKTION (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Ablehnung) FRANKFURTER (M151, NR 1310, NR 1368, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Ablehnung, OA 619 (= Prüfung und Berichterstattung) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO II, TOP 3 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) sowie FDP und FRAKTION (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRANKFURTER gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRANKFURTER gegen AfD, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310), BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7012, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7283, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sanierung des Spielplatzes an der Wächtersbacher Straße

04.09.2020 · Aktualisiert: 30.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2020, OF 775/11 Betreff: Sanierung des Spielplatzes an der Wächtersbacher Straße Der Ortsbeirat möge schließen: Wir bitten den Magistrat mitzuteilen wann mit den, dem Ortsbeirat vorgestellten, Sanierungsmaßnahmen auf dem Spielplatz in der Wächtersbacherstraße und dem Bolzplatz in der Birsteiner Straße begonnen wird und wann der Abschluss der Arbeiten zu erwarten ist? Begründung: Dem Ortsbeirat wurde ein Sanierungskonzept im April 2019 vorgestellt und er Beginn der Arbeiten für Ende des Jahres 2019 angekündigt. Wann wird die Maßnahme endlich umgesetzt? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 775/11 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberweg Wächtersbacher Straße/Kaufland Präventive Maßnahmen zur Unfallvermeidung

24.08.2020 · Aktualisiert: 26.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6402 entstanden aus Vorlage: OF 746/11 vom 01.08.2020 Betreff: Fußgängerüberweg Wächtersbacher Straße/Kaufland Präventive Maßnahmen zur Unfallvermeidung Vorgang: EA 60/20 OBR11; ST 1218/20 Der Magistrat wird bezugnehmend auf seine Stellungnahme vom 26.06.2020, ST 1218, gebeten, unverzüglich präventive Maßnahmen zu ergreifen, um eine Gefährdung am Zebrastreifen Wächtersbacher Straße/ Kaufland für Fußgänger zu vermeiden. Begründung: Seit Jahren besteht eine erhöhte Gefährdung für Bürger am Zebrastreifen Wächtersbacher Straße/Kaufland. Bei Ortsbesichtigungen mit den Fachabteilungen wurde der Umstand der verschwenkten Fahrbahn am Zebrastreifen und der zu späten Sichtbarkeit von Fußgängern, die von Norden kommend den Zebrastreifen kreuzen wollen, festgehalten. Sehr viele Bürger, obwohl diese nur Laien sind und keine Spezialisten, bemängeln zu Recht die mangelhafte Planung des Zebrastreifens. Dieser Zebrastreifen ist der mit Abstand am häufigsten benutzte Zebrastreifen im Stadtteil. Vor Ort wurde den Teilnehmern des Ortstermins eindrucksvoll die Gefährlichkeit des Übergangs vorgeführt. Eine durchgeführte Sicherheitsanalyse nur mit der Anzahl der in der Vergangenheit angefahrenen oder getöteten Menschen durchzuführen, ist nicht fachgerecht. Dies kann nicht die Grundlage für eine Eintrittswahrscheinlichkeit sein. Dies würde zum Beispiel übertragen bedeuten, man würde am Great Barrier Reef in Australien zwischen den Haien schwimmen gehen und sagt nachher, nur weil man nicht aufgefressen worden ist: "Es besteht keine Gefahr, alles ist sicher". Bei einer Risikoanalyse ist eine Eintrittswahrscheinlichkeit unter Beachtung der verschwenkten Fahrbahn und der Reaktionszeit des Fahrers zu ermitteln, unter Berücksichtigung der täglichen Querungen und z. B. der körperlichen Größe des querenden Personenkreises (Kinder, Schüler etc.), Höhe der abgestellten parkenden Fahrzeuge und vielen weiteren Faktoren. Dies ist mit dem eventuellen Schadenspotenzial abzugleichen und dadurch ist das Risiko zu bestimmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 20.01.2020, EA 60 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1218 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2035 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplätze beim Kleingärtnerverein Riederwald 1913 e. V. - Abteilung Teufelsbruch in der Birsteiner Straße in öffentlichen Parkraum umwidmen

24.08.2020 · Aktualisiert: 14.09.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6401 entstanden aus Vorlage: OF 745/11 vom 01.08.2020 Betreff: Parkplätze beim Kleingärtnerverein Riederwald 1913 e. V. - Abteilung Teufelsbruch in der Birsteiner Straße in öffentlichen Parkraum umwidmen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die am Ende der Birsteiner Straße befindlichen Parkplätze am Kleingartengelände Riederwald-Anlage Teufelsbruch in öffentlichen Parkraum umgewidmet werden können. Begründung: Seit Jahren besteht immer mehr Parkplatzdruck im Stadtviertel Fechenheim-Nord. Immer wieder kommt von Anwohnern der Wunsch, Bewohnerparken einzuführen. Die Bewohner des Wohnviertels beparken täglich die Bürgersteige und Sperrflächen, weil es nicht genügend Parkraum gibt. Der Bürgersteig vor der Schule wird vollflächig zugeparkt. Der Parkplatz am Kleingartengelände ist in der kälteren Jahreszeit völlig ungenutzt, nur in den Sommermonaten tagsüber und an den Wochenenden im Sommer ist der Parkplatz ausgelastet. In der Nacht ist der Parkplatz in der Regel ungenutzt. Der höchste Parkdruck im Wohnviertel besteht abends und nachts. Eine gemeinschaftliche Nutzung würde diese Situation erheblich entschärfen. Viele Bewohner des Wohnviertels haben in der Kleingartenanlage Parzellen gepachtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 400 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1459 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23 20

OF (Antrag Ortsbeirat)

Birsteiner Straße in eine Fahrradstraße mit Pkw-Einfahrt umwandeln Alternierendes Parken in der Birsteiner Straße aufheben

01.08.2020 · Aktualisiert: 04.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2020, OF 748/11 Betreff: Birsteiner Straße in eine Fahrradstraße mit Pkw-Einfahrt umwandeln Alternierendes Parken in der Birsteiner Straße aufheben Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: · Die Birsteiner Straße wird ab der Bebraer Straße bis zur Salmünsterer Straße zur Fahrradstraße mit Zusatzschild Einfahrt für Kraftwagen/Motorräder nach dem Bonner Model gewandelt. · Das alternierende Parken in der Birsteiner Straße wird aufgelöst. Begründung: Die Radroute von Frankfurt in den Osten nach Osten in Richtung Maintal, Hanau etc. führt vom Ostpark über den Fahrradweg bis zur Wächtersbacher Straße und endet dort plötzlich am Kaufland- Gelände. Danach müssen sich auf der Wächtersbacher Straße die Fahrradfahrer und die Kraftfahrzeuge den Fahrstreifen teilen. Die Erforderlichkeit (§ 45 Absatz 9 Satz 3 StVO) ist zwingend gegeben, da auf der Wächtersbacher Straße Schwerverkehr des Industriegebietes verkehrt. In der Wächtersbacher Straße befinden sich Kindergärten und Schulen. Laut Aussage des Magistrats besteht eine Unmöglichkeit einer Einrichtung von Geschwindigkeitsreduzierungen auf der Wächtersbacher Straße, weil es sich dort um eine Teststrecke für eine Asphaltbelag handeln würde. Auf der Birsteiner Straße wurde bei Messungen festgestellt, das mehr als ein Drittel der Kraftfahrzeuge viel zu schnell fahren und bereits im ahndungsfähigem Bereich seien. Eine hohe Gefährdungslage für Fahrradfahrer besteht sowohl in der Wächtersbacher Straße als auch in der Birsteiner Straße. Empfohlen wird den Fahrradfahrern gegenwärtig vom Radfahrbüro Frankfurt, über den in der Wächtersbacher Straße bestehenden breiten Gehweg an dem Zebrastreifen Kaufland auf die parallel verlaufende Birsteiner Straße zu wechseln und dort mit dem Fahrrad weiterzufahren. Im östlichen Teil ist die Birsteiner Straße breit ausgebaut und bietet ideale Bedingungen zur Einrichtunge einer sicheren Fahrradstraße mit Kraftfahrzeugverkehr. Seit Jahren gibt es Beschwerden von Anwohner des Wohnviertels über den Verkehr, der durch das Wohnviertel abkürzt, um den Linienbus und die langsameren Fahrradfahrer auf der Wächtersbacher Straße zu umfahren. Sogar der Linienbus weicht öfters aus um die Fahrradfahrer zu überholen. Der Magistrat hat die "Anlieger Frei" Kennzeichnung im Bereich Birsteiner Straße abbauen lassen, weil sie rechtswidrig sei. Dadurch hat sich die Lage in dem Gebiet erheblich verschärft. Durch die Radroute/Fahrradstraße werden mehrere Ziele erreicht: Durch die Nutzung der Birsteiner Straße behindern weniger Fahrradfahrer auf der Wächtersbacher Straße den Kraftfahrzeugverkehr. Dadurch wird der Abschnitt für Fahrradfahrer sicherer und in der Birsteiner Straße wird eine seit langem geforderte und merkliche Beruhigung und Entschleunigung eintreten. Viele Schüler kommen zu zwei dort gelegenen Schulen mit dem Fahrrad. Fremder Kraftfahrzeugverkehr wird weitgehend ausgeschlossen und ersetzt dadurch die vormals bestehenden Vorteile des "Anlieger Frei" für die Bewohner des Wohngebiets. Gleichzeitig kann das alternierende Parken in diesem Bereich aufgelöst und Parkraum geschaffen werden. Der Parkdruck im Stadtteil ist hoch und Wünsche nach Anwohnerparken wurden bereits mehrfach geäußert. Die Verkehrszusammensetzung wird mit dieser Erweiterung der Radroute Ost zur dominierenden Verkehrsart in der Birsteiner Straße werden. Fahrradfahrer dürfen in der Fahrradstraße nebeneinander fahren (Fahrradverkehr zur Schule z.B.) und Kraftfahrzeuge haben Fahrrädern auf der Straße Vorrang zu gewähren, dies gilt nicht an den normalen Kreuzungen. Die Straße sollte in der Widmung für den Gemeingebrauch ausgelegt sein und so festgelegt werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Fahrradstraßen beträgt 30 km/h. Die erforderliche Breite für eine Fahrradstraße von mehr als 5 Metern ist bereits heute in diesem Bereich mit parkenden Fahrzeugen gegeben. In der Unfallforschung wurde festgestellt: Fahrradstraßen sind sicher, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Es ist notwendig das diese Fahrradstraße in das Radwegenetz der Stadt Frankfurt integriert wird. Der Fahrradverkehr muss attraktiver und sicherer werden. Der Erfolg wird sein, wir schaffen eine gesündere und sportlichere Bevölkerung, eine bessere und leisere Umwelt und ein wesentlich attraktiveres Frankfurt für alle Bürger. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 748/11 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen SPD und 1 LINKE. (= Annahme)

Partei: SPD

Weiter lesen
OA (Anregung Ortsbeirat)

Weitgehende Erhaltung des Kleingartengeländes Kleeacker Trassenmöglichkeiten für eine U-Bahn-Linie oder Straßenbahnlinie nicht verbauen. Entsprechend der B 161 nur eine „Fußgänger- und Radfahreranbindung“ mit den nötigen Verbindungsleitungen zur S-Bahn-St

22.06.2020 · Aktualisiert: 14.09.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.06.2020, OA 585 entstanden aus Vorlage: OF 744/11 vom 21.06.2020 Betreff: Weitgehende Erhaltung des Kleingartengeländes Kleeacker Trassenmöglichkeiten für eine U-Bahn-Linie oder Straßenbahnlinie nicht verbauen. Entsprechend der B 161 nur eine "Fußgänger- und Radfahreranbindung" mit den nötigen Verbindungsleitungen zur S-Bahn-Station am Kleeacker Vorgang: OA 101/16; B 161/17; B 26/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. einen nur streifenartigen Fußgänger- und Radfahrerweg zur S-Bahn-Station am Kleingartengelände Kleeacker zu erstellen, der den Großteil der Kleingärten bestehen lässt; 2. die Trassenmöglichkeit zur Hanauer Landstraße für eine U-Bahn oder Straßenbahn nicht zu verbauen, sondern die Möglichkeit der Erreichbarkeit mit der U-Bahn oder Straßenbahn aus dem Norden ins S-Bahn-Netz zu erhalten; 3. entsprechend des Berichtes vom 19.05.2017, B 161, am Plan für eine reine Fußgänger- und Radfahreranbindung zur S-Bahn-Station am Kleeacker festzuhalten. Begründung: Zu 1.: Der größtmögliche Teil der Kleingartenanlage sollte erhalten bleiben, um den Menschen weiterhin grüne Freiräume in der Stadt zu gewähren. Durch den Autobahnbau im Osten Frankfurts sind erhebliche Teile der Kleingartenanlagen von Frankfurter Bürgern zerstört worden und es sollen noch weitere folgen. Es sollte daher mit Augenmaß an den Zuschnitt des Weges am Kleingarten Kleeacker gedacht werden. Zu 2.: Immer wieder wird der Wunsch laut, eine westliche Tangente an Fechenheim durch den Grüngürtel anzubinden. Dafür gibt es mehrere Planungsoptionen. Würde der Kleeacker ungünstig verbaut, bestünde keine Möglichkeit mehr, die S-Bahn-Station "Fechenheim-Nord" mit der U 4 und U 7 an die Gwinnerstraße (ein Kilometer zu Fuß) anzubinden. Die Trassenmöglichkeit zur Hanauer Landstraße für eine U-Bahn oder Straßenbahn wäre verbaut und damit ebenfalls die Möglichkeit der Erreichbarkeit mit einer U-Bahn oder Straßenbahn aus dem Norden Frankfurts ins S-Bahn-Netz. Es gelten weiterhin die Ausführungen aus der Anregung des Ortsbeirates 11 vom 18.11.2016, OA 101. Zu 3.: a) Gewerbetreibende wünschen eine bessere Verkehrsführung ohne Staus und Beschränkungen aus dem Industriegebiet. Gewerbetreibende aus dem Gebiet klagen über die langen Standzeiten im Stau bei den Zu- und Abfahrten aus dem Gebiet. Die Wächtersbacher Straße ist bereits heute schon völlig überlastet. b) In der Verwaltungsklage Kaufland/Stadt Frankfurt schreibt die Stadt Frankfurt selbst: Für das beantragte Vorhaben (Kaufland Supermarkt) sei zudem die gesicherte Erschließung nicht nachgewiesen, da es sich um eine Einrichtung mit weit über das Plangebiet hinausreichendem Versorgungsanspruch handele. Der Nachweis, dass die Kapazität des vorhandenen Straßennetzes für den vorhabenbezogenen Erschließungsbedarf ausreiche, sei nicht erbracht worden. Ein derartiger Nachweis sei jedoch notwendig, da das Vorhaben das vorgesehene Maß an Erschließungsverkehr überschreite. VGH Hessen, Urteil vom 13.01.2011 - Az.: 3 A 1987/09 c) Vernichtung von Grünflächen im Stadtteil. d) Für die geplante Straße muss eine Rodung der Flächen des Gebietes Kleeacker durchgeführt werden. Damit entspricht das Bauvorhaben auch nicht mehr den Vorgaben des Bebauungsplan B 849 des Stadtplanungsamtes Frankfurt. e) Das Stadtplanungsamt hat für Fechenheim-Nord die Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes in Frankfurt am Main vorangetrieben. Es wäre wünschenswert, die Grünflächen dort zu erhalten. f) Es muss so viel wie möglich vom Kleeacker als Grünfläche im nachhaltigen Gewerbegebiet geschützt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.12.2016, OA 101 Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 161 Bericht des Magistrats vom 03.02.2020, B 26 Bericht des Magistrats vom 27.11.2020, B 631 Antrag vom 30.05.2023, OF 470/11 Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 677 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 01.07.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 20.08.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 585 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren), FDP (= Votum im Verkehrsausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.08.2020, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 585 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6128, 40. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 25.08.2020 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußwege beleuchten - Angsträume beseitigen

17.02.2020 · Aktualisiert: 26.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2020, OM 5793 entstanden aus Vorlage: OF 709/11 vom 30.01.2020 Betreff: Fußwege beleuchten - Angsträume beseitigen Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig dafür Sorge zu tragen, dass der derzeit völlig unbeleuchtete Heinz-Saalig-Weg, der die Straße Am Erlenbruch mit der Lassallestraße verbindet, ausreichend beleuchtet wird. Des Weiteren ist eine zusätzliche Beleuchtung des Fußweges zwischen Rümelinstraße und dem Engelsplatz erforderlich, der lediglich durch eine einzige zurzeit flackernde Laterne beleuchtet wird. Begründung: Gerade im Winterhalbjahr sind vom Schulkind bis zur Seniorin alle gezwungen, in der Dunkelheit die Fußwegverbindungen im Stadtteil Riederwald zu nutzen. Für viele Menschen sind unübersichtliche dunkle Wege Angsträume. Hinzu kommt die Unfallgefahr durch Stolpern und Stürzen. Um die Unfallgefahr zu minimieren und das Sicherheitsgefühl zu verstärken, sollte schnell gehandelt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 999 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzen

17.02.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2020, OM 5791 entstanden aus Vorlage: OF 706/11 vom 24.01.2020 Betreff: Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzen Vorgang: M 144/19 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Baumaßnahmen zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße derart zu organisieren, dass die derzeit veranschlagten 30 Monate deutlich unterschritten werden. Dies könnte, neben weiteren Planänderungen, z. B. durch Verlängerung der geplanten Baugruben (z. Zt. sind nur 50 Meter -Längen geplant) realisiert werden; 2. die vierwöchige komplette Sperrung infolge der Baumaßnahmen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Altebornstraße/Atzelbergstraße durch die Planung geeigneter Maßnahmen zu verhindern. Zumindest die Busse der Linie 43 sollten durchgängig über die Atzelbergstraße fahren können; 3. falls Ziffer 2. nicht realisierbar sein sollte, für den Bus der Linie 43 eine Ringbuslinie, beginnend in der Leonhardsgasse, über Gwinnerstraße - Borsigallee - Vilbeler Landstraße - Bergen Ost und zurück über die Wilhelmshöher Straße in die Leonhardsgasse einzurichten. Begründung: Der Ortsbeirat 11 begrüßt die Grundsanierung eines Teils der Wilhelmshöher Straße. Die Verkehrsbelastung in Seckbach an der Wilhelmshöher Straße ist schon seit Jahrzehnten ein großes Problem für die Anwohnerinnen und Anwohner. Als Hauptursache ist der Pendlerverkehr zu nennen. Gerade der Lastwagenverkehr verursacht immer wieder Schäden an der Bausubstanz im historischen Ortskern. Für Fußgängerinnen und Fußgänger bieten die Gehwege keine ausreichende Sicherheit. Bereits in den 1960er-Jahren wurden an den Magistrat Forderungen nach einer Grundsanierung der Straße erhoben und in den Folgejahren immer wieder vorgetragen. Im Jahr 2001 wurde dann die Wilhelmshöher Straße im Abschnitt zwischen der Straße Am Kappelgarten und der Henry und Emma Budge-Stiftung grundhaft saniert. Seitdem sind in diesem Abschnitt die Erschütterungen der Häuser nicht mehr feststellbar und die Anwohnerinnen und Anwohner mit dem Zustand zufrieden. Der stadteinwärts liegende Abschnitt der Straße blieb bis heute leider unberücksichtigt. Da die Baumaßnahmen für die Seckbacherinnen und Seckbacher und darüber hinaus auch für die Bürgerinnen und Bürger der angrenzenden Stadtteile eine große Belastung darstellen, ist die Bauzeit deutlich zu verkürzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 144 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 1000 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 311 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11

18.01.2020 · Aktualisiert: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2020, OF 700/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen um weitere Passivsammler für NOx Messungen im Ortsbezirk 11 zu installieren. Ergänzend zu den bereits installierten Passivsammlern am Erlenbruch, sind weitere Sammler im Bereich Hanauer Landstraße / Ecke Cassellastraße, Wilhelmshöher Straße / Ecke Hofhausstraße zu installieren. Begründung: Messungen der Luftschadstoffe im allgemeinen und der NOx Werte im besonderen sollten dort stattfinden, wo Menschen unmittelbar betroffen sind. Entsprechend den europäischen Richtlinien sind Luftqualitätsüberwachungen verkehrsnah durchzuführen. Um die Wirkung Luftqualitäts-verbessernder Maßnahmen korrekt einschätzen zu können, deren Wirkung zu verifizieren und die Belastung der betroffenen Menschen zu kontrollieren ist es dringend erforderlich, das Netz der Luftüberwachungseinrichtungen zu verdichten und dort durchzuführen, wo die Belastung offensichtlich ist. In der Wilhelmshöher Straße bietet sich durch eine anstehende Sperrung der Straße durch Baumaßnahmen zudem Messungen innerhalb eines vorher/nachher-Szenarios mit und ohne motorisierten Verkehr an. Hier kann durch die Erfassung der Meßdaten eine Verifizierung errechneter Belastungswerte stattfinden. Ein zeitlich begrenzter Betrieb dieser Luftqualitätsüberwachung ist durchaus vorstellbar, falls eine deutliche Verbesserung der Luftqualität über einen längeren Zeitraum nachgewiesen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 93 2020 Die Vorlage OF 700/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch

17.01.2020 · Aktualisiert: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 684/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Am Erlenbruch werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Am Erlenbruch in einem desolaten Zustand. Das tägliche Verkehrsaufkommen macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist die Hauptverkehrsstraße im Riederwald und eine wichtige Verbindungsstraße. Dem sollte Rechnung getragen werden, indem die Straße priorisiert erneuert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 80 2020 Die Vorlage OF 684/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch

17.01.2020 · Aktualisiert: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 693/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für Sanierung der Straßen "Am Riederbruch und "Am Erlenbruch" werden in den Haushalt 2020 eingestellt. Die Straßen werden auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. In den Bereichen des Tunnelbaus werden die notwendigsten Arbeiten durchgeführt um die Verkehrssicherheit herzustellen. Begründung: Mit der Begründung, dass nach dem Bau des Riederwaldtunnels alles besser werde, werden die AnwohnerInnen seit Jahrzehnten vertröstet. Der Zustand der Straßen "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch", gleichen Straßen in Kriegsgebieten .Daher sollten die Straßen in den Bereichen sofort saniert werden, die nicht von den Baumaßnahmen des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Der Baubeginn des Riederwaldtunnels steht immer noch in den Sternen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 87 2020 Die Vorlage OF 693/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Produktbereich Produktgruppe Kostenfreies WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots

30.12.2019 · Aktualisiert: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2019, OF 680/11 Betreff: Produktbereich Produktgruppe Kostenfreies WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend Mittel einzustellen um an den zentralen Stellen der Stadtteile des Ortsbezirkes 11 ein kostenfreies WLAN-Angebot zu realisieren. In Fechenheim könnte dies entlang der Mainufer-Promenade, Kita-Vorplatz Alt Fechenheim, auf dem Burglehen und am ehemaligen kleinen Einkaufszentrum der Wächtersbacher Straße, in Seckbach auf dem Atzelbergplatz und im Riederwald in der Schäfflestraße und/oder in der Max-Hirsch-Straße sein. Begründung: Das Internet ist mittlerweile zu einer bedeutenden Informationsquelle geworden. Viele Informationen und Angebote der Kommunen (Informationen für die Stadtteile), des ÖPNV (Verspätungen, Ausfall etc.) werden ausführlich nur noch im Internet bereitgestellt. Viele Städte in Deutschland, aber auch weltweit bieten deshalb Ihren Bürgern die Möglichkeit eines kostenfreien Internetzugangs per WLAN an. Die Bürger im Ortsbezirk 11 sollten ebenfalls die Möglichkeit bekommen, das Internet in öffentlichen Bereichen kostenlos nutzen zu können. In anderen Stadtteilen Frankfurts übernehmen diese Funktionen oft Stadtteilbüchereien und ähnliche Einrichtungen. Diese sind aber z.B. in Fechenheim nicht existent. Mit Hinweis auf die geringe Kaufkraft im Ortsbezirk 11, die Verteilung öffentlicher Hotspots in Frankfurt (Quelle Internetseite der Stadt Frankfurt / digitales Frankfurt) regen wir deshalb unter dem Gesichtspunkt gleicher Möglichkeiten die Einrichtung öffentlich er Hotspots durch die Stadt Frankfurt an. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 77 2020 Die Vorlage OF 680/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE. und GRÜNE gegen CDU und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Vier Straßenlaternen im Bereich der Grün und Wegeflächen zwischen den Häusern Lauterbacher Straße 5-29 und Birsteiner Straße 88-100

29.12.2019 · Aktualisiert: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2019, OF 679/11 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Vier Straßenlaternen im Bereich der Grün und Wegeflächen zwischen den Häusern Lauterbacher Straße 5-29 und Birsteiner Straße 88-100 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird gebeten, den unbeleuchteten durch das Wohngebiet führenden Weg, zu einem sicheren Fußweg auszubauen. Für die Herstellung der Beleuchtung und die Planung, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 einzustellen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Zwischen den obigen Liegenschaften Häusern gehören die Fußwege und die Grünflächen der Stadt Frankfurt am Main. Dort entlang führen Zugangswege zu den Häusern der anliegenden Liegenschaften. Diese Durchgänge und die gesamte Grünfläche sind abends und nachts sehr dunkel, eine Beleuchtung ist nicht vorhanden. Die Bewohnerinnen und Bewohner finden diese Dunkelheit dort sehr unangenehm. Des Weiteren fühlen sich die Anwohnerinnen und Anwohner nicht sicher in der Dunkelheit. Mit drei bis vier Laternen wäre den Bürgern dort sehr geholfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 76 2020 Die Vorlage OF 679/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Zebrastreifen Wächtersbacher Straße/Kaufland

28.12.2019 · Aktualisiert: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2019, OF 662/11 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Zebrastreifen Wächtersbacher Straße/Kaufland Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für den Umbau des gefährlichen Fußgängerüberwegs Wächtersbacher Straße/Kaufland werden die nötigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 eingestellt. Dieser Umbau soll mit Abstand vor der Fußgängerkreuzung anstelle der jetzt vorhandenen Längsparkplätze mit Querparkplätzen und hinter dem Überweg mit einer Bepflanzung o.a. geeinigten Maßnahme bebaut werden, die ein Parken auf dem Bürgersteig dauerhaft verhindert. Sollten die notwendigen Mittel wider Erwarten, nicht in den Haushalt 2020 / 2021 eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Seit Jahren ist der sehr stark frequentierte Überweg an der Wächtersbacher Straße ein Gefahren-schwerpunkt im Stadtteil. Ortsbesichtigungen haben bereits stattgefunden und es wurde mit den Ämtern wahrgenommen, wie von LKW und PKW über den Zebrastreifen auf den Bürgersteig zum Parken aufgefahren wird und der Bürgersteig vollflächig als Fahrbahn für Busse und PKW als Parkplatz verwendet wird. Zweitens ist das Queren dort für Fußgänger durch die Verschränkung der Fahrbahn 8 Meter vor dem Zebrastreifen nach rechts sehr gefährlich. Ein Fahrzeug kann bei einer Geschwindigkeit von 50km/h nicht mehr vollständig sicher abbremsen. Ein Fußgänger der unachtsam ist oder die Geschwindigkeit des herannahenden Fahrzeugs unterschätzt oder nur den ankommenden Verkehr nicht wahrnimmt, bringt sich in erhebliche Gefahr. Durch die parkenden Fahrzeuge bis kurz vor dem Zebrastreifen sind kleinere Menschen und Kinder für den ankommenden fahrenden Verkehr überhaupt nicht zu sehen. Dieser Fußgängerübergang ist Hauptquerungspunkt für Schulkinder und Menschen aus dem Wohngebiet zum größten Supermarkt Frankfurts und diversen anderen Nahversorgern, sowie zur dortigen Bushaltestelle. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 60 2020 Die Vorlage OF 662/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schilder/Hindernisse im Verkehrsraum von Fahrradwegen

28.10.2019 · Aktualisiert: 31.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5315 entstanden aus Vorlage: OF 617/11 vom 13.10.2019 Betreff: Schilder/Hindernisse im Verkehrsraum von Fahrradwegen Der Magistrat wird aufgefordert, die ausgewiesenen Fahrradwege im Ortsbezirk 11 dahin gehend zu überprüfen, dass keine Schilder in den Verkehrs-/Fahrraum der Radwege ragen oder aufgestellt sind, die die Sicherheit von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern gefährden (z. B. Baustellenschilder in der Wächtersbacher Straße und Friesstraße, Verkehrsschilder Güterbahnverkehr in der Adam-Opel-Straße). Aufgestellte Schilder oder andere Hindernisse, die in den Verkehrsraum der Radwege ragen, sind zu entfernen oder so anzubringen bzw. aufzustellen, dass sie keine Gefahrenquelle darstellen. Begründung: Vielerorts sind Verkehrsschilder oder Baustellenschilder aufgestellt, die in gefährlicher Weise in den Fahrraum der Radwege ragen oder gar dort direkt verankert sind, obwohl dies nicht zwingend notwendig oder gar obsolet (z. B. Baustellenwarnhinweise für Autofahrer für Baustellen, die nicht mehr existieren) ist. Die Schilder sind gerade in stark befahrenen Straßen, in denen der Radweg unmittelbar neben der Straße verläuft, eine große Gefahrenquelle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 455 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen

28.10.2019 · Aktualisiert: 20.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.10.2019, OA 489 entstanden aus Vorlage: OF 629/11 vom 14.10.2019 Betreff: Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei den anstehenden GVP-Untersuchungen auch einen Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen; gemäß der im Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236, zugesagten optionalen Flächensicherung. Hierbei könnte die Streckenführung folgendermaßen verlaufen: Abzweigung der U-Bahn Am Erlenbruch, Einmündung in die Gwinnerstraße, weiter über die alte Trasse der ehemaligen Straßenbahnlinie 20 (Kirchbergweg) und ab der ehemaligen Endstation der Straßenbahnlinie 20 im Tunnel bis an den Ortsrand Bergens mit der Option einer Verlängerung in Richtung Niederdorfelden. Begründung: Die Einwohner Seckbachs, Bergen-Enkheims und die Pendler aus der Gegend nordöstlich von Bergen-Enkheim benötigen dringend eine ÖPNV-Alternative zum Individualverkehr. Der Bau der beantragten U-Bahn-Strecke würde die Chance, die Stadtteile Bergen-Enkheim und Seckbach vom Durchgangsverkehr zu entlasten, drastisch erhöhen. Falls im Rahmen der GVP-Untersuchungen die Stadtbahnverlängerung von der Seckbacher Landstraße über den Atzelberg nach Bergen kein positives Ergebnis erreicht, ist der im Tenor beschriebene Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost hierzu eine sinnvolle Alternative. Der Magistrat führt in seinem Bericht vom 09.05.2008, B 236, hierzu u. a. Folgendes aus: "Gleichwohl will der Magistrat die Option für eine langfristige Anbindung Bergens an das Schienennetz aufrecht halten. Neben der im Gesamtverkehrsplan bereits enthaltenen Option einer weiteren Verlängerung der U 4 über die geplante Erweiterung bis Seckbach-Atzelberg hinaus kann auch ein Abzweig von der U 7 durch das Gewerbegebiet Seckbach eine diskussionswürdige Alternative darstellen. Daher wird der Magistrat sowohl für die Verlängerung der U 4 als auch für den Abzweig von der U 7 eine langfristige Flächensicherung betreiben." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Antrag vom 02.01.2021, OF 798/11 Anregung vom 25.01.2021, OA 673 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OA 489 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 489 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 68 Beschluss: Der Vorlage OA 489 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 5029, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neugestaltung Bereich Cassellastraße/Orber Straße

28.10.2019 · Aktualisiert: 12.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5323 entstanden aus Vorlage: OF 632/11 vom 15.10.2019 Betreff: Neugestaltung Bereich Cassellastraße/Orber Straße Der Magistrat wird aufgefordert, die während des Ortstermins am 15.10.2019 besprochenen Punkte umzusetzen: 1. Im Bereich Orber Straße 1-5 sind, so möglich, beidseitig, sonst mindestens auf einer Straßenseite, Längsparkmarkierungen mit Parkwinkeln entsprechend zu kennzeichnen. 2. Die Zufahrt in die Orber Straße von der Cassellastraße Richtung Steinauer Straße ist durch bauliche Maßnahmen für den Autoverkehr zu sperren. Der Fußweg im Kreuzungsbereich ist fortzuführen und der vorhandene Fußgängerüberweg entfällt. 3. Im Platzbereich zwischen Orber Straße 1 und Cassellastraße sind auf der nördlichen und südlichen Seite Querparkplätze mit entsprechender Markierung einzurichten. 4. So möglich, ist im Platzbereich zwischen Orber Straße 1 und Cassellastraße die Asphaltfläche mittig zu entsiegeln und durch einen Grünsteifen mit Baumbewuchs/Büschen zu ersetzen. 5. Nördlich der Kreuzung Cassellastraße/Orber Straße wird ein Fußgängerüberweg im Bereich der vorhandenen Blindenleitlinien eingerichtet. 6. Vor der Freien Christlichen Schule werden links und rechts des Schulhofeingangs sogenannte Drängelgitter installiert, um das auf die Straße Rennen von Kindern beim Verlassen des Schulgeländes zu verhindern. Die Platzierung ist mit der FCSF abzusprechen. 7. Im Fahrbahnbereich der Freien Christlichen Schule in der Orber Straße wird "Tempo 30" eingerichtet. Ebenfalls werden entsprechende Schilder sowie auf der Fahrbahn ein Piktogramm "Achtung spielende Kinder" aufgebracht. 8. In der Wächtersbacher Straße wird von der Salmünsterer Straße bis zur Steinauer Straße "Tempo 30" eingerichtet. Ebenfalls werden entsprechende Schilder sowie auf der Fahrbahn ein Piktogramm "Achtung spielende Kinder" aufgebracht. 9. Der geteerte Bereich südlich der Orber Straße, gegenüber der freien Christlichen Schule, wird für das Beparken freigegeben. Zusätzlich wird ein eingeschränktes Parkverbot von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 15:00 Uhr eingerichtet. Begründung: Die oben genannten Punkte stellen das Ergebnis des Ortstermins dar und wurden mit den anwesenden Vertretern von Ämtern, Anwohnern und Ortsbeirat besprochen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 308 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2034 Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2021, ST 1392 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 687 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 11 am 26.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60 10

Ideen

Keine Ideen gefunden.